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DE3619867A1 - Zahnpasta mit hydrogenkarbonat - Google Patents

Zahnpasta mit hydrogenkarbonat

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Publication number
DE3619867A1
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DE
Germany
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toothpaste
hydrogen carbonate
sodium hydrogen
sodium
weight
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19863619867
Other languages
English (en)
Inventor
Anthony E Winston
Raymond Brown
Norman Usen
Anthony Ansaldi
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Church and Dwight Co Inc
Original Assignee
Church and Dwight Co Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Church and Dwight Co Inc filed Critical Church and Dwight Co Inc
Publication of DE3619867A1 publication Critical patent/DE3619867A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61QSPECIFIC USE OF COSMETICS OR SIMILAR TOILETRY PREPARATIONS
    • A61Q11/00Preparations for care of the teeth, of the oral cavity or of dentures; Dentifrices, e.g. toothpastes; Mouth rinses
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K8/00Cosmetics or similar toiletry preparations
    • A61K8/18Cosmetics or similar toiletry preparations characterised by the composition
    • A61K8/19Cosmetics or similar toiletry preparations characterised by the composition containing inorganic ingredients
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K2800/00Properties of cosmetic compositions or active ingredients thereof or formulation aids used therein and process related aspects
    • A61K2800/40Chemical, physico-chemical or functional or structural properties of particular ingredients
    • A61K2800/41Particular ingredients further characterized by their size
    • A61K2800/412Microsized, i.e. having sizes between 0.1 and 100 microns

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Description

Die Erfindung betrifft eine Natriumhydrogencarbonat enthaltende Zahnpasta. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Zahnpasta, die Natriumhydrogencarbonatteilchen als einziges abrasives Medium enthält.
Es sind viele verschiedene Zusammensetzungen von Zahnpflegemitteln zum Reinigen, Weißmachen und Erhalten der Zähne bekannt. Viele dieser bekannten Zahnpflegemittel enthalten hohen Gehalte von wasserunlöslichen abrasiven Mitteln, um Zahnbelag zu entfernen und das Entstehen von Verfärbungen auf den Zähnen zu verzögern. Da jedoch das höchste Ziel jeder Mundhygienemaßnahme die Erhaltung der Zähne ist, wird weithin akzeptiert, daß die Zusammensetzungen von Zahnpflegemitteln das am wenigsten abrasive Material, welches zur Entfernung von Zahnbelag und Verfärbungen notwendig ist, enthalten sollten.
Die Verwendung von Natriumhydrogencarbonat als ein abrasives Medium in Zahnpflegemitteln wurde schon früher vorgeschlagen. Während Natriumhydrogencarbonat in der Literatur als ein Bestandteil von sowohl Zahnpudern (siehe z.B. Danner US Patent Nr. 1,082,681; Crowther US Patent Nr. 2,024,146; Cabardo US Patent 4,276,287; and Winston et al US Patent Anmeldung Seriennummer 628,855) und Zahnpasten (siehe z.B. Januszewski et al US Patent Nr. 3,935,304; und Delaney et al US Patente Nrn. 3,935,305; 3,937,321; 3,937,803; 3,937,804; 3,943,240; und 4,160,022) beschrieben worden sind, ist es bis heute nur mit einem begrenzten kommerziellen Erfolg angewendet worden.
Zahnpuder enthalten im allgemeinen nur abrasive Medien, Geschmacksstoffe, Süßstoffe und oberflächenaktive Stoffe. Auf der anderen Seite enthalten Zahnpasten im allgemeinen zusätzlich zu dem abrasiven Material anfeuchtende und andickende Medien und Wasser, ebenso wie oberflächenaktive Stoffe, Geschmacksstoffe und Süßstoffe. Beide Formen von Zahnpflegemitteln können ebenso zusätzliche Bestandteile enthalten, die spezielle Funktionen erfüllen oder aus ästhetischen Gründen angewendet werden, z.B. Mittel zum Fluorieren oder zum Einfärben. Im Hinblick auf die unterschiedliche Natur von Zahnpulver- und Zahnpasta -Formulierungen und besonders durch die Gegenwart von anfeuchtenden, andickenden Mittel und Wasser in Zahnpasten aber nicht in Zahnpulvern, ist ein abrasives Medium, das zur Verwendung in einem Zahnpulver geeignet ist, nicht geeignet zur Verwendung in einer Zahnpasta und umgekehrt ein abrasives Medium, welches zur Verwendung ein einer Zahnpasta geeignet ist muß nicht geeignet sein zur Verwendung in einem Zahnpulver.
Im allgemeinen ist Natriumhydrogencarbonat ein wünschenswertes abrasives Medium für Zusammensetzungen von Zahn- Pflegemitteln, weil seine abrasive Wirkung gering ist und es im Mund ein ausnehmend sauberes, frisches Gefühl vermittelt. Natriumhydrogencarbonatteilchen sind relativ weich im Vergleich zu den meisten herkömmlichen abrasiven Materialien, die in Zusammensetzungen von Zahnpflegemitteln Verwendung finden. Deshalb hat die American Dental Association empfohlen, daß, wenn nur ein leichter Grad von Abrasion nötig ist, um Verfärbungen zu entfernen, Natriumhydrogencarbonat gewöhnlich ein befriedigendes abrasives Medium darstellt. (Accepted Dental Therapeutics, Seite 340, 38. Auflage, 1979).
Bisher war geringe abrasive Wirkung mit schlechten verfärbungsentfernenden Eigenschaften verbunden. Deshalb wurden häufig zusätzliche abrasive Mittel in Natriumhydrogencarbonat enthaltende Zahnpastaformulierungen eingebracht, um deren verfärbungsentfernende Eigenschaften zu verbessern. Siehe hierzu, z.B., die oben erwähnten Patente von Delaney et al, die das Vermischen von weiteren, unlöslichen Medien wie z.B. Siliciumdioxid, Kalkstein, Aluminiumoxid, Zirkoniumsilikat oder Aluminiumsilikaten in Mengen von 5 bis 25 % oder mehr der darin beschriebenen Zahnpastaformulierungen offenbaren. In ähnlicher Weise beschreibt Januszewski et al eine Zahnpasta auf der Basis von Natriumhydrogencarbonat, die zusätzlich zwischen 0,1 und 5 % Titandioxid enthält, um die Polierfähigkeit der Formulierung zu verbessern.
Der Bedarf an einem weiteren abrasiven Medium, um die Poliereigenschaften eines Zahnpflegemittels auf der Basis von Natriumhydrogencarbonat zu verbessern, kann dadurch umgangen werden, daß die Menge an Natriumhydrogencarbonat in der Formulierung vergrößert wird. Dies kann in einem Zahnpulver wirksam sein, in dem es grundsätzlich keine praktische Grenze der Menge an Natriumhydrogencarbonat gibt, die dem Produkt zugemischt werden kann. Große Mengen von herkömmliches Hydrogencarbonat enthaltenden abrasiven Medien in Zahnpastaformulierungen jedoch führen zu übermäßig hohen Viskositäten und verhindern das Mischen während der Herstellung. Zusätzlich wird das Spenderaustrittsvermögen solcher Zusammensetzungen nicht mehr akzeptabel. Bei den höchsten möglichen Mengen (ungefähr 60 bis 65 %), bei denen herkömmliche Hydrogencarbonat enthaltende abrasive Medien in Zahnpasten verwendet werden können, und bei denen noch eine akzeptable Konsistenz aufrechterhalten werden kann, ist die Polierfähigkeit der Formulierung wegen der milden abrasiven Wirkung dieses Materials ungenügend.
Deshalb sind frühere Versuche, eine akzeptable Reinigungskraft der Zahnpastaformulierung durch das Einmischen von großen Mengen von Natriumhydrogencarbonat als einzigem abrasivem Medium zu erreichen, unbefriedigend geblieben.
Um die ungewünschten Wirkungen, die allgemein mit hohen Mengen von abrasiven Medien verbunden sind, zu vermeiden, wird die Menge an abrasiven Medien in bekannten Zahnpastaformulierungen allgemein auf 40 bis 50 % begrenzt. Dazu siehe, z.B., die oben erwähnten Patente von Delaney et al, sowie Crocker US Patent Nr, 2,128,917, die das Einmischen von, ein 200 mesh-Sieb (74 Mikrometer) passierendem, in einer Menge bis zu 50% in der Zahnpastaformulierung vorliegendem Natriumhydrogencarbonat offenbart.
Die Formulierungsstabilität ist ebenso ein häufiges Problem bei Natriumhydrogencarbonat enthaltenden Zahnpasten. Natriumhydrogencarbonat ist in wässriger Lösung instabil und setzt gasförmiges CO2 frei. Als Folge steigt der pH-Wert von Zahnpasten auf Hydrogencarbonatbasis während der erforderlichen Entgasung. Es ist wünschenswert, daß die Zahnpflegemittelzusammensetzungen einen pH-Wert nahe dem Neutralbereich (z.B. pH 5 bis 9) aufweisen, um die Zerstörung von empfindlichen Geweben im Mundbereich zu verhindern. Darüber hinaus kann ein erhöhter pH-Wert bei Fluoriden enthaltenden Formulierungen die Ursache sein, daß die Fluoridaufnahme durch den Zahnschmelz verringert wird. Dazu siehe, z.B. die oben erwähnten US Patente Nr. 3,943,240 (Spalte 1, Zeilen 32 bis 34) und Nr. 3,937,803 (Spalte 9, Zeilen 15 bis 21) von Delaney et al, die davor warnen, daß das Entgasen abgebrochen wird, bevor der pH-Wert der Zusammensetzung um eine pH-Einheit zugenommen hat, selbst wenn das Entgasen noch nicht vollständig sein könnte.
Ein anderes Problem, das bei der Formulierung einer Zahnpasta auf Natriumhydrogencarbonatbasis auftreten kann, ist daß Natriumhydrogencarbonat nicht immer mit anderen abrasiven Materialien in der Formulierung verträglich ist. Siehe dazu, z.B., US Patent Nr. 3,943,240 (Spalte 2, Zeilen 58 bis 62) Delaney et al.
Deshalb ist es eine der Aufgaben der vorliegenden Erfindung, eine Zahnpasta auf Natriumhadrogencarbonatbasis zu schaffen, die höhere Mengen von Hydrogencarbonat enthält als in früheren Formulierungen, wobei die Zahnpasta wirksam Zahnbelag entfernt und die Entstehung von Verfärbungen auf den Zähnen verhindert ohne eine zerstörerische Abrasion des Zahnschmelzes, Zements oder Dentins, und wobei die Zahnpasta wirklich die Formulierungsprobleme, die vorher beschrieben worden sind, beseitigt, wie z.B. das schlechte Spenderaustrittsvermögen, Konsistenz, Stabilität und erhöhter pH-Wert beim Entgasen.
Erfindungsgemäße Lösungen dieser Aufgaben sind in den Kennzeichnungsteilen der Ansprüche 1 und 8 angegeben.
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Andere Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden im folgenden anhand der Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung beschrieben.
Erfindungsgemäße Zahnpastaformulierungen weisen Reinigungs- und Verfärbungsentfernungseigenschaften auf, die mit den führenden kommerziellen Zahnpasten vergleichbar sind. Die erfindungsgemäße Zahnpasta hat den weiteren Vorteil, daß sie eine geringe Abrasion trotz eines hohen Anteil an abrasivem Material aufweist, und ebenso eine wünschenswerte Konsistenz und einen wünschenswerten Aufbau besitzt. Darüber hinaus ist die Natriumhydrogencarbonat enthaltende Zahnpasta der Erfindung bei der Lagerung stabil, sogar bei erhöhten Temperaturen. Anders als bereits bekannte Natriumhydrogencarbonat enthaltende Zahnpasten, zeigt die erfindungsgemäße Zahnpasta praktisch keine Tendenz zu einem wesentlichen Anstieg des pH-Wertes beim Entgasen.
Es wurde überraschenderweise gefunden, daß größere Mengen an Natriumhydrogencarbonat, z.B. von etwa 60 bis 75 Gew.-% in die Zahnpasten eingemischt werden können, wenn Natriumhydrogencarbonat mit einer feineren Teilchengröße verwendet wird. Zahnpastaformulierungen, die solche abrasiven Medien umfassen, d.h. ein Hydrogencarbonat in dem wenigstens 30 %, vorzugsweise zwischen 40 bis 100 % der Teilchen Größen von etwa 5 bis 25 Mikrometer aufweisen, bewirken eine wesentliche Veränderung von Verfärbungen, ohne das weitere abrasive Medien hinzugefügt werden müssen. Weiterhin beeinflußt die kleinere Teilchengröße der verwendeten abrasiven Medien aus Hydrogencarbonat nicht nachteilig die Aufschlemmungsviskosität während der Formulierung der Zahnpasta. Tatsächlich nimmt deren Viskosität ab, wenn die Teilchengröße abnimmt. Deshalb zeigt eine Zahnpasta auf Natriumhydrogencarbonatbasis, die Hydrogencarbonate mit der erfindungsgemäßen Teilchengröße verwendet, sowohl gute Reinigungseigenschaften, als auch gute Formulierungs- und Herstellungseigenschaften.
Ein besonders deutlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Formulierung ist die Fähigkeit, befriedigende Eigenschaften der Verfärbungsentfernung ohne Verwendung eines zweiten abrasiven Mediums zu schaffen. Überraschenderweise steigt die niedrige Abrasivität, die im allgemeinen bei Zahnpasten auf Natriumhydrogencarbonatbasis auftritt, die entsprechend der Erfindung formuliert wurden, nicht an, selbst wenn die Eigenschaften der Verfärbungsentfernung verbessert sind. Deshalb besteht ein weiterer unerwarteter Vorteil der erfindungsgemäßen Zahnpasta darin, daß trotz wirksamer Entfernung von Verfärbungen und Zahnbelag, die Abrasivität im allgemeinen niedriger ist als in kommerziellen Zahnpflegemitteln. Geringe Abrasion des Zahnschmelzes und Dentins ist von großer Bedeutung bei der Pflege und Erhaltung der Zähne.
Ein weiterer und überraschender Vorteil der erfindungsgemäßen Zahnpasta ist, daß anders als bei Zahnpastaformulierungen mit Natriumhydrogencarbonat, von denen vorher berichtet wurde, der pH-Wert keine Tendenz zeigt, während des Entgasens anzusteigen. Tatsächlich wurde kein Anstieg des pH-Wertes bei der vorliegenden Formulierung festgestellt, sogar wenn das Entgases über einen längeren Zeitraum, z.B. eine Stunde fortgesetzt wurde. Deshalb kann beim Herstellen einer erfindungsgemäßen Zahnpasta die Entlüftung bis zur Vollständigkeit fortgeführt werden, anders als bei Zahnpasten, wie sie in den oben erwähnten Patenten von Delaney et al offenbart sind, in denen das Entgasen vor der vollständigen Entlüftung abgebrochen wurde, um zu vermeiden, daß der pH-Wert um mehr als eine pH-Einheit ansteigt.
Die erfindungsgemäße Zahnpastaformulierung umfaßt ebenso wenigstens ein Anfeuchtungs- und Andickungsmittel. Beispiele für Anfeuchtungsmittel sind Glycerin, Propylenglycol, Sorbit, Polyäthlenglycole (der allgemeinen Formel H(OC2H4)nOH) und andere bereits bekannte Materialien. Das Anfeuchtungsmittel kann in der Zahnpasta in einer Menge bis etwa 35 Gew.-%, vorzugsweise in einer Menge von etwa 8 bis 25 Gew.-%, bezogen auf die Zahnpastaformulierung vorliegen. Geeignete Andickungsmittel sind Natriumcarboxymethylcellulose, Xanthangummi, Methylcellulose, Hydroxyäthylcellulose, Karragenmoos, Karayagummi, Traganthgummi, Gummi arabicum, kolloidale Komplexe aus Magnesium-Aluminium Silikaten (z.B. "Veegum" hergestellt von R.T. Vanderbilt Co.) und Natriumalginat. Das Andickungsmittel liegt in der Zahnpasta in einer Menge bis etwa 3 Gew.-%, vorzugsweise innerhalb des Bereiches von etwa 0,3 bis 1,5 Gew.-%, bezogen auf die Zahnpastaformulierung, vor.
Die erfindungsgemäßen Zahnpasten enthalten vorzugsweise andere Bestandteile zusätzlich zum Natriumhydrogencarbonat, ein Anfeuchtungsmittel und ein Andickungsmittel. Die Zahnpasta kann deshalb Wasser in einer Menge, die nötig ist um die Formulierung der Zahnpasta zu erreichen, enthalten, z.B. von etwa 0 bis 25 Gew.-%. Zusätzliche Bestandteile können oberflächenaktive Substanzen, Geschmacksstoffe, Süßstoffe und fluorierende Mittel umfassen, wie bereits bekannt.
Geeignete oberflächenaktive Stoffe umfassen anionische oberflächenaktive Stoffe wie z.B. die Sulfate der längerkettigen (C8 bis C18) Alkohole, z.B. Natriumlaurylsulfat oder Natriumtridecylsulfat, die Sulfate oder Sulfonate der Monoglyceride, z.B. Natriumlauroylglycerinsulfat oder Natriumkokosnusmonoglyceridsulfonat, die Sulfonate der Succinester, z.B. Natriumdioctylsulfosuccinat, Alkylsulfoacetate, wie Natriumlaurylsulfoacetat oder Natriumkokosnussulfoacetat, die Salze der Sulfoessigsäure, amidifiziert mit Aminoäthyl-langkettigen Fettsäureestern wie z.B. Natriumsulfocolaurat, Amide gebildet aus höheren Fettsäuren mit kurzkettigen Aminosäuren wie z.B. Natriumlauroylsarkosinat oder Natriummethyllauroyltaurid und Seifen wie die Natrium-, Kalium- oder Triäthanolaminsalze von Fettsäuren. In gleicher Weise können nichtionische oberflächenaktive Substanzen verwendet werden wie z.B. die äthoxylierten Zuckerester der höheren Fettsäuren, z.B. äthoxyliertes Sorbitmonostearat und äthoxyliertes Glycolmonostearat, ebenso amphotere oberflächenaktive Stoffe wie das Mono- oder Dicarboxylierte Imidazolinderivat von Fettsäuren, wie z.B. Natriumlauryldicarboxyimidazolin oder Natriumkokosnusdicarboxyimidazolin, oder es können kationische oberflächenaktive Substanzen verwendet werden. Diese Materialien können dem Produkt eine wesentliche antibakterielle Wirkung verleihen. Beispiele hierfür sind Benzyldimethylstearylammoniumchlorid und Cethylpyridinchlorid. Die oder der oberflächenaktive Stoff(e) liegen in der Zahnpasta in einer Menge bis zu ungefähr 5 Gew.-%, vorzugsweise innerhalb des Bereiches von etwa 0,3 bis 2,0 Gew.-%, bezogen auf die Formulierung der Zahnpasta vor.
Der Geschmack der Natriumhydrogencarbonat enthaltenden Zahnpasta wird durch die Teilchengröße des Natriumhydrogencarbonats bewirkt. Im allgemeinen wird die Zahnpasta um so salziger, je mehr die Teilchengröße abnimmt. Der Effekt der kleinen Teilchengröße des Natriumhydrogencarbonats in einer Zahnpastaformulierung entspricht aber nicht dem, wie er für Zahnpulver behauptet wird. Man glaubt, daß die Anwesenheit der anfeuchtenden und andickenden Mittel in der Zahnpastaformulierung die Auflösung des Hydrogencarbonats im Mund verzögert und dadurch den nachteiligen salzigen Geschmack verringert. Es soll jedoch darauf hingewiesen werden, daß diese Hypothese in keiner Weise den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung begrenzt.
Weiterhin kann ein Großteil des salzigen Geschmackes durch Hinzufügen eines beliebigen Geschmacksstoffes und/oder Süßstoffes zur Zahnpastaformulierung überdeckt werden. Geeignete Geschmacksstoffe sind Geschmacksstofföle, z.B. Pfefferminz, grüne Minze, Menthol, Gaultheria, Gewürznelke, Zimt, Limone, Orange, Methylsalicylat, Süßholz oder Eukalyptus. Der Geschmacksstoff kann in der Zahnpasta in einer Menge bis etwa 5 Gew.-%, vorzugsweise in einer Menge innerhalb des Bereiches von etwa 0,3 bis 2 Gew.-%, bezogen auf die Zahnpasta, vorhanden sein. Geeignete Süßstoffe können Natriumsaccharin, Natrium- oder Kalziumcyclamat, APM und andere bekannte Süßstoffe sein. Der Süßstoff kann in der Zahnpasta in einer Menge bis zu etwa 5 Gew-%, vorzugsweise etwa 0,3 bis 2,0 Gew.-%, bezogen auf die Zahnpasta, vorhanden sein. Es soll angemerkt werden, daß die anfeuchtenden Mittel, z.B. Sorbit, die Formulierung bis zu einem gewissen Grade ansüßen können. Die Menge an anfeuchtenden Mittel in der Zusammensetzung ist jedoch nicht in den oben angeführten Bereich der Süßstoffe eingeschlossen.
Die erfindungsgemäßen Zahnpasten können zusätzlich ein Fluorierungsmittel enthalten, um die Zahnkariesbildung zu verhindern. Viele Fluorierungsmittel zur Verwendung in Zahnpflegemittelzusammensetzungen sind bekannt. Darunter sind Natrium-, Kalium- Lithium-, oder Ammoniumfluoride, die Fluoride organischer Amine, Monofluorphosphatsalze wie Natrium-, Kalium-, Lithium-, und Ammoniummonofluorphosphat, Natriumfluorosilikat, Natriumfluorozirkonat und andere bekannte Stoffe. Die Fluorierungsmittel sind in einer wirksamen aber nicht toxischen Menge vorhanden, z.B. in einer Menge von bis zu 2 % und vorzugsweise in einer Menge, um einen Fluoridspiegel zu erhalten, der etwa einer Fluoridionenkonzentration von 1000 ppm entspricht.
