DE3619399C2 - Halteband - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Halteband zum Bündeln strangartiger
Gegenstände wie Kabel, Schläuche oder Leitungen, das das betreffende
Gegenstandsbündel in Gebrauchsstellung umschließt, und das von
einem strangartigen Ausgangskörper oder einem von einem solchen
auf eine in Längsrichtung der zu bündelnden Gegenstände gemessene
Gebrauchs-Bandbreite abgelängten Teil gebildet ist.
Mit einem derartigen Halteband, das in der DE 35 35 975 C1 von
einem dünnwandigen elastischen Isolierschlauch gebildet ist,
lassen sich strangartige Gegenstände wie Schläuche, Kabel,
Leitungen usw. zu Bündeln zusammenfassen und damit übersichtlich
und geordnet verlegen. Im Falle der DE 35 35 975 C1 liegt
ein strangartiger, in Umfangsrichtung vollständig geschlossener
Ausgangskörper vor, in den die Leitungen eingeschoben werden.
Es ist anzunehmen, daß sich der Isolierschlauch bedarfsgerecht
ablängen läßt, um eine Anpassung an die unterschiedlichen
Gegebenheiten vorzunehmen. Er kann überdies vorübergehend
aufgeschlitzt werden, um das Einschieben eines geschlitzten
Röhrchens zu ermöglichen, das eine Formstabilität bewirkt. Die
vorübergehend aufgetrennte Stelle des Isolierschlauches wird
anschließend durch Verkleben oder Verschweißen wieder verschlossen.
Der Isolierschlauch fungiert somit als Halteband, das ein
jeweiliges Gegenstandsbündel in Umfangsrichtung umschließt,
und zwar auf eine als Gebrauchs-Bandbreite bezeichnete Länge.
Im bekannten Falle stellt sich zwar ein Schutz und eine gewisse
Lagestabilisierung der aufgenommenen strangartigen Gegenstände
ein. Die Handhabung ist jedoch relativ umständlich. Die zu
bündelnden Leitungen sind jeweils stirnseitig in das stets
geschlossene Halteband einzuschieben. Bei Haltebändern bzw.
Isolierschläuchen mit großer Gebrauchsbandbreite und entsprechend
langen Leitungen bereitet dies meist Schwierigkeiten, vor
allem wenn die Leitungen sehr flexibel sind und der vom Halteband
umschlossene Querschnitt knapp bemessen ist. Sind mehrere
Isolierschläuche bzw. Haltebänder axial aufeinanderfolgend auf
die zu bündelnden Leitungen aufgeschoben, so läßt sich ein
beidseits von Haltebändern flankiertes Halteband nur durch
Zerstörung seiner selbst entfernen, indem es aufgeschlitzt
wird. Zwar ist unter Umständen ein erneutes Verschließen durch
Verkleben oder Verschweißen möglich, doch ist diese Tätigkeit
relativ zeitraubend und bei beengten Platzverhältnissen nicht
oder nur unter Gefährdung benachbarter Gegenstände durchzuführen.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein das
betreffende Gegenstandsbündel in Gebrauchsstellung schützendes
Halteband zu schaffen, das bei einfacher und kostengünstiger
Fertigung leicht und schnell montierbar und demontierbar ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Halteband einen
sich über seine gesamte Breite erstreckenden Einführschlitz
für die zu bündelnden Gegenstände aufweist, und daß an den den
Einführschlitz begrenzenden beiden Bandendbereich Verschlußhälften
einer als Rast-, Clips-, Einklink- oder Klettenverschlußeinrichtung
ausgebildeten Verschlußeinrichtung angeordnet
sind, die sich zum lösbaren Schließen des Haltebandes miteinander
in Wirkverbindung bringen lassen.
