DE3709034A1 - Vorrichtung zum befestigen einer schiene auf einer schwelle - Google Patents
Vorrichtung zum befestigen einer schiene auf einer schwelleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befestigen
einer Schiene auf einer Schwelle, bei der eine mit
Führungsrippen für den Schienenfuß versehene Unterlagplatte
mit im Bereich der Führungsrippen vorgesehenen
Verankerungsöffnungen auf der Schwelle befestigt oder
befestigbar ist und bei der in die Verankerungsöffnungen
Anker mit Widerlager für den Schienenfuß gegen die
Unterlagplatte verspannende Spannglieder einbringbar sind.
Bei den bekannten Vorrichtungen dieser Art sind die Anker
als Hakenschrauben ausgebildet, auf die Spannklemmen
aufsetzbar und mittels Muttern festklemmbar sind, wie z.B.
die DE-OS 35 07 310 zeigt. Diese bekannten Vorrichtungen
haben den Nachteil, daß die Verbindung zwischen der Schiene
und der Unterlagplatte starr ist, so daß nach etwa 10jähriger
Einbauzeit die ausgeschlagene Unterlagplatte
ausgewechselt werden muß. Da der Materialanteil der
Unterlagplatte groß ist, werden die ausgeschlagenen
Unterlagplatten nachgeschmiedet und wieder eingesetzt.
Dies ist aber wiederum mit zusätzlichem Arbeitsaufwand
verbunden. Es hat daher nicht an Versuchen gefehlt, diese
Nachteile der bekannten Schienenbefestigung zu beseitigen.
Bei den Schienenbefestigungen für die moderne Verkehrstechnik
ist man von der starren Verbindung zwischen der Schiene
und der Unterlagplatte abgegangen und verwendet eine kraft
und/oder formschlüssige elastische Verbindung mit federnden
Spanngliedern, wie z.B. die DE-OSn 24 61 158 und 26 23 944,
die DE-ASn 28 06 817 und 28 10 618 und die DE-PS 25 54 625
zeigen. Diese bekannten Vorrichtungen erfordern
aber stets besonders ausgestaltete Unterlagplatten. Es
ist also nicht möglich, die Unterlagplatten mit
Führungsrippen bekannter Art, wie sie in großer Stückzahl
verwendet sind, weiter zu benützen und nur die Verspannung
mit federnden Spanngliedern einzuführen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum Befestigen
einer Schiene auf einer Schwelle der eingangs erwähnten
Art zu schaffen, bei der unter Beibehaltung der in großer
Stückzahl verwendeten Unterlagplatten mit Führungsrippen
eine form- und/oder kraftschlüssige elastische Verbindung
zwischen Schiene und Unterlagplatte erreicht und zusätzlich
noch die Montage und Demontage erleichtert werden.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß
die Widerlager als Ausleger einstückig an den Ankern
angeformt sind und den Schienenfuß überragen und daß zu
beiden Seiten der Schiene in die zwischen dem Schienenfuß
und den Auslegern der Anker gebildeten Aufnahmen in
Längsrichtung der Schiene elastische Spannglieder
einschiebbar sind, die sich unter Verformung mit Spannung
an dem Schienenfuß und dem Ausleger des Ankers abstützen.
Die Anker mit Ausleger werden wie die Hakenschrauben in
die Verankerungsöffnungen der Führungsrippen der
Unterlagplatten eingeschoben und darin gehalten. Die
elastischen Spannglieder werden ohne Schraubbefestigung
zwischen dem Schienenfuß und den Auslegern der Anker
eingeschoben und bringen die gewünschte form- und/oder
kraftschlüssige, elastische Verbindung zwischen Schiene
und Unterlagplatte. Dadurch ist nicht nur der Verschleiß
der Unterlagplatte eliminiert. Die neue Vorrichtung kann
auch ohne Demontage der Unterlagplatten an bereits verlegten
Schienen ohne großen Teile- und Montageaufwand nachgerüstet
werden. Dies ist ein ganz entscheidender Vorteil der neuen
Vorrichtung, da nur die Muttern der Hakenschrauben gelöst
und die Hakenschrauben mit den Spannklemmen aus den
Verankerungsöffnungen der Führungsrippen der Unterlagplatten
entfernt und die neuen Anker eingeschoben werden müssen.
