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DE3630579A1 - Schildausbaugestell mit zwischen liegendschwelle und bruchschildlenkern loesbar angeordnetem aufsatzstueck - Google Patents

Schildausbaugestell mit zwischen liegendschwelle und bruchschildlenkern loesbar angeordnetem aufsatzstueck

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DE3630579A1
DE3630579A1 DE19863630579 DE3630579A DE3630579A1 DE 3630579 A1 DE3630579 A1 DE 3630579A1 DE 19863630579 DE19863630579 DE 19863630579 DE 3630579 A DE3630579 A DE 3630579A DE 3630579 A1 DE3630579 A1 DE 3630579A1
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DE
Germany
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piece
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DE19863630579
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DE3630579C2 (de
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Egon Wojaczek
Klaus Seeberger
Harry Rosenberg
Wolfgang Stradtmann
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Caterpillar Global Mining Europe GmbH
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Gewerkschaft Eisenhutte Westfalia GmbH
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    • E21D23/04Structural features of the supporting construction, e.g. linking members between adjacent frames or sets of props; Means for counteracting lateral sliding on inclined floor

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Description

Die Erfindung betrifft ein Schildausbaugestell mit stem­ pelunterstützter Hangendkappe, mit an der Hangendkappe gelenkig angeschlossenem lenkergeführtem Bruchschild und mit einer Liegendschwelle, die mit mindestens einem Stem­ pelfußlager für einen in einem Kopfgelenk mit der Hang­ endkappe verbundenen hydraulischen Stempel sowie mit in Schreitrichtung gegeneinander versetzten, von Lagerboh­ rungen od. dgl. gebildeten Gelenkanschlüssen für den Ge­ lenkbolzenanschluß der eine Lemniskatenführung bildenden Lenker des Bruchschildes versehen ist, wobei an der Lie­ gendschwelle im Lenker-Gelenkanschluß ein Aufsatzstück lösbar angeschlossen ist, das im Abstand oberhalb der Lagerbohrungen der Liegendschwelle Lagerbohrungen für den Gelenkbolzenanschluß der Lenker aufweist.
Es ist bei Schildausbaugestellen der vorgenannten Art, den sogenannten Lemniskatenschilden, bekannt, zur Erhöhung des Höhenverstellbereiches des Ausbauschildes zwischen dessen Liegendschwelle und die Bruchschildlenker ein Aufsatzstück einzusetzen, das mit Gelenkanschlüssen für den Anschluß der Bruchschildlenker versehen ist, die im Abstand ober­ halb der an der Liegendschwelle angeordneten Gelenkanschlüs­ se für die Bruchschildlenker angeordnet sind. Das Aufsatz­ stück wird mittels Bolzen an den Gelenkanschlüssen bzw. Lagerbohrungen festgelegt, an denen die Bruchschildlen­ ker angeschlossen werden, wenn bei kleineren geforderten Ausfahrhöhen des Schildausbaugestells kein Aufsatzstück verwendet wird. Als hydraulische Stempel werden hierbei in Fußgelenken auf der Liegendschwelle abgestützte Mehr­ fach-Teleskopstempel verwendet, deren Ausfahrhöhe dem maximalen Verstellbereich des Schildausbaugestells bei eingesetztem Ausfahrstück angepaßt ist.
Es ist aber auch bekannt, bei Verwendung des Aufsatzstüc­ kes besondere einstellbare Hubkonsolen vorzusehen, die sich in den Stempelfußlagern der Liegendschwelle gelenkig abstützen und die im Abstand oberhalb der Stempelfußlager Gelenkpfannen für die Stempelabstützung aufweisen (DE-OS 35 19 904). Bei dieser Anordnung können somit Stempel ver­ wendet werden, deren Ausfahrhöhe erheblich kleiner ist als der Höhenverstellbereich des Schildausbaugestells. Infolgedessen ergeben sich auch kleinere Ausknicklängen der Stempel.
Bei Verwendung der bekannten Aufsatzstücke besteht das Problem, daß der Anschluß der Aufsatzstücke an der Lie­ gendschwelle über zwei Anschlußbolzen statisch unbestimmt ist, die Bruchschildkräfte unter Umständen also nur über einen der beiden Bolzenanschlüsse auf die Liegendschwelle abgesetzt werden. Dies führt zu Überbeanspruchungen der Bolzenverbindung und unter Umständen zu einem Bolzenbruch.
