DE3788660T2 - Verfahren zum Reproduzieren eines biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums und Festhaltgerät zum Reproduzieren des Mediums. - Google Patents
Verfahren zum Reproduzieren eines biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums und Festhaltgerät zum Reproduzieren des Mediums.Info
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Description
- Diese Erfindung betrifft eine Technologie, mit der biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmedien, insbesondere optischen Scheiben der Laser-Ausleseart, durch Verdünnung eine Biegsamkeit verliehen werden kann und mit der eine derartige Verbesserung erzielt werden kann, daß sie zur Massenproduktion geeignet sind.
- Optische Informationsaufzeichnungsmedien, die durch optische Scheiben repräsentiert werden, weisen im Vergleich zu magnetischen Informationsaufzeichnungsmedien folgende Vorteile auf: (1) die Aufzeichnungsdichte ist hoch, (2) die Wiedergabe kann ohne Kontakt mit den Medien durchgeführt werden, mit dem Ergebnis, daß sie wahrscheinlich nicht durch Kratzer oder Staub beeinträchtigt werden, (3) ernsthafte Schäden treten nicht auf, selbst wenn sie mit der Hand angefaßt werden, woraus sich eine einfache Handhabung ergibt, (4) der Ausgabeabtaster benötigt weniger Verbrauch, (5) verschiedene Reproduktionsmoden stehen zur Verfügung, und dergleichen, und in den letzten Jahren wurden rasche Fortschritte erzielt. Für aufgezeichnete Information gibt es eine Vielzahl von Daten, die für Musik, Bilder und/oder Computer verwendet werden.
- Bei der Herstellung von Aufzeichnungsmedien, die nur zur Reproduktion dienen, z. B. optischen Scheiben usw., wird ein Injektionsverfahren oder ein Kompressionsverfahren angewendet. Bei diesen Verfahren ist eine Metallform vorgesehen. Die Metallform ist ein Originalblock, auf dem aufzuzeichnende Information als unebenes oder unregelmäßiges Muster aufgezeichnet ist. Bei dem Injektionsverfahren wird ein Harz, z. B. Polymethylmethacrylat (PMMA) oder Polycarbonat (PC) usw., in die Metallform eingespritzt und bei dem Kompressionsverfahren wird Harz in die Metallform gepreßt. Somit werden durch wiederholte Harzinjektion oder -kompression unter Verwendung einer Metallform, die als Originalblock dient, zahlreiche Abdrücke hergestellt.
- Der obengenannte Stand der Technik weist folgende Probleme auf.
- (1) Da herkömmliche optische Scheiben ein dickes, steifes Medium sind, besitzen sie einen großen Umfang und nehmen viel Platz ein, so daß sie unpraktisch zu tragen sind. Zusätzlich ist beim Verkauf ein großer Ausstellungsraum erforderlich.
- (2) Bei den herkömmlichen Herstellungsverfahren von optischen Scheiben, ist die Durchführung einer Massenproduktion schwierig. Wie zuvor beschrieben, muß bei dem Injektionsverfahren das Einspritzen eines thermoplastischen Harzes in das Metallformengefäß unter Überdruckbedingungen stattfinden. Andererseits muß bei dem Kompressionsverfahren das thermoplastische Harz in die Metallform unter Erwärmen formgepreßt werden und danach das Harz aus der Metallform entfernt werden, nachdem das Harz auf eine Temperatur unter der thermischen Verformungstemperatur abgekühlt wurde. Daher benötigt der Abdruck einer optischen Scheibe erheblich viel Zeit.
- (3) Da die Metallform bei den herkömmlichen Herstellungsverfahren für optische Scheiben einer hohen Temperatur ausgesetzt wird, oxydiert ihre Oberfläche, wenn sie längere Zeit wiederholt verwendet wird, und somit wird das unebene Muster verformt, woraus sich eine Verringerung der Reproduzierbarkeit der aufzuzeichnenden Information ergibt.
- US-A-4 482 903 offenbart eine optische Scheibeneinheit, bestehend aus einem biegsamen Datenaufzeichnungsmedium. In der Scheibeneinheit erzeugt ein Halterungsring, der um das Medium liegt, an dem biegsamen Datenaufzeichnungsmedium eine Spannung. Es ist jedoch schwierig, das Medium mit einer normalen Reproduktionsvorrichtung präzise zu reproduzieren.
- Eine Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Reproduktionsverfahrens, das imstande ist, ein biegsames optisches Informationsaufzeichnungsmedium präzise zu reproduzieren.
- Eine weitere Aufgabe dieser Erfindung ist die Schaffung eines besonderen Festhaltgeräts, das die Reproduktion eines biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums mit einer Reproduktionsvorrichtung für ein herkömmliches optisches Informationsaufzeichnungsmedium, das gegenwärtig allgemein verwendet wird, ermöglicht.
- Das erste Merkmal der Erfindung ist ein Verfahren zum Reproduzieren eines biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums, auf dem digitale Information als entsprechendes unebenes Muster aufgezeichnet ist, indem ein Lesestrahl auf das Medium gestrahlt wird, wobei ein flaches Plattenfesthaltgerät, das in bezug auf den Lesestrahl durchsichtig ist, verwendet wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Festhaltgerät eine starre Oberfläche umfaßt und daß das Verfahren den Schritt des in-Kontakt-Bringens dieser starren Oberfläche mit einer Oberfläche des biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums und den Schritt des Bestrahlens des Mediums mit dem Lesestrahl durch das Festhaltgerät umfaßt.
- Das zweite Merkmal der Erfindung ist ein Festhaltgerät zur Verwendung bei der Reproduktion eines biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums, auf dem digitale Information als entsprechendes unebenes Muster aufgezeichnet ist, wobei das Festhaltgerät ein unteres Festhaltgerät zum Tragen einer unteren Oberfläche des Mediums umfaßt sowie ein oberes Festhaltgerät zum Tragen einer oberen Oberfläche des Mediums und Verbindungsmittel zum Verbinden des Festhaltgeräts für die untere Fläche mit dem Festhaltgerät für die obere Fläche, so daß das Medium dazwischen gehalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Festhaltgerät für die untere Fläche eine starre Fläche umfaßt, die mit der unteren Oberfläche des Mediums in Kontakt kommt) das Festhaltgerät für die obere Fläche eine starre Fläche umfaßt, die mit der oberen Oberfläche des Mediums in Kontakt kommt, und zumindest eines der Festhaltgeräte für die obere und untere Fläche in bezug auf den Lesestrahl durchsichtig ist, der auf das unebene Muster des Mediums zur Reproduktion der digitalen Information gestrahlt wird.
- Fig. I ist eine Strukturansicht im Querschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels eines Erfindungsgemäßen biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums,
- Fig. 2 ist eine Ansicht, die ein Ausführungsbeispiel eines Herstellungsverfahrens eines biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums mit der in Fig. 1 dargestellten Struktur zeigt,
- Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht einer biegsamen optischen Scheibe, die durch Ausstanzen eines biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums mit der in Fig. 1 dargestellten Struktur hergestellt wurde,
- Fig. 4(a) und (b) sind Strukturansichten im Querschnitt eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums,
- Fig. 5 ist eine Ansicht, die ein Ausführungsbeispiel eines Herstellungsverfahrens eines biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums mit der in Fig. 4 dargestellten Struktur zeigt,
- Fig. 6 ist eine Ansicht, die das Prinzip eines formgebenden Prozesses in einem ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren zeigt, das zur Massenproduktion von biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmedien geeignet ist,
- Fig. 7 ist eine Ansicht, die das Prinzip eines Prozesses zur Bildung einer Reflexionsschicht in dem ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren zeigt, das zur Massenproduktion von biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmedien geeignet ist,
- Fig. 8 ist eine Ansicht, die das Prinzip eines Prozesses zur Bildung einer Schutzschicht in dem ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren zeigt, das zur Massenproduktion von biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmedien geeignet ist,
- Fig. 9 ist eine Konstruktionsansicht einer Herstellungsvorrichtung zur Durchführung des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens, das zur Massenproduktion von biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmedien geeignet ist,
- Fig. 10 (a) und (b) sind Ansichten, die das Prinzip eines formgebenden Prozesses in einem zweiten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren zeigen, das zur Massenproduktion von biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmedien geeignet ist,
- Fig. 11 ist eine frontale Konstruktionsansicht einer Herstellungsvorrichtung zur Durchführung des zweiten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens, das zur Massenproduktion von biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmedien geeignet ist,
- Fig. 12 ist eine seitliche Konstruktionsansicht der in Fig. 11 dargestellten Vorrichtung,
- Fig. 13 ist eine Ansicht, die den Ausschnitt in der Nähe einer Prägewalze der in Fig. 11 dargestellten Vorrichtung zeigt,
- Fig. 14 (a) und (b) sind Ansichten, die Probleme bei der Reproduktion des erfindungsgemäßen biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums zeigen,
- Fig. 15 ist eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Festhaltgeräts, das zur Reproduktion eines biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums verwendet werden kann,
- Fig. 16 (a) und (b) sind Ansichten, die eine Reproduktionsart eines erfindungsgemäßen biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums zeigen, wobei das in Fig. 15 dargestellte Festhaltgerät verwendet wird,
- Fig. 17 bis 25 sind Ansichten, die die tatsächliche Konstruktion eines erfindungsgemäßen Festhaltgeräts zeigen, das zur Reproduktion eines biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums verwendet werden kann, und
- Fig. 26 bis 28 sind Ansichten, die das Prinzip eines Prozesses zur Herstellung eines biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums mit einer normalen Dicke zeigen, bei dem das erfindungsgemäße biegsame optische Informationsaufzeichnungsmedium verwendet wird.
- Die Grundstruktur eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums ist in Fig. 1 dargestellt. In diesem Ausführungsbeispiel wird die Erfindung bei einer optischen Scheibe angewendet. Eine biegsame optische Scheibe 100 besteht aus einer Harzschicht 110 und einer Reflexionsschicht 120. Wie dargestellt, ist die Reflexionsschicht 120 auf einer unebenen Oberfläche 111 gebildet, die auf der Oberfläche der Harzschicht ausgebildet ist, so daß ein Muster derselben unebenen Struktur entsteht. Dieses unebene Muster entspricht der aufzuzeichnenden Information. Das Auslesen der Information wird durch Bestrahlung der Reflexionsschicht 120 mit einem Laserstrahl und Beobachtung eines reflektierten Lichts ermöglicht. Sowohl die Harzschicht 110 als auch die Reflexionsschicht 120 besteht aus einem biegsamen Material. Daher ist die Scheibe 100 als ganze biegsam.
- Besonders geeignete Materialien, die die jeweiligen Bestandteile bilden, werden bei der Erklärung eines Verfahrens zur Herstellung dieser Scheibe 100 beschrieben. Zunächst wird, wie in Fig. 2 dargestellt, eine Harzform 130 gebildet, auf der ein unebenes Muster 131, das dem, der aufzuzeichnenden Information entsprechenden, unebenen Muster komplementär ist, hergestellt. Eine Harzflüssigkeit 140 der Ultraviolettstrahl-Härtungsart oder der Elektronenstrahl-Härtungsart wird auf die Harzform 130 gestrichen. Von der Seite der Harzflüssigkeit 140 werden ultraviolette Strahlen oder Elektronenstrahlen 150 ausgestrahlt, wodurch die Harzflüssigkeit 140 gehärtet und geformt wird. Die gehärtete Harzschicht dient als Harzschicht 110. Danach wird die Harzschicht 110 von der Harzform 130 gelöst. Falls erforderlich, werden ultraviolette Strahlen oder Elektronenstrahlen zur Vollendung der Harzhärtung ein zweites Mal ausgestrahlt. Da das derart gehärtete Harz einer dreidimensionalen Brückenbildungshärtung unterzogen wird, weist es eine hohe Wärmebeständigkeitseigenschaft und eine hohe Lösungsmittelbeständigkeitseigenschaft auf.
- Danach wird eine Metallschicht aus Aluminium, Silber, Gold, Chrom oder Nickel usw. auf der unebenen Oberfläche 111 der Harzschicht 110 gebildet, wodurch diese als Reflexionsschicht 120 dienen kann. Dies kann durch Verwendung eines Aufdampfungs-, Zerstäubungs- oder Plattierverfahren usw. durchgeführt werden, um eine Metallschicht mit der Dicke von 500 bis 2000 Å zu bilden.
- Die biegsame optische Scheibe 100, wie in Fig. 3 dargestellt, wird fertiggestellt, indem durch eine Stanzbearbeitung die so erhaltene Reflexionsschicht 120 und Harzschicht 110 in die Form einer Scheibe und auf die gewünschte Größe gebracht wird. Falls erforderlich, kann noch eine Schutzschicht usw. auf der Reflexionsschicht 120 mit einem durchsichtigen Harz usw. gebildet werden.
- Für das Aufstreichen oder Auftragen der Harzflüssigkeit 140 können bekannte Verfahren, z. B. das Walzenauftragen, Rakelstreichverfahren, Vorstreichverfahren, Rasterwalzenauftragen, der Siebdruck, der Spritzguß oder dergleichen verwendet werden. Die Dicke des Überzugs wird unter Berücksichtigung der Harzhärte nach dem Härten bestimmt. Es ist zu beachten, daß in dem Beispiel von Fig. 2 ultraviolette Strahlen oder Elektronenstrahlen 150 von der Seite der Harzflüssigkeit 140 ausgestrahlt werden, aber solche Strahlen können von der Seite der Harzform 130 ausgestrahlt werden, wenn die Harzform 130 für ultraviolette Strahlen oder Elektronenstrahlen durchlässig ist.
