DE3630243A1 - Waermereflektierende tapete oder verkleidung - Google Patents
Waermereflektierende tapete oder verkleidungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung
mit einem gegebenenfalls mit Kleber versehenen Trägermaterial aus Papier
oder Kunststoff, das ein- oder beidseitig mit einer Metallschicht als
Wärmereflektor bedeckt ist, die zur Unterbindung einer elektrischen
Flächenleitfähigkeit aus einer Vielzahl von untereinander
zusammenhängenden Teilen mit Zwischenräumen besteht und die mit
mindestens einem Überzug abgedeckt ist, der im Infrarot-Spektralbereich
transparent, im sichtbaren Spektralbereich jedoch farbig erscheint. Ebenso
betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Tapete
oder Verkleidung.
Derartige Tapeten oder Verkleidungen finden im Bauwesen zur
Energieeinsparung und damit zur Reduzierung von Heizkosten Anwendung.
Aus der europäischen Patentschrift 00 20 901 ist eine derartige
wärmereflektierende Tapete bekannt geworden, bei der auf der
Metallschicht, die dünner als 30 nm ist, eine Schutzschicht aufgebracht
ist, die maximal einige µm Dicke besitzt. Auf dieser Schutzschicht ist als
Überzug eine ein Infrarot-durchlässiges Bindemittel enthaltene Lackierung
und/oder ein solches Bindemittel enthaltender Farbdruck von einigen 10
µm Dicke aufgebracht, die bzw. der im Wellenlängenbereich von 4 bis 20
µm weitgehend transparent ist, im Wellenlängenbereich von 0,4 bis 0,8 µm
jedoch farbig erscheint. Des weiteren weist die Metallschicht die
Flächenleitfähigkeit derselben praktisch unwirksam machende Haarrisse
auf.
Es hat sich gezeigt, daß eine derartige Tapete ein unzureichendes
Wärmereflektionsvermögen besitzt, weil die Schichtungen der Lackierung
und/oder des Farbdruckes zu dick sind und insbesondere der gesamte
Schichtaufbau auf der Oberfläche der Metallschicht zu dick und den
optischen Erfordernissen zu wenig angepaßt ist. Denn die Abhängigkeit des
Reflektionswertes von der Schichtdicke der aufgetragenen Farbschichten
auf der Metallschicht ergibt praktisch eine logarithmische Funktion, wobei
es wesentlich ist, einen Mindestreflektionsgrad der Infrarotstrahlung
festzulegen, der auf jeden Fall eingehalten werden sollte. Dieser
Mindestreflektionsgrad einer derartigen Tapete soll bei mindestens 50%
liegen, um eine nennenswerte Einsparung von Energie und Heizkosten
überhaupt zu erzielen. Diesen Wert von 50% Reflektionsgrad kann die
bekannte Tapete in keinem Fall erfüllen.
Des weiteren ist aus dem DE-GM 73 43 047 ein Tapezierstreifen bekannt,
bei dem eine Aluminiumschicht auf eine Hartschaumschicht aufgebracht
ist, die musterartig geprägt sein kann. Gleichzeitig kann die Außenseite
der Aluminiumschicht mit einer Schutzlackierung versehen sein, um eine
ausreichende Schmutzabweisung zu erreichen.
Aus der DE-PS 8 00 857 ist eine Metalltapete bekannt, die aus einer
Papierbahn besteht, auf welcher eine Aluminiumfolie aufgeklebt ist, wobei
die Aluminiumfolie und die darunter befindliche Bindemittelschicht
stellenweise Durchbrechungen in einem solchen Maße aufweisen, daß eine
genügende Austauschmöglichkeit für Feuchtigkeit durch die Tapete
hindurch besteht. Die Durchbrechungen sind zweckmäßigerweise so
angebracht und so klein, daß sie nach Anbringung der Tapete vom bloßen
Auge praktisch unsichtbar sind. Am zweckmäßigsten werden sie beim
Prägen der Metalltapete mit Mustern erzeugt, in dem die Aluminiumfolie
und die darunter befindliche wasserunlösliche Bindemittelschicht
stellenweise durch das Prägen durchgestoßen oder aufgerissen werden.
