DE3709294A1 - Sicherheitsgitter fuer oeffnungen, insbesondere fuer gebaeude-oeffnungen - Google Patents
Sicherheitsgitter fuer oeffnungen, insbesondere fuer gebaeude-oeffnungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Sicherheitsgitter für Öffnungen, insbe
sondere für Gehäude-Öffnungen, mit einem ersten und zweiten Träger,
die mit gegenseitigem, im wesentlichen gleich großen Abstand am Ge
bäude befestigt sind, und mit mehreren, insbesondere parallelen Git
terstäben, die zwischen beiden Trägern angeordnet sind.
Sind der
artige Sicherheitsgitter für den dauernden Schutz der Öffnung be
stimmt, so sind die Gitterstäbe an den Trägern zumeist durch Schwei
ßen unlösbar verbunden und die Träger am Gebäude mittels Beton un
lösbar verankert; diese Gitterart ist dann nicht verwendbar, wenn
die Öffnung als Fluchtweg dient oder Schaufensterauslage ist.
Insbesondere für Schaufenster sind als derartige Sicherungsgitter
sogenannte Scherengitter oder Rollgitter bekannt, durch deren
Schließen oder Öffnen die Öffnung zeitweise gesichert bzw. frei vom
Gitter gehalten wird. Diese Gitterart ist technisch aufwendig und
bedarf für deren versenkten Einbau erhöhten Platzbedarf; darüber
hinaus wird diesen Gittern nur eine geringe Sicherheitsstufe zu
erkannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das gattungsgemäße Sicher
heitsgitter für Öffnungen, insbesondere für Gebäude-Öffnungen dahin
gehend weiterzubilden, daß dessen Montage am Gebäude und Demontage
von jedermann innerhalb kurzer Zeit und ohne Hilfsmittel durchführ
bar ist.
Ausgehend von dem gattungsgemäßen Sicherheitsgitter für Öffnungen,
insbesondere für Gebäude-Öffnungen, wird diese Aufgabe durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Der Erfindung liegt
der Gedanke zugrunde, das eine Stabende so weit in den ersten orts
festen Träger einzuschieben, bis das andere Stabende sich in die
Funktionslage einschwenken läßt, um danach in den zweiten Träger
einzustecken; diese Funktionslage der Gitterstäbe wird schließlich
durch den Riegel des ersten Trägers gesichert. Die Träger und Git
terstäbe sind aus Standardprofilen mit einfachen Zuschnitten her
stellbar und werden lediglich durch Steckverbindungen zusammenge
fügt, so daß ein erhöhter Aufwand durch Schweißen oder Nieten ent
fällt.
Vorgeschlagen wurden bereits Sicherungsgitter für Öffnungen, insbe
sondere für Gebäude-Öffnungen, deren Gitterstäbe und Träger an Ört
und Stelle nach dem Baukastenprinzip zusammenbaubar sind; dieser Zu
sammenbau geschieht jedoch derart, daß eine Demontage des Gitters
nicht mehr möglich ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteran
sprüchen beschrieben. Mit Anspruch 2 wird ein Weg gewiesen, um auch
während der Demontage des Gitters, d.h. der Herausnahme der Stäbe
aus den Trägern, im ersten Träger den Riegel zu belassen und diesen
dann nur um etwas mehr als die Dicke der Gitterstäbe in die Funk
tionsposition zu verschieben. Mit Anspruch 3 in Verbindung mit An
spruch 4 wird eine technisch günstige Ausführung des Sicherheitsgit
ters unter Verwendung von Kastenprofilen aufgezeigt.
Einen sicheren Verschluß des Riegels im ersten Träger erreicht man
mit Anspruch 5. Mit Anspruch 8 und 9 werden zusätzliche Sicherungen
der Stäbe im zweiten Träger aufgezeigt. Diese zusätzliche Sicherung
kann mit der Weiterbildung gemäß Anspruch 10 noch erhöht werden. Ein
Durchtrennen - auch ein nur teilweises Durchtrennen - insbesondere
der Stäbe ist mit Anspruch 11 und in der Weiterbildung mit Anspruch
12 praktisch unmöglich. Wird die Erfindung mit den Ansprüchen 13 bis
15 weitergebildet, so wird bei einem gewaltsamen Aufbrechen des Git
ters ein Alarm ausgelöst; dieser kann in an sich bekannter Weise so
wohl ein akustischer als auch ein optischer Alarm sein.
