DE3639751A1 - Einaeugige spiegelreflexkamera mit eingebautem blitzlichtgeraet - Google Patents
Einaeugige spiegelreflexkamera mit eingebautem blitzlichtgeraetInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine einäugige Spiegelreflexkamera
mit eingebautem Blitzlichtgerät.
Die Erfindung betrifft ferner eine eingebaute
Blitzlichtumschaltvorrichtung, die es ermöglicht, ein
externes Blitzlichtgerät mit einer einäugigen
Spiegelreflexkamera zu verbinden, die ein weiteres
eingebautes Blitzlichtgerät aufweist.
Üblicherweise wird ein Blitzlichtgerät über dem
Pentaprisma einer einäugigen Spiegelreflexkamera jeweils
befestigt, wenn das Blitzlichtgerät zum Fotografieren
verwendet wird. Ist das Blitzlichtgerät schwer, so ist
es mit dem Kamerakörper mittels einer speziellen
kräftigen Kopplungsvorrichtung befestigt.
Wird ein Blitzlichtgerät über einem Pentaprisma befestigt,
so weist die Verbindung zwischen dem Blitzlichtgerät
und dem Kamerakörper eine derart niedrige mechanische
Festigkeit auf, dass die Verbindung höchstwahrscheinlich
beeinträchtigt wird, wenn die mit dem Blitzlichtgerät am
Kamerakörper ausgestattete Kamera getragen wird. Aus
diesem Grunde muss das Blitzlichtgerät am Kamerakörper
am Einsatzort des Blitzlichtgerätes aufgebracht und
abgenommen werden.
Die Zahl der Fotografen, die den Wunsch haben, raffinierte
Aufnahmen eines Gegenstandes vorzunehmen, indem nicht
nur das Umgebungslicht am Gegenstand, sondern auch ein
Zusatzlicht verwendet wird, ist infolge des Erscheinens
hochempfindlicher Filme angestiegen. Derartige Fotografen
neigen dazu, das Blitzlichtgerät immer mit sich zu führen.
Da ein Gegenstand bei sehr kleiner Aufnahmeentfernung
höchstwahrscheinlich bei Verwendung einer einäugigen
Spiegelreflexkamera mit Blitzlicht fotografiert wird, ist
es erwünschter, eine Blitzgerätröhre in einer vertikalen
Ebene, die die zentrale optische Achse der Kamera enthält,
anzuordnen, als die Blitzgerätröhre an der Seite der
Kamera zu befestigen.
In einer einäugigen Spiegelreflexkamera einer Bauart mit
Wechselobjektiv ist ein Blitzgerät im seitlichen Abschnitt
des Kamerakörpers in der Nähe der Vorderseite desselben
wie bei einer Kompaktkamera der Objektivverschlussbauart
angeordnet. Bei einer einäugigen Spiegelreflexkamera
ist ein Blitzgerät auf der Kamera befestigt, das einen
Blitzabgabeabschnitt aufweist, der vom Kamerakörper
abstehen kann.
Aufnahmegegenstände in einem Bereich zwischen einer sehr
kleinen Entfernung bis zu sehr grossen Entfernungen
werden mittels einer einäugigen Spiegelreflexkamera,
insbesondere einer einäugigen Spiegelreflexkamera mit
Wechselobjektiv, aufgenommen. Das Objektiv einer
Wechselobjektivkamera wird häufig mittels eines anderen
Objektivs mit geeigneter Brennweite ersetzt. Aus diesem
Grunde ist es erforderlich, falls ein Blitzgerät in
einer einäugigen Spiegelreflexkamera eingebaut ist, zu
verhindern, dass die Objektivfassung vom Blitzlicht
ausgehendes Licht aufnimmt. Jedoch befindet sich bei einer
üblichen einäugigen Spiegelreflexkamera mit Blitzgerät
ein Lichtabgabeabschnitt nahe neben dem Kameraobjektiv
angeordnet. Aus diesem Grunde beleuchtet das vom
Blitzgerät einer üblichen einäugigen Spiegelreflexkamera
kommende Licht nicht ausreichend einen Aufnahmegegenstand,
wenn eine lange Objektivfassung an der Kamera befestigt
ist.
Wird ein Blitzgerät dazu verwendet, eine Blume, ein
Insekt oder dergleichen mit geringem Abstand mittels
einer einäugigen Spiegelreflexkamera zu fotografieren,
so ist es erwünscht, Licht auf den Aufnahmegegenstand
vom zentralen Abschnitt der Kamera abzustrahlen. Aus
diesem Grunde wird das Blitzgerät über dem Pentaprisma
(Sucherbildprisma) der Kamera mittels elektrischer
Kontakte befestigt, die über der Rückseite des Pentaprismas
angeordnet sind. Jedoch ist die strukturelle Festigkeit
des befestigten Abschnittes des Blitzgerätes so gering,
dass der Befestigungsabschnitt wahrscheinlich beschädigt
wird. Es ist unmöglich, ein Aufnahmeobjekt mit sehr
geringem Abstand mit einer Kompaktkamera der
Objektivverschlussbauart zu fotografieren. Was eine
einäugige Spiegelreflexkamera angeht, so ist es erwünscht,
mühelos ein Blitzlicht zum Fotografieren eines
Aufnahmegegenstandes bei sehr geringer Entfernung zu
verwenden. Es ist erwünscht, dass ein Fotograf ohne
Erfahrung mit dem Fotografieren mit einer einäugigen
Spiegelreflexkamera leichter ein Blitzgerät einsetzen
kann.
Eine Blitzgeräteinheit kann in den Körper einer
einäugigen Spiegelreflexkamera mit Wechselobjektiv
derart eingebaut sein, dass die Lichtabgabevorrichtung
des Blitzgerätes sich im Filmrückspulabschnitt der
Kamera oder im Pentaprismagehäuse befindet. Üblicherweise
werden Aufnahmegegenstände mit verschiedenen Entfernungen
einschliesslich extrem kleiner Entfernungen und sehr
grossen Entfernungen mit einer einäugigen
Spiegelreflexkamera fotografiert, insbesondere mit
einer einäugigen Spiegelreflexkamera, deren Objektiv
häufig durch andere Objektive einer gewünschten
Brennweite ersetzt werden. Da die Leistung von
Zoomobjektiven in jüngster Zeit verbessert wurde, hat
sich die Zahl der Personen erhöht, die gewöhnlich kein
Standardobjektiv verwenden, sondern statt dessen ein
Zoomobjektiv, das die Funktionen eines
Weitwinkelobjektivs, eines Objektivs für mittlere
Aufnahmeentfernung und eines Teleobjektivs abdeckt.
Was Zoomobjektive allgemein angeht, so verändert sich
die Gesamtlänge eines Objektivtubus nicht, selbst wenn
die Brennweite des Objektivs für eine
Weitwinkelfotografie verringert wird. Aus diesem Grunde
ist es erforderlich, das Blitzgerät in einer einäugigen
Spiegelreflexkamera derart einzubauen, dass das Licht
vom Blitzgerät nicht durch die Objektivfassung behindert
wird.
Jedoch erstreckt sich die Lichtabgabevorrichtung eines
in einer üblichen einäugigen Spiegelreflexkamera
eingebauten Blitzgerätes vom Kamerakörper nahezu
aufrecht nach oben, so dass das Licht des Blitzgerätes
durch eine lange Objektivfassung behindert wird und
daher nicht genug Licht auf das zu fotografierende
Objekt fällt.
Andererseits wird ein Blitzgerät mit einer grossen
Lichtmenge heutzutage nicht sehr benötigt, da
hochempfindliche Filme, wie solche mit ISO 400 und
ISO 1000 auf dem Markt verfügbar geworden sind. Darüber
hinaus besteht immer mehr der Wunsch, das Kameragewicht
zu reduzieren und somit die Zubehörteile leicht und
kompakt zu gestalten.
Beim Stand der Technik ist, da die Lichtabgabefläche
eines externen Blitzgerätes, das an einer üblichen
Kamera befestigt wird, indem der Befestigungsfuss des
Blitzgerätes in den Aufnahmeschuh der Kamera eingeschoben
wird, näher an dem Aufnahmeobjekt angeordnet ist, der
Befestigungsfuss hinter der Lichtabgabefläche des
externen Blitzgerätes angebracht.
Soll ein eingebautes Blitzgerät verwendet werden, das
in einer einäugigen Spiegelreflexkamera eingebaut ist
und das eine Lichtabgabevorrichtung aufweist, die
oberhalb und vor einem Pentaprismagehäuse liegt, so
steht die Lichtabgabevorrichtung vom Pentaprismagehäuse
nach oben ab. Soll das eingebaute Blitzgerät nicht
verwendet werden, so wird das eingebaute Blitzgerät im
Pentaprismagehäuse untergebracht.
Befindet sich das eingebaute Blitzgerät einer
einäugigen Spiegelreflexkamera in Betriebsstellung,
d.h. steht die Lichtabgabevorrichtung vom Pentaprismagehäuse
nach oben vor, so kann ein externes Blitzgerät nicht
an der Kamera befestigt werden, da der Befestigungsfuss
des externen Blitzgerätes nicht vollständig in den
Aufnahmeschuh der Kamera eingeführt werden kann.
Infolgedessen könnte ein Synchronisierungsanschluss
nicht ordnungsgemäss erfolgen.
Ferner wurde die automatische Steuerung einer einäugigen
Spiegelreflexkamera in jüngster Zeit derart
weiterentwickelt, dass die Anzahl von Kamerasteuerungsdaten,
wie beispielsweise Belichtungsdaten, Filmdaten und
Blitzgerätdaten, die einem Fotografen gegeben werden,
ziemlich gross geworden ist. Der Raumbedarf zur Anzeige
dieser Datenelemente ist zusammen mit dem Anstieg
in der Anzahl der Datenelemente ebenfalls gross geworden.
Aus diesem Grunde wurde in jüngster Zeit die Verwendung
eines gross bemessenen Anzeigeelementes, das aus einer
Leuchtdiodentafel oder dergleichen besteht, bei einer
einäugigen Spiegelreflexkamera eingeführt und zwar
im Hinblick auf einen niedrigen elektrischen
Leistungsbedarf des Anzeigeelementes. Jedoch stellt es
ein Problem dar, wo das gross bemessene Anzeigeelement
in der Kamera angeordnet werden soll.
Da heutzutage das Fotografieren häufig mittels eines
Blitzgerätes vorgenommen wird, ist ein Blitzgerät
eine übliche Anforderung. Aus diesem Grunde wurden
verschiedene Arten einäugiger Spiegelreflexkameras mit
einem eingebauten Blitzgerät ausgestattet, das vom
Kamerakörper zum Zeitpunkt der Verwendung des
Blitzgerätes ausgefahren und in den Kamerakörper bei
Nichtgebrauch zurückgezogen wird, um das Tragen der
Kamera zu erleichtern. Mehrere derartiger eingebauter
Blitzgeräte stellen den Gegenstand dieser Anmeldung
dar. Da ein Aufnahmegegenstand bei grosser Entfernung
heute oft mittels einer einäugigen Spiegelreflexkamera
aufgenommen wird, muss ein Blitzgerät mit einer
hohen Lichtmenge in der Kamera vorgesehen werden. Da
das Volumen eines Blitzgerätes mit grosser Lichtmenge
gross ist, nimmt das Blitzgerät im Körper der Kamera
einen grossen Raum ein.
Es ist jedoch schwierig gewesen, ein gross bemessenes
Anzeigeelement und ein gross bemessenes Blitzgerät in
einer einäugigen Spiegelreflexkamera vorzusehen, ohne
die Handhabung der Kamera und das Tragen derselben zu
erschweren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorausgehend
aufgeführten Schwierigkeiten zu überwinden.
Insbesondere ist die Erfindung darauf abgestellt, eine
einäugige Spiegelreflexkamera zu schaffen, bei welcher
ein Blitzgerät in den Kamerakörper eingebaut ist.
Ferner ist die Erfindung darauf abgestellt, eine
Vorrichtung zu schaffen, um ein eingebautes Blitzgerät
derart anzuheben, dass das vom Blitzgerät kommende
Licht nicht durch eine Objektivfassung behindert wird.
Gemäss einem weiteren Aspekt der Erfindung ist diese
ferner darauf abgestellt, eine eingebaute
Blitzgerätumschaltvorrichtung für eine einäugige
Spiegelreflexkamera zu schaffen, wobei ein eingebautes
Blitzgerät selbsttätig in einer Ruhestellung untergebracht
und durch ein externes Blitzgerät ersetzt wird, wenn
das externe Blitzgerät am Aufnahmeschuh der Kamera
angebracht ist, während das eingebaute Blitzgerät in
eine untergebrachte Stellung zurückgezogen wird.
Schliesslich soll durch die Erfindung eine Kamera
geschaffen werden, die ein eingebautes Blitzgerät in
der Mitte der Oberseite des Kamerakörpers aufweist, und
insbesondere eine einäugige Spiegelreflexkamera mit
einem über einem Pentaprisma eingebauten Blitzgerät.
Ferner soll durch die Erfindung eine einäugige
Spiegelreflexkamera zur Verfügung gestellt werden, in
welcher ein Blitzgerät eingebaut ist und in welcher ein
grosses und leicht erkennbares Anzeigeelement kompakt
angeordnet ist.
Im Einklang mit der Erfindung ist eine Lichtabgabevorrichtung
mit einer Hebevorrichtung ausgestattet und in einer
Aufnahmekammer untergebracht, die vorzugsweise über der
Vorderseite eines Pentaprismagehäuses liegt. Soll das
eingebaute Blitzgerät verwendet werden, so wird die
Lichtabgabevorrichtung durch die Hebevorrichtung nach
oben und vorzugsweise nach vorne, gegenüber der Aufnahmekammer,
ausgefahren, damit die vorausgehend aufgeführte
Schwierigkeit vermieden wird. Da die Lichtabgabevorrichtung
zum Zeitpunkt der Verwendung des eingebauten Blitzgerätes
nicht nur angehoben sondern auch gegen ein
Aufnahmeobjekt hin bewegt wird, wird das Licht aus dem
Blitzgerät nicht durch die Objektivfassung blockiert
und die Höhe des angehobenen Blitzgerätes kann klein
bemessen werden.
Die einäugige Spiegelreflexkamera umfasst gemäss einem
Aspekt der Erfindung eine Blitzlichtabgaberöhre
oberhalb des Sucherprismas und ein Blitzlichtabgaberöhre-Gehäuse
wird von Hand oder selbsttätig verschoben, um die
Blitzlichtabgaberöhre aus einer aufgenommenen und dicht
geschlossenen Stellung in eine Betriebsstellung oder
vorstehende Stellung zu bringen, in welcher ein Blitzlicht
von einer über dem Sucherprisma liegenden Position nach
vorne abgegeben werden kann. Im Hinblick auf einen
derartigen Aufbau kann ein Blitzgerät mit der einäugigen
Spiegelreflexkamera ebenso mühelos wie mit einer Kamera
der Objektivverschlussbauart oder wie mit einer
Kompaktkamera verwendet werden.
Gemäss einem weiteren Aspekt der Erfindung wird die
Lichtabgabevorrichtung des eingebauten Blitzgerätes
durch den Befestigungsfuss des externen Blitzgerätes
in die Ruhestellung gebracht, wenn der Befestigungsfuss
in den am Pentaprismagehäuse der Kamera befestigten
Aufnahmeschuh eingeschoben wird. Gemäss diesem Aspekt
ist, selbst wenn sich das eingebaute Blitzgerät in
seiner Betriebsstellung befindet, die
Lichtabgabevorrichtung des eingebauten Blitzgerätes
durch den Befestigungsfuss des externen Blitzgerätes
in Ruhestellung untergebracht, womit das eingebaute
Blitzgerät durch die Wirkung des Befestigungsfusses
des in den Aufnahmeschuh eingeführten externen
Blitzgerätes in Ruhestellung gebracht wird. Aus diesem
Grunde können, selbst wenn das externe Blitzgerät am
Aufnahmeschuh befestigt ist, wenn sich das eingebaute
Blitzgerät in Gebrauchsstellung befindet, beide Blitzgeräte
einander niemals behindern und das externe Blitzgerät
kann ordnungsgemäss betätigt werden.
Im Einklang mit einem anderen Aspekt der Erfindung hat
die das eingebaute Blitzgerät aufweisende Kamera einen
vorstehenden Abschnitt, der nach oben vorsteht und eine
rückwärts und nach unten gerichtete Abschrägung in der
Mitte der Oberseite der Kamera aufweist. Das
Lampengehäuse des Blitzgerätes ist drehbar auf dieser
Abschrägung befestigt. Ein Schalter wird abhängig von
der Drehstellung des Lampengehäuses ein- oder ausgeschaltet,
um das Blitzgerät betätigbar oder nicht-betätigbar zu
machen. Wird das Blitzgerät in eine Betätigungsstellung
gebracht, so ist die Lichtabgabefläche des Lampengehäuses
gerade nach vorne gerichtet, bezogen auf die Mitte
der Vorderseite der Kamera, und das Blitzgerät wird
durch den Schalter in den Zustand der Lichtabgabe-
Betätigbarkeit gebracht. Ist das Blitzgerät in die
nicht-betätigbare Stellung gebracht, so ist die
Lichtabgabefläche des Lampengehäuses nach hinten
gerichtet und das Blitzgerät wird durch den Schalter in
den Zustand der Lichtabgabe-Nichtbetätigbarkeit gebracht.
Im Einklang mit der vorliegenden Erfindung ist das
Anzeigeelement zur Darstellung der Kamerasteuerdaten
oder dergleichen an der Oberseite eines beweglichen
eingebauten Blitzgerätabschnittes in der einäugigen
Spiegelreflexkamera angeordnet. Der bewegliche
Blitzgerätabschnitt kann so bewegt werden, dass er
entweder im Kamerakörper untergebracht ist oder aus
diesem vorsteht.
Die eingangs genannte Aufgabenstellung wird
erfindungsgemäss durch eine einäugige Spiegelreflexkamera
gelöst, die gekennzeichnet ist durch
einen einäugigen Spiegelreflexkamerakörper mit einer fotografischen Hauptachse;
ein Pentaprisma, das im Kamerakörper über der fotografischen Hauptachse angeordnet ist, um eine Betrachtung durch den Fotografen längs der fotografischen Hauptachse zu gestatten;
eine bewegliche Lichtabgabevorrichtung, die in den Kamerakörper eingebaut ist und die mindestens teilweise oberhalb des Pentaprismas liegt und aus einer vom Kamerakörper herausragenden Betriebsstellung in eine im Kamerakörper untergebrachte Ausser-Betriebsstellung bewegbar ist.
einen einäugigen Spiegelreflexkamerakörper mit einer fotografischen Hauptachse;
ein Pentaprisma, das im Kamerakörper über der fotografischen Hauptachse angeordnet ist, um eine Betrachtung durch den Fotografen längs der fotografischen Hauptachse zu gestatten;
eine bewegliche Lichtabgabevorrichtung, die in den Kamerakörper eingebaut ist und die mindestens teilweise oberhalb des Pentaprismas liegt und aus einer vom Kamerakörper herausragenden Betriebsstellung in eine im Kamerakörper untergebrachte Ausser-Betriebsstellung bewegbar ist.
Die Erfindung wird anschliessend anhand der Zeichnungen
erläutert; es zeigen:
Fig. 1A und 1B Aussenansichten einer
Ausführungsform einer erfindungsgemäss
ausgestalteten einäugigen
Spiegelreflexkamera;
Fig. 2A, 2B und 2C eine erste Ausführungsform der
Erfindung;
Fig. 3 eine Steuerschaltung für einen
Elektromagneten;
Fig. 4 ein Ausführungsbeispiel einer
Blitzgerätschaltung;
Fig. 5A, 5B, 5C und 5D eine zweite Ausführungsform
der Erfindung;
Fig. 6A und 6B eine dritte Ausführungsform
der Erfindung;
Fig. 7A und 7B eine vierte Ausführungsform
der Erfindung;
Fig. 8A, 8B, 9A und 9B eine fünfte Ausführungsform
der Erfindung;
Fig. 10 eine Schnittdarstellung einer
sechsten Ausführungsform der
in Frage stehenden Vorrichtung,
bei welcher es sich um eine
einäugige Spiegelreflexkamera
mit einem Blitzgerät in untergebrachter
Stellung handelt;
Fig. 11 eine Schnittdarstellung der
Kamera nach Fig. 10 mit dem
Blitzgerät in angehobener
Stellung;
Fig. 12 eine Schnittdarstellung einer
einäugigen Spiegelreflexkamera
gemäss einer siebten
Ausführungsform derselben, die
mit einem externen, in einem
Aufnahmeschuh befestigten
Blitzgerät ausgestattet ist;
Fig. 13 eine Schnittdarstellung der
Kamera mit einem eingebauten
Blitzgerät in Gebrauchsstellung;
Fig. 14 einen Schnitt längs einer
Linie XIV-XIV nach Fig. 2;
Fig. 15 eine Draufsicht auf den
Aufnahmeschuh;
Fig. 16 eine Aussenansicht einer
Kamera gemäss einer achten
Ausführungsform der Erfindung
in Nicht-Gebrauchsstellung;
Fig. 17 eine Teilaussenansicht der
Kamera mit dem Blitzgerät in
Betriebsstellung;
Fig. 18 einen Schnitt längs einer
zentralen vertikalen Ebene der
Kamera mit dem Blitzgerät in
Nicht-Gebrauchsstellung;
Fig. 19 einen Schnitt längs der
gleichen Ebene der Kamera mit
dem Blitzgerät in Gebrauchsstellung;
Fig. 20 einen Grundriss der Bodenplatte
eines Lampengehäuses;
Fig. 21 und 22 die Beziehung zwischen einem
Blitzgerät-Steuerschalter und
einer Vorrichtung, um das
Lampengehäuse ganz im Kamerakörper
aufzunehmen;
Fig. 23 eine perspektivische Darstellung
einer einäugigen Spiegelreflexkamera
gemäss einer neunten Ausführungsform,
welche einen beweglichen
Blitzgerätabschnitt aufweist,
der mit einem Anzeigeelement
versehen ist; und
Fig. 24 einen Schnitt durch den Hauptteil
der Kamera nach Fig. 23.
Anschliessend werden bevorzugte Ausführungsformen der
Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im einzelnen
beschrieben.
Fig. 1A und 1B stellen Aussenansichten einer erfindungsgemässen,
einäugigen Spiegelreflexkamera (10) dar. Fig. 1A zeigt
eine Blitzlichtröhre (12), die über einem Pentaprisma
untergebracht ist. Aus Fig. 1B ist ersichtlich, dass die
Blitzlichtröhre (12) nach vorne vorsteht, um ein zu
fotografierendes Aufnahmeobjekt zu beleuchten. Ein
Druckknopf (14) schaltet die Blitzlichtröhre aus der in
Fig. 1A dargestellten Lage in die in Fig. 1B angegebene
Lage um. Der Druckknopf (14) wird anschliessend im einzelnen
beschrieben.
Die Fig. 2A, 2B und 2C stellen die erste Ausführungsform
der Erfindung dar. Fig. 2A und 2B sind Schnittansichten
längs einer vertikalen Ebene, die die fotografische
optische Achse einer einäugigen Spiegelreflexkamera
enthält. Fig. 2C ist eine Ansicht des Hauptteils der
Kamera mit teilweise weggebrochenen Abschnitten, wobei
die Kamera von ihrer Vorderseite betrachtet ist.
Ein Pentaprisma (20) wird als optische Einheit für
einen Sucher verwendet. Das Pentaprisma (20) ist in
einem Pentaprismagehäuse (22) angeordnet. Eine Kammer
(26) zur Aufnahme eines Lampenhalters (24) ist über der
zentralen Kante der oberen Frontfacette des Pentaprismas
(20) angeordnet. Eine Lichtquelleneinheit, die eine
Xenonröhre (28), einen Reflektor (30) und ein Schutzglas
(32) gegen Wind und Staub umfasst, ist im Vorderabschnitt
des Lampenhalters (24) befestigt. Die Xenonröhre (28)
erstreckt sich horizontal gegen das rechte und linke
Ende der Kamera, also senkrecht zu den Zeichnungsflächen
der Fig. 2A und 2B.
Der Lampenhalter (24) wird durch zugeordnete Hebel
(34 a, 34 b) gehalten, die sich beiderseits des
Lampenhalters (24) befinden und mit dem Pentaprismagehäuse
(22) und schliesslich dem Kamerakörper der einäugigen
Spiegelreflexkamera verbunden sind. Die Hebel (34 a,
34 b) werden jeweils drehbar an einem ihrer Enden durch
zwei Stifte (36 a, 36 b) an den beiden Seiten des
Lampenhalters (24) hinter der Xenonröhre (28) gehalten,
und sie sind ebenfalls in der Nachbarschaft ihrer anderen
Enden mittels Achsen (38 a, 38 b) am Pentaprismagehäuse
(22) drehbar befestigt. Mindestens einer (34 a) der beiden
Hebel (34 a, 34 b) ist mit einer Feder (40) ausgestattet,
die an ihrem einen Ende an einem am Hebel (34 a) befestigten
Stift (42) und mit ihrem anderen Ende an einem am
Pentaprismagehäuse (22) befestigten Stift (44) angreift.
Diese Feder ist um die zugeordnete Achse (38 a) gewickelt,
damit sie dem Hebel (34 a) eine Verdrehungskraft im
Gegenzeigersinn erteilt.
Führungsplatten (46 a, 46 b), die sich parallel zueinander
in einer von der Vorderseite zur Rückseite der Kamera
verlaufenden Richtung erstrecken, stehen von der Oberseite
des Pentaprismagehäuses (22) ab und weisen schmale
Führungslöcher oder Nuten (48 a 48 b) auf, die sich in
einer Richtung von der Vorderseite zur Rückseite der
Kamera erstrecken. Führungsstifte (50 a, 50 b) stehen
vom rückwärtigen Abschnitt des Lampenhalters (24) ab
und greifen ständig in die Führungslöcher (48 a, 48 b)
ein. Infolgedessen wird dem Lampenhalter (24) eine
Kraft erteilt, um ihn aus der in Fig. 2A dargestellten
Schliessstellung in eine in Fig. 2B dargestellte
vorstehende oder Offenstellung zu verschwenken, wenn der
Hebel (34 a) im Gegenzeigersinn um die Achse (38 a)
gedreht wird.
Eine vor der Kammer (26) liegende Vorderwand (52)
schliesst die Kammer (26) im Zusammenwirken mit dem
Lampenhalter (24) dicht ab, wenn der Lampenhalter (24)
gemäss Fig. 2A untergebracht ist. Eine Erfassungsvorrichtung,
die sich innerhalb der Vorderwand (52) befindet, hält
den Lampenhalter (24) in der eingeschlossenen Position
gegen die Kraft der Feder (40) und gibt, falls notwendig,
entweder von Hand oder selbsttätig den Lampenhalter (24)
frei. Die Erfassungsvorrichtung umfasst eine seitlich
verlaufende Achse (54), die sich in seitlicher
Richtung der Kamera erstreckt und die an der Vorderwand
(52) oder an der Wand der Kammer (26) befestigt ist.
Eine Erfassungsplatte (56) ist drehbar um die seitlich
verlaufende Achse (54) angeordnet. Der Erfassungsplatte
(56) wird durch eine um die seitlich verlaufende Achse
(54) gewickelte Rückholfeder (58) eine im Uhrzeigersinn
wirkende Verdrehungskraft erteilt. Das obere Ende (56 a)
der Erfassungsplatte (56) ist horizontal gebogen. Ein
Stift (60) ragt aus einer Seite des unteren Endes des
Hebels (34 a) vor und befindet sich in einer derartigen
Stellung, dass, wenn der Lampenhalter (24) gemäss Fig. 2A
eingeschlossen ist, der Stift (60) in Reibungskontakt
mit dem umgebogenen oberen Ende (56 a) der Erfassungsplatte
(56) gelangt, um den Lampenhalter (24) eingeschlossen
zu halten.
Die Vorderwand (52) ist mit einem Druckknopf (62) in
einer dem unteren Abschnitt der Erfassungsplatte (56)
entsprechenden Stellung ausgestattet. Wird der
Druckknopf (62) gedrückt, so wird die Erfassungsplatte
(56) im Gegenzeigersinn um die Achse (54) verdreht,
um den Reibungskontakt zwischen dem oberen Ende (56 a)
der Erfassungsplatte und dem Stift (60) am Hebel (34)
zu lösen. Infolgedessen ragt der Lampenhalter (24)
unter der Einwirkung der Feder (40) aus der aufnehmenden
Kammer (26) vor. Ein Elektromagnet (64) befindet sich
am unteren Abschnitt der Vorderwand (53) gegenüber
dem Druckknopf (62). Wird der Elektromagnet (64) betätigt,
so hat er die gleiche Wirkung wie wenn der Druckknopf (63)
gedrückt wird.
Fig. 3 stellt eine Schaltung dar, die den Elektromagneten
(64) veranlasst, selbsttätig die Xenonröhre (28) in die
Offenstellung zu bringen, abhängig von der von einem
zu fotografierenden Objekt kommenden Lichtmenge. Eine
Komparatorschaltung (66) vergleicht die Ausgangsspannung
(Vx) eines TTL-Lichtmesselementes (68) mit einer
Bezugsspannung (Vr). Ist die Ausgangsspannung (Vx) höher
als die Bezugsspannung (Vr), so erzeugt die
Komparatorschaltung (66) einen niedrigen Ausgangspegel (L).
Ist die Ausgangsspannung (Vx) nicht höher als die
Bezugsspannung (Vr), so erzeugt die Komparatorschaltung
(66) einen hohen Ausgangspegel (H). Ein normalerweise
offener Schalter (70) verbindet und trennt die
Ausgangsklemme der Komparatorschaltung (66) gegenüber
Masse. Dieser Schalter (70) kann dazu verwendet werden,
um die selbsttätige Steuerschaltung abzuschalten. Die
Ausgangsklemme der Komparatorschaltung (66) ist mit
der Basis eines PNP-Transistors (72) verbunden. Der
Elektromagnet (64) ist an den Kollektor des Transistors
(72) angeschlossen. Ist die Ausgangsspannung (Vx) des
TTL-Lichtmesselementes (68) nicht höher als die
Bezugsspannung (Vr), was besagt, dass die Lichtmenge
vom Aufnahmegegenstand nicht grösser als ein vorgegebener
Wert ist, so fliesst ein elektrischer Strom durch den
Elektromagneten (64), um die Erfassungsplatte (56) im
Gegenzeigersinn zu verdrehen und den Lampenhalter (24)
nach oben und vorne auszubringen.
Fig. 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer
Blitzgerätschaltung, die bei der ersten Ausführungsform
der Erfindung verwendet wird. Die Blitzgerätschaltung
umfasst eine Spannungserhöhungsschaltung (74), einen
Hauptkondensator (76), eine Ladungsende-Anzeigeschaltung
(78) mit einer Neonröhre (77), eine
Lichtabgabeschaltung (80), die Xenonröhre (28) und eine
Lichtabgabe-Stoppschaltung (82). Die Klemme (TRIGGERUNG) der
Lichtabgabeschaltung (80) ist eine Eingangsklemme für
ein Lichtabgabe-Triggersignal. Die Klemme (LÖSCHUNG) der
Lichtabgabe-Stoppschaltung (82) ist eine Eingangsklemme
für ein Lichtabgabe-Stoppsignal. Die Blitzgerätschaltung
selbst ist bekannt. Jedoch sind zwei normalerweise
offene Schalter (84, 86) parallel zueinander zwischen
der Spannungserhöhungsschaltung (74) und einer
Stromversorgung (+V) angeordnet. Der erste Schalter (84)
wird in Verbindung mit dem Vortreten des Lampenhalters
(24) geschlossen. Der zweite Schalter (68) wird dazu
verwendet, um die Blitzgerätschaltung manuell zu betätigen.
Der erste Schalter (84) befindet sich in der Nähe eines
der vielen bewegten Bauelemente bei dieser Ausführungsform,
damit der Schalter seine ordnungsgemässe Funktion
ausführt.
Eine Leitung (87) zur elektrischen Verbindung der
Lichtabgabeschaltung (80) mit der Xenonröhre (28)
erstreckt sich von der Lichtabgabeschaltung (80) im
Kamerakörper zur Xenonröhre (28) über das Loch (88) des
oberen Frontabschnittes des Pentaprismagehäuses (22),
ein Leitungshalterungsloch (90) innerhalb des
Lampenhalters (24) und ein Loch (92) eines Rahmens,
der den Reflektor (30) und die Xenonröhre trägt.
Ist bei der ersten Ausführungsform gemäss den Fig. 2A,
2B und 2C die vom Aufnahmeobjekt kommende Lichtmenge
nicht ausreichend, so wird der Elektromagnet (64)
selbsttätig eingeschaltet, um den Lampenhalter (24)
nach oben und gegen das Aufnahmeobjekt vorzuschieben.
In der Zwischenzeit wird der Hauptkondensator (76) der
Blitzgerätschaltung geladen, um eine Blitzlichtabgabe
zu ermöglichen. Soll das Blitzgerät unabhängig von der
vom Aufnahmeobjekt kommenden Lichtmenge verwendet werden,
beispielsweise um eine Synchronfotografie bei Tageslicht
durchzuführen, so wird der Druckknopf (62) an der
Vorderwand (52) gedrückt, um den Lampenhalter (24)
zwecks seines Vorschiebens freizugeben. Zu diesem
Zeitpunkt ist der Schalter (84) geschlossen, damit der
Hauptkondensator (76) geladen wird. Der manuelle
Betätigungsschalter (86) der Blitzgerätschaltung wird
dazu verwendet, um die Funktion der Blitzgerätschaltung
zu überprüfen.
Soll der nach oben und vorne vorstehende Lampenhalter
(24) in die Aufnahmekammer (26) zurückgezogen werden,
so wird die Oberseite des Lampenhalters (24) nach unten
gedrückt. Dabei wird der Führungsstift (50 a) nach unten
und hinten bewegt, während er durch das Führungsloch
(48 a) geführt wird. Ferner gleitet der am unteren Ende
des Hebels (34 a) angeordnete Stift (60) am umgebogenen
oberen Ende (56 a) der Erfassungsplatte (56), so dass
der Stift (60) in Reibungskontakt mit dem umgebogenen
oberen Ende (56 a) steht. Der Lampenhalter (24) wird
somit in der aufnehmenden Kammer (26) erfasst.
Die Fig. 5A, 5B, 5C und 5D stellen die zweite
Ausführungsform der Erfindung dar, welche eine als
Hebelwerk ausgebildete Hebevorrichtung verwendet. Fig.
5A ist eine Ansicht der Hebevorrichtung in ihrer
eingeschlossenen Stellung. Bei der Darstellung ist die
Seitenwand der aufnehmenden Kammer für den Lampenhalter
weggelassen. Fig. 5B zeigt die Hebevorrichtung in einer
vorstehenden oder angehobenen Stellung. Fig. 5C ist eine
Schnittansicht längs einer Linie (C-C) gemäss Fig. 5A.
Fig. 5D zeigt eine Schnittansicht längs einer Linie (D-D)
nach Fig. 5A.
Bei der zweiten Ausführungsform sind Halteplatten (100 a,
100 b) rechts und links der aufnehmenden Kammer durch
Schrauben (101 a, 101 b) am oberen Frontabschnitt eines
Pentaprismagehäuses (22) befestigt. Das zum Anheben
dienende Hebelwerk umfasst L-förmige erste Hebel (102 a,
102 b) und zweite Hebel (104 a, 104 b) rechts und links des
Hebewerks. Die ersten Hebel und die zweiten Hebel sind
drehbar miteinander an ihren mittigen Abschnitten verbunden.
Die L-förmigen ersten Hebel (102 a, 102 b) sind an ihren
Winkelabschnitten an vertikalen Vorsprüngen (106 a, 106 b)
der Halteplatten (100 a, 100 b) gehalten und werden an
ihren unteren Enden durch schraubenförmige Zugfedern
(108 a, 108 b) in Vorwärtsrichtung oder in solcher Richtung
vorbelastet, dass sie gemäss den Fig. 5A und 5B im
Uhrzeigersinn gedreht werden. Die inneren Seiten der
oberen Enden der ersten Hebel (102 a, 102 b) sind mit
Gleitstiften (114 a, 114 b) ausgestattet, die in
Führungsnuten (112 a, 112 b) der Seitenplatten (110 a,
110 b) des Lampenhalters (24) eingreifen. In Fig. 5C
sind Federringe (115 a, 115 b) dargestellt. Eine der
Zugfedern (108 a, 108 b) kann weggelassen werden.
Das obere Ende des zweiten Hebels (104 a) ist drehbar
an der Seitenplatte (110 a) des Lampenhalters (24) mittels
eines Stiftes (111 a) verbunden. Die innere Seite des
unteren Endes des zweiten Hebels (104 a) ist mit einem
Schiebestift (118 a) ausgestattet, der in einer Führungsnut
(116 a) der Halteplatte (100 a) gleitet. Die Formen der
Führungsnuten (112 a, 112 b, 116 a, 116 b) sind abhängig
von den tatsächlichen Formen und Abmessungen der
zugehörigen Elemente bestimmt, so dass das zum Anheben
dienende Hebelwerk druckfrei auf- und abbeweglich ist.
Ein Sperrstift (118) ist an einem Seitenabschnitt des
Lampenhalters (24) befestigt. Ein Haken (120), mit
welchem der Sperrstift (118) zum Eingriff kommt, wenn
der Lampenhalter (24) eingeschlossen wird, ist innerhalb
der Vorderwand (52) vorgesehen, die sich vor der
aufnehmenden Kammer (26) befindet. Der Haken (120)
wird mittels einer haarnadelförmig ausgebildeten Feder
(122) immer im Uhrzeigersinn um eine Achse (124) belastet.
Wird der Druckknopf (62) an der Vorderwand (52) gedrückt,
so wird der Haken (120) im Gegenzeigersinn verdreht,
um den Sperrstift (118) freizugeben. Dabei wird der
Lampenhalter (24) durch das zum Anheben dienende
Hebelwerk über die Einwirkung der schraubenförmigen
Zugfedern (108 a, 108 b) nach oben gedrückt. In gleicher
Weise wie bei der ersten Ausführungsform gemäss den
Fig. 2A bis 2C, ist der (nicht dargestellte) Elektromagnet
(64) in der Nähe des Hakens (120) angeordnet, um die
gleiche Wirkung wie beim Betätigen des Druckknopfes
(62) auszuüben.
Die Steuerschaltung für den Elektromagneten (64) und
die Blitzgerätschaltung ist die gleiche wie in den
Fig. 3 und 4 dargestellt. Obgleich die Fig. 5A, 5B,
5C und 5D keine Leitung zur elektrischen Verbindung
der Xenonröhre (28) und einer Lichtabgabeschaltung (80)
miteinander aufweisen, kann die Leitung in geeigneter
Stelle vorgesehen werden, um die Arbeit des Hebelwerks
nicht zu behindern.
