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DE3710288A1 - Tragvorrichtung fuer computergeraete - Google Patents

Tragvorrichtung fuer computergeraete

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DE3710288A1
DE3710288A1 DE19873710288 DE3710288A DE3710288A1 DE 3710288 A1 DE3710288 A1 DE 3710288A1 DE 19873710288 DE19873710288 DE 19873710288 DE 3710288 A DE3710288 A DE 3710288A DE 3710288 A1 DE3710288 A1 DE 3710288A1
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support arm
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DE19873710288
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English (en)
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Wolfgang Schneider
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Original Assignee
Rose Elektrotechnik GmbH and Co KG
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Description

Die Erfindung bezweckt die Schaffung einer Tragvorrichtung für Computergeräte, bei der die elektrischen Kabel und Netz- sowie Verbindungsanschlüsse einfach, bequem und von außen unsichtbar sowie leicht zugänglich verlegbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung wird darin gesehen, daß die Computergeräte und die dazugehörigen Bedienungsein­ richtungen in eine ergonomisch günstige Arbeitsstellung an der Tragvorrichtung bringbar sein sollen.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 3, 4, 7 und 10 gelöst.
Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, die tragenden Teile der Vorrichtung in einfacher und individueller Weise in Höhen-, Ebenen- und Abstandslage zur Bedienungsperson ein­ stellbar auszuführen, was durch die Merkmale der Ansprüche 12, 19, 20, 21 gelöst wird.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung wird in einer räumlich günstigen und zugangsmäßig bequemen Unterbringung von elektrischen Steckdosen, Steckern, Schaltern und Kabel in der Vorrichtung und an den Arbeitsplätzen gesehen. Diese Aufgabe lösen die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 28.
Schließlich ist es Aufgabe der Erfindung, die Tragvorrichtung als standsicheres und/oder fahrbares Kompaktgerät mit einem oder mehreren Computer- und Schreibplätzen auszuführen, was durch die Patentansprüche 32 und 33 gelöst wird.
Die übrigen Unteransprüche stellen in ihren Merkmalen vorteilhafte Weiterbildungen der einzelnen Aufgabenlösungen dar.
Der Gegenstand der Erfindung erstreckt sich nicht nur auf die Merkmale der einzelnen Ansprüche, sondern auch auf deren Kombination.
Die erfindungsgemäße Tragvorrichtung für Computergeräte setzt sich aus einem oder mehreren Tragarmen und Säulen zusammen, wobei diese Vorrichtung als fahrbares Gerät oder als Standgerät oder als an Schreibtischen anbringbares Trag­ gerät ausgeführt sein kann. Dabei sind der oder die Tragarme an einer oder mehreren Säulen in waagerechter Ebene schwenk­ bar vorgesehen, oder aber einer oder mehrere Tragarme an einer schreibtischseitigen, eine Geräteleiste bildenden Profilleiste ebenfalls in waagerechter Ebene schwenkbar gelagert und die Geräteträger an diesen Tragarmen in die gewünschte Lage zur Bedienungsperson einrichtbar.
Im einzelnen ergeben die erfindungsgemäßen Merkmale folgende Vorteile.
  • 1. Die Tragarme und Säulen sind mit durch Blendleisten verschlossenen, jedoch zu öffnenden Kabelkanälen ausgestattet, die einen leichten Zugang zum Verlegen der Kabel und anderen elektrischen Teile, wie Steck­ dosen, Stecker, Schalter, Anschlüsse od. dgl., zulassen und die gesamte elektrische Verkabelung nach außen nicht sichtbar aufnehmen.
  • 2. Weiterhin sind die Arme gegeneinander und gegenüber den Säulen durch günstig ausgeführte Gelenke schwenkbar gehalten und diese Gelenke ermöglichen ebenfalls ein Durchführen und einen Zugang von außen zum Verlegen der elektrischen Kabel.
  • 3. An jedem Tragarm ist ein Tastaturenauszug für die Bedienungsgeräte unter dem Geräteträger herausziehbar und absenkbar gehalten, der durch Parallelbewegung in die Arbeitsposition bringbar ist und dabei kurz­ zeitig für eine Bedienung herausgezogen oder aber bei langzeitiger Benutzung herausgezogen und auf den Schreibtisch lagestabil abgesenkt wird.
  • 4. Die Tragarme sind in einfacher Weise in ihrem Höhen­ lagenniveau einstellbar und in ihrer Länge teleskop­ artig verschiebbar, so daß eine günstige Einstellung des Geräteträgers zur Bedienungsperson möglich ist.
  • 5. Die Säulen sind in ihrer Höhe fest fixierbar oder dauerhaft höhenverstellbar ausgeführt, wodurch ebenfalls die gewünschten Höhenlagen der Geräteträger eingerichtet werden können.
  • 6. Die Tragvorrichtung läßt sich mit einer oder mehreren Säulen und mit einem oder mehreren Tragarmen mit Geräteträgern und Schreibtisch- bzw. Ablageplatten ausrüsten, so daß eine variable Benutzung der Tragvor­ richtung möglich ist.
  • 7. Durch die vielseitige Einstellbarkeit der gesamten Vorrichtung wird ein ergonomisch günstiger Arbeitsplatz für die Bedienungsperson geschaffen.
