DE3630377A1 - Entfernung von organischen verbindungen von hohem molekulargewicht aus der laugefluessigkeit des bayer-verfahrens - Google Patents
Entfernung von organischen verbindungen von hohem molekulargewicht aus der laugefluessigkeit des bayer-verfahrensInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren entsprechend
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Das an sich bekannte Bayer-Verfahren bezieht sich auf
die Gewinnung von Aluminiumhydroxyd aus Bauxit, wobei
letzteres mittels einer Laugeflüssigkeit bei erhöhten
Temperaturen und Drücken aufgeschlossen wird. Während
des Verfahrensschrittes des Aufschließens wird der Tonerdeanteil
des Bauxits durch die Laugeflüssigkeit gelöst und
es wird eine Aluminatlauge gewonnen, welche einen unlösbaren
Laugenrückstand, den sogenannten Rotschlamm
enthält. Der Tonerdeanteil wird aus der Aluminatlauge
im allgemeinen durch Ausfällung gewonnen.
Die meisten Bauxite enthalten organische Bestandteile,
deren Menge entsprechend der Herkunft des Bauxits
schwankt. Die organischen Bestandteile, die eine Vielzahl
organischer Verbindungen von unterschiedlichen Molekulargewicht
umfassen, werden während des Aufschlusses in der
Laugeflüssigkeit ebenfalls gelöst und bilden einen Bestandteil
der alkalischen Aluminatlauge. Das Bayer-Verfahren
ist ein zyklisches Verfahren, da z. B. die Laugeflüssigkeit
nach Ausfällung des Tonerdeanteils zum Aufschluß
einer neuen Bauxitcharge wieder verwendet wird,
woraus sich ein Ansammeln der gelösten organischen Verbindungen
in der Laugeflüssigkeit ergibt. Nach einer
längeren Betriebsphase des Bayer-Verfahrens kann der
Gehalt an organischen Verbindungen ein schädliches Niveau
erreicht haben, woraus sich ein Absinken der Ausbeute an
Aluminiumhydroyxd, eine Verschlechterung des Sedimentierens
des Rotschlamms und andere verfahrenstechnische
Probleme ergeben. Diese Probleme umfassen die vorzeitige
Keimbildung während der Ausfällung des Aluminiumhydroxyds
und ein Schäumen der Flüssigkeit. Wie oben bereits ausgeführt,
zeigen die in der Flüssigkeit gelösten organischen
Verbindungen unterschiedliche Molekulargewichte.
Diese organischen Verbindungen können als alkalische Salze niederer Karbonsäuren (Formiat, Oxalat, Acetat)
vorliegen und umfassen Salze mit siebzig oder mehr Kohlenstoffatomen.
Diese organischen Verbindungen von hohem
Molekulargewicht können meistens als aus Humussäuren
ableitbare Humate angesehen werden. Diese Humate stellen
zwar nur einen kleinen Teil des insgesamt gelösten organischen
Inhalts der Flüssigkeit dar, werden jedoch mit
Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und die Leistungsfähigkeit
des Betriebes einer Bayer-Anlage als der
schädlichste angesehen. Abgesehen von ihren Farbgebungseigenschaften
lösen diese Humate insbesondere auf indirektem
Wege eine unerwünschte Keimbildung in gesättigten
alkalischen Aluminatlösungen aus, welches zur Bildung
eines hohen Anteils an kleinen Aluminiumhydroxydpartikeln
führt (Korngröße < µm), Schaumbildung verursacht und
im allgemeinen die Leistungsfähigkeit des Betriebes von
Bayer-Anlagen beeinträchtigt, insbesondere die Klassierung
der Hydroxydpartikel.
Die schädlichen Eigenschaften der Humate sind bereits
erkannt worden und es sind mehrere Verfahren angeboten
worden, durch welche die unerwünschten Auswirkungen der
Humate auf das Bayer-Verfahren reduziert werden können.
