DE3645079C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Tintenvorratsbehälter mit
den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
Tintendruckeinrichtungen haben in jüngster Zeit die
Aufmerksamkeit auf sich gezogen, weil sie für einfarbige
wie auch für farbige Aufzeichnungen geeignet sind. Für
farbige und abgestufte Aufzeichnungen wird eine Vielzahl
von der Anzahl der Tintenfarben (z. B. gelb, rot, blau und
schwarz) entsprechenden Tintenbehältern und die gleiche
Anzahl an Schreibköpfen benötigt. Neben der Farbgebung
ist bei Verwendung von dicken und dünnen Tinten ebenfalls
eine Vielzahl von Tintenvorratsbehältern erforderlich, und das
gilt sowohl für Seriendrucker oder -schreibgeräte, bei
denen die Bildelemente durch einen Wagen erzeugt werden,
als auch für Paralleldrucker oder -schreibgeräte, bei denen
das Abtasten bei jeder Papierweiterbewegung geschieht.
Bei solchen Tintendruckeinrichtungen, wie sie beispielsweise aus der
DE-OS 32 20 939
bekannt sind,
kommt eine aus
flexiblem Material, z. B. aus Kunststoffolie, aus geschichtetem
Metall-/Kunststoff-Material od. dgl., gefertigte
Tintenblase zur Anwendung, die mit neuer Tinte unter Austreiben
der Luft aus der Blase gefüllt wird. Innerhalb
der Blase wird an zueinander beabstandeten Stellen, z. B.
an einer oberen und unteren Stelle, je eine Elektrode angeordnet,
so daß durch Messen von Änderungen im elektrischen
Widerstand zwischen den Elektroden die Restmenge
an in der Blase enthaltener Tinte ermittelt werden kann.
Bei einer derartigen Meßmethode für die Tinte bleibt jedoch
häufig eine gewisse Tintenmenge zwischen den Elektroden
selbst dann zurück, wenn die Blase auf Grund der verminderten
Tintenmenge zusammengefallen ist. Damit ist eine genaue
Ermittlung der Tintenmenge in der Blase nicht zu erreichen.
Um dieses Problem zu überwinden, kann anstelle einer einfachen
flexiblen Tintenblase ein harter, die Tinte aufnehmender
Behälter verwendet werden. Der harte oder starre
Behälter muß jedoch mit einer Entlüftung versehen sein, um eine
Änderung im Innendruck des Behälters zu unterbinden. Dadurch
werden aber weitere Probleme insofern hervorgerufen,
als das Tintenlösungsmittel durch die Entlüftungsöffnung
verdampft, so daß sich die Eigenschaften der Tinte in der
Blase, wie die Viskosität und andere Eigenschaften, verändern,
und als die Tinte dazu neigt, durch die Entlüftungsöffnung
auszutreten.
Die Tintenblase hat normalerweise die Gestalt eines aus
Kunststoff-Flachmaterial od. dgl. gefertigten Sitzkissens,
das in die Tintendruckeinrichtung in im wesentlichen
horizontaler Lage eingebaut wird. Deshalb wird die Dicke
der Tintenblase vermindert, um den Innendruck der Blase
herabzusetzen. In einem solchen Fall erheben sich noch
weitere Probleme, daß nämlich die Größe des Tintengefäßes
oder -behälters in unerwünschter Weise verkleinert wird
und daß es schwierig ist, die Restmenge an Tinte im Behälter
bzw. in der Blase zu ermitteln. Insbesondere ist
ein Paar von in der Lotrechten zueinander beabstandeten
Elektroden, um die Restmenge an Tinte mit Hilfe von Änderungen
im elektrischen Widerstand zwischen den Elektroden
zu ermitteln, im wesentlichen nur unter Schwierigkeiten
zu verwenden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Tintenvorratsbehälter
der angegebenen Art so weiterzubilden, daß er bei einem möglichst
einfachen Aufbau ein hohes Fassungsvermögen aufweist und vorteilhaft in
ein vorgegebenesd Gehäuse einsetzbar ist.
