Die Erfindung betrifft Verfahren zum Entfernen von radioaktiven
Metallen, wie radioaktivem Cäsium, aus kontaminierten Flüssig
keiten, Lebens- und Futtermitteln mit den Merkmalen der Oberbe
griffe der Patentansprüche 1 und 6, sowie eine Austauschersäule
zur Durchführung eines solchen Verfahrens und die Verwendung
von Eisen(III)hexacyanoferrat(II).
Insbesondere durch Unfälle in Kernkraftwerken können radioakti
ve Stoffe freigesetzt werden, die über die Atmosphäre in die
Nahrungskette von Mensch bzw. Tier gelangen.
Die Entfernung der radioaktiven Stoffe (Isotope) aus den Lebens-
und Futtermitteln wird mit Dekontamination bezeichnet. Beson
ders die Entfernung der beiden relativ langlebigen Cäsium-Nu
klide Cäsium 134 und Cäsium 137 aus der Nahrungskette ist eine
vordringliche Aufgabe.
Bei Kontamination von Boden, Pflanzen und Futtermilch gelangen
die radioaktiven Isotope über die Kuh in die Milch oder über
die Pflanzen in Früchte und Gemüse und damit in die Nahrungs
kette des Menschen.
Es ist bekannt, daß durch Zugabe von die Isotope bindenden oder
ionenaustauschenden Substanzen, wie Eisencyanoverbindungen
(insbesondere Berliner Blau), zu radioaktiv kontaminiertem Futter
die Resorption von Cäsium durch die Kuh gehemmt wird, da die
radioaktiven Isotope im Darmtrakt gebunden werden. Hierdurch
läßt sich die Verseuchung von Fleisch und Milch reduzieren.
Eine derartige "in vivo"-Behandlung weist aber eine Reihe von
Nachteilen auf: Die Dosierung des Antidots im Futter erfordert
große Sorgfalt beim Bauern und Fehldosierungen können negative
Folgen haben. Auch ist die Überwachung einer derartigen, dezen
tralen Anwendung von Antidot kaum möglich. Auch sind bei lang
fristiger Anwendung die Auswirkungen der absorbierenden und
ionenaustauschenden Substanzen auf den Organismus nicht im ein
zelnen bekannt. Überdies kommt es durch die "in vivo"-Anwendung
der Substanzen (im Darmtrakt der Nutztiere) nicht zu einer
Unterbrechung des Cäsium-Kreislaufs, da mit der Gülle wieder
die radioaktiven Stoffe auf die Weise und damit in die Futter
mittel gelangen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Verfahren zum Entfer
nen von mit radioaktiven Metallen, wie Cäsium, kontaminierten
Flüssigkeiten, Lebens- oder Futtermitteln anzugeben, bei denen
die Flüssigkeit, das Lebens- oder Futtermittel hinsichtlich der
gewünschten Eigenschaften unbeeinträchtigt bleibt und die radio
aktiven Metalle in konzentrierter und somit einfach deponierba
rer Form abgetrennt werden können.
Gemäß einer ersten Lösungsvariante der Erfindung wird diese
Aufgabe durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale
gelöst.
Das erste kennzeichnende Merkmal des Patentanspruches 1, also
die Einstellung eines flüssigen Zustandes mit einem pH-Wert
kleiner als 8, erfolgt dadurch, daß man die Flüssigkeit, das
Lebens- oder Futtermittel in wäßrigem Medium löst, emulgiert
oder dispergiert und einen pH-Wert kleiner als 8 einstellt.
Gemäß einer zweiten Lösungsvariante der Erfindung wird die oben
genannte Aufgabe dadurch gelöst, daß man
- - aus der Milch bzw. dem Milchprodukt einen Teil der Elektrolyt
enthaltenden Flüssigkeit mittels Zentrifugierung oder Ultra
filtration abtrennt und mit der radioaktive Isotope absor
bierenden und/oder ionenaustauschenden Substanz behandelt,
- - die radioaktiv beladene Substanz abtrennt und
- - gegebenenfalls die von den radioaktiven Isotopen befreite
Flüssigkeit in die Milch bzw. das Milchprodukt zurückführt.
