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DE376800C - Papierfuehrung fuer Rotationsdruckmaschinen - Google Patents

Papierfuehrung fuer Rotationsdruckmaschinen

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Publication number
DE376800C
DE376800C DEC31041D DEC0031041D DE376800C DE 376800 C DE376800 C DE 376800C DE C31041 D DEC31041 D DE C31041D DE C0031041 D DEC0031041 D DE C0031041D DE 376800 C DE376800 C DE 376800C
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DE
Germany
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paper
printing
printed
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plate cylinder
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEC31041D
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ALOIS CHATELET
Original Assignee
ALOIS CHATELET
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Publication date
Application filed by ALOIS CHATELET filed Critical ALOIS CHATELET
Priority to DEC31041D priority Critical patent/DE376800C/de
Application granted granted Critical
Publication of DE376800C publication Critical patent/DE376800C/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F13/00Common details of rotary presses or machines
    • B41F13/02Conveying or guiding webs through presses or machines
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F13/00Common details of rotary presses or machines
    • B41F13/54Auxiliary folding, cutting, collecting or depositing of sheets or webs

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Folding Of Thin Sheet-Like Materials, Special Discharging Devices, And Others (AREA)
  • Rotary Presses (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine weitere Ausbildung der durch das Patent 305805 geschützten Papierführungfür Rotationsdruckmaschinen. Die neue Papierführung ist geradeso wie die Papierführung des Hauptpatentes für Rotationsmaschinen bestimmt, bei denen jedem Plattenzylinder mehrere Druckzylinder beigeordnet sind, so daß gleichzeitig eine der Anzahl der einem jeden Plattenzylinder beigeordneten Druckzylinder entsprechende Anzahl voneinander unabhängiger Papierbahnen mit Druck versehen wird. Bei derartigen Rotationsdruckmaschinen erhalten sämtliche gleichzeitig bedruckten Papierbahnen, deren Mittellinie in derselben Vertikalebene liegt, den gleichen Textaufdruck; um nun für Papierbahnen beliebig vielfacher Breite des vierseitigen Bogens und bei beliebiger Druckwerkanzahl stets die gewünschte Vervielfachung der Leistung im Vergleich zu Maschinen mit nur je einem Druckzylinder an jedem Plattenzylinder zu erreichen, d. h. die der mit jedem Plattenzylinder zusammenwirkenden Druckzylinderanzahl entsprechende Anzahl korrekt gefalzter und einander vollkommen gleicher Druckexemplare gleichzeitig zu erzeugen, soll gemäß dem Hauptpatent jedes Exemplar ausschließlich aus auf derselben Seite des oder der Plattenzylinder bedruckten Papierbahnen zusammengestellt werden, d. h. es soll, \ um die Vereinigung gleichartig bedruckter j Papierstränge unmöglich zu machen, die Vermengung auf verschiedener Seite des oder der Plattenzylinder bedruckterPapierbahnen grundsätzlich ausgeschlossen sein. Dieses Prinzip ist beim Hauptpatent sowohl innerhalb der einzelnen Druckwerke als auch zwischen den einzelnen zu einer Maschine vereinigten Druckwerkaggregaten untereinander verwirklicht. Besteht z. B. die Rotationsdruckmaschine aus nur einem doppelbreiten Druckwerk mit zwei Druckzylindern am Plattenzylinder, dann wird die auf der einen Seite des Plattenzylinders bedruckte Papierbahn in zwei einfachbreite Papierstränge geschnitten, und diese beiden Papierstränge werden dann auf einandergewendet durch ein Falzwerk vereinigt, um das erste Druckexemplar zu bilden; genau dasselbe wird mit der auf der anderen Seite des P'apierzylinders bedruckten Papierbahn gemacht; die Vereinigung zu einem mit dem ersten vollkommen identischen Druckexemplar erfolgt jedoch durch ein Zusatzfalzwerk. Besteht die Rotationsmaschine aus mehreren zusammenarbeitenden Druckwerken, dann werden innerhalb eines jeden Druckwerkes die auf der einen und die auf der anderen Seite des Plattenzylinders bedruckten Papierbahnen in einfachbreite Papierstränge zerschnitten zu je einer einfachbreiten Papierstranggruppe vereinigt; die den verschie- denen Druckwerken entstammenden Papier-
bahngruppen werden jedoch miteinander stets derart vereinigt, daß die im einen Druckwerk auf der einen Seite des Plattenzylinders bedruckte Papierbahngruppe mit der im anderen 5 oder in den übrigen Druckwerken auf der entsprechenden Seite des Plattenzylinders bedruckten Papierbahngruppe oder -gruppen vereinigt wird. Sind die eine Maschine bildenden einzelnen Druckwerke an sich einfachbreit, dann entstammen den einzelnen Druckwerken natürlich keine Papierbahngruppen, sondern nur Papierbahnen; die aus den einzelnen Druckwerken kommenden Papierbahnen werden jedoch miteinander ebenfalls gemäß dem erläuterten Prinzip vereinigt.