Das Einbringen der neuen Spannglieder kann dann mit einfachen
Handhabungsgeräten erleichtert werden.
Nach einer Ausgestaltung sind die Anker so ausgebildet,
daß sie mit einem Fuß versehen sind, der im Querschnitt
an den Querschnitt der Verankerungsöffnungen der
Führungsrippen der Unterlagplatte angepaßt ist, und daß
die Ausleger in Steckrichtung des Fußes im Bereich des
oberen Endes ausladend an dem Anker angeformt sind.
Eine eindeutig gesicherte Abstützung für die Spannglieder
wird nach einer Ausgestaltung dadurch erreicht, daß die
Spannglieder C-förmig ausgebildet sind, sich mittig an
den Auslegern der Anker und mit ihren Enden an dem
Schienenfuß der Schiene abstützen.
Dabei ist zur Erreichung eines ausreichend großen Federweges
vorgesehen, daß die Enden der Spannglieder schleifenförmig
nach innen eingebogen sind.
Die Spannglieder sind vorzugsweise aus
Flachmaterialabschnitten gebogen.
Eine Art Überlastsicherung für die Spannglieder ergibt
sich nach einer weiteren Ausgestaltung einfach dadurch,
daß die Stirnseiten der eingebogenen Enden in der
Arbeitsstellung noch in vorgegebenem Abstand zum
Mittelschenkel der Spannglieder stehen.
Eine definierte Arbeitsstellung für die Spannglieder weist
eine Ausgestaltung auf, die dadurch gekennzeichnet ist,
daß die Spannglieder mittig auf den Außenseiten konkave
Rastmulden aufweisen, daß die den Spanngliedern zugekehrten
Unterseiten der Ausleger der Anker als konvexe Raststege
ausgebildet sind und daß die Rastmulden und die Raststege
senkrecht zu der Schiene ausgerichtet sind. Die Spannglieder
werden in Längsrichtung der Schiene so weit eingeschoben,
bis der Raststeg des Auslegers in die Rastmulde des
Spanngliedes einrastet.
Bei der Einführbewegung der Spannglieder wird eine Art
Führung dadurch sichergestellt, daß die Ausleger der Anker
auf die Breite der Spannglieder ausgelegt und an ihren
freien Enden mit einem die Dicke der Spannglieder zumindest
teilweise überdeckenden Haltesteg versehen sind.
Ist nach einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen, daß die
Spannglieder zu beiden Seiten der Rastmulde in vorgegebenem
Abstand auf den Außenseiten weitere Mulden aufweisen, die
mit den Raststegen der Ausleger der Anker Entspannstellungen
der Spannglieder festlegen, dann können die Spannglieder
in eine Einrichtstellung gebracht und darin gehalten werden,
bei der die Schiene in Längsrichtung bewegt werden kann,
ohne die Teile der Vorrichtung von der Unterlagplatte lösen
zu müssen.
Die Rastmulden und die weiteren Mulden werden beim
Biegevorgang der Flachmaterialabschnitte zu den Spanngliedern
eingebracht.
Für die optimale Übertragung der Spannkraft der Spannglieder
auf den Schienenfuß ist nach einer weiteren Ausgestaltung
vorgesehen, daß die Rastmulden und die weiteren Mulden
beim Biegevorgang der Flachmaterialabschnitte zu den
Spanngliedern eingebracht sind.
Zur Reduzierung des Materialaufwandes für den Anker sieht
eine Ausgestaltung vor, daß der Anker als Hohlkammeranker
ausgebildet ist.
Die Überlastsicherung der Spannglieder ist nach einer
Ausgestaltung so ausgelegt, daß die eingebogenen Enden
mit ihren Endabschnitten senkrecht zum Mittelschenkel der
Spannglieder stehen und mit ihren Stirnseiten noch einen
Überlastweg von etwa 2 mm zum Mittelschenkel einnehmen.
