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Vorrichtung zum Lagern eines geradlinig verfahrbaren
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Arbeitsgerätes, insbesondere eines Lackierroboters Die Erfindung
betrifft eine Vorrichtung zum Lagern eines geradlinig verfahrbaren Arbeitsgerätes,
insbesondere eines Lackierroboters, an in mehr oder weniger regelmäßigen senkrechten
Abständen waagrecht verlegten parallelen Auflageträgern am Boden eines Arbeitsraumes,
insbesondere einer Lackierkabine; mit mindestens einer waagrechten Schiene zum waagrechten
Führen des Arbeitsgerätes parallel oder insbesondere senkrecht zu den Auflageträgern,
mit denen die Führungsschiene starr verbunden ist.
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Bei den bekannten Vorrichtungen dieser Art wird die starre Verbindung
jeder Führungsschiene mit den Auflageträgern mittels Schraubeinrichtungen hergestellt.
Dabei entstehen Schwierigkeiten durch die baulich bedingte Unregelmäßigkeit der
Abstände der Auflageträger voneinander. Diese Unregelmäßigkeit macht es erforderlich,
die für die Schraubverbindungen benötigten Schraubenlöcher in der Führungsschiene
und den Auflageträgern am Aufstellungsort des Arbeitsgerätes dort zu bohren, wo
sie passend angeordnet sein werden. Infolgedessen sind die bekannten Lagervorrichtungen
mit fixierten Schraubeinrichtungen zum Verbinden der Führungsschiene mit den Auflageträgern
auch nicht variabel, wenn eine ihre Lage verändernde Neueinstellung der Führungsschiene
in bezug auf die Auflageträger gewünscht wird.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine diese Nachteile
vermeidende Arbeitsgerät-Lagervorrichtung mit Führungsschiene für das Arbeitsgerät
zu schaffen, welche eine einfache Montage der Führungsschiene an Ort und Stelle
auf
den Auflageträgern und ein jederzeit mögliches Verändern der Schienenanordnung bezüglich
der Auflageträger gestattet.
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Diese Aufgabe ist bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß durch Klemmeinrichtungen gelöst, welche der gegebenenfalls indirekten
Verbindung der Führungsschiene mit den Auflageträgern angehören und je sowohl an
dem zugeordneten Träger als auch an der Schiene oder deren Unterstützung in Längsrichtung
des Trägers bzw. der Schiene verschiebbar angebracht sind.
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Durch solche Klemmeinrichtungen wird vorteilhafterweise erreicht,
daß die Führungsschiene mit jedem Auflageträger unabhängig von dessen räumlicher
Lage schnell und dennoch ausreichend sicher in der gewünschten Position längs und
quer zu den Auflageträgern verankert werden kann, und daß die zunächst gewählte
Position bei Bedarf einfach durch Lockern und erneutes Anziehen der Klemmeinrichtungen
geändert werden kann.
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Bei bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Arbeitsgerät-Lagervorrichtung
weist die Führungsschiene eine sich in deren Längsrichtung erstreckende, gegebenenfalls
durchgehende, Nut auf, in die Nutsteine der Klemmeinrichtungen eingreifen.
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Damit ist die Einstellbarkeit und Verschiebbarkeit der Führungsschiene
in deren Längsrichtung relativ zu den Auflageträgern auf besonders einfache Weise
gewährleistet.
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Bei den bevorzugten Ausführungsformen, die für Auflageträger mit zwei
waagrechten Anlageflächen bestimmt und besonders geeignet sind, weist jede Klemmeinrichtung
eine an der unteren Anlagefläche des ihr zugeordneten Auflageträgers anliegende
Platte mit zwei Durchbrüchen und zwei den Träger flankierende vertikale Schraubbolzen
auf, die in die Führungsschiene oder deren Unterstützung sowie in die Plattendurchbrüche
eingreifen und von unten an der Platte angreifen. Diese Ausgestaltung bzw. Wirkung
jeder Klemmeinrichtung macht das Anbringen und das Versetzen jeder Klemmeinrichtung
relativ zur Führungsschiene und/oder zum zugeordneten Auflageträger besonders einfach.
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Bei den bevorzugten Ausführungsformen sind die Schraubbolzen einfachheitshalber
direkt in je einen der Nutsteine geschraubt.