Wird bei der zweiten Ausführungsform der Druckknopf
( 62) betätigt oder wird der Elektromagnet (64) infolge
einer nicht ausreichenden, von einem Aufnahmeobjekt
kommenden Lichtmenge eingeschaltet, so werden der Haken
(120) und der Sperrstift (118) voneinander getrennt,
um den Lampenhalter (24) durch die Kräfte der
schraubenförmigen Zugfedern (108 a, 108 b) nach oben zu
bewegen.
Wird der Lampenhalter (24) nach innen und unten gedrückt,
so erfasst der Sperrstift (118) den Haken (120), um den
Lampenhalter (24) eingeschlossen zu halten. Da der
Lampenhalter (24) im Vergleich mit dem Bereich der
aufnehmenden Kammer (26) weit nach oben bewegt wird,
wird das Blitzlicht durch eine lange Objektiveinheit,
wie beispielsweise ein Teleobjektiv, nicht blockiert.
Die Fig. 6A und 6B zeigen eine dritte Ausführungsform
der Erfindung. Fig. 6A ist eine Schnittansicht einer
einäugigen Spiegelreflexkamera, mit einem Blitzgerät
in eingeschlossener Position, längs einer zentralen
Vertikalebene. Fig. 6B zeigt eine Schnittdarstellung,
längs der gleichen Ebene der Kamera, wobei sich das
Blitzgerät im Betriebszustand befindet. Ein Lampenhalter
(122) hat die Form eines umgekehrten U in Draufsicht des
Lampenhalters. Füsse (124) des Lampenhalters (24)
befinden sich zu beiden Seiten der Xenonröhre (28) und
werden an ihren hinteren Enden am Pentaprismagehäuse
(22) befestigt. Mindestens einer der abgestützten
hinteren Endabschnitte der Füsse (124) ist mit einer
Feder (126) umwickelt, die an ihrem einen Ende an einer
Schulter des entsprechenden Fusses (124) angreift und
mit ihrem anderen Ende in einem Loch im Pentaprismagehäuse
(22). Die Feder (126) dient dazu, den Lampenhalter (122)
gemäss den Fig. 6A und 6B im Uhrzeigersinn zu drehen.
Ein sich seitlich erstreckender Sperrstift (128) ist
am Mittelabschnitt des Fusses (124) befestigt. Ein
Haken (130), der im Eingriff mit dem Sperrstift (128)
steht, um den Lampenhalter (122) gemäss Fig. 6A
eingeschlossen zu halten, ist am Pentaprismagehäuse (22)
befestigt, so dass der Haken (130) um eine am
Pentaprismagehäuse (22) befestigte Achse gedreht werden
kann. Eine um die Achse (132) aufgewickelte Feder (134)
belastet den Haken (130) derart im Gegenzeigersinn, dass
dieser zum Eingriff mit dem Sperrstift (128) verdreht
wird. Ein Stift (136) ist seitlich am Haken (130) unterhalb
der Achse (132) des Hakens (130) angebracht. Eine
Schiebevorrichtung (138) kann den Stift (136) vorwärts
und rückwärts bewegen. Ein Abschnitt der
Schiebevorrichtung (138) liegt an der Seite des
Pentaprismagehäuses (22) derart frei, dass, wenn der
freiliegende Abschnitt durch den Fotografen vorwärts
bewegt wird, die Schiebevorrichtung nach vorne verschoben
wird, um den Stift (136) nach vorne zu bewegen. Wird die
Schiebevorrichtung (138), ausgehend von der in Fig. 6A
dargestellten Stellung, nach vorne bewegt, so wird
der Haken (130) im Gegenzeigersinn gedreht, um den
Sperrstift (128) freizugeben. Es ist erwünscht, dass
ein Elektromagnet am Haken (130), wie bei der ersten
Ausführungsform nach den Fig. 2A, 2B und 2C, vorgesehen
wird, um den Haken (130) abhängig von der von einem
Aufnahmeobjekt kommenden Lichtmenge im Gegenzeigersinn
zu drehen.
Um den Lampenhalter (122) aus einer eingeschlossenen
Stellung in eine vorstehende Stellung oder
Gebrauchsstellung bei der dritten Ausführungsform zu
verschieben, ist es lediglich erforderlich, die
Schiebevorrichtung (138) nach vorne zu bewegen. Wird
die Schiebevorrichtung (138) nach vorne bewegt, so wird
der Sperrstift (128) vom Haken (130) gelöst, so dass
der Lampenhalter (122) durch die Kraft der Feder (126)
aus der Aufnahmekammer (26) vorgeschoben wird.
Wird eine in Fig. 3 dargestellte Magnetbetätigungsschaltung
verwendet, so wird der Elektromagnet eingeschaltet, wenn
die vom Aufnahmeobjekt kommende Lichtmenge kleiner als
ein vorgegebener Wert ist, damit der Haken (130) zum
Vorschieben des Lampenhalters (122) im Gegenzeigersinn
gedreht wird.
Um den Lampenhalter (122) von der vorstehenden Stellung
in die eingeschlossene Stellung zu verschieben, ist es
lediglich erforderlich, den Lampenhalter in die
Aufnahmekammer (26) zu drücken. Wird der Lampenhalter
(122) in die Aufnahmekammer gedrückt, so dreht der
Sperrstift (128) den Haken (130) geringfügig im
Gegenzeigersinn, während er am Kopf des Hakens gleitet,
und gelangt schliesslich unter den Kopf des Hakens.
Selbst wenn die Hand des Fotografen anschliessend vom
Lampenhalter (122) weggenommen wird, hält der Haken
(130) den Sperrstift (128) infolge der Kraft der Feder
(134) stationär, so dass der Lampenhalter (122) in der
eingeschlossenen Position gehalten wird. Bei der dritten
Ausführungsform ist die Vorrichtung zum Anheben des
Lampenhalters (122) sehr einfach und kann mit geringen
Kosten hergestellt werden.
Die Fig. 7A und 7B stellen die vierte Ausführungsform der
Erfindung dar. Fig. 7A ist eine Schnittdarstellung einer
einäugigen Spiegelreflexkamera mit einem Blitzgerät in
eingeschlossener Stellung, wobei der Schnitt längs
einer zentralen Vertikalebene geführt ist. Die Fig. 7B
zeigt eine Schnittdarstellung der Kamera, längs der
gleichen Ebene geführt, wobei sich das Blitzgerät in
Betriebsstellung befindet. Bei dieser Ausführungsform
wird die Lampe weder vorgeschoben noch angehoben, sondern
statt dessen wird ein Spiegel (140) angehoben. Die Xenonröhre
(28), der Reflektor (30) und das Schutzglas (32) gegen
Wind und Staub sind in der aufnehmenden Kammer (26)
befestigt und derart angeordnet, dass das Blitzlicht
schräg nach oben und hinten projiziert wird. Der Spiegel
(140) und ein Spiegelhalter (142) sind derart angeordnet,
dass sie die Aufnahmekammer (26) abdecken. Der Spiegelhalter
(142) ist an seinem hinteren Ende an der Oberseite des
Pentaprismagehäuses (22) drehbar befestigt. Eine Feder
(144), die auf einer Achse zur drehbaren Halterung des
Spiegelhalters (142) aufgewickelt ist, belastet ständig
den Spiegelhalter (142) derart im Uhrzeigersinn, dass
der Spiegelhalter gedreht wird, um den Spiegel in eine
Stellung zu bewegen, in welcher das Licht der Xenonröhre
(28) vom Spiegel nach vorne reflektiert wird.
Ein Ende eines Hebels (146) ist drehbar am Mittelabschnitt
des Spiegelhalters (142) befestigt. Ein Stift (148)
ist an einer Seite des Hebels (146) an dessen anderem
Ende angebracht und in eine Führungsnut (150) der
Seitenwand der Aufnahmekammer (26) eingeführt. Die
Führungsnut (150) und der Stift (148) sind derart
angeordnet, dass der Spiegel (140) in eine geeignete
Winkellage gebracht wird, wenn der Stift (148) bei der
Aufwärtsbewegung des Spiegelhalters (142) zum oberen
Ende der Führungsnut (150) kommt. Mindestens eine der
einander gegenüberliegenden Kameraseiten ist mit der
Gruppe ausgestattet, die den Hebel (146), den Stift
(148) und die Führungsnut (150) umfasst.
Ein Haken (152) zum Erfassen des Stiftes (148) bei der
Bewegung des Spiegels (140) nach unten, um den Stift
zu einem Stillstand zu bringen, ist am Boden der
Aufnahmekammer (26) vorgesehen. Der Haken (152) ist in
seiner Gesamtheit scharf abgewinkelt, wird in seiner
Mitte gehalten und ist immer durch eine Feder (154) in
einer solchen Richtung belastet, dass er den Stift (148)
erfasst und ihn stationär hält. Wird ein von aussen
zugänglicher Druckknopf (156) niedergedrückt, so wird
der Haken (152) im Uhrzeigersinn gegen die Kraft der
Feder (154) gedreht. Der Haken (152) kann durch einen
(nicht dargestellten) Elektromagneten im Uhrzeigersinn
in der gleichen Weise wie bei den vorausgehenden
Ausführungsformen gedreht werden. Der Elektromagnet ist
in den Zeichnungen nicht dargestellt.
Bei der vierten Ausführungsform ist die Xenonröhre (28)
in einer stationären Stellung befestigt. Aus diesem
Grunde kann eine Leitung zur elektrischen Verbindung
der Xenonröhre mit der Blitzgerätschaltung festgehalten
und deshalb leicht durch ein Loch geführt werden, das
in einem Abschnitt des Pentaprismagehäuses (22) vorgesehen
ist.
Der Spiegel (140) kann ein beliebiger Planspiegel, ein
Konvexspiegel oder ein Konkavspiegel sein und er kann
abhängig von der Brennweite eines fotografischen Objektivs
ausgetauscht werden.
Wird das Blitzgerät in Betrieb genommen, so wird der
Druckknopf (156) niedergedrückt, um den Haken (152)
im Uhrzeigersinn zu verdrehen und dabei den Stift (148)
freizugeben. Infolgedessen wird der Spiegelhalter
(142) durch die Feder (144) im Uhrzeigersinn gedreht
und in einer Stellung angehalten, in welcher der Stift
(148) zum oberen Ende der Führungsnut (150) gelangt. Ist
die vom Aufnahmeobjekt kommende Lichtmenge gering, so
wird der Elektromagnet eingeschaltet, um den Haken
(152) im Uhrzeigersinn zu verdrehen und den Spiegel (140)
in der gleichen Weise zu bewegen, wie wenn der Druckknopf
(156) niedergedrückt wird. Nachdem das Blitzgerät
verwendet wurde, ist es lediglich erforderlich, den
Spiegelhalter (142) niederzudrücken. Wird der Spiegelhalter
(142) niedergedrückt, so wird der Stift (148) durch die
Führungsnut (150) geführt, drückt den Kopf des Hakens
(152) weg und wird anschliessend durch den Haken (152)
in einer stationären Stellung erfasst. Infolgedessen
wird die Aufnahmekammer (26) durch den Spiegelhalter
(142) dicht abgeschlossen.
Die Fig. 8A, 8B, 9A und 9B stellen die fünfte Ausführungsform
der Erfindung dar. Fig. 8A zeigt einen Querschnitt einer
einäugigen Spiegelreflexkamera mit einer Lampe in einer
aufgenommenen Stellung, wobei der Schnitt längs einer
zentralen Vertikalebene geführt ist. Fig. 8B stellt längs
der gleichen Vertikalebene die Kamera mit der Lampe
in Gebrauchsstellung dar. Fig. 9A stellt eine externe
Seitenansicht der Kamera mit der Lampe in aufgenommener
Stellung dar. Fig. 9B ist eine externe Seitenansicht
der Kamera mit der Lampe in Gebrauchsstellung. Bei dieser
Ausführungsform ist ein Lampenhalter (160) über der
oberen hinteren Facette des Pentaprismas (20) vorgesehen.
Da ein Raum oberhalb der oberen Frontfacette des
Pentaprismas (20) vorhanden ist, kann eine zusätzliche
Lampe (162) in diesem Raum angeordnet sein. In diesem
Fall ist ein Schutzglas (164) gegen Wind und Staub vor der
zusätzlichen Lampe (162) angeordnet.