Die bevorzugten Zahnpastaformulierungen der Erfindung umfassen etwa 62 bis 75 Gew.-% Natriumhydrogencarbonat, von dem wenigstens etwa 30 % eine Teilchengröße unterhalb 25 Mikrometer aufweist, vorzugsweise etwa 5 bis 25 Mikrometer. Die feinen Teilchen umfassen etwa 40 bis 100 % des Natriumhydrogencarbonats, das in der Formulierung vorhanden ist. Vom verbleibenden Natriumhydrogencarbonatgehalt haben etwa 65 bis 100 % eine Teilchengröße von 25 bis 210 Mikrometer, vorzugsweise von etwa 25 bis 88 Mikrometer.
Besonders bevorzugt ist es, die folgenden Bestandteile in die Hydrogencarbonathaltige Zahnpasta der Erfindung aufzunehmen:
Die erfindungsgemäßen Zahnpasten werden dadurch hergestellt, daß zuerst das Andickungsmittel mit dem Anfeuchtungsmittel vermischt wird. Ein wässrige Lösung, die den Süßstoff, das oberflächenaktive Mittel und das Fluorid enthält, wird der Andickungsmittel-Anfeuchtungsmittel-Mischung zugesetzt. Danach wird das Natriumhydrogencarbonat in die Mischung eingerührt. Am Schluß wird mit dem Geschmacksöl versetzt. Die Zusammensetzung wird danach im Vakuum entlüftet, z.B. bei etwa 8,7 × 104 bis 10,1 × 104 Pascal 26-30 inch QS, wobei alle paar Minuten belüftet wird, um das Freisetzen der gefangenen Gase zu verbessern und anschließend wieder evakuiert wird. Das Entlüftungsverfahren ist im allgemeinen in etwa 20 Minuten abgeschlossen.
Die folgenden Beispiele zeigen besonders bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Zahnpasta. In den Beispielen sind alle Teile und Prozente auf das Gewicht bezogen.
Beispiele 1 bis 3 - Aufbau und Spenderaustrittseigenschaften von Zahnpasten mit 62 % Natriumhydrogencarbonat
Beispiele der Natriumhydrogencarbonat enthaltenden Zahnpasta nach der Erfindung wurden durch die folgende Formulierung hergestellt. Die Beispiele wurden mit Vergleichsformulierungen verglichen, die auf der gleichen Formulierung basieren, aber Hydrogencarbonatbestandteile mit unterschiedlichen Teilchengrößenverteilungen enthalten, um den Effekt der Hydrogencarbonatteilchengrößenverteilung auf den Aufbau und den Spenderaustrittsdruck des entstehenden Produktes zu zeigen.
Spenderaustrittsdruck und Aufbau wurden ausgewertet. Der Spenderaustrittsdruck wurde durch Messen des Druckes ermittelt, der erforderlich ist, um einen 26 mm Streifen Zahnpasta durch eine 7mm Austrittsöffnung auszudrücken. Der Spenderaustrittsdruck einer Zahnpastazusammensetzung ist deshalb von Bedeutung, weil er in direkten Bezug steht zu dem Spenderaustrittsvermögen der Paste aus der Tube und auf eine Zahnbürste. Der Aufbau wurde visuell nach dem folgenden Bewertungssystem ausgewertet:
1 -- sehr gleichmäßig cremig
2 -- gleichmäßig cremig
3 -- cremig, leicht grießig
4 -- trocken, leicht grießig
5 -- trocken, grießig.
Die Beispiele 1, 2 und 3 stellen Abänderung der Formulierung 1 innerhalb des Rahmens der Erfindung dar, und wurden mit den Vergleichsformulierungen A und B, die wiederum Abänderungen der Formulierung I mit Natriumhydrogencarbonat unterschiedlicher Teilchengrößenverteilungen sind, und "Crest" Zahnpasta (Vergleich C) verglichen. Es ist zu bemerken, daß der Vergleich B eine im Handel erhältliche Qualität Natriumhydrogencarbonat (baking soda) enthält, das bedeutet Qualität 1. Die Ergebnisse sind in der Tabelle I zusammengefaßt:
Tabelle I
Vergleich des Aufbaus und der Spenderaustrittseigenschaften von Zahnpasten mit 62 % Natriumhydrogencarbonat mit verschiedenen Teilchengrößenverteilungen
Der Vergleich zeigt, daß bei Zunahme des Gehaltes an Natriumhydrogencarbonatkristallen mit kleinerer Teilchengröße der Spenderaustrittsdruck niedriger wird und die Gleichmäßigkeit der Zahnpasta größer ist, als wenn größere Hydrogencarbonatteilchen in der Formulierung verwendet werden. Wie aus den Angaben in Tabelle I gesehen werden kann, haben die Beispiele 1, 2 und 3 die entsprechend der vorliegenden Erfindung zubereitet sind, niedrigere Spenderaustrittsdrücke, die mit "Crest" (Vergleich C) vergleichbar sind. Zusätzlich haben die Beispiele 1, 2 und 3 einen akzeptabel cremigen Aufbau.