Aufgabe der Erfindung ist es vornehmlich, ein als Lemnis­ katenschild ausgebildetes Schildausbaugestell der gattungs­ gemäßen Art so auszubilden, daß die hohen Bruchschild­ kräfte über das Aufsatzstück zuverlässig auf die Liegend­ schwelle abgesetzt werden, ohne daß es zu schädlichen Überbeanspruchungen der das Aufsatzstück mit der Liegend­ schwelle verbindenden Bolzenkupplungen kommen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das mittels eines Anschlußbolzens an dem einen, vorzugsweise dem bergestoßseitigen Gelenkanschluß der Liegendschwelle angeschlossene Aufsatzstück im Abstand zu diesem Gelenk­ anschluß mit einer Stützfläche auf einer korrespondieren­ den Lagerfläche der Liegendschwelle lose abgestützt ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Schildausbaugestell ist also das Aufsatzstück in seiner kraftübertragenden Verbindung nur über einen Anschlußbolzen, vorzugsweise den im bergestoß­ seitigen Anschlußgelenk, welches somit ein Festlager bil­ det, mit der Liegendschwelle verbunden und gegen diese ab­ gestützt, während es im Abstand von diesem Gelenkanschluß mit der Stützfläche, die ein sogenanntes Loslager bildet, kupplungsfrei nur gegen die Liegendschwelle abgestützt wird. Damit wird eine statisch bestimmte Lagerung des Auf­ satzstückes erreicht, bei der die auftretenden Kräfte sicher und ohne Gefahr von Überbeanspruchungen im Los- und Festlager auf die Liegendschwelle abgesetzt werden. Im Hinblick auf die sichere Übertragung der Bruchschild­ kräfte auf die Liegendschwelle vorteilhaft ist es, wenn das von dem Bolzengelenk gebildete Festlager und das von der Stützfläche gebildete Loslager, in Schreitrichtung gesehen, in größerem Abstand zueinander angeordnet werden. Es empfiehlt sich daher, die Anordnung so zu treffen, daß, in Schreitrichtung gesehen, der Abstand der Stützfläche von dem genannten (bergestoßseitigen) Gelenkanschluß größer ist als der Abstand der dem Lenkeranschluß dienenden Lager­ bohrungen der Liegendschwelle.
Die Anordnung läßt sich im einzelnen so treffen, daß das Aufsatzstück an seinem abbaustoßseitigen Ende zwei im Sei­ tenabstand zueinander angeordnete Stützflächen aufweist, die sich auf an den Seitenwangen der Liegendschwelle an­ geordneten Lagerflächen abstützen. Hiermit wird eine günstige Krafteinleitung in die Liegendschwelle am Los­ lager erreicht.
Es steht nichts im Wege, das Aufsatzstück auch mit dem anderen (abbaustoßseitigen) Gelenkanschluß der Liegend­ schwelle mittels eines Anschlußbolzens zu verbinden. Hier­ bei erhält dieser Anschlußbolzen in seinem Gelenkanschluß aber ein erheblich größeres Spiel als der Anschlußbolzen in dem das eigentliche Festlager bildenden Gelenkanschluß. Der das größere Spiel aufweisende Anschlußbolzen ist im Normalfall nicht-tragend. Er dient im wesentlichen nur der Kippsicherung des Aufsatzstückes im weitgehend ein­ gefahrenen Zustand des Schildausbaugestells.
Die günstige Kraftübertragung vom Aufsatzstück auf die Liegendschwelle bietet erfindungsgemäß auch die Möglich­ keit, am Aufsatzstück selbst ein festes Gelenklager für den hydraulischen Stempel anzuordnen, so daß auch die Stempelkräfte über das Aufsatzstück auf die Liegendschwelle abgesetzt werden. In bevorzugter Ausführung weist demgemäß das Aufsatzstück in einem Stück ein Gelenklager für den hydraulischen Stempel auf, wobei sich dieses Gelenklager oberhalb des an der Liegendschwelle angeordneten Stempel­ fußlagers befindet. Damit ist die Möglichkeit gegeben, trotz des großen Höhenverstellbereiches des Schildausbau­ gestells Stempel mit verhältnismäßig kleinen Ausfahrlän­ gen und demgemäß kleineren Ausknicklängen zu verwenden. Das als Fußgelenk für den Stempel dienende Gelenklager wird zweckmäßig zwischen der bzw. den Stützflächen und der bergestoßseitigen Lagerbohrung des Aufsatzstückes an diesem angeordnet. Vorzugsweise wird dieses Gelenklager von einem zwischen parallelen vertikalen Wangen des Auf­ satzstückes fest angeordneten Lagerkörper gebildet.
Bei einem Schildausbaugestell mit geteilter Liegend­ schwelle, die also zwei im Parallelabstand zueinander angeordnete, gegeneinander höhenbeweglich gekoppelte Lie­ gendkufen aufweist, die jeweils ein Stempelfußlager für einen hydraulischen Stempel sowie Gelenkanschlüsse für die beiden Lenker der Lemniskatenführung aufweisen, wird zweckmäßig jede Liegendkufe mit einem eigenen Aufsatz­ stück der genannten Art versehen, das in einem Stück die Gelenkanschlüsse (Lagerbohrungen) für die Lenker und ein Gelenklager für einen Stempel aufweist. Die beiden An­ schlußstücke können über ein Kopplungsglied im Seitenab­ stand zueinander gekoppelt werden.
Die Erfindung wird nachfolgend im Zusammenhang mit dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungbeispiel näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Ausbaugestell bekannter Bauart in Seitenansicht ohne Aufsatzstück;
Fig. 2 dasselbe Ausbaugestell in Seitenansicht mit dem erfindungsgemäßen Aufsatzstück;
Fig. 3 das in Fig. 2 vorgesehene Aufsatzstück in einer Seitenansicht;
Fig. 4 eine Draufsicht in Richtung des Pfeiles IV der Fig. 3 mit zwei parallel nebeneinander angeordneten Aufsatzstücken;
Fig. 5 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles V der Fig. 3.
Das dargestellte Schildausbaugestell ist als Lemniskaten­ schild ausgebildet und besteht in bekannter Weise aus einer Liegendschwelle 1, einer Hangendkappe 2, einem Bruchschild 3, der in einem Anschlußgelenk 4 am rückwärtigen Ende der Hangendkappe 2 angeschlossen ist, und hydraulichen Stempeln 5, die jeweils in einem Kopfgelenk 6 mit der Hangendkappe 2 verbunden und in einem Fußgelenk 7 an der Liegendschwelle 1 abgestützt sind. Die Kopf- und Fußge­ lenke 6 und 7 bestehen, wie üblich, aus Raum- bzw. Kugel­ gelenken. Mit 8 ist das Stempelfußlager des Fußgelenkes 7 bezeichnet, welches aus einer Gelenkpfanne besteht. Der Bruchschild 3 ist im unteren Bereich über Lenker 9 und 10 mit der Liegendschwelle 1 verbunden. Die Anschluß­ gelenke der Lenker 9 und 10 am Bruchschild 3 sind mit 11 und 12 bezeichnet. Sie bestehen aus Bolzengelenken. Die Liegendschwelle 1 weist bergestoßseitig, d.h. versatz- bzw. bruchfeldseitig hinter dem Stempelfußlager 8 Gelenk­ anschlüsse 13 und 14 für die Lenker 9 und 10 auf, die von Lagerbohrungen der Liegendschwelle gebildet werden, die Gelenkbolzen 15 aufnehmen, die entsprechende Gelenkaugen der Lenker 9 und 10 durchfassen. Der Bruchschild 3 bildet zusammen mit den Lenkern 9 und 10 ein an sich bekanntes Lemniskatengetriebe. Die Gelenkanschlüsse 13 und 14 sind in Schreitrichtung (Pfeil 16) des Schildausbaugestells sowie auch in der Höhe versetzt zueinander angeordnet.
Die Liegendschwelle 1 kann in bekannter Weise geteilt sein, d.h. aus zwei im Seitenabstand parallel zueinander angeordneten Liegendkufen bestehen, die im Bereich vor dem Stempelfußlager 8 z. B. über einen in Langlöchern der Liegendkufen gelagerten Bolzen 17 in ihrem Seitenabstand zueinander, jedoch gegeneinander höhenbeweglich gekoppelt sind. Zwischen den beiden Liegendkufen kann in bekannter Weise das Schreitwerk angeordnet werden, mit welchem das Schildausbaugestell über ein Schreitwiderlager, zumeist einem rückbaren Förderer 18 verbunden ist. Bei geteilter Liegendschwelle 1 ist jede der beiden Liegendkufen über ein eigenes Lenkerpaar 9, 10 mit dem gemeinsamen Bruch­ schild 3 gekoppelt. Entsprechend weist jede Liegendkufe die beiden von den Lagerbohrungen bildenden Gelenkan­ schlüsse 13 und 14 auf. Auf jeder Liegendkufe stützt sich ein hydraulischer Stempel 5 im Stempelfußlager 8 ab.
Schildausbaugestelle der vorgenannten Art sind vielfach bekannt und bedürften daher keiner weiteren Erläuterung. Es ist erkennbar, daß der Höhenverstellbereich des Schild­ ausbaugestells vor allem durch die Ausfahrlänge der hy­ draulischen Stempel 5 bestimmt wird. Ist ein größerer Höhenverstellbereich erwünscht, so kann gemäß Fig. 2 ein Aufsatzstück 19 auf die Liegendschwelle 1 gesetzt werden. Bei geteilter Liegendschwelle wird auf jede der beiden Liegendkufen entsprechend ein gesondertes Aufsatzstück 19 aufgesetzt. In den Fig. 4 und 5 sind zwei parallele Auf­ satzstücke gleicher Art gezeigt, wie sie bei geteilter Liegendschwelle 1 zur Verwendung kommen. Das einzelne Aufsatzstück 19 weist zwei durch Querverbindungen fest und einstückig miteinander verbundene vertikale Wangen 20 auf, die jeweils im unteren Bereich Lagerbohrungen 21 und 22 und im vertikalen Abstand darüber gleichartige Lager­ bohrungen 23 und 24 aufweisen. Die Lagerbohrungen 21 und 22 sind in ihrer Ausbildung und räumlichen Anordnung so vorgesehen, daß sie zu den Lagerbohrungen 13 und 14 der Liegendschwelle 1 passen. Infolgedessen kann das auf die Liegendschwelle 1 aufgesetzte Aufsatzstück 19 mit Hilfe von Anschlußbolzen 25 und 26, die die Lagerbohrungen 21, 13 bzw. 22, 14 durchfassen, an der Liegendschwelle 1 fest­ gelegt werden, nachdem zuvor die Gelenkanschlüsse der Lenker 9 und 10 an der Liegendschwelle durch Herausziehen der Gelenkbolzen 15 gelöst worden sind.
Die beiden Seitenwangen 20 des Aufsatzstückes 19 weisen an ihrem vorderen, abbaustoßseitigen Ende und an der Un­ terseite jeweils eine Stützfläche 27 auf, die sich auf einer korrespondierenden Lagerfläche 28 der Liegend­ schwelle 1 abstützt. Die Liegendkufen der geteilten Liegendschwelle 1 bestehen, wie bekannt, aus kastenför­ migen Grundrahmen, die jeweils von zwei im Querabstand fest miteinander verbundenen parallelen vertikalen Sei­ tenwangen gebildet werden. Die beiden Seitenwangen jeder Liegendkufe weisen im Abstand vor dem Stempelfußlager 8 an ihrer Oberseite die ebenen Lagerflächen 28 für die Abstützung des Aufsatzstückes 19 auf.
Die Lenker 9 und 10 werden an den oberen Lagerbohrungen 23 und 24 des Aufsatzstückes 19 mittels der Gelenkbolzen 15 angeschlossen. Im Einsatz des Schildausbaugestells werden somit die Bruchschildkräfte über die Gelenkan­ schlüsse 15, 23 bzw. 15, 24 auf das Aufsatzstück 19 und über dieses auf die Liegendschwelle 1 bzw. deren Liegend­ kufen abgesetzt.