Der Lampenhalter (160) ist am Pentaprismagehäuse (22)
mittels einer Achse (166) gehalten, die sich oberhalb des
Mittelpunktes des Pentaprismas (20) befindet und sich
gegen die Seiten der Kamera erstreckt. Befindet sich der
Lampenhalter (160) in einer aufgenommenen Stellung,
so erstreckt sich das Schutzglas (132) horizontal und
ein Schutzdeckel (168) deckt die Oberseite des
Lampenhalters (160) ab. Der Schutzdeckel (168) ist
mittels einer Achse (169) drehbar an der Kamera am
Schnittpunkt der Oberseite und Rückseite der Kamera
befestigt. Führungsplatten (170) sind an den beiden
Seiten des Lampenhalterabschnittes des Lampenhalters
(60) vorgesehen und befinden sich zur Rechten und Linken
des Schutzdeckels (168). Der Seitenabschnitt einer
jeden Führungsplatte (170), der dem Lampenhalter (160)
zugewandt ist, hat eine Führungsnut (172), deren Form
so bemessen ist, dass der Schutzdeckel (168) der
Rückseite des Lampenhalters (160) nachfolgt, wenn der
Lampenhalter um die Achse (166) gedreht wird. Ein
Führungsstift (174), der in die Führungsnut (172)
eingreift, ist an der Seite des Lampenhalters (160)
befestigt.
Stifte (176) stehen an beiden Seiten des Lampenhalters
(160) in der Nachbarschaft der Welle (166) des
Lampenhalters (160) vor. Jeder Stift (176) ist zwischen
den Schenkeln eines U-förmigen Erfassungselementes (178)
eingeklemmt, das über eine Öffnung (182) mit schmalem
Querschnitt mit einem von aussen zugänglichen Schieber
(180) gekoppelt ist. Wird der Schieber (180) in einer
in Fig. 8A angegebenen Richtung (A) bewegt, so wird der
Lampenhalter (160) im Gegenzeigersinn um die Achse
(166) gedreht, so dass der Lampenhalter in eine in Fig. 8B
dargestellte Stellung gebracht wird. Eine Schnappfeder
(184) wirkt sowohl auf die Achse (166) und den Stift (176)
ein, um den Lampenhalter (160) entweder aufgenommen oder
herausragend zu halten.
Bei dieser Ausführungsform ist eine optische Einheit
für einen Sucher, der ein Pentaprisma aufweist, gegenüber
dem Lampenhalter (160) und seiner Hebevorrichtung
abgeschlossen, um Aussenlicht und Staub an einem Eintritt
in die optische Einheit zu hindern, wenn der Lampenhalter
eingeschlossen oder herausragend angeordnet ist, obgleich
eine derartige Abschlussvorrichtung in den Zeichnungen
nicht dargestellt ist. Ein Elektromagnet kann vorgesehen
sein, um den Lampenhalter (160), abhängig von dem vom
Aufnahmeobjekt kommenden Licht in der gleichen Weise wie
bei den vorausgehenden Ausführungsformen herauszuschieben.
Werden die an beiden Seiten des Pentaprismagehäuses
angeordneten Schieber (180) einwärts gedrückt und nach
rückwärts gezogen, so wird der Lampenhalter (160)
herausgeführt. Soll der herausgeführte Lampenhalter (160)
eingeschlossen werden, so wird er von Hand hineingedrückt.
Erfindungsgemäss ist eine Lichtabgaberöhre als Einheit
über dem Pentaprisma einer einäugigen Spiegelreflexkamera
in der vorausgehend beschriebenen Weise angeordnet. Aus
diesem Grunde können Blitzlichtfotografie, synchrone
Tageslichtfotografie und dergleichen mit der Kamera
ebenso mühelos wie bei einer üblichen Kompaktkamera
durchgeführt werden. Obgleich eine Verbindung zu einem
getrennten Blitzgerät, das getrennt von einer üblichen
Kamera hergestellt und mit dieser bei Gebrauch des
Gerätes verbunden wird, eine derart geringe mechanische
Festigkeit aufweist, dass die Verbindung höchstwahrscheinlich
beschädigt wird, hat die erfindungsgemäss vorgesehene
Verbindung der einäugigen Spiegelreflexkamera eine hohe
mechanische Festigkeit, da das Blitzgerät in die einäugige
Spiegelreflexkamera eingebaut ist.
Im Einklang mit den vorausgehend beschriebenen
Ausführungsformen der Erfindung ist die Oberseite der
einäugigen Spiegelreflexkamera flach oberhalb des
Pentaprismas der Kamera ausgebildet, so dass der
Freiheitsgrad bei der Anbringung einer gross bemessenen
Leuchtdiodenanzeigetafel, die in jüngster Zeit häufig
an der Oberseite einer derartigen Kamera vorhanden ist,
vergrössert wird.
Es wird nunmehr eine sechste Ausführungsform der
Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
Die Fig. 10 und 11 zeigen Schnittdarstellungen einer
einäugigen Spiegelreflexkamera längs einer zentralen
Vertikalebene, die die fotografische optische Achse
der Kamera enthält, bei welcher die Ausführungsform
vorgesehen ist.
Ein Pentaprisma (210) wird als optische Einheit für
einen Sucher verwendet. Das Pentaprisma (210) ist in
einem Pentaprismagehäuse (221) angeordnet. Ein
Lampenhalter (214) dient als Lichtabgabevorrichtung und
umfasst eine Xenonröhre, einen Reflektor und ein
Schutzglas gegen Wind und Staub, das in den Zeichnungen
nicht dargestellt ist. Eine Aufnahmekammer (216) für den
Lampenhalter (214) ist über der zentralen Kante der
oberen vorderen Facette des Pentaprismas (210) angeordnet.
Der Lampenhalter (214) wird durch das Pentaprismagehäuse
(212) und schliesslich durch den Kamerakörper über Hebel
(218) gehalten, von denen nur einer in den Zeichnungen
dargestellt ist und die sich zu beiden Seiten des
Lampenhalters (214) befinden. Jeder Hebel (218) ist
drehbar an seinem einen Ende mit dem Mittelabschnitt
der Seite des Lampenhalters (214) mittels eines Stiftes
(220) verbunden, und der Hebel (218) ist in der
Nachbarschaft seines anderen Endes mittels einer Achse
(222) drehbar am Pentaprismagehäuse (212) gehalten.
Mindestens einer der beiden Hebel (218) weist einen
zur Auflage dienenden Vorsprung (224) auf, der dem Stift
(220) gegenüber angeordnet und jenseits der Achse (222)
liegt. Eine Zugfeder (228) ist am Vorsprung (224) und
einem am Pentaprismagehäuse (212) befestigten Vorsprung
(226) befestigt. Die Zugfeder (228) belastet den
Hebel (218) in solcher Weise, dass er im Uhrzeigersinn
gedreht wird.
Anschliessend wird eine siebte Ausführungsform der
Erfindung beschrieben, die eine einäugige
Spiegelreflexkamera betrifft, die in Verbindung mit
einem externen Blitzgerät verwendet werden soll. Die
Fig. 12 und 13 zeigen Schnittansichten der Kamera längs
einer Vertikalebene, die die fotografische, optische
Achse der Kamera enthält. Fig. 12 stellt die Kamera
dar, die mit einem externen Blitzgerät ausgestattet ist.
Fig. 13 zeigt die Kamera mit einem eingebauten Blitzgerät
in Gebrauchsstellung.
Eine obere Abdeckung (310) des Pentaprismagehäuses
befindet sich an der Oberseite des Kamerakörpers. Ein
Schuh (311) ist an der Oberseite der oberen Abdeckung
(310) befestigt. Eine Aufnahmekammer (312) ist in der
Nähe der Vorderseite (310 a) der oberen Abdeckung (310) vorhanden.
Die Lichtabgabevorrichtung (314) des eingebauten
Blitzgerätes wird in der Aufnahmekammer (312) untergebracht.
Die Lichtabgabevorrichtung (314) umfasst ein Gehäuse
(316), das eine Xenonröhre (316 a) und einen Reflektor
(316 b) enthält und eine Schutzlinse (316 c) gegen Staub
und Wind aufweist, die vor dem Reflektor (316 b) liegt
und die Xenonröhre (316 a) und den Reflektor (316 b)
abdeckt.
Hebel (318) sind als Einheit an beiden Seiten des Bodens
des Gehäuses (316) vorgesehen. Die hinteren Enden der
Hebel (318) sind drehbar mittels einer Achse (320) an
der oberen Abdeckung (310) befestigt. Die Hebel (318)
werden um die Achse (320) verschwenkt, um die
Lichtabgabevorrichtung (314) zwischen einer
Ausser-Betriebsstellung, in welcher sie in der
Aufnahmekammer (312) untergebracht ist, und einer
Betriebsstellung, in welcher sie von der Vorderseite
(318 a) der oberen Abdeckung (310) herausragt, zu bewegen.
Befindet sich die Lichtabgabevorrichtung (314) in der
Ausser-Betriebsstellung, so dient die Oberseite des
Gehäuses (316) als Teil der oberen Abdeckung (310),
um die Aufnahmekammer (312) abzuschliessen.
Jeder Hebel (318) ist in der Nähe der Achse (320) mit
einem Vorsprung (318 a) versehen. Wird die Lichtabgabevorrichtung
(314) innerhalb der Vorderseite (310 a) der oberen
Abdeckung (310) aufgenommen, so befindet sich der
Vorsprung (318 a) innerhalb der oberen Abdeckung (310).
Wie aus den beiden Fig. 13 und 15 hervorgeht, so ist,
wenn die Lichtabgabevorrichtung (314) von der Vorderseite
(310 a) der oberen Abdeckung (310) zu ihrem Betrieb
herausragt, der Vorsprung (318 a) in die Ausnehmung
(311 a) des Schuhs (311) eingetreten.
Eine Schraubenfeder (322) ist auf der Achse (320)
aufgewickelt. Ein Ende der Schraubenfeder (322) greift
am Hebel (318) an, während das andere Ende der
Schraubenfeder an der Innenfläche der oberen
Abdeckung (310) angreift. Die Schraubenfeder (322)
belastet den Hebel (318) ständig im Uhrzeigersinn,
bezogen auf die Fig. 12 und 13, so dass die
Lichtabgabevorrichtung (314) gegenüber der Vorderseite
(310 a) der oberen Abdeckung in eine nach oben
herausragende Stellung gebracht wird. Ein Querschnitt
dieser Anordnung ist in Fig. 14 dargestellt.
Ein Hebel (324) ist mittels einer Achse an der Innenfläche
der oberen Abdeckung (310) schwenkbar befestigt. Ein
Haken (324 a), der in Eingriff mit einem am Hebel (318)
befestigten Stift (318 b) steht, ist an einem Ende des
Hebels (324) angebracht. Eine Ausnehmung (24), die sich
in Längsrichtung des Hebels (324) erstreckt, ist am
anderen Ende des Hebels angeordnet. Eine Schraubenfeder
(326) ist für den Hebel (324) an der Achse befestigt.
Ein Ende der Schraubenfeder (326) greift am Hebel (324)
an, während das andere Ende der Feder an einem Stift
angreift, der in der oberen Abdeckung (310) befestigt
ist. Die Schraubenfeder (326) belastet den Hebel (324)
ständig im Gegenzeigersinn, bezogen auf die Fig. 12 und
13, so dass der Haken (324 a) in Eingriff mit dem Stift
(318 b) des Hebels (318) steht.
Eine Schiebetaste (328) ist an einer Seite der oberen
Abdeckung (310) horizontal verschiebbar angeordnet.
Ein Abschnitt der Schiebetaste (328) ist über ein
Fenster in der oberen Abdeckung (310) zugänglich. Ein
Stift (328 a), der in die Ausnehmung (324 b) des Hebels
(324) eingesetzt ist, ist an der Schiebetaste (328)
befestigt. Hat der Fotograf die Schiebetaste (328) durch
Betätigung derselben von ausserhalb der oberen Abdeckung
(310) nach links geschoben, bezogen auf die Fig. 12 und
13, so wird der an der Schiebetaste (328) befestigte
Stift (328 a) zusammen mit der Schiebetaste (328) nach
links bewegt, so dass der Hebel (324), der die Ausnehmung
(324 b) mit dem darin befindlichen Stift (328 a) aufweist,
im Uhrzeigersinn gedreht wird und der Haken (324 a) des
Hebels (324) und der Stift (318 b) des Hebels (318) werden
voneinander gelöst. Der somit vom Hebel (324) freigegebene
Hebel (318) wird durch die Belastungskraft der Feder
(322) im Uhrzeigersinn gedreht, so dass die Lichtabgabevorrichtung
(324) gegenüber der Vorderseite (310 a) der oberen
Abdeckung (310) in eine herausragende Stellung gebracht
wird und die Vorsprünge (318 a) der Hebel (18) in den
Aufnahmeschuh (311) eingreifen. Infolgedessen ist das
eingebaute Blitzgerät in die in Fig. 13 dargestellte
Betriebsstellung gebracht.
Wird der Befestigungsfuss (332) des externen Blitzgerätes
(330) vorwärts (in Fig. 13 nach links) in den
Aufnahmeschuh (311) eingesetzt, wenn die Lichtabgabevorrichtung
(314) gemäss Fig. 13 in der herausragenden Stellung
des eingebauten Blitzgerätes verbleibt, so gelangt
das Ende des Befestigungsfusses (332) in Anlage mit
den Vorsprüngen (318 a) der Hebel (318) und drückt die
Vorsprünge vorwärts, um die Hebel (318) und die
Lichtabgabevorrichtung (314) gegen die Belastungskraft
der Feder (322) zu drehen. Infolgedessen wird die
Lichtabgabevorrichtung (314) in die Aufnahmekammer
(312) zurückgebracht. Unmittelbar bevor der
Befestigungsfuss (332) vollständig in den Aufnahmeschuh
(311) eingesetzt ist, gleitet der Stift (318 b) des
Hebels (318) an der Abschrägung des Hakens (324 a)
entlang, um zuerst den Hebel (24) im Gegenzeigersinn
seitlich wegzudrücken und anschliessend in Anlage mit
der Eingriffsfläche des Hakens (324 a) zu gelangen. Die
Lichtabgabevorrichtung (314) wird auf diese Weise in
die Ausser-Betriebsstellung gebracht, so dass kein Licht
von ihr abgegeben wird.
Eine in den Zeichnungen nicht dargestellte
Steuervorrichtung ist vorgesehen, damit, wenn die
Lichtabgabevorrichtung (314) sich in ihrer
Ausser-Gebrauchsstellung befindet, die Stromversorgung
für das eingebaute Blitzgerät unterbrochen wird, und
ferner, wenn die Lichtabgabevorrichtung (314) in der
Gebrauchsstellung nach aussen vorsteht, die
Stromversorgung angeschlossen wird, um dem eingebauten
Blitzgerät Leistung zuzuführen.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die vorausgehend
beschriebene Ausführungsform beschränkt. Insbesondere
können eine Hebevorrichtung und eine Eingriffsvorrichtung,
die zum Ausbringen und Aufnehmen der Lichtabgabevorrichtung
(314) dienen, in verschiedenen Ausführungen vorgesehen
werden. Falls eine Ausnehmung im Vorderabschnitt des
Befestigungsfusses (332) des externen Blitzgerätes
(330) vorgesehen ist, um den Befestigungsfuss (332) daran
zu hindern, in Anlage mit den Vorsprüngen (318 a) der
Hebel (310) zu kommen, wenn der Befestigungsfuss (332)
in den Aufnahmeschuh (311) eingeführt wird, und falls
eine Vorrichtung vorhanden ist, um das Problem zu vermeiden,
dass das externe Blitzgerät in Kontakt mit dem eingebauten
Blitzgerät kommt und dabei der normale Betrieb der
Geräte behindert wird, können beide Blitzgeräte gleichzeitig
verwendet werden, da sich das externe Blitzlichtgerät (330)
und das Gehäuse (316) nicht gegenseitig behindern.
Im Einklang mit dieser Ausführungsform der Erfindung
wird in der vorausgehend beschriebenen Weise eine
eingebaute Blitzlicht-Umschaltvorrichtung vorgesehen,
so dass, wenn ein externes Blitzlichtgerät an einem
Aufnahmeschuh befestigt wird, während sich ein eingebautes
Blitzlichtgerät in Betriebsstellung befindet, in den
Aufnahmeschuh eingreifende Vorsprünge durch den
Befestigungsfuss des externen Blitzgerätes weggestossen
werden, um das eingebaute Blitzlichtgerät in eine
Ausser-Gebrauchsstellung zurückzubringen, so dass das
externe Blitzlichtgerät sicher am Aufnahmeschuh befestigt
werden kann. Während das externe Blitzlichtgerät am
Aufnahmeschuh befestigt bleibt, kann das eingebaute
Blitzlichtgerät nicht in eine Betriebsstellung gebracht
werden und deshalb nicht unbeabsichtigt betrieben werden.
Anschliessend wird eine achte Ausführungsform der
Erfindung in Verbindung mit den Zeichnungen beschrieben.
Fig. 15 zeigt eine perspektivische Aussenansicht
einer Kamera gemäss dieser Ausführungsform. Fig. 17
stellt eine Teilansicht der Kamera mit dem Blitzgerät
in Betriebsstellung dar. Auf einem Kamerakörper (410)
ist ein Lampengehäuse (412) befestigt, das eine
Blitzlichtröhre und einen Reflektor aufnimmt. Obgleich
eine Lichtabgabe-Steuerschaltung und eine Stromversorgung
für die Blitzlichtröhre im Kamerakörper (410) vorhanden
sind, kann die Schaltung und die Stromversorgung teilweise
oder gänzlich im Lampengehäuse (412) angeordnet sein.
Das Lampengehäuse (412) wird drehbar an einer nach hinten
und unten verlaufenden Abschrägung über der Rückseite
des Pentaprismas gemäss den Fig. 16 und 17 gehalten.
Ist ein Blitzgerät nicht in der Betriebsstellung, so
ist eine Lichtabgabefläche (414) des Lampengehäuses
(412) nach hinten gerichtet. Ist das Blitzgerät in
Betriebsstellung, so wird das Blitzgerätgehäuse (412)
um 180° gedreht, um die Lichtabgabefläche (414) unter
einem solchen Winkel nach vorne zu richten, um das
unmittelbar vor der Kamera liegende Aufnahmeobjekt zu
beleuchten. Beide Seiten des Lampengehäuses (412) sind
mit einer grossen Anzahl Nuten (413) oder Vorsprüngen
versehen, um die manuelle Drehung des Lampengehäuses
zu erleichtern. Im Hinblick auf ein gefälliges Aussehen
ist die Oberseite des Lampengehäuses (412) ebenfalls
mit Nuten ausgestattet, die sich zu den Nuten (413)
an den beiden Seiten des Gehäuses (412) erstrecken.
Fig. 18 stellt eine Schnittdarstellung längs einer
zentralen Vertikalebene der Kamera dar, wobei das
Blitzgerät sich in Ausser-Gebrauchsstellung befindet.
Fig. 19 zeigt eine Schnittansicht längs der Kameraebene,
wobei das Blitzgerät in Ausser-Gebrauchsstellung ist.
Gemäss Fig. 18 ist das Lampengehäuse (412) auf einer
rückwärtigen, nach unten verlaufenden Abschrägung einer
oberen Abdeckung (417) für das Pentaprisma (416)
angeordnet, so dass die Rückseite (418) des Lampengehäuses
(412) nahezu horizontal verläuft, wenn die
Blitzlichtröhre (42) nach hinten gerichtet ist. Gemäss
Fig. 19 ist ein Schutzglas (422) gegen Wind und Staub
vertikal angeordnet, wenn die Blitzlichtröhre (20) nach
vorne gerichtet ist. Ein schlanker parabolischer Reflektor
(24) bündelt das Blitzlicht.
Fig. 20 zeigt eine Draufsicht einer Bodenplatte (426)
des Lampengehäuses (412) in der Ausser-Gebrauchsstellung
des Blitzgerätes. Die Bodenplatte (426) ist mit einer
Achse (427) im Drehungsmittelpunkt des Lampengehäuses
(412) ausgestattet. Die Achse (427) hat eine
Durchtrittsöffnung (428) für eine elektrische
Anschlussleitung. Die Bodenplatte (426) ist ferner mit
einer bogenförmigen Führungsöffnung (430) versehen, die
sich über einen Verdrehungswinkel von 180° erstreckt
und an der Achse (427) zentriert ist. Die Unterseite
der Bodenplatte (426) hat Einrast-Ausnehmungen (432, 433)
zu beiden Seiten der Durchtrittsöffnung (428). Wie in
den Fig. 18 und 19 dargestellt ist, weist der zentrale
Abschnitt der nach rückwärts und abwärts verlaufenden
Abschrägung der oberen Abdeckung (417) eine Öffnung
(436) auf, in die die Achse (427) eingreift. Ein
Drehbewegung-Begrenzungsstift (438) ist an der rückwärtigen,
nach unten verlaufenden Abschrägung befestigt und
greift in die Führungsöffnung (430) ein. Rastanschläge
(434, 435) ragen gegen die Unterseite der Bodenplatte
(426) und sind derart angeordnet, dass sie in die
Einrast-Ausnehmungen (432, 433) eingreifen können.
Die Achse (427) ist an einer Scheibe (440) innerhalb
der oberen Abdeckung (417) befestigt. Grundrisse der
Scheibe (440) sind in den Fig. 21 und 22 angegeben.
Das Lampengehäuse (412) wird mittels der Scheibe (440)
an der oberen Abdeckung (417) befestigt. Federn (442)
liegen zwischen der Scheibe (440) und der Innenfläche
der oberen Abdeckung (417), um das Lampengehäuse (412)
ständig gegen den Kamerakörper zu ziehen und die
Bewegung des Lampengehäuses in zwei Stellungen zu
begrenzen, in welchen die Rastanschläge (434, 435) in
die Einrast-Ausnehmungen (432, 433) eingreifen. Die
Positionen und Ausbildungen der Führungsöffnung (430),
des Stiftes (438), der Einrast-Ausnehmungen (432, 433)
und der Rastanschläge (434, 435) sind derart festgelegt,
dass die in den Fig. 16 und 18 sowie in den Fig. 17 und
19 dargestellte Ausrichtung in den vorausgehend erwähnten
beiden Positionen gewährleistet wird. Elektrische
Leitungen (439) verbinden die Blitzlichtröhre (420) mit
einer Blitzlichtgerätschaltung (die in den Zeichnungen
nicht dargestellt ist). Ist die Blitzlichtgerätschaltung
im Lampengehäuse (412) vorgesehen, so werden ein
Blitzlicht-Triggersignal, ein Löschsignal und elektrische
Leistung über die Anschlussleitungen (439) zugeführt.
Die Fig. 21 und 22 zeigen Ansichten der Scheibe (440),
gesehen vom Pentaprisma (416). Die in Fig. 21 dargestellte
Lage ist die gleiche wie in Fig. 18, während die in
Fig. 22 dargestellte Lage die gleiche wie in Fig. 19
ist. Ein Vorsprung (444) ist am Umfangsabschnitt der
Scheibe (440) vorgesehen. Ein Blitzlichtgerät-Steuerschalter
(450) der Blitzlichtgerätschaltung ist nahe der Scheibe
(440) angeordnet, so dass, wenn das Lampengehäuse (412)
nach vorne gerichtet ist, d.h. ein Fotograf die Absicht
hat, das Blitzgerät zu verwenden, der Schalter (450)
durch den Vorsprung (344) eingeschaltet wird. Der
Schalter (450) verbindet und trennt die Stromversorgung
der Blitzgerätschaltung und deren Spannungserhöhungsschaltung,
verbindet und trennt die Spannungserhöhungsschaltung und
einen Hauptkondensator, oder verbindet und trennt den
Hauptkondensator und die Blitzlichtröhre (420).
Soll der Fotograf das Blitzlichtgerät zum Fotografieren
einsetzen, ist es lediglich erforderlich, dass er das
Lampengehäuse (412) nach vorne ausrichtet. Möchte er die
Kamera in einer Kamerahülle oder einer Tasche unterbringen,
so richtet er das Lampengehäuse (412) nach hinten, damit
die gesamte Kamera mit Rücksicht auf ihre Form leicht
unterzubringen ist.
Bei dieser Ausführungsform wird der Schalter des
Blitzlichtgerätes selbsttätig beim Ausrichten des
Lampengehäuses (412) nach vorne gedreht. Daher kann
unmittelbar, ausgehend vom Aussehen der Kamera, beurteilt
werden, ob sich das Blitzlichtgerät im Gebrauchszustand
befindet oder nicht. Ist das Blitzlichtgerät nicht in
seinem Gebrauchszustand, so ist das Lampengehäuse so
flach an der ganzen Kamera angeordnet, dass diese
leicht untergebracht werden kann.
Obgleich die Vorderseite des Lampengehäuses (412) für
den Fotografen, der das Aufnahmeobjekt durch den
Sucher der Kamera in dem in den Fig. 16 und 18 gezeigten
Zustand betrachtet, geringfügig behindert, so kann
diese Behinderung beseitigt werden, indem eine
kompensierende Maske oder dergleichen am Sucher befestigt
wird.
Die Erfindung ist nicht nur bei einer einäugigen
Spiegelreflexkamera einsetzbar, sondern auch bei anderen
Kameratypen. Wird die Erfindung bei einer einäugigen
Spiegelreflexkamera verwendet, so kann die
Lichtabgabefläche eines Lampengehäuses wegen der
Anwesenheit des Pentaprismas in eine hohe Lage
gebracht werden, womit die wünschenswerte Wirkung erzeugt
wird, dass das Aufnahmeobjekt der Kamera weniger
hinderlich ist. Wird die Erfindung bei einer üblichen
Kompaktkamera der Objektivverschluss-Bauart eingesetzt,
so wird ein vorstehender Abschnitt, ähnlich dem
Pentaprismagehäuse einer einäugigen Spiegelreflexkamera,
am Mittelpunkt der Oberseite der Kompaktkamera vorgesehen
und ein Lampengehäuse wird an der rückwärtigen, nach
unten verlaufenden Abschrägung des vorstehenden Abschnittes
angebracht.
Erfindungsgemäss kann ein Blitzlichtgerät kompakt in
eine Kamera eingebaut werden. Da die Lichtabgabefläche
des Blitzlichtgerätes sich über der zentralen Achse
der Kamera befindet, kann das Licht gleichmässig auf
ein Aufnahmeobjekt, wie beispielsweise eine Blume und
ein Insekt, abgegeben werden, die unter einem geringen
Abstand von der Kamera fotografiert werden.
Eine neunte Ausführungsform der Erfindung, die eine
Anzeigetafel aufweist, wird anschliessend in Verbindung
mit den anliegenden Zeichnungen im einzelnen beschrieben.
Fig. 23 ist eine perspektivische Darstellung einer
einäugigen Spiegelreflexkamera (501), entsprechend
dieser Ausführungsform. Ein beweglicher
Blitzgerätabschnitt (503) ist über dem Pentaprismaabschnitt
(502) der Kamera (501) angeordnet.
Fig. 24 stellt ferner ein Pentaprisma (515) dar, das
zur Betrachtung über das Hauptobjektiv (516) und einen
Sucherkanal (517) mit zugeordneter Linse (518)
verwendet wird. Eine Achse (519) des Hauptobjektivs
(516) definiert die fotografische Hauptrichtung.
Fig. 24 zeigt den Aufbau des beweglichen Blitzgerätabschnittes
(503). Der bewegliche Blitzgerätabschnitt (503) hat
ein Gehäuse (507), in welchem eine Lichtabgabeeinheit
an der Vorderseite des Gehäuses (507) angebracht ist,
die eine Xenonröhre (504), einen die Xenonröhre (504)
umgebenden Parabolreflektor (505) und ein vorderes
Schutzglas (506) angeordnet sind, das die vordere
Öffnung des Parabolreflektors (505) abdeckt.
Das Gehäuse (507) ist an seiner Rückseite mit einer
Achse (507 a) am Körper der Kamera (501) am
Pentaprismaabschnitt (502) befestigt. Eine Torsionsfeder
(508) ist um die Achse (507 a) gewickelt, so dass
ein Ende der Torsionsfeder (508) an einer Kante des
Gehäuses (507) anliegt und das andere Ende der
Torsionsfeder (508) an einem Stift (509) angreift, der
am Kamerakörper am Pentaprismaabschnitt (502) befestigt
ist. Die elastische Rückholkraft der Torsionsfeder
(508) belastet ständig das Gehäuse (507) derart, dass
es in solcher Richtung gedreht wird, dass die
Lichtabgabeeinheit an der Vorderseite des Gehäuses
gegenüber dem Pentaprismaabschnitt (501) vorsteht.
Ein Stift (507 b) ist an einem Seitenabschnitt des
Gehäuses (507) nahe seiner Vorderseite befestigt.
Pentaprismaabschnitt (502) ist mit einem Hebel (510)
ausgestattet, an dessen Ende ein in Eingriff mit dem
Stift (507 b) stehender Haken angebracht ist. Wird der
Stift (507 b) vom Hebel (510) erfasst und stationär
gehalten, so wird das Gehäuse (507) innerhalb des
Pentaprismaabschnittes (502) ungeachtet der
Belastungskraft der Torsionsfeder (508) gehalten.
Der Hebel (510) wird an seinem stumpfen Ende mittels
einer Achse (510 a) am Körper der Kamera (501) gehalten.
Eine Torsionsfeder (511) ist um die Achse (510 a)
gewickelt, die sich parallel zur Achse (507 a) erstreckt.
Ein Ende der Torsionsfeder (511) erfasst die Kante
des Hebels (510), während das andere Ende der
Torsionsfeder an einem am Kamerakörper befestigten
Stift (512) angreift. Die elastische Rückholkraft
der Torsionsfeder (511) belastet ständig den Hebel (510)
derart, dass er in solcher Richtung gedreht wird,
dass der Hebel (510) im Eingriff mit dem Stift (507 b)
des Gehäuses (507) steht.
Bei dieser Ausführungsform besteht eine Vorrichtung
zum Lösen des Hebels (510) vom Stift (507 b) aus einem
Schiebeschalter (513), der an der Aussenseite des
Pentaprismaabschnittes (502) angeordnet ist. Wird der
Schiebeschalter (513) verschoben, so wird der mit dem
Schalter (513) verriegelte Hebel (510) gegen die
Belastungskraft der Torsionsfeder (511) gedreht, so
dass der Hebel (510) vom Stift (507 b) gelöst wird.
Ein Magnetanker oder dergleichen kann anstelle des
Schiebeschalters (513) vorgesehen sein, um selbsttätig
das Gehäuse (507), abhängig von einer Aufnahmebereitschaft
in die herausgeführte Stellung zu bringen.
Eine Leuchtdiodenanzeigetafel (514) ist über der
gesamten Oberseite des beweglichen Blitzgerätabschnittes
(503) angeordnet. Die Anzeigetafel (514) zeigt gewünschte
Daten an, wie beispielsweise Filmdaten und
Blitzgerätdaten, einschliesslich Belichtungsdaten bezüglich
Verschlussgeschwindigkeit, Blendenöffnungsdurchmesser
und dergleichen, Filmempfindlichkeit, Anzahl der
aufgenommenen Bilder, etc. Ragt der bewegliche
Blitzgerätabschnitt (503) hervor, so ist die
Leuchtdioden-Anzeigetafel (514) geneigt und unmittelbar
gegen den Fotografen gerichtet, um ihm eine mühelose
Betrachtung der Anzeigetafel (514) zu ermöglichen.
Obgleich die Erfindung unter Bezugnahme auf die
vorausgehende Ausführungsform beschrieben wurde, ist
die Erfindung nicht hierauf beschränkt. Der bewegliche
Blitzgerätabschnitt (503) ist bei der vorausgehend
beschriebenen Ausführungsform im Pentaprismaabschnitt
(502) angeordnet, da die Kamera (501) mit manueller
Filmaufwicklung ausgestattet ist. Wäre die Kamera
(501) ein Bautyp mit selbsttätiger Aufwicklung, so
könnte der bewegliche Blitzgerätabschnitt (503) auf
einem Aufspulabschnitt (A) oder einem Rückspulabschnitt
(B) am oberen Abschnitt des Kamerakörpers vorgesehen
werden, da ein Aufspulhebel und ein Rückspulhebel nicht
am Aufspulabschnitt (A) und am Rückspulabschnitt (B)
vorgesehen werden müssen. Um den beweglichen
Blitzgerätabschnitt (503) in die herausragende Stellung
zu bringen, kann eine bekannte Vorrichtung, wie
beispielsweise eine Vorrichtung, die den beweglichen
Blitzgerätabschnitt auf einer Führung vertikal verschiebt,
verwendet werden. Die Anzeigetafel ist nicht auf eine
Leuchtdiodenanzeige beschränkt und kann aus beliebigen
Lichtabgabeelementen bestehen. Die auf der Anzeigetafel
dargestellten Daten können wahlweise gewählt werden,
abhängig von den Funktionen der Kamera und anderen
Überlegungen.
Gemäss dieser Ausführungsform der Erfindung wird eine
Anzeigetafel, die verschiedene Datenelemente dem
Fotografen darbietet, an der Oberseite des beweglichen
Blitzgerätabschnittes einer einäugigen Spiegelreflexkamera
in der vorausgehend beschriebenen Weise angeordnet. Aus
diesem Grunde kann die Grösse der Anzeigetafel gross sein,
ohne dass die Kamera selbst grösser bemessen ist. Ist
der bewegliche Blitzgerätabschnitt im Kamerakörper
untergebracht, so kann die Kamera mühelos gehandhabt
und getragen werden. Ferner kann die Anzeigetafel mühelos
betrachtet werden.
Claims (24)
1. Einäugige Spiegelreflexkamera, gekennzeichnet
durch:
einen einäugigen Spiegelreflexkamerakörper mit einer fotografischen Hauptachse;
ein Pentaprisma (20), das im Kamerakörper über der fotografischen Hauptachse angeordnet ist, um eine Betrachtung durch den Fotografen längs der fotografischen Hauptachse zu gestatten;
eine bewegliche Lichtabgabevorrichtung (28, 30, 32; Fig. 2B), die in den Kamerakörper eingebaut ist und die mindestens teilweise oberhalb des Pentaprismas liegt und aus einer vom Kamerakörper herausragenden Betriebsstellung in eine im Kamerakörper untergebrachte Ausser-Betriebsstellung bewegbar ist.
einen einäugigen Spiegelreflexkamerakörper mit einer fotografischen Hauptachse;
ein Pentaprisma (20), das im Kamerakörper über der fotografischen Hauptachse angeordnet ist, um eine Betrachtung durch den Fotografen längs der fotografischen Hauptachse zu gestatten;
eine bewegliche Lichtabgabevorrichtung (28, 30, 32; Fig. 2B), die in den Kamerakörper eingebaut ist und die mindestens teilweise oberhalb des Pentaprismas liegt und aus einer vom Kamerakörper herausragenden Betriebsstellung in eine im Kamerakörper untergebrachte Ausser-Betriebsstellung bewegbar ist.
2. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch eine
Hebevorrichtung (38 a, 40; Fig. 2B), die mindestens
teilweise über dem Pentaprisma (20) angeordnet ist,
um die Lichtabgabevorrichtung (28, 30, 32) aus der
im Kamerakörper untergebrachten Ausser-Betriebsstellung
in die vom Kamerakörper herausragende Betriebsstellung
zu bringen.
3. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Hebevorrichtung (34 a, 40; Fig. 2) manuell betätigbar
ist.
4. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2,
gekennzeichnet durch ein
Lichtmesselement (68) und eine Vorrichtung zur
Betätigung der Hebevorrichtung (34 a, 40; Fig. 2B),
um die Lichtabgabevorrichtung in die herausragende
Stellung zu bringen, wenn eine vom Lichtmesselement
(68) aufgenommene Lichtmenge nicht grösser als eine
vorgegebene Lichtmenge ist.
5. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Hebevorrichtung folgende Bauteile umfasst:
drehbar nahe an der oberen vorderen Facette des Pentaprismas (20) angebrachte Hebel (34 a, 34 b), wobei die Lichtabgabevorrichtung drehbar an einem Ende eines jeden der Hebel gehalten wird,
Führungsnuten (48 a, 48 b; Fig. 2B), die über dem Pentaprisma liegen und sich in einer Richtung von der Vorderseite zur Hinterseite der Kamera erstrecken, wobei die Lichtabgabevorrichtung mit verschiebbaren Stiften (50 a) ausgestattet ist, die in die Führungsnuten eingreifen,
eine Belastungsvorrichtung (40; Fig. 2B), um mindestens einen (34 a) der Hebel in solcher Richtung zu belasten, um die Lichtabgabevorrichtung in eine hervorragende Stellung zu bringen, und
eine betätigbare Erfassungsvorrichtung (56, 56 a), die einen Abschnitt des belasteten stationär ausgebrachten Hebels erfasst, wenn sich die Lichtabgabevorrichtung in der herausragenden Stellung befindet.
drehbar nahe an der oberen vorderen Facette des Pentaprismas (20) angebrachte Hebel (34 a, 34 b), wobei die Lichtabgabevorrichtung drehbar an einem Ende eines jeden der Hebel gehalten wird,
Führungsnuten (48 a, 48 b; Fig. 2B), die über dem Pentaprisma liegen und sich in einer Richtung von der Vorderseite zur Hinterseite der Kamera erstrecken, wobei die Lichtabgabevorrichtung mit verschiebbaren Stiften (50 a) ausgestattet ist, die in die Führungsnuten eingreifen,
eine Belastungsvorrichtung (40; Fig. 2B), um mindestens einen (34 a) der Hebel in solcher Richtung zu belasten, um die Lichtabgabevorrichtung in eine hervorragende Stellung zu bringen, und
eine betätigbare Erfassungsvorrichtung (56, 56 a), die einen Abschnitt des belasteten stationär ausgebrachten Hebels erfasst, wenn sich die Lichtabgabevorrichtung in der herausragenden Stellung befindet.
6. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Hebevorrichtung ein Hebelwerk aus mindestens zwei
verschwenkbaren Hebeln (102 a, 102b; 104a, 104b; Fig. 5D)
aufweist, die an ihren Mittelabschnitten drehbar miteinander verbunden sind, wobei mindestens einer der schwenkbaren Hebel mit dem Kamerakörper in einer Stellung über und vor dem Pentaprisma befestigt ist.
aufweist, die an ihren Mittelabschnitten drehbar miteinander verbunden sind, wobei mindestens einer der schwenkbaren Hebel mit dem Kamerakörper in einer Stellung über und vor dem Pentaprisma befestigt ist.
7. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Lichtabgabevorrichtung (28, 30, 32) drehbar am
Kamerakörper über dem Pentaprisma angebracht und
in der Ausser-Betriebsstellung neben einer oberen vorde
ren Facette des Pentaprismas untergebracht ist,
und dass die Hebevorrichtung eine Feder (40) aufweist,
die die Lichtabgabevorrichtung zur Betriebsstellung
hin belastet.
8. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Lichtabgabevorrichtung folgende Teile umfasst:
eine stationäre Lampe (28) und einen stationären Reflektor (30), die neben einer oberen vorderen Facette des Pentaprismas angeordnet sind und die schräg nach oben und hinten gerichtet sind,
einen beweglichen Reflektor (140; Fig. 7B), der aus der Ausser-Betriebsstellung, in welcher die stationäre Lampe und der stationäre Reflektor innerhalb des Kamerakörpers eingeschlossen sind, in die Betriebsstellung bewegbar ist, damit Licht von der stationären Lampe und dem stationären Reflektor in Fluchtung mit der fotografischen Hauptachse reflektiert wird,
eine Belastungsvorrichtung (144; Fig. 7B) zur Belastung des beweglichen Reflektors hin zu seiner Betriebsstellung, und
eine Rückhaltevorrichtung (148, 152) um selektiv den beweglichen Reflektor in der Ausser-Betriebsstellung zurückzuhalten.
eine stationäre Lampe (28) und einen stationären Reflektor (30), die neben einer oberen vorderen Facette des Pentaprismas angeordnet sind und die schräg nach oben und hinten gerichtet sind,
einen beweglichen Reflektor (140; Fig. 7B), der aus der Ausser-Betriebsstellung, in welcher die stationäre Lampe und der stationäre Reflektor innerhalb des Kamerakörpers eingeschlossen sind, in die Betriebsstellung bewegbar ist, damit Licht von der stationären Lampe und dem stationären Reflektor in Fluchtung mit der fotografischen Hauptachse reflektiert wird,
eine Belastungsvorrichtung (144; Fig. 7B) zur Belastung des beweglichen Reflektors hin zu seiner Betriebsstellung, und
eine Rückhaltevorrichtung (148, 152) um selektiv den beweglichen Reflektor in der Ausser-Betriebsstellung zurückzuhalten.
9. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, dass der
bewegliche Reflektor (14) abnehmbar und austauschbar
ist.
10. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, dass der
bewegliche Reflektor aus einem Planspiegel, einem
Konvexspiegel oder einem Konkavspiegel besteht.
11. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, dass der
bewegliche Reflektor aus einem Planspiegel, einem
Konvexspiegel oder einem Konkavspiegel besteht.
12. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Lichtabgabevorrichtung (28, 30, 32; Fig. 8A) drehbar
im Kamerakörper gehalten wird, dass die
Ausser-Betriebsstellung von zumindest einem
Lampenteil der Lichtabgabevorrichtung über und
hinter dem Pentaprisma liegt, und dass die Kamera
ferner eine Betätigungsvorrichtung (180; Fig. 8A)
aufweist, die die Lichtabgabevorrichtung erfasst,
um sie in die Betriebsstellung zu verdrehen.
13. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Hebevorrichtung (34 a, 40; Fig. 2B) und die
Lichtabgabevorrichtung in der Ausser-Betriebsstellung
in einer Aufnahmekammer (26; Fig. 2B) der Kamera
über und vor einer vorderen oberen Facette des
Pentaprismas angeordnet sind und dass die
Betriebsstellung von mindestens einem Lampenabschnitt
der Lichtabgabevorrichtung oberhalb der Aufnahmekammer
liegt.
14. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Hebevorrichtung folgende Bauteile umfasst:
Führungsplatten, die an beiden Seiten eines oberen hinteren Abschnittes der Aufnahmekammer vorstehen,
drehbar an beiden Seiten eines oberen vorderen Abschnittes der Aufnahmekammer angebrachte Hebel,
Führungsstifte, die an den hinteren Abschnitten der Seiten der Lichtabgabevorrichtung angeordnet sind und in die Führungsnuten der Führungsplatten eingreifen,
Schwenkzapfen, die die Enden der Hebel drehbar mit den Mittelabschnitten der Seiten der Lichtabgabevorrichtung verbinden,
Zugfedern, die ständig die Hebel derart belasten, dass sie in einer Richtung gedreht werden, um die Lichtabgabevorrichtung anzuheben, und
eine Erfassungsvorrichtung zum Erfassen der Hebel in ihrer Endstellung, wenn die Lichtabgabevorrichtung sich in der Ausser-Betriebsstellung in der Aufnahmekammer befindet.
Führungsplatten, die an beiden Seiten eines oberen hinteren Abschnittes der Aufnahmekammer vorstehen,
drehbar an beiden Seiten eines oberen vorderen Abschnittes der Aufnahmekammer angebrachte Hebel,
Führungsstifte, die an den hinteren Abschnitten der Seiten der Lichtabgabevorrichtung angeordnet sind und in die Führungsnuten der Führungsplatten eingreifen,
Schwenkzapfen, die die Enden der Hebel drehbar mit den Mittelabschnitten der Seiten der Lichtabgabevorrichtung verbinden,
Zugfedern, die ständig die Hebel derart belasten, dass sie in einer Richtung gedreht werden, um die Lichtabgabevorrichtung anzuheben, und
eine Erfassungsvorrichtung zum Erfassen der Hebel in ihrer Endstellung, wenn die Lichtabgabevorrichtung sich in der Ausser-Betriebsstellung in der Aufnahmekammer befindet.
15. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Erfassungsvorrichtung folgende Bauteile umfasst:
einen Angriffshebel, der schwenkbar an einer Seitenwand der Aufnahmekammer gehalten wird und an einem Ende mit einem Haken versehen ist, der zum Eingriff mit einem der Schwenkzapfen gelangen kann, wenn die Lichtabgabevorrichtung in der Ausser-Betriebsstellung in der Aufnahmekammer aufgenommen wird,
einen an der Rückseite des Kamerakörpers angebrachten und auf- und abwärts beweglichen Schieber,
eine Verbindungsstange, die schwenkbar an der Innenseite des Kamerakörpers neben dem Pentaprisma angebracht ist und den Schieber und den Eingriffshebel miteinander koppelt, und
eine an der Verbindungsstange angebrachte Feder, die den Eingriffshebel ständig in einer solchen Richtung belastet, dass der Haken den Schwenkzapfen erfasst.
einen Angriffshebel, der schwenkbar an einer Seitenwand der Aufnahmekammer gehalten wird und an einem Ende mit einem Haken versehen ist, der zum Eingriff mit einem der Schwenkzapfen gelangen kann, wenn die Lichtabgabevorrichtung in der Ausser-Betriebsstellung in der Aufnahmekammer aufgenommen wird,
einen an der Rückseite des Kamerakörpers angebrachten und auf- und abwärts beweglichen Schieber,
eine Verbindungsstange, die schwenkbar an der Innenseite des Kamerakörpers neben dem Pentaprisma angebracht ist und den Schieber und den Eingriffshebel miteinander koppelt, und
eine an der Verbindungsstange angebrachte Feder, die den Eingriffshebel ständig in einer solchen Richtung belastet, dass der Haken den Schwenkzapfen erfasst.
16. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2,
gekennzeichnet durch einen an der
Oberseite des Kamerakörpers angebrachten Aufnahmeschuh
(311; Fig. 13) zur Aufnahme eines Befestigungsfusses
einer externen Blitzgeräteinheit, wobei die
Hebevorrichtung mit dem Aufnahmeschuh verbunden ist,
um die Hebevorrichtung zu veranlassen, die
Lichtabgabevorrichtung in die im Kamerakörper
untergebrachte Ausser-Betriebsstellung zurückzuführen,
wenn der Befestigungsfuss in den Aufnahmeschuh
eingeführt wird.
17. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, dass der
Aufnahmeschuh an seiner Unterseite mindestens eine
Ausnehmung aufweist und dass die Hebevorrichtung
mindestens einen Hebel aufweist, der drehbar auf
einer Achse unterhalb des Aufnahmeschuhs angeordnet
ist und die Lichtabgabevorrichtung trägt,
ein Vorsprung des Hebels in der Ausnehmung des Aufnahmeschuhs liegt, wenn die Lichtabgabevorrichtung sich in der Ausser-Betriebsstellung befindet,
eine Feder den Hebel derart belastet, dass die Lichtabgabevorrichtung in die Betriebsstellung bewegt wird und ein Eingriffselement zum selektiven Erfassen des Hebels, um die Lichtabgabevorrichtung in der Ausser-Betriebsstellung zu halten.
ein Vorsprung des Hebels in der Ausnehmung des Aufnahmeschuhs liegt, wenn die Lichtabgabevorrichtung sich in der Ausser-Betriebsstellung befindet,
eine Feder den Hebel derart belastet, dass die Lichtabgabevorrichtung in die Betriebsstellung bewegt wird und ein Eingriffselement zum selektiven Erfassen des Hebels, um die Lichtabgabevorrichtung in der Ausser-Betriebsstellung zu halten.
18. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der
Kamerakörper einen nach oben gerichteten Vorsprung
oberhalb des Pentaprismas am oberen Mittelpunkt des
Kamerakörpers mit einer rückwärtigen, nach unten
verlaufenden Abschrägung aufweist, und dass die
Lichtabgabevorrichtung ein Gehäuse (412; Fig. 16)
aufweist, das auf einer Fläche der Abschrägung
drehbar angebracht ist, so dass die
Lichtabgabevorrichtung aus einer nach vorne gerichteten
Betriebsstellung in die zumindest teilweise nach
hinten gerichtete Ausser-Betriebsstellung drehbar
ist,
die Kamera ferner einen Schalter (450; Fig. 22) aufweist, der im Kamerakörper montiert ist und der mit dem Lichtabgabegehäuse zusammenwirkt, um die Lichtabgabevorrichtung betriebsfähig zu machen, wenn sich die Lichtabgabevorrichtung in der Betriebsstellung befindet und sie nicht-betriebsfähig zu machen, wenn sich die Lichtabgabevorrichtung in der Ausser-Betriebsstellung befindet.
die Kamera ferner einen Schalter (450; Fig. 22) aufweist, der im Kamerakörper montiert ist und der mit dem Lichtabgabegehäuse zusammenwirkt, um die Lichtabgabevorrichtung betriebsfähig zu machen, wenn sich die Lichtabgabevorrichtung in der Betriebsstellung befindet und sie nicht-betriebsfähig zu machen, wenn sich die Lichtabgabevorrichtung in der Ausser-Betriebsstellung befindet.
19. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch ein
Datenanzeigeelement, das am Gehäuse der
Lichtabgabevorrichtung befestigt ist und elektrisch
die Zustandsdaten der Kamera anzeigt.
20. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2,
gekennzeichnet durch ein
Datenanzeigeelement, das am Gehäuse der
Lichtabgabevorrichtung befestigt ist und elektrisch
die Betriebsdaten der Kamera anzeigt.
21. Kamera mit einem Blitzlichtgerät,
gekennzeichnet durch
einen Kamerakörper mit einem vorstehenden Abschnitt
an seiner Oberseite, der nach vorne vorsteht und
eine nach hinten und unten verlaufende Abschrägung
aufweist,
ein in einem Blitzgerätgehäuse angeordnetes Blitzgerät, wobei das Blitzgerätgehäuse auf einer Oberfläche der Abschrägung aus einer Betriebsstellung der bezüglich des Kamerakörpers nach vorne gerichteten Lichtabgabevorrichtung in eine Ausser-Betriebsstellung der nach hinten gerichteten Lichtabgabevorrichtung verdrehbar ist, und
einen im Kamerakörper angeordneten Schalter (450; Fig. 22), der mit dem Blitzgerätgehäuse (412; Fig. 19) zusammenwirkt, um die Lichtabgabevorrichtung betriebsfähig zu machen, wenn sie sich in ihrer Betriebsstellung befindet und nicht-betriebsfähig, wenn sie sich in ihrer Ausser-Betriebsstellung befindet.
ein in einem Blitzgerätgehäuse angeordnetes Blitzgerät, wobei das Blitzgerätgehäuse auf einer Oberfläche der Abschrägung aus einer Betriebsstellung der bezüglich des Kamerakörpers nach vorne gerichteten Lichtabgabevorrichtung in eine Ausser-Betriebsstellung der nach hinten gerichteten Lichtabgabevorrichtung verdrehbar ist, und
einen im Kamerakörper angeordneten Schalter (450; Fig. 22), der mit dem Blitzgerätgehäuse (412; Fig. 19) zusammenwirkt, um die Lichtabgabevorrichtung betriebsfähig zu machen, wenn sie sich in ihrer Betriebsstellung befindet und nicht-betriebsfähig, wenn sie sich in ihrer Ausser-Betriebsstellung befindet.
22. Einäugige Spiegelreflexkamera,
gekennzeichnet durch einen einäugigen
Spiegelreflexkamerakörper, eine in den Kamerakörper
eingebaute Blitzgeräteinheit, die aus einer vom
Kamerakörper herausragenden Betriebsstellung in
eine im Kamerakörper untergebrachte
Ausser-Betriebsstellung beweglich ist, und
ein Datenanzeigeelement, das an einer Oberseite der Blitzgeräteinheit angebracht ist und Kamerasteuerdaten anzeigt.
ein Datenanzeigeelement, das an einer Oberseite der Blitzgeräteinheit angebracht ist und Kamerasteuerdaten anzeigt.
23. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, dass die
bewegliche Blitzgeräteinheit an einer Oberfläche
oberhalb eines Aufspulabschnittes des Kamerakörpers
angeordnet ist.
24. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, dass die
bewegliche Blitzgeräteinheit an einer Oberfläche
oberhalb eines Rückspulabschnittes des Kamerakörpers
angeordnet ist.
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