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DE3630243A1 - Waermereflektierende tapete oder verkleidung - Google Patents

Waermereflektierende tapete oder verkleidung

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DE3630243A1
DE3630243A1 DE19863630243 DE3630243A DE3630243A1 DE 3630243 A1 DE3630243 A1 DE 3630243A1 DE 19863630243 DE19863630243 DE 19863630243 DE 3630243 A DE3630243 A DE 3630243A DE 3630243 A1 DE3630243 A1 DE 3630243A1
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Clemens Ditzel
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DITZEL, CLEMENS, DIPL.-WIRTSCH.-ING., 6919 BAMMENT
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BAMMENTAL TAPETEN GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft eine wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung mit einem gegebenenfalls mit Kleber versehenen Trägermaterial aus Papier oder Kunststoff, das ein- oder beidseitig mit einer Metallschicht als Wärmereflektor bedeckt ist, die zur Unterbindung einer elektrischen Flächenleitfähigkeit aus einer Vielzahl von untereinander zusammenhängenden Teilen mit Zwischenräumen besteht und die mit mindestens einem Überzug abgedeckt ist, der im Infrarot-Spektralbereich transparent, im sichtbaren Spektralbereich jedoch farbig erscheint. Ebenso betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Tapete oder Verkleidung.
Derartige Tapeten oder Verkleidungen finden im Bauwesen zur Energieeinsparung und damit zur Reduzierung von Heizkosten Anwendung.
Aus der europäischen Patentschrift 00 20 901 ist eine derartige wärmereflektierende Tapete bekannt geworden, bei der auf der Metallschicht, die dünner als 30 nm ist, eine Schutzschicht aufgebracht ist, die maximal einige µm Dicke besitzt. Auf dieser Schutzschicht ist als Überzug eine ein Infrarot-durchlässiges Bindemittel enthaltene Lackierung und/oder ein solches Bindemittel enthaltender Farbdruck von einigen 10 µm Dicke aufgebracht, die bzw. der im Wellenlängenbereich von 4 bis 20 µm weitgehend transparent ist, im Wellenlängenbereich von 0,4 bis 0,8 µm jedoch farbig erscheint. Des weiteren weist die Metallschicht die Flächenleitfähigkeit derselben praktisch unwirksam machende Haarrisse auf.
Es hat sich gezeigt, daß eine derartige Tapete ein unzureichendes Wärmereflektionsvermögen besitzt, weil die Schichtungen der Lackierung und/oder des Farbdruckes zu dick sind und insbesondere der gesamte Schichtaufbau auf der Oberfläche der Metallschicht zu dick und den optischen Erfordernissen zu wenig angepaßt ist. Denn die Abhängigkeit des Reflektionswertes von der Schichtdicke der aufgetragenen Farbschichten auf der Metallschicht ergibt praktisch eine logarithmische Funktion, wobei es wesentlich ist, einen Mindestreflektionsgrad der Infrarotstrahlung festzulegen, der auf jeden Fall eingehalten werden sollte. Dieser Mindestreflektionsgrad einer derartigen Tapete soll bei mindestens 50% liegen, um eine nennenswerte Einsparung von Energie und Heizkosten überhaupt zu erzielen. Diesen Wert von 50% Reflektionsgrad kann die bekannte Tapete in keinem Fall erfüllen.
Des weiteren ist aus dem DE-GM 73 43 047 ein Tapezierstreifen bekannt, bei dem eine Aluminiumschicht auf eine Hartschaumschicht aufgebracht ist, die musterartig geprägt sein kann. Gleichzeitig kann die Außenseite der Aluminiumschicht mit einer Schutzlackierung versehen sein, um eine ausreichende Schmutzabweisung zu erreichen.
