DE3523342A1 - Vorrichtung zur laserchirurgie und insbesondere zur keratomie der cornea (i) - Google Patents
Vorrichtung zur laserchirurgie und insbesondere zur keratomie der cornea (i)Info
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Laser
chirurgie und insbesondere zur Keratomie der Cornea mit
einem UV-Laser gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Beispielsweise aus dem Artikel "Excimer-Laser surgery of the
Cornea" von Stephen L. Trokel (American Journal of Ophthal
mology, 1983, Band 96, Seite 710-715) ist es bekannt, daß
sich insbesondere Argon-Fluorid-Excimer-Laser mit einer
Wellenlänge von 193 nm dazu eignen, Operationen an der
Cornea auszuführen. Ziel derartiger Operationen ist es
beispielsweise, durch Aufbringen eines bestimmten "Schnitt
mustes" anomale Krümmungen der Cornea zu beheben.
Bei den bekannten Vorrichtungen zur Keratomie der Cornea
wie sie beispielsweise in dem vorstehend genannten Artikel
beschrieben und bei der Formulierung des Oberbegriffs des
Patentanspruchs 1 vorausgesetzt sind, wird eine Maske ver
wendet, deren UV-Licht-durchlässige Bereiche die Form des
gewünschten "Schnittmusters" hat. Diese Maske wird dicht vor
dem zu operierenden Auge angeordnet und mit UV-Laserlicht
bestrahlt.
Bedingt durch diesen Aufbau haben die bekannten Vorrichtun
gen gemäß Oberbegriff des Patentanspruch 1 eine Reihe von
Nachteilen:
Für jedes gewünschte Schnittmuster ist eine speziell ange
fertigte Maske erforderlich. Da sich die einzelnen zu ope
rierenden Augen hinsichtlich ihrer Form, ihrer Krümmung etc.
unterscheiden, ist auch bei "topologisch" gleichem Schnitt
muster praktisch für jede Operation die Anfertigung einer
eigenen Maske erforderlich.
Darüberhinaus behindert die Anordnung der Maske unmittelbar
vor dem zu operierden Auge die Kontrolle des Behandlungser
folgs während der Operation.
Durch die Verwendung der dicht vor dem zu operierenden Auge
angeordneten Maske ist auch die Integration der bekannten
Vorrichtung zur Keratomie in normalerweise verwendete Augen
untersuchungsgeräte, wie Spaltlampengeräte etc. nicht mög
lich.
Die Erfindung geht von dem Grundgedanken aus, eine Vorrich
tung zur Laserchirurgie und insbesondere zur Keratomie der
Cornea in ein Spaltlampengerät derart zu integrieren, daß
der normale in der Spaltleuchte vorgesehene Spalt als Blende
für den UV-Laserstrahl verwendbar ist.
Es sind zwar bereits Vorrichtungen vorgeschlagen worden, bei
denen ein Chirurgielaser mit einem Spaltlampengerät kombi
niert ist.
Bei diesen Vorschlägen wird der Laserstrahl entweder durch
das Spaltlampengehäuse - allerdings ohne den Spalt der
Spaltleuchte zur Strahlbegrenzung zu verwenden - oder durch
den Arm geführt, der das Spaltlampenmikroskop trägt. Bei
diesen bekannten Vorschlägen wird das Laserlicht zunächst
koaxial zu der durch das zu operierende Auge gehenden Dreh
achse der Spaltleuchte bzw. des Spaltlampenmikroskops umge
lenkt, anschließend aus der Drehachse in den Trägerarm der
Spaltleuchte bzw. des Spaltlampenmikroskops ausgespiegelt
und dann parallel zur Drehachse umgelenkt, so daß es durch
die Spaltleuchte bzw. den senkrechten Teil des Trägerarms
des Spaltlampenmikroskops geht. Erst nach einer erneuten
Reflexion wird dann das Licht in einer Horizontalebene in
das zu operierende Auge geführt.
