DE3528270C2 - - Google Patents
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- DE3528270C2 DE3528270C2 DE19853528270 DE3528270A DE3528270C2 DE 3528270 C2 DE3528270 C2 DE 3528270C2 DE 19853528270 DE19853528270 DE 19853528270 DE 3528270 A DE3528270 A DE 3528270A DE 3528270 C2 DE3528270 C2 DE 3528270C2
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Description
Die Erfindung betrifft eine Halterungsvorrichtung für
Schwebekörper-Durchflußmesser gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1. Schwebekörper-Durchflußmesser weisen ein
im allgemeinen senkrecht stehendes, nach oben kontinuierlich
sich erweiterndes Rohr auf, in dem sich ein
speziell geformter Schwebekörper frei auf- und abbewegen
kann.
Der Meßstoff strömt von unten nach oben durch den sich
erweiternden Rohrabschnitt. Dabei wird der Schwebekörper
soweit angehoben, bis ein Ringspalt zwischen Rohrwand
und Schwebekörper entsteht, so daß die auf den Schwebe
körper einwirkenden Kräfte im Gleichgewicht sind. Jeder
Höhenlage des Schwebekörpers entspricht so eine bestimmte
Durchflußrate, welche beispielsweise auf einer an der
Rohrwandung angeordneten Skala abgelesen werden kann.
Bei zahlreichen Anwendungen dieses Meßprinzips in der
Verfahrenstechnik ist eine Bestimmung der Durchflußrate
des Meßstoffes anhand einer Skala nicht erforderlich,
sondern nur eine Überwachung einer einzuhaltenden Durch
flußrate. Hierzu kann an dem Meßrohr eine Vorrichtung
angebracht werden, welche registriert, ob der Schwebe
körper oder ein bestimmter Abschnitt des Schwebekörpers
in einer bestimmten Position, welche einer durch den
Prozeß vorgegebenen Durchflußrate entspricht, liegt oder
nicht.
Das Meßrohr für den Schwebekörper ist bei einer derartigen
Durchflußmessung oder -überwachung Teil eines Rohrleitungs
systems, welches häufig nur umständlich zu demontieren
ist. Selbst bei einfacher Demontage des Meßrohrabschnittes
ist hierfür ein gewisser Zeitaufwand erforderlich. Soll
eine Durchflußüberwachungsvorrichtung an einem Meßrohr
angebracht werden, so muß diese Vorrichtung entweder
mehrteilig ausgeführt sein, um im eingebauten Zustand
des Meßrohres dieses umschließend montiert werden zu
können, oder die Rohrleitung muß in einem Abschnitt auf
getrennt werden, um eine Überwachungsvorrichtung auf
das Meßrohr aufschieben zu können.
Die aus der GB-PS 12 03 368 bekannte Halterungsvorrichtung
weist eine U-Form auf und besitzt zwei Meßeinrichtungen,
die beabstandet zueinander längs der U-Schiene angeordnet
sind. Eine seitliche Feder dient zur Festlegung des Meßrohres.
Schwierigkeiten können sich bei dieser Vorrichtung dadurch
ergeben, daß die Meßrohre unterschiedlichen Durchmesser
aufweisen können; für unterschiedliche Meßrohre sind
dann jeweils Durchflußüberwachungsvorrichtungen mit entsprechend
unterschiedlichem Durchmesser erforderlich,
oder die Durchflußüberwachungsvorrichtung wird relativ
schlecht definiert an dem Meßrohr befestigt, woraus sich
Ungenauigkeiten oder Betriebsstörungen ergeben können.
Hier stört vor allem die genannte Feder.
Die Erfindung steht daher unter der Aufgabe, eine gattungsgemäße
Vorrichtung dahingehend weiterzubilden, daß eine
Anbringung an bestehenden Rohrleitungen, auch unterschiedlicher
Form und Größe, ohne deren Demontage ermöglicht
wird. Dabei soll die neue Vorrichtung aus Kostengründen,
aber auch wegen der wünschenswerten einfachen Handhabung
selbst möglichst einfach aufgebaut sein.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Halterungsvorrichtung
gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorzugsweise sind
die Innenflächen plan ausgebildet.
