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"Sitzmöbel in Form eines Stuhls oder
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Sessels, insbesondere für Bürozwecke" Die Erfindung betrifft ein
Sitzmöbel gemäß dem Oberbegriff des Anspruches l. Ein solches Sitzmöbel ist aus
der EP-PS 00 85 670 bekannt. Dabei bestehen mehrere Nachteile. Die Anlenkstelle
zwischen dem Rückenlehnenträger und dem Fußgestellblock liegt weit außerhalb der
Verbindungslinie zwischen der Anlenkstelle des Sitzträgers am Fußgestellblock und
der Anlenkstelle des Sitzträgers am Rückenlehnenträger. Dies hat zur Folge, daß
beim Verschwenken aus der Arbeitsstellung, in welcher der rückwärtige Bereich des
Sitzträgers am weitesten angehoben und der Rückenlehnenträger mit Rückenlehne am
weitesten nach vorn geschwenkt ist, in die Ruhestellung, in welcher der rückwärtige
Bereich des Sitzträgers am weitesten nach unten und der obere Bereich des Rückenlehnenträgers
mit Rückenlehne am weitesten nach hinten verschwenkt ist, der Sitzträger
eine
relativ große Relativverschiebung entweder zum Fußgestellblock oder zum Rückenlehnenträger
durchführen muB.
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Dies bedingt beim Schwenken in die Ruhestellung eine ungewollte Gewichtsverlagerung
der auf dem Sitzträger sitzenden Person nach hinten. Damit wird bei dieser Vorveröffentlichung
ein die vordere Anlenkstelle zwischen Sitzträger und Fußgestellblock bildendes Schiebegelenk
stark mit einer Reibung beansprucht und zwar auch deswegen weil dieses Schiebe-
bzw. Gleitgelenk den weitaus größeren Teil des Gewichtes der Person aufnehmen muß.
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Ferner besteht u. U. dabei Kippgefahr. Der in der EP-PS 00 85 670
zu deren Fig. 1 und 2 beschriebene und dabei entstehende sogenannte "Hemdauszieheffekt",
der von der Rückenlehne auf den Rücken der Person beim Schwenken nach hinten ausgeübt
wird, soll nun dort durch eine relativ aufwendige Verschiebung der Rückenlehne zum
Rückenlehnenträger beseitigt werden, wobei diese Verschiebung mit der Gelenkanordnung
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 gekoppelt ist.
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Aus dem DE-GM 77 11 865 ist ein Sitzmöbel, insbesondere Stuhl bekannt,
das ebenso wie die o. g. europäische Patentschrift 00 85 670 ein sogenanntes synchron
gekoppeltes Verstellen der Neigung von Sitzträger und Rückenlehnenträger, einschließlich
eines Kraftspeichers (Gasfeder) für das Rückstellen in eine vorgegebene Anschlagstellung
(Arbeitsstellung) vorsieht. Jedoch erfüllt diese Vorveröffentlichung nicht den Oberbegriff
des Anspruches 1, da dort der Kraftspeicher hinter der nach vorn weisenden Fläche
der Rückenlehne angeordnet sein soll.
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Damit wird eine ästhetisch besonders befriedigende Ausgestaltung angestrebt.
Dies aber ist für den bevorzugten Einsatzzweck des Sitzmöbels nach der Erfindung,
nämlich
als Büro- bzw. Arbeitsstuhl oder -Sessel ungeeignet. Die Anordnung der Gasfeder
in der Rückenlehne bedingt nämlich, daß diese sehr dick wird, d. h. sehr aufträgt.