Gefordert wird seitens der Polizei, daß bei geschlossenem Sicher
heitsgitter die Verankerung der Träger an der Gebäudewand unlösbar
ist; dies erreicht man in einfacher Weise mit Anspruch 16. Mit An
spruch 19 wird ein Weg gewiesen, um den oberen Träger als Halterung
für insbesondere Gardinen zu verwenden, wodurch gleichzeitig der
Träger verdeckt wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung darge
stellt und in der Figurenbeschreibung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 abschnittsweise ein Sicherheitsgitter für Öffnungen, ins
besondere für Gebäude-Öffnungen, in verkleinerter Darstellung gemäß
Schnitt I-I in Fig. 2;
Fig. 2 den Querschnitt durch das Sicher
heitsgitter gemäß Schnitt II-II in Fig. 1 mit abschnittsweise be
nachbartem Gebäude;
Fig. 3 einen abschnittsweisen verkleinerten
Querschnitt des Sicherheitsgitters mit dessen funktioneller Prinzip
darstellung, ergänzt durch eine Einrichtung für Gardinen; und
Fig.
4 den Querschnitt des Sicherheitsgitters gemäß Schnitt IV-IV in Fi
gur 1, jedoch in natürlicher Darstellung.
Das Sicherheitsgitter in den Fig. 1 und 2 hat einen 1. Träger 10
aus metallenem Hohlprofil mit quadratischem Querschnitt und einen
2. Träger 11 aus ebenfalls metallenem Hohlprofil mit rechteckigem
Querschnitt; beide Träger 10, 11 sind mit gegenseitigem, im wesent
lichen gleich großen Abstand an der Innenseite 12 einer Gebäudewand
13 mittels einer Anordnung 14 bzw. 15 lösbar befestigt.
Jeweils in der einander zugewandten Profilwand 16 beider Träger 10,
11 sind Öffnungen 17 angeordnet für das Einstecken von Gitterstäben
18, die aus Rohr gefertigt sind. Ein Riegel 19 aus ebenfalls metal
lenem Hohlprofil und rechteckigem Querschnitt ist im 1. Träger 10
kulissenartig und quer zur Einsteckrichtung der Gitterstäbe 18 mit
tels Leisten 20 geführt. In der den Gitterstäben 18 zugewandten Pro
filwand 21 des Riegels 13 sind Durchbrüche 22 angeordnet, deren An
zahl und Aufteilung den Öffnungen 17 entsprechen. Die den Gitter
stäben 18 abgewandte Profilwand 9 führt sich an der Innenseite des
1. Trägers 10. Die Öffnungen 17 und die Durchbrüche 20 haben kreis
flächenförmigen Querschnitt mit einem derartigen Durchmesser, daß
jeder Gitterstab 18 in die zugeordnete Öffnung 17 oder den zugeord
neten Durchbruch 22 leichtgängig einschiebbar bzw. einsteckbar ist.
Jeder Gitterstab 18 hat quer zu seiner Einsteckrichtung ein Durch
gangsloch 23, und von der Außenseite der Profilwand 21 des Riegels
19 und in dessen Schließrichtung steht ein jedem Durchgangsloch 23
zugeordneter Stift 24 ab, der in Schließposition des Riegels 19
in das Durchgangsloch 23 des Gitterstabes 18 eingreift. In dem einen
Stirnabschnitt des Riegels 19 ist ein Zylinderschloß 25 befestigt,
dessen Schließzunge 26 in der die Öffnungen 16 aufweisenden Profil
wand 21 durch Betätigen des Schlüssels 27 einrastbar ist.
