DE3522860A1 - Vorrichtung zum abschneiden von faeden fuer naehmaschinen - Google Patents
Vorrichtung zum abschneiden von faeden fuer naehmaschinenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Abschneiden von Fäden für Nähmaschinen
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, bspw. für Nähmaschinen, die an den Rändern eines Gewebes Überwendlichstiche
erzeugen.
Industrienähmaschinen sind mit einer Vielzahl von Hilfsvorrichtungen versehen, deren Funktion es ist,
die Nähvorgänge so vollständig und genau wie möglich auszuführen, wodurch auch die Notwendigkeit manueller
Eingriffe durch die Bedienungsperson, die die Nähvorgänge steuert, reduziert wird. Von diesen Hilfsvorrichtungen
spielen die Vorrichtungen zum Abschneiden von Fäden eine besonders wichtige Rolle, deren spezielle Funktion
es ist, die Fadenkette oder eine lose Partie des Fadens, die sich auf dem Gewebe bildet, an den Enden eines Saumes
abzuschneiden, wenn die Nähmaschine den Nähvorgang, ohne daß ein Gewebe vorhanden ist, fortsetzt.
Diese Vorrichtungen saugen die freien bzw. losen Fadenketten
mit Hilfe von Druckluftströmen an. Diese Ströme können entweder unmittelbar auf die Fadenketten auftreffen,
so daß sie sie zum Gewebe zurückbringen und
bewirken, daß diese in den Saum eingearbeitet werden, oder sie können, wie es üblich ist, so gerichtet sein,
daß sie eine Saugwirkung erzeugen, die die Fadenkette in eine geeignete Ansaugmündung zieht, in deren Bereich
ein Schneideelement angeordnet ist. Die heutigen Vorrichtungen zum Abschneiden von Fäden vollziehen diese
Vorgänge, die sie ausführen sollen, in nur teilweise befriedigender Art und Weise: das Kalibrieren bzw. Anpassen
der Größe der Ansaugmündung, durch die die Fadenketten angesaugt werden, stellt immer noch einen schwierigen
Vorgang dar, der sehr oft ungenau durchgeführt wird.
Diese Ansaugmündung muß in der Tat relativ breit sein
und in unmittelbarer Nachbarschaft zum Rand des genähten Gewebes angeordnet sein, um sicherzustellen, daß die
Fadenketten angesaugt werden. In dieser Situation kann es jedoch leicht passieren, daß das genähte Gewebe aus
Versehen in die Ansaugmündung eindringt, was erhebliche Schaden zur Folge haben kann.
Deshalb muß die Bedienungsperson, die die Nähvorgänge steuert, sehr sorgfältig das momentane Nähen beobachten
und die Vorrichtung zum Abschneiden von Fäden so anordnen, daß soweit wie möglich verhindert ist, daß
das Gewebe angesaugt werden kann.
ORIGINAL IMSPECTED
Daraus wird jedoch klar, daß dies einerseits Handarbeit eines Fachmannes notwendig macht und andererseits
eine Reihe von Ungenauigkeiten während des Nähprozesses aufgrund einer ungenauen Anpassung der Vorrichtung zum
Abschneiden von Fäden in Kauf zu nehmen sind.
Es ist wichtig, die Tatsache zu unterstreichen, daß nicht alle Gewebe sich in derselben Art und Weise im
Hinblick auf die Vorrichtung zum Abschneiden von Fäden verhalten: die steiferen und schwereren Gewebe sind
im wesentlichen stabil und es ist deshalb unwahrscheinlich, daß diese in die Ansaugmündung der Vorrichtung zum Abschneiden
von Fäden eindringen, während die leichteren Gewebe dies schon eher tun.
Es ist außerdem wahrscheinlich, daß die Fadenketten in mehr oder weniger großem Ausmaße in die Ansaugmündung
eindringen, was von der Dicke des Fadens, aus dem sie sind, abhängig ist.
Da dieser Faden im allgemeinen einen Querschnitt aufweist, der proportional zur Dicke des genähten Gewebes ist, erfolgt
daraus, daß die Fadenketten, die an steiferen Geweben vorhanden sind, erheblich größere Ansaugmündungen
erfordern, um sicherzustellen, daß sie angesaugt werden,
- tr-
während die Fadenketten, die von leichteren Geweben abstehen, auch durch Mündungen kleinerer Abmessungen
angesaugt werden. Es ist ersichtlich, daß eine Vorrichtungzum
Abschneiden von Fäden, die für schwere Gewebe vorgesehen ist, nicht nur die Fadenketten von
leichten Geweben, sondern auch die leichten Gewebe selbst einsaugen wird. Andererseits wird die für leichte
Gewebe ausgebildete Vorrichtung zum Abschneiden von Fäden sich als für schwere Gewebe unwirksam erweisen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine Vorrichtung zum Abschneiden von Geweben für Nähmaschinen
der eingangs genannten Art zu schaffen, die die oben genannten Nachteile vermeidet und die in einfacher Weise
an das zu nähende Gewebe angepaßt und eingestellt werden kann und die dabei dennoch einen extrem einfachen Aufbau
besitzt und in einfacher Weise hergestellt werden kann, wobei das Einstellen auch durch anderes Personal als
Fachpersonal durchgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung zum Abschneiden
von Fäden für Nähmaschinen der genannten Art durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Abschneiden von
Fäden besitzt also ein starres Gewebe, das an einem Rand der Arbeitsfläche der Nähmaschine in einer dem
genähten Gewebe benachbarten Stellung angeordnet ist, ein Abführrohr, das sich vom einen Ende des Gehäuses
zu einer Ansaugmündung erstreckt, die am anderen Ende des Gehäuses angeordnet ist und dem genähten Gewebe
gegenüberliegt, einen Fadenreiniger, der die mit Druckluft gespeist wird und mindestens eine Öffnung aufweist,
die in der Ansaugmündung angeordnet und derart ausgebildet ist, daß sie die Druckluft längs des Abführrohres
gerichtet und ein Schneidelement, das hin und her schwenkbar ist und im Bereich der Ansaugmündung angeordnet
ist. Dabei besitzt das Gehäuse ein mit ihm verbundenes Steuerelement, das mit einem stabförmigen
Teil versehen ist, der die Ansaugmündung durchdringt, und der in einer Vielzahl von Einstellausnehmungen
positioniert werden kann, die an der Außenseite des Gehäuses angeordnet sind und die entsprechend der zu
nähenden Gewebeart angeordnet und derart ausgebildet ist, daß der stabförmige Teil in einer Richtung im
wesentlichen senkrecht zur Transportrichtung des genähten Gewebes positionierbar ist.
Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der
die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert
ist. Es zeigen:
Figur 1 eine teilweise Seitenansicht einer Nähmaschine mit einer oberhalb deren Arbeitsfläche angeordneten
Vorrichtung zum Abschneiden von Fäden gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Figur 2 in vergrößerter Darstellung die Draufsicht auf einen Teil der Fig. 1, in welcher die
Stichplatte und die Vorrichtung zum Abschneiden von Fäden dargestellt sind, und
Figur 3 als Einzelteil die Vorrichtung zum Abschneiden von Fäden, wobei die geschlossene Stellung
des Schneidelementes in ausgezogenen Linien und die geöffnete Stellung des Schneidelementes
in strichpunktierten Linien dargestellt ist.
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In der Zeichnung ist die Vorrichtung zum Abschneiden :
von Fäden, im folgenden auch als Fadenschneidvorrichtung bzw. Fadenabschneider bezeichnet, welche Gegenstand
vorliegender Erfindung ist, mit der Bezugsziffer 1 versehen. Sie wird bei einer an sich bekannten Nähmaschine
2 angewendet.
Gemäß den Fig. 1 und 2 ist die Vorrichtung 1 an einem Rand einer Arbeitsfläche 3 der Nähmaschine 2 hinter einer
Stichplatte 4 angeordnet.
Die Stichplatte 4 besitzt in an sich bekannter Weise eine Zunge 5, um die zunächst eine Fadenkette 6 gebildet
ist, die einen ersten äußeren Teil eines Saumes an einem Gewebe 7 (Figur 2) erzeugt.
Das Gewebe 7 wird mit Hilfe von in der Stichplatte 4 angeordneten Zähnen in Richtung der Fadenschneidvorrichtung
1 transportiert bzw. vorwärtsbewegt.
Die anderen Elemente der Nähmaschine 2 sind nicht dargestellt, da sie an sich bekannt sind und für die Zwecke
vorliegender Erfindung nicht relevant sind.
Die Fadenschneidvorrichtung 1, die in Fig. 3 für sich
■ M -
dargestellt ist, ist außen von einem starren metallischen
Gehäuse 8 begrenzt, das innen ein Abführ- bzw. Ausströmrohr
9 aufweist, das sich vom einen Ende 8a des Gehäuses 8 zu einer Ansaugmündung 10 erstreckt, die im Gehäuse
8 angeordnet ist und der Arbeitsfläche 3 gegenüberliegt,
und zwar in einer derartigen Position, daß sie längsseits des genähten Gewebes 7 liegt, wenn dieses sich über die
Stichplatte 4 hinaus bewegt. Ein Gebläse- bzw. Fadenreinigeraggregat, das mit Druckluft versorgt wird, steht
mit der Ansaugmündung 10 über eine geeignete Rohrleitung 10d in Verbindung. Das Aggregat kann in verschiedener
Art und Weise aufgebaut sein, es endet jedoch in jedem Falle in einer öffnung 11 für die Druckluft, die am
einen Ende der Ansaugmündung 10, insbesondere an dem Ende der letzteren angeordnet ist, das von dem Ende 8a des
Gehäuses 8 am weitesten weg angeordnet ist.
Es kann auch eine zweite in der Zeichnung nicht dargestellte
Gebläse- bzw. Fadenreinigeraggregat vorgesehen sein, das eine zweite getrennte Lüftungsöffnung 12 aufweist, die im
wesentlichen an einem zweiten Einde 8b des Gehäuses 8 gegenüber dem Ende 8a angeordnet ist. Die zweite Öffnung 12
ist zum ankommenden Gewebe 7 hin gerichtet, das sich noch auf der Stichplatte 4 befindet. Die Öffnung 11 ist in zur
zweiten Öffnung 12 entgegengesetzter Richtung gerichtet:
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"/fa-
sie sorgt für einen Druckluftstrom längs des Ausströmrohres 9 in Richtung zum Ende 8a des Gehäuses 8 hin.
Die Ansaugmündung 10 nimmt auch ein Schneidelement 13 auf,
das aus einer Klinge besteht und das mit Hilfe eines gekröpften Armes 14 (Figur 2) hin- und herschwingen kann,
welcher Arm 14 wiederum von einem Steueraggregat 15 betätigbar ist.
Das Schneidelement 13 ist derart ausgebildet, daß es winklig nach oben schwenkbar ist, wenn das Gewebe 7 in
einer Ruhephase, d.h. zwischen zwei Transportvorgänge ist, die von den Zähnen bewirkt werden.
Die Ansaugmündung 10 erstreckt sich hauptsächlich parallel
zur Transportrichtung des Gewebes und besitzt eine erste Zone 10a, die im wesentlichen schmal und langgestreckt und
nahe dem Ende 8b des Gehäuses 8 angeordnet ist, und eine benachbarte zweite Zone 10b, die in vertikaler Richtung
breiter wird.
Die Fadenkette 6 wird in der ersten Zone 10a mit Hilfe des Schneidelementes 13 und einer Schneidkante 10c, die in
derselben Zone 10a angeordnet ist, abgeschnitten.
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- \γ- 352236G
•KL·-
Das Schneidelement 13 ist in engem Kontakt mit der Schneidkante
mit Hilfe einer Druckfeder 15 gehalten, die um einen Stift 16 gewickelt ist, der die Drehachse des Schneidelementes
13 bildet (Figur 2).
In vorteilhafter Weise ist auch ein Steuerelement 17 vorgesehen,
das an der Außenseite des Gehäuses 8 angeordnet ist und das einen stabförmigen Teil 18 besitzt, der die Ansaugmündung
ΙΟ in einer Richtung senkrecht zu der Richtung durchdringt,
in der sich die letztere hauptsächlich erstreckt.
Der stabförmige Teil 18 kann längs der Ansaugmündung 10 zum
zweiten Ende 8b des Gehäuses 8 hin oder von diesem weg angeordnet werden.
In der Praxis besteht das Steuerelement 17 aus einer Drahtfeder 19, die am oberen Ende mit einer Öse 20 versehen ist,
die im wesentlichen parallel zu der Richtung verläuft, in welcher das Gewebe 7 weiterbewegt wird. Die Öse 20 ist am
Gehäuse 8 mit Hilfe eines schraubenartigen Verbindungselementes 21 befestigt.
Das stabförmige Teil 18 ist eine einfache Verlängerung der Drahtfeder 19 und erstreckt sich vom einen Ende der öse
20 in eine Richtung senkrecht zu dieser.
Copy ORIQiNAL IWSPECTEO
Bezugs- bzw. Einstellkerben 22, die an der Außenseite des
Gehäuses 8 angeordnet sind, sind in vorteilhafter Weise
zum Positionieren des stabförmigen Teils 18 vorgesehen.
Die Kerben 22 sind in vorteilhafter Weise Nuten, die am
Gehäuse 8 vorgesehen und derart ausgebildet sind, daß sie den stabförmigen Teil 18 im wesentlichen aufnehmen.
Die Kerben 22 erstrecken sich im Bereich beider Ränder der Ansaugmündung 10, die parallel zu der Richtung sind,
in welcher das Gewebe weiterbewegt wird.
Bei dargestellten Ausführungsbeispiel sind drei Kerben
22 vorgesehen, es ist jedoch klar, daß auch eine beliebige andere Anzahl von Kerben vorgesehen sein kann.
Von diesen drei dargestellten Kerben ist diejenige, die
dem Ende 8a des Gehäuses 8 am nächsten ist, und einen kleineren Teil des Bereiches 10a der Mündung 10 begrenzt,
die erste Kerbe, die zum Positionieren des stabförmigen Teils 18 im Falle von schweren Geweben, wie bspw. Denim-Gewebe
oder Interlook-Ware vorgesehen ist.
Die mittlere oder zweite Kerbe ist für mittel-schweres Gewebe, wie bspw. Strichware bis zur einer Feinheit von
7 oder für Gewebe, texturierte Polyester-Garne verwenden, vorgesehen.
Schließlich ist die Kerbe, die dem zweiten Ende 8b des
Gehäuses 8 am nächsten ist, also die dritte Kerbe für leichte Gewebe, wie bspw. Strickware, Rippenware (30 Denier)
oder laufmaschenfeste Ware (90 Denier) vorgesehen.
Die Arbeitsweise des Fadenabschneiders 1 bzw. der Vorrichtung
zum Abschneiden von Fäden ist folgende: Wie in Fig. 2 dargestellt, wird die Fadenkette 6 auf dem vorstehenden
Teil 5 der Stichplatte 4 gebildet, wenn das Gewebe noch nicht auf dem vorstehenden Teil liegt.
Wird das Gewebe zum Fadenabschneider 1 weiterbewegt bzw. transportiert, wird die Fadenkette 6 von der Zunge 5 entfernt
und bleibt derart hängen, daß sie, wenn das Gewebe 7 sich zum Fadenabschneider 1 hin weiterbewegt, aufgrund
des Ansaugeffektes durch den aus der Öffnung 11 kommenden
Druckluftstrahl in Richtung des Ausströmrohres 9 angesaugt wird.
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Die Arbeitszone zum Einbringen der Fadenkette 6 ist auf der einen Seite durch den stabförmigen Teil 18 und
auf der anderen Seite durch das Ende der Ansaugmündung 10,
die dem zweiten Ende 8b des Gehäuses 8 am nächsten ist, begrenzt.
Ist die Fadenkette 6 einmal eingeschoben, wird sie der Wirkung des Schneidelementes 13 unterzogen, das die
Fadenkette umso mehr kürzt, je näher der Befestigungspunkt der Fadenkette selbst am stabförmigen Bereich 18
angeordnet ist.
Werden leichte Gewebe genäht, wird auch das Garn, das die Fadenkette 6 bildet, sehr leicht sein und deshalb wird
der Raum, der von der dritten Kerbe 22 begrenzt ist, für das Einschieben der Fadenkette genau angepaßt sein.
Gleichzeitig verhindert die vorgeschobene Stellung des stabförmigen Teils 18, daß das leichte Gewebe aus Versehen
in die Ansaugmündung gesaugt wird.
Im Falle von schweren Geweben wird der stabförmige Teil 18 in die erste Kerbe gebracht und deshalb ist die Arbeitszone
der Ansaugmündung derart vergrößert, daß ein Einschieben der Fadenkette, die normalerweise aus einem Garn besteht,
352286C
das einen größeren Querschnitt besitzt und deshalb steifer ist, sichergestellt ist. Das Vergrößern der
Ansaugmündung führt nicht dazu, daß das Gewebe während des Nähvorgangs aus Versehen angesaugt wird, und zwar
wegen dessen Steifigkeit.
Im wesentlichen ähnliche Überlegungen gelten auch im Falle von mittelschweren Geweben.
Der stabförmige Teil 18 kann in einfacher Weise und genau positioniert werden, und zwar dank dem Vorhandensein
der Kerben 22 einschließlich geeigneter Hinweise. Darüber
hinaus ermöglichen die Kerben 22, daß der einzuschiebende stabförmige Teil 18 mit dem Gehäuse 8 fluchtet. Es ist
somit verhindert, daß der stabförmige Teil 18 das Gewebe behindern oder blockieren kann, welches in der Nähe der
Ansaugmündung 10 vorwärtsbewegt bzw. transportiert wird.
Somit erreicht die vorliegende Erfindung die oben genannten Ziele.
Praktische Versuche haben gezeigt, daß auch ungeübtes Personal in der Lage ist, den stabförmigen Teil 18 sofort
in die genaue Position zu bringen, wodurch der größte Teil
. -■ '··■··■ 352286C
an Leerlauf augeschaltet ist, der sich durch Versuche und Ausschuß ergibt. Diese Zuverlässigkeit und die
Einfachheit der Verwendung wird in vorteilhafter Weise mit Mitteln erreicht, die sehr einfach sind und die
ohne Schwierigkeiten hergestellt werden können.
Es versteht sich, daß die Abmessungen und die Materialien entsprechend den Erfordernissen beliebiger Art sein können
ORIGINAL INSPECTED
Claims (4)
1. Vorrichtung zum Abschneiden von Fäden für Nähmaschinen, mit einem starren Gehäuse (8), das an einem Rand der
Arbeitsfläche der Nähmaschine (2) in einer dem genähten Gewebe (7) benachbarten Stellung angeordnet ist, mit
einem Abführrohr (9) das sich vom einen Ende (8a) des Gehäuses (8) zu einer Ansaugmündung (10) erstreckt, die
am anderen Ende (8b) des Gehäuses (8) angeordnet ist und dem genähten Gewebe (7) gegenüberliegt, mit einem
Fadenreiniger, der mit Druckluft gespeist wird und mindestens eine Öffnung (11) aufweist, die in der Ansaugmündung
(10) angeordnet und derart ausgebildet ist,
daß sie die Druckluft längs des Abführrohres (9) richtet,
und mit einem schwenkbaren Schneidelement (13), das im Bereich der Ansaugmündung (10) angeordnet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß mit dem Gehäuse (8) ein Steuerelement (17) verbunden ist, das mit einem stabförmigen Teil (18)
versehen ist, der die Ansaugmündung (10) durchdringt, und am Gehäuse (8) ein Mittel zum Positionieren des stabförmigen
Teils (18) in einer Vielzahl von Einstellausnehmungen (22) vorgesehen ist, die an der Außenseite des
Gehäuses (8) angeordnet sind und die entsprechend der zu nähenden Gewebeart angeordnet und derart ausgebildet
sind, daß der stabförmige Teil (18) in einer Richtung im wesentlichen senkrecht zur Transportrichtung des genähten
Gewebes (7) positionierbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen Nuten (22) sind, die im Gehäuse
(8) vorgesehen und derart ausgebildet sind, daß sie den stabförmigen Teil (18) im wesentlichen aufnehmen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerelement (17) eine Drahtfeder (19) aufweist,
die mit einer öse (20) versehen ist, welche im wesentlichen parallel zu der Richtung angeordnet ist, in der das
Gewebe (7) transportiert wird, und mit Hilfe eines schraubenartigen Verbindungselement (21) mit dem Gehäuse
(8) verbunden ist, und daß der stabförmige Teil (18) eine Verlängerung der Drahtfeder (19) ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (22) an beiden
Rändern der Ansaugmündung (10) vorgesehen sind, die im wesentlichen parallel zu der Richtung angeordnet
sind, in welcher das Gewebe (7) transportiert ist.
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