DE3624752A1 - Elektronischer taxameter - Google Patents
Elektronischer taxameterInfo
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- G07C1/10—Registering, indicating or recording the time of events or elapsed time, e.g. time-recorders for work people together with the recording, indicating or registering of other data, e.g. of signs of identity
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- G07C—TIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
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- G07C9/00—Individual registration on entry or exit
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Description
Die Erfindung betrifft einen elektronischen Taxameter,
der in einem vorzugsweise abnehmbaren Speicher die jede
Fahrt charakterisierenden Daten sammelt, und der die tarif
bezogenen Daten nach Beendigung jeder Fahrt anzeigt, wobei
der Speicherinhalt in eine zentrale Datenverarbeitungsein
richtung für die weitere Bearbeitung einlesbar ist.
Ein derartiger Taxameter ist beispielsweise der
DE-PS 21 34 838 zu entnehmen. Dieser ist in der Lage,
neben dem am Ende jeder Fahrt anzuzeigenden Fahrpreis
Daten zu speichern, die aufsummiert mittels eines mehr
stufigen Schlüsselschalters wahlweise auf die Anzeige
und/oder einen abnehmbaren Datenaufzeichnunsträger über
tragen werden. Der Zugang zu diesen Daten erfolgt an
schließend durch berechtigte Personen über zumindest
einen Schlüssel, der alle Stufen des Schlüsselschalters
erfaßt bzw. über unterschiedlich ausgelegte Schlüssel,
die eine verschiedene Anzahl von Stufen des Schlüssel
schalters betätigen. Beispielsweise kann dadurch der
Fahrzeugbesitzer einen periodischen Überblick über die
gesammelten Fahrzeugdaten erhalten, was die Buchhaltung
und Abrechnung wesentlich vereinfacht.
Aus der DE-OS 26 08 251 ist weiters ein elektronischer
Taxameter bekannt, der nicht nur die bloße Anzeige der
einzelnen Daten beinhaltet, sondern diese vorzugsweise
über einen angeschlossenen Drucker wiedergibt. Dieser
Taxameter ist in nicht näher erläuterter Weise auch dazu
geeignet, die Verwendung des Fahrzeuges durch verschiedene
Lenker zu registrieren und nach Belieben abzurufen.
Die Erfindung hat es sich nun zur Aufgabe gestellt, einen
Taxameter der eingangs genannten Art zu schaffen, der
in einfacher Weise eine exakte Feststellung der von jedem
Lenker erbrachten Fahrleistungen und/oder der von bestimmten
Fahrgästen in Anspruch genommenen Fahrleistungen er
möglicht.
Erfindungsgemäß wird dies nun dadurch erreicht, daß pro
Lenker ein lenkerspezifischer Schlüssel und/oder für
einen Fahrgast ein fahrgastbezogener Schlüssel vorgesehen
ist (sind), der (die) in den Taxameter einsetzbar ist
(sind), und daß die den eingesetzten Schlüssel identifi
zierenden Daten den tarifbezogenen Daten jeder Fahrt
zugeordnet und in der jeweiligen Zuordnung in den Speicher
übertragen werden.
Üblicherweise wird man vorsehen, daß der Taxameter nur
mittels eines derartigen fahrerspezifischen Schlüssels
in Betrieb nehmbar ist, wobei natürlich mehrere Fahrer
mit ihrem spezifischen Schlüssel die Erlaubnis haben
werden, mit ein und demselben Taxifahrzeug zu fahren.
Die tarifbezogenen Daten jeder der von einem Lenker
nacheinander ausgeführten Fahrten werden durch die
Zuordnung seiner Schlüsseldaten gekennzeichnet, sodaß
bei der in gewissen Zeitabständen, beispielsweise
monatlich, erfolgenden Auswertung der im abnehmbaren
Speicher gesammelten Daten eines von mehreren Lenkern
benutzten Taxifahrzeuges unmittelbar die Verteilung
auf die einzelnen Lenker erkannt werden kann.
Ein Teil der lenkerspezifischen Daten kann bei Verwendung
von lenkerspezifischen Schlüsseln weiters auch während
jeder Fahrt dem Fahrgast bekanntgegeben werden, ins
besondere kann zur Erhöhung des Vertrauensverhältnisses
zwischen dem Fahrgast und dem Lenker dessen Name am
Taxameter angezeigt und/oder bei Verwendung eines Druckers
auf der ausgegebenen Quittung aufscheinen.