In der DE-PS 6 77 123 ist des weiteren eine Metalltapete beschrieben, bei
der zur besseren Feuchtigkeitsdurchlässigkeit die Metalloberschicht sowie
die hiermit verbundene Papierzwischenschicht übereinstimmend gelocht
sind, während die beiden gelochten Verbundschichten auf einer weiteren
ungelochten Papierunterschicht aufgebracht sind.
Aus der US-PS 34 76 629 ist es bekannt, ein metallisiertes oder mit einer
Metallfolie belegtes Gewebe dadurch porös zu machen, daß dasselbe über
einen Kalander läuft, auf dem die Metallschicht in eine Vielzahl von feinen,
noch zusammenhängenden Teilen zerrissen wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine wärmereflektierende Tapete
oder Verkleidung zu schaffen, die ein hohes Wärmereflexionsvermögen,
mindestens von 50%, verbunden mit einer farblich ästhetischen Gestaltung,
besitzt und daneben ein rapporthaltiges Prägemuster aufweisen kann.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht erfindungsgemäß in den Merkmalen des
Anspruchs 1. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen 2 bis 14 gekennzeichnet. Ein erfindungsgemäßes
Verfahren zur Herstellung einer derartigen wärmereflektierenden Tapete
oder Verkleidung ist in den Ansprüchen 15 bis 18 angegeben.
In Anspruch 19 ist eine weitere Lösung der Aufgabe angegeben, bei der die
Weißschicht und die Farbschicht in einer einzigen Schicht zusammenfallen,
was beispielsweise für einfache Farbmuster oder einfache Farben,
vorzugsweise Unifarben, vorteilhaft sein kann.
Die erfindungsgemäße wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung
besitzt eine Reihe von hervorstechenden Vorteilen gegenüber dem Stand der
Technik, dessen entscheidenster Vorteil darin besteht, daß aufgrund des
dünnen und optimal aufeinander abgestimmten Schichtaufbaus eine
tatsächliche Reflektion der Infratrotstrahlung von mindestens 50%,
gewöhnlich von 65%, erreicht werden.
Aufgrund der vorteilhaften Ausgestaltung der Tapete oder der Verkleidung
können eine Vielzahl unterschiedlicher Endprodukte hergestellt werden.
Zum einen kann die Tapete als energiesparende Tapete in Räumen zur
normalen Tapezierung der Wände eingesetzt werden. Daneben kann die
Tapete auf einen stärkeren, biegesteifen Träger aufgebracht sein, um
dergestalt hinter Heizkörpern oder sonstigen wärmeabgebenden Strahlern
angeordnet sein, um einen Teil der zur Wand abgegebenen Wärmestrahlung
in den Raum zu werfen.
Des weiteren kann die erfindungsgemäße Tapete oder Verkleidung
spiegelbildlich in bezug ab der Metallschicht aufgebaut sein, so daß zwei,
in entgegengesetzte Richtungen weisende Wärmereflektoren vorhanden
sind. Vorzugsweise ist in der Mitte eine verstärkende Schicht angeordnet.
Dergestalt können Fensterrollos, Fensterbekleidungen oder Lamellenstores
ausgestaltet sein. Diese Art der Ausführung hat daneben den Vorteil, daß
bei Innenverwendung auch von außen einfallende Wärmestrahlung
reflektiert wird.
Des weiteren kann die erfindungsgemäße Tapete auf Paneelen oder Platten
aufgebracht sein, um dergestalt für die Innenraumauskleidung zu dienen.
Ebenso können stärker dehnbare Trägerstoffe eingesetzt werden, die eine
hohe Tiefzieheigenschaft besitzen zur Herstellung von Bauteilen, die eine
große dreidimensionale Ausdehnung besitzen, wie z. B. gekrümmte
Auskleidungselemente für Flugzeuge u. a. m.
Bei der Tätigung dieser Erfindung wurde erkannt, daß es nicht entscheidend
auf die Dicke der Metallschicht, sondern auf eine hoch
wärmereflektierende metallische Oberfläche mit einer geringen
Oberflächenrauhigkeit ankommt. Dabei wurde gefunden, daß es von
entscheidender Wichtigkeit ist, zwischen den Farbschichten, wozu auch die
Weißschicht zu zählen ist, und der Oberfläche der Metallschicht
mindestens eine Zwischenschicht aufzubringen, die infrarotdurchlässig und
vorzugsweise auch im optisch sichtbaren Bereich durchlässig ist. Die
beiden Grenzschichten dieser Zwischenschicht, - auf der Grenzschicht zur
Metalloberfläche und auf der Grenzschicht zur Weißschicht - führen zu
Brechungen des sichtbaren Spektrums und erhöhen dadurch den
Weißeindruck. Die Dicke der Metallschicht wird nach oben begrenzt durch
eine ausreichende Flexibilität der Tapete, damit diese in gewöhnlicher Art
und Weise verarbeitet werden kann; vorteilhaft ist eine Stärke zwischen 3
bis 10 µm.
In bekannter Weise muß die Metallschicht in sich in viele kleine, noch
zusammenhängende Teile mit Zwischenräumen aufgeteilt sein,
beispielsweise eine Vielzahl von Haarrissen aufweisen, um eine u. U.
gefährliche elektrische Flächenleitfähigkeit zu unterbinden. Die
Zwischenräume können auch derart gebildet sein, daß die Metalloberfläche
in geeigneter Weise perforiert ist.
Die Weiß- und Farbschichten können vorteilhafterweise keine konstanten
Dicken aufweisen. Beispielsweise können diese dickenvariiert sein durch
die Füllmengen des einzelnen Tiefdrucknäpfchens durch den speziellen
Herstellungsprozeß, dem Tiefdruckverfahren. Die örtlich unterschiedlichen
Dicken führen zur teilweisen Abdeckung des Wärmereflektors, der dadurch
hoch wirksam bleibt, was jedoch mit bloßem Auge nicht zu sehen ist.
Mit der erfindungsgemäßen Tapete oder Verkleidung können eine Vielzahl
von unterschiedlichen Endprodukten hergestellt werden, die gemeinsam die
erfindungsgemäße Ausgestaltung besitzen: beispielsweise Wandtapeten,
Fensterbekleidungen, Rollos oder Lamellenstores. Entscheidend sind hierbei
die dünnen Schichtstärken unter 8 µm, vorzugsweise unter 6 µm auf dem
metallischen Wärmereflektor, wodurch man eine sprunghaft verbesserte
Wärmereflexion erreicht.
Nur bei Gesamtschichtdicken der Farbschichten, die dickenmäßig unter der
angegebenen Größe liegen, auch bei Verwendung von geeigneten
Bindemitteln, Pigmenten und löslichen Farbstoffen, welche eine hohe
Wärmestrahlentransmission erlauben, wird eine ausreichend hohe
Wärmereflexion von über 50% erreicht.
Betreffend die Oberfläche der Metallschicht ist eine hohe und praktisch
optische Gleichmäßigkeit wesentlich, weshalb die Oberfläche der
Metallschicht nur eine geringe Rauhigkeit aufweisen darf. Ebenso müssen
die Weiß- und Farbschichten optisch gleichmäßig über eine größere Fläche
aufgetragen sein, wobei jedoch unterschiedlich dicke Weiß- und
Farbschichten mit unterschiedlicher Deckkraft ausreichen. Das bedeutet,
daß beispielsweise beim Aufbringen von mehreren dünnen Weißschichten
diese sich nicht vollständig gegenseitig abdecken müssen, sondern sogar
örtlich unterschiedlich dick sein sollen, so daß die Metallschicht bei
mikroskopischer Betrachtung nur teilweise, also unvollständig, abgedeckt
ist. Dadurch wird einerseits eine hohe Wärmereflektion erreicht,
andererseits aber optisch die Metallschicht ausreichend für das Auge
abgedeckt.
Die Haftschicht zwischen der Oberfläche der Metallschicht und der
Weißschicht spielt bei der Erhöhung des optischen Weißeindrucks eine
bedeutende Rolle, weil der Weißeindruck durch die Bildung einer Distanz
zwischen pigmentierter Weißschicht und Wärmereflektor verstärkt wird.
Die Grenzschichten der Zwischenschicht führen zu Lichtbrechungen und
erhöhen deshalb den Weißeindruck. Des weiteren kann durch die stärkere
Pigmentierung der Weißschicht und durch optimale Abstimmung der
Bindemittel von Weißschicht zu Zwischenschicht und Farbschicht, die
Helligkeit erhöht werden. Der beste Helligkeitsgewinn für eine akzeptable
Ästhetik der erfindungsgemäßen Tapete oder Verkleidung wird dadurch
erreicht, daß die Weißschicht ein hohes Lichtstreuvermögen aufweist und
die aufgetragenen Farbschichten, die vorzugsweise das Tapetenmuster
enthalten, vornehmlich transparent sind. Des weiteren kann die oberste
Farbschicht mit einer Verschleißschicht, vorzugsweise aus Polyäthylen,
versehen sein, die entweder als Folie oder als Feinstpulver, welches
verschmolzen wird, aufgebracht ist.
Um die Oberfläche der erfindungsgemäßen Tapete oder Verkleidung soweit
wie möglich an die optischen Eigenschaften von Papieroberflächen
heranzubringen, ist es notwendig, die optische Wirkung der Oberfläche der
Metallschicht zu eliminieren. Dazu sind folgende Parameter, einzeln oder in
Zusammenwirkung, geeignet:
- - Erzeugung einer matten, metallischen Oberfläche
- hohes Streuvermögen der Weißschicht
- hohes Reflexionsvermögen der Grenzschichten der Zwischenschicht
- Verwendung von geeigneten Prägestrukturen.
Ebenso dient die Zwischenschicht, die vorzugsweise aus Polyethylen
besteht, zur Verhinderung einer Korrosion der Metallschicht. Die
Zwischenschicht kann - insbesondere wenn dieselbe aus Polyethylen
besteht - geeignet behandelt sein, damit diese in geeigneter Weise mit der
Weißschicht bzw. der nächstfolgenden Farbschicht bedruckt werden kann.
Zwei Beispiele der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt
und anschließend beschrieben. Dabei zeigt
Fig. 1 einen schematischen Aufbau einer wärmereflektierenden Tapete,
Fig. 2 einen Aufbau einer wärmereflektierenden Tapete, bei der die
Schichtdicken der Farbschichten örtlich unterschiedlich dick sind und
Fig. 3 in grafischer Darstellung die Abhängigkeit des Wärmereflektions
vermögens einer wärmereflektierenden Tapete von der aufgebrachten
Schichtdicke.
Auf einem Trägermaterial 1, welches ein Papier, eine Paneele, eine
Kunststoffolie o. ä. sein kann, ist eine spiegelnde Metallschicht 2
aufgebracht, die für Infrarotstrahlung als Wärmereflektor wirkt. Die
Metallschicht kann aufgedampft oder sonstwie geeignet aufgebracht sein
und ihre spiegelnde Wirkung in einem geeigneten Verfahren erhalten haben.
Auf der Metallschicht ist eine Zwischenschicht 3 angeordnet, die hoch
licht- und wärmedurchlässig ist, wozu sich am besten eine dünne Schicht
aus Polyäthylen eignet. Diese Schicht hat einerseits die Wirkung einer
Zwischenschicht für eine darauffolgende Weißschicht 4, andererseits dient
sie als Abstandsschicht zwischen der Weißschicht 4 und der Metallschicht
2, um eine Brechung des durch die Weißschicht gehenden sichtbaren Lichtes
zu erreichen, woraus eine optische Aufhellung der Weißschicht resultiert.
Die Weißschicht 4 enthält Weißpigmente und kann mehrfach in dünnen
Schichten aufgebracht sein. Auf der Weißschicht 4 ist die eigentliche
Farbschicht 5 angeordnet, die Farbpigmente 7 enthält und vorzugsweise im
Tiefdruckverfahren aufgedruckt ist. Die Farbpigmente sind derart gewählt,
daß sie spektralselektiv wirken und für Infrarotstrahlung hoch durchlässig
sind, für das sichtbare Licht hingegen selektiv wirken und somit einen
Farbeindruck hervorrufen. Auch die Farbschicht 5 kann in mehreren
einzelnen Farbschichten oder Druckgängen aufgebracht sein. Die
Farbschichten können auch gegebenenfalls ein Muster oder eine Struktur
enthalten. Die oberste Farbschicht kann schließlich mit einer
Verschleißschicht 10 abgedeckt sein, die ebenfalls in hohem Maße licht-
und wärmedurchlässig sein muß, wozu Polyäthylen gut geeignet ist.
Des weiteren kann eine Wärmebehandlung erfolgen dergestalt, daß die
Weißschicht 4 und gegebenenfalls auch die Farbschicht 5 mit der
Zwischenschicht 3, die ein thermischer Schmelzkleber sein kann,
verschmolzen wird, wobei Partikel der Zwischenschicht 3 in die
Weißschicht 4 eindringen und dort mit den Weißpigmenten eine innige
mechanische Verbindung eingehen. Die Verschmelzung der Zwischenschicht
3 mit den oberen Schichten kann einschließlich der Farbschicht 5 erfolgen.
Die einzelnen Druckvorgänge zum Aufbringen der Weißschicht oder
-schichten und der Farbschicht oder -schichten müssen nicht vollständig
deckend erfolgen, sondern können quasi teilweise nebeneinanderliegend
strukturbildend mit örtlich unterschiedlicher Dicke aufgebracht sein, was
in Fig. 2 dargestellt ist.
Auf einem Trägermaterial 1 ist wiederum eine Metallschicht 2 als
Wärmereflektor aufgebracht, auf der eine Zwischenschicht 3 angeordnet
ist, wobei die Schichten und deren Eigenschaften dem Beispiel der Fig. 1
entsprechen. Auf die Zwischenschicht ist mit örtlich unterschiedlicher
Dicke eine Weißschicht 4 aufgebracht, auf der - ebenfalls in örtlich
unterschiedlicher Dicke - eine Farbschicht 12 angeordnet ist, die mit einer
Verschleißschicht 13 abgedeckt ist. Mit der Bezugsziffer 14 ist eine Stelle
bezeichnet, bei der mit dem bloßen Auge nicht sichtbar die beiden
Farbschichten 11 und 12 - Weißschicht 11 und eigentliche Farbschicht 12 -
die Zwischenschicht 3 und somit die Metallschicht 2 praktisch nicht
abdecken, wodurch örtlich ein Punkt hoher Wärmereflexion entsteht, deren
drucktechnisch gesteuerte Vielzahl integriert über die gesamte Fläche der
Tapete oder der Verkleidung die Wärmereflexion erheblich zu erhöhen im
Stande ist.
Fig. 3 zeigt in graphischer Darstellung die Abhängigkeit der
Gesamtwärmereflexion von der Farbschichtstärke, die hier eine
Weißschicht mit hochdeckendem Titandioxid mit wärmetransparentem
Bindemittel ist. In dem hier gezeigten Beispiel liegen bei 50%
Wärmereflexion Farbgewichte von ca. 5 g/m2, bei 30% ein solches von ca.
10 g/m2, bei 20% ein solches von ca. 18 g/m2 vor. Der Punkt 14 oberhalb der
Kurve kennzeichnet einen Ort, bei dem die Farbschicht keinen homogenen,
geschlossenen Film über dem Wärmereflektor aufweist. Vielmehr kann das
Tiefdruckauftragsverfahren sowie auch das Rakelverfahren bei sehr dünnen
Schichten vorteilhaft dazu verwendet werden, daß vereinzelt der
Wärmereflektor von Farbe unbedeckt bleibt. Diese gesteuerte
Inhomogenität sollte jedoch örtlich mikroskopisch klein sein, damit für
den Betrachter im Gesamteindruck der metallische Wärmereflektor nicht
zu sehen ist.
- Liste der Bezugszeichen
1 Trägermaterial
2 Metallschicht
3 Zwischenschicht
4 Weißschicht
5 Farbschicht
6 Weißpigmente
7 Farbpigmente
8 Basispapier
9 Kleber und gleichzeitig Symmetrieebene
10 Verschleißschicht
11 inhomogene Weißschicht
12 inhomogene Farbschicht
13 Verschleißschicht
14 nicht mittels Farbe abgedeckter Punkt der Metallschicht
Claims (19)
1. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung mit einem gegebenenfalls
mit Kleber versehenen Trägermaterial aus Papier oder Kunststoff, das ein-
oder beidseitig mit einer Metallschicht als Wärmereflektor bedeckt ist, die
zur Unterbindung einer elektrischen Flächenleitfähigkeit aus einer Vielzahl
von untereinander zusammenhängenden Teilen mit Zwischenräumen
besteht und die mit mindestens einem Überzug abgedeckt ist, der im
Infrarot-Spektralbereich transparent, im sichtbaren Spektralbereich
jedoch farbig erscheint,
gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
- a) auf der Metallschicht (2) ist eine Zwischenschicht (3) zur Verbindung
der Farbschichten (4, 5) mit der Oberfläche der Metallschicht aufgebracht
b) auf der Zwischenschicht (3) ist mindestens eine Weißschicht (4) als erste farbliche Schicht zur Erzeugung eines optisch hellen Bildes aufgebracht,
c) auf der Weißschicht (4) ist mindestens eine weitere Farbschicht (5), die eigentliche Farbschicht, aufgebracht, die gegebenenfalls ein Muster beinhaltet,
d) die Weiß- und Farbschichten (4, 5) haben zusammen eine Schichtdicke von weniger als 10 µm.
2. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die eigentliche Farbschicht (5) aus mehreren Aufträgen bzw.
Farbschichten besteht.
3. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die eigentlichen Farbschichten unterschiedliche Dicken aufweisen,
jedoch alle Farbschichten (4, 5), die Weißschicht (4) und die eigentliche
Farbschicht (5), zusammen eine Schichtdicke von weniger als 10 µm
aufweisen.
4. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Metallschicht (2) eine für Infrarot-Strahlung hochreflexierende
Oberfläche aufweist.
5. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenschicht aus mehreren Schichten besteht.
6. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1, 2, 3, 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die eigentlichen Farbschichten (5) zusammen eine Dicke von 0-3 µm,
die Weißschicht (4) eine Dicke von 1-3 µm aufweisen und somit die
Farbschichten (4, 5) bevorzugt zusammen eine Dicke von weniger als 6 µm
aufweisen.
7. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl die Weißschicht als auch die eigentlichen Farbschichten
örtlich unterschiedlich dick sind.
8. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Weißschicht ein Bindemittel enthält, welches bei
Wärmebehandlung mit der Zwischenschicht eine innige Verbindung eingeht.
9. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach einem der Ansprüche
7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Weißschicht ein hohes Lichtstreuvermögen aufweist.
10. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägermaterial (1) mit einem Kleber (9) versehen auf einem
prägefähigen oder tiefziehfähigen Basispapier (8) oder Basiskunststoff für
eine Präge- oder Tiefziehverformung angeordnet ist.
11. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß dieselbe mit einem Kleber versehen spiegelsymmetrisch in bezug ab
der Metallschicht aufgebaut ist, wobei im Kleber eine Stützschicht
eingebettet ist.
12. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützschicht eine Folie, ein Vlies, ein Gewebe oder Glasfasern oder
Glasgewebe sind.
13. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägermaterial mit einem Kleber (9) versehen auf einer
biegesteifen Platte (8) angeordnet ist.
14. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung nach einem der
vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die oberste Farbschicht mit einer hoch licht- und wärmedurchlässigen
Verschleißschicht (10) als Schutzschicht bedeckt ist.
15. Verfahren zur Herstellung einer wärmereflektierenden Tapete oder
Verkleidung mit einem gegebenenfalls mit Kleber versehenen
Trägermaterial aus Papier oder Kunststoff, das ein- oder beidseitig mit
einer Metallschicht als Wärmereflektor bedeckt ist, die zur Unterbindung
einer elektrischen Flächenleitfähigkeit aus einer Vielzahl von
untereinander zusammenhängenden Teilen mit Zwischenräumen besteht und
die mit mindestens einem Überzug abgedeckt ist, der im
Infrarot-Spektralbereich transparent, im sichtbaren Spektralbereich
jedoch farbig erscheint,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Metallschicht (2) eine dünne Zwischenschicht (3) aus einem
Thermoplast aufgebracht wird, auf die eine Weißschicht (4) aufgebracht
wird, die ein wärmebeeinflußbares Bindemittel enthält, wonach die
Schichten wärmebehandelt werden und das Bindemittel der Weißschicht
mit der Zwischenschicht eine innige Verbindung eingehen.
16. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf die Weißschicht (4) vor der Wärmebehandlung eine Farbschicht (5 )
aufgebracht wird, die ein wärmebeeinflußbares Bindemittel enthält und die
Schichten anschließend wärmebehandelt werden, wobei das Bindemittel
der Weißschicht und der Farbschicht sowohl mit der Zwischenschicht, als
auch mit dem Bindemittel der Farbschicht eine innige Verbindung eingehen.
17. Verfahren nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Weißschicht und/oder die eigentlichen Farbschichten größtenteils
nebeneinander liegend aufgebracht werden, ohne sich in ihrer Schichtung
vollständig abzudecken, wobei vereinzelt der metallische Reflektor ohne
Farbüberdeckung wirksam bleibt.
18. Verfahren zur Herstellung einer Tapete oder Verkleidung nach einem
oder mehrerer der Ansprüche 15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Weiß- und die Farbschichten im Tiefdruckverfahren auf die
Zwischenschicht aufgedruckt werden.
19. Wärmereflektierende Tapete oder Verkleidung mit einem
gegebenenfalls mit Kleber versehenen Trägermaterial aus Papier oder
Kunststoff, das ein- oder beidseitig mit einer Metallschicht als
Wärmereflektor bedeckt ist, die zur Unterbindung einer elektrischen
Flächenleitfähigkeit aus einer Vielzahl von untereinander
zusammenhängenden Teilen mit Zwischenräumen besteht und die mit
mindestens einem Überzug abgedeckt ist, der im Infrarot-Spektralbereich
transparent, im sichtbaren Spektralbereich jedoch farbig erscheint,
gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
- a) auf der Metallschicht ist eine Zwischenschicht zur Verbindung der
Farbschichten mit der Oberfläche der Metallschicht aufgebracht,
b) auf der Zwischenschicht ist eine Schicht mit Weißpigmenten und Farbstoffen und/oder Farbpigmenten aufgebracht als farbliche Schicht und die gegebenenfalls ein Muster beinhaltet,
d) die farbliche Schicht (Weiß- und Farbschichten) hat eine Schichtdicke von weniger als 10 µm, vorzugsweise weniger als 6 µm.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19863630243 DE3630243A1 (de) | 1986-09-05 | 1986-09-05 | Waermereflektierende tapete oder verkleidung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19863630243 DE3630243A1 (de) | 1986-09-05 | 1986-09-05 | Waermereflektierende tapete oder verkleidung |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3630243A1 true DE3630243A1 (de) | 1988-03-17 |
| DE3630243C2 DE3630243C2 (de) | 1989-09-07 |
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ID=6308974
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE19863630243 Granted DE3630243A1 (de) | 1986-09-05 | 1986-09-05 | Waermereflektierende tapete oder verkleidung |
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3630243C2 (de) | 1989-09-07 |
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