In die offene Ausnehmung der Halterungsvorrichtung können
Meßrohre unterschiedlicher Durchmesser aufgenommen werden,
in jedem Fall ist durch die Prismenaufnahme eine nachfolgende
sichere Halterung gewährleistet. Die Vorrichtung
kann demgemäß einfach auf ein fest eingebautes Meßrohr
aufgeschoben bzw. angesetzt werden. Ein weiterer Vorteil
ist darin zu sehen, daß die Halterung einfach längs des
Meßrohres verschiebbar ist, so daß unterschiedliche
Positionen, welche unter
schiedlichen Durchflußraten entsprechen, eingenommen
werden können. Darüber hinaus ist die
Vorrichtung an Meßrohren sowohl mit zylindrischer
als auch konischer Außenwand verwendbar. Die lichte
Weite der das Meßrohr aufnehmenden Ausnehmung ist
dabei an den maximal erwarteten Meßrohrdurchmesser
angepaßt; hierbei kann es sich aus Kostengründen empfehlen,
bei Meßrohren stark unterschiedlicher Durchmesser
mehrere unterschiedliche erfindungsgemäße Halterungen
vorzusehen, da für kleine Meßrohrdurchmesser dann
die erfindungsgemäße Halterung kleiner und damit kosten
günstiger ausgeführt werden kann.
Der Winkel des Prismas zwischen
den Innenflächen beträgt etwa 90 Grad und
ist als ein guter Kompromiß zwischen
einem breiten Bereich aufnehmbarer Meßrohre und einer
sicheren Halterung dieser Meßrohre anzusehen.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung wird die offene Ausnehmung weiterhin von
einer an die zweite Innenfläche anschließenden dritten
Innenfläche begrenzt. Hierbei gibt der Abstand zwischen
der ersten Innenfläche und der dritten Innenfläche die
lichte Weite vor, bis zu welcher Meßrohre aufgenommen
werden können.
Ist
die Halterung so ausgebildet, daß die zweite
und die dritte Innenfläche einen Winkel von etwa 90 Grad
einschließen, ergibt sich eine symmetrische, material
sparende Ausbildung der offenen Ausnehmung. Da in diesem
Fall die erste und die dritte Innenfläche annähernd
parallel verlaufen, ist die lichte Weite der Ausnehmung
annähernd konstant und ein Meßrohr, welches anfänglich
in die Ausnehmung paßt, gelangt auch bis in das eine
definierte Halterung ermöglichende Prisma aus erster
und zweiter Innenfläche; ein Verklemmen wird hierdurch
sicher vermieden.
Vorzugsweise ist die Halterung
einstückig ausgebildet. Dies bietet bei der Handhabung
der Vorrichtung den großen Vorteil,
daß bei Demontage und gegebenenfalls späterer Montage,
womöglich an einem anderen Einsatzort, keine Teile ver
loren gehen können, sondern die Vor
richtung immer komplett bleibt.
Die Halterungsvorrichtung kann aus Aluminium beziehungs
weise einer geeigneten Aluminiumlegierung gefertigt sein.
Aufgrund seines relativ geringen spezifischen Ge
wichtes bietet Aluminium als Material
Vorteile, zumal keine allzu hohen Klemmkräfte,
wie sie bei schwereren Materialien eventuell erforderlich
würden, zur Halterung am Meßrohr erforderlich sind, so
daß die Vorrichtung auch an empfind
lichen, beispielsweise zerbrechlichen Meßrohren sicher
und mit nicht allzu hohen Klemmkräften festgelegt werden
kann. Ein ähnlicher Vorteil wird
dadurch erzielt,
daß der Körperteil aus einem schlagzähen Kunststoff, wie
Polystyrol, besteht.
Um das Meßrohr mit der Halterung zur
Anlage zu bringen, ist insbesondere eine in die Ausnehmung
bewegbare Haltevorrichtung (Klemmhalterung) vorgesehen,
zur Festlegung des Meßrohres zwischen den Prismaflächen.
Es kann aber auch eine Aufnahme vorgesehen
sein, über die die Lichtschrankenhalterung mit einer
diese festlegenden Halterung verbunden wird, zum Beispiel
einem Stativ. Das Meßrohr kann dann unter Umständen
ohne Verklemmen frei zwischen die Prismaflächen geführt
und dort zur Anlage gebracht werden. Vorzugsweise ist
eine Klemmvorrichtung vorgesehen, welche längs der win
kelhalbierenden Achse des Prismas verschiebbar angeordnet
ist. Die Klemmvorrichtung bewirkt so automatisch eine
Zentrierung des Meßrohres in der erfindungsgemäßen Halte
rung.
Die Klemmvorrichtung kann als Schraube ausgebil
det sein, welche einen Schraubenkopf und einen Außengewinde
abschnitt aufweist, der in einem in der Halterung angeord
neten Innengewindeabschnitt geführt ist, welcher parallel
oder konzentrisch zur winkelhalbierenden Achse des Prismas
angeordnet ist. Mit einer derartigen Schraube, die sich
im Innengewindeabschnitt des Körperteiles abstützt, kann
die erforderliche Klemmkraft feinfühlig aufgebracht werden.
