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DE3708800A1 - Transportverpackung aus pappe - Google Patents

Transportverpackung aus pappe

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Publication number
DE3708800A1
DE3708800A1 DE19873708800 DE3708800A DE3708800A1 DE 3708800 A1 DE3708800 A1 DE 3708800A1 DE 19873708800 DE19873708800 DE 19873708800 DE 3708800 A DE3708800 A DE 3708800A DE 3708800 A1 DE3708800 A1 DE 3708800A1
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DE
Germany
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side walls
tabs
width
cardboard
bottom parts
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Application number
DE19873708800
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English (en)
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DE3708800C2 (de
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Hans-Juergen Dipl Ing Ernst
Heinrich Henne
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OSTHUSHENRICH KG
Original Assignee
OSTHUSHENRICH KG
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/4208Means facilitating suspending, lifting, handling, or the like of containers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Transportverpackung aus Pappe mit einem rechteckigen Grundriß.
Transportverpackungen werden häufig auf Paletten transportiert, insbesondere auf dem Weg vom Hersteller zum Händler. Die sich aus den verschiedensten Gründen anbietende Größe derartiger Ver­ kaufsverpackungen liegt regelmäßig unter der Größe der Palette, beispielsweise einer Euro-Palette. Demzufolge besteht beim Händ­ ler die Schwierigkeit, die ggf. unter Umständen aufeinanderge­ stapelten Transportverpackungen mit Flurförderfahrzeugen von der Palette zu entnehmen. Bei Transportverpackungen mit einer Stell­ größe von 40 cm×60 cm lassen sich vier derartige Verpackungen auf einer Euro-Palette anordnen. Es ist bekannt, zur Abnahme der Verpackungen von der Palette eine unsymmetrische Spezialpalette zu verwenden, die in der Größe der Verpackungskartons zwischen der Euro-Palette und den Verpackungskartons angeordnet wird. Der Zwischenraum zwischen zwei Kufen dieser Spezialpalette reicht aus, um einen Zinken eines üblichen Flurförderfahrzeugs bzw. Hebewerkzeugs, beispielsweise eines Handhubwagens, aufzu­ nehmen. Aufgrund der unsymmetrischen Anordnung der Spezial­ palette gestaltet sich der Transport der Transportverpackungen von der Euro-Palette relativ instabil. Die Spezialpaletten sind üblicherweise Einweg-Paletten, so daß sich das Problem der Entsorgung von Transportkarton und Holzpalette stellt.
Die dargestellte Problematik gilt insbesondere für sogenannte Verkaufs-Aufsteller, bei denen der Transportkarton zugleich als Display-Karton für Verkaufszwecke (Zweitplacierung von Sonder­ angeboten usw.) dient. In diesen Fällen bleibt der unterste Karton auf der Palette üblicherweise leer und dient lediglich dazu, für die befüllten Kartons eine brauchbare Entnahmehöhe bei der Zweitplacierung der Ware herzustellen. In diesen Fällen wird auf der Euro-Palette eine Mehrzahl von durch einen leeren Unter­ karton und gefüllten oberen Kartons gebildeten Türmen transpor­ tiert, für die die Abnahme mit einem Hubwagen unabdingbar ist, so daß in diesen Fällen bisher immer die Spezial-Paletten ver­ wendet werden mußten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Transportverpackung der eingangs erwähnten Art so auszubilden, daß sie sich vorteil­ haft mit einem Hubwagen u.ä. transportieren läßt und die durch den Einsatz der Spezial-Paletten verursachten Nachteile vermei­ det.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Transportverpackung aus Pappe mit einem rechteckigen Grundriß dadurch gelöst, daß sie im Bodenbereich zu zwei Kufen gefaltet ist, zwischen denen sich ein durchgehender, nach oben durch ein Bodenstück begrenz­ ter Zwischenraum in der Breite wenigstens einer üblichen Hubwerk­ zeugzinke befindet.
Die erfindungsgemäße Transportverpackung weist sozusagen eine integrierte Palette auf, die durch die Verpackung selbst gebil­ det ist. Diese Transportverpackung macht daher den Einsatz von Spezial-Paletten zusätzlich zu einer Euro-Palette überflüssig. Die Entsorgungsprobleme für die Einweg-Holzpalette entfallen daher ebenso wie ein Teil des durch die Spezial-Paletten erfor­ derlichen zusätzlichen Aufwandes. Die erfindungsgemäße Transport­ verpackung läßt sich insbesondere mit Vorteilen für die oben be­ schriebenen Verkaufsaufsteller, also als nicht mit Waren gefüll­ ter Unterkarton, verwenden. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, die Verpackung mit Ware zu füllen und als eigenständi­ ger, für den Transport auf Paletten besonders geeignete Ver­ packung zu benutzen.
