DE3522967A1 - Reifen, insbesondere fuer ein kraftfahrzeug - Google Patents
Reifen, insbesondere fuer ein kraftfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Reifen, insbesondere für ein
Kraftfahrzeug, dessen Lauffläche durch wenigstens zwei Umfangsrillen
in mindestens drei Streifen unterteilt ist, wobei mit Ausnahme
durch Querrillen in Stollen unterteilt sind. Im Falle
von zwei Umfangsrillen ist die Reifenfläche, wie gesagt, in drei
Streifen unterteilt, während es beispielsweise bei vier Umfangsrillen
fünf Streifen sind, usw. All diesen Reifen ist gemeinsam,
daß ein Vollstreifen vorhanden ist, der jedoch nicht notwendigerweise
symmetrisch zur Reifen-Mittellinie angeordnet sein muß. Im
Falle einer geraden Streifenzahl ist dies insbesondere nicht der
Fall.
Reifen werden heute nach den verschiedensten Kriterien "gebaut".
Hierbei steht die Lebensdauer nicht unbedingt im Vordergrund.
Wichtige Kriterien sind beispielsweise gutes Verhalten bei Nässe
sowie bei Eis und Schnee, aber auch möglichst geringe Geräuschentwicklung.
Dabei ist es meist so, daß die verschiedenen Erfordernisse
Maßnahmen bedingen, welche nur schlecht oder überhaupt
nicht miteinander zu vereinbaren sind. Im letzteren Falle muß man
dann eine der Forderungen ausklammern und man hat dafür einen die
anderen Forderungen besonders gut berücksichtigende Reifenkonstruktion.
Reifenstollen gibt es in den unterschiedlichsten Formen und Anordnungen
sowie Höhen. Andererseits aber in den Stollen
bzw. in der Laufflächenprofilierung der Hauptgrund für die Geräuschentwicklung
der Reifen. Das hängt damit zusammen, daß der
Reifen im Gebrauch keine runde Form aufweist, sondern an der
jeweils aufstehenden Fläche plattgedrückt wird. Infolgedessen
schlägt jeder Stollen einzeln gegen die Fahrbahn und regt den
Reifen hierdurch zu Schwingungen an. Darüber hinaus ergeben sich
in Umfangsrichtung gesehen durch die Profilrillen Biegesteifigkeitssprünge
der Lauffläche, die eine zusätzliche Schwingungsanregung
bewirken, weil der Reifen wie ein "Vieleck" abrollt. Reifenschwingungen
sind die Hauptursache für das Reifenabrollgeräusch.
Durch die Schalltrichter vor und hinter dem Reifen, welche
durch die Lauffläche einerseits und den Boden andererseits
gebildet werden, wird dabei eine Erhöhung der abgestrahlten
Schalleistung bewirkt. Im Schulterbereich des Reifens ist die
Schallverstärkung durch den Trichter, der seitlich nicht begrenzt
ist, nicht mehr so groß, weswegen der mittlere Laufflächenbereich
die hauptsächliche Lärmquelle bildet. Aus diesem Grunde ist bereits
vorgeschlagen worden, im mittleren Bereich des Reifens einen
Vollstreifen vorzusehen, um dort das Aufschlagen von Stollen
zu vermeiden. Hierdurch läßt sich zwar der vom Reifen erzeugte
Lärm reduzieren, jedoch reicht dies in vielen Fällen, insbesondere
bei Fahrzeugen mit wenig Eigengeräuschen, nicht aus.
Die Aufgabe der Erfindung besteht infolgedessen darin, einen Reifen
der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß er eine geringere
Geräuschentwicklung im Gebrauch zeigt als die bisher bekannten
Ausführungen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß
der Reifen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechnd dem
kennzeichnenden Teil dieses Anspruchs ausgebildet ist. Die Querrillen
des vorbekannten Reifens verlaufen unter einem Winkel von
90 bis etwa 45° zur Reifenmittellinie bzw. zur Laufrichtung.Bei
90° liegenden Querrillen vor, die parallel zur Radachse gerichtet
sind. Dieser Reifen leitet zwar das Wasser bei nasser Fahrbahn
relativ gut zur Seite ab, jedoch sind seine Laufgeräusche besonders
groß. Wenn man nun beim erfindungsgemäßen Reifen die Querrillen
unter einem Winkel von etwa 10° bis 40° zur Laufrichtung
bzw. Reifen-Mittellinie anordnet, so entstehen bei geraden Querrillen
im Querschnitt parallelogrammförmige Stollen, die nicht
mit voller Breite auf der Fahrbahn auftreffen, sondern mit einem
spitzen, weichen Ende, dessen Winkel umso geringer ist, je kleiner
der genannte Winkel der Querrrillen gewählt wird. Darüber
hinaus werden durch die unter einem Winkel von etwa 10° bis 40°
zur Laufrichtung angeordneten Querrillen die Biegesteifigkeitssprünge
der Lauffläche vermindert. Aus diesen Gründen wird dem
kleineren Wert an sich der Vorzug gegeben, jedoch kann man auch
einen etwas größeren Winkel wählen, wenn dies im Hinblick auf die
Befriedigung anderer Forderungen notwendig erscheint. Bei einem
bogen- oder kurvenförmigen Verlauf der Querrillen bezieht sich
die Winkelangabe auf den Winkel der Querrille mit der jeweils zugeordneten
Längsrille bzw. Schulterrand der Abwicklung.
Dieses Merkmal führt zwar allein schon zu einer Geräuschminderung,
jedoch noch nicht im vollen Umfange. Ein wesentliches Merkmal
zur Geräuschminderung ist die Variation der in Umfangsrichtung
gemessene Breite der Stollen. Dadurch, daß jeder nachfolgend
zu dem eben auf der Fahrbahn aufgekommenen Stollen auf der
Fahrbahn auftreffende weitere Stollen eine andere Breite aufweist,
entsteht eine zeitlich ungleichmäßige Stoß- bzw. Schwingungsanregung
des Reifens, was sich akustisch günstig auswirkt,
weil die Tonhäufigkeit des Abrollgeräusches hierdurch vermindert
werden kann.
Die Heftigkeit der Stöße wird, wie gesagt, durch die Parallelogrammform
der Stollen gemindert. Durch die spiegelbildartige Anordnung
der Stollen des bzw. der linken und rechten Seitenstreifen
erreicht man in Verbindung mit der unterschiedlichen Stollenbreite,
daß die Stollen des bzw. linken und rechten Seitenstreifen
kontinuierlich und nicht zur gleichen Zeit in die Aufstandsfläche
einlaufen. Darüber hinaus trägt auch dieses Merkmal
dazu bei, die Biegefestigkeitssprünge der Lauffläche zu vermindern.
Um in Umfangsrichtung des Reifens gemessen keine überbreiten
Stollen zu bekommen, verhalten sich gemäß einem letzten Kennzeichnungsmerkmal
die Stollenbreiten des schmälsten zum breitesten
Stollen wie etwa 1 : 3, insbesondere wie etwa 1 : 2.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung kennzeichnet
sich dadurch, daß die Breite der Stollen proportional zu
Zufallszahlen variiert, wobei das Frequenzspektrum der Profilierung
jedes Streifens frei von harmonischen Anteilen ist, welche
das mittlere spektrale Niveau um mehr als etwa 2 bis 10 dB überschreiten.
Für die kleinste Stollenbreite werden
Grenzwerte vorgegeben. Hiervon ausgehend werden die Stollenbreiten
mit Hilfe eines konstanten Proportionalitätsfaktors so berechnet,
daß sie reihenfolgenrichtig Zufallszahlen proportional
sind, wobei nur solche Stollenbreiten berücksichtigt werden, die
innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte liegen. Die Zufallszahlen
lassen sich in bekannter Weise mit Hilfe eines Zufallsgenerators
erzeugen, wie er beispielsweise als Bibliotheksfunktion in
FORTRAN-COMPILERN enthalten ist. In gleicher Weise könnte man die
Zufallszahlen aber auch aus Tabellen ermittelen, die man in der
angewandten Statistik verwendet. Die Berechnung der Stollenbreiten
ist abgeschlossen, wenn die Summe der Stollenbreiten und der
Querrillenbreiten gleich oder größer ist als der Umfang des betreffenden
Seitenstreifens. Ist die Summe größer als der Umfang
dieses Seitenstreifens, so ist die Breite des letzten Stollens
entsprechend zu verringern.
Die sich ergebende Verteilung der Stollenbreiten und Rillenbreiten
über den Reifenumfang wird bei einer konstanten Umfangsgeschwindigkeit
v mit Hilfe der Beziehungen
als Rechteck-Zeitfunktion dargestellt. Dabei ist den Stollen die
Amplitude A1 und den Querrillen die Amplitude A2 zugeordnet, wobei
A2 kleiner als A1 ist (Fig. 2). Hierbei bedeuten b Si die
Stollenbreite und b Ri die Rillenbreite. t S i bzw. t Ri ist
die Zeit, welche benötigt wird, um die Strecke b Si bzw. b Ri
zurückzulegen, wobei i ein ganzzahliger Stollen-Zählwert und n
die Stollenanzahl ist.
Ausgehend von einem Rillen- oder Stollenanfang wird gemäß der
obigen Gleichung reihenfolgenrichtig in Umfangsrichtung für jeden
Stollen und für jede Rille die Zeit t Si bzw. t Ri berechnet,
so daß eine Rechteck-Zeitfunktion entsteht, die ein zeitliches
Abbild der Streifenprofilierung darstellt.
Aus der Nachbildung der Streifenprofilierung durch eine Rechteck-Zeitfunktion
wird eine Fourier-Reihe, d.h. ein Frequenzspektrum
berechnet (Fig. 3). Dieses Frequenzspektrum der Streifenprofilierung
darf in dem bei Reifen üblicherweise interessierenden Frequenzbereich
zwischen 0,1 kHz bis 10 kHz keine harmonischen Anteile,
d.h. keine Spitzen aufweisen, welche das mittlere spektrale
Pegelniveau um mehr als etwa 2 bis 10 dB, vorzugsweise aber
etwa 2 bis 8 dB überschreiten. Zeigt sich ein Frequenzspektrum,
welches an wenigstens einer Stelle die genannten Werte überschreitet,
so ist die Berechnung mit anderen Zufallszahlen erneut
durchzuführen.
Hierbei ist von Wichtigkeit, daß die verwendete Zahlenfolge im
Frequenzbereich annähernd ein weißes Rauschen ergibt, d.h. daß
alle spektralen Amplituden in etwa gleich groß sind. Die Grenzwerte
für die kleinste und größte Stollenbreite in Umfangsrichtung
verhalten sich dabei gemäß Anspruch 1 wie etwa 1 : 3, vorzugsweise
wie etwa 1 : 2. Die Stollenbreiten werden dann so gewählt,
daß sie reihenfolgerichtig den sich ergebenden Zufallszahlen
proportional sind. Hierbei werden jedoch die Stollenbreiten
nicht berücksichtigt, die außerhalb der vorgegebenen Grenzwerte
liegen. Die sich ergebende Variation der Stollenbreiten über den
Reifenumfang kann für alle Seitenstreifen gleich sein. Einer Ausführung,
bei welcher diese Variation für alle Seitenstreifen verschieden
ist, wird allerdings der Vorzug gegeben. Das bedeutet,
daß für die Berechnung der Stollenbreite jedes Seitenstreifens
eine andere Zahlenfolge verwendet wird.
Grundgedanke dieser Ausführungsform ist die Erkenntnis, daß von
dem Frequenzspektrum der Profilierung in Umfangrichtung unter
der Voraussetzung einer ebenen Fahrbahn ohne Macrorauhigkeit,
d.h. Rauhigkeiten größer als etwa 3 mm, qualitativ auf das Frequenzspektrum
des Abrollgeräusches geschlossen werden kann. Ziel
der Optimierung ist deshalb, daß in Umfangrichtung die Frequenzspektren
der Größenvariation der Stollenbreiten des bzw. der
linken und rechten Seitenstreifen breitbandig sind und keine ausgeprägten
harmonischen Anteile mit hohen Amplituden enthalten.
Bei einem PKW-Reifen bzw. bei einem Nutzfahrzeug-Reifen wird man
in aller Regel die Breite der Lauffläche in mehr als drei Streifen
aufteilen, wobei die Längsrillen zwar bevorzugt aber nicht
notwendigerweise verlaufen müssen. Die Stollenausbildung
des zweiten und gegebenenfalls auch eines dritten Seitenstreifens
richtet sich, wie gesagt, deshalb weniger nach dem Erfordernis
verringerter Geräuschentwicklung, weil die Hauptgeräusche im
mittleren Reifenbereich entstehen. Statt dessen müssen die Stollen
des zweiten und gegebenenfalls eines dritten Seitenstreifens
unter stärkerer Berücksichtigung anderer Komponenten geformt und
dimensioniert werden, beispielsweise unter dem Aspekt eines guten
Fahrverhaltens bei nasser Fahrbahn oder im Winter. Trotzdem soll
natürlich auch beim zweiten und den weiteren Seitenstreifen die
Geräuschminderung auch eine wichtige Forderung sein.
In diesem Zusammenhang sieht eine weitere Ausgestaltung der Erfindung
vor, daß die Querrillen der sich an die ersten Seitenstreifen
anschließenden zweiten und gegebenenfalls weiterer Seitenstreifen
mit der Reifenmittellinie einen Winkel von etwa 15°
bis 90° einschließen, wobei diejenigen des zweiten linken Seitenstreifens
gegenläufig geneigt zu denjenigen des zweiten rechten
Seitenstreifen verlaufen. Damit bilden also die Querrillen nicht
nur der ersten Seitenstreifen, sondern auch diejenigen der zweiten
Seitenstreifen - mit Ausnahme des 90°-Winkels- ein etwa pfeilförmiges
Profil, wenn man sie sich gedanklich unmittelbar nebeneinander
vorstellt. Andererseits ist aber der Winkel, welchen die
Querrillen der zweiten Seitenstreifen mit der Reifen-Mittellinie
einschließen, größer als derjenige der Querrillen jedes ersten
Seitenstreifens mit der Reifen-Mittellinie. Es ist zwar jeweils
ein Bereich angegeben, innerhalb dem sich die Lage der Querrillen
befinden kann, jedoch soll die Zuordnung so sein, daß dem kleinen
Bereichswert der ersten Seitenstreifen der kleine Bereichswert
der zweiten Seitenstreifen zugeordnet ist und dem großen Wert der
ersten Seitenstreifen der große Wert des Bereichs der zweiten
Seitenstreifen. Für dazwischen liegende Bereichswerte gilt dann
das Vorhergesagte sinngemäß. Außerdem ist vorgesehen, daß die
großen Winkelwerte in erster Linie für einen gegebenenfalls vorhandenen
dritten Seitenstreifen gelten sollen. Reifen mit mehr
als drei linken und drei rechten Seitenstreifen haben in der
Praxis kaum eine Bedeutung. In bevorzugter Weise findet die Erfindung
bei einem Reifen mit insgesamt fünf Streifen Anwendung.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß
die Querrillen zumindest des ersten linken und ersten rechten
Seitenstreifens mit der Reifen-Mittellinie jeweils etwa den gleichen
Winkel einschließen, sie jedoch -wie gesagt- jeweils gegenläufig
geneigt, also in einer Art spiegelbildlichen Anordnung angebracht
sind. Eine reine spiegelbildliche Anordnung ergibt sich
deshalb nicht, weil die Stollenbreite aller Seitenstreifen von
Stollen zu Stollen variiert und die Variationen des linken und
des rechten Seitenstreifens eines Seitenstreifenpaares nicht
identisch zu sein brauchen und -von zufälligen örtlichen Konstellationen
abgesehen- auch nicht identisch sein sollen. Auch
letzteres trägt in vorteilhafter Weise zur Reduzierung der Laufgeräusche
bei.
Bei einem Reifen mit lediglich je einem Vollstreifen, einem ersten
linken und einem ersten rechten Seitenstreifen, beträgt die
Breite des Vollstreifens in bevorzugter Weise etwa 10% bis 25%
der Reifenbreite. Dies bedeutet, daß die Seitenstreifen wesentlich
breiter ausfallen, als der in bevorzugter Weise symmetrisch
zur Mitte angeordnete Vollstreifen. Eine derartige Ausbildung ist
auch nur für relativ schmale Reifen vorgesehen, wie man sie beispielsweise
für Motorräder verwendet. Einem PKW-Reifen oder gar
Nutzfahrzeug-Reifen mit drei Streifen kommt eine Bedeutung kaum
zu.
Eine andere Variante der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
daß bei einem Reifen mit einem Vollstreifen und wenigstens je
zwei linken und rechten Seitenstreifen die Breite des Vollstreifens
etwa dem Streifenzahlkehrwert der Reifenbreite entspricht.
Anders ausgedrückt, beträgt die Breite des Vollstreifens bei einem
Reifen mit fünf Streifen etwa ein Fünftel der Reifenbreite,
wobei man bei dieser groben Festlegung jedem Streifen noch knapp
die Breite einer Umfangsrille hinzuaddieren muß. Außerdem ist zu
beachten, daß man bei ungleichmäßig großer Breite der Streifen
zweckmäßigerweise die Streifenbreite des Vollstreifens geringfügig
kleiner wählt als diejenige der ersten Seitenstreifen bzw.
aller Seitenstreifen. In diesem Sinne ist es dann auch vorteilhaft,
wenn die Breite des zweiten Seitenstreifens etwas größer
gewählt wird als diejenige des ersten Seitenstreifens.
Einem Reifen mit vier Streifen, also einem Vollstreifen, und zwei
linken und einem rechten bzw. einem rechten und zwei linken Seitenstreifen,
kommt in der Praxis eine geringere Bedeutung zu. Die
vorstehenden Ausführungen gelten aber für diesen Reifen und auch
für Reifen mit einer anderen geradzahligen Streifenzahl sinngemäß.
Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß die Breite
der Umfangsrillen etwa drei Millimeter bis zwanzig Millimeter beträgt,
wobei der kleinere Wert der größeren Umfangsrillenzahl und
einer kleineren Laufflächenbreite zugeordnet ist. Dies bedeutet,
daß bei einem Reifen mit sieben Streifen und kleiner Laufflächenbreite
die Rillen im Bereich von drei Millimetern liegen, während
man bei einem Reifen mit drei Streifen und großer Laufflächenbreite
in die Größenordnung von zwanzig Millimetern geht.
Eine besonders bevorzugt Ausführungsform der Erfindung kennzeichnet
sich dadurch, daß die Breite der Querrillen von Stollen
zu Stollen variiert, wobei sich die kleinste zur größten Rillenbreite
etwa wie 1 : 3 verhält. Die Rillenbreite der Querrillen
ist in bevorzugter Weise jeweils etwas geringer als die Breite
der Umfangsrillen. Außerdem wird man die Zuordnung so treffen,
daß zwischen zwei verhältnismäßig großen Stollen eine breitere
Querrille gewählt wird als zwischen zwei Stollen mit geringer
Stollenbreite. Die Rillenbreite bestimmt sich nach der Eintragung
in der Zeichnung, d.h. sie wird in Umfangsrichtung gemessen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert.
Die Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Hierbei stellen dar:
Fig. 1 Einen Ausschnitt aus einer Abwicklung des Reifenprofils,
Fig. 2 ein Diagramm der Amplituden über der Zeit für eine
Radumdrehung,
Fig. 3 ein Diagramm der spektralen Amplitude über der Frequenz.
Beim Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen Reifen, der
insbesondere für einen PKW geeignet ist. Er besitzt einen Vollstreifen
1, einen ersten linken Seitenstreifen 2, einen ersten
rechten Seitenstreifen 3, einen zweiten linken Seitenstreifen 4
sowie einen zweiten rechten Seitenstreifen 5. Der Vollstreifen 1
ist beim Ausführungsbeispiel symmetrisch zur Reifenmittellinie 6
angeordnet. Seine Breite 7 entspricht etwa der Breite 8 der ersten
Seitenstreifen und auch der Breite 9 der zweiten Seitenstreifen.
Sie kann jedoch geringfügig kleiner sein als die Breiten
8 und 9, wobei auch letztere geringfügig in der Weise voneinander
abweichen können, daß die Breite 9 die Breite 8 etwas
übertrifft. In gleicher Weise sind auch die Breiten 10 der Umfangsrillen
26, 27 zwischen dem Vollstreifen 1 und dem ersten
linken 2 bzw. dem ersten rechten Seitenstreifen 3 zumindest in
etwa gleich groß wie die Breite 11 der Umfangsrillen 21, 23zwischen
dem ersten und dem zweiten Seitenstreifen.
Die ersten und zweiten Seitenstreifen sind durch Querrillen 12
bzw. 13 in Stollen 14 bzw. 15 unterteilt. Die Breite der Querrillen
12 und 13 kann von Stollen zu Stollen variieren. Darüber hinaus
schließt sich an jeden Stollen in Umfangsrichtung ein Nachbarstollen
anderer Breite 16 an. Die Breite wird dabei in Richtung
der Reifen-Mittellinie 6 bzw. in Laufrichtung 17 gemessen.
Dadurch entstehen Stollen mit einem parallellogrammförmigen Querschnitt.
Hierbei sind die Parallelogramme des linken und des rechten
Streifens eines Streifenpaares in Spiegelbildartiger Weise angeordnet.
Die Querrillen 12 des ersten linken Seitenstreifens 2 bilden mit
der Laufrichtung 17 bzw. der Reifen-Mittellinie 6 einen Winkel 18
und die Querrillen 12 des ersten rechten Seitenstreifens 3
schließen mit der Reifen-Mittellinie 6 einen Winkel 19 ein. Die
beiden Winkel 18 und 19 können gleich groß sein, müssen es aber
nicht notwendigerweise.
In analoger Weise schließen die Querrillen 13 des zweiten linken
Seitenstreifens 4 mit der Reifen-Mittellinie 6 bzw. der dazu parallelen
Längsachse 20 der Umfangsrille 21 zwischen dem ersten
und dem zweiten linken Seitenstreifen einen Winkel 22 ein. Die
Querrillen 13 des zweiten rechten Seitenstreifens 5 bilden mit
der Reifen-Mittellinie 6 bzw. der Längsachse 24 der Umfangsrille
23 zwischen dem ersten und zweiten rechten Seitenstreifen einen
Winkel 25. Auch die Winkel 22 und 25 können gleich oder verschieden
sein. Auf jeden Fall liegt die Größe der Winkel 18 und 19 im
Bereich von etwa 10° bis 40°, während die Winkel 22 und 25 im Bereich
von ca. 15° bis 90° liegen. Im letzteren Falle verlaufen
die Querrillen senkrecht zu den Umfangsrillen 21 und 23. Im übrigen
sind die Umfangsrillen zwischen dem Vollstreifen 1 und dem
ersten linken Seitenstreifen 2 mit 26 bzw. zwischen dem Vollstreifen
1 und dem ersten rechten Seitenstreifen 3 mit 27 bezeichnet.
Beim 90°-Winkel der Querrillen 13 geht die Parallelogrammform
in die Rechteckform über. Wie das Ausführungsbeispiel
zeigt, ist der Winkel 22 größer oder allenfalls gleich dem Winkel
18 und dementsprechend ist der Winkel 25 stets größer oder allenfalls
gleich dem Winkel 19. Der absolute Winkelbetrag des Winkels
22 bzw. 25 ist demnach von der Wahl des Winkels 18 bzw 19 abhängig.
Die Breite der Stollen 14, 15 ändert sich von einem zum nächsten
in Umfangsrichtung betrachtet. Dabei verhalten sich die Stollenbreiten
maximal wie 1 : 3, vorzugsweise aber wie 1 : 2, d.h. der
breiteste Stollen ist höchstens dreifach, vorzugsweise aber nur
zweifach so breit wie der schmälste. Wenn man die Querrillen 12,
13 unterschiedlich breit ausgebildet, so sind vorzugsweise den
breiten Stollen breite Querrillen und benachbarten schmäleren
Stollen schmälere Querrillen zuzuordnen. Die Breiten der Umfangsrillen
21, 23, 26, 27 können auch in einem Bereich von drei bis
etwa fünf Millimetern variieren. Beim Ausführungsbeispiel sind
alle Längsrillen, zumindest in etwa, gleich breit.
Fig. 1 zeigt einen Ausschnitt des Profils und zwar von oben gesehen.
Bei der angegebenen Laufrichtung und dem etwa pfeilförmigen
Profil läuft demnach die Pfeilspitze zuerst ein.
Im Diagramm der Fig. 2 bedeutet A1 die den Stollen zugeordnete
Amplitude und A2 die den Rillen zugeordnete Amplitude.
Man kann diese Amplitude willkürlich wählen, jedoch ist immer A1
größer A2. Demnach entspricht das erste Rechteck 29 dem ersten
Stollen und das letzte Rechteck oder n-te Rechteck 30 dem letzten
Stollen. 31 bezeichnet die erste Querrille und 32 die letzte oder
n-te Querrille des betreffenden Seitenstreifens. Im Diagramm sind
außerdem noch die Zeit t S2 für den zweiten Stollen und die Zeit
t R3 für die dritte Querrille eingezeichnet.
t S2 (= b S2 : v) ist die Zeit, die benötigt wird, um die Breite
b S2 des zweiten Stollens bei einer Geschwindigkeit vzurückzulegen.
t R3 (= b R3 : v) ist demnach die Zeit, die benötigt wird, um die
Breite b R3 der dritten Rille bei einer Geschwindigkeit v zurückzulegen.
Fig. 3 zeigt das Frequenzspektrum der Streifenprofilierung über
den Reifenumfang. Mit fester Linie ist ein Kurvenzug eingezeichnet,
der sich ergibt, wenn man die Breite der Stollen und der
Querrillen in der vorstehend geschilderten erfindungsgemäßen Weise
berechnet. Die dickere strichpunktierte Linie 33 gibt ein
mittleres spektrales Pegelniveau an. Es ergibt sich aus der Summe
der Amplituden jeder Frequenzlinie in Dezibel geteilt durch die
Anzahl der Frequenzlinien (arithmetischer Mittelwert). Eine zweite,
etwas dünnere strichpunktierte Linie 34 ist am Abstand 8 dB
vom mittleren spektralen Pegelniveau eingezeichnet. Sie markiert
einen Grenzwert, den die harmonischen Anteile (Pegelspitzen)
nicht überschreiten dürfen, wenn der Reifen den akustischen Anforderungen
genügen soll. Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt
sich, daß sich die Linie 34 in einem Abstand von 2 bis 10 dB
von der Linie des mittleren spektralen Pegelniveaus befinden
kann, wobei allerdings der bevorzugte Wert 8 dB ist. Wenn, wie
mit einem strichpunktierten Linienzug 35 eingezeichnet, im Frequenzspektrum
ein harmonischer Anteil (Pegelspitze) vorhanden
ist, welcher die genannte z.B. "8 dB-Grenze" deutlich überschreitet,
so führt dies zu einem tonhaltigen Abrollgeräusch und damit
zu einem in akustischer Hinsicht unbefriedigenden oder unbrauchbaren
Reifen. In einem solchen Falle müssen gemäß den vorstehenden
Ausführungen der Berechnung andere Zufallszahlen zugrunde gelegt
werden, bis sich schließlich ein mittleres spektrales Pegelniveau
ohne derartigen harmonischen Anteil im Frequenzspektrum
ergibt. Ohne den harmonischen Anteil im Frequenzspektrum liegt
ein Frequenzspektrum der Streifenprofilierung vor, welches ein
sogenanntes weißes Rauschen erzeugt.
Allein aus der Darstellung des Frequenzspektrums der Streifenprofilierung
über den Reifenumfang kann man mit Sicherheit theoretisch
vorhersagen, ob ein Reifen mit der gewählten Profilierung
ein tonhaltiges Abrollgeräusch oder lediglich ein weißes Rauschen
erzeugt.
Claims (8)
1. Reifen, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, dessen Lauffläche
durch wenigstens zwei Umfangsrillen (21, 23; 26, 27) in
mindestens drei Streifen (1 bis 5) unterteilt ist, wobei mit Ausnahme
des der Reifen-Mittellinie (6) zugeordneten Vollstreifens
1) alle Streifen (2 bis 4) durch Querrillen (12, 13) in Stollen
(14, 15) unterteilt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Querrillen
(12) der dem Vollstreifen (1) benachbarten ersten linken
und rechten Seitenstreifens (2, 3) mit der Reifen-Mittellinie (6)
einen Winkel von etwa 10° bis 40° einschließen, wobei diejenigen
des ersten linken Seitenstreifens (2) gegenläufig geneigt zu denjenigen
des ersten rechten Seitenstreifens (3) verlaufen, und daß
sich die Breite (16) der Stollen (14), in Umfangsrichtung (17)
gemessen, von einem zum nächsten ändert, wobei sich die geringste
Stollenbreite zur größten etwa wie 1 : 3, insbesondere wie 1 : 2,
verhält.
2. Reifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Breite (16), der Stollen (14) proportional zu Zufallszahlen variiert,
wobei das Frequenzspektrum der Profilierung jedes Streifens
(2,3; 4,5) frei von harmonischen Anteilen ist, welche das mittlere
spektrale Niveau um mehr als etwa zwei bis 10 dB überschreiten.
3. Reifen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Querrillen (13) der sich an die ersten Seitenstreifen (2, 3)
anschließenden zweiten (4, 5) und gegebenenfalls weiterer Seitenstreifen
mit der Reifen-Mittellinie (6) einen Winkel (22, 25) von
etwa 15° bis 90° einschließen, wobei diejenigen des zweiten linken
Seitenstreifens (4) gegenläufig geneigt zu denjenigen des
zweiten rechten Seitenstreifens (5) verlaufen.
4. Reifen nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Querrillen (12, 13) zumindest des
ersten linken und ersten rechten Seitenstreifens (12) mit der
Reifen-Mittellinie (6) jeweils etwa den gleichen Winkel (18, 19)
einschließen.
5. Reifen nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß bei einem Reifen mit lediglich je einem Vollstreifen
(1), einem ersten linken und einem ersten rechten Seitenstreifens
(2, 3), die Breite (7) des Vollstreifens (1) etwa 10%
bis 25% der Laufflächenbreite (28) beträgt.
6. Reifen nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß bei einem Reifen mit einem Vollstreifen (1)
und wenigstens je zwei linken und rechten Seitenstreifen (2 bis 4)
die Breite (7) des Vollstreifens (1) etwa dem Streifenzahlkehrwert
der Laufflächenbreite (28) entspricht.
7. Reifen nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (10, 11) der Umfangsrillen
(21, 23; 26, 27) etwa drei Millimeter bis zwanzig Millimeter beträgt,
wobei der kleinere Wert der größeren Umfangsrillenzahl und
einer kleineren Laufflächenbreite (28) zugeordnet ist.
8. Reifen nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Querrillen (12, 13)
von Stollen zu Stollen variiert, wobei sich die kleinste zur
größten Rillenbreite etwa wie 1 : 3 verhält und die absoluten
Werte zwischen etwa 2 und 20 mm liegen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19853522967 DE3522967A1 (de) | 1985-06-27 | 1985-06-27 | Reifen, insbesondere fuer ein kraftfahrzeug |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19853522967 DE3522967A1 (de) | 1985-06-27 | 1985-06-27 | Reifen, insbesondere fuer ein kraftfahrzeug |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3522967A1 true DE3522967A1 (de) | 1987-01-02 |
Family
ID=6274322
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19853522967 Withdrawn DE3522967A1 (de) | 1985-06-27 | 1985-06-27 | Reifen, insbesondere fuer ein kraftfahrzeug |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3522967A1 (de) |
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