DE3430002A1 - Fahrbare anlage und verfahren zum aufnehmen und bzw. oder verlegen von gleisjochen - Google Patents
Fahrbare anlage und verfahren zum aufnehmen und bzw. oder verlegen von gleisjochenInfo
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Description
; X ΚΜΪ& SCHNECK
.. ς . PATENTANWÄLTE
(VNR: 106984) Nürnberg, 15.08.1984
Franz Plasser Bahnbaumaschinen-Industriegesellschaft m.b.H.,
Johannesgasse 3, Wien I / Österreich
"Fahrbare Anlage und Verfahren zum Aufnehmen und bzw. oder Verlegen von Gleisjochen"
D-8500 NÜRNBERG 1 · KDNIGSTRASSE 2 · TELEFON 0911 / 2 «37 · TELEX 623965 . POSTSCHECKAMT NÜRNBERG 184352-857
Die Erfindung betrifft eine fahrbare Anlage zum Aufnehmen und bzw.
oder Verlegen von aus Schienen und Schwellen gebildeten Gleisjochen, insbesondere Weichen-Jochen, mit gleisverfahrbaren Transportfahrzeugen
und einem, zur Anordnung oberhalb dieser Transportfahrzeuge vorgesehenen Brückenträger, der mit einer Anzahl über Antriebe
von den beiden Brückenträger-Längsseiten seitlich ausfahrbaren und höhenverstellbaren Abstützvorrichtungen und einer durchgehenden
Fahrbahn zum freien Verfahren dieser Gleisjoche, insbesondere Weichen-Joche od.dgl. sperrigen Gleisbauteilen ausgebildet ist, sowie
ein damit durchführbares Verfahren.
Es ist - gemäß DE-OS 2S17 634- eine fahrbare Anlage zum Aufnehmen
und bzw. oder Verlegen von aus Schienen und Schwellen gebildeten Weichenjochen bekannt. Diese besteht aus einer Anzahl gleisverfahrbarer,
miteinander gekuppelter Transportfahrzeuge und einem, zur Anordnung oberhalb dieser Transportfahrzeuge vorgesehenen Brückenträger,
der mit einer Anzahl über Antriebe von den beiden Brückenträger-Längsseiten seitlich ausfahrbaren und höhenverstellbaren Abstützvorrichtungen
und einer durchgehenden Fahrbahn zum freien Verfahren dieser Gleisjoche ausgebildet ist. Der Brückenträger ist
mit einem Ende auf dem der Umbaulücke am nächsten gelegenen Transportfahrzeug
um eine vertikale Achse drehbar gelagert. Sobald die Einsatzstelle mit den Transportfahrzeugen erreicht ist, wird der
Brückenträger von einer zur Gänze oberhalb der Transportfahrzeuge angeordneten Ruhestellung um 18o° über die Umbaulücke verschwenkt
und durch die Abstützvorrichtungen abgestützt. Als nächstes wird
eine Laufkatze mitsamt einem Gleisjochträgerbalken über das aufzunehmende
Weichenjoch verfahren, der Trägerbalken abgesenkt und das Weichenjoch durch Schienenzangen an diesem befestigt. Das durch Anheben
des Gleisjochträgerbalkens und Verschieben der Laufkatze abgehobene Weichenjoch wird über das anschließende Transportfahrzeug
verfahren und dort abgelegt.
Eine weitere bekannte fahrbare Anlage - gemäß DE-OS 28 17 635 - zum
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Aufnehmen und bzw. oder Verlegen von aus Schienen und Schwellen gebildeten Weichenjochen, mit einer Anzahl gleisverfahrbarer Transportfahrzeuge
und einem zur Anordnung oberhalb dieser Transportfahrzeuge vorgesehenen Brückenträger weist zwei auf einem Transportfahrzeug
um jeweils eine vertikale Achse verschwenkbar gelagerte Trägerarme auf. Ein Trägerarm ist über den Transportfahrzeugen angeordnet
und der andere Trägerarm kragt über die Stirnseite des vordersten Transportfahrzeuges vor. Die freien Enden dieser Trägerarme weisen
jeweils zwei seitlich verschwenk- und höhenverstellbare Abstützvorrichtungen
auf und an beiden Trägerarmen ist eine durchgehende Fahrbahn zum Verfahren einer das Weichenjoch tragenden Laufkatze vorgesehen.
Die Aufnahme eines Weichenjoches erfolgt in der Weise, daß die Anlage mittels der Transoortfahrzeuge in den Bereich des aufzunehmenden
Weichenjoches verfahren wird. Nach Erreichen der Umbaulücke werden die Abstützvorrichtungen des vorkragenden Trägerarmes am Schotter
und diejenigen des hinteren Trägerarmes auf dem Transportfahrzeug abgestützt. Danach wird das Weichenjoch mit Greifern eines auf der
Laufkatze befestigten Trägerbalkens erfaßt und angehoben. Das aufgenommene
Gleisjoch wird dann mittels der Laufkatze entlang der durchgehenden Führungsbahn bis zum hinteren Ende des hinteren Trägerarmes
transportiert und auf ein Transportfahrzeug abgelegt.
Schließlich ist auch - gemäß GB-PS 2 104 133 - eine fahrbare Anlage
zum Aufnehmen und bzw. oder Verlegen von aus Schienen und Schwellen gebildeten Gleisjochen bekannt, welche aus zwei Portal kränen besteht,
die auf beidseits des aufzunehmenden bzw. abzulegenden Gleisjoches angeordneten Hilfsschienen verfahrbar sind und über Verstell antriebe
mit einem mittigen Brückenträger verbunden sind. Im Endbereich des Brückenträgers ist jeweils ein Zangengreifer-Paar angeordnet, das
in Querrichtung verschiebbar gelagert ist. Im Betrieb wird diese Anlage über die Hilfsschienen zu einem abgelegten Gleisjoch verfahren,
wo dieses unter Absenkung des Brückenträgers durch die Zangengreifer erfaßt und durch Anheben des Brückenträgers abgehoben wird.
Das angehobene Gleisjoch wird mit der Anlage auf den Hilfsschienen zur Umbaulücke verfahren, wo das Gleisjoch durch Absenken des Brückenträgers
abgelegt wird. Diese bekannte Anlage erfordert eine umständliche und unwirtschaftliche Errichtung bzw. Verwendung von Hilfsschienen.