In einer bevorzugten und rationell herstellbaren Ausführungsform sind die erfindunsgemäßen Kufen dadurch gebildet, daß zwei gegenüberliegende erste Seitenwände miteinander fluchtend je eine durch zwei parallele Stanzlinien begrenzte Lasche aufweisen, deren Länge jeweils größer ist als die halbe Länge der benach­ barten zweiten Seitenwände, daß sich zwei an die erste Seiten­ wände angelenkte Bodenteile beiderseits der Lasche befinden und daß die an die zweiten Seitenwände über eine erste Falzlinie angelenkten Bodenteile um eine zur ersten Falzlinie parallel und im Abstand der Breite der an die ersten Seitenwände angelenkten Bodenlaschen angeordnete zweite Falzlinien um 90° geknickt sind und mit ihren freien Enden an den beiden miteinander verbundenen Laschen anliegen.
Die beiden miteinander verbundenen Laschen bilden das den Zwischenraum zwischen den beiden Kufen nach oben abschließende Bodenteil, während die Kufen durch die an die zweiten Seiten­ wände angelenkten Bodenteile gebildet sind, die um die erste Falzlinie in üblicher Weise um 90° und anschließend um die zweite Falzlinie nochmals um 90° abgeknickt sind, so daß die freien Enden parallel zur Seitenwand nach oben ragen. Zur Ausbildung des Bodens ragen beiderseits der Laschen an den ersten Seitenwänden angelenk­ te Bodenteile in die ausgebildeten Kufen hinein.
Die beiden Laschen sind vorzugsweise durch eine Rastverbindung miteinander verbunden. Diese kann in einer bevorzugten Ausfüh­ rungsform dadurch gebildet sein, daß eine der beiden Laschen einen Querschlitz und die andere der beiden Laschen ein sich über die Breite des Querschlitzes hinaus verbreiterndes koni­ sches Ende aufweist, das sich mit Schlitzen sprungartig auf eine geringere Breite als die Breite des Querschlitzes verschmälert. Das pfeilartig ausgebildete Ende bildet mit dem Absatz ein widerhakenförmiges Rastteil für den Querschlitz.
Wird die erfindungsgemäße Transportverpackung in der oben er­ läuterten Weise als nicht gefüllte untere Verpackung einer Display-Einheit verwendet, dient vorzugsweise eine stabilisieren­ de Innenausstattung zur Erhöhung der Tragkraft des Unterkartons. Bei der erfindungsgemäßen Transportverpackung ist in diesem Fall vorzugsweise eine Innenausstattung aus zwei gegenseitig in ver­ tikale Schlitze eingreifenden geknickten Pappstreifen vorgesehen, die je einen an eine erste Seitenwand konturengleich anliegen­ den Abschnitt und wenigstens zwei, die Verpackung in einer Zick- Zack-Linie durchquerenden Abschnitte aufweisen, die die Breite der Kufe ausfüllende, nach unten ragende Ansätze aufweisen.
Die in Zick-Zack-Linien angeordneten Pappstreifen bewirken die Verstärkung des Kartons in materialsparender Weise. Die jeweils an den Seitenwänden anliegenden Abschnitte verstärken diese Seitenwände, was insbesondere vorteilhaft ist, wenn die Seiten­ wände mit Luftlöchern versehen sind und demgemäß die anliegenden Abschnitte der Pappstreifen ebenfalls Grifflöcher aufweisen, so daß die Pappstreifen zur Erhöhung der Ausreißfestigkeit der Grifflöcher beitragen.
Die Verriegelung der in Zick-Zack-Linien angeordneten Pappstrei­ fen in der Transport-Verpackung läßt sich auf sehr einfache Wei­ se dadurch bewirken, daß die an die zweiten Seitenwände angelenk­ ten Bodenteile mit ihren freien Enden nach oben um geringes Maß über die durch die miteinander verbundenen Laschen gebildete Ebene herausragen und daß die die Innenausstattung bildenden Pappstreifen entsprechende schlitzförmige Ausnehmungen zur Arretierung mit den hochstehenden Enden der Bodenteile aufwei­ sen.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn je ein mittlerer Abschnitt der über die Ebene der Laschen herausstehenden freien Enden der Bodenteile freigestanzt und auf die Laschen umgebogen ist.