Um ein Durchtrennen, insbesondere ein Durchsägen, der Gitterstäbe 18
aus Rohr zu erschweren oder gänzlich zu unterbinden ist der Hohlraum
eines jeden Gitterstabes 18 mit einer Masse 28 gefüllt, die als Bin
demittel einen Kunststoff, insbesondere ein Gießharz aufweist, in
welchem ein Schmirgel - entweder ein Siliziumcarbid oder Korund -
eingebettet ist. Alternativ zur Masse 28 läßt sich mit Vorrichtungen
dann Alarm auslösen, wenn die Gitterstäbe 18 durch unbefugte Dritte
(Einbruch) beschädigt oder demontiert werden. Hierfür wird zum einen
vorgeschlagen, den Hohlraum eines jeden Gitterstabes 18 mit Kapseln
29 zu füllen, die ein Signalgas oder Reizgas enthalten, das bei Be
schädigung der Kapseln 29 austritt und hierdurch den Alarm auslöst
und zusätzlich Reizungen hervorruft. Zum anderen wird vorgeschlagen,
in den Gitterstäben 18 Kontakte, beispielsweise Kontaktdrähte 30,
einer nicht dargestellten Vorrichtung anzuordnen, wobei ebenfalls
bei Beschädigung des Kontaktdrahtes 30 die Vorrichtung den Alarm
auslöst.
Der 1. Träger 10 und/oder 2. Träger 11 sind mit den vorbeschriebenen
Sicherungsmaßnahmen ebenfalls ausrüstbar.
In Fig. 3 sind bereits beschriebene Teile mit den gleichen Bezugs
zahlen versehen. Sind beide Träger 10, 11 am Gebäude 13 (wie in
Fig. 1 und 2 beschrieben) befestigt, so erfolgt die Montage der
Gitterstäbe 18 folgendermaßen:
Der Riegel 19 befindet sich in seiner Öffnungsposition, d.h. dessen
Durchbrüche 22 und die Öffnungen 17 des 1. Trägers 10 sind deckungs
gleich. Zuerst wird der Gitterstab 18 gemäß Pfeil 31 durch die Öff
nung 17 und den Durchbruch 22 soweit in den Riegel 19 eingesteckt
(wie dargestellt), bis der Gitterstab 18 gemäß Pfeil 32 in seine
Funktionsrichtung einschwenkbar ist. Danach wird der Gitterstab 18
gemäß Pfeil 33 in die Öffnung 17 des 2. Trägers 11 eingesteckt und
schließlich an der äußeren Profilwand 35 in seiner Funktionsposition
abgestützt. Dabei greift ein Zapfen 34, der von der Profilwand 35
koaxial zur Öffnung 17 nach innen ragt in den Hohlraum des Gitter
stabes 18; hierdurch erreicht man eine zusätzliche Verankerung des
Gitterstabes 18 im 2. Träger 11.
Der Zapfen 34 kann auch in nichtdargestellter Weise als Gewindezap
fen ausgebildet sein, der sich beim drehenden Einstecken gemäß Pfeil
33 des Gitterstabes 18 in den 2. Träger 11 in ein Innengewinde des
Gitterstabes 18 einschraubt.
Am 1. Träger 10 ist eine Gardinenstange 36 mit zwei Gardinen 37, 38
in nichtdargestellter Weise befestigt.
Alternativ können mindestens zwei Gitterstäbe durch wenigstens ein
als Ornament wirksames Element miteinander starr verbunden sein.
Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Funktionslage wird nunmehr dadurch
arretiert, daß der Riegel 19 in die dargestellte Position verschoben
wird, wobei jeweils der Stift 24 des Riegels 19 in das zugehörige
Durchgangsloch 23 des Gitterstabes 18 eingreift. Durch diese Maßnah
me wird eine weitere, zusätzliche Verankerung des Gitterstabes 18 im
1. Träger 10 erreicht. Danach wird durch den Schlüssel 27 das Zylin
derschloß 25 abgesperrt und hierdurch die Funktionslage des Riegels
19 festgelegt.
Die Demontage des Sicherheitsgitters erfolgt im wesentlichen in um
gekehrten Reihenfolge.
Fig. 4 zeigt die Anordnung 15 in Fig. 1 für die lösbare Befesti
gung des 2. Trägers 11 an der Gebäudewand 13. An dieser ist eine
rechteckige Stützplatte 39 aus Metall mittels vier Kopfschrauben 40
befestigt, wobei jeder Schraubenkopf 41 in der Stützplatte 39 ver
senkt angeordnet ist; diese weist eine Gewindebohrung 42 auf. Eine
im wesentlichen gleich große Deckplatte 43 aus Metall weist auf de
ren einen Seite einen Gewindezapfen 44 auf und von deren anderen
Seite steht über eine Konsole 45 ein Haken 46 einstückig ab. Der
2. Träger 11 hat in seiner den Öffnungen 17 (Fig. 1 bis 3) gegen
überliegenden Profilwand 48 eine den Haken 46 aufnehmende Bohrung 47.