Anhand der Zeichnungen werden nachfolgend Ausführungsbei­ spiele gemäß der Erfindung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Trag­ vorrichtung mit fahrbarer Säule, daran schwenkbar gelagertem Tragarm und daran gehaltenem Geräteträger mit Tastaturauszug,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer Trag­ vorrichtung mit zwei fahrbaren, unterschiedlich hohen Säulen mit schwenkbaren Tragarmen und daran gehaltenen Geräteträgern mit Tastaturen­ auszug,
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung einer als Standgerät ausgebildeten Tragvorrichtung mit zwei unterschiedlich hohen Säulen und daran bzw. dazwischen gehaltenen Geräteträgern sowie einer Ablageplatte,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer Säule mit schwenkbarem Tragarm,
Fig. 4a einen Querschnitt durch ein Blechbiegeprofil des Tragarmes mit Kabelkanal und Einsteck­ aufnahmen,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung einer Säule mit daran schwenkbarem Tragarm und an diesem schwenkbar gehaltenen zweiten Tragarm,
Fig. 6 und 7 Querschnitte durch ein zwischen den beiden Tragarmen angeordnetes Zwischengelenk mit durchgehendem Kabelkanal,
Fig. 8 einen senkrechten Querschnitt durch ein weiteres Gelenk mit durchgehendem Kabelkanal und rohr­ förmigen Verbindungsstücken,
Fig. 9a bis 9p eine Explosionsdarstellung sämtlicher Einzel­ teile des Gelenkes nach Fig. 8,
Fig. 10 eine perspektivische Darstellung eines an einem Tragarm gehaltenen Geräteträgers mit Tastaturenauszug,
Fig. 11 eine perspektivische Darstellung eines von einer Säule getragenen Geräteträgers,
Fig. 12 eine schematische Seitenansicht des Tastaturen­ auszuges in der ausgezogenen und abgesenkten Stellung,
Fig. 13 eine perspektivische Darstellung des unter dem Geräteträger gehaltenen Tastaturen­ auszuges in ausgezogener und abgesenkter Stellung,
Fig. 14 und 15 eine Seitenansicht und einen Querschnitt durch eine Führungsschiene für den Tastaturenauszug,
Fig. 16 eine perspektivische Darstellung eines von einer Säule getragenen, längenverstellbaren Tragarmes,
Fig. 17 und 18 einen Längsschnitt durch den längenverstellbaren Tragarm in zwei teleskopartig verschobenen Stellungen,
Fig. 19 eine perspektivische Darstellung zweier Halb­ schalen, die den Längenverstellbereich des Tragarmes umfassen,
Fig. 20 eine perspektivische Darstellung eines von der Säule höhenverstellbar getragenen Tragarmes in zwei Höhenlagen,
Fig. 21 und 22 perspektivische Darstellungen eines von einer Säule stufenlos höhenverstellbar gehaltenen Tragarmes mit Verstellspindel und Handkurbel,
Fig. 23 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer fixeinstellbaren Höheneinstelleinrichtung der Säule,
Fig. 24 eine perspektivische Darstellung eines Säulen­ anschlußstückes mit Profilleiste, die einen Kabelkanal bildet,
Fig. 25 eine perspektivische Darstellung einer Profilschiene mit Säulenanschlußstück und daran schwenkbarem Tragarm mit Geräteträger,
Fig. 25a einen senkrechten Schnitt durch die Profil­ schiene mit Säulenanschlußstück,
Fig. 26 eine perspektivische Darstellung eines zwischen zwei Säulen festlegbaren Geräteträger,
Fig. 27 eine perspektivische Ansicht eines zwischen zwei Säulen liegenden Tragarmes mit abnehmbarer Blendleiste zum Zugang des Kabelkanales,
Fig. 27a eine perspektivische Darstellung des Tragarm­ profiles nach Fig. 27,
Fig. 28 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines höhenniveau-regulierbaren Tragarmes,
Fig. 29 einen Längsschnitt durch den Höhenniveau- Regulierbereich des Tragarmes nach Fig. 28,
Fig. 30 eine perspektivische Darstellung einer Säule mit höhenniveau-regulierbarem Tragarm und Eckverbinder für einen Geräteträger,
Fig. 31 eine perspektivische Explosionsdarstellung des Eckverbinders nach Fig. 30,
Fig. 32 bis 34 Seitenansichten und eine Vorderansicht einer Klammer zur Befestigung der Profilschiene an einer Haltefläche,
Fig. 35 eine perspektivische Explosionsdarstellung zweier winklig zueinander verlaufender und durch einen Eckverbinder zusammenzuhaltender Profilschienen.
Die Tragvorrichtung für Computergeräte weist einen profilierten, an einer Längsseite offenen und an dieser offenen Längsseite durch eine lösbare Blendleiste (2) verschließbaren, einen Kabelkanal (3) bildenden Tragarm (1) auf.
