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DE3631772A1 - Gehaeuse zur unterbringung von schaltungsplatten - Google Patents

Gehaeuse zur unterbringung von schaltungsplatten

Info

Publication number
DE3631772A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
parts
filler
modules
oppositely arranged
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19863631772
Other languages
English (en)
Inventor
David Horne
Lawrence Parker
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Balfour Beatty PLC
Original Assignee
BICC PLC
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BICC PLC filed Critical BICC PLC
Publication of DE3631772A1 publication Critical patent/DE3631772A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K7/00Constructional details common to different types of electric apparatus
    • H05K7/14Mounting supporting structure in casing or on frame or rack
    • H05K7/1422Printed circuit boards receptacles, e.g. stacked structures, electronic circuit modules or box like frames
    • H05K7/1424Card cages

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)
  • Assembled Shelves (AREA)

Description

Die Erfindung befaßt sich mit einem Gehäuse zur Unterbrin­ gung von Schaltungsplatten.
Die Erfindung zielt darauf ab, ein verbessertes Gehäuse be­ reitzustellen, das zur Unterbringung von Untergruppen oder Kartenrahmen bestimmt ist, die Schaltungsplatten und/oder Module mit anderen elektrischen Bauteilen tragen, wobei die Auslegung derart getroffen sein soll, daß sich eine ein­ fache Form ergibt und das Gehäuse billig herstellbar ist.
Nach der Erfindung weist das verbesserte Gehäuse zwei ge­ sondert ausgebildete und im wesentlichen identische Körper­ teile auf, von denen jedes eine Endwand und ein Teil je­ weils eines Paars von gegenüberliegend angeordneter Seiten­ wände bildet und die lösbar miteinander verbunden sind, um ein Gehäuse zu bilden, das zwei gegenüberliegend angeordne­ te offene Flächen hat, wobei das Gehäuse in der Nähe einer der beiden gegenüberliegend angeordneten offenen Flächen desselben eine Einrichtung aufweist, an der Unterbaugruppen oder Kartenrahmen und/oder Module lösbar in dem Gehäuse der­ art angebracht werden können, daß entweder die Frontflächen der Unterbaugruppen oder der Kartenrahmen und/oder der Mo­ dule etwa bündig mit der offenen Fläche des Gehäuses ab­ schließen oder daß die Flächen der Unterbaugruppen oder Kar­ tenrahmen und/oder Module von der offenen Fläche des Ge­ häuses zurückgesetzt sind.
Vorzugsweise sind die inneren Teile der Endwände der Körper­ teile in der Nähe der anderen gegenüberliegend angeordneten offenen Fläche derart geformt, daß Unterbaugruppen oder Karten­ rahmen und/oder Module in dem Gehäuse zwischen den Innen­ teilen dieser Endwände der Körperteile eingeschlossen wer­ den können, wenn das Gehäuse zusammengesetzt ist. In diesem Fall können zwei oder mehr Unterbaugruppen oder Kartenrah­ men und/oder Module übereinander oder miteinander angebracht und zwischen den Innenteilen der Endwände der Körperteile eingeschlossen werden. Die Innenteile der Endwände der Kör­ perteile begrenzen vorzugsweise Schlitze oder Blindöffnungen, in die Flansche oder andere Teile der Unterbaugruppen oder Kartenrahmen und/oder Module eingreifen können.
Die Einrichtung, an der Unterbaugruppen oder Kartenrahmen und/oder Module lösbar im Gehäuse angebracht werden können, weist vorzugsweise ein Paar Pfosten auf, die lösbar in Schlitze oder Blindöffnungen in den Innenteilen der Endwände der Körperteile eingreifen und die dazwischen eingeschlossen sind, wobei jeder Pfosten etwa über seine gesamte Längser­ streckung hinweg einen Flansch hat, der eine Mehrzahl von wechselseitig im Abstand angeordneten Öffnungen über die ge­ samte Längserstreckung hinweg hat und der auf einer Seite einer Ebene liegt, der die Mittelachse des Pfostens enthält. Der Flansch eines Pfostens erstreckt sich in Richtung dersel­ ben Ebene wie der Flansch des anderen Pfostens und liegt et­ wa in derselben Ebene. Da der Flansch jedes Pfostens auf einer Seite einer Ebene liegt, die die Mittelachse des Pfo­ stens enthält, kann durch Umkehren des Pfostens die Lage des mit Öffnungen versehenen Flansches bezüglich der benachbarten offenen Fläche des Gehäuses so gewählt werden, daß die Unter­ baugruppen oder die Kartenrahmen und/oder die Module lösbar an dem mit Öffnungen versehenen Flansch jedes Pfostens entwe­ der mit den Vorderflächen der Unterbaugruppen oder der Karten­ rahmen und/oder der Module etwa bündig mit der offenen Fläche des Gehäuses abschließend oder mit den Flächen der Unterbau­ gruppen oder der Kartenrahmen und/oder der Module in von der offenen Fläche des Gehäuses zurückgesetzter Anordnung fest­ gelegt werden.
Hieraus ist zu ersehen, daß bei dieser bevorzugten Ausfüh­ rungsform des verbesserten Gehäuses nach der Erfindung al­ ternative Montagemöglichkeiten gegeben sind, wobei in einem Falle die Unterbaugruppen oder Kartenrahmen und/oder Module lösbar in dem Gehäuse angebracht sind und daher auf einfache Weise zu Inspektions- oder Testzwecke herausgenommen werden können und im anderen Fall die Unterbaugruppen oder Karten­ rahmen und/oder Module zwischen den Endwänden des Gehäuses eingeschlossen sind und ohne ein Auseinandernehmen des Gehäu­ ses nicht entnommen werden können.
Um das vom Gehäuse umgrenzte Raumvolumen und somit das Auf­ nahmevermögen desselben zu vergrößern, kann an jeder gegen­ überliegend angeordneten Seitenwand des Gehäuses zwischen Teilen der Seitenwände einteilig mit den Körperteilen we­ nigstens ein gesondert ausgebildetes Füllteil befestigt wer­ den, wobei gegenüberliegend angeordnete Füllteile der gegen­ überliegend angeordneten Seitenwände etwa übereinstimmend miteinander ausgebildet sind. Wenn jede gegenüberliegend an­ geordnete Seitenwand des Gehäuses zwei oder mehr gesondert geformte Füllteile hat, die in fluchtgerechter Lage zwischen den Teilen der Seitenwände einteilig mit den Körperteilen befestigt sind, können alle gesondert ausgebildeten Füll­ teile der Seitenwand etwa miteinander übereinstimmend ausge­ bildet sein oder die gesondert ausgebildeten Füllteile der Seitenwand können zwei oder mehr voneinander unterschiedliche Formen haben. Wenigstens ein Füllteil jeder gegenüberliegend angeordneten Seitenwand kann an seiner äußeren Fläche einen Einsatz oder eine Vertiefung in einer solchen Form haben, daß sich ein Fingergriff oder ein Handhabungsteil bildet, um das Gehäuse in vereinfachter Weise heben und tragen zu können.
Vorzugsweise sind die Körperteile des Gehäuses und gegebenen­ falls die Füllteile aus Formkunststoffmaterial hergestellt, und in diesem Fall sind sie jeweils vorzugsweise mittels einer Spritzgußtechnik, wie einem Spritzgußverfahren mit gesteuer­ tem Innendruck hergestellt. Unter gewissen Umständen jedoch können die Körperteile des Gehäuses und gegebenenfalls der Füllteile aus Fertigmetallteilen oder Metallegierungsteilen hergestellt sein.
Die hintere Fläche des Gehäuses, d.h. jene offene Fläche des Gehäuses, die nicht als vordere Fläche gewählt ist, ist vor­ zugsweise durch eine gesondert ausgebildete Platte aus Kunststoffmaterial, Metall oder einem anderen geeigneten Ma­ terial verschlossen, die zwischen den End- und Seitenwänden des Gehäuses eingeschlossen und fest mit diesen verbunden ist. Die gesondert ausgebildete Platte hat vorzugsweise eine Mehr­ zahl von Luftschlitzen oder andere Öffnungen.
Jeder Körperteil bildet eine Endwand und Teile der gegenüber­ liegend angeordneten Seitenwände des Gehäuses und hier sind vorzugsweise Luftschlitze oder andere Öffnungen in der End­ wand vorgesehen. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die Luftschlitze in wenigstens einer Ausnehmung der äußeren Fläche des Körperteils ausgebildet. In der Praxis werden die oder jede Ausnehmung, die Luftschlitze in der äußeren Flä­ che jener Wand des Gehäuses hat, die im Gebrauchszustand des Gehäuses zu oberst liegt, vorzugsweise zeitweilig durch einen gesondert ausgebildeten Streifen verschlossen, der in die Aus­ nehmung paßt, wodurch die Gefahr reduziert wird, daß irgend­ eine verspritzte Flüssigkeit in das Gehäuse eindringen kann. Alternativ kann die Wand des Gehäuses, die zu oberst liegt, gegossen, vorgefertigt und auf andere Weise ohne Luftschlitze ausgebildet sein. Das Körperteil oder das Füllteil, von denen die Wand einen Teil bildet, sind ansonsten identisch mit dem anderen Körperteil oder dem gegenüberliegend angeordneten Füllteil ausgebildet. Wenn die Länge der gegenüberliegend angeordneten Seitenwände des Gehäuses dadurch vergrößert wird, daß ein oder mehr als ein Füllteil eingesetzt werden, kann das Füllteil oder wenigstens eines der Füllteile Luft­ schlitze oder andere Öffnungen haben und vorzugsweise sind in diesem Fall die Luftschlitze im Füllteil wenigstens in einer Ausnehmung in der äußeren Fläche des Füllteils ausge­ bildet, wobei die Ausnehmung eine Fortsetzung der Ausnehmung in den äußeren Flächen der Körperteile ist.
Gesondert ausgebildete Füße, die beispielsweise aus Kunst­ stoffmaterial gegossen sind, können lösbar an einem der Kör­ perteile so angebracht werden, daß, wenn das Gehäuse auf diesen Füßen steht, der andere Körperteil zu oberst liegt.
Alternativ können zwei gesondert ausgebildete Füße lösbar an jedem Körperteil angebracht werden, so daß, wenn das Ge­ häuse auf diesen Füßen steht, die von diesen Körperteilen gebildeten Endwände etwa vertikal angeordnet sind. In allen Fällen können alle Füße etwa dieselbe Höhe haben oder das vorderseitige Paar Füße kann eine größere Höhe als das rück­ wärtige Paar Füße haben.