In der US-PS 40 46 855 (Schepers et al) ist ein Verfahren
beschrieben, gemäß welchem organische Verunreinigungen
aus der Laugeflüssigkeit des Bayer-Verfahrens
dadurch entfernt werden können, indem die Flüssigkeit
mit einer Magnesiumverbindung in Wechselwirkung gebracht
wird, durch welche ein Niederschlag gebildet wird, der
aus einer Mischung von Magnesium- und Aluminiumhydroxyden
besteht. Durch dieses Fällprodukt werden einige der
organischen Verunreinigungen entweder durch Absorption
oder durch Chemisorption entfernt. Die Magnesiumverbindungen
kann in jeder Stufe des Bayer-Verfahrens zugefügt
werden, wobei deren Einbringung vor der Aufschlußstufe
oder in die aufgeschlossene Trübe bevorzugt werden. Obgleich
durch dieses Verfahren zumindest ein Teil der
organischen Verunreinigungen entfernt werden können, ergeben
sich aus der Bildung eines aus einer Hydroxydmischung
bestehenden Fällproduktes betriebliche Schwierigkeiten.
Das die genannte Mischung umfassende Fällprodukt
enthält Aluminiumhydroxyd, woraus sich ein Tonerdeverlust
ergibt. Es muß darüber hinaus das Fällprodukt vom Rest
der Flüssigkeit entfernt werden, woraus sich zusätzliche
Verfahrensstufen und/oder ein eindeutiger Anstieg bezüglich
der Menge der anfallenden Schlammfracht ergeben. Gemäß
der US-PS 41 01 629 (Mercier et al) wird eine Barium
enthaltene Verbindung der Laugenflüssigkeit des Bayer-
Verfahrens zugegeben. Die Barium-Verbindung wird als
Bariumaluminat ausgefällt, wobei das Fällprodukt ebenfalls
Bariumsalze organischer Verunreinigungen enthalten kann,
die sich in der Flüssigkeit befinden. Bei diesem Verfahren
ist somit ebenfalls die Ausfällung einer Verbindung
vorgesehen, die aus der behandelten Laugeflüssigkeit
entfernt werden muß, so daß Vorrichtungen zum Absetzen
und/oder Filtrieren und zusätzliche Verfahrensschritte
erforderlich werden. Das Verfahren ermöglicht
die Wiedergewinnung und Wiederverwendung der gefilterten
Bariumverbindung, indem diese calciniert wird; die
allgemein bekannte Toxizität der Bariumsalze bringt
jedoch nicht zu akzeptierende Umwelt- und/oder Gesundheitsrisiken
mit sich, die durch die erzielbaren Reinigungsergebnisse
nicht gerechtfertigt werden können.
Die US-Patentschriften 42 75 042, 42 75 043 und 38 32 442
sind ebenfalls auf die Einbringung von Zusatzstoffen
in die Laugeflüssigkeit des Bayer-Verfahrens gerichtet,
um aus diesen organischen Verbindungen zu entfernen.
Ein weiteres Verfahren zur Entfernung gelöster organischer
Verbindungen aus den Laugeflüssigkeiten des Bayer-Verfahrens
betrifft die Oxydation dieser organsichen Stoffe
mittels Sauerstoff oder eines sauerstoffhaltigen Gases.
Gemäß der am 16. Juli 1980 veröffentlichen britischen
Patentanmeldung 20 37 722 werden organische Verbindungen
aus der Laugeflüssigkeit des Bayer-Verfahrens dadurch
entfernt, daß große Mengen an Sauerstoff in die bei einer
Temperatur von 120°C bis 350°C gehaltene Flüssigkeit
eingebracht werden, bis ein Sauerstoffpartikeldruck von 3
bis 30 Atmosphären erreicht ist. Mit dem Fortschreiten der
Oxydation wird zusätzlicher Sauerstoff oder Luft in das
unter Druck stehende System eingeführt. Durch dieses
Verfahren kann eine vollständige Oxydation des organischen
Inhalts der Flüssigkeit während des Verfahrensschrittes
des Aufschließens bei der empfohlenen Temperatur von 210°C
bis 300°C erreicht werden, wobei der feste Oxydationsrückstand,
nämlich im wesentlichen Natriumkarbonat zusammen
mit dem Rotschlamm entfernt wird. Obwohl mittels
dieses Verfahrens organische Verunreinigungen einschließlich
der Humate in der Flüssigkeit zerstört werden, ist
es mit bestimmten verfahrenstechnischen und mechanischen
Schwierigkeiten verbunden, durch welche dieses vollständige
Oxydationsverfahren unattraktiv wird. Diese Schwierigkeiten
betreffen den Gebrauch großer Volumina an
Sauerstoff und entsprechend noch größerer Volumina an
sauerstoffhaltigen Gasen wie z. B. Luft sowie die hiermit
zusammenhängende Schwierigkeit der Einführung solch
großer Volumina in ein unter Druck und hohen Temperaturen
stehendes System.
