DE3500445A1 - Dentalhandstueck - Google Patents
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Description
- Beschreibung
- Dentalhandstück Die Erfindung betrifft ein Dentalhandstück mit einem in einem zylindrischen Gehäuse angeordneten und mit einer Antriebswelle verbindbaren Getriebe und einer mit dem zylindrischen Gehäuse verbindbaren Hülse, die einen Teil des Getriebes sowie daran anschließend Antriebselemente aufnimmt, und mit einem Werkzeug, das mit einem aus der Hülse hervorstehenden Antriebselement verbindbar ist.
- Derartige Handstücke werden verbreitet zur Zahnbehandlung verwendet, dabei werden sie als Bohrer und Fräser mit einem um die Längsachse des Handstückes drehbaren Werkzeug bestückt. Diese Dentalhandstücke haben den Vorteil, daß sie gut in der Hand liegen und daher von der Bedienungsperson auch an schwer zugänglichen Stellen sicher geführt werden können.
- Für eine sägende Bearbeitung sind diese bekannten Dentalhandstücke jedoch nur begrenzt einsetzbar. Dazu wird üblicherweise ein Kreissägeblatt in das aus dem Handstück hervorstehenden Antriebselement eingesetzt, und dieses Sägeblatt ist wegen seiner großen Dimensionen an schwer zugänglichen Stellen nicht verwendbar. Außerdem ist nachteilig, daß die Schnittrichtung senkrecht zur Längsrichtung des Handstückes verläuft, so daß sich bei bestimmten Schnittrichtungen Schwierigkeiten ergeben.
- Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Dentalhandstück so auszubilden, daß es für die sägende Behandlung besonders geeignet ist, insbesondere an schwer zugänglichen Stellen, beispielsweise im gelenknahen Bereich des Kiefers.
- Diese Aufgabe wird bei einem Dentalhandstück der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Werkzeug ein Stichsägeblatt ist, das in einem in der Hülse parallel zu deren Längsachse verschieblich gelagerten Halter befestigt ist, wobei der Halter über einen Kurbeltrieb oszillierend bewegbar ist.
- Durch diese Ausgestaltung bewegt sich das als Stichsägeblatt ausgebildete Werkzeug parallel zur Längsrichtung des Handstückes oszillierend, so daß ein Sägeschnitt in Richtung der Längsausdehnung des Handstückes eingebracht werden kann. Ein Stichsägeblatt kann quer zur Sägerichtung sehr kleine Dimensionen aufweisen, so daß in diesem Werkzeug auch noch schwer zugängliche Stellen ohne weiteres erreicht werden können. Ein weiterer Vorteil dieser Stichsäge besteht darin, daß mit einem oszillierenden Hub gearbeitet wird, so daß Verletzungen des umliegenden weichen Gewebes weitgehend herabgesetzt werden können, die bei Verwendung einer nur in einer Richtung rotierenden Kreis säge auftreten können.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Kurbeltrieb ein Pleuel umfa£t, welches mit einem Ende drehbar mit dem Halter verbunden ist, während das andere Ende drehbar auf einem Exzenterzapfen gelagert ist, der um eine quer zur Hülsenlängsrichtung verlaufende Achse im Getriebegehäuse gelagert und von der Antriebswelle über das Getriebe antreibbar ist. Damit kann das Pleuel auf einer Antriebswelle des Getriebegehäuses gelagert sein, die bei herkömmlichen Dentalhandstücken ebenfalls vorgesehen ist und dort ein Zahnrad für einen Kegeltrieb trägt, der eine in der Hülse des Dentalhandstückes gelagerte Längswelle antreibt. Es ist somit nur ein geringfügiger Umbau eines konventionellen Handstückes notwendig, um statt der um die Längsachse gedrehten Welle einen Kurbeltrieb mit einem oszillierend bewegbaren Halter einzusetzen. Das Pleuel ist vorzugsweise mittels eines Kugellagers auf dem Exzenterzapfen gelagert.
- Es kann weiterhin vorgesehen sein, daß der Halter einen von einer Kreisform abweichenden Querschnitt aufweist und in einer Gleitführung mit einer komplementären Ausnehmung geführt ist. Dadurch ist der Halter gegen eine Verdrehung um seine Längsachse gesichert und im Dentalhandstück sicher längs seiner Gleitbahn verschieblich geführt.
- Dabei ist es günstig, wenn der Halter im Querschnitt quadratisch ist.
- Die Gleitführung wird vorzugsweise an der Hülse gehalten.
- Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß die Hülse auf das Getriebegehäuse aufgeschraubt ist, daß die Gleitführung einen um ihre Längsachse rei drehbaren, in Axialrichtung festgelegten Ring trägt und daß der Ring gegenüber der Gleitführung sowie gegenüber der auf das Getriebegehäuse aufschraubbaren Hülse festlegbar ist. Auf diese Weise kann die Gleitführung an der Hülse gehalten sein, wobei die Hülse gegenüber der Gleitführung zum Aufschrauben auf das Gewindegehäuse verdrehbar ist. Sobald die Gewindehülse aufgeschraubt ist, kann jedoch der Drehring auf der Gleitführung festgelegt werden, so daß dann die Gleitführung starr an der aufgeschraubten Hülse gehalten ist.
- Beispielsweise kann dies dadurch erfolgen, daß der Drehring eine durchgehende, radiale Gewindebohrung zur Aufnahme einer Klemmschraube aufweist, mit deren Hilfe der Drehring an der Gleitführung festklemmbar ist. Außerdem kann die Hülse eine seitliche Öffnung aufweisen, die aufgeschraubter Hülse mit der Gewindebohrung ausgerichtet ist, so daß die Klemmschraube gleichzeitig die Hülse durchsetzt und somit die Gleitführung an der Hülse festlegt.
- Es ist dabei vorteilhaft, wenn die seitliche öffnung ein parallel zur Handstücklängsachse verlaufendes Langloch ist, so daß die Klemmschraube bei noch nicht auf der Gleitführung festgeklemmtem Drehring beim Aufschrauben der Hülse auf das Gewindegehäuse längs des Langloches wandern kann.
- Die nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen: Figur 1 eine Seitenansicht eines teilweise aufgebrochen dargestellten Dentalhandstückes und Figur 2 eine Schnittansicht längs Linie 2 - 2 in Figur 1.
- Das in der Zeichnung dargestellte Dentalhandstück weist ein zylindrisches Gehäuse 1 zur Aufnahme eines Getriebes sowie eine auf ein Außengewinde 2 des Gehäuses i aufschraubbare, sich in ihrem Umfang stufenförmig verjüngende Hülse 3 auf. In dem zylindrischen Gehäuse 1 ist eine zentrale Antriebswelle 4 drehbar gelagert, die sich parallel zur Längsachse des Gehäuses 1 erstreckt und an ihrem freien Ende ein Stirnzahnrad 5 trägt, das mit einem Zahnrad 6 auf einer quer zur Gehäuselängsrichtung angeordneten Welle 7 kämmt. Auf die Welle 7 ist drehfest ein Exzenterzapfen 8 aufgesetzt,der in dem dargestellten Ausführungsbeispiel außerhalb des Zahnrades 6 angeordnet ist.
- Das zylindrische Gehäuse 1, das in der Zeichnung nur teilweise dargestellt ist, kann in an sich bekannter Weise mit einer biegsamen Welle verbunden werden, in der eine Antriebswelle läuft, die über eine Steckkupplung mit der Antriebswelle 4 im Gehäuse 1 kuppelbar ist.
- In der zylindrischen Hülse ist ein längs der Mittelachse dieser Hülse verschiebblich gelagerter, stangenförmiger Halter 9 angeordnet, der mit einem freien Ende 10 aus dem dem zylindrischen Gehäuse 1 abgewandten Ende 11 der Hülse 3 hervorsteht. In diesem Bereich weist der Halter 9 einen Längsschlitz 12 zur Aufnahme eines Stichsägeblattes 13 auf. Zur Fixierung des Stichsägeblattes 13 in dem Längsschlitz 12 ist in dem Schlitz ein quer zur Schlitzrichtung verlaufender Stift 14 vorgesehen, der von gabelförmigen Vorsprüngen 15 am hinteren Ende des Stichsägeblattes 13 umgriffen wird. Seitlich des Längsschlitzes 12 ist weiterhin ein geringfügig in den Längsschlitz hineinragender Vorsprung 16 vorgesehen, der bei eingeschobenem Stichsägeblatt in eine Bohrung 17 im Stichsägeblatt 13 geringfügig eintaucht. Das freie Ende 11 des Halters 9 ist von einer Uberwurfhülse 18 überfangen, die auf ein Außengewinde 19 des Halters aufschraubbar ist und die beiden durch den Längsschlitz 12 voneinander getrennten Hälften des freien Endes gegen das eingeschobene Stichsägeblatt 13 presst, welche damit durch die Vorsprünge 15 und 16 in definierter Lage im Halter fixiert sind. Nach dem Abschrauben der Überwurfhülse 18 kann das Stichsägeblatt nach vorne aus dem Längsschlitz 12 herausgezogen und durch ein anderes Sägeblatt ersetzt werden.
- Der Halter 9 hat im Bereich des Endes 11 der Hülse 3 einen kreisförmigen Querschnitt, hier ist der Halter durch eine in die Hülse 3 eingesetzte Gleitführung 20 mit komplementärer Ausnehmung 21 geführt.
- In seinem dem Getriebegehäuse 1 benachbarten Teil hat der Halter 9 einen quadratischen Querschnitt, er wird in diesem Bereich durch eine Gleitführung 22 geführt, die eine der Querschnittsform des Halters komplementäre Ausnehmung 23 aufweist. Die Gleitführung 22 wird in radialer Richtung dadurch an der Hülse 3 festgelegt, daß sie mit einem den Halter umgebenden, zylindrischen Kragen 24 in eine Stufenbohrung 25 eines Halteringes 26 eintaucht, der an der Hülse 3 festgelegt ist. In dem dargelegten Ausführungsbeispiel befindet sich der Haltering 26 in einem sich verjüngenden Teil der Hülse 3.
- Zur Fixierung der Gleitführung 22 gegen eine Drehung um die Längsachse trägt die Gleitführung 22 an ihrer Außenseite einen um die Längsachse frei drehbaren Drehring 27, der in eine Umfangsnut 28 der Gleitführung 22 eintaucht und dadurch in axialer Richtung festgelegt ist. Dieser Drehring 27 weist eine durchgehende Gewindebohrung 29 auf, in die eine Klemmschraube 30 eingeschraubt ist. Diese Klemmschraube 30 durchsetzt ein sich parallel zur Längsrichtung des Handstückes erstreckendes Langloch 31 in der Hülse 3, so daß der Kopf 32 der Klemmschraube 30 aus der Hülse 3 radial nach außen vorsteht.
- Am hinteren Ende 33 des Halters 9 ist um eine quer zur Längsachse verlaufende Drehachse ein Pleuel 34 drehbar gelagert, das mit seinem anderen Ende mittels eines Kugellagers 35 auf dem Exzenterzapfen 8 gelagert ist. Auf diese Weise wird die Drehbewegung des Zahnrades 6 und des Exzenterzapfens 8 in eine oszillierende Bewegung des Halters 9 umgesetzt, wobei der Halter 9 durch die beiden Gleitführungen 20 und 22 geführt und durch die Gleitführung 22 zusätzlich gegen eine Drehung um die Längsachse gesichert ist.
- Das Handstück läßt sich in einfacher Weise zusammensetzen bzw. auseinandernehmen. Beim Zusammensetzen wird zunächst die Gleitführung 22 auf den Halter 9 aufgeschoben, wobei die überwurfhülse 18 entfernt ist. Anschließend wird der Halter 9 zusammen mit der Gleitführung 22 in die Hülse 3 eingeschoben und so lange gedreht, bis die Gewindebohrung 29 unter dem Langloch 31 erscheint. Die Klemmschraube 30 wird daraufhin in die Gewindebohrung 29 eingeschraubt, jedoch nur so weit, daß der Drehring 27 auf der Gleitführung 22 frei verdrehbar bleibt. Es wird nun die Hülse 3 auf das Außengewinde 2 aufgeschraubt, wobei sich der von der Klemmschraube mitgenommene Drehring 27 gegenüber der Gleitführung 22 verdreht, gleichzeitig kann die Klemmschraube 30 entsprechend der axialen Verschiebung der Hülse 3 beim Aufschreiben im Langloch 31 wandern. Wenn die Hülse 3 vollständig auf das Gehäuse 1 aufgeschraubt ist, wird die Klemmschraube 30 so fest angezogen, daß der Drehring 27 auf der Gleitführung 22 festgeklemmt ist. Dadurch wird die Gleitführung 22 gegen eine Drehung um die Längsachse gesichert.