- Die Bildung der Harzform 130 kann z. B. wie in der Folge beschrieben vorgenommen werden. Zunächst wird ein Photoresistlack auf eine Glasplatte gestrichen und unter Verwendung einer Maske, die ein der aufzuzeichnenden Information entsprechendes Muster aufweist, exponiert, wodurch ein Originalblock hergestellt wird, auf dem nach dem Entwicklungsprozeß ein unebenes, der aufzuzeichnenden Information entsprechendes Muster gebildet wird. Das Harz, z. B. thermoplastisches Harz, wärmehärtbares Harz, Harz der Ultraviolettstrahl-Härtungsart, Harz der Elektronenstrahl-Härtungsart oder dergleichen, d. h., das nicht durch die Bestrahlung mit Ultraviolettstrahlen oder Elektronenstrahlen beeinträchtigt wird, wird auf den Originalblock gestrichen und gehärtet, danach von dem Originalblock gelöst, wodurch die Harzform 130 entsteht. Demnach können verschiedene Materialien für die Harzform 130 verwendet werden, und es kann ein Harz aus demselben Material wie dem des Harzes, das die Harzschicht 110 bildet, verwendet werden.
- Für das Harz der Ultraviolettstrahl-Härtungsart oder der Elektronenstrahl-Härtungsart kann ein vorpolymeres und oligomeres Monomer mit ungesättigter Bindung im Molekül verwendet werden. Zum Beispiel kann eine Mischung aus einer Art der ungesättigten Polyesterfamilie, Acrylatfamilie, z. B. Epoxidacrylat, Urethanacrylat oder Polyetheracrylat usw., und der Methacrylatfamilie, z. B. Epoxidmethacrylat, Urethanmethacrylat, Polyethermethacrylat oder Polyestermethacrylat usw., oder zwei oder mehr Arten davon und Monomer oder funktionelle Verbindung mit einer ungesättigten Bindung im Molekül oder eine Mischung, in die dem Bedarf entsprechend ein Sensibilisierungsmittel usw. beigegeben wurde, verwendet werden.
- Es wird nun beschrieben, welches Ergebnis bei der tatsächlichen Herstellung der optischen Scheibe, die gemäß dem obengenannten Verfahren durchgeführt wurde, erzielt wurde. Zunächst wird ein Photoresistlack auf eine Glasplatte gestrichen, um den Expositions- und Entwicklungsprozeß unter Verwendung einer Maske mit einem bestimmten, darauf gebildeten Muster durchzuführen, wodurch ein Originalblock entsteht. Danach wird Harzflüssigkeit der Ultraviolettstrahl-Härtungsart (hergestellt von Asahi Kasei Kogyo Kabushiki Kaisha, A.P.R.) auf die unebene Oberfläche des Originalblocks unter Verwendung des Siebdruckverfahrens aufgebracht, so daß die Dicke gleich 50 um ist, um von der Seite der Harzflüssigkeit eine Bestrahlung mit Ultraviolettstrahlen (unter den Bedingungen von 80 W/cm, Abstand 10 cm) unter Verwendung einer Superhochdruckquecksilberlampe durchgeführt, um die Harzflüssigkeit zur Bildung der Harzform zu härten, wonach sie von dem Originalblock gelöst wird. Dann wird die Harzflüssigkeit der Ultraviolettstrahl-Härtungsart auf die unebene Oberfläche der Harzform gestrichen, so daß ihre Dicke 100 um beträgt, um die Bestrahlung mit Ultraviolettstrahlen unter denselben Bedingungen wie zuvor beschrieben durchzuführen und somit die Harzflüssigkeit zur Bildung einer Harzschicht zu härten. Diese Harzschicht wird von der Harzform abgezogen, dann wird zur Bildung einer Lichtreflexionsschicht Aluminium auf die unebene Oberfläche der Harzschicht in einer Dicke von 800 Å auf gedampft, wobei das Vakuumbedampfungsverfahren angewendet wird. Die durch die oben beschriebenen Prozesse erhaltene Schicht wird danach zu einer bestimmten -Scheibenform gestanzt. So wird eine endgültige biegsame optische Scheibe erhalten.
- Unter Verwendung einer Harzflüssigkeit der Elektronenstrahl-Härtungsart (Urethanacrylat (hergestellt von Nippon Gosei Kabushiki Kaisha, XP7000B): Oligoesteracrylat (hergestellt von Toa Gosei Kabushiki Kaisha, Aronics M7300) = 30 : 70 Gewichtsteile) anstelle des Harzes der Ultraviolettstrahlhärtung in dem obenbeschriebenen (Ausführungsbeispiel 1-3-1), wird eine optische Scheibe unter denselben Härtungsbedingungen wie in (Ausführungsbeispiel 1-3-1) erhalten, mit der Ausnahme, daß Elektronenstrahlen unter Bedingungen von 180 eV und einer Dosis von 10 M Rad zur Härtung der Harzflüssigkeit ausgestrahlt werden.
- Gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel werden die folgenden Vorteile erzielt.
- (1) Da keine teure Metallform erforderlich ist, werden die Produktionskosten gesenkt.
- (2) Da keine Kühlzeit für die thermische Formung erforderlich ist, kann die Herstellung in kurzer Zeit erfolgen.
- (3) Da keine Möglichkeit besteht, daß die Harzform hohen Temperaturen ausgesetzt wird, tritt keine thermische Verformung des unebenen Musters ein.
- Die Struktur eines zweiten Ausführungsbeispiels eines biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums gemäß dieser Erfindung ist in Fig. 4(a) dargestellt. Auch dieses Ausführungsbeispiel wendet die Erfindung bei einer optischen Scheibe an. Eine biegsame optische Scheibe 200 wird gebildet, indem bei der obengenannten biegsamen optischen Scheibe 100 ferner eine Trägerschicht 210 vorgesehen wird. Eine solche Trägerschicht 210 kann die physikalische Stärke der Scheibe verbessern. In dem in Fig. 4(b) dargestellten Ausführungsbeispiel wird ferner eine Schutzschicht 220 auf der Reflexionsschicht 120 gebildet. Tatsächlich ist es bevorzugt, daß eine optische Scheibe, die mit einer solchen Schutzschicht 220 versehen ist, das Endprodukt darstellt. Zusätzlich wird zur Verstärkung der Haftung zwischen der Trägerschicht 210 und der Harzschicht 110 vorzugsweise eine Grundierungsschicht (nicht dargestellt) gebildet, die z. B. aus einem Haftmaterial usw. auf der Grenzfläche zwischen den beiden Schichten besteht.
- Es wird nun ein Beispiel eines Herstellungsverfahrens dieser biegsamen optischen Scheibe 200 beschrieben. Zunächst wird, wie in Fig. 5 dargestellt, die obengenannte Flüssigkeit 140 der Ultraviolettstrahl- Härtungsart oder Elektronenstrahl-Härtungsart auf die unebene Oberfläche der Harzform 130 gestrichen und die Oberfläche der Harzflüssigkeit 140 wird mit der durchsichtigen Trägerschicht 210 überzogen, wonach eine Bestrahlung mit Ultraviolettstrahlen oder Elektronenstrahlen 150 erfolgt, während die Trägerschicht 210 und die Harzform 130 mit einer Walze 225 usw. unter einem Druck von mehr als 0,1 kg/cm², vorzugsweise, je nach Bedarf, mehr als 1 kg/cm², druckgeschweißt wird. Die Harzflüssigkeit 140 und die Trägerschicht 210 werden wie oben beschrieben gehärtet, so daß sie zur Lösung von der Harzform 130 ganzheitlich werden. Danach kann die biegsame, optische Scheibe mit demselben Verfahren wie im obenbeschriebenen ersten Ausführungsbeispiel hergestellt werden. Da auf die Harzflüssigkeit 140 durch die Trägerschicht 210 gemäß dieser Erfindung Druck ausgeübt werden kann, ist es möglich, Blasen, die zwischen der Harzflüssigkeit 140 und der Harzform 130 entstehen, zu entfernen.
- Für die Trägerschicht 210 kann jedes Material, das für Ultraviolettstrahlen oder Elektronenstrahlen durchlässig ist, eine Biegsamkeit aufweist und eine gewisse Stärke besitzt, verwendet werden. Im Prinzip sind ein polymerisierter oder copolymerisierter Film aus Polyethylenterephthalat, Polyimid, Polymethylmethacrylat, Polycarbonat, Polyvinylchlorid, Polyethylen, Polystyrol, Polyolefin und Epoxidharz geeignet. Zusätzlich kann synthetisches Papier, Naturpapier, metallischer Film, Glas und keramisches Papier usw. verwendet werden. Die Dicke beträgt vorzugsweise 25 bis 200 um, besonders bevorzugt 75 bis 200 um. Es ist zu beachten, daß die Bildung einer,Grundierungsschicht zur Verstärkung der Haftung an der Kontaktfläche der Trägerschicht 210 und der Harzflüssigkeit 140 bevorzugt ist. Zum Beispiel kann ein Film raus Polyethylenterephthalat als Trägerschicht 210 verwendet werden, um einen Unterlack als Grundierung auf den Film mit der Dicke von etwa 1 bis 5 um aufzutragen. Zusätzlich kann auf dem Film eine elektrische Bearbeitung, z. B. eine Koronabehandlung, zur Verbesserung der Haftfähigkeit durchgeführt werden.
- Es wird nun das Ergebnis beschrieben, das bei der tatsächlichen Herstellung der optischen Scheibe gemäß dem obengenannten Verfahren erzielt wird. Zunächst wird ein Photoresistlack auf eine Glasplatte gestrichen und unter Verwendung einer Maske, die mit einem bestimmten Muster versehen ist, exponiert und entwickelt, wodurch ein Originalblock hergestellt wird. Danach wird eine Harzflüssigkeit der Elektronenstrahl-Härtungsart (Urethanacrylat [hergestellt von Nippon Gosei Kabushiki Kaisha, XP7000B]: Oligoesteracrylat [hergestellt von Toa Gosei Kabushiki Kaisha, Aronics M7300] = 30 : 70 Gewichtsteile) auf die unebene Oberfläche des Originalblocks durch das Siebdruckverfahren aufgebracht, so daß eine Dicke von 50 um erhalten wird. Danach werden Elektronenstrahlen von der Seite des Harzes unter Bedingungen von 200 eV und einer Dosis von 10 M Rad zur Härtung der Harzflüssigkeit ausgestrahlt, so daß diese vom Originalblock abgezogen werden kann und somit die Harzform gebildet wird. Dann wird eine Harzflüssigkeit der Ultraviolettstrahl-Härtungsart mit einer Zusammensetzung, die in der folgenden Tabelle angeführt ist, auf die unebene Oberfläche der Harzform aufgetragen, so daß die Dicke 20 um beträgt. Dann wird ein Polyesterfilm mit einer Dicke von 100 um auf die Oberfläche der Harzflüssigkeit aufgetragen und ultraviolette Strahlen werden (unter der Bedingung von 80 W/cm, Abstand 10 cm) zur Härtung der Harzflüssigkeit von der Seite des Polyesters ausgestrahlt. Es ist zu beachten, daß ein Haftmaterial mit einer Dicke von 2 um zuvor auf eine Seite des Polyesterfilms zur Bildung einer Grundierungsschicht gestrichen wurde. Diese Seite mit Grundierungsschicht ist mit der Harzflüssigkeit in Kontakt, wodurch die Haftung zwischen dem Polyesterfilm und dem Harz verstärkt wird. Nachdem die derart gehärtete Harzschicht abgezogen wurde, wird auf ihre unebene Oberfläche Aluminium mit einer Dicke von 800 Å durch Vakuumbedampfung zur Bildung einer Lichtreflexionsschicht aufgetragen, wonach sie zu einer Scheibe mit einer vorbestimmten Größe gestanzt wird. So wird die endgültige optische Scheibe erhalten.
- Zusammensetzung des Harzes der Ultraviolettstrahl-Härtungsart 100% Feststoff
- Epoxidacrylat 15 Teile
- Polyesteracrylat 38
- Aliphatisches Acrylat 25
- Amin-denaturiertes Acrylat 15
- Sensibilisierungsmittel 7
- Egalisiermittel (Silikonsystem) 1 ,5
- Zunächst wird Photoresistlack auf eine Glasplatte gestrichen und unter Verwendung einer Maske, die mit einem bestimmten Muster versehen ist, exponiert und entwickelt, wodurch ein Originalblock hergestellt wird. Danach wird eine Harzflüssigkeit der Elektronenstrahl- Härtungsart (Urethanacrylat [hergestellt von Nippon Gosei Kabushiki Kaisha, XP7000B]: Oligoesteracrylat [hergestellt von Toa Gosei Kabushiki Kaisha, Aronics M7300] = 30 : 70 Gewichtsteile) auf die unebene Oberfläche des Originalblocks durch das siebdruckverfahren aufgebracht, so daß eine Dicke von 50 um erhalten wird. Danach werden Elektronenstrahlen von der Seite des Harzes unter Bedingungen von 200 eV und einer Dosis von 10 M Rad zur Härtung der Harzflüssigkeit ausgestrahlt, so daß diese vom Originalblock abgezogen werden kann und somit die Harzform gebildet wird. Dann wird die obengenannte Harzflüssigkeit der Elektronenstrahl-Härtungsart auf die unebene Oberfläche der Harzform gestrichen, so daß ihre Dicke 20 um beträgt. Dann wird ein Polyesterfilm mit einer Dicke von 100 um auf die Oberfläche der Harzflüssigkeit aufgetragen und Elektronenstrahlen von der Polyesterseite unter denselben Bedingungen wie oben zur Härtung der Harzflüssigkeit ausgestrahlt. Es ist zu beachten, daß zuvor eine Grundierungsschicht auf dem Polyesterfilm gebildet wurde.