Die Aufgabe wird bei einem Tintenvorratsbehälter der angegebenen Art
durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Der erfindungsgemäß ausgebildete Tintenvorratsbehälter weist aufgrund
der speziellen Ausgestaltung der Tintenblase ein besonders großes
Fassungsvermögen auf. Die Tintenblase läßt sich relativ einfach herstellen,
wobei durch die Anordnung des Stopfens eine sichere Festlegung
der Auslaßvorrichtung erreicht wird.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung nimmt
der Stopfen Elektroden zur Erfassung der restlichen Tintenmenge auf.
Hierdurch müssen keine getrennten Einrichtungen zur Anbringung der
Elektroden vorgesehen sein. Der Stopfen kann ferner zwei Rippen tragen,
die einen die Elektroden umgebenden Raum bilden. Auf diese Weise wird
verhindert, daß beim Zusammenfallen der Blase die Blasenwände mit den
Elektroden in Kontakt treten. Dieser Effekt wird durch einen wahlweise
angeordneten, weiteren, zwischen den Rippen angeordneten Vorsprung verstärkt.
Bei einer Ausführungsform wird eine der Elektroden von einer
Tintenauslaßröhre gebildet, wodurch eine weitere Reduzierung der erforderlichen
Teile erreicht werden kann.
Ergänzend zum Stand der Technik sei noch auf die DE-PS 27 28 283 verwiesen,
aus der ein Tintenvorratsbehälter bekannt ist, in den Elektroden
eingeführt sind, welche den Tintenvorrat im Tintenvorratsbehälter überwachen.
Diese Elektroden sind durch benachbarten Vorsprünge abgeschirmt.
Der bekannte Tintenvorratsbehälter besteht aus einer Gummiblase, die
über einen aus Gummi bestehenden Flaschenboden gestülpt ist. Eine
Tintenblase mit dem erfindungsgemäßen Aufbau ist in dieser Veröffentlichung
nicht beschrieben.
Aus der DE-AS 27 15 599 ist ein Tintenvorratsbehälter bekannt, der einen
Tintenbeutel aufweist, welcher in einem starren Behälter untergebracht
und durch das Verschwenken einer im Behälter angeordneten Platte entleerbar
ist. Diese beutelförmige Tintenblase unterscheidet sich von der
erfindungsgemäß ausgebildeten taschenförmigen Blase und enthält darüberhinaus
keinen Stopfen der erfindungsgemäßen Art.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit der Zeichnung im
einzelnen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch die Hauptteile einer Tintendruckeinrichtung;
Fig. 2 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung
einer Tintenblase vor ihrem Zusammenfügen;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung der zusammengesetzten,
verschlossenen Tintenblase;
Fig. 4 einen Querschnitt durch einen Stopfen nach
Linie IV-IV in der Fig. 1;
Fig. 5 einen Schnitt nach Linie V-V in Fig. 1; und
Fig. 6A bis 6D verschiedene Ausführungsformen von
Tintenblasen;
Fig. 1 zeigt eine Tintendruckeinrichtung mit einem
auf Führungsstangen 1 sowie 2 angebrachten Wagen 3, der
einen Schreibkopf 4 trägt, welcher mit düsenartigen Öffnungen
zum Ausstoßen von Tintentröpfchen auf ein zu bedruckendes
Papier 5, wenn der Wagen sich längs der Führungsstangen
1 und 2 bewegt, ausgestattet ist. Das Schreibpapier
5 wird von einer Schreibplatte 6 gestützt und von
einer Transportwalze 7 in der in Fig. 1 angegebenen Pfeilrichtung
bewegt.
Der Wagen 3 enthält eine Kammer 8, in die eine Patrone
oder ein Einsatzteil 9 als Tintenvorratsbehälter herausnehmbar
eingesetzt ist. Die Patrone 9 nimmt eine aus einem flexiblen
Material, z. B. Kunststoffolie od. dgl., gefertigte
und geschlossene Tintenblase 10 auf, von der die Tinte
dem Schreibkopf 4 zugeführt wird.