Das verbesserte Gehäuse nach der Erfindung ist insbesondere jedoch nicht ausschließlich zur Anwendung in 482,6 mm (19 inch) Systemen der International Electrotechnical Commission (IEC) 297 geeignet und gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann es irgendeine Höhe mit Abstufungen von 1U zwischen 3U und 12U haben, wobei U=44,45 mm (1,75 inch) ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von drei bevorzugten Ausführungsformen des Gehäuses zur Unterbringung von Schal­ tungsplatten unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung näher erläutert. Darin zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Vorderansicht einer bevor­ zugten Ausführungsform des Gehäuses, wobei Unter­ baugruppen und Module lösbar darin angebracht sind, und das zur Verwendung in einem 482,6 mm (19 inch) System von IEC 297 bestimmt ist und eine Höhe von 3U hat,
Fig. 2 eine perspektivische Draufsicht einer bevorzugten Ausführungsform eines Gehäuses, wobei Unterbau­ gruppen und Module darin eingeschlossen sind und das im selben System anwendbar ist, jedoch eine Abmessung von 6U hat,
Fig. 3 eine isometrische Ansicht des in Fig. 1 gezeigten Gehäuses unter Weglassung der Unterbaugruppen und Module,
Fig. 4 eine isometrische Ansicht einer bevorzugten Aus­ führungsform eines Gehäuses zur Verwendung in einem 482,6 mm (19 inch) System von IEC 297 mit einer Höhe von 4U,
Fig. 5 eine isometrische Ansicht einer Ausführungsva­ riante des in Fig. 2 gezeigten Gehäuses, wobei die Unterbaugruppen und Module weggelassen sind,
Fig. 6 eine Innenansicht einer der gesondert ausgebilde­ ten Körperteile der in den Fig. 1 bis 5 gezeigten Gehäuse,
Fig. 7 eine Innenansicht im Ausschnitt mit vergrößer­ tem Maßstab einer Einzelheit von einem der ge­ sondert ausgebildeten Körper in der Nähe einer offenen Fläche der in den Fig. 1 bis 5 gezeigten Gehäuse,
Fig. 8 eine Ausschnittsinnenansicht in vergrößertem Maßstab einer Einzelheit einer der gesondert ausgebildeten Körperteile in der Nähe der an­ deren offenen Fläche der in den Fig. 1 bis 5 gezeigten Gehäuse,
Fig. 9 eine Schnittansicht längs der Linie IX-IX in Fig. 6,
Fig. 10 eine vergrößerte Ausschnittsansicht eines Paars von ineinandergreifender Ränder der gesondert aus­ gebildeten Körperteile der in den Fig. 1 bis 5 gezeigten Gehäuse,
Fig. 11 eine auseinandergezogene Darstellung des in Fig. 5 gezeigten Gehäuses,
Fig. 12 eine teilweise auseinandergezogene Darstellung des in Fig. 5 gezeigten Gehäuses zur Verdeut­ lichung der Art und Weise, nach der eine Unterbau­ gruppe lösbar in dem Gehäuse angebracht wird,
Fig. 13 eine teilweise auseinandergezogene Darstellung des in Fig. 5 gezeigten Gehäuses zur Verdeut­ lichung der Art und Weise, nach der eine Unterbau­ gruppe in dem Gehäuse während der Montage des Gehäuses eingeschlossen wird,
Fig. 14 bis 16 jeweils äußere und innere Ansichten und eine Seitenansicht eines der Füllteile, das in dem in Fig. 5 gezeigten Gehäuse Verwendung findet, und
Fig. 17 eine Schnittansicht längs der Linie XVII-XVII in Fig. 14.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 und 3 ist ein Gehäuse zur Anwendung bei einem 482,6 mm (19 inch) System von IEC 297 gezeigt, das eine Höhe von 3U hat. Das Gehäuse weist zwei gesondert ausgebildete identische Körperteile 1 aus Formkunst­ stoffmaterial auf, wobei jedes eine Endwand 2 und ein Teil 3 eines jeweiligen Paars von gegenüberliegend angeordneter Sei­ tenwände 4 bildet und wobei diese Körperteile unter Bildung des Gehäuses lösbar fest miteinander verbunden werden kön­ nen. Wie detailliert unter Bezugnahme auf die Fig. 6 bis 13 beschrieben wird, ist in der Nähe einer der gegenüberliegend angeordneten offenen Flächen des Gehäuses eine Einrichtung vorgesehen, an der Unterbaugruppen R mit Schaltungsplatten und Module M, die weitere elektrische Bauteile tragen, lösbar in dem Gehäuse so angebracht werden können, daß entweder, wie gezeigt, die vorderen Flächen der Unterbaugruppen oder Karten­ rahmen und/oder Module etwa bündig mit der offenen Fläche ab­ schließen oder daß die Flächen der Unterbaugruppen oder Kar­ tenrahmen und/oder Module von dieser offenen Fläche zurückge­ setzt sind, so daß irgendwelche Griffteile, Schalter oder andere Anschlußteile nicht in einem unerwünschten Maße vor­ stehen. Jedes Körperteil 1 hat in seinen äußeren Flächen seiner Endwand 2 und der Teile 3 zwei Ausnehmungen 6 und Luftschlitze 7 sind in dem Teil jeder Ausnehmung in der äus­ seren Fläche der Endwand vorgesehen. Gesondert ausgebildete Füße 8 aus Formkunststoffmaterial sind lösbar fest mit einem der Körperteile 1 verbunden, so daß - wie in Fig. 1 gezeigt ist - wenn das Gehäuse auf diesen Füßen steht, der andere Kör­ perteil 1 zu oberst liegt. Wie gezeigt ist das vordere Fuß­ paar in der Höhe größer als das hintere Fußpaar bemessen. Gegebenenfalls können die Luftschlitze 7 in den Ausnehmungen 6 in der Endwand 2 des zu oberst liegenden Körperteils 1 zeit­ weilig dadurch verschlossen werden, daß gesondert ausgebil­ dete Streifen (nicht gezeigt) aus Kunststoffmaterial ange­ bracht werden, die in die Ausnehmung passen und hierdurch die Gefahr reduzieren, daß irgendeine verspritzte Flüssigkeit in das Gehäuse eindringen kann. Die hintere Fläche des Ge­ häuses ist durch eine gesondert ausgebildete Platte 10 (Fig. 11 bis 13) aus Kunststoffmaterial verschlossen, die zwi­ schen den Endwänden 2 und den Teilen 3 der Körperteile 1 unter Bildung des Gehäuses eingeschlossen sind.
Das Gehäuse, das für ein 482,6 mm (19 inch) System nach IEC 297 bestimmt ist und eine Höhe von 6U hat, ist in Fig. 2 gezeigt. Es weist zwei gesondert ausgebildete identische Körperteile 1 aus Formkunststoffmaterial auf. Jedes Körperteil ist über­ einstimmend ausgebildet und ihre Teile tragen dieselben Be­ zugszeichen wie die Kunststofformkörperteile 1 des Gehäuses nach den Fig. 1 und 3. Jede gegenüberliegend angeordnete Sei­ tenwand 14 des Gehäuses hat zwischen den Teilen 3 der Körper­ teile 1 befestigt ein gesondert ausgebildetes Füllteil 15 aus Formkunststoffmaterial. Das Füllteil einer Seitenwand stimmt mit dem Füllteil der anderen Seitenwand überein. Wie nachstehend unter Bezugnahme auf die Fig. 6 bis 17 näher er­ läutert werden wird, arbeiten diese Füllteile 15 mit dem Teil 3 der Körperteile 1 zusammen und sind zwischen den Tei­ len 3 festgeklemmt, wenn das Gehäuse zusammengebaut ist. Je­ des Füllteil 15 hat ein Paar Ausnehmungen 16, die zu den Ausnehmungen 6 in den Körperteilen 1 fluchten und auf einem Teil der Längserstreckung jeder Ausnehmung 16 sind Luftschlitze 17 ausgebildet. Wie näher anhand den Fig. 6 bis 13 erläutert werden wird, sind die inneren Teile der Endwände 2 der Kör­ perteile 1 derart geformt, daß Unterbaugruppen R und Module M übereinander angebracht und zwischen den inneren Teilen der Endwände eingeschlossen werden können, so daß sie ohne ein Auseinandernehmen des Gehäuses nicht entfernt werden können. Zwei gesondert ausgebildete Füße 18 aus Formkunststoffmaterial sind lösbar an den jeweiligen Kunststofformkörpern 1 be­ festigt. Alle Füße haben dieselbe Höhe, so daß, wenn das Ge­ häuse auf diesen Füßen steht, die Endwände 2 vertikal ausge­ richtet und eine der Seitenwände 14, die ein Füllteil 15 ent­ hält, zu oberst liegt. Jener Teil jener Nut 16 in dem zu oberst liegenden Füllteil 15, in dem Luftschlitze 17 aus­ gebildet sind, kann zeitweise durch ein gesondert ausge­ bildetes Band (nicht gezeigt) aus Kunststoffmaterial ver­ schlossen werden, das in die Ausnehmung paßt. Wie bei dem Gehäuse nach den Fig. 1 und 3 ist die hintere Fläche des Ge­ häuses durch eine gesondert ausgebildete Platte 10 (Fig. 11 bis 13) aus Kunststoffmaterial verschlossen, die zwischen den Endwänden 2 und den Teilen 3 der Körperteile 1 unter Bildung des Gehäuses eingeschlossen sind.
Fig. 4 ist eine isometrische Ansicht des Gehäuses zur Ver­ wendung bei einem 482,6 mm (19 inch) System nach IEC 297 und hat eine Höhe von 4U. Das Gehäuse weist zwei gesondert ausgebildete identische Körper 1 aus Formkunststoffmaterial auf, wobei die Körperteile übereinstimmend ausgebildet sind und jene Teile mit denselben Bezugszeichen versehen sind, die den Formkunststoffkörperteilen 1 des Gehäuses nach den Fig. 1 und 3 entsprechen. Jede gegenüberliegend angeordnete Seitenwand 24 des Gehäuses hat zwischen den Teilen 3 der Körperteile 1 ein gesondert ausgebildetes Füllteil 25 aus Formkunststoffmaterial festgelegt und das Füllteil einer Sei­ tenwand stimmt mit dem Füllteil der anderen Seitenwand über­ ein. Die Füllteile 25 arbeiten mit den Teilen 3 der Körper­ teile 1 zusammen und sind zwischen den Teilen 3 eingeklemmt, wenn das Gehäuse zusammengebaut ist, und zwar auf genau die gleiche Weise wie die Füllteile 15 des Gehäuses nach Fig. 2, die mit den Teilen 3 der Körperteile 1 zusammenarbeiten, wo­ bei dieses Zusammenwirken nachstehend unter Bezugnahme auf die Fig. 6 bis 17 näher erläutert wird.