Derartige Hilfsschienen sind sperrig und stören vorhan-
dene Nachbargleise, unter Beeinträchtigung des gesamten Zugsverkehrs.
Die Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, eine fahrbare Anlage der eingangs beschriebenen Art zum Aufnehmen und bzw. oder Verlegen
von insbesondere Weichenjochen zu schaffen, welche im Aufbau relativ einfach und sicher ist und mit welcher ein rascherer Arbeitsfortschritt
erzielt werden kann.
Die Aufgabe der Erfindung wird mit einer eingangs beschriebenen fahrbaren Anlage dadurch gelöst, daß die gleisverfahrbaren und zum
Transportieren eines Gleisjoches vorgesehenen Transportfahrzeuge auch über Antriebe zum Verfahren bzw. für eine Längsverschiebung
auf der durchgehenden Fahrbahn des Brückenträgers ausgebildet sind.
Mit einer erfindungsgemäß ausgebildeten fahrbaren Anlage ist es nunmehr
erstmals möglich, ein Gleisjoch direkt von dem durch die Anlage
befahrenen Gleis aufzunehmen und in einfachster Weise ohne zusätzliche
Umrüstarbeiten und umfangreiche bzw. sperrige Hilfsgleise
das Gleisjoch über die Um- bzw. Einbaulücke raschest zu verfahren und abzulegen bzw. auch umgekehrt. Mit einer solchen Anlage sind in
vorteilhafter Weise auch Weichenbereiche mit etwa fehlenden seitlichen Ablageflächen zu handhaben. Weiters ist auch ein Aufnehmen
bzw. Ablegen eines Weichen-Gleisjoches seitlich im Abstand zur Gleisachse möglich. Eine derartige Anlage ist sofort, ohne Vorarbeiten
einsatzfähig, wobei die überbrückung der Um- bzw. EinbauVücke sehr
einfach lediglich durch Verlängerung der Anlage ausschließlich in
Gleislängsrichtung erfolgt, so daß ein besonders rascher Arbeitsfortschritt ohne Behinderung des Zugsverkehrs in den Nachbargleisen
erziel bar ist.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung weisen wenigstens zwei aneinandergekuppelte, gleisverfahrbare und entlang der Brückenträger-Fahrbahn
längsverschiebbare Transportfahrzeuge jeweils wenigstens zwei gleisverfahrbare und mit Spurkranzrädern versehene Laufachsen
und wenigstens eine höhenverstellbare Gleishebe- bzw. -haltevorrichtung
auf, wobei jeweils eine dieser beiden Laufachsen jedes Trans-
portfahrzeuges über Antriebe höhenverstellbar und mit ihren
Spurkranzrädern - zum freien Durchgang zwischen zwei benachbarten Schwellen des zu transportierenden Gleisjoches - in ihrer Spurweite
verstellbar ausgebildet ist. Durch diese Kombination von wenigstens zwei Laufachsen mit einer Gleishebevorrichtung ist mit nur geringem
technischen Aufwand ein Auffahren der gesamten Anlage vom befahrenen
Gleis auf das darauf abgelegte Gleisjoch bei gleichbleibender Stabilität
der Anlage möglich. Dazu sind in besonders vorteilhafter Weise keine Umrüstarbeiten erforderlich, so daß ein rascher Arbeitsfortschritt erzielbar ist. Die teleskopartige Verlängerung des Brükkenträgers
durch die Transportfahrzeuge ermöglicht auch eine individuelle Anpassung an unterschiedliche Gleisjochlängen, so daß jedes
Gleisjoch unabhängig von seiner Länge sicher erfaßt werden kann.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind vorzugsweise vier, miteinander gekuppelte und über Antriebe zueinander im Abstand verstellbare
und wenigstens einen Gesamt-Fahrantrieb aufweisende Transportfahrzeuge
vorgesehen, die jeweils eine zum freien Durchlauf innerhalb der Brückenträger-Abstützvorrichtungen ausgebildete Fahrbzw.
Steuer-Kabine sowie eine Anzahl - an beiden Längsseiten des Fahrzeug-Rahmens zum Entlang-Verfahren auf der durchgehenden Fahrbahn
des Brückenträgers - angeordnete Führungsrollen aufweisen und
bzw. oder vorzugsweise durch die höhenverstellbaren Laufachsen wahlweise
am Gleis bzw. auf dem am Gleis oder dem Schotterbett oder Planum abgelegten Gleisjoch verfahrbar sind. Durch die Verstellung
des Abstandes der Transportfahrzeuge zueinander kann eine individuelle Anpassung an die jeweilige Gleisjochlänge vorgenommen werden, wobei
durch die Anordnung von vier Transportfahrzeugen ein sicheres Erfassen und Transportieren auch von relativ schweren und eine relativ
große Länge aufweisenden Weichenjochen möglich ist. Durch die an den beiden Längsseiten der Transportfahrzeuge vorgesehenen
Führungsrollen ist weiters eine stabile und hochbelastbare Führung
am Brückenträger gesichert.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind die Spurkranzräder
der höhenverstellbaren und vorzugsweise auch die ortsfest mit den Transportfahrzeugen verbundenen Laufachsen mit ihrem
Durchmesser kleiner als die Breite eines Schwellenzwischenraumes
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und vorzugsweise kleiner als die Schwellenhöhe ausgebildet. Diese
Größenausbildung gewährleistet unter Verkleinerung der Spurweite
ein störungsfreies "Hindurchstecken" der höhenverstellbaren Laufachsen
durch das am Gleis abgelegte Gleisjoch, um die Spurkranzrollen unter dem Gleisjoch nach Vergrößerung der Spurweite auf die
Schienen aufsetzen zu können. Dies ist insoferne besonders vorteilhaft, als dazu weder ein Rücken, noch ein Zwischenanheben des Gleisjoches
erforderlich ist.
