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Die Erfindung betrifft ein druckmittelbetätigtes Tor, insbesondere ein Industrietor in Form eines Falt- oder Pendeltores, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Industrietore in Form von Falt- oder Pendeltoren benötigen neben einer Antriebseinheit zum Öffnen und Schließen des Tores einen Verriegelungsmechanismus, der die Tore im geschlossenen Zustand sicher verriegelt, so daß das Tor auch bei einem möglichen Aus- oder Abfall der Antriebsenergie gegen einwirkende Kräfte, insbesondere Windkräfte geschützt ist und ein unerlaubtes Öffnen verhindert wird.
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Insbesondere bei hydraulisch angetriebenen Industrietoren ist ein derartiger Verriegelungsmechanismus relativ einfach realisierbar, da nur der oder die Hydraulikzylinder abgesperrt werden üssen. Die Inkompressibilität des Hydraulikfluides in dem Hydraulikzylinder setzt von außen einwirkenden Kräften ausreichend Widerstand entgegen, so daß auf eine gesonderte Verriegelung des Torflügels bzw. der Torflügel in der Mehrzahl der Fälle verzichtet werden kann.
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Demgegenüber ist bei pneumatisch betätigten Toren ein bloßes Absperren des Pneumatikzylinders nicht ausreichend, da die Luft in dem Pneumatikzylinder unter mehr oder weniger großem Kraftaufwand komprimierbar ist, so daß das Industrietor zumindest teilweise geöffnet werden kann. Es ist somit bei pneumatisch betätigten Toren in jedem Fall eine zusätzliche Verriegelungsvorrichtung für den oder die Torflügel notwendig, um das Industrietor im geschlossenen Zustand sicher verriegeln zu können. Dies gilt nochmehr für Tore mit Antrieb durch einen Elektromotor über Stellspindel ohne Selbsthemmung, da das Tor - was im normalen Betrieb von erheblichem Vorteil ist - dann auch gegen die Antriebskraft und erst recht ohne Antriebskraft bewegt werden kann. Ein solcher Antrieb ist aus dem DE-GM 85 11 198.8 derselben Anmelderin vom gleichen Tage mit dem Titel "Industrietor" bekannt, auf das wegen weiterer Einzelheiten insoweit vollinhaltlich ausdrücklich Bezug genommen wird.
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Aus der GB-PS 11 13 563 ist ein pneumatisch betriebener Hubzylinder zum Öffnen einer Rauchklappe oder dergleichen bekannt. Der Antrieb des Hubzylinders erfolgt im Bedarfsfall durch eine Gaspatrone, deren freiwerdender Inhalt einen Kolben des Hubzylinders ausfährt, und die Rauchklappe öffnet. Im voll ausgefahrenen Zustand des Kolbens greift eine Verriegelungsnase umfangsseitig in den Bewegungsweg des Kolbens ein, so daß ein Zurückgleiten des Kolbens verhindert und somit der geöffnete Zustand der Rauchklappe aufrechterhalten wird. Zum Schließen der Rauchklappe wird eine weitere Gaspatrone geöffnet, deren freiwerdender Inhalt auf einen Kolben an der Verriegelungsnase wirkt und diese aus dem Bewegungsbereich des Hubkolbens zurückzieht, so daß unter dem Gewicht der Rauchklappe der Hubkolben wieder in den Zylinder einfährt. Da diese Antriebsvorrichtung nur im Notfall, d. h. beispielsweise bei einem Brand mit starker Rauchentwicklung betätigt wird, ist der Einsatz von Einmal-Gaspatronen, die nach erfolgter Entleerung ausgetauscht werden müssen durchaus sinnvoll und ökonomisch. Weiterhin wird in der GB-PS 11 13 563 vorgeschlagen, anstelle der Gaspatronen ein gebäudeinternes Preßluftsystem für den Antrieb des Hubzylinders zu verwenden, so daß die Klappe beliebig oft geöffnet oder geschlossen werden kann. Bei einem Ausfall des gebäudeinternen Druckluftsystemes oder bei einem Abfallen des Betriebsdruckes beispielsweise während eines Wochenendes oder Feiertagen kann die Klappe jedoch nicht geöffnet werden.