Das in Fig. 5 gezeigte Gehäuse ist eine Ausführungsvariante des Gehäuses nach Fig. 2, das sich dadurch unterscheidet, daß im Gebrauchszustand eine der Endwände 2 zu oberst liegt und daß jedes Füllteil 15 an seiner Außenfläche einen Einsatz 19 hat, der zwischen den Ausnehmungen 16 verläuft und eine Schulter 20 bildet, so daß man einen Fingergriff hat, mit dessen Hilfe das Gehäuse gehoben und getragen werden kann.
Wie sich aus den Fig. 6 bis 13 ersehen läßt, haben die Teile 3 jedes Körperteils 1 an einem ihrer Enden Flansche 9, die teilweise eine offene Fläche des Gehäuses begrenzen und an dem jeweiligen anderen Ende sind Flansche 22 mit größerer Länge als die Flansche 9 vorgesehen, die teilweise die andere offene Fläche des Gehäuses begrenzen. In der Nähe jedes Flan­ sches 9 und einteilig mit den inneren Flächen der Endwand 2 und der Teile 3 sind Wände vorgesehen, die einen Sockel 34 zur Aufnahme eines gesondert ausgebildeten Pfostens 35 mit in etwa H-förmigem Querschnitt (Fig. 11 und 12) bilden, der in Sockel 34 der Endwände 2 der Körperteile 1 eingreift und zwi­ schen denselben eingeschlossen ist. Jeder Pfosten 35 hat über seine Längserstreckung hinweg einen Flansch 36, der eine Mehrzahl von in wechselseitigem Abstand längs der Längser­ streckung angeordneten Öffnungen 37 hat und der auf einer Seite einer Ebene liegt, die die Mittelachse des Pfostens ent­ hält. Im Gebrauchszustand sind die Pfosten 35 so in Eingriff mit den Sockeln 34, daß die Flansche 36 etwa in derselben Ebene liegen. Die Öffnungen 37 in den Flanschen 36 sind zum lösbaren Anbringen einer Unterbaugruppe oder eines Moduls im Gehäuse vorgesehen. In einer Lage der Pfosten in den Sockeln 34 ist die Lage der mit Öffnungen versehenen Flansche 36 bezüglich der benachbarten offenen Fläche des Gehäuses derart, daß die vorderen Flächen der Unterbaugruppen und/oder der Module, die lösbar an den Flanschen angebracht sind, etwa bündig mit der offenen Fläche des Gehäuses abschließen. Durch Umkehren jedes Pfostens 35 kann die Lage der mit Öffnungen versehenen Flansche 36 bezüglich der benachbarten offenen Flä­ che des Verschlußes so gewählt werden, daß die vorderen Flä­ chen der Unterbaugruppen und/oder der Module, die lösbar an den Flanschen angebracht sind, von der offenen Fläche des Ge­ häuses angeordnet sind.
In der Nähe jedes Flansches 22 und einteilig mit der inne­ ren Fläche der Endwand 2 ausgebildet sind Wände vorgesehen, die einen Sockel 28 zur Aufnahme eines Flansches einer Un­ terbaugruppe des Moduls begrenzen. Jede Unterbaugruppe oder jeder Modul kann in das Gehäuse eingepaßt werden, wenn das Gehäuse zusammengesetzt ist, so daß die Flansche an der Unterbaugruppe oder dem Modul in die Sockel 28 eingreifen und die Unterbaugruppe oder der Modul ist zwischen den End­ wänden 2 der Körperteile 1 eingeschlossen und kann ohne ein Auseinandernehmen des Gehäuses nicht entfernt werden.
In Abhängigkeit davon, welche offene Fläche des Gehäuses als Vorderfläche des Gehäuses verwendet wird, kann die andere offene Fläche des Gehäuses durch eine gesondert ausgebildete Tafel oder Platte 10 (Fig. 11 bis 13) verschlossen werden. Zu diesem Zweck sind zwischen den Flanschen 9 und einer Wand jedes Sockels 34 Schlitze 29 und zwischen den Flanschen 22 und einer Wand jedes Sockels 28 Schlitze 30 vorgesehen. Die Schlitze 29 und 30 bilden eine Einrichtung, mittels der eine gesondert ausgebildete Platte 10 zwischen den Körperteilen 1 angeschlossen werden kann, um jene offene Fläche des Ge­ häuses zu verschließen, die die Rückfläche bilden soll.
Zwischen den Sockeln 34 und den Sockeln 28 jedes Körper­ teils sind in der Nähe der offenen Flächen des Gehäuses ge­ genseitig in gegenseitigem Abstand Wände 31 angeordnet, die einteilig mit der inneren Fläche der Endwand 2 ausgebildet sind und die an einer benachbarten Fläche einer Unterbaugruppe oder eines Moduls anliegen. Wenn die Vorderflächen der Un­ terbaugruppen und/oder Module von der offenen Fläche des Gehäuses zurückgesetzt angeordnet sind, dienen die Wände 31 auch als eine Einrichtung, mittels der ein gesondert aus­ gebildetes Dekorationsteil (nicht gezeigt) mittels Reibschluß in Eingriff gebracht werden kann, um jede freiliegende inne­ re Fläche des Körperteils 1 abzudecken.
Um eine lösbare Verbindung der beiden Körperteile zur Bildung eines Gehäuses zu erreichen, hat jedes Körper­ teil jedem Teil 3 benachbart zwei Pfosten 43, die jeweils eine Durchgangsbohrung 44 haben, die sich in eine Ausneh­ mung 45 in einer der Ausnehmungen 6 in der äußeren Fläche der Endwand 2 öffnet. Jeder Pfosten 43 ist von der inneren Fläche des benachbarten Teils 3 in einem Abstand nach innen angeordnet und bildet mit dem benachbarten Teil 3 einen Sockel 46. Das offene Ende jedes Pfostens 43, das von der Endwand 2 entfernt ist, ist bei 47 ausgenommen. Wenn die beiden Körperteile 1 lösbar fest miteinander verbunden sind, wird ein gesondert ausgebildeter Pfosten 50 (Fig. 11; bis 13) mit etwa H-förmigem Querschnitt, der eine Gewinde­ bohrung in jedem seiner Enden hat, teilweise in die Aus­ nehmung 47 und dem zugeordneten Sockel 46 jedes Pfostens 43 eines Körperteils eingeführt und darin mit Hilfe einer langen Schraube 48 (Fig. 11 bis 13) festgelegt, die in die Durchgangsbohrung 44 des Pfostens 43 von der Ausnehmung 45 in dem Schlitz 6 her eingesetzt wird und in die Gewindeboh­ rung an dem Ende des Pfostens eingeschraubt wird. Die vor­ stehenden Teile der H-förmigen Pfosten 40 sind in den Aus­ nehmungen 47 in den zugeordneten Sockeln 46 der Pfosten 43 des anderen Körperteils 1 in Eingriff und sie werden darin mit Hilfe von langen Schrauben 48 festgelegt, die in die Durchgangsbohrungen 44 der Pfosten 43 des anderen Körper­ teils eingeführt und in die Gewindebohrungen an den anderen Enden der Pfosten eingeschraubt werden.
Auch ist noch zu erwähnen, daß die Längserstreckungen der Pfosten 40 und jener der Pfosten 35 davon abhängig ist, ob ein oder mehr als ein Füllteil 15, 25 einen Teil jeder Sei­ tenwand des Gehäuses bildet oder nicht.
An ihren freien Rändern sind die Teile 3 jedes Körperteils 1 stufenförmig ausgebildet, wie dies in Fig. 10 gezeigt ist. Wenn daher die beiden Körperteile 1 lösbar fest mitein­ ander verbunden werden, greifen die stufenförmig ausge­ bildeten Ränder ineinander, wie dies gezeigt ist und sie bilden in der äußeren Fläche der Seitenwand des Gehäuses einen Spalt oder eine Nut 52, die ansprechend auf das Auge wirkt.
Einteilig mit der inneren Fläche der Endwand 2 jedes Kör­ perteils 1 ausgebildet und zwischen den Teilen 3 verlau­ fend sind Versteifungsrippen 54 vorgesehen, in denen Blind­ bohrungen 55 ausgebildet sind, die zur direkten Befestigung von Schaltungsplatten an dem Körperteil dienen.
Die langen Schrauben 48, die zum Befestigen der Pfosten 50 in dem unteren Körperteil 1 verwendet werden, können auch zum Festlegen der Füße 8 an einer erforderlichen Höhe des Körperteils verwendet werden. Die Füße greifen in die Aus­ nehmungen 45 ein. Die Ausnehmungen 45 der äußeren Fläche der Endwand 2 des oberen Körperteils 1 können durch geson­ dert ausgebildete Stopfen 49 verschlossen sein, die mittels Kraftschluß in die Ausnehmungen eingepaßt sind und deren äußere Fläche passend zu den zwischen den Luftschlitzen 7 in den Ausnehmungen 6 vorstehenden Teilen ausgebildet sein können.
Wie aus Fig. 12 zu ersehen ist, kann eine Unterbaugruppe R lösbar in dem Gehäuse mit Hilfe von Bolzen 51 angebracht werden, die durch die Öffnungen in den Flanschen an den Un­ terbaugruppen und durch Öffnungen 37 in den Flanschen 36 der Pfosten 35 gehen. Fig. 13 zeigt die Art und Weise, mit der eine Unterbaugruppe R in ein Gehäuse eingeschlossen wer­ den kann, wenn das Gehäuse zusammengesetzt ist, und zwar mit Hilfe der Flansche auf der Unterbaugruppe, die in dazu fluchtenden Sockeln 28 der Körperteile 1 und in die Sockel 68 der Füllteile 15 eingreifen.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 14 bis 17 hat das Füllteil 15 des in Fig. 5 gezeigten Gehäuses einteilig ausgebildete Tei­ le, die den Teilen der Körperteile 1 entsprechen und Ver­ längerungen derselben bilden. An einem Ende hat das Füll­ teil 15 einen Flansch 59, der etwa identisch zu einer Ver­ längerung der Flansche 9 jedes Körperteils 1 und im we­ sentlichen übereinstimmend mit diesem ausgebildet ist und am anderen Ende hat das Füllteil einen Flansch 62, der etwa mit einer Verlängerung der Flansche 22 der Körperteile 1 übereinstimmt und eine Verlängerung derselben bildet. In der Nähe des Flansches 59 sind Sockel 64 vorgesehen, die im Gebrauchszustand des Füllteils 15 eine Verlängerung eines Teils der Sockel 34 der Körperteile 1 bilden und in der Nähe des Flansches 62 sind Sockel 68 vorgesehen, die im Gebrauchs­ zustand des Füllteils eine Verlängerung der Sockel 28 der Körperteile 1 bilden. Zwischen einer Wand des Sockels 64 und dem Flansch 59 sind Schlitze 69 vorgesehen, die im Gebrauchs­ zustand des Füllteils 15 eine Verlängerung der Schlitze 29 bilden und zwischen einer Wand des Sockels 68 und dem Flansch 62 sind Schlitze 70 vorgesehen, die im Gebrauchszustand des Füllteils eine Verlängerung der Schlitze 30 in den Körpertei­ len 1 bilden. Die Sockel 76 bilden im Gebrauchszustand des Füllteils 15 Verlängerungen der Sockel 46 der Körperteile 1 und sie kommen in Eingriff mit den H-förmigen Pfosten 50. Wie vorstehend bereits erwähnt worden ist, hat das Füllteil 15 einen Einsatz 19, der sich zwischen den Ausnehmungen 60 erstreckt und der Schultern 20 bildet, die Fingergriffe zum Heben und Tragen eines Gehäuses bilden, das als Bauteil das Füllteil hat. Die gegenüberliegenden Längsränder der Füll­ teile sind stufenförmig in ähnlicher Weise wie die freien Ränder der Teile 3 des Körperteils 1 ausgebildet und sie ar­ beiten mit den freien Rändern der Teile 3 zweier Körperteile auf dieselbe Weise zusammen, wie dies in Fig. 10 gezeigt ist.
Das verbesserte Gehäuse nach der Erfindung hat einen sehr be­ deutenden Vorteil, der darin zu sehen ist, daß die Gehäuse eine Mehrzahl von Höhen haben können, die voneinander unterschied­ lich wählbar sind, und da sie aus identischen Körperteilen zusammengesetzt werden können, die die Endwände und ein Teil jedes Paars gegenüberliegend angeordneter Seitenwände bilden und das Gehäuse kann eine gerade Anzahl von Füllteilen aufweisen. Alle Füllteile können miteinander übereinstimmen (Füllteil 15) oder in einer geradzahligen Anzahl vorgesehen sein, wobei eine Anzahl eine Form (Füllteil 12) und die an­ dere gerade Anzahl eine andere Form (Füllteil 15) haben kann. Als Folge hiervon lassen sich die Herstellungskosten für Gehäuse mit voneinander unterschiedlichen Höhen beträcht­ lich im Vergleich zu solchen Gehäusen reduzieren, die man bisher zur Unterbringung von Schaltungsplatten vorgeschlagen und verwendet hat. Die bevorzugte Ausführungsform des ver­ besserten Gehäuses hat ferner noch den zusätzlichen weiteren bedeutenden Vorteil, daß es eine alternative Montage erleich­ tert, wobei Unterbaugruppen oder Kartenrahmen und/oder Mo­ dule lösbar in dem Gehäuse angebracht werden können und die­ se leicht zu Service- oder Testzwecken genommen werden kön­ nen, während andere Unterbaugruppen oder Kartenrahmen und/ oder Module zwischen den Endwänden des Gehäuses eingeschlossen sind, und ohne ein Auseinandernehmen des Gehäuses nicht entfernt werden können.

Claims (17)

1. Gehäuse zur Unterbringung von Unterbaugruppen oder Kartenrahmen, die Schaltungsplatten tragen und/oder Module, die andere elektrische Bauteile tragen, mit zwei gesondert ausgebildeten im wesentlichen übereinstimmenden Körpertei­ len (1), von denen jedes eine Endwand (2) und ein Teil (3) jeweils eines Paars gegenüberliegend angeordneter Seitenwände (4, 14, 24) bildet, und die lösbar miteinander unter Bildung eines Gehäuses fest verbunden sind, das zwei gegenüberlie­ gend angeordnete offene Flächen hat, dadurch gekenn­ zeichnet, daß benachbart einer der beiden gegenüber­ liegend angeordneten offenen Flächen des Gehäuses das Ge­ häuse eine Einrichtung (35) enthält, an der Unterbaugruppen oder Kartenrahmen und/oder Module lösbar im Gehäuse so angebracht werden können, daß entweder die Vorderflächen der Unterbaugruppen oder Kartenrahmen und/oder Module etwa bündig mit der offenen Fläche des Gehäuses abschließen oder daß diese Flächen der Unterbaugruppen oder Kartenrahmen und/oder Module von der offenen Fläche des Gehäuses zurück­ gesetzt liegen.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren Teile der Endwände der Körperteile in der Nähe der anderen gegenüberliegend angeordneten offenen Fläche der­ art geformt sind, daß die Unterbaugruppen oder Kartenrahmen und/oder Module in dem Gehäuse zwischen den inneren Teilen der Endwände der Körperteile eingeschlossen sind, wenn das Gehäuse zusammengebaut ist.
3. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren Teile der Endwände (2) der Körperteile (1) Schlitze oder Blindöffnungen (68) bilden, in die Flansche oder andere Teile der Unterbaugruppen oder Kartenrahmen und/oder Module eingreifen können.
4. Gehäuse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (35), an der Unterbau­ gruppen oder Kartenrahmen und/oder Module lösbar in dem Ge­ häuse angebracht werden können, ein Paar Pfosten aufweist, die lösbar in Schlitze oder Blindöffnungen (64) in den in­ neren Teilen der Endwände (2) der Körperteile (1) eingrei­ fen und die dazwischen eingeschlossen sind, daß jeder Pfosten über etwa seine gesamte Längserstreckung hinweg einen Flansch (36) hat, der eine Mehrzahl von wechselseitig im Abstand angeordnete Öffnungen (37) über seine Gesamtlängserstreckung hat und die auf einer Seite einer Ebene liegen, die die Mittelachse des Pfostens enthält, und daß der Flansch eines Pfostens sich in Richtung des Flansches des anderen Pfostens erstreckt und etwa in derselben Ebene wie der Flansch des anderen Pfostens liegt.
5. Gehäuse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede gegenüberliegend ange­ ordnete Seitenwand (14, 24) des Gehäuses zwischen den Tei­ len (3) der Seitenwand einteilig mit den Körpern (1) we­ nigstens ein gesondert ausgebildetes Füllteil (15, 25) fest­ gelegt hat, und daß gegenüberliegend angeordnete Füllteile der gegenüberliegend angeordneten Seitenwände etwa über­ einstimmend miteinander ausgebildet sind.
6. Gehäuse nach Anspruch 5, bei dem jede gegenüberliegend angeordnete Seitenwand des Gehäuses zwei oder mehr gesondert ausgebildete Füllteile hat, die fluchtgerecht zwischen den Teilen der Seitenwand einteilig mit den Körperteilen fest vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß alle gesondert ausgebildeten Füllteile der Seitenwand übereinstimmend mit­ einander ausgelegt sind.
7. Gehäuse nach Anspruch 5, bei dem jede gegenüberliegend angeordnete Seitenwand des Gehäuses zwei oder mehr gesondert ausgebildete Füllteile hat, die fluchtgerecht zwischen den Teilen der Seitenwand einteilig mit den Körperteilen fest­ gelegt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die gesondert ausge­ bildeten Füllteile der Seitenwand zwei oder mehr Formen ha­ ben, die sich voneinander unterscheiden.
8. Gehäuse nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Füllteil (15) jeder ge­ genüberliegend angeordneten Seitenwand (14) an seiner äußeren Fläche einen Einsatz oder eine Vertiefung (19) mit einer solchen Gestalt und Form hat, daß sich ein Fingergriff oder ein Handgriffteil (20) zum leichten Heben und Tragen des Ge­ häuses bildet.
9. Gehäuse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Körperteile (1) des Gehäuses und gegebenenfalls die Füllteile aus Formkunststoffmaterial hergestellt sind.
10. Gehäuse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die hintere Fläche des Gehäuses durch eine gesondert ausgebildete Platte (10) verschlossen ist, die zwischen den End- und Seitenwänden des Gehäuses eingeschlossen und fest mit diesen verbunden ist.
11. Gehäuse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Körperteil (1), das eine Endwand und Teile der gegenüberliegend angeordneten Seiten­ wände des Gehäuses bildet, Luftschlitze (7) oder andere Öff­ nungen in der Endwand hat.
12. Gehäuse nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftschlitze (7) wenigstens in einer Ausnehmung (6) in der äußeren Fläche der Endwand (2) des Körperteils aus­ gebildet sind.
13. Gehäuse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die oder jede Ausnehmung, die Luftschlitze in der äus­ seren Fläche jener Wand des Gehäuses hat, die im Gebrauchs­ zustand des Gehäuses zu oberst liegt, mittels eines gesondert ausgebildeten Bandes zeitweilig verschlossen ist, das in die Ausnehmung paßt.
14. Gehäuse nach Anspruch 13, bei dem die Länge der ge­ genüberliegend angeordneten Seitenwände des Gehäuses durch Einsetzen eines Füllteils (15) oder mehrerer verlängert wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllteil oder wenigstens eines der Füllteile auch Luftschlitze (17) oder andere Öffnungen hat.
15. Gehäuse nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftschlitze (17) in dem Einsatz (15) wenigstens in einer Ausnehmung (16) in der äußeren Fläche des Ein­ satzes ausgebildet sind, wobei die Ausnehmung eine Fort­ setzung der Ausnehmung (6) in der äußeren Fläche der Körper­ teile (1) ist.
16. Gehäuse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß gesondert ausgebildete Füße (8) lösbar fest an einem der Körperteile (1) derart an­ bringbar sind, daß, wenn das Gehäuse auf diesen Füßen steht, das andere Körperteil zu oberst liegt.
17. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwei gesondert ausgebildete Füße (18) lösbar fest mit jedem Körperteil (1) so verbunden sind, daß beim Aufliegen des Gehäuses auf diesen Füßen die Endwände (2), die von diesen Körperteilen gebildet werden, etwa ver­ tikal angeordnet sind.
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