DE3530296A1 - Vorrichtung zum herstellen von wandausnehmungen - Google Patents
Vorrichtung zum herstellen von wandausnehmungenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Herstellen von
Wandausnehmungen für die nachträgliche Montage von Dosen einer Elektroinstallation,
insbesondere von Hohlwanddosen, mit einem im Querschnitt
runden Grundkörper, an dem das eine Ende eines Sägeblattes vorzugsweise
lösbar angebracht ist, dessen vordere freie Stirnfläche die Verzahnung
aufweist und bei der in der Mitte des Grundkörpers ein Bohrer lösbar
befestigt ist, der im zusammengebauten Zustand mit seiner Spitze über
das Sägeblatt vorsteht.
Derartige Vorrichtungen sind in unterschiedlichen Ausführungsformen bekannt.
Sie dienen dazu, in Wänden, beispielsweise Hohlwänden, Öffnungen bzw.
Ausnehmungen zu erzeugen, um dann in diese Ausnehmung eine Installationsdose
, wie eine Hohlwanddose, einzusetzen. Die Hohlwanddose weist dabei in
aller Regel einen nach außen abgewinkelten Abschlußrand auf, der verhindert,
daß sie durch die Ausnehmung hindurchgeschoben werden kann.
Bekannte Ausführungsformen solcher Vorrichtungen zum Herstellen von
Wandausnehmungen haben Sägeblätter, die im Querschnitt kreisrund gehalten
sind. Um dabei beim Erzeugen der Ausnehmung in der Wand einen
Freischnitt zu erhalten, sind die Zähne der Verzahnung des Sägeblattes
verschränkt. Trotzdem hat es sich in der Praxis immer wieder gezeigt,
daß der aus der Wand, beispielsweise der Hohlwand, herauszutrennende Teil
als Butzen in dem Sägeblatt hängen blieb bzw. daß es zu einem Verklemmen
oder Brennen der Vorrichtung beim bestimmungsgemäßen Gebrauch gekommen
ist. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Schaffung von Ausnehmungen in
Wänden erfolgt, die aus den unterschiedlichsten Werkstoffen gefertigt sind;
erwähnt seien Holz, Spanplatten, Gipsplatten und dergl. Hinzu kommt, daß
das Maß des Schränkens der Zähne begrenzt ist. Dies gilt vor allem dann,
wenn es sich um Zähne von geringerer Länge handelt. Diese können nur
um einen verhältnismäßig kleinen Betrag nach unterschiedlichen Richtungen
aus der Grundebene des Sägeblattes herausgebogen werden. Dies wirkt sich
naturgemäß nachteilig auf den erforderlichen Freischnitt aus.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß der erforderliche Freischnitt
des Sägeblattes einer Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen
auf andere Weise als durch das übliche Schränken der Zähne herbeigeführt
werden soll. Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
Vorrichtungen zum Herstellen von Wandausnehmungen der eingangs näher
gekennzeichneten Art derart weiter zu verbessern, daß ihr Sägeblatt so
gestaltet werden soll, daß es beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der
Vorrichtung keine Schwierigkeiten im Bezug auf ein Festklemmen der Vorrichtung
in der Wand mehr gibt. Darüber hinaus soll zugleich bei einfacher und wohlfeiler
Herstellung das Sägeblatt so gestaltet werden, daß ein Festhängen des herausgetrennten
Butzens an den Innenwandungen des Sägeblattes unterbleibt.
Dieses Ziel ist erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das dem Grundkörper
gegenüberliegende freie Ende des Sägeblattes eine Querschnittsgestalt aufweist,
die wenigstens zwei vorzugsweise diametral gegenüberliegende unrunde Abschnitte
aufweist. Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung setzt
sich die Querschnittsgestalt des Sägeblattes aus abgeflachten und runden
Abschnitten zusammen. Durchgeführte Versuche haben ergeben, daß die
erfindungsgemäße Ausbildung des Sägeblattes einer Vorrichtung zum Herstellen
von Wandausnehmungen gegenüber dem Bekannten erhebliche Vorteile aufweist.
