Die Erfindung betrifft eine Klappe für Luftführungs
kanäle, insbesondere für eine Heizungs- und/oder Klima
anlage eines Kraftfahrzeuges, der im Oberbegriff des
Anspruchs 1 definierten Art.
Es sind Klappen dieser Art bekannt, die im Lagerbereich
rundum mit Gummi umfaßt sind. Dadurch ergibt sich im
Lagerbereich beidseitig jeweils eine ringförmige stirn
seitige Dichtfläche, die mit einer zugewandten Gehäuse
fläche zur Abdichtung zusammenwirkt. Die dort wirkenden
Reibungskräfte sind groß, weswegen entsprechend große
Schwenkmomente zur Betätigung der Klappe notwendig sind.
Der Materialaufwand für diese Dichtvorrichtung ist erheb
lich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Klappe der
im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Gattung zu
schaffen, bei der im Lagerbereich die Reibungskräfte
reduziert sind, dadurch geringere Schwenkmomente erforder
lich sind und eine größere Freigängigkeit erzielt ist und
zugleich eine Materialersparnis mit einhergehender Ge
wichts- und Kostenersparnis erreicht ist.
Diese Aufgabe ist bei einer Klappe der im Oberbegriff
des Anspruchs 1 definierten Gattung erfindungsgemäß
durch die Merkmale im Kennzeichnungsteil des Anspruchs 1
gelöst.
Hierdurch erstreckt sich die Dichtlippe nur noch etwa über
180° Umfangswinkel im Lagerbereich, wodurch die Reibungs
kräfte am Klappenlager so gering wie möglich gehalten sind
und dennoch eine zuverlässige Abdichtung im Lagerbereich
gewährleistet ist. Die für die Schwenkbetätigung der
Klappe erforderlichen Kräfte können dadurch entsprechend
reduziert werden. Von Vorteil ist ferner eine Ersparnis
an Material und damit an Gewicht und Kosten. Die Klappe
ist zugleich einfacher in ihrer Gestaltung.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen enthalten die An
sprüche 2-5. Durch die Formteile der Dichtlippe wird
eine formschlüssige, größere Verankerung der Dichtlippe
am Klappenkörper gewährleistet und damit einer etwaigen
Abreißgefahr der Dichtung entgegengewirkt.
Weitere vorteilhafte Maßnahmen ergeben sich aus den An
sprüchen 6-10. Die axial gerichteten Formteile ver
laufen mit ihrer Stirnfläche in Bezug auf die die stirn
seitige Dichtfläche der Dichtlippe enthaltende Radial
ebene zurückgesetzt, so daß sie nicht an der Abdichtung
teilhaben und nicht an einer zugewandten Gehäusefläche
anliegen und damit die Freigängigkeit der Klappe nicht
beeinträchtigen.
Die Erfindung bezieht sich ferner auf eine Klappe mit
den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 11. Bei einer
bekannten Klappe dieser Art ist der Hebel mit einem davon
etwa rechtwinklig abgehenden Verbindungsteil versehen, der
in die Welle des Klappenkörpers von außen eingesteckt
wird. Die formschlüssigen Mitnehmer zur Drehmomentüber
tragung bestehen im Bereich des Hebels aus einem ange
spritzten Vierkant, der formschlüssig mit entsprechenden
Teilen der Klappenwelle in Eingriff kommt. Bei der
Verstellbetätigung der Klappe ist der Hebel im Bereich
der drehmomentübertragenden Verbindung mit dem Klappen
körper auf Torsion beansprucht. Er muß entsprechend
kräftig ausgebildet werden, wobei dennoch die Gefahr
einer Beschädigung nicht auszuschließen ist. Der Hebel
ist durch das mit dem Klappenkörper zu verbindende Teil
relativ lang. Seine Herstellung erfordert ein relativ
aufwendiges Werkzeug. Zur Axialsicherung enthält die
Welle des Klappenkörpers meist radiale Durchbrüche, in
die Riegelteile verriegelnd eingreifen. Diese Durchbrüche
schwächen zum einen den Querschnitt und haben zum anderen
den Nachteil, daß in diesem Bereich die Dichtheit infrage
gestellt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Klappe der
im Oberbegriff des Anspruchs 11 definierten Gattung zu
schaffen, bei der vor allem der Hebel einfacher, kleiner
und billiger wird und kein relativ aufwendiges Werkzeug
zu seiner Herstellung als Kunststofformteil erforderlich
macht.
Die Aufgabe ist bei einer Klappe der im Oberbegriff des
Anspruchs 11 definierten Gattung erfindungsgemäß durch
die Merkmale im Kennzeichnungsteil des Anspruchs 11 ge
löst.
Hierbei entfällt ein etwa rechtwinklig vom Hebel ab
gehender Verbindungsteil völlig. Der Hebel wird wesent
lich kleiner, leichter und kostengünstiger. Zu seiner
Herstellung bedarf es keiner komplizierten Werkzeuge
mehr. Die Drehmomentübertragung erfolgt über den in die
Nut zwischen den Stegen eingreifenden Übertragungsab
schnitt. Dieser kann am Klappenkörper, insbesondere am
Lagerzapfen, vorgesehen sein, während die zwischen den
Stegen gebildete Nut dann am Hebel angeordnet ist. Von
Vorteil ist auch eine kinematische Umkehr, d.h. Anordnung
der die Nut bildenden Stege am Klappenkörper und Aus
bildung des Übertragungsabschnittes am Hebel. Bei der
Klappenbetätigung ist der Hebel nur noch auf Biegung be
ansprucht. Eine Torsionsbeanspruchung im Bereich der
das Moment übertragenden Mitnehmer entfällt. Die über den
zwischen den Stegen lagernden Übertragungsabschnitt er
folgende Drehmomentübertragung ist einfach und ermöglicht
eine leichte, schnelle Montage des Hebels. Die Verbindung
kann große Momente übertragen ohne Beschädigungsgefahr.
Von Vorteil ist ferner, daß die Welle des Klappenkörpers
keine Durchbrüche benötigt und dadurch die Dichtheit nicht
gefährdet wird.
Vorteilhafte Ausgestaltungen hierzu ergeben sich aus den
Ansprüchen 12-14. Die Halterung und Sicherung des Hebels
am Klappenkörper mittels formschlüssiger Verriegelungs
körper, z.B. Klipse, ist einfach und kostengünstig. Zu
gleich ist sichergestellt, daß der Hebel sich nicht
lockern kann.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich aus
Anspruch 15. Diese einstückige Gestaltung von Klappen
körper und Hebel vereinfacht das für dessen Herstellung
erforderliche Werkzeug noch weiter. Der Hebel ist jeder
zeit montagebereit vorhanden. Zum Montieren braucht der
Hebel lediglich im Bereich des Filmscharnieres hochge
klappt zu werden. Diese Ausführung ist besonders für
solche Heizungs- und/oder Klimaanlagen geeignet, bei
denen die Luftführungskanäle aus zwei Halbschalen
zusammengesetzt sind.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich aus
Anspruch 16, wonach der Hebel von außen z.B. aufgeklipst
wird.
Weitere Einzelheiten und Vorteile ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung.
Der vollständige Wortlaut der Ansprüche ist vorstehend
allein zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nicht
wiedergegeben, sondern statt dessen lediglich durch
Nennung der Anspruchsnummer darauf Bezug genommen, wo
durch jedoch alle diese Anspruchsmerkmale als an dieser
Stelle ausdrücklich und erfindungswesentlich offenbart
zu gelten haben.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeich
nungen gezeigten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen axialen Längsschnitt
einer in einen Luftführungskanal eingebauten
Klappe, gemäß einem ersten Ausführungsbei
spiel,
Fig. 2 eine schematische stirnseitige Ansicht allein
der Klappe in Pfeilrichtung II in Fig. 1,
Fig. 3 einen schematischen Schnitt entlang der
Linie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 einen schematischen Schnitt der Einzelheit
IV in Fig. 1 in größerem Maßstab und
Fig. 5 einen schematischen Schnitt etwa entsprechend
demjenigen in Fig. 1 des Endes einer Klappe
mit Hebel gemäß einem zweiten Ausführungs
beispiel.
In Fig. 1-4 ist eine Klappe 10 gezeigt, die in einem
einen Luftführungskanal 11 bildenden Gehäuse 12 um eine
Achse 13 schwenkbeweglich gehalten ist. Bei dem Luft
führungskanal 11 handelt es sich z.B. um einen solchen
einer Heizungs- und/oder Klimaanlage eines Fahrzeuges,
insbesondere eines Kraftfahrzeuges.
Die Klappe 10 weist einen Klappenkörper 14 auf, der beid
endig mit Lagerzapfen 15 und 16 versehen ist. Der Klappen
körper 14 ist zumindest im Bereich beider Lagerzapfen
15, 16 mit einer Dichtvorrichtung versehen, die je Lager
zapfen 15, 16 eine Dichtlippe 17 bzw. 18 aufweist, welche
sich lediglich etwa über den halben Umfang des Lager
zapfens 15 bzw. 16 um diesen herum erstreckt. Die Dicht
lippe 17 bzw. 18 liegt mit einer stirnseitigen Dicht
fläche 19 bzw. 20 an der Innenseite der Gehäusewandung
21 bzw. 22 dichtend an, in der die Klappenlagerung mittels
des Lagerzapfens 15 bzw. 16 erfolgt. Jede Dichtlippe 17,
18 verläuft etwa halbkreisförmig und erstreckt sich dabei
über den oberen Halbteil des jeweiligen Lagerzapfens 15
bzw. 16, wie insbesondere Fig. 2 für das in Fig. 1 linke
Ende des Klappenkörpers 14 zeigt. Daraus ist auch ersicht
lich, daß die Dichtlippe 17 beidseitig ihres etwa über
180° Umfangswinkel des Lagerzapfens 15 verlaufenden Tei
les einen sich an diesen Teil anschließenden geraden
Dichtlippenabschnitt 23, 24 aufweist, der entlang dem
stirnseitigen Ende des Klappenkörpers 14 verläuft und
daran gehalten ist.
Jeder Lagerzapfen 15, 16 weist einen Tragbund 25 bzw. 26
auf, der etwa über 160° Umfangswinkel verläuft. Auf dem
Tragbund 25 bzw. 26 sitzt die Dichtlippe 17 bzw. 16 auf.
Axial schließt sich daran ein Halbringteil 27 bzw. 26 der
Dichtlippe 17 bzw. 18 an, der auf einem dem Tragbund 25
bzw. 26 benachbarten Zylinderabschnitt 29 bzw. 30 des
Klappenkörpers 14 aufliegt. Jeder Tragbund 25, 26 weist
einen Flansch 31, 32 auf, der über etwa 180° Umfangswinkel
verläuft und axial im Bezug auf die Radialebene zurück
versetzt ist, innerhalb der die jeweilige stirnseitige
Dichtfläche 19 bzw. 20 der Dichtlippe 17 bzw. 18 ver
läuft. Jeder Flansch 31, 32 enthält axial durchgängige
Löcher 33 bzw. 34. Der Zylinderabschnitt 29, 30 ist mit
radialen Löchern 35, 36 versehen. Jede Dichtlippe 17, 18
hat damit einstückige Formteile 37, 38 bzw. 39, 40, die
in die zugeordneten Löcher 33, 35 bzw. 34, 36 eingreifen,
vorzugsweise diese Löcher ganz durchgreifen. Jede Dicht
lippe 17, 18 besteht vorzugsweise aus Gummi, mit dem der
Klappenkörper 14 umspritzt ist, wobei die Formteile 37-40
beim Umspritzen zugleich in die Löcher 33-36 unter
Ausfüllung dieser eingreifen und damit eine formschlüssige
Verbindung hergestellt ist, die zusätzlich einem etwaigen
Abreißen der Dichtlippe 17 bzw. 18 entgegenwirkt. Dadurch,
daß der Flansch 31, 32 axial in Bezug auf die stirnsei
tige Dichtfläche 19 bzw. 20 zurückgesetzt ist, sind auch
die axial gerichteten Formteile 37 bzw. 39 mit ihren freien
Stirnflächen in Bezug auf die Dichtfläche 19 bzw. 20 zu
rückgesetzt, so daß sie nicht an der zugewandten Fläche
der Gehäusewandung 21, 22 anliegen und die Freigängigkeit
des Klappenkörpers 14 beim Schwenken nicht beeinträchtigen
können. Dadurch, daß die Dichtlippe 17, 18 sich nur über
die Hälfte des Lagerbereichs jedes Lagerzapfens 15 bzw. 16
erstreckt und damit zur Abdichtung nur eine über etwa 180°
Umfangswinkel verlaufende Dichtfläche 19 bzw. 20 wirksam
ist, werden die Reibungskräfte zwischen Dichtfläche 19, 20
und Gehäusewandung 21, 22 verringert, wodurch der Klappen
körper 14 leichtgängiger um die Achse 13 verstellbar ist.
Die erforderlichen Schwenkmomente sind dadurch reduziert.
Außerdem ergibt sich eine Ersparnis an Gewicht und Material
und damit an Kosten.