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Aus der US-PS 27 33 918, von der die vorliegende Erfindung ausgeht, ist eine Ansteuer- und Verriegelungsvorrichtung für ein druckmittelbetätigtes Tor bekannt. Das Tor wird über einen preßluftbetätigten Kraftzylinder und ein entsprechendes Umlenkgetriebe geöffnet oder geschlossen, wobei im Bereich des Türschlosses ein weiterer Preßluftzylinder vorgesehen ist, der über eine ein elektrisch betätigbares Steuerorgan aufweisende Druckluftleitung derart antreibbar ist, daß das Tor im geschlossenen Zustand wahlweise ent- oder verriegelbar ist. Bei einem Absinken oder Ausfallen der Druckluftversorgung wird das Tor automatisch verriegelt. Somit ergibt sich auch bei der Vorrichtung gemäß der US-PS 27 33 918 der gleiche Nachteil wie bei der GB-PS 11 13 563, d. h., bei einem Absinken oder Ausfallen des Antriebsdruckes nach längeren Betriebspausen, beispielsweise Feiertagen oder Wochenenden, an denen das betriebseigene Druckluftsystem abgeschaltet wurde, ist das Tor verriegelt.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein druckmittelbetätigtes Tor nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 zu schaffen, das auch dann wenigstens einmal entriegelbar ist, wenn der normalerweise zur Entriegelung verwendete Antriebsdruck einer betriebsinternen Druckmittelquelle unter den Arbeitsdruck abgesunken ist.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Kennzeichens des Anspruches 1.
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Erfindungsgemäß ist ein Druckluft-Hilfsspeicher vorgesehen, der mit dem Verriegelungsantrieb verbunden ist und den Verriegelungsantrieb wenigstens im gewissen Umfang vom Betriebszustand des betriebsinternen Druckluftsystemes unabhängig macht.
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Hierdurch ist es beispielsweise möglich, bei Ausfall des betriebsinternen Druckluftsystems mit einer nachfolgenden automatischen Verriegelung des Tors das Tor mit der in dem Druckluft-Hilfsspeicher gespeicherten Druckluft wenigstens einmal zu entriegeln. Nach der erfolgten Entriegelung kann das Tor aufgrund der Kompressibilität der Druckluft in dem Kraftzylinder bzw. nach dessen Entlüftung von Hand leicht aufgeschoben werden.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Gemäß Anspruch 2 bzw. 3 ist der Druckluft-Hilfsspeicher in einer der Torzargen angeordnet bzw. die Torzarge selbst bildet den Hilfsspeicher. Es ist somit möglich, einen Hilfsspeicher mit relativ großer Aufnahmekapazität vorzusehen, der jedoch keinen zusätzlichen Einbauraum benötigt.
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Gemäß Anspruch 4 erfolgt die Ansteuerung eines Steuerorgans in der zum Verriegelungsantrieb führenden Druckmittelleitung ausschließlich durch wenigstens einen von der üblichen Steuerung gesonderten elektrischen Schalter, so daß das Tor unabhängig von seiner normalen Ansteuerung - beispielsweise durch Induktionsschleifen - ver- und entriegelt werden kann und werden muß. Versehentliche Verriegelungen, die zu Unfällen führen könnten, sind damit ausgeschlossen.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Es zeigt
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Fig. 1 schematisch eine Draufsicht von oben auf ein druckmittelbetätigtes Industrietor mit einer Antriebseinheit und einer Verriegelungseinheit, wobei die Verriegelungseinheit in ihrer Riegelstellung ist;
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Fig. 2 in annähernd natürlicher Größe eine Einzelheit aus Fig. 1;
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Fig. 3 schematisch den Aufbau des Druckluftsystems zur Ansteuerung des Verriegelungsantriebs des Industrietores; und
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Fig. 4 ein elektrisches Schaltbild zur Ansteuerung des Druckluftsystems gemäß Fig. 3.