Die Erfindung soll im folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht auf eine Stirnwand einer erfindungsgemäßen Transportverpackung,
Fig. 2 einen Querschnitt parallel zu einer Stirnwand durch die Verpackung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht von oben auf die Verpackung gemäß Fig. 1 mit geöffneten Deckelteilen,
Fig. 4 zwei flachliegende Zuschnitteile, die gemeinsam die Verpackung bilden,
Fig. 5 flachliegende Zuschnitte für zwei die Innenaus­ stattung bildende Pappstreifen,
Fig. 6 eine Draufsicht von oben auf die durch die beiden Pappstreifen gebildete Innenausstattung, wie sie in die Verpackung gemäß Fig. 3 einsetzbar ist.
Die in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Verpackung weist einen rechteckigen Querschnitt auf und besteht aus zwei einander gegenüberliegenden ersten Seitenwänden 1 und zwei einander gegenüberliegenden zweiten Seitenwänden 2. In dem dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiel stellen die ersten Seitenwände Stirnseiten und die zweiten Seitenwände 2 Längsseiten der recht­ eckigen Verpackung dar. Sowohl an die ersten Seitenwände 1 als auch an die zweiten Seitenwände 2 sind Deckellaschen 3, 4 ange­ lenkt, die zusammen die Verpackung nach oben verschließen.
Die ersten Seitenwände 1 sind mit Grifflochstanzungen 5 im oberen Bereich der Seitenwände 1 versehen.
Die erfindungsgemäße Verpackung weist zwei längs verlaufende Kufen 6 auf, deren Außenseite durch die jeweilige zweite Seiten­ wand 2 gebildet ist. Zwischen den Kufen 6 besteht ein nach unten offener Zwischenraum 7, der wenigstens die übliche Breite eines Hubwagenzinkens aufweist.
Die Kufen 6 sind stirnseitig durch entsprechende Ansätze der ersten Seitenwände 1 abgeschlossen.
Wie insbesondere Fig. 2 erkennen läßt, sind die Kufen im übri­ gen durch die unteren Teile der zweiten Seitenwand 2 sowie durch Bodenteile 8 gebildet, die sich an die zugehörige zweite Seiten­ wand 2 über eine erste Falzlinie 9 anschließen und eine dazu parallele zweite Falzlinie 10 aufweisen, durch die ein erster Abschnitt 8′ zwischen den beiden Falzlinien 9, 10 und ein zwei­ ter, parallel zur zweiten Seitenwand nach oben stehender Ab­ schnitt 8′′ definiert wird. An den Abschnitt 8′ liegt ein von der ersten Seitenwand 1′ abgebogenes Bodenteil 11 an.
Das den Zwischenraum 7 nach oben abschließende Bodenteil ist durch zwei von den beiden ersten Seitenwänden 1 im Bereich des Zwischenraums 7 abgebogenen Laschen 12, 13 gebildet, die mitein­ ander arretiert sind.
Fig. 2 läßt erkennen, daß die Abschnitte 8′′ der Bodenteile 8 nach oben über die durch die Laschen 12, 13 gebildete Ebene mit Enden 8′′′ hinausragen und daß ein mittlerer Bereich 8′′′′ die­ ser Enden 8′′′ auf die Laschen 12, 13 rechtwinklig abgeklappt ist.
Fig. 3 zeigt strichliert einen die Seitenwände 1, 2 umfassenden Umkarton 14, der dekorativ bedruckt ist.
Fig. 2 läßt noch zwei Fabrikkanten 15, 16 erkennen, von denen eine mit einer zweiten Seitenwand 2 und die andere mit dem Teil 8′′ des Bodenteils 8 verbunden ist.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Verpackung läßt sich aus einem einteiligen Zuschnitt herstellen. Fig. 4 zeigt je­ doch ein Ausführungsbeispiel, in dem zwei Teilzuschnitte darge­ stellt sind, die zur Bildung der Verpackung gemäß den Fig. 1 bis 3 miteinander durch Klebung mit Fabrikkanten 15, 16 ver­ bunden werden.
