DE3431065A1 - Vorrichtung zur oberflaechenbearbeitung einer optischen linse mit einer rotationsflaeche oder rotationsflaechen - Google Patents
Vorrichtung zur oberflaechenbearbeitung einer optischen linse mit einer rotationsflaeche oder rotationsflaechenInfo
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Description
-3-Beschreibung
Die Erfindung betrifft die Oberflächenbearbeitung optischer
Linsen mit einer oder zwei Rotationsflächen und insbesondere aber nicht ausschließlich die Bearbeitung optischer Linsen,
die sphärische Oberflächen aufweisen und bei denen das Verhältnis von Dicke zu' Durchmesser der Umfangskontur relativ
gering ist.
Das ist beispielsweise der Fall bei ophthalmischen Linsen und insbesondere bei afokalen ophthalmischen Linsen wie
beispielsweise von Linsen aus gefärbten Gläsern, die für Brillen gedacht sind, die als Sonnenbrillen bezeichnet
werden, und diese afokalen ophthalmischen Linsen haben gewöhnlicherweise eine Stärke, die'verhältnismäßig gering ist
gegenüber einer Umfangskontur von verhältnismäßig großem Durchmesser.
Die Vorderseite und die Hinterseite einer derartigen afokalen ophthalmischen"! Linse sind normalerweise in jedem
Punkt genau konzentrisch zueinander, so daß irgendein Lichtstrahl, der an irgendeinem Punkt der Vorderseite auftrifft
praktisch parallel zu sich selbst hindurchtritt ohne eine Ablenkung bis auf eine geringe Transversalver-Schiebung
infolge der Stärke des durchquerten Materials.
Obgleich sphärisch werden die Vorderseite und die Rückseite einer afokalen ophthalmischen'1 Linse deshalb gewöhnlicherweise
als parallel bezeichnet und eine derartige afokale ophthalmische Linse kann mit einem Plättchen mit parallelen Seiten
an jedem seiner Punkte verglichen werden.
Herkömmlicherweise erfolgt die Oberflächenbearbeitung einer
optischen Linse mit einer oder zwei sphärischen Seiten, 3g indem die Linse an einer Vorrichtung angeordnet und mit Hilfe
dieser Vorrichtung gegen ein drehbar angeordnetes Werkzeug zur Oberflächenbearbeitung angelegt wird.
Bis heute wird eine an der Oberfläche zu bearbeitende optische Linse gewöhnlicherweise relativ fest an einer
derartigen Vorrichtung befestigt, beispielsweise durch einen Metallklotz '. mit niedrigem Schmelzpunkt, an welchem
sie zu diesem Zweck angebracht wird, oder durch Unterdruck.
Wenn es sich aber beispielsweise um afokale ophtalmische Linsen handelt ist es nicht selten, wenn auch lokal einen
Parallelitätsfehler zwischen der Vorderseite und der Hinterseite
einer derartigen optischen Linse festzustellen, der gewöhnlicherweise als "Prismenfehler" bezeichnet wird und
irgendein Lichtstrahl wird gegenüber seiner genauen Richtung quer durch diese optische Linse abgelenkt auf die Weise,
als wenn er ein Prisma durchqueren würde.
Der Grund kann insbesondere darin gefunden werden, daß eine an der Oberfläche zu bearbeitende optische Linse, die relativ
fest an der Vorrichtung befestigt ist, mit welcher sie gegen das verwendete Werkzeug zur Oberflächenbearbeitung angelegt
wird, keine Bewegungsfreiheit gegenüber der Vorrichtung aufweist und deshalb eine Art lokaler "Quetschung" zwischen der
Vorrichtung und dem Werkzeug zur Oberflächenbearbeitung auftreten kann, wodurch eine ungleiche Materialentfernung über
die Oberfläche erfolgen kann, wenn bei einer derartigen Befestigung an der Vorrichtung die geometrische Achse nicht
mit der Achse der Vorrichtung zusammenfällt.
Eine Verschiebung zwischen der geometrischen Achse einer an der Oberfläche zu bearbeitenden Linse und der Achse des
on Metallklotzes mit niedrigem Schmelzpunkt, an welchem sie
befestigt ist, oder der Zelle, in welcher sie aufgenommen istjwenn sie über Unterdruck festgehalten wird,und demnach
mit der entsprechenden Vorrichtung, ist ziemlich häufig.
Wenn die Verschiebung der Achsen den Wert von 0,01 bis 0,02 mm nicht übersteigt^kann die Oberfläche der betreffenden
Linse etwa als gleichmäßig bearbeitet angesehen werden.
-5-Das trifft nicht mehr zu, wenn sie größer ist.
Wenn es sich um die Bildung eines Metallklotzes mit niedrigem
Schmelzpunkt auf einer an der Oberfläche zu bearbeitenden Linse handelt oder um ihre Aufnahme in einer Unterdruckzelle,
sind die Montagetoleranzen gewöhnlich größer als 0,1 mm, was die fraglichen Achsen betrifft.
