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Katheterset
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Die Erfindung betrifft einen Katheterset, bestehend aus einer Spritze,
einem an dieser mittels eines Mandrinhalters zu befestigenden Mandrin, einer über
den Mandrin gezogenen Kunststoffkanüle mit Kanülenhalter und einem durch die Kunststoffkanüle
schiebbaren Katheter.
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Ein derartiger Katheterset ist aus dem DE-GM 82 22 222.3 bekannt geworden.
Dieser Katheterset wird zur kontinuierlichen Plexusanästhesie angewandt. Durch eine
besondere Ausbildung der Spitze des Mandrins sind relativ hohe Kräfte notwendig,
um die Fascie zu perforieren. Die Perforation ist daher deutlich führbar und ein
"Click"-Phinomen ist hierbei oftmals deutlich spürbar. Das erleichtert dem Änästhesisten
seine Tätigkeit. Das aber führt auch zur Vermeidung von Nerven- oder Gefäßläsionen.
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Mit diesem Katheterset ist jedoch der Einsatz eines Neurostimulators
nicht möglich. Ein Neurostimulator wird mit solchen Kathetersets einsetzbar, bei
denen
zuerst ein Mandrin ohne übergezogene Kunststoff-Kanüle in
die Nörvengefäßloge eingeführt wird, so daß das blanke Metall des Mandrins zum Anschluß
einer Klemme des Neurostimulators freiliegt. Diese Ausführung des Kathetersete hat
jedoch den Nachteil, daß nach dem .einlegen des Mandrins die Kunststoffkanüle über
das herausstehende freie Ende des Mandrins übergeschoben werden muß, bis das vordere
Ende der Kunststoffkanüle ebenfalls in der Nervengefäßloge zu liegen kommt. Das
ist eine relativ langwierige Tätigkeit, die Fingerspitzengefühl und Sorgfalt erfordert.
Die notwendige Zeit für diese Arbeiten steht oftmals im Cperationssaal nicht zur
Verfügung.
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Der Neurostimulator wird sonst auch an eine Vorrichtung angeschlossen,
welche ein Mandrin aufweist, welches bis kurz vor die Spitze mit Kunststoff kanülenartig
überzogen ist und zwei biegsame Anschlüsse aufweist, einen für den Anschluß des
Neurostimulators, den anderen für das Ansetzen einer Spritze.
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Es ist die Aufgabe der Erfindung, den eingangs genannten Katheterset,
der sich außerordentlich schnell und problemlos einführen läßt, so zu gestalten,
daß der Anschluß eines Neurostimulators möglich wird.
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Die Erfindung besteht in der Anordnung eines elektrishh leitfähigen
Materialstückes zwischen dem der Spitze abgewandten Seite des Mandrins und der äußeren
Oberfläche des Mandrinhalters oder des Kanülenhalters.
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Durch die Anordnung eines derartigen elektrisch leitfähigen Materialstückes
wird es möglich, von außen her eine Klemme des Neurostimulators an dem elektrisch
leitfähigen Materialstück zu befestigen und somit eine elektrisch leitfähige Verbindung
zum Mandrin zu erhalten, obwohl das Mandrin durch die Kunststoffkanüle und ihren
Kanülenhalter völlig mit nichtleitfähigem Material bedeckt ist.
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In einer Ausführungsform besteht der Mandrinhalter oder der Kanülenhalter
aus elektrisch leitfähigem Material oder er ist mit einem solchen zumindest teilweise
überzogen. Der Mandrinhalter kann aus metall bestehen, er kann aber auch aus einer
leitfähigen Kunststoffmischung bestehen. Man kann den Mandrinhalter oder den Kanülenhalter
auch mit einer elektrisch leitfähigen Schicht durch Aufdampfen, galvanisch oder
ähnlich versehen.
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Eine andere Möglichkeit der Ausführung der Erfindung besteht in der
Anordnung eines elektrisch leitfähigen Streifens am Mandrinhalter oder am Kanülenhalter,
der mit dem Mandrin in Verbindung steht und sich nach außen erstreckt. Hier kann
ein Metallstreifen Verwendung finden, insbesondere ein aus federndem Metall gebogener
Streifen. Dieser kann auch als Zubehörteil mitgeliefert werden und bei Bedarf am
Mandrinhalter oder am Kanülenhalter angesteckt werden.
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Wieder eine andere Ausfühuungsform besteht in der Ausbildung einer
Buchse am Mandrinhalter oder am Kanülenhalter, von deren Innenfläche sich ein Leiter
bis zum Mandrin erstreckt und dieses berührt. Vorteilhaft ist es, wenn der Mandrinhalter
einen nach außen gerichteten Vorsprung aufweist, der aus elektrisch leitfähigem
Material besteht oder mit elektrisch leitfähigem Material versehen ist, welches
sich bis zum Ende des Mandrins erstreckt. An diesem Vorsprung kann dann eine Klemme
des Neurostimulators befestigt werden.
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Eine weitere Ausführungsform besteht in einem aus elektrisch leitfähigem
Material hergestellten oder
mittels elektrisch leitfähigem Material
beschichteten Aufsatz stück, welches axial auf das Ende des Mandrinhalters oder
des Kanülenhalters aufzustecken ist und an seinem Ende eine Formgebung aufweist,
welche mit der der Stirnseite des Mandrinhalters oder des Kanülenhalters identisch
ist. Dieses Aufsatz stück bildet ein Zwischenstück, welches zwischen Spritze und
Mandrinhalter oder zwischen Mandrinhalter und Kanülenhalter angeordnet wird.
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Das Eisen der Erfindung ist nachstehend anhand von in der Zeichnung
schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen: Fig.
1 ein Katheterset mit Mandrinhalter oder Kanülenhalter aus elektrisch leitfähigem
Material oder beschichtet mit elektrisch leitfähigem Material, Fig. 2 einen Schnitt
durch einen Mandrinhalter, der mit einem nach außen geführten elektrisch leitfähigem
Streifen versehen ist, Fig. 3 eine Ansicht eines Federmetallstreifens von oben,
wie er in Fig. 2 Verwendung finden kann, Fig. 4 eine andere Ausführungsform des
Mandrinhalters mit Federmetallstreifen im Schnitt, Fig. 5 ein Katheterset mit Aufsatzstück,
Fig. 6 einen Schnitt durch einen Kanülenhalter mit Buchse und einem Draht stück
als elektrischen Leiter, Fig. 7 eine andere Ausführungsform.
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In Fig. 1 sind die Teile des Kathetersets in aus einandergenommenem
Zustand dargestellt. Für die Anwendung werden die einzelnen Teile zu einem einheitlichen
Ganzen, welches dann den Gebrauchsgegenstand bildet, in der Richtung der Pfeile
zusammenge#steckt.
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Auf die Spritze 1 wird ein Mandrin 2 aufgesteckt, über das die Kunststoffkanüle
3 mit dem Kanülenansatz 4 gesteckt wird. Dazu wird über den Ansatz 5 an der Spritze
1 die in Form einer Fassung ausgebildete Mandrinnalterung 6 geschoben, in der das
Mandrin 2, das die Form einer dünnhohlen Metallnadel hat, befestigt ist. Die Kunststoffkanüle
3 ist mit dem Kanülenansatz bzw. der Kanülenhalterung 4 versehen, die einen wesentlich
weiteren Durchmesser hat und Vorsprünge trägt. Diese Vorsprünge dienen der Fixierung
der Kanülenhalterung 4 an der Mandrinhalterung 6.
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Durch die Kunststoffkanüle 3 und die Kanülenhalterung 4 ist nach dem
Herausziehen des Mandrins 2 das Katheter 7 hindurchschiebbar, welches an seinem
vorderen Ende Öffnungen 8 aufweist, die zweckmäßigerweise gegeneinander versetzt
angeordnet sind. An dem Katheter anschließbar ist ein Spritzenansatz 9. Das Mandrin
weist eine in besonderer Weise angeschliffene Spitze lo auf. An der Mandrinhalterung
6 ist eine Handhabe 11 in Form eines Plättchens fest angebracht. An dieser Handhabe
11 kann man mit zwei Fingern anfassen.
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Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 ist entweder die Mandrinhalterung
6 oder die Kanülenhalterung 4 aus Metall gefertigt oder mit einem Metallüberzug
versehen. Die Handhabe 11 kann dazu dienen, eine Klemme eines Neurostimulators hier
anzuschließen. Durch den leitfähigen Überzug bzw. das leitfähige Material des Mandrinhalters
6 besteht eine direkte leitende Verbindung
zwischen dem Mandrin
2 und der Außenseite des Mandrinhalters 6, so daß hier von außen eine Klemme des
Neurostimulators angeschlossen werden kann.
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Sowohl die Mandrinhalterung 2 als auch die Kanülenhalterung 4 werden
üblicherweise aus einem nicht leitfähigen Kunststoff hergestellt. Wenn diese Herstellung
beibehalten werden soll, gibt es mehrere Möglichkeiten, um die Erfindung zu realisieren:
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 2 ist ein Querschnitt durch die Mandrinhalterung
6 dargestellt. Es ist ersichtlich, wie das Nandrin 2 in dieser Mandrinhalterung
6 befestigt ist. Hier wird als ein Zusatzbauteil ein Streifen 12 aus federndem Metall
angebracht, der mit seinem einen Ende an dem der Spitze lo abgewandten Ende des
Mandrins 2 anliegt, der über seine Länge mehrfach gebogen ist und dessen anderes
Ende um die Handhabe 11 herum geführt ist. Zu beiden Seiten des Metallstreifens
12 weist die Handhabe 11 einen Vorsprung 13 auf, der dem Metallstreifen 12 einen
festen Halt an der Handhabe 11 gibt. In Fig. 3 ist dieser Streifen in Ansicht von
oben dargestellt. Wie man sieht, weist dieser Streifen am Ende eine Ringform 14
auf, deren innerer Durchmesser so groß ist, daß das Mandrin 2 eng unter Bildung
eines leitfähigen Überganges umschlossen ist. Eine in diesen Ring hineinstehende
Zunge 15 wird während des Aufsteckens des Streifens 12 während der Montage auf das
Ende des Mandrins nach oben hin abgebogen und gewährleistet einen sicheren elektrischen
Kontakt.
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In Fig. 4 ist eine andere Ausführungsform dargestellt, hier ist der
Streifen 12 aus Federstahl an beiden Enden umgebogen, die eine Umbiegung befindet
sich im
Bereich der Handhabe 11, die andere Umbiegung ist ebenfalls
U-förmig so gestaltet, daß das Ende des Streifens 12 aus Federstahl federnd gegen
die Außenfläche des Mandrins angedrückt ist. Ein derartiger Streifen Federstahl
kann als Zubehör mitgeliefert werden und leicht von Hand angebracht werden, indem
zuerst das U-förmig gebogene Ende über die Handhabe 11 unter elastischem Abbiegen
des anderen Endes aufgesteckt wird und man anschließend das andere Ende in den Hohlraum
16 einschnappen läßt.
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Im Ausführungsbeispiel der Fig. 5 weist das Katheterset entweder ein
Zwischenstück 17 auf, welches eine Handhabe 18 tragen kann, in welcher eine Buchse
19 untergebracht sein kann, oder ein Zwischenstück 20 auf, welches zwischen dem
Mandrinhalter 6 und dem Kanülenhalter 4 angeordnet werden kann, während das Zwischenstück
17 zwischen der Spritze mit dem Ansatz 5 und dem Mandrinhalter 6 angeordnet wird.
Diese Zwischenstücke 17, 20 bestehen aus leitfähigem Material, z.B.
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Metall oder einer leitfähigen Kunststoffmischung, oder sind mit einem
leitfähigen Oberflächenüberzug versehen.
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-.Jichtig ist, daß sie mit ihrer Innenfläche oder ihrer Stirnfläche
in leitende Verbindung mit dem Mandrin 2 treten.
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Im Ausführungsbeispiel der Fig. 6 ist eine Kanülenhalterung 4 dargestellt,
an welcher ein seitlicher Ansatz 21 angeordnet ist, welcher eine axiale Öffnung
22 aufweist, die als Buchse dient. Ein einfaches Stück Draht ist in dieses Kunststofformteil
eingelegt. Der Draht 23 ragt mit seinem einen Ende in die Axialausnehmung 24 des
Kanülenhalters 4 hinein, während das andere Ende aus dem Ansatz 21 herausragt und
dort U-förmig nach außen umgebogen ist. Da die als Buchse
dienende
Axialöffnung 22 unter einem spitzen Winkel zur Achse 25 des Kanülenhalters angeordnet
ist, biegt sich der Draht 25 beim Einschieben in die Buchse 22 und anschließend
in die Axialausnehmung 24 am Ende um, so daß nach dem Umbiegen des äußeren Endes
des Drahtes 23 an die äußere Oberfläche des Ansatzes 21 der Draht einen festen Sitz
am Kanülenhalter 4 erhalten hat. Sobald das Mandrin 2 in den Kanülenhalter 4 und
die Kanüle 3 eingeführt ist, ist eine leitfähige Verbindung zwischen dem Draht 23
und dem Mandrin 2 hergestellt. Sobald in die Buchse 22 ein Stecker eingesteckt ist,
liegt dieser mit seiner Außenfläche an dem Draht 23 ebenfalls an, so daß auch hier
eine metallisch leitfähige Verbindung hergestellt ist.
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Im Ausführungsbeispiel der Fig. 7 ist der Draht 23 an einer metallenen
Buchse 26 angebracht. Die Verbindung ist z.B. durch Löten erfolgt. Draht 23 und
Buchse 25 werden gemeinsam in die Ausnehmung 22 eingeschoben. Der Draht 23 hat eine
Länge, daß er in die Öffnung 24 hereinragt. In die metallene Buchse 26 wird der
Stecker des Neurostimulators eingesteckt. Beim Herausziehen wird mit dem Stecker
die Metallbuchse 26 und der Draht 23 mit herausgezogen, da die Buchse so gefertigt
ist, daß die Klemmkräfte an der Innenwandung der Höhle 22 geringer sind als die
Klemmkräfte der Buchse 26 am Stecker des Neurostimulators. Hierdurch wird vor dem
Einlegen des Katheters der Draht aus der Axialöffnung 24 entfernt, so daß der Katheter
ohne jede Hemmung durch den Draht ein- und ausgeschoben werden kann.
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