DE3540263A1 - Geschlossene reinraumkabine mit einer lufttechnischen anlage - Google Patents
Geschlossene reinraumkabine mit einer lufttechnischen anlageInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine geschlossene Reinraumkabine
mit festen Wänden, einem festen Dach und einem mit den
Wänden verbundenen Boden und mit einer lufttechnischen
Anlage zur Erzeugung eines Fallstromes und mit einem
Umkleidebereich.
Für besondere Arbeitsvorgänge in der elektronischen,
optischen und pharmazeutischen Industrie ist eine besonders
staubfreie Luft erforderlich. Für Anlage der
Reinraumtechnik ist bekannt, durch eine turbulenzarme
Kolbenströmung oder Verdrängungsströmung die durch Wirbelbildung
bedingte Verteilung von Staub im Raum zu
verhindern. Die Reinigung der Luft erfolgt durch Hochleistungs-
Schwebstoffilter. Angestrebt wird eine Luftbewegung
auf parallelen Strombahnen, so daß der im Raum
freigesetzte Staub sofort erfaßt und abgeführt wird, ohne
sich erst im Raum auszubreiten. Bekannt ist hierbei eine
vertikale Luftführung von oben nach unten durch eine
Filterdecke mit einer Absaugung durch einen Doppelboden
über einen Vorfilter sowie eine horizontale Luftführung,
bei der eine ganze Wand als Filterwand ausgebildet
ist. Bei diesen Reinraumkabinen befinden sich
die erforderlichen Ventilatoren und und das Klimagerät
im Dachbereich der Kabine. Ferner sind für die bekannten
Reinraumkabinen häufig Personenschleusen erforderlich. Es
sind hierzu vor dem Bereich der Eintrittstür der Reinraumkabine
weitere zonenartige aufgeteilte Räume vorzusehen,
die zum Ein- und Ausschleusen der Bedienungspersonen
dienen. Hierbei besteht der Nachteil, daß eine relativ
große Grundfläche erforderlich ist und die Kosten für
die Infrastruktur umfassend die Kabinenausbildung, Leitungsführung
und dgl. hoch sind.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Klimaanlage
für eine gattungsgemäße Reinraumkabine so auszubilden, daß
bei Aufrechterhaltung der vollen Funktionsfähigkeit die
Bauaufwendungen für den Reinraum und die zugehörige
lufttechnische Anlage und dessen deren Raumbedarf verhältnismäßig
klein werden.
Erfindungsgemäß erfolgt die Lösung der Aufgabe dadurch,
daß in dem Reinraum an der einen Außenwand eine mittels
einer Tür betretbare Umkleide- und Reinigungszone angeordnet
ist, die mittels einer luftdurchlässigen Trennwand
mit verschließbarem Durchgang von deren Bedienungszone
distanziert ist, von der die Arbeitszone zugänglich
ist, die an der ersten Außenwand gegenüberliegenden
weiteren Außenwand ausgebildet ist und die Arbeitsstation
aufweist, deren Gutzuförderer und Gutabförderer durch
Wanddurchbrechungen in der weiteren Außenwand geführt
sind, daß zur Ausbildung einer turbulenzarmen Kolbenströmung
unter der Decke ein sich über deren gesamte Fläche
erstreckender Schwebstoffilter angeordnet ist, oberhalb
dessen ein sich ganzflächig über den Schwebstoffilter
erstreckender mit dem Zuluftkanal verbundener Druckraum
ausgebildet ist, daß die mit einem Abluftkanal verbundenen
Abluftjalousien od. dgl. im bodenseitigen Bereich
der Außenwände angeordnet sind, an deren Außenfläche die
Raumleuchten für die Reinraumkabine installiert sind, daß
der Abluftkanal mit mindestens einem Frischluftstutzen
sowie der Zuluftkanal mit einem außerhalb der Reinraumkabine
angeordneten Klimagerät verbunden sind und daß zur
Überdruckregelung in der Reinraumkabine ein in dieser
befindlicher Drucksensor mit dem Stellmotor eines in dem
Abluftkanal befindlichen Drosselglieds, zur Regelung des
Zuluftvolumenstroms in dem Zuluftkanal ein Volumenstromregler
mit einem motorisch betätigbaren in dem Zuluftkanal
angeordneten Drosselglied oder einem Drehzahlregler
des Antriebsmotors des Ventilators des Klimageräts und
zur Regelung der Temperatur in der Reinraumkabine ein in
dieser befindlicher Temperatursensor mit dem Stellmotor
eines im Kühlwasser- bzw. Kältemittelanschlußrohr und/oder
eines Heizungsmittelanschlußrohr befindlichen Drosselglieds
verbunden ist.
