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Röntgenfilmkassette
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Die Erfindung betrifft eine ein Boden- und ein Deckelteil aufweisende
Röntgenfilmkassette, in der in einem Teil der Röntgenfilm ggf. mit einer Verstärkerfolie
anzuordnen ist und in deren anderem Teil zum Andrücken von Film und Verstärkerfolie
eine aus zwei Magnetfolien mit vorzugsweise in Richtung einer Kassettenseite streifenförmig
verlaufenden und vorzugsweise in Richtung der hierzu senkrechten Kassettenseite
sich abwechselnden Magnetpolen bestehende Andruckvorrichtung gelagert ist, wobei
die beiden Magnetfolien so aneinandergelegt sind, daß zur gegenseitigen Abstoßung
gleiche Magnetpole einander gegenüberstehen.
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Eine Röntgenfilmkassette dieser Art ist durch die Figur 3 der US-PS
37 04 369 bekannt geworden. Dabei liegen die beiden sich abstoßenden, als Andruckkissen
wirkenden
Magnetfolien lose in einer rahmenförmigen Ausnehmung
des Kassettenunterteiles und sind in dieser nur durch eine darüber gespannte weitere
dünne Folie gegen Herausfallen gesichert. Magnetfolien haben nun für diesen speziellen
Fall den Nachteil, das sie elastisch und außerdem Dehnungen bei Temperaturschwankungen
unterworfen sind. Verschieben sich nun hei der bekannten Vorrichtung die einander
gegenüberliegenden gleichen Magnetpole beider Magnetfolien infolge von Temperaturschwankungen
etwas gegeneinander, so kann es vorkommen, daß die zwischen ihnen wirkenden abstoßenden
Kräfte zu einer zusätzlichen Dehnung unter Ausnutzung der Elastizität und zu einer
derartigen Verschiebung führen, daß nicht mehr gleichnamige Pole, sondern entgegengesetzte
Pole in Wirkverbindung treten und zu einer weiteren Verschiebung und Aufhebung der
Kissenwirkung der beiden Magnetfolien führen. Dieser Vorgang wird dabei noch dadurch
begünstigt, daß die rahmenförmige Ausnehmung immer etwas Spiel haben muß, so daß
sich auch in ihr die beiden sich an sich abstoßenden Magnetfolien etwas verschieben
können und in Verbindung mit einer zusätzlichen elastischen Verdehnung unbeabsichtigt
zumindest stellenweise sich dann anziehen, womit der notwendige, gleichmäßige Andruck
für Film und Verstärkerfolien nicht mehr vorhanden ist. Dabei ist zu beachten, daß
die Magnete zwischen Nord- und Südpol wegen der geringen Dicke der Magnetfolien
nur sehr kurz sind.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Röntgenfilmkassette
der eingangs genannten Art derart zu verbessern, daß Verschiebungen der sich abstoßenden
Magnetpole beider Magnetfolien verhindert werden.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch die Merkmale des
Hauptanspruchs. Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung sind den Unteransprüchen
entnehmbar.
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Dadurch, daß gemäß der vorliegenden Erfindung beide Magnetfolien je
mindestens einseitig mit einer Kunststoffschicht flächig beschichtet sind, die untereinander
das gleiche Verhalten bezüglich Eigenspannung, Wärme und Feuchtigkeit haben, können
sich die beiden Magnetfolien nicht mehr unter den abstoßenden Kräften ihrer Magnetpole
verdehnen oder nach einer thermischen Ausdehnungsänderung weiter verdehnen und dann
unwirksam werden. Hierdurch sind zur Fixierung der beiden Magnetfolien zueinander
zusätzlich nurmehr wenige, einfache, ohne nennenswerten Arbeitsaufwand anzubringende
Befestigungsmittel zwischen den beiden Magnetfolien erforderlich, um Verschiebungen
derselben an ihren frei Ifegenden Rändern zu verhindern.
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Die Erfindung wird anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische, teilweise geschnittene Darstellung einer teilweise
geöffneten erfindungsgemäßen Röntgenfilmkassette, Fig. 2 einen Schnitt durch die
Röntgenfilmkassette im wesentlichen nach Fig. 1 gemäß der Schnittlinie II-II im
geschlossenen Zustand, Fig. 3 einen Schnitt durch eine gegenüber den Figuren 1 und
2 etwas geänderten Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Röntgenfilmkassette
im geschl ossenen Zustand und entsprechend der Schnittlinie III-III der Kassette
nach Figur 1.
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In den Figuren ist mit 1 ein Bodenteil und mit 2 ein Deckelteil einer
Röntgenfilmkassette bezeichnet, wobei beide Teile durch ein Kunststoffscharnier
3 miteinander verbunden sind. Am Deckelteil 2 befindet sich ein nicht gezeigter
Griff, durch den Verriegelungselemente 4 betätigbar sind. Auch Boden- und Deckelteil
sind vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt.
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Selbstverständlich kann in einer alternativen Ausführungsform der
Erfindung das Scharnier 3 entfallen, d.h., daß Deckelteil und Bodenteil 1 nicht
miteinander in Verbindung stehen. Zu diesem Zweck wird dann das Deckelteil schachtel
artig über das Bodenteil gestülpt und Verriegelungselemente, die zumindest an zwei
Seiten angebracht sind, halten die Teile zusammen. Es sind aber auch noch viele
andere Verbindungsmöglichkeiten von Deckel- und Bodenteil denkbar.
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Am Bodenteil 1 sind nach innen gerichtete Lippen 5 vorgesehen, welche
entlang der Außenränder verlaufen und ein in der Größe dem Film 6 und/oder einer
der Verstärkerfolien angepaßtes Rechteck bilden. Dabei kann auf der Bodenfläche
eine Verstärkerfolie und darüber der Film 6 oder direkt nur der Film 6 liegen. Im
übrigen greifen Seitenstege 2a des Deckelteiles 2 in die durch Lippen 5 und Seitenstege
la des Bodenteils gebildete Nuten ein und bilden somit ein umlaufendes Labyrinth.
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An der Innenseite des Deckels 2 sind nach innen vorstehende Verstärkerrippen
2b angeformt, die zur Erhöhung der Stabilität des Deckelteiles 2 dienen. Damit am
Deckelteil 2 Andruckelemente für den Film 6 und eine bzw. eine weitere Verstärkerfolie
7 anbringbar sind, ist mit den Verstärkungsrippen 2b eine Kunststoffplatte 8 verschweißt
oder verklebt, die zugleich auch noch die Stabilität des Deckelteiles 2 erhöht.
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An der Kunststoffplatte 8 ist als Andruckmittel für den Film 6 ein
Magnetkissen 9, 10 befestigt, das aus zwei an sich elastischen Magnetfolien 9, 10
gebildet wird.
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Die Magnetpole Nord-Süd, die mit S und N bezeichnet sind, verlaufen
in den beiden Magnetfolien 9, 10 streifenförmig und sind bei unverdehnten Magnetfolien
9, 10 und gleicher Temperatur derselben in beiden Folien 9, 10 identisch ausgebildet.
Sie werden in nachfolgend näher zu beschreibender Weise derart im Deckel 2 bzw.
an der Kunststoffplatte 8 bzw. miteinander so befestigt, daß gleiche Pole beider
Magnetfolien 9, 10 einander exakt gegenüberliegen, so daß sich beide Magnetfolien
9, 10 abstoßen und daher ein Andruckkissen für den Film 6 und die Verstärverfolie
7 aneinander und in der Bodenfläche bilden.
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Würden nun einfach die an sich elastischen Magnetfolien 9, 10 an der
Kunststoffplatte 8 bzw. lose åneinander befestigt, so würden bei Feuchtigkeits-
oder Temperaturschwankungen oder anderweitig, z.B. durch eine zu undefinierte Lagerung,
hervorgerufene Verschiebungen der einander gegenüberliegenden Magnetpole infolge
der Elastizität der Magnetfolien und der abstoßenden Kräfte
zwischen
beiden die Pole N, S eine oder beide Magnetfolien 9, 10 unter Beanspruchung von
deren elastischen Kräften sich weiter gegeneinander verschieben, so daß die zur
Kissenbildung notwendigen abstoßenden Kräfte abnehmen und sich sogar in anziehende
Kräfte umwandeln könnten. Der Abstand der Pole N, S ist nämlich bei den dünnen Magnetfolien
für Röntgenfilmkassetten sehr gering. Somit waren derartige im wesentlichen bekannte
Magnetandruckkissenanordnungen für dauerhaft einwandfrei arbeitende Röntgenfilmkassetten
in der Praxis nicht brauchbar.
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Aus diesem Grunde ist jede der beiden Magnetfolien 9, 10 als einem
wesentlichen Bestandteil der vorliegenden Erfindung auf mindestens einer Flachseite
flächig mit einer zwar flexiblen, aber im wesentlichen unelastischen Kunststoffolie
9a bzw. 9a, 9b bzw. 10a bzw. 10a, lOb verbunden. Diese Kunststoffolien 9a, 9b, 10a,
lOb weisen untereinander gleiche Eigenspannung und gleiches Dehnungsverhalten bei
Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen auf. Es ist günstig, wenn ihr Wärmeausdehnungskoeffizient
gleich dem des Trägermaterials der Verstärkerfolie ist. Durch die flächige Verbindung
der Magnetfolien 9, 10 mit je mindestens einer Kunststoffolie 9a, 9b, 10a, lOb wird
erreicht, daß sich die Magnetfolien 9, 10 nach dem Verhalten der Kunststoffolien
richten müssen und sich nicht mehr unter der Wirkung ihrer sich abstoßenden Kräfte
verdehnen und daher gegeneinander verschieben können. Zugleich wird den Magnetfolien
ein gleichartiges Temperaturverhalten, wie es die Verstärkerfolien 7 haben, aufgezwungen,
so daß auch keine Verschiebungen den Verstärkerfolien 7 gegenüber
erfolgen
können. Für die flächige Verbindung der Magnetfolien 9, 10 mit ihren Kunststoffolien
9a, 9b, lOa, lOb können alle hierfür geeigneten, bekannten Verklebungs- , Laminierungs-
oder Kaschierungsverfahren verwendet werden. Dabei ist es zweckmäßig, daß die Magnetisierung
der Magnetfolien 9, 10 nach der Verbindung mit den Folien 9a, 10a erfolgt, damit
keine Veränderung der magnetisierten Flächen mehr erfolgen kann.
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Natürlich würde auch die Verhinderung eines Verdehnens der Magnetfolien
9, 10 durch die Kunststoffbeschichtung allein kein auf Dauer wirksames Magnetkissen
garantieren, wenn nicht die Magnetfolien 9, 10 unverschiebbar gegeneinander in Richtung
ihrer Flächenausdehnung in der Kassette 1, 2 befestigt würden, wobei sie in Richtung
ihrer abstoßenden Kräfte, also senkrecht zu ihrer Flächenausdehnung, zur Erzeugung
der Andruckwirkung elastisch gelagert sein müssen. Hierzu ist die eine dem Film
6 abgewandte Magnetfolie 9 flächig oder nur längs ihrer Ränder mit der Kunststoffplatte
8 verklebt, wobei vorzugsweise zwischen der Magnetfolie 9 und der Kunststoffplatte
8 eine Kunststoffolienschicht 9a zu liegen kommt, also letztere direkt mit der Kunststoffplatte
8 verbunden wird. Die der am Deckel 2 befestigten Magnetfolie 9 gegenüberliegende
Magnetfolie 10 ist zweckmäßigerweise mindestens auf der dem Film 6 und damit der
andruckseitigen Verstärkerfolie 7 zugewandten Seite kunststofflaminiert, so daß
auf diese Kunststoffschicht lOb die sich etwa gleichverhaltende Verstärkerfolie
7 flächig aufgebracht bzw. aufgeklebt wird.