Die erste Lösungsvariante der Erfindung (welche in den Patent
ansprüchen 1-5 beschrieben ist) hat den Vorteil, daß auf kosten
günstige Weise große Mengen von Flüssigkeiten, Lebens- oder
Futtermitteln, wie insbesondere Milch oder Milchprodukte, wei
testgehend von radioaktivem Cäsium befreit werden können. Dabei
wird bevorzugt Eisen(III)hexacyanoferrat(II) (Berliner Blau)
einer ganz bestimmten Konstitution verwendet, wie es unter der
Bezeichnung "Radiogardase-Cs"® von der HEYL Chemisch-Pharmazeu
tische Fabrik, Berlin, erhältlich ist. Diese Radiogardase muß
vor dem erfindungsgemäßen Einsatz von Staubanteilen befreit
werden und darf nur in Körnern verwendet werden, die größere
Durchmesser haben als 100 µm, vorzugsweise 300 µm.
Das genannte Eisen(III)hexacyanoferrat(II) zeichnet sich da
durch aus, daß das Löslichkeitsprodukt für wäßrige Lösungen
extrem niedrig ist, so daß von völliger Unlöslichkeit gespro
chen werden kann. In Wasser und wäßrigen Lösungen ist es somit
sehr stabil. Ein Abbau unter Bildung von Cyaniden kann ausge
schlossen werden, da hierfür ein extrem niedriger pH-Wert bei
gleichzeitiger Anwesenheit von Oxydantien oder ein pH-Wert
größer als 8 erforderlich wäre. Infolge dieser Inertheit sind
keine toxischen Wirkungen der genannten Form des Berliner Blau
bekannt.
Das verwendete Eisen(III)hexacyanoferrat(II) ist ein schwarz
violettes, kristallin erscheinendes, geschmackloses Pulver.
Sein C. I. (Color Index) ist 77510. In Wasser, Ethanol und ver
dünnten Säuren ist es unlöslich. Unter Zersetzung ist es lös
lich in 3N KOH (Abscheidung von Eisenhydroxid und Bildung von
Kaliumhexacyanoferrat-II). Der Eisengehalt von lufttrockener
Substanz beträgt 28,0 bis 34% (entsprechend 61,54-74,73
d. Th.). Es enthält vorzugsweise ca. 31% Fe entsprechend einem
Gehalt von ca. 68% formelreinem Fe4[Fe(CN)6]3; der Differenz
betrag zu 100% ist in der Hauptsache auf die Anwesenheit von
"Konstitutionswasser" zurückzuführen. Der pH-Wert bei einer
Suspension von 1 g in 10 ml H2O beträgt 5 bis 7. In einem
UV-Spektrum der Prüflösung im Bereich von 500 bis 900 nm darf
kein Maximum auftreten. Die Extinktion der Prüflösung ist bei
668 nm kleiner als 0,01.
Überraschenderweise ist diese Substanz, trotz ihrer völligen
Inertheit, zu raschen Fest/Flüssig-Austauschreaktionen befähigt,
bei denen sie insbesondere Cäsium rasch aufnimmt und fest bin
det. Man vermutet einen Ionenaustauschmechanismus. Der Ionen
austausch kann über Kaliumionen, die im Eisen(III)hexacyano
ferrat(II) enthalten sind, gehen. Eine weitere Bindung ist
durch unbesetzte Plätze im Kristallgitter des Eisen(III)hexa
cyanoferrats(II), welche von den Cäsiumionen besetzt werden
können, möglich. Durch die Bindung an Eisen(III)hexacyanofer
rat(II) kann radioaktives Cäsium nicht mehr abgegeben werden.
Eine unerwünschte Bindung anderer Mineralstoffe, wie Natrium
und Kalium ist nicht zu erwarten, da das verwendete Eisen(III)-
hexacyanoferrat(II) bezüglich Cäsium höchst selektiv ist.
Cäsium hat eine wesentlich größere Affinität zum Eisen(III)-
hexacyanoferrat(II) als Kalium und Natrium. Aufgrund der
niedrigeren Affinität von Kalium und Natrium und der Tatsache,
daß Eisen(III)hexacyanoferrat(II) an Kalium bereits gesättigt
ist, ist eine Bindung dieser beiden Metalle an den Wirkstoff
auch bei fehlendem Cäsium praktisch ausgeschlossen.
Bei den erfindungsgemäßen Verfahren gelangt kein Eisen(III)-
hexacyanoferrat(II) in das dekontaminierte Lebens- oder Futter
mittel. Aber auch dann, wenn geringste Spuren in das Produkt
gelangen würden wäre dies völlig unschädlich, da Eisen(III)-
hexacyanoferrat(II) keiner Pharmakokinetik unterliegt. Es wird
nicht resorbiert und ist deshalb nicht toxisch.