Im Gegensatz dazu weist der Vergleich A, der gröbere Kristalle an Natriumhydrogencarbonat zumischt einen unakzeptabel hohen Spenderaustrittsdruck, besonders bei Alterung, auf. Vergleich B, eine Zahnpasta, die mit einer Menge von feinen Kristallen Natriumhydrogencarbonat zubereitet ist, die unterhalb der Menge der Erfindung liegt, hat einen anfänglich akzeptablen Spenderaustrittsdruck. Bei der Alterung jedoch steigt der Spenderaustrittsdruck über einen akzeptablen Wert hinaus hin an. Beide Vergleiche A und B weisen einen nicht akzeptablen trockenen Aufbau auf.
Beispiele 4 und 5 Aufbau und Spenderaustrittseigenschaften von Zahnpasten mit 70 % Natriumhydrogencarbonat
Es wurden weitere Zahnpasten zubereitet, und ebenfalls ein Vergleich des Spenderaustrittsdrucks und des Aufbaus durchgeführt, wobei Zusammensetzungen der folgenden Formulierungen mit 75 % (Beispiel 4) und 70 % (Beispiel 5) Natriumhydrogencarbonat verwendet wurden. Die Ergebnisse in Tabelle II zeigen, daß sogar bei Mengen von ≦λτ 70 % Natriumhydrogencarbonat und darüber niedrigere Spenderaustrittsdrücke und akzeptable Konsistenzen erhalten werden.
Tabelle II
Vergleich des Aufbaus und der Spenderaustrittseigenschaften von Zahnpasten mit 70 und 75 % Natriumhydrohydrogencarbonat mit unterschiedlicher Teilchengrößenverteilung
Beispiele 6 bis 9 Verfärbungsentfernung- und Abrasionseigenschaften von Zahnpasten mit 65 % Natriumhydrogencarbonat
Es wurden Tests durchgeführt, umd die Verfärbungsentfernungs- und Abrasionseigenschaften von Zahnpasten auf Natriumhydrogencarbonatbasis zu zeigen. Beispiele 6 bis 9 und Vergleiche D, E und F enthielten die Bestandteile, wie sie in der Formulierung II unten aufgeführt sind. Die Beispiele 6 bis 9 enthalten Hydrogencarbonate mit unterschiedlicher Teilchengrößenverteilung entsprechend der Erfindung.
Die Verfärbungsentfernungseigenschaften von verschiedenen Zahnpasta-Zusammensetzungen wurden unter Verwendung eines simulierten Verfärbungsentfernungs-Tests ausgewertet. Dazu wurden keramische Fliesen mit konzentrierter Teelösung verfärbt, und die Verfärbungen wurden durch Eintauchen der Fliesen in Eisen(II)sulfat fixiert. Eine Aufschlemmung des Testproduktes (2 Teile) und Wasser (1 Teil) wurde auf jede Testkachel aufgebracht und die Kachel wurde in einer Gardner- Waschmaschine (Gardner straight line washability machine) fünfzig Zyklen lang gebürstet. Danach wurden die Kacheln abgespült und getrocknet. Die Verfärbungsentfernung wurde durch Vergleich der Reflektion vor und nach dem Bürsten bestimmt.
Beispiele 6 bis 9 wurden mit Vergleich D, E und F verglichen, sowie mit "Crest" (Vergleich C), um die Wirksamkeit der Verfärbungsentfernung festzustellen. Nachstehend sind die Ergebnisse aufgeführt.
Tabelle III
Vergleich der Verfärbungsentfernungs- und Abrasionseigenschaften von Zahnpasten mit 65 % Natriumhydrogencarbonat mit unterschiedlichen Teilchengrößenverteilungen
Der Verfärbungsentfernungsvergleich zeigt, daß die Verfärbungsentfernungseigenschaften im allgemeinen mit einer Zunahme des Anteils an Natriumhydrogencarbonatteilchen mit einer Größe weniger als 25 µm zunehmen. Die Vergleiche D, E und F, die alle 25 % oder weniger Natriumhydrogencarbonatteilchen kleiner als 25 µm enthalten, wiesen deutlich schlechtere Ergebnisse bei den Verfärbungsentfernungstests auf als die Beispiele 6 bis 9, sowie der Vergleich C.
Beispiele 10 bis 14 Verfärbungsentfernungseigenschaften von Zahnpasten mit 62 % Natriumhydrogencarbonat und verschiedenen Verhältnissen von Wasser zu anfeuchtendem Medium
Ein anderer Verfärbungsentfernungvergleich wurde durchgeführt, um zu bestimmen, ob Veränderungen in dem Verhältnis von Wasser zu anfeuchtendem Medium die Verfärbungsentfernungseigenschaften der Zahnpasten gemäß der Erfindung beeinflussen würden. Die Beispiele 10 bis 14 und die Vergleiche G, H und I wiesen die Zusammensetzung der Formulierung III auf. Die Verfärbungsentfernung wurde wie bei den Beispielen 6 bis 9 beschrieben ausgewertet.