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Für die bezüglich ihrer Flachseite unverschiebbare Befestigung der
beiden Magnetfolien 9, 10 aneinander, wobei ihre gegenseitige Elastizität in ihrer
Abstoßungsrichtung erhalten bleiben muß, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine
dieser Möglichkeiten ist in den Figuren 1 und 2 gezeigt. Nach diesem Ausführungsbeispiel
sind zwei an oder nahe den Magnetfolienrändern in Richtung der wechselnden Magnetpole
N, S verlaufende, parallele und vorzugsweise auch sonst gleiche Klebestreifen 11
zwischen die Magnetfolien 9, 10 an ihren einander zugewandten Flächen geklebt. Dabei
ist ein Randstreifen jedes Klebestreifens 11 mit der der anderen Magnetfolie 10
zugewandten Flachseite der einen Magnetfolie 9 und der andere Randstreifen der Klebestreifen
11 mit der der einen Magnetfolie 9 zugewandten Flachseite der anderen Magnetfolie
10 verklebt. Die verklebten Randstreifen der Klebestreifen 11 sind vorzugsweise
untereinander gleich und je wesentlich schmaler als die Hälfte der Klebestreifenbreite,
so daß zwischen den verklebten Randstreifen bei beiden Klebestreifen 11 ein gleicher
unverklebter Mittelstreifen lla als konstante Abstandhalter zwischen den Magnetfolien
9, 10 entstehen. Dabei ist es nicht erforderlich, aber auch nicht schädlich, daß
zwischen den entlang den beiden parallelen Rändern der Magnetfolien 9, 10 verlaufenden
Klebestreifen 11 weitere gleichartige Klebestreifen vorgesehen sind.
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Ein zweites Ausführungsbeispiel für die Befestigung der Magnetfolien
9, 10 aneinander ist in Figur 3 gezeigt.
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Dabei sind die einander zugewandten Flachseiten der beiden Magnetfolien
9, 10 längs ihrer in Richtung der
wechselnden Magnetpole N, S verlaufenden
Ränder mittels gleicher Schaumstoffstreifen 12 verklebt. Durch die flächige Verklebung
und die Art der Schaumstoffstreifen 12 wird eine Verschiebung der Magnetfolienflächen
gegeneinander verhindert, während die Schaumstoffstreifen 12 senkrecht hierzu federnd
sind und durch die abstoßende Wirkung der Magnetfolien elastisch auseinandergedrückt
werden. Grundsätzlich wäre es auch möglich, anstelle von zwei oder mehreren parallelen
Schaumstoffstreifen 12 eine Schaumstoffmatte konstanter Dicke zwischen die beiden
Magnetfolien 9, 10 zu kleben.
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Es kann die Gleichmäßigkeit der Andruckkraft des Magnetkissens 9,
10, 11 bzw. 9, 10, 12 fördern, wenn zwischen die filmseitige Magnetfolie 10 und
die magnetfolienseitige Verstärkerfolie 7 gemäß Figur 2 eine Schaumstoffmatte 13
geklebt ist.
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Durch die erfindungsgemäßen Ausgestaltungen wird erreicht, daß die
einander abstoßenden, gleichen Pole der einander gegenüberliegenden Magnetfolien
9, 10 sich dauerhaft nicht gegeneinander verschieben können, so daß eine andauernd
gleichmäßig gute Anlage von Film 6 und Verstärkerfolie 7 gewährleistet ist. Naturgemäß
müssen dabei die Magnetpole S, N nicht streifenförmig angeordnet sein, sondern könnten
auch als Quadrate oder Rechtecke oder in ähnlicher schon bekannter Weise, z.B.
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auch mit unterschiedlicher Magnetisierung verschiedener Stellen der
Magnetfolien angeordnet werden. Die flächige Anordnung muß jedoch in beiden Magnetfolien
gleich sein.
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Grundsätzlich wäre es möglich, die beiden Magnetfolien statt mit gleichen
Kunststoffolien mit gleichen Stahlfolien zu verkleben, die die Magnetkräfte der
Magnetfolien verstärken würden.