DE3704572A1 - Federelement - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Federelement nach dem Oberbegriff
der beiden unabhängigen Ansprüche 1 und 2.
Federelemente dieser Art werden bereits beim Gegenstand der
CH-PS 4 35 871 verwendet und sind als Zungen ausgebildet.
Diese sind im wesentlichen tangential ausgerichtet, an ihren
Enden wechselseitig umgebogen und in entsprechenden axial
verlaufenden Nuten eines inneren und eines äußeren Ringteiles
befestigt. Dadurch ist das innere Ringteil gegenüber dem
äußeren radial elastisch und auf der gesamten axialen Länge
gleichmäßig abgestützt angeordnet. Wenn jedoch große radiale
Federwege auftreten, werden die Enden der Zungen durch deren
Abwälzung auf dem Mantel des inneren Ringteils aus den Nuten
gezogen. Aus diesem Grund müssen die Zungen verschweißt werden.
Die bekannte Ausführung ist deshalb sehr aufwendig und nur
bei relativ großen Gegenständen anwendbar. Bei kleineren
Gegenständen, wie beispielsweise Innenringen von Wälzlagern
für Wellen oder Achsen von z. B. 10 bis 50 mm Durchmesser
ist die bekannte Ausführung nicht anwendbar, weil einerseits
eine Befestigung aus Platzgründen nicht mehr möglich ist,
und andererseits die Einarbeitung von Nuten dem gesamten
Herstellaufwand nicht angemessen ist. Die Anordnung eines
Federelementes zwischen zwei in einer Radialebene verlaufenden
Begrenzungsflächen gegenüber den oben beschriebenen, koaxial
übereinander liegenden Maschinenelementen würde eine ähnliche,
jedoch axial federnde Abstützung ergeben.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Federelement der eingangs
genannten Art zu schaffen, das preisgünstig herstellbar und
einsetzbar und auch für kleine Ringräume geeignet ist.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Zungen einstückig
mit einer auf einem der Maschinenelemente aufliegenden
Blechhülse ausgeführt, aus dem Blechmaterial ausgeklinkt
und gegenüber der betreffenden, durch die Biegelinie gehenden
Tangentialebene mit einem Winkel von 0 bis 45 Grad geneigt sind
oder dadurch, daß die Zungen einstückig mit einer auf einem
der Maschinenelemente aufliegenden Blechscheibe ausgeführt,
aus dem Blechmaterial ausgeklinkt und gegenüber der Blechebene
mit einem Winkel von 5 bis 45 Grad geneigt sind.
Das beispielsweise, hülsenförmige Federelement ist sehr einfach
und preisgünstig aus einem Bandmaterial mit Federeigenschaften
herstellbar. Die Zungen werden dabei lediglich durch einen
Stanzvorgang an einer axial verlaufenden Seite und zwei später
in Umfangsrichtung verlaufenden Seiten abgetrennt, während sie
mit der zweiten axialen Seite mit dem Bandmaterial noch in
Verbindung bleiben und an dieser Linie gegebenenfalls aus der
Blechebene herausgebogen werden. Solche Zungen werden in
entsprechenden Abständen ausgeklinkt und ein in erforderlicher
Länge abgetrennter Streifen zu einem Ring gerollt. Allein bei
diesem Vorgang verbleiben die Zungen eben ausgerichtet und
nehmen eine tangentiale Richtung gegenüber den gerollten,
seitlichen Ringabschnitten ein. Wenn eine größere Neigung in
radialer Richtung erwünscht ist, müssen die Zungen, wie oben
erwähnt, beim Stanzvorgang an der axialen Verbindungsseite
abgebogen werden. Das auf diese Weise hergestellte
Federelement liegt im eingebauten Zustand mit der freien,
axial verlaufenden Seite beispielsweise an der Bohrungsfläche
des äußeren Maschinenelementes an, während die restlichen
Ringabschnitte auf dem Mantel des inneren Maschinenelementes
aufliegen. Auf diese Weise ist ein radiales Einfedern der
Zungen unter relativer radialer Belastung zwischen den
Maschinenelementen möglich. Da die Zungen bis in ihre
ursprüngliche Lage einfedern können, ist der verbleibende
Abstand zwischen den Maschinenelementen im Extremfall
lediglich die Stärke des Blechmaterials. Alternativ können
axial aus einer Blechscheibe ausgeklinkte und herausgebogene
Zungen bei einem scheibenförmigen Federelement für axiale
Federung vorgesehen werden. Die erfindungsgemäßen
Federelemente sind universell als Toleranzringe, für radial
oder axial federnde Anordnungen in vielen Fällen einsetzbar.