Ein Bürostuhl oder -Sessel hat jedoch nur eine relativ kurze Rückenlehne mit einem
stabförmigen Rückenlehnenträger. Auch ist der Angriffswinkel des Oberteiles der
Gasfeder am Rückenlehnenträger bei dem Stuhl nach dieser Vorveröffentlichung so
klein, daß sich hieraus eine sehr ungünstige Kraftübertragung ergibt. Schließlich
ist für die Verbindung des rückwärtigen Bereiches des Sitzträgers mit dem Rückenlehnenträger
eine Gelenkverbindung mit zwei Anlenkstellen vorgesehen. Dies ist nicht nur aufwendig
in der Fabrikation, sondern auch im Betrieb aufgrund der zweifachen Gelenkverbindung
störanfällig. Vor allen Dingen wird hiermit ein Abstand zwischen dem rückwärigen
Bereich des Sitzträgers und dem darunter befindlichen Teil des Rückenlehnenträgers
erforderlich, wodurch der von der Anordnung bestehend aus Sitz mit Sitzträger, Rückenlehnenträger
und Fußgestellblock, in der Höhe beanspruchte Platz sehr groß wird. Dies wird beim
Gegenstand dieser Vorveröffentlichung zwar etwas dadurch kompensiert, daß man die
Gasfeder in die Rückenlehne verlegt hat. Kommt nun aber, gemäß dem Oberbegriff des
Anspruches 1 der vorliegenden Erfindung, noch die Gasfeder unterhalb des Sitzträgers
hinzu, so müßte sie relativ tief angeordnet werden.
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Dann aber kann sie seitlich nicht mehr durch Sitzträger bzw. Rückenlehnenträger
oder Fußgestellblock abgedeckt werden. Es besteht also Verschmutzungsgefahr für
die Kleidungsstücke und/oder bei der Handhabung Verletzungsgefahr, indem Finger
an vorstehende
und sich bewegende Teile gelangen können. Schließlich
ist das Aussehen eines solchen Sitzmöbels schlecht.
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Es wirkt grob und unschön.
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Schließlich ist eine Sitzanordnung unter dem Schlagwort "Synchron"
der Firma DAUPHIN, Büro-Sitzmöbel-Fabrik bekannt, bei der der Sitzträger um eine
fixe Achse im vorderen Bereich des Fußgestellblocks an diesem angelenkt ist. Der
Rückenlehnenträger ist am Fußgestellblock angelenkt und die Gasfeder, die sich unterhalb
des Sitzträgers bzw. Rückenlehnenträgers befindet, stützt sich zwischen diesem und
dem Fußgestellblock ab. Auch diese vorbekannte Anordnung erfüllt nicht den Oberbegriff
des Anspruches 1 der vorliegenden Erfindung, da anstelle der Anlenkung des Sitzträgers
in seinem rückwärtigen Bereich am Rückenlehnenträger eine elastisehe esehen sche
Verbindung bestehend aus einem Gummielemen ist, das beidseitig je eine Metallplatte
anvulkanisiert hat, wobei die obere Metallplatte am Sitzträger und die untere Metallplatte
am Rückenlehnenträger angeschraubt ist. Hiermit soll bei der Schwenkbewegung von
Sitzträger und Rückenlehnenträger die Relativbewegung zwischen diesen beiden Trägern
ausgeglichen werden. Diese Relativbewegung ist verhältnismäßig groß, da auch hier
nachteiligerweise dieses Gummielement mit der vorderen An lenkung des Sitzträgers
am Fußgestellblock und der Anlenkung des Rückenlehnenträgers am Fußgestellblock
ein Dreieck ähnlich wie bei der EP-PS 00 85 670 bildet.
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Ein solches Gummielement ist verschleißgefährdet, d. h.
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kann nach längerem Gebrauch mürbe werden, womit aber ein solches Sitzmöbel
nicht mehr gebrauchsfähig ist.
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Außerdem befindet sich die Befestigungsstelle des Gummielementes in
einer relativ weiten Entfernung vom Rükkenlehnenträger, was kinematisch ungünstig
ist und den oben bereits erwähnten "Hemdauszieheffekt" begünstigt.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Sitzmöbel gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1 dahingehend zu verbessern, daß beim Verschwenken des Sitzträgers
und des Rückenlehnenträgers die deren Relativverschiebung zueinander bewirkenden
Abweichungen in den Schwenkbögen des Sitzträgers und des Rückenlehnenträgers zum
Fußgestellblock sehr gering sind und daß der noch verbleibende Ausgleich dieser
Relativverschiebung durch die Sitzkräfte nur wenig belastet wird.