Die Montage erfolgt folgendermaßen:
Zuerst wird die Stützplatte 39 an die Gebäudewand 13 angeschraubt,
danach die Deckplatte 43 auf die Stützplatte 39 derart aufge
schraubt, daß sich beide Platten im wesentlichen abdecken und der
Haken 46 nach oben weist. Anschließend wird der 2. Träger 11 in dar
gestellter Weise auf die Konsole 45 aufgelegt, wobei der Haken 46 in
die Bohrung 48 eingreift.
Der 1. (obere) Träger 10 wird in vorbeschriebener, jedoch an entge
gengesetzter Seite mittels einer gleichartigen Anordnung an der Ge
bäudewand 13 befestigt.
Claims (20)
1. Sicherheitsgitter für Öffnungen, insbesondere für Gebäude-Öffnun
gen, mit den Merkmalen:
- - ein 1. und 2. Träger sind mit gegenseitigem, im wesentlichen gleich großen Abstand am Gebäude befestigt,
- - zwischen beiden Trägern sind mehrere, insbesondere zueinander pa rallele, Gitterstäbe angeordnet, gekennzeichnet durch:
- - beim Zusammensetzen des Sicherheitsgitters ist jeder Gitterstab (18) zuerst in eine Öffnung (17) des 1. Trägers (10) einsteckbar, danach in eine Öffnung (17) des 2. Trägers (11) einsteckbar und an einer Schulter (35) des 2. Trägers (11) abstützbar und
- - ein am 1. Träger (10) geführten Riegel (19) ist vor jeden Gitter stab (18) für dessen Arretierung schiebbar und durch ein Schloß (25) am 1. Träger (10) festlegbar.
2. Gitter nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch:
- - der Riegel (19) hat für jeden Gitterstab (18) einen Durchbruch (22).
3. Gitter nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch:
- - beide Träger (10, 11) sind aus metallenem Hohlprofil gefertigt, insbesondere mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt, und
- - die Öffnungen (17) in beiden Trägern (10, 11) sind jeweils in der einander zugewandten Profilwand (16).
4. Gitter nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch:
- - der Riegel (19) ist aus metallenem Hohlprofil gefertigt, insbe sondere mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt, und im 1. Träger (10) kulissenartig quer zur Einsteckrichtung (33) der Gitterstäbe (18) mittels Leisten (20) geführt,
- - die den Gitterstäben abgewandten Profilwand (9) führt sich an der Innenseite des 1. Trägers (10), und
- - die Durchbrüche (22) im Riegel (19) sind in dessen den Gitterstä ben (18) zugewandten Profilwand (21) angeordnet.
5. Gitter nach Anspruch 2 bis 4, gekennzeichnet durch:
- - das Schloß, durch welches der Riegel (19) am 1. Träger (10) fest legbar ist, ist ein an einem Stirnabschnitt des Riegels (19) be festigtes Zylinderschloß (25), dessen Schließzunge (26) in der Profilwand des 1. Trägers (10), insbesondere in dessen Profilwand (16) mit den Öffnungen (17), einrastbar ist.
6. Gitter nach einem der vorgenannten Ansprüche, gekennzeichnet
durch:
- - die Gitterstäbe (18) sind aus rundem Material, insbesondere aus Rohr, gefertigt.
7. Gitter nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch:
- - die Öffnungen (17) in beiden Trägern (10, 11) und die Durchbrüche (22) im Riegel (19) haben kreisflächenförmigen Querschnitt mit einem derartigen Durchmesser, daß jeder Gitterstab (18) in die zugeordnete Öffnung (17) oder den zugeordneten Durchbruch (22) leichtgängig einschiebbar bzw. einsteckbar ist.
8. Gitter nach Anspruch 6 oder 7, gekennzeichnet durch:
- - die Schulter der Öffnung (17) im 2. Träger (11) bildet dessen äu ßere Profilwand (35), und
- - von der Profilwand (35) ragt koaxial zu jeder Öffnung (17) ein Zapfen (34) nach innen, der beim Einstecken des Gitterstabes (18) in die Öffnung (17) des 2. Trägers (11) in einen Hohlraum des Gitterstabes (18) eingreift.
9. Gitter nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch:
- - der Hohlraum des Gitterstabes (18) hat ein Innengewinde und
- - der Zapfen ist als Gewindezapfen ausgebildet, der sich beim dre henden Einstecken des Gitterstabes (18) in den 2. Träger (11) in das Innengewinde einschraubt.
10. Gitter nach Anspruch 8 oder 9, gekennzeichnet durch:
- - jeder Gitterstab (18) hat quer zu seiner Einsteckrichtung (33) ein Loch, insbesondere ein Durchgangsloch (23), und
- - von der Außenseite der die Durchbrüche (22) aufweisenden Profil wand (21) des Riegels (19) und in dessen Schließrichtung steht ein jedem Loch (23) zugeordneter Stift (24) ab, der in der Schließposition des Riegels (19) in das zugeordnete Durchgangs loch (23) des Gitterstabes (18) eingreift.
11. Gitter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei dem die Hohlräume
der Stäbe und/oder die der Träger mittels einer harten Masse gefüllt
sind, gekennzeichnet durch:
- - die Masse (28) ist ein in einem Bindemittel eingebetteter Schmirgel.
12. Gitter nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch:
- - der Schmirgel ist ein Siliziumcarbid oder Korund und
- - das Bindemittel ist ein Kunststoff, insbesondere ein Gießharz.
13. Gitter nach einem der Ansprüche 6 bis 10, gekennzeichnet durch:
- - das Gitter weist eine Vorrichtung (29; 30) auf, die bei Beschädi gung oder Demontage des Gitters durch Dritte (Einbruch) einen Alarm auslöst.
14. Gitter nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch:
- - ein den Alarm auslösender Kontakt der Vorrichtung (30) ist in den Gitterstäben (18) und/oder den Trägern (10, 11) geordnet.
15. Gitter nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch:
- - die Hohlräume der Gitterstäbe (18) und/oder der Träger (10, 11) sind mit Kapseln (29) gefüllt, die ein Signalgas oder Reizgas enthalten, das bei Beschädigung der Kapseln (29) austritt und hierdurch den Alarm auslöst.
16. Gitter nach einem der Ansprüche 3 bis 15, dessen Träger an der
Außen- oder der Innenseite der Gebäudewand mittels einer Anordnung
befestigt ist, gekennzeichnet durch:
- - die Anordnung (15) hat einen an der Gebäudewand (13) mittels Schrauben (40) befestigte Stützplatte (39) mit einer Gewindeboh rung (42),
- - eine Deckplatte (43) hat einen in die Gewindebohrung (42) ein schraubbaren Gewindezapfen (44), wobei in Einschraubposition die Deckplatte (43) die Köpfe (41) der Schrauben (40) verdeckt,
- - von der dem Gewindezapfen (44) gegenüberliegenden Seite der Deck platte (43) steht ein hakenförmiger Zapfen (46) ab und
- - in der den Öffnungen (17) gegenüberliegenden Profilwand (48) des 2. Trägers (11) ist eine Bohrung (47) angeordnet, in die der Zap fen (46) beim Zusammenfügen des 2. Trägers (11) mit der Anordnung (15) eingreift.
17. Gitter nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch:
- - jeder der beiden Endabschnitte des 1. und 2. Trägers (10, 11) ist durch eine Anordnung (14, 15) insbesondere an der Innenseite der Gebäudewand (13) befestigt.
18. Gitter nach Anspruch 16 oder 17, gekennzeichnet durch:
- - beide Träger (10, 11) sind im wesentlichen horizontal an der Ge bäudewand (13) befestigt und
- - der den Riegel (19) aufweisende 1. Träger (10) ist oberhalb des 2. Trägers (11) angeordnet.
19. Gitter nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch:
- - der 1. Träger (10) hat eine Einrichtung für Gardinen (37, 38) oder deren Gardinenleiste (36).
20. Gitter nach einem vorgenannten Ansprüche, gekennzeichnet durch:
- - mindestens zwei Gitterstäbe (18) sind durch wenigstens ein Ele ment, insbesondere ein als Ornament wirkendes Element, miteinan der starr verbunden.
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