Die Maschinenelemente sind dabei vorteilhafterweise auf einer
großen axialen bzw. radialen Länge gegenseitig abgestützt.
Preiswerte Herstellung und einfache Montage kennzeichnen die
erfindungsgemäßen Federelemente.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind in
Umfangsrichtung aufeinanderfolgende Zungen in entgegengesetzte
Umfangsrichtungen weisend angeordnet. Dadurch kann die Breite
in Umfangsrichtung der mit den Zungen verbundenen Abschnitte
der Blechhülse relativ klein gehalten werden, weil die
benachbarten Zungen im wesentlichen eine symmetrische, radiale
Belastung auf diese Abschnitte ausüben.
Bei einem anderen erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel sind
zwischen den Zungen und dem verbleibenden Blechmaterial
schlitzförmige Freistiche vorgesehen. Die Zungen erhalten
dadurch an ihren abgetrennten Seiten einen geringeren Abstand
zur verbleibenden Blechhülse, wodurch vorteilhafterweise
keinerlei Berührung beim Einfedern auftritt.
Nach einem anderen Merkmal der Erfindung sind die freien Enden
der Zungen dem Verlauf der betreffenden Begrenzungsfläche
angepaßt abgebogen. Durch diese Maßnahme entstehen gegenüber
dem sonst relativ scharfkantigen, freien Ende größere
Gleitflächen, die einen reibungsarmen Anlauf an der
Begrenzungsfläche des Maschinenelementes gewährleisten.
Bei einem besonderen Anwendungsbeispiel für das
erfindungsgemäße Federelement sind die Zungen zwischen einem
Tragkörper und einem darauf drehbeweglich angeordneten
Innenring eines Wälzlagers angeordnet und mit einem Winkel
von 25 bis 35 Grad zu ihrer tangentialen Ausrichtung geneigt.
Das Federelement ist dabei in üblicher Weise in der Ringnut
zwischen dem Innenring des Wälzlagers und einem dieses
aufnehmenden Tragkörpers eingesetzt. Die am Umfang verteilten
Zungen sind relativ stark aus der Ringform der Blechhülse
herausgebogen und berühren mit der relativ scharfen Stanzkante
der freien, axial verlaufenden Seiten die Bohrungsfläche des
Innenringes. Bei wechselnder Radiallast bzw. impulsartigen
Stößen gegen das Wälzlager bewegt sich der Innenring radial
gegenüber dem Tragkörper um den Weg der radial federnden
Zungen. Diese bilden über die scharfen Kanten einen festen
Reibkontakt mit dem Innenring und verursachen ein Drehmoment
während des Einfederns. Dadurch wird der weiterhin nicht
auf dem Tragkörper befestigte Ring zu kleinen
Winkelschrittbewegungen angeregt, die sich bei genügender
Anzahl von radialen Wechselbewegungen zu einer vollen Drehung
ergänzen. Dieses Verhalten macht sich beispielsweise bei
Lagerungen vorteilhaft bemerkbar, die lediglich kleine
Winkelbewegungen durchführen und deshalb zu sogenannter
Riffelbildung an den Laufbahnen neigen, weil diese nur an
kurzen Abschnitten durch die Wälzkörper belastet werden.
