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DE3619399C2 - Halteband - Google Patents

Halteband

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DE3619399C2
DE3619399C2 DE19863619399 DE3619399A DE3619399C2 DE 3619399 C2 DE3619399 C2 DE 3619399C2 DE 19863619399 DE19863619399 DE 19863619399 DE 3619399 A DE3619399 A DE 3619399A DE 3619399 C2 DE3619399 C2 DE 3619399C2
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Kurt Dipl Ing Stoll
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Festo SE and Co KG
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L3/00Supports for pipes, cables or protective tubing, e.g. hangers, holders, clamps, cleats, clips, brackets
    • F16L3/22Supports for pipes, cables or protective tubing, e.g. hangers, holders, clamps, cleats, clips, brackets specially adapted for supporting a number of parallel pipes at intervals
    • F16L3/23Supports for pipes, cables or protective tubing, e.g. hangers, holders, clamps, cleats, clips, brackets specially adapted for supporting a number of parallel pipes at intervals for a bundle of pipes or a plurality of pipes placed side by side in contact with each other
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
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Description

Die Erfindung betrifft ein Halteband zum Bündeln strangartiger Gegenstände wie Kabel, Schläuche oder Leitungen, das das betreffende Gegenstandsbündel in Gebrauchsstellung umschließt, und das von einem strangartigen Ausgangskörper oder einem von einem solchen auf eine in Längsrichtung der zu bündelnden Gegenstände gemessene Gebrauchs-Bandbreite abgelängten Teil gebildet ist.
Mit einem derartigen Halteband, das in der DE 35 35 975 C1 von einem dünnwandigen elastischen Isolierschlauch gebildet ist, lassen sich strangartige Gegenstände wie Schläuche, Kabel, Leitungen usw. zu Bündeln zusammenfassen und damit übersichtlich und geordnet verlegen. Im Falle der DE 35 35 975 C1 liegt ein strangartiger, in Umfangsrichtung vollständig geschlossener Ausgangskörper vor, in den die Leitungen eingeschoben werden. Es ist anzunehmen, daß sich der Isolierschlauch bedarfsgerecht ablängen läßt, um eine Anpassung an die unterschiedlichen Gegebenheiten vorzunehmen. Er kann überdies vorübergehend aufgeschlitzt werden, um das Einschieben eines geschlitzten Röhrchens zu ermöglichen, das eine Formstabilität bewirkt. Die vorübergehend aufgetrennte Stelle des Isolierschlauches wird anschließend durch Verkleben oder Verschweißen wieder verschlossen. Der Isolierschlauch fungiert somit als Halteband, das ein jeweiliges Gegenstandsbündel in Umfangsrichtung umschließt, und zwar auf eine als Gebrauchs-Bandbreite bezeichnete Länge.
Im bekannten Falle stellt sich zwar ein Schutz und eine gewisse Lagestabilisierung der aufgenommenen strangartigen Gegenstände ein. Die Handhabung ist jedoch relativ umständlich. Die zu bündelnden Leitungen sind jeweils stirnseitig in das stets geschlossene Halteband einzuschieben. Bei Haltebändern bzw. Isolierschläuchen mit großer Gebrauchsbandbreite und entsprechend langen Leitungen bereitet dies meist Schwierigkeiten, vor allem wenn die Leitungen sehr flexibel sind und der vom Halteband umschlossene Querschnitt knapp bemessen ist. Sind mehrere Isolierschläuche bzw. Haltebänder axial aufeinanderfolgend auf die zu bündelnden Leitungen aufgeschoben, so läßt sich ein beidseits von Haltebändern flankiertes Halteband nur durch Zerstörung seiner selbst entfernen, indem es aufgeschlitzt wird. Zwar ist unter Umständen ein erneutes Verschließen durch Verkleben oder Verschweißen möglich, doch ist diese Tätigkeit relativ zeitraubend und bei beengten Platzverhältnissen nicht oder nur unter Gefährdung benachbarter Gegenstände durchzuführen.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein das betreffende Gegenstandsbündel in Gebrauchsstellung schützendes Halteband zu schaffen, das bei einfacher und kostengünstiger Fertigung leicht und schnell montierbar und demontierbar ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Halteband einen sich über seine gesamte Breite erstreckenden Einführschlitz für die zu bündelnden Gegenstände aufweist, und daß an den den Einführschlitz begrenzenden beiden Bandendbereich Verschlußhälften einer als Rast-, Clips-, Einklink- oder Klettenverschlußeinrichtung ausgebildeten Verschlußeinrichtung angeordnet sind, die sich zum lösbaren Schließen des Haltebandes miteinander in Wirkverbindung bringen lassen.