Die beiden Teilzuschnitte 17, 18 bestehen jeweils aus einer ersten Seitenwand 1 und einer zweiten Seitenwand 2, an denen die zugehörigen Deckelteile 3,4 und die zugehörigen Bodenteile 8, 10 angelenkt sind. Ferner sind die angelenkten Fabrikkanten 15, 16 erkennbar. An das Teil 8 ist noch seitlich eine Lasche 8 v angelenkt, die an der benachbarten ersten Seitenwand 1 anliegt. Die Laschen 12, 13 sind jeweils durch zwei zueinander parallele Stanzlinien 19, 20 beigestanzt und mit einer zu den Bodenfalzlinien parallelen Falzlinie 21 an der zugehörigen Seitenwand 1 angelenkt.
Die beiden Teilzuschnitte 17, 18 unterscheiden sich nur durch die unterschiedliche Ausbildung der Laschen 12, 13. Die eine Lasche 13 weist lediglich einen die Durchführung eines Ansatzes mit der Materialstärke der Pappe erlaubenden Querschlitz 22 auf. Die andere Lasche 12 weist ein etwa pfeilförmiges Ende 23 auf, das sich von seiner freien Randkante konisch über die Breite des Querschlitzes 22 hinaus erweitert und anschließend sprung­ artig mit Schlitzen 24 bis unter die Breite des Querschlitzes 22 verschmälert. Durch Einführen des pfeilförmigen Endes 23 bis zum Einrasten des Querschlitzes 22 hinter durch die Schlitze 24 gebildeten Arretierungskanten 25 werden die beiden Laschen 12, 13 stabil miteinander verbunden, wie dies auch Fig. 3 erkennen läßt, wo das Ende 23 durch den Querschlitz 22 der Lasche 13 hindurchragt.
Fig. 5 zeigt zwei Pappstreifen 26, 27 in Form ihrer flachgeleg­ ten Zuschnitte. Die Pappstreifen weisen jeweils einen ersten Abschnitt 26′ bzw. 27′ auf, der im wesentlichen konturengleich mit einer ersten Seitenwand 1 ist. Die Abschnitte 26′ bzw. 27′ sind zum flächigen Anliegen an jeweils einer der ersten Seiten­ wände 1 vorgesehen. An die ersten Abschnitte 26′ bzw. 27′ schlies­ sen sich zwei gleiche weitere zweite Abschnitte 26′′ bzw. 27′′ an. Die zweiten Abschnitte 26′′ bzw. 27′′ weisen im flachgeleg­ ten Zustand eine größere Breite als die Innenbreite der Ver­ packung auf, weil sie sich, wie Fig. 6 verdeutlicht, in Zick- Zack-Linien durch die Verpackung erstrecken sollen.
Die ersten Teile 26′, 27′ weisen am unteren Rand eine Ausneh­ mung 28 auf, deren Form im wesentlichen der Form des Zwischen­ raums 7 entspricht. Zusätzlich weist die Ausnehmung 28 jedoch ihre Seitenkanten vorsetzende schlitzförmige Ausnehmungen 29 zur Arretierung mit den Abschnitten 8′′′ der Bodenteile 8 auf.
Ausnehmungen 30 am unteren Rand der weiteren Abschnitte 26′′, 27′′ sind lediglich breiter gehalten, um bei ihrer Projektion auf eine senkrechte Querschnittsfläche der Breite des Zwischen­ raums 7 zu entsprechen. Gleiches gilt für schlitzförmige Aus­ nehmungen 31, die den Ausnehmungen 29 entsprechen.
Die zweiten Abschnitte 26′′, 27′′ weisen darüber hinaus etwa die halbe Höhe der Pappstreifen 26, 27 einnehmende Schlitze 32, 33 auf, wobei die Schlitze sich in dem Pappstreifen 26 von unten bis etwas oberhalb der halben Höhe und in dem Pappstreifen 27 von oben bis etwas unterhalb der halben Höhe erstrecken. Die Brei­ te der Schlitze 32, 33 ist so bemessen, daß sie in einer der Fig. 6 entsprechenden Anordnung der Pappstreifen 26, 27 den Durchtritt des Materials des jeweils anderen Pappstreifens 27, 26 ermöglichen.
