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Überhölmaschine. Bei Überholmaschinen ist es bekanntermaßen zur Vermeidung
von Falten im Oberleder zwischen der Spitzenzange und den Seitenzangen oft erforderlich,
während des Ausreckens mittels der Seitenzangen die Spitzenzange nachzulassen. Gemäß
der Erfindung soll das Nachlassen 'oder Öffnen der Spitzenzange in einer eigenartigen
«'eise an Überholmaschinen ermöglicht werden, deren Zangen durch Trethebel geschlossen
und gespannt werden. Das Schließen und Spannen geschieht meist durch Abwärtsbewegen
der Zangenvorrichtung oder eines Tciles dieser Vorrichtung; das Öffnen und Nachlassen
der Zangen erfolgt dann durch eine entgegengesetzt gerichtete Bewegung. Bei der
neuen Maschine werden zwar nach wie vor die Trethebel zum Schließen und Anziehen
und am Ende des Arbeitsganges zum Nachlassen und Öffnen der Zangen verwendet, soll
jedoch die Spitzenzange während des Spannens durch die Seitenzangen nachgelassen
werden, so bedient man sich eines besonders vorgesehenen, sonst feststehenden, aber
in jeder Lage der Spitzenzange mit ihr kuppelbaren Handhebels, der in einer von
der bisherigen Übung abweichenden Weise die Spitzenzange dadurch nachläßt oder öffnet,
daß er einen Teil der letzteren von dem Schuh wegbewegt, d. h. in einer Richtung,
die sonst die Schließ- und Spannungsrichtung ist. Dadurch wird die Bedienung der
:Maschine erleichtert, da der dauernde Wechsel der Trethebel die Arbeit verzögert.
Ein Nachlassen und Öffnen i der Spitzenzange wird ermöglicht, auch wenn letztere
sich hart unter dem Leisten befindet. Der Erfindungsgegenstand ist auf der Zeichnung
dargestellt.
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Abb. 1 ist eine Gesamtansicht der Zange, während Abb. 2 die neue Vorrichtung
im Grundriß zeigt.
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Die Zange ist in dem Zangenträger52 auf- und abwärts bewegbar gelagert,
der mit seinem seitliehen, nicht drehbaren Zapfen 15 im Gestell ruht. Der Körper
51 der festen Zangenbacke
nimmt in einer hinteren Führungsnut die
Zangenschließstange 55 auf, die durch das Gelenk 59 mit dem Hebel 6o verbunden ist,
welcher einerseits mit der Zugstange .1o und anderseits bei i7 mit dem Zangenträger
52 gelenkig zusammenhängt. In einem Schlitz am oberen Ende der Stange 55 ragt das
kugelige Ende 61 der winkelartigen beweglichen Zangenbacke 62 hinein, die bei 68
am Zangenkörper 31 drehbar ist. Eine im Zangenträger 52 angeordnete Feder 5o legt
sich mit ihrem Ende von unten an den Zangenkörper 51 an und ist bestrebt, letzteren
stets anzuheben. Der Hub der Zange ist jedoch nach oben dadurch begrenzt, daß der
am Zangenkörper seitlich vorgesehene Bolzen 64 an die obere Wandung der Ausnehmung
65 des Zangenträgers 52 anschlägt. Am unteren Ende der Stange 55 sind auf demselben
Bolzen 66, auf dem das Gelenk 59 hängt, die Prismen 67 gelagert. Diese gleiten in
den Führungen 68 des Zangenträgers. Überdies ist der Zangenkörper 51 bei 69 mit
dem Gelenk 7o verbunden, das durch das Gestänge 7.1, 76 zum Einwärtsbewegen der
Zange einwärts geschwungen werden kann.
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Die Spitzenzange und die Seitenzangen sind in gleicher Weise ausgebildet,
so daß nur die Spitzenzange dargestellt ist. Während jedoch für die Spitzenzange
ein besonderer Trethebel vorgesehen ist, um durch Vermittlung der Zugstange .1o
sie zu schließen und anzuziehen, hängen die Zugstangen .1o der Seitenzangen an einem
gemeinschaftlichen Trethebel.
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Beim Überholen wird zunächst der Trethebel der Spitzenzange abwärts
bewegt und in seiner Lage in geeigneter Weise gesperrt. Hierauf wird der Trethebel
der Seitenzangen abwärts bewegt und die Seitenzangen werden geschlossen und angezogen.
Hierbei treten oft im Leder zwischen den Seitenzangen und der Spitzenzange Falten
auf, die nur dadurch beseitigt werden können, daß man die Spitzenzange nachhißt
oder sogar öffnet. Dies wird gemäß der Erfindung mittels eines besonderen, sonst
nicht mitbewegten Handhebels in der eingangs angegebenen Weise ermöglicht. Auf der
Verlängerung der Achse 15 sitzt eine Büchse c, die den Hebel b und den Handhebel
g aufnimmt, welche zwei Hebel durch eine Feder e voneinander ferngehalten werden.
Der Hebel b hat einen länglichen Schlitz i, mit dem er einen Bolzen 64 aufnimmt,
der im Zangenkörper 51 sitzt und durch eine seitliche Ausnehmung des Zangenträgers
52 hindurchragt. Man erkennt, daß die Zange frei beweglich ist und daß der Hebel
b diesen Bewegungen folgt, während der Handhebel g, durch eine Feder k gehalten,
in seiner Lage bleibt. Will man nun zu dem anggebenen Zweck die Spitzenzange öffnen
oder nachlassen, so kann dies auch, während der Arbeiter seinen Fuß auf dem Trethebel
der Seitenzangen hält, leicht mittels des Handhebels g geschehen. Am Ende der Büchse
ist ein nockenförmiger Ring k befestigt, mit dem die entsprechend geformte Nabe
des Handhebels zusammenwirkt, so daß beim Senken des Handhebels dieser auch eine
Verschiebung gegen die Nabe des Hebels b erfährt. Die in Berührung kommenden Flächen
beider Naben sind gezahnt, so daß hierdurch eine Kupplung des Handhebels mit dem
Zangenkörper 51 eintritt. Nach erfolgter Kupplung wird beiz der Weiterbewegung des
Handhebels g der Zangenkörper 51 nach unten bewegt. Hierbei nimmt er den Gelenkbolzen
63 mit, wodurch sich die Zange mehr oder weniger öffnet, da die Stange 55 und das
in sie eingreifende kugelige Ende 61 der winkelartigen Zangenbacke 62, gesichert
durch den Mechanismus der Maschine, der Abwärtsbewegung des Zangenkörpers 51 nicht
folgen kann, Da die Zange nach dem Schließen und Spannen nicht, wie gezeichnet,
seitlich, sondern unterhalb des Leistens sich befindet, so erkennt man, daß ein
Nachlassen und Öffnen der Zange in der sonst üblichen `"eise durch ein Anheben der
Zange gegen den Leistenboden unter Umständen sich nicht gut ausführen läßt, während
dies nach der Erfindung durch eine Bewegung des Zangenkörpers 51 von dem Leisten
weg unter allen Umständen möglich ist.