Obwohl die Papierführung gemäß dem Hauptpatent den unschätzbaren Vorteil hat, daß die Möglichkeit ihrer Anwendung sowohl von der Breite des Druckwerkes in bezug auf den vierseitigen Bogen als auch von der Anzahl der zu einer Maschine vereinigten Druckwerke vollkommen unabhängig ist, daß also bei Anwendung dieser Papierführung z.B. gleichzeitig mehrere Exemplare Zeitungen beliebig großer Seitenzahl hergestellt werden können, so können in der Praxis trotzdem Aufgaben vorkommen, deren Lösung durch die strenge Scheidung der auf verschiedenen Seiten des oder der Plattenzylinder bedruckten Papierbahnen gemäß dem Hauptpatent erschwert wird. So kann es z. B. vorkommen, daß bei Rotationsmaschinen für Papierrollen von der mehrfachen, z.B. doppelten Breite des vierseitigen Bogens die für die Seitenzahl der herzustellenden Zeitung nötigen Rollen der entsprechenden Breite nicht vorhanden sind; in diesem Falle müßte man bei der Papierführung nach dem Hauptpatent nach dem bekannten Verfahren auf einer gemeinsamen Papierachse voneinander unabhängige zwei Papierrollen anbringen, die sich gegenseitig auf die erforderliche Gesamtbreite ergänzen; das Nebeneinanderlaufen zweier solcher voneinander unabhängigen Papierbahnen, wobei die Papierbahnen in gleicher Richtung demselben Druck- , zylinder zugeführt werden sollen, hat jedoch j die gleichmäßig gerade Wicklung der beiden Rollen zur Voraussetzung, was in der Praxis nicht immer zutrifft. Weiter kann in der Praxis die Notwendigkeit der Herstellung von .
mehrseitigen Propagandaflugschriften auftreten, die aus zwei Abteilen verschiedenartig gefärbten ! Papiers bzw. Blättern bestehen. Zweck der vorliegenden Erfindung ist nun, die Papierführung für die Lösung der erwähnten und anderen Sonderaufgaben geeignet zu machen, jedoch in der Weise, daß sämtliche aus der Papierführung gemäß dem Hauptpatent sich ergebenden Vorteile unvermindert bestehen bleiben. Dieses Ziel wird gemäß der vorliegenden Erfindung durch eine ganz bestimmte Art der Vermengung der auf der einen und der auf der j anderen Seite des oder der Plattenzylinder be-■ druckten einfachbreiten Papierstränge erreicht, und zwar sollen die auf der einen und die auf der anderen Seite des oder der Plattenzylinder bedruckten Papierstränge kreuzweise bzw. in diagonaler Richtung miteinander zu je einer Papierstranggruppe bzw. zu je einem Druckexemplar vereinigt werden. Bei doppelbreiten Rotationsmaschinen mit nur einem Druckwerk wird danach der durch den Plattenzylinder mit dem unteren Druckzylinder auf der rechten Zylinderhälfte bedruckte einfachbreite Papierstrang mit dem durch denselben Plattenzylinder mit dem oberen Druckzylinder auf der linken Zylinderhälfte bedruckten einfachbreiten Papierstrang in dem einen Falzwerk zu dem einen Druckexemplar vereinigt und umgekehrt, der unten auf der linken Zylinderhälfte bedruckte einfachbreite Papierstrang wird mit dem oben auf der rechten Zylinderhälfte bedruckten einfachbreiten Papierstrang in einem Zusatzfalzwerk zu dem zweiten, dem ersten identischen Druckexemplar vereinigt. Da der auf der rechten Zylinderhälfte erzeugte Textdruck von dem auf der linken Zylinderhälfte erzeugten Textdruck stets verschieden ist, wird auch bei der kreuzweisen Vereinigung der durch denselben Plattenzylinder mittels verschiedener Druckzylinder erzeugten einfachbreiten Papierstränge die Möglichkeit der Vereinigung gleichartig bedruckter Papierstränge geradeso grundsätzlich ausgeschlossen wie bei der Papierführung nach dem Hauptpatent, ebenso ist es ohne weiteres