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DE3639751A1 - Einaeugige spiegelreflexkamera mit eingebautem blitzlichtgeraet - Google Patents

Einaeugige spiegelreflexkamera mit eingebautem blitzlichtgeraet

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Publication number
DE3639751A1
DE3639751A1 DE19863639751 DE3639751A DE3639751A1 DE 3639751 A1 DE3639751 A1 DE 3639751A1 DE 19863639751 DE19863639751 DE 19863639751 DE 3639751 A DE3639751 A DE 3639751A DE 3639751 A1 DE3639751 A1 DE 3639751A1
Authority
DE
Germany
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light emitting
emitting device
camera
lens reflex
camera body
Prior art date
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Granted
Application number
DE19863639751
Other languages
English (en)
Other versions
DE3639751C3 (de
DE3639751C2 (de
Inventor
Masato Yamamoto
Susumu Koshino
Toshimasa Yamanaka
Koji Sato
Akihiro Arai
Masahiro Koinuma
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Pentax Corp
Original Assignee
Asahi Kogaku Kogyo Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Priority claimed from JP60261238A external-priority patent/JPH0617963B2/ja
Priority claimed from JP60271373A external-priority patent/JPS62131239A/ja
Priority claimed from JP1985198374U external-priority patent/JPS62106227U/ja
Priority claimed from JP1986011595U external-priority patent/JPH04353Y2/ja
Priority claimed from JP1986014482U external-priority patent/JPH0531633Y2/ja
Application filed by Asahi Kogaku Kogyo Co Ltd filed Critical Asahi Kogaku Kogyo Co Ltd
Publication of DE3639751A1 publication Critical patent/DE3639751A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3639751C2 publication Critical patent/DE3639751C2/de
Publication of DE3639751C3 publication Critical patent/DE3639751C3/de
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    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
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    • G03B15/02Illuminating scene
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    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
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    • G03B2215/05Combinations of cameras with electronic flash units
    • G03B2215/0503Built-in units
    • G03B2215/0507Pop-up mechanisms
    • G03B2215/051Pop-up mechanisms with movable reflector, e.g. change of illumination angle or illumination direction

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
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  • Structure And Mechanism Of Cameras (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine einäugige Spiegelreflexkamera mit eingebautem Blitzlichtgerät.
Die Erfindung betrifft ferner eine eingebaute Blitzlichtumschaltvorrichtung, die es ermöglicht, ein externes Blitzlichtgerät mit einer einäugigen Spiegelreflexkamera zu verbinden, die ein weiteres eingebautes Blitzlichtgerät aufweist.
Üblicherweise wird ein Blitzlichtgerät über dem Pentaprisma einer einäugigen Spiegelreflexkamera jeweils befestigt, wenn das Blitzlichtgerät zum Fotografieren verwendet wird. Ist das Blitzlichtgerät schwer, so ist es mit dem Kamerakörper mittels einer speziellen kräftigen Kopplungsvorrichtung befestigt.
Wird ein Blitzlichtgerät über einem Pentaprisma befestigt, so weist die Verbindung zwischen dem Blitzlichtgerät und dem Kamerakörper eine derart niedrige mechanische Festigkeit auf, dass die Verbindung höchstwahrscheinlich beeinträchtigt wird, wenn die mit dem Blitzlichtgerät am Kamerakörper ausgestattete Kamera getragen wird. Aus diesem Grunde muss das Blitzlichtgerät am Kamerakörper am Einsatzort des Blitzlichtgerätes aufgebracht und abgenommen werden.
Die Zahl der Fotografen, die den Wunsch haben, raffinierte Aufnahmen eines Gegenstandes vorzunehmen, indem nicht nur das Umgebungslicht am Gegenstand, sondern auch ein Zusatzlicht verwendet wird, ist infolge des Erscheinens hochempfindlicher Filme angestiegen. Derartige Fotografen neigen dazu, das Blitzlichtgerät immer mit sich zu führen.
Da ein Gegenstand bei sehr kleiner Aufnahmeentfernung höchstwahrscheinlich bei Verwendung einer einäugigen Spiegelreflexkamera mit Blitzlicht fotografiert wird, ist es erwünschter, eine Blitzgerätröhre in einer vertikalen Ebene, die die zentrale optische Achse der Kamera enthält, anzuordnen, als die Blitzgerätröhre an der Seite der Kamera zu befestigen.
In einer einäugigen Spiegelreflexkamera einer Bauart mit Wechselobjektiv ist ein Blitzgerät im seitlichen Abschnitt des Kamerakörpers in der Nähe der Vorderseite desselben wie bei einer Kompaktkamera der Objektivverschlussbauart angeordnet. Bei einer einäugigen Spiegelreflexkamera ist ein Blitzgerät auf der Kamera befestigt, das einen Blitzabgabeabschnitt aufweist, der vom Kamerakörper abstehen kann.
Aufnahmegegenstände in einem Bereich zwischen einer sehr kleinen Entfernung bis zu sehr grossen Entfernungen werden mittels einer einäugigen Spiegelreflexkamera, insbesondere einer einäugigen Spiegelreflexkamera mit Wechselobjektiv, aufgenommen. Das Objektiv einer Wechselobjektivkamera wird häufig mittels eines anderen Objektivs mit geeigneter Brennweite ersetzt. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, falls ein Blitzgerät in einer einäugigen Spiegelreflexkamera eingebaut ist, zu verhindern, dass die Objektivfassung vom Blitzlicht ausgehendes Licht aufnimmt. Jedoch befindet sich bei einer üblichen einäugigen Spiegelreflexkamera mit Blitzgerät ein Lichtabgabeabschnitt nahe neben dem Kameraobjektiv angeordnet. Aus diesem Grunde beleuchtet das vom Blitzgerät einer üblichen einäugigen Spiegelreflexkamera kommende Licht nicht ausreichend einen Aufnahmegegenstand, wenn eine lange Objektivfassung an der Kamera befestigt ist.
Wird ein Blitzgerät dazu verwendet, eine Blume, ein Insekt oder dergleichen mit geringem Abstand mittels einer einäugigen Spiegelreflexkamera zu fotografieren, so ist es erwünscht, Licht auf den Aufnahmegegenstand vom zentralen Abschnitt der Kamera abzustrahlen. Aus diesem Grunde wird das Blitzgerät über dem Pentaprisma (Sucherbildprisma) der Kamera mittels elektrischer Kontakte befestigt, die über der Rückseite des Pentaprismas angeordnet sind. Jedoch ist die strukturelle Festigkeit des befestigten Abschnittes des Blitzgerätes so gering, dass der Befestigungsabschnitt wahrscheinlich beschädigt wird. Es ist unmöglich, ein Aufnahmeobjekt mit sehr geringem Abstand mit einer Kompaktkamera der Objektivverschlussbauart zu fotografieren. Was eine einäugige Spiegelreflexkamera angeht, so ist es erwünscht, mühelos ein Blitzlicht zum Fotografieren eines Aufnahmegegenstandes bei sehr geringer Entfernung zu verwenden. Es ist erwünscht, dass ein Fotograf ohne Erfahrung mit dem Fotografieren mit einer einäugigen Spiegelreflexkamera leichter ein Blitzgerät einsetzen kann.
Eine Blitzgeräteinheit kann in den Körper einer einäugigen Spiegelreflexkamera mit Wechselobjektiv derart eingebaut sein, dass die Lichtabgabevorrichtung des Blitzgerätes sich im Filmrückspulabschnitt der Kamera oder im Pentaprismagehäuse befindet. Üblicherweise werden Aufnahmegegenstände mit verschiedenen Entfernungen einschliesslich extrem kleiner Entfernungen und sehr grossen Entfernungen mit einer einäugigen Spiegelreflexkamera fotografiert, insbesondere mit einer einäugigen Spiegelreflexkamera, deren Objektiv häufig durch andere Objektive einer gewünschten Brennweite ersetzt werden. Da die Leistung von Zoomobjektiven in jüngster Zeit verbessert wurde, hat sich die Zahl der Personen erhöht, die gewöhnlich kein Standardobjektiv verwenden, sondern statt dessen ein Zoomobjektiv, das die Funktionen eines Weitwinkelobjektivs, eines Objektivs für mittlere Aufnahmeentfernung und eines Teleobjektivs abdeckt. Was Zoomobjektive allgemein angeht, so verändert sich die Gesamtlänge eines Objektivtubus nicht, selbst wenn die Brennweite des Objektivs für eine Weitwinkelfotografie verringert wird. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, das Blitzgerät in einer einäugigen Spiegelreflexkamera derart einzubauen, dass das Licht vom Blitzgerät nicht durch die Objektivfassung behindert wird.
Jedoch erstreckt sich die Lichtabgabevorrichtung eines in einer üblichen einäugigen Spiegelreflexkamera eingebauten Blitzgerätes vom Kamerakörper nahezu aufrecht nach oben, so dass das Licht des Blitzgerätes durch eine lange Objektivfassung behindert wird und daher nicht genug Licht auf das zu fotografierende Objekt fällt.
Andererseits wird ein Blitzgerät mit einer grossen Lichtmenge heutzutage nicht sehr benötigt, da hochempfindliche Filme, wie solche mit ISO 400 und ISO 1000 auf dem Markt verfügbar geworden sind. Darüber hinaus besteht immer mehr der Wunsch, das Kameragewicht zu reduzieren und somit die Zubehörteile leicht und kompakt zu gestalten.
Beim Stand der Technik ist, da die Lichtabgabefläche eines externen Blitzgerätes, das an einer üblichen Kamera befestigt wird, indem der Befestigungsfuss des Blitzgerätes in den Aufnahmeschuh der Kamera eingeschoben wird, näher an dem Aufnahmeobjekt angeordnet ist, der Befestigungsfuss hinter der Lichtabgabefläche des externen Blitzgerätes angebracht.
Soll ein eingebautes Blitzgerät verwendet werden, das in einer einäugigen Spiegelreflexkamera eingebaut ist und das eine Lichtabgabevorrichtung aufweist, die oberhalb und vor einem Pentaprismagehäuse liegt, so steht die Lichtabgabevorrichtung vom Pentaprismagehäuse nach oben ab. Soll das eingebaute Blitzgerät nicht verwendet werden, so wird das eingebaute Blitzgerät im Pentaprismagehäuse untergebracht.
Befindet sich das eingebaute Blitzgerät einer einäugigen Spiegelreflexkamera in Betriebsstellung, d.h. steht die Lichtabgabevorrichtung vom Pentaprismagehäuse nach oben vor, so kann ein externes Blitzgerät nicht an der Kamera befestigt werden, da der Befestigungsfuss des externen Blitzgerätes nicht vollständig in den Aufnahmeschuh der Kamera eingeführt werden kann. Infolgedessen könnte ein Synchronisierungsanschluss nicht ordnungsgemäss erfolgen.
Ferner wurde die automatische Steuerung einer einäugigen Spiegelreflexkamera in jüngster Zeit derart weiterentwickelt, dass die Anzahl von Kamerasteuerungsdaten, wie beispielsweise Belichtungsdaten, Filmdaten und Blitzgerätdaten, die einem Fotografen gegeben werden, ziemlich gross geworden ist. Der Raumbedarf zur Anzeige dieser Datenelemente ist zusammen mit dem Anstieg in der Anzahl der Datenelemente ebenfalls gross geworden. Aus diesem Grunde wurde in jüngster Zeit die Verwendung eines gross bemessenen Anzeigeelementes, das aus einer Leuchtdiodentafel oder dergleichen besteht, bei einer einäugigen Spiegelreflexkamera eingeführt und zwar im Hinblick auf einen niedrigen elektrischen Leistungsbedarf des Anzeigeelementes. Jedoch stellt es ein Problem dar, wo das gross bemessene Anzeigeelement in der Kamera angeordnet werden soll.