- Nachdem die derart gehärtete Harzschicht abgezogen wurde, wird auf ihre unebene Oberfläche Aluminium mit einer Dicke von 800 Å durch die Vakuumbedampfung zur Bildung einer Lichtreflexionsschicht aufgetragen, wonach sie zu einer Scheibe mit einer vorbestimmten Größe gestanzt wird. So wird die endgültige optische Scheibe erhalten.
- In dem zweiten Ausführungsbeispiel werden dieselben Vorteile wie in dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel erzielt.
- Das Aufzeichnungsmedium, das aus der Harzschicht 110, Reflexionsschicht 120 und Trägerschicht 210 besteht, ist in Fig. 4 dargestellt. In der Folge wird ein Ausführungsbeispiel eines Herstellungsverfahrens, das zur Massenproduktion von optischen Scheiben mit einer solchen Struktur geeignet ist, beschrieben. Fig. 6 ist eine Ansicht, die das Prinzip dieses Herstellungsverfahrens zeigt. Zunächst wird ein lichtdurchlässiger Grundfilm 301 von etwa 100 um Dicke in eine Richtung A in der Zeichnung durch Trägerrollen 305a und 305b bewegt oder befördert. Dieser Grundfilm 301 ist das Material, das in der in Fig. 4 dargestellten Struktur als Trägerschicht 210 dient. Zwischen den Trägerrollen 305a und 305b ist eine Lichtquelle zur Ausstrahlung von ultravioletten Strahlen oder Elektronenstrahlen angeordnet. In der unteren Richtung des Beförderungsweges für den Grundfilm 301 ist eine Harzform 304 mit einem bestimmten Abstand (z. B. 1 min) angeordnet. An der Oberfläche der Harzform 304, die als Originalblock der optischen Scheibe dient, werden unebene Teile ausgebildet, die zu der entsprechenden aufzuzeichnenden Information komplementär sind. An dem Teil, von dem der Grundfilm 301 eingebracht wird, ist ein Harzflüssigkeitsbad 320 mit einer Auslaßöffnung 322 vorgesehen. Die Harzflüssigkeit 321 in dem Harzflüssigkeitsbad 320 wird aus der Ausgabeöffnung 322 ausgegeben. Die abgegebene Harzflüssigkeit 321 wird in einem Raum zwischen dem Grundfilm 301 und der Harzform 304 gefüllt. Die Trägerrollen 305a und 305b dienen dazu, den Grundfilm 301 über die eingefüllte Harzflüssigkeit 321 auf die unebene Oberfläche der Harzform 304 zu pressen.
- Für den Grundfilm 301 können verschiedene filmähnliche Materialien verwendet werden. Im Prinzip kann ein polymerisierter Film aus Polyethylen, Polypropylen, Polyethylenterephthalat, Polyvinylchlorid, Vinylchlorid/Vinylacetatcopolymer, Polyvinylidenchlorid, Polymethylmethacrylat, Polystyrol, Polyvinylbutyral oder Polycarbonat usw., ein Metallfilm aus Eisen usw., Naturpapier und synthetisches Papier verwendet werden.
- Ferner kann ein Laminat dieser Filme verwendet werden. Zusätzlich können für die Harzflüssigkeit, die durch ultraviolette Strahlen oder Elektronenstrahlen gehärtet wird, Harzflüssigkeiten, die in Paragraph §1 beschrieben wurden, verwendet werden. Es ist zu beachten, daß
- zur Verstärkung der Haftung am Harz die Bildung einer Grundierungsschicht, bestehend aus Haftmaterial bevorzugt ist.
- Das tatsächliche Herstellungsverfahren ist wie folgt. Zunächst wird Harzflüssigkeit 321 aus dem Harzflüssigkeitsbad 320 ausgegeben, während der Grundfilm 301 auf die Harzform 304 bewegt wird, wodurch das Harz in den Raum zwischen der Harzform 304 und dem Grundfilm 301 gefüllt wird. Gleichzeitig werden ultraviolette Strahlen oder Elektronenstrahlen von der Bestrahlungslichtquelle 306 ausgestrahlt. Somit wird die Harzflüssigkeit 321 gehärtet und ergibt eine Harzschicht 303. Diese Harzschicht 303 wird auf dem Grundfilm 301 fixiert, auf jener Oberfläche, auf die das unebene Muster der Harzform 304 übertragen wird. Da der Grundfilm 301 in eine Richtung bewegt wird, die durch einen Pfeil A angezeigt ist, wird die Harzschicht 303, die darauf fixiert ist, von der Harzform 304 abgezogen. Auf diese Weise wird der Film 302 für die Scheibe, bestehend aus dem Grundfilm 301 und der Harzschicht 303, gebildet. Es ist zu beachten, daß vorzugsweise ein Druck von mehr als 0,1 kg/cm², bevorzugter von mehr als 1 kg/cm², auf den Grundfilm 301 und die Harzschicht 303, die als Originalblock in den obengenannten Replikationsprozeß dient, ausgeübt wird. Nachdem die Harzschicht 303 durch Bestrahlung mit ultravioletten strahlen oder Elektronenstrahlen gehärtet wurde, kann der obengenannte Druck aufgehoben werden. Vorzugsweise werden die ultravioletten Strahlen oder Elektronenstrahlen ein zweites Mal ausgestrahlt, nachdem der Film 302 für die Scheibe abgezogen wurde, wodurch die Härtung der Harzschicht 303 vollendet wird. Die richtige Dosis der ultravioletten Strahlen oder Elektronenstrahlen kann auf der Basis des verwendeten Harzmaterials bestimmt werden. Da das Harz 321 einer dreidimensionalen Brückenbildungshärtung durch Bestrahlung mit ultravioletten Strahlen oder Elektronenstrahlen unterzogen wird, weist die erhaltene Harzschicht 303 zusätzlich eine Wärmebeständigkeitseigenschaft und Lösungsmittelbeständigkeitseigenschaft auf. Es ist zu beachten, daß der Grundfilm 301 und die Harzform 304 in dem obenbeschriebenen Replikationsprozeß gezielt abgekühlt werden können, aber üblicherweise ist eine natürliche Kühlung ausreichend.
- Nachdem der Film 302 für die Scheibe in der oben beschriebenen Weise erhalten wurde, wird die Reflexionsschicht 307, wie in Fig. 7 dargestellt, auf dessen unebener Oberfläche gebildet. Dies kann durch Verwendung von Metall wie Aluminium zur Durchführung des Verfahrens, z. B. Vakuumbedampfung, Zerstäubung oder Plattieren usw., erfolgen. In diesem Ausführungsbeispiel wird, wie in Fig. 8 dargestellt, ferner eine Schutzschicht 308, bestehend aus einem durchsichtigen Harz, auf der Reflexionsschicht 307 gebildet. Es ist notwendig, daß diese Schutzschicht derart beschaffen ist, daß sie einen Abbau der Reflexionsschicht verhindert, so daß Schmutz, z. B. ein Fingerabdruck, Öl oder dergleichen, nicht daran haften kann und daß sie kratzfest ist. Zu diesem Zweck ist es wünschenswert, Harz der Ultraviolettstrahl-Härtungsart oder Elektronenstrahl- Härtungsart als Harz zur Bildung dieser Schicht zu verwenden. Zusätzlich beträgt ihre Dicke etwa 2 bis 15 um.
- Auf diese Weise wird der Film 302 für die Scheibe aus vier Schichten, dem Grundfilm 301, der Harzschicht 303, der Reflexionsschicht 307 und der Schutzschicht 308 gebildet. Die biegsame optische Scheibe, wie in Fig. 3 dargestellt, wird durch ein allgemeines Stanzverfahren aus dem Film 302 zu Scheiben mit einer bestimmten Größe und Form oder Gestalt gestanzt.
- Für den Grundfilm wird ein 100 um dicker Polyesterfilm verwendet. An einer Seite des Polyesterfilms wird eine Grundierungsschicht durch Auftragen eines Haftmaterials des Acrylsystems in einer Dicke von 2 um gebildet. Ferner wird für die Harzschicht das Harz der Ultraviolettstrahlen-Härtungsart, das in dem obigen (Ausführungsbeispiel 2-3-1) eingesetzt wurde, als Material verwendet. Der Druck auf den Grundfilm und den Originalblock wird auf 2 kg/cm² eingestellt, so daß der Grundfilm bei einer Geschwindigkeit von 7 m/Min. der Bestrahlung von ultravioletten Strahlen (unter Bedingungen von 80 W/cm, Abstand 10 cm) zur Härtung des Harzes ausgesetzt wird, das zwischen dem Grundfilm und dem Originalblock eingefüllt ist, so daß ein Film an der Oberfläche entsteht, an der ein unebenes Muster gebildet ist, und die Metallvakuumbedampfung für die Reflexionsschicht wie zuvor beschrieben durchgeführt wird. Dann wird das Acrylsystem-Harz der Ultraviolettstrahlen-Härtungsart (hergestellt von Dainichi Seika Kabushiki Kaisha, Seika Beam VDAL 383) zur Härtung auf die Metallvakuumbedampfungs-Oberfläche aufgetragen, so daß seine Dicke 7 um beträgt und somit die Schutzschicht gebildet wird. Danach wird durch Stanzen dieses Films eine scheibenförmige optische Scheibe erhalten.
- Anstelle des obenbeschriebenen Harzes der Ultraviolettstrahlen-Härtungsart (Ausführungsbeispiel 3-2-1) wird das Harz der Elektronenstrahl-Härtungsart aus dem zuvor beschriebenen (Ausführungsbeispiel 2-3-2) unter denselben Härtungsbedingungen verwendet und die Geschwindigkeit des Grundfilms beträgt 10 m/Min. Die übrigen Bedingungen sind dieselben wie in (Ausführungsbeispiel 3-2-1).
- In der Folge wird eine Herstellungsvorrichtung beschrieben, die zur Massenproduktion biegsamer optischer Scheiben auf der Basis des obenbeschriebenen Prinzips geeignet ist. Fig. 9 ist eine Konstruktionsansicht eines Ausführungsbeispiels einer solchen Vorrichtung. Ein lichtdurchlässiger Grundfilm 330 (entsprechend dem obengenannten Grundfilm 301) wird auf einem Wickelrolle 331 gerollt und durch eine Speisewalze 332 ausgezogen.
- Andererseits ist ein Originalblock 341 für eine optische Scheibe (der obenbeschriebenen Harzform 304 entsprechend), auf dem unebene Teile, die der aufzuzeichnenden Information entsprechen, gebildet sind, entlang der Umfangsfläche eines Abdruckzylinders 340 vorgesehen. Der Grundfilm 330, der von der Speisewalze 332 ausgegeben wird, wird entlang des Umfangs des Abdruckzylinders 340 bewegt. Eine Haltewalze 342 hat die Aufgabe, den Grundfilm 330 an die Oberfläche des Originalblocks 341 der optischen Scheibe zu pressen.
- Unter dem Abdruckzylinder 340 befindet sich ein Harzbad 343, in dem eine Harzflüssigkeit 350 enthalten ist, die durch Bestrahlung mit ultravioletten Strahlen gehärtet wurde. In dem Harzbad 343 ist eine Anstrichwalze 344 vorgesehen, die sich dreht, während sie unter Druck mit der Oberfläche eines Originalblocks 341 einer Laserscheibe in Kontakt ist. Durch diese Anstrichwalze 344 wird die Harzflüssigkeit 350 auf die Oberfläche des Originalblocks 341 der optischen Scheibe aufgetragen. Die so aufgetragene Harzflüssigkeit 350 wird durch die Haltewalze 342 in einen Raum zwischen dem Grundfilm 330 und dem Originalblock 341 der optischen Scheibe gefüllt.
- Über der Haltewalze 342 ist zur Bestrahlung der Harzflüssigkeit 350, die zwischen dem Grundfilm 330 und dem Originalblock 341 der optischen Scheibe gefüllt ist, mit ultravioletten Strahlen eine Ultraviolettlampe 351 vorgesehen. Durch Ausstrahlung der ultravioletten Strahlen wird die Harzflüssigkeit 350 gehärtet. Die Speisewalze 352 hat die Aufgabe, einen Film 360 für eine Scheibe, bestehend aus einem Grundfilm 330 und einer gehärteten, darauf fixierten Harzschicht, von dem Originalblock 341 der optischen Scheibe abzuziehen. Auf den abgezogenen Film 360 für die Scheibe werden ein zweites Mal ultraviolette Strahlen von der Ultraviolettlampe 353 gestrahlt. Dann ist das Harz vollständig gehärtet. Die Wickelrolle 354 spult den so gebildeten Film 360 für die Scheibe auf.
- Die Umdrehungsgeschwindigkeit des Abdruckzylinders ist mit der Beförderungsgeschwindigkeit des Grundfilms 330 synchron. Jedesmal, wenn der Abdruckzylinder 340 eine Umdrehung ausführt, kann Film 360 für die Scheibe, auf den das unebene Muster, das zumindest einer Schicht der optischen Scheibe entspricht, übertragen wurde, erhalten werden. Wenn dieselben oder mehrere verschiedene optische Scheibenmuster auf dem Originalblock 341 für die optische Scheibe ausgebildet sind, kann eine Übertragung von unebenen Mustern, die den mehreren optischen Scheiben entsprechen, jedesmal erfolgen, wenn der Abdruckzylinder 340 eine Umdrehung ausführt. Wenn der Grundfilm 330 ausgegeben wird, während der Abdruckzylinder 340 kontinuierlich gedreht wird, werden daher unebene Muster von optischen Scheiben, die einem Film oder mehreren Filmen entsprechen, kontinuierlich auf den Film 360 für die Scheibe in Übereinstimmung mit dem Muster, das auf dem Originalblock 341 für die optische Scheibe gebildet ist, übertragen. Durch Bildung der Reflexionsschicht und der Schutzschicht an der Oberfläche des so erhaltenen Films 360 für die Scheibe unter Verwendung des allgemein bekannten Verfahrens und durch das Stanzen in eine Scheibenform, kann die gegenständliche biegsame optische Scheibe erhalten werden. Der Film 360 für die Scheibe kann aber auch in eine Scheibenform gestanzt werden und danach die Reflexionsschicht und die Schutzschicht gebildet werden.
