DE3519791A1 - Schutzschaltung gegen ueberlast und kurzschluss - Google Patents
Schutzschaltung gegen ueberlast und kurzschlussInfo
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Description
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Die Erfindung betrifft eine Schutzschaltung gegen überlast
und Kurzschluß für einen elektrischen Stromkreis gemäß Oberbegriff des Anspruches 1 .
Schutzschaltungen vergleichbarer Art sind zwar bereits bekannt. Diese bekannten Schutzschaltungen arbeiten jedoch
nach dem Prinzip, daß bei Überschreiten eines vorgegebenen Stromwertes die Überwachungsschaltung den steuerbaren Halbleiter
sperrt und dann jedoch nach einer vorgegebenen Zeit wieder durchschaltet, wobei sich diese Vorgänge wiederholen,
solange der gemessene Strom den vorgegebenen Stromwert überschreitet.
Dies bedeutet jedoch, daß solange der Stromgrenzwert überschritten
wird, durch das periodische Einschalten des steuerbaren Halbleiters und der Prüfung, welcher Stromwert
vorhanden ist, eine periodische Impulsfolge in der Schutzschaltung erzeugt wird, die verschiedene gravierende Nachteile
aufweist. Diese mit einer Impulsfolge arbeitenden Schutzschaltungen, die kurz als getaktete, kurzschlußfeste und
überlastsichere Schutzschaltungen bezeichnet werden, erzeugen daher bei einer im Schaltkreis festgestellten Überlast
oder einem Kurzschluß durch die periodischen Stromimpulse relativ hohe Verlustleistungen am steuerbaren Halbleiter.
Diese Verlustleistung im steuerbaren Halbleiter ist einerseits unerwünscht und bedarf andererseits einer vorausgehend
konzipierten höheren Wärmeableitungsfläche, die jedoch einen größeren Flächen- bzw. Raumbedarf in der
Schaltung erfordert. Neben dem Aspekt der Verlustleistung können jedoch im Lastkreis an den entsprechenden Verbrauchern
durch die Stromimpulsfolge Fehlsignale auftreten, z.B. daß ein nachgeschalteter Zähler diese Impulse als Zählimpulse
auswertet, so daß es gegebenenfalls erforderlich werden kann, dem Lastkreis Unterdrückungsschaltungen oder
Filterschaltungen zur Eliminierung dieser Stromimpulsfolge vorzuschalten. Darüber hinaus können durch diese teilweise
sehr kurzen Stromimpulse Störungen auch in den benachbarten Leitungen und auf der Versorgungsspannung hervorgerufen
werden, was aufgrund bestehender Bestimmungen zur Funkentstörung und auch im Hinblick auf eine generelle Störsicherheit
nicht akzeptierbar ist.
Neben den getakteten überlastsicher und kurzschlußfesten Schutzschaltungen sind auch andere Maßnahmen, insbesondere zum
Schutz des steuerbaren Halbleiters, in einer derartigen Schutzschaltung bekannt. Eine relativ einfache Maßnahme ist dabei;
in Reihe zu dem steuerbaren Halbleiter, der den Lastkreis betätigt, eine Schmelzsicherung vorzusehen. Dies hat jedoch
den Nachteil, daß nach dem Auftreten einer Überlast oder eines Kurzschlusses im Lastkreis die Sicherung zerstört
ist und ausgewechselt werden muß. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand kann in vielen Fällen jedoch nicht akzeptiert
werden.
Auch ist es bekannt, einen Kaltleiter in Reihe mit dem steuerbaren
Halbleiter in den Lastkreis zu schalten. Der Widerstand des Kaltleiters im Normalzustand (Kaltwiderstand) muß dabei
so hochohmig sein, daß im Falle eines Kurzschlusses im Lastkreis kein unzulässig hoher Strom fließt. Dies bedeutet jedoch,
daß auch im Normalbetrieb an diesem Kaltleiter ein
relativ hoher Spannungsabfall auftritt, der oft nicht in
Kauf genommen werden kann. Darüber hinaus wird z.B. bei einem Dauerkurzschluß im Lastkreis der Kaltleiter direkt
oder indirekt aufgeheizt und damit sehr hochohmig. Nach Beseitigung des Kurzschlusses ist dann der Kaltleiter
so hochohmig, daß die Last nicht mehr eingeschaltet werden kann. In diesem Fall muß der Lastkreis solange abgeschaltet
bleiben, bis der Kaltleiter abgekühlt ist und seinen Normalzustand, d.h. seinen Kaltwiderstand erreicht
hat. Die dadurch bedingte Betriebsunterbrechung ist in vielen Fällen nicht akzeptabel.
Im Vergleich zu den letztgenannten Schutzschaltungen ist die getaktete überlastsichere und kurzschlußfeste Schutzschaltung
auf vielen Gebieten vorzuziehen. Zum Beispiel kann eine derartige getaktete Schutzschaltung so ausgelegt sein,
daß nach Überschreiten eines zulässigen Stromwertes von beispielsweise o,2 A abgeschaltet wird und nach einer Wartezeit
von ca. 10 ms erneut eingeschaltet wird. Übersteigt der Strom den Grenzwert immer noch, so wird nach ca. o,2 ms
wieder abgeschaltt. Während der Dauer des Stromimpulses tritt jedoch am steuerbaren Halbleiter, der den Lastkreis
zu- und abschaltet, die nicht akzeptable relativ hohe Verlustleistung in Verbindung mit den vorausgehend erwähnten
weiteren Nachteilen auf.
Ausgehend von diesen bekannten Schaltungen liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine überlastsichere und
kurzschlußfeste Schutzschaltung mit schaltungstechnisch einfachen Mitteln so zu konzipieren, daß die bei einer getakteten
Schutzschaltung auftretenden Stromimpulse vermieden werden, um eine störungsfreiere Schaltung mit hoher Zuverlässigkeit
zu konzipieren, die nach Erreichen des Nennbetriebes im Lastkreis unverzüglich selbstätig wieder betriebsbereit
ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Schutzschaltung gemäß Oberbegriff des Anspruches 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden
Teils des Anspruches 1 erreicht.
Der erfindungsgemäße Gedanke zielt darauf ab, zuverlässig das
Erreichen des Nennlastwiderstandes im Lastkreis festzustellen und dabei Verlustleistungen am steuerbaren Halbleiter, wie
sie durch ein getaktetes Einschalten hervorgerufen werden, zu minimieren bzw. gänzlich auszuschalten. Schaltungstechnisch
und funktional sieht die Erfindung hierfür eine Meßschaltung vor, die sowohl mit dem Lastkreis als auch mit
der Überwachungsschaltung in Verbindung steht. Sofern die Überwachungsschaltung aufgrund des definierbaren Ansprechstromes
einen Überstrom im Lastkreis feststellt, wird der den Strom für den Lastkreis schaltende
steuerbare Halbleiter abgeschaltet und die Meßschaltung spätestens dann aktiviert.
Die Erfindung geht den Weg, gezielt einen Meßstrom im Lastkreis nach dem Ansprechen der Überwachungsschaltung und
dem dadurch bedingten Abschalten des steuerbaren Halbleiters fließen zu lassen. Dieser Meßstrom kann beispielsweise
von der Meßschaltung selbst, aber auch separat von dieser erzeugt werden.
Dieser Meßstrom wird solange durch den Lastkreis geschickt bis der Widerstand im Lastkreis den Nennwiderstand erreicht
hat. Bei Erreichen des Nennwiderstandes wird die Überwachungs schaltung zumindest im Hinblick auf das Aufheben der Abschaltung für den steuerbaren Halbleiter so beeinflußt, daß
dieser wieder durchgeschaltet wird.
Um zuverlässig das erneute Einschalten des steuerbaren Halbleiters
erst bei Erreichen des Nennlastwiderstandes im Lastkreis zu ermöglichen, wird der Ansprechstrom der Überwachungsschaltung
so definiert, daß dieser mindestens minimal größer ist als der Nennstrom.
Da die Schutzschaltung bei unterschiedlichen Versorgungsspannungen z. B. von 10 bis 250 Volt betreibbar sein muß,
ändert sich in Abhängigkeit von dieser Versorgungsspannung auch der bei einem als konstant vorausgesetzten Nennstrom
auftretende Nennlastwiderstand. Aus diesem Grund ist es besonders vorteilhaft, den Meßstrom als Konstantstrom vorzusehen
und die /msprechspannung der Meßschaltung proportional
zur Versorgungsspannung auszulegen. Bei dieser Ausbildung beeinflußt die Meßschaltung die Überwachungsschaltung
im Hinblick auf die Abschaltung des steuerbaren Halbleiters erst dann, wenn der von der Versorgungsspannung
abhängige Nennlastwiderstand im Lastkreis erreicht ist. Vorteilhafterweise wird der Überwachungsschaltung eine
Verzögerungsschaltung zugeordnet, damit auch spezielle Verbraucher, wie Kondensatoren oder Lampen, ohne ein Ansprechen
der Überwachungsschaltung im Lastkreis eingeschaltet werden können. Wird nämlich z.B. im Lastkreis eine
Glühlampe angeordnet, so tritt im Augenblick des Zuschaltens ein unzulässig hoher Strom auf, der ohne Verzögerungsschaltung zur sofortigen Abschaltung führt. Dies resultiert
aus dem Kaltwiderstand der Glühlampe, der im Regelfall etwa nur ein Zehntel des Nennwiderstandes der Glühlampe beträgt.
Ähnliche Abschaltverhältnisse liegen auch bei einem Kondensator vor. Im Augenblick des Einschaltens stellt der Kondensator
zunächst einen Lastkurzschluß dar, so daß die Überwachungsschaltung ansprechen müßte und den im einfachsten
Fall als Transistor ausgelegten steuerbaren Halbleiter abschaltet. Um derartige Fehlschaltungen der Schutzschaltung
bei kapazitiver Last oder einer Last mit Kaltwiderstand zu vermeiden, ist die Verzogerungsschaltung vorgesehen. Diese
bewirkt, daß die Überwachungsschaltung nur zeitverzögert, also z. B. nach einer Teilaufladung einer Kapazität im Lastkreis
oder nach dem Anstieg des Kaltwiderstandes ansprechen würde, sofern dann noch eine Überlast im Lastkreis vorliegt.
Ebenso ist es zweckmäßig, daß die Meßschaltung verzögert auf die Überwachungsschaltung einwirkt, damit vom Lastkreis
kommende Störungen, die z. B. durch Einstreuen von anderen Leitungen her resultieren können, die Meßschaltung z.B.
im Hinblick auf das Erreichen des Nennwiderstandes nicht ansprechen lassen. Durch diese Verzögerungsschaltungen wird
daher insgesamt gesehen eine höhere Störunempfindlichkeit
der Schutzschaltung erreicht.
Auch ist es besonders vorteilhaft, die Schutzschaltung im Hinblick auf kapazitive Lasten und Lampenlastung im Lastkreis
so auszulegen, daß eine Spannungsänderung nach der Zeit im Lastkreis ermittelt wird. Die Schutzschaltung kann hierfür
beispielsweise so dimensioniert sein, daß die Überwachungsschaltung ein Sperren des steuerbaren Halbleiters direkt
oder indirekt gesteuert über die Meßschaltung erst dann durchführt, wenn ein bestimmter Betrag der Spannungsänderung
nach der Zeit unterschritten wird. Die Spannungsänderung
nach der Zeit kann sowohl positiv wie negativ orientiert sein. Im Hinblick auf eine kapazitive Last im Lastkreis
ist es so möglich, das Ansprechen der Überwachungsschaltung zum Sperren des steuerbaren Halbleiters z.B. solange zu
unterbinden, solange die Spannungsänderung du/dt positiv ist. Hier kann selbstverständlich auch ein bestimmter
Betrag der Spannungsänderung vorgegeben werden. Erst bei Unterschreiten dieses Betrages und gleichzeitigem
Vorliegen des Ansprechstromes für die Überwachungsschaltung würde dann die Überwachungsschaltung den steuerbaren
Halbleiter sperren.
Auf diese Weise kann daher bei der Zuschaltung einer Lampen- und Kondensatorlast aufgrund der festgestellten Spannungsänderung im Lastkreis zunächst verhindert werden, daß die
Überwachungsschaltung die Stromzufuhr zum Lastkreis unterbricht.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Schutzschaltung ist es möglich, nach einem Ansprechen der Schutzschaltung den Laststrom erst
dann wieder zuzuschalten, wenn sichergestellt ist, daß im Lastkreis kein Kurzschluß oder keine Überlast vorhanden ist.
Hierdurch können die bei getakteten Schaltungen auftretenden Impulsspitzen mit ihren gravierenden Nachteilen gänzlich
eliminiert werden. Die Erfindung macht sich hierbei zunutze, daß die Ansprechspannung der Meßschaltung und der Spannungsabfall
am Nennwiderstand des Lastkreises, wobei letzterer durch den nach dem Abschalten vorhandenen Meßstrom hervorgerufen
wird, in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen. Eine schaltungstechnische Vereinfachung wird diesbezüglich
noch dadurch erreicht, daß man einen konstanten Meßstrom verwendet und die Ansprechspannung proportional zu der
Versorgungsspannung macht.
Die Erfindung wird nachstehend anhand zweier schematischer Ausführungsbeispiele noch näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Schaltungsprinzip der Schutzschaltung, wobei die Meßschaltung und die Überwachungsschaltung
als Schaltblöcke dargestellt sind, und
Fig. 2 eine erweiterte Ausführungsform der Schutzschaltung
nach Fig. 1 mit prinzipiellen Realisierungsmöglichkeiten zur Verzögerung und zur Überwachung der
Spannungsänderung am Lastkreis.
Die Schutzschaltung nach Fig.1 weist eine überwachungsschaltung
Ü und eine Meßschaltung M auf, die miteinander über mindestens zwei Leitungen zur gegenseitigen Ansteuerung in Verbindung
stehen. Zwischen den Anschlußklemmen 1 und 2 wird der Schutzschaltung eine Versorgungsspannung U zugeführt. An den
Klemmen 3 und 4 ist der eigentliche Lastkreis angeschlossen, der vereinfacht durch einen Lastwiderstand RL symbolisiert ist.
Die Schutzschaltung steuert über einen Halbleiter, der in
Fig.1 als pnp-Transistor T1 ausgelegt ist, den in den Lastkreis RL fließenden Strom. Der Emitter des Transistors T1 liegt über
einem Widerstand RE an der z.B. positiven Anschlußklemme 2. Die Überwachungsschaltung Ü liegt mit einem Anschluß an der
Anschlußklemme 2 und mit einem anderen Anschluß an einem Knotenpunkt 7 am Emitter des Transistors T1. Eine weitere
Schaltstrecke der Überwachungsschaltung Ü liegt über dem Knotenpunkt 6 an der Basis des Transistors Tl. Dieser Knotenpunkt
6 liegt über einen Widerstand R3 und einen in Serie dazu vorgesehenen Schalter S an der Anschlußklemme 1, die im Beispiel
negatives Potential hat. Die Meßschaltung M liegt mit einem Anschluß am Knotenpunkt 8, der leitungsmäßig mit den Klemmen 1 und
3 verbunden ist. Mit dem Ausgang 21 ist die Meßschaltung M mit der Überwachungsschaltung Ü verbunden, während umgekehrt von
der Überwachungsschaltung Ü eine Verbindung zum Anschluß 18 der Meßschaltung M besteht. Des weiteren liegt die Meßschaltung
M über einen Anschluß 9 an der Klemme 4 des Lastwiderstandes bzw. am Kollektor des Transistors T1.
Zur Funktionsbeschreibung sei angenommen, daß der Schalter S, der auch als elektronischer Schalter ausgelegt sein
kann, geschlossen ist, und der Transistor T1 geöffnet ist, so daß ein Strom von der Anschlußklemme 2 über den Widerstand
RE und den Transistor T1 in den Lastkreis RL fließen kann. In dieser Phase ist der Anschluß 18 der Meßschaltung
gesperrt. Die Überwachungsschaltung Ü detektiert den an RE entstehenden Spannungsabfall. Sofern z.B. durch einen im
Lastkreis RL auftretenden Überstrom oder Kurzschluß der über RE fließende Strom den Ansprechstrom überschreitet,
sperrt die Überwachungsschaltung Ü einerseits den Transistor T1 über dessen Basis. Andererseits wird über den Anschluß
18 die Meßschaltung M angesteuert, damit im Beispiel nach Fig. 1 schematisch gesehen diese einen Meßstrom über die
Leitung 9 in den Lastkreis RL schickt.
Der Meßstrom ist vorzugsweise ein Konstantstrom, der wesentlich niedriger, z. B. um mehr als eine Zehnerpotenz niedriger,
als der sonst im Lastkreis fließende Strom ist.
Unter der Voraussetzung, daß die z. B. als Komparator oder Operationsverstärker aufgebaute Meßschaltung M mit ihrem
Ansprechwert auf den bei dem erzeugten Meßstrom am Nennwiderstand des Lastkreises RL vorhandenen Spannungsabfall eingestellt
ist, vergleicht die Meßschaltung diesen sozusagen eingeprägten Ansprechwert mit dem Spannungsabfall, der sich
durch Änderung des Lastkreises nach dem aufgetretenen Störungsfall daran einstellt. Sofern der Nennlastwiderstand
im Lastkreis erreicht oder überschritten wird, triggert die Meßschaltung M die Überwachungsschaltung über den
Ausgang 21, so daß die Überwachungsschaltung ü die Sperrung
des Transistors T1 durch entsprechende Ansteuerung der Basis von T1 aufhebt. Hierdurch kann der Lastkreis RL,
in dem der Nennlastwiderstand vorliegt, über den Transistor T1 wieder mit dem entsprechenden Nennstrom beschickt
werden.
In Fig. 2 ist eine erweiterte Ausführungsform der Schutzschaltung
dargestellt. Eingetragen sind zusätzliche Elemente mit denen erreicht wird, daß die Ansprechspannung der Meßschaltung
M proportional der Versorgungsspannung U ist und daß ein Konstantstrom als Meßstrom für den Lastkreis R. ge-
LJ
bildet wird. Weitere Bauelemente dienen der Verzögerung sowie der Bildung der Ableitung von du/dt am Lastkreis. Soweit
gleiche Bezugszeichen verwendet sind, betreffen diese gleiche Elemente wie in der Schaltung nach Fig. I.Die prinzipielle
Funktion ist ebenfalls identisch mit der Funktion nach Fig. 1.
Die Meßschaltung M ist in Fig. 2 als ein Operationsverstärker mit drei Eingängen 9,19 und 29 dargestellt. Der Eingang 19
liegt am Verbindungspunkt der beiden in Reihe geschalteten Widerstände R. und R„, wobei die Reihenschaltung dieser
Widerstände parallel zur Versorgungsspannung geschaltet ist. Das freie Ende des Widerstandes R. ist mit dem Anschlußpunkt
1 und das freie Ende des Widerstandes R2 ist mit dem Anschlußpunkt
2 verbunden. Der Spannungsabfall am Widerstand R1 bestimmt somit den Ansprechwert der Meßschaltung M.
Dieser Spannungsabfall ist direkt proportional der Versorgungsspannung
U.
Der Eingang 9 der Meßschaltung M detektiert in Fig. 2 den Spannungsabfall im Lastkreis Rr, hervorgerufen durch den
Meßstrom im Lastkreis Rr . Zur Erzeugung des Meßstromes
Li
ist in Fig. 2 zwischen den Anschlußpunkt 18 der Meßschaltung
M und den Anschlußpunkt 4 für den Lastkreis ein Stromkonstanter 30 geschaltet. Gleichzeitig mit der Aktivierung
der Meßschaltung M durch die Überwachungsschaltung Ü wird der Stromkonstanter 30 mit Spannung versorgt und treibt
einen konstanten Strom IK als Meßstrom in den Lastkreis Je nach Aufbau des Stromkonstanters kann eine Diode in
Reihe mit dem Stromkonstanter geschaltet werden, um zu verhindern, daß der Anschlußpunkt 18 der Meßschaltung M über
den Kollektor des Transistors T1 angesteuert werden kann.
Bei dieser Anordnung läßt sich für das Ansprechen der Meßschaltung
M zum Ansteuern der Überwachungsschaltung Ü folgende Beziehung mathematisch ableiten:
R1 IK [Meßstrom]
R1 + R2 Inenn [Nennstrom]
Aufgrund dieser Beziehung wird erreicht, daß die Meßschaltung
unabhängig von der Versorgungsspannung nur dann die Überwachungsschaltung ansteuert, wenn der von der Versorgungsspannung abhängige
Nennlastwiderstand im Lastkreis Rr erreicht oder überschritten ist.
Mit dem Kondensator 40, der parallel zum Widerstand R geschaltet
ist, wird eine Ansprechverzögerung der Überwachungsschaltung Ü erreicht. Bei Überstrom oder Kurzschluß im Lastkreis RT muß der
Kondensator 40 erst geladen werden, bevor ein Ansprechen der Überwachungsschaltung Ü erfolgt. Selbstverständlich kann die
Wirkung dieses Kondensators 40 durch geeignete Beschaltung mit weiteren, vorzugsweise Reihenwiderständen in der Verbindungsleitung
vom Anschlußpunkt 7 zur Überwachungseinrichtung ü in eine gewünschte Richtung verändert werden.