Eine andere Ausführungsvariante der Erfindung besteht darin, daß die Antriebe für die Laufachsen und die Gleishebevorrichtungen etwa
in Quermitte am Transportfahrzeug-Rahmen angelenkt sind, wobei vorzugsweise die Gleishebevorrichtung über Winkel hebel zum Angriff an
der Innenseite jedes Schienenstranges und unterhalb des Schienenfußes ausgebildet ist. Die zentrische Anordnung gewährleistet hierbei
ein hohes Maß an Kippfestigkeit der Anlage, so daß auch schwerste Weichenjoche durch die erfindungsgemäße Anlage ohne Schwierigkeiten
verlegbar sind. Durch die von innen anlegbaren Winkelhebel der Gleishebevorrichtung
ist eine hochbelastbare und sichere Verbindung mit dem Gleisjoch herstellbar.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung besteht jeder Transportfahrzeug-Rahmen
aus einem etwa in Gleis-Quermitte angeordneten und zur Aufnahme der etwa im Rahmenlängsmitten-Bereich angeordneten Antriebe
für die Laufachsen und Gleishebevorrichtungen vorgesehenen langgestreckten Gehäuse, mit im wesentlichen unten geschlossenem U-Profil-Querschnitt,
welches zum teleskopförmigen Ein- und Ausfahren in der durchgehenden Fahrbahn des im wesentlichen mit unten offenem
U-Profil-Querschnitt und an seinen beiden Enden offen ausgebildeten,
langgestreckten Brückenträgers ausgebildet ist. Mit dieser ineinandergeschachtelten
Anordnung der Transportfahrzeuge im Brückenträger wird bei einer vorteilhaften niedrigeren Bauhöhe der Anlage eine
sehr stabile Verbindung geschaffen. Die Transportfahrzeuge sind weiters durch diese Querschnitts-Ausbildung besonders stabil und biegesteif,
so daß diese auch in vom Brückenträger herausgeschobenem Zustand eine robuste und hochbelastbare Einheit bilden.
Gemäß enner weiteren Ausführungsform der Erfindung sind die an
dem, vorzugsweise mit Seitenplattformen versehenen, Transportfahrzeug
seitlich angeordneten Führungsrollen zum Ein- und Ausfahren in der - durch jeweils eine im unteren Bereich der beiden Schenkel
des unten offenen U-Profils des Brückenträgers vorgesehenen Längsführung
gebildeten - Fahrbahn ausgebildet. Eine solche Anordnung der Führungsrollen am Transportfahrzeug bzw. der Fahrbahn am Brückenträger
gewährleistet bei einer durch die Einfachheit sehr robusten und hochbelastbaren Ausbildung sowohl eine rasch lösbare als auch rasch
und einfach herstellbare Verbindung von Brückenträger und Transportfahrzeugen.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Brückenträger in
seiner Länge größer als das zu transportierende, z.B. 40 m lange Gleisjoch und größer als die Gesamtlänge aller Transportfahrzeuge
ausgebildet und weist an seinen beiden Enden mit jeweils an beiden Brückenträger-Längsseiten über Antriebe seitlich ausfahrbare und
höhenverstellbare Abstützvorrichtungen auf, die jeweils als über
einen eigenen Fahrantrieb beaufschlagbares Raupenfahrwerk ausgestattet
sind. Mit der im Vergleich zum Gleisjoch längeren Ausbildung des Brückenträgers ist auch noch bei dessen überbrückung der Umbaulücke
eine Verbindung mit einem der Transportfahrzeuge über einen größeren Bereich möglich. Dadurch ist selbst bei einer maximalen Längenänderung
der Anlage noch immer eine sichere und stabile Verbindung der Transportfahrzeuge-Einheit
mit dem Brückenträger gewährleistet. Da die Enden des Brückenträgers jeweils über Raupenfahrwerke abstützbar
sind, wird beim gesamten Ausfahrvorgang über die Umbaulücke kein Drehmoment auf die Transportfahrzeuge übertragen. Durch die seitliche
Verstell barkeit der Raupenfahrwerke ist weiters eine gute Anpassung
an die maximale Breite von Weichenjochen durchführbar.
Nach einem anderen Merkmal der Erfindung ist die Gesamtlänge aller
aneinandergekuppelten Transportfahrzeuge für einen freien Durchgang
der jeweils endseitigen höhenverstellbaren Laufachsen durch die in
den Gleisjoch-Endbereichen gebildeten Schwellenzwischenräume bemessen.
Dadurch wird sichergestellt, daß die gesamte Anlage bzw. die Transportfahrzeug-Einheit optimal ausgenützt und das anzuhebende
Gleisjoch - unter Vermeidung von Biegebeanspruchungen - auch jeweils
endsei tig erfaßbar ist.
Die Erfindung betrifft weiters ein Verfahren zum Auswechseln von Gleisjochen, WeichenJochen, ganzen Weichen und dgl. sperrigen Gleisbauteilen,
insbesondere mit einer fahrbaren Anlage der eingangs beschriebenen Art, das dadurch gekennzeichnet ist, daß die Anlage auf
einem vorzugsweise auf dem Gleis liegenden Gleisjoch verfahren wird, wonach das Gleisjoch aufgenommen und mittels der durch die Schwellenzwischenräume
durchführenden und am Gleis verfahrbaren Laufachsen mit den Transportfahrzeugen und dem auf diesen ruhenden Brückenträger bis
zur Ein- bzw. Umbaulücke verfahren wird, worauf der Brückenträger über die Einbaulücke verfahren und mit seinen Abstützvorrichtungen auf dem
Schotterbett abgestützt wird und das Gleisjoch durch Entlangfahren der Transportfahrzeuge auf der Brückenträger-Fahrbahn über die Einbaulücke
zentriert und gegebenenfalls*durch Beaufschlagung der Antriebe
für die seitliche Verschiebung der Abstützvorrichtungen auch seitlich ausgerichtet und abgelegt wird, wonach die auf dem Gleis verfahrenen
Laufachsen hochgehoben und die Transportfahrzeuge mit dem Brückenträger
über die ebenso angehobenen Laufachsen auf dem abgelegten Gleisjoch und dem anschließenden Gleis wieder zurückgefahren werden, um ein
nächstes Gleisjoch ein- oder auszubauen. Mit einem nach der Erfindung vorgesehenen Verfahren kann das auf dem Gleis liegende Gleisjoch rasch
und auf einfachste Weise ohne zusätzliche Mittel, wie Hilfsschienen
oder anderen Hilfseinrichtungen angehoben und auf die Umbaulücke verfahren
werden. Dabei ist von besonderem Vorteil, daß während der gesamten Arbeitsvorgänge immer nur eine zusammenhängende, kompakte Anlage
vorliegt, wodurch insgesamt ein rascherer Arbeitsfortschritt erreichbar ist. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß durch die
im wesentlichen ausschließliche Längserstreckung der Bewegungsabläufe
keine Störung der Nachbargleise bzw. keine Behinderung des Zugsverkehrs gegeben ist.
Eine bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens nach der Erfindung ist
durch die in Anspruch 11 angeführten Verfahrensschritte gekennzeichnet.
Dabei ist das Ineinandergreifen der einzelnen Verfahrensschritte von besonderem Vorteil, da auf diese Weise unter Ausschaltung von Leerläufen
ein rascherer Umbau zum Zwecke einer möglichst kurzen Störung
des Zugsverkehrs durchführbar ist. Durch den abwechselnden Einsatz
der jedem Transportfahrzeug zugeordneten Laufachsen ist auch in den Übergangsphasen der einzelnen Arbeitsschritte - insbesondere
beim Auffahren auf das abgelegte Gleisjoch - ständig eine gleich hohe Stabilität der Anlage gesichert. Da die Anlage über die bereits
im ersten Verfahrensschritt richtig positionierten Laufachsen direkt auf dem abgelegten Gleisjoch rückfahrbar ist, kann der Abtransport
der erfindungsgemäßen Anlage unter Vermeidung von Eingleisarbeiten
besonders rasch durchgeführt werden.
Schließlich besteht noch eine weitere vorteilhafte Ausbildung des Verfahrens darin, daß die gesamte, durch die Abstützvorrichtungen
auf dem Schotterbett abgestützte Anlage zum Ablegen eines alten Weichenjoches bzw. zum Aufnehmen eines neuen Weichenjoches seitlich
des Gleises quer zur Maschinenlängsrichtung verschoben bzw. bewegt
wird, indem die auf der einen Längsseite seitlich ausgefahrenen Abstützvorrichtungen
zur Anlage hin und die gegenüberliegenden, eingezogenen
Abstützvorrichtungen von der Anlage weg durch Beaufschlagung ihrer jeweiligen Antriebe verschoben bzw. verstellt werden. Durch
diesen stelzenartigen Aussetzvorgang der Anlage ist ohne zusätzlichen
konstruktiven Aufwand auch die Aufnahme von neben dem Gleis abgelegten Gleisjochen bzw. der umgekehrte Vorgang einer Gleisjochablage
durchführbar. Dies ist insbesondere dann von besonderem Vorteil, wenn durch die seitliche Ablage des alten, durch die Anlage aufgebauten
Gleisjoches das Gleis nach Einbau des neuen Joches sofort befahrbar ist. Der vollständige Abtransport bzw. die Demontage des seitlich
abgelegten Joches kann dann - unabhängig vom Zugsverkehr - zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten,
bevorzugten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht der erfindungsgemäß ausgebildeten Anlage zum Aufnehmen und bzw. oder Verlegen
von Gleisjochen,
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf die Anlage gemäß Fig.l,
Fig. 3 und 4 jeweils eine teilweise Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Anlage in verschiedenen Arbeitsstellungen,
Fig. 5 bis 8 in vergrößertem Maßstab jeweils einen Querschnitt
Fig. 9 in einem Halbquerschnitt durch die erfindungsgemäße
Anlage nach V, VI, VII, VIII und IX der Fig. 1 bzw. Fig. 3,
Fig. 10 und 11 jeweils schematische Seitenansichten der erfindungsgemäßen
Anlage mit Transportfahrzeugen im auseinandergeschobenen Zustand und einem anschließenden Brückenträger, sowie
Fig. 12 und 13 jeweils schematische Draufsichten der Anlage
gemäß den Fig. 10 und 11.
Die in den Fig. 1 und 2 ersichtliche Anlage 1 weist einen langgestreckten
Brückenträger 2 und vier im wesentlichen darin längsverschiebbar angeordnete und miteinander verbundene Transportfahrzeuge 3 auf. Diese
sind über jeweils zwei Laufachsen 4,5 auf einem aus Schwellen 6 und Schienen 7 gebildeten Gleis 8 bzw. auf einem aus Schwellen 9 und
Schienen 10 gebildeten Weichen-Gleisjoch 11 verfahrbar. In beiden
Endbereichen des Brückenträgers 2 ist jeweils eine Energieversorgungszentrale 12, eine Fahrkabine 13 und ein Paar von als Abstützvorrichtungen
dienenden Raupenfahrwerken 14 vorgesehen. Diese sind durch Verstell antriebe 15 höhen- und durch Verstell antriebe 16, insbesondere
Hydraulik-Zylinder-Kolben-Antriebe seitenverstellbar ausgebildet
und durch einen Fahrantrieb 17 antreibbar. Am Brückenträger
sind in regelmäßigen Abständen zueinander Verstell antriebe 18 befestigt, die mit vertikalen, an ihrer Unterseite Auflagerschuhe aufweisenden
Verstell antrieben 19, insbesondere ebenso Hydraulik-Zylinder-Kolben-Antrieben,
zur Bildung von Abstützvorrichtungen 20 verbunden sind. In Fig. 2 ist das durch jeweils eine Gleishebe- und -haltevorrichtung
21 eines Transportfahrzeuges 3 erfaßte Weichen-Gleisjoch 11 mit strichpunktierten
Linien dargestellt.
In den Fig. 3 und 4 ist das vordere bzw. hintere Ende der beschriebenen
Anlage 1 ersichtlich. Die jeweils dargestellte Arbeitsstellung
der Anlage 1 wird im folgenden noch näher beschrieben.