Auf diese Weise lassen sich strangartige Gegenstände beliebiger Art an beliebiger Stelle ihrer Erstreckungslänge rasch zu einem Gegenstandsbündel zusammenfassen. Die strangartigen Gegenstände, beispielsweise Leitungen, sind lediglich durch den offenen Einführschlitz in das Halteband einzuführen, worauf nur noch die Verschlußteile der Verschlußeinrichtung miteinander zu verbinden sind, um das Halteband zu schließen. Die Länge des Haltebandes ist auf kein bestimmtes Maß festgelegt, es kann sich durchaus um ein sehr langes, eine große Gebrauchs-Bandbreite aufweisendes Teil handeln. So kann bei großen Bündelungslängen unmittelbar ein strangartiger Ausgangskörper als Halteband verwendet werden. Besteht hingegen Bedarf nach kürzeren Bündelungslängen, lassen sich durch Ablängen des Ausgangskörpers Haltebänder mit geringerer Gebrauchs-Bandbreite zur Verfügung stellen. Die zum Schließen des Schlitzes vorhandene Verbindungseinrichtung ist kostengünstig herstellbar und erlaubt ein rasches Schließen ohne Werkzeugeinsatz. Zudem können derartige Verschlußeinrichtungen in einer Weise ausgestaltet sein, daß sie sich bei Bedarf wieder öffnen lassen, um jederzeit eine unkomplizierte Entnahme der gebündelten Gegenstände vornehmen zu können. Da sich die Gebrauchs-Bandbreite am jeweiligen Anwendungsfall orientieren kann, läßt sich das Halteband äußerst universell einsetzen.
Aus der DE-PS 8 11 116 geht zwar eine Halterungsstange für strangförmige Gegenstände hervor, welche eine Vielzahl von Ausschnitten aufweist, die mit einem Einführschlitz für den jeweiligen Gegenstand aufwarten. Da der Einführschlitz unverschlossen bleibt, lassen sich jedoch nur Gegenstände festlegen, die einen Mindestdurchmesser nicht unterschreiten. Die Bündelung einer Vielzahl relativ dünner Gegenstände in einem gemeinsamen Ausschnitt ist daher nicht dauerhaft zuverlässig möglich.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
Vorzugsweise liegt dem Ausgangskörper des Haltebandes ein Strangpreßteil zugrunde, so daß auf einfache Weise Teile mit großer Länge und beliebiger Profilierung hergestellt werden können.
Erstrecken sich die Verschlußhälften über die gesamte Länge eines Ausgangskörpers, weisen die durch Ablängen daraus resultierenden Haltebänder automatisch eine sich über ihre gesamte Breite erstreckende Verschlußeinrichtung auf.
Vorteilhaft ist es ferner, einen Ausgangskörper vorzusehen, der über seine Länge verteilt mit einer Vielzahl von Sollbruchstellen versehen ist, beispielsweise mit umlaufenden Kerben. Die Abstände der Sollbruchstellen voneinander sind zweckmäßigerweise konstant, so daß sie gleichzeitig als Hilfsmittel zum Abmessen der gewünschten Gebrauchs-Bandbreite herangezogen werden können.
Das Halteband verfügt zweckmäßigerweise über eine Befestigungseinrichtung zur Festlegung an einem beliebigen Gegenstand im Bereich des Einsatzortes. Sie erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Gebrauchs-Bandbreite.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigt
Fig. 1 eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Haltebandes im Gebrauchszustand, wobei der Übersichtlichkeit halber die Verschlußeinrichtung nicht dargestellt ist,
Fig. 2 den Ausgangskörper einer weiteren Ausführungsform eines Haltebandes mit einer im geöffnetem Zustand dargestellten Verschlußeinrichtung, wobei der geschlossene Zustand ergänzend gestrichelt abgebildet ist,
Fig. 3 im Querschnitt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Haltebandes wiederum im geöffneten und - gestrichelt - in geschlossenem Zustand und
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform eines Ausgangskörpers mit Sollbruchstellen zum Abbrechen der gewünschten Haltebänder, wobei die Verschlußeinrichtung erneut nicht dargestellt ist.
