DE3434505C1 - Vorrichtung zum Schneiden eines noch plastischen Porenbetonblockes - Google Patents
Vorrichtung zum Schneiden eines noch plastischen PorenbetonblockesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schneiden
eines noch plastischen Porenbetonblockes mit einem aus mehreren parallel und in Abstand voneinander
angeordneten Lamellen bestehenden, horizontalen Schneidtisch zur Aufnahme des auf seiner Breitseite liegenden,
quaderförmigen Porenbetonblockes und mit einem relativ zum Schneidtisch in Längsrichtung der Lamellen
beweglichen Schneidrahmen mit mehreren in Vertikalebenen verlaufenden, durch die Schlitze zwischen
den Lamellen hindurchgeführten Schneiddrähten, durch die der Block in einer ersten horizontal verlaufenden
Schneidrichtung zerteilbar ist, wobei die Lamellen senkrecht zu ihrer Längsrichtung horizontal verschiebbar
gelagert sind und zwischen den Lamellen Abstandshalter vorgesehen sind, die das gegenseitige Auseinanderziehen
und Zusammenschieben der Lamellen auf die Breite des Schnittspaltes derart begrenzen, daß der gegenseitige
Abstand der vor dem Schneiden auseinandergezogenen Lamellen nach dem Schneiden in der ersten
Schneidrichtung durch Zusammenschieben der Lamellen um die Schnittspaltbreite verringerbar ist.
Durch das Zusammenschieben des in einer ersten Schneidrichtung, vorzugsweise in Querrichtung, geschnittenen
Porenbetonblockes sollen bei einer bekannten Schneidvorrichtung der obenerwähnten Art (DE-PS
24 28 115) die von den Schneiddrähten hinterlassenen Schnittspalte wieder geschlossen und die geschnittenen
Blockteile aneinander zur Anlage gebracht werden. Hierdurch soll beim Schneiden des Blockes in einer
zweiten, senkrecht zur ersten Schneidrichtung verlaufenden Schneidrichtung das Ausbröckeln der geschnittenen
Steine bzw. Platten verhindert werden. Da mit der vorbekannten Schneidvorrichtung Steine mit einer
Breite von 24 oder 25 cm bzw. auch Platten beliebiger Länge geschnitten werden sollen, sind zwischen den einzelnen
Lamellen an jeweils beiden Enden der Lamellen zwei zusätzliche und unabhängig voneinander wirksam
werdende Verstelleinrichtungen in Form von Kolben-
Zylinder-Einheiten vorgesehen. Die eine Kolben-Zylinder-Einheit hat einen Hub von 1 cm, während die andere
Kolben-Zylinder-Einheit einen größeren Hub aufweist, der mittels Drucktasten gesteuert werden kann. Durch
die erste Kolben-Zylinder-Einheit kann man den Schlitz zwischen zwei benachbarten Lamellen zusätzlich um
1 cm vergrößern, so daß Steine im Format von 25 cm geschnitten werden können. Die verhältnismäßig große
Schlitzbreite hat jedoch den Nachteil, daß der Porenbetonblock in der Nähe des Schneiddrahtes nicht mehr
unterstützt ist und bereits beim Schneiden in der ersten Schneidrichtung ausbröckeln kann. Wird zum Schneiden
von Platten die Schlitzbreite zwischen zwei benachbarten Lamellen durch Betätigung der zweiten Kolben-Zylinder-Einheiten
noch weiter vergrößert, so kann das Ausbröckeln in verstärktem Maße auftreten.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Schneiden eines noch plastischen
Porenbetonblockes der eingangs erwähnten Art zu schaffen, bei der in möglichst einfacher Weise die
Schlitzbreite zwischen zwei Lamellen beim Schneiden aller Formate möglichst klein gehalten werden kann, um
dadurch den Porenbetonblock im Schnittbereich optimal zu unterstützen und ein Ausbröckeln zu verhindern.