Der Kondensator 41, der zwischen die Anschlußpunkte 21 und
2 geschaltet ist, dient beispielhaft dazu, daß die Überwachungsschaltung Ü von der Meßschaltung M verzögert angesteuert
wird. Die Ladespannung an diesem Kondensator muß einen bestimmten Wert erreichen, bevor eine Steuerung
der Überwachungsschaltung Ü erfolgt.
Parallel zu den Anschlußpunkten 3 und 4 für die Last R.
Lj
ist eine Reihenschaltung, bestehend aus Kondensator 42, Widerstand R4 und R5 geschaltet. Das freie Ende des Kondensators
42 ist mit dem Anschluß 4 verbunden und das freie Ende des Widerstandes R5 mit dem Anschlußpunkt 3. Der Verbindungspunkt
der Widerstände R4 und R5 ist mit dem Anschluß punkt 29 der Meßschaltung M verbunden. Solange am Lastwiderstand
Rr eine Spannungsänderung auftritt, z. B. dadurch,
Lj
daß dem Lastwiderstand R ein Kondensator parallel geschal-
Lj
tet ist oder daß sich der Lastwiderstand RT infolge des
Stromflusses zeitlich verändert, fließt über den Kondensator 42 ein Strom durch die Widerstände R4 und R5. Der Spannungsabfall
am Widerstand R5 wirkt über den Anschlußpunkt 29 so auf die Meßschaltung ein, daß bei Überschreiten eines
bestimmten Betrages dieses Spannungsabfalls die Meßschaltung
eine Steuerung der überwachungsschaltung nicht vornehmen kann, auch dann nicht, wenn der Ansprechwert am Widerstand
R1 überschritten ist.
- Leerseite -
Claims (5)
- PatentansprücheSchutzschaltung gegen Überlast und Kurzschluß für
einen elektrischen Stromkreis,mit einem in Serienschaltung zum Lastkreis an einer
Versorgungsspannung liegenden Halbleiter sowie mit
einer den Strom durch den steuerbaren Halbleiter
messenden Überwachungsschaltung, die bei einem vorgegebenen Ansprechstrom den steuerbaren Halbleiter sperrt, dadurch gekennzeichnet ,daß eine Meßschaltung (M) vorgesehen ist, die mit dem
Lastkreis (RL) und der Überwachungsschaltung (Ü) verbunden ist,daß bei gesperrtem steuerbarem Halbleiter (T1 ) im Lastkreis (RL) ein Meßstrom fließt,daß die Meßschaltung (M) den durch den Meßstrom erzeugten Spannungsabfall im Lastkreis detektiert und bei
Erreichen des Nennlastwiderstandes im Lastkries anspricht und die Überwachungsschaltung(Ü) mindestens zur Aufhebung der Sperrung des steuerbaren Halbleiters (T1) ansteuert, und daß der Ansprechstrom für die Überwachungsschaltung zum Sperren des steuerbaren Halbleiters mindestens minimal größer als der Nennstrom im Lastkreis ist. - 2. Schutzschaltung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß als Meßstrom ein Konstantstrom vorgesehen ist und daß die Ansprechspannung der Meßschaltung (M) proportional zur Versorgungsspannung (UQ) ist.ti - 3. Schutzschaltung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verzögerungsschaltung zum Ansprechen der Überwachungsschaltung (Ü) vorgesehen ist.
- 4. Schutzschaltung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßschaltung (M) die Überwachungsschaltung (U) verzögert steuert.
- 5. Schutzschaltung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßschaltung (M) nach dem Zuschalten der Last (RL) eine Spannungsänderung (du/dt) im Lastkreis detektiert und die Überwachungsschaltung (Ü) im Hinblick auf ein Sperren des steuerbaren Halbleiters (T1) unwirksam macht, so lange der Betrag der Spannungsänderung (du/dt) in einer Richtung einen einstellbaren Wert überschreitet
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE3519791C2 DE3519791C2 (de) | 1988-12-15 |
Family
ID=6272273
Family Applications (1)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8363 | Opposition against the patent | ||
| 8365 | Fully valid after opposition proceedings | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |