DE3531983A1 - Irisblende - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Irisblende für ein anaglyphstereoskopisches Gerät.
Die US-Patentschrift 4 189 210 beschreibt ein Gerät zum
Erzeugen einer dreidimensionalen Abbildung eines zweidimensionalen
Bildes, mit einem das Hauptmotiv wiedergebenden scharfen Bereich und einem Zufallsobjekte wiedergebenden
unscharfen Bereich. Das Gerät enthält Linsen und einen Filter-Modul, mit einem Paar seitlich auf einander gegenüberliegenden
Seiten der Modulachse angeordneten Farbfiltern mit unterschiedlichen Durchlassbereichen. Der Modul
verursacht eine zumindest teilweise Abweichung von Nebenobjekten im unscharfen Umfeld, während der Bereich des scharfen
Hauptmotivs unberührt bleibt. Die Linsen sind in der Weise angeordnet, dass sich, wenn ein Motiv in der Scharfeinstellungsebene des Linsensystems durch einen Sucher mit
pro Auge einem Paar Filter mit einem auf den Durchlassbereich der Modulfilter abgestimmten Durchlassbereich, anvisiert
wird, ein dreidimensionales Bild ergibt, während das Motiv bei normaler Betrachtung zweidimensional erscheint.
Das dreidimensionale Bild wird dadurch erzeugt, dass ein entsprechender Durchlassbereich der Modulfilter durch die
Filter des Suchers blockiert wird, während die gesamte Bandbreite des Farbspektrums den Modulfilter passiert und
mit ausreichender Klarheit bei normaler Betrachtung ein zufriedenstellendes zweidimensionales Bild ergibt.
Derartige Module besitzen Filter mit Innenkanten, die eine mittlere Passage für natürliches Licht bilden. Diese Lichtpassage
ist auf der Achse des Linsensystems zwischen den
Modulfiltern von einer minimalen Grosse und vergrössert
sich mit zunehmender Entfernung von der Achse. Die Innenkanten der Modulfilter können gekrümmt verlaufen.
Das Gerät gemäss der US-Patentschrift 4 189 210 wird normalerweise
mit einem aufgesetzten oder in das Linsensystem integrierten Modul verwandt. Um Vignettierung zu vermeiden,
sollten sich die Filter des Moduls so nahe wie möglich an der Iris oder der Öffnungsebene des Systems befinden. Hervorragende
Ergebnisse lassen sich hiermit erzielen, obwohl im allgemeinen die Qualität der räumlichen Wirkung bei
geringer Öffnungsweite gering ist.
Diese Einschränkung bei geringer Rundirisoffnung resultiert
aus der Abhängigkeit der räumlichen Wirkung von der Quererstreckung der Modulfilter, die von dem Bildträger durchlaufen
werden, beiderseits der Quererstreckung der Passage des natürlichen Lichts, um ein Verschwimmen des Umfeldes zu
erreichen. Bei einer Verkleinerung der Öffnung ergibt sich ein dem Querschnitt der Passage für das natürliche Licht
entsprechender Durchmesser, bei dem der gesamte Bildträger die Passage für das natürliche Licht durchläuft. Die Qualität
des dreidimensionalen Bildes geht jedoch bei relativ geringem Öffnungsdurchmesser der Rundiris schon vor Erreichen
dieses Durchmessers verloren.
Die Erfindung betrifft daher eine verbesserte Irisblende, die den obengenannten Mangel der herkömmlichen Rundiris
vermeidet.
Die Erfindung besteht aus einer Irisblende mit zwei Lamellen,
die gemeinsam die Grosse der Blendenöffnung bestimmen. Die Lamellen sind in einer Weise angeordnet, die ein lineares
Verschieben in bezug aufeinander zwischen einer äusseren Lage, bei dem die Grosse der Öffnung in Bewegungsrichtung
der Lamellen ihr Maximum erreicht, und einer inneren Lage, bei dem die Grosse der Öffnung in Bewegungsrichtung
minimal ist, erlauben.