Ein in den Fig. 5 bis 9 im Querschnitt ersichtlicher Rahmen 22
der Transportfahrzeuge 3 wird durch ein etwa in Quermitte des Brückenträgers 2 angeordnetes, langgestrecktes Gehäuse 23 mit unten
geschlossenem U-Profil-Querschnitt gebildet. Diese sind mit seitlich
an den beiden Längsseiten 24 des Fahrzeug-Rahmens 22 abstehenden Führungsrollen 25 verbunden und durch diese teleskopförmig auf einer
durchgehenden Fahrbahn 26 des mit unten offenem U-Profil-Querschnitt
und an seinen beiden Enden offen ausgebildeten, langgestreckten Brlikkenträgers
2 ein- und ausfahrbar. Jedes Transportfahrzeug 3 weist eine seitlich angeordnete, zum freien Durchlauf innerhalb der Abstützvorrichtungen
20 ausgebildete Fahr- bzw. Steuer-Kabine 27 auf. In dieser ist eine zentrale Steuereinrichtung 28 zur Steuerung eines
Gesamt-Fahrantriebes 29 vorgesehen. Der Fahrantrieb 29 ist zur Beaufschlagung
mit einem am Brückenträger 2 gelagerten Antrieb 30 in Form eines Ritzels verbunden, das in eine am Rahmen 22 in Längsrichtung
des Transportfahrzeuges 3 angeordnete Zahnstange 31 eingreift. Im unteren Endbereich des Gehäuses 23 sind horizontale Seitenplattformen
32 am Transportfahrzeug 3 befestigt.
Wie insbesondere in Fig. 5 ersichtlich, weist das Gehäuse 23 des Transportfahrzeuges 3 im Bereich der Laufachse 5 eine öffnung auf,
in der ein mit der Laufachse 5 starr verbundener Führungsteil 33 vertikal verschiebbar geführt ist. Zur Höhenverstellung der Spurkranzräder
34 aufweisenden Laufachse 5 ist ein Antrieb 35 vorgesehen, der mit seinem zylinderseitigen Ende am oberen Endbereich des Transportfahrzeug-Gehäuses
23 angelenkt ist. Die beiden Spurkranzräder 34 sind jeweils mit einer Kolbenstange eines quer zur Maschinenlängsrichtung
verstellbaren Antriebes 36 verbunden. Durch diesen ist die Spurweite der beiden Spurkranzräder 34 derart veränderbar, daß eine
Höhenverstellung der Laufachse 5 durch ein Schwellenfach des Gleisjoches
11 hindurch möglich ist.
Die insbesondere in Fig. 6 ersichtliche Laufachse 4 mit Spurkranzrädern
37 ist starr mit der Rahmen-Unterseite des Transportfahrzeuges 3 verbunden. Die Spurkranzräder 34,37 der beiden Laufachsen 4,5 sind
mit ihrem Durchmesser kleiner als die Breite eines Schwellenfaches
und vorzugsweise kleiner als die Höhe einer Schwelle ausgebildet.
Die insbesondere in Fig. 7 ersichtliche Gleishebe- und -haltevorrichtung
21 ist aus zwei Winkelhebeln 38 gebildet, die jeweils mit dem äußeren Ende als Haken zur Anlage an die Unterseite der Schiene
10 des Gleisjoches 11 ausgebildet sind. Das innere Ende eines Winkel hebeis 38 ist über einen Bolzen 39 starr mit der Kolbenstange eines
am Transportfahrzeug-Gehäuse 23 befestigten Antriebes 40 verbunden. Das innere Ende des anderen Winkel hebeis 38 weist ein Langloch 41
auf, in dem der Bolzen 39 längsverschiebbar gelagert ist. Damit sind
die hakenförmigen Enden durch Höhenverstellung des Antriebes 40 an
die Unterseite der Schienen 10 ein- bzw. von dieser ausschwenkbar.
In Fig. 8 ist die seitliche Verschiebung der Abstützvorrichtungen 20 und der Raupenfahrwerke 14 zur ungehinderten Durchführung des infolge
seiner Ausbildung als Weiche stark nach rechts auskragenden Gleisjoches 11 dargestellt. Zur Abstützung des Brückenträgers 2 auf
dem Schotterbett 42 ist lediglich die Betätigung der Verstell antriebe
15,19 erforderlich. In strichlierten Linien ist die Ruheposition der
Abstützvorrichtungen 20 dargestellt. Beide Laufachsen 4,5 sind jeweils durch einen Motor 43,44 antreibbar.
Im Halb-Querschnitt gemäß Fig. 9 liegt das Gleisjoch 11 noch auf
dem Gleis 8 auf, wobei sich die Anlage 1 bereits zum Teil über die
vorderste Laufachse 4 am Gleisjoch 11 abstützt. Die Spurweite der höhenverstellbaren Laufachse 5 ist bereits durch Betätigung des Antriebes
36 verkleinert, so daß ein Absenken der Laufachse 5 durch einen von zwei benachbarten Schwellen gebildeten Schwellenzwischenraum
45 auf das unter dem Gleisjoch Π befindliche Gleis 8 in die durch strich!ierte Linien dargestellte Lage durchführbar ist.
In den Fig. 10 bis 13 befindet sich der Brückenträger 2 über einer
Ein- bzw. Umbaulücke 46, während sich die Transportfahrzeuge 3 über
die höhenverstellbaren Laufachsen 5 am Gleis 8 abstützen. Sämtliche
in Gleislängsrichtung hintereinander angeordneten Transportfahrzeuge
343Q002
3 sind über Antriebe 47 miteinander gekuppelt und zueinander im Abstand verstellbar. Der Brückenträger 2 ist in seiner Länge größer
als das zu transportierende Gleisjoch 11 und größer als die Gesamtlänge
aller Transportfahrzeuge 3 ausgebildet.
Im folgenden wird eine mögliche Arbeitsweise der erfindungsgemäßen
Anlage zum Aufnehmen und Verlegen eines Weichenjoches näher beschrieben:
Die erste wesentliche Stellung ist in Fig.3 ersichtlich, in der die
mit den höhenverstellbaren Laufachsen 5 durch Beaufschlagung der Motoren
44 auf dem Gleis 8 fahrende Anlage 1 mit ihrem vorderen Ende in der durch einen Pfeil dargestellten Richtung auf das auf dem Gleis
8 liegende Gleisjoch 11 auffährt. Der über dem Gleisjoch Π befindliche
Bereich der Anlage 1 stützt sich bereits über die Laufachse 4 auf dem Gleisjoch ab. Die ebenfalls über dem Gleisjoch 11 befindliche
Laufachse 5 ist so weit angehoben, daß sie knapp oberhalb der Schienen 10 des Gleisjoches 11 angeordnet ist. Sobald die am dahinter befindlichen
Transportfahrzeug 3 angeordnete, höhenverstellbare Laufachse 5 den Beginn des Gleisjoches 11 erreicht, wird diese ebenfalls
bis über die Schienenoberkante des Gleisjoches Π angehoben und die
dahinter befindliche ortsfeste Laufachse 4 auf das Gleisjoch Π aufgefahren.
Dieser Auffahrvorgang wird fortgesetzt, bis sich - wie in Fig.1 ersichtlich
- sämtliche Laufachsen 4,5 und Gleishebevorrichtungen 21
der Transportfahrzeuge 3 über dem abgelegten Gleisjoch 11 befinden. Als nächstes werden die Verstellantriebe 16,18 der Abstützvorrichtungen
20 und der Raupenfahrwerke 14 derart betätigt, bis der Abstand
zwischen den zueinander in Querrichtung benachbarten Auflagerschuhen bzw. Raupenfahrwerken 14 der maximalen Breite des aufzunehmenden
Gleisjoches Π entspricht. Gleichzeitig wird durch Betätigung des Antriebes 36 die Spurweite der höhenverstellbaren Laufachse 5 so
weit verkleinert, daß ein Absenken zwischen den Schienen 10 durch den Schwellenzwischenraum 45 des Gleisjoches 11 hindurch möglich
ist (Fig. 9). Falls eine der Laufachsen 5 gerade über einer Schwelle
9 des Gleisjoches 11 liegt, wird der Antrieb 47 des entsprechenden
-ß' 3A30002
Transportfahrzeuges 3 zur geringfügigen Längsverschiebung desselben
betätigt. Durch eine nochmalige Betätigung des Antriebes 36 in der Gegenrichtung wird die Spurweite der Laufachse 5 wieder vergrößert,
wobei die Spurkranzräder 34 auf die Schienen 7 des unter dem Gleisjoch 11 befindlichen Gleises 8 aufgesetzt werden. Gleichzeitig
werden durch Betätigung der Antriebe 40 die beiden Winkel hebel 38 jeder Gleishebe- und -haltevorrichtung 21 mit ihren hakenförmigen
Enden unter den Schienenfuß der Schienen 10 eingeschwenkt.
Durch anschließende Betätigung der Antriebe 35 der höhenverstellbaren,
auf dem Gleis 8 ruhenden Laufachsen 5 wird die gesamte Anlage
1 mitsamt dem durch die Gleishebe- und -haltevorrichtungen 21 erfaßten
Gleisjoch 11 angehoben (Fig.l). Unter Beaufschlagung der im
vorderen Endbereich des Brückenträgers 2 befindlichen Verstellantriebe 15 werden die beiden Raupenfahrwerke 14 auf das Schotterbett abgesenkt,
wobei nach Inbetriebnahme des Fahrantriebes 17 der Brückenträger 2 über die Umbaulücke 46 gezogen wird (Fig.10,11). Dabei verbleiben
die Transportfahrzeuge 3 mitsamt dem angehobenen Gleisjoch Π in ihrer anfänglichen Stellung, wobei entsprechend der Verschiebung
des Brückenträgers die Transportfahrzeuge 3 nach und nach durch das
hintere offene Ende des Brückenträgers 2 hinausgeschoben werden. Bei diesem Vorgang gleiten die seitlichen Führungsrollen 25 der Transportfahrzeuge
3 aus der durchgehenden Fahrbahn 26 des Brückenträgers 2 hinaus (Fig.10).
Wie in Fig. 11 und 13 ersichtlich, wird das vordere Ende des Brückenträgers
2 mit Hilfe der beiden Raupenfahrwerke 14 bis in den Anfangsbereich des über der Umbaulücke 46 befindlichen Gleises 8 gefahren.
Durch Betätigung der vertikalen Verstellantriebe 19 der Abstützvorrichtungen 20 werden deren Auflagerschuhe auf das Schotterbett 42
abgesenkt, wodurch der langgestreckte Brückenträger 2 sicher abgestützt ist.
Anschließend werden die mit den Zahnstangen 31 in Eingriff stehenden
Ritzel-Antriebe 30 betätigt, wodurch die Transportfahrzeuge 3 mitsamt dem angehobenen Gleisjoch 11 auf der durchgehenden Fahrbahn
26 des Brückenträgers 2 entlang verschoben werden. Sobald sich da-
bei die höhenverstellbaren Laufachsen 5 über der Umbaulücke 46
befinden, werden diese unter gleichzeitiger Betätigung der Antriebe 36 und 35 durch den entsprechenden Schwellenzwischenraum des
Gleisjoches 11 angehoben, bis mit der Unterkante der Spurkranzräder 34 die Oberkante der Schienen 10 erreicht ist. Die Betätigung der
Ritzel-Antriebe 30 erfolgt so lange, bis sich das Gleisjoch 11 genau
über der Umbaulücke 46 befindet. Anschließend werden die vertikalen Verstell antriebe 15,19 der Abstützvorrichtungen 20 und der vorderen
Raupenfahrwerke 14 derart betätigt, daß sich die gesamte Anlage 1 mitsamt dem durch die Gleishebe- und -haltevorrichtungen 21
erfaßten Gleisjoch 11 absenkt, bis dieses auf dem Schotterbett 42 aufliegt. Dabei können gegebenenfalls erforderliche seitliche Korrekturarbeiten
durchgeführt werden, indem die horizontalen Verstellantriebe 16,18 entsprechend betätigt werden.
Nach vollständiger Auflage des Gleisjoches 11 auf das Schotterbett
42 werden die mit den Gleishebe- und -haltevorrichtungen 21 verbundenen
Antriebe 40 betätigt, so daß die hakenförmigen Enden der Winkelhebel 38 von den Schienen 10 des Gleisjoches Π weggeschwenkt
werden. Die Antriebe 15,16 der Raupenfahrwerke 14 und die Antriebe 18,19 der Abstützvorrichtungen 20 werden derartig betätigt, daß die
in Fig. 8 mit strichlierten Linien dargestellte Ruheposition erreicht
wird. Die nunmehr mit ihren Laufachsen 4 der Transportfahrzeuge 3 auf dem abgelegten Gleisjoch 11 aufliegende Anlage 1 wird unter Beaufschlagung
des Motors 43 über diese Laufachsen 4 zurück auf das Gleis 8 verfahren, wie in Fig. 4 in Richtung des dargestellten Pfeiles angedeutet.