Außerdem vergrößern die Wirkungen einer derartigen Achsenverschiebung
die der Dezentrierung, welche gewöhnlicherweise zwischen der geometrischen Achse einer an der Oberfläche
zu bearbeitenden Linse und der Achse ihrer Umfangsflache besteht.
Aus diesen beiden Verschiebungen und/oder der Dezentrierung der Achsen resultiert das zu vermeidende "Prisma".
In der deutschen Patentanmeldung 10 41 832, welche im Unterschied zur vorliegenden Erfindung insbesondere die Oberflachenbearbeitung
von Stücken betrifft, deren Verhältnis von Stärke zu Durchmesser der Umfangskontur relativ groß
ist, wie es der Fall ist bei piezoelektrischen Elementen und bei gewissen optischen Linsen, wird vorgeschlagen,
zur Anlegung eines derartigen Stückes an ein Werkzeug zur Oberflächenbearbeitung eine Vorrichtung zu verwenden, welche
zur Aufnahme des Stückes eine Zelle aufweist, die über eine Leitung mit einer Quelle eines unter Druck stehenden pneumatischen
Fluids verbindbar ist.
In einer Ausführungsform, welche nur kurz beschrieben ist,
wird ein pneumatisches Kissen zwischen dem Boden der Zelle und dem zu bearbeitenden Stück ausgebildet wobei gemäß der
einzigen Zeichnung und trotz der Anwesenheit der Rückleitung für das verwendete pneumatische Fluid ein radiales Spiel
zwischen der Seitenwand der Zelle und der Umfangsflache und
dem Rand des Stückes vorgesehen ist.
Bei der Betrachtung der Zeichnung erscheint es, als ob das
zu bearbeitende Stück über einen gewissen Grad von Freiheit gegenüber der Vorrichtung verfügt, welche es gegen das
verwendete Werkzeug zur Oberflächenbearbeitung anlegt, welcher wenigstens in einem gewissen Ausmaß die vorstehend kurz angeführten
Nachteile verringern kann.
Aber wie vorstehend unterstrichen wurde, isteine derartige
Vorrichtung nur für den Fall eines Werkstückes mit relativer Stärke geeignet, deren Neigungskapazität in der Zelle auf
jeden Fall durch die Stärke des Randes begrenzt ist.
Sie ist dagegen auf jeden Fall ungeeignet für Stücke mit relativ geringer Stärke, um die es sich hier handelt, und
keine Steuerung kann dann erfolgen, was die Relativstellung des zu bearbeitenden Stückes gegenüber der Zelle betrifft,
in welcher es aufgenommen ist.
Die Erfindung hat allgemein die Aufgabe, eine Vorrichtung zu schaffen, die insbesondere zur Oberflächenbearbeitung
eines Stückes und genauer gesagt einer optischen Linse geeignet ist, welches bzw. welche eine relativ geringe
Stärke aufweist.
Genauer gesagt liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, mit einer Zelle zur Aufnahme
der an der Oberfläche zu bearbeitenden Linse, wobei die Zelle über eine Leitung mit einer Quelle eines unter Druck
stehenden pneumatischen Fluids verbunden werden kann, und wobei ein radiales Spiel zwischen der Seitenwand der Zelle
und dem Rand oder der Umfangsflache der Linse vorgesehen
ist. Eine derartige erfindungsgemäße Vorrichtung ist dadurch
von gekennzeichnet, daß die Zelle einen ringförmigen,γ ihrem Boden
abragenden Steg oder Wulst aufweist, mit welchem in Zusammenwirkung mit der Linse das pneumatische Kissen oder Polster
gesteuert wird, welches sich zwischen der Zelle und der Linse ausbildet.
Wie vorstehend erwähnt wird die zu bearbeitende optische
-Ί-
Linse nicht fest an der Vorrichtung befestigt, welche sie gegen das verwendete Werkzeug zur Oberflächenbearbeitung
anlegt, sondern im Gegenteil dazu wird die Linse frei gegenüber dieser Vorrichtung angeordnet und, vorausgesetzt, daß
das entsprechende Spiel ausreichend ist, besitzt sie gegenüber der Vorrichtung eine zweifache Bewegungsfreiheit.
Erstens ist sie unter der Belastung beispielsweise nur der Antriebsbewegung infolge des Oberflächenbearbeitungswerkzeugs,
mit welchem sie sich in Kontakt befindet, frei, sich um sich selbst um ihre Achse gegenüber der Vorrichtung zu drehen,
welche das Verbleiben gegen dieses Oberflächenbearbeitungswerkzeug
gewährleistet.