Eine Koppelung des Taxameters mit dem Starter des
Fahrzeuges ist ebenso möglich, beispielsweise dadurch,
daß das Fahrzeug nur dann in Betrieb genommen werden
kann, wenn zusätzlich der lenkerspezifische Schlüssel
in den Taxameter eingesetzt worden ist. Dies erleichtert
den Überblick über alle vom Taxi zurückgelegten Fahrten,
also auch solche ohne Fahrgastbeförderung. Weiters ver
bessert die Koppelung den Schutz gegen Diebstahl, da im
Taxameter eine weitere Betriebssperre zu überwinden ist.
Ein in den Taxameter einsetzbarer fahrgastbezogener
Schlüssel ermöglicht eine bargeldlose Taxibenutzung,
indem die tarifbezogenen Daten der vom Fahrgast in
Anspruch genommenen Fahrleistungen durch die Zuordnung
seiner fahrgastbezogenen Schlüsseldaten gekennzeichnet
werden. Dies ermöglicht nämlich eine nachträgliche Ver
rechnung durch die beispielsweise monatlich erfolgende
Auswertung der im abnehmbaren Speicher gesammelten
Daten eines Taxiunternehmers bzw. auch mehrerer Taxi
unternehmer an verschiedenen Orten, wenn ein gewisses,
mehrere Taxiunternehmer berücksichtigendes Verrechnungs
schema gefunden ist. Im Zeitalter des bargeldlosen,
durch elektronische Datenverarbeitungseinrichtungen
gestützten Geldverkehrs wird ein solches Verrechnungs
schema unproblematisch sein. Der fahrgastbezogene
Schlüssel muß dabei nicht unbedingt auf eine bestimmte
Person bezogen sein. Es ist durchaus denkbar und möglich,
daß ein Betrieb einen oder mehrere solcher Schlüssel
besitzt, die dann von verschiedenen Personen, insbesondere
von Geschäftsreisenden verwendet werden können.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung besteht
darin, daß der Taxameter einen Speicher zur Speicherung
eines Satzes von lenkerspezifischen Daten aufweist und
daß lenkerspezifische und fahrgastbezogene Schlüssel
hintereinander in denselben Schlüsselaufnahmeteil des
Taxameters einsetzbar sind. Bei Inbetriebnahme wird dann
der Lenker seinen lenkerspezifischen Schlüssel in den
Schlüsselaufnahmeteil des Taxameters einsetzen, worauf
seine lenkerspezifischen Daten in dem genannten Speicher
gespeichert werden und er seinen Schlüssel entnehmen kann.
Derselbe Schlüsselaufnahmeteil steht dann für fahrgastbezogene
Schlüssel zur Verfügung. Es können natürlich auch zwei
Schlüsselaufnahmeteile vorgesehen sein, wobei der fahrer
spezifische Schlüssel von Dienstbeginn bis Dienstschluß
im Taxameter eingesetzt bleibt.
Selbstverständlich wird eine Taxibenutzung mit Barzahlung
auch weiterhin möglich sein.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
besteht darin, daß der Schlüssel einen nichtflüchtigen
Schreib-Lese-Speicher aufweist, der bei im Taxameter
eingesetzten Schlüsseln mit tarifbezogenen und/oder
lenkerspezifischen bzw. fahrgastbezogenen Daten be
schreibbar ist. lm Falle einer Magnetkarte als Schlüssel
wird der nichtflüchtige Schreib-Lese-Speicher von
einem Teil des aus einer magnetisierbaren Schicht
bestehenden Magnetstreifens gebildet sein. Jedenfalls
wird der Schlüssel neben den Daten im Schreib-Lese-
Speicher auch identifizierende Daten als schreib
geschützte Stammdaten tragen, die im Taxameter nicht
verändert werden können und auch gegen sonstige
mißbräuchliche Veränderung geschützt sein werden.
Auf den lenkerspezifischen, bei Dienstschluß des Fahr
zeuges eingesetzten Schlüssel können in kurzen Zeit
intervallen, beispielsweise täglich, die gespeicherten
Daten der bisher von diesem Fahrer mit diesem Fahrzeug
erbrachten Fahrleistungen auf den Schreib-Lese-Speicher
seines Schlüssels geschrieben werden; wobei mit diesen
Daten gegebenenfalls bereits bestehende Daten über
schrieben werden können. Dies ermöglicht es einer
Großzahl von Taxifahrern, die nicht täglich, sondern
als Nebenberuf taxifahren, eine einfache Verrechnung,
indem sie nur ihren Schlüssel zur Verrechnung in die
Zentrale bringen und gemäß den erbrachten Fahrleistungen
gegebenenfalls sofort abgerechnet werden.