Der beschriebene Arbeitsablauf ist natürlich auch in umgekehrter Reihenfolge zum Aufnehmen und Abtransport eines alten Gleisjoches
durchführbar.
Die dargestellten Konstruktionen sind lediglich Ausführungsbeispiele
und auch das beschriebene Verfahren stellt nur eine im Rahmen der Erfindung bevorzugte Methode dar, z.B. ist es natürlich auch mit
Vorteil möglich, das Aufnehmen eines Gleisjoches nicht unbedingt vom Gleis selbst, sondern von diesem seitlich benachbarten Bereichen
durchzuführen. Zu diesem Zweck kann die gesamte, über die Abstützvorrichtungen 20 und die Raupenfahrwerke 14 am Schotterbett abge-
stützte Anlage 1 seitlich verschoben werden, indem die Verstell antriebe
18 bzw. 16 jedes Antriebs-Paares gegensinnig betätigt
werden. Das heißt, daß die seitlich ausgefahrenen Abstützvorrichtungen 20 bzw. Raupenfahrwerke 14 zur Anlage 1 hin und die gegenüberliegenden
Abstützvorrichtungen 20 bzw. Raupenfahrwerke 14 von der Anlage weg bewegt werden. Weiters müssen die Laufachsen 4,5
mit den Spurkranzrädern 37,34 nicht unbedingt einen eigenen Antrieb aufweisen, da die gesamte Anlage, d.h. insbesondere die aneinandergekuppelten
Transportfahrzeuge in einfachster Weise durch eine kleine Zugmaschine oder irgendeine andere Gleisbaumaschine verfahren werden
kann.
-XL'
- Leersei te -
Claims (12)
1. Fahrbare Anlage zum Aufnehmen und bzw. oder Verlegen
von aus Schienen und Schwellen gebildeten Gleisjochen, insbesondere Weichen-Jochen, mit gleisverfahrbaren Transportfahrzeugen und einem,
zur Anordnung oberhalb dieser Transportfahrzeuge vorgesehenen Brückenträger, der mit einer Anzahl über Antriebe von den beiden
Brückenträger-Längsseiten seitlich ausfahrbaren und höhenverstellbaren Abstützvorrichtungen und einer durchgehenden Fahrbahn zum
freien Verfahren dieser Gleisjoche, insbesondere Weichen-Joche od. dgl. sperrigen Gl eisbauteilen ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die gleisverfahrbaren und zum Transportieren eines Gleisjoches vorgesehenen Transportfahrzeuge (3) auch
über Antriebe (30) zum Verfahren bzw. für eine Längsverschiebung auf der durchgehenden Fahrbahn (26) des Brückenträgers (2) ausgebildet
sind.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei aneinandergekuppelte, gleisverfahrbare und entlang
der Brückenträger-Fahrbahn (26) längsverschiebbare Transportfahrzeuge
(3) jeweils wenigstens zwei gleisverfahrbare und mit Spurkranzrädern
(37,34) versehene Laufachsen (4,5) und wenigstens eine höhenverstellbare Gleishebe- bzw. -haltevorrichtung (21) aufweisen, wobei
jeweils eine dieser beiden Laufachsen (4,5) jedes Transportfahrzeuges (3) über Antriebe (35,36) höhenverstellbar und mit ihren Spurkranzrädern
- zum freien Durchgang zwischen zwei benachbarten Schwellen (9) des zu transportierenden Gleisjoches (11) - in ihrer Spurweite
verstellbar ausgebildet ist.
3. Anlage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß vorzugsweise vier miteinander gekuppelte und über Antriebe (47) zueinander im Abstand verstellbare und wenigstens einen Gesamt-Fahr-
antrieb (29) aufweisende Transportfahrzeuge (3) vorgesehen sind,
die jeweils eine zum freien Durchlauf innerhalb der Brückenträger-Abstützvorrichtungen
(20) ausgebildete Fahr- bzw. Steuer-Kabine (27) sowie eine Anzahl - an beiden Längsseiten (24) des Fahrzeug-Rahmens
(22) zum Entlang-Verfahren auf der durchgehenden Fahrbahn (26) des
Brückenträgers (2) - angeordnete Führungsrollen (25) aufweisen und
bzw. oder vorzugsweise durch die höhenverstellbaren Laufachsen (5)
wahlweise am Gleis (8) bzw. auf dem am Gleis oder dem Schotterbett oder Planum abgelegten Gleisjoch (11) verfahrbar sind.
4. Anlage nach Anspruch 1 und 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spurkranzräder (34) der höhenverstellbaren und
vorzugsweise auch die ortsfest mit den Transportfahrzeugen (3) verbundenen Laufachsen (4,5) mit ihrem Durchmesser kleiner als die
Breite eines Schwellenzwischenraumes (45)und vorzugsweise kleiner
als die Schwellenhöhe ausgebildet sind.
5. Anlage nach Anspruch 1 und 2 und einem der Ansprüche
3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebe (35,40) für die Laufachsen (5) und die Gleishebevorrichtungen (21) etwa in Quermitte
am Transportfahrzeug-Rahmen angelenkt sind, wobei vorzugsweise die Gleishebevorrichtung (21) über Winkelhebel (38) zum Angriff an der
Innenseite jedes Schienenstranges und unterhalb des Schienenfußes ausgebildet ist.
6. Anlage nach Anspruch 1 und 2 und einem der Ansprüche 3
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Transportfahrzeug-Rahmen (22) aus einem etwa in Gleis-Quermitte angeordneten und zur Aufnahme der
etwa im Rahmenlängsmitten-Bereich angeordneten Antriebe (35,40) für
die Laufachsen und Gleishebevorrichtungen vorgesehenen langgestreckten Gehäuse (23) mit im wesentlichen unten geschlossenem U-Profil-Querschnitt
besteht, welches zum teleskopförmigen Ein- und Ausfahren
in der durchgehenden Fahrbahn (26) des im wesentlichen mit unten offenem U-Profil-Querschnitt und an seinen beiden Enden offen ausgebildeten,
langgestreckten Brückenträgers (2) ausgebildet ist.