Damit ist es bei den bekannten Vorschlägen erforderlich, das
Licht des Operationslasers mindestens viermal mittels Spie
geln, Prismen etc., umzulenken. Für die beim Stand der
Technik ausschließlich verwendeten Argonlaser, deren Licht
im sichtbaren Bereich liegt, bzw. Neodym-YAG-Laser, die
Licht im nahen Infrarot abgeben, spielen diese mehrfachen
Reflexionen keine Rolle, da für Licht in diesem Wellenlän
genbereich Spiegel mit hohem Wirkungsgrad zur Verfügung
stehen.
Im UV-Wellenlängenbereich, beispielsweise also für Wellen
längen von 193 nm, stehen jedoch keine Spiegelelemente mit
hohem Reflexionsgrad zur Verfügung.
Erfindungsgemäß wird deshalb die Aufgabe gestellt, eine
Vorrichtung zur Laserchirurgie und insbesondere der Kerato
mie der Cornea mit einem UV-Laser anzugeben, bei der der
Spalt einer Spaltleuchte als Blende verwendbar ist - was
bislang noch nicht in Betracht gezogen worden ist - und bei
der die Zahl der Reflexionen des UV-Laserstrahls möglichst
gering ist.
Eine erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist mit ihren
Weiterbildungen in den Patentansprüchen angegeben.
Der Erfindung liegt das Prinzip zugrunde, die Bewegung der
Spaltleuchte von der Bewegung des Spaltlampenmikroskops zu
trennen, das in bekannter Weise um eine senkrechte Achse
schwenkbar ist, die in Grundstellung der Vorrichtung bei
spielsweise durch das zu operierende Auge gehen kann. Die
Spaltleuchte selbst ist - anders als bei den bekannten
Spaltlampengeräten nicht um diese senkrechte Achse schwenk
bar, sondern lediglich in horizontaler Richtung senkrecht
zur Achse des zu operierenden Auges verschiebbar. Damit ist
es möglich, den Laserstrahl direkt mittels einer Umlenkein
richtung, beispielsweise eines Prismas, die fest mit der
Basis der Spaltleuchte verbunden ist, in den Strahlengang
derselben einzuführen, ohne daß der Laserstrahl zunächst
über die Schwenkachse geführt werden müßte. Hierdurch können
von den vier bei den bekannten Vorrichtungen benötigten
Prismen bzw. Spiegeln zwei eingespart werden, da lediglich
noch die Umlenkeinrichtung, die den zunächst in Richtung der
Verschiebung der Spaltleuchte geführten Laserstrahl in den
Strahlengang der Spaltleuchte einspiegelt und die Umlenkein
richtung erforderlich ist, die den aus der Spaltleuchte
austretenden Laserstrahl auf das zu operierende Auge lenkt.
Um dennoch sämtliche Freiheitsgrade bezüglich der Bewegung
der Operationsvorrichtung und der Beobachtungseinheit zu
erhalten, ist die Kinnstütze für den Kopf des Patienten in
Richtung der Achse des zu operierenden Auges verschiebbar,
so daß der Abstand zwischen der in seitlicher Richtung
verschiebbaren Spaltleuchte und dem zu operierenden Auge
konstant gehalten werden kann.
Hierbei wird unter Kinnstütze jede Einrichtung verstanden,
die geeignet ist, den Kopf des Patienten zu fixieren. Die
Kinnstütze kann also jederzeit zusätzlich beispielsweise
eine zusätzliche Stirnstütze aufweisen. Ebenso bezieht sich
der Begriff horizontal auf eine Vorrichtung, die zur Opera
tion eines sitzenden Patienten ausgebildet ist. Bei Vorrich
tungen, die für die Operation eines liegenden Patienten
gedacht sind, ist der Begriff horizontal entsprechend zu
definieren. Unter horizontaler Ebene wird deshalb jede Ebene
verstanden, die die Verbindungsgerade der beiden Augen des
Patienten sowie die Augenachsen in Normalstellung enthält.
Durch die erfindungsgemäß vorgesehene Trennung der Bewegung
der Spaltleuchte und des Spaltlampenmikroskops und die
Verschiebung der Spaltleuchte in nur einer Richtung senk
recht zur Achse des untersuchten Auges bei gleichzeitiger
Bewegung der Kinnstütze als dritter Achse ist es möglich die
Zahl der Umlenkelemente auf zwei zu reduzieren und damit
ihre Zahl gegenüber der Strahlführung, wie sie für Vorrich
tungen anderer Gattung bekannt ist, zu halbieren.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Gemäß Anspruch 2 ist die Spaltleuchte an einem Teleskoparm
befestigt. Dies erlaubt nicht nur eine vergleichsweise
einfache Befestigung und Verschiebung der Spaltleuchte,
sondern auch eine vollständige Kapselung des Laserstrahls
vor Eintritt in die Spaltleuchte.
Die Bewegung der Kinnstütze kann im Prinzip in beliebiger
Weise mit der Bewegung der Spaltleuchte und gegebenfalls der
Drehung des Spiegelelements gekoppelt werden, das den Be
leuchtungs- und den Operationslichtstrahl auf das zu operie
rende Auge lenkt. Beispielsweise kann hierzu eine mechani
sche Koppelung verwendet werden.
Eine besonders einfache Ausbildung erhält man jedoch gemäß
Anspruch 3, wenn die Spaltleuchte in an sich bekannter Weise
durch den Operateur von Hand oder motorisch verfahrbar ist,
während die Kinnstütze, d.h. das Fixierelement für den Kopf
des Patienten motorisch verfahren wird. Die Koordination
zwischen den einzelnen Verschiebungen sowie gegebenenfalls
der Drehung des Umlenkelements für den Beleuchtungs- und
Operationslichtstrahl übernimmt eine elektronische Regelung,
die dafür sorgt das die Länge des Lichtwegs zwischen dem zu
operierenden Auge und der Spaltleuchte unabhängig von der
seitlichen Auslenkung der Spaltleuchte konstant bleibt.
Da die Augenoberfläche als Bildebene keine ebene Fläche,
sondern eine extrem gekrümmte Fläche ist, die typischerweise
eine 45-Neigung zum Operationslichtstrahl hat, können sich
Probleme hinsichtlich der Schärfentiefe des mit UV-Lichts
abgebildeten Spaltbildes ergeben. Derartige Probleme führen
zu einer "an den Rändern ausgefranzten" Schnittfigur. Dies
läßt sich vermeiden, wenn gemäß Anspruch 4 der Spalt der
Spaltleuchte zwischen zwei sammelnden optischen Elementen
angeordnet ist, die eine telezentrische Anordnung bilden.
Überraschenderweise ergibt sich nämlich aufgrund der Kohä
renz des UV-Laserlichts in Verbindung mit der telezentri
schen Anordnung eine große Schärfentiefe im Bereich mehrerer
Millimeter, so daß der mit UV-Licht abgebildete Spalt über
mehrere Millimeter eine gleichbleibende Konturschärfe zeigt.
Das mit sichtbarem und kohärentem Licht beleuchtete Spalt
lampenbild zeigt allerdings weiterhin die bekannte geringe
Schärfentiefe einer inkohärenten Abbildung.
Deshalb kann unter Umständen ein weiterer Laser, beispiels
weise ein Helium-Neonlaser vorgesehen werden, der im sicht
baren Bereich arbeitet und ausschließlich als Zielstrahl
dient.
Der mechanische Spalt der Spaltleuchte kann natürlich in an
sich bekannter Weise mechanisch rotiert werden, um bei
spielsweise radiale Keratomie-Schnitte auszuführen. Da dann
aber der Spalt mit UV-Laserlicht flächig ausgeleuchtet
werden muß, schneidet der Spalt nur einen geringen Teil des
zur Verfügung stehenden Laserlichts heraus.
Die erfindugnsgemäße Ausbildung, bei der die Zahl der
Prismen bzw. Spiegelelemente halbiert wird, erlaubt jedoch
eine weitere vorteilhafte Variante, bei der das Spaltbild
auf der Hornhaut optisch beispielsweise mittels eines Dove-
Prismas, eines Oxley-Prismas oder beispielsweise eines
weitergebildeten Oxley-Prismas, wie es in der gleichzeitig
eingereichten Anmeldung "Vorrichtung zur Laserchirurgie und
insbesondere zur Keratomie der Cornea (III)" beschrieben
ist, gedreht werden.
Diese im Anspruch 5 beanspruchte optische Drehung des Spalt
bildes hat den Vorteil, daß der von vornherein längliche
Strahlquerschnitt von Excimer-Lasern nicht quadratisch
aufgeweitet werden muß, sondern länglich belassen werden
kann und lediglich voll auf dem Spalt konzentriert werden
muß. Dies kann durch eine einfache telezentrische Strahlauf
weitung sowie gegebenenfalls auch durch eine Strahlaufwei
tung mit Zylinderlinsen erfolgen.
Mit einer die Merkmale des Anspruchs 1, 4 und 5 aufweisenden
Vorrichtung erhält man eine optimale Ausnutzung der im
Strahlquerschnitt eines Excimer-Lasers vorhandenen Leistung,
so daß die Operationszeiten deutlich verkürzt werden.
Die Erfindung wird nachstehend exemplarisch unter Bezugnahme
auf die Zeichnung beschrieben in der zeigen:
Fig. 1a einen schematischen Querschnitt durch eine erfin
dungsgemäße Vorrichtung
Fig. 1b einen schematischen Längsschnitt durch eine erfin
dungsgemäße Vorrichtung, und
Fig. 2 einen Querschnitt durch ein weiteres Ausführungs
beispiel der Erfindung.
Die Fig. 1a und 1b zeigen einen Querschnitt bzw. einen
Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung. Die
nur schematisch dargestellte Vorrichtung weist einen Exci
merlaser 1, eine Spaltleuchte 2, ein Spaltlampenmikroskop
3 und eine Kinnstütze 4 für den Kopf des Patienten auf. Die
Spaltleuchte 2 ist an einem Teleskoparm 5 in Richtung eines
mit x bezeichneten Pfeiles verschiebbar gehalten. Die Kinn
stütze 4 ist motorisch in Richtung eines mit y bezeichneten
Pfeils verschiebbar. Das Spaltlampenmikroskop 3 ist in
an sich bekannter Weise um eine senkrechte Achse 6 schwenk
bar, die in Grundstellung der Kinnstütze 4 durch das zu
operierende Auge geht.
Der Strahl 7 des Excimerlasers 1 wird von einer nur schema
tisch dargestellten Aufweitoptik 8 aufgeweitet und durch den
Teleskoparm 5 geführt, an dem die Spaltleuchte 2 geführt und
befestigt ist.
Ein Prisma 9 lenkt den Strahl 7 um 90 um, so daß der Laser
strahl 7 im Strahlengang der Spaltleuchte 2 verläuft. Die
Optik und der Spalt der Spaltleuchte 2 ist nur schematisch
dargestellt und pauschal mit dem Bezugszeichen 10 bezeich
net. Der Laserstrahl 7, der durch den Spalt der Spaltleuchte
2 begrenzt wird, wird anschließend von dem Prisma 11 auf das
zu operierende Auge gelenkt.
Die Erfindung wird im folgenden näher unter Bezugnahme auf
Fig. 2 beschrieben.
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäß
ausgebildete Spaltleuchte 2, die an dem Teleskoparm 5 in
Richtung des Pfeils x verschiebbar gehalten ist. Der Laser
strahl 7 des in Fig. 2 nicht dargestellten Lasers 1 trifft
auf einen Spiegel 9 und wird von diesem um 90, d.h. in
Richtung des Pfeils z umgelenkt. Anschließend passiert der
Laserstrahl 7 eine Linse 13 mit positiver Wirkung, den Spalt
14 der Spaltleuchte 2 und eine weitere Linse 15 mit positi
ver Wirkung. Im Anschluß an die Linse 15 ist ein Drehprisma
12, beispielsweise ein Dove-Prisma oder ein Oxley-Prisma
angeordnet. Das Prisma 12 ist in der Lage das Bild des
Spaltes 14 auf der zu operierenden Cornea zu drehen, so daß
radiale und "tangentiale" Schnitte sowie sämtliche zwischen
diesen beiden Lagen liegende Schnitte ausgeführt werden
können.
Das Prisma 11 hat - wie bereits in Verbindung mit Fig. 1
beschrieben - die Aufgabe, den Strahl der Spaltleuchte 2 auf
das zu operierende Auge zu lenken. Zusätzlich ist in der
Spaltleuchte 2 eine an sich bekannte Beleuchtungseinrichtung
16 vorgesehen, die den Spalt 14 mit sichtbarem Licht be
leuchtet. Mit dem Bezugszeichen 16 ist die in bekannter
Weise aufgebaute Beleuchtungseinrichtung, die eine Lampe,
einen Kondensor usw. aufweist, pauschal bezeichnet. Der
Spiegel 9 ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel eine mit
einer Beschichtung versehene Quarzglasplatte, die teildurch
lässig ist, so daß in den Strahlengang der Spaltleuchte
sowohl der Laserstrahl 7 als auch das Licht der Beleuch
tungseinrichtung 16 eingeführt werden. Die Linsen 13, 15
sind UV-Achromate, die beispielsweise aus CaO 2 und SiO 2
bestehen können und die eine telezentrische Anordnung bil
den, d.h. der "Abstand" der beiden Linsen 13 und 15 ist
gleich der Summe ihrer Brennweiten. Bei dem in Fig. 2 ge
zeigten Ausführungsbeispiel ist die Brennweite der Linse 13
etwa 200 mm, während die Brennweite der Linse 14 zwischen 50
und 100 mm, bevorzugt bei etwa 60 mm liegt. Ausdrücklich
wird jedoch darauf hingewiesen, daß sich die Brennweitenwer
te der eine telezentrische Anordnung bildenden Linsen 13 und
14 nach den jeweiligen Verhältnissen richtet; entscheidend
ist lediglich, daß die beiden Linsen bzw. Linsengruppen eine
telezentrische Anordnung bilden.
Das in Fig. 2 gezeigte Ausführungsbeispiel weist eine Reihe
von Vorteilen auf:
Durch die Verschiebung der Spaltleuchte 2 in Richtung des
Pfeils x, die Verschiebung der Kinnstütze 4 in Richtung des
Pfeils y, sowie den Höhentrieb des Spaltes, der eine Ver
schiebung in Richtung des Pfeils z ermöglicht, hat man
sämtliche Freiheitsgrade bei der Verstellung der einzelnen
Elemente. Dennoch sind lediglich zwei Spiegel, nämlich die
Spiegel 9 und 11 erforderlich, die den UV-Laserstrahl 7 auf
das zu operierende Auge lenken.
Durch die Verwendung des in einer Spaltlampe vorhandenen
Spaltes 14 als Maske für das UV-Laserlicht wird der bauliche
Aufwand wesentlich reduziert, da der in jeder Spaltleuchte
vorhandene Spalt sämtliche Verstellmöglichkeiten aufweist,
die für Operationen an der Kornea benötigt werden.
Durch die Verwendung einer optischen Dreheinrichtung 12 ist
es möglich, den Spalt nur in seiner Länge und seiner Breite
zu verändern, ohne ihn in der Spaltebene zu drehen. Eine
Drehung des Spaltbildes auf der Cornea erfolgt ausschließ
lich mittels der optischen Dreheinrichtung (12). Damit kann
die Ausleuchtung des Spaltes derart erfolgen, daß praktisch
das gesamte UV-Laserlicht zu Operationszwecken verwendet
werden kann.
Vor allem aber weist die Anordnung des Spaltes zwischen zwei
Linsen, die eine telezentrische Anordnung bilden folgenden
überraschenden Vorteil auf:
Das UV-Spaltbild, d.h. die mit UV-Laserlicht bewirkte Abbil
dung des Spaltes auf der Hornhaut hat eine wesentlich größe
re Schärfentiefe als das sichtbare Spaltbild. Die Schärfen
tiefe des UV-Spaltbildes beträgt mehrere Millimeter, so daß
trotz der Neigung der Cornea eine hohe Konturschärfe des
Spaltbildes erhalten bleibt. Die hohe Schärfentiefe ist eine
Folge der Beleuchtung des Spaltes mit kohärentem Laserlicht.
Die Beleuchtung mit inkohärentem sichtbaren Licht mittels
der Beleuchtungseinrichtung 16 ergibt demgegenüber das
normale Spaltbild mit geringer Tiefenschärfe und demgemäß
geringerer Konturschärfe auf der Cornea.
Vorstehend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbei
spiels exemplarisch beschrieben worden. Innerhalb des allge
meinen Erfindungsgedankens, die Zahl der Spiegelelemente,
die zum Führen des Laserstrahls auf das zu operierende Auge
erforderlich sind, herabzusetzen und den Spalt einer Spalt
leuchte als Maske für die Operation zu verwenden, ist eine
Vielzahl von Modifikationen möglich.
Beispielsweise können sämtliche verwendete Spiegelelemente
Quarzglas-Prismen sein, die gegenüber Spiegelschichten den
Vorteil eines höheren Reflexionsgrades haben. Auch ist es
möglich, um auch im sichtbaren Bereich eine hohe Kontur
schärfe des Spaltbildes zu erzielen, zusätzlich einen Ziel
strahl-Laser, beispielsweise einen Helium-Neon-Laser zu
verwenden. Die Einrichtung, die eine motorische Verstellung
der Kinnstütze sowie gegebenenfalls eine Drehung des Prismas
11 entsprechend der seitlichen Auslenkung der Spaltleuchte
2, d.h. der Verschiebung der Spaltleuchte 2 in Richtung des
Pfeils x bewirkt, kann eine elektronische Steuerung oder
eine mechanische Koppelung sein. Vorzuziehen jedoch ist eine
elektronische Steuerung, da bei einer elektronischen Steue
rung eine motorische Verstellung der Kinnstütze leicht zu
realisieren ist.
Claims (7)
1. Vorrichtung zur Laserchirurgie und insbesondere zur
Keratomie der Cornea, mit einem UV-Laser (1) dessen Strahl
(7) auf das zu operierende Gewebe abbildbar ist, und in
dessen Strahlengang eine Blende (14) angeordnet ist, die den
beleuchteten Bereich des Gewebes begrenzt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine in Horizon
talrichtung senkrecht (x) zur Augenachse verschiebbare
Spaltleuchte (2) und eine in Richtung der Augenachse (y)
verschiebbare Kinnstütze (4) aufweist, und
daß der Strahl (7) des UV-Lasers (1) zunächst in Richtung
(x) der Linearverschiebung der Spaltleuchte (2) geführt ist,
und mittels einer fest mit der Basis der Spaltleuchte ver
bundenen Spiegeleinrichtung (9) in den Strahlengang der
Spaltleuchte (2) eingespiegelt ist, deren Spalt (14) auch
als Blende für den Operationslichtstrahl dient.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spaltleuchte an einem Teles
koparm (5) linear verschiebbar gehalten ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß eine elektronische Steuerung bei
Linearverschiebung der Spaltleuchte (1) die Kinnstütze (4)
motorisch derart verfährt, daß der Abstand zwischen Spalt
leuchte und dem zu operierenden Auge konstant bleibt, und
die Spiegeleinrichtung (9) auf das zu operierende Auge
nachdreht.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Spalt (14) der Spaltleuchte
(1) zwischen zwei sammelnden optischen Elementen (13, 15)
angeordnet ist, die eine telezentrische Anordnung bilden.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Drehung des Spaltbildes
zwischen Spalt (14) und dem zu operierenden Gewebe ein
optisches Drehelement (12) angeordnet ist, das den Strahl um
die optische Achse rotiert.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Drehelement (12) zwischen
Spalt (14) und dem zweiten sammelnden optischen Element (15)
angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß als Spiegelelemente zur Strahl
umlenkung vergütete Prismen aus Quarzglas verwendet werden.
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19853523342 DE3523342A1 (de) | 1985-06-29 | 1985-06-29 | Vorrichtung zur laserchirurgie und insbesondere zur keratomie der cornea (i) |
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| DE3523342A1 true DE3523342A1 (de) | 1987-01-02 |
Family
ID=6274559
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19853523342 Withdrawn DE3523342A1 (de) | 1985-06-29 | 1985-06-29 | Vorrichtung zur laserchirurgie und insbesondere zur keratomie der cornea (i) |
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| Country | Link |
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