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Sicherheitsgurtanordnung
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherheitsgurtanordnung für in
Fahrzeuglängsrichtung verstellbare Sitze von Fahrzeugen, insbesondere Personenkraftfahrzeugen,
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Eine Sicherheitsgurtanordnung dieser Bauart ist in der älteren Patentanmeldung
P 32 38 195.6 bereits vorgeschlagen worden. Dort ist der Läufer in einer Führung
der dem Fahrzeugsitz benachbarten Fahrzeugtür verstellbar gehalten, wobei die Verstellung
des den Anlenkpunkt des Beckengurtes aufweisenden Läufers in Abhängigkeit von der
Verstellung des Fahrzeugsitzes erfolgt, indem eine Zwangsverbindung zwischen dem
Fahrzeugsitz und dem Läufer hergestellt wird, die dafür sorgt, daß bei einer Verstellung
des Sitzes der Läufer mit dem Beckengurtanienkpunkt mitverstellt wird. Eine derartige
Verstellung erfordert jedoch einen erheblichen Bauteil- und Montageaufwand.
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Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht daher darin, eine
Sicherheitsgurtanordnung zu schaffen, die unter Vermeidung eines derartigen zusätzlichen
Aufwandes eine Möglichkeit bietet, bei jeder Stellung des Fahrzeugsitzes eine optimale
Anlage des Sicherheitsgurtes am Körper des Fahrzeuginsassen zu erreichen.
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Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich gemäß dem Kennzeichen des Patentanspruchs
1. Erfindungsgemäß wird also eine willkürlich von Hand betätigbare Klemm- oder Rastvorrichtung
vorgesehen, mit deren Hilfe
der den Anlenkpunkt des Beckengurtes
aufweisende Läufer in der Führung des Fahrzeugaufbaus, das heißt vorzugsweise in
der dem Fahrzeugsitz benachbarten Fahrzeugtür oder in dem dem Sitz benachbarten
Türschweller, verstellt werden kann.
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Zweckmäßig wäre es zudem, wenn eine Vorrichtung zur Anzeige der der
jeweiligen Sitzstellung zugeordneten Sollstellung des Läufers in der Führung vorgesehen
ist, um dem Fahrzeuginsassen einen Rinweis zur Verstellung des Läufers zu geben.
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In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung in teils
schematis-cher Darstellungsweise gezeigt, die im folgenden näher erläutert werden.
Die Zeichnung zeigt in Figur 1 eine Ansicht eines Fahrzeugs mit einer erfindungsgemäßen
Sicherheitsgurtanordnung, Figur 2 in vergrößertem Maßstab eine bei der erfindungsgemäßen
Gurtanordnung verwendete Klemm-oder Rastvorrichtung und
| Figuren ) verschiedene Schaltungen zur Anzeige der Soll- |
| 3 bis5 stellung des Läufers in Abhängigkeit von der |
| eingestellten Sitzstellung. |
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In der Figur 1 der Zeichnung ist mit 1 insgesamt ein Fahrzeug bezeichnet,
dessen mit 2 bezeichneter Fahrzeugsitz, der hier dem Fahrzeugführer zugeordnet ist,
mit einer Sicherheitseinrichtung ausgerüstet ist, die aus einem einen Schrägschultergurt
4 und einen Beckengurt 5 aufweisenden Dreipunktgurt 3 besteht. Der Schrägschultergurt
4 und der Beckengurt 5 weisen ein durchgehendes Gurtband auf, das über eine eine
Umlenköse aufweisende Schloßeinstecklasche 7 läuft,die in ein hier nicht weiter
gezeigtes, beispielsweise am Fahrzeugsitz 2 starr befestigtes und mit diesem mitverstellbares
Schloßaufnahmeteil einrastbar ist, Mit 6 ist der Schulteranlenkpunkt des Schultergurtes
4 bezeichnet, der hier an dem schloßseitigen Rahmen der Fahrzeugtür 12 gehalten
ist. Dieser Schulteranlenkpunkt kann dabei entweder durch einen
fest
am Türrahmen gehaltenen Gurtbefestigungsbeschlag oder aber durch einen Umlenkbeschlag
gebildet sein, der das Gurtband zu einer ebenfalls in der Tür vertikal unterhalb
des Anlenkpunktes 6 angeordneten Gurtaufwickelvorrichtung führt. Eine solche bekannte
Gurtaufwickelvorrichtung könnte jedoch auch im Bereich des mit 8 bezeichneten Beckenanlenkpunktes
vorgesehen sein, der gemäß der vorliegenden Erfindung an einem in einer Führung
10 der Fahrzeugtür 12 verschiebbarcn Läufer 9 gehalten ist.
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Die Führung 10 ist zweckmäßigerweise in einer zur Sicherung gegen
einen Seitenaufprall vorgesehenen, sich im wesentlichen horizontal im unteren Bereich
der Fahrzeugtür 12 erstreckenden Leitplanke 11 angeordnet. Zur sicheren Übertragung
der Kräfte w n dieser Leitplanke 11 in den Fahrzeugrahmen sind mit 13 und 14 bezeichnete,
beim Schließen der Tür einrastende Verkrallungen vorgesehen, über die die Kräfte
von der Leitplanke in den Fahrzeugrahmen eingeleitet werden.