Für ein normales, einfarbiges Schreiben kommen ein einziger
Schreibkopf 4 und eine einzige Tintenblase 10 zur Anwendung.
Für einen Schreibvorgang mit mehreren Farben,
z. B. gelb, rot, blau und schwarz, oder für ein Hell-/Dunkel-
Schreiben mit einer einzigen Farbe werden mehrere Tintenblasen
10 zusammen mit der entsprechenden Anzahl von Schreibköpfen
4 je nach der Zahl der Tintenarten verwenden. Bei
der in Rede stehenden Ausführungsform kommt, wie Fig. 5
zeigt, eine Patrone 9 mit zwei Tintenblasen 10 zur Anwendung.
Die Fig. 2-4 zeigen den Aufbau einer solchen Tintenblase
10.
Diese Tintenblase wird durch Zusammenfügen von zwei zweifach
gefalteten Flachmateriallagen 11 und 12 von unterschiedlichen
Abmessungen gebildet, wie aus Fig. 2 hervorgeht.
Die zusammengefügten, einander berührenden Randabschnitte
13 der Lagen 11 und 12 werden zur Bildung einer
Blase miteinander verklebt. Die größere, zweifach gefaltete
Lage 11 weist einen Stopfen 16 auf, der zwischen einander
entsprechende Randabschnitte an einer dem Faltbug 14
der Lage 11 nahegelegenen Stelle dicht eingefügt ist.
Der Stopfen 16 ist ein Formteil aus irgendeinem geeigneten
Isoliermaterial, wie Kunststoff od. dgl., und ist
mit einer mit ihm einstückig ausgestalteten Tintenauslaßröhre
15 versehen.
Der Stopfen 16 weist ferner ein Paar von an ihm einstückig
ausgebildeten, einwärts ragenden Rippen 17 an den einander
gegenüberliegenden innenliegenden Wänden der Blase auf, die dazu
dienen, ein völliges Zusammenfallen der Tintenblase 10
zu verhindern. Des weiteren hat der Stopfen 16 eine mit
ihm einstückige, an seiner Oberseite ausgebildete dachartige
Kappe 18, die einwärts ragt und einen Teil des Raumes
zwischen den Rippen 17 abdeckt. Die Kappe 18 hat die
Aufgabe, Luft innerhalb der Blase wirksam zurückzuhalten,
so daß eine genauere Ermittlung der Restmenge an Tinte
innerhalb der Blase ermöglicht wird.
Darüber hinaus ist der Stopfen 16 mit einer oberhalb
der Tintenauslaßröhre 15 und unterhalb der Kappe 18
aus ihm nach außen vorstehenden Elektrode 19 versehen,
deren inneres Ende gegenüber der Tinte innerhalb der Blase
10 freiliegt.
Wie der Fig. 1 zu entnehmen ist, weist die Patrone 9
einen an ihr um das Tintenauslaßteil herum befestigten
und abgedichtet über der Tintenauslaßröhre 15 des Stopfens
16 angebrachten Gummistöpsel 20 auf. Die Elektrode 19
erstreckt sich durch den Gummistöpsel 20 und die Frontwand
der Patrone 9 nach außen. Im Gummistöpsel ist eine innere
Tintenkammer 21 ausgebildet, die über die Tintenauslaßröhre
15 mit dem Inneren der Blase 10 in Verbindung
steht.
An der Frontseite (rechte Seite in Fig. 1) der die Patrone
aufnehmenden Kammer 8 ist eine Hohlnadel 22 aus einem leitfähigen
Material, normalerweise Metall, fest angebracht,
die sich, wenn die Patrone 9 eingesetzt ist, durch den
Gummistöpsel 20 in die Tintenkammer 21 erstreckt. Somit
hat das innere (linke) Ende der Hohlnadel 22 über die Tintenkammer
21 und die Tintenauslaßröhre 15 Verbindung mit
der in der Blase 10 befindlichen Tinte 23. Die Hohlnadel
22 stellt eine weitere Elektrode dar, so daß durch die
Hohlnadel 22 und die Elektrode 19 ein Elektrodenpaar mit
einer unteren sowie oberen Elektrode gebildet wird.