Da heutzutage das Fotografieren häufig mittels eines Blitzgerätes vorgenommen wird, ist ein Blitzgerät eine übliche Anforderung. Aus diesem Grunde wurden verschiedene Arten einäugiger Spiegelreflexkameras mit einem eingebauten Blitzgerät ausgestattet, das vom Kamerakörper zum Zeitpunkt der Verwendung des Blitzgerätes ausgefahren und in den Kamerakörper bei Nichtgebrauch zurückgezogen wird, um das Tragen der Kamera zu erleichtern. Mehrere derartiger eingebauter Blitzgeräte stellen den Gegenstand dieser Anmeldung dar. Da ein Aufnahmegegenstand bei grosser Entfernung heute oft mittels einer einäugigen Spiegelreflexkamera aufgenommen wird, muss ein Blitzgerät mit einer hohen Lichtmenge in der Kamera vorgesehen werden. Da das Volumen eines Blitzgerätes mit grosser Lichtmenge gross ist, nimmt das Blitzgerät im Körper der Kamera einen grossen Raum ein.
Es ist jedoch schwierig gewesen, ein gross bemessenes Anzeigeelement und ein gross bemessenes Blitzgerät in einer einäugigen Spiegelreflexkamera vorzusehen, ohne die Handhabung der Kamera und das Tragen derselben zu erschweren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorausgehend aufgeführten Schwierigkeiten zu überwinden.
Insbesondere ist die Erfindung darauf abgestellt, eine einäugige Spiegelreflexkamera zu schaffen, bei welcher ein Blitzgerät in den Kamerakörper eingebaut ist.
Ferner ist die Erfindung darauf abgestellt, eine Vorrichtung zu schaffen, um ein eingebautes Blitzgerät derart anzuheben, dass das vom Blitzgerät kommende Licht nicht durch eine Objektivfassung behindert wird.
Gemäss einem weiteren Aspekt der Erfindung ist diese ferner darauf abgestellt, eine eingebaute Blitzgerätumschaltvorrichtung für eine einäugige Spiegelreflexkamera zu schaffen, wobei ein eingebautes Blitzgerät selbsttätig in einer Ruhestellung untergebracht und durch ein externes Blitzgerät ersetzt wird, wenn das externe Blitzgerät am Aufnahmeschuh der Kamera angebracht ist, während das eingebaute Blitzgerät in eine untergebrachte Stellung zurückgezogen wird.
Schliesslich soll durch die Erfindung eine Kamera geschaffen werden, die ein eingebautes Blitzgerät in der Mitte der Oberseite des Kamerakörpers aufweist, und insbesondere eine einäugige Spiegelreflexkamera mit einem über einem Pentaprisma eingebauten Blitzgerät.
Ferner soll durch die Erfindung eine einäugige Spiegelreflexkamera zur Verfügung gestellt werden, in welcher ein Blitzgerät eingebaut ist und in welcher ein grosses und leicht erkennbares Anzeigeelement kompakt angeordnet ist.
Im Einklang mit der Erfindung ist eine Lichtabgabevorrichtung mit einer Hebevorrichtung ausgestattet und in einer Aufnahmekammer untergebracht, die vorzugsweise über der Vorderseite eines Pentaprismagehäuses liegt. Soll das eingebaute Blitzgerät verwendet werden, so wird die Lichtabgabevorrichtung durch die Hebevorrichtung nach oben und vorzugsweise nach vorne, gegenüber der Aufnahmekammer, ausgefahren, damit die vorausgehend aufgeführte Schwierigkeit vermieden wird. Da die Lichtabgabevorrichtung zum Zeitpunkt der Verwendung des eingebauten Blitzgerätes nicht nur angehoben sondern auch gegen ein Aufnahmeobjekt hin bewegt wird, wird das Licht aus dem Blitzgerät nicht durch die Objektivfassung blockiert und die Höhe des angehobenen Blitzgerätes kann klein bemessen werden.
Die einäugige Spiegelreflexkamera umfasst gemäss einem Aspekt der Erfindung eine Blitzlichtabgaberöhre oberhalb des Sucherprismas und ein Blitzlichtabgaberöhre-Gehäuse wird von Hand oder selbsttätig verschoben, um die Blitzlichtabgaberöhre aus einer aufgenommenen und dicht geschlossenen Stellung in eine Betriebsstellung oder vorstehende Stellung zu bringen, in welcher ein Blitzlicht von einer über dem Sucherprisma liegenden Position nach vorne abgegeben werden kann. Im Hinblick auf einen derartigen Aufbau kann ein Blitzgerät mit der einäugigen Spiegelreflexkamera ebenso mühelos wie mit einer Kamera der Objektivverschlussbauart oder wie mit einer Kompaktkamera verwendet werden.
Gemäss einem weiteren Aspekt der Erfindung wird die Lichtabgabevorrichtung des eingebauten Blitzgerätes durch den Befestigungsfuss des externen Blitzgerätes in die Ruhestellung gebracht, wenn der Befestigungsfuss in den am Pentaprismagehäuse der Kamera befestigten Aufnahmeschuh eingeschoben wird. Gemäss diesem Aspekt ist, selbst wenn sich das eingebaute Blitzgerät in seiner Betriebsstellung befindet, die Lichtabgabevorrichtung des eingebauten Blitzgerätes durch den Befestigungsfuss des externen Blitzgerätes in Ruhestellung untergebracht, womit das eingebaute Blitzgerät durch die Wirkung des Befestigungsfusses des in den Aufnahmeschuh eingeführten externen Blitzgerätes in Ruhestellung gebracht wird. Aus diesem Grunde können, selbst wenn das externe Blitzgerät am Aufnahmeschuh befestigt ist, wenn sich das eingebaute Blitzgerät in Gebrauchsstellung befindet, beide Blitzgeräte einander niemals behindern und das externe Blitzgerät kann ordnungsgemäss betätigt werden.
Im Einklang mit einem anderen Aspekt der Erfindung hat die das eingebaute Blitzgerät aufweisende Kamera einen vorstehenden Abschnitt, der nach oben vorsteht und eine rückwärts und nach unten gerichtete Abschrägung in der Mitte der Oberseite der Kamera aufweist. Das Lampengehäuse des Blitzgerätes ist drehbar auf dieser Abschrägung befestigt. Ein Schalter wird abhängig von der Drehstellung des Lampengehäuses ein- oder ausgeschaltet, um das Blitzgerät betätigbar oder nicht-betätigbar zu machen. Wird das Blitzgerät in eine Betätigungsstellung gebracht, so ist die Lichtabgabefläche des Lampengehäuses gerade nach vorne gerichtet, bezogen auf die Mitte der Vorderseite der Kamera, und das Blitzgerät wird durch den Schalter in den Zustand der Lichtabgabe- Betätigbarkeit gebracht. Ist das Blitzgerät in die nicht-betätigbare Stellung gebracht, so ist die Lichtabgabefläche des Lampengehäuses nach hinten gerichtet und das Blitzgerät wird durch den Schalter in den Zustand der Lichtabgabe-Nichtbetätigbarkeit gebracht.
Im Einklang mit der vorliegenden Erfindung ist das Anzeigeelement zur Darstellung der Kamerasteuerdaten oder dergleichen an der Oberseite eines beweglichen eingebauten Blitzgerätabschnittes in der einäugigen Spiegelreflexkamera angeordnet. Der bewegliche Blitzgerätabschnitt kann so bewegt werden, dass er entweder im Kamerakörper untergebracht ist oder aus diesem vorsteht.
Die eingangs genannte Aufgabenstellung wird erfindungsgemäss durch eine einäugige Spiegelreflexkamera gelöst, die gekennzeichnet ist durch
einen einäugigen Spiegelreflexkamerakörper mit einer fotografischen Hauptachse;
ein Pentaprisma, das im Kamerakörper über der fotografischen Hauptachse angeordnet ist, um eine Betrachtung durch den Fotografen längs der fotografischen Hauptachse zu gestatten;
eine bewegliche Lichtabgabevorrichtung, die in den Kamerakörper eingebaut ist und die mindestens teilweise oberhalb des Pentaprismas liegt und aus einer vom Kamerakörper herausragenden Betriebsstellung in eine im Kamerakörper untergebrachte Ausser-Betriebsstellung bewegbar ist.
Die Erfindung wird anschliessend anhand der Zeichnungen erläutert; es zeigen:
Fig. 1A und 1B Aussenansichten einer Ausführungsform einer erfindungsgemäss ausgestalteten einäugigen Spiegelreflexkamera;
Fig. 2A, 2B und 2C eine erste Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 3 eine Steuerschaltung für einen Elektromagneten;
Fig. 4 ein Ausführungsbeispiel einer Blitzgerätschaltung;
Fig. 5A, 5B, 5C und 5D eine zweite Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 6A und 6B eine dritte Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 7A und 7B eine vierte Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 8A, 8B, 9A und 9B eine fünfte Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 10 eine Schnittdarstellung einer sechsten Ausführungsform der in Frage stehenden Vorrichtung, bei welcher es sich um eine einäugige Spiegelreflexkamera mit einem Blitzgerät in untergebrachter Stellung handelt;
Fig. 11 eine Schnittdarstellung der Kamera nach Fig. 10 mit dem Blitzgerät in angehobener Stellung;
Fig. 12 eine Schnittdarstellung einer einäugigen Spiegelreflexkamera gemäss einer siebten Ausführungsform derselben, die mit einem externen, in einem Aufnahmeschuh befestigten Blitzgerät ausgestattet ist;
Fig. 13 eine Schnittdarstellung der Kamera mit einem eingebauten Blitzgerät in Gebrauchsstellung;
Fig. 14 einen Schnitt längs einer Linie XIV-XIV nach Fig. 2;
Fig. 15 eine Draufsicht auf den Aufnahmeschuh;
Fig. 16 eine Aussenansicht einer Kamera gemäss einer achten Ausführungsform der Erfindung in Nicht-Gebrauchsstellung;
Fig. 17 eine Teilaussenansicht der Kamera mit dem Blitzgerät in Betriebsstellung;
Fig. 18 einen Schnitt längs einer zentralen vertikalen Ebene der Kamera mit dem Blitzgerät in Nicht-Gebrauchsstellung;
Fig. 19 einen Schnitt längs der gleichen Ebene der Kamera mit dem Blitzgerät in Gebrauchsstellung;
Fig. 20 einen Grundriss der Bodenplatte eines Lampengehäuses;
Fig. 21 und 22 die Beziehung zwischen einem Blitzgerät-Steuerschalter und einer Vorrichtung, um das Lampengehäuse ganz im Kamerakörper aufzunehmen;
Fig. 23 eine perspektivische Darstellung einer einäugigen Spiegelreflexkamera gemäss einer neunten Ausführungsform, welche einen beweglichen Blitzgerätabschnitt aufweist, der mit einem Anzeigeelement versehen ist; und
Fig. 24 einen Schnitt durch den Hauptteil der Kamera nach Fig. 23.
Anschliessend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im einzelnen beschrieben.
Fig. 1A und 1B stellen Aussenansichten einer erfindungsgemässen, einäugigen Spiegelreflexkamera (10) dar. Fig. 1A zeigt eine Blitzlichtröhre (12), die über einem Pentaprisma untergebracht ist. Aus Fig. 1B ist ersichtlich, dass die Blitzlichtröhre (12) nach vorne vorsteht, um ein zu fotografierendes Aufnahmeobjekt zu beleuchten. Ein Druckknopf (14) schaltet die Blitzlichtröhre aus der in Fig. 1A dargestellten Lage in die in Fig. 1B angegebene Lage um. Der Druckknopf (14) wird anschliessend im einzelnen beschrieben.
Die Fig. 2A, 2B und 2C stellen die erste Ausführungsform der Erfindung dar. Fig. 2A und 2B sind Schnittansichten längs einer vertikalen Ebene, die die fotografische optische Achse einer einäugigen Spiegelreflexkamera enthält. Fig. 2C ist eine Ansicht des Hauptteils der Kamera mit teilweise weggebrochenen Abschnitten, wobei die Kamera von ihrer Vorderseite betrachtet ist.