Der bergestoßseitige Gelenkanschluß 14 der Liegendschwel­ le 1, in dem das Aufsatzstück 19 mit Hilfe des Anschluß­ bolzens 26 angeschlossen ist, bildet ein sogenanntes Fest­ lager, während die in verhältnismäßig weitem Abstand vor diesem Festlager vorgesehene Abstützung des Aufsatzstüc­ kes auf der Liegendschwelle an den Stützflächen 27 und den Lagerflächen 28 ein kupplungsfreies Loslager bildet. Die dazwischen liegende Bolzenkupplung mittels des An­ schlußbolzens 25 am Gelenkanschluß 13 der Liegendschwelle ist an der Kraftübertragung zwischen Aufsatzstück 19 und Liegendschwelle 1 im allgemeinen nicht beteiligt, da der im Durchmesser kleinere Anschlußbolzen 25 in den Lager­ bohrungen ein erheblich größeres radiales Spiel hat als der Anschlußbolzen 26 in den Lagerbohrungen des Gelenk­ anschlusses 14. Gegebenenfalls könnte die Verbindung des Aufsatzstückes 19 über den Anschlußbolzen 25 auch fehlen. Die Kupplung des Aufsatzstückes 19 mit Hilfe des Anschluß­ bolzens 15 dient im wesentlichen nur der zusätzlichen Kippsicherung, die unter bestimmten Belastungsverhältnissen bei weitgehend eingefahrenen Stempeln 5 ein Hochschwenken des Aufsatzstückes 19 bei gleichzeitigem Abheben der Stützflächen 27 von den La­ gerflächen 28 verhindert.
Es ist erkennbar, daß, in Schreitrichtung gemäß Pfeil 16 gesehen, der Abstand der Stützflächen 27 von dem berge­ stoßseitigen Gelenkanschluß 14, 26 erheblich größer ist als der gegenseitige Abstand der dem Lenkeranschluß dienenden Lagerbohrungen 13 und 14 der Liegendschwelle 1. Infolgedessen werden die Kräfte in verhältnismäßig weitem Abstand über das Festlager 14, 26 und das Loslager 27, 28 auf die Liegendschwelle 1 abgesetzt.
Das Aufsatzstück 19 weist in einem Stück ein Gelenklager 29 auf, welches im wesentlichen dem Stempelfußlager 8 der Liegendschwelle 1 entspricht und so am Aufsatzstück ange­ ordnet ist, daß es sich im Einbauzustand des Aufsatzstüc­ kes im Abstand vertikal oberhalb des Stempelfußlagers 8 befindet. In dem Gelenklager 29 wird der hydraulische Stem­ pel 5 abgestützt. Infolgedessen werden auch die Stempel­ kräfte über das Aufsatzstück 19 auf die Liegendschwelle bzw. deren Liegendkufen übertragen. Das Gelenklager 29 liegt bergestoßseitig hinter den Stützflächen 27, also zwischen diesen und der bergestoßseitigen Lagerbohrung 24 des Aufsatzstückes. Wie insbesondere die Fig. 4 und 5 zeigen, wird das als Gelenkpfanne ausgebildete Gelenklager 29 von einem Lagerkörper 30 gebildet, der zwischen den Wangen 20 des Aufsatzstückes 19 fest angeordnet ist. Fig. 5 zeigt außerdem, daß die an beiden Liegendkufen der geteilten Liegendschwelle in der genannten Weise ange­ schlagenen Aufsatzstücke 19 im rückwärtigen Bereich, d.h. im Bereich des bergestoßseitigen Lenker-Anschlußgelenkes 24 über ein starres Kopplungsglied 30 im Seitenabstand miteinander verbunden sein können. Das Kopplungsglied 30 ist jeweils über ein Bolzengelenk mit der betreffenden Seitenwange 20 der Aufsatzstücke 19 verbunden.
Das einteilige Aufsatzstück 19 mit dem hieran fest ange­ ordneten Gelenklager 29 für den Stempel 5 läßt sich mit Vorteil auch dann verwenden, wenn für die Verbindung des Aufsatzstückes mit der Liegendschwelle 1 bzw. ihren Lie­ gendkufen andere Verbindungsmittel vorgesehen werden. Insbesondere bei ungeteilter Liegendschwelle 1 kann auch ein einteiliges Aufsatzstück 19 der beschriebenen Art Verwendung finden, das in diesem Fall mit mehreren Ge­ lenklagern 29 für mehrere hydraulische Stempel 5 verse­ hen sein kann.

