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Vorrichtung zum Ankörnen eines Werkstückes
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ankörnen eines Werkstückes
nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, wie sie allgemein aus der Werkstattpraxis bekannt
ist.
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Normalerweise verwendet man beim Anreißen Anreißstative oder Höhenreißer
in Verbindung mit einer planebenen Anreißplatte als einfachster Form einer Anreißvorrichtung.
Auch sind Schablonen zum Anreißen von Konturen oder Punkten bei Werkstücken vorbekannt.
Es handelt sich dabei vorwiegend um Hilfsmittel zur Vorbereitung einer mechanischen
Bearbeitung wie Bohren, Fräsen, Drehen usw.
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Insbesondere beim Vorbereiten der Mittelpunkte von Bohrungen an Werkstücken
ist bei diesen bekannten Hilfsvorrichtungen nachteilig, daß die Koordinaten unter
vorheriger Anbringung von Anreißfarbe mit einem Anreißstativ angerissen werden müssen;
erst danach kann mit einem Körner der Bohrungsmittelpunkt angekörnt werden. Werden
mehrere gleichartige Werkstücke benötigt, so sind diese Vorgänge bei jedem einzelnen
Werkstück zu wiederholen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein schnelles und genaues
Ankörnen ohne große Vorbereitungen zu ermöglichen, insbesondere, wenn mehrere gleiche
Teile hergestellt werden, z. B. in einer kleinen Serie.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale
von Anspruch 1 gelöst. Durch die Verwendung von Führungen und Meßskalen in beiden
Richtungen der horizontalen Ebene in Verbindung mit einer vertikalen Körnerführung
kann jeder beliebige Punkt innerhalb der Auflagefläche der Vorrichtung mit dem Körnerwerkzeug
genau reproduzierbar eingefahren und ohne vorheriges Anreißen angekörnt werden.
Zwei Anschlagleisten an der Grundplatte sorgen für eine definierte und leicht reproduzierbare
Auflage des Werkstückes. Eine der beiden Führungsnuten ist so angeordnet, daß der
die Nut umgebende erhabene Teil der Grundplatte gleichzeitig als Anschlagleiste
dient, während als zweite Anschlagleiste rechtwinklig dazu ein erhabener Rand an
der Grundplatte vorhanden ist. Zweckmäßigerweise ist für beide Führungsrichtungen
jeweils eine Feststelleinrichtung zur Fixierung der geführten Teile vorgesehen.
Um beim Einlegen oder Wegnehmen des Werkstückes beide Hände frei zu haben und um
gleichwohl das Körnerwerkzeug stets in Bereitschaft zu haben, ist es zweckmäßig,
wenn das Körnerwerkzeug mit einer Rückholfeder versehen ist.
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Der Vorteil der Erfindung gegenüber dem manuellen Anreißen mit anschließendem
Ankörnen liegt darin, daß das Werkstück lediglich auf die Grundplatte aufgelegt
zu werden braucht, wobei eine definierte Lageausrichtung durch die Anschlagleisten
an zwei Tischseitenkanten herbeigeführt werden kann. Die beiden Horizontalführungen
mit den Meßskalen erlauben es, das Körnerwerkzeug auf den gewünschten Punkt schnell
und genau einfahren zu können. Insbesondere bei Kleinserien mit gleichen Teilen
genügt eine einmalige Einstellung für alle Teile zum Ankörnen eines bestimmten Punktes.
Es entfällt die Anwendung einer Anreißfarbe und
das Anreißen selbst,
was ein rationelles Arbeiten erlaubt.
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Grundsätzlich kann die Vorrichtung in beliebigen Größen angefertigt
werden und anstelle der Betätigung mit einem Handhammer ist auch eine pneumatische
Betätigung möglich.
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Trotz dieser Vorteile ist die Vorrichtung relativ einfach und kostengünstig
herstellbar und verursacht bei manueller Betätigung keinerlei Betriebskosten.
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Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen können den Unteransprüchen entnommen
werden. Im übrigen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in der Zeichnung dargestellt
und wird im Folgenden näher beschrieben. Dabei zeigt die einzige Figur eine Vorrichtung
zum Ankörnen eines Werkstückes in perspektivischer Darstellung mit eingelegtem flachem
Werkstück auf der planebenen Auflagefläche.
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Die perspektivisch dargestellte Vorrichtung zum Ankörnen eines Werkstückes
1 besteht aus einer Grundplatte 2 mit an zwei gegenüberliegenden Seiten angebrachten,
vorzugsweise schwalbenschwanzförmigen Führungen 5 und 5', wobei auf der einen Seite
die Führungsnut innerhalb eines erhabenen Randbereiches der Grundplatte von oben
eingefräst ist und somit der Rand gleichzeitig als Anschlagleiste 13 für das Werkstück
dient; auf der anderen Seite ist die Führungsnut 5' an der Stirnseite der Grundplatte
angebracht mit darüber angeordneter Meßskala 15 für die eine Horizontalrichtung
(Tischführungsrichtung). Rechtwinklig zur Anschlagleiste 13 ist eine ebenfalls an
der Grundplatte 2 erhabene, am Rand angebrachte Anschlagleiste 13' zur sicheren
Fixierung der Lage des auf die Auflagefläche 3 gelegten Werkstückes 1 vorgesehen.
Der Übergang zwischen Auflagefläche 3 der Grundplatte und den Anschlagleisten 13
bzw. 13' weist eine vertiefte Rille als Bearbeitungs-
auslauf bei
aus dem Vollen hergestellter Grundplatte mit Anschlagleisten dar; auch bei seitlich
angeschraubten Anschlagleisten ist eine Vertiefung als Aufnahmerille für Schmutzpartikel
und dergleichen sinnvoll.
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In die Führungen 5, 5' der Grundplatte greifen zwei gegenüberliegende
Führungsplatten 7 und 7' ein, die oberseitig durch ein Paar von Führungsstangen
8, 8' brückenartig verbunden sind; diese Teile bilden gemeinsam eine Verschiebebrücke
6. Sie überspannt geradlinig mit einem Abstand die Auflagefläche 3 der Grundplatte,
wobei der Abstand so groß gewählt ist, um die auf der Ankörnvorrichtung zu bearbeitenden
Werkstücke berührungsfrei überspannen zu können.
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Eine der Führungsplatten der Verschiebebrücke, nämlich die Führungsplatte
7' ist mit einer Feineinstellung 12 versehen, um die Verschiebebrücke auf Bruchteile
eines Millimeters genau in die Soll-Position verschieben zu können.
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Die Feineinstellungsvorrichtung besteht im wesentlichen aus einem
mit der Führungsplatte 7' mitgeschleppten kleinen Schlitten, der in der Führungsnut
feststellbar ist und in einer in der Länge veränderbaren Verbindungsschraube zwischen
diesem kleinen Hilfsschlitten und der Führungsplatte. Darüber hinaus ist die Führungsplatte
7' auch mit einer Feststellschraube 14 versehen, mit der diese nach der Feineinstellung
festgesetzt werden kann.
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Die beiden Führungsstangen 8 und 8' der Verschiebebrücke bilden eine
quer zur Tischführungsrichtung liegende Führung in der anderen Horizontalrichtung
(Brückenführungsrichtung) für einen darauf spielfrei gleitfähigen Schlitten 9. Eine
der beiden Führungsstangen 8 besitzt eine Meßskala 15 für die Brückenführungsrichtung.
Der Schlitten 9 ist ebenfalls mit einer Feineinstellung 12' sowie mit einer
Feststellschraube
14' für die Brückenführungsrichtung versehen und außerdem ist in der Mitte des Schlittens
ein vertikaler Führungsschacht 10 für das Körnerwerkzeug 4 angebracht, wodurch das
Körnerwerkzeug axial beweglich gelagert ist. Es kann über den gesamten Höhenabstand
der Führungen 8, 8' bis zur Auflagefläche der Grundplatte verkantungsfrei vertikal
verschoben werden, wobei die Lage der Körnerspitze erhalten bleibt. Bei Bedarf kann
das Körnerwerkzeug mit einer Rückholfeder versehen werden, die jedoch nicht dargestellt
ist; sie hebt das Körnerwerkzeug in die oberste Position an, so daß der Durchgang
unterhalb der Verschiebebrücke für das Einlegen bzw. Herausnehmen eines Werkstückes
oder für das Verfahren der Verschiebebrücke frei ist.
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Der Schlitten 9 und auch die Führungsplatte 7' der Verschiebebrücke
- bei letzterer jedoch nicht zu erkennen -ist jeweils mit einem Zeiger nach Art
eines Nonius versehen, der gemeinsam mit einer entsprechenden Justierung der Meßskalen
15 bzw. 15' auf die Lage der Körnerspitze ausgerichtet bzw. auf sie bezogen ist.
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Die Funktionsweise der Ankörnvorrichtung ist nun folgende: Zunächst
wird das Werkstück 1 so auf die Auflagefläche 3 der Grundplatte aufgelegt, daß es
an den Anschlagleisten 13 und 13' anliegt. Dann werden die gewünschten Koordinaten
eines Ankörnpunktes durch Verschieben der Brücke 6 bzw. des Schlittens 9 in den
jeweiligen Richtungen grob eingestellt; die Reihenfolge spielt dabei keine Rolle.
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Anschließend erfolgt dann die Feineinstellung dieser Teile 6 und 9
sowie deren Fixierung mit den Feststellschrauben 14 bzw. 14'. Dadurch ist gewissermaßen
der gewünschte Ankörnpunkt in der Vorrichtung gespeichert, so daß mehrere
gleiche
Werkstücke nacheinander mit derselben Genauigkeit schnell angekörnt werden können.
Um den Ankörnpunkt zu erzeugen, wird das Körnerwerkzeug 4 von Hand auf das Werkstück
1 abgesenkt und durch einen Schlag mit dem Handhammer der Körnerpunkt gesetzt. Statt
dessen kann auch eine pneumatische Schlagvorrichtung in dem Körnerwerkzeug integriert
sein, was bei größeren Werkstückzahlen und/oder Anzahlen von Ankörnpunkten sinnvoll
sein kann.
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Die beschriebene Ankörnvorrichtung erlaubt ein rationelles Arbeiten,
wobei ein Anreißen des Werkstückes mit dem Anreißstativ sowie die Anwendung von
Anreißfarbe entfallen.
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Im übrigen ist die Vorrichtung relativ einfach aufgebaut und kostengünstig
herstallbar; sie verursacht bei manueller Betätigung keinerlei Betriebskosten. Im
übrigen kann die Vorrichtung auch an herkömmlichen Anreißplatten ohne weiteres nachgerüstet
werden.