Weitere Merkmale der Erfindung werden in den abhängigen
Ansprüchen beschrieben und nachstehend anhand der Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Reinraumkabine in einer schaubildlichen
Ansicht
Fig. 2 die Reinraumkabine nach Fig. 1 in einer schaubildlichen
Ansicht mit teilweise aufgebrochenen
Wänden und aufgebrochenem Dach
Fig. 3 den schematischen Grundriß einer Reinraumkabine,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Reinraumkabine nach Fig. 3
Fig. 5 eine Seitenansicht der Reinraumkabine nach Fig. 3
im Schnitt A-A,
Fig. 6 das Luftschema der Reinraumkabine.
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Reinraumkabine nach Fig. 1
und Fig. 2 mit teilweise aufgebrochenem Dach
Fig. 8 eine Seitenansicht der Reinraumkabine nach Fig. 7
in Richtung B mit teilweise aufgebrochener Wand
Fig. 9 eine ausschnittsweise Seitenansicht im Schnitt
C-C
Die Reinraumkabine 1 wird durch einen Kabinen-Boden
4, Außenwände 32, 33, 34, 35 sowie eine Decke 3 umschlossen.
An den Außenflächen der Außenwände 32, 33, 34, 35 sind die
Raumleuchten 16 angeordnet. Hierdurch ist gewährleistet,
daß von den Raumleuchten 16 keine Wärmeenergie in die
Reinraumkabine 1 übertragen und die Luftströmung in der
Reinraumkabine 1 durch die Raumleuchten 16 nicht beeinflußt
wird. Der Zuluftkanal 10 und der Abluftkanal 12 sind
außenseitig an der Reinraumkabine 1 angeordnet (Fig. 1 und
2). In dem Reinraum 36 ist an der einen Außenwand 33 eine
von außen durch die Tür 13 in der Außenwand 32 betretbare
Umkleide- und Reinigungszone I angeordnet. Diese ist
mittels einer Trennwand 5 von der Bedienungszone II
distanziert, von der aus die Arbeitszone III zugänglich
ist. Die Trennwand 5 kann als fester Raumteiler mit einem
Abstand vom Boden 4 und der unteren Abdeckung 7 der
Filter 6 ausgebildet sein. Es hat sich gezeigt, daß bereits
eine Höhe von 60 cm ausreicht, damit die auch in der
Umkleide- und Reinigungszone I angestrebte turbulenzarme
Kolbenströmung nicht beeinträchtigt wird. Im Regelfall
genügt es daher, die Trennwand 5 lediglich als Sichtschutz
auszubilden. Die Arbeitszone III ist an der Außenwand
35 angeordnet und enthält die Arbeitsstation 8, die
in Fig. 2 schematisch dargestellt ist. Die für die Arbeitsstation
8 bestimmten Gutzuförderer 9 und Gutabförderer 39
sind durch Wanddurchbrechungen 37, 38 in der Außenwand 35
geführt (Fig. 3). Diese u-förmige Anordnung der für den
Arbeitsablauf in dem Reinraum 36 erforderlichen Einrichtungen
ermöglicht einen besonders kompakten Aufbau der
Reinraumkabine 1. Zur Ausbildung einer turbulenzarmen
Kolbenströmung von oben nach unten ist die obere Begrenzung
des Reinraumes ganzflächig als Luftauslaß ausgebildet.
Hierzu ist ein sich über die gesamte Fläche
erstreckender Schwebstoffilter 6 angeordnet. Oberhalb des
Schwebstoffilters 6 ist unter der Decke 3 ein Druckraum
11 ausgebildet, der mit dem Zuluftkanal 10 verbunden
ist. Im Abstand von dem Schwebstoffilter 6 ist dem Reinraum
36 zugewandt eine luftdurchlässige Abdeckung 7
vorgesehen, die aus einem Lochblech oder einem
Draht-, Textil- oder Kunststoffgewebe bestehen kann. Die
Ausbildung der Abdeckung 7 als Gewebe ist gegenüber einem
Lochblech vorteilhafter, da bei diesem an den Lochkanten
durch örtliche Strömungsabrisse durch Induktion die
Kolbenströmung beeinträchtigende Sekundärwirbel auftreten
können. Die Verbindung des Zuluftkanals 10 mit dem
Druckraum 11 kann mittels Anschlußkanälen 28 erfolgen
(Fig. 4 und 5). Wenn der Zuluftkanal 10 wie in Fig. 1 und 2
dargestellt an der Reinraumkabine 1 außenseitig geführt
ist, kann der Druckraum 11 auch über seitliche Zuluftstutzen
47 am Zuluftkanal 10 mit Zuluft beaufschlagt
werden (Fig. 6 und 7).
Die Abluft wird aus dem Reinraum 36 über Abluftjalousien
14 od. dgl. in den Abluftkanal 12 geleitet. Die Abluftjalousien
14 sind im unteren Bereich der Außenwände
33, 34, 35 anzuordnen, damit eine einwandfreie Durchspülung
des Reinraums 36 erzielt wird. Die Außenwand 32 sollte
freibleiben, damit hier für den Betrieb der Reinraumkabine
1 eventuell erforderliche Zusatzeinrichtungen wie ein
Sterilisator 40 od. dgl. installiert sowie die Tür 13
eingesetzt werden können (Fig. 7). Es ist möglich, die
Abluftjalousien 14 nur in den Außenwänden 33, 34 oder nur
in den Außenwandabschnitten der Umkleide- und Reinigungszone
I anzuordnen.
Das Klimagerät 20 für die Reinraumkabine 1 ist außerhalb
dieser angeordnet und mit dem Abluftkanal 12 sowie
dem Zuluftkanal 10 verbunden. Da die lufttechnische
Anlage im Umluftbetrieb gefahren wird, ist der Abluft gleich
Umluft zu setzen. An den Abluftkanal 12 ist ein Frischluftstutzen
17 angeschlossen (Fig. 6). Die durch den
Frischluftstutzen 17 angesaugte Luftmenge ist aufgrund des
Umluftbetriebes äquivalent zu der durch die Umschließungsfläche
der Reinraumkabine 1 entweichenden
Luftmenge. Das Klimagerät 20 besteht aus aus einem
Ventilator 31, einem mit einem Kälteaggregat 41 verbundenen
Wärmetauscher 45, einem vor diesem angeordneten
Vorfilter 44 sowie zwei Schalldämpfern 42, 43, die im
Abluftkanal 12 und Zuluftkanal 10 eingebaut sind. Es ist
auch möglich, die Reinraumkabine 1 lufttechnisch mit
einem von der Reinraumkabine 1 räumlich entfernt befindlichen
Klimagerät oder einer zentralen lufttechnischen
Anlage zu verbinden. Ferner kann das Klimagerät 20 auf
die Decke 3 aufgesetzt werden, sofern der Aufstellungsort
der Reinraumkabine 1 dies gestattet.
Zur Überdruckregelung in der Reinraumkabine 1 ist ein in
dieser befindlicher Drucksensor 18 mit dem Stellmotor 19
eines im Abluftkanal 12 befindlichen Drosselglieds 21
verbunden. Zur Regelung des Zuluftvolumenstromes in dem
Zuluftkanal 10 ist ein Volumenstromregler 22 mit einem
motorisch betätigbaren in dem Zuluftkanal 10 angeordneten
Drosselglied 24 verbunden. Es ist auch möglich, den Volumenstromregler
22 mit dem Drehzahlregler 30 des Antriebsmotors
29 des Ventilators 31 zu verbinden wie es in Fig. 6
durch eine punktierte Linie dargestellt ist.
Zur Regelung der Temperatur in der Reinraumkabine 1 ist
ein in dieser befindlicher Temperatursensor 25 mit dem
Stellmotor 26 eines im Kühlwasser- bzw. Kältemittelanschlußrohrs
angeordneten Drosselglieds 27 verbunden. Dieses
Drosselglied 27 ist als Ventil ausgebildet.
Im Regelfall werden die Regelungs- und Steuereinrichtungen
der Reinraumkabine 1 dezentral in einer Schalttafel 15
zusammengefaßt, die an einer Wand der Reinraumkabine 1
angebaut wird. Es ist aber auch möglich, den Drucksensor
18, den Temperatursensor 25 sowie den Volumenstromregler
22 und die Stellmotore 19, 16, 23 für die Drosselglieder
21, 27, 24 bzw. den Drehzahlregler 30 sowie den Antriebsmotor
29 des Ventilators 31 ergänzend oder alternativ mit
einer zentralen Regelungs- u. Schaltereinrichtung zu verbinden.
Dies kann von Vorteil sein, wenn mehrere Reinraumkabinen
1 von einer zentralen Überwachungsstation
lufttechnisch überwacht werden sollen.