Darüber hinaus wird durch das Verfahren eine relativ
große Menge an Feststoffen gebildet, durch welche die
eingesetzten Vorrichtungen schabend beansprucht werden.
Die Oxydation eines großen Teils des gesamten organischen
Gehalts führt außerdem zur Bildung großer Mengen
an Oxalat sowie zu einer hohen Sättigung der Laugeflüssigkeit
mit Kohlensäure, welch beide Wirkungen in hohem
Maße unewünscht sind. Ferner ist die Oxydation
des gesamten Gehalts an organischen Verunreinigungen
eine zeitaufwendige Reaktion, wobei wie an sich bekannt,
3 min. bis 60 min. benötigt werden um 20% bis 30% der
organischen Verbindungen bei 180°C zu zerstören. Zur Erzielung
besserer Oxydationsergebnisse werden höhere
Temperaturen benötigt. So können z. B. bei 260°C bis
280°C 97% der genannten Stoffe oxydiert werden. Da
jedoch die meisten Aufschlüsse nach dem Bayer-Verfahren
bei Temperaturen unterhalb etwa 250°C durchgeführt
werden, ist erkennbar, daß zur Erzielung einer vollständigen
Oxydation bei den gewöhnlichen Aufschlußtemperaturen
entweder die Zeitdauer des Aufschlusses beträchtlich
verlängert werden muß oder der Sauerstoffeintrag
während des Aufschließens wesentlich erhöht werden muß
oder daß beide dieser genannten Alternativen angewandt
werden müssen, um zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen.
Es wird in der US-PS 42 15 094 empfohlen, die Oxydation
der in der Flüssigkeit vorhandenen organischen Stoffe
bei Temperaturen von 180°C bis 300°C und bei Drücken von
20 kg/cm2 bis 150 kg/cm2 (19,3 bis 145 atm) in Gegenwart
eines Kupfersalzkatalysators durchzuführen, welcher in
einer Menge entsprechend 300 bis 5000 g/L an Kupferionen
zugefügt wird. Trotz der Zufügung des Katalysators sowie
den hohen Drücken und Temperaturen liegen die günstigsten
Oxydationsergebnisse bei den gewöhnlichen Aufschlußtemperaturen
im Bereich von 10% bis 48%. Zusätzlich muß der
Kupferkatalysator zur Vermeidung von Verunreinigungen aus
der behandelten Laugeflüssigkeit entfernt werden. Die
weitere Verwendung des entfernten Kupferkatalysators kann
jedoch Umwelt- und/oder Gesundheitsgefahren mit sich
bringen.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Entfernung
unerwünschter organischer Verbindungen aus der
Laugeflüssigkeit des Bayer-Verfahrens zu konzipieren,
bei welchem die Nachteile des Standes der Technik vermieden
werden. Gelöst ist diese Aufgabe durch die Merkmale
des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1. Das vorliegende
Verfahren ist somit auf die Entfernung des Gehalts an
Humaten in der verunreinigten Laugeflüssigkeit des Bayer-
Verfahrens gerichtet, wobei jedoch die oben erwähnten
Nachteile vermieden werden. Die Humatzerstörung wird
dadurch erreicht, daß in die Laugeflüssigkeit des Bayer-
Verfahrens der Sauerstoff nur in einer solchen Menge
eingebracht wird, die unter den besonderen Verfahrensbedingungen
in der Laugeflüssigkeit lösbar ist. Auf diese
Weise werden Temperaturen oberhalb des üblicherweise angewandten
Bereichs, der Gebrauch von Katalysatoren und
die Verwendung großer Mengen an Sauerstoff oder Luft vermieden,
wobei gleichzeitig der Anteil an Humaten innerhalb
der in der Aufschließungsstufe des Bayer-Verfahrens verfügbaren
Zeit zerstört wird und wobei die vorhandene
anlagentechnische Ausrüstung benutzt wird.