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In Fig. 1 ist mit 2 insgesamt ein Falttor bezeichnet, wobei in der Darstellung gemäß Fig. 1 ein oberhalb des Falttores 2 verlaufender Öffnerkasten 4 zu sehen ist. In dem Öffnerkasten 4 ist eine Antriebseinheit 8 für das Falttor 2 angeordnet. Die Antriebseinheit 8 ist nach Art eines Kraftzylinders ausgebildet und weist ein Antriebsteil 10, welches in einem festen Abstützpunkt 12 gelagert ist, sowie ein Stellteil 14 auf, welches in dem Antriebsteil 10 linear beweglich ist und welches in einem Angriffspunkt 16 mit einem Anlenkhebel 18 eines Anlenkgetriebes 6 schwenkbeweglich verbunden ist. Der Anlenkhebel 18 überträgt die von dem Stellteil 14 ausgeführte geradlinige Bewegung auf eine Schwenkwelle 20 des Falttores 2, so daß das Falttor 2 in Abhängigkeit von der Stellbewegung des Stellteiles 14 geöffnet bzw. geschlossen werden kann. Das Antriebsteil 10 und das Stellteil 14 sind insbesondere in Form eines pneumatisch betätigbaren Kraftzylinders ausgebildet.
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Wie insbesondere aus der vergrößerten Darstellung gemäß Fig. 2 hervorgeht, weist das Antriebsteil 10 einen in ihm gleitbeweglich gelagerten Kolben 22 auf, der in der Darstellung gemäß Fig. 2 in seinem maximal eingefahrenen Zustand dargestellt ist. Zum Öffnen des Falttores 2 wird der Kolben 22 pneumatisch in der Darstellung gemäß den Fig. 1 und 2 nach links soweit ausgefahren, bis der Anlenkhebel 18 in der Darstellung gemäß Fig. 1 eine Schwenkbewegung um 90° im Uhrzeigersinn ausgeführt hat, wobei diese Schwenkbewegung auf die Schwenkwelle 20 und damit auf einen Torflügel bzw. ein Segmet des Falttores 2 übertragen wird.
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In der Darstellung gemäß Fig. 2 ist an dem freien stirnseitigen Ende des Kolbens 22 ein Anschlußstück 24 befestigt, wobei die Befestigung beispielsweise durch ein Gewinde 26 mit einer Kontermutter 28 erfolgt.
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Wie weiterhin aus Fig. 2 hervorgeht, ist an dem dem Anschlußstück 24 zugewandten Endbereich des Antriebsteiles 10 ein umlaufender Kragen 30 ausgebildet, an dem mittels geeigneten Befestigungselementen, beispielsweise Schrauben 32, ein radial einseitig vorspringender Flansch 34 abgestützt und befestigt ist. Senkrecht zu dem Flansch 34 und achsenparallel zu dem Antriebsteil 10 bzw. dem Anschlußstück 24 ist an dem Flansch 34 eine Konsole 36 entweder einstückig ausgebildet oder mit geeigneten Mitteln, beispielsweise durch eine Schweißung befestigt. Die Konsole 36 erstreckt sich von dem Flansch 34 bzw. dem Kragen 30 in Richtung auf den freien Endbereich des Anschlußstückes 24. Im Bereich ihres freien Endes ist in der Konsole 36 ein Führungselement 38 dadurch ausgebildet, daß eine Führungsausnehmung 40 die Materialstärke der Konsole 36 radial senkrecht zur Längsachse des Antriebsteils 10 bzw. des Anschlußstückes 24 durchsetzt.
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Im Mittelbereich der Konsole 36 ist eine weitere Konsole 42 mit L-förmigen Querschnitt - beispielsweise durch Festschweißen - befestigt. Ein freier Schenkel 44 der Konsole 42 erstreckt sich hierbei im Abstand von der Konsole 36 und parallel hierzu.
