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DE3631354A1 - Energiedissipator zum abfangen elektromagnetischer wellen durch reflexion, abschirmung und dissipation - Google Patents

Energiedissipator zum abfangen elektromagnetischer wellen durch reflexion, abschirmung und dissipation

Info

Publication number
DE3631354A1
DE3631354A1 DE19863631354 DE3631354A DE3631354A1 DE 3631354 A1 DE3631354 A1 DE 3631354A1 DE 19863631354 DE19863631354 DE 19863631354 DE 3631354 A DE3631354 A DE 3631354A DE 3631354 A1 DE3631354 A1 DE 3631354A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
energy dissipator
protect
plastic
paper
helmet
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19863631354
Other languages
English (en)
Inventor
Hermann M M Dr Re Killesreiter
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Killesreiter hermann Mm drrernat
Original Assignee
Killesreiter hermann Mm drrernat
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Killesreiter hermann Mm drrernat filed Critical Killesreiter hermann Mm drrernat
Priority to DE19863631354 priority Critical patent/DE3631354A1/de
Publication of DE3631354A1 publication Critical patent/DE3631354A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N1/00Electrotherapy; Circuits therefor
    • A61N1/16Screening or neutralising undesirable influences from or using, atmospheric or terrestrial radiation or fields

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Nuclear Medicine, Radiotherapy & Molecular Imaging (AREA)
  • Radiology & Medical Imaging (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

Das Verfahren zur Herstellung von Energiedissipatoren in der besonderen Ausführungsart von mehrlagigen Tapeten und Folien basiert auf dem Unteranspruch Nr. 18 des Hauptanspruches. Die Aufgabe, die mit dem hier als Patent beantragten Verfahren gelöst werden soll, besteht darin, einen Weg zur Herstellung von Bahnenmaterial anzugeben, das dann, mehrere Lagen gut haftend miteinander verbunden, als Untertapete in Wohnräumen etc., sowie zu Abschirmzwecken für Geräte verwendet werden kann.
Die gewerbliche Anwendbarkeit ist damit bereits gegeben, sie kann auf Räume in Krankenhäusern etc. ausgedehnt werden, ebenso zur Umhüllung von elektrischen Schaltschränken und Transformatoren, sowie von elektronischen Geräten, etc.
Der Stand der Technik dürfte den Erfindungsgedanken vermutlich noch nicht aufgenommen haben. Die vorteilhaften Wirkungen wurden bereits im Hauptanspruch beschrieben.
Ein Weg zur Ausführung besteht darin, daß etwa sechs Bahnen aus nicht oder nur wenig saugfähigem, reißfestem Papier mit einer Metallsuspension mit möglichst je verschiedenen, jedoch fortlaufend sich wiederholenden Mustern von Dreiecken oder Polygone ähnlich Abb. 1 bedruckt und haftend miteinander verbunden werden.
Patentansprüche der Nebenansprüche 1. Patentanspruch als Nebenanspruch: mehrlagige Tapeten:
Die wesentlichen Merkmale des Verfahrens zur Herstellung von Energiedissipatoren in der besonderen Ausführungsart von mehrlagigen Tapeten basieren auf dem Unteranspruch Nr. 18 des Hauptanspruchs.
Demnach werden zunächst Bahnen etwa von der Breite einer Tapete aus nicht oder nur wenig saugfähigem, reißfestem Papier (auch Kondensatorpapier oder Papier, wie es auch als Trägermaterial für Teppichklebestreifen verwendet wird) mit einem sich fortlaufend wiederholenden Muster von Dreiecken und Polygonen ähnlich Abb. 1 des Hauptanspruchs mit einer Metallsuspension bedruckt. Diese sind dadurch gekennzeichnet, daß sie z. B. aus "Leitsilber" (Fa.Degussa, teuer), sogen. Bronzen zum Streichen oder Sprühen, oder Metallacken bestehen. Dadurch entsteht Rollenmaterial.
Anschließend werden etwa sechs dieser Bahnen, wovon jede mit einem anderen Muster bedruckt sein soll, sowie eine nichtbedruckte, saugfähige Deckbahn gut haftend miteinander verbunden. Es entsteht so eine als Untertapete zu verwendende mehrlagige Tapete.