Die Erfindung ergibt ein optisches Gerät zum Erzeugen einer
dreidimensionalen Abbildung eines zweidimensionalen Bildes mit einem das Hauptmotiv enthaltenden scharfen Bereich und
einem dessen Umfeld bzw. Nebenmotive enthaltenden unscharfen Bereich. Dieses Gerät enthält ein Linsensystem mit
einem Filtermodul nach der obenerwähnten US-Patentschrift und einer erfindungsgemässen Irisblende. Das Filtermodul
enthält zwei im Abstand voneinander beiderseits der Achse des Linsensystems angeordnete Filter mit je verschiedenem
Durchlassbereich und zwischen den Filtern einen Durchlass für das gesamte Lichtspektrum. Die Irisblende ist so angeordnet,
dass die beiden Lamellen die Weite der Blendenöffnung bestimmen und sich quer zu den Linsen in bezug auf die
Achse des Linsensystems linear in bezug aufeinander bewegen lassen, so dass bei jeder Blendenöffnung die Öffnungsweite
zwischen den Filtern grosser ist als die Lichtpassage in der entsprechenden Richtung. Auf diese Weise verursacht der
Filtermodul bei im wesentlichen allen Blendenöffnungen eine Abweichung wenigstens eines Teils des Umfeldes im unscharfen
Bereich, die bei einem entsprechenden Wiedergabegerät ein dreidimensionales Bild erzeugt, jedoch bei normaler
Betrachtung auch ein zufriedenstellendes zweidimensionales Bild zulässt.
Bei normalem Gebrauch ist die Blende so ausgerichtet, dass sich eine Lamelle oben und eine andere unten befindet und
ihre Bewegungsrichtung im wesentlichen vertikal verläuft. Dies ist jedoch nicht wesentlich, wird aber in der folgenden
Beschreibung zur Vereinfachung vorausgesetzt. In diesem Fall wird die Peripherie der Blendenöffnung zumindest teilweise
durch die untere horizontale Kante der oberen Lamelle sowie durch die obere horizontale Kante der unteren Lamelle
bestimmt. Beide Kanten werden im folgenden als öffnungsbestimmende Kanten bezeichnet.
Die öffnungsbestimmenden Kanten erstrecken sich quer, bezogen auf die Bewegungsrichtung der Lamellen. Sie bewegen
sich mit der Bewegung der Lamellen zur Vergrösserung bzw. Verkleinerung der Blendenöffnung. Wenn diese Kanten mit
einem Filtermodul gemäss der US-Patentschrift 4 189 210 verwandt werden, erstrecken sie sich zusätzlich über jeden
Filter und die Lichtpassage zwischen diesen. Somit wird von dem Bildträger, während der Bewegung der Lamellen aufeinander
zu, und auch wenn die die Öffnung bestimmenden Kanten nahe aneinander liegen und damit eine kleine Blendenöffnung
ergeben, ein wesentlicher seitlicher Teil der Filter, beiderseits des Lichtdurchgangs durchlaufen, wenn er in die
Passage bzw. Öffnung eintritt.
In der einfachsten Ausführung sind die die Öffnung bestimmenden Kanten leicht konkav, und zwar vorzugsweise mit
einem Krümmungsradius, der im Verhältnis zur grössten Weite der Blendenöffnung relativ gross ist. Obwohl die Konkavität
andeutet, dass die öffnungsbestimmenden Kanten fliessend
oder einheitlich gekrümmt sind, und obwohl die Blendenöffnung bei geringster Weite vorzugsweise im wesentlichen linsenförmig
ist, braucht dies nicht so zu sein. Daher kann in einer alternativen Ausführung jede öffnungsbestimmende Kante
zwei gegenseitig geneigte gerade Kanten besitzen. Dann besitzt die Öffnung bei geringster Weite die Form eines
horizontal verlängerten Rhombus oder Diamanten.
In jedem Fall können die Lamellen aus einem oder wenigstens
zwei sich überlappenden relativ beweglichen Teilen bestehen. In beiden Fällen sind die Teile relativ dünn und
aus lichtundurchlässigem Kunststoff oder Metall.
Wenn die Blenden aus mehreren Teilen und Kunststoff bestehen, sollten sie aus einem Werkstoff mit geringem Reibungswiderstand
wie etwa PTFE bestehen.
Bei einteiligen Lamellen muss das Gehäuse die Lamellenbewegung wenigstens über die Distanz der größten Öffnung erlauben.
Mehrteilige Lamellen erfordern erheblich weniger Platz.
Bei mehrteiligen Lamellen überlappen sich deren Teile und lassen sich in der Richtung der Lamellenbewegung verschieben.
Eine Bewegung der Lamellen von ihrer äussersten zu ihrer innersten Stellung hat eine Bewegung ihrer Teile zur
Folge und umgekehrt und verringert somit den Überlappungsgrad .
Die Lamellen sind vorzugsweise so angeordnet, dass sich eine lineare und vorzugsweise zwangsläufige Bewegung ergibt.
Im Falle einer einteiligen Lamelle kann dies durch einen Träger mit wenigstens einen Schlitz bestimmt und ein
an jeder Lamelle angeordnetes, in dem Schlitz geführtes Teil geschehen. Alternativ kann jede Lamelle mit einem
Schlitz für ein entsprechendes Teil am Träger versehen sein.
Eine ähnliche Anordnung eignet sich für mehrteilige Lamellen. Während zwar jeder Lamellenteil, z.B. einen entsprechenden
in einen Schlitz des Trägers eingreifendes Teil besitzen kann, ist es jedoch normalerweise ausreichend, wenn
nur ein Teil jeder Lamelle mit einem solchen Führungsteil versehen ist.
Auch bei mehrteiligen Lamellen reicht eine Mitlaufkupplung
zwischen den Teilen normalerweise aus. So vollzieht sich bei zweiteiligen Lamellen die Lamellenbewegung von der innersten
zur äussersten Stellung durch Bewegen zunächst nur eines der Teile und darauf beider Teile zusammen.
Normalerweise beginnt die Lamellenbewegung mit demjenigen Lamellenteil, das die die Öffnung bestimmende Kante in der
Nähe der anderen Lamelle besitzt und sich quer zur Bewegungsrichtung
der Lamellen erstreckt.
Eine Vielzahl von Kupplungen zwischen den Teilen der Lamelle sind möglich. Im Falle einer zweiteiligen Lamelle kann
eines der Lamellenteile, um eine Anfangsbewegung auszu-
lösen, zwischen zwei Anschlägen angeordnet sein, die sich an dem anderen Lamellenteil befinden. In diesem Fall liegen
die Anschläge in der Bewegungsbahn der Lamellen.
Die Anschläge sind dann zum Beispiel in der Weise angeordnet, dass sich ein Teil während der Anfangsbewegung der
Lamelle aus einer der beiden Grundstellungen, von einem
entsprechenden Anschlag fortbewegt, um den anderen der beiden Anschläge zu erfassen, so daß alsdann ein Teil das
andere mit sich zieht.
Bei einer dreiteiligen Blende - drei Teile sind normalerweise ausreichend - eignet sich eine Anordnung, bei der ein
Stift auf einem Lamellenteil angeordnet ist, um die Anfangsbewegung auszulösen und sich der Stift in ausgerichteten
Schlitzen der anderen Lamellenteile befindet. Die Schlitze
besitzen eine zunehmend grössere Länge von Lamellenteil zu Lamellenteil, so dass nach einer Anfangsbewegung einer Lamelle
die zweite relativ zu der dritten in Bewegung gesetzt wird, worauf sich alle drei Lamellen zusammen bewegen. In
der günstigsten Ausführung ist die Reihenfolge dieselbe, unabhängig von der Bewegungsrichtung der Lamellen.
Eine Vielzahl von Mechanismen eignen sich zum Bewegen der Lamellen. Trotz im wesentlichen linearer Bewegung ist es am
günstigsten, wenn die Bewegung durch einen drehbaren Stellring ähnlich dem Öffnungsring einer konventionellen Rundiris
bewirkt wird. Dies ermöglicht nicht nur eine Verwendung bei herkömmlichen Kameras und entsprechenden Geräten,
sondern auch eine einfachere Montage.
Bei einteiligen Lamellen läßt sich die Lamellenbewegung durch einen Stellring mit einem inneren Durchmesser von
mindestens der Öffnungsweite der Blende steuern. Dieser ist mit jeder Lamelle in der Art gekuppelt, dass ein Drehen des
Ringes um seine Achse je nach Drehrichtung beide Lamellen zu ihrer äussersten oder innersten Stellung bewegt. Eine
passende Kupplung kann aus einem Stift auf jeder Lamelle bestehen, der sich parallel zur Ringachse erstreckt, und in
einen sich radial erstreckendem Schlitz des Stellrings eingreift. Umgekehrt kann jede Lamelle einen sich axial erstreckenden
Schlitz aufweisen, in den ein Stift des Stellrings eingreift.