Ein solcher Anwendungsfall ist beispielsweise eine
federvorgespannte Spannvorrichtung für Treibriemen, wobei
die Spannrolle an einem Schwenkarm angebracht ist, der
schwenkbeweglich über ein Wälzlager befestigt ist. Hier
führen Impulsbelastungen ausgehend vom Treibriemen zu starken
Radialbelastungen des Schwenklagers, dessen Innenring sich
bei Anordnung eines Federelementes langfristig wie beschrieben
auf dem Tragkörper dreht. Eine axiale Einspannung über die
Seitenflächen des Innenringes, die dessen Drehbewegung jedoch
nicht beeinflußt, gibt dem Schwenkarm eine ausreichende
Stabilität gegen Verkippen.
Die Erfindung wird nachfolgend an den in der Zeichnung
dargestellten Beispielen beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 die teilweise Draufsicht auf ein Federelement mit
in gleiche Umfangsrichtung weisenden Zungen,
Fig. 2 den teilweisen Querschnitt des in Fig. 1
dargestellten Federelementes,
Fig. 3 den teilweisen Querschnitt eines Federelementes
mit in umgekehrte Umfangsrichtung weisenden,
benachbarten Zungen,
Fig. 4 den teilweisen Querschnitt einer Lagerung mit
drehbeweglich über ein Federelement abgestütztem
Innenring und
Fig. 5 die teilweise Seitenansicht eines scheibenförmigen
Federelementes mit in eine axiale Richtung weisenden
Zungen.
Das in Fig. 1 und 2 dargestellte Federelement ist aus einem
ebenen Bandfederblech hergestellt. Dabei werden durch
schrittweises Stanzen und einen U-förmigen Freistich einzelne
federnde Zungen 2 herausgestanzt, die gleichzeitig
geringfügig aus der Blechebene 3 herausgebogen sind. Die
Biegelinie 4 verläuft in Richtung der Bandbreite an der
Verbindungslinie der Enden des U-förmigen Freistiches 1.
Weiterhin ist, wie besser aus Fig. 2 hervorgeht, das freie
Ende der Zungen 2 entlang einer in Richtung der Bandbreite
verlaufenden Linie 5 in Umfangsrichtung abgebogen. Dadurch
können sich die Zungen 2 gut an die Bohrungsfläche 6 eines
in Fig. 2 lediglich angedeuteten, äußeren Maschinenelementes
7 anlegen. Nach dem Herstellen der Zungen 2 wird ein Blechband
in erforderliche Länge abgetrennt und zu einem Ring gerollt.
Dieser ist in Fig. 2 teilweise dargestellt. Während die
Zungen 2 mit ihren freien Enden an der Bohrungsfläche 6 des
äußeren Maschinenelementes 7 anliegen, wird die verbleibende
Blechhülse mit Stegen 8 und Seitenringen 9 von einem inneren
Maschinenelement 10 abgestützt. Bei Radialbelastung zwischen
den Maschinenelementen 7, 10 federn die Zungen 2 radial nach
innen und legen sich nahezu vollständig an das innere
Maschinenelement 10 an.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Beispiel sind in Umfangsrichtung
benachbarte Zungen 2 mit einem gemeinsamen Steg 8 verbunden und
gegenüber diesem radial herausgebogen. Herstellung und
Funktionsweise entsprechen denen in Fig. 1 und 2. Durch die
symmetrische Anordnung der Zungen 2 wird der dazwischenliegende
Steg 8 gleichmäßig radial belastet.