Ein Pentaprisma (20) wird als optische Einheit für einen Sucher verwendet. Das Pentaprisma (20) ist in einem Pentaprismagehäuse (22) angeordnet. Eine Kammer (26) zur Aufnahme eines Lampenhalters (24) ist über der zentralen Kante der oberen Frontfacette des Pentaprismas (20) angeordnet. Eine Lichtquelleneinheit, die eine Xenonröhre (28), einen Reflektor (30) und ein Schutzglas (32) gegen Wind und Staub umfasst, ist im Vorderabschnitt des Lampenhalters (24) befestigt. Die Xenonröhre (28) erstreckt sich horizontal gegen das rechte und linke Ende der Kamera, also senkrecht zu den Zeichnungsflächen der Fig. 2A und 2B.
Der Lampenhalter (24) wird durch zugeordnete Hebel (34 a, 34 b) gehalten, die sich beiderseits des Lampenhalters (24) befinden und mit dem Pentaprismagehäuse (22) und schliesslich dem Kamerakörper der einäugigen Spiegelreflexkamera verbunden sind. Die Hebel (34 a, 34 b) werden jeweils drehbar an einem ihrer Enden durch zwei Stifte (36 a, 36 b) an den beiden Seiten des Lampenhalters (24) hinter der Xenonröhre (28) gehalten, und sie sind ebenfalls in der Nachbarschaft ihrer anderen Enden mittels Achsen (38 a, 38 b) am Pentaprismagehäuse (22) drehbar befestigt. Mindestens einer (34 a) der beiden Hebel (34 a, 34 b) ist mit einer Feder (40) ausgestattet, die an ihrem einen Ende an einem am Hebel (34 a) befestigten Stift (42) und mit ihrem anderen Ende an einem am Pentaprismagehäuse (22) befestigten Stift (44) angreift. Diese Feder ist um die zugeordnete Achse (38 a) gewickelt, damit sie dem Hebel (34 a) eine Verdrehungskraft im Gegenzeigersinn erteilt.
Führungsplatten (46 a, 46 b), die sich parallel zueinander in einer von der Vorderseite zur Rückseite der Kamera verlaufenden Richtung erstrecken, stehen von der Oberseite des Pentaprismagehäuses (22) ab und weisen schmale Führungslöcher oder Nuten (48 a 48 b) auf, die sich in einer Richtung von der Vorderseite zur Rückseite der Kamera erstrecken. Führungsstifte (50 a, 50 b) stehen vom rückwärtigen Abschnitt des Lampenhalters (24) ab und greifen ständig in die Führungslöcher (48 a, 48 b) ein. Infolgedessen wird dem Lampenhalter (24) eine Kraft erteilt, um ihn aus der in Fig. 2A dargestellten Schliessstellung in eine in Fig. 2B dargestellte vorstehende oder Offenstellung zu verschwenken, wenn der Hebel (34 a) im Gegenzeigersinn um die Achse (38 a) gedreht wird.
Eine vor der Kammer (26) liegende Vorderwand (52) schliesst die Kammer (26) im Zusammenwirken mit dem Lampenhalter (24) dicht ab, wenn der Lampenhalter (24) gemäss Fig. 2A untergebracht ist. Eine Erfassungsvorrichtung, die sich innerhalb der Vorderwand (52) befindet, hält den Lampenhalter (24) in der eingeschlossenen Position gegen die Kraft der Feder (40) und gibt, falls notwendig, entweder von Hand oder selbsttätig den Lampenhalter (24) frei. Die Erfassungsvorrichtung umfasst eine seitlich verlaufende Achse (54), die sich in seitlicher Richtung der Kamera erstreckt und die an der Vorderwand (52) oder an der Wand der Kammer (26) befestigt ist. Eine Erfassungsplatte (56) ist drehbar um die seitlich verlaufende Achse (54) angeordnet. Der Erfassungsplatte (56) wird durch eine um die seitlich verlaufende Achse (54) gewickelte Rückholfeder (58) eine im Uhrzeigersinn wirkende Verdrehungskraft erteilt. Das obere Ende (56 a) der Erfassungsplatte (56) ist horizontal gebogen. Ein Stift (60) ragt aus einer Seite des unteren Endes des Hebels (34 a) vor und befindet sich in einer derartigen Stellung, dass, wenn der Lampenhalter (24) gemäss Fig. 2A eingeschlossen ist, der Stift (60) in Reibungskontakt mit dem umgebogenen oberen Ende (56 a) der Erfassungsplatte (56) gelangt, um den Lampenhalter (24) eingeschlossen zu halten.
Die Vorderwand (52) ist mit einem Druckknopf (62) in einer dem unteren Abschnitt der Erfassungsplatte (56) entsprechenden Stellung ausgestattet. Wird der Druckknopf (62) gedrückt, so wird die Erfassungsplatte (56) im Gegenzeigersinn um die Achse (54) verdreht, um den Reibungskontakt zwischen dem oberen Ende (56 a) der Erfassungsplatte und dem Stift (60) am Hebel (34) zu lösen. Infolgedessen ragt der Lampenhalter (24) unter der Einwirkung der Feder (40) aus der aufnehmenden Kammer (26) vor. Ein Elektromagnet (64) befindet sich am unteren Abschnitt der Vorderwand (53) gegenüber dem Druckknopf (62). Wird der Elektromagnet (64) betätigt, so hat er die gleiche Wirkung wie wenn der Druckknopf (63) gedrückt wird.
Fig. 3 stellt eine Schaltung dar, die den Elektromagneten (64) veranlasst, selbsttätig die Xenonröhre (28) in die Offenstellung zu bringen, abhängig von der von einem zu fotografierenden Objekt kommenden Lichtmenge. Eine Komparatorschaltung (66) vergleicht die Ausgangsspannung (Vx) eines TTL-Lichtmesselementes (68) mit einer Bezugsspannung (Vr). Ist die Ausgangsspannung (Vx) höher als die Bezugsspannung (Vr), so erzeugt die Komparatorschaltung (66) einen niedrigen Ausgangspegel (L). Ist die Ausgangsspannung (Vx) nicht höher als die Bezugsspannung (Vr), so erzeugt die Komparatorschaltung (66) einen hohen Ausgangspegel (H). Ein normalerweise offener Schalter (70) verbindet und trennt die Ausgangsklemme der Komparatorschaltung (66) gegenüber Masse. Dieser Schalter (70) kann dazu verwendet werden, um die selbsttätige Steuerschaltung abzuschalten. Die Ausgangsklemme der Komparatorschaltung (66) ist mit der Basis eines PNP-Transistors (72) verbunden. Der Elektromagnet (64) ist an den Kollektor des Transistors (72) angeschlossen. Ist die Ausgangsspannung (Vx) des TTL-Lichtmesselementes (68) nicht höher als die Bezugsspannung (Vr), was besagt, dass die Lichtmenge vom Aufnahmegegenstand nicht grösser als ein vorgegebener Wert ist, so fliesst ein elektrischer Strom durch den Elektromagneten (64), um die Erfassungsplatte (56) im Gegenzeigersinn zu verdrehen und den Lampenhalter (24) nach oben und vorne auszubringen.
Fig. 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Blitzgerätschaltung, die bei der ersten Ausführungsform der Erfindung verwendet wird. Die Blitzgerätschaltung umfasst eine Spannungserhöhungsschaltung (74), einen Hauptkondensator (76), eine Ladungsende-Anzeigeschaltung (78) mit einer Neonröhre (77), eine Lichtabgabeschaltung (80), die Xenonröhre (28) und eine Lichtabgabe-Stoppschaltung (82). Die Klemme (TRIGGERUNG) der Lichtabgabeschaltung (80) ist eine Eingangsklemme für ein Lichtabgabe-Triggersignal. Die Klemme (LÖSCHUNG) der Lichtabgabe-Stoppschaltung (82) ist eine Eingangsklemme für ein Lichtabgabe-Stoppsignal. Die Blitzgerätschaltung selbst ist bekannt. Jedoch sind zwei normalerweise offene Schalter (84, 86) parallel zueinander zwischen der Spannungserhöhungsschaltung (74) und einer Stromversorgung (+V) angeordnet. Der erste Schalter (84) wird in Verbindung mit dem Vortreten des Lampenhalters (24) geschlossen. Der zweite Schalter (68) wird dazu verwendet, um die Blitzgerätschaltung manuell zu betätigen. Der erste Schalter (84) befindet sich in der Nähe eines der vielen bewegten Bauelemente bei dieser Ausführungsform, damit der Schalter seine ordnungsgemässe Funktion ausführt.
Eine Leitung (87) zur elektrischen Verbindung der Lichtabgabeschaltung (80) mit der Xenonröhre (28) erstreckt sich von der Lichtabgabeschaltung (80) im Kamerakörper zur Xenonröhre (28) über das Loch (88) des oberen Frontabschnittes des Pentaprismagehäuses (22), ein Leitungshalterungsloch (90) innerhalb des Lampenhalters (24) und ein Loch (92) eines Rahmens, der den Reflektor (30) und die Xenonröhre trägt.
Ist bei der ersten Ausführungsform gemäss den Fig. 2A, 2B und 2C die vom Aufnahmeobjekt kommende Lichtmenge nicht ausreichend, so wird der Elektromagnet (64) selbsttätig eingeschaltet, um den Lampenhalter (24) nach oben und gegen das Aufnahmeobjekt vorzuschieben. In der Zwischenzeit wird der Hauptkondensator (76) der Blitzgerätschaltung geladen, um eine Blitzlichtabgabe zu ermöglichen. Soll das Blitzgerät unabhängig von der vom Aufnahmeobjekt kommenden Lichtmenge verwendet werden, beispielsweise um eine Synchronfotografie bei Tageslicht durchzuführen, so wird der Druckknopf (62) an der Vorderwand (52) gedrückt, um den Lampenhalter (24) zwecks seines Vorschiebens freizugeben. Zu diesem Zeitpunkt ist der Schalter (84) geschlossen, damit der Hauptkondensator (76) geladen wird. Der manuelle Betätigungsschalter (86) der Blitzgerätschaltung wird dazu verwendet, um die Funktion der Blitzgerätschaltung zu überprüfen.
Soll der nach oben und vorne vorstehende Lampenhalter (24) in die Aufnahmekammer (26) zurückgezogen werden, so wird die Oberseite des Lampenhalters (24) nach unten gedrückt. Dabei wird der Führungsstift (50 a) nach unten und hinten bewegt, während er durch das Führungsloch (48 a) geführt wird. Ferner gleitet der am unteren Ende des Hebels (34 a) angeordnete Stift (60) am umgebogenen oberen Ende (56 a) der Erfassungsplatte (56), so dass der Stift (60) in Reibungskontakt mit dem umgebogenen oberen Ende (56 a) steht. Der Lampenhalter (24) wird somit in der aufnehmenden Kammer (26) erfasst.
Die Fig. 5A, 5B, 5C und 5D stellen die zweite Ausführungsform der Erfindung dar, welche eine als Hebelwerk ausgebildete Hebevorrichtung verwendet. Fig. 5A ist eine Ansicht der Hebevorrichtung in ihrer eingeschlossenen Stellung. Bei der Darstellung ist die Seitenwand der aufnehmenden Kammer für den Lampenhalter weggelassen. Fig. 5B zeigt die Hebevorrichtung in einer vorstehenden oder angehobenen Stellung. Fig. 5C ist eine Schnittansicht längs einer Linie (C-C) gemäss Fig. 5A. Fig. 5D zeigt eine Schnittansicht längs einer Linie (D-D) nach Fig. 5A.
Bei der zweiten Ausführungsform sind Halteplatten (100 a, 100 b) rechts und links der aufnehmenden Kammer durch Schrauben (101 a, 101 b) am oberen Frontabschnitt eines Pentaprismagehäuses (22) befestigt. Das zum Anheben dienende Hebelwerk umfasst L-förmige erste Hebel (102 a, 102 b) und zweite Hebel (104 a, 104 b) rechts und links des Hebewerks. Die ersten Hebel und die zweiten Hebel sind drehbar miteinander an ihren mittigen Abschnitten verbunden.
Die L-förmigen ersten Hebel (102 a, 102 b) sind an ihren Winkelabschnitten an vertikalen Vorsprüngen (106 a, 106 b) der Halteplatten (100 a, 100 b) gehalten und werden an ihren unteren Enden durch schraubenförmige Zugfedern (108 a, 108 b) in Vorwärtsrichtung oder in solcher Richtung vorbelastet, dass sie gemäss den Fig. 5A und 5B im Uhrzeigersinn gedreht werden. Die inneren Seiten der oberen Enden der ersten Hebel (102 a, 102 b) sind mit Gleitstiften (114 a, 114 b) ausgestattet, die in Führungsnuten (112 a, 112 b) der Seitenplatten (110 a, 110 b) des Lampenhalters (24) eingreifen. In Fig. 5C sind Federringe (115 a, 115 b) dargestellt. Eine der Zugfedern (108 a, 108 b) kann weggelassen werden.
Das obere Ende des zweiten Hebels (104 a) ist drehbar an der Seitenplatte (110 a) des Lampenhalters (24) mittels eines Stiftes (111 a) verbunden. Die innere Seite des unteren Endes des zweiten Hebels (104 a) ist mit einem Schiebestift (118 a) ausgestattet, der in einer Führungsnut (116 a) der Halteplatte (100 a) gleitet. Die Formen der Führungsnuten (112 a, 112 b, 116 a, 116 b) sind abhängig von den tatsächlichen Formen und Abmessungen der zugehörigen Elemente bestimmt, so dass das zum Anheben dienende Hebelwerk druckfrei auf- und abbeweglich ist.
Ein Sperrstift (118) ist an einem Seitenabschnitt des Lampenhalters (24) befestigt. Ein Haken (120), mit welchem der Sperrstift (118) zum Eingriff kommt, wenn der Lampenhalter (24) eingeschlossen wird, ist innerhalb der Vorderwand (52) vorgesehen, die sich vor der aufnehmenden Kammer (26) befindet. Der Haken (120) wird mittels einer haarnadelförmig ausgebildeten Feder (122) immer im Uhrzeigersinn um eine Achse (124) belastet. Wird der Druckknopf (62) an der Vorderwand (52) gedrückt, so wird der Haken (120) im Gegenzeigersinn verdreht, um den Sperrstift (118) freizugeben. Dabei wird der Lampenhalter (24) durch das zum Anheben dienende Hebelwerk über die Einwirkung der schraubenförmigen Zugfedern (108 a, 108 b) nach oben gedrückt. In gleicher Weise wie bei der ersten Ausführungsform gemäss den Fig. 2A bis 2C, ist der (nicht dargestellte) Elektromagnet (64) in der Nähe des Hakens (120) angeordnet, um die gleiche Wirkung wie beim Betätigen des Druckknopfes (62) auszuüben.
Die Steuerschaltung für den Elektromagneten (64) und die Blitzgerätschaltung ist die gleiche wie in den Fig. 3 und 4 dargestellt. Obgleich die Fig. 5A, 5B, 5C und 5D keine Leitung zur elektrischen Verbindung der Xenonröhre (28) und einer Lichtabgabeschaltung (80) miteinander aufweisen, kann die Leitung in geeigneter Stelle vorgesehen werden, um die Arbeit des Hebelwerks nicht zu behindern.
Wird bei der zweiten Ausführungsform der Druckknopf ( 62) betätigt oder wird der Elektromagnet (64) infolge einer nicht ausreichenden, von einem Aufnahmeobjekt kommenden Lichtmenge eingeschaltet, so werden der Haken (120) und der Sperrstift (118) voneinander getrennt, um den Lampenhalter (24) durch die Kräfte der schraubenförmigen Zugfedern (108 a, 108 b) nach oben zu bewegen.
Wird der Lampenhalter (24) nach innen und unten gedrückt, so erfasst der Sperrstift (118) den Haken (120), um den Lampenhalter (24) eingeschlossen zu halten. Da der Lampenhalter (24) im Vergleich mit dem Bereich der aufnehmenden Kammer (26) weit nach oben bewegt wird, wird das Blitzlicht durch eine lange Objektiveinheit, wie beispielsweise ein Teleobjektiv, nicht blockiert.
Die Fig. 6A und 6B zeigen eine dritte Ausführungsform der Erfindung. Fig. 6A ist eine Schnittansicht einer einäugigen Spiegelreflexkamera, mit einem Blitzgerät in eingeschlossener Position, längs einer zentralen Vertikalebene. Fig. 6B zeigt eine Schnittdarstellung, längs der gleichen Ebene der Kamera, wobei sich das Blitzgerät im Betriebszustand befindet. Ein Lampenhalter (122) hat die Form eines umgekehrten U in Draufsicht des Lampenhalters. Füsse (124) des Lampenhalters (24) befinden sich zu beiden Seiten der Xenonröhre (28) und werden an ihren hinteren Enden am Pentaprismagehäuse (22) befestigt. Mindestens einer der abgestützten hinteren Endabschnitte der Füsse (124) ist mit einer Feder (126) umwickelt, die an ihrem einen Ende an einer Schulter des entsprechenden Fusses (124) angreift und mit ihrem anderen Ende in einem Loch im Pentaprismagehäuse (22). Die Feder (126) dient dazu, den Lampenhalter (122) gemäss den Fig. 6A und 6B im Uhrzeigersinn zu drehen.
Ein sich seitlich erstreckender Sperrstift (128) ist am Mittelabschnitt des Fusses (124) befestigt. Ein Haken (130), der im Eingriff mit dem Sperrstift (128) steht, um den Lampenhalter (122) gemäss Fig. 6A eingeschlossen zu halten, ist am Pentaprismagehäuse (22) befestigt, so dass der Haken (130) um eine am Pentaprismagehäuse (22) befestigte Achse gedreht werden kann. Eine um die Achse (132) aufgewickelte Feder (134) belastet den Haken (130) derart im Gegenzeigersinn, dass dieser zum Eingriff mit dem Sperrstift (128) verdreht wird. Ein Stift (136) ist seitlich am Haken (130) unterhalb der Achse (132) des Hakens (130) angebracht. Eine Schiebevorrichtung (138) kann den Stift (136) vorwärts und rückwärts bewegen. Ein Abschnitt der Schiebevorrichtung (138) liegt an der Seite des Pentaprismagehäuses (22) derart frei, dass, wenn der freiliegende Abschnitt durch den Fotografen vorwärts bewegt wird, die Schiebevorrichtung nach vorne verschoben wird, um den Stift (136) nach vorne zu bewegen. Wird die Schiebevorrichtung (138), ausgehend von der in Fig. 6A dargestellten Stellung, nach vorne bewegt, so wird der Haken (130) im Gegenzeigersinn gedreht, um den Sperrstift (128) freizugeben. Es ist erwünscht, dass ein Elektromagnet am Haken (130), wie bei der ersten Ausführungsform nach den Fig. 2A, 2B und 2C, vorgesehen wird, um den Haken (130) abhängig von der von einem Aufnahmeobjekt kommenden Lichtmenge im Gegenzeigersinn zu drehen.
Um den Lampenhalter (122) aus einer eingeschlossenen Stellung in eine vorstehende Stellung oder Gebrauchsstellung bei der dritten Ausführungsform zu verschieben, ist es lediglich erforderlich, die Schiebevorrichtung (138) nach vorne zu bewegen. Wird die Schiebevorrichtung (138) nach vorne bewegt, so wird der Sperrstift (128) vom Haken (130) gelöst, so dass der Lampenhalter (122) durch die Kraft der Feder (126) aus der Aufnahmekammer (26) vorgeschoben wird. Wird eine in Fig. 3 dargestellte Magnetbetätigungsschaltung verwendet, so wird der Elektromagnet eingeschaltet, wenn die vom Aufnahmeobjekt kommende Lichtmenge kleiner als ein vorgegebener Wert ist, damit der Haken (130) zum Vorschieben des Lampenhalters (122) im Gegenzeigersinn gedreht wird.
Um den Lampenhalter (122) von der vorstehenden Stellung in die eingeschlossene Stellung zu verschieben, ist es lediglich erforderlich, den Lampenhalter in die Aufnahmekammer (26) zu drücken. Wird der Lampenhalter (122) in die Aufnahmekammer gedrückt, so dreht der Sperrstift (128) den Haken (130) geringfügig im Gegenzeigersinn, während er am Kopf des Hakens gleitet, und gelangt schliesslich unter den Kopf des Hakens. Selbst wenn die Hand des Fotografen anschliessend vom Lampenhalter (122) weggenommen wird, hält der Haken (130) den Sperrstift (128) infolge der Kraft der Feder (134) stationär, so dass der Lampenhalter (122) in der eingeschlossenen Position gehalten wird. Bei der dritten Ausführungsform ist die Vorrichtung zum Anheben des Lampenhalters (122) sehr einfach und kann mit geringen Kosten hergestellt werden.
Die Fig. 7A und 7B stellen die vierte Ausführungsform der Erfindung dar. Fig. 7A ist eine Schnittdarstellung einer einäugigen Spiegelreflexkamera mit einem Blitzgerät in eingeschlossener Stellung, wobei der Schnitt längs einer zentralen Vertikalebene geführt ist. Die Fig. 7B zeigt eine Schnittdarstellung der Kamera, längs der gleichen Ebene geführt, wobei sich das Blitzgerät in Betriebsstellung befindet. Bei dieser Ausführungsform wird die Lampe weder vorgeschoben noch angehoben, sondern statt dessen wird ein Spiegel (140) angehoben. Die Xenonröhre (28), der Reflektor (30) und das Schutzglas (32) gegen Wind und Staub sind in der aufnehmenden Kammer (26) befestigt und derart angeordnet, dass das Blitzlicht schräg nach oben und hinten projiziert wird. Der Spiegel (140) und ein Spiegelhalter (142) sind derart angeordnet, dass sie die Aufnahmekammer (26) abdecken. Der Spiegelhalter (142) ist an seinem hinteren Ende an der Oberseite des Pentaprismagehäuses (22) drehbar befestigt. Eine Feder (144), die auf einer Achse zur drehbaren Halterung des Spiegelhalters (142) aufgewickelt ist, belastet ständig den Spiegelhalter (142) derart im Uhrzeigersinn, dass der Spiegelhalter gedreht wird, um den Spiegel in eine Stellung zu bewegen, in welcher das Licht der Xenonröhre (28) vom Spiegel nach vorne reflektiert wird.
Ein Ende eines Hebels (146) ist drehbar am Mittelabschnitt des Spiegelhalters (142) befestigt. Ein Stift (148) ist an einer Seite des Hebels (146) an dessen anderem Ende angebracht und in eine Führungsnut (150) der Seitenwand der Aufnahmekammer (26) eingeführt. Die Führungsnut (150) und der Stift (148) sind derart angeordnet, dass der Spiegel (140) in eine geeignete Winkellage gebracht wird, wenn der Stift (148) bei der Aufwärtsbewegung des Spiegelhalters (142) zum oberen Ende der Führungsnut (150) kommt. Mindestens eine der einander gegenüberliegenden Kameraseiten ist mit der Gruppe ausgestattet, die den Hebel (146), den Stift (148) und die Führungsnut (150) umfasst.
Ein Haken (152) zum Erfassen des Stiftes (148) bei der Bewegung des Spiegels (140) nach unten, um den Stift zu einem Stillstand zu bringen, ist am Boden der Aufnahmekammer (26) vorgesehen. Der Haken (152) ist in seiner Gesamtheit scharf abgewinkelt, wird in seiner Mitte gehalten und ist immer durch eine Feder (154) in einer solchen Richtung belastet, dass er den Stift (148) erfasst und ihn stationär hält. Wird ein von aussen zugänglicher Druckknopf (156) niedergedrückt, so wird der Haken (152) im Uhrzeigersinn gegen die Kraft der Feder (154) gedreht. Der Haken (152) kann durch einen (nicht dargestellten) Elektromagneten im Uhrzeigersinn in der gleichen Weise wie bei den vorausgehenden Ausführungsformen gedreht werden. Der Elektromagnet ist in den Zeichnungen nicht dargestellt.
Bei der vierten Ausführungsform ist die Xenonröhre (28) in einer stationären Stellung befestigt. Aus diesem Grunde kann eine Leitung zur elektrischen Verbindung der Xenonröhre mit der Blitzgerätschaltung festgehalten und deshalb leicht durch ein Loch geführt werden, das in einem Abschnitt des Pentaprismagehäuses (22) vorgesehen ist.
Der Spiegel (140) kann ein beliebiger Planspiegel, ein Konvexspiegel oder ein Konkavspiegel sein und er kann abhängig von der Brennweite eines fotografischen Objektivs ausgetauscht werden.
Wird das Blitzgerät in Betrieb genommen, so wird der Druckknopf (156) niedergedrückt, um den Haken (152) im Uhrzeigersinn zu verdrehen und dabei den Stift (148) freizugeben. Infolgedessen wird der Spiegelhalter (142) durch die Feder (144) im Uhrzeigersinn gedreht und in einer Stellung angehalten, in welcher der Stift (148) zum oberen Ende der Führungsnut (150) gelangt. Ist die vom Aufnahmeobjekt kommende Lichtmenge gering, so wird der Elektromagnet eingeschaltet, um den Haken (152) im Uhrzeigersinn zu verdrehen und den Spiegel (140) in der gleichen Weise zu bewegen, wie wenn der Druckknopf (156) niedergedrückt wird. Nachdem das Blitzgerät verwendet wurde, ist es lediglich erforderlich, den Spiegelhalter (142) niederzudrücken. Wird der Spiegelhalter (142) niedergedrückt, so wird der Stift (148) durch die Führungsnut (150) geführt, drückt den Kopf des Hakens (152) weg und wird anschliessend durch den Haken (152) in einer stationären Stellung erfasst. Infolgedessen wird die Aufnahmekammer (26) durch den Spiegelhalter (142) dicht abgeschlossen.
Die Fig. 8A, 8B, 9A und 9B stellen die fünfte Ausführungsform der Erfindung dar. Fig. 8A zeigt einen Querschnitt einer einäugigen Spiegelreflexkamera mit einer Lampe in einer aufgenommenen Stellung, wobei der Schnitt längs einer zentralen Vertikalebene geführt ist. Fig. 8B stellt längs der gleichen Vertikalebene die Kamera mit der Lampe in Gebrauchsstellung dar. Fig. 9A stellt eine externe Seitenansicht der Kamera mit der Lampe in aufgenommener Stellung dar. Fig. 9B ist eine externe Seitenansicht der Kamera mit der Lampe in Gebrauchsstellung. Bei dieser Ausführungsform ist ein Lampenhalter (160) über der oberen hinteren Facette des Pentaprismas (20) vorgesehen. Da ein Raum oberhalb der oberen Frontfacette des Pentaprismas (20) vorhanden ist, kann eine zusätzliche Lampe (162) in diesem Raum angeordnet sein. In diesem Fall ist ein Schutzglas (164) gegen Wind und Staub vor der zusätzlichen Lampe (162) angeordnet.
Der Lampenhalter (160) ist am Pentaprismagehäuse (22) mittels einer Achse (166) gehalten, die sich oberhalb des Mittelpunktes des Pentaprismas (20) befindet und sich gegen die Seiten der Kamera erstreckt. Befindet sich der Lampenhalter (160) in einer aufgenommenen Stellung, so erstreckt sich das Schutzglas (132) horizontal und ein Schutzdeckel (168) deckt die Oberseite des Lampenhalters (160) ab. Der Schutzdeckel (168) ist mittels einer Achse (169) drehbar an der Kamera am Schnittpunkt der Oberseite und Rückseite der Kamera befestigt. Führungsplatten (170) sind an den beiden Seiten des Lampenhalterabschnittes des Lampenhalters (60) vorgesehen und befinden sich zur Rechten und Linken des Schutzdeckels (168). Der Seitenabschnitt einer jeden Führungsplatte (170), der dem Lampenhalter (160) zugewandt ist, hat eine Führungsnut (172), deren Form so bemessen ist, dass der Schutzdeckel (168) der Rückseite des Lampenhalters (160) nachfolgt, wenn der Lampenhalter um die Achse (166) gedreht wird. Ein Führungsstift (174), der in die Führungsnut (172) eingreift, ist an der Seite des Lampenhalters (160) befestigt.
Stifte (176) stehen an beiden Seiten des Lampenhalters (160) in der Nachbarschaft der Welle (166) des Lampenhalters (160) vor. Jeder Stift (176) ist zwischen den Schenkeln eines U-förmigen Erfassungselementes (178) eingeklemmt, das über eine Öffnung (182) mit schmalem Querschnitt mit einem von aussen zugänglichen Schieber (180) gekoppelt ist. Wird der Schieber (180) in einer in Fig. 8A angegebenen Richtung (A) bewegt, so wird der Lampenhalter (160) im Gegenzeigersinn um die Achse (166) gedreht, so dass der Lampenhalter in eine in Fig. 8B dargestellte Stellung gebracht wird. Eine Schnappfeder (184) wirkt sowohl auf die Achse (166) und den Stift (176) ein, um den Lampenhalter (160) entweder aufgenommen oder herausragend zu halten.
Bei dieser Ausführungsform ist eine optische Einheit für einen Sucher, der ein Pentaprisma aufweist, gegenüber dem Lampenhalter (160) und seiner Hebevorrichtung abgeschlossen, um Aussenlicht und Staub an einem Eintritt in die optische Einheit zu hindern, wenn der Lampenhalter eingeschlossen oder herausragend angeordnet ist, obgleich eine derartige Abschlussvorrichtung in den Zeichnungen nicht dargestellt ist. Ein Elektromagnet kann vorgesehen sein, um den Lampenhalter (160), abhängig von dem vom Aufnahmeobjekt kommenden Licht in der gleichen Weise wie bei den vorausgehenden Ausführungsformen herauszuschieben. Werden die an beiden Seiten des Pentaprismagehäuses angeordneten Schieber (180) einwärts gedrückt und nach rückwärts gezogen, so wird der Lampenhalter (160) herausgeführt. Soll der herausgeführte Lampenhalter (160) eingeschlossen werden, so wird er von Hand hineingedrückt.
Erfindungsgemäss ist eine Lichtabgaberöhre als Einheit über dem Pentaprisma einer einäugigen Spiegelreflexkamera in der vorausgehend beschriebenen Weise angeordnet. Aus diesem Grunde können Blitzlichtfotografie, synchrone Tageslichtfotografie und dergleichen mit der Kamera ebenso mühelos wie bei einer üblichen Kompaktkamera durchgeführt werden. Obgleich eine Verbindung zu einem getrennten Blitzgerät, das getrennt von einer üblichen Kamera hergestellt und mit dieser bei Gebrauch des Gerätes verbunden wird, eine derart geringe mechanische Festigkeit aufweist, dass die Verbindung höchstwahrscheinlich beschädigt wird, hat die erfindungsgemäss vorgesehene Verbindung der einäugigen Spiegelreflexkamera eine hohe mechanische Festigkeit, da das Blitzgerät in die einäugige Spiegelreflexkamera eingebaut ist.
Im Einklang mit den vorausgehend beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung ist die Oberseite der einäugigen Spiegelreflexkamera flach oberhalb des Pentaprismas der Kamera ausgebildet, so dass der Freiheitsgrad bei der Anbringung einer gross bemessenen Leuchtdiodenanzeigetafel, die in jüngster Zeit häufig an der Oberseite einer derartigen Kamera vorhanden ist, vergrössert wird.
Es wird nunmehr eine sechste Ausführungsform der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Die Fig. 10 und 11 zeigen Schnittdarstellungen einer einäugigen Spiegelreflexkamera längs einer zentralen Vertikalebene, die die fotografische optische Achse der Kamera enthält, bei welcher die Ausführungsform vorgesehen ist.
Ein Pentaprisma (210) wird als optische Einheit für einen Sucher verwendet. Das Pentaprisma (210) ist in einem Pentaprismagehäuse (221) angeordnet. Ein Lampenhalter (214) dient als Lichtabgabevorrichtung und umfasst eine Xenonröhre, einen Reflektor und ein Schutzglas gegen Wind und Staub, das in den Zeichnungen nicht dargestellt ist. Eine Aufnahmekammer (216) für den Lampenhalter (214) ist über der zentralen Kante der oberen vorderen Facette des Pentaprismas (210) angeordnet.
Der Lampenhalter (214) wird durch das Pentaprismagehäuse (212) und schliesslich durch den Kamerakörper über Hebel (218) gehalten, von denen nur einer in den Zeichnungen dargestellt ist und die sich zu beiden Seiten des Lampenhalters (214) befinden. Jeder Hebel (218) ist drehbar an seinem einen Ende mit dem Mittelabschnitt der Seite des Lampenhalters (214) mittels eines Stiftes (220) verbunden, und der Hebel (218) ist in der Nachbarschaft seines anderen Endes mittels einer Achse (222) drehbar am Pentaprismagehäuse (212) gehalten.
Mindestens einer der beiden Hebel (218) weist einen zur Auflage dienenden Vorsprung (224) auf, der dem Stift (220) gegenüber angeordnet und jenseits der Achse (222) liegt. Eine Zugfeder (228) ist am Vorsprung (224) und einem am Pentaprismagehäuse (212) befestigten Vorsprung (226) befestigt. Die Zugfeder (228) belastet den Hebel (218) in solcher Weise, dass er im Uhrzeigersinn gedreht wird.
Anschliessend wird eine siebte Ausführungsform der Erfindung beschrieben, die eine einäugige Spiegelreflexkamera betrifft, die in Verbindung mit einem externen Blitzgerät verwendet werden soll. Die Fig. 12 und 13 zeigen Schnittansichten der Kamera längs einer Vertikalebene, die die fotografische, optische Achse der Kamera enthält. Fig. 12 stellt die Kamera dar, die mit einem externen Blitzgerät ausgestattet ist. Fig. 13 zeigt die Kamera mit einem eingebauten Blitzgerät in Gebrauchsstellung.
Eine obere Abdeckung (310) des Pentaprismagehäuses befindet sich an der Oberseite des Kamerakörpers. Ein Schuh (311) ist an der Oberseite der oberen Abdeckung (310) befestigt. Eine Aufnahmekammer (312) ist in der Nähe der Vorderseite (310 a) der oberen Abdeckung (310) vorhanden. Die Lichtabgabevorrichtung (314) des eingebauten Blitzgerätes wird in der Aufnahmekammer (312) untergebracht. Die Lichtabgabevorrichtung (314) umfasst ein Gehäuse (316), das eine Xenonröhre (316 a) und einen Reflektor (316 b) enthält und eine Schutzlinse (316 c) gegen Staub und Wind aufweist, die vor dem Reflektor (316 b) liegt und die Xenonröhre (316 a) und den Reflektor (316 b) abdeckt.
Hebel (318) sind als Einheit an beiden Seiten des Bodens des Gehäuses (316) vorgesehen. Die hinteren Enden der Hebel (318) sind drehbar mittels einer Achse (320) an der oberen Abdeckung (310) befestigt. Die Hebel (318) werden um die Achse (320) verschwenkt, um die Lichtabgabevorrichtung (314) zwischen einer Ausser-Betriebsstellung, in welcher sie in der Aufnahmekammer (312) untergebracht ist, und einer Betriebsstellung, in welcher sie von der Vorderseite (318 a) der oberen Abdeckung (310) herausragt, zu bewegen. Befindet sich die Lichtabgabevorrichtung (314) in der Ausser-Betriebsstellung, so dient die Oberseite des Gehäuses (316) als Teil der oberen Abdeckung (310), um die Aufnahmekammer (312) abzuschliessen.
Jeder Hebel (318) ist in der Nähe der Achse (320) mit einem Vorsprung (318 a) versehen. Wird die Lichtabgabevorrichtung (314) innerhalb der Vorderseite (310 a) der oberen Abdeckung (310) aufgenommen, so befindet sich der Vorsprung (318 a) innerhalb der oberen Abdeckung (310).
Wie aus den beiden Fig. 13 und 15 hervorgeht, so ist, wenn die Lichtabgabevorrichtung (314) von der Vorderseite (310 a) der oberen Abdeckung (310) zu ihrem Betrieb herausragt, der Vorsprung (318 a) in die Ausnehmung (311 a) des Schuhs (311) eingetreten.
Eine Schraubenfeder (322) ist auf der Achse (320) aufgewickelt. Ein Ende der Schraubenfeder (322) greift am Hebel (318) an, während das andere Ende der Schraubenfeder an der Innenfläche der oberen Abdeckung (310) angreift. Die Schraubenfeder (322) belastet den Hebel (318) ständig im Uhrzeigersinn, bezogen auf die Fig. 12 und 13, so dass die Lichtabgabevorrichtung (314) gegenüber der Vorderseite (310 a) der oberen Abdeckung in eine nach oben herausragende Stellung gebracht wird. Ein Querschnitt dieser Anordnung ist in Fig. 14 dargestellt.
Ein Hebel (324) ist mittels einer Achse an der Innenfläche der oberen Abdeckung (310) schwenkbar befestigt. Ein Haken (324 a), der in Eingriff mit einem am Hebel (318) befestigten Stift (318 b) steht, ist an einem Ende des Hebels (324) angebracht. Eine Ausnehmung (24), die sich in Längsrichtung des Hebels (324) erstreckt, ist am anderen Ende des Hebels angeordnet. Eine Schraubenfeder (326) ist für den Hebel (324) an der Achse befestigt. Ein Ende der Schraubenfeder (326) greift am Hebel (324) an, während das andere Ende der Feder an einem Stift angreift, der in der oberen Abdeckung (310) befestigt ist. Die Schraubenfeder (326) belastet den Hebel (324) ständig im Gegenzeigersinn, bezogen auf die Fig. 12 und 13, so dass der Haken (324 a) in Eingriff mit dem Stift (318 b) des Hebels (318) steht.
Eine Schiebetaste (328) ist an einer Seite der oberen Abdeckung (310) horizontal verschiebbar angeordnet. Ein Abschnitt der Schiebetaste (328) ist über ein Fenster in der oberen Abdeckung (310) zugänglich. Ein Stift (328 a), der in die Ausnehmung (324 b) des Hebels (324) eingesetzt ist, ist an der Schiebetaste (328) befestigt. Hat der Fotograf die Schiebetaste (328) durch Betätigung derselben von ausserhalb der oberen Abdeckung (310) nach links geschoben, bezogen auf die Fig. 12 und 13, so wird der an der Schiebetaste (328) befestigte Stift (328 a) zusammen mit der Schiebetaste (328) nach links bewegt, so dass der Hebel (324), der die Ausnehmung (324 b) mit dem darin befindlichen Stift (328 a) aufweist, im Uhrzeigersinn gedreht wird und der Haken (324 a) des Hebels (324) und der Stift (318 b) des Hebels (318) werden voneinander gelöst. Der somit vom Hebel (324) freigegebene Hebel (318) wird durch die Belastungskraft der Feder (322) im Uhrzeigersinn gedreht, so dass die Lichtabgabevorrichtung (324) gegenüber der Vorderseite (310 a) der oberen Abdeckung (310) in eine herausragende Stellung gebracht wird und die Vorsprünge (318 a) der Hebel (18) in den Aufnahmeschuh (311) eingreifen. Infolgedessen ist das eingebaute Blitzgerät in die in Fig. 13 dargestellte Betriebsstellung gebracht.
Wird der Befestigungsfuss (332) des externen Blitzgerätes (330) vorwärts (in Fig. 13 nach links) in den Aufnahmeschuh (311) eingesetzt, wenn die Lichtabgabevorrichtung (314) gemäss Fig. 13 in der herausragenden Stellung des eingebauten Blitzgerätes verbleibt, so gelangt das Ende des Befestigungsfusses (332) in Anlage mit den Vorsprüngen (318 a) der Hebel (318) und drückt die Vorsprünge vorwärts, um die Hebel (318) und die Lichtabgabevorrichtung (314) gegen die Belastungskraft der Feder (322) zu drehen. Infolgedessen wird die Lichtabgabevorrichtung (314) in die Aufnahmekammer (312) zurückgebracht. Unmittelbar bevor der Befestigungsfuss (332) vollständig in den Aufnahmeschuh (311) eingesetzt ist, gleitet der Stift (318 b) des Hebels (318) an der Abschrägung des Hakens (324 a) entlang, um zuerst den Hebel (24) im Gegenzeigersinn seitlich wegzudrücken und anschliessend in Anlage mit der Eingriffsfläche des Hakens (324 a) zu gelangen. Die Lichtabgabevorrichtung (314) wird auf diese Weise in die Ausser-Betriebsstellung gebracht, so dass kein Licht von ihr abgegeben wird.
Eine in den Zeichnungen nicht dargestellte Steuervorrichtung ist vorgesehen, damit, wenn die Lichtabgabevorrichtung (314) sich in ihrer Ausser-Gebrauchsstellung befindet, die Stromversorgung für das eingebaute Blitzgerät unterbrochen wird, und ferner, wenn die Lichtabgabevorrichtung (314) in der Gebrauchsstellung nach aussen vorsteht, die Stromversorgung angeschlossen wird, um dem eingebauten Blitzgerät Leistung zuzuführen.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die vorausgehend beschriebene Ausführungsform beschränkt. Insbesondere können eine Hebevorrichtung und eine Eingriffsvorrichtung, die zum Ausbringen und Aufnehmen der Lichtabgabevorrichtung (314) dienen, in verschiedenen Ausführungen vorgesehen werden. Falls eine Ausnehmung im Vorderabschnitt des Befestigungsfusses (332) des externen Blitzgerätes (330) vorgesehen ist, um den Befestigungsfuss (332) daran zu hindern, in Anlage mit den Vorsprüngen (318 a) der Hebel (310) zu kommen, wenn der Befestigungsfuss (332) in den Aufnahmeschuh (311) eingeführt wird, und falls eine Vorrichtung vorhanden ist, um das Problem zu vermeiden, dass das externe Blitzgerät in Kontakt mit dem eingebauten Blitzgerät kommt und dabei der normale Betrieb der Geräte behindert wird, können beide Blitzgeräte gleichzeitig verwendet werden, da sich das externe Blitzlichtgerät (330) und das Gehäuse (316) nicht gegenseitig behindern.
Im Einklang mit dieser Ausführungsform der Erfindung wird in der vorausgehend beschriebenen Weise eine eingebaute Blitzlicht-Umschaltvorrichtung vorgesehen, so dass, wenn ein externes Blitzlichtgerät an einem Aufnahmeschuh befestigt wird, während sich ein eingebautes Blitzlichtgerät in Betriebsstellung befindet, in den Aufnahmeschuh eingreifende Vorsprünge durch den Befestigungsfuss des externen Blitzgerätes weggestossen werden, um das eingebaute Blitzlichtgerät in eine Ausser-Gebrauchsstellung zurückzubringen, so dass das externe Blitzlichtgerät sicher am Aufnahmeschuh befestigt werden kann. Während das externe Blitzlichtgerät am Aufnahmeschuh befestigt bleibt, kann das eingebaute Blitzlichtgerät nicht in eine Betriebsstellung gebracht werden und deshalb nicht unbeabsichtigt betrieben werden.
Anschliessend wird eine achte Ausführungsform der Erfindung in Verbindung mit den Zeichnungen beschrieben. Fig. 15 zeigt eine perspektivische Aussenansicht einer Kamera gemäss dieser Ausführungsform. Fig. 17 stellt eine Teilansicht der Kamera mit dem Blitzgerät in Betriebsstellung dar. Auf einem Kamerakörper (410) ist ein Lampengehäuse (412) befestigt, das eine Blitzlichtröhre und einen Reflektor aufnimmt. Obgleich eine Lichtabgabe-Steuerschaltung und eine Stromversorgung für die Blitzlichtröhre im Kamerakörper (410) vorhanden sind, kann die Schaltung und die Stromversorgung teilweise oder gänzlich im Lampengehäuse (412) angeordnet sein. Das Lampengehäuse (412) wird drehbar an einer nach hinten und unten verlaufenden Abschrägung über der Rückseite des Pentaprismas gemäss den Fig. 16 und 17 gehalten. Ist ein Blitzgerät nicht in der Betriebsstellung, so ist eine Lichtabgabefläche (414) des Lampengehäuses (412) nach hinten gerichtet. Ist das Blitzgerät in Betriebsstellung, so wird das Blitzgerätgehäuse (412) um 180° gedreht, um die Lichtabgabefläche (414) unter einem solchen Winkel nach vorne zu richten, um das unmittelbar vor der Kamera liegende Aufnahmeobjekt zu beleuchten. Beide Seiten des Lampengehäuses (412) sind mit einer grossen Anzahl Nuten (413) oder Vorsprüngen versehen, um die manuelle Drehung des Lampengehäuses zu erleichtern. Im Hinblick auf ein gefälliges Aussehen ist die Oberseite des Lampengehäuses (412) ebenfalls mit Nuten ausgestattet, die sich zu den Nuten (413) an den beiden Seiten des Gehäuses (412) erstrecken.
Fig. 18 stellt eine Schnittdarstellung längs einer zentralen Vertikalebene der Kamera dar, wobei das Blitzgerät sich in Ausser-Gebrauchsstellung befindet. Fig. 19 zeigt eine Schnittansicht längs der Kameraebene, wobei das Blitzgerät in Ausser-Gebrauchsstellung ist. Gemäss Fig. 18 ist das Lampengehäuse (412) auf einer rückwärtigen, nach unten verlaufenden Abschrägung einer oberen Abdeckung (417) für das Pentaprisma (416) angeordnet, so dass die Rückseite (418) des Lampengehäuses (412) nahezu horizontal verläuft, wenn die Blitzlichtröhre (42) nach hinten gerichtet ist. Gemäss Fig. 19 ist ein Schutzglas (422) gegen Wind und Staub vertikal angeordnet, wenn die Blitzlichtröhre (20) nach vorne gerichtet ist. Ein schlanker parabolischer Reflektor (24) bündelt das Blitzlicht.
Fig. 20 zeigt eine Draufsicht einer Bodenplatte (426) des Lampengehäuses (412) in der Ausser-Gebrauchsstellung des Blitzgerätes. Die Bodenplatte (426) ist mit einer Achse (427) im Drehungsmittelpunkt des Lampengehäuses (412) ausgestattet. Die Achse (427) hat eine Durchtrittsöffnung (428) für eine elektrische Anschlussleitung. Die Bodenplatte (426) ist ferner mit einer bogenförmigen Führungsöffnung (430) versehen, die sich über einen Verdrehungswinkel von 180° erstreckt und an der Achse (427) zentriert ist. Die Unterseite der Bodenplatte (426) hat Einrast-Ausnehmungen (432, 433) zu beiden Seiten der Durchtrittsöffnung (428). Wie in den Fig. 18 und 19 dargestellt ist, weist der zentrale Abschnitt der nach rückwärts und abwärts verlaufenden Abschrägung der oberen Abdeckung (417) eine Öffnung (436) auf, in die die Achse (427) eingreift. Ein Drehbewegung-Begrenzungsstift (438) ist an der rückwärtigen, nach unten verlaufenden Abschrägung befestigt und greift in die Führungsöffnung (430) ein. Rastanschläge (434, 435) ragen gegen die Unterseite der Bodenplatte (426) und sind derart angeordnet, dass sie in die Einrast-Ausnehmungen (432, 433) eingreifen können.
Die Achse (427) ist an einer Scheibe (440) innerhalb der oberen Abdeckung (417) befestigt. Grundrisse der Scheibe (440) sind in den Fig. 21 und 22 angegeben. Das Lampengehäuse (412) wird mittels der Scheibe (440) an der oberen Abdeckung (417) befestigt. Federn (442) liegen zwischen der Scheibe (440) und der Innenfläche der oberen Abdeckung (417), um das Lampengehäuse (412) ständig gegen den Kamerakörper zu ziehen und die Bewegung des Lampengehäuses in zwei Stellungen zu begrenzen, in welchen die Rastanschläge (434, 435) in die Einrast-Ausnehmungen (432, 433) eingreifen. Die Positionen und Ausbildungen der Führungsöffnung (430), des Stiftes (438), der Einrast-Ausnehmungen (432, 433) und der Rastanschläge (434, 435) sind derart festgelegt, dass die in den Fig. 16 und 18 sowie in den Fig. 17 und 19 dargestellte Ausrichtung in den vorausgehend erwähnten beiden Positionen gewährleistet wird. Elektrische Leitungen (439) verbinden die Blitzlichtröhre (420) mit einer Blitzlichtgerätschaltung (die in den Zeichnungen nicht dargestellt ist). Ist die Blitzlichtgerätschaltung im Lampengehäuse (412) vorgesehen, so werden ein Blitzlicht-Triggersignal, ein Löschsignal und elektrische Leistung über die Anschlussleitungen (439) zugeführt.
Die Fig. 21 und 22 zeigen Ansichten der Scheibe (440), gesehen vom Pentaprisma (416). Die in Fig. 21 dargestellte Lage ist die gleiche wie in Fig. 18, während die in Fig. 22 dargestellte Lage die gleiche wie in Fig. 19 ist. Ein Vorsprung (444) ist am Umfangsabschnitt der Scheibe (440) vorgesehen. Ein Blitzlichtgerät-Steuerschalter (450) der Blitzlichtgerätschaltung ist nahe der Scheibe (440) angeordnet, so dass, wenn das Lampengehäuse (412) nach vorne gerichtet ist, d.h. ein Fotograf die Absicht hat, das Blitzgerät zu verwenden, der Schalter (450) durch den Vorsprung (344) eingeschaltet wird. Der Schalter (450) verbindet und trennt die Stromversorgung der Blitzgerätschaltung und deren Spannungserhöhungsschaltung, verbindet und trennt die Spannungserhöhungsschaltung und einen Hauptkondensator, oder verbindet und trennt den Hauptkondensator und die Blitzlichtröhre (420).
Soll der Fotograf das Blitzlichtgerät zum Fotografieren einsetzen, ist es lediglich erforderlich, dass er das Lampengehäuse (412) nach vorne ausrichtet. Möchte er die Kamera in einer Kamerahülle oder einer Tasche unterbringen, so richtet er das Lampengehäuse (412) nach hinten, damit die gesamte Kamera mit Rücksicht auf ihre Form leicht unterzubringen ist.
Bei dieser Ausführungsform wird der Schalter des Blitzlichtgerätes selbsttätig beim Ausrichten des Lampengehäuses (412) nach vorne gedreht. Daher kann unmittelbar, ausgehend vom Aussehen der Kamera, beurteilt werden, ob sich das Blitzlichtgerät im Gebrauchszustand befindet oder nicht. Ist das Blitzlichtgerät nicht in seinem Gebrauchszustand, so ist das Lampengehäuse so flach an der ganzen Kamera angeordnet, dass diese leicht untergebracht werden kann.
Obgleich die Vorderseite des Lampengehäuses (412) für den Fotografen, der das Aufnahmeobjekt durch den Sucher der Kamera in dem in den Fig. 16 und 18 gezeigten Zustand betrachtet, geringfügig behindert, so kann diese Behinderung beseitigt werden, indem eine kompensierende Maske oder dergleichen am Sucher befestigt wird.
Die Erfindung ist nicht nur bei einer einäugigen Spiegelreflexkamera einsetzbar, sondern auch bei anderen Kameratypen. Wird die Erfindung bei einer einäugigen Spiegelreflexkamera verwendet, so kann die Lichtabgabefläche eines Lampengehäuses wegen der Anwesenheit des Pentaprismas in eine hohe Lage gebracht werden, womit die wünschenswerte Wirkung erzeugt wird, dass das Aufnahmeobjekt der Kamera weniger hinderlich ist. Wird die Erfindung bei einer üblichen Kompaktkamera der Objektivverschluss-Bauart eingesetzt, so wird ein vorstehender Abschnitt, ähnlich dem Pentaprismagehäuse einer einäugigen Spiegelreflexkamera, am Mittelpunkt der Oberseite der Kompaktkamera vorgesehen und ein Lampengehäuse wird an der rückwärtigen, nach unten verlaufenden Abschrägung des vorstehenden Abschnittes angebracht.
Erfindungsgemäss kann ein Blitzlichtgerät kompakt in eine Kamera eingebaut werden. Da die Lichtabgabefläche des Blitzlichtgerätes sich über der zentralen Achse der Kamera befindet, kann das Licht gleichmässig auf ein Aufnahmeobjekt, wie beispielsweise eine Blume und ein Insekt, abgegeben werden, die unter einem geringen Abstand von der Kamera fotografiert werden.
Eine neunte Ausführungsform der Erfindung, die eine Anzeigetafel aufweist, wird anschliessend in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen im einzelnen beschrieben.
Fig. 23 ist eine perspektivische Darstellung einer einäugigen Spiegelreflexkamera (501), entsprechend dieser Ausführungsform. Ein beweglicher Blitzgerätabschnitt (503) ist über dem Pentaprismaabschnitt (502) der Kamera (501) angeordnet.
Fig. 24 stellt ferner ein Pentaprisma (515) dar, das zur Betrachtung über das Hauptobjektiv (516) und einen Sucherkanal (517) mit zugeordneter Linse (518) verwendet wird. Eine Achse (519) des Hauptobjektivs (516) definiert die fotografische Hauptrichtung.
Fig. 24 zeigt den Aufbau des beweglichen Blitzgerätabschnittes (503). Der bewegliche Blitzgerätabschnitt (503) hat ein Gehäuse (507), in welchem eine Lichtabgabeeinheit an der Vorderseite des Gehäuses (507) angebracht ist, die eine Xenonröhre (504), einen die Xenonröhre (504) umgebenden Parabolreflektor (505) und ein vorderes Schutzglas (506) angeordnet sind, das die vordere Öffnung des Parabolreflektors (505) abdeckt.
Das Gehäuse (507) ist an seiner Rückseite mit einer Achse (507 a) am Körper der Kamera (501) am Pentaprismaabschnitt (502) befestigt. Eine Torsionsfeder (508) ist um die Achse (507 a) gewickelt, so dass ein Ende der Torsionsfeder (508) an einer Kante des Gehäuses (507) anliegt und das andere Ende der Torsionsfeder (508) an einem Stift (509) angreift, der am Kamerakörper am Pentaprismaabschnitt (502) befestigt ist. Die elastische Rückholkraft der Torsionsfeder (508) belastet ständig das Gehäuse (507) derart, dass es in solcher Richtung gedreht wird, dass die Lichtabgabeeinheit an der Vorderseite des Gehäuses gegenüber dem Pentaprismaabschnitt (501) vorsteht.
Ein Stift (507 b) ist an einem Seitenabschnitt des Gehäuses (507) nahe seiner Vorderseite befestigt. Pentaprismaabschnitt (502) ist mit einem Hebel (510) ausgestattet, an dessen Ende ein in Eingriff mit dem Stift (507 b) stehender Haken angebracht ist. Wird der Stift (507 b) vom Hebel (510) erfasst und stationär gehalten, so wird das Gehäuse (507) innerhalb des Pentaprismaabschnittes (502) ungeachtet der Belastungskraft der Torsionsfeder (508) gehalten.
Der Hebel (510) wird an seinem stumpfen Ende mittels einer Achse (510 a) am Körper der Kamera (501) gehalten. Eine Torsionsfeder (511) ist um die Achse (510 a) gewickelt, die sich parallel zur Achse (507 a) erstreckt. Ein Ende der Torsionsfeder (511) erfasst die Kante des Hebels (510), während das andere Ende der Torsionsfeder an einem am Kamerakörper befestigten Stift (512) angreift. Die elastische Rückholkraft der Torsionsfeder (511) belastet ständig den Hebel (510) derart, dass er in solcher Richtung gedreht wird, dass der Hebel (510) im Eingriff mit dem Stift (507 b) des Gehäuses (507) steht.
Bei dieser Ausführungsform besteht eine Vorrichtung zum Lösen des Hebels (510) vom Stift (507 b) aus einem Schiebeschalter (513), der an der Aussenseite des Pentaprismaabschnittes (502) angeordnet ist. Wird der Schiebeschalter (513) verschoben, so wird der mit dem Schalter (513) verriegelte Hebel (510) gegen die Belastungskraft der Torsionsfeder (511) gedreht, so dass der Hebel (510) vom Stift (507 b) gelöst wird. Ein Magnetanker oder dergleichen kann anstelle des Schiebeschalters (513) vorgesehen sein, um selbsttätig das Gehäuse (507), abhängig von einer Aufnahmebereitschaft in die herausgeführte Stellung zu bringen.
Eine Leuchtdiodenanzeigetafel (514) ist über der gesamten Oberseite des beweglichen Blitzgerätabschnittes (503) angeordnet. Die Anzeigetafel (514) zeigt gewünschte Daten an, wie beispielsweise Filmdaten und Blitzgerätdaten, einschliesslich Belichtungsdaten bezüglich Verschlussgeschwindigkeit, Blendenöffnungsdurchmesser und dergleichen, Filmempfindlichkeit, Anzahl der aufgenommenen Bilder, etc. Ragt der bewegliche Blitzgerätabschnitt (503) hervor, so ist die Leuchtdioden-Anzeigetafel (514) geneigt und unmittelbar gegen den Fotografen gerichtet, um ihm eine mühelose Betrachtung der Anzeigetafel (514) zu ermöglichen.
Obgleich die Erfindung unter Bezugnahme auf die vorausgehende Ausführungsform beschrieben wurde, ist die Erfindung nicht hierauf beschränkt. Der bewegliche Blitzgerätabschnitt (503) ist bei der vorausgehend beschriebenen Ausführungsform im Pentaprismaabschnitt (502) angeordnet, da die Kamera (501) mit manueller Filmaufwicklung ausgestattet ist. Wäre die Kamera (501) ein Bautyp mit selbsttätiger Aufwicklung, so könnte der bewegliche Blitzgerätabschnitt (503) auf einem Aufspulabschnitt (A) oder einem Rückspulabschnitt (B) am oberen Abschnitt des Kamerakörpers vorgesehen werden, da ein Aufspulhebel und ein Rückspulhebel nicht am Aufspulabschnitt (A) und am Rückspulabschnitt (B) vorgesehen werden müssen. Um den beweglichen Blitzgerätabschnitt (503) in die herausragende Stellung zu bringen, kann eine bekannte Vorrichtung, wie beispielsweise eine Vorrichtung, die den beweglichen Blitzgerätabschnitt auf einer Führung vertikal verschiebt, verwendet werden. Die Anzeigetafel ist nicht auf eine Leuchtdiodenanzeige beschränkt und kann aus beliebigen Lichtabgabeelementen bestehen. Die auf der Anzeigetafel dargestellten Daten können wahlweise gewählt werden, abhängig von den Funktionen der Kamera und anderen Überlegungen.
Gemäss dieser Ausführungsform der Erfindung wird eine Anzeigetafel, die verschiedene Datenelemente dem Fotografen darbietet, an der Oberseite des beweglichen Blitzgerätabschnittes einer einäugigen Spiegelreflexkamera in der vorausgehend beschriebenen Weise angeordnet. Aus diesem Grunde kann die Grösse der Anzeigetafel gross sein, ohne dass die Kamera selbst grösser bemessen ist. Ist der bewegliche Blitzgerätabschnitt im Kamerakörper untergebracht, so kann die Kamera mühelos gehandhabt und getragen werden. Ferner kann die Anzeigetafel mühelos betrachtet werden.

Claims (24)

1. Einäugige Spiegelreflexkamera, gekennzeichnet durch:
einen einäugigen Spiegelreflexkamerakörper mit einer fotografischen Hauptachse;
ein Pentaprisma (20), das im Kamerakörper über der fotografischen Hauptachse angeordnet ist, um eine Betrachtung durch den Fotografen längs der fotografischen Hauptachse zu gestatten;
eine bewegliche Lichtabgabevorrichtung (28, 30, 32; Fig. 2B), die in den Kamerakörper eingebaut ist und die mindestens teilweise oberhalb des Pentaprismas liegt und aus einer vom Kamerakörper herausragenden Betriebsstellung in eine im Kamerakörper untergebrachte Ausser-Betriebsstellung bewegbar ist.
2. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Hebevorrichtung (38 a, 40; Fig. 2B), die mindestens teilweise über dem Pentaprisma (20) angeordnet ist, um die Lichtabgabevorrichtung (28, 30, 32) aus der im Kamerakörper untergebrachten Ausser-Betriebsstellung in die vom Kamerakörper herausragende Betriebsstellung zu bringen.
3. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung (34 a, 40; Fig. 2) manuell betätigbar ist.
4. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch ein Lichtmesselement (68) und eine Vorrichtung zur Betätigung der Hebevorrichtung (34 a, 40; Fig. 2B), um die Lichtabgabevorrichtung in die herausragende Stellung zu bringen, wenn eine vom Lichtmesselement (68) aufgenommene Lichtmenge nicht grösser als eine vorgegebene Lichtmenge ist.
5. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung folgende Bauteile umfasst:
drehbar nahe an der oberen vorderen Facette des Pentaprismas (20) angebrachte Hebel (34 a, 34 b), wobei die Lichtabgabevorrichtung drehbar an einem Ende eines jeden der Hebel gehalten wird,
Führungsnuten (48 a, 48 b; Fig. 2B), die über dem Pentaprisma liegen und sich in einer Richtung von der Vorderseite zur Hinterseite der Kamera erstrecken, wobei die Lichtabgabevorrichtung mit verschiebbaren Stiften (50 a) ausgestattet ist, die in die Führungsnuten eingreifen,
eine Belastungsvorrichtung (40; Fig. 2B), um mindestens einen (34 a) der Hebel in solcher Richtung zu belasten, um die Lichtabgabevorrichtung in eine hervorragende Stellung zu bringen, und
eine betätigbare Erfassungsvorrichtung (56, 56 a), die einen Abschnitt des belasteten stationär ausgebrachten Hebels erfasst, wenn sich die Lichtabgabevorrichtung in der herausragenden Stellung befindet.
6. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung ein Hebelwerk aus mindestens zwei verschwenkbaren Hebeln (102 a, 102b; 104a, 104b; Fig. 5D)
aufweist, die an ihren Mittelabschnitten drehbar miteinander verbunden sind, wobei mindestens einer der schwenkbaren Hebel mit dem Kamerakörper in einer Stellung über und vor dem Pentaprisma befestigt ist.
7. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtabgabevorrichtung (28, 30, 32) drehbar am Kamerakörper über dem Pentaprisma angebracht und in der Ausser-Betriebsstellung neben einer oberen vorde­ ren Facette des Pentaprismas untergebracht ist, und dass die Hebevorrichtung eine Feder (40) aufweist, die die Lichtabgabevorrichtung zur Betriebsstellung hin belastet.
8. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtabgabevorrichtung folgende Teile umfasst:
eine stationäre Lampe (28) und einen stationären Reflektor (30), die neben einer oberen vorderen Facette des Pentaprismas angeordnet sind und die schräg nach oben und hinten gerichtet sind,
einen beweglichen Reflektor (140; Fig. 7B), der aus der Ausser-Betriebsstellung, in welcher die stationäre Lampe und der stationäre Reflektor innerhalb des Kamerakörpers eingeschlossen sind, in die Betriebsstellung bewegbar ist, damit Licht von der stationären Lampe und dem stationären Reflektor in Fluchtung mit der fotografischen Hauptachse reflektiert wird,
eine Belastungsvorrichtung (144; Fig. 7B) zur Belastung des beweglichen Reflektors hin zu seiner Betriebsstellung, und
eine Rückhaltevorrichtung (148, 152) um selektiv den beweglichen Reflektor in der Ausser-Betriebsstellung zurückzuhalten.
9. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der bewegliche Reflektor (14) abnehmbar und austauschbar ist.
10. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der bewegliche Reflektor aus einem Planspiegel, einem Konvexspiegel oder einem Konkavspiegel besteht.
11. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der bewegliche Reflektor aus einem Planspiegel, einem Konvexspiegel oder einem Konkavspiegel besteht.
12. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtabgabevorrichtung (28, 30, 32; Fig. 8A) drehbar im Kamerakörper gehalten wird, dass die Ausser-Betriebsstellung von zumindest einem Lampenteil der Lichtabgabevorrichtung über und hinter dem Pentaprisma liegt, und dass die Kamera ferner eine Betätigungsvorrichtung (180; Fig. 8A) aufweist, die die Lichtabgabevorrichtung erfasst, um sie in die Betriebsstellung zu verdrehen.
13. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung (34 a, 40; Fig. 2B) und die Lichtabgabevorrichtung in der Ausser-Betriebsstellung in einer Aufnahmekammer (26; Fig. 2B) der Kamera über und vor einer vorderen oberen Facette des Pentaprismas angeordnet sind und dass die Betriebsstellung von mindestens einem Lampenabschnitt der Lichtabgabevorrichtung oberhalb der Aufnahmekammer liegt.
14. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung folgende Bauteile umfasst:
Führungsplatten, die an beiden Seiten eines oberen hinteren Abschnittes der Aufnahmekammer vorstehen,
drehbar an beiden Seiten eines oberen vorderen Abschnittes der Aufnahmekammer angebrachte Hebel,
Führungsstifte, die an den hinteren Abschnitten der Seiten der Lichtabgabevorrichtung angeordnet sind und in die Führungsnuten der Führungsplatten eingreifen,
Schwenkzapfen, die die Enden der Hebel drehbar mit den Mittelabschnitten der Seiten der Lichtabgabevorrichtung verbinden,
Zugfedern, die ständig die Hebel derart belasten, dass sie in einer Richtung gedreht werden, um die Lichtabgabevorrichtung anzuheben, und
eine Erfassungsvorrichtung zum Erfassen der Hebel in ihrer Endstellung, wenn die Lichtabgabevorrichtung sich in der Ausser-Betriebsstellung in der Aufnahmekammer befindet.
15. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungsvorrichtung folgende Bauteile umfasst:
einen Angriffshebel, der schwenkbar an einer Seitenwand der Aufnahmekammer gehalten wird und an einem Ende mit einem Haken versehen ist, der zum Eingriff mit einem der Schwenkzapfen gelangen kann, wenn die Lichtabgabevorrichtung in der Ausser-Betriebsstellung in der Aufnahmekammer aufgenommen wird,
einen an der Rückseite des Kamerakörpers angebrachten und auf- und abwärts beweglichen Schieber,
eine Verbindungsstange, die schwenkbar an der Innenseite des Kamerakörpers neben dem Pentaprisma angebracht ist und den Schieber und den Eingriffshebel miteinander koppelt, und
eine an der Verbindungsstange angebrachte Feder, die den Eingriffshebel ständig in einer solchen Richtung belastet, dass der Haken den Schwenkzapfen erfasst.
16. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch einen an der Oberseite des Kamerakörpers angebrachten Aufnahmeschuh (311; Fig. 13) zur Aufnahme eines Befestigungsfusses einer externen Blitzgeräteinheit, wobei die Hebevorrichtung mit dem Aufnahmeschuh verbunden ist, um die Hebevorrichtung zu veranlassen, die Lichtabgabevorrichtung in die im Kamerakörper untergebrachte Ausser-Betriebsstellung zurückzuführen, wenn der Befestigungsfuss in den Aufnahmeschuh eingeführt wird.
17. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeschuh an seiner Unterseite mindestens eine Ausnehmung aufweist und dass die Hebevorrichtung mindestens einen Hebel aufweist, der drehbar auf einer Achse unterhalb des Aufnahmeschuhs angeordnet ist und die Lichtabgabevorrichtung trägt,
ein Vorsprung des Hebels in der Ausnehmung des Aufnahmeschuhs liegt, wenn die Lichtabgabevorrichtung sich in der Ausser-Betriebsstellung befindet,
eine Feder den Hebel derart belastet, dass die Lichtabgabevorrichtung in die Betriebsstellung bewegt wird und ein Eingriffselement zum selektiven Erfassen des Hebels, um die Lichtabgabevorrichtung in der Ausser-Betriebsstellung zu halten.
18. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kamerakörper einen nach oben gerichteten Vorsprung oberhalb des Pentaprismas am oberen Mittelpunkt des Kamerakörpers mit einer rückwärtigen, nach unten verlaufenden Abschrägung aufweist, und dass die Lichtabgabevorrichtung ein Gehäuse (412; Fig. 16) aufweist, das auf einer Fläche der Abschrägung drehbar angebracht ist, so dass die Lichtabgabevorrichtung aus einer nach vorne gerichteten Betriebsstellung in die zumindest teilweise nach hinten gerichtete Ausser-Betriebsstellung drehbar ist,
die Kamera ferner einen Schalter (450; Fig. 22) aufweist, der im Kamerakörper montiert ist und der mit dem Lichtabgabegehäuse zusammenwirkt, um die Lichtabgabevorrichtung betriebsfähig zu machen, wenn sich die Lichtabgabevorrichtung in der Betriebsstellung befindet und sie nicht-betriebsfähig zu machen, wenn sich die Lichtabgabevorrichtung in der Ausser-Betriebsstellung befindet.
19. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein Datenanzeigeelement, das am Gehäuse der Lichtabgabevorrichtung befestigt ist und elektrisch die Zustandsdaten der Kamera anzeigt.
20. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch ein Datenanzeigeelement, das am Gehäuse der Lichtabgabevorrichtung befestigt ist und elektrisch die Betriebsdaten der Kamera anzeigt.
21. Kamera mit einem Blitzlichtgerät, gekennzeichnet durch einen Kamerakörper mit einem vorstehenden Abschnitt an seiner Oberseite, der nach vorne vorsteht und eine nach hinten und unten verlaufende Abschrägung aufweist,
ein in einem Blitzgerätgehäuse angeordnetes Blitzgerät, wobei das Blitzgerätgehäuse auf einer Oberfläche der Abschrägung aus einer Betriebsstellung der bezüglich des Kamerakörpers nach vorne gerichteten Lichtabgabevorrichtung in eine Ausser-Betriebsstellung der nach hinten gerichteten Lichtabgabevorrichtung verdrehbar ist, und
einen im Kamerakörper angeordneten Schalter (450; Fig. 22), der mit dem Blitzgerätgehäuse (412; Fig. 19) zusammenwirkt, um die Lichtabgabevorrichtung betriebsfähig zu machen, wenn sie sich in ihrer Betriebsstellung befindet und nicht-betriebsfähig, wenn sie sich in ihrer Ausser-Betriebsstellung befindet.
22. Einäugige Spiegelreflexkamera, gekennzeichnet durch einen einäugigen Spiegelreflexkamerakörper, eine in den Kamerakörper eingebaute Blitzgeräteinheit, die aus einer vom Kamerakörper herausragenden Betriebsstellung in eine im Kamerakörper untergebrachte Ausser-Betriebsstellung beweglich ist, und
ein Datenanzeigeelement, das an einer Oberseite der Blitzgeräteinheit angebracht ist und Kamerasteuerdaten anzeigt.
23. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die bewegliche Blitzgeräteinheit an einer Oberfläche oberhalb eines Aufspulabschnittes des Kamerakörpers angeordnet ist.
24. Einäugige Spiegelreflexkamera nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die bewegliche Blitzgeräteinheit an einer Oberfläche oberhalb eines Rückspulabschnittes des Kamerakörpers angeordnet ist.
DE3639751A 1985-11-22 1986-11-21 Einäugige Spiegelreflexkamera Expired - Lifetime DE3639751C3 (de)

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