7. Anlage nach Anspruch 2 und einem der Ansprüche 3 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß die an dem, vorzugsweise mit Seitenplattformen (32) versehenen, Transportfahrzeug (3) seitlich angeordneten
Führungsrollen (25) zum Ein- und Ausfahren in der - durch
jeweils eine im unteren Bereich der beiden Schenkel des unten offenen U-Profils des Brückenträgers (2) vorgesehenen Längsführung
gebildeten - Fahrbahn (26) ausgebildet sind.
8. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Brückenträger (2) in seiner Länge größer als das zu transportierende, z.B. 40 m lange Gleisjoch (11) und größer
als die Gesamtlänge aller Transportfahrzeuge (3) ausgebildet ist und an seinen beiden Enden mit jeweils an beiden Brückenträger-Längsseiten
über Antriebe (16) seitlich ausfahrbare und höhenverstellbare
Abstützvorrichtungen aufweist, die jeweils als über einen eigenen Fahrantrieb (17) beaufschlagbares Raupenfahrwerk (H) ausgestattet
sind.
9. Anlage nach einem der Ansprüche T bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gesamtlänge (L) aller aneinandergekuppelten Transportfahrzeuge (3) für einen freien Durchgang der jeweils endseitigen
höhenverstellbaren Laufachsen (4,5) durch die in den Gleisjoch-Endbereichen
gebildeten Schwellenzwischenräume (45) bemessen ist.
10. Verfahren zum Auswechseln von Gleisjochen, Weichen-Jochen,
ganzen Weichen und dgl. sperrigen Gleisbauteilen, insbesondere mit einer fahrbaren Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlage (1) auf einem vorzugsweise auf dem Gleis (8) liegenden Gleisjoch (11) verfahren
wird, wonach das Gleisjoch (11) aufgenommen und mittels der durch die Schwellenzwischenräume (45) durchführenden und am Gleis
verfahrbaren Laufachsen (5) mit den Transportfahrzeugen (3) und dem auf diesen ruhenden Brückenträger (2) bis zur Ein- bzw. Umbaulücke
(46) verfahren wird, worauf der Brückenträger über die Einbaulücke verfahren und mit seinen Abstützvorrichtungen (14,20) auf dem Schotterbett
(42) abgestützt wird und das Gleisjoch durch Entlangfahren
der Transportfahrzeuge auf der Brückenträger-Fahrbahn (26) über die Einbaulücke zentriert und gegebenenfalls durch Beaufschlagung
der Antriebe (16,18) für die seitliche Verschiebung der Abstützvorrichtungen
auch seitlich ausgerichtet und abgelegt wird, wonach die auf dem Gleis verfahrenen Laufachsen (5) hochgehoben und die
Transportfahrzeuge (3) mit dem Brückenträger (2) über die ebenso angehobenen Laufachsen (4) auf dem abgelegten Gleisjoch (11) und
dem anschließenden Gleis (8) wieder zurückgefahren werden, um ein
nächstes Gleisjoch ein- oder auszubauen.
11. Verfahren nach Anspruch 10, gekennzeichnet
durch folgende Verfahrensschritte:
a) die Anlage (1) wird bei Anordnung der Transportfahrzeuge (3)
im Brückenträger (2) mit eingezogenen Abstützvorrichtungen (14,20)
über jeweils eine abgesenkte Laufachse (5) jedes Transportfahrzeuges (3) auf dem Gleis verfahren, bis ein insbesondere auf diesem
abgelegtes Gleis- bzw. Weichenjoch (11) erreicht ist, wonach die Anlage - unter Anheben der abgesenkten Laufachsen (5) - auf
das Weichenjoch auffährt (Fig. 3),
b) die angehobenen und unbelasteten Laufachsen (5) werden zwischen
die Schienen (7) des Gleises (8) und jeweils zwischen zwei benachbarten Schwellen (9) des Gleis- bzw. WeichenJoches (11) abgesenkt
und auf das Gleis (8) aufgesetzt sowie die Gleishebevorrichtung (21) unter die Schienen (10) des Weichenjoches eingeschwenkt,
wonach die gesamte Anlage (1) mitsamt dem Weichenjoch (11) durch Höhenverstellung der auf dem Gleis aufliegenden Laufachsen
(5) vom Gleis abgehoben wird (Fig. 1),
c) nach Erreichen der Weichen-Ein- bzw. Umbaulücke (46) werden die
beiden vorderen Raupenfahrwerke (14) abgesenkt und der Brückenträger
(2) über die Einbaulücke verfahren, die Abstützvor.richtungen (20) der Weichenjoch-Breite entsprechend seitlich ausgefahren
und auf das Schotterbett (42) abgestützt (Fig. 11),
d) die Transportfahrzeuge (3) werden mitsamt dem Weichenjoch (11)
über die Fahrbahn (26) auf den Brückenträger (2) verfahren, während
die abgesenkten Laufachsen (5) nach Ausfahrt vom verlegten Gleis angehoben werden (Fig. 11 )»
e) das Weichenjoch (11) wird bei abgesenkten Abstutzvorrichtungen (20) auf das Schotterbett (42) genau eingerichtet bzw. abgelegt,
wobei gleichzeitig die Anlage (1) durch die ortsfesten
oder alle Laufachsen (4,5) auf das Weichenjoch (11) gestellt wird, und die Gleishebevorrichtungen (21) außer Eingriff gebracht
werden und wonach schließlich
f) die seitlichen Abstützvorrichtungen (20) und die vorderen Raupenfahrwerke
(14) angehoben und in Ruheposition eingefahren werden und danach die gesamte Anlage (1) über die Laufachsen (4) auf
dem Weichenjoch (11) zurück auf das Gleis verfahren wird (Fig. 4).
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die gesamte, durch die Abstützvorrichtungen (14,20) auf dem Schotterbett abgestützte Anlage (1) zum Ablegen eines
alten Weichen j öches( 11) bzw. zum Aufnehmen eines neuen Weichenjoches (11)
seitlich des Gleises (8) quer zur Maschinenlängsrichtung verschoben bzw. bewegt wird, indem die auf der einen Längsseite seitlich ausgefahrenen
Abstützvorrichtungen (20) zur Anlage hin und die gegenüberliegenden,
eingezogenen Abstützvorrichtungen (20) von der Anlage weg durch Beaufschlagung ihrer jeweiligen Antriebe (18) verschoben
bzw. verstellt werden.
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