- Nach Einschieben des Stichsägeblattes 13 und Aufschrauben der Überwurfhülse 18 ist das Handstück betriebsbereit.
- Die Welle 7 trägt auf der dem Zahnrad 6 gegenüberliegenden Seite ein weiteres Zahnrad 36, das zum Betrieb des Handstückes als Stichsäge nicht benötigt wird. Es ist jedoch möglich über dieses Zahnrad 36 ein Kegelzahnrad eines herkömmlichen Antriebselementes für Dentalstücke anzutreiben, welches auf einer in Längsrichtung verlaufenden Antriebswelle in der Hülse 3 gelagert ist. Man kann also auf das dargestellte zylindrische Gehäuse auch eine herkömmliche Hülse mit Antriebswelle zur Aufnahme eines Fräsers oder eines Bohrers verwenden, ohne daß dazu Umbauten notwendig sind.
- Es genügt dazu, das Pleuel vom Exzenter abzuziehen und eine herkömmliche Hülse mit Antriebswelle auf das zylindrische Gehäuse 1 aufzuschrauben. Insgesamt erhält man somit ein universell einsetzbares Dentalhandstück, das wahlweise als konventionelles Drehwerkzeug oder gemäß der Erfindung als Stichsäge verwendet werden kann.
Claims (10)
- Patentansprüche 1. Dentalhandstück mit einem in einem zylindrischen Gehäuse angeordneten und mit einer Antriebswelle verbindbaren Getriebe und einer mit dem zylindrischen Gehäuse verbindbaren Hülse, die einen Teil des Getriebes sowie daran anschließend Antriebselemente aufnimmt, und mit einem Werkzeug, das mit einem aus der Hülse hervorstehenden Antriebselement verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet daß das Werkzeug ein Stichsägeblatt (13) ist, das in einem in der Hülse (3) parallel zu deren Längsachse verschieblich gelagerten Halter (9) befestigt ist, wobei der Halter (9) über einen Kurbeltrieb (Exzenterzapfen 8, Pleuel 34) von dem Getriebe oszillierend bewegbar ist.
- 2. Handstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kurbeltrieb ein Pleuel (34) umfaßt, welches mit einem Ende drehbar mit dem Halter (9) verbunden ist, während das andere Ende drehbar auf einem Exzenterzapfen (8) gelagert ist, der um eine quer zur Hülsenlängsrichtung verlaufende Achse im Getriebegehäuse (1) gelagert und von der Antriebswelle (4) über das Getriebe antreibbar ist.
- 3. Handstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Pleuel (34) mittels eines Kugellagers (35) auf dem Exzenterzapfen (8) gelagert ist.
- 4. Handstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (9) einen von einer Kreisform abweichenden Querschnitt aufweist und in einer Gleitführung (32) mit einer komplementären Ausnehmung (23) geführt ist.
- 5. Handstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (9) im Querschnitt quadratisch ist.
- 6: Handstück nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitführung (22) an der Hülse (3) gehalten ist.
- 7. Handstück nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (3) auf das Getriebegehäuse (1) aufigeschraubt ist, daß die Gleitführung (22) einen um ihre Längsachse frei drehbaren, in Axialrichtung festgelegten Ring (26) trägt und daß der Ring (26) gegenüber der Gleitführung (22) sowie gegenüber der auf das Getriebegehäuse (1) aufschraubbaren Hülse (3) festlegbar ist.
- 8. Handstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (26) eine durchgehende, radiale Gewindebohrung (29) zur Aufnahme einer Klemmschraube (30) aufweist.
- 9. Handstück nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (3) eine seitliche Öffnung (31) aufweist, die bei aufgeschraubter Hülse (3) mit der Gewindebohrung (29) ausgerichtet ist.
- 10. Handstück nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die seitliche Öffnung (31) ein parallel zur Handstücklängsachse verlaufendes Langloch ist.
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