Erfindungsgemäß wird die Laugeflüssigkeit des Bayer-
Verfahrens, die durch Humate verunreinigt ist, mit Sauerstoff
unter herkömmlichen Aufschlußbedingungen behandelt,
indem die, in die Flüssigkeit eingebrachte Sauerstoffmenge
dahingehend begrenzt wird, daß diese der
Löslichkeitsgrenze des Sauerstoffs in der Flüssigkeit unter
den speziellen Verfahrensbedingungen entspricht oder unterhalb
dieser Löslichkeitsgrenze liegt. Übermäßige Drücke
und Temperaturen können vermieden werden, indem die
Sauerstoffmenge in diesem Sinne geregelt wird, wobei
gleichzeitig die meisten Humatverunreinigungen innerhalb
der normalen Aufschlußzeiten zerstört werden können
und wobei sich ein reduzierter Sauerstoffverbrauch ergibt.
Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die
beiliegenden Zeichnungen näher erläutert werden. Es
zeigen:
Fig. 1 die Löslichkeitskurve von Sauerstoff in einer
Aluminatlauge bei einer konstanten Laugekonzentration in
Abhängigkeit von der Temperatur in einem geschlossenen
System;
Fig. 2 die Beziehung zwischen der Humatzerstörung
(gemessen als Unterschiede in der Lichtabsorption) und der
Reaktionszeit bei einer Aufschlußtemperatur von
243°C und bei einer Sauerstoffzugabe von 0,8 g/L;
Fig. 3 die Beziehung zwischen der Humatzerstörung (gemessen
durch Unterschiede in der Lichtabsorption) und der Reaktionszeit
bei 200°C Vorheizungstemperatur und bei einer Sauerstoffzugabe
von 0,5 g/L;
Fig. 4 eine Darstellung der Auswirkungen unterschiedlicher
Sauerstoffmengen (sämtlich innerhalb der im Gleichgewicht
vorliegenden Löslichkeitsgrenze) auf die Humatzerstörung
bei 200°C in Abhängigkeit von der Reaktionszeit;
Fig. 5 eine schematische Darstellung der Verfahrensstufe
des Voraufschlusses und des Aufschlusses des Bayer-
Verfahrens, wobei durch gestrichelte Linien geeignete
Stellen angedeutet werden, an denen zwecks Entfernung des
Humates Sauerstoff in das System eingebracht werden kann.
Die Erfindung bezieht sich auf die Reinigung von Laugeflüssigkeiten
des Bayer-Verfahrens. Sie bezieht sich insbesondere
auf die Entfernung organischer Verunreinigungsbestandteile
wie z. B. Humaten aus der verunreinigten Laugeflüssigkeit
des Bayer-Verfahrens, indem diese Humate
oxydiert werden.
Die im folgenden benutzten Ausdrücke "Humat" oder "Humate"
beziehen sich auf organische Verbindungen von hohem
Molekulargewicht, die wenigstens 20 Kohlenstoffatome
aufweisen und üblicherweise in Bauxiten auftreten.
Der Ausdruck "A/C" bezieht sich auf das Verhältnis der
Tonerde zur Laugeflüssigkeit in Laugeflüssigkeiten des
Bayer-Verfahrens, wobei die Tonerde beschrieben wird
durch Gramm AL2O3/L, während der Laugenbestandteil beschrieben
wird durch Gramm NA2CO3/L.
Die Ausdrücke "Laugeflüssigkeit des Bayer-Verfahrens"
oder "Laugeflüssigkeit" beziehen sich auf alkalihaltige
Flüssigkeiten, die bei der Behandlung von Bauxit zwecks
Gewinnung von Aluminiumhydroxyd bzw. Tonerdehydrat
benutzt werden.
Diese genannten Flüssigkeiten umfassen die zum Aufschließen
des Bauxits benutzte Flüssigkeit, die als Ergebnis der
Aufschließung erhaltene, befrachtete Flüssigkeit und die
verbrauchte Flüssigkeit, deren Tonerdeanteil als Ergebnis
der Ausfällung erschöpft ist. Ein A/C Verhältnis von
0,3 bis ungefähr 0,72 zeigt einen Bereich der im Bayer-
Verfahren eingesetzten Laugeflüssigkeit auf, und zwar
ausgehend von einem extrem verdünnten Zustand bis zu einem
in höchstem Maße konzentrierten Zustand.
Die im vorliegenden Text benutzten Ausdrücke "Sauerstofflöslichkeit"
und Sauerstofflöslichkeit im Gleichgewichtszustand"
beziehen sich auf die Menge Sauerstoff in Gramm,
die in einem Liter Laugeflüssigkeit unter den für die
Humatentfernung aus den Laugeflüssigkeiten des Bayer-
Verfahrens anstehenden Bedingungen lösbar ist. Die einschlägigen
Verfahrensparameter beinhalten Temperatur und
Druck sowie die Laugekonzentration in der Flüssigkeit,
welch letztere beschrieben wird durch die Angabe Gramm
Na2CO3/L. Der Innendruck von Anschlußbehältern,
Beheizungseinrichtungen und zugeordneten Anlageteilen
wird üblicherweise auf einem Niveau oberhalb des
Dampfdrucks der Flüssigkeit innerhalb dieser Behälter
gehalten, wodurch die Sauerstofflöslichkeit verbessert
wird.
Bei den meisten Anlagen, bei denen das Bayer-Verfahren
zur Gewinnung von Aluminiumhydroxid aus Bauxit
benutzt wird, kann das erfindungsgemäße Vefahren zur
Entfernung der Humate vorteilhaft in der Voraufschluß-
und/oder in der Aufschlußstufe benutzt werden. Die Voraufschlußstufe
umfaßt im allgemeinen die Vorheizung der
Laugeflüssigkeit und/oder der den Bauxit und die Laugeflüssigkeit
enthaltenden Trübe bis zur Aufschlußtemperatur,
woran sich die Aufschlußstufe anschließt.
Die Voraufschlußstufe kann ebenfalls eine Verfahrensstufe
zur Entfernung von Siliciumdioxyd enthalten, so daß ein
Teil des Siliciumdioxydgehalts des Bauxits vor dessen
Aufschluß zur Reaktion gebracht und ausgefällt wird. Das
erfindungsgemäße Verfahren zur Humatentfernung kann in
dieser Voraufschlußstufe angewandt werden, und zwar
unter der Vorraussetzung, daß die Temperatur und/oder der
Druck eine ausreichende Höhe aufweisen, so daß eine hinreichend
schnelle Reaktion zwischen dem gelösten Sauerstoff
und dem Humatgehalt der Flüsigkeit sichergestellt
ist. Da der Auschluß des Bauxits gewöhnlich bei erhöhten
Temperaturen und Drücken erfolgt, ist eine schnelle
Umsetzung des Sauerstoffs mit dem, die Verunreinigungen
bildenden Humat gegeben.
Es ist festgestellt worden, daß zur Erzielung einer
akzeptablen Geschwindigkeit der Humatentfernung durch
Oxydation die Verfahrenstemperatur wenigstens ungefähr
200°C, vorzugsweise nicht weniger als 140°C betragen
sollte. Die obere Grenze der Verfahrenstemperatur wird
im allgemeinen durch die Bedingungen des speziellen
Bayer-Verfahrens gesetzt, beispielsweise die in der Vorheizstufe,
der Stufe zur Entfernung von Siliciumdioxyd
oder den Aufschlußstufen. Da für die Durchführung des
vorliegenden Verfahrens zur Entfernung von Humat Sauerstoff
nur bis zu einer, in der Flüssigkeit löslichen Menge
benötigt wird, wird durch den Sauerstoff nur geringfügig
zum gesamten Systemdruck beigetragen. Letzterer wird
hauptsächlich durch den Dampfdruck bestimmt, der aufgrund
der in den Behandlungsgefäßen herrschenden Temperaturen
entwickelt wird und durch den Überdruck, der durch die
unterschiedlichen Beschickungspumpen erzeugt wird.
Die erfindungsgemäße Einführung von Sauerstoff zur Entfernung
der Humate kann wie oben bereits erwähnt durchgeführt
werden, und zwar in den Vorheizungsstufen für die
Laugeflüssigkeit und/oder die Trübe, während des Verfahrensschrittes
zur Entfernung von Siliciumdioxyd oder
in der Aufschlußstufe. Da die Abscheidungsleistung an
Humaten von der Temperatur abhängig ist, wird der Sauerstoff
vorzugsweise nur in solchen Behandlungsgefäßen eingesetzt,
deren Temperatur wenigstens bei ungefähr 100°C
liegt. Es sollte auf diese Weise in der Vorheizungsstufe
für die Laugenflüssigkeit oder die Trübe, bei welcher
zwei oder mehr Vorheizungsgefäße eingesetzt sind, wie in
Fig. 5 gezeigt ist, der Sauerstoff nur in eines dieser
Gefäße eingeführt werden, in welchem die Temperatur
wenigstens 100°C beträgt. In der der Entfernung von
Siliciumdioxyd vorgschalteten Stufe, welche bei einigen
nach dem Bayer-Verfahren arbeitenden Produktionsanlagen
benutzt wird, kann das vorliegende Verfahren zur Humatentfernung
mit Vorteil eingesetzt werden, und zwar unter
der Voraussetzung, daß in dieser Verfahrensstufe die
Temperatur mehr als 100°C beträgt. Da der Aufschluß
des Bauxits üblicherweise bei Temperaturen oberhalb von
140°C durchgeführt wird, kann das vorliegende Verfahren
zur Oxydation des Humates naturgemäß ohne Probleme in
der Aufschlußstufe Anwendung finden.
Der Humatanteil an der gesamten organischen Verunreinigung
des Bauxits ist sehr klein und beträgt im allgemeinen
ungefähr 5 bis 15-Gew.% des gesamten organischen
Kohlenstoffgehalts. Es fällt demzufolge die Menge an
Sauerstoff, die zur oxydativen Zerstörung des Humates
benötigt wird, entsprechend klein aus, da der gesamte
organische Gehalt der Bauxite im allgemeinen weniger
als 0,2-Gew.% des Bauxits beträgt. Es ist festgestellt
worden, daß zu einer zufriedenstellenden Entfernung des
Humates die Menge an Sauerstoff zur Oxydierung des Humatgehaltes
ausreichend ist, die bei den Verfahrenstemperaturen
gelöst bleibt. Die Menge an Sauerstoff, die in der
Flüssigkeit oder Trübe gelöst werden kann, ist bei praktisch
allen Bauxiten mehr als ausreichend, um den Humatgehalt
in der Flüssigkeit auf ein niedriges und zufriedenstellendes
Niveau einzuregeln. Auf diese Weise ist bei diskontinuierlichen
Prozessen die alleinige bzw. einmalige Einführung
einer der Löslichkeit im Gleichgewichtszustand entsprechenden
Menge an Sauerstoff ausreichend, während beim
kontinuierlichen oder halbkontinuierlichen Vorheizen,
bei der Entfernung von Siliciumdioxyd oder den Aufschluß
Verfahrensstufen die erforderliche Sauerstoffmenge in
Abhängigkeit von der Einführung der Humate in die einzelnen
Verfahrensgefäße bemessen werden kann.
Wie vorher bereits erwähnt worden ist, hängt die in der
Flüssigkeit oder Trübe lösliche Sauerstoffmenge von der
Temperatur dieser Verfahrensflüssigkeit ab. Die unten
wiedergegebene Tabelle 1 zeigt die Menge an Sauerstoff,
die bei Variierung der Temperaturen in einer Laugeflüssigkeit
lösbar ist, die eine Laugekonzentration von 250 g/L
aufweist (gerechnet als NA2CO3). Der Funktionszusammenhang
zwischen gelöstem Sauerstoff und der Temperatur ist
darüber hinaus in Fig. 1 grafisch gezeigt.
Da Bauxite im allgemeinen weniger als 0,2 Gew.% organischen
Kohlenstoff enthalten und nur ungefähr 5 bis 15%
des organischen Kohlenstoffs auf dem Humatgehalt zurückführbar
sind, wird sofort verständlich, daß selbst bei
Temperaturen um 100°C der gelöste Sauerstoffgehalt der
Flüssigkeit mehr als ausreichend ist, um den Humatgehalt
der Flüssigkeit zu oxydieren. Aufgrund der kleinen Menge
an für die Humatentfernung erforderlichem Sauerstoff kann
dessen Einführung in die Verfahrensbehälter leicht und
wirtschaftlich durchgeführt werden, ohne daß sich die
Notwendigkeit von Zusatzausrüstungen zur Erzeugung hoher
Drücke, z. B. modifizierten Pumpen zur Sauerstoffeinführung
ergibt. Das erfindungsgemäße Verfahren zur Humatentfernung
ermöglicht die direkte Einführung von Sauerstoff
aus Sauerstoffspeicherbehältern, in denen der Sauerstoff
komprimiert enthalten ist. Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen
Verfahrens zur Entfernung von Humat werden
aus den im folgenden dargestellten Ausführungsbeispielen
erkennbar.
Ein aus Jamaica stammender Bauxit wird diskontinuierlich
aufgeschlossen, wobei gleichzeitig sein Humatgehalt zerstört
wird. Die Bauxitzusammensetzung ist in Tabelle II gezeigt.
Der Bauxit wird in einer Laugeflüssigkeit eingeschlämmt,
wobei die sich ergebende Trübe ein A/C-Verhältnis von
0,411 und eine Laugekonzentration von 242 g/L aufweist.
Diese Trübe wird in das Aufschlußgefäß eingeführt und
auf 243°C aufgeheizt. Sobald die Trübe die gewünschte
Temperatur erreicht hat, werden 0,5 g O2/L aus einem
zylindrischem Gefäß, welches komprimierten Sauerstoff
enthält, entnommen und in das Aufschlußgefäß eingeführt.
Diese Sauerstoffmenge ist erheblich geringer (0,5 g/L
gegenüber 0,9 g/L) als die Menge, die bei der benutzten
Aufschlußtemperatur in der Trübe hätte gelöst werden
können. Der Ablauf der Humatzerstörung wurde über eine
Messung der Veränderung der Farbe der Trübe mittels
kolorimetrischer Mittel verfolgt. Das hierbei benutzte
kolorimetrische Mittel war ein Pye Unicam Model 6-350
Spektralphotometer und die Veränderung der Lichtabsoprtion
wurde bei einer Wellenlänge von 691 nm in einer 4 cm-Zelle
gemessen. Die Kalibrierung des Meßinstruments wurde mittels
eines bekannten bzw. Standarthumates vorgenommen. In der
Tabelle III ist die Geschwindigkeit der Humatentfernung
in Abhängigkeit von der Zeit wiedergegeben, und zwar unter
Zugrundelegung der beschriebenen Aufschlußbedingungen,
wobei die Ergebnisse ebenfalls in Fig. 2 grafisch wiedergegeben
sind.
Die Humatentfernung wird während der Vorheizstufe der
Laugeflüssigkeit des Bayer-Verfahrens in einem Versuchsbehälter
durchgeführt. Diese Flüssigkeit wird mit der
Bauxittrübe zusammengefaßt, sobald die Aufschlußtemperatur
erreicht ist, wobei die aus Bauxittrübe und Laugeflüssigkeit
bestehende Zusammensetzung der Aufschlußstufe
zugeführt wird. Die im Versuchsbehälter befindliche
Flüssigkeit, die bei diesem Ausführungsbeispiel benutzt
wird, hat vorher bereits mehrere Verfahrenszyklen des
Bayer-Verfahrens durchlaufen und weist demzufolge aufgrund
des hohen gelösten Humatgehalts eine dunkelrote Farbe auf.
Diese Laugenflüssigkeit hatte eine Laugenkonzentration von
225 g/L und wurde in der Vorheitsstufe des Bayer-Verfahrens
eingeführt. Die in Fig. 5 gezeigte Vorheizstufe bestand aus
mehreren, in einer Reihe miteinander verbundenen Vorheizgefäßen
und die Flüssigkeit wurde stufenweise vorgeheizt.
Da die Geschwindigkeit der Oxydation des Humates von der
Temperatur abhängig ist, wurde der Sauerstoff in ein
besonderes Vorheizgefäß eingeführt, in welchem die Temperatur
der Flüsigkeit des Versuchsbehälters auf ungefähr
200°C gestiegen war. Bei dieser Temperatur und der
angegebenen Laugenkonzentration beträgt die Löslichkeit
des Sauerstoffs im Gleichgewichtszustand ungefähr
0,60 g/L. Es werden jedoch lediglich 0,5 g/L Sauerstoff
zugeführt. Die Humatzerstörung wurde durch Absorptionsmessungen
verfolgt und die Ergebnisse wurden als Funktion
der Zeit zusammengestellt. Sie sind in Tabelle IV und
grafisch in Fig. 3 wiedergegeben.
Es kann festgestellt werden, daß, wenn nur 80% von der
Menge an Sauerstoff zugeführt werden, die insgesamt in
der Laugeflüssigkeit lösbar wäre, mehr als 50% des
gesamten Humatgehalts in weniger als 15 Minuten sofort
zerstört werden können. Längere Verweilzeiten in Verbindung
mit der Zuführung von Sauerstoff bis zur Löslichkeitsgrenze
im Gleichgewichtszustand bei der jeweiligen
Temperatur können das Ausmaß der Humatzerstörung
wesentlich erhöhen.
Versuche wurden ausgeführt, um die Wirkung sich ändernder
Sauerstoffmengen auf die Humatzerstörung bei einer konstanten
Temperatur und einer gewählten Laugekonzentration
zu untersuchen. Es wurde auf diese Weise eine humatenthaltende,
verbrauchte Flüssigkeit, welche der Ausfällstufe
des Bayer-Verfahrens nach Entfernung des ausgefällten
Aluminiumtrihydroxyds entnommen wurde, der Humatzerstörungsstufe
des vorliegenden Verfahrens unterzogen. Die
verbrauchte Flüssigkeit hatte ein A/C Verhältnis von
0,342 und eine Laugekonzentration von 225 g/L. Die Humatzerstörung
wurde bei einer Temperatur von 200°C durchgeführt,
indem wechselnde Mengen an Sauerstoff in die
Flüssigkeitsprobe eingebracht wurden, und zwar bis zur
Löslichkeitsgrenze des Sauerstoffs bei den gegebenen
Versuchsbedingungen. Hierbei wurde festgestellt, daß eine
beträchtliche Humatzerstörung sogar dann erreicht werden
kann, wenn nur die Hälfte des insgesamt in der verbrauchten
Flüssigkeit lösungsfähigen Sauerstoffs in diese eingebracht
wird. Die Tabelle V zeigt die Ergebnisse in tabellierter
Form, die außerdem in Fig. 4 grafisch wiedergegeben sind.
Es kann festgestellt werden, daß mittels der sehr geringen
Mengen an benutztem Sauerstoff eine wesentliche Reduzierung
des Humatgehaltes in vernünftigen kurzen Reaktionszeiten
erreichbar ist. Aufgrund dieser kleinen Sauerstoffmengen,
die eingesetzt worden sind, werden zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Humatentfernung
keine ausgedehnten Sauerstoffbeschickungsausrüstungen
benötigt. In den meisten Fällen kann der Sauerstoff
direkt Gefäßen entnommen werden, die unter Druck
stehen. Es muß darüber hinaus nicht mit den ernstzunehmenden
Korrosionsproblemen gerechnet werden, die bei
den bekannten nassen Oxydationsverfahren aufgetreten sind,
da erfindungsgemäß nur sehr kleine Mengen an Sauerstoff
benutzt werden.
Claims (6)
1. Verfahren zur Reinigung der, organische Verunreinigungen,
einschließlich Humaten enthaltenden Laugeflüssigkeiten
des Bayer-Verfahrens, wobei die Verunreinigungen
bei erhöhten Temperaturen und Drücken
oxydiert werden, dadurch gekennzeichnet, daß in die
bei einer Temperatur oberhalb von 140°C gehaltene,
verunreinigte Flüssigkeit der Sauerstoff in einer nur
zur Zerstörung des Humatgehalts der organischen Verunreinigungen
hinreichenden Mengen eingeführt wird,
daß diese Menge nicht oberhalb der Löslichkeitsgrenze
des Sauerstoffs in der Flüssigkeit während der Oxydationsbehandlung
liegt und daß eine einen wesentlich
reduzierten Humatgehalt aufweisende Laugeflüssigkeit
gewonnen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Laugeflüssigkeit, die der auf die Oxydation des
Humates gerichteten Behandlung unterzogen wird, verbrauchte
Flüssigkeit, Bauxittrübe oder eine Kombination
dieser beiden ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Humatzerstörung in der Voraufschlußstufe des Bayer-
Verfahrens durchgeführt und daß die Voraufschlußstufe
aus einer Vorheizung der verbrauchten Flüssigkeit und/
oder einer Vorentfernung von Siliziumdioxyd aus der
Flüssigkeit besteht.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Humatzerstörung in der Aufschlußstufe des Bayer-
Verfahrens durchgeführt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Humatzerstörung bei einer Temperatur von wenigstens
ungefähr 200°C durchgeführt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Humatzerstörung kontinuierlich durchgeführt wird.
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