Das erfindungsgemäße Halteband dient zum Bündeln strangartiger Gegenstände, insbesondere von Kabeln, Schläuchen, Leitungen oder dergleichen. Es ist hier vor allem an Pneumatikschläuche, Hydraulikleitungen, Elektroleitungen bzw. -kabel oder dergleichen gedacht. Die Bündelung erfolgt, um die genannten zu verlegenden Gegenstände geordnet zusammenzufassen, so daß sie ohne zu hindern einem gewünschten Verlauf folgen. Insbesondere wenn die strangartigen Gegenstände zu bewegten Teilen, zum Beispiel Maschinen wie Robotern führen, dient die Bündelung dazu, die Gegenstände aus dem Arbeitsbereich der Maschine herauszuhalten und damit vor Beschädigungen zu schützen. Man kann die Gegen­ stände also mit dem erfindungsgemäßen Halteband händlingsgerecht, d. h. für Roboter geeignet, verlegen.
In Fig. 1 ist eine erste Ausführungsform des Haltebandes 3 unter Weglassung der Verschlußeinrichtung abgebildet, das ein Bündel 5 von Gegenständen 4 - hier Pneumatikschläuche - im abgebildeten Gebrauchszustand regelmäßig zumindest zum größten Teil umgibt bzw. umschließt. Die in Längsrichtung der umschlossenen Gegenstandspartien 6 gemessene Gebrauchsbandbreite B des erfindungsgemäßen Haltebandes 3 ist je nach Einsatz­ bedingung frei und beliebig wählbar, da das Halteband 3 ein von einem im Urzustand relativ große Länge auf­ weisenden Ausgangskörper abgelängtes Teil ist. Die Fig. 2 und 4 zeigen Längenabschnitte zweier Ausführungsformen von Ausgangskörpern 7 bzw. 7′, von denen ein oder mehrere Längenabschnitte abgetrennt werden können, die dann jeweils ein Halteband bilden. Werden die beiden Aus­ gangskörper 7, 7′ beispielsweise im Bereich der angedeuteten Trennlinie 11 durchtrennt, so erhält man damit jeweils einen ebenfalls ein Halteband 3′, 3′′ bildenden Längenab­ schnitt 8 bzw. 8′. Der verbleibende Längenabschnitt 9 bzw. 9′ des Ausgangskörpers 7 bzw. 7′ läßt sich durch Zertei­ len in weitere Haltebänder verwandeln oder ist aber in seiner verbleibenden Gestalt ebenfalls als Halteband einsetzbar. Dazuhin ist nichtnotwendigerweise ein Zerteilen des Ausgangskörpers 7, 7′ erforderlich, vielmehr kann er auch unmittelbar selbst ohne Änderung seiner Länge als Halteband mit dann großer Bandbreite verwendet werden.
Die Ausgangskörper 7, 7′ und auch diejenigen der in Fig. 1 und 3 abgebildeten Haltebänder 3 bzw. 3′′′ sind vorzugsweise Kunststoff-Strangpreßteile, die sich in einem einzigen Fertigungsverfahren mit großer Länge herstellen lassen, was die Gestehungskosten beträchtlich mindert.
Sämtliche der dargestellten Ausgangskörper 7, 7′ und Haltebänder 3-3′′′ weisen im unbenutzten Zustand, d. h., wenn sie keine Bündelung durchführen, im wesentlichen die Gestalt eines Hülsenkörpers auf, der an einer Stelle seines Umfanges über seine gesamte Länge geschlitzt ist. Dieser Schlitz bildet einen Einführschlitz 10, durch den hindurch die zu bündelnden Gegenstände 4 in den vom Halteband bzw. Ausgangskörper umgebenen Gegenstandsauf­ nahmeraum 14 eingebracht werden können. Die Ausgangs­ körper bzw. Haltebänder weisen also zumindest im unbe­ nutzten Zustand im wesentlichen einen an einer Stelle durchbrochenen Ringquerschnitt auf.
Bei sämtlichen abgebildeten Ausführungsbeispielen bestehen Ausgangskörper und Halteband aus Material mit gummielastischen Eigenschaften, insbesondere elastischem Kunststoffmaterial. Dabei kann es sich bei den Aus­ führungsbeispielen nach Fig. 2 und 3 um weichelastisches Kunststoffmaterial handeln, derart, daß der Einführschlitz 10 im unbenutzten Zustand eine sehr große Breite aufweist, die beiden längsseitigen Bandendbereiche 15, 15′ mithin sehr weit auseinanderklaffen. Allerdings wird man auch hier steiferes Material vorziehen und den Ausgangskörper, wie beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1, in Gestalt eines Strangpreß-Profilteiles ausbilden, so daß der Ausgangskörper unmittelbar nach seiner Fertigung bereits die geschlitzte Hülsenform einnimmt.