Aus der DE-PS 8 00 857 ist eine Metalltapete bekannt, die aus einer Papierbahn besteht, auf welcher eine Aluminiumfolie aufgeklebt ist, wobei die Aluminiumfolie und die darunter befindliche Bindemittelschicht stellenweise Durchbrechungen in einem solchen Maße aufweisen, daß eine genügende Austauschmöglichkeit für Feuchtigkeit durch die Tapete hindurch besteht. Die Durchbrechungen sind zweckmäßigerweise so angebracht und so klein, daß sie nach Anbringung der Tapete vom bloßen Auge praktisch unsichtbar sind. Am zweckmäßigsten werden sie beim Prägen der Metalltapete mit Mustern erzeugt, in dem die Aluminiumfolie und die darunter befindliche wasserunlösliche Bindemittelschicht stellenweise durch das Prägen durchgestoßen oder aufgerissen werden.
In der DE-PS 6 77 123 ist des weiteren eine Metalltapete beschrieben, bei der zur besseren Feuchtigkeitsdurchlässigkeit die Metalloberschicht sowie die hiermit verbundene Papierzwischenschicht übereinstimmend gelocht sind, während die beiden gelochten Verbundschichten auf einer weiteren ungelochten Papierunterschicht aufgebracht sind.
Aus der US-PS 34 76 629 ist es bekannt, ein metallisiertes oder mit einer Metallfolie belegtes Gewebe dadurch porös zu machen, daß dasselbe über einen Kalander läuft, auf dem die Metallschicht in eine Vielzahl von feinen, noch zusammenhängenden Teilen zerrissen wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung zu schaffen, die ein hohes Wärmereflexionsvermögen, mindestens von 50%, verbunden mit einer farblich ästhetischen Gestaltung, besitzt und daneben ein rapporthaltiges Prägemuster aufweisen kann.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht erfindungsgemäß in den Merkmalen des Anspruchs 1. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen 2 bis 14 gekennzeichnet. Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung einer derartigen wärmereflektierenden Tapete oder Verkleidung ist in den Ansprüchen 15 bis 18 angegeben.
In Anspruch 19 ist eine weitere Lösung der Aufgabe angegeben, bei der die Weißschicht und die Farbschicht in einer einzigen Schicht zusammenfallen, was beispielsweise für einfache Farbmuster oder einfache Farben, vorzugsweise Unifarben, vorteilhaft sein kann.
Die erfindungsgemäße wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung besitzt eine Reihe von hervorstechenden Vorteilen gegenüber dem Stand der Technik, dessen entscheidenster Vorteil darin besteht, daß aufgrund des dünnen und optimal aufeinander abgestimmten Schichtaufbaus eine tatsächliche Reflektion der Infratrotstrahlung von mindestens 50%, gewöhnlich von 65%, erreicht werden.
Aufgrund der vorteilhaften Ausgestaltung der Tapete oder der Verkleidung können eine Vielzahl unterschiedlicher Endprodukte hergestellt werden. Zum einen kann die Tapete als energiesparende Tapete in Räumen zur normalen Tapezierung der Wände eingesetzt werden. Daneben kann die Tapete auf einen stärkeren, biegesteifen Träger aufgebracht sein, um dergestalt hinter Heizkörpern oder sonstigen wärmeabgebenden Strahlern angeordnet sein, um einen Teil der zur Wand abgegebenen Wärmestrahlung in den Raum zu werfen.
Des weiteren kann die erfindungsgemäße Tapete oder Verkleidung spiegelbildlich in bezug ab der Metallschicht aufgebaut sein, so daß zwei, in entgegengesetzte Richtungen weisende Wärmereflektoren vorhanden sind. Vorzugsweise ist in der Mitte eine verstärkende Schicht angeordnet. Dergestalt können Fensterrollos, Fensterbekleidungen oder Lamellenstores ausgestaltet sein. Diese Art der Ausführung hat daneben den Vorteil, daß bei Innenverwendung auch von außen einfallende Wärmestrahlung reflektiert wird.
Des weiteren kann die erfindungsgemäße Tapete auf Paneelen oder Platten aufgebracht sein, um dergestalt für die Innenraumauskleidung zu dienen. Ebenso können stärker dehnbare Trägerstoffe eingesetzt werden, die eine hohe Tiefzieheigenschaft besitzen zur Herstellung von Bauteilen, die eine große dreidimensionale Ausdehnung besitzen, wie z. B. gekrümmte Auskleidungselemente für Flugzeuge u. a. m.
Bei der Tätigung dieser Erfindung wurde erkannt, daß es nicht entscheidend auf die Dicke der Metallschicht, sondern auf eine hoch wärmereflektierende metallische Oberfläche mit einer geringen Oberflächenrauhigkeit ankommt. Dabei wurde gefunden, daß es von entscheidender Wichtigkeit ist, zwischen den Farbschichten, wozu auch die Weißschicht zu zählen ist, und der Oberfläche der Metallschicht mindestens eine Zwischenschicht aufzubringen, die infrarotdurchlässig und vorzugsweise auch im optisch sichtbaren Bereich durchlässig ist. Die beiden Grenzschichten dieser Zwischenschicht, - auf der Grenzschicht zur Metalloberfläche und auf der Grenzschicht zur Weißschicht - führen zu Brechungen des sichtbaren Spektrums und erhöhen dadurch den Weißeindruck. Die Dicke der Metallschicht wird nach oben begrenzt durch eine ausreichende Flexibilität der Tapete, damit diese in gewöhnlicher Art und Weise verarbeitet werden kann; vorteilhaft ist eine Stärke zwischen 3 bis 10 µm.
In bekannter Weise muß die Metallschicht in sich in viele kleine, noch zusammenhängende Teile mit Zwischenräumen aufgeteilt sein, beispielsweise eine Vielzahl von Haarrissen aufweisen, um eine u. U. gefährliche elektrische Flächenleitfähigkeit zu unterbinden. Die Zwischenräume können auch derart gebildet sein, daß die Metalloberfläche in geeigneter Weise perforiert ist.
Die Weiß- und Farbschichten können vorteilhafterweise keine konstanten Dicken aufweisen. Beispielsweise können diese dickenvariiert sein durch die Füllmengen des einzelnen Tiefdrucknäpfchens durch den speziellen Herstellungsprozeß, dem Tiefdruckverfahren. Die örtlich unterschiedlichen Dicken führen zur teilweisen Abdeckung des Wärmereflektors, der dadurch hoch wirksam bleibt, was jedoch mit bloßem Auge nicht zu sehen ist.
Mit der erfindungsgemäßen Tapete oder Verkleidung können eine Vielzahl von unterschiedlichen Endprodukten hergestellt werden, die gemeinsam die erfindungsgemäße Ausgestaltung besitzen: beispielsweise Wandtapeten, Fensterbekleidungen, Rollos oder Lamellenstores. Entscheidend sind hierbei die dünnen Schichtstärken unter 8 µm, vorzugsweise unter 6 µm auf dem metallischen Wärmereflektor, wodurch man eine sprunghaft verbesserte Wärmereflexion erreicht.
Nur bei Gesamtschichtdicken der Farbschichten, die dickenmäßig unter der angegebenen Größe liegen, auch bei Verwendung von geeigneten Bindemitteln, Pigmenten und löslichen Farbstoffen, welche eine hohe Wärmestrahlentransmission erlauben, wird eine ausreichend hohe Wärmereflexion von über 50% erreicht.