Tabelle IV
Vergleich der Verfärbungsentfernungseigenschaften von Zahnpasten mit 62 % Natriumhydrogencarbonat mit unterschiedlicher Teilchengrößenverteilung und unterschiedlichen Verhältnissen von Wasser zu anfeuchtendem Medium
Die oben aufgeführten Vergleichswerte bestätigen allgemein, daß eine Zunahme der Menge an Natriumhydrogencarbonatteilchen kleiner 25 µm in der Zusammensetzung die Verfärbungsentfernung verbessert. Dadurch wird es ermöglicht, die Zahnpasten mit Natriumhydrogencarbonat als einzigem abrasivem Medium zu formulieren, ohne daß ein Verlust an Verfärbungsentfernung auftritt im Vergleich zu im Handel erhältlichen Produkten wie z.B. "Crest". Zusätzlich zeigt Tabelle IV, daß eine Veränderung des Verhältnisses Wasser zu anfeuchtendem Medium die Verfärbungsentfernung nicht signifikant beeinflußt. Die Beispiele 10 bis 14, entsprechend der Erfindung zubereitet, zeigen Verfärbungsentfernungseigenschaften, die denen der "Crest" Vergleichssubstanz entsprechen.
Beispiele 15-16 - Verfärbungsentfernungseigenschaften von Zahnpasten mit verschiedenen Anteilen von Natriumhydrogencarbonat
Vergleiche der Verfärbungsentfernungseigenschaften von Zahnpasten, die verschiedene Gesamtmengen von Natriumhydrogencarbonat enthalten, zeigen, daß wenn Natriumhydrogencarbonat als einziges abrasives Medium verwendet wird, höhere Anteile (65 % - Beispiel 15; oder 75 % - Beispiel 16) erforderlich sind, um das gewünschte Reinigungsvermögen zu erhalten.
Vergleiche der Verfärbungsentfernung wurden so durchgeführt wie oben beschrieben. Die Ergebnisse in Tabelle V zeigen, daß die Verfärbungsentfernung allgemein mit einem Ansteigen der Menge an Natriumhydrogencarbonat ansteigt, vorausgesetzt daß die erforderliche Menge an feinen Teilchen des Natriumhydrogencarbonats vorliegen. Wie gezeigt, ist wenigstens ein 60 %-iger Anteil Natriumhydrogencarbonat notwendig, um die Verfärbungsentfernung zu erreichen, die der von im Handel erhältlichen Zahnpflegemitteln entspricht.
Weiterhin und nicht erwartet verbessert allein die Verwendung von Natriumhydrogencarbonatteilchen mit einer Größe kleiner 25 µm, aber mit einem Gesamtanteil von weniger als 60 % nicht signifikant die Verfärbungsentfernungseigenschaften. Deshalb erreicht eine Zahnpasta auf Natriumhydrogencarbonatbasis mit Natriumhydrogencarbonat als einzigem abrasivem Medium nur die Ergebnisse der Verfärbungsentfernung von einem im Handel erhältlichen Zahnpflegemittel, wenn wenigstens in der Formulierung 60 % Natriumhydrogencarbonat vorliegen, wobei mehr als 30 % der Hydrogencarbonatteilchen kleiner als 25 µm sein müssen.
Tabelle V
Vergleich der Verfärbungsentfernungseigenschaften von Zahnpasten mit verschiedenen Gesamtanteilen von Natriumhydrogencarbonat
Teilchengrößenverteilung des verwendeten Hydrogencarbonats
Verfärbungsentfernungseigenschaften
Beispiele 17-18 - Abrasive Eigenschaften von Zahnpasten mit 62 % Natriumhydrogencarbonat im Vergleich mit im Handel erhältlichen Zahnpastaformulierungen
Die Abrasion der Beispiele 17 und 18 wurde mit den abrasiven Eigenschaften der Vergleiche M, N und O verglichen. Beispiel 17 und 18, sowie Vergleich M wurden nach der Formulierung I zubereitet, wobei die Beispiele 17 und 18 eine Natriumhydrogencarbonat-Teilchengrößenverteilung entsprechend der vorliegenden Erfindung aufwiesen. Vergleich C, N und O waren im Handel erhältliche Zahnpasten ("Crest", "Aim" und "Colgate"). Die beiden letzteren Formulierungen enthalten Kalziumpyrophosphat als abrasives Medium.
Bei den Abrasionsuntersuchungen wurden die Testzahnpasten einem Vergleich der relativen Abrasion von Zahnschmelz und Dentin unterzogen. Dabei wurde das Verfahren von J.J.Hefferren ("A Laboratory Method for Assessment of Dentifrice Abrasivity", J. Dent.Research 55, 563 - 573, 1976) verwendet. Die relative Abrasion des Zahnschmelzes wurde durch Abschleifen der Kronen von frisch extrahierten bestrahlte menschlichen Zähnen bestimmt, wobei Aufschlemmungen der Testzusammensetzungen verwendet wurden. Der entfernte Zahnschmelz wurde durch die Menge an abgeschliffenem radioaktiven Phosphor in der Aufschlemmung quantitativ bestimmt. In ähnlicher Weise wurde die relative Abrasion des Dentins durch Abschleifen der Wurzeln von frisch extrahierten bestrahlten Zähnen gemessen, und die Menge des entfernten radioaktiven Dentins bestimmt. Die Ergebnisse wurden ebenso mit denen der Kalziumpyrophosphat- Vergleichssubstanz verglichen.
Bei den Beispielen 17 und 18, sowie dem Vergleich M wurden Aufschlemmungen aus 25 Gramm der Paste in 50 ml Wasser hergestellt. Eine 10 Gramm Vergleichsaufschlemmung aus Kalziumpyrophosphat in 50 ml einer 0,5 % wässrigen Carboxymethylcellulose ergab einen willkürlichen Vergleichs-Abrasionswert von 100.