Im übrigen ist das verwendete, unlösliche Eisen(III)hexacyano
ferrat(II) ein registriertes Arzneimittel der Firma HEYL, Ber
lin, das unter der Bezeichnung Radiogardase Cs (Warenzeichen)
vertrieben wird.
Die erstgenannte Lösungsvariante der Erfindung (gemäß Patent
anspruch 1) hat den Vorteil, daß die aus dem Lebens- oder
Futtermittel entfernten radioaktiven Isotope des Cäsiums direkt
in sehr konzentrierter Form gewonnen werden. Sobald sich das in
der Patrone angeordnete Eisen(III)hexacyanoferrat(II) über ein
vorgegebenes Maß hinaus mit radioaktivem Cäsium angereichert
hat (was durch Messung der Strahlung leicht feststellbar ist),
wird die Patrone insgesamt ausgetauscht. Die ausgetauschte
Patrone einschließlich des nunmehr kontaminierten Eisen(III)-
hexacyanoferrats(II) kann in einfacher Weise den Bestimmungen
entsprechend gelagert werden, ohne Schaden anrichten zu können.
Bei der zweiten Lösungsvariante der Erfindung (gemäß Patentan
spruch 6) findet kein Kontakt zwischen dem Eisen(III)hexacyano
ferrat(II) und dem Lebens- oder Futtermittel statt. Dieses Ver
fahren eignet sich, ebenso wie die andere Lösungsvariante, be
sonders für die Entsorgung von Milch oder Milchprodukten. Bei
diesem Verfahren ist nicht nur das zuvor beschriebene, unlösli
che Eisen(III)hexacyanoferrat(II) verwendbar, sondern es können
auch Aluminiumsilikate, insbesondere Bentonite oder Zeolithe,
verwendet werden.
Bei allen erfindungsgemäßen Verfahren kann der Entsorgungsgrad
durch Wiederholung gesteigert werden.
Die Vorteile der erfindungsgemäßen Verfahren liegen auf der
Hand: Der oben beschriebene Cäsium-Kreislauf des "in vivo"-Ver
fahrens wird durchbrochen und die Cäsium-Isotope können dem
Kreislauf weitgehend entzogen werden. Die Verfahren lassen sich
zentral anwenden, so daß eine Kontrolle und genau Dosierung
gewährleistet ist. Die dem Kreislauf entzogenen Cäsium-Isotope
können in konzentrierter Form gewonnen und somit vorschrifts
mäßig deponiert oder für andere Zwecke verwendet werden.
Beide Lösungsvarianten der Erfindung eignen sich auch für die
Dekontamination von Molkepulver. Hierzu wird bei der ersten Va
riante das Molkepulver in Wasser aufgelöst und mittels Zentri
fugierung werden die Feststoffe von der Flüssigkeit abgetrennt.
Das Trenngut wird dann mit den Isotope bindenden oder ionenaus
tauschenden Substanzen behandelt, so daß die radioaktiven
Cäsium-Isotope durch Ionenaustausch gebunden werden. Die radio
aktiv beladene Substanz kann entfernt werden, so daß eine de
kontaminierte Flüssigkeit übrigbleibt, die dann wahlweise wieder
zum Ausgangsprodukt (Molke) rückgeführt wird oder auch anders
verbraucht werden kann. Es ist auch möglich, die abgetrennte
Flüssigkeit durch eine andere Flüssigkeit (welche selbstver
ständlich keine radioaktiven Isotope aufweist) zu substituieren.
Ganz analog können Trinkwasser, Getränke oder Abwässer, insbe
sondere auch Industrieabwässer, behandelt werden.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der Zeichnung näher erläutert. Die Fig. 1 und 2 entsprechen
der in den Patentansprüchen 6, 7 und 8 beschriebenen Lösungs
variante der Erfindung, während die Fig. 3 der in den Patent
ansprüchen 1-5 beschriebenen Lösungsvariante der Erfindung ent
spricht.
Es zeigt
Fig. 1 schematisch ein diskontinuierliches Verfahren zum Ent
sorgen von Milch oder Milchprodukten;
Fig. 2 schematisch ein kontinuierliches Verfahren zum Entsor
gen von Milch oder Milchprodukten, und
Fig. 3 schematisch eine Eisen(III)hexacyanoferrat(II) enthal
tende Patrone zum Entsorgen von mit radioaktivem Cäsium
kontaminierten Lebens- oder Futtermitteln.