Auf diese Weise lassen sich strangartige Gegenstände beliebiger
Art an beliebiger Stelle ihrer Erstreckungslänge rasch zu
einem Gegenstandsbündel zusammenfassen. Die strangartigen
Gegenstände, beispielsweise Leitungen, sind lediglich durch
den offenen Einführschlitz in das Halteband einzuführen, worauf
nur noch die Verschlußteile der Verschlußeinrichtung miteinander
zu verbinden sind, um das Halteband zu schließen. Die Länge
des Haltebandes ist auf kein bestimmtes Maß festgelegt, es
kann sich durchaus um ein sehr langes, eine große Gebrauchs-Bandbreite
aufweisendes Teil handeln. So kann bei großen Bündelungslängen
unmittelbar ein strangartiger Ausgangskörper als Halteband
verwendet werden. Besteht hingegen Bedarf nach kürzeren
Bündelungslängen, lassen sich durch Ablängen des Ausgangskörpers
Haltebänder mit geringerer Gebrauchs-Bandbreite zur
Verfügung stellen. Die zum Schließen des Schlitzes vorhandene
Verbindungseinrichtung ist kostengünstig herstellbar und erlaubt
ein rasches Schließen ohne Werkzeugeinsatz. Zudem können
derartige Verschlußeinrichtungen in einer Weise ausgestaltet
sein, daß sie sich bei Bedarf wieder öffnen lassen, um jederzeit
eine unkomplizierte Entnahme der gebündelten Gegenstände vornehmen
zu können. Da sich die Gebrauchs-Bandbreite am jeweiligen
Anwendungsfall orientieren kann, läßt sich das Halteband äußerst
universell einsetzen.
Aus der DE-PS 8 11 116 geht zwar eine Halterungsstange für
strangförmige Gegenstände hervor, welche eine Vielzahl von
Ausschnitten aufweist, die mit einem Einführschlitz für den
jeweiligen Gegenstand aufwarten. Da der Einführschlitz unverschlossen
bleibt, lassen sich jedoch nur Gegenstände festlegen,
die einen Mindestdurchmesser nicht unterschreiten. Die Bündelung
einer Vielzahl relativ dünner Gegenstände in einem gemeinsamen
Ausschnitt ist daher nicht dauerhaft zuverlässig möglich.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
aufgeführt.
Vorzugsweise liegt dem Ausgangskörper des Haltebandes ein
Strangpreßteil zugrunde, so daß auf einfache Weise Teile mit
großer Länge und beliebiger Profilierung hergestellt werden
können.
Erstrecken sich die Verschlußhälften über die gesamte Länge
eines Ausgangskörpers, weisen die durch Ablängen daraus resultierenden
Haltebänder automatisch eine sich über ihre gesamte
Breite erstreckende Verschlußeinrichtung auf.
Vorteilhaft ist es ferner, einen Ausgangskörper vorzusehen,
der über seine Länge verteilt mit einer Vielzahl von Sollbruchstellen
versehen ist, beispielsweise mit umlaufenden Kerben.
Die Abstände der Sollbruchstellen voneinander sind zweckmäßigerweise
konstant, so daß sie gleichzeitig als Hilfsmittel zum
Abmessen der gewünschten Gebrauchs-Bandbreite herangezogen
werden können.
Das Halteband verfügt zweckmäßigerweise über eine Befestigungseinrichtung
zur Festlegung an einem beliebigen Gegenstand im
Bereich des Einsatzortes. Sie erstreckt sich vorzugsweise über
die gesamte Gebrauchs-Bandbreite.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung
näher erläutert. In dieser zeigt
Fig. 1 eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Haltebandes im Gebrauchszustand, wobei der
Übersichtlichkeit halber die Verschlußeinrichtung
nicht dargestellt ist,
Fig. 2 den Ausgangskörper einer weiteren Ausführungsform
eines Haltebandes mit einer im geöffnetem
Zustand dargestellten Verschlußeinrichtung,
wobei der geschlossene Zustand ergänzend gestrichelt
abgebildet ist,
Fig. 3 im Querschnitt eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Haltebandes wiederum im
geöffneten und - gestrichelt - in geschlossenem
Zustand und
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform eines Ausgangskörpers
mit Sollbruchstellen zum Abbrechen der
gewünschten Haltebänder, wobei die Verschlußeinrichtung
erneut nicht dargestellt ist.
Das erfindungsgemäße Halteband dient zum Bündeln strangartiger
Gegenstände, insbesondere von Kabeln, Schläuchen, Leitungen
oder dergleichen. Es ist hier vor allem an Pneumatikschläuche,
Hydraulikleitungen, Elektroleitungen bzw. -kabel oder dergleichen
gedacht. Die Bündelung erfolgt, um die genannten zu verlegenden
Gegenstände geordnet zusammenzufassen, so daß sie ohne zu
hindern einem gewünschten Verlauf folgen. Insbesondere wenn
die strangartigen Gegenstände zu bewegten Teilen, zum Beispiel
Maschinen wie Robotern führen, dient die Bündelung dazu, die
Gegenstände aus dem Arbeitsbereich der Maschine herauszuhalten
und damit vor Beschädigungen zu schützen. Man kann die Gegen
stände also mit dem erfindungsgemäßen Halteband händlingsgerecht,
d. h. für Roboter geeignet, verlegen.