1. Unteranspruch zum 1. Nebenanspruch:
Mehrlagige Tapeten werden in einem kontinuierlichen Verfahren hergestellt. Es ist dadurch gekennzeichnet, daß etwa sieben Rollen, wovon sechs die verschiedenen Muster haben und eine nicht bedruckt ist, übereinander angeordnet und nach dem Aufwalzen eines Klebers zusammengeführt und aufeinandergepreßt werden.
2. Unteranspruch zum 1. Nebenanspruch der Hauptanmeldung:
Mehrlagige Streifen zum Abschirmen von elektronischen Schaltungen und von Leitungen.
Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß nur schmale Streifen aus Kondensatorpapier oder aus Papier, wie es als Trägermaterial für Klebestreifen für Teppiche Verwendung findet, verwendet werden.
2. Patentanspruch als Nebenanspruch: Mehrlagige Folien.
Mehrlagige Bahnen, die als Zuschneidematerial für die entsprechenden Unteransprüche des Hauptanspruchs verwendet werden können.
Das Verfarhren ist dadurch gekennzeichnet, daß eine Folie aus plastischem, weichem Kunststoff verwendet wird, die Deckbahn jedoch aus dünnem Schaumstoff, Filz oder Lederersatz besteht.
1. Unteranspruch zum 2. Nebenanspruch:
Das mehrlagige Zuschneidematerial wird in einem kontinuierlichen Verfahren hergestellt.
Es ist dadurch gekennzeichnet, daß zunächst bei Verwendung von insgesamt sieben Bahnen die sechs bedruckten Kunststoffbahnen zusammengeführt und durch einen Kleber oder durch Hochfrequenzschweißen gitter-, streifen-, oder punktförmig miteinander verbunden werden. Anschließend wird dieses Rollenmaterial mit dem Rollenmaterial der Deckbahn nach Beschichten mit einem geeigneten Kleber zusammengeführt und aufeinandergepreßt.
Beschreibung
Aufgrund eigener, leidvoller Erfahrungen wurden mit einem Oszilloskop Messungen von Oberflächenpotentialen der Haut durchgeführt und aus deren hohem Wert im Zusammenhang mit dem Nachweis elektromagnetischer Wellen geschlossen, daß es derzeit offenbar möglich ist und praktiziert wird, mit elektromagnetischen Wellen die natürlichen Oberflächenpotentiale der Haut, wie sie z. B. durch ein EKG oder ein Enzephalogramm meßbar sind, so zu stören, daß Rhythmusstörungen des Herzens bis zu Adams-Stokes-Anfällen und vermutlich bis zu Stillstand, sowie schwere Schädigungen der Gehirnfunktionen möglich sind.
Die Methode funktioniert vermutlich so, daß eine hochfrequente Schwingung mit einer Frequenz nahe der Herzfrequenz oder nahe der Frequenzen von Gehirnströmen moduliert wird, wodurch sich dann periodische Störpotentiale ausbilden. Diese interferieren dann mit den systemeigenen des Körpers, und die dadurch erzeugten Schwebungsfrequenzen nicht systemeigene Dämpfungen und Verstärkungen. Aber auch eine direkte Absorption der elektromagnetischen Wellen in Teilen des Körpers ist möglich, und ihre Umsetzung in akustische Wellen bewirkt Effekte bis zur Zerstörung des betreffenden Gewebes.
Über die Quellen existieren Mutmaßungen des Patentanmelders, basierend auf Beobachtungen unter der Berücksichtigung technischer Möglichkeiten. So sind Terroranschläge möglich durch Kleingeräte, breiter aber durch den Mißbrauch von Kleinsendern von offiziellen Organen, die eigentlich zum Schutz der Bevölkerung da wären. Der Körper spricht nur im Resonanzfall an, deshalb ist für den Patenanmelder die Frage offen, ob auch in der Nähe von Großsendern Beeinträchtigungen entstehen. Sicherlich gibt es aber viele technische Prozesse mit Funkbildung als Urform eines Senders (z. B. Stahlerzeugung), Verzerrungen bei der Transformation und aufgrund von Unsymmetrien bei der Stromerzeugung, die als hochfrequente Störungen über die Leitungen in Gebäude gelangen.