Ähnliche Kupplungen können auch bei mehrteiligen Lamellen verwandt werden. In diesem Fall braucht jedoch die Kupplung
nur zwischen dem Stellring und einem der Teile jeder zu bewegenden Lamelle angeordnet zu sein.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen des näheren erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines eine Blende enthaltenden
Linsensystems,
Fig. 2 eine Explosionsdarstellung einer erfindungsgemässen
Blende,
Fig. 3 eine Vorderansicht der Blende nach Fig. 2 mit
verschiedenen Öffnungseinstellungen,
Fig. 4 eine Explosionsdarstellung einer anderen erfindungsgemässen
Blende,
Fig. 5 eine Vorderansicht der Blende gemäss Fig. 4,
Fig. 6A und
Fig. 6B zwei verschiedene Filter.
Das Linsensystem 10 der Fig. 1 eignet sich für eine Kamera zum Abfotografieren von normalerweise zweidimensionalen Bildern
einschließlich Fernsehbildern.
Das System 10 besteht aus drei Linsen, d.h. einer vorderen Linse 12 und einer hinteren Linse 14, die ein Einstellen
von Motiven in einer Motivlücke auf einem Film 16 ermöglichen. Innerhalb des Systems 10 befindet sich eine Blende 18
und ein Filtermodul 20. Das Filtermodul entspricht dem in der US-Patentschrift 4 189 210 und der britischen Patentschrift
1 604 295 beschriebenen.
Das Modul 20 besteht aus einem Paar unterschiedlich gefärbter Filter, die seitlich zu der Achse 22 des Systems 10
angeordnet sind und zwischen sich einen Lichtdurchgang längs der Achse 22 bestimmen. Vorzugsweise handelt es sich
bei den Wellenlängen der beiden Filterfarben um die beiden äussersten des Farbspektrums; entsprechende Farben wären
beispielsweise Rot und Zyan.
Das Licht von dem zu fotografierenden Motiv wird, d.h. der Bildträger gelangt durch das Linsensystem 10 zu dem Film
16. Jeder Filter des Moduls 20 blockiert zumindest teilweise die entsprechenden Farben und verhindert damit, dass
jene diesen Teil des Moduls durchlaufen. So leitet ein Rotfilter rötliche Farben weiter, blockiert aber alle Farben
zum blauen Bereich des Spektrums hin. Hierbei werden im wesentlichen alle blauen Farben zurückgehalten, während ein
Zyanfilter ergänzenderweise alle Farben bis zum Rotbereich des Farbspektrums blockiert.
Aus dem Vorhergehenden ergibt sich, dass sich das Hauptmotiv, dargestellt durch die Ebene 24, bei auf diese Ebene
eingestelltem Linsensystem scharf auf dem Film 16 abbildet. Die Filter des Moduls 20 üben keinen wesentlichen Einfluss
auf das Hauptmotiv aus, da durch die Filter sowie die durch die Durchgangsöffnung zwischen den Filtern verlaufenden
Lichtstrahlen auf dem Film 16 zusammentreffen und eine im
wesentlichen echte Farbbalance des Motivs der Ebene 24 ergeben. Dieses Zusammentreffen trifft nicht für Nebenobjekte
im Umfeld vor der Ebene 24 zu, wie beispielsweise Objekte in der Ebene 26 oder hinter der Ebene 24, wie die
im wesentlichen parallelen Strahlen 28 veranschaulichen. Objekte der Ebene 26 haben Scharfeinstellung hinter dem
Film bei 26', während die durch Strahlen 23 gekennzeichneten Nebenmotive vor dem Film bei 28' ihre Scharfeinstellung
haben, so daß wegen der vor und hinter der Filmebene zusammenlaufenden Strahlen die jeweiligen Abbildungen durch
eine entsprechende seitliche Verschiebung der blauen und roten Komponenten gekennzeichnet sind.
Bei einfacher Betrachtung mit bloßem Auge erscheint ein durch das Linsensystem der Fig. 1 reproduziertes Foto oder
Fernsehbild zweidimensional. Die seitliche Verschiebung beeinträchtigt die Abbildung nicht im Vergleich zu einer ohne
Modul erstellten Abbildung. Zwar lassen sich durch die Verschiebung entstehende Fransen in der Vorder- und der
Hintergrundabbildung erkennen, fallen aber im unscharfen Bereich des Gesamtbildes nicht auf.