Wie den Fig. 1 und 5 zu entnehmen ist, wird die die Tinte
23 enthaltende Blase 10 innerhalb der Patrone 9 vertikal
befestigt, wobei der Faltbug 14 (Fig. 2 und 3) der größeren
Flachmateriallage 11 unten angeordnet ist. Die Patrone
9 ist innerhalb des Wagens 3 ebenfalls vertikal befestigt.
Bei einer solchen Anordnung wird innerhalb der Tintenblase
10 oben Luft gesammelt, die somit nicht in die
Tintenauslaßröhre 15, die nahe dem Faltbug 14 der größeren
Lage 11 an der Tintenblase 10 angeordnet ist, eindringt.
Das Bodenteil der Patrone 9, auf dem die Tintenblase 10
ruht, ist im Querschnitt V- oder U-förmig ausgestaltet,
so daß der Boden der die Tinte 23 enthaltenden Blase 10
in enger Anlage an der inneren Bodenfläche der Patrone
9 angeordnet werden kann, um einen Bruch, Riß oder ein
Verlagern der Blase 10 bei irgendeinem zufälligen Schwingen,
Erschüttern oder Stoßen zu verhindern.
Das außenliegende Ende der Hohlnadel 22 ist mit dem Schreibkopf
4 über eine Tintenzuleitung 24 aus einem isolierenden
Material, z. B. Kunststoff od. dgl., verbunden.
Das äußere, aus der Patrone 9 ragende Ende der (oberen)
Elektrode 19 am Stopfen 16 ist mit einem Anschlußpol 26
am Wagen 3 durch eine leitende Blattfeder 25 verbunden,
wenn die Patrone 9 in den Wagen 3 eingesetzt ist, wie
Fig. 1 zeigt.
Die andere Elektrode - also die Hohlnadel 22 - ist mit
Hilfe einer leitenden Schraube 27 am Wagen 3 fest angebracht,
so daß die Nadel, wenn die Patrone 9 in den Wagen
3 eingesetzt wird, den Gummistopfen 20 durchdringt und
mit ihrem inneren Ende zur Tinte der Blase 10 hin frei
ist. Damit wirkt der Kopf der leitenden Schraube 27 als
ein Anschlußpol auf der Seite des Wagens für die untere
Elektrode, d. h. für die Hohlnadel.
Die obere sowie untere Elektrode 19, 22 des Elektrodenpaares
sind an ihren Anschlußpolen 26 und 27 mit einer
(hier nicht gezeigten) Meßeinrichtung verbunden, die einen
elektrischen Widerstand zwischen den Elektroden messen
kann.
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß die Tinte
23 elektrisch mehr leitfähig ist als das in der Blase 10
enthaltene Gas, um einen zum Gas unterschiedlichen elektrischen
Widerstand zu bieten.
Mit zunehmendem Verbrauch der Tinte 23 in der Blase 10
fällt diese immer mehr zusammen. Da die Tintenblase 10
aus den beiden Lagen 11 und 12 von unterschiedlicher Größe
gebildet wird, kann, wie Fig. 3 zeigt, deren Oberteil ausreichend
erweitert werden, wenn die Blase mit Tinte gefüllt
wird, und kann auch auf einfache Weise in seiner Breite
wieder vermindert werden, wenn die Tinte verbraucht wird.
Deshalb kann die Tintenblase 10 eine erhöhte Tintenmenge
aufnehmen und ohne Schwierigkeiten zusammenfallen, wenn
die in der Blase befindliche Menge an Tinte verringert
wird. Demzufolge unterliegt auch der Spiegel der Tinte
innerhalb der Blase 10 keiner großen Änderung, sondern
wird auf einem hohen Niveau gehalten, bis die Restmenge
an Tinte beträchtlich gering wird. Das eingeschlossene
Gas bleibt oberhalb des Tintenspiegels. Unter dieser Bedingung
ist Tinte 23 zwischen dem Elektrodenpaar
19, 22 vorhanden, um zwischen diesen einen elektrischen
Widerstand mit einem geringen Wert zu erzeugen.
Wenn die Tinte bis zu einem vorbestimmten Niveau verbraucht
ist, dann fällt die Blase 10 im wesentlichen vollständig
zusammen, wovon jedoch der Bereich der Rippen 17 im Stopfen
16 und möglicherweise der Faltbug 14 (Boden) der größeren
Lage 11 ausgenommen ist. In diesem Zustand bewegt sich
das eingeschlossene Gas in der Blase 10 abwärts und dringt
dann in den Raum - den nicht zusammengefallenen Raum zwischen
den Rippen 17 - ein, der mit dem Stopfen 16 in Verbindung
ist. Damit wird der elektrische Widerstand zwischen
den Elektroden 19 und 22 rasch verändert, was auf dem Vorhandensein
von Gas zwischen diesen beruht. Durch Erfassen
dieses rasch veränderten Widerstandes kann festgestellt
werden, daß die Restmenge an Tinte innerhalb der Blase
10 das vorbestimmte Niveau erreicht bzw. erreicht hat.
In der Praxis ist es erwünscht, daß das vorbestimmte Niveau
in einem solchen Bereich liegt, daß wenigstens noch ein
Blatt unter Verwendung der Restmenge an Tinte in der Blase
bedruckt werden kann. Wenn die verbrauchte Tintenblase
durch eine neue ersetzt wird, so wird im allgemeinen ein
Test-Schreibvorgang ausgeführt, um zu erfahren, ob von
der neuen Blase Tinte der Düse am Schreibkopf mit Sicherheit
zugeführt wird oder nicht. Wenn während des Schreibvorgangs
die Tintenblase durch eine andere ersetzt und
der Test-Schreibvorgang am selben oder einem anderen
Schreibpapier ausgeführt wird, dann geht die Kontinuität
in der Aufzeichnung verloren.
Es ist ferner erforderlich, daß der Tinte zahlenmäßig
und zeitlich so wenig Strom wie möglich zugeführt wird,
weil die Tinte, wenn sie dauernd oder häufig dem Strom
ausgesetzt wird, elektrolytisch zersetzt werden kann.
Somit wird der Tinte in der Blase nur
kurzzeitig Strom zugeführt, um den Widerstand in der Tinte zu
messen, beispielsweise bei Einschalten eines Schreibgeräts,
nachdem die Tinte vom Ende der Ausstoßdüse mit Hilfe
einer (nicht gezeigten) Pumpe abgesaugt worden ist, wenn
bei Beendigung des Schreibvorgangs kein zugeschnittenes
Papier an seinem Platz vorhanden war, wenn ein Endlospapier
über eine bestimmte Länge bewegt worden ist und in anderen
Fällen.
Bei dem gezeigten Aufbau der Tintenblase 10 kann zwischen
der oberen sowie unteren Elektrode 19 und 22 eine gewüschte
Tintenmenge erhalten bleiben, wenn der elektrische Widerstand
zwischen den Elektroden erfaßt werden soll.
Das ist als Tintenmeß- oder -fühleinrichtung sehr
brauchbar.
Wenn die in der Tintenblase 10 eingeschlossene Gasmenge
größter ist, so werden dementsprechend die Elektroden 19
und 22 durch das Gas früher getrennt, d. h., wenn noch
eine größere Restmenge an Tinte in der Blase enthalten
ist. Bei dem für die Blase 10 gezeigten Aufbau kann die
Menge an eingeschlossenem Gas in Abhängigkeit von einer
vorgegebenen, zu erfassenden Tintenmenge festgesetzt werden.
Das heißt andererseits, daß eine Restmenge an Tinte
frei einfach dadurch bestimmt werden kann, daß eine Menge
an eingeschlossenem Gas, wie Luft od. dgl., eingeregelt
wird.
Ist die Menge an in der Blase 10 enthaltenem Gas unveränderlich
und wird die Länge der ein Zusammenfallen hindernden
sowie einwärts ragenden Rippen 17 vergrößert, so werden
dementsprechend die Elektroden 19 und 22 durch das
Gas früher voneinander getrennt, d. h., wenn die Restmenge
an Tinte noch recht groß ist. Bei der gezeigten Ausbildung
der Tintenblase 10 kann deshalb die Länge der einwärts
ragenden Rippen 17 in Abhängigkeit von einer gewünschten
Restmenge an Tinte oder einer Menge an zu erfassender
Tinte, wenn die eingeschlossene Gasmenge im wesentlichen
konstant ist, bestimmt werden, d. h., daß ein zu erfassender
Wert frei durch entsprechende Änderung in der Länge
der Rippen 17 eingeregelt werden kann.
Die Tintenblase 10 mit dem in den Fig. 2 und 3 gezeigten
Aufbau kann durch eine solche aus einer einzigen Flachmateriallage
ersetzt werden, wie die Fig. 6B, 6C und 6D zeigen.
Anstelle der aus zwei Lagen gebildeten, in Fig. 6A gezeigten
Tintenblase 10 kann eine solche Blase mit ähnlicher
äußerer Gestalt aus einer einzelnen Flachmateriallage in
der in den Fig. 6B-6D dargestellten Weise gefaltet werden,
wobei an der Blase ein Stopfen fest angebracht wird.
In Übereinstimmung mit den erläuterten Ausführungsformen
kann die Restmenge an Tinte in der Tintenblase 10 leicht
durch Messen des elektrischen Widerstandes zwischen den
beiden Elektroden 19 und 22 erfaßt werden, selbst wenn
eine geschlossene Tintenblase als Tintenvorratsbehälter
zur Zufuhr von Tinte zu einem Schreibkopf benutzt wird.
Darüber hinaus kann die zu erfassende Restmenge an Tinte
ohne Schwierigkeiten auf einen gewünschten Wert festgesetzt
werden.
Da die Tintenblase ferner aus zwei gefalteten Lagen
11, 12 oder aus einer einzelnen gefalteten Lage gebildet
ist, kann der erforderliche Raum für die Aufnahme der Blase vermindert
werden, während die in der Blase aufzunehmende
Tintenmenge vergrößert wird.
Wenngleich bei der beschriebenen Ausführungsform die
einen Teil des Tintenzufuhrsystems bildende Hohlnadel 22
als untere Elektrode verwendet wird, so kann diese untere
Elektrode auch ein von der Hohlnadel getrenntes Teil sein.
Das Ausführungsbeispiel bezieht sich auf eine Tintendruckeinrichtung
der Serienbauart mit einem Wagen 3, jedoch kann der
Vorratsbehälter in gleicher Weise auch bei einer Tintendruckeinrichtung
der Parallel- oder Zeilenbauart angewendet
werden.
Wie in Verbindung mit den Fig. 1-3 erläutert wurde, weist
jede der Tintenblasen 10 einen an dieser abgedichtet angebrachten
Stopfen 16 aus einem isolierenden Material,
wie Kunststoff od. dgl., auf. Der Stopfen 16 ist mit einer
mit ihm einstückig verbundenen Tintenauslaßröhre 15 sowie
einer oberen Elektrode 19, die sich oberhalb der Auslaßröhre
15 durch den Stopfen 16 erstreckt und deren inneres
Ende in der in der Blase 10 enthaltenen Tinte 23 freiliegt,
versehen. Die Tintenauslaßröhre 15 ist abgedichtet
und steht mit dem einen Ende der Hohlnadel 22 in Verbindung,
deren anderes Ende über eine Tintenzuleitung 24 aus Isoliermaterial,
wie Kunststoff od. dgl., mit den zugeordneten
Schreibkopf 4 verbunden ist.
Der aus der Patrone 9 herausragende Teil der oberen Elektrode
19 ist mit einem aus leitfähigem Material gebildeten,
nach Art einer Blattfeder ausgebildeten Anschlußstück
25, das auf der Seite des Wagens 3 mit Hilfe einer als
Anschlußpol dienenden Schraube 26 befestigt ist, verbunden,
wenn die Patrone 9 in den Wagen 3 eingebaut ist.
Die untere Elektrode (Hohlnadel) 22 ist am Wagen 3 fest
angebracht, so daß sie den Gummistöpsel 20 durchdringt
und bei in den Wagen 3 eingesetzter Patrone 9 zur Tinte
in der Blase 10 freiliegt.
Es ist festzuhalten, daß die Tinte 23 eine höhere elektrische
Leitfähigkeit hat als der im Tintenvorratsbehälter
(Tintenblase) enthaltene gasförmige Körper, wie z. B.
Luft, um einen elektrischen Widerstand, der zu demjenigen
des gasförmigen Körpers unterschiedlich ist, zu liefern.
Die beiden Elektroden 19 und 22 in jedem Tintenvorrat,
d. h. in jeder Tinterblase 10, werden dazu benutzt, einen
Unterschied im elektrischen Widerstand zwischen der Tinte
23 und dem Gas zu ermitteln, so daß eine Restmenge an
Tinte in der Blase 10 bekannt wird.
Im einzelnen ist es so, daß der elektrische Widerstand
kleiner ist, wenn der Raum zwischen den Elektroden 19
sowie 22 von Tinte eingenommen wird, während der Widerstand
größer wird, wenn die Restmenge an Tinte ein vorbestimmtes
Niveau erreicht und der Raum zwischen den Elektroden
19 sowie 22 mit Gas gefüllt ist. Dieses Prinzip
wird zur Ermittlung der Restmenge an Tinte im Vorratsbehälter
angewendet.
Claims (7)
1. Tintenvorratsbehälter für eine Tintendruckeinrichtung mit einer
Tintenblase und einer außermittig in die Tintenblase eingesetzten
Tintenauslaßvorrichtung, wobei die Tintenblase aus einem an einem
Ende gefalteten Flachmaterial hergestellt ist, dessen Randabschnitte
unter Einfügen der Tintenauslaßvorrichtung miteinander oder mit
einem weiteren Flachmaterialstück verklebt sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tintenblase (10) in ihrer Haupterstreckung in
vertikaler Lage in das als Patrone (9) ausgebildete Gehäuse des
Tintenvorratsbehälters eingesetzt ist und ihre Auslaßvorrichtung
sich in einem im unteren Teil nahe dem gefalteten Ende (Faltenbug)
oder den verklebten Randabschnitten (13) angeordneten Stopfen (16)
befindet und daß das Flachmaterial, aus dem die Tintenblase (10)
gebildet ist, so gefaltet oder angeordnet ist, daß ihr durch den
Faltenbug oder die verklebten Randabschnitte (13) gebildeter Boden
in enger Anordnung an einen V- oder U-förmig gestalteten Bodenteil
der Patrone (9) anordbar ist und der obere Teil der Blase (10)
sich erweitern kann.
2. Tintenvorratsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tintenblase (10) aus einer Lage eines Flachmaterials gebildet
ist.
3. Tintenvorratsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die obere Wand der Tintenblase (10) durch eine zweite Lage (12)
des Flachmaterials gebildet ist, die mit der größeren, gefalteten
Lage (11) in den Randabschnitten (13) verklebt ist.
4. Tintenvorratsbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß im Stopfen (16) Elektroden (19, 15) zur
Erfassung der restlichen Tintenmeng in der Tintenblase (10) vorgesehen
sind.
5. Tintenvorratsbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
auf gegenüberliegenden Seiten des Stopfens (16) zwei Rippen (17) angeordnet
sind, die einen die Elektroden (19, 15) umgebenden Raum bilden.
6. Tintenvorratsbehälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Stopfen (16) einen weiteren, zwischen den Rippen (17) angeordneten
Vorsprung (18) aufweist.
7. Tintenvorratsbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
eine (15) der Elektroden von einer Tintenauslaßröhre gebildet ist.
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| JP7620585A JPS61233555A (ja) | 1985-04-10 | 1985-04-10 | インクジエツト記録装置 |
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