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Der Lösung dieser Aufgabe dienen, ausgehend vom Oberbegriff des Anspruches
1, zunächst die Merkmale des Kennzeichens des Anspruches 1. Damit sind trotz der
bestehenden Unterschiede in der Länge der jeweiligen Schwenkradien bzw. -bögen beim
Verschwenkvorgang die Relativverschiebungen an der Anlenkstelle zwischen Rückenlehnenträger
und rückwärtigem Bereich, bzw. Ende des Sitzträgers ziemlich gering, so daß dort
ein Langloch vorgesehen werden kann, dessen Länge nur wenig vom Durchmesser des
ihn durchsetzten Bolzens abweicht. Für die Gewichtsverlagerung der auf dem Sitzträger
sitzenden Person spielt diese Relativverschiebung keine Rolle. Das Hauptgewicht
lastet auf der vorderen Anlenkstelle zwischen Sitzträger und Fußgestellblock, die
aber fix ist, d.h.
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daß dort keine Relativverschiebung zwischen Sitzträger und Fußgestllblock
stattfindet. Somit ist diese vordere Anlenkstelle robust und in der Lage, die auftretenden
Kräfte
einwandfrei aufzunehmen. Knarr- und Reibungsgerausch an dieser Stelle entfallen.
Die Ausbildung dieser vorderen Anlenkstelle als fixes Gelenk, nicht aber als Gleitgelenk
ist auch deswegen sehr wichtig, weil gerade diese Stelle in der Nähe der senkrechten
Tragsäule des Fußgestelles liegt und daher (siehe oben) das Hauptgewicht der Person
trägt und ferner bei einem Wippen des Sitzträgers nach hinten/unten auch noch diese
Drehbewegung auszuhalten hat. Die rückwärtige Anlenkung zwischen Sitzträger und
Rückenlehnenträger wird dagegen kaum belastet.
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Die ungünstige Anordnung der Gasfeder in der Rückenlehne gemäß dem
DE-GM 77 11 865 ist vermieden. Desgleichen entfällt der dort vorgesehene Gelenkverbinder
zwischen Sitzträger und Rückenlehnenträger mit den erläuterten Nachteilen.
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Gegenüber der vorbekannten Sitzanordnung DAUPHIN sind ebenfalls mehrere
Vorteile gegeben: Nach der Erfindung ist der Sitzträger nicht nur in seinem vorderen
Bereich fix und damit stabil am Fußgestellblock angelenkt, sondern auch in seinem
rückwärtigen Bereich sehr stabil, nämlich mit einem relativ kurzen Langloch am Rückenlehnenträger
angelenkt und dadurch entsprechend robust und fest gehalten, ohne daß aber hierdurch
die eingangs erläuterten Schwenkfunktionen behindert wären. Bei der Sitzanordnung
DAUPHIN ist die einzige stabile Befestigung des Sitzträgers durch seine vordere
Anlenkung am Fußgestellblock gegeben. Seine Verbindung mit dem Rückenlehnenträger
über das erläuterte Gummielement hat (siehe oben)
nicht die erforderliche
Robustheit. Dies impliziert die Gefahr eines vorzeitigen Unbrauchbarwerdens. Das
Gummielement hat außerdem einen relativ großen Abstand von der Rückenlehne, während
bei der Erfindung die Anlenkstelle zwischen Sitzträger und Rückenlehnenträger am
rückwärtigen Ende des Sitzträgers und damit ganz in der Nähe der Rückenlehne sich
befindet. Dies verhindert mit bei einem Sitzmöbel nach der Erfindung den erläuterten
"Hemdauszieheffekt", Sowohl beim Gegenstand des DE-GM 77 11 865 als auch der Sitzanordnung
DAUPHIN ist ebenfalls nicht die vorteilhafte Anordnung der Gelenkpunkte gemäß der
ersten Merkmalsgruppe des Kennzeichens des Anspruches 1, sowie der Merkmale der
Ansprüche 1, 2 und 3 gegeben.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, daß der für solche
Bürostühle oder -Sessel vorhandene stabile Sitzträger mit U-förmigem Ouerschnitt
nach Versehen mit den entsprechenden Bohrungen, Ourchbrüchen usw. weiter verwendet
werden kann, da diese robuste und den Gebrauchswert erhöhende Ausführung insbesondere
bei der erfindungsgemäßen Anlenkanordnung mit Vorteil (siehe oben) einsetzbar ist.
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Hierzu und auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile der Erfindung
wird auf die Unteransprüche, sowie auf die nachstehende Beschreibung und die zugehörige
Zeichnung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispieles verwiesen. In der Zeichnung
zeigt:
Fig. 1: ein Ausführungsbeispiel mit den für das Verständnis
der Erfindung erforderlichen Teilen eines Sitzmöbels in Explosionsdarstellung, Fig.
2: das Sitzmöbel gemäß Fig. 1 zusammengebaut und in der Seitenansicht, Fig. 3: schematisch
die drei Anlenkachsen in den verschiedenen Schwenkstellungen.
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Das Fußgestell 1 mit einer Tragsäule 2 (dies kann eine Gasfeder sein)
ist hier mit einem Konuszapfen 3 in die Bohrung 4 des Fußgestellblockes 6 eingesteckt
und an diesem befestigt. Ein in der Draufsicht hier etwa T-förmiger Sitzträger 5
ist mittels eines ersten Gelenkbolzens 7 (gleich erste Anlenkachse 7) am Fußgestellblock
6 angelenkt, wobei der Bolzen 7 Bohrungen 8 in Schenkeln 20 des Sitzträgers und
Bohrungen 9 in entsprechenden Schenkeln des Fußgestellblockes 6 durchsetzt.
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Diese im vorderen Bereich des Sitzträgers und des Fußgestellblockes
vorgesehene erste Gelenkanordnung ist fix, d. h. hat kein Spiel. Unter "vorne" wird
der Bereich des Sitzträgers verstanden, der in Blickrichtung der darauf sitzenden
Person vorn liegt, während der "rückwärtige" Bereich des Sitzträgers an die noch
zu erläuternde Rückenlehne angrenzt. Es ist ersichtlich, daß die Anlenkverbindung
7 horizontal und quer zur Blickrichtung der Person verläuft, welche auf dem am Sitzträger
befestigten Sitz Platz genommen hat.
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Es ist ferner ein Rückenlehnenträger 11 vorgesehen, der aus zwei Laschen
12 und deren rückwärtigen Verbindungssteg 13 besteht, in den von unten eine Halterung
14 eingreift, in deren Offnung 15 die in Fig. 1 nicht dargestellte Rückenlehne 27
eingesteckt wird. über eine von Hand verschraubbare Verstellung 16 kann die jeweils
gewünschte Höhenlage der Rückenlehne zur Halterung 14, 15 fixiert werden. Der Rückenlehnenträger
und damit die mit ihm fest verbundene Rückenlehne sind über einen zweiten Gelenkbolzen
17 (gleich zweite Anlenkachse 17) am Fußgestellblock 6 angelenkt, wobei der Bolzen
17 Löcher 18 der Laschen 12 und Löcher 19 der beiden Schenkel des Fußgestellblockes
6 durchsetzt. Da im zusammengesetzten Zustand dieser Anordnung die beiden Schenkel
20 des im Querschnitt U-förmigen Sitzträgerteiles 21 den Fußgestellblock übergreifen
und ferner die beiden Laschen 12 des Rückenlehnenträgers 11 an den Außenflächen
der vorgenannten Schenkel 20 anliegen, ist in jedem dieser Schenkel 20 ein Durchbruch
22 vorgesehen, der vom zweiten Anlenkbolzen 17 durchsetzt ist und das Verschwenken
des Sitzträgers 5 um den ersten Gelenkbolzen 7 (wie es nachstehend noch näher anhand
der Fig. 2 und 3 erläutert wird) ermöglicht. Die Durchbrüche 22 sind aber keinen
Schwenk- oder Sitzkräften ausgesetzt.
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Ein dritter Anlenkbolzen 23 (gleich dritte Anlenkachse 23) ist vorgesehen,
der Löcher 24 in den Laschen 12 des Rückenlehnenträgers 11 und ferner Langlöcher
25 in den Schenkeln 20 des Sitzträgers durchsetzt. Diese dritte Anlenkachse befindet
sich im rückwärtigen sehr nahe an der Rückenlehne 27 befindlichen Ende des Sitzträgers
5.
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Die drei Anlenkbolzen bzw. -achsen 7, 17 und 23 sind zueinander parallel.
Sie liegen etwa in einer geraden Linie.