- Es ist zu beachten, daß die Ultraviolettlampe 353 in dem obenbeschriebenen Ausführungsbeispiel nicht unbedingt erforderlich ist, aber dem Bedarf entsprechend vorgesehen sein kann. Wenn ein Harz der Elektronenstrahl-Härtungsart verwendet wird, kann ferner eine Elektonenstrahl-Bestrahlungsvorrichtung anstelle der Ultraviolettlampe verwendet werden. Zusätzlich kann die Haltewalze 342 unter dem Abdruckzylinder 340 vorgesehen sein, um eine Düse vorzusehen, die anstelle der Anstrichwalze 344 die Harzflüssigkeit 350 einspritzt.
- Wie soeben beschrieben, kann durch dieses Verfahren eine Harzschicht mit unebenem Muster auf dem auf gewickelten Grundfilm kontinuierlich gebildet werden, wodurch die Massenproduktion in einem großen Maße vereinfacht wird. Da Harz der Ultraviolett- oder Elektronenstrahl-Härtungsart verwendet wird, können die Druckkontaktbedingungen unmittelbar nach Übertragung des unebenen Musters aufgehoben werden. Somit wird die zur Herstellung einer optischen Scheibe benötigte Zeit erheblich verringert. Da keine Erwärmung erforderlich ist, gibt es darüberhinaus keine Möglichkeit, daß das unebene Muster des Originalblocks für die Laserscheibe durch Wärme verformt wird. Zusätzlich besteht der Vorteil dieses Verfahrens darin, daß der Film zur Bildung der optischen Scheibe aufgewickelt aufbewahrt werden kann.
- Ein Ausführungsbeispiel eines Herstellungsverfahrens, das zur Massenproduktion von optischen Scheiben, bestehend aus Harzschicht, Reflexionsschicht und Trägerschicht, geeignet ist, wurde in Paragraph §3 dargestellt. In diesem Paragraph wird ein weiteres Verfahren beschrieben. Dieses Verfahren ist durch die Bildung einer Harzschicht unter Verwendung eines Harzes, das durch Bestrahlung mit ultravioletten Strahlen oder Elektronenstrahlen gehärtet wurde, gekennzeichnet. Da ein solches Harz eine thermische Formbarkeit aufweist und daher als fest bei Raumtemperatur angesehen werden kann, ist es möglich, die Harzschicht zunächst als feste Schicht auf dem Grundfilm zu bilden, bevor das unebene Muster repliziert wird.
- Fig. 10(a) ist eine Ansicht, die das Prinzip dieses Herstellungsverfahrens zeigt. Ein Film 401 für eine Scheibe besteht aus einer thermisch formbaren Harzschicht 401b, die auf einem lichtdurchlässigen Grundfilm 401a mit einer Dicke von etwa 100 um gebildet ist. Diese Harzschicht 401b ist ein Harz mit thermischer Formbarkeit, das durch ultraviolette Strahlen oder Elektronenstrahlen gehärtet wurde. Für den Grundfilm 401a kann jedes filmähnliche Material in derselben Weise wie in dem Ausführungsbeispiel von §3 verwendet werden. Die Harzschicht 401b ist bei Raumtemperatur fest und der Film 401 kann als Filmfolie aufgewickelt und in diesem Zustand aufbewahrt werden. Dieser Film 401 wird durch eine Erwärmungs- und Druckschweißrolle 405a und eine Trägerrolle 405b in eine Richtung A in der Figur befördert. Die Erwärmungs-Druckschweißrolle 405a ist mit Heizmitteln versehen und besitzt somit die Aufgabe, den Film 401 auf die uriebene Oberfläche der Harzform 404, die als Originalblock einer optischen Scheibe dient, unter Erwärmung mit Druck zu schweißen. Geeigneterweise beträgt die Erwärmungstemperatur der Erwärmungs/Druckschweißrolle 405a etwa 50 bis 300ºC, bevorzugter 100 bis 200ºC, obwohl dies von dem Bestandteil der verwendeten Harzschicht 401b abhängt. Zusätzlich beträgt der Druck zum Druckschweißen des Films 401 auf die Harzform 404 zweckmäßig etwa 0,1 kg/cm², bevorzugter 1 kg/cm². Durch dieses Erwärmen und Druckschweißen wird das unebene Muster der Harzform 404 auf die Oberfläche der Harzschicht 401b übertragen.
- Zwischen der Erwärmungs/Druckschweißrolle 405a und der Trägerrolle 405b ist eine Lichtquelle 406 zur Ausstrahlung von ultravioletten Strahlen oder Elektronenstrahlen angeordnet. Die durch Erwärmung verformte Harzschicht 401b wird durch Bestrahlung mit ultravioletten Strahlen oder, Elektronenstrahlen von dieser Lichtquelle 406 gehärtet, wodurch eine Harzschicht 403 erhalten wird. Diese Harzschicht 403, an deren Oberfläche das unebene Muster der Harzform 404 übertragen wird, ist auf dem Grundfilm 401a fixiert. Da der Grundfilm 401a in eine Richtung befördert wird, die durch einen Pfeil A angezeigt ist, wird die darauf fixierte Harzschicht 403 von der Metallform 404 abgezogen. Auf diese Weise wird der Film 402 für die Scheibe, bestehend aus einem Grundfilm 401a und einer Harzschicht 403, gebildet. Vorzugsweise werden nach dem Abziehen des Films 402 für die Scheibe ultraviolette strahlen oder Elektronenstrahlen ein zweites Mal ausgestrahlt, so daß die Harzschicht 403 vollständig gehärtet wird. Danach werden die Reflexionsschicht und die Schutzschicht auf der Harzschicht 403 gebildet, die dann in eine Scheibenform gestanzt wird. So wird eine biegsame optische Scheibe, wie in Fig. 3 dargestellt, hergestellt.
- Das Merkmal dieses Verfahren liegt darin, daß die Harzschicht 401b zunächst als feste Schicht auf dem Grundfilm 401a gebildet wird. Somit wird die Übertragung des unebenen Musters durch ein solches Verfahren ermöglicht, um den Druck an einem einzigen Film durchzuführen. Da die Harzschicht 401b durch eine Erwärmungs/Druckschweißrolle 405a erwärmt wird, aber durch Bestrahlung mit ultravioletten Strahlen oder Elektronenstrahlen gehärtet wird, nachdem das unebene Muster übertragen wurde, ist es möglich, das unebene Muster ohne Abkühlen zu härten. Daher ist ein Abziehen von der Harzform 404 ohne Kühlvorgang möglich.
- Fig. 10(b) ist eine Ansicht, die das Prinzip eines anderen Ausführungsbeispiels zeigt. Bei diesem Verfahren wird zunächst eine Reflexionsschicht 401c auf dem Film 401 für die Scheibe gebildet. Selbst wenn die Reflexionsschicht 401c so gebildet wird, kann die Übertragung des unebenen Musters auf gleiche Weise wie oben durchgeführt werden.
- Unter Verwendung eines 100 um dicken Polyesterfilms als Grundfilm, wird ein Haftmaterial vom Acrylsystem so aufgetragen, daß seine Dicke nach dem Trocknen 2 um beträgt, wodurch eine Grundierungsschicht entsteht. Dann wird eine Verbindung, die durch Reaktion einer Acrylsäure mit einem N-Methylolacrylamidpolymer erhalten wird, zur Bildung einer Harzschicht auf die Grundierungsschicht aufgetragen, so daß ihre Dicke 20 um beträgt, wodurch ein Film für den Prägeabdruck entsteht. Dann wird dieser Film mit einer Geschwindigkeit von 3 m/Min. ausgegeben und auf den Originalblock unter Bedingungen von 110ºC Temperatur und 1 kg/cm² Druck druckgeschweißt und zur Härtung des Harzes mit ultravioletten Strahlen (unter Bedingungen von 80 W/cm, Abstand 10 cm) bestrahlt, um auf der Oberfläche des Films ein unebenes Muster zu erzeugen. Bei diesem Film wird eine Metallvakuumbedampfung in der obengenannten Weise zur Bildung einer Schutzschicht durchgeführt, wonach er zur Herstellung einer optischen Scheibe gestanzt wird.
- Zusätzlich kann bei Verwendung von N-Methylolmelaminacrylat, das durch Reaktion von N-Methylolmelamin und Acrylsäure erhalten wird, als Harzschicht in der Durchführung eines ähnlichen Verfahrens wie oben die gleiche optische Scheibe erhalten werden.
- Eine Verbindung, die durch Zugabe von 2,4-Toluendiisocyanat zu 3 : 7 Copolymer aus Butylmethacrylat und 2- Hydroxylethylmethacrylat erhalten wird, wird auf die Grundierungsschicht des Films gestrichen, der in dem obengenannten (Ausführungsbeispiel 4-2-1) verwendet wurde, so daß die Dicke 20 um beträgt, um eine Harzschicht zu bilden, wodurch ein Film für den Prägeabdruck entsteht. Dann wird dieser Film mit einer Geschwindigkeit von 10 m/Min. ausgegeben und auf den Originalblock unter Bedingungen von 110ºC Temperatur und 1 kg/cm² Druck druckgeschweißt und zur Härtung des Harzes mit Elektronenstrahlen (200 Kev, 10 M Rad) bestrahlt, um auf der Oberfläche des Films ein unebenes Muster zu erzeugen. Bei diesem Film wird eine Metallvakuumbedampfung in der obengenannten Weise zur Bildung einer Schutzschicht durchgeführt, wonach er zur Herstellung einer optischen Scheibe gestanzt wird.
- Dieses Ausführungsbeispiel ist ein Ausführungsbeispiel, bei dem die optische Scheibe in Übereinstimmung mit dem in Fig. 10(b) dargestellten Prinzip hergestellt wird. Auf dem Film für den Prägeabdruck, der in dem obengenannten (Ausführungsbeispiel 4-2-1) besprochen wurde, wird ferner eine Reflexionsschicht aus Aluminium mit einer Dicke von 800 Å unter Verwendung der Vakuumbedampfung gebildet, so daß der Film mit der vorgesehenen Reflexionsschicht als Film für den Prägeabdruck verwendet werden kann. Dieser Film wird mit einer Geschwindigkeit von 5 in/Min. ausgegeben und auf den Originalblock (Metallform) unter Bedingungen von 160ºC Temperatur und 30 kg/cm² Druck druckgeschweißt und zur Härtung des Harzes mit ultravioletten Strahlen (unter Bedingungen von 80 W/cm, Abstand 10 cm) bestrahlt, um auf der Oberfläche des Films ein unebenes Muster zu erzeugen. Nachdem auf diesem Film eine Schutzschicht gebildet wurde, wird er zur Herstellung einer optischen Scheibe gestanzt.
- In der Folge wird eine Herstellungsvorrichtung, die zur Massenproduktion von biegsamen optischen Scheiben auf der Grundlage des obengenannten Prinzips geeignet ist, beschrieben. Fig. 11 ist eine frontale Konstruktionsansicht einer solchen Vorrichtung 410 und Fig. 12 ist eine seitliche Konstruktionsansicht. Zwei Rahmen 412 sind an einem Untergestell 413 befestigt. In den Rahmen 412 sind eine Papierzufuhreinheit 420, eine Übertragungseinheit 430, eine Bestrahlungseinheit 450 und eine Wicklungseinheit 460 der Reihe nach angeordnet.
- (1) Die Papierzufuhreinheit 420 besteht aus einer Welle 422, die drehbar von einer Rolle 423 getragen wird, die an den Gestellen 412 befestigt ist, und einer Bremse 424, die an den Gestellen 412 befestigt ist, wobei eine Wickelrolle 421, auf der der Film 401 aufgespult ist, auf der Welle 422 sitzt. Das vordere Ende der Welle 422 ist mit der Bremse 424 verbunden.
- (2) Die Übertragungseinheit 430 besteht aus einer Prägewalze 431, deren Welle 432 drehbar von einem Lager 433 getragen wird, das an den Mittelteilen der Gestelle 412 befestigt ist, einer Druckwalze 440, die drehbar von zwei Armen 442 getragen wird, und einem Druckausübungsmechanismus 438. Der Druckausübungsmechanismus 438 besteht aus zwei Armen 442 und einem Luftzylinder 445. An dem vorderen Ende einer Kolbenstange 446 des Luftzylinders 445 ist eine Befestigung 447 angebracht. Diese Befestigung 447 wird drehbar von einem Zapfen 448 unter dem Mittelteil des Arms 442 getragen. Der Luftzylinder 445 wird drehbar von einem Zapfen 449 getragen, der an den Gestellen 412 befestigt ist. Zwei Arme 442 sind durch eine Stange 444 fest verbunden und werden von einem Zapfen 443, der an den Gestellen 412 befestigt ist, drehbar getragen. Der Arm 442 dreht somit mit dem Zapfen 443 als Träger durch die Betätigung der Kolbenstange 446 des Luftzylinders 445. Somit wird die Preßwalze 440 auf die Prägewalze 431 gepreßt. Es ist zu beachten, daß der Druckausübungsmechanismus 438 nicht auf den obenbeschriebenen Mechanismus beschränkt ist, sondern auch Mechanismen wie zum Beispiel ein hydraulischer Zylinder, elektrischer Motor und eine mechanische Presse verwendet werden können.
- Die Preßwalze 440 ist mit einer Heizvorrichtung (nicht dargestellt) ausgestattet und ihre Oberfläche wird erwärmt. Für eine solche Heizvorrichtung kann zum Beispiel eine elektrische Heizvorrichtung oder eine Dampfzufuhrvorrichtung usw., die in der Preßwalze 440 vorgesehen ist, verwendet werden, oder eine entfernte Infrarotstrahl-Heizvorrichtung usw., die außerhalb der Preßwalze 440 vorgesehen ist. Zusätzlich kann anstelle der Erwärmung der Preßwalze 440 die Seite der Prägewalze 431 erwärmt werden.
- Das Detail in der Nähe der Prägewalze 431 ist in Fig. 13 dargestellt. An der Umfangsfläche der Prägewalze 431 ist die Harzform 404 als der optische Originalblock vorgesehen. Anstelle der Harzform 404 kann eine Form aus Metall oder jedem anderen Material verwendet werden. Ferner- können unebene Teile direkt an der Umfangsfläche der Prägewalze 431 durch Korrosion oder Gravur gebildet werden, oder es kann an der Umfangsfläche eine Plattierung zur Bildung einer Metallschicht durchgeführt werden und somit unebene Teile durch Korrosion oder Gravur der Metallschicht erzeugt werden. An einem Ende der Welle 432 der Prägewalze 431 ist eine Rolle 434 vorgesehen. An einem Ständer 418, der,am oberen Teil des Gestells 412 vorgesehen ist, ist ein Antriebsmotor 414 angeordnet. Am vorderen Ende der Welle 415 des Antriebsmotors 414 sind Rollen 416 und 417 vorgesehen. Die Rollen 417 und 434 sind durch einen Riemen 435 verbunden. Die Prägewalze 431 wird schließlich durch den Antriebsmotor 414 in eine Richtung angetrieben, die in der Figur durch einen Pfeil angezeigt wird. Die Umfangsfläche der Prägewalze 413 wird durch eine Kühlvorrichtung (nicht dargestellt) gekühlt. Diese Kühlvorrichtung kann aus einer Drehverbindung, die in der Welle 432 vorgesehen ist, einer Kühlwasserzuleitung und einer Kühlwasserversorgungseinheit usw. bestehen. Es ist zu beachten, daß, wenn eine Heizvorrichtung an der Seite der Prägewalze 431 vorgesehen ist, eine derartige Kühlvorrichtung nicht verwendet wird.
- (3) Der Film, der von der Prägewalze 431 ausläuft, wird auf die Wickelrolle 451 gespult, die drehbar von den Gestellen 412 über die Welle 452 und das Lager 453 getragen wird, und bewegt sich in der Figur nach oben. Die Bestrahlungseinheit 450 ist an den Gestellen 412 durch ein Trägerelement (nicht dargestellt) an gegenüber der Wickelrolle 451 befestigt. Der Film 401, der auf der Wickelrolle 451 aufgespult ist, wird von der Bestrahlungseinheit 450 mit ultravioletten Strahlen oder Elektronenstrahlen bestrahlt. Es ist zu beachten, daß es in der Anordnung der Bestrahlungseinheit 450 keine Beschränkung gibt, wie daß sie in der Nähe der Wickelrolle 451 angeordnet sein muß. Sie kann zum Beispiel in der Nähe der Prägewalze 431 so angeordnet sein, daß ultraviolette Strahlen oder Elektronenstrahlen ausgestrahlt werden, wenn der Film 401 auf die Prägewalze 431 gewickelt wird oder unmittelbar nachdem der Film 401 von der Prägewalze 431 abgezogen wurde. Zusätzlich wird bevorzugt, eine Kühlvorrichtung in Verbindung mit der Wickelrolle 451 zur Kühlung des Films 401 vorzusehen.
- (4) Die Wickeleinheit 460 besteht aus einer Welle 462, die drehbar von einer Rolle 463 getragen wird, die an den Gestellen 412 befestigt ist, und einer Kupplung 464, die an den Gestellen 412 durch ein Trägerelement 465 befestigt ist. Mit der Eingangsseite der Kupplung 464 ist eine Welle 466 verbunden, auf der eine Rolle 467 sitzt. Die Rollen 467 und 416 sind durch einen Riemen 468 verbunden. Schließlich wird die Wickeleinheit 460 durch den Antriebsmotor 414 drehend angetrieben. So wird der Film 401 aufgewickelt.
- (5) Zusätzlich zu den obengenannten sind Führungsrollen 471 und 471, die von den Gestellen 412 drehbar getragen werden, zwischen der Prägewalze 431 und der Papierzufuhreinheit 420, und eine Führungsrolle 473 zwischen der Prägewalze 431 und der Wickelrolle 451 vorgesehen. Die Führungsrolle 473 besitzt die Aufgabe, einen Winkel zum Aufwickeln des Films 401 auf die Prägewalze 431 zu bestimmen, und ihre Position hängt von der Erwärmungstemperatur und den Drehbedingungen der Prägewalze 431 usw. ab. Es ist zu beachten, daß ein Vorheizer (nicht dargestellt) zwischen der Prägewalze 431 und der Papierzufuhreinheit 420 zur Erwärmung des Films 401 im voraus vorgesehen kann, wodurch die Erweichung der Harzschicht 401b, die zwischen der Preßwalze 440 und der Prägewalze 431 durchgeführt wird, gefördert oder beschleunigt wird.
- Der Betrieb der zuvor beschriebenen Vorrichtung ist wie folgt. Zunächst wird der Film 401, der aus der Papierzufuhreinheit 420 ausgezogen wird, durch die Führungsrollen 471 und 472 zu der Prägewalze 431 geleitet. Zu diesem Zeitpunkt wird der Film 401 durch die Bremse 424 ausreichend gespannt.
- Danach wird die Preßwalze durch Betätigung des Luftzylinders 445 in Betrieb gesetzt. Somit wird der Film 401 mit einem bestimmten Druck auf die Prägewalze 431 gepreßt. Da die Oberfläche der Preßwalze 440 erwärmt wird, wird die Harzschicht 401b erweicht. Somit wird das unebene Muster der Harzschicht 404 als der Originalblock für die optische Scheibe auf die Harzschicht 401b übertragen. Die Harzschicht 401b, auf der ein solches unebenes Muster gebildet wird, wird entlang der Umfangsfläche der Prägewalze 431 in eine Richtung bewegt, die in der Figur durch einen Pfeil angezeigt ist, und von der Harzform 404 in der Nähe der Führungsrolle 473 abgezogen. Zu diesem Zeitpunkt, wird die Harzschicht 401b, da die Oberfläche der Prägewalze 431 gekühlt wird, in einem erweichten Zustand abgezogen, wobei sie bis zu einem gewissen Grad gehärtet wird, wodurch keine Möglichkeit besteht, daß sich das unebene, übertragene Muster verformt.
- Der von der Prägewalze 431 ausgegebene Film 401 wird zu der Wickelrolle 451 geführt, an der er mit ultravioletten Strahlen oder Elektronenstrahlen von der Lichtquelle 450 bestrahlt wird, so daß die Harzschicht 401b vollständig gehärtet wird. Es ist zu beachten, daß, da die Wickelrolle 451 wie oben beschrieben gekühlt wird, vermieden werden kann, daß von dem Film 401 durch Bestrahlung mit ultravioletten Strahlen oder Elektronenstrahlen Wärme erzeugt wird, was zu dessen thermischer Kontraktion führt.
- Schließlich wird der Film 401 auf die Welle 462 gewickelt. Zu diesem Zeitpunkt kann eine gleichmäßige Wicklung durchgeführt werden, da der Film 401 durch die Kupplung 464 gespannt wird.
- Auf diese Weise wird der Film 401 für die Scheibe, auf dem das unebene Muster ausgebildet ist, erhalten, wobei er in Form einer Rolle vorliegt. Danach wird er, wie in §3 beschrieben, in die Form einer Scheibe gestanzt, eine Reflexionsschicht und Schutzschicht gebildet und so die biegsame optische Scheibe hergestellt.
- Bei diesem Verfahren entfällt neben den Vorteilen, die mit dem in §3 beschriebenen Verfahren erzielt werden, vorteilhafterweise die Notwendigkeit, ein Harz im flüssigen Zustand zu verwenden.
- Ferner bietet das Verfahren, welches das in Fig. 10(b) dargestellte Prinzip anwendet, folgende Vorteile.
- (1) Da die Reflexionsschicht im voraus gebildet wird, wird das Verfahren zur Aufbringung einer Reflexionsschicht nach dem Übertragen des unebenen Musters hinfällig, was zu einem vereinfachten Herstellungsverfahren führt.
- (2) Da die Reflexionsschicht gebildet wird, wird von der Reflexionsschicht Wärme in einem großen Ausmaß abgestrahlt, mit dem Ergebnis, daß die Kühlzeit nach der Bildung des unebenen Musters verringert wird. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Reflexionsschicht als Schutzschicht in dem Verfahren zur Bildung des unebenen Musters dient.
- (3) Mit dem Verfahren zur Aufbringung der Reflexionsschicht nach der Übertragung des Musters ist der Nachteil verbunden, daß Informationsteile zum Zeitpunkt der Aufbringung zerstört werden. Ein solcher Nachteil tritt bei diesem Verfahren nicht auf.
- Bei dem obenbeschriebenen Verfahren ist es notwendig, zunächst eine Harzschicht zu bilden, die eine thermische Formbarkeit aufweist und durch Bestrahlung mit ultravioletten Strahlen oder Elektronenstrahlen auf dem Grundfilm gehärtet ist. Für solche Materialien gibt es thermisch formbare Materialien mit radikalen ungesättigten Polymerisationsgruppen, die in der Folge beschrieben werden.
- (1) Materialien mit einer radikalen ungesättigten Polymerisationsgruppe im Polymer, deren Glasübergangstemperatur 0 bis 250ºC beträgt. Insbesondere Materialien, die durch Einfügung einer radikalen ungesättigten Polymerisationsgruppe in Polymere erhalten werden, die durch Polymerisierung oder Copolymerisierung von in der Folge angeführten Verbindungen (i) bis (viii) nach den Verfahren (a) bis (d), die später beschrieben werden, erhalten werden.
- (i) Monomer mit Hydroxylgruppe: N-Methylolacrylamid, 2-Hydroxyethylacrylat, 2-Hydroxyethylmethacrylat, 2-Hydroxypropylacrylat, 2-Hydroxypropylmethacrylat, 2-Hydroxybutylacrylat, 2-Hydroxybutylmethacrylat, 2-Hydroxyn, 3-Phenoxypropylmethacrylat und 3-Phenoxypropylacrylat usw.,
- (ii) Monomer mit Carboxylgruppe: Acrylsäure, Methacrylsäure und Acryloyloxyethylmonosuccinat usw.,
- (iii) Monomer mit Epoxidgruppe: Glycidylmethacrylat usw.
- (iv) Monomer mit Aziridinylgruppe: 2-Aziridinylethylmethacrylat und 2-Aziridinylpropionsäurearyl usw.,
- (v) Monomer mit Aminogruppe: Acrylamid, Methacrylamid, Dyacetonacrylamid, Dimethylaminoethylmethacrylat und Diethylaminoethylmethacrylat usw.,
- (vi) Monomer mit Sulfongruppe: 2-Acrylamid-2-methylpropansulfonsäure usw.,
- (vii) Monomer mit Isocyanatgruppe: Additionsprodukt von Diisocyanat wie 1 : 1 Mol Additionsprodukt von 2,4- Toluendiisocyanat und 2-Hydroxyethylacrylat und radikalem Polymersationsmonomer mit aktivem Wasserstoff usw . .
- (viii) Zur Einstellung des Glasübergangspunktes des obengenannten Copolymers oder zur Einstellung der Eigenschaften des Härtungsfilms kann zusätzlich die Copolymerisation der obengenannten Verbindungen und Monomere, die mit diesen Verbindungen polymerisierbar sind und in der Folge beschrieben werden, durchgeführt werden. Beispielhaft für solche polymerisierbaren Monomere sind Methylmethacrylat, Methylacrylat, Ethylacrylat, Ethylmethacrylat, Propylacrylat, Propylmethacrylat, Butylacrylat, Butylmethacrylat, Isobutylacrylat, Isobutylmethacrylat, t-Butylacrylat, t- Butylmethacrylat, Isoamylacrylat, Isoamylmethacrylat, Cycohexylacrylat, Cyclohexymethacrylat, 2-Ethylhexylacrylat,, N-Methylolmelaminacrylat und 2-Ethylhexylmethacrylat usw . .
- Durch die Reaktion von obenerwähnten Polymeren nach den Verfahren (a) bis (d), die in der Folge beschrieben werden, zur Einfügung von radikalen ungesättigten Polymerisationsgruppen, kann Material gemäß dieser Erfindung erhalten werden.
- (a) Bei einem Polymer oder copolymer eines Monomers mit Hydroxylgruppe wird ein Monomer mit einer -Carboxylgruppe wie Acrylsäure oder Methacrylsäure einer Kondensationsreaktion unterzogen.
- (b) Bei einem Polymer oder Copolymer eines Monomers mit Carboxylgruppe oder Sulfongruppe wird das obengenannte Monomer mit einer Hydroxylgruppe einer Kondensationsreaktion unterzogen.
- (c) Bei einem Polymer oder Copolymer mit Epoxidgruppe, Isocyanatgruppe oder Azylizinylgruppe, wird das obengenannte Monomer mit einer Hydroxylgruppe oder das Monomer mit Carboxylgruppe einer Additionsreaktion unterzogen.
- (d) Bei einem Polymer oder Copolymer mit Hydroxylgruppe oder Carboxylgruppe, wird ein 1 : 1 Mol Additionsproduktion des Monomers mit Epoxidgruppe, Monomers mit Azylizinylgruppe, oder Diisocyanatverbindung und Acrylsäureestermonomer einschließlich Hydroxylgruppe einer Additionsreaktion unterzogen.
- Es ist bevorzugt, etwas Polymerisationsinhibitor wie Hydrochinon beizugeben, um die obengenannte Reaktion bei Zuführung von trockener Luft auszuführen.
- (2) Andere Materialien, die in der vorliegenden Erfindung für das Harz mit thermischer Formbarkeit verwendet werden können, sind Verbindungen mit einer radikalen ungesättigten Polymerisationsgruppe mit einem Schmelzpunkt von 0 bis 250ºC. Tatsächlich sind Stearylacrylat, Stearylmethacrylat, Triacrylisocyanat, Cyclohexandioldiacrylat, Cyclohexandioldimethacrylat, Spiroglycoldiacrylat und Spiroglycoldimethacrylat usw. beispielhaft.
- In dieser, Erfindung können Mischungen und Materialien aus den obengenannten Absätzen (1) und (2) verwendet werden, und es kann ferner eine radikales ungesättigtes Polymerisationsmonomer beigefügt werden.
- Ein solches radikales ungesättigtes Polymerisationsmonomer verbessert die Brückendichte und Wärmebeständigkeitseigenschaft bei der Bestrahlung mit ionisierter Strahlung. Zusätzlich zu den obengenannten Monomeren können Ethylenglycol-diacrylat, Ethylenglycolmethacrylat, Polyethylenglycol-diacrylat, Polyethylenglycol-dimethacrylat, Hexandiol-diacrylat, Hexandioldimethacrylat, Trimethylolpropan-triacrylat, Trimethylolpropan-trimethacrylat, Trimethylolpropan-diacrylat, Trimethylolpropan-dimethacrylat, Pentaerythritol-tetraacrylat, Pentaerythritol-tetramethacrylat, Pentaerythritol-triacrylat, Pentaerythritol-trimethacry-lat, Dipentaerythritolhexaacrylat, Dipentaerythritol-hexamethacrylat, Ethylenglycol-diglycidylether-diacry-lat, Ethylenglycol-diglycidylether-dimethacrylat, Poly-ethylenglycol-diglycidylether-diacrylat, Polyethylenglycoldiglycidylether-dimethacrylat, Propylenglycol-diglycidylether-diacrylat, Propylenglycol-diglycidylether-dimethacrylat, Polypropylenglycol-diglycidylether-acrylat, Polyropylenglycol-diglycidylether-dimethacrylat, Sorbitol-tetraglycidylether-tetraacrylat und sorbitoltetraglycidylether-tetramethacrylat usw. verwendet werden. Vorzugsweise werden sie mit 0,1 bis 100 Gewichtsteilen in bezug auf 100 Gewichtsteile der festen Komponente der Copolymermischung verwendet. Die obengenannten Materialien können durch Elektronenstrahlen ausreichend gehärtet werden und wenn sie durch ultraviolette Strahlen- gehärtet werden, können Materialien, die durch Bestrahlung mit ultravioletten strahlen Radikale erzeugen, z. B. die Benzoinetherfamilie, z. B., Benzochinon, Benzoin, Benzoinmethylether usw. für das Sensibilisierungsmittel, die halogenierte acetophone Familie und die biatyle Familien usw. verwendet werden.
- Während in dem obengenannten Ausführungsbeispiel die Erweichung der Harzschicht durch Wärme erzielt wird, kann ferner ein Erweichungsverfahren, das ein organisches Lösungsmittel verwendet, in Verbindung damit eingesetzt werden. In diesem Fall können zum Beispiel Lösungsmittel des Ethersystems, z. B. Tetrahydrofuran, Diethylether und Methylether usw., mit einem niederen Siedepunkt verdampft werden, um diese Losungsmittel auf der Harzschicht zur Reaktion so bringen und diese damit zu erweichen. Zusätzlich können, wenn die Harzschicht nur durch das organische Lösungsmittel ausreichend erweicht wird, nur Erweichungsmittel unter Verwendung eines organischen Lösungsmittels angewendet werden, ohne generell die Erweichungsmittel durch Wärme zu verwenden.
- In §1 bis §4 wurden die biegsame optische Scheibe und deren Herstellungsverfahren beschrieben. Eine solche biegsame optische Scheibe besitzt eine Dicke von höchstens etwa 100 um. Wenn sie daher so wie sie ist verwendet wird, ist es schwierig, Information mit hoher Effizienz wiederzugeben. Ein solcher Umstand ist in den Fig. 14(a) und (b) dargestellt. Diese Ansichten zeigen, daß ein Laserstrahl 501 auf die biegsame optische Scheibe 200, die wie in Fig. 4 dargestellt konstruiert wurde, unter Verwendung einer Linse 502 fokussiert und gestrahlt wird, wodurch die Wiedergabe ausgeführt wird. Die Fig. 14(a) und (b) zeigen, daß der Laserstrahl 501 von den jeweils gegenüberliegenden Flächen ausgestrahlt wird. Wenn sich ein sehr dünnes Haftmaterial wie Staub oder Schmutz auf der Oberfläche der optischen Scheibe 200 befindet, erreicht der Laserstrahl die unebene Oberfläche der Reflexionsschicht 120 nicht, und die aufgezeichnete Information kann nicht ausgelesen werden.
- Als Gegenmaßnahme wird, wie in Fig. 15 dargestellt, ein Festhaltgerät 504 mit im wesentlichen derselben Größe und derselben Form wie die optische Scheibe 200 hergestellt, um das Festhaltgerät 504 auf die Lesefläche der optischen Scheibe 200, wie in Fig. 16 dargestellt, zu bringen und so das Auslesen durchzuführen. Als Festhaltgerät 504 kann ein Element aus z. B. einem durchsichtigen Material mit einer Dicke von etwa 1,2 mm oder dergleichen verwendet werden. Das Festhaltgerät 504 ist weitaus dicker als die biegsame optische Scheibe 200. Wie in den Fig. 16 (a) und (b) dargestellt, gibt es daher, selbst wenn sich ein sehr kleines Haftmaterial 503 auf der Oberfläche befindet und ein Teil des Laserstrahls durch das Haftmaterial 503 abgeschirmt wird, keine Möglichkeit, daß ein Auslesen unmöglich ist, da der Laserstrahl 501 an dieser Position nicht vollständig konvergiert ist. Fig. 16 (a) zeigt, daß das Festhaltgerät 504 mit der Seite der Trägerschicht 210 in Kontakt steht, während Fig. 16(b) zeigt, daß das Festhaltgerät 504 mit der Seite der Schutzschicht 220 in Kontakt steht. Es ist zu beachten, daß bei der Wiedergabe unter Anwendung des in Fig. 16(b) dargestellten Verfahrens jede Trägerschicht 210 verwendet werden kann, aber bei der Wiedergabe nach dem in Fig. 16(a) dargestellten Verfahren die Trägerschicht 210 eine geringe optische Verzerrung (Doppelbrecheigenschaft) aufweisen muß.
- Es ist ferner zu beachten, daß wenn das Festhaltgerät 504 dieselbe Form und dieselbe Größe wie die optische Scheibe 200 besitzt, die Handhabung einfach ist, dies aber nicht unbedingt der Fall sein muß. Wenn das Festhaltgerät 504 ausreichend dicker als die optische Scheibe 200 ist, kann ein Festhaltgerät jeder Größe verwendet werden. Da die Dicke der gegenwärtig auf dem Markt befindlichen optischen Scheibe 1,2 mm beträgt, ist es wünschenswert, daß die Dicke des Festhaltgeräts 504 gleich einem Wert von annähernd 1,2 mm ist. Wenn die Dicke je,doch im Bereich von etwa 0,8 bis 1,4 mm liegt, kann die Wiedergabe unter Verwendung einer normalen, auf dem Markt befindlichen Wiedergabevorrichtung ausgeführt werden. Als Material für das Festhaltgerät 504 können durchsichtige Materialien, z. B. Acryl, Glas, Polyester, Epoxid, Polycarbonat und Polymethylmethacrylat verwendet werden. Zusammenfassend kann jedes Material mit hoher Transparenz, geringer optischer Verzerrung (Doppelbrechung), geringen Veränderungen in den Abmessungen und ausgezeichneten Abriebsbeständigkeitseigenschaften verwendet werden.
- In dem in Fig. 16 dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Wiedergabe durchgeführt, während das Festhaltgerät 504 nur an der oberen Fläche der optischen Scheibe 200 befestigt ist. Zusätzlich ist eine Anordnung, bei der ein ähnliches Festhaltgerät auch mit der unteren Fläche in Kontakt steht, so daß die optische Scheibe 200 zwischen zwei Festhaltgeräten gehalten wird, praktischer. Zum Beispiel kann eine Anordnung verwendet werden, die ein oberes Festhaltgerät mit etwa 1,2 mm Dicke, ein unteres Festhaltgerät mit etwa 0,4 mm Dicke und eine optische Scheibe 200 mit etwa 100 um Dicke, die dazwischen gehalten wird, umfaßt. Wenn Festhaltgeräte für die obere und untere Fläche zur Halterung der optischen Scheibe durch Festhaltgeräte an beiden Seiten, wie oben beschrieben, verwendet werden, kann eine Verkrümmung und/oder Verformung der Scheibe vermieden und die Oberflächenschwingung und/oder Exzentrizität verhindert werden, so daß eine Wiedergabe mit hoher Genauigkeit durchgeführt werden kann.
- Es werden nun Bespiele für die tatsächliche Konstruktion eines solchen Festhaltgeräts beschrieben.
- (1) In einem Beispiel, das in Fig. 17 dargestellt ist, wird eine biegsame optische Scheibe 200, die in Fig. 17(c) dargestellt ist, zwischen einem Festhaltgerät 511 für die untere Fläche, das in Fig. 17(a) dargestellt ist,, und einem Festhaltgerät 512 für die obere Fläche, das in Fig. 17(b) dargestellt ist, gehalten. Fig. 18 ist eine Ansicht im Querschnitt, die diese Bestandteile entlang den Schnittlinien X-X zeigt. Das Festhaltgerät 511 für die untere Fläche ist eine Scheibe mit der Dicke von etwa 1,4 mm und ist in der Mitte mit einem Durchgangsloch 513 versehen. Ein ringförmiger vertiefter Boden 514 ist an der oberen Fläche des Festhaltgeräts 511 für die untere Fläche ausgebildet, und die optische Scheibe 200 kann in dem ringförmigen vertieften Boden 514 aufgenommen werden. In der Scheibe 200 ist ein Durchgangsloch 201 ausgebildet. Dieses Durchgangsloch 201 wird von der inneren Umfangswand des ringförmigen vertieften Bodens 514 gehalten, wodurch eine sichere Positionierung erzielt wird. Andererseits weist das Festhaltgerät 512 für die obere Fläche in der Mitte ein Durchgangsloch 515 auf und ist mit einer Vielzahl von Halteklemmen 516a und 517a versehen, die in regelmäßigem Abstand an dem äußeren bzw. inneren Umfangsteil befestigt sind. In dem Festhaltgerät 511 für die untere Fläche sind vertiefte Paßteile 516b und 517b, in welche die passenden Klemmen 516a und 517a eingreifen, und Rillen 516c und 517c, die in derselben Ebene angrenzen, ausgebildet. Die vertieften Paßteile 516b und 517b sind nach oben geöffnet. Wenn das Festhaltgerät 512 für die obere Fläche auf dem Festhaltgerät 511 für die untere Fläche befestigt wird, können Halteklemmen 516a und 517a verwendet werden. Die Rillen 516c und 517c weisen Räume auf, die mit den vertieften Paßteilen 516b und 517b in Verbindung stehen, aber nicht nach oben geöffnet sind. Daher werden durch die drehende Bewegung des Festhaltgeräts 512 für die obere Fläche in eine Richtung, in der die Halteklemmen 516a und 517a in die Rillen 516c und 517c eingesetzt werden, wobei das Festhaltgerät 512 für die obere Fläche auf dem Festhaltgerät 511 für die untere Fläche befestigt wird, die Halteklemmen 516a und 517b in die Rillen 516c und 517c eingesetzt. Somit ist das Festhaltgerät 512 für die obere Fläche an dem Festhaltgerät 511 für die untere Fläche befestigt. Im Gegensatz dazu wird durch Drehung des Festhaltgeräts 512 für die obere Fläche in die entgegengesetzte Richtung dieses ein zweites Mal entfernt werden.
- Auf diese Weise kann die biegsame optische Scheibe 200 von den Festhaltgeräten gehalten werden. Die Größe und Form der Festhaltgeräte, zwischen denen die Scheibe gehalten wird, ist im wesentlichen jener von optischen Scheiben auf dem Markt gleich. Somit kann die Wiedergabe unter Verwendung einer allgemeinen Wiedergabevorrichtung durchgeführt werden.