Eine weitere wesentliche Besonderheit liegt darin, daß
der Klappenkörper 14 an einem Ende einen außerhalb des
Gehäuses 12 befindlichen, radial abstehenden Hebel 41
aufweist, an dem zur Schwenkbetätigung des Klappenkörpers
14 dann die äußeren Kräfte angreifen. Der Hebel 41 ist mit
dem Klappenkörper 14 über formschlüssige Mitnehmer
momentübertragend verbunden. Diese Mitnehmer bestehen
aus einer etwa diametralen, beidseitig durch Stege 42, 43
begrenzten Nut 44 am freien Ende des Lagerzapfens 16 einer
seits und aus einem Übertragungsabschnitt 45 am Hebel 41
andererseits, der zwischen die Stege 42, 43 in die Nut 44
formschlüssig eingreift und vorzugsweise möglichst spiel
frei dazwischen gehalten ist. Der Übertragungsabschnitt
45 ist durch einen Fußteil des Hebels 41 selbst gebildet.
Die Nut 44 ist in Axialrichtung zum freien Ende des Lager
zapfens 16, d.h. in Fig. 3 nach rechts, geöffnet.
Der Hebel 41 ist einstückiger Bestandteil des Klappen
körpers 14. Er ist am freien Ende des Lagerzapfens 16
mittels eines Filmscharnieres 46 schwenkbeweglich ge
halten und beim Einbau aus der in Fig. 1 gestrichelt ge
zeigten Ausgangsstellung, in der der Hebel 41 etwa parallel
zur Achse 13 verläuft, durch Schwenken etwa über einen
Schwenkwinkel von 90° um die Achse des Filmscharnieres 46
in die Endstellung hochklappbar, wobei der Hebel 41 mit
seinem Übertragungsabschnitt 45 selbsttätig in die Nut 44
zwischen den Stegen 42, 43 eingreift und dann die dreh
momentübertragende Endstellung erreicht. In dieser hoch
geschwenkten Endstellung ist der Hebel 41 am Klappen
körper 14 mittels formschlüssiger Verriegelungskörper 47,
46 gehalten und gesichert, so daß der Hebel 41 nicht in
die gestrichelt gezeigte Ausgangsstellung zurückschwenken
kann. Die Verriegelungskörper 47, 48 bestehen z.B. aus
herkömmlichen Klipsen, von denen auch mehrere vorhanden
sein können. Diese Gestaltung mit am Klappenkörper 14
über Filmscharnier 46 einstückig gehaltenem Hebel 41 ist
besonders für solchs Heizungs- und/oder Klimaanlagen ge
eignet, bei denen die Luftführungskanäle aus zwei Halb
schalen zusammengesetzt sind. Da der Klappenkörper 14
mitsamt Hebel 41 ein Kunststoffspritzteil darstellt, ist
er in dieser Ausbildung besonders einfach und kosten
günstig herstellbar. Durch die Ausbildung des Hebels 41
und die Gestaltung der drehmomentübertragenden Verbindung
zwischen dem Hebel 41 und dem Klappenkörper 14 ist eine
wesentliche Materialersparnis und Vereinfachung in der
Gestaltung erzielt, wodurch Gewicht und insbesondere
Kosten gespart werden. Die Welle des Klappenkörpers 14
ist im Bereich der Anbringung des Hebels 41 frei von
etwaigen, den Querschnitt schwächenden Durchbrüchen.
Die drehmomentübertragende Verbindung zwischen dem
Klappenkörper 14 und dem Hebel 41 erfolgt gänzlich außer
halb des Bereichs des Gehäuses 12, so daß dadurch die
erzielte gute Abdichtung nicht beeinträchtigt ist. Unter
der Einwirkung der äußeren Kräfte, die am Hebel 41 zur
Schwenkbetätigung des Klappenkörpers 14 angreifen, ist
der Hebel 41 lediglich auf Biegung beansprucht. Die im
Bereich der formschlüssig eingreifenden Mitnehmer, näm
lich Stege 42, 43 und Übertragungsabschnitt 45, wirksamen
Momente werden davon ohne Gefahr etwaiger Verformung oder
Zerstörung aufgenommen.
Das in Fig. 5 gezeigte zweite Ausführungsbeispiel unter
scheidet sich vom ersten Ausführungsbeispiel dadurch, daß
der Hebel 141 als eigenständiges separates Bauteil aus
gebildet ist, das wie beim ersten Ausführungsbeispiel
mittels des Übertragungsabschnittes 145 in die Nut zwi
schen den beiden Stegen möglichst spielfrei zur Dreh
momentübertragung eingreift. Der Hebel 141 ist am Lager
zapfen 116 des Klappenkörpers 114 außerhalb des Gehäuses
112 mittels formschlüssiger Verriegelungskörper 147, 148
befestigt, die aus herkömmlichen Klipsen bestehen können.
Dieser von außen einfach aufgeklipste Hebel 141 ist be
sonders einfach, kostengünstig und schnell und leicht zu
montieren.