Aufgrund eigener Erfahrungen können auch die Bauteile elektronischer Geräte gestört und möglicherweise zerstört werden, ebenso Bandaufnahmen (umgekehrt werden seit langem Halbleiterelemente aufgrund ihrer Schwingungsfähigkeit als Detektoren für Mikrowellen benutzt).
Der Patentanmelder hat inzwischen über dieses Thema ein Büchlein begonnen mit dem Arbeitstitel "The Mystery of Earth-Rays or Hazardous Effects and Cancer Due to The Resonance Absorption of Electromagnetic Waves in The Human Body By Their Partial Conversion into Acoustic Waves Similar to The RAMAN-Effect, wovon Prolog und die ausführliche Einleitung beigelegt werden. Er arbeitet außerdem an Publikationen, die auf nicht erschienenen Zeitungsartikeln (in französisch und deutsch) vom Nov. 1985 sowie auf einem Vortrag vom 4. Dez. 1985 an der TU Clausthal basieren. Der deutsche Artikel mit der Überschrift "Eine mögliche Ursache für die unerklärlichen Krankheitsfälle im neuen Arbeitsamt Goslar" liegt ebenfalls bei.
Aus eigener Erfahrung kann man diese Beeinträchtigungen dadurch umgehen bzw. ihre Effektivität mildern, indem man einen "Energiedissipator" in die Nähe des beeinträchtigen Körperteils bringt oder diesen bzw, Geräte damit umwickelt. Er reflektiert nicht nur die ankommende Strahlung und schirmt dadurch ab, sondern nimmt sie auch auf. Durch seine Konstruktion, dadurch gekennzeichnet, daß zur Resonanz gebrachte Absorber über nicht resonanzfähigen liegen, kommt er aber insgesamt nicht in Resonanz, sondern "verbrät" die Energie durch die partielle Übertragung auf nicht resonanzfähige Gebilde (Dissipation).
Die vorteilhaften Wirkungen der Erfindung wurden nahezu zwangsläufig selbst erprobt. Hierzu wurden ungleich große Dreiecke aus geknitterter Aluminiumfolie isoliert voneinander auf Papier geklebt und davon mehrere Lagen aufeinandergeklebt, so daß die Dreiecke von aufeinanderfolgenden Schichten verschränkt zueinander angeordnet waren. Die Erfindung dürfte, wie in den nachfolgenden Unteransprüchen näher ausgeführt, vielfältig gewerblich anwendbar sein.
Die Priorität für die Erfindung ergibt sich aus einer früheren Anmeldung derselben Erfindung beim Deutschen Patentamt in München (innere Priorität), und zwar aus der Gebrauchsmusteranmeldung unter G 86 02 516.3 vom 30.01.86 (Eingangsbestätigung vom 31.01.86) und einer Patentanmeldung unter P 36 17 066.6 vom 18.05.86 (Eingangsbestätigung vom 21.05.86).

Claims (12)

  1. Der Patentanspruch für den "Energiedissipator" umfaßt mehrlagige Flächen elektrisch isolierenden, dünnen Materials. das jeweils mit elektrisch von einander getrennten, Dreiecken oder Polygonen aus elektrisch leitendem Material beschichtet, belegt, bedampft oder besprüht ist. Diese mehrschichtigen Flächen oder die daraus gefertigten Gebrauchsmuster sind einseitig zusätzlich mit einem Abstandshalter aus isolierendem Material zu umgeben, um beim Kontakt mit der Haut "skin-burning" zu vermeiden.
  2. Das Material der elektrisch isolierenden, dünnen Flächen ist dadurch gekennzeichnet, daß es aus Folien aus Kunststoff, aus Papier, aus Kondensatorpapier, aus Glimmer, aus Glas, aus Stoff oder einem sonstigen Isolator besteht.
  3. Die Dreiecke oder Polygone sind dadurch gekennzeichnet, daß sie unregelmäßig angeordnet sind und verschiedene Größen haben. Jede Parallele zu den Kanten kann zur Resonanzabsorption führen. Die Wechselwirkung mit den Nachbarzeichen der verschränkt angeordneten Dreiecke oder Polygone auf der Nachbarfolie führt zur Verstimmung und damit zur Dämfung. Die Methode ist deshalb besser als die schlichte Reflexion, die bei Wellenlängen, die wesentlich größer als ein Körperteil sind, ohnehin sehr unvollständig wäre. Die Dreiecksform ist von der Funktion und vom Platzbedarf her gesehen die günstigste.