einleuchtend, daß das Prinzip der Vereinigung von durch denselben Plattenzylinder mittels verschiedener Druckzylinder bedruckten einfachbreiten Papiersträngen in diagonaler Richtung bei Rotationsmaschinen beliebig vielfacher Breite des vierseitigen Bogens sowie bei einer beliebigen Anzahl der zu einer Maschine vereinigten Druckwerkaggregate Verwendung finden kann, so daß sämtliche Vorteile der Papierführung gemäß dem Hauptpatent insbesondere aber deren universale Verwendbarkeit bei jeder Art von Rotationsmaschinen unberührt auch bei der Papierführung gemäß der vorliegenden Weiterausbildung vorhanden sind. Da jedoch bei der letzteren die miteinander vereinigten Papierstränge verschiedenen Papier- no rollen entstammen, _ welch letztere auf je besonderen Achsen aufgekeilt sind, ist die Herstellung von Zeitschriften oder Flugschriften aus Papier z. B. zweierlei Färbung ohne Schwierigkeiten ermöglicht. Zu beachten ist, daß sich die kreuzweise Vereinigung sowohl auf die einzelnen Druckwerke an sich als auch auf die eine Maschine bildenden Druckwerkaggregate untereinander oder aber nur auf eines oder einen Teil dieser Elemente beziehen kann. Man kann z. B. bei einer Rotationsmaschine mit zwei Druckwerken innerhalb eines jeden Druckwerkes die
Vereinigung gemäß dem Hauptpatent anwenden, indem bei jedem Druckwerk einerseits die oben und anderseits die unten am Plattenzylinder bedruckten Papierstränge zu je einer Papierstranggruppe vereinigt werden, worauf man jedoch gemäß vorliegender Erfindung, d. h. abweichend von der Papierführung gemäß dem Hauptpatent, die aus dem einen Druckwerk am Plattenzylinder unten erzeugte Papierbahngruppe mit der im anderen Druckwerk und der am Plattenzylinder oben erzeugten Papierbahngruppe vereinigt; es geht also aus dem einen Druckwerk die oben bedruckte Papierbahngruppe z. B. in das Hauptfalzwerk und die unten bedruckte Papierbahngruppe in das Zusatzfalzwerk, während umgekehrt aus dem anderen Druckwerk, dem Hauptfalzwerk, die unten und dem Zusatzfalzwerk die oben bedruckte Papierbahngruppe zugeführt wird. In diesem Falle ist also die kreuzweise Vereinigung nur zwischen den einzelnen Druckwerken untereinander angewendet, es ist aber natürlich möglich, die kreuzweise Vereinigung auch innerhalb der einzelnen Druckwerke vorzunehmen.
Obwohl die Papierführung gemäß der vorliegenden Erfindung auch für Plakatdruck geeignet ist, so ist sie, geradeso wie die Papierführung nach dem Hauptpatent, vornehmlich für Rotationsmaschinen für Schön- und Widerdruck bestimmt; in diesem Falle enthält also jedes Druckwerk die zur Herstellung des Schön-_ druckes und die zur Herstellung des Widerdruckes erforderlichen Schriftplatten, wobei es gleichgültig ist, ob diese Schriftplatten auf besonderen Zylindern angebracht, ferner ob dann diese beiden Zylinder hintereinander oder gleichachsig nebeneinandergelagert oder aber miteinander konstruktiv zu einem einzigen doppelbreiten Plattenzylinder vereinigt sind, da sich die vorliegende Erfindung bei allen diesen im übrigen bekannten Bauarten in gleicher Weise anwenden läßt.
Auf der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele dargestellt: Abb. 1 zeigt eine doppelt- breite Rotationsmaschine mit einem einzigen Druckwerk in Stirnansicht, Abb. 2 ebenfalls eine doppeltbreite Rotationsmaschine mit zwei Druckwerken im schematisch gezeichneten Grundriß.
Die einzelnen Teile der Maschinen und die Papierbahnen sind auf der Zeichnung mit den- j selben Buchstaben bezeichnet wie im Hauptpatent.
In Abb. ι bedeutet b den einen, z. B. den !
