DE3642567A1 - Abstandhalter aus metall fuer fenster, tueren oder dergleichen - Google Patents
Abstandhalter aus metall fuer fenster, tueren oder dergleichenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Abstandhalter aus
Metall für Scheiben von Mehrfach-Isoliergläsern zur
Verwendung bei Fenstern, Türen oder dergleichen,
bestehend aus einem mit feuchtigkeitsaufnehmendem
Material füllbaren Hohlprofil mit trapezförmigem
Querschnitt, dessen Seitenwände über die dem
Scheibeninnenraum zugekehrte und mit Durchbrüchen
versehene Innenwand derart gabelförmig vorstehen, daß
beim Aneinanderstapeln mehrerer Abstandhalter die
Stirnflächen der gabelförmigen Schenkel sich an den
Schrägflächen der Hohlprofile abstützen.
Eine solche Ausbildung von Abstandshaltern ist der
DE-PS 33 37 058 als bekannt zu entnehmen. Das
Aneinanderstapeln mehrerer Abstandshalter hat den Sinn,
eine wesentliche Beschleunigung des Füllvorganges der
Profilhohlräume mit dem feuchtigkeitsaufnehmenden
Material zu erzielen, weil die Befüllung an einem Stapel
aneinandergereihter Abstandhalter vorgenommen werden
kann. Dabei wurde angestrebt, die Querschnittsbemessung
der Abstandhalter so zu wählen, daß die Innenwand des
einen Profils an der Außenwand des anderen Profils zur
Anlage kommt, wobei man angestrebt hat, möglichst keine
Verluste am einzufüllenden Material zu haben.
Beim praktischen Gebrauch mit derart ausgebildeten
Abstandshaltern stellte man schwarze Flecke auf der
Sichtfläche der Profilaußenwand fest und beobachtete
außerdem, daß der später bei der Montage auf die
Profilflächen aufzubringende Klebstoff stellenweise
nicht haftet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Ursachen
für diese unerwünschten Erscheinungen durch konstruktive
Querschnittsänderungen des Abstandhalterprofiles
abzustellen.
Diese Aufgabe wird mit der Erfindung dadurch gelöst, daß
der Abstand der Stirnfläche der gabelförmigen Schenkel
von der Innenwand um die Breite eines beim Stapeln
zweier Abstandhalter zwischen der Sichtfläche des einen
Abstandshalters und der Innenwand des anderen
Abstandhalters gewünschten Spaltes größer als der
Abstand einer an den Schrägflächen befindlichen
Abstützfläche von der Sichtfläche ist. Dabei hat es sich
als zweckmäßig erwiesen, wenn die Stirnfläche der
gabelförmigen Schenkel halbrund ausgebildet ist.
Außerdem soll die Abstützfläche durch eine im
Querschnitt abgerundete Sicke gebildet sein, die sich in
der Schrägfläche am Übergang zur Seitenwand-Außenfläche
befindet.
Der Kerngedanke der Erfindung besteht also darin, beim
Stapeln mehrerer Abstandshalter zwischen deren Außen-
und Innenwänden bewußt einen Spalt von gewünschter
Breite zu bilden. Um die Entstehung dieses Spaltes
sicherzustellen, sind in den Schrägflächen des
Hohlprofiles längslaufende Sicken zur Bildung von
Abstützflächen vorgesehen, an denen sich die
Stirnflächen der Schenkel abstützen. Die Differenz des
Abstandes der Sicke von der Sichtfläche zum Abstand der
Schenkelstirnfläche von der Innenwand ist ein Maß für
die Breite des gewünschten Spaltes.
Es hat sich nämlich bei der Untersuchung der vorstehend
geschilderten Mängel herausgestellt, daß trotz des
beabsichtigten Aneinanderliegens der Innen- und
Außenwände beim Stapeln Kapillarwirkung erzeugende feine
Spalte entstehen. In diese feinen Spalte dringt unter
Kapillarwirkung beispielsweise Schneidöl ein, das von
außen her gegen einen Stapel von Abstandhaltern
aufgebracht wird, wenn der Stapel auf bestimmte Längen
gesägt werden soll. Bei der anschließenden thermischen
Entfettung kann dieses kapillareingedrungene Öl nicht
restlos abdampfen, was offensichtlich zur Folge hat, daß
wegen des verbleibenden Ölbelages der später
aufzutragende Klebstoff bzw. Dichtmittel nicht haften
kann.
Andererseits schließen die feinen Kapillarwirkung
erzeugenden Spalte nicht das Aneinanderreiben der Innen-
und Außenwände der aneinandergestapelten Abstandhalter
aus. Diese sich reibenden Flächen stellen sich als
schwarze Flecken auf der Profiloberfläche dar und rühren
offenbar von einer Reibkorrosion her, die beim Transport
der Profilbündel zufolge Erschütterungen entsteht.
Wenn man aber im Sinne der erfindungsgemäßen Lehre einen
bewußten Spalt zwischen den Innen- und Außenwänden
gestapelter Abstandhalter erzwingt, wird einerseits
deren direkte Berührung vermieden und andererseits kann
eine Kapillarwirkung hinsichtlich des Ansaugens von
Schneidöl nicht entstehen.
Dabei wird in Kauf genommen, daß das in die Hohlräume
eines Abstandshalterpaketes einzufüllenden
feuchtigkeitsaufnehmenden Materialien theoretisch in die
gewünschten Spalten eindringen kann, was aber
offensichtlich in keinem bemerkenswerten Ausmaß erfolgt.
Die Breite der zu bildenden Spalte beträgt bei einer
Ausgestaltung der Erfindung ca. 0,4mm bis 0,8 mm,
vorzugsweise 0,5 mm-0,6 mm selbst feinkörniges,
feuchtigkeitsaufnehmendes Material staut sich beim
Einfüllvorgang vor diesen Spalten auf und gleitet eher
in die Hohlräume der Profile als in die zwischen den
Profilen vorgesehenen Spalte. Bei der Bemessung der
Spaltbreite ist die Berücksichtigung üblicher
Fertigungstoleranzen erforderlich, weshalb auch bei
ungünstigem Überschneiden der Toleranzfelder eine
Spaltbildung zu gewährleisten ist.
Einzelheiten der Erfindung sind in der Zeichnung
schematisch und beispielsweise dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch zwei in Stapel
stellung aneinanderliegende Abstands
halter und
Fig. 2 eine Vergrößerung des Ausschnittes A von
Fig. (1).
Die in Fig. (1) gezeigte grundsätzliche
Querschnittsgestaltung des Abstandshalters (1) umfaßt
eine von mehreren Möglichkeiten, weshalb die Erfindung
nicht auf diesen gezeigten Querschnitt beschränkt ist.
Es können beispielsweise auch andere, in der
DE-PS 29 29 544 oder in der DE-PS 33 37 058 gezeigte
Querschnitte zum Einsatz kommen.
Im Prinzip umfaßt der Abstandshalter (1) einen
geschlossenen Hohlprofilbereich (2) und einen
gabelförmigen Profilbereich (3). In den dadurch
gebildeten Hohlraum (4) wird ein
feuchtigkeitsaufnehmendes Material gefüllt, das in der
Lage ist, die im Innenraum von zwei voneinander
distanzierten Scheiben befindliche Feuchtigkeit durch
die perforationsartigen Durchbrüche (12) in der
Innenwand (6) aufzunehmen.
Der Hohlraum (4) wird von einer Außenwand (5) und einer
Innenwand (6) begrenzt, deren jeweils außenliegende
Flächen als Sichtflächen (8) bezeichnet werden. Außerdem
ist der geschlossene Hohlprofilbereich (2) trapezförmig
gestaltet, was durch Schrägwände (7) erfolgt, welche in
die Seitenwände (10) des Abstandshalters (1) übergehen.
In Fortsetzung der Seitenwände (10) ragen die Schenkel
(11) des gabelförmigen Profilbereiches (3) über die
Sichtfläche (8) der Innenwand (6) hinaus.
Beim Beispiel der Fig. (1) ist nun vorgesehen, daß die
Stirnfläche (13) der Schenkel (11) halbrund oder flächig
mit stark abgerundeten Kanten ausgebildet sind. Diese
Gestaltung der Stirnflächen (13) steht in formgebender
Beziehung zu Sicken (16) (vgl. auch Fig. 2), die an den
Schrägflächen (9) der Schrägwände (7) am
Übergangsbereich zu den Seitenwänden (10)
längsdurchlaufend angeordnet sind. Diese Sicken (16)
besitzen eine den Stirnflächen (13) angepaßte,
beispielsweise kreisförmige Abstützfläche (15).
Beim Aneinanderstapeln mehrerer Abstandshalter (1)
sollen sich die Schenkel (11) über die Stirnflächen (13)
in ganz bestimmter Weise an den Sicken (16) bzw. deren
Abstützflächen (15) abstützen, nämlich derart, daß
zwischen den Sichtflächen (8) der Außenwand (5) und der
Innenwand (6) benachbarter Abstandshalter (1) ein Spalt
(14) von gewünschter Breite entsteht. Die Breite dieses
Spaltes (14) ist mit "c" bezeichnet, der Abstand der
Abstützfläche (15) zur Sichtfläche (8) der Außenwand (5)
mit "a" und der Abstand der Stirnfläche (13) zur
Sichtfläche (8) der Innenwand (6) mit "b". Der
Abstandshalter (1) ist nach der Gleichung a + c = b zu
dimensionieren. Hierbei ist empfehlenswert, wenn die
Breite c des Spaltes (14) 0,.. bis 0,... insbesondere
0,..mm beträgt.
Aus der Darstellung der Fig. (1) erkennt man, daß beim
Transport mehrerer aneinandergestapelter Abstandshalter
(1) keine Reibung zwischen den Wänden (5, 6) stattfinden
kann, so daß das Entstehen einer Reibkorrosion vermieden
wird. Die Breite c des Spaltes (14) ist außerdem so groß
gewählt, daß in diesem Spalt (14) keine Kapillarwirkung
sich bilden kann. Wenn also beispielsweise ein Paket
aneinandergereihter Abstandshalter (1) auf Länge
abgesägt werden soll, wird das dabei verwendete
Schneidöl nicht unter Kapillarwirkung in den Spalt (14)
eingesogen, sondern unterliegt der Physik der fließenden
Bewegung einer Flüssigkeit und demgemäß der Auswirkung
der Oberflächenspannung. Wenn ein solches
Abstandshalterpaket thermisch entfettet wird, lassen
sich somit die mit Öl behafteten Oberflächen ohne
weiteres vollständig reinigen.
- Stückliste:
(1) Abstandhalter
(2) geschlossener Hohlprofilbereich
(3) gabelförmiger Profilbereich
(4) Hohlraum
(5) Außenwand
(6) Innenwand
(7) Schrägwand
(8) Sichtfläche
(9) Schrägfläche
(10) Seitenwand
(11) Schenkel
(12) Durchbruch
(13) Stirnfläche
(14) Spalt
(15) Abstützfläche
(16) Sicke
Claims (4)
1. Abstandhalter aus Metall für Scheiben von
Mehrfach-Isoliergläsern zur Verwendung bei Fenstern,
Türen oder dergleichen, bestehend aus einem mit
feuchtigkeitsaufnehmendem Material füllbaren Hohlprofil
mit trapezförmigem Querschnitt, dessen Seitenwände über
die dem Scheibeninnenraum zugekehrte und mit
Durchbrüchen versehene Innenwand derart gabelförmig
vorstehen, daß beim Aneinanderstapeln mehrerer
Abstandhalter die Stirnflächen der gabelförmigen
Schenkel sich an den Schrägflächen der Hohlprofile
abstützen, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand (6) der Stirnfläche (13) der gabelförmigen
Schenkel (11) von der Innenwand (b) um die Breite (c)
eines beim Stapeln zweier Abstandhalter (1) zwischen der
Sichtfläche (8) des einen Abstandhalters (1) und der
Innenwand (6) des anderen Abstandhalters (1) gewünschten
Spaltes (14) größer als der Abstand (a) einer an den
Schrägflächen (9) befindlichen Abstützfläche (15) von
der Sichtfläche (8) ist.
2. Abstandhalter nach Anspruch (1), dadurch
gekennzeichnet, daß die Stirnfläche (13)
der gabelförmigen Schenkel (11) halbrund ausgebildet
ist.
3. Abstandhalter nach Anspruch (1) oder (2), dadurch
gekennzeichnet, daß die Abstützfläche (15)
durch eine im Querschnitt abgerundete Sicke (16)
gebildet ist, die sich in der Schrägfläche (9) am
Übergang zur Seitenwand-Außenfläche (10) befindet.
4. Abstandhalter nach Anspruch (1) oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die
Breite (c) des Spaltes (14) 0, bis 0, mm beträgt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19863642567 DE3642567A1 (de) | 1986-12-12 | 1986-12-12 | Abstandhalter aus metall fuer fenster, tueren oder dergleichen |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19863642567 DE3642567A1 (de) | 1986-12-12 | 1986-12-12 | Abstandhalter aus metall fuer fenster, tueren oder dergleichen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3642567A1 true DE3642567A1 (de) | 1988-07-07 |
| DE3642567C2 DE3642567C2 (de) | 1990-06-28 |
Family
ID=6316095
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE19863642567 Granted DE3642567A1 (de) | 1986-12-12 | 1986-12-12 | Abstandhalter aus metall fuer fenster, tueren oder dergleichen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3642567A1 (de) |
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Also Published As
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|---|---|
| DE3642567C2 (de) | 1990-06-28 |
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