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An dem freien Schenkel 44 ist ein Verriegelungsantrieb 46 einer Verriegelungsvorrichtung 48 angeordnet. Der Verriegelungsantrieb 46 ist vorzugsweise ebenfalls in Form eines pneumtisch angetriebenen Kraftzylinders ausgebildet und weist ein bewegliches Verriegelungsteil 50, vorzugsweise in Form eines Bolzens auf. Das Verriegelungsteil 50 erstreckt sich von einem Lagerende 52 aus senkrecht zur Längsachse des Anschlußstückes 24 in Richtung auf das Anschlußstück 24. In der in Fig. 2 dargestellten voll ausgefahrenen Riegelstellung des Verriegelungsteils 50 kommt hierbei ein Kopfende 54 des Verriegelungsteils 50 mit einer Fläche 56 des Anschlußstückes 24 in Berührung. Der Verriegelungsantrieb 46 ist in der in Fig. 2 gewählten Darstellungsform als einfachwirkender Zylinder ausgeführt, d. h., unter Einfluß von Druckluft kann nur eine in eine Richtung verlaufende Bewegung des Verriegelungsteils 50 erzielt werden. In der gewählten Darstellungsfor ist diese pneumatisch erreichbare Bewegung des Verriegelungsteiles 50 seine Bewegung aus der dargestellten Riegelstellung in eine Entriegelungsstellung, in welcher das Kopfende 54 des Verriegelungsteiles 50 von der Fläche 56 des Anschlußstückes 24 und aus dem Bewegungsweg des Stellteiles 14 zurückgezogen ist. Die Bewegung des Verriegelungsteiles 50 in Richtung auf die Fläche 56 wird ohne Einwirkung von Druckluft durch eine Druckfeder 58 erzielt, welche im Bereich des Lagerendes 52 des Verriegelungsteiles 50 koaxial um das Verriegelungsteil 50 angerodnet ist und sich mit einem Ende an dem freien Schenkel 44 und ihrem anderen Ende an einem entsprechenden Federsitzteller 60 abstützt. Zur Mitnahme des Federsitztellers 60 mit dem Verriegelungsteil 50 unter Kompression der Druckfeder 58 bei Überführung in die Freigabestellung ist der Federsitzteller 60 gegen das Verriegelungsteil 50 über einen Querstift 62 abgestützt, dessen Anlage an der Konsole 36 zugleich den maximalen Ausfahrweg des Verriegelungsteiles 50 begrenzt, sofern nicht ohnehin schon ein Anschlag an der Fläche 36 erfolgt ist.
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Wie weiterhin insbesondere aus Fig. 2 hervorgeht, weist das Anschlußstück 24 im Bereich des Gewindes 26 eine radial einseitig vorspringende Riegelnase 64 auf. Die Riegelnase 64 hat das in Fig. 2 dargestellte asymetrische Profil mit einer Auflaufschräge 66 und einer Anschlagfläche 68.
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Wie aus Fig. 2 hervorgeht, bildet die Anschlagfläche 68 zusammen mit dem Kopfende 54 des Verriegelungsteiles 50 die eigentliche Hemmung in der Verriegelungsvorrichtung 48. Durch die Anschlagfläche 68 wird eine Bewegung des Kolbens 22 bzw. des Anschlußstückes 24 in Fig. 2 nach links verhindert. Durch die Blockierung der Bewegung des Kolbens 22 bzw. des Anschlußstückes 24 kann auch keine Schwenkbewegung der Schwenkwelle 20 eingeleitet werden, so daß das Filter 2 in der in Fig. 2 dargestellten Lage des Verriegelungsteiles 50 in einer geschlossenen und verriegelten Stellung ist.
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Um ein eindeutiges Eingreifen des Verriegelungsteiles 50 hinter die Anschlagfläche 68 auch dann zu gewährleisten, wenn das Verriegelungsteil 50 sich bereits in der in Fig. 2 dargestellten Endlage befindet, obwohl sich der Kolben 22 bzw. das Anschlußstück 24 noch nicht in der in Fig. 2 dargestellten Endlage befinden, ist die Auflaufschräge 66 ausgebildet. Beim Zurückverfahren des Kolbens 22 in die in Fig. 2 dargestellte Endlage läuft das Kopfende 54 des Verriegelungsteiles 50, das durch die Anlage des Querstiftes 62 an der Konsole 36 auf Abstand von den Bereichen des Stellteils 14 hinter dem Anschlußstück 24 gehalten ist, auf die Auflaufschräge 66 auf, wobei die Druckfeder 58 komprimiert wird, so daß das Kopfende 54 des Verriegelungsteiles 50 der Neigung der Auflaufschräge 66 folgen kann, bis der Kolben 22 in seiner dargestellten Endlage ist, in welcher das Verriegelungsteil 50 wieder unter Einwirkung der Druckfeder 58 in die gezeigte Stellung ausgefahren wird.
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Die in Fig. 2 beispielhaft dargestellte Befestigung der Verriegelungsvorrichtung 48 über die Konsole 42 und die Konsole 36 an dem Antriebsteil 10 ist besonders vorteilhaft da, wie insbesondere aus Fig. 1 hervorgeht, das Antriebsteil 10 während des Ausfahrens des Kolbens um den Abstützpunkt 12 eine Nickbewegung ausführt. Aufgrund der starren Verbindung der Verriegelungsvorrichtung 48 mit dem Antriebsteil 10 führen das Antriebsteil 10, die Verriegelungsvorrichtung 48 und das Anschlußstück 24 diese Nickbewegung beim Ein- und Ausfahren des Kolbens 22 synchron durch, so daß die Verriegelungsvorrichtung 48 bzw. das Verriegelungsteil 50 stets die gleiche Relativlage zu dem Anschlußstück 24 bzw. der Anschlagfläche 68 beibehält. Somit wird durch einfachen konstruktiven Aufbau eine stets gleichbleibende, genau definierte Ausrichtung des Verriegelungsteiles 50 zu dem Anschlußstück 24 der Anschlagsfläche 68 erzielt.
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Anhand der Fig. 3 und 4 soll nun im folgenden die Steuerung der Verriegelungsvorrichtung 48 beschrieben werden.
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Fig. 3 zeigt schematisch den Aufbau der Pneumatiksteuerung für den Verriegelungsantrieb 46, wobei in der Darstellung gemäß Fig. 3 die Ansteuerung für ein Falttor mit zwei Torflügeln und dementsprechend auch zwei Verriegelungsantrieben 46 dargestellt ist. Fig. 4 zeigt das zu Fig. 3 gehörende elektrische Schaltbild.
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Das Druckluftsystem gemäß Fig. 3 weist im wesentlichen einen Anschluß 70 zur Einspeisung von Druckluft, ein Steuerorgan 72 in Form eines Zweiweg-Magnetventiles, einen durch Druckluft betätigbaren elektrischen Schalter 74 in Form eines PE-Wandlers, ein Rückschlagventil 76, einen Druckluft-Hilfsspeicher 78 sowie ein Leitungssystem 80 zur Verbindung dieser Bauteile untereinander und mit den Verriegelungsantrieben 46 auf.
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In der Darstellung gemäß Fig. 3 liegt an dem Anschluß 70 zur Einspeisung von Druckluft kein Druck an, so daß der Schalter 74 geöffnet ist. Eine Energiezufuhr von einem Anschluß 82 des Schalters 74 zu einem Magneten 86 des Magnetventiles 72 ist somit unterbrochen und das Magnetventil 72 befindet sich aufgrund der Rückstellkraft einer Druckfeder 88 in der Stellung gemäß Fig. 3, in welcher Lösekammern 90 der Verriegelungsantriebe 46 über einen Schalldämpfer 92 und Leitungen 94 und 94&min; mit normalem Atmosphärendruck in Verbindung stehen. Dies hat zur Folge, daß die Verriegelungsteile 50 unter Einwirkung der Druckfedern 58 in die ausgefahrene Position gemäß Fig. 2 bewegt werden, in welcher die Bewegung des Kolbens 22 bzw. der Kolben 22 gesperrt ist. Bei nichtvorhandenem Arbeitsdruck an dem Anschluß 70 bzw. bei starkem Druckabfall in dem Leitungssystem 80 erfolgt somit eine automatische Verriegelung des Falttores.
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Im folgenden sei angenommen, daß an dem Anschluß 70 der normale Arbeitsdruck zur Betätigung des Falttores eingespeist wird. Ab einer Abzweigung 96 in dem Leitungssystem 80 wirkt der Arbeitsdruck einerseits auf den Schalter 74 derart, daß ein Schalter des Schalters in die Schaltposition gebracht wird, die in Fig. 3 mit einer gestrichelten Linie dargestellt ist. Dies hat zur Folge, daß elektrische Energie von dem Anschluß 82 dem Magneten 86 des Magnetventiles 72 zugeführt wird, so daß das Magnetventil entgegen der Federkraft der Druckfeder 88 in Fig. 3 nach rechts verschoben wird und sich über das Rückschlagventil 76, eine Leitung 100, ein nunmehr in das Leitungssystem 80 geschaltetes Ventil 98 und die Leitungen 94&min; und 94 der Arbeitsdruck in den Lösekammern 90 der Verriegelungsantriebe 46 aufbaut. Der Arbeitsdruck in den Lösekammern 90 bzw. die Federkraft der Druckfedern 58 sind hierbei so eingestellt, daß die Wirkung der Federkraft der Druckfedern 58 von dem Arbeitsdruck in den Ventilkammern 90 überstiegen wird, so daß sich die Verriegelungsteile 50 in Fig. 3 nach oben bewegen und das Falttor entriegelt ist. Gleichzeitig baut sich in dem Druckluft-Hilfsspeicher 78 der an dem Anschluß 70 anliegende Arbeitsdruck auf und wird hier über das Rückschlagventil 76 gehalten bzw. ergänzt.
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Besonders vorteilhaft ist hier die Möglichkeit, eine oder beide seitlichen Torzargen zur Aufnahme des Hilfsspeichers 78 vorzusehen bzw. die seitlichen Torzargen selbst als Hilfsspeicher zu verwenden. Es ist dadurch möglich, relativ große Druckspeicher zu erhalten, die jedoch kei, nen zusätzlichen Einbauraum benötigen.
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Die vorstehend beschriebene Betriebsstellung des Druckluftsystems entspricht der normalen Betriebsstellung, die während der häufigen Benutzung des Falttores unverändert beibehalten wird.
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Unter Bezugnahme auf die Fig. 3 und 4 werden nun im folgenden die möglichen Betriebszustände des erfindungsgemäßen Industrietores näher erläutert:
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Gemäß Fig. 4 ist an der Toraußenseite ein Schlüsselschalter 102 zur Betätigung des Verriegelungsmechanismus angeordnet. Weiterhin sind auf der Torinnenseite zwei Handtaster 104 und 106 ebenfalls zum Betätigen des Verriegelungsmechanismus vorgesehen. Weiterhin sind in Fig. 4 der Schalter 74 und der Magnet 86 des elektromagnetischen Ventils 72 dargestellt. Weitere wesentliche Bauteile in Fig. 4 sind ein Koppelrelais 108 bzw. 108&min;, ein Zeitglied 110 sowie ein weiteres Relais 112. Der Teil 108&min; des Koppelrelais weist eine Mehrzahl von Arbeits- bzw. Ruhekontakten auf, welche zusammen einen Schließer 114, einen Öffner 116 und einen Schließer 118 bilden. Das Relais 112 wirkt auf einen Schließer 120 und einen Öffner 122. Das Zeitglied 110 wirkt auf einen Schließer 124 und der Teil 108 des Koppelrelais wirkt auf den Teil 108&min; des Koppelrelais zum Zurücksetzen dieses Teils. Der Schlüsselschalter 102 wirkt auf das Zeitglied 110 sowie auf das Koppelrelais, der Taster 104 wirkt auf das Zeitglied 110 und den Teil 108 des Koppelrelais und der Taster 106 wirkt auf den Teil 108&min; des Koppelrelais.