Ist nach einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen, daß die
Spannglieder als Schleife ausgebildet sind, daß der dem
Schienenfuß zugekehrte untere Schenkel der Schleife zwei
konvex gewölbte Abstützabschnitte bildet, zwischen denen
ein zum oberen Schenkel hin eingebogener Abschnitt als
Widerlager dient, daß die Schleife im mittleren Bereich
des oberen Schenkels geteilt ist, wobei sich die einander
zugekehrten Endabschnitte überlappen, und daß der dem
Ausleger zugekehrte äußere Endabschnitt auf seiner Außenseite
eine konkav eingelassene Rastmulde für einen an der
Unterseite des Auslegers angeformten Raststeg aufweist,
dann können die Spannglieder große Toleranzen überbrücken,
da sie einen großen Spannweg haben. Darüber hinaus lassen
sich diese Spannglieder leicht in die Aufnahmen einbringen
und wieder daraus lösen.
Eine definierte Verspannstellung ergibt sich nach einer
Ausgestaltung dadurch, daß der äußere Endabschnitt in einen
Endanschlag ausläuft. Der Endanschlag verhindert ein
Durchschieben des Spanngliedes zwischen dem Ausleger und
dem Schienenfuß.
Das Einführen eines Spanngliedes in die zwischen dem Ausleger
des Ankers und dem Schienenfuß gebildete Aufnahme wird
dadurch erleichtert, daß ein den äußeren Endabschnitt mit
dem unteren Schenkel verbindender, etwa halbkreisförmiger
Übergangsabschnitt parallel zueinander verlaufende
Teilbereiche aufweist, die in einem spitzen Winkel zur
Verbindungslinie der Abstützstellen des unteren Schenkels
stehen, und daß die äußere Abmessung zwischen diesen
Teilbereichen gleich oder geringfügig kleiner ist als der
Abstand zwischen dem Raststeg des Auslegers und dem
Schienenfuß. Dabei ist dann vorgesehen, daß in einer
Einführstellung die Teilbereiche des Übergangsabschnittes
parallel zur Oberseite des Schienenfußes ausgerichtet sind,
bis der Raststeg des Auslegers in die Zwischenrastmulde
eingeführt ist, die auf der Außenseite in den Teilbereich
des Übergangsabschnittes eingelassen ist, der in den äußeren
Endabschnitt übergeht. Dabei ist dann erreicht, daß in
einer sogenannten Neutralisierstellung der Raststeg des
Auslegers in die Zwischenrastmulde eingeführt ist und der
untere Schenkel mit beiden Abstützabschnitten auf der
Oberseite des Schienenfußes aufliegt und daß dabei, bedingt
durch sein Eigengewicht, das Spannglied sich noch im
entspannten Zustand befindet und durch die Form des
Übergangsabschnittes zum äußeren Endabschnitt vor dem
Herausschieben aus der Neutralisierstellung gesichert wird.
Optimale Spannkräfte lassen sich mit den schleifenförmigen
Spanngliedern dann erreichen, wenn vorgesehen ist, daß
beide Endabschnitte sich über dem Widerlager des unteren
Schenkels der Schleife überlappen und daß in der
Entspannungsstellung der senkrechte Abstand der Rastmulde
des äußeren Endabschnittes zur Verbindungslinie der
Abstützstellen des unteren Schenkels der Schleife um einen
vorgegebenen Spannweg größer ist als der Abstand zwischen
dem Raststeg des Auslegers und dem Schienenfuß.
Die maximale Spannkraft ist dann erreicht, wenn in einer
Verspannstellung der Raststeg des Auslegers in die Rastmulde
des äußeren Endabschnittes eingerastet ist, und daß der
innere Endabschnitt über den äußeren Endabschnitt bis auf
einen vorgegebenen Überhubweg bis zum Widerlager heran
verstellt ist, wobei sich die Schleife unter Spannung am
Ausleger und dem Schienenfuß abstützt.
Ohne den Grundgedanken der Erfindung zu verlassen, kann
die Befestigung des Ankers auch in einer Verankerungsöffnung
einer zwischen Schiene und Schwelle angeordneten
Verbindungsplatte oder einer in die Schwelle eingebrachten
Verankerungsöffnung erfolgen.
Das Eindrücken in die Aufnahme und das Ausdrücken aus der
Aufnahme wird dadurch erleichtert, daß der Ausleger zu
beiden senkrecht zur Schiene stehenden Seiten über dem
Raststeg Vertiefungen zum Ansetzen eines Werkzeuges für
das Ein- und Ausdrücken des Spanngliedes aufweist.
Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es
zeigt:
Fig. 1 in Seitenansicht eine Befestigungsstelle
zwischen Schiene und Schwelle,
Fig. 2 eine Ansicht entlang der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 die Draufsicht auf die Befestigungsstelle
in Richtung III der Fig. 1,
Fig. 4 in Seitenansicht ein anderes Ausführungsbeispiel
für das Spannglied,
Fig. 5 eine der Fig. 2 entsprechende Ansicht, bei
der sich das Spannglied nach Fig. 4 in der
Einführungsstellung befindet,
Fig. 6 eine Ansicht nach Fig. 5, bei der das Spannglied
in die Neutralisierstellung gebracht ist, und
Fig. 7 eine Ansicht nach Fig. 5, bei der das Spannglied
die Verspannstellung einnimmt.
Wie die Fig. 1 zeigt, ist auf der Schwelle 10 die
Unterlagplatte 11 befestigt und zwar mittels der
Kopfschrauben 14 und der Federringe 15. Auf der Oberseite
der Unterlagplatte 11 sind zwei Führungsrippen 12 angeformt,
die parallel zur Schiene 32 verlaufen und in einem Abstand
zueinander angeordnet sind, der der Breite des Schienenfußes
33 entspricht. Die Schiene 32 ruht über der elastischen
Platte 16 auf der Schwelle 11.
Der Ansicht nach Fig. 2 ist zu entnehmen, daß in die
Führungsrippen 12 der Unterlagplatte 11 mittig die
Verankerungsöffnungen 13 eingebracht sind, die im Querschnitt
auf den Haken an sich bekannter Hakenschrauben abgestimmt
sind. Anstelle dieser Hakenschrauben werden in die
Verankerungsöffnungen 13 die Füße 18 von Ankern 17
eingeschoben. Die Füße 18 sind im Querschnitt auf den
Querschnitt der Verankerungsöffnungen 13 ausgelegt, so
daß der eingeschobene Anker 17 wie eine Hakenschraube
gehalten ist. Der Anker 17 kann als Hohlkammeranker, d.h.
als Hohlkörper ausgebildet, oder mit seitlichen Ausnehmungen
versehen sein, um Material zu sparen. An dem oberen Ende
des Ankers 17 ist zur Schiene 32 hin der Ausleger 20
angeformt, der in der eingeschobenen Arbeitsstellung des
Ankers 17 den Schienenfuß 33 überragt.
Wie aus der Draufsicht nach Fig. 3 mit der strichpunktierten
Stellung des Ankers 17 gezeigt ist, kann auch der Anker
17 in die Verankerungsöffnung 13 einer mit der Schwelle
10 verbundenen Unterlagplatte 11 nachträglich eingesetzt
werden. Dies ermöglicht die Nachrüstung der neuen
Vorrichtung, d.h. den Ersatz der alten starren
Hakenverbindung.
Die Oberseite des Schienenfußes 33 und die Unterseite des
Auslegers 20 des Ankers 17 bilden die Abstützpunkte für
ein elastisches Spannglied 23, das in Längsrichtung der
Schiene 32 eingeführt wird und sich unter Verformung mit
Spannung an dem Ausleger 20 und dem Schienenfuß 33 abstützt.
Steht die Oberseite des Schienenfußes 33 in einem spitzen
Winkel zu der Unterseite der Schiene 32, dann werden auch
die Unterseite des Auslegers 20 gegenüber der Horizontalen
und die dem Spannglied 23 zugekehrte Seite des vertikalen
Teils 19 des Ankers 17 gegenüber der Vertikalen um diesen
Winkel geneigt, wie die Fig. 1 zeigt. Damit wird wieder
eine im Querschnitt rechteckförmige Kammer für das aus
einem Flachmaterialabschnitt als Biegefeder ausgebildete
Spannglied 23 geschaffen. Der am freien Ende des Auslegers
20 angeformte Haltesteg 21 reicht zumindest über einen
Teil der Dicke des Spanngliedes 23 und hält das Spannglied
23 in dieser Kammer.
Der Ansicht nach Fig. 2 ist zu entnehmen, daß das als
Biegefeder ausgebildete Spannglied 23 einen konvex nach
außen gewölbten Mittelschenkel 24 aufweist, dessen Enden
28 und 30 schleifenförmig nach innen eingebogen sind. Die
konvexe Außenseite der Biegefeder stützt sich an der
Unterseite des Auslegers 20 ab, während die Enden 28 und
30 symmetrisch dazu auf der Oberseite des Schienenfußes
33 abgestützt sind. Die in Fig. 2 gezeigte Arbeitsstellung
der Biegefeder wird dadurch gesichert, daß die als quer
verlaufender Raststeg 22 ausgebildete Unterseite des
Auslegers 17 in die in die Außenseite des Mittelschenkels
24 der Biegefeder mittig eingebrachte, auch quer zur Schiene
32 verlaufende Rastmulde 25 einrastet. Dabei ist die
Biegefeder so weit vorgespannt, daß die pro
Befestigungsstelle geforderte Spannkraft 1,25 Mp erreicht
ist. Der Federweg der Biegefeder ist bei den so eingebogenen
Enden 28 und 30 ausreichend groß, für die elastische
Verspannung, und um diese Spannkräfte zu erreichen.
Auf der Außenseite des Mittelschenkels 24 des Spanngliedes
23 sind zu beiden Seiten der Rastmulde 25 weitere parallel
dazu verlaufende Mulden 26 und 27 eingebracht, die wie
die Rastmulde 25 schon beim Biegevorgang des
Flachmaterialabschnittes eingebracht werden. Der Abstand
dieser weiteren Mulden 26 und 27 ist so gewählt, daß der
Raststeg 22 des Auslegers 17 bei fast entspanntem Spannglied
23 in diese Mulden 26 und 27 einrasten kann. Damit läßt
sich das Spannglied außerhalb der Arbeitsstellung in eine
Einrichtstellung einstellen, in der die Schiene 32 noch
axial verstellt werden kann und ein Herausfallen des Ankers
samt Verspannglied vermieden wird.
Die Endabschnitte der eingebogenen Enden 28 und 30 des
Spanngliedes 23 stehen senkrecht zur Innenseite des
Mittelschenkels 24 und enden in der Arbeitsstellung in
einem vorgegebenen Abstand von der Innenseite des
Mittelschenkels 24 des Spanngliedes 23. Diese Ausgestaltung
bringt eine Überlastsicherung bei auf den Schienenkopf
einwirkenden Querkräften. Es hat sich gezeigt, daß dabei
ein Abstand von etwa 2 mm genügt.
In Fig. 1 ist nur eine Befestigungsstelle auf der einen
Seite der mit Mittelsteg 34 und Schienenkopf 35 versehenen
Schiene 32 gezeigt. Auf der anderen Schienenseite ist pro
Schwelle 10 und Schiene 32 eine weitere gleiche
Befestigungsstelle mit Anker 17 und Spannglied 23 vorgesehen.
In den Fig. 4 bis 7 wird ein Ausführungsbeispiel mit einem
schleifenförmigen Spannglied 40 gezeigt, das leicht in
die Aufnahme zwischen dem Ausleger 20 des Ankers 17
eingebracht und auch wieder leicht aus dieser Aufnahme
wieder herausgebracht werden kann, dabei aber eine hohe
Spannkraft in der Verspannstellung zuläßt.
Die Fig. 4 zeigt das als Schleife ausgebildete Spannglied
40 in Seitenansicht. Dabei ist der dem Schienenfuß 33
zugekehrte untere Schenkel mit den beiden konvex gewölbten
Abstützabschnitten 41 und 42 versehen. Zwischen den beiden
Abstützabschnitten 41 und 42 ist das aus Flachmaterial
gebogene Spannglied 40 mittig als Widerlager 43 eingebogen,
wobei die konvexe Seite dem oberen, geteilten Schenkel
der Schleife zugekehrt ist. Über dem mittig angeordneten
Widerlager 43 überlappen sich die Endabschnitte 45 und
50 des oberen Schenkels, wobei der äußere Endabschnitt
50 auf seiner Außenseite die Rastmulde 51 für den Raststeg
22 des Auslegers 20 aufweist. Wie in Fig. 4 gestrichelt
eingezeichnet ist, kann über den äußeren Endabschnitt 50
der innere Endabschnitt 45 nach innen ausgelenkt werden,
bis er am Widerlager 43 anstößt. Die mit 45′ und 50,
eingezeichnete Stellung der Endabschnitte 45 und 50
entspricht der Verspannstellung, aus der über einen
Überhubweg von etwa 2 mm die Überlastsicherung durch Anschlag
am Widerlager 43 erreicht wird. Dieser Überhubweg ist auch
erforderlich, damit der Raststeg 22 des Auslegers 20 in
die Rastmulde 50 einrasten kann.
Der halbkreisförmige Übergangsabschnitt 46 der Schleife
geht über die parallel zueinander verlaufenden Teilbereiche
47 und 48 in den Abstützabschnitt 42 und den äußeren
Endabschnitt 50 über. Diese Teilbereiche 47 und 48 stehen
in einem spitzen Winkel α zur Verbindungslinie der durch
die Abstützabschnitte 41 und 42 gegebenen Abstützstellen.
Die äußere Abmessung zwischen den Teilbereichen 47 und
48 ist gleich oder geringfügig kleiner als der Abstand
zwischen dem Raststeg 22 und der Oberseite des Schienenfußes
33. Wie die Ansicht nach Fig. 5 zeigt, kann das Spannglied
40 in der Einführstellung 40.1 in die Aufnahme zwischen
dem Raststeg 22 des Auslegers 20 und dem Schienenfuß 33
eingeschoben werden. Dabei ist der Übergangsabschnitt 44
der den Abstützabschnitt 41 mit dem inneren Endabschnitt
45 verbindet, bis auf den Winkel β angehoben, so daß die
Teilbereiche 47 und 48 des Übergangsabschnittes 46 nach
Verstellung um einen Winkel α parallel zu der Oberseite
des Schienenfußes 33 ausgerichtet sind. Die Einführbewegung
des Spanngliedes 40 ist beendet, wenn der Raststeg 22 in
die Zwischenrastmulde 49 eingeführt ist, die den Übergang
von dem Teilbereich 48 zu dem äußeren Endabschnitt 50 bildet.
Wie Fig. 6 zeigt, fällt das Spannglied 40 nach dem Loslassen
aufgrund seines Eigengewichtes mit dem Abstützabschnitt
41 auf den Schienenfuß 33, so daß eine Neutralisierstellung
40.2 erreicht ist, in der das Spannglied 40 in der Aufnahme
zwischen dem Aufleger 20 und dem Schienenfuß 33 gehalten
ist, aber noch seine Entspannstellung nach Fig. 4 einnimmt.
Wird das Spannglied 40 weiter in die Aufnahme eingedrückt,
dann gleitet der Raststeg 22 am Endabschnitt 50 entlang
und lenkt diesen und den inneren Endabschnitt 45 in Richtung
zum Widerlager 43 aus, bis der Raststeg 22 in die Rastmulde
51 einrastet. Dabei führen die Endabschnitte 45 und 50
einen kleinen Überhub aus und kehren dann in die in Fig.
7 gezeigte Verspannstellung 40.3 zurück. Der äußere
Endabschnitt 50 läuft in den Endanschlag 52 aus, der ein
weiteres Einschieben des Spanngliedes 40 in die Aufnahme
verhindert und die Endabschnitte nehmen die mit 45′ und
50′ eingezeichneten Stellungen ein, wobei die
Zwischenrastaufnahme 49 wieder freiliegt.
Da doch ziemlich hohe Spannkräfte aufgebracht werden müssen,
sind zu beiden Seiten des Auslegers 20 über dem Raststeg
22 Ausnehmungen 36 und 37 vorgesehen, in denen sich ein
Werkzeug beim Eindrücken des Spanngliedes 40 in die Aufnahme
bzw. beim Herausdrücken des Spanngliedes 40 aus der Aufnahme
unverrückbar abstützen kann. Dabei wird beim Herausdrücken
des Spanngliedes 40 zunächst die Neutralisierstellung 40.2
nach Fig. 6 erreicht. Hebt man den Übergangsabschnitt 44
wieder bis auf den Winkel β an, dann läßt sich das Spannglied
40 in der Einführstellung 40.1 aus der Aufnahme herausziehen.
Es bleibt noch zu erwähnen, daß die Verankerungsöffnung
13 für den Fuß 18 des Ankers 17 auch in einer anders
gestalteten Zwischenplatte eingebracht sein kann, die
zwischen der Schwelle 10 und der Schiene 32 angeordnet
ist. Die Verankerungsöffnung 13 kann aber auch direkt in
die Schwelle 10 eingelassen sein.
Claims (24)
1. Vorrichtung zum Befestigen einer Schiene auf einer
Schwelle, bei der eine mit Führungsrippen für den
Schienenfuß versehene Unterlagplatte mit im Bereich
der Führungsrippen vorgesehenen Verankerungsöffnungen
auf der Schwelle befestigt oder befestigbar ist und
bei der in die Verankerungsöffnungen Anker mit
Widerlager für den Schienenfuß gegen die Unterlagplatte
verspannende Spannglieder einbringbar sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Widerlager als Ausleger (20) einstückig an den Ankern (17) angeformt sind und den Schienenfuß (33) überragen und
daß zu beiden Seiten der Schiene (32) in die zwischen dem Schienenfuß (33) und den Auslegern (20) der Anker (17) gebildeten Aufnahmen in Längsrichtung der Schiene (32) elastische Spannglieder (23,40) einschiebbar sind, die sich unter Verformung mit Spannung an dem Schienenfuß (33) und dem Ausleger (20) des zugeordneten Ankers (17) abstützen.
daß die Widerlager als Ausleger (20) einstückig an den Ankern (17) angeformt sind und den Schienenfuß (33) überragen und
daß zu beiden Seiten der Schiene (32) in die zwischen dem Schienenfuß (33) und den Auslegern (20) der Anker (17) gebildeten Aufnahmen in Längsrichtung der Schiene (32) elastische Spannglieder (23,40) einschiebbar sind, die sich unter Verformung mit Spannung an dem Schienenfuß (33) und dem Ausleger (20) des zugeordneten Ankers (17) abstützen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anker (17) mit einem Fuß (18) versehen sind,
der im Querschnitt an den Querschnitt der
Verankerungsöffnungen (13) der Führungsrippen (12)
der Unterlagplatte (11) angepaßt ist, und
daß die Ausleger (20) in Steckrichtung des Fußes (18)
im Bereich des oberen Endes ausladend an dem Anker
(17) angeformt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannglieder (23) C-förmig ausgebildet sind,
sich mittig an den Auslegern (20) der Anker (17) und
mit ihren Enden (28, 30) an dem Schienenfuß (33) der
Schiene (32) abstützen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Enden (28, 30) der Spannglieder (23)
schleifenförmig nach innen eingebogen sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannglieder (23) als Biegefedern aus
Flachmaterialabschnitten gebogen sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stirnseiten (29, 31) der eingebogenen Enden
(28, 30) in der Arbeitsstellung noch in vorgegebenem
Abstand zum Mittelschenkel (24) der Spannglieder (23)
stehen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannglieder (23) mittig auf den Außenseiten
konkave Rastmulden (25) aufweisen,
daß die den Spanngliedern (23) zugekehrten Unterseiten
der Ausleger (20) der Anker (17) als konvexe Raststege
(22) ausgebildet sind und
daß die Rastmulden (25) und die Raststege (22) senkrecht
zu der Schiene (32) ausgerichtet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausleger (20) der Anker (17) auf die Breite
der Spannglieder (23) ausgelegt und an ihren freien
Enden mit einem die Dicke der Spannglieder (23)
zumindest teilweise überdeckenden Haltesteg (21)
versehen sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannglieder (23) zu beiden Seiten der Rastmulde
(25) in vorgegebenem Abstand auf den Außenseiten weitere
Mulden (26, 27) aufweisen, die mit den Raststegen (22)
der Ausleger (20) der Anker (17) Entspannstellungen
der Spannglieder (23) festlegen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastmulden (25) und die weiteren Mulden (26, 27)
beim Biegevorgang der Flachmaterialabschnitte zu den
Spanngliedern (23) eingebracht sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei Schienen (33), bei denen die Oberseite des
Schienenfußes (33) in einem spitzen Winkel zur
Unterseite der Schiene (32) verläuft, die Raststege
(22) der Ausleger (20) und die den Spanngliedern (23)
zugekehrten vertikalen Seiten der Anker (17)
entsprechend diesem spitzen Winkel gegenüber der
Horizontalen bzw. Vertikalen geneigt sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Anker (17) als Hohlkammeranker ausgebildet
ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die eingebogenen Enden (28, 30) mit ihren
Endabschnitten senkrecht zum Mittelschenkel (24) der
Spannglieder (23) stehen und mit ihren Stirnseiten
(29, 31) noch einen Überlastweg von etwa 2 mm zum
Mittelschenkel (24) einnehmen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannglieder (40) als Schleife ausgebildet
sind,
daß der dem Schienenfuß (33) zugekehrte untere Schenkel
der Schleife zwei konvex gewölbte Abstützabschnitte
(41, 42) bildet, zwischen denen ein zum oberen Schenkel
hin eingebogener Abschnitt als Widerlager (43) dient,
daß die Schleife im mittleren Bereich des oberen
Schenkels geteilt ist, wobei sich die einander
zugekehrten Endabschnitte (45, 50) überlappen, und
daß der dem Ausleger (20) zugekehrte äußere Endabschnitt
(50) auf seiner Außenseite eine konkav eingelassene
Rastmulde (51) für einen an der Unterseite des Auslegers
(20) angeformten Raststeg (22) aufweist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß der äußere Endabschnitt (50) in einen Endanschlag
(52) ausläuft.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein den äußeren Endabschnitt (50) mit dem unteren
Schenkel verbindender, etwa halbkreisförmiger
Übergangsabschnitt (46) parallel zueinander verlaufende
Teilbereiche (47, 48) aufweist, die in einem spitzen
Winkel (α) zur Verbindungslinie der Abstützstellen
des unteren Schenkels stehen, und
daß die äußere Abmessung zwischen diesen Teilbereichen
(47, 48) gleich oder geringfügig kleiner ist als der
Abstand zwischen dem Raststeg (22) des Auslegers (20)
und dem Schienenfuß (33).
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß der dem äußeren Endabschnitt (50) zugeordnete
Teilbereich (48) des Übergangsabschnittes (46) über
eine in die Außenseite eingelassene Zwischenrastmulde
(49) in den äußeren Endabschnitt (50) übergeht.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß beide Endabschnitte (45, 50) sich über dem Widerlager
(43) des unteren Schenkels der Schleife überlappen.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Entspannungsstellung der senkrechte Abstand
der Rastmulde (51) des äußeren Endabschnittes (50)
zur Verbindungslinie der Abstützstellen des unteren
Schenkels der Schleife um einen vorgegebenen Spannweg
größer ist als der Abstand zwischen dem Raststeg (22)
des Auslegers (20) und dem Schienenfuß (33).
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß in einer Einführstellung (Fig. 5) die Teilbereiche
(47, 48) des Übergangsabschnittes (46) parallel zur
Oberseite des Schienenfußes (33) ausgerichtet sind.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß in einer sogenannten Neutralisierstellung (Fig.
6) der Raststeg (22) des Auslegers (20) in die
Zwischenrastmulde (49) eingeführt ist und der untere
Schenkel mit beiden Abstützabschnitten (41, 42) auf
der Oberseite des Schienenfußes (33) aufliegt und
daß das Spannglied (40) dabei sich noch im entspannten
Zustand befindet und in der Neutralisierung gehalten
ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß in einer Verspannstellung (Fig. 7) der Raststeg
(22) des Auslegers (20) in die Rastmulde (50) des
äußeren Endabschnittes (50) eingerastet ist, und
daß der innere Endabschnitt (45) über den äußeren
Endabschnitt (50) bis auf einen vorgegebenen Überhubweg
bis zum Widerlager (43) heran verstellt ist, wobei
sich die Schleife unter Spannung am Ausleger (20)
und dem Schienenfuß (33) abstützt.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Anker (17) in einer Verankerungsöffnung (13)
befestigbar bzw. befestigt ist, die in eine zwischen
Schiene (32) und Schwelle (10) angeordnete
Verbindungsplatte oder direkt in die Schwelle
eingebracht ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Ausleger (20) zu beiden senkrecht zur Schiene
(32) stehenden Seiten über dem Raststeg (22)
Vertiefungen (36, 37) zum Ansetzen eines Werkzeuges
für das Ein- und Ausdrücken des Spanngliedes (40)
aufweist.
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