Besteht die Klemmvorrichtung, vorteilhafterweise eine
Schraube,
aus Kunststoff, so können auch empfindliche
Meßrohre, beispielsweise aus Glas, ohne die Gefahr einer
Beschädigung oder sogar Zerstörung, sicher durch fein
fühliges Anziehen der Kunststoffschraube gehalten werden,
ohne daß, wie beispielsweise bei Metallschrauben, aufgrund
des Kontaktes der Schraubenspitze mit dem Meßrohr, Beschädi
gungen wie ein Verkratzen oder ähnliches zu befürchten
sind.
Die genannte Gefahr kann
auch dadurch
vermieden werden, daß die Klemmschraube zwar aus Metall
besteht, jedoch an ihrem dem Meßrohr zugewandten Endab
schnitt mit einem Kunststoff- oder Gummipuffer versehen
ist. Diese Ausführungsform ist für den Fall zu bevorzugen,
daß relativ große Klemmkräfte von der Schraube aufgebracht
werden müssen, was bei einem Außengewinde der Schraube,
welches aus Metall besteht, einfacher und in dauer
hafterer Weise möglich ist als bei einem Kunststoff
schraubengewinde, das eher verschleißen kann, wenn
nicht besondere Vorkehrungen bezüglich der Material
auswahl getroffen werden. Der Kunststoff- oder Gummi
puffer schützt in diesem Fall das Meßrohr gegen Ver
kratzen oder sonstige Beschädigungen.
Die Position eines Schwebekörpers kann wie folgt
bestimmt werden.
Dazu sind ein elektro
magnetische Strahlung längs eines Strahlungsweges aussendender
Sender und ein auf dem Strahlungsweg angeordneter, die elektro
magnetische Strahlung aufnehmender Empfänger vorge
sehen, wobei der genannte Weg in einer die winkelhal
bierende Achse des Prismas enthaltenden Ebene liegt.
Die elektromagnetische Strahlung kann Licht im sicht
baren oder nichtsichtbaren Bereich, beispielsweise
im Infrarotbereich, sein. Eine derartige, auch als
"Lichtschranke" bezeichnete Anordnung, weist eine
besonders hohe Betriebssicherheit und ein feinfühliges
Ansprechen auf Positionsveränderungen des Schwebekörpers
auf.
Hierzu ist in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung vorgesehen, daß der Sender
eine Fotodiode und der Empfänger ein Fototransistor ist.
Eine Fotodiode, LED: lichtemittierende Diode, gibt es
kommerziell erhältlich auf entsprechende Fototransistoren
abgestimmt. Üblicherweise weisen Fotodiode und Foto
transistor relativ engkegeligen Sende- beziehungsweise
Empfangswinkel auf, wodurch die Störbeeinflussung durch
Störstrahlung stark vermindert wird; eine besonders hohe
Unempfindlichkeit gegenüber Störeinflüssen kann dadurch
erreicht werden, daß der wirksame Wellenlängenbereich
von Sender und Empfänger im Infraroten liegt.
Hierdurch wird die Betriebssicherheit der
Vorrichtung in erheblichem Maße weiter vergrößert.
Bei einer weiteren Ausgestaltung
weist die Halterung eine Ausnehmung zur Aufnahme
des Senders und eine Ausnehmung zur Aufnahme des Empfängers
auf, und beide Ausnehmungen sind konzentrisch zu dem
Strahlungsweg angeordnet. Fotodioden und Fototransistoren
sind nämlich in vielfältigen, größtenteils genormten
Abmessungen erhältlich; werden sie, wie vorgeschlagen,
in entsprechenden Ausnehmungen aufgenommen, so ist bei
Betriebsstörungen ein relativ einfacher Austausch des
jeweils defekten Teiles möglich.
Es ist auch vorteilhaft, eine weitere Sender/Empfängeran
ordnung aus einem Sender und einem Empfänger vorzusehen,
welche auf einem Strahlungsweg angeordnet sind, der in
der aus winkelhalbierender Achse zweier Prismenflächen
und dem ersten Strahlungsweg aufgespannten Ebene liegt.
Im Betriebszustand, also bei an einem Meßrohr angebrachter
Lichtschrankenhalterung, durchkreuzen
zwei Strahlungswege eine, vorzugsweise die zentrale Längs
achse des Meßrohres in einem bestimmten Abstand voneinan
der. Hierdurch wird es, im Unterschied zur Verwendung
von nur einem Sender/Empfängerpaar, möglich, nicht nur
die Über- beziehungsweise Unterschreitung eines bestimmten
Durchflußratenpegels festzustellen, sondern auch Schwan
kungen der Durchflußrate innerhalb eines vorgebbaren
Toleranzfeldes, welches durch den Abstand der beiden
Strahlungswege gegeben ist, zuzulassen und zu überwachen.
Darüber hinaus wird es in vorteilhafter Weise möglich,
bei Veränderungen der Durchflußrate und korrespondierender
Positionsveränderungen des Schwebekörpers eine Trendre
gistrierung vorzunehmen, das heißt festzustellen, ob
sich bei starken Veränderungen der Durchflußrate der
Schwebekörper nach unten oder nach oben aus dem durch
beide Strahlungswege definierten Bereich bewegt hat.
Bei Anordnung von zwei oder mehreren derartiger Sender-/Empfän
geranordnungen im Abstand zueinander sind bei entspre
chender Kalibrierung auch quantitative Messungen der
Durchflußrate möglich.
Vorteilhafterweise verlaufen die winkelhalbierende Achse,
der erste Strahlungsweg und der zweite Strahlungsweg
bei einer Anordnung mit jeweils zwei Sendern und Empfängern
parallel zueinander. Diese besonders symmetrische Anord
nung stellt sicher, daß beide Strahlungswege über ihren
gesamten Verlauf den gleichen Abstand voneinander einhal
ten und darüber hinaus die zentrale Längsachse eines
eingespannten Meßrohres annähernd im Zentrum kreuzen.
Die bezüglich der Ausnehmungen zur Aufnahme des Empfän
gers und des Senders bereits angeführten Vorteile gelten
selbstverständlich entsprechend für die zweite Sender/
Empfängeranordnung.
Es wird auch eine Anordnung vorgeschlagen, die nur einen
Sender mit zwei zugeordneten Empfängern aufweist, wobei
der Sender dann einen kegelförmigen Strahlungsweg be
schreibt, so daß beide Empfänger angesprochen werden
können. Je nachdem, ob einer oder beide und je nachdem,
in welcher Reihenfolge die beiden Empfänger dann Signale
geben, sind Aussagen über die Durchflußrate möglich,
da der Schwebekörper in unterschiedlicher Weise den Strah
lungsweg durchquert.
Die Leuchtdiode(n) und der/die Fototransistor(en) benötigen
elektrische Leitungsanschlüsse zur Zuführung der Betriebs
energie und zur Ableitung der von den Empfängern aufge
nommenen Signale, welche anzeigen, ob der Lichtweg vom
Sender zum Empfänger frei oder durch den Schwebekörper
im Meßrohr unterbrochen ist. Hierfür ist gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung vorge
sehen, daß die Halterung einen parallel zur winkelhal
bierenden Achse verlaufenden Kabelkanal aufweist.
Dadurch kann von der einen Seite der Halterung, in
welchem die Aufnahme für die Fotodiode angeordnet ist,
ein Kabel auf die andere Seite zur Ausnehmung für den
Empfänger geführt und an geeigneter Stelle mit dem Em
pfängerkabel vereinigt werden, ohne daß außerhalb des
Körperteiles (der Halterung) sich Kabelabschnitte nach außen erstrecken
und Beschädigungs- und Störeinflüssen ausgesetzt sind.
Die hierdurch erzielbaren Vorteile werden noch vergrößert,
wenn entsprechende Kabelkanäle auch in den Seitenwänden
vorgesehen sind, in welchen die Ausnehmungen für Sender
beziehungsweise Empfänger angeordnet sind. Die gesamte
interne Verkabelung kann dann innerhalb der Außenflächen
der Halterung stattfinden und ein gemeinsames Energie
versorgungs- und Signalkabel an einer geeigneten Stelle
weggeführt werden. Ein sonst störender "Kabelsalat" wird
so sicher vermieden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch darge
stellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus welchen
sich weitere Vorteile und Merkmale ergeben. Es zeigen:
Fig. 1: Eine Schnittdarstellung eines konischen Meßrohres
mit einem Schwebekörper und dreier beispielhaft
eingezeichneter Lichtstrahlungswege;
Fig. 2: eine schematische Anordnung zweier Sender/Empfän
gerpaare, welche voneinander beabstandet ein
Meßrohr durchkreuzen;
Fig. 3: eine erste Ausführungsform einer erfindungsge
mäßen Halterung; und
Fig. 4: eine weitere Ausführungsform einer erfindungs
gemäßen Halterung mit zusätzlichen Ansichten
von den Schmalseiten und von unten.
In Fig. 1 ist ein konischer Abschnitt eines Meßrohres
allgemein mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet und weist
eine obere weitere Öffnung 12 und eine untere engere
Öffnung 14 auf. In dem Meßrohr 10 ist ein Schwebekör
per 18 frei entlang einer zentralen Längsachse 16 des
Meßrohres 10 beweglich.
Der Schwebekörper 18 weist einen oberen zylindrischen
Abschnitt 20, einen daran anschließenden unteren zylin
drischen Abschnitt 22 und einen sich wiederum hieran
nach unten anschließenden verjüngten Abschnitt 24 auf.
Zwischen dem Schwebekörper 18 und dem Meßrohr 10 bildet
sich ein Ringspalt aus, welcher durch die beiden Pfeile
26, 28 angedeutet ist und sich bei Bewegung des Schwebe
körpers 18 in Richtung auf die obere weitere Öffnung 12
zu vergrößert, bei Bewegung des Schwebekörpers 18 nach
unten, also in Richtung auf die engere Öffnung 14 hin,
verkleinert. Je nach Durchflußmedium entspricht jede
Position des Schwebekörpers 18 entlang der zentralen
Längsachse 16 einer bestimmten Durchflußrate dieses
Mediums, nähere Einzelheiten sind beispielsweise der
VDI-VDE-Richtlinie 3513 entnehmbar.
Weiterhin sind in Fig. 1 beispielhaft drei das Meßrohr 10
und damit auch die Achse 16 senkrecht hierzu durchsetzende
Strahlungswege I-II, III-IV und V-VI eingezeichnet, von
denen nur der erste Strahlungsweg I-II frei die transpa
renten, das heißt transparent gegenüber der verwendeten
Strahlung, Wände des Meßrohres 10 durchquert, wohingegen
die beiden anderen Strahlungswege III-IV und V-VI durch
den Schwebekörper 18 blockiert sind.
In Fig. 2 ist in äußerst vereinfachter schematischer
Darstellung ein außenzylindrisches Meßrohr 30 mit einer
Halterung 32 dargestellt, welche eine
Leuchtdiode 34 aufweist, deren lnfrarotstrahlung längs
eines Strahlungsweges 38 das Meßrohr 30 durchquert und
auf einen Fototransistor 36 gelangt. Ist der Strahlungs
weg 38 nicht durch einen Schwebekörper 18 blockiert,
wie in Fig. 1 anhand des Strahlungsweges I-II skizziert,
so würde der Fototransistor 36 ein Signal abgeben, welches
anzeigt, daß die von der Fotodiode 34 ausgehende Strahlung
empfangen wird.
In der Halterung 32 nach Fig. 2 ist eine weitere Foto
diode 40 vorgesehen, welche entsprechend längs eines
Strahlungsweges 44 Infrarotstrahlung auf einen Foto
transistor 42 abgibt. Ist der Strahlungsweg 44 durch
einen Schwebekörper 18 unterbrochen, wie beispielsweise
in Fig. 1 anhand des Strahlungsweges III-IV dargestellt,
so würde der Fototransistor 42 kein der Strahlungsemission
der Leuchtdiode 40 entsprechendes Signal abgeben. In
dem soeben geschilderten Fall, in dem der Fototransistor
36 ein Signal abgibt, der Fototransistor 42 aber nicht,
würde daher anhand einer geeigneten, auf die von den
Fototransistoren 36, 42 abgegebenen Signale reagierenden
Anzeigevorrichtung festgestellt werden, daß der Strahlungs
weg 38 frei ist, sich hier also kein Schwebekörper befin
det. Prinzipiell könnte der Schwebekörper 18, wenn nur
der Strahlungsweg 38 berücksichtigt wird, ober- oder
unterhalb dieses Strahlungsweges 38 sich befinden. Infolge
der zusätzlichen Information, daß nämlich der Strahlungs
weg 44 unterbrochen ist, wäre jedoch offenbar, daß sich
der Schwebekörper 18 unterhalb, das heißt in Richtung
auf den Lichtweg 44 hin, des Lichtweges 38 befinden muß.
Der Abstand der Lichtwege 38 und 44 voneinander gibt
gleichzeitig die maximale Entfernung an, in welcher sich
bei den genannten Signalverhältnissen der Fototransistoren
36, 42 der Schwebekörper 18 von dem Lichtweg 38 entfernt
haben kann.
Zur Trendbeobachtung, das heißt der Registrierung der
weiteren Bewegungsrichtung des Schwebekörpers 18, sind
nun verschiedene Fälle möglich, welche auf einfache Weise
anhand der von den Fototransistoren 36, 42 abgegebenen
Signale unterschieden werden können. Zunächst könnte,
von der beschriebenen Ausgangssituation aus, der Schwebe
körper sich noch weiter von dem Lichtweg 38 entfernen
und schließlich bis auf eine Position unterhalb des Licht
weges 44 sinken. Gibt daher der dem Lichtweg 44 zugeord
nete Fototransistor 42 ein Signal ab, wobei das bisher
von dem Fototransistor 36, welcher dem Lichtweg 38 zuge
ordnet ist, abgegebene Signal unverändert bleibt, so
wird festgestellt, daß der Schwebekörper 18 sich nach
unten hin aus den beiden Lichtwegen 38, 44 entfernt hat.