Eine Irisblende 18 für dieses System besteht aus einem ringförmigen Träger 30, auf dem obere und untere Lamellen
32, 34 vertikal verschiebbar gelagert sind, und einem Stellring 36 zum Verschieben der Lamellen 32, 34.
Die Ringscheiben 30, 36 sind koaxial auf einer Buchse 38,
beispielsweise den Anschluss eines Kamera-Objektivs, montiert
und nehmen zwischen sich die Lamellen 32, 34 auf. Der Innendurchmesser der Ringscheiben 30, 36 entspricht mindestens
der grössten Blendenöffnung 40.
Jede Lamelle 32, 34 besitzt einen Steg 42, 44, der abwärts,
bezogen auf die Achse 22, verschiebbar ist. Ebenso besitzt jede Lamelle vertikal verlaufende Schenkel 46, 48 jeweils
in Richtung des anderen Stegs. Die Schenkel 46, 48 der beiden Lamellen überlappen sich in Längsrichtung, während
jeder Schenkel 46 eine vertikale Führungskante 50 aufweist,
die in einem entsprechenden vertikalen Führungsschlitz 52 des Trägers 30 zur vertikalen Führung der Lamellen 32 und
34 verschiebbar gelagert ist.
Ebenso weist jeder Schenkel 46 auf seiner vom Träger 30
abgewandten Seite einen in einen entsprechenden Radialschlitz 56 des Stellrings 36 eingreifenden horizontalen
Stift 54 auf.
In situ lässt sich der Stellring 36 in der Buchse 38
drehen. Dazu ragt eine Nase 58 des Stellrings 36 in einen peripheren Schlitz 60 oder eine Ausnehmung der Buchse 38
zum manuellen Einstellen. Ein Drehen des Stellringes 36 entgegen dem Uhrzeigersinn, verursacht eine Abwärtsbewegung
des Stiftes 54 der Lamelle 32 und eine Aufwärtsbewegung des Stiftes 54 der Lamelle 34, so daß sich die Lamellen gegeneinanderbewegen.
Die Länge der Schlitze 56 ermöglicht eine Vertikalbewegung der Stifte 54, entsprechend der Führung
der Führungskante 50 in der Schiene 52. Eine Bewegung im Uhrzeigersinn bewirkt hingegen ein Vergrössern der Blendenöffnung.
Jede der Lamellen besitzt eine die Blendenöffnung bestimmende Kante 62, 64, bei denen es sich um die untere bzw.
die obere horizontale Kante jeden Stegs 42, 44 handelt. Die Kanten 62, 64 verlaufen konkav und sind Teil eines Kreises
mit relativ grossem Radius, im Vergleich zu der maximalen Blendenöffnung 40. So ist, wenn sich die Lamellen 32, 34 in
ihrer Offenstellung befinden, ein Teil der Öffnung 40 durch
die Schenkel 46, 48, die Innenkante des Trägers 30, und/oder die Innenkante des Stellrings 36 bestimmt.
Beim Einwärtsbewegen erreichen die Lamellen 32, 34 eine Lage, in der die benachbarten äusseren Teile der Kanten 62,
64 zunächst einander treffen und sich dann überlappen. Alsdann wird die Blendenöffnung 40 völlig durch die Kanten
62, 64 bestimmt und besitzt die Form einer liegenden Linse. So wird die horizontale Weite der Blendenöffnung 40, bezogen
auf die Vertikale, relativ gross. Diese Konfiguration bleibt bis zur kleinsten Blendenöffnung erhalten. Als Folge
gelangt auch bei kleinster Blendenöffnung genügend Licht vom Objekt durch die Blende. Im Gegensatz zu dem den
Durchgang des Filtermoduls 20 passierenden Teil des Lichtes, der durch die Filter 20 für Nebenobjekte teilweise
blockiert wird, die in der Filmebene durch seitliche Verschiebung der betreffenden Farbbilder unscharf werden.
Die Balance bleibt so im wesentlichen wie bei großer Blendenöffnung
erhalten, da die seitliche Verschiebung der blauen und roten Komponenten nur für die Nebenobjekte stattfindet,
um auf dem Film 16 eine Abbildung zu erzeugen, die bei einer Betrachtung durch eine entsprechende Brille ein dreidimensionales
Bild, jedoch bei Normalsicht bzw. bloßem Auge ein zweidimensionales Bild ergibt.
Fig. 4 illustriert eine andere Irisblende, in der Teile
entsprechend Fig. 2 durch dieselben Zahlen, erhöht um 100 gekennzeichnet sind.
Die Blende 118 unterscheidet sich von der Blende 18 dadurch,
dass die Lamellen 132 und 134 zwei überlappende und gleichzeitig vertikal bewegliche Streifen 132a, 132b sowie
134a und 134b besitzen; ansonsten entsprechen sie den Lamellen
32, 34. Jede Lamelle 132a, 134a besitzt einen Stift 154, der in einem entsprechenden Schlitz 156 eines Stellringes
136 eingreift, sowie Stege 142a, 144a mit öffnungsbestimmenden
Kanten 162, 164. Jeder Streifen 132b, 134b besitzt eine Führungskante 150, die in einem entsprechenden
vertikalen Führungsschlitz eines Trägers 130 eingreift. Zusätzlich weist jeder Streifen 132b, 134b zwei im Abstand
voneinander angeordnete Anschläge 70, 72 auf.
Beim Drehen des Stellrings 136 im Uhrzeigersinn werden die Streifen 132a und 134a mit Hilfe der Stifte 154 auf- und
abbewegt; dabei wird der Streifen 132a relativ zu dem Streifen 132b sowie der Streifen 134a relativ zu dem Streifen
134b verschoben. Diese Verschiebung setzt sich fort, bis die Streifen 132a und 134a die Anschläge 70 erreichen,
worauf sie die Streifen 132b bzw. 134b mit sich ziehen und zusammen die Drehbewegung des Stellrings 136 mitvollziehen.
Bei einem Verdrehen des Stellrings entgegen dem Uhrzeigersinn findet eine entgegengesetzte relative Verschiebung
statt, bis die Streifen 132a und 134a den Anschlag 72 erreichen und bei Berührung die Streifen 132b bzw. 134b mit
sich ziehen.
Eine Drehung des Stellrings 136 im Uhrzeigersinn verringert
mithin den Überlappungsgrad der Lamelle 132, 134; während eine die Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn den Überlappungsgrad
vergrößert.
Die Gesamtfunktion der Blende 118 entspricht der der Blende
18. Die Ausführung der Lamellen 132, 134 verringert jedoch
den Durchmesser der Buchse 138 erheblich, der erforderlich ist, um die Lamellen 132, 134 auf größere Öffnungen einzustellen.
Fig. 3 zeigt aufeinanderfolgende Blendeneinstellungen. Zur Vereinfachung sind die Lamellen 32, 34 nur mit ihren öffnungsbestimmenden
Kanten 62, 64 dargestellt. Die aufeinander folgenden größeren Öffnungen sind durch eine ansteigende
Zahl in Klammern gekennzeichnet.
Fig. 5 zeigt eine entsprechende Ansicht der Blende 118. Zur Vereinfachung ist jedoch nur eine einzige Öffnungsweite
dargestellt und es fehlt die Lamelle 134.
Die Blenden 18, 118 ergeben eine verbesserte Leistung im Vergleich zu konventionellen konzentrisch verstellbaren
Blenden, wenn diese zusammen mit einem Filtermodul gemäß US-Patentschrift 4 189 210 verwendet wird. Die Blenden 18,
118 ergeben jedoch bessere Leistungen, wenn ein veränderter Modul entsprechend Fig. 6A und 6B verwendet wird.
Der Modul der US-Patentschrift ist gekennzeichnet durch einen natürlichen Lichtdurchgang, dadurch, daß er teilweise
durch eine innere konvexe Kante für jeden Filter bestimmt ist. Der Modul 80 der Fig. 6A und 6B besitzt ebenso eine
Lichtpassage 82. Diese wird jedoch durch die innere Kante der Filter 84 und 86 mit konvexen inneren Kantenteilen 84a
und 86a, b über und unter der horizontalen Mittellinie bestimmt. Die Lichtpassage 82 ist also dadurch gekennzeichnet,
daß sie vertikal angeordnete im wesentlichen elliptische Teile 82a, b besitzt, die mit der Mittellinie zusammenlaufen.