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Bei den bevorzugten Ausführungsformen sind die in die Führungsschiene
oder deren Unterstützung eingreifenden Enden der Schraubbolzen mit flachen Unterlegstücken
versehen, die sich auf den oberen Anlageflächen der Auflageträger befinden.
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Die Unterlegstücke dienen bei passend ausgewählten Vertikalabmessungen
der Nivellierung unterschiedlicher Höhen der Klemmstellen der Auflageträger.
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Bei einer ersten der bevorzugten Ausführungsformen mit zwei parallelen
Schienen zum Führen eines und desselben Arbeitsgerätes, welche starr miteinander
verbunden sind, ist vorgesehen, daß die beiden niveaugleichen Führungsschienen mittels
Paaren von quer an der Unterseite der Schienen angeordneten parallelen Traversen
verbunden sind, die an ihren beiden Enden in Längsrichtung der je zugeordneten Schiene
verschiebbar daran angebracht sind. Die Traversen sorgen für die starre Verbindung
der Schienen miteinander und können dank ihrer Verschiebbarkeit an Ort und Stelle
beliebig zwischen je zwei einander benachbarten Auflageträgern angeordnet werden.
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Bei dieser ersten Ausführungsform sind die Traversen mit Flanschen
versehen, an denen in Nutsteine eingeschraubte Schrauben angreifen. Dadurch können
die Traversen an den beiden Führungsschienen in gleicher Weise verstellt werden
wie letztere an den Auflageträgern.
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Bei einer zweiten der bevorzugten Ausführungsformen mit zwei parallelen
Schienen zum Führen eines und desselben Arbeitsgerätes, welche starr miteinander
verbunden sind, ist vorgesehen, daß die beiden waagrecht und vertikal gegeneinander
versetzten Führungsschienen mittels Paaren von je einem die obere Schiene unterstützenden
Ständer und einer an dessen Fuß angebrachten, die untere Schiene unterstützenden
Konsole verbunden sind, wobei diese Paare je mittels zweier Klemmeinrichtungen am
Ständerfuß bzw. an der
Konsole mit dem zugeordneten Auflageträger
bzw. der unteren Schiene verbunden sind, die ihrerseits mittels einer Klemmeinrichtung
an diesem Auflageträger festgelegt ist. Dadurch ergibt sich eine einfach veränderbare
Stufenanordnung der beiden Führungsschienen, welche sich besonders zur wandseitigen
Lagerung des Arbeitsgerätes eignet.
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Bei dieser zweiten Ausführungsform sind die Ständerköpfe mit Flanschen
versehen, an denen in Nutsteine eingeschraubte Schrauben angreifen, und greifen
in Nutsteine eingeschraubte Schrauben an der Unterseite der Konsole an. Dadurch
ist die Verstellbarkeit der beiden Führungsschienen relativ zu jeder baulichen Einheit
aus Ständer und Konsole verwirklicht.
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Diese Verstellbarkeit ist notwendig, weil die Einheiten aus Ständer
und Konsole nur in Längsrichtung der Auflageträger, die quer zu den Schienen verlaufen,
verstellbar angeordnet sind.
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Bei den bevorzugten Ausführungsformen besitzen die Schienennuten ein
T-Profil und sind die Nutsteine durch eine Renkverbindung in die Nuten einfügbar.
Durch Drehen der Nutsteine lassen sich diese also an jeder Nutstelle formschlüssig
mit der zugeordneten Schienennut verbinden.
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Im folgenden ist die Erfindung anhand der zwei durch die Zeichnung
beispielhaft dargestellten bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Arbeitsgerät-Lagervorrichtung
im einzelnen erläutert. Es zeigt Fig. 1: eine beidseitig abgebrochene, teilweise
vertikal geschnitten dargestellte Seitenansicht der ersten Ausführungsform; Fig.
2: eine teilweise geschnitten dargestellte Stirnansicht der ersten Ausführungsform;
Fig. 3: einen beidseitig abgebrochen dargestellten Vertikalschnitt durch die zweite
Ausführungsform; Fig. 4: einen Ausschnitt von Fig. 3 nach Abbruch der unteren Konsolenhälfte;
Fig. 5: einen der Schnittdarstellung in Fig. 1 entsprechenden, abgebrochenen vertikalen
Längsschnitt durch den linken oder rechten Teil von Fig. 4, in der Richtung des
Pfeiles V in Fig. 4 gesehen; Fig. 6: einen Ausschnitt von Fig. 3 ohne Klemmeinrichtungen
und Fig. 7: eine Ansicht des in Fig. 6 Dargestellten in Richtung des Pfeiles VII
in Fig. 6.
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Im ersten Ausführungsbeispiel dient die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Lagern eines Lackierroboters in einer Lakkierkabine mit an deren Boden ungefähr
waagrecht und parallel angeordneten Auflageträgern 10, die bei vertikalem Schnitt
gleiche rechteckige Schnittflächen und je zwei parallele waagrechte Anlageflächen
12 und 14 aufweisen.
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Uber der Schar der Auflageträger 10 sind senkrecht zu deren Längsrichtungen
zwei waagrechte parallele Führungsschienen 16 und 18 niveaugleich verlegt, wobei
an den Kreuzungsstellen der Schienen und Träger flache Unterlegstücke 20 zwischen
Schiene und oberer Anlagefläche 12 des Trägers angeordnet sind, um Höhenunterschiede
der zahlreichen Kreuzungsstellen der Auflageträger 10 auszugleichen. Jede der beiden
Führungsschienen 16 und 18 weist dazu an ihrer Unterseite eine ebene, waagrechte
Auflagefläche 22 bzw. 24 auf und ist mit einer sich in ihrer Längsrichtung erstreckenden,
durchgehenden Nut 26 bzw. 28 versehen, die ein T-förmiges Profil aufweist und von
der Unterseite der Schiene her zugänglich ist. An jeder Stelle der Kreuzung einer
der Führungsschienen 16 und 18 mit einem Auflageträger 10 greifen auf beiden Seiten
desselben zwei ebenfalls T-förmige Nutsteine 30 in die Nuten 26 bzw.
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28 ein, in die sie durch eine Renkverbindung hineingelangt sind. In
jeden der Nutsteine 30 ist ein vertikaler Schraubbolzen 32 geschraubt, der zusammen
mit dem derselben Kreuzungsstelle zugeordneten Schraubbolzen den Auflageträger 10
seitlich flankiert und dabei einen durch Bohren oder Schlitzen erzeugten Durchbruch
34 bzw. 36 einer an der unteren Anlagefläche 14 des Trägers anliegenden, beidseitig
überstehenden Platte 38 durchquert, an deren Unterseite eine auf jeden Bolzen 32
geschraubte Mutter 40 angreift. Das in einen Nutstein 30 geschraubte obere Ende
jedes Schraubbolzens 32 nimmt eines der dazu durchbohrten Unterlegstücke 20 auf.
- An jeder Kreuzungsstelle von Schiene und Träger bilden also zwei Schraubbolzen
32, eine Platte 38, zwei Muttern 40 und zwei Nutsteine 30 eine
Klemmeinrichtung,der
auch noch zwei Unterlegstücke 20 zugerechnet werden können. Jede Klemmeinrichtung
ermöglicht zusammen mit den derselben Führungsschiene 16 oder 18 zugeordneten anderen
Klemmeinrichtungen vor dem Anziehen der Muttern 40 oder nach deren Lösen ein Verstellen
der Schiene parallel zu den Auflageträgern 10 durch Verlagern der Schiene mit den
Klemmeinrichtungen relativ zu den Trägern und ein Verstellen der Schiene senkrecht
zu den Auflageträgern 10 durch Verschieben der Schiene in ihrer Längsrichtung, wobei
sich die stillstehenden Nutensteine relativ zur Schienennut 26 oder 28 bewegen.
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Auf beiden Seiten jedes Auflageträgers 10 ist parallel dazu je eine
Traverse 42 angeordnet, welche die beiden Führungsschienen 16 und 18 senkrecht verbindet.
Dazu ist jedes unter einer Schiene liegende Traversenende mit einem an die Auflagefläche
22 oder 24 der Führungsschiene 16 bzw. 18 angelegten Flansch 44 bzw. 46 versehen,
der seitlich über die Traverse vorsteht und in den Uberständen je eine Bohrung 48
aufweist, die mit der Mündung der Nut 26 bzw. 28 in der Auflagefläche 22 bzw. 24
fluchtet. In jeder Bohrung 48 liegt eine Kopfschraube 50, die an der Unterseite
des Flansches 44 oder 46 angreift und in einen den Nutsteinen 30 entsprechenden
Nutstein 52 eingeschraubt ist, der von der Nut 26 oder 28 der Führungsschiene 16
bzw. 18 geleitet wird. Dadurch ist es möglich, jede Traverse 42 senkrecht zu sich
selbst, d.h.
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parallel zu den Führungsschienen 16 und 18 relativ zum zugeordneten
Auflageträger 10 zu verschieben, ohne daß dabei der längs der Traverse gemessene
senkrechte Schienenabstand geändert wird.
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Im zweiten Ausführungsbeispiel, in dem derselbe Zweck verfolgt wird,
der Lackierroboter aber längs einer Seitenwand der Lackierkabine verfahren werden
soll, sind vom ersten Ausführungsbeispiel übernommene Vorrichtungsteile mit um 100
höheren Bezugszahlen bezeichnet, soweit keine erfindungswesentlichen Abweichungen
bestehen. In diesem Rahmen gilt
die vorstehende Beschreibung der
ersten Ausführungsform auch für die zweite.
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Im zweiten Ausführungsbeispiel sind die beiden parallelen, waagrechten
Führungsschienen 116 und 118 niveauungleich, d.h.
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sowohl waagrecht als auch vertikal gegeneinander versetzt, wobei die
obere Schiene 118 der Kabinenwand näher liegt als die untere Schiene 116. Die beiden
Führungsschienen 116 und 118 sind auch nicht mittels Traversen miteinander verbunden,
sondern mittels Paaren von je einem die obere Schiene 118 unterstützenden vertikalen
Ständer 154 und einer an dessen Fuß 156 angebrachten, die untere Schiene 116 unterstützenden
waagrechten Konsole 158, die mit dem zugeordneten Ständer 154 zu einer Einheit verschweißt
ist, die sich längs des belegten Auflageträgers 110 verstellen läßt und an welcher
die beiden Schienen längsverschiebbar gelagert sind.
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An jedem Ständerfuß 156 befindet sich eine wie gesagt aus zwei Nutsteinen
130, zwei Schraubbolzen 132, einer Platte 138 mit gebohrtem Durchbruch 134 und geschlitztem
Durchbruch 136 sowie aus zwei Muttern 140 bestehende Klemmeinrichtung, die wiederum
mit zwei Unterlegstücken 120 versehen ist. Die beiden Nutsteine 130 jeder Klemmeinrichtung
greifen in die kurze Nut 160 einer Hilfsschiene 162 ein, die am Fuß 156 des Ständers
154 mit diesem verschweißt ist und sich parallel zu den Führungsschienen 116 und
118 erstreckt. Eine gleiche Klemmeinrichtung verbindet wie im ersten Ausführungsbeispiel
die untere Führungsschiene 116 mit demselben Auflageträger 110. Zusätzlich ist diese
Schiene 116 an zwei möglichst weit voneinander entfernten Stellen ihrer Nut 126
je mittels Bohrung 164 in der Konsole 158, Kopfschraube 166 und Nutstein 168 mit
der gegabelten Konsole lösbar verbunden, an deren Unterseite der Schraubenkopf angreift.
Die gabelförmige Gestalt der Konsole 158 ist gewählt worden, um der unter der unteren
Führungsschiene 116 am Auflageträger 110 angeordneten Klemmeinrichtung zentralen
Zugriff zu dieser Schiene zu verschaffen.
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Die obere Führungsschiene 118 ist zweifach mittels in ihre
Nut
128 eingreifendem Nutstein 152, Kopfschraube 150 und Bohrung 148 in einem dem Flansch
44 oder 46 entsprechenden Flansch 170 lösbar mit dem oberen Ende des Ständers 154
verbunden; an diesem Kopf be-findet sich der rechtwinklig angesetzte waagrechte
Flansch 170. Zum Verstellen der oberen Führungsschiene 118 in deren Längsrichtung
sind die ihr zugeordneten Kopfschrauben 158 zu lösen.
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Zum Verstellen der unteren Führungsschiene 116 in deren Längsrichtung
sind die unter ihr liegenden Muttern 140 und die Kopfschrauben 166 zu lösen. Zum
gemeinsamen Verstellen beider Führungsschienen 116 und 118 relativ zu den Auflageträgern
110, und zwar in waagrechter Richtung parallel und/ oder senkrecht zu den Auflageträgern,
sind die Muttern 140 der zwei Klemmeinrichtungen an jeder Einheit aus Ständer 154
und Konsole 158 zu lösen, während die Kopfschrauben 150 und 166 angezogen bleiben
können.