Bei einer Strömungsrichtung wie in Fig. 1 angegeben,
also einem Fluß des Mediums von der Öffnung 14 zur Öffnung
12, muß daher in diesem Fall die Durchflußrate gesunken
sein.
Gibt daher, ausgehend von der geschilderten Ausgangs
situation, auf einmal auch der Fototransistor 36 kein
Signal ab, wobei der Fototransistor 42 weiterhin kein
Signal abgibt, so blockiert nunmehr der Schwebekörper 18
sowohl den Lichtweg 38 als auch (noch) den Lichtweg 44
und befindet sich also in diesem Bereich. Bei weiterer
Aufwärtsbewegung des Schwebekörpers 18 wird, wenn auch
der untere verjüngte Abschnitt 24 des Schwebekörpers 18
den Lichtweg 44 verlassen hat, der Fototransistor 42
ein Signal abgeben und der Fototransistor 36 weiterhin
kein Signal abgeben; in diesem Falle hat sich daher die
Durchflußrate deutlich erhöht.
Eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Halterungsvorrichtung 48 ist in Fig. 3 dargestellt. Ein
schematisch im Querschnitt dargestelltes Meßrohr 46 ist
in den beiden Backen eines Prismas aufgenommen, welches
aus einer ersten Prismenfläche 52 und einer zweiten Prismen
fläche 54 gebildet wird. Mit einer an die zweite Prismen
fläche 54 anschließenden dritten Fläche 56 ist eine Aus
nehmung 50 ausgebildet, welche von den drei Flächen
52, 54, 56 begrenzt und nach außen zum Aufschieben auf
das Meßrohr frei ist. Der Körperteil der Halterung ist
somit nach drei Seiten (oben, unten, eine Außenseite)
offen. Nach außen wird die Halterung 48
sonst durch Außenwände 58, 60, 62 und 64 begrenzt, wodurch
sich eine Quaderform der Halterung 48
ergibt, aus welcher die Ausnehmung 50 ausgenommen worden
ist. Die winkelhalbierende Achse der Flächen 52, 54 des
Prismas ist schematisch durch die Bezugsziffer 66 bezeich
net und verläuft parallel zur Außenwand 58 beziehungsweise
62. Konzentrisch zur Winkelhalbierenden 66 ist eine
Klemmschraube 68, 70 mit einem Gewinde- und Anpreßabschnitt
68 und einem Schraubenkopf 70 angeordnet. Dazu weist
die Halterung noch eine Gewindebohrung zur Aufnahme
des Gewindeabschnitts der Schraube auf, wie anhand der
Fig. 4 noch näher erläutert wird. Durch Verdrehen des
Schraubenkopfes 70 wird die Klemmschraube auf das Meßrohr
46 hin bewegt und drückt dieses in die Prismenaufnahme
52, 54.
Ein zentrales Energieversorgungs- und Signalkabel 72
erstreckt sich von der Außenwand 60 nach außen und führt
innerhalb der Halterung 48 zu Leuchtdioden
und Fototransistoren, wie beispielsweise näher in Fig. 4
dargestellt ist.
In Fig. 4 ist eine weitere Ausführungsform einer
Halterung 75 mit weiteren Einzelheiten darge
stellt, wobei die beiden schmalen und die untere lange
Seitenfläche in hochgeklappter Darstellung gezeigt sind.
Das Aufnahmeprisma zur Festlegung eines Meßrohres wird
hier aus einer ersten Prismenfläche 74 und einer zweiten
Prismenfläche 76 gebildet, welche einen Winkel von 90
Grad aufspannen. Wiederum im rechten Winkel zur zweiten
Prismenfläche 76 erstreckt sich eine dritte Fläche
78 und verläuft parallel zur ersten Prismenfläche 74.
Die maximal aufnehmbare lichte Weite eines Meßrohres
wird demnach durch die lichte Weite der mit der Bezugs
ziffer 77 bezeichneten Ausnehmung gegeben, das heißt
durch den Abstand der ersten Prismenfläche 74 von der
dritten Prismenfläche 78. Demnach beträgt der Winkel
zwischen Winkelhalbierender 66 der Prismaflächen 74, 76
und der dritten Fläche 78 der Ausnehmung 77 etwa 45
Grad.
Konzentrisch zur winkelhalbierenden Achse 66 ist in einer
Seitenwand 82 eine Öffnung 84 vorgesehen, welche sich
in einer konzentrisch zur Achse 66 in Richtung auf die
Ausnehmung 77 hin verlaufenden Gewindebohrung 80 fort
setzt. In diesem Gewinde wird eine Schraube, vergleiche
die Schraube 68, 70 in Fig. 3, aufgenommen.
In der Seitenwand 82 sind symmetrisch jeweils seitlich
von dem zentralen Loch 84 zwei weitere Ausnehmungen 86, 88
vorgesehen, in welche Leuchtdioden aufgenommen werden
können, vergleiche die Leuchtdioden 34, 40 in Fig. 2.
In der Seitenwand 82 führt eine die Löcher 84, 86, 88 um
schließende Ausnehmung als Kabelkanal 90 nach unten zu
einer Kabelkanalöffnung 92, welche in einen Kabelkanal 94
mündet, der parallel zu einer unteren Wand 96 verläuft.
Dieser setzt sich an seinem anderen Ende über eine Öffnung
110 in einen wiederum nach oben führenden Kabelkanal
98 fort, welcher parallel zu einer weiteren Außenwand
100 verläuft.
Die andere Seitenwand 100 weist in einer zur Position der Aus
nehmungen 86, 88 korrespondierenden Anordnung Ausnehmungen
108, 106 zur Aufnahme von Fototransistoren, wie beispiels
weise den Fototransistoren 36, 42 aus Fig. 2, auf. Die
Zentren der Ausnehmungen 86, 88, 106 und 108 liegen daher
in einer Ebene, in welcher auch die Winkelhalbierende 66
der Prismenaufnahme 74, 76 liegt, hier parallel zur Seiten
wand 96.
Die vierte Außenwand ist mit der Bezugsziffer 102 bezeich
net und bildet den oberen Abschluß. Die in Fig. 4 darge
stellte Halterung 75 unterscheidet sich
insoweit von der in Fig. 3 dargestellten
Halterung 48, daß die dort sowohl im Bereich der einen
Seitenwand 60 als auch im Bereich der anderen Seitenwand 64
parallel zur unteren Wand 62 verlaufende obere Wand 58
im Falle der Fig. 4, in welcher die obere Wand mit der
Bezugsziffer 102 bezeichnet ist, nicht auf der der Seite
100 gegenüberliegenden Seite 82 dieselbe Höhe erreicht,
sondern erkennbar die Seitenwand 82 in Fig. 4 kürzer
ausgeführt ist als die Seitenwand 100.
Grundsätzlich können bei den beschriebenen Ausführungs
formen mit Lichtschranken 34, 36 beziehungsweise 40, 42
die Halterungskörper 48, 75 aus beliebigem Material her
gestellt sein, wobei aus Kosten-, Gewichts- und Korro
sionsgründen einer Aluminiumlegierung der Vorzug gegeben
wird. Sollen statt der beschriebenen Lichtschranken andere
Positionsaufnehmer Verwendung finden, welche auf induktiver
oder kapazitiver Basis arbeiten, wobei ein induktive
beziehungsweise kapazitive Veränderungen hervorrufender
Schwebekörper 18 Verwendung findet, muß darauf geachtet
werden, daß das für die Halterungskörper 48, 75 verwendete
Material die induktiven oder kapazitiven Wirkungen weder
schwächt noch allzu stark beeinflußt. In derartigen Fällen
ist es vorteilhaft, Halterungskörper 48, 75 einzusetzen,
die aus einem Kunststoff, vorzugsweise einem schlagzähen
Kunststoff wie Polypropylen oder Polystyrol, bestehen.
Auf jeden Fall werden auch solche Ein
richtungen unter dem Begriff "Lichtschranke" subsumiert.
Claims (23)
1. Halterungsvorrichtung für Schwebekörper-Durchflußmesser
mit einer nach mindestens drei Seiten hin offenen Halterung
(48, 75) zur Aufnahme eines Meßrohres (46), wobei die
Halterung (48, 75) mindestens einen, eine elektromagnetische
Strahlung längs eines Strahlungsweges (38) aussendenden
Sender (34) und mindestens einen, auf dem
Strahlungsweg (38) angeordneten, die elektromagnetische
Strahlung aufnehmenden Empfänger (36) aufweist und
das Meßrohr (46) zwischen Sender (34) und Empfänger
(36) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halterung (48, 75) zur Aufnahme des Meßrohres (46)
prismenförmig gestaltet ist und eine erste Innenfläche
(52, 74) und eine sich in einem Winkel von etwa 90
Grad hierzu erstreckende zweite Innenfläche (54, 76)
aufweist, wobei der Strahlungsweg (38) in einer die
Winkelhalbierende (66) enthaltenden Ebene des Prismas
(52, 74; 54, 76) liegt.
2. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmung (50, 77) der Halterung
(48, 75) weiterhin von einer an die zweite Innenfläche
(54, 76) anschließenden dritten Innenfläche (56, 78)
begrenzt wird.
3. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die zweite (54, 76) und die dritte
Innenfläche (56, 78) einen Winkel von etwa 90 Grad
einschließen.
4. Halterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (48, 75)
einstückig ausgebildet ist.
5. Halterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (48, 75)
aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung besteht.
6. Halterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (48, 75)
aus einem schlagzähen Kunststoff, wie Polypropylen,
besteht.
7. Halterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
6, gekennzeichnet durch eine in die Ausnehmung (50, 77)
der Halterung (48, 75) bewegbare Haltevorrichtung für
das festzulegende Meßrohr (46).
8. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß eine Klemmvorrichtung (68, 70) vorge
sehen ist, welche längs einer winkelhalbierenden Achse
(66) zweier Flächen (52, 74; 54, 76) des Prismas ver
schiebbar angeordnet ist.
9. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmvorrichtung aus zumindest
einer Schraube (68, 70) besteht, welche jeweils einen
Schraubenkopf (70) und einen Außengewindeabschnitt
(68) aufweist, welcher in einem in der Halterung
(48, 75) angeordneten Innengewindeabschnitt (80) geführt
ist, welcher konzentrisch oder parallel zur winkelhalbierenden
Achse (66) des Prismas (52, 74; 54, 76)
angeordnet ist.
10. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klemmvorrichtung (68, 70)
aus Kunststoff besteht.
11. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klemmvorrichtung (68, 70)
aus Metall besteht und an ihrem dem Meßrohr (46)
zugewandten Endabschnitt mit einem Kunststoff- oder
Gummipuffer versehen ist.
12. Halterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Sender eine
Fotodiode (LED) (34) und der Empfänger ein Fototransistor
(36) ist.
13. Halterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung
(48, 75) eine Ausnehmung (88) zur Aufnahme des Senders
(34) und eine Ausnehmung (106) zur Aufnahme des Empfängers
(36) aufweist, und daß die Ausnehmungen (88, 106)
konzentrisch zu dem Strahlungsweg (38) angeordnet
sind.
14. Halterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine weitere
Sender-/Empfängeranordnung aus einem Sender (40)
und einem Empfänger (42) vorgesehen ist, welche auf
einem Strahlungsweg (44) angeordnet sind, der in
der aus winkelhalbierender Achse (66) und dem ersten
Strahlungsweg (38) aufgespannten Ebene liegt.
15. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die winkelhalbierende Achse (66),
der erste Strahlungsweg (38) und der zweite Strah
lungsweg (44) parallel zueinander verlaufen.
16. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterung (48, 75) eine Ausnehmung
(86) zur Aufnahme des zweiten Senders (40)
und eine Ausnehmung (108) zur Aufnahme des zweiten
Empfängers (42) aufweist und daß die Ausnehmungen
(86, 108) konzentrisch zum zweiten Strahlungsweg (44)
angeordnet sind.
17. Halterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 11
bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sender und
zwei diesem zugeordnete, im Abstand voneinander angeordnete Empfänger
vorgesehen sind und der Sender einen Strahlungsweg
beschreibt, der beide Empfänger erreicht.
18. Halterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung
(48, 75) einen parallel zur winkelhalbierenden Achse
(66) verlaufenden Kabelkanal (94) aufweist.
19. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß ein weiterer Kabelkanal (90)
zur Verbindung von Sender (34; 40) und Kabelkanal
(94) vorgesehen ist.
20. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch
gekennzeichnet, daß ein weiterer Kabelkanal (98)
zur Verbindung von Empfänger (36; 42) und Kabelkanal
(94) vorgesehen ist.
21. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kabelkanäle (90, 94, 98) je
weils parallel zu einer korrespondierenden Außenkante
(82, 96, 100) der Halterung (48, 75) angeordnet sind.
22. Halterungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 21, gekennzeichnet durch eine Aufnahme (112)
zum Festlegen einer Haltevorrichtung für die
Halterungsvorrichtung.
23. Halterungsvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahme (112) an einer
Außenwand (96) der Halterung (48, 75) angeordnet
ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19853528270 DE3528270A1 (de) | 1985-08-07 | 1985-08-07 | Lichtschrankenhalterung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19853528270 DE3528270A1 (de) | 1985-08-07 | 1985-08-07 | Lichtschrankenhalterung |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3528270A1 DE3528270A1 (de) | 1987-02-19 |
| DE3528270C2 true DE3528270C2 (de) | 1991-05-29 |
Family
ID=6277883
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19853528270 Granted DE3528270A1 (de) | 1985-08-07 | 1985-08-07 | Lichtschrankenhalterung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3528270A1 (de) |
Families Citing this family (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US6000353A (en) * | 1997-06-02 | 1999-12-14 | De Leu; Douglas F. | Solar powered raft with guidance system |
Family Cites Families (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| GB1203368A (en) * | 1967-12-18 | 1970-08-26 | Bendix Corp | Apparatus for detecting the location of a movable object |
-
1985
- 1985-08-07 DE DE19853528270 patent/DE3528270A1/de active Granted
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3528270A1 (de) | 1987-02-19 |
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