Betreffend die Oberfläche der Metallschicht ist eine hohe und praktisch optische Gleichmäßigkeit wesentlich, weshalb die Oberfläche der Metallschicht nur eine geringe Rauhigkeit aufweisen darf. Ebenso müssen die Weiß- und Farbschichten optisch gleichmäßig über eine größere Fläche aufgetragen sein, wobei jedoch unterschiedlich dicke Weiß- und Farbschichten mit unterschiedlicher Deckkraft ausreichen. Das bedeutet, daß beispielsweise beim Aufbringen von mehreren dünnen Weißschichten diese sich nicht vollständig gegenseitig abdecken müssen, sondern sogar örtlich unterschiedlich dick sein sollen, so daß die Metallschicht bei mikroskopischer Betrachtung nur teilweise, also unvollständig, abgedeckt ist. Dadurch wird einerseits eine hohe Wärmereflektion erreicht, andererseits aber optisch die Metallschicht ausreichend für das Auge abgedeckt.
Die Haftschicht zwischen der Oberfläche der Metallschicht und der Weißschicht spielt bei der Erhöhung des optischen Weißeindrucks eine bedeutende Rolle, weil der Weißeindruck durch die Bildung einer Distanz zwischen pigmentierter Weißschicht und Wärmereflektor verstärkt wird. Die Grenzschichten der Zwischenschicht führen zu Lichtbrechungen und erhöhen deshalb den Weißeindruck. Des weiteren kann durch die stärkere Pigmentierung der Weißschicht und durch optimale Abstimmung der Bindemittel von Weißschicht zu Zwischenschicht und Farbschicht, die Helligkeit erhöht werden. Der beste Helligkeitsgewinn für eine akzeptable Ästhetik der erfindungsgemäßen Tapete oder Verkleidung wird dadurch erreicht, daß die Weißschicht ein hohes Lichtstreuvermögen aufweist und die aufgetragenen Farbschichten, die vorzugsweise das Tapetenmuster enthalten, vornehmlich transparent sind. Des weiteren kann die oberste Farbschicht mit einer Verschleißschicht, vorzugsweise aus Polyäthylen, versehen sein, die entweder als Folie oder als Feinstpulver, welches verschmolzen wird, aufgebracht ist.
Um die Oberfläche der erfindungsgemäßen Tapete oder Verkleidung soweit wie möglich an die optischen Eigenschaften von Papieroberflächen heranzubringen, ist es notwendig, die optische Wirkung der Oberfläche der Metallschicht zu eliminieren. Dazu sind folgende Parameter, einzeln oder in Zusammenwirkung, geeignet:
  • - Erzeugung einer matten, metallischen Oberfläche
    - hohes Streuvermögen der Weißschicht
    - hohes Reflexionsvermögen der Grenzschichten der Zwischenschicht
    - Verwendung von geeigneten Prägestrukturen.
Ebenso dient die Zwischenschicht, die vorzugsweise aus Polyethylen besteht, zur Verhinderung einer Korrosion der Metallschicht. Die Zwischenschicht kann - insbesondere wenn dieselbe aus Polyethylen besteht - geeignet behandelt sein, damit diese in geeigneter Weise mit der Weißschicht bzw. der nächstfolgenden Farbschicht bedruckt werden kann.
Zwei Beispiele der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt und anschließend beschrieben. Dabei zeigt
Fig. 1 einen schematischen Aufbau einer wärmereflektierenden Tapete,
Fig. 2 einen Aufbau einer wärmereflektierenden Tapete, bei der die Schichtdicken der Farbschichten örtlich unterschiedlich dick sind und
Fig. 3 in grafischer Darstellung die Abhängigkeit des Wärmereflektions­ vermögens einer wärmereflektierenden Tapete von der aufgebrachten Schichtdicke.
Auf einem Trägermaterial 1, welches ein Papier, eine Paneele, eine Kunststoffolie o. ä. sein kann, ist eine spiegelnde Metallschicht 2 aufgebracht, die für Infrarotstrahlung als Wärmereflektor wirkt. Die Metallschicht kann aufgedampft oder sonstwie geeignet aufgebracht sein und ihre spiegelnde Wirkung in einem geeigneten Verfahren erhalten haben. Auf der Metallschicht ist eine Zwischenschicht 3 angeordnet, die hoch licht- und wärmedurchlässig ist, wozu sich am besten eine dünne Schicht aus Polyäthylen eignet. Diese Schicht hat einerseits die Wirkung einer Zwischenschicht für eine darauffolgende Weißschicht 4, andererseits dient sie als Abstandsschicht zwischen der Weißschicht 4 und der Metallschicht 2, um eine Brechung des durch die Weißschicht gehenden sichtbaren Lichtes zu erreichen, woraus eine optische Aufhellung der Weißschicht resultiert. Die Weißschicht 4 enthält Weißpigmente und kann mehrfach in dünnen Schichten aufgebracht sein. Auf der Weißschicht 4 ist die eigentliche Farbschicht 5 angeordnet, die Farbpigmente 7 enthält und vorzugsweise im Tiefdruckverfahren aufgedruckt ist. Die Farbpigmente sind derart gewählt, daß sie spektralselektiv wirken und für Infrarotstrahlung hoch durchlässig sind, für das sichtbare Licht hingegen selektiv wirken und somit einen Farbeindruck hervorrufen. Auch die Farbschicht 5 kann in mehreren einzelnen Farbschichten oder Druckgängen aufgebracht sein. Die Farbschichten können auch gegebenenfalls ein Muster oder eine Struktur enthalten. Die oberste Farbschicht kann schließlich mit einer Verschleißschicht 10 abgedeckt sein, die ebenfalls in hohem Maße licht- und wärmedurchlässig sein muß, wozu Polyäthylen gut geeignet ist.
Des weiteren kann eine Wärmebehandlung erfolgen dergestalt, daß die Weißschicht 4 und gegebenenfalls auch die Farbschicht 5 mit der Zwischenschicht 3, die ein thermischer Schmelzkleber sein kann, verschmolzen wird, wobei Partikel der Zwischenschicht 3 in die Weißschicht 4 eindringen und dort mit den Weißpigmenten eine innige mechanische Verbindung eingehen. Die Verschmelzung der Zwischenschicht 3 mit den oberen Schichten kann einschließlich der Farbschicht 5 erfolgen.
Die einzelnen Druckvorgänge zum Aufbringen der Weißschicht oder -schichten und der Farbschicht oder -schichten müssen nicht vollständig deckend erfolgen, sondern können quasi teilweise nebeneinanderliegend strukturbildend mit örtlich unterschiedlicher Dicke aufgebracht sein, was in Fig. 2 dargestellt ist.
Auf einem Trägermaterial 1 ist wiederum eine Metallschicht 2 als Wärmereflektor aufgebracht, auf der eine Zwischenschicht 3 angeordnet ist, wobei die Schichten und deren Eigenschaften dem Beispiel der Fig. 1 entsprechen. Auf die Zwischenschicht ist mit örtlich unterschiedlicher Dicke eine Weißschicht 4 aufgebracht, auf der - ebenfalls in örtlich unterschiedlicher Dicke - eine Farbschicht 12 angeordnet ist, die mit einer Verschleißschicht 13 abgedeckt ist. Mit der Bezugsziffer 14 ist eine Stelle bezeichnet, bei der mit dem bloßen Auge nicht sichtbar die beiden Farbschichten 11 und 12 - Weißschicht 11 und eigentliche Farbschicht 12 - die Zwischenschicht 3 und somit die Metallschicht 2 praktisch nicht abdecken, wodurch örtlich ein Punkt hoher Wärmereflexion entsteht, deren drucktechnisch gesteuerte Vielzahl integriert über die gesamte Fläche der Tapete oder der Verkleidung die Wärmereflexion erheblich zu erhöhen im Stande ist.