Insbesondere ist gegenüber den bekannten, im Querschnitt kreisrunden
Sägeblättern ein einwandfreier Freischnitt gewährleistet. Ein Klemmen des Sägeblattes
in der Wand oder ein Festhängen des Butzens im Sägeblatt ist weitgehend
beseitigt. Die abgeflachten und runden Abschnitte des Sägeblattes
lassen sich dabei mit einfachen und wohlfeilen Werkzeugen herstellen.
Es empfiehlt sich, die abgeflachten und runden Abschnitte des Sägeblattes
miteinander abwechseln zu lassen.
Dabei empfiehlt es sich, das Sägeblatt zwei runde Abschnitte aufweisen
zu lassen, die insgesamt zwei Drittel seines Umfanges einnehmen, diametral
gegenüberliegend angeordnet und untereinander gleich gestaltet sind.
Nach einem anderen Vorschlag der Erfindung liegen die runden Abschnitte
des Sägeblattes im Bereich des die Zähne aufweisenden freien Endes auf
einem Kreisbogen, dessen Durchmesser größer ist als der der herzustellenden
Wandausnehmung, während der gegenseitige Abstand der diametral gegenüberliegenden
flachen Abschnitte kleiner ist als der Durchmesser der
herzustellenden Wandausnehmung.
Es ist zweckmäßig, daß die runden Abschnitte des Sägeblattes konisch nach
außen und die flachen Abschnitte konisch nach innen gestellt sind. Eine
solche Ausbildung wirkt sich sehr vorteilhaft auf den beim Arbeiten mit
der Vorrichtung erforderlichen Freischnitt aus.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist das Sägeblatt an seiner
Umfangsfläche mit mehreren axial verlaufenden Schlitzen versehen, deren
in Ablaufrichtung vorderen und in Nähe des Grundkörpers liegenden
Begrenzungswandungen derart weit nach außen gestellt sind, daß eine der
Anzahl der Schlitze entsprechende Anzahl von Führungspunkten entsteht, die
sämtlich auf einem Kreis liegen, dessen Durchmesser demjenigen der
herzustellenden Wandausnehmung entspricht. Durch diese Ausbildung wird erreicht,
daß die Vorrichtung an der den Zähnen abgewandten Seite eine exakte Führung
bekommt.
Dabei ist es vorteilhaft, vier untereinander gleichgestaltete Schlitze zu
verwenden, die jeweils um 90° versetzt über den Umfang des Sägeblattes
verteilt angeordnet sind.
Es sind Vorrichtungen zum Herstellen von Wandausnehmungen der eingangs
genannten Art bekannt, bei der konzentrisch zum Bohrer und diesen umgebend
eine an der Innenwand des Grundkörpers festgelegte Feder vorhanden ist.
Eine solche Feder soll sich mit ihrem vorderen freien Ende an dem
herauszutrennenden Wandungsteil abstützen. Bei den bekannten Ausführungsformen
dieser Vorrichtungen ist die Feder in aller Regel als Zylinderfeder ausgebildet.
Eine solche Gestaltung und Ausbildung hat - wie die Praxis zeigt - Nachteile.
Dies liegt inbesondere daran, daß ein Zusammenpressen der Feder beim
Gebrauch der Vorrichtung beschränkt ist, denn sobald eine Zylinderfeder
ihre Blockstellung erreicht hat, ist ein weiteres Zusammendrücken nicht
mehr möglich. Die Blockstellung ist dann gegeben, wenn die Windungen der
Zylinderfeder unmittelbar aufeinander liegen. In dieser Blockstellung hat
die Zylinderfeder immer noch eine Höhe, die der Summe der Durchmesser
der Einzelwindungen entspricht.