Widerdruckplattenzylinder des Druckwerkes, \ dem zwei Druckzylinder f und e beigeordnet sind. Der Schöndruckplattenzylinder ist mit seinen Druckzylindern dem Widerdruckplatten- ; zylinder in bekannter Weise vorgelagert und ; liegt daher in der Stirnansicht durch das Wider- j druckwerk verdeckt. Zwischen dem Platten- | zylinder b und dem oberen Druckzylinder f wird eine doppeltbreite Papierbahn hindurchgeführt, die nach dem Bedrucken in die einfachbreiten Papierstränge A, i zerschnitten wird; zwischen demselben Plattenzylinder b und dem unteren Druckzylinder e wird von einer zweiten Papierrolle eine von der ersten unabhängige getrennt laufende Papierbahn hindurchgeführt, die nach dem Bedrucken in die einfachbreiten Papierstränge s, t zerschnitten wird. Die Vereinigung der Papierstränge zu zwei einander vollkommen gleichen Erzeugnissen geschieht in den zwei Falzwerken p, y. Die bis jetzt beschriebenen Teile entsprechen vollkommen der Abb. ι und 2 des Hauptpatentes. Während aber bei der Papierführung gemäß dem Hauptpatent einerseits die Papierstränge * und k und anderseits die Papierstränge s und t zu je einer Papierstranggruppe aufeinandergewendet und dann im Falzwerk p bzw. im Falzwerk y zu je einem Erzeugnis vereinigt werden, soll gemäß vorliegender Erfindung die Vereinigung der Papierstränge in diagonaler Richtung erfolgen, d. h. der obere rechte Papierstrang k soll mit dem unteren linken Papierstrang s, und der obere linke Papierstrang i mit dem unteren rechten Papierstrang t vereinigt werden. Zu diesem Zwecke werden von den Wendestangen χ und w, die bei der Papierführung des Hauptpatentes beide in der Ebene des Falzwerkes p liegen, die Wendestangew in die Ebene des Falzwerkes y verschoben; genau dieselbe Trennung ist bei den Wendestangen« und 0 vorgenommen worden, von denen die Wendestange η in die Ebene des Zusatzfalzwerkes p verschoben wurde.
Bei dem schematischen Grundriß nach Abb. 2 sind zwei Druckwerke vorhanden; jedes dieser beiden Druckwerke besteht aus je einem Schöndruckwerk und aus je einem Widerdruckwerk, falls zweiseitiger Druck beabsichtigt ist. In der Zeichnung ist b der doppeltbreite Plattenzylinder des Widerdruckwerkes des- einen Druckwerkes; die zugehörigen Druckzylinder sind mit e und f bezeichnet; das Schöndruckwerk dieses Druckwerkes liegt unter dem Widerdruckwerk und ist durch die Zylinder 0, b, f verdeckt. Das andere Druckwerk besteht in genau derselben Weise aus den doppeltbreiten no Zylindern b1, f1, e1 für den Widerdruck und den darunter befindlichen, verdeckten Zylindern für den Schöndruck. Die auf der einen Seite des Widerdruckplattenzylinders b bedruckte doppeltbreite Papierbahn wird in derselben Weise wie nach dem Hauptpatent nach dem Bedrucken in die einfachbreite ι Bahnen t, s zerschnitten, diese werden aufeinandergewendet und dann dem Hauptfalzwerk y zugeführt, und die auf der anderen Seite des Plattenzylinders bedruckte doppeltbreite Papierbahn wird nach dem Bedrucken ebenfalls in einfachbreite Pa-

Claims (4)

  1. pierbahnen i, k zerschnitten, und diese werden aufeinandergewendet geradeso wie nach dem Hauptpatent dem Zusatzfalzwerk p zugeführt. Der Unterschied besteht hier gegenüber dem Hauptpatent in der Art der Vereinigung der dem zweiten Druckwerk f1, b1, e1 entstammenden Papierstranggruppen s1, t1 und i1, k1 mit den dem anderen Druckwerk entstammenden Papierstranggruppen s, t und i, k. Während näm-Hch bei dem Hauptpatent die auf der einen Seite des Plattenzylinders b1 bedruckte Papierbahngruppe s1, t1 mit der im anderen Druckwerk j bedruckten Papierbahngruppe s, t zu einem Druckerzeugnis vereinigt wird, wird gemäß der vorliegenden Erfindung die vom Plattenzylinder bl bedruckte Papierbahngruppe s1, P mit der Papierbahngruppe i, k vereinigt und zu ' diesem Zwecke im Gegensatz zum Hauptpatent ; nicht dem Hauptfalzwerky sondern dem Zusatz- j falzwerk j> zugeführt. Geradeso wird die Papier- : bahngruppe i1, k1 im Gegensatz zum Haupt- j patent nicht mit der Papierbahngruppe i, k, ' sondern mit der Gruppe s, t des anderen Druckwerkes im Hauptfalzwerk y vereinigt. Kreuz- j
    weise Vereinigung ist hier also lediglich von ' Druckwerk zu Druckwerk angewendet, inner- j halb der einzelnen Druckwerke ist jedoch das j Aufeinanderwenden und Vereinigen der nach j dem Zerschneiden aus derselben mehtfachbrei- j
    ten Ursprungsbahn entstehenden einfachbreiten ι Papierbahnen gemäß dem Hauptpatent un- j verändert beibehalten. j
    Bei einfachbreiten Rotationsmaschinen mit , nur einem Druckwerk hat die kreuzweise Ver- S einigung natürlich keinen Sinn; bei einfach- j breiten Rotationsmaschinen mit mehreren ; Druckwerksaggregaten können jedoch die aus den einzelnen Druckwerksaggregaten kommenden Papierstränge kreuzweise vereinigt werden, indem der im einen Druckwerksaggregat mittels des unteren Druckzylinders bedruckte Papier- ; strang mit dem Papierstrang vereinigt wird, der ! im anderen Druckwerksaggregat mit Hilfe des oberen Druckzylinders bedruckt wurde und umgekehrt.
