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Elektrische Laterne mit Notbeleuchtung.. Bei Fahrzeugen, insbesondere
bei Lokomotiven, ist es üblich bzw. Vorschrift, eine Not-Beleuchtungseinrichtung
mitzuführen, für den Fall, daß die normalen Beleuchtungseinrichtungen versagen.
Diese Notbeleuchtungseinrichtungen können besondere Laternen sein, die an die Stelle
der normalen Laternen gesetzt werden können, oder es können auch, wie es bei den
deutschen Reichsbahnen Vorschrift ist, in die normalen Laternen kleine Notlämpchen
(Kerzen, Talglichte, sogenannte »Dunkelfeinde«) hineingestellt werden. Um im letzteren
Falle
zu vermeiden, daß der Reflektor verrußt wird, muß ein entsprechend angeordneter
Schornstein vorgesehen sein. Ist die Hauptbeleuchtungseinrichtung elektrisch, so
fehlt naturgemäß ein solcher Schornstein in der Laterne. Wird ein solcher vorgesehen,
so wird die Leuchtkraft der Laterne verringert, da ein Teil der reflektierenden
Parabelfläche wegfällt. Zieht man in Betracht, daß die Notbeleuchtungseinrichtung
nur eine Vorsichtsmaßregel und nur selten in Verwendung kommt, so ist es unrationell,
durch Einbau eines Schornsteines für diese seltenen Fälle dauernd die Lichtstärke
der elektrischen Laternen zu schwächen. Durch nachstehend beschriebene Erfindung
wird nun dieser Nachteil behoben.
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In Abb. i und 2 sind Ausführungsbeispiele schematisch dargestellt.
a ist das Laternengehäuse, h der Reflektor, c die elektrische Glühlampe, il die
vordere Glasscheibe. In das Gehäuse a ist oben ein Schacht c eingebaut. Der Reflektor
h hat oben eine Üffnung, m die ein Füllstück f hineinpaßt. Die untere Fläche
in
dieses Füllstückes kann als reflektierender Parabelflächenteil ausgebildet
sein. Das Füllstück f sitzt leicht herausnehmbar im Laternengehäuse.
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Versagt die elektrische Beleuchtung, so wird die Glühlampe e entfernt,
das Füllstück f herausgezogen, und ein Schornstein g (Abb. 2) mit Notlicht 1i wird
in den Schacht e gesteckt. Der Schacht e wird am besten so angeordnet und der Schornstein
g so ditnensioniert, daß das Notlicht möglichst in den Brennpunkt der Parabelfläche
zu stehen kommt. Die Laterne kann mit einem zweiten Schacht (Blindschacht) versehen
sein, in welchem normalerweise der Schornstein g eingesteckt ist und im Falle der
Notbeleuchtung das Füllstück f eingesteckt wird, da dann g im Schacht e sich befindet.
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In den Abb. 3 und :I ist eine andere Ausführungsform schematisch dargestellt.
Der Schacht e ist nach oben verlängert, und der Schornstein ä befindet sich dauernd
im Schacht e und trägt gleichzeitig das ergänzende Reflektorstück in an seiner Unterseite.
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Soll die Notbeleuchtung in Betrieb genommen werden, so wird die Glühlampe
c entfernt und der Schornstein ä nach unten geschohen, was beispielsweise durch
ein Zahnrad r.' und Zahnstange k bewerkstelligt werden kann (Abb. :1).
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Für entsprechende Luftzuführung und Abführung der Verbrennungsgase
aus dem Schornstein ist in bekannter Weise Sorge zu tragen. Es ist nicht unbedingt
notwendig, daß das Reflektorergänzungsstück in an der Unterleite des Füllstückes
f (Abb. i, 2) und an der Unterseite des Schornsteines g (Abb. 3, .1; genau die Reflektorfläche
ergänzt, also vom selben analytischen Gesetze ist. ES wird in d, -n meisten Fällen
genügen, wenn das Ergänzungsstück na eine passend geneigte Ebene ist.
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Als Notlampe kann eine Kerze, ein Talglicht, eine C)1- oder Petroleumlampe
oder sonstige Lampen mit oder ohne Glas- oder Glimmerzylinder verwendet werden.
Die Notlampe kann dauernd im Schornstein g sich befinden oder aber erst im Verwendungsfalle
eingesetzt werden. Es ist nicht notwendig, daß die Notlampe vom Schornstein getragen
wird. es kann auch ein besonderer Notlampenträger verwendet werden. In den Abbildungen
ist die Glühlampe c so gezeichnet, (laß der Sockel durch den Scheitel des Reflektors
geht. Eine andere Anordnung der Glühlampe ist auch möglich. Bringt man die Notlampe,
wie in den Abb. i bis .I gezeichnet, innerhalb des Reflektors an, so wird durch
den Schatten der Notlampe ein relativ großer Teil der Reflektorfläche getroffen,
was die Leuchtstärke der Notbeleuchtung reduziert. U m dies zu vermeiden, kann man
die Notlampe, wie in Abb. 5 angedeutet, anordnen. Der Glühlampenträger wird dann
am besten so ausgebildet, daß er durch einfaches Drehen, Umklappen oder in irgendeiner
anderen Weise für die Notlampe Platz. gibt. Das Notlicht kann aber auch seitlich
oder von unten in den Reflektor hineinragen, wie in Abb.6 angedeutet. In diesem
Falle kann nach Entfernung des Notlichtes die im Reflektor an dieser Stelle befindliche
Öffnung ähnlich, wie oben beschrieben, durch ein reflektierendes Füllstück geschlossen
«erden.
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Andere Ausführungsformen als die in den Abb. i bis 6 gezeigten sind
auch möglich.