Der Erfindung liegt die weitere Aufgabe zugrunde, hier Abhilfe zu schaffen
und damit die erwähnten Nachteile bekannter Ausführungsformen von Federn
für Vorrichtungen zum Herstellen von Wandausnehmungen zu beseitigen.
Dieses Ziel ist erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Feder als Kegelfeder
ausgebildet ist. Eine solche Kegelfeder kann viel stärker zusammengedrückt
werden als die bisher eingesetzte Zylinderfeder. Im Grenzfall ist
es nämlich möglich, die Kegelfeder im zusammengepreßten Zustand eine
Höhe aufweisen zu lassen, die der Drahtstärke einer Federwindung entspricht.
Die Durchmesser der Windungen einer solchen Kegelfeder sind somit derart
aufeinander abgestellt, daß ein vollständiges Ineinanderschachteln der
Windungen möglich ist.
Bei dem Sägeblatt der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Herstellen
von Wandausnehmungen ist es nicht mehr erforderlich, die Zähne zu schränken.
Vielmehr wird der für das ordnungsgemäße Arbeiten erforderliche Freischnitt
mit anderen, vorstehend angegebenen Mitteln erreicht.
Im Normalfall empfiehlt es sich, das Sägeblatt der Vorrichtung zum Herstellen
von Wandausnehmungen einstückig zu halten. In Sonderfällen ist
es jedoch auch möglich, das Sägeblatt aus mehreren, vorzugsweise zwei
miteinander verbundenen Teilen bestehen zulassen, von denen der eine
nach außen und der andere nach innen gestellte, mit Zähnen versehene
Abschnitte trägt. Die das Sägeblatt bildenden Teile können dabei durch
an sich bekannte Verbindungsmittel bzw. Verbindungsverfahren miteinander
verbunden werden.
Auf der Zeichnung ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt und zwar zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Herstellen von Wandausnehmungen in Seitenansicht, teilweise
weggeschnitten,
Fig. 2 im verkleinerten Maßstab und in explosionsartiger Darstellung
die Einzelteile der Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen
nach der Fig. 1,
Fig. 3 in schaubildlicher Darstellung, teilweise weggebrochen, ein
zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Herstellen von Wandausnehmungen,
Fig. 4 einen Schnitt durch die Vorrichtung gemäß der Fig. 3 entlang
der Linie IV-IV,
Fig. 5 einen Schnitt gemäß der Linie V-V der Vorrichtung gemäß
der Fig. 3 und
Fig. 6 in Draufsicht die Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen
gemäß der Fig. 3 der Zeichnung, jedoch ergänzt durch eine
innerhalb des Umfangsraumes des Sägeblattes liegende Kegelfeder.
Die Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen für die nachträgliche
Montage von Dosen einer Elektroinstallation ist generell mit 10 bezeichnet.
Mit einer solchen Vorrichtung können beispielsweise Ausnehmungen in
Hohlwänden hergestellt, in welche bekannte Hohlwanddosen eingesetzt
werden sollen. Die Vorrichtung 10 weist einen Grundkörper 11 auf, der
im Querschnitt kreisförmig gestaltet ist und der an seinem rückwärtigen
Ende eine Nabe 13 aufweist, die von einer nicht näher bezeichneten Bohrung
durchsetzt ist, durch welche ein Spiralbohrer 12 hindurchgreift.
Zu der Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen 10 gehört ferner
ein generell mit 15 bezeichnetes Sägeblatt sowie ein im Ausführungsbeispiel
ringartiger Randversenker 16, durch den in bekannter Weise in der Begrenzungswand
der Ausnehmung eine umlaufende Vertiefung erzeugt wird, in welcher
der nach außen abgewinkelte Flansch der Hohlwanddose Platz findet.