Die in den Fig. 1a, 1b und 1c gezeigte Vorrichtung ermöglicht
die diskontinuierliche Entfernung von radioaktiven Metallen aus
kontaminierter Milch oder Milchprodukten (sogenanntes Batch-
Verfahren).
In einen Behälter 10 wird die Milch 12 eingefüllt. Die Füllhöhe
der Milch (oder des Milchproduktes) 12 im Behälter 10 ist mit
10′ bezeichnet. Die Milch 12 im Behälter 10 soll entsorgt wer
den.
Gemäß Fig. 1 wird die zu entsorgende Milch über eine Leitung 14
und eine Pumpe 16 zu einer Ultrafiltrationsvorrichtung 18 über
führt. Ultrafiltrationsvorrichtungen sind als solche bekannt
und brauchen hier nicht näher beschrieben zu werden. Durch die
semipermeable Membran in der Ultrafiltrationsvorrichtung 18
wird Flüssigkeit einschließlich des radioaktiven Cäsiums abge
sondert. Die durch die semipermeable Membran durchgelassene
Flüssigkeit einschließlich des radioaktiven Cäsiums wird Per
meat genannt und gelangt über die Leitung 20 in einen Behälter
22. Das Permeat 24 im Behälter 22 hat den Füllstand 22′.
Die von der semipermeablen Membran der Ultrafiltrationsvorrich
tung 18 zurückgehaltenen Bestandteile der Milch 12 werden über
die Leitung 26, ein Regelventil 28 und eine Rückführleitung 30
zum Behälter 10 zurückgeführt.
Nach Duchführung der vorstehend beschriebenen Ultrafiltration
wird der in Fig. 1b gezeigte Zustand erreicht, d. h. aus der
Milch (oder dem Milchprodukt) 12 im Behälter 10 ist eine radio
aktives Cäsium enthaltende Flüssigkeit entfernt und in den Be
hälter 22 überführt worden. Gemäß Fig. 1b (rechts) wird das
radioaktiv kontaminierte Permeat 24 im Behälter 22 mittels
eines Rührwerks 32 zur Beschleunigung des Verfahrens durchge
rührt. Die Temperatur des Permeats 24 im Behälter 22 liegt zwi
schen 20 und 60°C. Zur Absonderung des radioaktiven Cäsiums aus
dem Permeat 24 im Behälter 22 wird eine die Cäsiumatome binden
de und/oder ionenaustauschende Substanz in den Behälter 22 ein
gegeben, was in Fig. 1b (rechts) durch die Pfeile 34 angedeutet
ist.
Als absorbierendes bzw. ionenaustauschendes Material kommen
folgende Stoffe in Betracht: Komplexverbindungen, wie Eisen
cyanoverbindungen vom Typ Berliner Blau, oder Aluminiumsilika
te, wie Bentonite und Zeolithe. Auch Kombinationen der vorste
hend genannten Substanzen sind möglich. Die Dosierung liegt bei
den Komplexsalzen im Promillebereich und bei den Aluminiumsili
katen im Prozentbereich.
Statt durch Ultrafiltration kann die mit radioaktivem Cäsium
kontaminierte Flüssigkeit auch durch eine Umkehrosmose als
Permeat abgetrennt werden.
In der in Fig. 1b gezeigten Verfahrensstufe wird das Permeat 24
im Behälter 22 durch die radioaktives Cäsium absorbierende oder
ionenaustauschende Substanz behandelt, wobei das Cäsium an die
Substanz gebunden wird.
Gemäß Fig. 1c wird in der folgenden Verfahrensstufe das behan
delte Permeat 24 in umgekehrter Richtung einer Ultrafiltration
in der Ultrafiltrationsvorrichtung 18 unterzogen. Dabei durch
dringt isotopenfreie Flüssigkeit die semipermeable Membran in
der Ultrafiltrationsvorrichtung 18 und gelangt über die Leitung
36 zurück in den Behälter 10, so daß der Füllstand 10′ der
Milch (oder des Milchproduktes) 12 fast den ursprünglichen
Pegel gemäß Fig. 1a erreicht. Die bei der Ultrafiltration abge
filterten Rückstände (das Retentat) werden über das Regelventil
38 und die Leitung 40 zurück in den Behälter 22 geführt, in dem
der radioaktive Rest 24′, also die Isotope bindenden oder
ionenaustauschenden Substanzen einschließlich der radioaktiven
Isotope, verbleibt. Dieser radioaktive Rest 24′ ist hochkonzen
triert und kann vorschriftsmäßig gelagert werden, ohne die Um
welt zu belasten.
