DE3708800A1 - Transportverpackung aus pappe - Google Patents
Transportverpackung aus pappeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Transportverpackung aus Pappe mit
einem rechteckigen Grundriß.
Transportverpackungen werden häufig auf Paletten transportiert,
insbesondere auf dem Weg vom Hersteller zum Händler. Die sich
aus den verschiedensten Gründen anbietende Größe derartiger Ver
kaufsverpackungen liegt regelmäßig unter der Größe der Palette,
beispielsweise einer Euro-Palette. Demzufolge besteht beim Händ
ler die Schwierigkeit, die ggf. unter Umständen aufeinanderge
stapelten Transportverpackungen mit Flurförderfahrzeugen von der
Palette zu entnehmen. Bei Transportverpackungen mit einer Stell
größe von 40 cm×60 cm lassen sich vier derartige Verpackungen
auf einer Euro-Palette anordnen. Es ist bekannt, zur Abnahme der
Verpackungen von der Palette eine unsymmetrische Spezialpalette
zu verwenden, die in der Größe der Verpackungskartons zwischen
der Euro-Palette und den Verpackungskartons angeordnet wird.
Der Zwischenraum zwischen zwei Kufen dieser Spezialpalette
reicht aus, um einen Zinken eines üblichen Flurförderfahrzeugs
bzw. Hebewerkzeugs, beispielsweise eines Handhubwagens, aufzu
nehmen. Aufgrund der unsymmetrischen Anordnung der Spezial
palette gestaltet sich der Transport der Transportverpackungen
von der Euro-Palette relativ instabil. Die Spezialpaletten
sind üblicherweise Einweg-Paletten, so daß sich das Problem der
Entsorgung von Transportkarton und Holzpalette stellt.
Die dargestellte Problematik gilt insbesondere für sogenannte
Verkaufs-Aufsteller, bei denen der Transportkarton zugleich als
Display-Karton für Verkaufszwecke (Zweitplacierung von Sonder
angeboten usw.) dient. In diesen Fällen bleibt der unterste
Karton auf der Palette üblicherweise leer und dient lediglich
dazu, für die befüllten Kartons eine brauchbare Entnahmehöhe bei
der Zweitplacierung der Ware herzustellen. In diesen Fällen wird
auf der Euro-Palette eine Mehrzahl von durch einen leeren Unter
karton und gefüllten oberen Kartons gebildeten Türmen transpor
tiert, für die die Abnahme mit einem Hubwagen unabdingbar ist,
so daß in diesen Fällen bisher immer die Spezial-Paletten ver
wendet werden mußten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Transportverpackung
der eingangs erwähnten Art so auszubilden, daß sie sich vorteil
haft mit einem Hubwagen u.ä. transportieren läßt und die durch
den Einsatz der Spezial-Paletten verursachten Nachteile vermei
det.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Transportverpackung
aus Pappe mit einem rechteckigen Grundriß dadurch gelöst, daß
sie im Bodenbereich zu zwei Kufen gefaltet ist, zwischen denen
sich ein durchgehender, nach oben durch ein Bodenstück begrenz
ter Zwischenraum in der Breite wenigstens einer üblichen Hubwerk
zeugzinke befindet.
Die erfindungsgemäße Transportverpackung weist sozusagen eine
integrierte Palette auf, die durch die Verpackung selbst gebil
det ist. Diese Transportverpackung macht daher den Einsatz von
Spezial-Paletten zusätzlich zu einer Euro-Palette überflüssig.
Die Entsorgungsprobleme für die Einweg-Holzpalette entfallen
daher ebenso wie ein Teil des durch die Spezial-Paletten erfor
derlichen zusätzlichen Aufwandes. Die erfindungsgemäße Transport
verpackung läßt sich insbesondere mit Vorteilen für die oben be
schriebenen Verkaufsaufsteller, also als nicht mit Waren gefüll
ter Unterkarton, verwenden. Selbstverständlich ist es aber auch
möglich, die Verpackung mit Ware zu füllen und als eigenständi
ger, für den Transport auf Paletten besonders geeignete Ver
packung zu benutzen.
In einer bevorzugten und rationell herstellbaren Ausführungsform
sind die erfindunsgemäßen Kufen dadurch gebildet, daß zwei
gegenüberliegende erste Seitenwände miteinander fluchtend je eine
durch zwei parallele Stanzlinien begrenzte Lasche aufweisen,
deren Länge jeweils größer ist als die halbe Länge der benach
barten zweiten Seitenwände, daß sich zwei an die erste Seiten
wände angelenkte Bodenteile beiderseits der Lasche befinden und
daß die an die zweiten Seitenwände über eine erste Falzlinie
angelenkten Bodenteile um eine zur ersten Falzlinie parallel und
im Abstand der Breite der an die ersten Seitenwände angelenkten
Bodenlaschen angeordnete zweite Falzlinien um 90° geknickt sind
und mit ihren freien Enden an den beiden miteinander verbundenen
Laschen anliegen.
Die beiden miteinander verbundenen Laschen bilden das den
Zwischenraum zwischen den beiden Kufen nach oben abschließende
Bodenteil, während die Kufen durch die an die zweiten Seiten
wände angelenkten Bodenteile gebildet sind, die um die erste
Falzlinie in üblicher Weise um 90° und anschließend um die
zweite Falzlinie nochmals um 90° abgeknickt sind, so daß die
freien Enden parallel zur Seitenwand nach oben ragen.
Zur Ausbildung des Bodens ragen
beiderseits der Laschen an den ersten Seitenwänden angelenk
te Bodenteile in die ausgebildeten Kufen hinein.
Die beiden Laschen sind vorzugsweise durch eine Rastverbindung
miteinander verbunden. Diese kann in einer bevorzugten Ausfüh
rungsform dadurch gebildet sein, daß eine der beiden Laschen
einen Querschlitz und die andere der beiden Laschen ein sich
über die Breite des Querschlitzes hinaus verbreiterndes koni
sches Ende aufweist, das sich mit Schlitzen sprungartig auf eine
geringere Breite als die Breite des Querschlitzes verschmälert.
Das pfeilartig ausgebildete Ende bildet mit dem Absatz ein
widerhakenförmiges Rastteil für den Querschlitz.
Wird die erfindungsgemäße Transportverpackung in der oben er
läuterten Weise als nicht gefüllte untere Verpackung einer
Display-Einheit verwendet, dient vorzugsweise eine stabilisieren
de Innenausstattung zur Erhöhung der Tragkraft des Unterkartons.
Bei der erfindungsgemäßen Transportverpackung ist in diesem Fall
vorzugsweise eine Innenausstattung aus zwei gegenseitig in ver
tikale Schlitze eingreifenden geknickten Pappstreifen vorgesehen,
die je einen an eine erste Seitenwand konturengleich anliegen
den Abschnitt und wenigstens zwei, die Verpackung in einer Zick-
Zack-Linie durchquerenden Abschnitte aufweisen, die die Breite
der Kufe ausfüllende, nach unten ragende Ansätze aufweisen.
Die in Zick-Zack-Linien angeordneten Pappstreifen bewirken die
Verstärkung des Kartons in materialsparender Weise. Die jeweils
an den Seitenwänden anliegenden Abschnitte verstärken diese
Seitenwände, was insbesondere vorteilhaft ist, wenn die Seiten
wände mit Luftlöchern versehen sind und demgemäß die anliegenden
Abschnitte der Pappstreifen ebenfalls Grifflöcher aufweisen, so
daß die Pappstreifen zur Erhöhung der Ausreißfestigkeit der
Grifflöcher beitragen.
Die Verriegelung der in Zick-Zack-Linien angeordneten Pappstrei
fen in der Transport-Verpackung läßt sich auf sehr einfache Wei
se dadurch bewirken, daß die an die zweiten Seitenwände angelenk
ten Bodenteile mit ihren freien Enden nach oben um geringes Maß
über die durch die miteinander verbundenen Laschen gebildete
Ebene herausragen und daß die die Innenausstattung bildenden
Pappstreifen entsprechende schlitzförmige Ausnehmungen zur
Arretierung mit den hochstehenden Enden der Bodenteile aufwei
sen.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn je ein mittlerer Abschnitt der
über die Ebene der Laschen herausstehenden freien Enden der
Bodenteile freigestanzt und auf die Laschen umgebogen ist.
Die Erfindung soll im folgenden anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht auf eine Stirnwand einer
erfindungsgemäßen Transportverpackung,
Fig. 2 einen Querschnitt parallel zu einer Stirnwand
durch die Verpackung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht von oben auf die Verpackung
gemäß Fig. 1 mit geöffneten Deckelteilen,
Fig. 4 zwei flachliegende Zuschnitteile, die gemeinsam
die Verpackung bilden,
Fig. 5 flachliegende Zuschnitte für zwei die Innenaus
stattung bildende Pappstreifen,
Fig. 6 eine Draufsicht von oben auf die durch die beiden
Pappstreifen gebildete Innenausstattung, wie sie
in die Verpackung gemäß Fig. 3 einsetzbar ist.
Die in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Verpackung weist einen
rechteckigen Querschnitt auf und besteht aus zwei einander
gegenüberliegenden ersten Seitenwänden 1 und zwei einander
gegenüberliegenden zweiten Seitenwänden 2. In dem dargestellten,
bevorzugten Ausführungsbeispiel stellen die ersten Seitenwände
Stirnseiten und die zweiten Seitenwände 2 Längsseiten der recht
eckigen Verpackung dar. Sowohl an die ersten Seitenwände 1 als
auch an die zweiten Seitenwände 2 sind Deckellaschen 3, 4 ange
lenkt, die zusammen die Verpackung nach oben verschließen.
Die ersten Seitenwände 1 sind mit Grifflochstanzungen 5 im
oberen Bereich der Seitenwände 1 versehen.
Die erfindungsgemäße Verpackung weist zwei längs verlaufende
Kufen 6 auf, deren Außenseite durch die jeweilige zweite Seiten
wand 2 gebildet ist. Zwischen den Kufen 6 besteht ein nach
unten offener Zwischenraum 7, der wenigstens die übliche Breite
eines Hubwagenzinkens aufweist.
Die Kufen 6 sind stirnseitig durch entsprechende Ansätze der
ersten Seitenwände 1 abgeschlossen.
Wie insbesondere Fig. 2 erkennen läßt, sind die Kufen im übri
gen durch die unteren Teile der zweiten Seitenwand 2 sowie durch
Bodenteile 8 gebildet, die sich an die zugehörige zweite Seiten
wand 2 über eine erste Falzlinie 9 anschließen und eine dazu
parallele zweite Falzlinie 10 aufweisen, durch die ein erster
Abschnitt 8′ zwischen den beiden Falzlinien 9, 10 und ein zwei
ter, parallel zur zweiten Seitenwand nach oben stehender Ab
schnitt 8′′ definiert wird. An den Abschnitt 8′ liegt ein von
der ersten Seitenwand 1′ abgebogenes Bodenteil 11 an.
Das den Zwischenraum 7 nach oben abschließende Bodenteil ist
durch zwei von den beiden ersten Seitenwänden 1 im Bereich des
Zwischenraums 7 abgebogenen Laschen 12, 13 gebildet, die mitein
ander arretiert sind.
Fig. 2 läßt erkennen, daß die Abschnitte 8′′ der Bodenteile 8
nach oben über die durch die Laschen 12, 13 gebildete Ebene mit
Enden 8′′′ hinausragen und daß ein mittlerer Bereich 8′′′′ die
ser Enden 8′′′ auf die Laschen 12, 13 rechtwinklig abgeklappt
ist.
Fig. 3 zeigt strichliert einen die Seitenwände 1, 2 umfassenden
Umkarton 14, der dekorativ bedruckt ist.
Fig. 2 läßt noch zwei Fabrikkanten 15, 16 erkennen, von denen
eine mit einer zweiten Seitenwand 2 und die andere mit dem
Teil 8′′ des Bodenteils 8 verbunden ist.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Verpackung läßt sich
aus einem einteiligen Zuschnitt herstellen. Fig. 4 zeigt je
doch ein Ausführungsbeispiel, in dem zwei Teilzuschnitte darge
stellt sind, die zur Bildung der Verpackung gemäß den Fig.
1 bis 3 miteinander durch Klebung mit Fabrikkanten 15, 16 ver
bunden werden.
Die beiden Teilzuschnitte 17, 18 bestehen jeweils aus einer
ersten Seitenwand 1 und einer zweiten Seitenwand 2, an denen die
zugehörigen Deckelteile 3,4 und die zugehörigen Bodenteile 8, 10
angelenkt sind. Ferner sind die angelenkten Fabrikkanten 15, 16
erkennbar. An das Teil 8 ist noch seitlich eine Lasche
8 v angelenkt, die an der benachbarten ersten
Seitenwand 1 anliegt. Die Laschen 12, 13 sind jeweils
durch zwei zueinander parallele Stanzlinien 19, 20 beigestanzt
und mit einer zu den Bodenfalzlinien parallelen Falzlinie 21
an der zugehörigen Seitenwand 1 angelenkt.
Die beiden Teilzuschnitte 17, 18 unterscheiden sich nur durch
die unterschiedliche Ausbildung der Laschen 12, 13. Die eine
Lasche 13 weist lediglich einen die Durchführung eines Ansatzes
mit der Materialstärke der Pappe erlaubenden Querschlitz 22 auf.
Die andere Lasche 12 weist ein etwa pfeilförmiges Ende 23 auf,
das sich von seiner freien Randkante konisch über die Breite
des Querschlitzes 22 hinaus erweitert und anschließend sprung
artig mit Schlitzen 24 bis unter die Breite des Querschlitzes 22
verschmälert. Durch Einführen des pfeilförmigen Endes 23 bis zum
Einrasten des Querschlitzes 22 hinter durch die Schlitze 24
gebildeten Arretierungskanten 25 werden die beiden Laschen 12, 13
stabil miteinander verbunden, wie dies auch Fig. 3 erkennen
läßt, wo das Ende 23 durch den Querschlitz 22 der Lasche 13
hindurchragt.
Fig. 5 zeigt zwei Pappstreifen 26, 27 in Form ihrer flachgeleg
ten Zuschnitte. Die Pappstreifen weisen jeweils einen ersten
Abschnitt 26′ bzw. 27′ auf, der im wesentlichen konturengleich
mit einer ersten Seitenwand 1 ist. Die Abschnitte 26′ bzw. 27′
sind zum flächigen Anliegen an jeweils einer der ersten Seiten
wände 1 vorgesehen. An die ersten Abschnitte 26′ bzw. 27′ schlies
sen sich zwei gleiche weitere zweite Abschnitte 26′′ bzw. 27′′
an. Die zweiten Abschnitte 26′′ bzw. 27′′ weisen im flachgeleg
ten Zustand eine größere Breite als die Innenbreite der Ver
packung auf, weil sie sich, wie Fig. 6 verdeutlicht, in Zick-
Zack-Linien durch die Verpackung erstrecken sollen.
Die ersten Teile 26′, 27′ weisen am unteren Rand eine Ausneh
mung 28 auf, deren Form im wesentlichen der Form des Zwischen
raums 7 entspricht. Zusätzlich weist die Ausnehmung 28 jedoch
ihre Seitenkanten vorsetzende schlitzförmige Ausnehmungen 29 zur
Arretierung mit den Abschnitten 8′′′ der Bodenteile 8 auf.
Ausnehmungen 30 am unteren Rand der weiteren Abschnitte 26′′,
27′′ sind lediglich breiter gehalten, um bei ihrer Projektion
auf eine senkrechte Querschnittsfläche der Breite des Zwischen
raums 7 zu entsprechen. Gleiches gilt für schlitzförmige Aus
nehmungen 31, die den Ausnehmungen 29 entsprechen.
Die zweiten Abschnitte 26′′, 27′′ weisen darüber hinaus etwa die
halbe Höhe der Pappstreifen 26, 27 einnehmende Schlitze 32, 33 auf,
wobei die Schlitze sich in dem Pappstreifen 26 von unten bis
etwas oberhalb der halben Höhe und in dem Pappstreifen 27 von
oben bis etwas unterhalb der halben Höhe erstrecken. Die Brei
te der Schlitze 32, 33 ist so bemessen, daß sie in einer der
Fig. 6 entsprechenden Anordnung der Pappstreifen 26, 27 den
Durchtritt des Materials des jeweils anderen Pappstreifens 27,
26 ermöglichen.
Die Pappstreifen 26, 27 werden in der in Fig. 6 dargestellten
Anordnung in die Verpackung eingeführt, wie sie in Fig. 3 dar
gestellt ist. Dabei liegen die ersten Abschnitte 26′, 27′ innen
an den ersten Seitenwänden 1 an und die Schlitze 29, 31 greifen
über die oben stehenden Abschnitte 8′′′ der Bodenteile 8, so daß
die Lage der Pappstreifen 26, 27 in der Verpackung fixiert ist.
Die in der Zick-Zack-Form aufrechtstehenden Pappstreifen 26, 27
erhöhen die Belastungsfähigkeit der Verpackung erheblich. Die
Höhe der Pappstreifen muß sich daher über die gesamte Höhe der
Verpackung erstrecken, um eine auf die Oberseite der Verpackung
gestellte Last am Boden, also in den Kufen 6 abstützen zu können.
Die dargestellte Transportverpackung läßt sich stabil ohne
irgendeine Klebung falten. Selbstverständlich können auch Kleb
verbindungen vorgesehen werden, die ggf. zu geringen Modifika
tionen des beschriebenen Zuschnitts führen.
Claims (6)
1. Transportverpackung aus Pappe mit einem rechteckigen Grund
riß, dadurch gekennzeichnet, daß sie im Bodenbereich zu
zwei Kufen (6) gefaltet ist, zwischen denen sich ein durch
gehender, nach oben durch ein Bodenstück (12, 13) begrenzter
Zwischenraum (7) in der Breite wenigstens einer üblichen
Hubwerkzeugzinke befindet.
2. Transportverpackung nach Anspruch 1 mit vier Seitenwänden
(1, 2), an denen Deckelteile (3, 4) und Bodenteile (8, 10) an
gelenkt sind, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei gegenüberliegende erste Seitenwände (1) miteinander
fluchtend je eine durch zwei parallele Stanzlinien (19, 20)
begrenzte Lasche (12, 13) aufweisen, deren Länge größer ist
als die halbe Länge der benachbarten zweiten Seitenwände (2),
daß sich zwei an die ersten Seitenwände (1) angelenkte
Bodenteile (10) beiderseits der Lasche (12, 13) befinden und
daß die an die zweiten Seitenwände (2) über eine erste
Falzlinie (9) angelenktenBodenteile (8) um eine zur ersten
Falzlinie (9) parallel und im Abstand der Breite der an die
ersten Seitenwände (7) angelenkten Bodenteile (10) angeord
nete zweite Falzlinie (10) um 90° geknickt sind und mit
ihren freien Enden (8′′′) an den beiden miteinander verbun
denen Laschen (12, 13) anliegen.
3. Transportverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine der beiden Laschen (12, 13) einen Quer
schlitz (22) und die andere der beiden Laschen ein sich über
die Breite des Querschlitzes hinaus verbreiterndes konisches
Ende (23) aufweist, das sich mit Schlitzen (24) sprungartig
auf eine geringere Breite als die Breite des Querschlitzes (22)
verschmälert.
4. Transportverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekenn
zeichnet durch eine Innenausstattung aus zwei gegenseitig in
vertikale Schlitze (32, 33) eingreifende, geknickte Pappstrei
fen (26, 27), die je einen an eine erste Seitenwand (1)
konturengleich anliegenden Abschnitt (26′, 27′) und wenigstens
zwei, die Verpackung in einer Zick-Zack-Linie durchquerende
Abschnitte (26′′, 27′′) aufweisen, die die Breite der Ku
fen (6) ausfüllende, nach unten ragende Ansätze aufweisen.
5. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
an die zweiten Seitenwände (2) angelenkten Bodenteile (8) mit
ihren freien Enden (8′′′) nach oben um ein geringes Maß
über die durch die miteinander verbundenen Laschen (12, 13)
gebildete Ebene herausragen und daß die die Innenausstattung
bildenden Pappstreifen (26, 27) entsprechende schlitzförmige
Ausnehmungen (29, 31) zur Arretierung mit den hochstehenden
Enden (8′′′) der Bodenteile aufweisen.
6. Transportverpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß je ein mittlerer Abschnitt (8′′′′) des über die Ebene
der Laschen (12, 13) herausstehenden freien Endes (8′′′) der
Bodenteile (8) freigestanzt und auf die Laschen (12, 13) umge
bogen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873708800 DE3708800A1 (de) | 1987-03-18 | 1987-03-18 | Transportverpackung aus pappe |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873708800 DE3708800A1 (de) | 1987-03-18 | 1987-03-18 | Transportverpackung aus pappe |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3708800A1 true DE3708800A1 (de) | 1988-09-29 |
| DE3708800C2 DE3708800C2 (de) | 1992-02-13 |
Family
ID=6323377
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19873708800 Granted DE3708800A1 (de) | 1987-03-18 | 1987-03-18 | Transportverpackung aus pappe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3708800A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9101924U1 (de) * | 1991-02-19 | 1991-05-08 | Zewawell Ag & Co Kg Pwa-Verpackungswerke, 6800 Mannheim | Faltkiste aus Pappe mit Füßen |
| DE102015007205A1 (de) | 2015-06-01 | 2016-12-01 | Seyfert Gmbh | Palette |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2128214A1 (de) * | 1970-06-19 | 1971-12-23 | La Rochette Cenpa, Paris | Faltkarton |
| DE2729265A1 (de) * | 1977-06-29 | 1979-01-11 | Zewawell Ag & Co Kg | Grossbehaelter |
-
1987
- 1987-03-18 DE DE19873708800 patent/DE3708800A1/de active Granted
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2128214A1 (de) * | 1970-06-19 | 1971-12-23 | La Rochette Cenpa, Paris | Faltkarton |
| DE2729265A1 (de) * | 1977-06-29 | 1979-01-11 | Zewawell Ag & Co Kg | Grossbehaelter |
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| DE9101924U1 (de) * | 1991-02-19 | 1991-05-08 | Zewawell Ag & Co Kg Pwa-Verpackungswerke, 6800 Mannheim | Faltkiste aus Pappe mit Füßen |
| DE102015007205A1 (de) | 2015-06-01 | 2016-12-01 | Seyfert Gmbh | Palette |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3708800C2 (de) | 1992-02-13 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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