Dieser Tragarm (1) ist von einem Blechbiegeprofil (4) gebildet, welches einen liegenden, langlochförmigen Querschnitt mit darin von einer Längsseite her eingeform­ ten, den im Querschnitt vorzugsweise rechteckigen Kabel­ kanal (3) und dessen längsseitigen Zugang (5) sowie beiderseits des Kabelkanals (3) Einsteckaufnahmen (6) für Verbindungsstücke (7) bildenden und gleichzeitig das Blechbiegeprofil (4) aussteifenden Wandungsteilen (8) aufweist (Fig. 4, 4a und 5).
Der Tragarm (1) ist, wie die Fig. 1, 2, 4, 16, 20 bis 22 zeigen, mit einem Längenende auf einer einen Kabel­ kanal (9) aufweisenden Säule (10) durch ein Gelenk (11) um eine senkrechte Achse und somit in waagerechter Ebene schwenkbar gelagert.
An dem anderen Längenende des Tragarmes (1) ist in bevor­ zugter Weise ein zweites Gelenk (11) zur Aufnahme eines ebenfalls um eine senkrechte Achse und somit in waagerechter Ebene schwenkbaren, tischplattenförmigen Geräteträgers (12) vorgesehen (vgl. Fig. 4, 16 und 25).
Zwischen den beiden Gelenkteilen (13, 14) ist ein die Gelenkteile (13, 14) teilweise umfassender, zweiteiliger Lagerring (24) angeordnet und in der Lagerbuchse (22) des unteren Gelenkteiles (13) sind Lager (25) sowie ein in die Verbindungsbuchse (18) des oberen Gelenkteiles (14) eingeschraubter Gelenkbolzen (26) angeordnet. Diese zusammenwirkenden Gelenkeinzelteile sind aus der Zeichnung Fig. 9a bis 9p zu ersehen und dabei ist auch der durchgehende Kabelkanal (16) im Gelenkteil (19) und in der Gelenkschale (16), der zwischen den Einsteckaufnahmen (17) und den Buchsen (18, 22) verläuft, erkennbar.
Die rohrförmigen Verbindungsstücke (7) werden vorzugsweise durch Rastung in den Einsteckaufnahmen (17) lagesicher gehalten.
An dem der Säule (10) abgewandten Längenende des Trag­ armes (1) kann an Stelle des Geräteträgers (12) über ein Zwischengelenk (27) ein zweiter Tragarm (1) mit einem Längenende um eine senkrechte Achse und somit in waage­ rechter Ebene schwenkbar gelagert werden, der dann ober­ halb des ersten Tragarmes (1) liegt und an seinem anderen Längenende das Gelenk (11) für die Aufnahme eines Geräte­ trägers (12) zeigt (vgl. Fig. 5 bis 7).
Dieses Zwischengelenk (27) ist aus zwei durch einen Gelenk­ bolzen (28), der die senkrechte Schwenkachse bildet, schwenkbar miteinander verbundenen Gelenkschalen (29, 30) gebildet, die ebenfalls einen durchgehenden Kabelkanal (31) freilassen und Einsteckaufnahmen (17) für die Verbindungsstücke (7) haben.
Das geräteträgerseitige bzw. säulenseitige Gelenk (11) ist aus einem Gelenkunterteil (13) und einem damit durch einen Gelenkbolzen (15), der die senkrechte Schwenkachse darstellt, schwenkbar verbundenen Gelenkoberteil (14) gebildet; das Gelenkunterteil (13) ist durch zwei in dieses und in das Tragarmprofil (4) eingreifende, rohrförmige Verbindungsstücke (7) mit dem Tragarm (1) und das Gelenk­ oberteil (14) durch zwei in dieses und in Aufnahmen des Geräteträgers (12) einfassende, rohrförmige Verbindungs­ stücke (7) mit dem Geräteträger (12) verbunden. Die gleiche Verbindung erfolgt zwischen Tragarm (1) und Säule (10). Diese beiden Gelenkteile (13,14) lassen in sich und zwischen den Verbindungsstücken (7) einen vom Tragarm (1) zum Geräteträger (12) bzw. vom Tragarm (1) zur Säule (10) durchgehenden Kabelkanal (16) frei (vgl. Fig. 8).
Das Gelenkoberteil (14) setzt sich aus einem, die Verbin­ dungsstücke (7) in Einsteckaufnahmen (Sacklöcher) (17) aufnehmenden und eine nach unten zeigende Verbindungs­ buchse (18) aufweisenden Gelenkteil (19) und einer dieses Gelenkteil (19) teilweise übergreifenden, lösbaren Gelenk­ schale (20) zusammen. Die lösbare Verbindung zwischen Gelenkteil (19) und Gelenkschale (20) kann durch Rastzapfen und Löcher oder durch Schrauben (21) erfolgen.
Das Gelenkunterteil (13) ist von einer die Verbindungs­ stücke (7) in Einsteckaufnahmen (17) aufnehmenden und eine nach oben zeigende Lagerbuchse (22) besitzenden Gelenkschale (23) gebildet.
Jedes Gelenk (11, 27) ist mindestens an seinem Oberteil (14, 29) mit einem abnehmbaren, einen Zugang zum Kabel­ kanal (1, 31) freigegebenden Abdeckteil ausgestattet, das beim Gelenk (11) von der oberen Gelenkschale (20) und beim Gelenk (27) von einem Deckel (32) gebildet ist.