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Der Schlüsselschalter 102 weist drei Schaltstellungen auf, wobei in der Schaltstellung "AUS" ein Schalterteil 126 geschlossen ist, in der Schaltstellung "EIN" ein Schalterteil 128 geschlossen ist und in einer Schaltstellung "0" sowohl der Schalterteil 126 als auch der Schalterteil 128 geöffnet sind.
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Wird der Schlüsselschalter 102 in die Stellung "EIN" gebracht, schließt der Schalterteil 128, der Teil 108&min; des Koppelrelais zieht an, so daß der Schließer 114, der Öffner 116 und der Schließer 118 entsprechend betätigt werden. Ein Betätigen des Schließers 114 hat zur Folge, daß Signallampen 130, 132, 134 und 136 aufleuchten. Die Signallampen 130 und 136 sind an der Toraußen- bzw. Innenseite im Bereich des Schlüsselschalters 102 bzw. der Taster 104 und 106 angeordnet, wohingehen die Lampen 132 und 134 in Form von roten Signalampeln oberhalb der Tormitte angeordnet sind. Ein Aufleuchten der Lampen bzw. Ampeln 130 bis 136 zeigt an, daß das Tor verriegelt ist. Ein Anziehen des Teils 108&min; des Koppelrelais hat weiterhin das Öffnen des Öffners 116 zur Folge, so daß die Spannungszufuhr zu dem Schalter 74 unterbrochen wird. Hierdurch wird auch der Magnet 86 des Magnetventiles 72 spannungslos, die Ventilkammer 98 wird durch die Druckfeder 88 aus der Passage zwischen der Leitung 100 und der Leitung 94&min; gebracht und die Lösekammern 90 der Verriegelungsantriebe werden über den Schalldämpfer 92 entlüftet, so daß die Verriegelungsteile 50 in Eingriff mit der Anschlagfläche 68 gelangen und das Tor verriegeln. Weiterhin wird durch das Anziehen des Teils 108&min; des Koppelrelais der Schließer 118 betätigt, der seinerseits das Relais 112 mit Energie versorgt, so daß der Schließer 120 und der Öffner 122 betätigt werden. Mit dem Schließer 120 bzw. dem Öffner 122 lassen sich weitere Ansteuerungen vornehmen, so kann beispielsweise mit dem Öffner 122 der Impulsgeber von Induktionsschleifen vor und hinter dem Falttor abgeschaltet werden, so daß bei Überfahren der Induktionsschleife keinerlei Steuerungsimpulse an die Torsteuerung abgegeben werden.
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Wird der Schlüsselschalter 102 in die Schaltstellung "AUS" gebracht, so wird der Schalterteil 126 geschlossen und der Schalterteil 128 geöffnet. Ein Schließen des Schalterteils 126 hat zur Folge, daß der Teil 108 des Koppelrelais anzieht. Ein Anziehen des Teils 108 bewirkt ein Zurücknehmen des bestehenden Schaltzustandes des Teils 108&min;, so daß der Schließer 114 öffnet, der Öffner 116 schließt und der Schließer 118 öffnet. Ein Schließen des Öffners 116 versorgt den Schalter 74 mit elektrischer Energie, so daß der Magnet 86 des Magnetventils 72 ebenfalls mit Energie versorgt wird und die Ventilkammer 98 des Magnetventils 72 in Fig. 3 nach rechts gegen die Kraft der Druckfeder 88 bewegt wird. Druckluft von dem Anschluß 70 baut nun in den Lösekammern 90 der Verriegelungsantriebe 46 einen Druck auf, der die Kraft der Druckfedern 58 übersteigt, so daß die Verriegelungsteile 50 außer Eingriff mit dem Anschlußstück 24 geraten. Die Torverriegelung ist somit aufgehoben.