Fig. 3 zeigt in graphischer Darstellung die Abhängigkeit der Gesamtwärmereflexion von der Farbschichtstärke, die hier eine Weißschicht mit hochdeckendem Titandioxid mit wärmetransparentem Bindemittel ist. In dem hier gezeigten Beispiel liegen bei 50% Wärmereflexion Farbgewichte von ca. 5 g/m2, bei 30% ein solches von ca. 10 g/m2, bei 20% ein solches von ca. 18 g/m2 vor. Der Punkt 14 oberhalb der Kurve kennzeichnet einen Ort, bei dem die Farbschicht keinen homogenen, geschlossenen Film über dem Wärmereflektor aufweist. Vielmehr kann das Tiefdruckauftragsverfahren sowie auch das Rakelverfahren bei sehr dünnen Schichten vorteilhaft dazu verwendet werden, daß vereinzelt der Wärmereflektor von Farbe unbedeckt bleibt. Diese gesteuerte Inhomogenität sollte jedoch örtlich mikroskopisch klein sein, damit für den Betrachter im Gesamteindruck der metallische Wärmereflektor nicht zu sehen ist.
  • Liste der Bezugszeichen  1 Trägermaterial
     2 Metallschicht
     3 Zwischenschicht
     4 Weißschicht
     5 Farbschicht
     6 Weißpigmente
     7 Farbpigmente
     8 Basispapier
     9 Kleber und gleichzeitig Symmetrieebene
    10 Verschleißschicht
    11 inhomogene Weißschicht
    12 inhomogene Farbschicht
    13 Verschleißschicht
    14 nicht mittels Farbe abgedeckter Punkt der Metallschicht

Claims (19)

1. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung mit einem gegebenenfalls mit Kleber versehenen Trägermaterial aus Papier oder Kunststoff, das ein- oder beidseitig mit einer Metallschicht als Wärmereflektor bedeckt ist, die zur Unterbindung einer elektrischen Flächenleitfähigkeit aus einer Vielzahl von untereinander zusammenhängenden Teilen mit Zwischenräumen besteht und die mit mindestens einem Überzug abgedeckt ist, der im Infrarot-Spektralbereich transparent, im sichtbaren Spektralbereich jedoch farbig erscheint, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • a) auf der Metallschicht (2) ist eine Zwischenschicht (3) zur Verbindung der Farbschichten (4, 5) mit der Oberfläche der Metallschicht aufgebracht
    b) auf der Zwischenschicht (3) ist mindestens eine Weißschicht (4) als erste farbliche Schicht zur Erzeugung eines optisch hellen Bildes aufgebracht,
    c) auf der Weißschicht (4) ist mindestens eine weitere Farbschicht (5), die eigentliche Farbschicht, aufgebracht, die gegebenenfalls ein Muster beinhaltet,
    d) die Weiß- und Farbschichten (4, 5) haben zusammen eine Schichtdicke von weniger als 10 µm.
2. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die eigentliche Farbschicht (5) aus mehreren Aufträgen bzw. Farbschichten besteht.
3. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die eigentlichen Farbschichten unterschiedliche Dicken aufweisen, jedoch alle Farbschichten (4, 5), die Weißschicht (4) und die eigentliche Farbschicht (5), zusammen eine Schichtdicke von weniger als 10 µm aufweisen.
4. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallschicht (2) eine für Infrarot-Strahlung hochreflexierende Oberfläche aufweist.
5. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht aus mehreren Schichten besteht.
6. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1, 2, 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die eigentlichen Farbschichten (5) zusammen eine Dicke von 0-3 µm, die Weißschicht (4) eine Dicke von 1-3 µm aufweisen und somit die Farbschichten (4, 5) bevorzugt zusammen eine Dicke von weniger als 6 µm aufweisen.
7. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Weißschicht als auch die eigentlichen Farbschichten örtlich unterschiedlich dick sind.
8. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Weißschicht ein Bindemittel enthält, welches bei Wärmebehandlung mit der Zwischenschicht eine innige Verbindung eingeht.
9. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Weißschicht ein hohes Lichtstreuvermögen aufweist.
10. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial (1) mit einem Kleber (9) versehen auf einem prägefähigen oder tiefziehfähigen Basispapier (8) oder Basiskunststoff für eine Präge- oder Tiefziehverformung angeordnet ist.
11. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dieselbe mit einem Kleber versehen spiegelsymmetrisch in bezug ab der Metallschicht aufgebaut ist, wobei im Kleber eine Stützschicht eingebettet ist.
12. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützschicht eine Folie, ein Vlies, ein Gewebe oder Glasfasern oder Glasgewebe sind.
13. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial mit einem Kleber (9) versehen auf einer biegesteifen Platte (8) angeordnet ist.
14. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die oberste Farbschicht mit einer hoch licht- und wärmedurchlässigen Verschleißschicht (10) als Schutzschicht bedeckt ist.
15. Verfahren zur Herstellung einer wärmereflektierenden Tapete oder Verkleidung mit einem gegebenenfalls mit Kleber versehenen Trägermaterial aus Papier oder Kunststoff, das ein- oder beidseitig mit einer Metallschicht als Wärmereflektor bedeckt ist, die zur Unterbindung einer elektrischen Flächenleitfähigkeit aus einer Vielzahl von untereinander zusammenhängenden Teilen mit Zwischenräumen besteht und die mit mindestens einem Überzug abgedeckt ist, der im Infrarot-Spektralbereich transparent, im sichtbaren Spektralbereich jedoch farbig erscheint, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Metallschicht (2) eine dünne Zwischenschicht (3) aus einem Thermoplast aufgebracht wird, auf die eine Weißschicht (4) aufgebracht wird, die ein wärmebeeinflußbares Bindemittel enthält, wonach die Schichten wärmebehandelt werden und das Bindemittel der Weißschicht mit der Zwischenschicht eine innige Verbindung eingehen.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Weißschicht (4) vor der Wärmebehandlung eine Farbschicht (5 ) aufgebracht wird, die ein wärmebeeinflußbares Bindemittel enthält und die Schichten anschließend wärmebehandelt werden, wobei das Bindemittel der Weißschicht und der Farbschicht sowohl mit der Zwischenschicht, als auch mit dem Bindemittel der Farbschicht eine innige Verbindung eingehen.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Weißschicht und/oder die eigentlichen Farbschichten größtenteils nebeneinander liegend aufgebracht werden, ohne sich in ihrer Schichtung vollständig abzudecken, wobei vereinzelt der metallische Reflektor ohne Farbüberdeckung wirksam bleibt.
18. Verfahren zur Herstellung einer Tapete oder Verkleidung nach einem oder mehrerer der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Weiß- und die Farbschichten im Tiefdruckverfahren auf die Zwischenschicht aufgedruckt werden.
19. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung mit einem gegebenenfalls mit Kleber versehenen Trägermaterial aus Papier oder Kunststoff, das ein- oder beidseitig mit einer Metallschicht als Wärmereflektor bedeckt ist, die zur Unterbindung einer elektrischen Flächenleitfähigkeit aus einer Vielzahl von untereinander zusammenhängenden Teilen mit Zwischenräumen besteht und die mit mindestens einem Überzug abgedeckt ist, der im Infrarot-Spektralbereich transparent, im sichtbaren Spektralbereich jedoch farbig erscheint, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • a) auf der Metallschicht ist eine Zwischenschicht zur Verbindung der Farbschichten mit der Oberfläche der Metallschicht aufgebracht,
    b) auf der Zwischenschicht ist eine Schicht mit Weißpigmenten und Farbstoffen und/oder Farbpigmenten aufgebracht als farbliche Schicht und die gegebenenfalls ein Muster beinhaltet,
    d) die farbliche Schicht (Weiß- und Farbschichten) hat eine Schichtdicke von weniger als 10 µm, vorzugsweise weniger als 6 µm.
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