Die Ergebnisse zeigen, daß kein signifikanter Unterschied bei der Abrasion von Dentin oder Zahnschmelz zwischen den Testzahnpasten mit erfindungsgemäßen Natriumhydrogencarbonatgehalten (Beispiele 17 und 18) und der Zahnpasta (Vergleich M), formuliert mit weniger als 30 % an Natriumhydrogencarbonatteilchen kleiner als 25 µm besteht. Die erfindungsgemäßen Zahnpastazusammensetzungen weisen auf eine signifikant niedrigere Abrasion des Dentins auf, als die im Handel erhältlichen Produkte (Vergleich C, N und O).
Tabelle VI
Vergleich der Abrasionseigenschaften von Zahnpasten mit Natriumhydrogencarbonat mit verschiedenen Teilchengrößenverteilungen, mit im Handel erhältlichen Vergleichs-Zahnpasta-Formulierungen
Beispiele 19-20 - Abrasionseigenschaften von Zahnpasten mit 50 % und 100 % Natriumhydrogencarbonat in Vergleich mit "Crest"
Es wurden zwei weitere Zahnpasten auf Natriumhydrogencarbonatbasis entsprechend der Erfindung zubereitet und mit "Crest" verglichen, um die relative Abrasion von Zahnschmelz und Dentin zu bestimmen. Die Ergebnisse zeigen, daß eine Zahnpasta auf Natriumhydrogencarbonatbasis, in der alle Natriumhydrogencarbonatteilchen kleiner als 25 µm sind, eine signifikant geringere Abrasion aufweist als "Crest".
Tabelle VII
Abrasionseigenschaften von Zahnpasten mit Natriumhydrogencarbonat mit unterschiedlichen Teilchengrößenverteilungen, im Vergleich mit "Crest"
Beispiele 21-23 - Entgasungseigenschaften von Zahnpasten mit Natriumhydrogencarbonat mit unterschiedlichen Teilchengrößenverteilungen
Wie bereits erwähnt können die erfindungsgemäßen Zahnpasten vollständig entgast werden, ohne daß ein signifikanter Anstieg des pH-Wertes auftritt. Es wurden den pH-Wert vergleichende Tests von drei Zahnpastazusammensetzungen der Erfindung durchgeführt, jeweils vor und nach dem Entgasen. Die Ergebnisse sind in Tabelle VII zusammengefaßt und zeigen, daß keine signifikante Änderung im pH-Wert auftritt, nachdem das Entgasen beendet ist.
Tabelle VIII
Vergleich der pH-Werte vor und nach dem Entgasen von Formulierungen mit Natriumhydrogencarbonat mit erfindungsgemäßen Teilchengrößenverteilungen
Teilchengröße des verwendeten Hydrogencarbonats

Claims (11)

1. Zahnpasta mit einem abrasivem, einem anfeuchtenden und einem andickenden Medium, dadurch gekennzeichnet, daß Natriumhydrogencarbonat als einziges abrasives Medium verwendet wird und in einer Menge von wenigstens 60 Gew.-% vorliegt und daß wenigstens 30 Gew.-% des Natriumhydrogencarbonats eine Teilchengröße von weniger als 25 µm haben.
2. Zahnpasta nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das angefeuchtende Mittel aus der Gruppe, bestehend aus Glycerin, Propylenglykol, Sorbit und Polyäthylenglykol, ausgewählt ist.
3. Zahnpasta nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Andickungsmittel aus der Gruppe, bestehend aus Natriumcarboxymethylcellulose, Xanthangummi, Methylcellulose, Hydroxyäthylcellulose, Karragenmoos, Karayagummi, Traganthgummi, Gummi arabicum und Natriumalginat, ausgewählt ist.
4. Zahnpasta nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie weiterhin 0,01 bis 2,0 Gew.-% eines Fluorierungsmittels enthält.
5. Zahnpasta nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie weiterhin ein oberflächenaktives Mittel enthält.
6. Zahnpasta nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie weiterhin 0,3 bis 5,0 Gew.-% eines Geschmacksstoffes enthält.
7. Zahnpasta nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie weiterhin 0,3 bis 5,0 Gew.-% eines nicht-anfeuchtenden Süßstoffes enthält.
8. Zahnpasta auf Natriumhydrogencarbonatbasis, dadurch gekennzeichnet, daß sie enthält:
  • - 60 bis 75 Gew.-% Natriumhydrogencarbonat, wobei wenigstens 30% des Natriumhydrogencarbonats eine Teilchengröße von weniger als 25 µm aufweisen,
  • - 5 bis 25 Gew.-% anfeuchtendes Mittel,
  • - 0,3 bis 3 Gew.-% Andickungsmittel,
  • - 0,3 bis 5 Gew.-% oberflächenaktiven Stoff,
  • - 0,3 bis 5 Gew.-% Geschmacksstoff,
  • - 0,3 bis 5 Gew.-% Süßstoff,
  • - 0,01 bis 2 Gew.-% Fluorierungsmittel.
9. Zahnpasta nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß 25 bis 100 % des Natriumhydrogencarbonats eine Teilchengröße von 5 bis 25 µm und 60 bis 100 % des Natriumhydrogencarbonats eine Teilchengröße von 25 bis 210 µm aufweisen.
10. Zahnpasta nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das anfeuchtende Mittel aus der Gruppe, bestehend aus Glycerin, Propylenglykol, Sorbit und Polyäthylenglykol, ausgewählt ist.
11. Zahnpasta nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Andickungsmittel aus der Gruppe, bestehend aus Natriumcarboxyäthylcellulose, Xanthangummi, Methylcellulose, Hydroxyäthylcellulose, Karragenmoos, Karayagummi, Traganthgummi, Gummi arabicum und Natriumalginat, ausgewählt ist.
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