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Wird der Schlüsselschalter 102 in die Schaltstellung "0" gebracht, lassen sich die Teile 108 und 108&min; des Koppelrelais von Hand durch die Taster 104 und 106 betätigen, um das Tor zu ver- und entriegeln.
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Die bisherige Beschreibung geht von der Annahme aus, daß an dem Anschluß 70 des Druckluftsystems ein Arbeitsdruck vorhanden ist, so daß der Schalter 74 in der Schaltstellung gemäß Fig. 4 ist, d. h. daß der als PE-Wandler ausgebildete Schalter 74 geschlossen ist. Die nun folgende Beschreibung betrifft den Fall, in dem an dem Anschluß 70 keine Druckluft eingespeist wird, so daß der PE-Wandler geöffnet ist.
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Ein Öffnen des Schalters 74 bewirkt ein Verschieben des Magnetventils 72 in die Stellung gemäß Fig. 3, in welcher die Lösekammern 90 entlüftet werden und das Tor verriegelt wird. Dieser Zustand tritt beispielsweise bei Preßluftaus- oder abfall oder nach längeren Betriebspausen auf, so daß das Tor normalerweise nicht mehr zu entriegeln ist.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung läßt sich jedoch das Industrietor auch bei nicht vorhandenem Arbeitsdruck am Anschluß 70 entweder über den Schlüsselschalter 102 oder den Handtaster 104 entriegeln. Sowohl der Schlüsselschalter 102 als auch der Handtaster 104 wirken auf das Zeitglied 110, das bei einer Ansteuerung entweder über den Schlüsselschalter 102 oder den Taster 104 für eine festgelegte einstellbare Zeitdauer, beispielsweise 30 Sekunden anzieht. Ein Anziehen des Zeitgliedes 102 bewirkt ein Schließen des Schließers 124, der parallel zu dem Schalter 74 geschaltet ist. Somit wird der geöffnete Schalter 74 durch den geschlossenen Schalter 124 überbrückt und der Magnet 86 des Magnetventiles 72 wird mit Energie versorgt. Hierdurch bewegt sich die Ventilkammer 98 in der Darstellung gemäß Fig. 3 nach rechts und öffnet die Passage zwischen der Leitung 100 und der Leitung 94&min;. Die gespeicherte Druckluft in dem Druckluft- Hilfsspeicher 78 kann somit in die Lösekammern 90 eintreten und das Tor wird entriegelt, wonach es sich beispielsweise von Hand aufschieben läßt.
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Es ist somit möglich, auch bei nicht vorhandener Druckluft an dem Anschluß 70 das Tor entweder von außen oder von innen pneumatisch wenigstens zu entriegeln, wonach es von Hand aufgeschoben werden kann.
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Selbstverständlich spricht das Zeitglied 110 auch bei vorhandenem Druck am Anschluß 70 an und schließt den Schließer 124, so daß der Schalter 74 überbrückt wird; aufgrund des einstellbaren Zeitverhaltens des Zeitgliedes 110 wird jedoch der Schließer 124 beispielsweise nach 30 Sekunden wieder geöffnet.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist eine Vielzahl von Abwandlungen und Modifikationen denkbar; so kann das Falttor 2 auch in Form eines Pendeltores ausgeführt sein. Insbesondere ist hier auf das DE-GM 85 11 230.5 mit dem Titel "Falttor" derselben Anmelderin vom gleichen Tag hinzuweisen, in dem eine besonders vorteilhafte Ausbildung eines Falttores beschrieben ist Hinsichtlich der Ausbildung und Funktionsweise dieses Falttores wird hier insoweit vollinhaltlich Bezug genommen. Bei diesem Falttor lassen sich die Innensegmente unabhängig von den Außensegmenten ansteuern und bewegen, wobei eine selektive Ent- und Verriegelung der einzelnen Segmente besonders wünschenswert bzw. vorteilhaft ist.