- (2) Ein Ausführungsbeispiel, das in Fig. 19 dargestellt ist, weist eine Konstruktion auf, in der das Festhaltgerät 521 und 522 für die obere bzw. untere Fläche durch ein Gelenk 527 verbunden sind. In der Mitte des Festhaltgerätes 521 für die untere Fläche ist ein Durchgangsloch 523 angeordnet und an dessen oberen Oberfläche ist ein vertiefter ringförmiger Boden 524 zur Aufnahme der biegsamen optischen Scheibe 200 vorgesehen. In der Mitte des Festhaltgerätes 522 für die obere Fläche ist auch ein Durchgangsloch 525 ausgebildet. Es ist möglich, das Festhaltgerät 522 für die obere Fläche in der Figur nach oben anzuheben, wobei das Gelenk 527 eine Achse darstellt, um es über das Festhaltgerät 521 für die untere Fläche zu legen. In einem Paßteil 526b wird eine Halteklemme 526a eingesetzt und darin gehalten. Somit kann, indem die biegsame optische Scheibe 200 auf den ringförmigen vertieften Boden 524 gelegt wird, so daß sie von dem Festhaltgerät 522 für die obere Fläche, das über dem Festhaltgerät 521 für die untere Fläche liegt, gehalten wird, eine Wiedergabe unter Verwendung einer auf dem Markt befindlichen Wiedergabevorrichtung auf dieselbe Weise durchgeführt werden, wie in dem obenbeschriebenen Ausführungsbeispiel.
- (3) Ein Ausführungsbeispiel, das in Fig. 20 dargestellt ist, weist- eine Konstruktion auf, in der das Festhaltgerät 531 und 532 für die untere bzw. obere Fläche miteinander verschraubt sind. Fig. 20(a) ist eine Draufsicht und die Fig. 20(b) und (c) sind seitliche Querschnitte, wenn das Festhaltgerät, das in Fig. 20(a) dargestellt ist, entlang der Schnittlinien X-X geschnitten wird. Fig. 20(b) zeigt, daß beide Festhaltgeräte miteinander verschraubt sind und Fig. 20(c) zeigt, daß beide Festhaltgeräte voneinander getrennt sind. Das Festhaltgerät 531 für die untere Fläche ist mit einem Durchgangsloch 533 und einem ringförmigen vertieften Boden 534 versehen. In der Nähe des äußeren Umfangs des Durchgangslochs 533 ist eine Schraubfläche 535a ausgebildet. Das Festhaltgerät 532 für die obere Fläche ist mit einem Mittelelement 536 und mit Abdeckplatten 538a und 538b versehen, die daran durch ein Gelenk (nicht dargestellt) befestigt sind. In der Mitte des Mittelelements 536 ist ein Durchgangsloch 527 und an dessen äußerer Umfangsfläche ist eine Schraubfläche 535b ausgebildet. Da die Schraubfläche 535b mit der Schraubfläche 535a verschraubt wird, kann das Festhaltgerät 532 für die obere Fläche an dem Festhaltgerät 531 für die untere Fläche durch eine Schraube befestigt werden, wie in Fig. 20(b) dargestellt. Da die Abdeckplatten 538a und 538b durch ein Gelenk befestigt sind, können sie, wie durch einen Pfeil in Fig. 20(b) angezeigt, geöffnet werden. Eine Vielzahl von Halteklemmen 539 (siehe Fig. 20(a)) sind um die Abdeckplatten 538a und 538b vorgesehen. Unter Verwendung dieser Halteklemmen 539 werden die Abdeckplatten 538a und 538b von dem Festhaltgerät 531 für die untere Fläche gehalten.
- (4) Bei einem Ausführungsbeispiel, das in Fig. 21 dargestellt ist, wird eine optische Scheibe 200 zwischen einem Festhaltgerät 541 für die untere Fläche, das in Fig. 21(a) dargestellt ist, und einem Festhaltgerät 542 für die obere Fläche, das in Fig. 21(b) dargestellt ist, gehalten. Fig. 21(c) zeigt, daß beide Festhaltgeräte ineinander passen, was der seitlichen Querschnittsansicht entspricht, wenn die Festhaltgeräte, die in den Fig. 21(a) und 21(b) dargestellt sind, entlang der Schnittlinien X-X geschnitten werden. In der Mitte des Festhaltgeräts 541 für die untere Fläche ist ein Durchgangsloch 543 ausgebildet und zur Aufnahme der biegsamen optischen Scheibe ist darauf ein ringförmiger vertiefter Boden 544 vorgesehen. In der Mitte des Festhaltgeräts 542 für die obere Fläche ist ebenfalls ein Durchgangsloch 545 ausgebildet. Eine Vielzahl von elastischen Halteklemmen 546a ist entlang des äußeren Umfangsteils des Festhaltgeräts 542 für die obere Fläche vorgesehen. Sie passen in Paßnuten 546b, die entlang des äußeren Umfangsteils des Festhaltgeräts 541 für die untere Fläche vorgesehen sind. Ein solcher Paßzustand ist am besten in Fig. 21(c) dargestellt. Indem die biegsame optische Scheibe 200 auf dem ringförmigen vertieften Boden des Festhaltgeräts 541 für die untere Fläche befestigt und das Festhaltgerät 542 für die obere Fläche darüber gelegt wird, kann die biegsame optische Scheibe dazwischen gehalten werden.
- (5) Bei einem Ausführungsbeispiel, das in Fig. 22 dargestellt ist, wird eine biegsame optische Scheibe 200 von Festhaltgeräten 551 und 552 für die untere bzw. obere Fläche gehalten. Fig. 22(a) ist eine Draufsicht, Fig. 22(b) ist ein seitlicher Querschnitt, wenn das in Fig. 22(a) dargestellte Festhaltgerät entlang der Schnittlinien X-X geschnitten wird, und Fig. 22(c) ist eine vergrößerte Ansicht des Festhaltgeräts 552 für die obere Fläche aus Fig. 22(b). In dem Festhaltgerät 551 für die untere Fläche ist ein Durchgangsloch 553 vorgesehen und in dem Festhaltgerät 552 für die obere Fläche ist ein Durchgangsloch 554 vorgesehen. Das Festhaltgerät 552 für die obere Fläche ist so konstruiert, daß sein Radius deutlich kleiner als jener des Festhaltgeräts 551 für die untere Fläche ist. An seiner äußeren Umfangsfläche ist eine Schraubfläche 555b ausgebildet. Diese Schraubfläche 555b ist mit der Schraubfläche 555a, die an dem Festhaltgerät 551 für die untere Fläche ausgebildet ist, verschraubt. Somit wird das Festhaltgerät 552 für die obere Fläche mit dem Mittelteil des Festhaltgeräts 551 für die untere verschraubt. An einer Vielzahl von Stellen am äußeren Umfangsteil des Festhaltgeräts 551. für die untere Fläche sind Halteklemmen 556 vorgesehen. Durch Befestigung der biegsamen optischen Scheibe an dem Festhaltgerät 551 für die untere Fläche und Verschraubung des Festhaltgeräts 552 für die obere Fläche daran, wird die optische Scheibe 200 befestigt. Das heißt, der äußere Umfangsteil der Scheibe 200 wird von den Halteklemmen 556 gehalten und der innere Umfangsteil wird von einer Halterungsplatte 557 des Festhaltgeräts 552 für die obere Fläche gehalten. Fig. 22(d) zeigt, daß ein zweites Festhaltgerät 558 für die obere Fläche zur Befestigung des äußeren Umfangsteils der Scheibe 200 vorgesehen ist. Das zweite Festhaltgerät 558 für die obere Fläche ist kreisförmig und mit der äußeren Umfangsfläche des Festhaltgeräts 551 für die untere Fläche durch die Schraubfläche verschraubt.
- (6) Bei einem Ausführungsbeispiel, das in Fig. 23 dargestellt ist, wird die biegsame optische Scheibe 200 zwischen einem Festhaltgerät 561 für die untere Fläche, das in Fig. 23(a) dargestellt ist, und einem Festhaltgerät 562, das in Fig. 23(b) dargestellt ist, gehalten. In dem Festhaltgerät 561 und 562 für die untere bzw. obere Fläche ist ein Durchgangsloch 563 bzw. 564 ausgebildet. Ferner ist eine Vielzahl von Paßstiften 565a und 566a an dem Festhaltgerät 561 für die untere Fläche vorgesehen. Eine Vielzahl von Paßöffnungen 565b und 566b, in die diese Stifte eingesetzt werden, ist in dem Festhaltgerät 562 für die obere Fläche vorgesehen. Wenn die biegsame optische Scheibe 200 an dem Festhaltgerät 561 für die untere Fläche befestigt ist, wird deren äußerer Umfangsteil durch die Paßstifte 565a von außen gehalten und der innere Umfangsteil wird von den Paß stiften 566a von innen gehalten. Wenn das Festhaltgerät 562 für die obere Fläche mit dem Festhaltgerät 561 für die untere Fläche verbunden wird, so daß die Paßöffnungen 565b und 566b mit den entsprechenden Paßstiften ausgerichtet sind, ist es möglich, die biegsame optische Scheibe 200 dazwischen von beiden Seiten der Scheibe 200 zu halten. Wenn elastische, kugelähnliche Elemente (nicht dargestellt) mit einem Durchmesser, der etwas geringer als jener der Paßöffnungen 565b und 566b, an den Spitzenteilen der Paßstifte 565a und 566a ausgebildet sind, kann die optische Scheibe 200 mit beiden, miteinander verbundenen Festhaltgeräten gehalten werden.
- (7) Bei einem Ausführungsbeispiel, dessen Querschnitt in Fig. 24 dargestellt ist, sind die Festhaltgeräte 571 und 572 für die untere bzw. obere Fläche miteinander verschraubt, wodurch die biegsame optische Scheibe dazwischen gehalten wird. In der Mitte des Festhaltgeräts 571 für die untere Fläche ist ein Durchgangsloch 573 vorgesehen, und um das Durchgangsloch 573 ist ein ringförmiger vertiefter Boden 574 zur Aufnahme der biegsamen optischen Scheibe 200 vorgesehen. In der Mitte des Festhaltgeräts 572 für die obere Fläche ist ein Durchgangsloch 575 vorgesehen. Eine Schraubfläche 576a ist an der Innenfläche der Wand um das Festhaltgerät 571 für die untere Fläche ausgebildet, und eine Schraubfläche 577a ist an der Innenfläche der Wand in dessen Mitte vorgesehen. Andererseits ist eine Schraubfläche 576b entlang des äußeren Umfangsteils des Festhaltgeräts 572 für die obere Fläche ausgebildet, und eine Schraubfläche 577b ist an der Außenfläche der Wand in dessen Mitte ausgebildet. Die Schraubflächen 576a und 576b sind miteinander verschraubt, und die Schraubflächen 577a und 577b sind miteinander verschraubt. Daher kann durch Befestigung der biegsamen optischen Scheibe 200 auf dem ringförmigen vertieften Boden 574 des Festhaltgeräts 571 der unteren Fläche und Verschraubung des Festhaltgeräts 572 der oberen Fläche von oben die biegsame optische Scheibe 200 dazwischen von beiden Seiten gehalten werden.
- (8) Bei dem Ausführungsbeispiel, dessen Querschnitt in Fig. 25 dargestellt ist, werden ein Festhaltgerät 581 für die untere Fläche und ein Festhaltgerät 582 für die obere Fläche magnetisch verbunden, wodurch die biegsame optische Scheibe 200 dazwischen gehalten wird. In der Mitte des Festhaltgeräts 581 für die untere Fläche ist ein Durchgangsloch 583 vorgesehen, und um das Durchgangsloch 583 ist ein ringförmiger vertiefter Boden 584 zur Aufnahme der biegsamen optischen Scheibe 200 vorgesehen. Ferner ist in der Mitte des Festhaltgeräts 582 für die obere Fläche ein Durchgangsloch 585 vorgesehen. Ein Magnet 586a ist entlang des äußeren Umfangs des Festhaltgeräts 581 für die untere Fläche eingebettet, und ein Magnet 587a ist entlang des inneren Umfangs in dessen Mitte eingebettet. Andererseits ist ein Magnet 586b entlang des äußeren Umfangs des Festhaltgeräts 582 für die obere Fläche eingebettet, und ein Magnet 587b entlang des inneren Umfangs in dessen Mitte eingebettet. Die Magnete 586a und 586b sind magnetisch verbunden, und auch die Magnete 587a und 587b sind magnetisch verbunden. Daher kann durch Befestigung der biegsamen optischen Scheibe 200 auf dem ringförmigen vertieften Boden 584 des Festhaltgeräts 581 der unteren Fläche und magnetische Verbindung des Festhaltgeräts 582 der oberen Fläche von oben die biegsame optische Scheibe 200 dazwischen von beiden Seiten gehalten werden.
- (9) Es wurde beispielhaft beschrieben, daß die biegsame optische Scheibe 200 zwischen den Festhaltgeräten gehalten wird. Zusätzlich kann ein Haftmaterial an eine Seite der biegsamen optischen Scheibe 200 aufgetragen werden, um diese unter Verwendung des Haftmaterials an die Festhaltgeräte zu heften.
- Da, wie oben beschrieben, die Wiedergabe der biegsamen optischen Scheibe bei Verwendung des Festhaltgeräts durchgeführt wird, das nicht durch Staub usw. beeinträchtigt ist, wird ein verläßliches Auslesen von Daten ermöglicht. Ferner kann durch das Anbringen von Festhaltgeräten an der optischen Scheibe die äußere Form der biegsamen optischen Scheibe mit jener der optischen Scheibe auf dem Markt identisch sein, mit dem Ergebnis, daß die Wiedergabe unter Verwendung herkömmlicher Wiedergabevorrichtungen auf dem Markt durchgeführt werden kann. Da es möglich ist, die biegsamen optischen Scheiben, die mit Festhaltgeräten ausgestattet werden, frei auszutauschen, wenn ein Satz von Festhaltgeräten hergestellt wird, kann ferner die Wiedergabe verschiedener biegsamer optischer Scheiben durchgeführt werden.