Dies wird nach der Erfindung dadurch erreicht, daß jede Lamelle in ihrer Längsrichtung entlang einer Vertikalebene
geteilt ist und aus zwei senkrecht zur Längsrichtung horizontal gegeneinander verstellbaren Lamellenhälften
besteht, deren gegenseitiger Abstand mittels je einer an den gegenüberliegenden Enden der Lamellenhälften
angreifenden Verstelleinrichtung einstellbar ist, daß an jeder Verstelleinrichtung eine Kupplungsvorrichtung
vorgesehen ist, die ein vollständiges Lösen der beiden jeweils zu einer Lamelle gehörenden Lamellenhälften
ermöglicht, daß an einer der beiden Lamellenhalfter» eine Klemmvorrichtung vorgesehen ist, mit der
diese Lamellenhälfte an einer sich in Verschieberichtung der Lamellen erstreckenden, mit dem Grundgestell
verbundenen Klemmleiste an beliebiger Stelle derselben festklemmbar ist, und daß die Schlitzbreite zwisehen
zwei benachbarten Lamellen in Schneidstellung nur wenig breiter ist als der Durchmesser des Schneiddrahtes.
Bei der neuen Schneidvorrichtung kann der Schlitz zwischen zwei Lamellen, zwischen denen ein Schneiddraht
bewegt wird, beim Schneiden aller Formate optimal klein gehalten werden, gleichgültig, ob Steine mit
einer Breite von beispielsweise 24 oder 25 cm oder auch Platten beliebiger Länge geschnitten werden sollen.
Zwei benachbarte Lamellen bleiben durch die an ihren Enden vorgesehenen Abstandshalter, gleichgültig, welches
Format geschnitten werden soll, stets miteinander verbunden, und zwar so, daß die Schlitzbreite zwischen
zwei benachbarten Lamellen in Schneidstellung nur wenig breiter ist als der Durchmesser des Schneiddrahtes.
Beim Schneiden des Kleinstformates sind die beiden Lamellenhälften jeder Lamelle mittels der Verstelleinrichtung
eng zusammengefahren. Zum Schneiden eines beispielsweise um 1 cm größeren Steinformates werden
die beiden Lamellenhälften jeder Lamelle mittels den Verstelleinrichtungen um 1 cm auseinandergefahren, so
daß zwischen den Auflageflächen der Lamellenhälften ein um 1 cm größerer Spalt entsteht. Hierdurch wird die
Auflagebreite jeder Lamelle vergrößert. Der Spalt zwischen den beiden Lamellenhälften spielt keine Rolle;
denn an dieser Stelle wird nicht geschnitten. Durch das Auseinanderbewegen der Lamellenhälften mittels der
Verstelleinrichtung wird die Schlitzbreite zwischen den je aus zwei Lamellenhälften bestehenden Lamellen
nicht verändert, so daß hier eine optimale Unterstützung des Porenbetonblockes beim Schneiden erhalten
bleibt. Zum Querschneiden längerer Platten können in der Nähe der vorgesehenen Schnittlinie durch Lösen
der Kupplungsvorrichtung zwei Lamellenhälften vollständig voneinander gelöst werden. Jede dieser beiden
Lamellenhälften bleibt jedoch mit den benachbarten Lamellen über die Abstandshalter verbunden. Man
kann nun eine der beiden Lamellenhälften zusammen mit den mit ihr verbundenen übrigen Lamellen so weit
verschieben, bis der zwischen der Lamellenhälfte und der benachbarten Lamelle vorhandene Schlitz im Bereich
der vorgesehenen Schnittlinie zu liegen kommt. Durch Betätigen der Klemmvorrichtung wird eine Lamelle
des verschobenen Lamellenpaketes festgeklemmt, und es kann dann an der vorgesehenen Stelle
geschnitten werden. Auch hierbei ist die Schlitzbreite genauso groß wie beim Schneiden der beiden kleineren
Formate.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung ist in folgendem anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher
erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine schaubildliche Darstellung der Schneidvorrichtung,
Fig. 2 einen Teillängsschnitt nach der Linie H-II der
F i g. 1 bzw. der F i g. 3,
F i g. 2a Einzelheiten der zwischen zwei Lamellenhälften vorgesehenen Verstelleinrichtung,
Fig.2b Einzelheiten der zwischen zwei Lamellen vorgesehenen Abstandshalter,
F i g. 3 einen Teilquerschnitt nach der Linie III-III der
Fig. 2,
F i g. 4 einen Teilquerschnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 2,
F i g. 5 die Stellung der Lamellenhälften beim Schneiden eines kleinen Steinformates,
F i g. 6 die Stellung der Lamellenhälften beim Schneiden eines etwas größeren Steinformates,
Fig. 7 die Stellung der Lamellenhälften beim Schneiden
von Platten.
In der Zeichnung ist mit 1 ein Schneidtisch in seiner Gesamtheit bezeichnet, der zur Aufnahme eines auf seiner
Breitseite liegenden, quaderförmigen Porenbetonblocks 2 dient. Der Schneidtisch 1 besteht aus einer
Vielzahl von Lamellen 5, deren Aufbau insbesondere aus den F i g. 2 und 3 ersichtlich ist. Die Lamellen 5 sind
auf dem Grundgestell 3, wie nachstehend noch näher erläutert wird, einzeln und gemeinsam senkrecht zu ihrer
Längsrichtung in Richtung A verschiebbar gelagert. Es ist ferner ein Schneidrahmen 4 vorgesehen, der in
Längsrichtung der Lamellen 5 in Richtung B verschiebbar ist. Der Schneidrahmen 4 weist eine Vielzahl von
einhängbaren Schneiddrähten 6 auf, die in bekannter Weise während des Schneidens in ihrer Längsrichtung
hin- und herbewegt werden, um möglichst glatte Schnittflächen zu erhalten. Die Schneiddrähte 6 sind
durch Schlitze S zwischen den Lamellen hindurchgeführt. Mittels der Schneiddrähte 6 kann der Porenbetonblock
2 in einer ersten, horizontal verlaufenden Schneidrichtung zerteilt werden. Er wird dann von dem
Schneidtisch 1 abgehoben und zu einer weiteren, nicht dargestellten Schneidvorrichtung gebracht. Diese
Schneidvorrichtung weist Schneiddrähte zum Schneiden des Porenbetonblockes 2 in einer zweiten, senkrecht
zur ersten und ebenfalls horizontal verlaufenden
Schneidrichtung auf.
Wie insbesondere aus F i g. 2, aber auch aus den F i g. 5 bis 7 ersichtlich ist, besteht jede Lamelle 5 aus
zwei Lamellenhälften 5a, 56, die beiderseits einer durch die Mitte der Lamelle 5 hindurchgehenden Vertikalebene
V- Vangeordnet sind. Auf jeder Lamellenhälfte 5a, 56
ist eine Stützplatte 7 angeordnet, deren Breite 6 etwas kleiner ist als die halbe Länge L 1 des kleinsten zu
schneidenden Steinformats.
Der gegenseitige Abstand a 1 bzw. a 2 der beiden eine Lamelle 5 bildenden Lamellenhälften 5a, 56 ist mittels je
einer an den beiden gegenüberliegenden Enden der Lamellenhälften 5a, 5b angreifenden Verstelleinrichtung 8
einstellbar. Außerdem ist eine Kupplungsvorrichtung vorgesehen, die ein vollständiges Lösen der beiden jeweils
zu einer Lamelle 5 gehörenden Lamellenhälften 5a, 56 ermöglicht. Bei dem gezeigten vorteilhaften Ausführungsbeispiel
ist die Kupplungsvorrichtung in der Verstelleinrichtung integriert.
Nähere Einzelheiten der Verstelleinrichtung 8 sind in F i g. 2a dargestellt. Die Verstelleinrichtung 8 weist einen
schwenkbaren Arm 9 auf, der an der ersten Lamellenhälfte 5a um eine sich in deren Längsrichtung erstreckende
Schwenkachse 51 schwenkbar ist. Der Arm 9 trägt zwei in Abstand übereinander angeordnete Rollenpaare
10a, 106 bzw. 11a, 116. Die Drehachsen 12a,
126 bzw. 13a, 136 verlaufen parallel zu der Schwenkachse S1. Die Drehachse 12a der radial inneren Rolle 10a
des Rollenpaares 10a, 106 ist in einem kleineren Abstand R 1 angeordnet, während die Drehachse 13a der
inneren Rolle 11a des zweiten Rollenpaares 11a, 116 in einem größeren Abstand R 2 von der Schwenkachse S1
angeordnet ist. Der Unterschied zwischen den Abständen R 1 und R 2 beträgt etwa 10 mm, genau 9,375 mm.