Gemäß Bild 6A und 6B resultiert die Wirkung eines Teils des Lichts bei sogar geringen Öffnungsdimensionen aus der Konfiguration
der öffnungsbestimmenden Kanten 62, 64 oder 162, 164 der Blende 18 oder 118, und die Konfiguration der
Kanten der Filter 84, 86. Ebenso bleibt sogar bei solchen Öffnungsgrößen ein bemerkenswerter Bereich jeden Filters
84, 86 funktionstüchtig, so daß ein dreidimensionales Bild entsteht, während das Bild bei Betrachtung durch einen
normalen Sucher zweidimensional ist.
Claims (15)
- Dn.-lng.
- Reimar König: ·: -* Dia I.-fing.
- Klaus Bergen
- Wilhelm-Teil-Str. 14 4OOO Düsseldorf 1 Telefon 397O SB Patentanwälte \
- 5.Sept.1985 36 151 KMichael Rodney Browning, Boneo Road, Flinders,Victoria, AustralienVolkert Eliaz Mol, Tompsons Lane, Merricks, Victoria, Australien"Irisblende"Patentansprüche;1. Irisblende für ein anaglyph-stereoskopes Gerät, gekennzeichnet durch zwei zwischen einer Aussen- und einer Innenstellung im wesentlichen linear in bezug aufeinander bewegliche und die Grosse der Blendenöffnung bestimmende Lamellen (32, 34; 132, 134).2. Irisblende nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lamellen (32, 34; 132, 134) jeweils eine sich quer zu ihrer Bewegungsrichtung erstreckende öffnungsbestimmende Kante (62, 64; 162, 164) besitzen.3. Irisblende nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanten (62, 64; 162, 164) konkav verlaufen und ihr Krümmungsradius wesentlich größer als die maximale Öffnungsweite ist.4. Irisblende nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Kante (62, 64; 162, 164) aus zwei geraden, gegeneinander geneigten Teilstücken besteht und die kleinste Blendenöffnung einen rhombischen oder diamantförmigen Querschnitt besitzt.5. Irisblende nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Träger (30; 130) mit mindestenseinem Führungsschlitz (52; 152) für eine Lamelle (32; 132).
- 6. Irisblende nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Lamelle (32, 34; 132; 134) einen Führungsschlitz aufweist, in den das» Führungsteil eines Trägers (30; 130) eingreift.
- 7. Irisblende nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch einen mit den Lamellen (32, 34; 132, 134) gekuppelten Stellring (36; 136).
- —" 8. Irisblende nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Stift (54; 154) jeder Lamelle (42, 44; 142, 144) in je einen Schlitz (56; 156) des Stellrings (36; 136) eingreift.
- 9. Irisblende nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Stifte des Stellrings (36; 136) in je einen Schlitz der Lamellen (32, 34; 132, 134) eingreift.
- 10. Irisblende nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lamellen (32, 34; 132, 134) jeweils aus mehreren, in Öffnungsrichtung gegeneinander beweglichen Teillamellen bestehen.
- 11. Irisblende nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Teillamellen über eine Schleppkupplung miteinander verbunden sind.
- 12. Optisches Gerät mit einer Irisblende nach den Ansprüchen 1 bis 11 zum Erzeugen einer dreidimensionalen Abbildung einer zweidimensionalen Vorlage mit einem scharfen Bereich für das Hauptmotiv und einem unscharfen Bereich für Nebenmotive sowie einem optischen System mit einem Filtermodul, gekennzeichnet durch zwei im Abstand voneinander beiderseits der Achse (22) des Linsensystems (10) angeordnete unterschiedliche Filter (84, 86) mit einer Passage für ungefiltertes Licht und quer zum gegenseitigen Abstand der Filter beweglichen Lamellen (32, 34; 132; 134), deren Öffnungsweite quer zu ihrer Bewegungsrichtung stets grosser ist als der gegenseitige Abstand der einander gegenüberliegenden Filterkanten.
- 13. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanten (84a, 84b; 86a, 86b) der Filter (84, 86) konkav verlaufen und mindestens eine linsenförmige Lichtpassage (82; 82a, 82b) einschließen.
- 14. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterkanten (84a, 84b; 86a, 86b) ihren geringsten Abstand quer zur Bewegungsrichtung der Blenden 32, 34; 132, 134) besitzen.-A-
- 15. Gerät nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Filter (84, 86) konvexe Kanten (84a, 84b; 86a, 86b) besitzen und eine Lichtpassage in Form zweier nebeneinanderliegender Linsen (82a, 82b) zwischen sich einschließen.
Applications Claiming Priority (2)
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