Bei dem in Fig. 1 abgebildeten Ausführungsbeispiel ist der zugrunde liegende Ausgangskörper als Profilschiene hergestellt worden und die beiden in Umfangsrichtung der Gegenstandspartien 6 weisenden Wandendbereiche 15, 15′ liegen einander sowohl im unbenutzten Zustand als auch im Gebrauchszustand unter Bildung des Einführschlitzes mit gewissem Abstand gegenüber. Zur Bündelung der Gegenstände 4 werden diese einfach von außen her durch den Einführschlitz 10 in den Aufnahmeraum 14 hindurchgedrückt, und anschließend wird eine im Bereich des Einführschlitzes vorgesehene, nicht dargestellte Verschlußeinrichtung geschlossen.
Eine solche Verschlußeinrichtung 17 ist in Fig. 2 und 3 gezeigt. Sie ermöglicht es, im Gebrauchszustand ein in sich geschlossenes Halteband zur Verfügung zu haben. Hierzu ist an den beiden im Gebrauchszustand einander gegenüberliegenden Bandendbereiches 15, 15′ jeweils eine Verschlußhälfte 16, 16′ der Verschlußeinrichtung 17 vorgesehen. Die einander gegenüberliegenden Verschlußhälften klaffen im unbenutzten Zustand des Haltebandes 3′ bzw. 3′′′ ein größeres Maß auseinander und ermöglichen so das Einbringen der Gegen­ stände 4. Dieser Zustand ist bei beiden Figuren in durchgezogenen Linien abgebildet. Befinden sich dann die Gegenstände im Aufnahmeraum 14, so lassen sich die beiden Bandendbereiche 15, 15′ zusammen mit den von Ihnen getragenen Verschlußhälften 16, 16′ gemäß Pfeile 18 aus Fig. 2 aufeinander zu bewegen und schließlich, was gestrichelt abgebildet ist, in Wirkverbindung miteinander bringen, wodurch gleichzeitig das Halteband in sich ge­ schlossen ist und die im Aufnahmeraum 14 befindlichen Gegenstandspartien vollständig umschließt.
Sämtliche Ausführungsformen, und insbesondere diejenigen, bei denen das Halteband im Gebrauchszustand vollständig schließbar ist, haben den Vorteil, daß sie eine erheb­ liche Schutzfunktion für die umschlossenen Gegenstands­ partien ausüben, wobei sich durch die beliebige Wahl der Breite des Haltebandes - entspricht der Länge des vom Ausgangskörper abgelängten Abschnittes - die Länge des Schutzbereiches an die Erfordernisse anpassen läßt. In Extremsituationen kann sich daher das Halteband prak­ tisch über die gesamte Länge der zu bündelnden Gegenstände 4 erstrecken, wodurch naturgemäß ein völliger Schutz der Gegenstände 4 gewährleistet ist. Auf diverse Schlauch­ tüllen oder Bougierrohre kann daher verzichtet werden, was Materialkosten und Montagezeit einspart.
Gleichzeitig läßt sich aber durch die beliebige Wahl der Haltebandbreite über große Gegenstandslängen, d. h. große Schlauch- bzw. Leitungslängen od. dgl. eine Stabilisierung der zu verlegenden Gegenstände erzielen, so daß diese auch auf lange Strecken nicht durchhängen. So lassen sich mit einem Halteband auch großer Länge große Strecken relativ starr und geradlinig überbrücken.
Sollte eine zusätzliche Lagefixierung erforderlich sein, so ist von Vorteil, wie dies bei Fig. 1 angedeutet ist, am Außenumfang des Haltebandes 3 bzw. des ursprünglichen Ausgangskörpers eine sich über die gesamte Bandbreite bzw. Ausgangskörperlänge erstreckende Befestigungsein­ richtung 19 vorzusehen, mit der sich das Halteband an einer Tragwand, einem Maschinenteil od. dgl. lösbar befestigen läßt. Beim Ausführungsbeispiel ist diese Be­ festigungseinrichtung 19 in Gestalt einer sich in Breiten­ richtung des Haltebandes erstreckenden, an dessen Außen­ umfang einstückig angeformten, abstehenden Befestigungs­ leiste ausgebildet, die nachträglich an den gewünschten Stellen mit Befestigungsöffnungen 20 versehen wurde, durch die sich Befestigungsorgane wie Schrauben, Nägel od. dgl. durchführen lassen.