Claims (9)

1. Schildausbaugestell mit stempelunterstützter Hang­ endkappe, mit an der Hangendkappe gelenkig ange­ schlossenem lenkergeführtem Bruchschild und mit einer Liegendschwelle, die mit mindestens einem Stempelfußlager für einen in einem Kopfgelenk mit der Hangendkappe verbundenen hydraulischen Stempel sowie mit in Schreitrichtung gegeneinander versetz­ ten, von Lagerbohrungen gebildeten Gelenkanschlüs­ sen für den Gelenkbolzenanschluß der eine Lemnis­ katenführung bildenden Lenker des Bruchschildes versehen ist, wobei an der Liegendschwelle im Len­ ker-Gelenkanschluß ein Aufsatzstück lösbar ange­ schlossen ist, das im Abstand oberhalb der Lager­ bohrungen der Liegendschwelle Lagerbohrungen für den Gelenkbolzenanschluß der Lenker aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das mittels eines Anschlußbolzens (26) an dem einen, vorzugsweise dem bergestoßseitigen Gelenk­ anschluß (14) der Liegendschwelle (1) angeschlosse­ ne Aufsatzstück (19) im Abstand zu diesem Gelenk­ anschluß (14) mit einer Stützfläche (27) auf einer korrespondierenden Lagerfläche (28) der Liegend­ schwelle (1) lose abgestützt ist.
2. Schildausbaugestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß, in Schreitrich­ tung gesehen, der Abstand der Stützfläche (27) von dem genannten Gelenkanschluß (14, 26) größer ist als der Abstand der dem Lenkeranschluß dienenden Lagerbohrungen (13, 14) der Liegendschwelle (1).
3. Schildausbaugestell nach Anspruch 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß das Aufsatzstück (19) an seinem abbaustoßseitigen Ende zwei im Seitenabstand zueinander angeordnete Stützflächen (27) aufweist, die sich auf an den Seitenwangen der Liegendschwelle (1) angeordneten Lagerflächen (28) abstützen.
4. Schildausbaugestell nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufsatzstück (19) auch mit dem abbaustoßseitigen Gelenkanschluß (13) der Liegendschwelle (1) mittels eines Anschlußbolzens (25) verbunden ist, wobei die­ ser Anschlußbolzen (25) in diesem Gelenkanschluß ein erheblich größeres Spiel hat als der Anschluß­ bolzen (26) des bergestoßseitigen Gelenkanschlusses (14, 26).
5. Schildausbaugestell nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und/oder einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das einteilige Auf­ satzstück (19) in einem Stück ein Gelenklager (29) für den hydraulischen Stempel (5) aufweist, wobei sich dieses Gelenklager (29) oberhalb des an der Liegend­ schwelle (1) angeordneten Stempelfußlagers (8) befin­ det.
6. Schildausbaugestell nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenklager (29) zwischen der bzw. den Stützflächen (27) und den bergestoßseitigen Lagerbohrungen (22, 24) des Aufsatz­ stückes (19) an diesem angeordnet ist.
7. Schildausbaugestell nach Anspruch 5 oder 6, da­ durch gekennzeichnet, daß das Gelenklager (29) von einem zwischen parallelen verti­ kalen Wangen (20) des Aufsatzstückes (19) fest ange­ ordneten Lagerkörper (30) gebildet ist.
8. Schildausbaugestell nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Liegendschwelle aus zwei im Parallelab­ stand zueinander angeordneten, gegeneinander höhen­ beweglich gekoppelten Liegendkufen besteht, die je­ weils ein Stempelfußlager für einen hydraulischen Stempel sowie Gelenkanschlüsse für die Lenker der Lemniskatenführung aufweisen, dadurch ge­ kennzeichnet, daß jede Liegendkufe mit einem eigenen Aufsatzstück (19) der genannten Art versehen ist, das in einem Stück die Gelenkanschlüsse (23, 24) für die Lenker (9, 10) und bergestoßseitig hinter den Stützflächen (27) ein Gelenklager (29) für einen Stempel (5) aufweist.
9. Schildausbaugestell nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Auf­ satzstücke (19) der Liegendkufen über ein Kopplungs­ glied (31) gekoppelt sind.
DE3630579A 1986-09-09 1986-09-09 Schildausbaugestell mit zwischen Liegendschwelle und Bruchschildlenkern lösbar angeordnetem Aufsatzstück Expired - Lifetime DE3630579C2 (de)

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