Außerdem kann sie sich mehr oder weniger neigen und/oder sich gegenüber dieser Vorrichtung verschieben, wodurch sie
sich besser in ihre Lage gegenüber diesem einregelt, wenn nötig mit einer Nachstellung der Dezentrierung zwischen ihrer
geometrischen Achse und ihrer ümfangsflächenachse, so daß
ihre sogenannte geometrische Achse deshalb mit der der
Vorrichtung zusammenfallen kann.
Aber infolge des erfindungsgemäß vorgesehenen Steges ist
das pneumatische Kissen, welches zwischen der zu bearbeitenden Linse und dem Boden der Zelle, in welcher sie aufgenommen
ist, vorhanden ist, in seiner Stärke oder Dicke konstant gehalten vom Anfang bis zum Ende der Oberflächenbearbeitung,
wodurch ständig die Relativstellung dieser Linse gegenüber der Zelle gesteuert werden kann und folglich die weggenommene
Materialmenge oder Stärke.
Daraus ergibt sich vorteilhafterweise mit der gesamten gewünschten
Toleranz eine bemerkenswerte Optimierung der Oberflächenbearbeitung mit einer regelmäßigen wenn nicht
gleichförmigen Verteilung der Abnutzung,und insbesondere,
um
wenn es sich beispielswe'isey'af okale pphthalmische Linsen handelt mit einer Verkleinerung eines evtl. Prismenfehlers wenn nicht sogar mit einer Ausschaltung dieses Fehlers, da
wenn es sich beispielswe'isey'af okale pphthalmische Linsen handelt mit einer Verkleinerung eines evtl. Prismenfehlers wenn nicht sogar mit einer Ausschaltung dieses Fehlers, da
-δ-sich die optische Linse während der Oberflächenbearbeitung
ständig selbst gegenüber dem Oberflächenbearbeitungswerkzeug ausbalanciert.
Vorzugsweise ist die Zelle, welche die erfindungsgemäße
Vorrichtung zur Aufnahme der zu bearbeitenden Linse aufweist, selbst drehbar angeordnet. In der Tat ist diese Rotationswirkung kombiniert mit der Rotation der Linse vorteilhaft,
um eine geforderte gleichförmige Verteilung der Abnutzung oder des Abschleifens zu gewährleisten.
Wie an sich bekannt aber im Unterschied zu der deutschen Patentanmeldung 10 41 832, bei welcher es sich nur um eine
Einrichtung handelt, mit welcher das zu bearbeitende Werkstück gegen das Oberflächenbearbeitungswerkzeug angelegt
wird, wird das verwendete unter Druck stehende pneumatische Fluid bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung nur verwendet,
um die Lage oder Stellung der zu bearbeitenden Linse zu regeln oder zu steuern, was durch die vorteilhafte Trennung
der Funktionen, die sich daraus ergeben, die Wirksamkeit
garantiert.
Tatsächlich ist die erfindungsgemäße Vorrichtung zweck-
von ■
mäßigerweise geeignet , selbst\'einer Vorrichtung abhängig
zu sein , welche auf herkömmliche Art eine ausreichende Bearbeitungskraft in Richtung des Oberflächenbearbeitungswerkzeugs
ausbilden kann.
Eine derartige Einrichtung ist gewöhnlicherweise an einer bestehenden Oberflächenbearbeitungsmaschine vorhanden.
Deshalb kann die erfindungsgemäße Vorrichtung vorteilhafterweise
die Vielzahl dieser Oberflächenbearbeitungsmaschine ausrüsten, ohne besondere Umgestaltungen dieser Maschinen(
und insbesondere, wenn derartige Oberflächenbearbeitungsmaschinen bereits eine Versorgung mit einem unter Druck
stehendem pneumatischen Fluid aufweisen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung hervor, welche beispielsweise unter
Bezugnahme auf die Zeichnung erfolgt. Es zeigen:
Fig. 1 teilweise geschnitten in Seitenansicht eine
Maschine zur Oberflächenbearbeitung, welche mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgerüstet
ist,
Fig. 2 in vergrößertem Maßstab einen Axialschnitt durch die Vorrichtung nach Fig. 1 und
Fig. 3 einen Schnitt analog zu dem von Fig. 2 mit einer abgewandelten Ausführungsform.
Wie in den Figuren gezeigt ist handelt es sich um das Anlegen einer optischen Linse 11 gegen ein drehbar angeordnetes
Werkzeug 10 zur Oberflächenbearbeitung, deren jeweilige Oberfläche,
die eine sphärische Oberfläche ist, zu bearbeiten ist, und deren Umfangskontur gewöhnlicherweise kreisförmig
ist.
Die Figuren zeigen insbesondere den Fall, in welchem die an der Oberfläche zu bearbeitende optische Linse 11 eine
afokale ophthalmische Linse ist, d.h. eine ophthalmische Linse,
deren Vorderfläche 12 konvex und deren Rückfläche 13 konkav ist, die beide sphärische Oberflächen bilden und die etwa
parallel zueinander, d.h. konzentrisch sind.