Fig. 2 illustriert ein kontinuierliches Verfahren zum Entsorgen
von mit radioaktiven Isotopen, wie Cäsium, kontaminierter Milch
oder Milchprodukten.
Die zu reinigende Milch (bzw. das Milchprodukt) gelangt über
eine Leitung 50 und eine Pumpe 52 in eine Ultrafiltrationsvor
richtung 54 (in den Figuren sind die Strömungsrichtungen der
Stoffe oder Flüssigkeiten durch Pfeile angegeben). In der
Ultrafiltrationsvorrichtung 54 wird Flüssigkeit einschließlich
der radioaktiven Isotope als Permeat abgeschieden und gelangt
über eine Leitung 56 in einen Behälter 58, dessen Füllstand mit
58′ bezeichnet ist. Ein Rührwerk 60 rührt die Flüssigkeit im
Behälter 58.
Über eine Zuleitung 62 wird eine die radioaktive Isotope ab
sorbierende und/oder ionenaustauschende Substanz in den
Behälter 58 gegeben. Mittels einer Ableitung 64 kann diese
Substanz einschließlich der an sie gebundenen radioaktiven
Isotope in konzentrierter Form abgeführt und einer vorschrifts
mäßigen Deponierung zugeführt werden.
Über eine Leitung 66 und ein Regelorgan 68 wird aus dem Behäl
ter 58 Flüssigkeit (also das Permeat aus der Ultrafiltrations
vorrichtung 54 sowie die Isotope bindende und/oder ionenaustau
schende Substanz) zu einer zweiten Ultrafiltrationsvorrichtung
70 geführt. Das Permeat der Ultrafiltrationsvorrichtung 70 ge
langt über eine Leitung 72 zur Leitung 82, wo es mit dem Reten
tat aus der Ultrafiltrationsvorrichtung 54 (Leitung 78, Regel
organ 80) zusammengeführt wird. Mittels der Leitung 82 wird die
gereinigte Milch oder das Milchprodukt aus der Vorrichtung kon
tinuierlich entnommen.
Das in der Ultrafiltrationsvorrichtung 70 gebildete Retentat
gelangt über die Leitung 74 und das Regelventil 76 zurück in
den Behälter 54. Dieses Retentat enthält die Isotope bindende
und/oder ionenaustauschende Substanz.
Während des kontinuierlichen Prozesses bleibt der Füllstand 58′
im Behälter 58 konstant und die Regelorgane bzw. -ventile wer
den derart eingestellt, daß der Durchsatz durch die Leitung 56
(also das Permeat aus der Ultrafiltrationsvorrichtung 54) gleich
dem Durchsatz durch die Leitung 72 (also dem Permeat aus der
Ultrafiltrationsvorrichtung 70) ist.
In der Regel, insbesondere bei der Dekontamination von eiweiß
haltigen Produkten, ist der Ultrafiltrationswiderstand in der
Ultrafiltrationsvorrichtung 54 erheblich größer als in der
Ultrafiltrationsvorrichtung 70. Dementsprechend wird die Mem
branfläche in der Ultrafiltrationsvorrichtung 54 wesentlich
größer ausgelegt als in der Ultrafiltrationsvorrichtung 70.
Die in Fig. 2 gezeigte Vorrichtung und das beschriebene Verfah
ren eignen sich nicht nur zur Dekontamination von Milch oder
Milchprodukten sondern auch zur Dekontamination von anderen
Flüssigkeiten, wie Getränken, Trinkwasser oder Abwasser.
Das anhand der Fig. 2 beschriebene kontinuierliche Verfahren
kann wiederholt durchgeführt werden, entweder durch Rückführung
des über die Leitung 82 entnommenen Produktes in die Leitung 50
oder durch Hintereinanderschaltung mehrerer Vorrichtungen gemäß
Fig. 2, um den Wirkungsgrad der Dekontamination zu verbessern.
Werden durch den Ionenaustauscher, wie z. B. Bentonit, nicht nur
radioaktive Cäsium-Isotope ausgetauscht, sondern auch andere
Ionen, so muß gegebenenfalls dieser Verlust durch gezielte
Mineralstoffzugabe in die Leitung 78 (Fig. 2) bzw. 36 (Fig. 1c)
ausgeglichen werden.
Es ist auch möglich, das erfindungsgemäße Verfahren derart
durchzuführen, daß die zu behandelnde Milch (oder das Milch
produkt) durch dünne Röhren aus eine semipermeablen Membran
strömt, wobei außerhalb der Röhren die Isotope absorbierende
und/oder ionenaustauschende Substanz im Gegenstrom fließt. Auch
bei einer solchen Vorrichtung wird ein direkter Kontakt zwi
schen dem zu entsorgenden Gut und dem Dekontaminierungsmittel
(also der Isotope bindenden und/oder ionenaustauschenden Sub
stanz) vermieden.
Fig. 3 zeigt eine Patrone 100, in der das oben beschriebene
Eisen(III)hexacyanoferrat(II) enthalten ist. Vor dem Einfüllen
in den Mantel 102 der Patrone 100 wird das unlösliche
Eisen(III)hexacyanoferrat(II) von Staubteilen befreit und durch
Sieben sichergestellt, daß die Korngröße größer ist als 100 µm,
vorzugsweise 300 µm.
Bevor das zu dekontaminierende Lebens- oder Futtermittel durch
die Patrone 100 strömt, wird das in der Patrone 100 angeordnete
Eisen(III)hexacyanoferrat(II) für ca. 10 Minuten mit Wasser
vorgespült.
Das zu dekontaminierende Lebens- oder Futtermittel durchströmt
die Patrone 100 und muß zuvor chemisch und/oder physikalisch
vorbereitet werden. Der pH-Wert der die Patrone 100 durchströ
menden Flüssigkeit muß kleiner als 8 sein. Bevorzugt wird ein
pH-Wert im Bereich von 3,5 bis 7. Werden Milch oder Milchpro
dukte dekontaminiert, so müssen dies vor Eintritt in die
Patrone 100 sorgfältig entschlickt werden, d. h. koagulierte
Eiweißstoffe etc. müssen entfernt werden, da sich ansonsten die
Patrone nach kurzer Zeit zusetzen würde. Die Schlick- und Fest
stoffe werden durch Vorfiltern (nicht gezeigt) entfernt.
Die in Fig. 3 gezeigte Patrone 100 weist neben einem Mantel
102, welcher einen Bleischutz aufweisen kann, zwei Flansche 104
auf, so daß mittels der Überwurfmutter 106 die Patrone beidsei
tig an Schlauchleitungen angeschlossen werden kann, durch wel
che das zu dekontaminierende Lebens- oder Futtermittel strömt.
Am Eingang und am Ausgang der Patrone 100 sind jeweils
(Sieb/Filter-Anordnungen 108 vorgesehen, durch welche das
Eisen(III)hexacyanoferrat(II) im Mantel 102 der Patrone 100
fixiert wird.
Fig. 4 zeigt die Sieb/Filter-Anordnung 108 im Detail. Es sind
drei Lagen Siebe 112 vorgesehen sowie eine Filter-Lage 114 und
eine Lochscheibe 116.
Die Strömungsrichtung des zu entsorgenden Lebens- oder Futter
mittels durch die Patrone 100 ist umkehrbar. Die Umkehrung der
Strömungsrichtung hat den Vorteil, daß sowohl eine vorteilhafte
Auflockerung des Eisen(III)hexacyanoferrats(II) 110 in der
Patrone 100 als auch eine bessere Ausnutzung derselben erfolgt.
Um mikrobiologische Verunreinigungen zu vermeiden, kann nach
vorgegebenen Zeitspannen ein pH-neutrales Desinfektionsmittel
durch die Patrone 100 geschickt werden.
Sobald das in der Patrone 100 angeordnete Eisen(III)hexacyano
ferrat(II) über ein vorgegebenes Maß mit radioaktivem Cäsium
kontaminiert ist, wird die Patrone 100 insgesamt ausgetauscht
und durch eine neue ersetzt. Da die Patrone 100 durch einen
Schutzmantel gesichert werden kann, ist es möglich, das konta
minerte Gut ohne jegliche Gefahr für das Bedienungspersonal
abzutransportieren und zu deponieren.