- Während biegsame optische Scheibe beschrieben wurden, können solche biegsamen optischen Scheiben wie herkömmliche optische Scheiben hergestellt wurden (dicke Scheiben besitzen keine Biegsamkeit). Wie in §5 erwähnt, ist es möglich, durch Befestigung von Festhaltgeräten an der biegsamen optischen Scheibe, diese als Scheibe mit dergleichen Dicke zu behandeln, die eine herkömmliche optische Scheibe besitzt. Somit wird durch Anheften der biegsamen optischen Scheibe an die Festhaltgeräte die Herstellung einer Scheibe möglich, welche absolut dieselbe Funktion besitzt wie eine herkömmliche optische Scheibe.
- Fig. 26 ist ein seitlicher Querschnitt eines Ausführungsbeispiels, in dem eine herkömmliche optische Scheibe so gebildet wird. Ein Teil, der mit dem Bezugszeichen 200 bezeichnet ist, weist eine Struktur auf, die jener der biegsamen optischen Scheibe 200, die in Fig. 4 dargestellt ist, gleich ist und eine Trägerschicht 210, eine Harzschicht 110 und eine Reflexionsschicht 120 umfaßt. Auf einer solchen biegsamen optischen Scheibe, 200 wird eine Haftschicht 610 gebildet und an eine Grundplattenschicht 620 geheftet. Es wird darauf hingewiesen, daß sich in dieser Figur der Einfachheit wegen das Verhältnis zwischen den einzelnen Schichten von dem tatsächlichen unterscheidet. Tatsächlich weist die biegsame optische Scheibe, wie zuvor beschrieben, eine Dicke in der Größenordnung von 100 um auf, während die Grundplattenschicht 620 sehr dick ist und zwar in einem Ausmaß, daß ihre Dicke 1,2 mm beträgt. Die gesamte Dicke beträgt etwa 1,2 mm, die gleich jener von auf dem Markt befindlichen optischen Scheiben ist. Eine solche optische Scheibe weist keine Biegsamkeit mehr auf.
- Für die Grundplattenschicht 620 kann jedes durchsichtige Material verwendet werden. Zum Beispiel kann eine gußgeformte Platte aus Acrylharz verwendet werden. Für die Haftschicht 610 kann ein durchsichtiger Klebstoff verwendet werden, der allgemein Anwendung findet, und seine Dicke beträgt vorzugsweise 1 bis 10 um.
- Die Trägerschicht 210 besteht aus einem Kunststoffharz wie Polyethylenterephthalat. Bei Verwendung für eine herkömmliche optische Scheibe ist diese Trägerschicht 210 nicht erforderlich. So kann die Trägerschicht 210 abgezogen und später entfernt werden. Dazu genügt es, in dem Herstellungsverfahren der optischen Scheibe eine Abziehschicht zwischen der Trägerschicht 210 und der Harzschicht 110, wie in Fig. 27 dargestellt, zu bilden. Wenn eine solche Abziehschicht 630 gebildet wird, nachdem die biegsame optische Schicht an die Grundplattenschicht 620 durch die Haftschicht 610 geklebt wurde, kann die Trägerschicht 210, wie in Fig. 28 dargestellt, abgezogen werden.
- Für die Abziehschicht kann allgemeines Material mit einem Abzieheffekt verwendet werden. Ihre Dicke beträgt zweckmäßig 0,5 bis 2 um. Diese Abziehschicht 630 dient zum Schutz der Harzschicht 110, nachdem die Trägerschicht 210 abgezogen wurde.
- Wie soeben beschrieben wurde, verringert ein Verfahren, bei dem zunächst eine biegsame optische Scheibe hergestellt und dann auf die Grundplattenschicht geklebt wird, wodurch eine herkömmlich optische Scheibe erhalten wird, die Herstellungskosten der optischen Scheibe wesentlich. Das heißt, herkömmliche optische Scheiben wurden der Reihe nach mit dem Injektionsverfahren oder Kompressionsverfahren hergestellt, wobei Kunststoffharz in eine Metallform eingespritzt wird, auf der ein unebenes Muster ausgebildet ist. Ferner werden sie selbst bei Verwendung eines photoempfindlichen Harzes nacheinander hergestellt, da sie auf einem starren Trägerkörper integriert geformt werden. Im Gegensatz dazu erleichtert das Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung biegsamer optischer Scheiben in Übereinstimmung mit dem in §3 beschriebenen Prozeß deren Massenproduktion sehr effizient. Daher ist das Verfahren zur Herstellung biegsamer optischer Scheiben, das zur Massenproduktion geeignet ist, und zum Aufkleben dieser Scheiben auf die Grundplattenschicht, wodurch herkömmliche optische Scheiben hergestellt werden, im Vergleich zu dem Verfahren zur Herstellung von optischen Scheiben durch den obengenannten herkömmlichen Prozeß wirksamer und für die Massenproduktion geeignet. Gemäß diesem Verfahren wird erwartet, daß die Herstellungskosten auf etwa ein Zehntel der Kosten des herkömmlichen Verfahrens gesenkt werden können.
- Ein biegsames optisches Informationsaufzeichnungsmedium gemäß dieser Erfindung kann in Form einer schmalen Digitalschallplatte (CD) für digitalen Ton, einer schmalen Videoplatte und einem schmalen CD-ROM als Aufzeichnungsmedium für Musik, Bilder und/oder Daten usw. verwendet werden. Da dieses Medium ein schmales Medium mit Biegsamkeit ist, besitzt es ausgezeichnete Transportfähigkeit und es ist eine Vielzahl von Positionierungen möglich. Zusätzlich sind zur kommerziellen Nutzung die folgenden besonders Verwendungsarten möglich.
- (1) Der- Verkauf solcher Aufzeichnungsmedien, die an Bücher geheftet sind. Da nämlich dieses Aufzeichnungsmedium eine schmale Scheibe mit Biegsamkeit ist, wird eine Aufnahmetasche am Buchumschlag usw. befestigt, so daß das Buch mit der Scheibe, die in der Aufnahmetasche steckt, verkauft wird. Auf der Scheibe ist Information aufgezeichnet, die eine Beschreibung des Buchinhalts durch Stimme oder bildliche Darstellung liefert. Die Benutzer können die Information auf der Scheibe wie auch die auf den entsprechenden Buchseiten beschriebene Information nutzen.
- (2) Der Verkauf solcher Aufzeichnungsmedien, die an Computer-Zeitschriften geheftet sind. Dies ist eine der Anwendungsmöglichkeiten, bei der Aufzeichnungsmedien an Bücher angeheftet verkauft werden. Indem sie besonders an Computer-Zeitschriften geheftet werden, kann die Verwendung als schmaler CD-ROM erweitert werden. In diesem Fall können Programme oder digitale Daten für Computer auf der Scheibe aufgezeichnet sein. Üblicherweise geben Benutzer Programme oder digitale Daten, die in den Magazinen vorgestellt werden, in die Computer ein, während sie auf die Programmliste oder Ausgabeliste in den Zeitschriften blicken. Wenn ein solcher CD-ROM an der Zeitschrift angeheftet ist, können die Benutzer das notwendige Programm oder die digitalen Daten sofort erhalten, indem sie die Daten in dem CD- ROM auslesen.
- (3) Verwendung solcher Aufzeichnungsmedien für den direkten Versand als Scheibe zur Produktpräsentation. Bilder, die Produkte präsentieren, werden in Form einer Videoscheibe aufgezeichnet und als direkte Sendung an die Kunden versandt. Da solche Aufzeichnungsmedien eine Biegsamkeit aufweisen und schmal sind, sind sie für den Versand geeignet und die Postgebühren können gesenkt werden. Da die Kunden außerdem die Produkte bildlich erfassen können, werden sie diese ohne unterhaltende Anmerkungen zu den Produkten und ohne Mißtrauen kaufen.
- (4) Das Anheften solcher Aufzeichnungsmedien an Gebrauchsanweisungen für Produkte. Die Funktionen neuer elektrischer Produkte, mechanischer Produkte und von Kraftfahrzeugen usw. werden zunehmend kompliziert und daher sind auch die Beschreibungen zur Gebrauchsanweisung, wie mit den einzelnen Produkten umzugehen ist, entsprechend kompliziert geworden. Wenn daher eine Scheibe, die den Umgang mit den Produkten stimmlich oder bildlich erklärt, an die Gebrauchsanweisung geheftet wird, können die Benutzer die Information auf der Scheibe wie auch in der Gebrauchsanweisung benützen.
- (5) Die Verwendung solcher Aufzeichnungsmedien als Videoscheiben zur Anzeige eines Films. Auf der Scheibe wird die Vorschau von mehreren neuen Filmen aufgezeichnet und dann an die Seher verteilt. Die Verteilung ist wegen der schmalen Scheibe mit Biegsamkeit einfach durchzuführen. Die Seher können die Vorschau wiederholt ansehen, wodurch eine starke Werbewirkung erzielt wird.
Claims (10)
1. Verfahren zur Reproduktion eines biegsamen
optischen Informationsaufzeichnungsmediums (200), auf dem
digitale Information als entsprechendes unebenes Muster
aufgezeichnet ist, indem ein Lesestrahl auf das Medium
gestrahlt wird, wobei ein flaches Plattenfesthaltgerät
(504), das in bezug auf den Lesestrahl durchsichtig
ist, verwendet wird, dadurch gekennzeichnet, daß das
Festhaltgerät (504) eine starre Oberfläche umfaßt, und
daß das Verfahren den Schritt des In-Kontakt-Bringens
der starren Oberfläche mit einer Oberfläche des
biegsamen optischen Informationsaufzeichnungsmediums
(200) und den Schritt der Ausstrahlung des Lesestrahls
auf das Medium durch das Festhaltgerät umfaßt.
2. Verfahren zur Reproduktion eines biegsamen
optischen Informationsaufzeichnungsmediums nach Anspruch 1,
wobei das Festhaltgerät (504) im wesentlichen dieselbe
Form wie das biegsame optische
Informationsaufzeichnungsmedium (200) besitzt.
3. Verfahren zur Reproduktion eines biegsamen
optischen Informationsaufzeichnungsmediums nach Anspruch 2,
wobei die Summe der Dicke des Festhaltgeräts (504) und
der Dicke des Mediums (200) auf 1,2 bis 1,5 mm
eingestellt wird.
4. Festhaltgerät zur Verwendung bei der Reproduktion
eines biegsamen optischen
Informationsaufzeichnungsmediums, auf dem digitale Information als
entsprechendes unebenes Muster aufgezeichnet ist, wobei das
Festhaltgerät eine unteres Festhaltgerät (511; 521; 531;
541; 551; 561; 571; 581) zur Stützung einer unteren
Fläche des Mediums, ein oberes Festhaltgerät. (512; 522;
532; 542; 552; 562; 572; 582) zur Stützung einer oberen
Fläche des Mediums und Verbindungsmittel (516, 517;
526; 535; 539; 546; 555, 556; 565, 576, 577; 586, 587)
zur Verbindung des Festhaltgeräts für die untere Fläche
und des Festhaltgeräts für die obere Fläche umfaßt, so
daß das Medium dazwischen gehalten wird, dadurch
gekennzeichnet, daß das Festhaltgerät für die untere
Fläche eine starre Oberfläche umfaßt, die mit der
unteren Fläche des Mediums in Kontakt kommt, das
Festhaltgerät für die obere Fläche eine starre Oberfläche
umfaßt, die mit der oberen Fläche des Mediums in Kontakt
kommt, und zumindest eines der Festhaltgeräte für die
untere und obere Fläche in bezug auf einen Lesestrahl
durchsichtig ist, der zur Reproduktion der digitalen
Information auf das unebene Muster des Mediums
gestrahlt wird.
5. Festhaltgerät zur Verwendung bei der Reproduktion
eines biegsamen optischen
Informationsaufzeichnungsmediums nach Anspruch 4, wobei das Verbindungsmittel
aus einer Halteklemme (516a, 517a), die an dem
Festhaltgerät (512) für die obere Fläche ausgebildet ist,
und einer Nut (516c, 517c), die auf dem Festhaltgerät
(511) für die untere Fläche ausgebildet ist, besteht,
wobei die Halteklemme in die Nut eingreift.
6. Festhaltgerät zur Verwendung bei der Reproduktion
eines biegsamen optischen
Informationsaufzeichnungsmediums nach Anspruch 4, wobei das Verbindungsmittel
aus einem Gelenk (527) besteht.
7. Festhaltgerät zur Verwendung bei der Reproduktion
eines biegsamen optischen
Informationsaufzeichnungsmediums nach Anspruch 4, wobei das Verbindungsmittel
aus Teilen mit Gewinde (535; 555; 576, 577) besteht.
8. Festhaltgerät zur Verwendung bei der Reproduktion
eines biegsamen optischen
Informationsaufzeichnungsmediums nach Anspruch 4, wobei das Verbindungsmittel
aus einer elastischen Halteklemme (546a), die an dem
Festhaltgerät (542) für die obere Fläche ausgebildet
ist, und einer Paßnut (546b), die auf dem Festhaltgerät
(541) für die untere Fläche ausgebildet ist, besteht,
wobei die Halteklemme in die Paßnut eingreift.
9. Festhaltgerät zur Verwendung bei der Reproduktion
eines biegsamen optischen
Informationsaufzeichnungsmediums nach Anspruch 4, wobei das Verbindungsmittel
aus einem Paßstift (565a, 566a), der an dem
Festhaltgerät
(561) für die untere Fläche ausgebildet ist, und
einer Paßöffnung (565b, 566b), die auf dem
Festhaltgerät (562) für die obere Fläche ausgebildet ist,
besteht, wobei der Paßstift in die Paßöffnung eingreift.
10. Festhaltgerät zur Verwendung bei der
Reproduktion eines biegsamen optischen
Informationsaufzeichnungsmediums nach Anspruch 4, wobei das
Verbindungsmittel aus einem Magnet (586, 587) besteht.
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