In Fig. 1 ist eine erste Ausführungsform des Haltebandes 3
unter Weglassung der Verschlußeinrichtung abgebildet, das ein
Bündel 5 von Gegenständen 4 - hier Pneumatikschläuche - im
abgebildeten Gebrauchszustand regelmäßig zumindest zum größten
Teil umgibt bzw. umschließt. Die in Längsrichtung der umschlossenen
Gegenstandspartien 6 gemessene Gebrauchsbandbreite B des
erfindungsgemäßen Haltebandes 3 ist je nach Einsatz
bedingung frei und beliebig wählbar, da das Halteband
3 ein von einem im Urzustand relativ große Länge auf
weisenden Ausgangskörper abgelängtes Teil ist. Die Fig.
2 und 4 zeigen Längenabschnitte zweier Ausführungsformen
von Ausgangskörpern 7 bzw. 7′, von denen ein oder mehrere
Längenabschnitte abgetrennt werden können, die dann
jeweils ein Halteband bilden. Werden die beiden Aus
gangskörper 7, 7′ beispielsweise im Bereich der angedeuteten
Trennlinie 11 durchtrennt, so erhält man damit jeweils
einen ebenfalls ein Halteband 3′, 3′′ bildenden Längenab
schnitt 8 bzw. 8′. Der verbleibende Längenabschnitt 9
bzw. 9′ des Ausgangskörpers 7 bzw. 7′ läßt sich durch Zertei
len in weitere Haltebänder verwandeln oder ist aber in
seiner verbleibenden Gestalt ebenfalls als Halteband
einsetzbar. Dazuhin ist nichtnotwendigerweise ein
Zerteilen des Ausgangskörpers 7, 7′ erforderlich, vielmehr
kann er auch unmittelbar selbst ohne Änderung seiner
Länge als Halteband mit dann großer Bandbreite verwendet
werden.
Die Ausgangskörper 7, 7′ und auch diejenigen der in
Fig. 1 und 3 abgebildeten Haltebänder 3 bzw. 3′′′ sind
vorzugsweise Kunststoff-Strangpreßteile, die sich in einem
einzigen Fertigungsverfahren mit großer Länge herstellen
lassen, was die Gestehungskosten beträchtlich mindert.
Sämtliche der dargestellten Ausgangskörper 7, 7′
und Haltebänder 3-3′′′ weisen im unbenutzten Zustand,
d. h., wenn sie keine Bündelung durchführen, im wesentlichen
die Gestalt eines Hülsenkörpers auf, der an einer Stelle
seines Umfanges über seine gesamte Länge geschlitzt ist.
Dieser Schlitz bildet einen Einführschlitz 10, durch den
hindurch die zu bündelnden Gegenstände 4 in den vom
Halteband bzw. Ausgangskörper umgebenen Gegenstandsauf
nahmeraum 14 eingebracht werden können. Die Ausgangs
körper bzw. Haltebänder weisen also zumindest im unbe
nutzten Zustand im wesentlichen einen an einer Stelle
durchbrochenen Ringquerschnitt auf.
Bei sämtlichen abgebildeten Ausführungsbeispielen
bestehen Ausgangskörper und Halteband aus Material mit
gummielastischen Eigenschaften, insbesondere elastischem
Kunststoffmaterial. Dabei kann es sich bei den Aus
führungsbeispielen nach Fig. 2 und 3 um weichelastisches
Kunststoffmaterial handeln, derart, daß der Einführschlitz
10 im unbenutzten Zustand eine sehr große Breite aufweist,
die beiden längsseitigen Bandendbereiche 15, 15′ mithin
sehr weit auseinanderklaffen. Allerdings wird man auch
hier steiferes Material vorziehen und den Ausgangskörper,
wie beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1, in Gestalt
eines Strangpreß-Profilteiles ausbilden, so daß der
Ausgangskörper unmittelbar nach seiner Fertigung bereits
die geschlitzte Hülsenform einnimmt.
Bei dem in Fig. 1 abgebildeten Ausführungsbeispiel ist
der zugrunde liegende Ausgangskörper als Profilschiene
hergestellt worden und die beiden in Umfangsrichtung
der Gegenstandspartien 6 weisenden Wandendbereiche 15, 15′
liegen einander sowohl im unbenutzten Zustand als auch im
Gebrauchszustand unter Bildung des Einführschlitzes mit gewissem
Abstand gegenüber. Zur Bündelung der Gegenstände 4 werden
diese einfach von außen her durch den Einführschlitz 10 in den
Aufnahmeraum 14 hindurchgedrückt, und anschließend wird eine
im Bereich des Einführschlitzes vorgesehene, nicht dargestellte
Verschlußeinrichtung geschlossen.
Eine solche Verschlußeinrichtung 17 ist in Fig. 2 und 3
gezeigt. Sie ermöglicht es, im Gebrauchszustand ein in sich
geschlossenes Halteband zur Verfügung zu haben. Hierzu ist an
den beiden im Gebrauchszustand einander gegenüberliegenden
Bandendbereiches 15, 15′ jeweils eine Verschlußhälfte 16, 16′
der Verschlußeinrichtung 17 vorgesehen. Die einander gegenüberliegenden
Verschlußhälften klaffen im unbenutzten Zustand des
Haltebandes 3′ bzw. 3′′′ ein größeres Maß auseinander und
ermöglichen so das Einbringen der Gegen
stände 4. Dieser Zustand ist bei beiden
Figuren in durchgezogenen Linien abgebildet. Befinden sich
dann die Gegenstände im Aufnahmeraum 14, so lassen sich
die beiden Bandendbereiche 15, 15′ zusammen mit den von
Ihnen getragenen Verschlußhälften 16, 16′ gemäß Pfeile 18
aus Fig. 2 aufeinander zu bewegen und schließlich, was
gestrichelt abgebildet ist, in Wirkverbindung miteinander
bringen, wodurch gleichzeitig das Halteband in sich ge
schlossen ist und die im Aufnahmeraum 14 befindlichen
Gegenstandspartien vollständig umschließt.
Sämtliche Ausführungsformen, und insbesondere diejenigen,
bei denen das Halteband im Gebrauchszustand vollständig
schließbar ist, haben den Vorteil, daß sie eine erheb
liche Schutzfunktion für die umschlossenen Gegenstands
partien ausüben, wobei sich durch die beliebige Wahl
der Breite des Haltebandes - entspricht der Länge des
vom Ausgangskörper abgelängten Abschnittes - die Länge
des Schutzbereiches an die Erfordernisse anpassen läßt.
In Extremsituationen kann sich daher das Halteband prak
tisch über die gesamte Länge der zu bündelnden Gegenstände
4 erstrecken, wodurch naturgemäß ein völliger Schutz
der Gegenstände 4 gewährleistet ist. Auf diverse Schlauch
tüllen oder Bougierrohre kann daher verzichtet werden,
was Materialkosten und Montagezeit einspart.
Gleichzeitig läßt sich aber durch die beliebige Wahl
der Haltebandbreite über große Gegenstandslängen, d. h.
große Schlauch- bzw. Leitungslängen od. dgl. eine
Stabilisierung der zu verlegenden Gegenstände erzielen,
so daß diese auch auf lange Strecken nicht durchhängen.
So lassen sich mit einem Halteband auch großer Länge
große Strecken relativ starr und geradlinig überbrücken.
Sollte eine zusätzliche Lagefixierung erforderlich sein,
so ist von Vorteil, wie dies bei Fig. 1 angedeutet ist,
am Außenumfang des Haltebandes 3 bzw. des ursprünglichen
Ausgangskörpers eine sich über die gesamte Bandbreite
bzw. Ausgangskörperlänge erstreckende Befestigungsein
richtung 19 vorzusehen, mit der sich das Halteband
an einer Tragwand, einem Maschinenteil od. dgl. lösbar
befestigen läßt. Beim Ausführungsbeispiel ist diese Be
festigungseinrichtung 19 in Gestalt einer sich in Breiten
richtung des Haltebandes erstreckenden, an dessen Außen
umfang einstückig angeformten, abstehenden Befestigungs
leiste ausgebildet, die nachträglich an den gewünschten
Stellen mit Befestigungsöffnungen 20 versehen wurde, durch
die sich Befestigungsorgane wie Schrauben, Nägel od. dgl.
durchführen lassen.
Nachfolgend zurückkommend auf die Verschlußeinrichtungen
17, sollen anhand der Fig. 2 und 3 zwei Varianten dieser
Einrichtung näher erläutert werden.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 weist der Ausgangs
körper eine im Querschnitt ringförmige, an einer Umfangs
stelle unter Bildung des Einführschlitzes 10 unterbrochene
Bündelungspartie 21 geringer Wandstärke auf.