Die Pappstreifen 26, 27 werden in der in Fig. 6 dargestellten Anordnung in die Verpackung eingeführt, wie sie in Fig. 3 dar­ gestellt ist. Dabei liegen die ersten Abschnitte 26′, 27′ innen an den ersten Seitenwänden 1 an und die Schlitze 29, 31 greifen über die oben stehenden Abschnitte 8′′′ der Bodenteile 8, so daß die Lage der Pappstreifen 26, 27 in der Verpackung fixiert ist. Die in der Zick-Zack-Form aufrechtstehenden Pappstreifen 26, 27 erhöhen die Belastungsfähigkeit der Verpackung erheblich. Die Höhe der Pappstreifen muß sich daher über die gesamte Höhe der Verpackung erstrecken, um eine auf die Oberseite der Verpackung gestellte Last am Boden, also in den Kufen 6 abstützen zu können.
Die dargestellte Transportverpackung läßt sich stabil ohne irgendeine Klebung falten. Selbstverständlich können auch Kleb­ verbindungen vorgesehen werden, die ggf. zu geringen Modifika­ tionen des beschriebenen Zuschnitts führen.

Claims (6)

1. Transportverpackung aus Pappe mit einem rechteckigen Grund­ riß, dadurch gekennzeichnet, daß sie im Bodenbereich zu zwei Kufen (6) gefaltet ist, zwischen denen sich ein durch­ gehender, nach oben durch ein Bodenstück (12, 13) begrenzter Zwischenraum (7) in der Breite wenigstens einer üblichen Hubwerkzeugzinke befindet.
2. Transportverpackung nach Anspruch 1 mit vier Seitenwänden (1, 2), an denen Deckelteile (3, 4) und Bodenteile (8, 10) an­ gelenkt sind, dadurch gekennzeichnet, daß zwei gegenüberliegende erste Seitenwände (1) miteinander fluchtend je eine durch zwei parallele Stanzlinien (19, 20) begrenzte Lasche (12, 13) aufweisen, deren Länge größer ist als die halbe Länge der benachbarten zweiten Seitenwände (2), daß sich zwei an die ersten Seitenwände (1) angelenkte Bodenteile (10) beiderseits der Lasche (12, 13) befinden und daß die an die zweiten Seitenwände (2) über eine erste Falzlinie (9) angelenktenBodenteile (8) um eine zur ersten Falzlinie (9) parallel und im Abstand der Breite der an die ersten Seitenwände (7) angelenkten Bodenteile (10) angeord­ nete zweite Falzlinie (10) um 90° geknickt sind und mit ihren freien Enden (8′′′) an den beiden miteinander verbun­ denen Laschen (12, 13) anliegen.
3. Transportverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine der beiden Laschen (12, 13) einen Quer­ schlitz (22) und die andere der beiden Laschen ein sich über die Breite des Querschlitzes hinaus verbreiterndes konisches Ende (23) aufweist, das sich mit Schlitzen (24) sprungartig auf eine geringere Breite als die Breite des Querschlitzes (22) verschmälert.
4. Transportverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekenn­ zeichnet durch eine Innenausstattung aus zwei gegenseitig in vertikale Schlitze (32, 33) eingreifende, geknickte Pappstrei­ fen (26, 27), die je einen an eine erste Seitenwand (1) konturengleich anliegenden Abschnitt (26′, 27′) und wenigstens zwei, die Verpackung in einer Zick-Zack-Linie durchquerende Abschnitte (26′′, 27′′) aufweisen, die die Breite der Ku­ fen (6) ausfüllende, nach unten ragende Ansätze aufweisen.
5. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die an die zweiten Seitenwände (2) angelenkten Bodenteile (8) mit ihren freien Enden (8′′′) nach oben um ein geringes Maß über die durch die miteinander verbundenen Laschen (12, 13) gebildete Ebene herausragen und daß die die Innenausstattung bildenden Pappstreifen (26, 27) entsprechende schlitzförmige Ausnehmungen (29, 31) zur Arretierung mit den hochstehenden Enden (8′′′) der Bodenteile aufweisen.
6. Transportverpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß je ein mittlerer Abschnitt (8′′′′) des über die Ebene der Laschen (12, 13) herausstehenden freien Endes (8′′′) der Bodenteile (8) freigestanzt und auf die Laschen (12, 13) umge­ bogen ist.
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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE9101924U1 (de) * 1991-02-19 1991-05-08 Zewawell Ag & Co Kg Pwa-Verpackungswerke, 6800 Mannheim Faltkiste aus Pappe mit Füßen
DE102015007205A1 (de) 2015-06-01 2016-12-01 Seyfert Gmbh Palette

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DE2128214A1 (de) * 1970-06-19 1971-12-23 La Rochette Cenpa, Paris Faltkarton
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