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Mit Dornen ausgestatteter Rennschuh. Den Gegenstand der Erfindung
bildet ein mit auswechselbaren Dornen versehener Rennschuh.
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Es ist ganz allgemein bekannt, die Sohle von Rennschuhen mit spitzen
Dornen zu besetzen, die ein Ausgleiten des Läufers auf glattem Boden verhindern
sollen. Da nun diese Dorne außerordentlich hohen Beanspruchungen ausgesetzt sind,
so ist es immer ein Hauptbestreben gewesen, sie so anzuordnen, daß sie sich nicht
umlegen können. Diesem Zwecke dient allgemein eine Stahlplatte,
welche
zwischen Lauf- und Brandsohle eingelegt wird, und welche entweder die mit breiten
Köpfen versehenen Dorne abdeckt oder aber neuerdings mit den Dornzapfen fest vernietet
wird. Bei allen bekannten Rennschuhen stellen sich nun bereits nach ganz kurzem
Gebrauche die Dorne schief. Es geschieht dies weniger, weil die Dorne nicht fest
genug angenietet oder sonstwie angespannt «=erden können, als vielmehr aus dein
Grunde, daß die Stahlschutzplatte in der Regel nicht hinreichend nachgiebig ist,
so daß sie infolge der starken Biegungen, denen sie beim Laufen ausgesetzt ist,
verbogen wird. Sind nun die Dorne fest mit der Platte vernietet, so werden sie bei
Verbiegungen der letzteren ebenfalls aus der Senkrechten gedrängt und nehmen eine
schiefe Stellung ein; werden dagegen mit flachen Köpfen versehene Dorne nur von
der Stahlplatte lose bedeckt, so verlieren sie nach Verbiegung der letzteren jeden
Halt. Um die Lauffläche eines Rennschuhes nachgiebiger zu gestalten und dadurch
ein Schiefstellen der Dorne zu verhüten, ist es auch schon bekannt geworden, die
Stahlplatte in mehrere quer zum Fußballen verlaufende, getrennt voneinander liegende
Einzelplatten zu zerlegen und an jeder dieser Einzelplatten eine Anzahl Dorne zu
befestigen. Hierdurch entstehen aber noch größere Übelstände als bei durchgehenden
Halteplatten, da nunmehr jede einzelne bedeutend schwächere Platte dem Verbiegen
in der nuerrichtung der Sohle ausgesetzt ist. Sodann wird, falls hierbei ein einzelner
Dorn auf eine unnachgiebige Stelle des Bodens auftrifft, der ganze Druck auf eine
Stelle der Fußsohle übertragen und löst hier einen empfindlichen Schmerz aus. Aber
auch die Schuhsohle selbst leidet infolge dieser Anordnung dadurch, daß sie sich
nur zwischen den einzelnen Platten durchbiegen kann, so daß sie hier stark beansprucht
und leicht brechen wird.
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Gemäß vorliegender Erfindung werden nun die erwähnten Übelstände dadurch
vermieden, daß drei Einzelplatten, in die die gesamte Stahlplatte zerlegt ist, entsprechend
den hauptsächlich beanspruchten Stellen auf die Schuhsohle verteilt sind, nämlich
auf die Zehenpartie und die beiden Längsseiten des Ballens, wobei aber die drei
Einzelplatten teilweise überlappt liegen und so ein nachgiebiges Ganzes bilden,
wodurch erreicht wird, daß eine Lagenveränderung einer Platte gelenkig auf die beiden
anderen Platten übertragen und ein Ausgleich über die ganze Sohle erzielt wird.
Jede Einzelplatte trägt dann in bekannter Weise eine Anzahl, zweckmäßig zwei Dorne.
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In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung beispielsweise in
vier Abbildungen dargestellt.
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Es zeigt: Abt>. i eine Ansicht des zusammengesetzten Dornes, Abb.
a einen Schnitt durch die Sohle, Abb. 3 eine Draufsicht des Dornes, Abb. ..1. eine
Draufsicht auf die Stahlplatten. Die drei Einzelplatten a, b und c eines
Schuhes bedecken diejenigen Flächen, die beim Laufen und Springen am meisten beansprucht
werden. Diese Platten liegen zum Teil überlappt, so daß die Lagenveränderung einer
Platte gelenkig auf die übrigen beiden Platten übertragen und dadurch ein Ausgleich
über die ganze Sohle erzielt wird. Sie sind nach Möglichkeit ausgespart, um das
Gewicht des Schuhes leicht zu halten. An allen Platten sind zwei Dorne befestigt,
von denen jeder aus einem aus leicht vernietbarem Material hergestellten Unterteil
d .und dem eigentlichen Dorn e aus zähem Material besteht. Das Unterteil
d besitzt einen Zapfen f,
welcher durch die Laufsohle g und durch die
Stahlplatte a hindurchgesteckt und auf letzterer fest vernietet wird. Ein breiter
Kragen k des Unterteiles preßt sich dabei fest an die Laufsohle an. Das Unterteil
ist zweckmäßig ganz durchbohrt, um an Gewicht zu sparen, und besitzt Gewinde, in
welches der eigentliche Dorn e eingedreht wird. Zu diesem Zwecke ist der Dorn kantig
ausgebildet, so daß zum Eindrehen ein Schlüssel verwendet w=erden kann. Auch der
über den Kragen vorstehende Zapfen i des Unterteiles ist kantig gehalten, um beim
Eindrehen eines Dornes durch einen Gegenschlüssel gehalten zu werden, der ein Drehen
und Lösen des Unterteiles in der Stahlplatte verhindert. Auf den Stahlplatten liegt
dann in bekannter Weise die Brandsohle k.