Die oben beschriebenen Ausführungsformen von Reinraumkabinen 1
ermöglichen es insbesondere bei einer Kombination der
aufeinander abgestimmten Merkmale, Reinraumbedingungen
gemäß Klasse 100 und besser nach US-Federal Standard 209b
bzw. Klasse 3 nach VDI-Richtlinie 2083 zu erzielen, wobei
gegenüber bekannten Reinraumkabinen ein erheblich geringerer
Aufwand bezüglich der Infrastruktur erforderlich
ist, so daß Reinraumkabinen 1 in der erfindungsgemäßen
Ausgestaltung äußerst preisgünstig herzustellen sind.
Claims (7)
1. Geschlossene Reinraumkabine mit festen Wänden, einem
festen Dach und einem mit den Wänden verbundenen
Boden und mit einer lufttechnischen Anlage zur Erzeugung
eines Fallstromes und mit einem Umkleidebereich,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem Reinraum
(36) an der einen Außenwand (33) eine von außen
mittels einer Tür (13) betretbare Umkleide- und Reinigungszone
(I) angeordnet ist, die mittels einer luftdurchlässigen
Trennwand (5) mit verschließbarem
Durchgang von der Bedienungszone (II) distanziert
ist, von der die Arbeitszone (III) zugänglich ist, die
an der Außenwand (33) gegenüberliegenden Außenwand
(35) ausgebildet ist und die Arbeitsstation (8)
aufweist, deren Gutzuförderer (9) und Gutabförderer
(39) durch Wanddurchbrechungen (37, 38) in der Außenwand
(35) geführt sind, daß zur Ausbildung einer
turbulenzarmen Kolbenströmung unter der Decke (3) ein
sich über deren gesamte Fläche erstreckender Schwebstoffilter
(6) angeordnet ist, oberhalb dessen ein
sich ganzflächig über den Schwebstoffilter (6) erstreckender
mit dem Zuluftkanal (10) verbundener
Druckraum (11) ausgebildet ist, daß die mit einem
Abluftkanal (12) verbundenen Abluftjalousien (14)
od. dgl. im bodenseitigen Bereich der Außenwände
(32, 33, 34, 35) angeordnet sind, an deren Außenflächen
die Raumleuchten (16) für die Reinraumkabine (1)
installiert, daß der Abluftkanal (12) mit mindestens
einem Frischluftstutzen (17) sowie der Zuluftkanal
(10) mit einem außerhalb der Reinraumkabine (1)
angeordneten Klimagerät (20) verbunden sind und daß
zur Überdruckregelung in der Reinraumkabine (1) ein
in dieser befindlicher Drucksensor (18) mit dem
Stellmotor (19) eines in dem Abluftkanal (12) befindlichen
Drosselglieds (21), zur Regelung des Zuluftvolumenstroms
in dem Zuluftkanal (10) ein Volumenstromregler
(22) mit einem motorisch betätigbaren
in dem Zuluftkanal (10) angeordneten Drosselglied
(24) oder einem Drehzahlregler (30) des Antriebsmotors
(29) des Ventilators (31) des Klimageräts
(20) und zur Regelung der Temperatur in der
Reinraumkabine (1) ein in dieser befindlicher Temperatursensor
(25) mit dem Stellmotor (26) eines im
Kühlwasser- bzw. Kältemittelanschlußrohrs und/oder
eines Heizmittelanschlußrohrs befindlichen Drosselglieds
(27) verbunden ist.
2. Reinraumkabine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Klimagerät (20) außerhalb der Reinraumkabine
(1) an einer Außenwand (33) der Reinraumkabine
angeordnet.
3. Reinraumkabine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Klimagerät (20) über der Reinraumkabine
(1) angeordnet ist.
4. Reinraumkabine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß in einem bestimmten Abstand unter dem Schwebstofffilter
(6) dem Reinraum (36) zugewandt eine
sich über die Fläche des Schwebstoffilters (6) erstreckende
Abdeckung (7) aus Lochblech, Draht-, Textil-
oder Kunststoffgewebe angeordnet ist.
5. Reinraumkabine nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abluftjalousien (14) nur in der Außenwand
(34) bzw. der Außenwand (33) der Umkleide-
und Reinigungszone (I) angeordnet sind.
6. Reinraumkabine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Drucksensor (18) und der Temperatursensor
(25) sowie der Volumenstromregler (22) und die
Stellmotore (19, 26, 23) für die Drosselglieder (21,
27, 24) bzw. der Drehzahlregler (30) des Ventilators
(31) mit einer dezentralen der Reinraumkabine (1)
zugeordneten und/oder einer zentralen Regeleinrichtung
verbunden sind.
7. Reinraumkabine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trennwand (5) als fester Raumteiler mit
Abstand vom Kabinen-Boden (4) und der Abdeckung (7)
ausgebildet ist.
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE3540263A1 true DE3540263A1 (de) | 1987-05-14 |
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ID=6285892
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