Wie die Fig. 1 und 2 der Zeichnung erkennen lassen, ist der Spiralbohrer 12
mittels einer Schraube 14, beispielsweise einer Madenschraube, lösbar
an dem Grundkörper 11 und zwar an dessen Nabe 13 lösbar befestigt. Der
Spiralbohrer 12 hat die Aufgabe, beim Ausschneiden des Wandteiles das
Sägeblatt 15 zu zentrieren. Das rückwärtige Ende 17 des Spiralbohrers 12
wird in eine Antriebsvorrichtung, beispielsweise eine Bohrmaschine eingespannt.
Eine solche Maschine treibt somit die gesamte Vorrichtung zum Herstellen
von Wandausnehmungen an. An der Außenfläche des rückwärtigen Endes
17 des Spiralbohrers 12 können Markierungen oder auch Einkerbungen
vorgesehen sein, an denen man feststellen kann, wie weit der Spiralbohrer 12
in das Bohrfutter der Maschine eingespannt ist. Damit kann man das Maß
des Vorstehens der Spitze des Spiralbohrers 12 über die Verzahnung bzw.
die Zähne 18 des Sägeblattes 15 festlegen. Dies bedeutet, daß die in Fig. 1
dargestellte Lage des Spiralbohrers 12 nur eine von vielen möglichen Lagen
wiedergibt.
Sägeblatt 15 und Randversenker 16 können in an sich bekannter Weise lösbar
mit dem Grundkörper 11 der Vorrichtung 10 verbunden werden. Beispielsweise
hat der Grundkörper 11 eine nach vorn offene, umlaufende Nut. An den
Innenwandungen dieser Nut können diametral gegenüberliegend Vorsprünge
vorgesehen sein, wobei jeder dieser Vorsprünge in einen Winkelschlitz 19
des Sägeblattes 15 eingreift. Auf diese Weise ist eine bajonettverschlußartige
Befestigung des Sägeblattes 15 am Grundkörper 11 erzielt. Der
Randversenker 16 kann eine Ausnehmung aufweisen, die in einen am Boden der Nut
des Grundkörpers 11 befindlichen Vorsprung eingreift, so daß der Randversenker 16 gegen Drehung gesichert in der Nut des Grundkörpers 11 festgelegt
ist. Die Stirnseite des Randversenkers 16 ist in bekannter Weise mit einer
nicht näher bezeichneten Verzahnung versehen. Diese Verzahnung des Randversenkers 16
kommt mit der Ausnehmung der Wand benachbarten Randteilen
in Wirkverbindung und schafft dort eine Vertiefung, in welche der obere
Abschlußflansch einer Hohlwanddose Platz findet. Damit ist ein versenktes
Anbringen des Abschlußflansches der Hohlwanddose möglich.
Bei der zweiten Ausführungsform der Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen
nach der Fig. 3 der Zeichnung ist auf die Benutzung eines
Randversenkers 16 verzichtet. Das dem Grundkörper 11 gegenüberliegende freie
Ende des Sägeblattes 15 hat - wie bei der ersten Ausführungsform - zwei
diametral gegenüberliegende, unrunde - abgeflachte - Abschnitte 20, zwischen
denen jeweils runde Abschnitte 21 liegen. In beiden Ausführungsbeispielen
wechseln die abgeflachten Abschnitte 20 und die runden Abschnitte 21 des
Sägeblattes 15 miteinander ab.
Bei beiden dargestellten Ausführungsbeispielen der Vorrichtung 10 weist
das Sägeblatt 15 zwei runde Abschnitte 21 auf, die insgesamt zwei Drittel
seines Umfanges einnehmen, diametral gegenüberliegend angeordnet und
untereinander gleichgestaltet sind.
Wie die Fig. 6 der Zeichnung am besten erkennen läßt, liegen die runden
Abschnitte 21 des Sägeblattes 15 im Bereich des die Zähne 18 aufweisenden
freien Endes auf einem Kreisbogen. Der Durchmesser dieses Kreisbogens
ist größer gehalten als der der herzustellenden Wandausnehmung, die in
der Zeichnung nicht sichtbar ist. Die Fig. 6 läßt ferner erkennen, daß der
gegenseitige Abstand der flachen Abschnitte 20 kleiner ist als der
Durchmesser des Kreisbogens der runden Abschnitte 21 und damit auch kleiner als
der Durchmesser der herzustellenden Wandausnehmung.
Die Fig. 4 und 5 der Zeichnung zeigen, daß die runden Abschnitte 21 des
Sägeblattes 15 konisch nach außen und die flachen Abschnitte 20 konisch
nach innen gestellt sind. Dadurch wird ein Klemmen oder Brennen der
Vorrichtung 10 bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch verhindert.
Die Fig. 3 veranschaulicht, daß das Sägeblatt 15 an seiner Umfangsfläche
mit mehreren axial verlaufenden Schlitzen 24 versehen ist, deren in Ablaufrichtung
vorderen und in Nähe des Grundkörpers 11 liegenden Begrenzungswandungen
26 derart weit nach außen gestellt sind, daß eine der Anzahl der
Schlitze 24 entsprechende Anzahl von Führungspunkten 25 entsteht, die
sämtlich auf einem Kreis liegen, dessen Durchmesser demjenigen der herzustellenden
Wandausnehmung entspricht. Damit ist bewirkt, daß die Vorrichtung 10
an der den Zähnen 18 abgewandten Seite eine exakte Führung bekommt.
Im gewählten Ausführungsbeispiel sind vier untereinander gleichgestaltete
Schlitze 24 vorhanden, die jeweils um 90° versetzt gleichmäßig über den
Umfang des Sägeblattes 15 verteilt angeordnet sind.
In der Fig. 6 der Zeichnung ist in Abwandlung der Ausführungsform der
Vorrichtung 10 gemäß der Fig. 3 der Zeichnung konzentrisch zum Spiralbohrer 12
und diesen umgebend eine an der Innenwand des Grundkörpers 11
festgelegte Feder vorhanden. Diese Feder ist als Kegelfeder 27 ausgebildet. Die
Fig. 6 läßt deutlich erkennen, daß die einzelnen Windungen der Kegelfeder 27
so gestaltet sind, daß ein vollständiges Ineinanderschachteln ihrer Windungen
möglich ist. Dabei ist die vorderste - den größten Durchmesser aufweisende -
Windung mit 28 bezeichnet. Die Kegelfeder 27 weist bei dieser
Ausbildung im zusammengepreßten Zustand eine Höhe auf, die lediglich
der Drahtstärke einer einzigen Federwindung entspricht. Das Festlegen des
einen Endes der Kegelfeder 27 am Grundkörper 11 kann in grundsätzlich
bekannter Weise erfolgen.
In den dargestellten Ausführungsbeispielen der Vorrichtung zum Herstellen
von Wandausnehmungen ist vorausgesetzt, daß ihr Sägeblatt 15 als
einstückiger Körper ausgebildet ist. In Abweichung davon kann das Sägeblatt 15
auch aus mehreren, vorzugsweise zwei miteinander verbundenen Teilen
bestehen, von denen der eine nach außen und der andere nach innen gestellte,
mit Zähnen versehene Abschnitte trägt. Auch bei dieser Ausführungsform
stellen sich die Vorteile der erfindungsgemäßen Ausbildung der Vorrichtung
zum Herstellen von Wandausnehmungen ein, weil man auch hier dafür sorgen
kann, daß sich die Querschnittsgestalt des Sägeblattes aus abgeflachten
und unrunden Abschnitten zusammensetzt. Das Verbinden der Teile des Sägeblattes
kann dabei durch an sich bekannte Mittel bzw. Verfahren erfolgen.
Unabhängig davon, welche der Ausführungsformen der Vorrichtung 10 zum
Herstellen von Wandausnehmungen benutzt wird, ist es nicht erforderlich,
die Zähne 18 des Sägeblattes 15 zu schränken. Trotzdem ist durch die
erfindungsgemäße Ausbildung des Sägeblattes dafür gesorgt, daß der für das
Arbeiten mit der Vorrichtung 10 erforderliche Freischnitt erzielt ist.
Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen nur beispielsweise
Verwirklichungen der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr
sind noch mancherlei andere Ausführungen und Anwendungen möglich. Dies
gilt insbesondere für die Ausbildung und Anordnung der runden und der
abgeflachten Abschnitte 21 bzw. 20 des Sägeblattes 15. Insbesondere die
Abflachungen 20 können hinsichtlich ihrer Ausbildung und ihrer Abmessungen
abgeändert werden. Dies gilt auch für die Schlitze 24 in der Umfangsfläche
des Sägeblattes 15. Hier kann sowohl die Gestalt der Schlitze 24 als auch
deren Anzahl im Vergleich mit den dargestellten Ausführungsbeispielen
verändert werden. Es sei an dieser Stelle erwähnt, daß der Einfachheit halber
in der Fig. 1 der Zeichnung die Schlitze 24 fortgelassen sind. In dem Sägeblatt 15
gemäß der Fig. 1 der Zeichnung können somit auch die in Fig. 3
ersichtlichen Schlitze 24 angebracht werden. Die Verbindung des Sägeblattes 15
mit dem Grundkörper 11 kann in anderer an sich bekannter Weise als
dargestellt erfolgen. Abweichend von den zeichnerisch dargestellten Ausführungsformen
kann die Erfindung auch bei sogenannten Sägeglocken angewandt
werden. Bei diesen Werkzeugen handelt es sich nicht um Sägeblätter, die
mit einem Grundkörper verbunden sind, sondern um solche, bei denen diese
Teile zu einem einheitlichen Körper zusammengefaßt sind.
- Bezugszeichenliste:
10 - Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen
11 - Grundkörper
12 - Spiralbohrer
13 - Nabe (von 11)
14 - Madenschraube bzw. Schraube
15 - Sägeblatt
16 - Randversenker (Fräsring)
17 - rückwärtiges Ende (von 12)
18 - Zähne (Verzahnung) (von 15)
19 - Winkelschlitz
20 - unrunder Abschnitt (Abflachung) (von 15)
21 - runde Abschnitte (von 15)
22 - Sechskant
23 - Boden (von 11)
24 - Schlitz (in 15)
25 - Führungspunkt (an 15)
26 - Begrenzungswand
27 - Kegelfeder
28 - vorderste Windung (von 27)
Claims (13)
1. Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen für die nachträgliche
Montage von Dosen einer Elektroinstallation, insbesondere von Hohlwanddosen,
mit einem im Querschnitt runden Grundkörper, an dem das eine
Ende eines Sägeblattes vorzugsweise lösbar angebracht ist, dessen vordere
freie Stirnfläche die Verzahnung aufweist und bei der in der Mitte des
Grundkörpers ein Bohrer lösbar befestigt ist, der im zusammengebauten
Zustand mit seiner Spitze über das Sägeblatt vorsteht,
dadurch gekennzeichnet,
daß das dem Grundkörper (11) gegenüberliegende freie Ende des
Sägeblattes (15) eine Querschnittsgestalt aufweist, die wenigstens zwei vorzugsweise
diametral gegenüberliegende unrunde Abschnitte (20) besitzt.
2. Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Querschnittsgestalt des Sägeblattes (15) aus
abgeflachten (20) und runden Abschnitten (21) zusammensetzt.
3. Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die abgeflachten (20) und runden (21) Abschnitte
des Sägeblattes (15) miteinander abwechseln.
4. Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sägeblatt (15) zwei runde Abschnitte (21) aufweist,
die insgesamt zwei Drittel seines Umfanges einnehmen, diametral gegenüberliegend
angeordnet und untereinander gleich gestaltet sind.
5. Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen nach einem oder
mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
runden Abschnitte (21) des Sägeblattes (15) im Bereich des die Zähne (18)
aufweisenden freien Endes auf einem Kreisbogen liegen, dessen Durchmesser
größer ist als der der herzustellenden Wandausnehmung, während der gegenseitige
Abstand der flachen Abschnitte (20) kleiner ist als der Durchmesser
der herzustellenden Wandausnehmung.
6. Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die runden Abschnitte (21) des Sägeblattes (15) konisch
nach außen und die flachen Abschnitte (20) konisch nach innen gestellt
sind (Fig. 4 und 5).
7. Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen nach einem oder mehreren
der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sägeblatt
(15) an seiner Umfangsfläche mit mehreren axial verlaufenden Schlitzen
(24) versehen ist, deren in Ablaufrichtung vorderen und in Nähe des Grundkörpers
(11) liegenden Begrenzungswandungen (26) derart weit nach außen
gestellt sind, daß eine der Anzahl der Schlitze (24) entsprechende Anzahl
von Führungspunkten (25) entsteht, die sämtlich auf einem Kreis liegen,
dessen Durchmesser demjenigen der herzustellenden Wandausnehmung
entspricht.
8. Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen nach Anspruch 7,
gekennzeichnet durch die Anordnung von vier untereinander gleich gestalteten
Schlitzen (24), die jeweils um 90° versetzt über den Umfang des Sägeblattes
(15) verteilt angeordnet sind.
9. Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen nach einem oder
mehreren der vorangehenden Ansprüchen, bei der konzentrisch zum Bohrer
und diesen umgebend eine an der Innenwand des Grundkörpers festgelegte
Feder vorhanden ist, deren anderes Ende auf den aus der Wand zu entfernenden
Wandabschnitt einwirkt, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder als
Kegelfeder (27) ausgebildet ist.
10. Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kegelfeder (27) im zusammengepreßten
Zustand eine Höhe aufweist, die der Drahtstärke einer Federwindung
entspricht.
11. Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen nach einem oder mehreren
der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung
eines Sägeblattes (15) mit einer nicht geschränkten Verzahnung.
12. Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sägeblatt (15) aus mehreren, vorzugsweise zwei
miteinander verbundenen Teilen besteht, von denen der eine nach außen
und der andere nach innen gestellte, mit Zähnen versehene Abschnitte
trägt.
13. Vorrichtung zum Herstellen von Wandausnehmungen nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch die Verwendung einer Sägeglocke, die an ihrem freien Ende
eine Querschnittsgestalt aufweist, die wenigstens zwei unrunde Abschnitte
besitzt.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE19853530296 DE3530296C2 (de) | 1985-08-24 | 1985-08-24 | Bohrwerkzeug zum Herstellen von Wandausnehmungen |
| DE19853541477 DE3541477C2 (de) | 1985-08-24 | 1985-11-23 | Bohrwerkzeug zum Herstellen von Wandausnehmungen |
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|---|---|---|---|
| DE19853530296 DE3530296C2 (de) | 1985-08-24 | 1985-08-24 | Bohrwerkzeug zum Herstellen von Wandausnehmungen |
Publications (2)
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|---|---|
| DE3530296A1 true DE3530296A1 (de) | 1987-03-05 |
| DE3530296C2 DE3530296C2 (de) | 1994-02-24 |
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Family Applications (1)
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| DE19853530296 Expired - Lifetime DE3530296C2 (de) | 1985-08-24 | 1985-08-24 | Bohrwerkzeug zum Herstellen von Wandausnehmungen |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE3119536A1 (de) * | 1980-06-18 | 1982-06-09 | Everett Douglas 48504 Flint Mich. Hougen | Schaftbohrfraeser |
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1985
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Also Published As
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|---|---|
| DE3530296C2 (de) | 1994-02-24 |
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