An der zweiten Lamellenhälfte 56 ist ein in den Bewegungsbereich der Rollen 10a, 106 bzw. 11a, 116 ragender
zylindrischer Zapfen 14 vorgesehen, dessen Durchmesser D dem lichten Abstand a 4 der beiden zu jedem
Rollenpaar 10a, 106 bzw. 11a, 116 gehörenden Rollen 10a, 106 bzw. 11a, 116 entspricht. Ferner ist der lichte
Abstand a 5 der beiden am freien Ende 9a des Armes 9 angeordneten Rollen 106 und 116 größer als der Durchmesser
D des Zapfens 14.
Zur Betätigung des Armes 9 ist eine hydraulische Kolben-Zylinder-Einheit
15 vorgesehen. Dies erlaubt, die Betätigungsstange 16 in zwei vorbestimmte Endstellungen
und eine vorbestimmte Mittelstellung zu bringen. Die hydraulische Kolben-Zylinder-Einheit besteht praktisch
aus zwei koaxial zueinander angeordneten Zylindern 15a, 156, in welchen jeweils doppeltwirkende Kolben
verschiebbar sind. Die zu jedem Zylinder 15a, 156 gehörenden Zylinderräume sind getrennt mit Drucköl
beaufschlagbar. Eine derartige Kolben-Zylinder-Einheit 15 wird auch als »3-Stellungs-Hydrozylinder« bezeichnet.
Zur Einstellung des gegenseitigen Abstandes a I, a 2
der beiden Lamellenhälften 5a, 56 sind gleichartige Verstelleinrichtungen 8 an beiden Enden der Lamellenhälften
vorgesehen. Damit eine gleichzeitige Verstellung an beiden Enden gewährleistet ist, ist es zweckmäßig, die
Schwenkbewegung des am einen Ende der Lamellenhälfte 5a vorgesehenen Armes 9 über eine sich parallel
zu dieser Lamellenhälfte 5a erstreckende Schwenkwelle 17 auf den Arm 9 der am anderen Ende der Lamellenhälfte
vorgesehenen Verstelleinrichtung 8 zu übertragen. Der Arm 9 ist über Laschen 18 mit dem Arm 19
verbunden, der seinerseits drehfest mit der Welle 17 verbunden ist. Jede aus zwei Lamellenhälften 5a, 56 bestehende
Lamelle 5 weist an beiden Enden eine derartige Verstelleinrichtung 8 auf. Die hydraulischen Kolben-Zylinder-Einheiten
15 können sowohl einzeln als auch gemeinsam betätigt werden.
Ferner ist zwischen zwei Lamellen 5 ebenfalls an den Enden der Lamellen und im Bereich der Verstelleinrichtungen
8 jeweils ein Abstandshalter 20 vorgesehen, der in F i g. 2b näher dargestellt ist. Durch diese Abstandhalter
sollen zwei benachbarte Lamellen 5 stets miteinander gekuppelt sein, wobei jedoch die gegenseitige Bewegung
der Lamellen in Verschieberichtung A auf die Breite der durch die Schneiddrähte 6 im Porenbetonblock
2 erzeugten Schnitte beschränkt sein soll.
Jeder Abstandshalter 20 weist einen Schraubenbolzen 21 auf, der sich in Verschieberichtung A der Lamellen 5 erstreckt. Der Schraubenbolzen 21 ist in einem Lagerbock 22 verschraubbar und mittels der Kontermutter 23 festgelegt. Der Lagerbock 22 ist an der zweiten Lamellenhälfte 56 befestigt. Der Schraubenbolzen 21 weist auch einen Kopf 21a auf, welcher in eine Ausnehmung 24 einer Lasche 25 eingreift, die mit der ersten Lamellenhälfte 5a der benachbarten Lamelle verbunden ist. Die Breite 61 der Ausnehmung 24 ist um die Breite 6 des Schnittspaltes größer als die Höhe h des Schraubenkopfes 21a. Auf diese Weise ist der Kopf 21a in der Ausnehmung 24 um einen Weg verschiebbar, der der Schnittspaltbreite 6 entspricht. Ferner ist zwischen dem Lagerbock 22 und der Lasche 25 eine Druckfeder 26 vorgesehen. !
Jeder Abstandshalter 20 weist einen Schraubenbolzen 21 auf, der sich in Verschieberichtung A der Lamellen 5 erstreckt. Der Schraubenbolzen 21 ist in einem Lagerbock 22 verschraubbar und mittels der Kontermutter 23 festgelegt. Der Lagerbock 22 ist an der zweiten Lamellenhälfte 56 befestigt. Der Schraubenbolzen 21 weist auch einen Kopf 21a auf, welcher in eine Ausnehmung 24 einer Lasche 25 eingreift, die mit der ersten Lamellenhälfte 5a der benachbarten Lamelle verbunden ist. Die Breite 61 der Ausnehmung 24 ist um die Breite 6 des Schnittspaltes größer als die Höhe h des Schraubenkopfes 21a. Auf diese Weise ist der Kopf 21a in der Ausnehmung 24 um einen Weg verschiebbar, der der Schnittspaltbreite 6 entspricht. Ferner ist zwischen dem Lagerbock 22 und der Lasche 25 eine Druckfeder 26 vorgesehen. !
Ferner sind an den beiden Enden des Grundgestelles 3 Hydraulikzylinder 27 vorgesehen, die über die Antriebswelle
28 und Hebel 29 jeweils auf die äußersten, an beiden Enden des Lagergestells 3 angeordneten Lamellen
5 in Richtung A einwirken.
Die Wirkungsweise der Schneidvorrichtung ist folgende: Sollen kleine Steine im Format L1 von beispielsweise
24 cm geschnitten werden, dann werden durch gleichzeitiges Betätigen der Kolben-Zylinder-Einheiten
15 die Betätigungsstangen 16 in ihre untere Endstellung gebracht. Hierdurch schwenken die Arme 9 nach unten,
und der Zapfen 14 kommt zwischen den beiden oberen Rollen 10a, 106 zu liegen. Die Lamellenhälften 5a, 56
nehmen die in F i g. 2 dargestellte Stellung ein, wobei zwischen den Stützplatten 7 der beiden zu einer Lamelle
5 gehörenden Lamellenhälften 5a, 56 nur ein geringer Abstand a 1 vorhanden ist. Die beiden Lamellenhälften
5a, 56 jeder Lamelle 5 sind damit fest miteinander verriegelt. Zwischen den Stützplatten 7 zweier benachbarter
Lamellen ist ein Schlitz S vorhanden, dessen Breite nur wenig breiter ist als der Durchmesser i/des Schneiddrahtes
6. Die Breite des Schlitzes 5 wird bei der Montage einmal eingestellt, und zwar durch Drehen des
Schraubenbolzens 21 im Lagerbock 22. Hat der Schlitz S die gewünschte Breite von beispielsweise 2 mm, dann
wird der Schraubenbolzen 21 durch die Kontermutter 23 in dieser Stellung festgelegt. Durch die Druckfedern
26 wird der Schlitz 5 in der gewünschten Breite offengehalten.
Der zu schneidende Porenbetonblock 2 wird dann auf den Stützplatten 7 abgesetzt und durch Verschieben des Schneidrahmens 4 in Richtung B in Querrichtung geschnitten. Hierbei hinterlassen die Schneiddrähte 6 zwischen den einzelnen geschnittenen Teilen jeweils einen Schnittspalt, der eine Breite von etwa 1 mm aufweist.
Der zu schneidende Porenbetonblock 2 wird dann auf den Stützplatten 7 abgesetzt und durch Verschieben des Schneidrahmens 4 in Richtung B in Querrichtung geschnitten. Hierbei hinterlassen die Schneiddrähte 6 zwischen den einzelnen geschnittenen Teilen jeweils einen Schnittspalt, der eine Breite von etwa 1 mm aufweist.
Nachdem der Porenbetonblock 2 in Querrichtung durchschnitten ist, werden die an den Enden des Grundgestells
3 vorgesehenen Hydraulikzylinder 27 betätigt. Sie drücken dabei jeweils auf die äußersten Lamellen 5.
Hierdurch wird die äußerste Lamelle in Richtung zur Mitte bewegt, wodurch die Feder 26 soweit zusammengedrückt
wird, bis der Schraubenkopf 21a an der gegenüberliegenden Begrenzungsfläche der Ausnehmung 24
zur Anlage kommt. Hierdurch verkleinert sich die Breite des Schlitzes S um die Breite b des Schnittspaltes.
Sobald der Schraubenkopf 21a an der rechten Begrenzungsfläche der Ausnehmung 24 zur Anlage gekommen
ist, wird die angrenzende Lamelle 5 in der gleichen Richtung verschoben. Da die Lamellenhälfte 5a mit der Lamellenhälfte
5Zj fest verriegelt ist, verringert sich auch die Breite des nächsten Schlitzes S. Der Abstand a I
zwischen den beiden Stützplatten der zu einer Lamelle gehörenden Lamellenhälfte 5a, 5b bleibt jedoch unverändert.
Auf diese Weise werden alle Lamellen 5 von beiden Enden des Grundgestells 3 her zur Mitte verschoben.
Die in der Mitte des Grundgestelles befindliche Lamelle ist zweckmäßig verriegelt. Durch das Aneinanderschieben
der Lamellen werden die Schnittspalte des geschnittenen Porenbetonblockes geschlossen.
Die einzelnen Teile des geschnittenen Porenbetonblokkes liegen dann dicht aneinander, so daß bei einem zweiten,
senkrecht zum ersten Schnitt verlaufenden Schnitt ein Ausbröckeln der Kanten verhindert wird. Nachdem
der geschnittene Porenbetonblock vom Schneidtisch abgehoben ist, werden die Lamellen 5 wieder in umgekehrter Richtung auseinanderbewegt und nehmen dann
wieder ihre ursprüngliche in Fig.2 und Fig.5 dargestellte
Lage ein.
Wenn Steine mit einem Nennmaß von 25 cm geschnitten werden sollen, deren Istmaß tatsächlich
24,9375 cm betragen soll, dann werden durch Betätigen der Kolben-Zylinder-Einheiten t5 die Betätigungsstangen
16 in ihre obere Endstellung gebracht und hierdurch die Arme 9 nach oben geschwenkt. Beim Nachobenschwenken
kommt die Rolle 11a an dem Zapfen 14 zur Anlage und schiebt den Zapfen 14 nach rechts. Hierdurch
vergrößert sich der Abstand zwischen den Stützplatte 7 der zu einer Lamelle 5 gehörenden beiden Lamellenhälften
5a, 5b auf den Abstand a 2, wie es in F i g. 6 dargestellt ist. Die Breite der Schlitze S zwischen
den Stützplatten 7 zweier benachbarter Lamellen 5 bleibt jedoch unverändert. Nachdem die Arme 9 ihre
obere Endstellung erreicht haben, sind die beiden Lamellenhälften 5a, 5b wiederum fest miteinander verriegelt.
Die Schneiddrähte 6 müssen dann in bekannter Weise am Schneidrahmen in dem vorgesehenen Abstand
L 2 von 24,9375 cm eingehängt werden, und es können dann Steine in diesem Format L 2 geschnitten
werden. Da die Breite der Schlitze S hierbei genauso klein ist wie beim Schneiden der kleineren Steine im
Format L1, wird auch hierbei eine optimale Unterstützung
des Porenbetonblockes erreicht und ein Ausbrökkeln verhindert. Nach dem Schneiden des Porenbetonblockes
erfolgt das Zusammenschieben der Lamellen und damit auch der einzelnen Teile des Porenbetonblokkes
in der oben beschriebenen Weise.
Sollen nun aus einem Porenbetonblock Platten geschnitten werden, so werden diese Platten mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zunächst auf die vorgesehene Länge geschnitten. Wenn diese Länge L 3 nicht
zufällig einem Vielfachen der Formate L1, L 2 entspricht;
dann ist es erforderlich, die beiden Lamellenhälften 5a, 5b einer in der Nähe des vorgesehenen
Schnittes liegenden Lamelle 5 voneinander zu trennen. Dies erfolgt dadurch, daß durch Betätigung der zu dieser
Lamelle gehörenden Kolben-Zylinder-Einheit 15 die Betätigungsstange 16 in ihre Mittelstellung gebracht
wird, wodurch der Arm 9 die in F i g. 2 und 2a dargestellte Lage einnimmt. Man kann jetzt die Lamellenhälfte 5
nach links verschieben, wobei der mit der Lamellenhälfte 5b verbundene Zapfen 14 zwischen den beiden Rollen
100 und 11Zj hindurchtreten kann. Die erste Lamellenhälfte
5a wird zusammen mit der mit ihr über die Abstandshalter 20 gekuppelten benachbarten Lamelle 5
und sämtlichen weiteren, links von ihr liegenden Lamellen nach links verschoben, bis ihr Schlitz S im Bereich
des vorgesehenen Schnittes liegt. Um dieses Verschieben der Lamellen 5 nach links zu ermöglichen, ist an der
linken Seite des Grundgestelles 3 ein Platz freigelassen, was in F i g. 1 mit strichpunktierten Linien angedeutet
ist.
Damit die nach links verschobene Lamellenhälfte 5a an der vorgesehenen Stelle bleibt, ist an jeder Lamellenhälfte
5a, wie aus F i g. 3 ersichtlich ist, eine Klemmvorrichtung 30 vorgesehen. Jede Klemmvorrichtung 30 besteht
aus zwei Klemmbacken 31, die bei Betätigung des Handgriffes 32 mittels der Klemmschraube 33 an beliebiger
Stelle der Klemmleiste 34 festklemmbar sind. Die Klemmleiste 34 erstreckt sich in Verschieberichtung A
der Lamellen 5 und ist mit dem Grundgestell 3 fest verbunden.
Sobald die Lamellenhälfte 5a an der Schnittstelle mittels der Klemmvorrichtung 30 festgeklemmt ist, wird an
der Schnittstelle auch ein Schneiddraht 6 eingehängt. Da auch in diesem Fall die Breite des Schlitzes 5 ebenso
klein ist wie beim Schneiden der Steinformate L i und L 2, wird auch beim Schneiden von Platten mit der Länge
L 3 eine sichere Unterstützung des Porenbetonblokkes 2 im Schnittbereich gewährleistet und damit ein
Ausbröckeln verhindert. Es spielt keine Rolle, daß sich die beiden Lamellenhälften 5a und 5Z>
der getrennten Lamelle um den Abstand a 3 voneinander entfernt haben; denn im Bereich zwischen zwei Lamellenhälften 5a
und 5Zj wird nicht geschnitten. Wenn ein Porenbetonblock zum Schneiden von kürzeren Platten mehrfach in
Querrichtung geschnitten werden soll, dann ist es erforderlich, jeweils mehrere, in der Nähe der vorgesehenen
Schnitte liegende Lamellenhälften in der vorbeschriebenen Weise voneinander zu trennen, nach links zu verschieben
und in der beschriebenen Weise festzuklemmen.
Hierzu 7 Blatt Zeichnungen
- Leerseite -
Claims (6)
1. Vorrichtung zum Schneiden eines noch plastischen Porenbetonblockes mit einem aus mehreren
parallel und in Abstand voneinander angeordneten Lamellen bestehenden, horizontalen Schneidtisch
zur Aufnahme des auf seiner Breitseite liegenden, quaderförmigen Porenbetonblockes, und mit einem
relativ zum Schneidtisch in Längsrichtung der Lamellen beweglichen Schneidrahmen mit mehreren in
Vertikalebenen verlaufenden, durch die Schlitze zwischen den Lamellen hindurchgeführten Schneiddrähten,
durch die der Block in einer ersten horizontal verlaufenden Schneidrichtung zerteilbar ist, wobei
die Lamellen an einem Grundgestell senkrecht zu ihrer Längsrichtung horizontal verschiebbar gelagert
sind und zwischen den Lamellen Abstandshalter vorgesehen sind, die das gegenseitige Auseinanderziehen
und Zusammenschieben der Lamellen auf die Breite des Schnittspaltes derart begrenzen, daß
der gegenseitige Abstand der vor dem Schneiden auseinandergezogenen Lamellen nach dem Schneiden
in der ersten Schneidrichtung durch Zusammenschieben der Lamellen um die Schnittspaltbreite
verringerbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß jede Lamelle (5) in ihrer Längsrichtung entlang
einer Vertikalebene f V^ geteilt ist und aus zwei senkrecht
zur Längsrichtung horizontal gegeneinander verstellbaren Lamellenhälften (5a, 5b) besteht, deren
gegenseitiger Abstand (a 1, a 2) mittels je einer an den gegenüberliegenden Enden der Lamellenhälften
(5a, 5b) angreifenden Verstelleinrichtung (8) einstellbar ist, daß an jeder Verstelleinrichtung (8) eine
Kupplungsvorrichtung vorgesehen ist, die ein vollständiges Lösen der beiden jeweils zu einer Lamelle
(5) gehörenden Lamellenhälften (5a, 5b) ermöglicht, daß an einer (5a) der beiden Lamellenhälften eine
Klemmvorrichtung (30) vorgesehen ist, mit der diese Lamellenhälfte (5a) an einer sich in Verschieberichtung
(A) der Lamellen (5) erstreckenden, mit dem Grundgestell (3) verbundenen Klemmleiste (34) an
beliebiger Stelle derselben festklemmbar ist, und daß die Schlitzbreite (S) zwischen zwei benachbarten
Lamellen (5) in Schneidstellung nur wenig breiter ist als der Durchmesser (d) des Schneiddrahtes
(6).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstelleinrichtung (8) einen an der
ersten Lamellenhälfte (5a) um eine sich in deren Längsrichtung erstreckende Schwenkachse (Si)
schwenkbaren Arm (9) aufweist, der zwei in unterschiedlichem Abstand (R 1, R2) von der Schwenkachse
(Sl) in Abstand übereinander angeordnete
Rollenpaare (10a, IQb bzw. 11a, Wb) trägt, deren Drehachsen (12a, 126 bzw. 13a, \Zb) parallel zu der
Schwenkachse'(S 1) verlaufen, und daß an der zweiten Lamellenhälfte (5b) ein in den Bewegungsbereich
der Rollen (10a, 1OZ? bzw. lla, Wb) ragender, zylindrischer Zapfen (14) vorgesehen ist, dessen
Durchmesser (D) dem lichten Abstand (a 4) der beiden zu jedem Rollenpaar (10a, 10Z>
bzw. lla, Wb) gehörenden Rollen entspricht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der lichte Abstand (a 5) der beiden am
freien Ende (9a) des Armes (9) angeordneten Rollen (10ό, Wb) größer ist als der Durchmesser (D) des
Zapfens (14).
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur Betätigung des Armes (9)
eine hydraulische Kolben-Zylinder-Einheit (15) mit zwei Endstellungen und einer vorbestimmten Mittelstellung
vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkbewegung des am einen
Ende der Lamellenhälfte (5a) vorgesehenen Armes (9) über eine sich parallel zu dieser Lamellenhälfte
(5a,) erstreckende Stellwelle (17) auf dem Arm (9) einer am anderen Ende der Lamellenhälfte (5a) vorgesehenen
gleichartigen Verstelleinrichtung (8) übertragbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Abstandshalter
(20) aus einem sich in Verschieberichtung (A) der Lamellen (5) erstreckenden Schraubenbolzen (21)
besteht, der einen Kopf (21 a) aufweist, welcher in einer Ausnehmung (24) einer mit der ersten Lamellenhälfte
(5a^ verbundenen Lasche (25) um einen Weg entsprechend der Schnittspaltbreite (b) verschiebbar
ist, daß der Schraubenbolzen (21) in einem mit der zweiten Lamellenhälfte (5b) der benachbarten
Lamelle (5) verbundenen Lagerbock (22) verschraubbar ist und daß zwischen Lagerbock (22) und
Lasche (25) eine Druckfeder (26) vorgesehen ist.
Priority Applications (7)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3434505A DE3434505C1 (de) | 1984-09-20 | 1984-09-20 | Vorrichtung zum Schneiden eines noch plastischen Porenbetonblockes |
| NL8502444A NL191016C (nl) | 1984-09-20 | 1985-09-05 | Inrichting voor het snijden van een nog plastisch poreus betonblok. |
| BE0/215552A BE903195A (fr) | 1984-09-20 | 1985-09-06 | Dispositif pour decouper un bloc de beton poreux encore plastique |
| FR8513399A FR2570320A1 (fr) | 1984-09-20 | 1985-09-10 | Dispositif pour decouper un bloc de beton poreux encore plastique |
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Family Applications (1)
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| DE19515757C1 (de) * | 1995-04-28 | 1996-09-05 | Ytong Ag | Vorrichtung zum Schneiden eines steifen, noch nicht gehärteten Porenbetonblocks |
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- 1985-09-19 GB GB08523177A patent/GB2164602A/en not_active Withdrawn
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| NL8502444A (nl) | 1986-04-16 |
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| BE903195A (fr) | 1986-03-06 |
| US4621555A (en) | 1986-11-11 |
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