  4. Das elektrisch leitende Material ist dadurch gekennzeichnet, daß es aus glatter oder geknitterter Folie aus Metall, aus Ausdampfmaterialien, aus metallischen Suspensionen (z. B. "Leitsilber" von Degussa, Aluminiumspray) oder aus Sprühlösungen besteht, die durch eine Nachbehandlung, z. B. Hitze, leitfähig werden (z. B. Stannierlösung von Siemens).
  5. Das elektrisch isolierende, dünne Material ist dadurch gekennzeichnet, daß es als Folien oder Platten zu verwenden ist und z. B. aus Kunststoff, Kunstharz, bedruckbaren oder getränkten Stoffen (z. B. imprägnierte Stoffe oder Wachstuch), Papier - auch Kondensationspapier -, Steinwolle, Glimmer oder Glas besteht.
  6. Der zusätzliche Abstandhalter aus isolierendem Material ist dadurch gekennzeichnet, daß er einen Abstand von einigen Millimetern von der Haut gewährleisten und hautfreundlich sein soll. Hierzu eignet sich Folie mit Luftkissen, atmungsaktiver ist aber ein dicker Frotteestoff oder Filz, und am wirksamsten dürften Kork, weiches Leder, Ersatzleder und Fell sein. Sie absorbieren als organisches Material tierischen Ursprungs in Bereichen, die denen menschlichen Gewebes ähneln. Darüber hinaus absorbieren Haare wie kleine Antennen.
  7. Abb. 1 zeigt eine mögliche Anordnng von Dreiecken (D) auf einer Unterlage (U), sowie schematisch übereinandergelegte Flächen. Wenn in dieser Weise z. B. Bahnen mit Dreiecken bedruckt und 5 bis 6 davon zusammengeklebt werden, ergibt sich ein Rohmaterial, das beliebig zurechtgeschnitten und z. B. in körpergerechten Formen verwendet werden kann.
  8. Hierzu erfolgt die gleichzeitige Anmeldung von nachfolgenden Unteransprüchen:
    Im Zusammenhang mit der Patenanmeldung erfolgt gleichzeitig folgende Anmeldung von Unteransprüchen
  9. Die Erfindung mit ihren eingeschlossenen Variationsmöglichkeiten kann auch Gegenstand mehrerer Unteransprüche sein. Abb. 2 zeigt schematisch den menschlischen Körper mit einigen Bereichen, die gefährdet sein können. Demnach gibt es vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. Die nachfolgend aufgeführten achtzehn (18) Gebrauchsmuster sollen dem Schutz der Patentanmeldung unterliegen. Sie wurden persönlich mit gutem Erfolg in stark vereinfachter Form teilweise getestet.
    • 1) "Energiedissipator" zum Schutze des Herzens, dadurch gekennzeichnet, daß das in Anspruch genommene Patent im Format einer Brieftasche und in der Größe der Seitentasche eines Hemdes ausgeführt wird. Da durch das Tragen im Sakko oder in der Brusttasche eines Hemdes ein Abstand von der Haut gegeben ist, ist kein zusätzlicher Abstandshalter erforderlich. (Abb. 2, H).
    • 2) "Energiedissipator" zum Schutze der Gehirnfunktionen, dadurch gekennzeichnet, daß er als Einlage in eine Mütze oder in einen Hut, allgemein in eine Kopfbedeckung, eingearbeitet wird. Ein umfassender Schutz ergäbe sich, wenn die Mützen seitlich herabgezogen wären, ähnlich Skimützen, einem Schutzhelm oder denen, wie sie von Gelehrten in der Renaissance getragen wurden (Abb. 2, K).
    • 3) "Energiedissipator" zum Schutze der Fußsohlen, dadurch gekennzeichnet, daß er als Schuheinlage ausgeführt wird. Zur Wahrung des Abstands soll insbesonders die Verwendung von Kork dem Patentanspruch unterliegen (Abb. 2, S).
    • 4) "Energiedissipator" zum Schutze der weiblichen Brust vor sogen. Brustkrebs, dadurch gekennzeichnet, daß er als aufknöpfbare Auflage zu einem Büstenhalter in den gängigen Größen und Sonderanfertigungen ausgeführt wird. Insbesondere die Verwendung dünnen Schaumstoffs als isolierende Folie soll dem Patentanspruch unterliegen (Abb. 2, B).
    • 5) "Energiedissipator" zum Schutz der Unterleibsorgane von Frauen und Männern, dadurch gekennzeichnet, daß er in Windeln, ähnlich solchen, wie sie für Säuglinge üblich sind, eingearbeitet wird. Aus hyginischen Gründen muß diese Einlage wasserdicht abgeschlossen werden. Zur hautschonenden Benutzung muß sie aber dann mit Stoff umgeben werden, der, als Futteral ausgeführt, gewechselt und gewaschen werden kann. (Abb. 2, U).
    • 6) "Energiedissipator" zum Schutze der Sekretionsdrüsen im oberen Brustkorb und der Halsgegend bis zum Kehlkopf, dadurch gekennzeichnet, daß er in großflächiger Latzform ausgeführt wird. (Abb. 2, SB).
    • 7) "Energiedissipator" zum Schutze des Rückens und der Lungen, dadurch gekennzeichnet, daß er in großflächiger Latzform ausgebildet wird, die wie Konfektionskleidung genormt werden kann.
    • 8) "Energiedissipator" zum Schutze der Wirbelsäule, dadurch gekennzeichnet, daß er als handbreiter Streifen in einer Länge ausgeführt wird, die der Wirbelsäule entspricht, wobei drei Typen genügen dürften (lang, mittel, kurz).
    • 9) "Energiedissipator" zur Verhinderung des sogen. Raucherbeines oder "Stehbeines" bzw. von Krampfadern, dadurch gekennzeichnet, daß er als "Beinkleid" zum Umschnüren der Unterbeine (Waden) ausgeführt wird. Die Beine sind wegen ihrer Nähe zum Boden, zu Tischbeinen aus Metall und insbesondere zu Heizkörpern einer besonders hohen Intensität von "Wellen" ausgesetzt (Abb. 2, W).
    • 10) "Energiedissipator" zur Linderung von Schmerzen an verschiedenen Stellen des Körpers, dadurch gekennzeichnet, daß "Pflaster" in runder und viereckiger Form in verschiedenen Größen, ähnlich wie bei 5) mit einer Kunststoffumhüllung und mit einem abnehmbaren, waschbaren Futteral aus Stoff umgeben und gegebenenfalls mit Bändern versehen, hergestellt werden. Im Unterschied von üblichen Pflastern beginnt man mit der Größe sinnvollerweise etwa bei DIN A 7.
    • 11) "Energiedissipator" zum Schutze der Augen, besonders während der Nacht, dadurch gekennzeichnet, daß großflächige Augenbinden, auf jeder Seite mit Schnüren bzw. mit einem Band versehen, hergestellt werden. Besonders die Augen sind stark gefährdet (graue Ringe um die Iris), ebenfalls kann der Cilliarmuskel leicht gelähmt werden, wodurch im Extremfall irreversibel große Pupillen entstehen. Dadurch wird nicht nur die Netzhaut von zu starkem Lichteinfall geschädigt, sondern auch die Sehschärfe wird in Richtung Weitsichtigkeit verändert.
    • 12) "Energiedissipator" zum Schutze der Mund- und Kieferpartie, dadurch gekennzeichnet, daß ein breites Band passenden Zuschnitts mit einer Stoffumhüllung und an beiden Seiten mit Bändern zum Zwecke der Befestigung versehen wird. Dadurch kann zumindest während der Nachtzeiten eine Beeinträchtigung reduziert werden, die die Effekte der Parodontose und des Zahnausfalls bewirkt. Eine Normierung - klein, mittel, groß - kann den Massenbedarf decken.
    • 13) "Energiedissipator" zum Schutze der Ohren, dadurch gekennzeichnet, daß eine gemäß dem Patent hergestellte Folie wie ein Papierkondensator zusammengerollt und so mit einem Kunststoff oder mit Plastik ummantelt wird, daß die Form eines üblichen Ohrstöpsels entsteht. Der im wesentlichen metallische Kern gewährleistet trotzdem für den Normalgebrauch eine ausreichende Hörfähigkeit für Schallwellen.
    • 14) "Energiedissipator" zum Schutze des Nasen-Hals- Kanals und damit insbesondere der Stimmbänder, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausführung der von 13) entspricht, nur muß die Ummantelung die Form von Kapseln haben, allerdings mit leichten Reifen, so daß eine Atmung möglich bleibt.
    • 15) "Energiedissipator" zum Schutze der Augen während des Sehens, dadurch gekennzeichnet, daß Brillen mit Brillengläsern hergestellt werden, die nach der Variante mit bedampftem oder besprühten Glas oder Kunststoff - Material wie bei Kunststoffgläsern - gefertigt wurden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus 11).
    • 16) "Energiedissipator" zum Schutze des Kopfes, dadurch gekennzeichnet, daß ein "Papphelm", ähnlich dem, wie er bei der Erstausstattung der Bundeswehr von den Vereinigten Staaten als Unterhelm übernommen wurde, hergestellt wird. Der Abstand zur Kopfoberfläche wird durch das Tragegestell des Helmes gewährleistet. Als Trägermaterial soll Kunststoff, besser aber noch organisches Material wie Harz (Kunstharz) entsprechend dem amerikanischen Vorbild verwendet werden. Die Form des früheren deutschen Stahlhelms wäre entsprechend den Ausführungen unter 2) ein noch besseres Vorbild). Dieser "Papphelm" soll von beeinträchtigten Personen während des Autofahrens getragen werden. Ampeln, Straßenlaternen und Leitplanken sind hervorragende Antennen bzw. Reflektoren. Während die Metallkarosserie eines PKW oder LKW wohl vor Blitzschlag schützt (Faraday′scher Käfig) weil der Blitz von oben kommt, dringen die elektromagnetischen Wellen natürlich durch die Fensterscheiben ins Innere ein.
    • 17) "Energiedissipator" zum Schutze von Innenräumen von Autos oder Häusern, dadurch gekennzeichnet, daß Glasscheiben nach der Variante mit metallbedampften oder besprühten Glasplatten hergestellt werden. Unter Verwendung von Kunststoff fällt hierunter auch die Herstellung der "Visiere" von Motorrad- und Mopedfahrerhelmen. Die Auskleidung des Helmes selbst ist unter 2) enthalten.
    • 18) "Energiedissipator" zum Schutze von Räumen, auch von Intensivstationen in Krankenhäusern und zur Abschirmung elektrischer Anlagen, in kleinerer Ausführungsform zur Abschirmung elektronischer Schaltungen, dadurch gekennzeichnet, daß Bahnen aus isolierender Folie oder nicht saugfähigem Papier mit Metallack oder einer Metallsuspension bedruckt oder durch Masken besprüht werden, worauf sie zu einer mehrlagigen Folie oder Tapete fest haftend zu verbinden sind.
    Anmerkungen zu den Patentansprüchen:
  10. Bei den unter 1)-18) beschriebenen Patentansprüchen für den Schutz wichtiger Organe, Körperfunktionen, elektronischer Geräte und von Räumen, wobei in den zuletzt genannten dann natürlich nur mit Batterien betriebene Geräte zum Einsatz kommen dürfen, handelt es sich in den meisten Fällen um gängige Formen, ansonsten um Formen, die sich der Form des Körpers anzupassen haben. Wenngleich die zur Wahrung der inneren Priorität in Anspruch genommene frühere Patentanmeldung (Aktenzeichen P 36 17 066.6. vom 18.05.86) einige der hier aufgeführten Ausführungsformen als Gebrauchsmuster enthielt, findet es der Patentanmelder nicht sinnvoll und auch nicht notwendig, für die Ausführungsformen Zeichnungen anzufertigen und beizulegen.
  11. Die Zitate zur Abb. 2 beziehen sich auf die schraffierten Körperteile dieser Abbildung, die als solche gekennzeichnet sind. Die weiteren Schraffuren lassen leicht erkennen, ob es sich z. B. um die Leber, L, den Magen, M, oder die Milz, MI, den Speicher des Blutes, handelt. Zwei Nebenansprüche mit Unteransprüchen:
  12. Verfahren zur Herstellung von Energiedissipatoren in der besonderen Ausführungsart von mehrlagigen Tapeten und Folien.
DE19863631354 1986-01-31 1986-09-15 Energiedissipator zum abfangen elektromagnetischer wellen durch reflexion, abschirmung und dissipation Withdrawn DE3631354A1 (de)

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Date Code Title Description
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