DE3518182C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verbindungsglied gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Solche Verbindungsglieder sind bekannt aus der DE-OS 26 50 634, dem Österreichischen Patent 3 58 883,
dem Englischen Patent 15 85 015, dem US-Patent 41 54 547, dem Australischen Patent
5 06 663 und dem Japanischen Patent 12 25 490.
Dieser Massenartikel hat auch andere zu Variationen angeregt, wie z. B. das
Deutsche Patent 28 33 801 zeigt.
Die bekannten Verbindungsglieder hatten zu deren Anmeldezeitpunkt gemäß Fig. 1 der DE-OS 26 50 634 in der Unterseite 13
des Kopfs 12 eine kreisringförmige Sicke, die zur teilweisen Aufnahme eines O-Rings
16 bestimmt war. Dieser O-Ring 16 hat sich in der Praxis nicht bewährt, weil er
wegen der Konizität des Schafts sich manchmal nach unten abgerollt hat, so daß
das Verbindungsglied dann ohne O-Ring war. Man muß sich vorstellen, daß diese
Verbindungsglieder als Massenprodukte stets als sogenanntes Schüttgut angeliefert
werden. Solches Schüttgut liegt in einem Karton völlig unregelmäßig. Der Karton
wird beim Transport oft schlecht behandelt. Ein solches Produkt ist bereits dann
nicht mehr marktfähig, wenn bei wenig Prozent der Verbindungsglieder der Dichtring
fehlt. Im Grunde zahlt der Abnehmer dann nur für diejenigen Verbindungsglieder,
die die Dichtung behalten haben, und der Rest ist Ausschuß, denn es ist
unrationell, in dem Versandkarton solange zu suchen, bis man die Verbindungsglieder
mit ihren Dichtungen wieder vereinen kann.
Die O-Ring-Dichtungen haben sich auch aus anderen Gründen nicht bewährt.
Man ist deshalb in der Praxis dazu übergegangen, den metallischen Teil des Verbindungsglieds
in einer Verpackung und den Dichtungsring in einer anderen Verpackung
zu versenden. Man mußte damit vor der Verwendung jeden metallischen Teil mit
dem Dichtungsteil verbinden. Den Dichtungsteil hat man dabei so gestaltet, daß er
unter Vorspanung den Rand des Kopfs übergriffen hat und selbst mit einem recht
massiven Rand über den Kopf hinausgestanden ist. Die Hauptmasse des Materials des
Dichtungsrings befand sich damit außerhalb des Kopfs. Der etwa 3 mm dicke Rand
der Dichtung ist steif. Es bereitet deshalb kräftemäßig Schwierigkeiten, einige
hundert Dichtungen auf den Knopf aufzuknöpfen. Die Lösung sieht auch unästhetisch
aus, was für solche Fälle wichtig ist, in denen die Tafeln im Sichtbereich eines
Gebäudes vorgesehen werden, z. B. wenn die Blechtafeln in Klimatisierungskanälen
verwendet werden. Die Hauptmasse der Dichtung diente nicht Dichtungszwecken
und war insofern verloren. Bei solchen Massenartikeln schlagen Unterschiede von
einigen Zehnteln Gramm erheblich zu Buche.
Zwischen dem Schaft des metallischen Teils des Verbindungsglieds und dem Innendurchmesser
der Dichtung war ein ringförmiger Abstand vorhanden. Durch diesen
kann Luft abfließen bzw. zufließen.
Schwierigkeiten mit den bekannten Dichtungen gibt es auch deshalb, weil sehr häufig
Bohrungen nicht mit dem vorgeschriebenen Bohrer gebohrt werden. Ein "richtiger"
Bohrer muß dem Durchmesser nach stimmen. Außerdem muß der Bohrer sogenannte
Vorschneiden haben, damit kein metallischer Grat im Blech entsteht, und sie haben
ein spitzes Zentrierzentrum.
In der Praxis muß man jedoch damit rechnen, daß normale Bohrer verwendet werden
und diese auch dem Durchmesser nach nicht richtig angepaßt sind. Trotzdem muß
richtig gedichtet werden.
Manche Kunden haben die Dichtung dann ganz weggelassen. Dies führt insofern
aber zu schlechten Ergebnissen, weil ja gerade diese Verbindungsglieder mit einer
Querbohrung arbeiten, die schräg zum Längsschlitz angeordnet ist. Fehlt nun die
durch die Dichtung gegebene Höhe, dann liegen die beiden Bleche gegenüber ihrer
vom Konstrukteur beabsichtigten Lage zu weit oben. Dies ist vor allem für das
im Längsschlitz geführte Blech schlecht.
Aufgabe der Erfindung ist es, für ein Verbindungsglied der gattungsgemäßen
Art eine Gestaltung zu finden, die sowohl zu einer besseren Abdichtung als auch
dazu führt, daß auch bei Schüttgut die Dichtung zuverlässig am metallischen Teil
des Verbindungsglieds bleibt. Dem Anwender soll erspart bleiben, daß er nachträglich
die Dichtung mit dem pilzförmigen Teil verbinden muß und die Dichtung soll
die richtige Lage zum pilzförmigen Teil beibehalten.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die aus dem kennzeichnenden Teil des
Hauptanspruchs ersichtlichen Merkmale gelöst.
Hierdurch erreicht man unter anderem folgendes:
- a) Der Innenrand der Dichtung verhindert den bekannten Ringspalt und die Dichtwirkung beginnt deshalb bereits am Schaft.
- b) Wenn der Innenrand dünn wird, dann kann er auch leicht auf den Schaft geschoben werden. Er kann dann aber sehr schlecht abgezogen werden, weil er sich dann praktisch in sich selbst zurückstülpen müßte.
- c) In einem verhältnismäßig großen Bereich liegt die Lippe am Schaft an und kann sich dort gut festhalten.
- d) Das Verbindungsglied wird stets von Hand eingeschlagen, und dementsprechend gibt es wenige Schläge, die genau in der geometrischen Längsachse des Verbindungsglieds wirken. Trotz einer gewissen Schieflage ergibt sich dann eine Dichtwirkung.
- e) Zumindest in solchen Fällen, in denen das Loch in der hierfür vorgesehenen Blechtafel im Durchmesser einigermaßen richtig gebohrt wird, drückt die Kante dieser Bohrung die Lippe in noch engeren Kontakt mit dem Schaft.
Durch die Merkmale des Anspruchs 2 erhält man bei Schieflage trotzdem eine
sehr gute Dichtwirkung.
Durch die Merkmale des Anspruchs 3 entfällt die seitherige Ringnut in der Unterseite
des Kopfs. Dadurch wird das Verbindungsglied billiger, der Kopf wird stärker
belastbar und die zur Dichtung zur Verfügung stehende Fläche wird größer.
Durch die Merkmale des Anspruchs 4 vermeidet man die an sich ebenfalls mögliche
zweite, gegenüberliegende Rippe im Außenrandbereich. Die einzige Rippe drückt
sich durch den Korpus der Dichtung so hindurch, wenn das Verbindungsglied eingeschlagen
ist, als ob auf der anderen Seite ebenfalls eine Rippe vorgesehen wäre.
Außerdem spart dies Material.
Durch die Merkmale des Anspruchs 5 erhält man eine großflächige Dichtfläche,
in die weniger seitlich eindringen kann, als wenn die Rippe z. B. eine gewölbte
Oberfläche hätte.
Durch die Merkmale des Anspruchs 6 vermeidet man hier eine Stufe, die zum einen
unschön aussehen würde und zum andern eine Angriffsfläche zum Abstreifen der
Dichtung wäre, wenn das Verbindungsglied als Schüttgut versandt wird.
Durch die Merkmale des Anspruchs 7 erhält man außen eine bündige Fläche, die
schön aussieht und das Abstreifen der Dichtung weitgehend verhindert.
Durch die Merkmale des Anspruchs 8 erreicht man gegenüber mehreren im mittleren
Bereich vorgesehenen zweiten Rippen eine Materialeinsparung. Außerdem drückt auch
diese einzige Rippe sich im Betrieb auf die andere Seite so hindurch, als wäre dort tatsächlich
eine zweite Rippe und bei gewissen Schieflagen des Verbindungsglieds
kann diese Rippe im dortigen Bereich dichten.
Durch die Merkmale des Anspruchs 9 bleibt der Korpus einerseits genügend steif
und andererseits können die Rippen nicht seitlich weggequetscht werden. Außerdem
wirken dann beim richtigen Einschlagen des Verbindungsglieds alle Rippen gleichmäßig.
Ein Material mit der Weichheit gemäß dem Anspruch 10 hat sich in der Praxis
sehr bewährt.
Durch eine Maßnahme gemäß dem Anspruch 11 verhindert man, daß der kreisringförmig
umlaufende Rand deformiert wird, wenn man einmal nicht so ganz exakt
mit dem Hammer schlägt. Ein deformierter Rand würde verhindern, daß die Dichtung
im wesentlichen eben verläuft.
Durch die Merkmale des Anspruchs 12 erreicht man, daß sich die Dichtung formschlüssig
hält.
Durch die Merkmale des Anspruchs 13 erhält man eine einfache Spritzgußform
für die Dichtung und die Dichtung kann mit geringem Kraftaufwand auf den Schaft
geschoben werden.
Durch die Merkmale des Anspruchs 14 erhält man breite Auflageflächen, obwohl
der eigentliche Dichtbereich relativ schmal ist.
Eine Abmessung gemäß dem Anspruch 15 hat sich in Versuchen sehr bewährt.
Durch die Merkmale des Anspruchs 16 erreicht man auch bei schräg eingeschlagenem
Verbindungsglied eine Rundumdichtung.
Durch die Merkmale des Anspruchs 17 erreicht man, daß sich die Schräglage des
Dichtungskorpus auf jeden Fall einstellt. Ausgezeichnet bewährt hat sich das
Material gemäß dem Anspruch 18, das auch durch äquivalentes Material anderer
Hersteller ersetzt werden könnte.
Nachfolgend werden anhand der Zeichnung bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 die Draufsicht auf das Verbindungsglied im Maßstab 5 : 1,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie 2-2 in Fig. 1, jedoch in nochmals
vergrößertem Maßstab,
Fig. 3 eine Teilansicht aus der Fig. 2 im Betriebszustand,
Fig. 4 den Querschnitt der noch nicht aufgeschobenen Dichtung gemäß Fig. 2,
Fig. 5 eine Ansicht gemäß Fig. 2, jedoch mit umgekehrt aufgeschobener Dichtung,
Fig. 6 eine Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels, teilweise aufgebrochen,
im Maßstab 5 : 1, links vor dem Einschlagen und rechts in eingeschlagenem
Zustand,
Fig. 7 eine Ansicht ähnlich Fig. 2 oder Fig. 5 mit einer noch besseren Dichtung
in zwei unterschiedlichen Lagen,
Fig. 8 eine Ansicht wie Fig. 7 in angezogener Schieflage des Pilzes.
Ein Verbindungsglied 11 hat eine geometrische Längsachse 12. Koaxial zu ihr und
rotationssymmetrisch ist ein Kopf 13 vorgesehen, der die Gestalt einer Kreisscheibe
hat. Er ist 16,5 mm im Durchmesser. Die anderen Maße lassen sich hiervon
ableiten. Auf der Oberseite des Kopfs 13 ist koaxial ein Schlagplättchen 14
vorgesehen. Auf der Unterseite hat der Kopf 13 einen kreisringförmigen Rand 16,
der senkrecht zur Längsachse 12 steht.
Die Außenseite 17 des Kopfs verläuft auf einem Ringmantel koaxial zur geometrischen
Längsachse 12. Sozusagen in Fortsetzung des Schlagplättchens 14 nach unten setzt
sich der Kopf 13 einstückig in einem Schaft 18 fort, der eine aus der Zeichnung
zu entnehmende Konizität von etwa 5° hat. Der Schaft 18 ist koaxial zur Längsachse
12. Der Schaft 18 weist einen Längsschlitz 19 auf, dessen Mittenebene
die Längsachse 12 schneidet. In einem Abstand von dem Rand 16, der durch die
Dicke des zu verwendenden Blechs 21 und der Dicke einer Dichtung 22 bestimmt
ist, ist eine Querbohrung 23 vorgesehen, die gemäß einem der eingangs genannten
Patente wirkt. Das senkrecht zum Blech 21 stehende und im Längsschlitz
19 befindliche Blech ist nicht gezeichnet.
Die Dichtung 22 ist aus Polyvinylchlorid und wiegt 1,8 Gramm. Sie hat einen
Korpus 24, der nach oben durch eine Oberseite 26 begrenzt wird, die etwa senkrecht
zur Längsachse 12 steht. Ebenso steht die Unterseite 27. Die kreiszylinderförmige
Außenseite 28 fluchtet mit der Außenseite 17 des Kopfs 13. Im Außenrandbereich
geht die Oberseite in eine erste Rippe 29 über, deren Außenseite 31
mit den Außenseiten 17 und 28 fluchtet und deren Oberseite 32 senkrecht zur
Längsachse 12 steht. Es sei darauf hingewiesen, daß die Gestaltsangaben idealisiert
sind und je nach Genauigkeit der Fertigungstechnik etwas verrundet sein können.
Die Rippe 29 ist etwa ¹/₃ bis ¼ so breit wie der Querschnitt der Dichtung 22.
Etwa in ihrem Mittenbereich geht die Unterseite 27 in eine zweite Rippe 33 über,
die gleich weit wie die Rippe 29 nach oben so in diesem Fall nach unten ragt.
Sie hat den Querschnitt einer Kuppe. Nach innen zu läuft der Korpus 24 in eine
immer dünner werdende Lippe 34 aus, die spitz zuläuft und gemäß Fig. 4 im nicht
vorgespannten Zustand etwa durch die Mittenebene des Korpus 24 geteilt wird.
Gemäß Fig. 2 ist die Dichtung 22 von unten aufgeschoben, und da der innerste
Durchmesser 35 der Lippe 34 etwas kleiner ist als der dortige Durchmesser des
Schafts 18, wird sie gemäß Fig. 2 nach unten umgestülpt und stützt sich unter
Vorspannung in dem in Fig. 2 gestrichelt gezeichneten Bereich 36 ab. Aufgrund
der natürlichen Rauhigkeit der Oberfläche des Schafts 18, der Rauhigkeit, den
die Lippe 34 auch bei glänzender Oberfläche hat und wegen der geringen
Konizität des Schafts 18 hält sich so die Dichtung 22 auch unter den für Schüttgut
zu beobachtenden Bedingungen am Schaft 18.
Im Betriebszustand wird die Dichtung 22 einigermaßen flachgepreßt, wobei diese
Wirkungen später noch beschrieben werden.
Fig. 3 zeigt, daß im Betriebszustand die Lippe 34 bei angemessen gebohrter Bohrung
37 des Blechs 21 in den Spalt 38 zwischen Schaft 18 und Bohrung 37 ragt. Ferner
dringt die obere Kante 39 von unten her ein wenig in die Lippe 34 ein, so daß sich
auch hier eine gewisse Dichtung ergibt.
Die Erfindung arbeitet aber auch dann, wenn die Bohrung 37 zu groß gebohrt sein
sollte. Die Kante 39 ist dann entweder nur teilweise oder gar nicht wirksam.
Fig. 5 zeigt, daß man die Dichtung 22 auch umgekehrt aufschieben kann. Obwohl
gemäß Fig. 4 die Dichtung 22 zur Mittenebene nicht symmetrisch ist, läßt sie sich
in der einen oder anderen Richtung verwenden.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 ist wenig unterhalb des Rands 16
eine koaxiale Außennut 41 im Schaft 18 vorgesehen, in die die Lippe 34 eingeschnappt ist.
Der rechte Bereich der Fig. 6 zeigt, wie bei allen Ausführungsbeispielen die
Rippen im angezogenen Zustand des Verbindungsglieds wirken. In Fig. 6 ist rechts
das Blech höher liegend gezeichnet als in Fig. 6 links. Durch das Anziehen und
auch durch die Eigensteifigkeit des Korpus 24 sowie die versetzt einander gegenüberliegenden
Rippen 29, 33 wird durch die Rippe 29 der Korpus 24 nach unten
gedrückt, so daß es im Bereich 42 aussieht, als wären von vornherein oben und
unten Rippen vorgesehen.
In der gleichen Weise drückt die Rippe 33 Material des Korpus 24 nach oben,
so daß auch im Bereich 43 es aussieht, als wären beiderseits des Korpus 24
Rippen vorgesehen gewesen. Dabei liegt der Bereich 42 oben und unten großflächiger
auf als der Bereich 43, wie Fig. 6 zeigt.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 und 8 sind die metallenen, pilzförmigen
Bauteile gemäß den Fig. 1 bis 5 verwendet. Es ist also hier
ebenfalls keine Außennut vorhanden. Die Dichtung 44 umfaßt einen Dichtungskorpus
46, der etwa rechteckigen Querschnitt hat und der rotationssymmetrisch
zur geometrischen Längsachse 12 ist. Im nicht aufgeschobenen Zustand liegt die
Außenseite 47 auf einem Kreiszylinder, der einen Durchmesser wie die Außenseite
17 hat. Die Oberseite 48 und die Unterseite 49 sind zueinander parallel
und bilden Kreisringflächen. Sie sind 2 mm breit, während die Außenseite 47
1,5 mm hoch ist. Die Außenseite geht in die Oberseite bzw. Unterseite 49 mit
Ecken 51, 52 über, die rechtwinklig sind. Die Innenseite 53 geht in eine Lippe 54
über, die an ihrer Wurzel etwa ¾ so hoch wie der Dichtungskorpus 46 ist. Von der
Innenseite 53 aus geht die Lippe 54 mit Übergangsradien 56, 57 in einen kegel
förmigen Bereich 58 über, der nach innen zu immer dünner wird. Da der Innendurchmesser
der Lippe 54 kleiner ist als der dortige Schaftdurchmesser, kommt es
zu einer Umstülpung 59. Ohne diese würde die Lippe 54 geradlinig weiterverlaufen,
etwa dann, wenn eine Außennut vorhanden
wäre oder wenn die Dichtung 44 nicht aufgeschoben ist.
Der Übergangsradius 56 ist wesentlich größer als der Übergangsradius 57 und fängt
zudem noch weiter unten an, so daß im linken Bereich von Fig. 7 - wenn man
sich den nicht aufgeschobenen Zustand der Dichtung 44 vorstellt - die Lippe 54
mit ihrer Mittenebene unterhalb der Mittenebene des Dichtungskorpus 46 liegt.
Diese Unsymmetrie hat zur Folge, daß der Dichtungskorpus 46 in der angegebenen
Weise kippt. Nach wie vor bleiben aber die Ecken 61, 62 erhalten, wobei die
Ecke 61 durch die Oberseite 48 und die Innenseite 53 gebildet wird, während die
Ecke 62 durch die Unterseite 49 samt dem angrenzenden Übergangsradius 57
gebildet wird. In Fig. 7 liegt links die Ecke 61 am Rand 16 an.
Rechts in Fig. 7 liegt die Ecke 51 am Rand 16 an. Die unterschiedliche Lage hängt davon ab,
wie herum man die Dichtung 44 auf den Schaft 18 aufschiebt. Wegen der gezeichneten
Querschnittsverhältnisse übt die Lippe 54 einen nach außen gerichteten
Schub aus, der wegen der Asymmetrie zu dem beschriebenen und bezeichneten
Kippen führt.
Die Fig. 8 zeigt die hieraus gewonnenen Vorteile, die selbst noch bei sehr starker
Schräglage eintreten. Rechts ist der Dichtungskorpus stark zusammengepreßt, und
es ist nicht weiter verwunderlich, daß dann dort eine gute Dichtwirkung eintritt.
Links jedoch hat man wegen der 12° betragenden Schieflage des Dichtungskorpus
46 auch noch bei etwa 12° Schräglage des Metallteils eine Dichtwirkung, weil
dann die Ecke 52 auf der Oberseite des Kanalblechs 21 anliegt und die Ecke 61
am Rand 16 anliegt.
Hieraus folgt auch, daß die Schräglage des Dichtungskorpus 46 mitbestimmt, wie
schräg der Metallteil eingeschlagen werden kann und immer noch auch in dem
am weitesten oberhalb des Kanalblechs 21 liegenden Bereich eine Dichtwirkung
eintritt.
Claims (18)
1. Verbindungsglied (11) zum Verbinden zweier im wesentlichen senkrecht zueinander
stehender Tafeln aus Blech, mit einem metallischen, breiten Kopf (13),
der an seiner Unterseite einen kreisringförmig umlaufenden Rand (16) hat
und einstückig in einen zum Rand senkrechten rotationssymmetrischen
Schaft (18) übergeht, der einen Längsschlitz (19) aufweist, wobei der Schaft eine
schwach konische Außenfläche hat,
sowie mit einer kreisringförmigen Dichtung (22) unter der Unterseite,
gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
- a) im radial inneren Bereich läuft die Dichtung (22) nach innen zu immer dünner werdend in eine dünne um etwa 90° in beiden Richtungen umstülpbare Lippe (34) aus;
- b) der Innendurchmesser der Lippe (34) ist kleiner als der auf gleicher Höhe liegende Durchmesser des Schafts (18);
- c) im Umstülpbereich hält sich die Dichtung (22) unter Vorspannung am Schaft (18).
2. Verbindungsglied nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von der
Unterseite und/oder der Oberseite der Dichtung (22) ganz umlaufende,
kreisringförmige, konzentrische, flache Rippen (29, 33) ausgehen.
3. Verbindungsglied nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite
des Kopfs (13) eben ist.
4. Verbindungsglied nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Außen
wandbereich der Dichtung (22) eine flache erste Rippe (29) auf
der einen Fläche der Dichtung vorgesehen ist.
5. Verbindungsglied nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite
der ersten Rippe (29) eben und etwa parallel zu der einen Fläche ist.
6. Verbindungsglied nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseite
(31) der ersten Rippe (29) mit der Außenseite (28) des Dichtungskorpus (24) fluchtet.
7. Verbindungsglied nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser der Dichtung (22) gleich dem
Außendurchmesser des Kopfes (13) ist.
8. Verbindungsglied nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der anderen Fläche der Dichtung (22) im mittleren
Bereich eine zweite Rippe (33) vorgesehen ist.
9. Verbindungsglied nach Anspruch 4 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten
Rippen (29, 33) ungefähr gleich hoch, aber weniger hoch sind als der Dichtungskorpus (24) dick ist.
10. Verbindungsglied nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Material
der Dichtung (22), gemessen nach dem Kugeldruck-Geräte-Meßverfahren
bei einer Prüfkraft von 358 N eine Weichheit von etwa 70 N/mm²±30% bei 30 sec hat.
11. Verbindungsglied nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (13)
auf seiner Oberseite ein Schlagplättchen (14) hat, das koaxial angeordnet ist,
wenig nach oben und eben hervorsteht und einen Außendurchmesser hat,
der ungefähr gleich dem größten Durchmesser des Schafts (18) ist.
12. Verbindungsglied nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß in geringem Abstand unter der Unterseite des Kopfs (13) im Schaft (18) eine
ganz umlaufende Nut (41) vorgesehen ist, in der der Innenbereich der Lippe (34)
liegt.
13. Verbindungsglied nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtungskorpus
(46) in seinem radial äußeren Bereich einen etwa rechteckigen Querschnitt aufweist und in seinem
radial inneren Bereich in eine Lippe (54) übergeht.
14. Verbindungsglied nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite (48)
und Unterseite (49) der Dichtung (44) durch je eine ebene Kreisringfläche begrenzt wird.
15. Verbindungsglied nach Anspruch 13 und Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß das Seiten/Höhenverhältnis der Dichtung (44) etwa 2/1,5±20% ist.
16. Verbindungsglied nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß im nicht
eingeschlagenen Zustand der Dichtungskorpus (46) im spitzen Winkel zur
Unterseite des Kopfes (13) steht.
17. Verbindungsglied nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittenebene
der langen Lippe (54) zur Mittenebene des Dichtungskorpus (46)
versetzt angeordnet ist.
18. Verbindungsglied nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (22, 44)
aus PPN 2060 (Hostalen) besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19853518182 DE3518182A1 (de) | 1985-05-21 | 1985-05-21 | Verbindungsglied fuer zwei senkrecht zueinander stehende blechtafeln |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19853518182 DE3518182A1 (de) | 1985-05-21 | 1985-05-21 | Verbindungsglied fuer zwei senkrecht zueinander stehende blechtafeln |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3518182A1 DE3518182A1 (de) | 1986-11-27 |
| DE3518182C2 true DE3518182C2 (de) | 1992-10-08 |
Family
ID=6271226
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19853518182 Granted DE3518182A1 (de) | 1985-05-21 | 1985-05-21 | Verbindungsglied fuer zwei senkrecht zueinander stehende blechtafeln |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3518182A1 (de) |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3518182A1 (de) | 1986-11-27 |
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