Nachfolgend zurückkommend auf die Verschlußeinrichtungen 17, sollen anhand der Fig. 2 und 3 zwei Varianten dieser Einrichtung näher erläutert werden.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 weist der Ausgangs­ körper eine im Querschnitt ringförmige, an einer Umfangs­ stelle unter Bildung des Einführschlitzes 10 unterbrochene Bündelungspartie 21 geringer Wandstärke auf.
An die freien Endbereiche 22 bzw. Endkanten dieser Bündelungspartie 21 schließt sich jeweils eine leisten­ förmige, im wesentlich radial nach außen abstehende Verschlußpartie 23 bzw. 23′ an. Diese beiden Partien sind im unbenutzten Zustand des Haltebandes 3′ im Abstand zueinander angeordnet und lassen sich, wie dies bereits oben erläutert wurde, in Richtung der Pfeile 18 unter umfangsseitigem Schließen des von der Bündelungspartie 21 umgebenen Aufnahmeraumes 14 mit ihren einander zugewandten Flächen 24 bündig aneinander anlegen. Diese beiden Flächen 24 tragen jeweils einen bandartigen, sich in Längsrichtung des Ausgangskörpers 7 bzw. in Breitenrichtung des Haltebandes 3′ erstreckenden Klettenbesatz 25, wodurch eine Klettenverschlußeinrichtung gebildet ist, die die beiden Verschlußpartien 23, 23′ im zusammengedrückten Zustand solange zusammenhält, bis sie unter Kraftaufwendung von außen wieder getrennt werden. Der Klettenbesatz 25 ist zweckmäßigerweise auf die Verschlußpartien unlösbar aufgeklebt und erstreckt sich über die gesamte Länge des Ausgangskörpers, um bei jedweder Breitenwahl des Haltebandes über die gesamte Haltebandbreite einen Klettenbesatz zu Verfügung zu haben.
Auch am Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 erstrecken sich die beiden Verschlußhälften 16, 16′ jeweils über die gesamte Ausgangskörperlänge und damit auch über die je­ weilige Haltewandbreite. Allerdings sind hier die beiden Verschlußhälften von den beiden komplementären Hälften eines Einclips- bzw. Rast- oder Einklinkverschlusses gebildet. Der prinzipielle Aufbau des Haltebandes nach Fig. 3 ist derselbe wie in Fig. 2 - lediglich die Über­ gänge von der Bündelungspartie 21 zu den Verschlußpartien 23 bzw. 23′ sind etwas abgerundet - . Beim Ausführungs­ beispiel bildet die eine Verschlußhälfte 16 eine sich in Breitenrichtung des Bandes 3′′′ erstreckende Schiene mit verdicktem, freiem Längskantenbereich 29 - im Querschnitt etwa pfeilspitzenförmig - und die andere Verschlußhälfte 16′ bildet ebenfalls eine Schiene, jedoch mit klauenartigem Querschnitt und unter Bildung einer zum Längskantenbereich 29 komplementären Verschlußöffnung 30. Durch Zusammendrücken der beiden Verschlußhälften 16, 16′ rasten diese ineinander und schließen damit das Halteband.
Im Gegensatz zu den Ausführungsformen der Fig. 1-3, bei denen das Ablängen der Haltebänder beispielsweise durch Abschneiden oder Absägen erfolgt, sind die Halte­ bänder 3′′ beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 ohne Ver­ wendung eines Werkzeuges vom Ausgangskörper 7′ abbrechbar. Zu diesem Zwecke weist letzterer über seine Länge ver­ teilt mehrere Sollbruchstellen 31 auf, die vorzugsweise in Gestalt von Außenumfangsnuten bzw. Einschnitten ausgebildet sind, und die eine Materialstärken-Verringerung bewirken, so daß ein leichtes Abbrechen möglich ist. Ferner sind die Sollbruchstellen in gleichen Abständen zueinander angeordnet, so daß sich anhand von ihnen bei bekanntem Abstand zweier Sollbruchstellen und bei bestimmter gewünschter Band-Gebrauchsbreite letztere ohne Meßhilfsmittel leicht festlegen läßt.
Besonders zweckmäßig ist es, wie bei den Ausführungs­ beispielen nach Fig. 1 und 4 verwirklicht, dem Aus­ gangskörper bzw. Halteband außen ein Rechteck-Quer­ schnittsprofil aufzuerlegen, so daß auch mehrere Halte­ bänder dichtest gepackt und bei kompakten Abmessungen nebeneinander angeordnet werden können. Dies ist von Vorteil, wenn relativ dicke Gegenstandsbündel vorhanden sind, die unterteilt werden müssen.
Ein Vorteil der gezeigten Ausführungsbeispiele liegt nach alledem also darin, daß von einem vorhandenen Ausgangskörper ein oder mehrere Haltebänder beliebiger Bandbreite ab­ längbar sind, insbesondere auch Haltebänder, die eine im Vergleich zu ihrer Bandlänge große Bandbreite auf­ weisen. Allerdings können auch Haltebänder mit umge­ kehrtem Höhen-Breiten-Verhältnis hergestellt werden. Vorteilhaft ist vor allem, daß sich auch große Gegen­ standslängen mit einem einzigen Halteband entsprechender Länge bündeln lassen und daß hier nicht, wie es bisher üblich war, eine Vielzahl von schmalen Haltebändern verwendet werden muß.

Claims (13)

1. Halteband zum Bündeln strangartiger Gegenstände wie Kabel, Schläuche oder Leitungen, das das betreffende Gegenstandsbündel in Gebrauchsstellung umschließt, und das von einem strangartigen Ausgangskörper oder einem von einem solchen auf eine in Längsrichtung der zu bündelnden Gegenstände gemessene Gebrauchs-Bandbreite abgelängten Teil gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteband (3-3′′′) einen sich über seine gesamte Breite erstreckenden Einführschlitz (10) für die zu bündelnden Gegenstände aufweist, und daß an den den Einführschlitz (10) begrenzenden beiden Bandendbereichen (15, 15′) Verschlußhälften (16, 16′) einer als Rast-, Clips-, Einklink- oder Klettenverschlußeinrichtung ausgebildeten Verschlußeinrichtung (17) angeordnet sind, die sich zum lösbaren Schließen des Haltebandes (3-3′′′) miteinander in Wirkverbindung bringen lassen.
2. Halteband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgangskörper (7, 7′) ein Strangpreßteil ist.
3. Halteband nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgangskörper (7, 7′) und ein von diesem bedarfsgemäß abgelängtes Teil als Hülsenkörper ausgebildet ist, der im unbenutzten Zustand einen Ringquerschnitt aufweist, der an einer Stelle zur Bildung des Einführschlitzes (10) durchbrochen ist.
4. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß es aus Material mit federelastischen Eigenschaften besteht, wobei der Einführschlitz (10) rückfedernd aufweitbar ist.
5. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die beiden Verschlußhälften (16, 16′) jeweils über die gesamte Gebrauchs-Bandbreite (B) erstrecken.
6. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Verschlußhälften (16, 16′) im Falle einer als Klettenverschlußeinrichtung ausgebildeten Verschlußeinrichtung (17) als bandartige sich in Breitenrichtung des Haltebandes (3-3′′′), d. h. in Längsrichtung des Ausgangskörpers erstreckende Klettenbesätze (25) ausgebildet sind.
7. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß es aus Kunststoffmaterial besteht.
8. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Falle einer als Rastverbindungseinrichtung ausgebildeten Verschlußeinrichtung (17) die eine Verschlußhälfte (16) eine sich in Breitenrichtung des Haltebandes (3-3′′′) erstreckende Schiene mit verdicktem freiem Längskantenbereich (29) aufweist, wobei der verdickte Bereich (29) in eine komplementäre klauenartige Verschlußöffnung (30) der gegenüberliegenden Verschlußhälfte (16′) eindrückbar ist.
9. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der gewünschten Gebrauchs-Bandbreite (8) entsprechende Haltebänder vom Ausgangskörper (7, 7′) abbrechbar sind.
10. Halteband nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgangskörper (7, 7′) über seine Länge verteilt mehrere Sollbruchstellen (31) aufweist.
11. Halteband nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Sollbruchstellen (31) in gleichen Abständen zueinander angeordnet sind.
12. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß es eine ringförmige an einer Umfangsstelle (10) unterbrochene Bündelungspartie (21) aufweist, an deren beiden freien Endbereichen (22) sich jeweils eine leistenförmige, im wesentlichen radial nach außen abstehende, die Verschlußhälften (16, 16′) aufweisende Verschlußpartie (23, 23′) anschließt.
13. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß es eine sich über die gesamte jeweilige Gebrauchs-Bandbreite (B) erstreckende Befestigungseinrichtung (19) aufweist.
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