Insbesondere bei dauernd in den Taxameter eingesetzten
lenkerspezifischen Schlüsseln ergibt sich beispielsweise
auch die Möglichkeit, Funksperren automatisch zu
bewirken und auf dem lenkerspezifischen, beschreibbaren
Schlüssel abzubuchen. Funksperren sind dann nicht mehr
fahrzeugbezogen, sondern lenkerbezogen, wie es eigentlich
sein soll.
Nachstehend wird nun die Erfindung anhand der beiliegenden,
eine schematische Darstellung zeigenden Zeichnung näher
beschrieben, ohne darauf beschränkt zu sein.
Die Zeichnung zeigt eine Zeitspanne 10, während der das
Taxi von drei verschiedenen Lenkern A, B, C gefahren wird.
Jeder dieser Lenker führt eine bestimmte Anzahl von Fahrten
aus, beispielsweise werden vom Lenker A drei, vom
Lenker B vier und vom Lenker C zwei Fahrten vorgenommen.
Der Taxameter 1 ist mit einem abnehmbaren Speicher 2,
beispielsweise einer Magnetbandkassette, einer Diskette
oder einem anderen elektronischen Speicher wie RAM oder
E2 PROM versehen und weist einen Schlüsselaufnahmeteil 8
auf, der bei Verwendung von Magnetkarten als Schlüssel
4, 5, 6 eine Leseeinrichtung aufweist. Zu Beginn des
Dienstes wird vom Lenker A sein mit seinen spezifischen
Daten versehener Schlüssel 4 in den Taxameter 1 einge
setzt und die lenkerspezifischen Daten in einen dafür
vorgesehenen kleinen Speicher 11 eingelesen. Hierauf
werden von ihm in diesem Zeitraum mehrere, beispielsweise
drei Fahrten durchgeführt, an deren Enden jeweils eine
Quittung 3 bzw. 3′ ausgegeben wird. Den die jeweilige
Fahrt charakterisierenden Daten (Zeit, Weg, Tarifstufe
etc.) werden die lenkerspezifischen Daten aus dem
Schlüssel 4 zugeordnet und in dieser Kennung auf dem
abnehmbaren Speicher 2 gesammelt. Die ersten beiden
Fahrgäste zahlen im vorliegenden Ausführungsbeispiel
beispielsweise wie bisher mit Bargeld oder Scheck und
erhielten jeweils eine Quittung 3. Der dritte Fahrgast
besitzt einen fahrgastbezogenen Schlüssel 12 mit
identifizierenden Daten. Dieser Schlüssel 12 wird
in den Schlüsselaufnahmeteil 8 des Taxameters ein
gesetzt, worauf die fahrgastbezogenen Daten den tarif
bezogenen Daten der Fahrt zugeordnet und in dieser
Zuordnung in den Speicher (2) übertragen werden.
(Gleichzeitig werden auch die lenkerspezifischen Daten
aus dem kleinen Speicher 11 diesen tarifbezogenen Daten
der Fahrt zugeordnet und im Speicher 2 abgespeichert.)
Der Fahrgast kann hierauf seinen Schlüssel 12 entnehmen
und erhält eine Quittung 3′ mit dem Vermerk, daß die
Abrechnung über die Taxizentrale erfolgt. Bei Dienstende
gibt der Lenker A seinen Schlüssel 4 abermals in den
Schlüsselaufnahmeteil 8 des Taxameters 1. Dabei werden
die seinen erbrachten Fahrleistungen entsprechenden
Daten auf seinen Schlüssel 4 bzw. auf einen nicht dar
gestellten Schreib-Lese-Speicher des Schlüssels 4 ge
schrieben, während dieselben Daten in der lenker
spezifischen Kennung im abnehmbaren Speicher 2 ver
bleiben. In der Zentrale kann auf Grund der auf dem
Schlüssel gespeicherten Daten eine sofortige Verrechnung
und gegebenenfalls Ausbezahlung des Taxilenkers A er
folgen.
Der nachfolgende Lenker B setzt hierauf seinen mit den
ihn kennzeichnenden Daten versehenen Schlüssel 5 in den
Taxameter ein. Seine Daten werden in den Speicher 11
anstelle der Daten des Lenkers A eingelesen.