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Der in der Führung 10 verstellbare Läufer 9 soll nun von Rand willkürlich
verstellbar sein und weist dazu eine Klemm- oder Rastvorrichtung auf, für die ein
Beispiel aus der Figur 2 ersichtlich ist. Dort wird die Führung 10 durch einen kastenförmigen
Rahmen 14 gebildet, der in der Leitplanke 11 der Fahrzeugtür 12 integriert ist und
in dem der Läufer 9 in Längsrichtung verstellbar gehalten ist.
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Der kastenförmige Rahmen 14 weist mehrere, im Abstand hintereinanderliegende
Ausnehmungen 15 zum Eingriff von an dem Läufer vorgesehenen Vorsprüngen 16 auf.
Der Eingriff der Vorsprünge 16 des Läufers 9 wird dabei durch eine Feder 17 unterstützt,
die in einer Ausnehmung 18 des Läufers fixiert ist und am kastenförmigen Rahmen
14 abgestützt ist. Auf diese Weise werden bestimmte Stellungen des Läufers innerhalb
der Führung 10 fixiert und zwar so, daß der Läuferauch bei Auftreten einer Gurtbelastung
diese Stellung beibehalten kann. Andererseits kann unter Aufwendung einer Kraft
entgegen der Kraft der Feder 17 die Rastierung aufgehoben und der Läufer in eine
andere Raststellung zum Eingriff des Vorsprungs 16 in eine andere Ausnehmung 15
verstellt werden.
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Wie aus der Figur 2 weiter ersichtlich ist, weist der Läufer 9 einen
Schwenkpunkt 19 auf, an dem ein Befestigungsbeschlag 20 drehbar gehalten ist, durch
dessen Öse 21 das Ende 22 des Bekkengurtes 5 geführt und befestigt ist. Dabei greift
der in der Figur 2 mit strichpunktierten Linien angedeutete Befestigungsbeschlag
20 durch einen hier nicht weiter gezeigten mittleren Längsschlitz des kastenförmigen
Rahmens 14.
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Die in der Figur 2 gezeigte Klemm- oder Rastvorrichtung zur willkürlichen
Verstellung des Läufers 9 könnte nun nicht nur in der dem Fahrzeugsitz benachbarten
Tür, wie in der Figur 1 angedeutet, sondern auch in dem unterhalb der Fahrzeugtür
vorgesehenen Türschweller angebracht sein. Dies gilt im wesentlichen ohne Einschränkungen
für die Anordnung eines Dreipunkt-Gurtes in einem 4-türigen Fahrzeug, bei 2-türigen
Fahrzeugen wäre dagegen zusätzlich noch ein Hebelmechanismus zweckmäßig, der den
Beckengurtpunkt zur Erleichterung des Einstiegs der Fondinsassen in eine nicht störende
Position verstellt.
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In den Figuren 3 bis 5 sind verschiedene Schaltmöglichkeiten gezeigt,
mit deren Hilfe dem Fahrzeuginsassen ein Hinweis darauf gegeben werden kann, ob
der in der Führung verstellbare Beckengurtanlenkpunkt sich in der der jeweiligen
Sitzstellung zugeordneten optimalen Position befindet. In der Figur 3 sind dazu
an der den verschiebbaren Sitz 2 haltenden Sitzschiene 30 drei Kontakte angebracht,
die mit Zweigleitungen 38a bis 38c eines von einer Batterie 36 gespeisten Stromkreises
35 verbunden sind.
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In diesen Zweigleitungen 38a bis 38c befindet sich jeweils eine Anzeigeeinrichtung
37a bis 37c in Form einer Leuchtanzeige, die möglicherweise auch mit einer akustischen
Anzeigeeinrichtung, beispielsweise einem Summer, verbunden sein kann. An dem in
Richtung der Pfeile 39a bzw. 39b verschiebbaren Fahrzeugsitz 2 ist andererseits
ein Schleifkontakt 34 angebracht, der den Stromkreis 35 schließt und dabei jeweils
dasjenige Anzeigegerät 37 aktiviert, das einer bestimmten Stellung des Beckengurtpunktes
zugeordnet ist. In der in der Zeichnung gezeigten Stellung wird beispielsweise das
mittlere Anzeigegerät 37b aktiviert, das dem Fahrzeuginsassen anzeigt, daß
der
eingestellten Sitzposition eine mittlere Stellung des Beckengurtpunktes zuzuordnen
ist. Die Anzeigeeinrichtungen selbst können übrigens im Armaturenbrett untergebracht
sein.