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Die schematische Darstellung der Fig. 3 zeigt die oberste Position
und die unterste Position der dritten Schwenkachse 23. Die oberste Position entspricht
der Arbeitsstellung, in welcher Sitzträger und-Rückenlehnenträger nach oben/vorn
geschwenkt sind. Die unterste Lage der Anlenkachse 23 entspricht der Ruhestellung,
in welcher Sitzträger und Rückenlehnenträger so weit als möglich nach unten/hinten
geschwenkt sind. Die Verbindungslinie zur vorderen, ersten Anlenkachse 7 ist in
der Arbeitsstellung mit 26' und in der Ruhestellung mit 26" beziffert. Beim Übergang
von der einen in die andere dieser beiden äußersten Schwenklagen passiert die Verbindungslinie
zwischen der ersten Anlenkachse 7 und der dritten Anlenkachse 23 die zweite Anlenkachse
17 und kommt damit zur Deckung mit der gedachten Verbindungslinie 26 zwischen der
ersten Anlenkachse 7 und der zweiten Anlenkachse 17. Mit dieser Anordnung ist also
in den beiden äußersten Schwenklagen die Linie 26' (gestrichelte Darstellung) auf
der einen Seite der Linie 26 und die Linie 26" (strichpunktierte Darstellung) auf
der anderen Seite der Linie 26 gelegen. Lt. dieser, bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Winkel Oc 1 zwischen den Linien 26 und 26' sowie der Winkel
OC 2 zwischen den Linien 26 und 26" relativ gering.
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Er beträgt hier jeweils 5". Mit der Anordnung der drei Anlenkachsen
7, 17, 23 zueinander gemäß der Erfindung wird erreicht, daß der Kreisbogen b1 des
Radius r1 zwischen den Anlenkachsen 17 und 23 im Schwenkbereich nur sehr wenig von
dem Kreisbogen b2 des Radius r2 zwischen den Anlenkachsen 7 und 23 abweicht. Dies
wäre z.B. dann der Fall, wenn die Anlenkachse 17 gegenüber den Anlenkachsen 7 und
23 wesentlich tiefer läge, als es bei der Erfindung der
Fall ist.
Damit kann die Langlochbohrung 25 relativ kurz sein, z. 6. bei einer praktischen
Ausführung der Erfindung bei einem Durchmesser des Gelenkbolzens 17 von 8 mm nur
10 mm betragen.
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Fig. 2 zeigt mit durchgezogenen Linien den Sitzträger 5 in der waagerechten
Stellung und ferner die dazugehörige Position von Rückenlehnenträger 11 und Rückenlehne
27. Die äußerste vorderste Lage der eingangs erläuterten Arbeitsstellung ist durch
die strichpunktierte Linie 28 am Sitzträger bzw. 29 an der Rückenlehne bezeichnet,
während in der anderen Schwenkstellung (Ruhestellung) die jeweils äußerste Lage
des Sitzträgers bzw. der Rückenlehne durch die Ziff. 30 bzw.
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31 bezeichnet ist. Dabei hat der Sitzträger zwischen beiden Extremstellungen
einen Schwenkwinkel von etwa 100 (entspricht der Summe von 10° aus den beiden WinkelnOQl
und ob 2) überstrichen und die Rückenlehne etwa von 19°; d.h., die Rückenlehne überstreicht
etwa und zwar in beiden Schwenkrichtungen den doppelten Winkelbereich wie der Sitzträger.
Dabei erfolgt die Verschwenkung aus der Arbeitsstellung gemäß den Ziff. 28, 29 in
die Ruhestellung gemäß Ziff. 30, 31 durch das Körpergewicht der Person, dagegen
die Schwenkung in der umgekehrten Richtung mit Hilfe eines Kraftspeichers (Gasfeder)
32.
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Diese Gasfeder ist in bekannter Weise (siehe EP-PS 00 85 670) unterhalb
des Sitzträgers angeordnet. Sie stützt sich mit ihrem unteren Ende 32' an einem
nach hinten gerichteten Arm 33 des Fußgestellblockes 6 ab, während ihr oberes Ende
32" bei 34 am Rückenlehnenträger 11 und zwar an dessen Löchern 34 angelenkt ist.
Die Löcher 24 und 34 liegen sehr dicht beieinander.
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- Ansprüche -
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