Die Stärke e einer derartigen ophtalmischen Linse, die an jedem Punkt der Linse konstant ist, ist in der Praxis immer
relativ gering und deshalb ist im Verhältnis zwischen der Stärke e und dem Durchmesser D der Umfangskontur der Linse
dieser Durchmesser selbst immer relativ groß.
In den Fig. 1 und 2 ist angenommen worden, daß die zu be-3g
arbeitende Oberfläche der optischen Linse 11 die hintere Fläche oder Rückfläche 13 ist.und in Fig. 3 wurde angenommen,
daß es sich im Gegensatz dazu um die vordere Fläche oder Vorderseite 12 handelt.
-ιοί Im ersten Fall ist die Arbeitsfläche des verwendeten Werkzeugs
10 zur Oberflächenbearbeitung konvex.
Iπι zweiten Fall ist diese Fläche konkav.
5
Auf jeden Fall ist diese Arbeitsfläche des Werkzeugs 10
zur Oberflächenbearbeitung eine sphärische Fläche entsprechend der zu bearbeitenden Oberfläche.
Zur Erzeugung der Rotation kann dieses Werkzeug 10 zur Oberflächenbearbeitung wie schematisch in Fig. 1 gezeigt
ist an einer Welle 15 angeordnet sein, welche selbst auf geeignete Weise um ihre Achse drehangetrieben ist.
Die entsprechenden Anordnungen bilden nicht Teil der Erfindung und sind deshalb nicht im einzelnen beschrieben.
Es handelt sich um gewöhnliche Anordnungen, die an klassischen
Maschinen zur Oberflächenbearbeitung Verwendung finden.
Wie ebenfalls an sich bekanntfwird zum Festhalten der an
der Oberfläche zu bearbeitenden optischen Linse 11 gegen das Werkzeug 10 zur Oberflächenbearbeitung eine Vorrichtung
16 verwendet, welche selbst an einer Einrichtung 17 angeordnet ist, mit welcher eine ausreichende Kraft in Richtung
des Werkzeugs 10 zur Oberflächenbearbeitung aufgebracht werden kann.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 16 weist zur Aufnahme der
an der Oberfläche zu bearbeitenden optischen Linse-11 eine
Zelle oder Buchse 19 auf, deren Hohlraum zu dem Werkzeug zur Oberflächenbearbeitung hin gerichtet ist, und welche
über eine Leitung 20, die nachstehend im einzelnen beschrieben wird, an eine nicht gezeigte Quelle eines unter
Druck stehenden pneumatischen Fluids anschließbar ist.
Diese Zelle oder Buchse weist einen querverlaufenden Boden
21 und am Umfang des Bodens 21 eine axial gerichtete Seiten-
wand 22 auf.
Diese Seitenwand 22 ist kreisförmig entsprechend der an der Oberfläche zu bearbeitenden optischen Linse 11.
5
Aber aus Gründen, die nachstehend erläutert werden, sieht man konstruktionsmäßig ein ringförmiges radiales Spiel J
zwischen dieser Seitenwand 22 der Zelle oder Buchse 19 und dem Rand oder der ümfangsflache 24 der an der Oberfläche
zu bearbeitenden optischen Linse 11 vor.
Anders ausgedrückt, wählt man für die Zelle 19 eine Zelle 19, deren Seitenwand 22 einen Innendurchmesser D' aufweist,
der etwas größer ist als der Durchmesser D der Umfangskontur der an der Oberfläche zu bearbeitenden optischen
Linse 11.
Wenn es sich wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt um die Oberflächenbearbeitung
der Rückseite 13 der zu bearbeitenden optischen Linse 11 handelt, weist die Seitenwand 22 der Zelle
19 eine relativ beachtliche axiale Erstreckung auf, um der Ausbauchung dieser optischen Linse 11 Rechnung zu tragen,
die mit der Ausbauchung in der Zelle 19 aufgenommen ist.
Es ist ratsam, daß diese Aufnahme der zu bearbeitenden optischen Linse 11 in der Zelle 19 ausreichend groß ist,
wie gezeigt, so daß wenigstens ein Abschnitt der Umfangsfläche 24 dieser optischen Linse 11 ebenfalls wirksam in
dieser Zelle 19 in Axialrichtung von der Seitenwand 22 der Zelle aufgenommen ist.
Erfindungsgemäß und aus Gründen, die ebenfalls nachstehend
erläutert werden, weist die Zelle oder Buchse 19 außerdem abragend von ihrem Boden 21 parallel zur Seitenwand 22 im
Inneren der Zelle einen ringförmigen Wulst oder Steg 26 auf, dessen Stirnseite 27 im wesentlichen eine Gestalt aufweist,
die der der Oberfläche der optischen Linse 11 an der Seite entspricht, die der zu bearbeitenden Seite gegenüberliegt.
Bei den in den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsformen
handelt es sich um eine sphärische konkave Gestalt.
Vorzugsweise ist wie gezeigt die erfindungsgemäße verwendete
Zelle oder Buchse 19 drehbar angeordnet.
Beispielsweise ist sie wie gezeigt drehbar angeordnet um eine Einspritzdüse 29, deren Innenbohrung30, die sich in
Axialrichtung erstreckt, zu der Leitung 20 gehört, die dazu bestimmt ist, die Zelle 19 mit einer Quelle eines
unter Druck stehenden pneumatischen Fluids zu verbinden.
Zweckmäßigerweise ist die Einspritzdüse 29 mit einem Gehäuse 32 verbunden, welches selbst drehbar um einen Ansatz
33 angeordnet ist, mit welchem die Anordnung an einer Tragwelle 34 befestigt werden kann, welche wie nachstehend im
einzelnen beschrieben einer zugehörigen Einrichtung 17 angehört.
Wie gezeigt weist die Einspritzdüse 29 beispielsweise radial an ihrem äußeren Umfang in einer mittleren Zone einen Kragen
35 auf, mit welchem sie mit Hilfe einer Schraube 36 am Boden 37 des Gehäuses 32 befestigt ist (Fig. 2).
Dieses Gehäuse 32 weist am Umfang seines Bodens 37 eine
Seitenwand 39 auf, mit welcher es den Ansatz 33 einschließt
mit Zwischenschaltung,bei den in Fig. 1 und 2 gezeigten
Ausführungsformen.eines Kugellagers 40.
Bei dieser Ausführungsform ist schließlich an der Anordnung
zum Schutz des Kugellagers 40 eine Verkleidung 41 vorgesehen, welche über Schrauben 42 an dem Ansatz 33 befestigt ist
und welche über eine Seitenwand 43 ringförmig mit Spiel die Seitenwand 39 des Gehäuses 32 umgibt.
Über einen Steg 44, der ringförmig um die Achse der Anordnung von dem Boden 45 abragt, steht dieses Gehäuse
41 auf dem inneren Ring des Kugellagers 40 auf, welches mit
seiner gegenüberliegenden Fläche sich selbst auf einer Querschulter
47 des Ansatzes 33 abstützt.
Mit seinem äußeren Ring stützt sich das Kugellager 40 auf
eine Querschulter 48 des Gehäuses 32, während auf der gegenüberliegenden Seite des äußeren Ringes eine elastische geschlitzte
Unterlegscheibe 49 in einer Nut der Seitenwand des Gehäuses 32 aufgenommen ist, um den Ring zu sichern.
Die Anordnungen, welche in ihren Ausführungsformen für den Durchschnittsfachmann klar sind, werden im einzelnen hier
nicht beschrieben.
Mit ihrem der Zelle 19 gegenüberliegendem Ende ist die Einspritzdüse 29 axial in einer Einsenkung 50 des Ansatzes
33 aufgenommen,mit einer ringförmigen Dichtung 51, vorzugsweise
einer Lippendichtung, zwischen dem Düsenende und der Wandung der Einsenkung oder Kammer 50.
Zuerst in Axialrichtung und dann quer verlaufend weist der Ansatz 33 im Inneren einen Durchgang 52 auf, welcher mit
der Einsenkung oder Kammer 50 in Verbindung steht und zu der Leitung 20 gehört, die vorgesehen ist, um die Zelle 19
mit einer Quelle eines unter Druck stehenden pneumatischen Fluids zu verbinden,und welche dazu seitlich an der Außenseite
endet und wirksam mit einer derartigen Quelle des unter Druck stehenden pneumatischen Fluids beispielsweise
über einen Ansatz 53 (Fig. 2) und über irgendein Rohr oder Schlauch 54 (Fig. 1) verbunden werden kann.
·
Vorzugsweise ist die Zelle 19 nur in Anlage gegen das entsprechende
Ende 56 der Einspritzdüse 29 mit dem mittleren Bereich 57 ihres Bodens 21.
Ferner ist sie ebenfalls vorzugsweise lösbar oder abnehmbar, wodurch es sehr leicht und schnell möglich·ist, die erfindungsgemäße
Vorrichtung 16 an den Durchmesser D der verwendeten optischen Linse 11 anzupassen, indem unter einer
Vielzahl von Zellen 19 mit verschiedenen Durchmessern D'
die für den Durchmesser D geeignete ausgewählt wird.
Vorzugsweise ist das Ende 56 der Einspritzdüse 29, an welchem die Zelle 19 mit ihrem mittleren Bereich 57 abgestützt ist,
sphärisch, während die entsprechende Öffnung des mittleren Bereichs 57 infolge dessen dann vorzugsweise konisch ist.
Bei der gezeigten Ausführungsform wird dieser mittlere Bereich 57 der Zelle 19 von einem Kern aus geeignetem Material
gebildet, der an der Zelle 19 im Zentrum des Bodens 21 angeordnet ist.
Dieser Kern durchquert völlig den Boden 21 der Zelle 19 und er weist in Axialrichtung eine Durchgangsbohrung 60
auf, welche in dem Innenraum der Zelle 19 mündet und welche zu der Leitung 20 gehört, die vorgesehen ist, um die Zelle
mit einer Quelle eines unter Druck stehenden pneumatischen Fluids zu verbinden.
Wie gezeigt ist vorzugsweise eine Dichtung 61, zweckmäßigerweise eine Lippendichtung, ringförmig um die Einspritzdüse
29 angeordnet mit deren Hilfe diese in dem mittleren Bereich 57 der Zelle 19 gehalten wird.
Bei der gezeigten Ausführungsform sichert ein Gehäuse 62,
das über Schrauben 63 mit dem Boden 21 der Zelle 19 verbunden ist, die Dichtung 61.
Bei der in Fig. 1 gezeigten verwendeten Ausführungsform
wird die zugehörige Einrichtung 17 von einem pneumatischen doppelwirkenden Ventil gebildet, dessen Zylinder schematisch
dargestellt und mit 65 bezeichnet ist und in dem der Kolben 66 verschiebbar ist.
Wie das Werkzeug 10 zur Oberflächenbearbeitung kann eine
derartige Kolben-Zylinder-Einheit zu einer klassischen Maschine zur Oberflächenbearbeitung einer Linse gehören.
Der Schaft des Kolbens 66 bildet zweckmäßigerweise die Tragwelle 34 für die erfindungsgemäße Vorrichtung 16.
Bei der gezeigten Ausführungsform ist der Ansatz 33 der
Vorrichtung dazu in Axialrichtung mit einem mit einem Gewinde versehenen Endstück 67 ausgebildet mit welchem er
durch Einschrauben an der Tragwelle 34 an deren Ende befestigt werden kann.
Wie man weiterhin anhand der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform erkennen kann, ist die Achse der Tragwelle 34· der erfindungsgemäßen
Vorrichtung gegenüber der Drehachse des Werkzeugs 10 zur Oberflächenbearbeitung geneigt, wobei beide
in derselben Ebene liegen, die der Zeichenebene von Fig. 1 entspricht.
Bei der Bearbeitung ruht die an der Oberfläche zu bearbeitende optische Linse 11 exzentrisch auf dem Werkzeug 10 zur Oberflächenbearbeitung,
um in die Vorrichtung 16, welche diese optische Linse 11 mit ihrer Zelle 19 bedeckt4 wird in diese
Zelle 19 über die Leitung 20, die dazu vorgesehen ist, das unter Druck stehende pneumatische Fluid eingeleitet.
Dabei bildet sich zwischen der zu bearbeitenden optischen Linse 11 und der Zelle 19 in dem Teil des Innenraumes dieser
Zelle, welcher die Einmündung der Leitung 20 umgibt und von dem Steg oder Wulst 26 umschrieben wird, ein pneumatisches
Kissen aus.
Die Zelle 19, welche anfänglich mit ihrem Steg 26 auf der zu bearbeitenden optischen Linse 11 ansteht, hebt sich dann
leicht von der Linse ab, und die Axialkraft, infolge des
unter Druck stehenden pneumatischen Fluids, das in diese Zelle 19 eingeleitet wird, wird dazu stärker gemacht als
die axiale Andrückkraft infolge der zugehörigen Einrichtung 17.
Es bildet sich infolgedessen(wie in Fig. 2 gezeigt zwischen
der Stirnfläche 27 des Steges 26 der Zelle 19 einerseits und der entsprechenden oder zugehörigen Oberfläche der zu
bearbeitenden optischen Linse 11 andererseits ein freier Raum aus, durch welchen seitlich das unter Druck stehende,
in die Zelle 19 über die Leitung 20 eingeleitete pneumatische Fluid entweicht, bis sich ein Gleichgewicht zwischen
den entsprechenden Axialkräften ausgebildet hat.
Mit anderen Worten besteht die Rolle des erfindungsgemäß
vorgesehenen Steges 26 darin, in Zusammenwirkung mit der
zu bearbeitenden optischen Linse 11 die Steuerung des pneumatischen Kissens zu gewährleisten, welches zwischen
der Zelle 19 und der optischen Linse 11 ausgebildet ist.
Zweckmäßigerweise bewegt sich der freie kalibrierte Abstand der sich zwischen der Stirnfläche 27 des Steges 26 und der
entsprechenden Oberfläche der zu bearbeitenden optischen Linse ausbildet, im Bereich von 0,02 bis 0,03 mm.
Infolge des vorstehend erwähnten radialen Spieles J befindet sich die zu bearbeitende optische Linse 11 deshalb frei von
jeglichem Kontakt mit der Zelle 19.und das unter Druck stehende pneumatische Fluid, das in die Zelle eingeleitet
wird, entweicht gleichmäßig seitlich durch dieses radiale Spiel J, so daß einerseits die Linse vorteilhafterweise
keiner Quetschung gegen das Werkzeug 10 zur Oberflächenbearbeitung
durch die Vorrichtung 16 unterworfen ist, welche den Kontakt mit diesem gewährleistet, und
< andererseits die Linse sich selbst um ihre Achse in der Zelle 19 der Vorrichtung 16 drehen kann.
Damit der zu bearbeitenden optischen Linse 11 die ganze wünschenswerte Bewegungsfreiheit zur Verfügung steht, muß
das radiale Spiel J ausreichend sein.
Vorzugsweise ist es größer als 0,1 mm und die Werte zwischen 0,5 und 1 mm sind insbesondere zufriedenstellend, ohne daß
diese numerischen Werte, die beispielsweise angegeben sind,
in irgendeiner Form als notwendigerweise die Erfindung eingrenzend zu betrachten sind.
Außerdem kann infolge der Exzentrizität der optischen Linse 11 gegenüber dem Werkzeug 10 zur Oberflächenbearbeitung die
Drehung der optischen Linse 11 um sich selbst sehr einfach durch alleinigen Kontakt mit diesem Werkzeug 10 zur Oberflächenbearbeitung
erreicht werden infolge der verschiedenen Antriebsbewegungen, die an der Linse an ihren diametral gegenüberliegenden
Rändern auftreten.
Das ist der Fall bei der gezeigten verwendeten Ausführungsform.
Aber in Abwandlung dazu kann diese Rotation gesteuert oder verstärkt werden durch irgendein Stellglied des Typs, der
gewöhnlicherweise an klassischen Maschinen zur Oberflächenbearbeitung vorhanden ist, und/oder durch das unter Druck
stehende in die Zelle 19 eingeleitete pneumatische Fluid, welches dazu beispielsweise schräg in diese Zelle 19 eingeleitet
werden kann.
Ebenfalls kann eine geradlinige Verschiebung in der Ebene erfolgen, welche durch die Achse der Tragwelle 34 und die
Drehachse des Werkzeugs 10 zur Oberflächenbearbeitung ν läuft, sei es durch die Anordnung, die aus der Vorrichtung
16 und der Einrichtung 17, die dieser Vorrichtung 16 zugeordnet ist, gebildet wird, sei es durch das Werkzeug 10
zur Oberflächenbearbeitung.
Gemäß einer abgewandelten Ausführungsform kann in dieser
Ebene eine Oszillationsbewegung der Anordnung, die durch die Vorrichtung 16 und die dieser Vorrichtung zugehörigen
Einrichtung 17 gebildet wird, um eine Achse senkrecht zu dieser Ebene erfolgen.
Gemäß einer weiteren abgewandelten Ausführungsform ist
keine Exzentrizität zwischen der zu bearbeitenden optischen
Linse 11 und dem Werkzeug 10 zur Oberflächenbearbeitung vorgesehen.
Diese verschiedenen klassischen Ausführungsformen von herkömmlichen
Maschinen zur Oberflächenbearbeitung werden hier irti einzelnen nicht beschrieben.
In jedem Fall ermöglicht, wie leicht zu verstehen ist, die
Einrichtung 17 die Auslösebewegung, die erforderlich ist, um die zu bearbeitende optische Linse 11 an dem Werkzeug
10 zur Oberflächenbearbeitung anzuordnen und diese Linse nach der Bearbeitung zu entfernen.
In dem Fall, in welchem, wie in Fig. 3 gezeigt ist, die Oberfläche dar zu hearbeitaidai der optischen Linse 11 eine konvexe
Oberfläche ist, oder in dem Fall, in welchem es sich um die Bearbeitung einer afokalen almischen Linse
handelt, wird die konvexe Oberfläche der Linse bearbeitet nach der Bearbeitung der konkaven Oberfläche und die Seitenwand
22 der verwendeten Zelle 19 weist keine begrenzte axiale Ausdehnung auf und die Ausbauchung der optischen
Linse 11 wird dann außerhalb dieser Zelle 19 angeordnet, anstelle in Axialrichtung wie vorstehend ausgeführt in
dieser Zelle aufgenommen zu werden.
Die Stirnfläche 27 des Stegs 26 der Zelle 19 weist eine sphärische, im wesentlichen konvexe Gestalt auf anstelle
einer konkaven wie bei der vorstehend geschilderten Ausführungsform·
Für das übrige gelten die vorstehend beschriebenen praktischen Ausführungsformen und es ist nicht erforderlich, diese nochmals
im einzelnen zu beschreiben.
In Fig. 3 sind die gleichen Teile mit den gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 2 versehen.
Es ist nur zu bemerken, daß in der in Fig. 3 gezeigten
Ausführungsform zwei Kugellager 40', 40'' zwischen dem
Gehäuse 32 und dem Ansatz 33 angeordnet sind mit einer geschlitzten
elastischen Unterlegscheibe 49' zur axialen Befestigung, welche in einer Nut in dem Ansatz 33 aufgenommen
ist für das Kugellager 40', und mit einer geschlitzten elastischen
Unterlegscheibe 49'', die in einer Nut in dem Gehäuse 32 aufgenommen ist zur Befestigung des Kugellagers 40".
Ferner ist zu bemerken, daß zwei Dichtungen 70, 71 zwischen dem Gehäuse 41 und dem Ansatz 33 angeordnet sind, wobei
die erstere, die in Radialrichtung wirkt, im Durchgang des Ansatzes 33 durch den Boden 45 des Gehäuses 41 angeordnet
ist. und die zweite, die in Axialrichtung wirkt, zwischen diesem Boden 45 und dem Ansatz 33 eingeklemmt ist, wobei
sie von entsprechenden Schrauben 42 ' gehalten wird, und der seitliche Ausgang der Leitung 20, der in dem Gehäuse
41 ausgebildet ist, liegt zwischen diesen Dichtungen 70 und 71.
Es ist klar, daß sich die Erfindung nicht auf die beschriebenen und gezeigten Ausführungsformen beschränkt, sondern alle
Ausführungsformen einschließt.
Unter anderem ist die Hauptanwendung der Erfindung nicht nur beschränkt auf afokale ophtfcalmische Linsen mit sphärischen
auf.
Oberflachen und nicht nuryOphthalmische Linsen selbst.
Oberflachen und nicht nuryOphthalmische Linsen selbst.
Es ist im Gegensatz dazu klar, daß allgemein optische Linsen mit Rotationsflächen oder einer Rotationsfläche damit bearbeitet
werden können.
Es muß herausgestellt werden, daß infolge des relativ geringen Verhältnisses der Dicke zu dem Durchmesser der Umfangskontur,
die diese gezeigten ophtha!mischen Linsen auf—
weisen, die Erfindung insbesondere für derartige ophtlialmischen
da:
Linsen geeignet ist/yda die zu bearbeitende Fläche relativ
groß ist der verwendete Druck für eine bestimmte Axial-
1 ist
kraft, die gewährleistet wird, relativ schwachyund
—20~ hervorragend
1 sich deshalb^ erhöht- bei der Verwendung eines pneumatischen
Fluids, und daß das durch die Kraft bei der Oberflächenbearbeitung hervorgerufene Kippmoment, das diesem Druck entgegenwirkt,
selbst relativ schwach ist.
-ZA- - Leerseite -
Claims (6)
1. Vorrichtung zur Oberflächenbearbeitung einer optischen Linse
mit einer Rotationsfläche, mit einer Zelle (19) zur Aufnahme der an der Oberfläche zu bearbeitenden Linse (11), wobei die
Zelle über eine Leitung (20) mit einer Quelle eines unter Druck stehenden pneumatischen Fluids angeschlossen werden kann,
wobei ein radiales Spiel (J) zwischen der Seitenwand (22) der Zelle und dem Rand oder der ümfangsflache (24)'der Linse
(11) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet , daß die Zelle (19) einen ringförmigen, über ihren Boden abragenden
Steg (26) aufweist, mit welchem in Zusammenwirkung mit der Linse (11) das pneumatische Kissen oder Polster gesteuert
wird, welches sich zwischen der Zelle und der Linse ausbildet.
r-·:- ι — η T*r
Tolov
343Ί065
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Zelle (19) drehbar angeordnet
ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Zelle (19) drehbar um eine
Düse (29) zum Einspritzen des pneumatischen Fluids angeordnet ist, gegen deren Ende sie sich leicht mit
dem mittleren Bereich (57) seines Bodens (21) abstützt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß das Ende (56) der Einspritzdüse
(29) sphärisch ist und daß die Öffnung, mit welcher der mittlere Bereich (57) des Bodens (21) der Zelle (19)
sich gegen die Düse abstützt, konisch ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspritzdüse
(29) verbunden ist mit einem Gehäuse (32), das selbst drehbar um ein Ansatzstück (33) angeordnet ist, über
welches die Anordnung an einer Tragwelle (34) befestigt werden kann.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnfläche (27)
des Steges oder des Wulstes (26) im wesentlichen eine Gestalt aufweist, die dem Abbild der Gestalt der Oberfläche
der Linse (11) entspricht, welche der Fläche gegenüberliegt, die bearbeitet wird.
"
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|---|---|---|---|
| FR8314110A FR2551383B1 (fr) | 1983-09-02 | 1983-09-02 | Procede et dispositif pour le surfacage d'une lentille optique a surface(s) de revolution |
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|---|---|
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