An die freien Endbereiche 22 bzw. Endkanten dieser
Bündelungspartie 21 schließt sich jeweils eine leisten
förmige, im wesentlich radial nach außen abstehende
Verschlußpartie 23 bzw. 23′ an. Diese beiden Partien
sind im unbenutzten Zustand des Haltebandes 3′ im
Abstand zueinander angeordnet und lassen sich, wie
dies bereits oben erläutert wurde, in Richtung der
Pfeile 18 unter umfangsseitigem Schließen des von der
Bündelungspartie 21 umgebenen Aufnahmeraumes 14 mit
ihren einander zugewandten Flächen 24 bündig aneinander
anlegen. Diese beiden Flächen 24 tragen jeweils einen
bandartigen, sich in Längsrichtung des Ausgangskörpers
7 bzw. in Breitenrichtung des Haltebandes 3′ erstreckenden
Klettenbesatz 25, wodurch eine Klettenverschlußeinrichtung
gebildet ist, die die beiden Verschlußpartien 23, 23′
im zusammengedrückten Zustand solange zusammenhält,
bis sie unter Kraftaufwendung von außen wieder getrennt
werden. Der Klettenbesatz 25 ist zweckmäßigerweise auf
die Verschlußpartien unlösbar aufgeklebt und erstreckt
sich über die gesamte Länge des Ausgangskörpers, um bei
jedweder Breitenwahl des Haltebandes über die gesamte
Haltebandbreite einen Klettenbesatz zu Verfügung zu haben.
Auch am Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 erstrecken sich
die beiden Verschlußhälften 16, 16′ jeweils über die
gesamte Ausgangskörperlänge und damit auch über die je
weilige Haltewandbreite. Allerdings sind hier die beiden
Verschlußhälften von den beiden komplementären Hälften
eines Einclips- bzw. Rast- oder Einklinkverschlusses
gebildet. Der prinzipielle Aufbau des Haltebandes nach
Fig. 3 ist derselbe wie in Fig. 2 - lediglich die Über
gänge von der Bündelungspartie 21 zu den Verschlußpartien
23 bzw. 23′ sind etwas abgerundet - . Beim Ausführungs
beispiel bildet die eine Verschlußhälfte 16 eine sich
in Breitenrichtung des Bandes 3′′′ erstreckende Schiene
mit verdicktem, freiem Längskantenbereich 29 - im
Querschnitt etwa pfeilspitzenförmig - und die andere
Verschlußhälfte 16′ bildet ebenfalls eine Schiene, jedoch
mit klauenartigem Querschnitt und unter Bildung einer
zum Längskantenbereich 29 komplementären Verschlußöffnung
30. Durch Zusammendrücken der beiden Verschlußhälften
16, 16′ rasten diese ineinander und schließen damit das
Halteband.
Im Gegensatz zu den Ausführungsformen der Fig. 1-3,
bei denen das Ablängen der Haltebänder beispielsweise
durch Abschneiden oder Absägen erfolgt, sind die Halte
bänder 3′′ beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 ohne Ver
wendung eines Werkzeuges vom Ausgangskörper 7′ abbrechbar.
Zu diesem Zwecke weist letzterer über seine Länge ver
teilt mehrere Sollbruchstellen 31 auf, die vorzugsweise
in Gestalt von Außenumfangsnuten bzw. Einschnitten
ausgebildet sind, und die eine Materialstärken-Verringerung
bewirken, so daß ein leichtes Abbrechen möglich ist.
Ferner sind die Sollbruchstellen in gleichen Abständen
zueinander angeordnet, so daß sich anhand von ihnen
bei bekanntem Abstand zweier Sollbruchstellen und bei
bestimmter gewünschter Band-Gebrauchsbreite letztere
ohne Meßhilfsmittel leicht festlegen läßt.
Besonders zweckmäßig ist es, wie bei den Ausführungs
beispielen nach Fig. 1 und 4 verwirklicht, dem Aus
gangskörper bzw. Halteband außen ein Rechteck-Quer
schnittsprofil aufzuerlegen, so daß auch mehrere Halte
bänder dichtest gepackt und bei kompakten Abmessungen
nebeneinander angeordnet werden können. Dies ist von
Vorteil, wenn relativ dicke Gegenstandsbündel vorhanden
sind, die unterteilt werden müssen.
Ein Vorteil der gezeigten Ausführungsbeispiele liegt nach alledem
also darin, daß von einem vorhandenen Ausgangskörper
ein oder mehrere Haltebänder beliebiger Bandbreite ab
längbar sind, insbesondere auch Haltebänder, die eine
im Vergleich zu ihrer Bandlänge große Bandbreite auf
weisen. Allerdings können auch Haltebänder mit umge
kehrtem Höhen-Breiten-Verhältnis hergestellt werden.
Vorteilhaft ist vor allem, daß sich auch große Gegen
standslängen mit einem einzigen Halteband entsprechender
Länge bündeln lassen und daß hier nicht, wie es bisher
üblich war, eine Vielzahl von schmalen Haltebändern
verwendet werden muß.
Claims (13)
1. Halteband zum Bündeln strangartiger Gegenstände wie
Kabel, Schläuche oder Leitungen, das das betreffende Gegenstandsbündel
in Gebrauchsstellung umschließt, und das von
einem strangartigen Ausgangskörper oder einem von einem solchen
auf eine in Längsrichtung der zu bündelnden Gegenstände gemessene
Gebrauchs-Bandbreite abgelängten Teil gebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halteband (3-3′′′) einen sich
über seine gesamte Breite erstreckenden Einführschlitz (10)
für die zu bündelnden Gegenstände aufweist, und daß an den den
Einführschlitz (10) begrenzenden beiden Bandendbereichen (15,
15′) Verschlußhälften (16, 16′) einer als Rast-, Clips-, Einklink-
oder Klettenverschlußeinrichtung ausgebildeten Verschlußeinrichtung
(17) angeordnet sind, die sich zum lösbaren Schließen
des Haltebandes (3-3′′′) miteinander in Wirkverbindung
bringen lassen.
2. Halteband nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Ausgangskörper (7, 7′) ein Strangpreßteil ist.
3. Halteband nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ausgangskörper (7, 7′) und ein von diesem bedarfsgemäß
abgelängtes Teil als Hülsenkörper ausgebildet ist, der im
unbenutzten Zustand einen Ringquerschnitt aufweist, der an
einer Stelle zur Bildung des Einführschlitzes (10) durchbrochen
ist.
4. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß es aus Material mit federelastischen Eigenschaften
besteht, wobei der Einführschlitz (10) rückfedernd
aufweitbar ist.
5. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die beiden Verschlußhälften (16, 16′)
jeweils über die gesamte Gebrauchs-Bandbreite (B) erstrecken.
6. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Verschlußhälften (16, 16′) im
Falle einer als Klettenverschlußeinrichtung ausgebildeten
Verschlußeinrichtung (17) als bandartige sich in Breitenrichtung
des Haltebandes (3-3′′′), d. h. in Längsrichtung des
Ausgangskörpers erstreckende Klettenbesätze (25) ausgebildet
sind.
7. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß es aus Kunststoffmaterial besteht.
8. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß im Falle einer als Rastverbindungseinrichtung
ausgebildeten Verschlußeinrichtung (17) die eine Verschlußhälfte
(16) eine sich in Breitenrichtung des Haltebandes
(3-3′′′) erstreckende Schiene mit verdicktem freiem Längskantenbereich
(29) aufweist, wobei der verdickte Bereich (29)
in eine komplementäre klauenartige Verschlußöffnung (30) der
gegenüberliegenden Verschlußhälfte (16′) eindrückbar ist.
9. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der gewünschten Gebrauchs-Bandbreite (8)
entsprechende Haltebänder vom Ausgangskörper (7, 7′) abbrechbar
sind.
10. Halteband nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Ausgangskörper (7, 7′) über seine Länge verteilt mehrere
Sollbruchstellen (31) aufweist.
11. Halteband nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Sollbruchstellen (31) in gleichen Abständen zueinander
angeordnet sind.
12. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß es eine ringförmige an einer Umfangsstelle
(10) unterbrochene Bündelungspartie (21) aufweist, an deren
beiden freien Endbereichen (22) sich jeweils eine leistenförmige,
im wesentlichen radial nach außen abstehende, die
Verschlußhälften (16, 16′) aufweisende Verschlußpartie (23,
23′) anschließt.
13. Halteband nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß es eine sich über die gesamte jeweilige
Gebrauchs-Bandbreite (B) erstreckende Befestigungseinrichtung
(19) aufweist.
Priority Applications (1)
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| DE19863619399 DE3619399C2 (de) | 1986-06-09 | 1986-06-09 | Halteband |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19863619399 DE3619399C2 (de) | 1986-06-09 | 1986-06-09 | Halteband |
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3619399A1 DE3619399A1 (de) | 1987-12-10 |
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Family
ID=6302634
Family Applications (1)
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