Das in Fig. 4 dargestellte Federelement ist in den Ringraum
zwischen dem Innenring 7 eines Wälzlagers und einem Tragkörper
10 eingesetzt. Die Zungen 2 sind in Umfangsrichtung relativ
kurz ausgeführt, jedoch sonst, wie z. B. nach Fig. 1, 2
beschrieben, hergestellt, aber steiler herausgebogen. Die
durch den Stanzvorgang relativ scharfen Ränder 11 der freien
Enden liegen an der Bohrungsfläche 6 des Innenringes 7 unter
Federvorspannung an. Bei Radialbewegung des Innenringes 7
gegenüber dem Tragkörper 10 unter radialer Belastung federn
die Zungen 2 in die Fensteröffnungen 12 der Blechhülse 8, 9
ein. Die Streckung der Zungen 2 in Umfangsrichtung und der
starke Reibkontakt gegen den Innenring 7 bewirken eine
geringe Relativdrehung gegenüber dem Tragkörper 10 in
Pfeilrichtung. Diese Bewegung in kleinen Winkelschritten
bewirkt insbesondere bei Wälzlagern, die lediglich geringe
Schwenkbewegungen durchführen, daß die Belastung über die
Wälzkörper nicht ständig auf denselben Umfangsabschnitt der
Laufbahn einwirkt. Eine Riffelbildung wird dadurch wirksam
vermieden. Gleiche Vorkehrungen können für den Außenring
vorgesehen werden.
Das in Fig. 5 dargestellte Federelement ist scheibenförmig
ausgeführt und dient für die axiale, federnde Abstützung von
zwei koaxial hintereinander angeordneten, nicht dargestellten
Maschinenelementen. Am Umfang sind mehrere federnde Zungen 2
ausgeklinkt und an einer radial verlaufenden Biegelinie 4
gegenüber der Blechebene axial herausgebogen. Während das
scheibenförmige Blechteil 13 an der nicht dargestelten
Begrenzungsfläche des einen Maschinenelementes anliegt, ist
eine der Kanten der Stirnseiten 14 der Zungen 2 in Kontakt
mit der Begrenzungsfläche des anderen Maschinenelementes.
Die Zungen 2 können in die Fensteröffnungen 15 des
Blechteiles 13 einfedern. Auch hier sind schlitzförmige
Freistiche 1 vorgesehen.
Claims (6)
1. Federelement zur elastischen Abstützung zwischen koaxial
angeordneten Maschinenelementen (7, 10) in einem durch
dessen Begrenzungsflächen gebildeten Ringraum mit am
Umfang verteilten, gegenüber den Begrenzungsflächen
geneigten, federnden Zungen (2), dadurch gekennzeichnet,
daß die Zungen (2) einstückig mit einer auf einem der
Maschinenelemente (10) aufliegenden Blechhülse (8)
ausgeführt, aus dem Blechmaterial ausgeklinkt und
gegenüber der betreffenden, durch die Biegelinie
(4) gehenden Tangentialebene mit einem Winkel von 0 bis
45 Grad geneigt sind.
2. Federelement zur elastischen Abstützung zwischen koaxial
angeordneten Maschinenelementen in einem durch dessen
Begrenzungsflächen gebildeten Ringraum mit am Umfang
verteilten, gegenüber den Begrenzungsflächen geneigten,
federnden Zungen (2), dadurch gekennzeichnet, daß die
Zungen (2) einstückig mit einer auf einem der
Maschinenelemente aufliegenden Blechscheibe (13)
ausgeführt, aus dem Blechmaterial ausgeklinkt und
gegenüber der Blechebene mit einem Winkel von 5 bis 45
Grad geneigt sind.
3. Federelement nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß in Umfangsrichtung aufeinander
folgende Zungen (2) in entgegengesetzte Umfangsrichtungen
weisend angeordnet sind.
4. Federelement nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen den Zungen (2) und dem
verbleibenden Blechmaterial (8, 9) schlitzförmige
Freistiche (1) vorgesehen sind.
5. Federelement nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die freien Enden der Zungen (2)
dem Verlauf der betreffenden Begrenzungsfläche (6)
angepaßt abgebogen sind.
6. Federelement nach den Ansprüchen 1 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zungen (2) zwischen einem
Tragkörper (10) und einem darauf drehbeweglich
angeordneten Innenring (7) eines Wälzlagers angeordnet
und mit einem Winkel von 25 bis 35 Grad zu ihrer
tangentialen Ausrichtung geneigt sind.
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ID=6320943
Family Applications (1)
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