    Patent-A ν Sprüche:
    i. Papierführung für Rotationsdruckmaschinen nach Patent 305805 für beliebig vielfache Breite des vierseitigen Bogens mit mehreren Druckzylindern an jedem Plattenzylinder und einem odei mehreren Druck- ' werken, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der einzelnen Druckwerke jeder von dem Plattenzylinder mit Hilfe des einen Druckzylinders bedruckte und durch Zerschneiden der mehrfachbreiten Ursprungspapierbahn erhaltene einfachbreite Papierstrang mit einem durch denselben Plattenzylinder, jedoch mit Hilfe eines anderen Druckzylinders, in einer in Richtung der Plattenzylinderachse versetzten Lage bedruckten und durch Zerschneiden der mehrfachbreiten Ursprungsbahn erhaltenen einfachbreiten Papierstrang oder mit mehreren solchen Papiersträngen zu je einer Papierstranggruppe oder je einem Druckexemplar vereinigt wird (Abb. 1, t + i und k + s).
  2. 2. Papierführung nach Anspruch 1 für doppeltbreite Rotationsmaschinen und zwei üruckzylindern an jedem Plattenzylinder, dadurch gekennzeichnet, daß die mittels des einen Druckzylinders bedruckten, durch Zerschneiden der Ursprungsbahn erhaltenen einfachbreiten Papierstränge kreuzweise mit den mittels des anderen Druckzylinders bedruckten, durch Zerschneiden der Ursprungsbahn erhaltenen einfachbreiten Papiersträngen zu je einer Papierstranggruppe oder je einem Druckexemplar vereinigt werden.
  3. 3. Papierführung für einfach oder mehrfachbreite Rotationsdruckmaschinen mit mehreren Druckzylindern an jedem Plattenzylinder und mehreren Druckwerken, nach. Patent 305805, dadurch gekennzeichnet, daß die in dem einen Druckwerk auf der einen Seite des Plattenzylinders bedruckte einfachbreite Papierbahn, bzw. bei mehrfachbreiten Rotationsdruckmaschinen die durch Vereinigung der auf der einen Seite des Plattenzylinders bedruckten einfachbreiten Papierstränge erhaltene Papierstranggruppe, mit jener Papierbahn bzw. Papierstranggruppe des anderen oder der übrigen Druckwerke vereinigt wird, die in diesem letzteren Druckwerk auf der andern Seite des Plattenzylinders bedruckt wurde (Abb. 2, k1 i1 -+- k i und t1 s1 + is).
  4. 4. Rotationsdruckmaschine nach Anspruch 3 mit Haupt- und Zusatzfalzwerk, dadurch gekennzeichnet, daß aus dem einen Druckwerk die auf der einen Seite seines Plattenzylinders bedruckte Papierbahn bzw. Papierbahngruppe dem Hauptfalzwerk (i1 k1 nach v) und die auf der anderen Seite seines Plattenzylinders bedruckte Papierbahn bzw. Papierstranggruppe dem Zusatzfalzwerk (t1 s1 nach p) zugeführt wird, während umgekehrt aus dem anderen oder den übrigen Druckwerken die auf den entsprechenden Seiten des Plattenzylinders bedruckten Papierbahnen bzw. Papierstranggruppen dem" Zusatzfalzwerk (k i nach p) bzw. dem Hauptfalzwerk (t s nach y) zugehen.
    Hierzu 1 Blatt /.eichnuniien.
    REHI.IN. GEIlKtICKT IN DKR
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