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Wird ausgehend von der in der Zeichnung skizzierten Stellung der Fahrzeugsitz
in Richtung des Pfeiles 39a, das heißt in Fahrtrichtung nach vorn verschoben, würde
der Schleifkontakt 34 das Anzeigegerät 37c aktivieren, das dem Fahrzeuginsassen
dann anzeigen würde, daß der Beckengurtpunkt in die vorderste Stellung zu verstellen
ist, während bei einer Rückverstellung des Sitzes in Richtung des Pfeiles 39b das
Anzeigegerät 37a zur Anzeige der hintersten Beckengurtposition aktiviert würde.
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Bei den Schaltungen der Figuren 4 und 5 ist demgegenüber die Anzeigeeinrichtung
so ausgebildet, daß nur dann eine Anzeige gegeben wird, wenn der Beckengurtpunkt
sich nicht in der richtigen Position befindet. In diesen Fällen ist der Schleifkontakt
48 bzw.
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48' direkt mit dem Anlenkpunkt verbunden, so daß er mit diesem zusammen
verstellt wird. Bei der Ausführung nach Figur 4 ist darüberhinaus eine Kontaktleiste
41 vorgesehen, auf der drei jeweils einer bestimmten Sitzstellung zugeordnete Kontakte
42, 43 und 44 angeordnet sind. Diese Kontaktleiste ist über einen Bowdenzug 45,
der über Umlenkrollen 46 und 47 verläuft, mit dem in Längsrichtung verstellbaren
Sitz 2 verbunden, so daß mit einer Vorverstellung des Sitzes auch die Kontaktleiste
mit den Kontakten nach vorn gestellt wird.
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Die Kontakte sind an den von einer Batterie 36' versorgten Stromkreis
40 angeschlossen, wobei der mittlere Kontakt 43 direkt über einen Widerstand 49
und einen Anlasserschalter 50 in den Stromkreis eingeschaltet ist, während die Kontakte
42 und 44 über Zweigleitungen 53a und 53b sowie über einen ein optisches und/oder
akustisches Anzeigegerät 51 enthaltenden Zweig 52 in den Stromkreis eingeschlossen
sind.
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Bei einer Verstellung des Sitzes 2 in Fahrzeuglängsrichtung ergibt
sich nun eine Verschiebung der Kontaktleiste, so daß, falls nicht auch der Gurtanlenkpunkt
und mit diesem der Schleifkontakt 48 verstellt wird, die Position des Gurtanlenkpunktes
nicht mehr optimal ist. Dies kann dann durch Aktivierung der Anzeigeeinrichtung
51
in Form eines optischen und/oder akustischen Signals angezeigt
werden, indem dann der Schleifkontakt 48 mit dem Kontakt 42 oder 44 in Berührung
kommt. In diesem Fall muß der Fahrzeuginsasse den Gurtanlenkpunkt so weit verstellen,
bis die Anzeigeeinrichtung 51 abgeschaltet wird, was dann der Fall ist, wenn der
Schleifkontakt 48 mit dem mittleren Kontakt 43 in Verbindung steht. Wenn, wie dies
in der Schaltung der Figur 4 angedeutet ist, in dem dem mittleren Kontakt 43 zugeordneten
Stromkreis auch der Anlasserschalter 50 angeordnet ist, bedeutet dies zugleich,
daß das Fahrzeug nur dann angelassen werden kann, wenn der Beckengurt-Anlenkpunkt
in der der jeweiligen Sitzstellung zugeordneten optimalen Position steht, der Schleifkontakt
48 also mit dem mittleren Kontakt 43 korrespondiert.
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Bei der Ausführung nach der Figur 5 ist eine ähnliche Konfiguration
vorgesehen. Dort sind jedoch die drei Kontakte 48, 49 und 60 unmittelbar am Fahrzeugsitz
befestigt und der mit dem Beckengurtanlenkpunkt verbundene Schleifkontakt 48' ist
so angeordnet, daß er mit diesen Kontakten 48 bis 60 in Berührung kommen kann. Auch
hier wird die Anzeigeeinrichtung 51, die in den die beiden äußeren Kontakte 58 und
60 aufweisenden Zweigleitungen 56, 57a und 57b angeordnet ist, dann aktiviert, wenn
der Beckengurtanlenkpunkt nicht in der der jeweiligen Sitzposition optimal angepaßten
Position steht. Auch ist wiederum in dem zu dem mittleren Kontakt 59 führenden Teil
des Stromkreises 55 der Anlasserschalter 50' angeordnet, so daß das Anlassen des
Fahrzeugs nur in der richtigen Position des Gurtanlenkpunktes erfolgen kann, der
sich dadurch auszeichnet, daß der mit dem Gurtanlenkpunkt verbundene Schleifkontakt
48' den mittleren Kontakt 59 berührt. Der Gurtanlenkpunkt muß damit so lange verstellt
werden, bis die Anzeigeeinrichtung 51' abschaltet und der Anlasser betätigt werden
kann.
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Selbstverständlich zeigen diese Schaltungen nur wenige mögliche Ausführungsformen
und es ist, eine Vielzahl anderer Schaltunsauæführungen denkbar, mit denen dann
nicht nur Rinweise darauf
gegeben werden können, ob der Gurtanlenkpunkt
verschoben werden muß, sondern auch in welche Richtung.
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