Unter dem Geräteträger (12) ist ein herausziehbarer und absenkbarer Tastaturenauszug (33) für die Aufnahme einer Tastatur des Computergerätes gelagert (vgl. Fig. 1 bis 3, 10, 12, 13).
Der Tastaturenauszug (33) ist von einer Aufnahmeplatte (34) mit vertieft liegender Tastaturenaufnahme (35) und frontseitiger Handballenauflage (36) gebildet, die über zwei einenends durch Gelenke (37) mit der Aufnahme­ platte (34) schwenkbar verbunden und anderenends durch Laufrollen (38) in Führungsschienen (39) verfahrbar vorgesehene Schwenkarme (40) parallel verschiebbar und absenkbar unter dem Geräteträger (12) gelagert ist, wobei die Gelenke (37) in ihren Achsen und die Schwenkarme (40) durch geeignete Mittel selbsthemmend ausgeführt sind, so daß ein stufenloses Herausziehen und stufenloses Absenken des Tastaturenauszuges (33) möglich wird und dabei die Aufnahmeplatte (34) in jeder Stellung selbst­ tätig arretiert ist (vgl. Fig. 12 bis 15).
Gemäß Fig. 16 bis 19 ist der Tragarm (1) teleskopartig längenverstellbar ausgebildet, indem er mehrere gegenein­ ander geführt verschiebbar ineinandergreifende Blechbiege­ profile (4) aufweist, die im Verschiebebereich durch zwei Halbschalen (41) umfaßt sind.
In dem längenverstellbaren Tragarm (1) sind mehrere, unter Federspannung von Zugfedern (42) gegeneinander abstandsveränderbare Umlenkrollen (43) angeordnet, um die das oder die in dem Tragarm (1) verlaufenden Kabel (44) geführt laufen und beim Längsverstellen des Tragarmes (1) den Kabellängenausgleich erhalten, was aus Fig. 17 und 18 in zwei verschoben dargestellten Stellungen des Tragarmes (1) ersichtlich ist.
Der Tragarm (1) ist in seiner Längsrichtung zum Niveau­ ausgleich mindestens in einem Längenendbereich in sich höheneinstellbar ausgebildet (vgl. Fig. 28 bis 30). Die in das Blechbiegeprofil (4) eingreifenden und außerhalb des Tragarmes (1) die Gelenke (11, 27) oder Befestigungs­ teile (45) tragenden rohrförmigen Verbindungsstücke (7) sind über eine Schwenkachse (46) mit je einem im Blech­ biegeprofil (4) liegenden Rohr (47) bewegungsstarr ver­ bunden, auf dessen dem Verbindungsstück (7) abgewendeten Längenende eine im Blechbiegeprofil (4) eingeschraubte, quer zur Schwenkachse (46) gerichtete Stellschraube (48) zur Höhenverschwenkung und somit Niveauregulierung der Verbindungsstücke (7) einwirkt (vgl. Fig. 29). In die beiden Längenenden der Blechbiegeprofile (4) ist in deren Aufnahmen (6) je eine Rohrführung (49) eingepreßt, die die Verbindungsstücke (7) und die Stellschrauben (48) aufnehmen. Die Befestigungsstücke (45) gemäß Fig. 28 sind von die Säule (10) umgreifenden oder zwischen Säulenteilen einsetzbaren Bügelteilen gebildet.
Die den Tragarm (1) tragende Säule (10) ist durch zwischen die Säule (10) und deren oberes, das Gelenk (11) aufneh­ menden Säulenlagerschale (50) einschraubbare in ihrer Länge durch Klemmschrauben fixierbare Teleskoprohre (51) (Teleskopführungen) in der Säulenhöhe am Arbeitsplatz fest einstellbar, so daß vom Kunden die jeweils gewünschte Säulenhöhe arretierbar ist.
Um die Teleskopführungen (51) ist eine Abdeckmuffe (52) angeordnet, die in bevorzugter Weise mit der Säulenlager­ schale (50) verbunden ist und den Höhenverstellbereich der Säule (10) überdeckt. Die Säule (10) hat, wie Fig. 23 zeigt, einen halb offenen Querschnitt und ist von einem im Querschnitt kreisförmigen Querschnitt gebildet, wobei der halb offene Querschnitt einen über die gesamte Säulen­ höhe verlaufenden Kabelkanal (9) bildet, dessen geöffnete, einen Zugang zum Kabelkanal (9) ergebende Längsseite durch eine lösbare Blendleiste (53) verschlossen ist (vgl. Fig. 4, 5, 20 und 23). Ebenfalls, wie Fig. 23 zeigt, ist die Abdeckmuffe (22) mit einer lösbaren Blendleiste (54) zum Zugang des Kabelkanales (9) ausgestattet.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist die Säule (10) in ihrer Höhe stufenlos einstellbar und dabei sind zwischen der Säule (10) und deren oberen, das Gelenk (11) tragenden Säulenlagerschale (50) mehrere Teleskoprohrführungen (51) angeordnet und in der Säule (10) ist eine Gewindespindel (55) gelagert, die in ein in der Säule (10) befestigtes Spindellager (56) eingeschraubt ist und oben aus dem Gelenk (11) heraustritt und eine abnehmbare und/oder umklappbare Handkurbel (57) trägt.
Durch Verdrehen der Handkurbel (57) wird die Gewinde­ spindel (55) in dem Spindellager verschraubt und dadurch das Schalenlager (50) mit Tragarm (1) auf- und abbewegt, indem die Teleskopführungen (51) auseinander- oder zusammen­ fahren. Um diesen Höhenverstellbereich ist ebenfalls eine Abdeckmuffe (52) mit Blendleiste (54) angeordnet (vgl. Fig. 22).
Fig. 20 zeigt die Höhenverstellbarkeit der Säule (10) bei fester Höheneinstellung und Fig. 21 die Höhenverstell­ barkeit der Säule (10) mittels Handkurbel (57). Beim Ein­ legen der Kabel (44) muß die Handkurbel (57) im Gelenk­ bereich abgenommen werden, damit das Gelenk (11) geöffnet werden kann (vgl. Fig. 22).
Aus den Fig. 24, 25, 25a, 32 und 35 ist eine an einer Haltefläche, wie Schreibtisch, festlegbare, geradlinig und/oder winklig verlaufende Profilleiste (58) als soge­ nannte Geräteleiste ersichtlich, die einen Kabelkanal (59) aufweist, der an einer Längsseite der Profilleiste (58) offen ist und dort durch eine Blendleiste (60) ver­ schließbar ist.
Die Profilleiste (58) zeigt beiderseits des Kabelkanales (59) Profilstränge (61) zur Befestigung eines Säulenan­ schlußstückes (62) bzw. zur Festlegung einer Klammer (63), mit der die Profilleiste (58) am Schreibtisch od. dgl. befestigt wird.
Das Säulenanschlußstück (62) ist gemäß Fig. 24 und 25 von einem zylindrischen Teil mit einer seitlichen, die Profilleiste (58) mit ihrer Längsrichtung quer zur Zylinderlängsachse des Anschlußstückes (62) aufnehmenden Aussparung (64) gebildet. Dabei kann die Befestigung der Profilschiene (58) am Säulenanschlußstück (62) gemäß Fig. 24 durchNut-Federverbindung erfolgen, indem in der Aussparung eine untere und obere Federleiste (65) ange­ ordnet ist, die in Nuten (66) der Profilstränge (61) der Profilleiste (58) einfassen durch Aufschieben des Säulenanschlußstückes (62) auf die Profilleiste (58).
Eine Klemmschraube (67) im Säulenanschlußstück (62) arre­ tiert dann die eingeschobene Lage der Profilleiste (58) (vgl. Fig. 24).
Gemäß Fig. 25a faßt das Säulenanschlußstück (62) mit einem oberen und unteren Haltestift (68) in die Nuten (66) bzw. hinter einen Profilstrang (61) der Profilleiste (58) und Klemmschrauben (67) im Säulenanschlußstück (62) wirken quer zu den Haltestiften (68) auf die Profilleiste (58) ein und arretieren somit beide Teile (58, 62) gegen­ einander.
Mit 69 ist eine, das Säulenanschlußstück (62) außenseitig umfassende Abdeckhaube bezeichnet, die lösbar am Säulen­ anschlußstück (62) gehalten ist und einen Zugang zum Kabelkanal (59) ermöglicht.
Die Klammer (63) gemäß Fig. 32 bis 34 ist von einem C-Bügel gebildet, der mit seinen C-Schenkeln (63 a, 63 b) in die Nuten (66) der Profilleiste (58) eingreift. Dabei ist an dem unteren C-Schenkel mindestens eine Rastfeder (70) und mindestens eine Klemmschraube (71) zur Rast- und Klemmverbindung der Klammer (63) mit der Profilleiste (58) vorgesehen.
Fig. 35 zeigt einen Eckverbinder (72) aus Kunststoff, der mit Stegen (72 a) in den Kabelkanal (59) der winklig und unter Gehrung zusammenstoßenden Profilleisten (58) eingesteckt wird und die Profilleisten (58) im Winkelver­ lauf zusammenhält.
Gemäß der weiteren Ausführung des Tragarmes (1) nach Fig. 27 und 27a bzw. 26 hat dieser einen C-förmigen Querschnitt, der in sich einen durch Stege (73) unterteilten C-stegseitigen Aufnahmeraum (74) für Steckdosen od. dgl. und einen daran sich zur offenen C-Seite anschließenden Kabelkanal (3) bildet, wobei der Kabelkanal (3) an seiner Zugangsseite ebenfalls durch die lösbare Blendleiste (2) verschließbar ist. Dieser Tragarm (1) zeigt weiterhin an seinem C-Steg außenseitig eine Auflagerleiste (75) für einen Geräte­ träger oder eine Tischplatte (12).
Aus Fig. 26, 27, 30 ist der Tragarm (1) in ersicht­ licher Weise zwischen zwei Säulen (10) mit endseitigen, kabelförmigen Verbindungsstücken (45) bzw. (76) festgelegt.
Fig. 30 und 31 zeigen einen Eckverbinder (77) zwischen Säule (10) und Geräteträger (12) mit Tastaturenauszug (33), welcher ein gabelförmiges, um die Säule (10) teilweise fassendes, durch Schrauben od. dgl. an der Säule (10) festlegbares Lagerstück (78) und einen daran angeformten, in einem Querträger (79) für den Geräteträger (12) eingreifenden Steckansatz (80) und eine daran angeformte, rechtwinklig zum Steckansatz (80) verlaufende, eine Teleskopführung für den Tastaturenauszug (33) aufnehmende Führungsleiste (81) aufweist. Hierbei ist die Säule (10) obenendig durch einen Deckel (82) mit zu öffnendem Kabelaustritt (83) verschlossen.
Die Säule (10) ist untenendig von einem Fußgestell (84) mit Laufrollen (85) getragen und durch dieses Gestell (84) verfahrbar (vgl. Fig. 1).
Gemäß Fig. 2 ist die Tragvorrichtung von zwei gleich und/oder unterschiedlich hohen Säulen (10) auf einem Fußgestell (84) mit Laufrollen (85) gelagert und bildet mit daran angebrachter Tischplatte (86) und Geräteträgern (12) einen verfahrbaren Wagen. Außerdem kann die Tragvor­ richtung mit zwei Säulen und einem Fußgestell (84) ein Standgerät bilden (vgl. Fig. 3).
Der Geräteträger (12) kann sowohl mit als auch ohne Gelenk (11) am Tragarm (1) bzw. der Säule (10) angebracht sein (vgl. Fig. 10 und 11).

Claims (33)

1. Tragvorrichtung für Computergeräte, gekennzeichnet durch einen profilierten, an einer Längsseite offenen und an dieser offenen Längsseite durch eine lösbare Blendleiste (2/60) verschließbaren, einen Kabelkanal (3/59) bildenden Tragarm (1/58).
2. Tragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Tragarm (1) von einem Blechbiege­ profil (4) gebildet ist, welches einen liegenden, langlochförmigen Querschnitt mit darin von einer Längsseite her eingeformten, den im Querschnitt vorzugsweise rechteckigen Kabelkanal (3) und dessen längsseitigen Zugang (5) sowie beiderseits des Kabelkanals (3) Einsteckaufnahmen (6) für Verbin­ dungsstücke (7) bildenden und gleichzeitig das Blechprofil (4) aussteifenden Wandungsteilen (8) aufweist (Fig. 4, 4a und 5).
3. Tragvorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragarm (1) mit einem Längenende auf einer einen Kabelkanal (9) aufweisenden Säule (10) um eine senkrechte Achse schwenkbar gelagert ist (Fig. 1 bis 4).
4. Tragvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an dem anderen Längenende des Tragarmes (1) ein zweites Gelenk (11) zur Aufnahme eines um eine senkrechte Achse schwenkbaren, tischplattenförmigen Geräteträgers (12) vorgesehen ist. (Fig. 4, 16 und 25).
5. Tragvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (11) aus einem Gelenkunterteil (13) und einem damit durch einen Gelenkbolzen (15) schwenkbar verbundenen Gelenkoberteil (14) gebildet ist, wobei das Gelenk­ unterteil (13) durch zwei in dieses und in das Tragarmprofil (4) eingreifende, rohrförmige Ver­ bindungsstück (7) mit dem Tragarm (1) und das Gelenkoberteil (14) durch zwei in dieses und in Aufnahmen des Geräteträgers (12) einfassende, rohr­ förmige Verbindungsstücke (7) mit dem Geräteträger (12) verbunden ist, und diese beiden Gelenkteile (13, 14) in sich und zwischen den Verbindungsstücken (7) einen vom Tragarm (1) zum Geräteträger (12) bzw. vom Tragarm (1) zur Säule (10) durchgehenden Kabel­ kanal (16) frei lassen (Fig. 8).
6. Tragvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gelenkoberteil (14) von einem die Verbindungsstücke (7) in Einsteckaufnahmen (17) aufnehmenden und eine nach unten zeigende Verbindungs­ buchse (18) aufweisenden Gelenkteil (19) und einer dieses Gelenkteil (19) teilweise übergreifenden, lösbaren Gelenkschale (20) und das Gelenkunterteil (13) von einer die Verbindungsstücke (7) in Einsteck­ aufnahmen (17) aufnehmenden und eine nach oben zei­ gende Lagerbuchse (22) besitzenden Gelenkschale (23) gebildet ist, und zwischen den beiden Gelenkteilen (13, 14) ein die Gelenkteile (13, 14) teilweise um­ fassender, zweiteiliger Lagerring (24) und in der Lagerbuchse (22) des unteren Gelenkteiles (13) Lager (25) sowie ein in die Verbindungsbuchse (18) des oberen Gelenkteiles (14) eingeschraubter Gelenkbolzen (26) angeordnet sind (Fig. 8 und 9a bis 9p).
7. Tragvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß an dem anderen Längen­ ende des Tragarmes (1) über ein Zwischengelenk (27) ein zweiter Tragarm (1) mit einem Längenende um eine senkrechte Achse schwenkbar gelagert ist, der an seinem anderen Längenende ein Gelenk (11) für die Geräteträgeraufnahme besitzt (Fig. 5).
8. Tragvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Zwischengelenk (27) aus zwei durch einen Gelenkbolzen (28) schwenkbar mitein­ ander verbundene Gelenkschalen (29, 30) gebildet ist, die einen durchgehenden Kabelkanal (31) frei lassen und Einsteckaufnahmen (17) für die Verbindungsstücke (7) haben (Fig. 6 und 7).
9. Tragvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Gelenk (11, 27) mindestens an seinem Oberteil (14, 29) ein abnehm­ bares, einen Zugang zum Kabelkanal (16, 31) frei­ gebendes Abdeckteil (20, 32) hat (Fig. 4 bis 8).
10. Tragvorrichtung, insbesondere nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß unter dem Ge­ räteträger (12) ein herausziehbarer und absenk­ barer Tastaturenauszug (33) für die Aufnahme einer Tastatur des Computergerätes gelagert ist (Fig. 1 bis 3, 10, 12, 13).
11. Tragvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Tastaturenauszug (33) von einer Aufnahmeplatte (34) mit vertieft liegender Tastaturenaufnahme (35) und frontseitiger Handballen­ auflage (36) gebildet ist, die über zwei einerseits durch Gelenke (37) mit der Aufnahmeplatte (34) schwenkbar verbundene und andererseits durch Lauf­ rollen (38) od. dgl. in Führungsschienen (39) verfahrbar vorgesehene Schwenkarme (40) parallel verschiebbar und absenkbar unter dem Geräteträger (12) gelagert ist, wobei die Gelenke (37) in ihren Achsen und die Schwenkarme (40) über Haltemittel selbsthemmend ausgeführt sind (Fig. 12 bis 15).
12. Tragvorrichtung, insbesondere nach den Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragarm (1) teleskopartig längenverstellbar ausgebildet ist (Fig. 16 bis 19).
13. Tragvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der längenverstellbare Tragarm (1) mehrere gegeneinander geführt verschiebbar inein­ andergreifende Blechbiegeprofile (4) aufweist, die im Verschiebebereich durch zwei Halbschalen (41) umfaßt sind (Fig. 16 und 19).
14. Tragvorrichtung nach den Ansprüchen 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß in dem längenverstell­ baren Tragarm (1) mehrere unter Federspannung von Zugfedern (42) gegeneinander abstandsveränderbare Umlenkrollen (43) zum Längenausgleich des bzw. der im Tragarm (1) verlaufenden Kabel (44) angeordnet sind (Fig. 17 und 18).
15. Tragvorrichtung, insbesondere nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragarm (1) in seiner Längsrichtung zum Niveauausgleich mindestens in einem Längenendbereich in sich höhenverstellbar ausgebildet ist (Fig. 28 bis 30).
16. Tragvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die in das Biegeprofil (4) eingreifende und außerhalb des Tragarmes (1) das Gelenk (11/27) oder Befestigungsteile (45) tragenden, rohrförmigen Verbindungsstücke (7) über eine Schwenkachse (46) mit je einem im Blechbiegeprofil (4) liegenden Rohr (47) bewegungsstarr verbunden sind, auf dessen dem Verbindungsstück (7) abgewendeten Längenende eine im Blechbiegeprofil (4) eingeschraubte quer zur Schwenkachse (46) gerichtete Stellschraube (48) zur Höhenverschwenkung des Tragarmes (1) gegenüber den Verbindungsstücken (7) einwirkt (Fig. 29).
17. Tragvorrichtung nach den Ansprüchen 15 und 16, dadurch gekennzeichnet, daß in die beiden Längen­ enden des Blechbiegeprofiles (4) in seine Einsteck­ aufnahmen (6) je eine Rohrförung (49) eingepreßt ist, die die Verbindungsstücke (7) und die Stellschrauben (48) aufnehmen (Fig. 28 und 29).
18. Tragvorrichtung, insbesondere nach den Ansprüchen 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (10) von einem im Querschnitt halboffenen, einen über die gesamte Säulenhöhe verlaufenden Kabelkanal (9) bildenden Profil mit vorzugsweise kreisförmigem Außenquerschnitt gebildet ist, dessen geöffnete, einen Zugang zum Kabelkanal (9) ergebende Längsseite durch eine lösbare Blendleiste (53) verschlossen ist (Fig. 4, 5, 20 bis 23).
19. Tragvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die den Tragarm (1) tragende Säule (10) durch zwischen die Säule (10) und deren oberen, das Gelenk (11) aufnehmenden Säulenlagerschale (50) einschraubbare, in ihrer Länge durch Klemmschrauben fixierbare Teleskoprohre (51) in der Säulenhöhe fest einstellbar ist, wobei um die Teleskopfrohre (51) eine an der Säulenlagerschale (50) befestigte Abdeck­ muffe (52) mit lösbarer Blendleiste (54) zum Zugang des Kabelkanals (9) in der Säule (10) angeordnet ist (Fig. 20 und 23).
20. Tragvorrichtung, insbesondere nach den Ansprüchen 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (10) in ihrer Höhe stufenlos einstellbar ist und dabei zwischen der Säule (10) und deren oberen, das Gelenk (11) tragenden Säulenlagerschale (50) mehrere Teleskoprohrführungen (51) angeordnet und in der Säule (10) eine in ein in der Säule (10) befestigtes Spindellager (56) eingeschraubte Gewindespindel (55) mit aus dem Gelenk (11) obenseitig austretende Handkurbel (57) vorgesehen ist, wobei um die Teleskoprohrführungen (51) eine an der Säulenlagerschale (50) befestigte Abdeckmuffe (52) mit lösbarer Blendleiste (54) angeordnet ist (Fig. 21 und 22).
21. Tragvorrichtung, insbesondere nach den Ansprüchen 1 bis 20, gekennzeichnet durch eine an einer Haltefläche, wie Schreibtisch, festlegbare, gerad­ linig und/oder winklig verlaufende und einen Kabelkanal (59) bildende Profilleiste (58), die einen Tragarm ergibt (Fig. 24, 25, 32 bis 36).
22. Tragvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Tragarm-Profilleiste (58) an einer Längsseite den offenen, durch eine lösbare Blend­ leiste (60) verschließbaren Kabelkanal (59) zeigt und beiderseits dieses Kabelkanales (59) Profilstränge zur Befestigung eines Säulenanschlußstückes (62) und zur Festlegung einer Klammer (63) zur Profil­ leistenbefestigung am Schreibtisch od. dgl. hat (Fig. 24/32 bis 35).
23. Tragvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Säulenanschlußstück (62) von einem zylindrischen Teil mit einer seitlichen, die Profilleiste (58) mit ihrer Längsrichtung quer zur Zylinderachse aufnehmenden Aussparung (64) gebildet ist, und die Profilleiste (58) in dieser Aussparung durch Nut-Federbildung (65, 66) sowie eine Klemmschraube (67) mit dem Säulenan­ schlußstück (62) lagefixierbar verbindbar ist (Fig. 24).
24. Tragvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Säulenanschlußstück (62) mittels oberer und unterer in die Profilstränge (61) der Profilleiste (58) einfassende Haltestifte (68) sowie im Säulenanschlußstück (62) vorgesehene und quer zu den Haltestiften (68) auf die Profilleiste (58) einwirkender Klemmschrauben (67) an der Profil­ leiste (58) lagefixierbar ist.
25. Tragvorrichtung nach den Ansprüchen 23 und 24, dadurch gekennzeichnet, daß um das Säulenanschlußstück (62) eine lösbare Abdeckhaube (69) zum Zugang des Kabelkanales (59) in der Profilleiste (58) angeord­ net ist (Fig. 25, 25a).
26. Tragvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Klammer (63) von einem C-Bügel gebildet ist, der mit seinen C-Schenkeln (63 a, 63 b) in die Profilstränge (66) der Profilleiste (58) eingreift und dabei an einem C-Schenkel (68 b) mindestens eine Rastfeder (70) sowie eine Klemm­ schraube (71) zur Arretierung der Profilleiste (58) an der Klammer (63) vorgesehen sind (Fig. 32 bis 34).
27. Tragvorrichtung nach Anspruch 21, gekennzeichnet durch einen Eckverbinder (72) aus Kunststoff, der mit Stegen (72 a) in den Kabelkanal (59) der winklig und unter Gehrung zusammenstoßenden Profilleisten (58) verbindungsstabil einfaßt (Fig. 36).
28. Tragvorrichtung, insbesondere nach den Ansprüchen 1 bis 27, gekennzeichnet durch einen Tragarm (1) mit C-förmigen Querschnitt, der in sich einen durch Stege (73) unterteilten, C-stegseitigen Aufnahme­ raum (74) für Steckdosen od. dgl. und einen daran sich zur offenen C-Seite anschließenden Kabelkanal (3) bildet, wobei die Kabelkanalzugangsseite durch eine lösbare Blendleiste (2) verschließbar ist (Fig. 26, 27, 27a).
29. Tragvorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Tragarm (1) an seinem C-Steg außenseitig eine Auflagerleiste (75) für einen Geräteträger (12) oder eine Tischplatte (86) hat (Fig. 27a).
30. Tragvorrichtung nach den Ansprüchen 28 und 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragarm (1) zwischen zwei Säulen (10) mit endseitigen Eckverbindern (77) festlegbar ist (Fig. 3, 30, 31).
31. Tragvorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Eckverbinder (77) ein gabelför­ miges, um die Säule (10) teilweise fassendes, durch Schrauben an der Säule (10) festlegbares Lager­ stück (78) und einem daran angeformten, in einen Querträger (79) eingreifenden Steckansatz (80) sowie eine daran angeformte, rechtwinklig zum Steckan­ satz (80) verlaufende, eine Teleskopführung für den Tastaturenauszug (33) aufnehmende Führungsleiste (81) aufweist, wobei die Säule (10) obenendig durch einen Deckel (82) mit lösbarem Kabelaustritt (83) verschlossen ist (Fig. 31).
32. Tragvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß dieselbe eine Säule (10) mit untenseitigem Fußgestell (84) mit Lauf­ rollen (85) besitzt (Fig. 1).
33. Tragvorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekenn­ zeichnet, daß dieselbe zwei gleich und/oder unter­ schiedlich hohe Säulen (10) mit einem gemeinsamen Fußgestell (84) mit/ohne Laufrollen (85) aufweist und mit an den Säulen (10) angebrachter Tischplatte (86), Tragarmen (1) und Geräteträgern (12) einen fahrbaren Wagen oder ein Standgerät bildet (Fig. 2 und 3).
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