Nach Ableistung der vom Lenker B in der Zeichnung ge
zeigten vier Fahrten (ohne Fahrgast mit fahrgastbezogenem
Schlüssel) mit Ausgabe von Quittungen 3, entnimmt er
seinen Schlüssel 5, auf den vor der Entnahme die tarif
bezogenen Daten des Lenkers B geschrieben werden, und
übergibt das Fahrzeug dem Lenker C, der wiederum seinen
mit ihn spezifizierenden Daten versehenen Schlüssel 6 in
den Taxameter 1 einsetzt. Die Daten werden in den kleinen
Speicher 11 gelesen und der Lenker C entnimmt seinen -
Schlüssel. Vom Lenker C werden beispielsweise zwei
Fahrten ausgeführt, die im Speicher 2 mit seiner
Kennung registriert werden. Der zweite Fahrgast des
Lenkers C besitzt wieder einen fahrgastbezogenen
Schlüssel 13, dessen Daten zur Kennung der tarif
bezogenen Daten dieser Fahrt im Speicher 2 verwendet
werden. Hiezu braucht der Fahrgast seinen Schlüssel 13
nur kurz in den Schlüsselaufnahmeteil 8 einzusetzen
und er erhält eine Quittung 3′′.
Am Ende der Zeitspanne 10 wird der externe Speicher 2
abgenommen, auf dem die entsprechenden Fahrdaten mit
zugeordneten Lenkerdaten und Fahrgastdaten (im vor
liegenden Fall von nur zwei Fahrgästen) gesammelt sind.
Der Speicher 2 wird zur weiteren Bearbeitung in eine
zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 7 eingesetzt,
die nunmehr nicht nur die Erfassung der Fahrzeugdaten
der gesamten Zeitspanne 10, sondern auch deren Verteilung
auf die einzelnen Lenker A, B, C wiedergeben kann. Außerdem
erfolgt eine Inrechnungstellung der von den beiden
Fahrgästen in Anspruch genommenen Fahrleistungen.
Beispiele für solche Daten sind Zahl und Dauer der
Fahrten, Tageszeit, Gesamtarbeitszeit, gefahrene
Strecken usw. Anstelle eines abnehmbaren Speichers
kann ein mittels eines Datenüberträgers auslesbarer
Speicher vorgesehen sein, dessen Inhalt ebenfalls in
die Datenverarbeitungseinrichtung 7 übertragen wird.
Claims (4)
1. Elektronischer Taxameter, der in einem vorzugsweise
abnehmbaren Speicher die jede Fahrt charakterisierenden
Daten sammelt, und der die tarifbezogenen Daten nach
Beendigung jeder Fahrt anzeigt, wobei der Speicher
inhalt in eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung
für die weitere Bearbeitung einlesbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß pro Lenker (A, B, C) ein lenker
spezifischer Schlüssel (4, 5, 6) und/oder für einen
Fahrgast ein fahrgastbezogener Schlüssel (12, 13) vor
gesehen ist (sind), der (die) in den Taxameter (1)
einsetzbar ist (sind), und daß die den eingesetzten
Schlüssel (4, 5, 6, 12, 13) identifizierenden Daten den
tarifbezogenen Daten jeder Fahrt zugeordnet und in
der jeweiligen Zuordnung in den Speicher (2) übertragen
werden.
2. Taxameter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlüssel (4, 5, 6, 12, 13) einen nichtflüchtigen
Schreib-Lese-Speicher aufweist, der bei im Taxameter (1)
eingesetzten Schlüsseln (4, 5, 6, 12, 13) mit tarifbezogenen
und/oder lenkerspezifischen bzw. fahrgastbezogenen Daten
beschreibbar ist.
3. Taxameter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlüssel (4, 5, 6, 12, 13) eine Magnetkarte oder
ein elektronischer Schlüssel ist.
4. Taxameter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß er einen Speicher (1) zur Speicherung
eines Satzes von lenkerspezifischen Daten aufweist und
daß lenkerspezifische und fahrgastbezogene Schlüssel
(4, 5, 6, 12, 13) hintereinander in denselben Schlüssel
aufnahmeteil (8) des Taxameters (1) einsetzbar sind.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| AT0238385A AT382031B (de) | 1985-08-16 | 1985-08-16 | Elektronischer taxameter |
| AT126586 | 1986-05-13 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3624752A1 true DE3624752A1 (de) | 1987-06-11 |
Family
ID=25595353
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19863624752 Withdrawn DE3624752A1 (de) | 1985-08-16 | 1986-07-22 | Elektronischer taxameter |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3624752A1 (de) |
Cited By (8)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2689275A1 (fr) * | 1992-03-24 | 1993-10-01 | Audren James | Système de contrôle de présence chez plusieurs clients ou abonnés d'une personne y exécutant des services particuliers. |
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| DE102015000497A1 (de) | 2015-01-15 | 2016-07-21 | Michael Gerhard | Verfahren zur Erfassung von fahrtenbezogenen Informationen von Fahrgästen von öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer fahrzeuggebunden Steuerungseinheit und einer mobilen Anzeige- und Eingabeeinheit |
-
1986
- 1986-07-22 DE DE19863624752 patent/DE3624752A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |