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DE3425695A1 - Tragbarer roentgenographischer cephalostat - Google Patents

Tragbarer roentgenographischer cephalostat

Info

Publication number
DE3425695A1
DE3425695A1 DE19843425695 DE3425695A DE3425695A1 DE 3425695 A1 DE3425695 A1 DE 3425695A1 DE 19843425695 DE19843425695 DE 19843425695 DE 3425695 A DE3425695 A DE 3425695A DE 3425695 A1 DE3425695 A1 DE 3425695A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
patient
head
carried
cephalostat
axis
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19843425695
Other languages
English (en)
Inventor
John Louis City of Troy Mich. Spolyar
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE3425695A1 publication Critical patent/DE3425695A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B6/00Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/50Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment specially adapted for specific body parts; specially adapted for specific clinical applications
    • A61B6/501Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment specially adapted for specific body parts; specially adapted for specific clinical applications for diagnosis of the head, e.g. neuroimaging or craniography
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B6/00Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/04Positioning of patients; Tiltable beds or the like
    • A61B6/0487Motor-assisted positioning
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05GX-RAY TECHNIQUE
    • H05G1/00X-ray apparatus involving X-ray tubes; Circuits therefor

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Description

Tragbarer röntgenographischer· Cephalostat
Die Erfindung betrifft das Gebiet cephalostatischer Geräte, insbesondere solcher Geräte, die tragbar sind und mit denen man sowohl Cephalogramme von der Seite her und .von vorn nach hinten aufnehmen kann, und die reproduzierbar sind, was die Bildvergrößerung und den Grad der Verzerrung anbetrifft.
Häufig ist es sehr wünschenswert, Cephalogramme zu schaffen, die reproduzierbar sind.-Bei orthodontischen Operationen beispielsweise ist es notwendig, Cephalogramme in Zeitabständen herzustellen, um das Maß der durch die Operation erreichten Korrektur zu erfassen. Befindet sich der Patient im Kindesalter oder ist er nicht in der Lage, zu stehen oder zu sitzen, um derartige Cephalogramme mittels.herkömmlicher Röntgengeräte zu diesem Zweck machen lassen zu können, so ist es der Praxishilfe häuf ig . unmöglich,, das erforderliche cephalostatische Cephalogramm aufzunehmen; sie muß sich daher hauptsächlich auf das visuelle Erscheinungsbild des Patienten oder auf unterschiedlich vergrößerte und verzerrte Cephalogramme verlassen, was natürlich von den wirklichen Verhältnissen abweichen kann.
Werden beispielsweise bei der Kiefernchirurgie Operationen am Kiefer vorgenommen, so wäre es natürlich ein entscheidender Vorteil für den Chirurgen, die Konfiguration des Kiefers' zu ermitteln, noch während der Patient sich auf dem Operationstisch befindet. Derartige Geräte, mit denen man ein Cephalogramm erzeugen kann, während sich der Patient noch auf dem Operationstisch befindet, gab es bisher noch nicht.
Ferner wäre es für den Chirurgen sehr vorteilhaft, reproduzierbare Cephalogramme bei der Schädelchirurgie herstellen zu können, insbesondere dann, wenn der Schädelknochen während der Operation (teilweise) entfernt wird, beispielsweise bei Kleinkindern und Kindern, etwa zur Beseitigung von frühzeitigem Schädelnahtschluß. Dabei ist es nicht ungewöhnlich, beidseits eines Einschnittes in den Knochen eine Knochenmarkierung einzufügen und sodann periodisch Röntgenaufnahmen zu machen, um festzustellen, ob der Abstand zwischen diesen Markierungen wie auch natürlich auftretende Landmarken größer geworden sind, was einen Verdrängungswuchs im Schädelsystem anzeigt. Für den Chirurgen wäre es ein entscheidender Vorteil, ein Vor- und ein nachoperatives Cephalogramm zu erhalten, das die Knochenmarkierungen und die Schädelstrukturen erkennbar macht, während sich der Patient noch auf dem Operationstisch befindet. Auch kann es während der Rekonvaliszenz eines Patienten schwierig sein, Radiogramme herzustellen, beispielsweise wegen des Alters des Patienten oder wegen der Notwendigkeit, ein Beruhigungsmittel zu verabreichen. Auch hierbei gab es bis heute noch keine Geräte,- die es erlauben, derartige Cephalogramme zu erlangen,
während sich der Patient noch auf dem Operationstisch oder in der Röntgenabteilung unter dem Einfluß eines Beruhigungsmittels befindet.
Bei allen diesen nur beispielshalber aufgeführten Situationen wie auch bei anderen Gelegenheiten besteht der Sinn und Zweck eines Cephalogrammes darin, Veränderungen zu studieren und zu erfassen, die über eine wesentliche Zeitspanne hinweg auftreten, insbesondere die· Knochenstruktur des Patienten. Um eine Reihe solcher (in zeitlichem Abstand aufgenommener) Gephaiogramme miteinander vergleichen und hieraus genau.bestimmen zu können, ob und welche Veränderungen aufgetreten sind, und falls sie aufgetreten sind, deren Grad, müssen sämtliche Variablen ausgeschaltet werden, die beim .Vorgang des Erzeugens eines jeden Cephalogrammes auftreten. Der Stand der Technik gibt keinerlei derartige Eigenschaften aufweisenden Geräte an, die dazu eingesetzt werden könnten, Cephalogramme von Kleinkindern oder Patienten zu erhalten, die nicht in der Lage sind, zu stehen oder zu sitzen, oder von Patienten, die sich noch auf dem Operationstisch befinden. . ■
Gemäß einem Gedanken der Erfindung umfaßt ein Cephalostat einen tragbaren Grundkörper, ein erstes Mittel zum Plazieren (Positionieren) des rückwärtigen Teiles des Kopfes eines Patienten an einer Bezugsebene, ein zweites Mittel zum Plazieren eines ersten unbelichteten Filmes an einer ausgewählten Stelle (Höhe) unter dem rückwärtigen Teil des Kopfes des Patienten und an einer ausgewählten Stelle (Höhe) unter der genannten Ebene, dritte Mittel zum Positionieren eines zweiten unbelichteten Filmes auf einer Seite des Kopfes des Patienten, wenn der rückwärtige Teil des Kopfes des
Patienten gegen die Bezugslinie anliegt, ein viertes Mittel zum führenden Positionieren des Kopfes des Patienten entlang der Bezugsebene, um den Kopf des Patienten derart anzuordnen, daß sich dessen Mittelsaggitale Ebene in einem bestimmten Abstand von dem zweiten unbelichteten Film befindet, und um die Höhe oberhalb der Ebene des ersten Filmes der Achse des Gehörganges des Patienten dann zu bestimmen, wenn die mittelsaggitale Ebene des Kopfes des Patienten sich in dem genannten Abstand befindet, und ein fünftes Mittel zum Richten einer Röntgenstrahlenquelle unter einem bestimmten Winkel in Bezug auf die Gehörgangachse, wobei dieses fünfte Mittel den ausgewählten Winkel beibehält unbeachtet des Maßes der Höhe der Gehörachse oberhalb der Bezugsebene.
Weitere erfinderische Merkmale sind der Beschreibung sowie den Ansprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung ist anhand der Zeichnung näher erläutert. Darin ist im einzelnen folgendes dargestellt:
Fig. 1 ist eine Draufsicht auf einen Cephalostaten gemäß der Erfindung.
Fig. 2 ist eine Aufrißansicht von vorn, und zwar in Fig. 1 in Richtung der Pfeile 2-2 gesehen.
Fig. 3 ist eine stirnseitige Ansicht gemäß der Pfeile 3-3 in.Fig. 1 sowie in Fig. 2.
Fig. 4 ist eine stirnseitige Ansicht gemäß der Pfeile 4-4 in den Fig. 1 und 2.
Fig. 5 ist eine Aufrißansicht gemäß der Pfeile 5-5 in Fig. 1 und um 180 Grad gedreht.
Fig. 6 ist eine Querschnittsansicht, gesehen in Richtung der Schnittebene 6-6 in Fig. 2.
Fig. 7 ist eine Ansicht gemäß der Schnittebene 7-7
in Fig. 1. ■
Fig. 8 ist eine vereinfachte perspektivische Darstellung eines Teiles des Operationsmechanismus gemäß der Fig. 1, 2 und 3.
Fig.· 9 ist eine relativ vergrößerte Darstellung eines Teiles des Gerätes gemäß der Figuren 1, 2 und 3.
Fig.10 ist eine Querschnittsansicht gemäß der Schnitt-. linie 10-10 von Fig. 9.
Fig.11 ist eine Ansicht ähnlich jener gemäß Fig. 4, wobei jedoch das erfindungsgemäße Gerät derart eingestellt ist, daß es in Bezug auf eine Tragfläche geneigt ist. . . ·
Fig.12 ist eine Ansicht gesehen in Richtung der Pfeile 12-12 in Fig. 11.
Fig. 13 ist eine relativ vergrößerte Aufrißansicht eines Teiles des Gerätes, das beispielsweise in den Fig. 1, 2 und 3 dargestellt ist.
Fig.14 ist eine Aufrißansicht eines Teiles des Gerätes, das beispielsweise in den Fig. 1 bis 3 dargestellt ist, wobei einige dieser darin enthaltenen Geräte abgewandelt oder in einer besonders justierten Position dargestellt sind. .
a. ■ Λ
Die Fig. 15, 16 und 17 veranschaulichen Kopf-Rasten zur Anwendung der Erfindung, so wie in den Fig. 16 und 17 dargestellt, und zwar in Kombination mit einem Teil des Gerätes gemäß der Fig. 1, 2 und 3.
Fig. 18 ist eine Seiten-Aufrißansicht eines Filmkassettenhalters, der bei Anwendung der Erfindung Verwendung finden kann.
Fig.19 ist eine Ansicht des Gegenstandes von Fig. 18, gesehen in Richtung der Pfeile 19-19.
Fig.20 ist eine Ansicht des Gegenstandes von Fig. 18, gesehen in Richtung der Pfeile 20-20.
Fig.21 ist eine Ansicht des Gegenstandes gemäß Fig. 18, gesehen in Richtung der Pfeile 21-21.
Fig.22 ist eine Ansicht des Gegenstandes gemäß Fig. 18, gesehen in Richtung der Pfeile 22-22.
Fig. 23 ist eine Teilansicht, teilweise im Schnitt, von einigen der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Elemente, wobei der Filmkassettenhalter von Fig. 18 hiermit in Wirkverbindung gebracht ist.
Fig.24 ist eine relativ vergrößerte Ansicht eines Ausschnittes einiger der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Elemente, zusammen mit zugehörenden Meß- und Lehreinrichtungen, die hiermit in Wirkverbindung stehen.
Fig.25 ist eine Ansicht des Gegenstandes von Fig. 24, gesehen in Richtung der Pfeile 25-25; hierbei sind Teile des Gerätes zur besseren Übersichtlichkeit weggebrochen.
Fig.26 ist eine Ansicht ähnlich jener gemäß Fig. 3, · wobei jedoch einige der Ausricht- und Verbindungsmittel in anderen als in den in Fig. 3 dargestellten Positionen gezeigt sind. .
Fig.27 ist eine Draufsieht.auf einige der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Elemente sowie auf zugeordnete Meß-Ausricht- und Justiermittel, die bei Anwendung der Erfindung zusammen mit einer Röntgenstrahlenquelle verwendet werden können.
Fig.28 ist eine Ansicht des Gegenstandes von Fig. 27, gesehen in Richtung der Pfeile 28-28.
Fig.29 ist eine Ansicht des Gegenstandes von Fig. 27, gesehen in Richtung der Pfeile 29-29.
Fig.30 ist eine vergrößerte Ansicht auf den oberen Teil der in Fig. 27 dargestellten Elemente, von oben.
Fig.31 ist eine Ansicht des Gegenstandes von Fig. 30, gesehen in Richtung der Pfeile 31-31.
Fig.32 ist eine Ansicht ähnlich jener von Fig. 1, jedoch in verkleinertem Maßstab und mit wesentlich weniger Einzelteilen; hierbei wird das erfindungsgemäße Gerät im Zustand vor der Belichtung des belichteten Filmes dargestellt, angeordnet auf der linken Seite des Kopfes eines Patienten und/oder hinter dem oberen Bereich des Kopfes des Patienten.
Fig.33 ist eine vergrößerte Ansicht einiger der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Elemente sowie einer hiermit verwendbaren Anpaßeinrichtung.
Fig.34 ist eine Aufrißeinrichtung der Anpaßeinrichtung gemäß Fig. 33, die von einem der in Fig. 33 (wie auch in Fig. 1) dargestellten Elemente getragen ist.
Fig. 35. zeigt eine Draufsicht der Adapter-Trag-Einrichtung, die in. Kombination mit dem Gerät gemäß der Fig. bis 7 verwendbar ist.
Fig. 36 ist eine Ansicht des Gegenstandes von Fig. 35, gesehen in Richtung der Pfeile 36-36.
Fig.37 ist eine Ansicht des Gegenstandes gemäß Fig.35, gesehen in Richtung der Pfeile 37-37.
Fig. 38 ist eine Ansicht ähnlich jener gemäß Fig. 3; hierbei sind jedoch einige der in Fig. 3 dargestellten Elemente aus Gründen der Übersichtlichkeit weggelassen, ferner ist der Adapter gemäß der Fig. 35 bis 37 hieran angeschlossen.
Fig.39 ist eine Ansicht des Gegenstandes von Fig. 38, gesehen in Richtung der Pfeile 39-39.
Fig.40 ist eine Ansicht des Gegenstandes der Fig. 38, gesehen in Richtung der Pfeile 40-40.
Fig.41 ist eine Ansicht ähnlich jener gemäß Fig. 1, jedoch in verkleinertem Maßstab und mit wesentlich weniger Einzelheiten; hierbei ist das Gerät, gemäß der Erfindung in den Zustand vor der Belichtung des unbelichteten Filmes und unterhalb des kopfes des Patienten dargestellt.
Im folgenden soll näher auf die Zeichnungen eingegangen werden, insbesondere auf die Figuren L bis 3. Man erkennt dort den Cephalostaten 10 gemäß der Erfindung. Er umfaßt einen Rahmen 12, der seinerseits eine untere Basisplatte 14. aufweist, die mit einem Paar von einander gegenüberliegend angeordneten, zueinander parallelen Rahmenelementen 16 und 18 befestigt ist; diese Rahmenelemente 16 und 18 befinden sich oberhalb der Basisplatte 14. Ein Paar Abstandshalter 20, 22 sind wiederum oberhalb der Rahmenelemente 16, 18 angeordnet und hieran befestigt. Diese dienen zum Tragen einer zugeordneten Platte 24. Die Platte 24 weist ein Langloch 26 auf, das als Handgriff zum Transportieren des gesamten Cephalostaten 10 benutzt werden kann.
Rahmen 12 umfaßt ferner ein Paar einander gegenüberliegend angeordneter Stützen 28, 30. Diese sind im .oberen . Bereich der seitlich angeordneten Platte 24 befestigt, beispielsweise mit dieser verschraubt. Wie man aus Fig.2 erkennt, trägt die Stütze 28 einen Schwenkzapfen 32, der sich seinerseits durch einen zugeordneten Tragblock 34 hindurch erstreckt und diesen trägt. Schwenkzapfen 32 ist axial durch geeignete Mittel gehalten.
Im folgenden soll auf die Figuren 2, 3 und 4 näher eingegangen werden. Wie man hieraus erkennt, trägt die Stütze 30 schwenkbar eine Welle 36, was man am besten aus Fig. 2 erkennt. In Fig. 32 erstreckt sich die Welle 36 links von Stütze 30 durch einen Tragblock 38 sowie ein Schneckenrad 40 hindurch, zusammen mit einer einteilig ausgebildeten Schneckenradnabe.42. Wie sich weiterhin aus Fig. 2 am besten erkennen läßt, erstreckt sich Welle 36 auch nach der rechten Seite von Stütze durch einen Hebelarm 44 hindurch, der mit Welle 36
10
""' *:· ■ ' : *"* : . 3425635 26 iff)
drehfest ist. Welle 36 ist auf Schneckenrad 40 und Nabe 42 aufgekeilt und somit mit diesen beiden Elementen drehfest verbunden. Bei der gewählten Ausführungsform erstreckt sich ein Stift, der parallel zu Welle 36 verläuft, in das Schneckenrad 40 durch die.Nabe 42 hindurch und in Tragblock 38 hinein, so daß auch diese Elemente drehfest miteinander verbunden sind.
Wie man ferner aus Fig. 2 erkennt, steht Tragblock 38 unmittelbar in Wirkverbindung mit einer Plattform 46, und zwar durch irgendeine Befestigungsvorrichtung, so daß ein Verdrehen des Schneckenrades 40 auch ein Verdrehen der Plattform 46 zur Folge hat. Tragblock 34 ist ebenfalls durch (hier nicht dargestellte) Schrauben mit der neigbaren Plattform 46 drehfest verbunden;■eine Verdrehung erfolgt um eine Achse 48, die den Wellen 32 und 36 gemeinsam ist.
Im folgenden soll vor allem auf die Fig. 1, 2, 8, 9 und 10 eingegangen werden. Die neigbare Plattform 46 umfaßt eine untere, sich in Längsrichtung erstreckende Basisplatte 50 mit einander gegenüberliegenden Längskanten 52 und 54, entlang welchen sich C-förmige (oder U-förmige) Führungen 56 bzw. 58 erstrecken. Im oberen Bereich der Führungen 56 und 58 und diesen einteilig angeformt sind langgestreckte Haltelaschen 60, 62. Die Haltelaschen 60, 62, die Führungen 56, 58 und die Basisplatte 50 sind aneinander befestigt, beispielsweise durch Verschraubungen, um eine einteilige Baugruppe zu bilden.
Eine erste Zahnstange 64 ist innerhalb Führung 56 gelagert und befindet sich zwischen oberer und unterer Halteljasche 60 und 66, um in Längsrichtung entlang diesen zu gleiten. Eine zweite Zahnstange 68 ist in ähnlicher
11 .
tl·
Weise in Führung 58 eingelagert, um zwischen der oberen und der unteren Haltelasche 70 ebenfalls in Längsrichtung entlanggleiten zu können.
Wie man weiterhin aus den Figuren 1, 3, 4, 8 und 9 erkennt, ist ein Paar Gleitblöcke 72, 74 vorgesehen. Gleitblock 72 gleitet in Aussparung 76' der Führung und Aussparung 78 von Führung 56 und ist an Zahnstange mittels Schrauben 80 und 82 befestigt, um zusammen mit Zahnstange 68 bewegbar zu sein. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist die Stärke des Gleitblockes 72 im wesentlichen gleich der Breite der Zahnstangen und 68. Außerdem ist die Breite des Gleitblockes 72 im wesentlichen derart bemessen, daß eine Gleitbewegung zwischen den Zähnen 84 der Zahnstange 64 und der gegenüberliegenden Fläche von Gleitblock 72■dann stattfindet, wenn eine Relativbewegung auftritt - natürlich im zusammengebauten Zustand, so wie in den Fig. 1 oder dargestellt.
Gleitblock 74 gleitet in gleicher Weise in Aussparung von Führung 58 und in Aussparung 78 von Führung 56. Gleitblock 74 ist an Zahnstange 64 befestigt, und zwar mittels Schrauben, die zunächst durch Zahnstange 64 hindurchgeführt und dann in Gleitblock 74 eingeführt sind (Mittellinien 86 und 88), so daß sich Gleitblock mit Zahnstange 64 bewegt. Bei der bevorzugsten Ausführungsform ist die Stärke des Gleitblockes 74 im wesentlichen gleich der Breite der Zahnstangen 64 und 68; außerdem ist die Breite von Gleitblock 74 derart bemessen,· daß eine Gleitbewegung zwischen den Zähnen der Zahnstange 68 und der gegenüberliegenden Fläche des Gleitblockes 74 stattfinden kann.
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Wie man aus dem vorstehend Beschriebenen erkennt, bilden Zahnstange 68 und Gleitblock 72 eine bauliche Einheit; bewegt sich Zahnstange 68 in Längsrichtung, so bewegt sich Gleitblock 72 gleichzeitig hiermit. Das gleiche trifft zu für Zahnstange 64 und Gleitblock 74; diese bilden ebenfalls eine bauliche Einheit. Bewegt sich Zahnstange 64 in Längsrichtung, so bewegt sich Gleitblock 74 gleichzeitig hiermit.
Im folgenden soll auf die Fig. 1, 2, 8, 9 und 10 näher eingegangen werden; hieraus erkennt man die Art und Weise, in welcher die Zahnstangen 64 und 68 durch das von Hand betätigbare Zahnrad 92 bewegbar sind. Wie man am besten aus den Fig. 9 und 10 erkennt, befindet sich dieses Zahnrad 92 zwischen den Zähnen 84 und 90 der beiden genannten Zahnstangen und steht im Eingriff mit.diesen Zähnen. Eine Bewegung des Zahnrades. 92, beispielsweise im Uhrzeigersinn (in den Fig. 8 und 9 gesehen) führt zu einer Bewegung der Zahnstange 64 in der Darstellung nach rechts, während die Zahnstange 68 gleichzeitig eine Bewegung nach links ausführt - wiederum in den Fig. 8 und 9 gesehen. Hingegen führt eine Verdrehung des Zahnrades in Gegenzeigersinn zu einer entsprechenden Bewegung der. Zahnstangen 64 und 68 nach links bzw. nach rechts.
Bei dem gewählten Ausführungsbeispiel ist eine Zahnradwelle 94 vorgesehen. Deren unteres Ende 96 ist in einem Drucklagerblock 98 gelagert, und zwar an Platte 50 befestigt. Welle 94-ist durch eine Schraube 100 mit der Nabe des- Zahnrades 92 drehfest verbunden. Man beachte das Anliegen eines abgeflachten Teiles 102 von Welle Wie man recht gut aus Fig. 10 erkennt, ist ein Handknopf 104 mit Welle 94 drehfest verbunden, und zwar über eine Schraube 106 und den abgeflachten Teil 108 der Welle 94. Wird Knopf 104 im Gegenzeigersinn verdreht, so bewegen sich die Gleitblöcke 72 und 74 linear aufeinander zu. Wird Handknopf 104 hingegen im Zeiger-
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sinne verdreht, so laufen die Gleitblöcke 72 und 74 linear auseinander.
Die Gleitblöcke 72 und 74 dienen zum Tragen von Tragarmen 110, 112, was man besonders gut aus Fig. 8 erkennt. ,
Bei der bevorzugten Ausführungsform sind die Tragarme 110, 112 jeweils an den Gleitblöcken.72 bzw. 74 be festigt. Dieses Befestigen erfolgt vor dem Zusammen-bauen der Gleitblöcke mit den Führungen 56 und 58. Wie man aus den Fig. 1, 2, 3, 8 und 9 erkennt, befindet sich Tragarm 110 oberhalb des Gleitblockes 72 .und ist hieran befestigt, um eine Baueinheit zu bilden. Ein Kragarm 114 ist wiederum an Kragarm llO befestigt, und zwar an dessen Fläche 116 mittels Schrauben 118, 120. Das freie Ende des Kragarmes 114 trägt einen im wesentlichen zylindrischen Positionierpfropfen 122 einer ganz bestimmten wirksamen Gesamtlänge (siehe wiederum Fig. 8).
Kragarm 112 ragt in gleicher Weise über Gleitblock 74 hinaus und ist wiederum an diesem Gleitblock befestigt, so daß diese beiden Elemente eine Baueinheit bilden. Tragarm 112 ist in gewisser Weise das Spiegelbild des Tragarmes 110. Auch hier ist wieder ein Kragarm 124 vorgesehen, der an der Fläche 126 des Tragarmes 112 mittels Schrauben 128 und 130 befestigt ist. Auch trägt das freie Ende des Kragarmes 124 wiederum einen Pfropfen 132 von ausgewählter wirksamer Länge, die vorzugsweise dieselbe wie diejenige von Positionierpfropfen 122 ist. Die gesamte Plattform 46 läßt sieh um die miteinander fluchtenden Achsen 48 der Wellen 32 und 36 verschwenken; hierdurch wird die Höhe der fluchtenden Mittellinie 134 der Positionierpfropfen 122.und 132 (Lokatoren)
14
3 0 -ι*
verändert. Damit wird gleichzeitig die Höhe der miteinander fluchtenden Mittellinien 134 der Lokatoren 122, 132 wirksam angehoben oder abgesenkt, jeweils relativ zur Bezugsebene 136 mit der oberen Fläche des Lokatorelementes 138, auf welchem der rückwärtige Teil des Kopfes des Patienten zum Ruhen kommt. Bei der dargestellten Ausführungsform der Erfindung verläuft die Auf- und Abwärtsbewegung der Lokatoren 122 und 132 bogenförmig. Der Radius dieses Bogens ist gleich dem Abstand zwischen den miteinander fluchtenden Achsen der Schwenkzapfen oder -wellen 32 und 36 zu den miteinander fluchtenden Achsen 134 der Lokatoren 122 und 132.
Aus den Figuren 2, 6, 7 und 8 erkennt man die Art und Weise, in welcher die Plattform 46 auf regelbare Weise um die Schwenkzapfen 32, 36 verschwenkt werden kann. Wie man aus den Fig. .2 und 6 erkennt, ist ein Schneckenwellenlager 135 an Platte 24 befestigt und trägt eine Schneckenwelle 139. Schneckenwelle 140 kämmt mit einem Schneckenrad 40. Auf das eine Ende der Schneckenwelle 139 ist ein Knopf 142 aufgekeilt.
Wie zuvor beschrieben, ist Block 38 an Plattformbasis sowie auch an Schneckenrad 40 befestigt und somit mit diesem drehfest. Bei einem Verdrehen des Handknopfes 142, beispielsweise im Zeigersinn, wird auch Schneckenwelle im Zeigersinn verdreht. Block 38 dreht sich somit ebenfalls im Zeigersinn. Da Block 38 an Plattformbasis 50 befestigt ist, führt eine solche Verdrehung der Schneckenwelle 140 zu einer entsprechenden (schwingfähigen) Verdrehung der Plattformbasis 50 und damit der gesamten ■Plattform-Baueinheit 46 im Zeigersinn - in den Fig. 4, 7 und 8 gesehen. Als weitere Folge einer solchen schwingenden Verdrehung schwingen die freien Enden der Kragarme 114, 124 nach unten zur Ebene 136.
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Wird der Einstellknopf 142 im Gegenzeigersinne verdreht, so drehen auch die Schneckenwelle 139 und die Schnecke 140 im Gegenzeigersinne. Da Block 38, wie erwähnt, mit Schneckenrad 140 sowie mit Plattformbasis drehfest verbunden ist, führt die genannte Bewegung zu einer schwingbaren Verdrehung der Plattformbasis 50 und damit der gesamten Plattform -Baueinheit 46. Als weitere Folge einer solchen schwingbaren Verdrehung der Plattform-Einheit 46 schwingen die freien Enden der Kragarme 114, 124 nach oben, also von Ebene 136 hinweg.
Wie man beispielsweise aus den Fig. 1, 2,4, 5 und 8 erkennt, steht Hebel 44 mit Welle 36 in Drehverbindung und ist somit um Achse 48 zusammen mit Welle 86 drehbar, ebenfalls zusammen mit Plattform-Einheit 46. Aus den Fig. 4 und 8 erkennt man ferner, daß Hebel 44 einen ersten Hebelarm 146 und einen gegenüberliegend angeordneten zweiten Hebelarm 148 mit einem nach unten weisenden Indikator 150 umfaßt. Hebelarm 148 besteht seinerseits aus einem relativ kurzen Armabschnitt mit einem versetzten Teil 154, an welchem ein relativ langgestreckter Armteil 156 angreift. Ein Anschlagstift 158 ist von Plattform-Einheit 46 getragen und es sind Einstellmittel vorgesehen, im vorliegenden Falle eine axial einstellbare Schraube 160, die von Hebelarm 146 des Hebels 44 getragen ist.
Das spitze Ende 162 des Indikators oder Anzeigers gelangt beim rotierenden Schwingen von 44 um Achse relativ dicht an Meßeinrichtung 164, die von der oberen Fläche einer Schiene 18 getragen ist. Die Meßeinrichtung trägt eine Reihe von Graden oder Bezeichnungen 166, · die beispielsweise aufeinanderfolgend lauten können: "6", "7", "8", "9",. "10", "11", "12", "13", "14", "15" und "16".
16
Wie zuvor beschrieben, verursacht ein Verdrehen von Handrad 142 ein relatives Anheben oder Absenken der Lokatoren 122 und 132 (und von deren miteinander fluchtenden Achsen). Während dieser Bewegungen der Lokatoren 122 und 132 erzeugen die Anschlagstifte 158 eine entsprechende Drehbewegung des Hebels 44 und des Indikators 150. Wenn Anzeiger 150 und Zeigerende 162 somit zu einem bogenförmigen Schwenken nach oben veranlaßt werden, und zwar der Meßeinrichtung 164 gegenüberliegend, so dient das Zeigerende 162, in seiner Position gegenüberliegend der Meßanzeige 164 gesehen, dazu, der Bedienungsperson die tatsächliche Höhe der gemeinsamen Achsen der Lokatoren 122 und 132 oberhalb einer unteren Bezugsebene 168 anzuzeigen. Wird beispielsweise durch eine solche Verdrehung des Handrades oder Handknopfes die gemeinsame Achse 134 der Lokatoren 122 und 132 in eine ausgewählte Position verbracht, und weist die Spitze 162 des Zeigers 150 auf die Ziffer 11 auf der Skale 164, so zeigt dies der Bedienungsperson an, daß die tatsächliche Höhe der gemeinsamen Achse 134 der Lokatoren 122 und 132 11,0 cm oberhalb der unteren Bezugsfläche 168 der Platte 24 beträgt. Liegt die Spitze 162 hingegen irgendeiner der genannten Ziffern, also zwischen 6 und 16, gegenüber, so zeigt dies dem Operator an, daß die tatsächliche Höhe oder Entfernung zwischen gemeinsamer Achse 134 der Lokatoren 122 und 132 und der unteren Fläche 168 der Platte 24 gleich der genannten Zahl in cm ist.
Aus den Fig. 1, 2, 4, 5 und 8 ist ein Zapfenträger. 170 zu erkennen, der an Schiene 18 befestigt ist. Sr trägt schwenkbar eine Verbindungslasche 172 mittels eine Gelenkzapfens 174. Das andere Ende der Lasche 172 ist mittels eines Zapfens 176 an einem herabhängenden Arm
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angelenkt, das seinerseits einem horizontalen Element entweder einteilig angeformt oder an diesem befestigt ist. Ein Schwenkzapfen 182 erstreckt sich durch das horizontale Element 180 sowie durch den Arm 156 des Hebels hindurch, um damit die beiden miteinander zu verbinden. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel bilden Hebel 44, Arm 178, Lasche 172 sowie die Baueinheit, die aus Zapfenträger 170, Basis 18 und Tragblock 30 besteht, eine Vier-Stab-Verbindung, oder "ein Parallelogramm, wobei der Abstand der Achsen der Zapfen 174 und 176 im wesentlichen derselbe wie der Abstand zwischen Achsen der Zapfen 182 und der Achse 48 ist. Außerdem ist der Abstand zwischen den Achsen der Zapfen 182 und 176.im wesentlichen derselbe wie der Abstand zwischen den Achsen der Zapfen 174 und der Achse 48. Befindet sich der Cephalostat 10 in seiner normalen horizontalen Position, so wie in Fig. 4 veranschaulicht, so sind auch bei dieser Aus.führungsform die Achsen der Zapfen 182 und 176 vertikal mit Achse 48 in Bezug auf die Achse des Zapfens 174 ausgerichtet . ■
Wie man beispielsweise aus den Fig. 1, 2 und 4 erkennt, trägt das horizontal angeordnete Element 180 Tragkörper 186 und 188. Wie sich ferner aus den Fig. 1 und 4 ergibt, ist.Tragkörper 184 mit einer Dürchgangsbohrung 188 versehen, die in Draufsicht (so wie in Fig. 1) in Bezug auf die Achse 134 geneigt ist, und zwar in der Größenordnung von 18 Grad. Wie man aus Fig. 1 sieht, schneiden sich die Achsen 190 von Bohrung 188 und die Achse 134 an Punkt 192. Dieser Schnittpunkt 192 befindet sich vorzugsweise in einem Abstand von rund 5 cm (2,0 Zoll) links der mittel-saggitalen Ebene in Fig. 1. Bei der bevorzugten Ausführungsform befindet sich Achse 190 vorzugsweise unter einem sogena-nnten compound angle. Wie man nämlich aus Fig. 1 erkennt, ist Achse
■18.
in der Größenordnung von 18 Grad gegen die Gehörachse geneigt; betrachtet man das Ganze jedoch in Bezug auf die Fläche 136, so ist Achse 190 hierzu vorzugsweise in der Größenordnung von 8 Grad. Hierdurch verläuft die Achse .190 oberhalb der Gehörachse 134 derart, daß die scheinbare Schnittstelle 192 vertikal unmittelbar über der Gehörachse 134 liegt, und zwar vorzugsweise um 1,0 cm, so wie in Fig. 4 erkennbar.
Wie man weiterhin aus den Fig. 1 und 4 erkennt, ist Tragkörper 186 .ebenfalls mit einer Durchgangsbohrung 194 versehen. Von oben her gesehen, also so wie in Fig. 1, ist die Achse der Durchgangsbohrung 194 in Bezug auf die Achse 134 in der Größenordnung von etwa 18 Grad geneigt. Achse 196 von Bohrung 194 scheint sich mit Achse 134 - in Fig. 1 gesehen - an der Schnittstelle zu schneiden. Diese scheinbare Schnittstelle befindet sich vorzugsweise im Abstand von rund 5 cm ( 2,0 Zoll) rechts der mittel-saggitalen Ebene, in Fig. 1 gesehen. Weiterhin verläuft die Achse bei der bevorzugten Ausführungsform unter einem sogenannten compound angle. In Fig. 1 gesehen ist nämlich dieAchse 196 in der Größenordnung von 18 Grad gegen die Gehörachse 134 geneigt; in Bezug auf die Fläche 136 ist die Achse .196 jedoch in der Größenordnung von beispielsweise 8 Grad geneigt, so daß die Achse 196 oberhalb der Gehörachse vorbeiläuft, wobei die scheinbare Schnittstelle 198 einen vertikalen Abstand von vorzugsweise 1,0 cm direkt oberhalb der Gehörachse 134 hat. Die Schnittstelle 198 kommt vorzugsweise dann mit Schnittstelle 192 zur Deckung, wenn man die Sache gemäß Fig. 4 betrachtet.
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Da Verbindungsarm L78 dem horizontalen Element 180 entweder angeformt oder mit diesem fest verbunden ist, so verändern sich beim Verdrehen von Hebel 44 (umfassend einen Teil des beschriebenen Parallelogrammes) um die Achse 48 die Lagen von Element 180, Tragkörpern 184, 186, Bohrungen 188, 194, Achsen 190 und 196 nicht, sondern.ihr zuvor beschriebenes Verhältnis zur Gehörachse 134 bleibt erhalten. · .
In den Fig..1 und 2, und zwar dort in den linken Figurenbereichen, erkennt man eine senkrechte' Tragplatte 20Q, die an Rahmen 12 angreift. Die Fig. 4 und 5 lassen erkennen, daß die Tragplatte 200 eine untere Basisplatte umfaßt, die an Bauteil 16 befestigt ist, sowie eine -zweite, schwingbare Platte 204, die mittels eines Zapfens 206 an der oberen Platte 202 angelenkt ist.
Beim bevorzugten Ausführungsbeispiels weist Platte 202 eine Reihe von Bohrungen 208, 210 und 212 auf. Bohrung befindet sich unterhalb der Achse des Zapfens 206 und · verläuft parallel hierzu. Der obere Arm 204 ist durch eine Verriegelungslasche 214 in seiner vertikalen Position gehalten. Die Lasche besteht aus einem Plunger-Gehäuse, das am unteren Arm 218 des Elementes 204 be-, festigt ist. Dieses trägt eine federbelastete Plunger-Einheit, die aus einem Plunger-Element 220 besteht, der im Gehäuse 216 geführt ist sowie aus einer nicht dargestellten Feder, die das Plunger-Element 222 in Eingriff mit Bohrung 208 bringt.
Um Arm 204 herunterzuklappen, braucht man lediglich Plunger-Element 222 - in Fig. 2 gesehen - nach links zu ziehen, womit man dieses Element außer Eingriff von Bohrung 208 bringt; sodann wird der Arm 204 wahlweise im Zeigersinn oder im Gegenzeigersinn um Zapfen 206 verschwenkt . .
Die Achsen der Bohrungen 210 und 212 verlaufen am besten parallel zueinander sowie zur Schwenkachse des Zapfens 206. Wie man aus den Fig. 3 und 4 am besten erkennt, verlaufen sie unter einem radialen Abstand von der Schwenkachse des Zapfens 206 entfernt, der gleich dem radialen Abstand ist, welchen die Achse der Bohrung zur Achse des Zapfens 206 einnimmt. Bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind jedoch auch die .entsprechenden Achsen der Bohrungen 210 und 212 in entsprechenden Ebenen 224 und 226 angeordnet, deren jede die Schwenkachsen der Zapfen 206 enthält, und entsprechend in entgegengesetzten Richtungen geneigt, und zwar in der Größenordnung von 8 Grad von einer Ebene 228, die durch die Achse des Zapfens 206 verläuft und parallel zur Bezugsfläche 136 liegt.
Im folgenden soll auf die Figuren 1 bis 5 eingegangen werden. Die obere Tragstütze 204 trägt einen Abstandshalter oder Anschlag 230, dessen innere Fläche 232 in Verbindung mit der inneren Fläche 234 der unteren · Stütze 202 eine Stützfläche bieten, an welcher eine Röntgenfilmkassette 236 angeordnet und positioniert werden kann. Das untere Ende der Kassette 236 - in Fig. gesehen - liegt an der oberen Fläche des Basiselementes 16 vertikal an und ist zwischen der Innenfläche 234 der unteren Stütze 202 und der linken Seite von Basiselement 20 eingeschlossen. Kassette 236 ist an ihrem
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oberen Ende durch Schrauben 238 befestigt, die in einen herunterhängenden Arm. 240 eingeschraubt sind. Arm ist an einem horizontalen, sich nach der Seite erstreckenden Tragarm 242 befestigt, der seinerseits an der oberen Stütze-204 befestigt ist.
Der nach der Seite sich erstreckende Arm 242 trägt seinerseits gelenkig einen längeren,horizontal sich erstreckenden Arm 244 mittels Schwenkzapfens 246. Dies erkennt man. sehr gut aus den Fig. 1 und 2. Arm hat eine Bohrung 248. Er trägt ferner eine Schraube 250. Wird die Schraube 250 genügend weit in den Arm 244 eingeschraubt, so erstreckt sie sich in die Bohrung 248 hinein. Die seitliche . Stütze 242 hat eine Verriegelungseinrichtung 252, ähnlich zu Element 214. Diese Einrichtung 252 besteht aus einem Plunger-Gehäuse 254, das an Arm 244 befestigt ist und eine federbelastete Plunger-Einheit trägt. Diese besteht wiederum aus Plunger-Element 256, das in Gehäuse 254 geführt ist, ferner einer nicht dargestellten Feder, die das Plunger-Element 256 in Eingriff mit einer von mehreren Bohrungen-258, und 262 bringt, die in Arm 242 vorgesehen sind. In der Darstellung ist Plunger-Element 256 der in der Mitte angeordneten Bohrung 260 zugeordnet, womit die Ebene oder Linie, die die Achsen von Zapfen 246 und Bohrung 248 miteinander verbindet, senkrecht zu jener Ebene plaziert wird, die durch die Innenflächen 232 -und sowie durch .die Filmkassette 236 gebildet wird. Die abwechselnden Bohrungen 258 und 262 erlauben das Lösen des Plunger-Element.es 256 und der Bohrung 260- sowie die anschließende Verdrehung des ausgestreckten Armes 244 entweder im Zeigersinn oder im Gegenzeigersinn um die Achse des Zapfens 246 sowie das nachfolgende Ineingriff-" bringen von Plunger 256 mit einer der Bohrungen 262, 258, falls dies für bestimmte medizinische Vorgänge gewünscht werden sollte. -
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Im folgenden soll vor allem auf die Fig. 1,2, 3 und eingegangen werden. Ein Schwenkzapfen-Tragorgan 266, das an Schiene 16 befestigt ist, trägt mittels'eines Zapfens 270 eine Verbindungslasche 268. Das andere Ende der Verbindungslasche 268 ist mittels eines weiteren Zapfens 272 an einen herabhängenden Arm 274. über eine Lasche 276 angeschlossen, die ihrerseits einen zweiten Armteil 278 hat. Oberhalb ..der Lasche 268 befindet sich ein Hebel 280, der einen ersten Hebelarm 282 aufweist, der zwischen seinen entgegengesetzten Enden mittels eines Schwenkzapfens 32 schwenkbar befestigt ist und um die Drehachse 48 der Plattformeinrichtung 46 verdreht werden kann. Dem frei schwingbaren Ende des Hebelarmes 282 gegenüber befindet sich ein relativ . kurzer, abgesetzter Armteil 284, der durch starre Verbindung einen relativ langen Armteil 286 trägt. Ein Schwenkzapfen 288 verbindet das andere Ende des langgestreckten Armes 286 mit der Lasche 276.
Die Plattformeinrichtung 46 trägt einen Anschlagstift 290, dem eine axial einstellbare Anschlagschraube 292 zugeordnet ist, die von dem schwingbaren Ende des Armteiles von Hebel 280 getragen ist.
Wie man aus den Fig. 1 bis 3 erkennt, trägt Arm 278 der Lasche 276 einen Tragkörper 294.
Bei der bevorzugten Ausführungsform definieren Hebel 268, Lasche 276, Hebel 280 und die Trageinrichtung 266,' Basiselement 16 und Tragblock 28 gebildete Baueinheit eine Vier-Stab-Verbindung, und zwar ein Parallelogramm, wobei der Abstand zwischen den Achsen der Zapfen 272 und 288 im wesentlichen gleich dem Abstand zwischen der Achse des Zapfens 270 und der Achse 48 ist. Außerdem
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ist der Abstand zwischen den Achsen der Zapfen 272 und im wesentlichen derselbe wie der Abstand zwischen der Achse des Zapfens 288 und der Achse 48. Befindet sich Cephalostat 10 in seiner normalen horizontalen Position, wie in Fig. 3. veranschaulicht, so fluchten die Achsen der Zapfen 288 und 272 vertikal miteinander, sowie auch die Achse 48 in Bezug auf die Achse des Zapfens 270.
Wie man aus den Fig. 1 und 3 sieht, weist Tragkörper eine Durchgangsbohrung 2 96 auf, die von oben gesehen also in Fig. 1 - in Bezug auf Achse 134 in der Größenordnung von 18 Grad geneigt ist. Somit schneidet sich Achse 298 der Bohrung 296 scheinbar mit Achse 134 an der zuvor erwähnten Schnittstelle 198. Achse 298 befindet sich vorzugsweise unter einem sogenannten Compound-Winkel. Betrachtet man den Gegenstand von Fig. 1, so ist Achse 298 in der Größenordnung von 18 Grad gegen die Gehörachse 134 geneigt; betrachtet man den Gegenstand jedoch in Bezug auf die Fläche 136, so ist Achse 298 vorzugsweise in der Größenordnung von 8 Grad geneigt. Hierdurch verläuft Achse 298 oberhalb der Gehörachse 134, und zwar derart, daß Achse 298 durch die scheinbare Schnittstelle 198 hindurchläuft; der Abstand beträgt, wie zuvor erwähnt, etwa 1,0 cm oberhalb der Gehörachse 134. Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel ist Achse somit co-linear zur Achse 196 (Fig. 1). Die genannten, bevorzugten Winkel der Achsen 196, 298 und 190 sowie die daraus resultierenden, scheinbaren Schnittstellen 192 und 198 haben in der Praxis besonders gute Umrisse des anatomischen Aufbaus des Patienten in der K-iefergegend erbracht.
Lasche 276 zwischen den Armabschnitten 274 und 278 ist ja funktional fest. Wird Hebelarm 280 (das beschriebene Parallelogramm oder die Vier-Stab-Verbindung in Fig. 3 umfassend) um die Achse 48 verschwenkt, so verändern sich weder die Haltung oder Lage des Tragkörpers 294 noch
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der Achse 298, sondern behalten das zuvor beschriebene Verhältnis zur Gehörgangachse 134 bei.
Wie man aus den Fig. 1 bis 7 erkennt, ist die horizontale Platte 24 mit einer Aussparung 25 versehen, in Fig. 1 strichpunktiert dargestellt, und im Aufriß in Fig. 4 gezeigt. Platte 138, die die Bezugsfläche 136 aufweist, ruht oberhalb Platte 24 auf Abstandshaltern 300 und 302, die sowohl an Platte 24 als auch an Platte 138 befestigt sind, beispielsweise durch Zementierung. Die Abstandshalter 300 und 302 sind derart gestaltet und angeordnet, daß sie einen gewissen Höhenabstand von der Bezugsfläche 136 zu dem zu belichtenden Röntgenfilm einhalten. Die strichpunktierten Linien 304 und 306 in Fig. 5 deuten eine Röntgenfilm-Kassette an. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist der Abstand zwischen den Seitenelementen 16 und 18 sowie auch der Abstand zwischen Grundplatte 14 und Fläche 168 der Platte 24 derart gewählt, daß die Röntgenfilm-Kassette 304-306 eingeschoben werden kann.
Wie man aus den Fig. 3 bis 7 erkennt, können zwischen Basisplatte 14 und den jeweiligen Seitenelementen 16 und 18 entsprechende Abstandhalter 308, 310, 312 und vorgesehen werden. Die Basisplatte 14 sowie die Abstandshalter 308, 310, 312 und 314 können an den Schienen 16 und 18 befestigt werden, beispielsweise durch Schrauben, oder durch Zement.
Im folgenden soll vor allem auf die Fig. 11 und 12 eingegangen werden, aber auch auf die Fig. 1 bis.5. Gelegentlich kann es wünschenswert sein, den Cephalostaten 10 in Bezug auf die Tischfläche 310, auf welcher der Patient liegt', zu neigen, um entweder den Körper des Patienten
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in die richtige Lage zu bringen, oder sonstigen medizinischen Umständen gerecht zu werden. Dies wird bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung durch ein Paar axial gleitbarer Pfosten 318 und 320 in die Praxis umgesetzt, die von seitlichen Schienen 16 und 18 geführt sind. Sind, diese Einstellelemente 318und 320 voll eingefahren, so wie beispielsweise in den Fig. 2 bis 5 dargestellt, so ist die Bezugsfläche 136 parallel zur Tischfläche 310. Natürlich sind auch andere Einstellmittel denkbar. Wie man aus Fig. 2 wahrscheinlich am besten erkennt, ist Einstellelement 318 mit einer Reihe von Aussparungen 322, 324, 326 versehen, während Justierelement 320 in ähnlicher Weise eine Reihe von Nuten oder Aussparungen 328, 330 und 332 aufweist. Eine federbelastete Plunger-Einrichtung mit einem Plunger-Kontrollknopf 334 ist von einem Seitenelement 13 in einer solchen Position getragen, daß die Wirkungslinie sich mit■dem Justierorgan 318 schneidet. In gleicher Weise ist eine zweite federbelastete Plunger-Einheit vorgesehen. Diese umfaßt einen Plunger-Kontrollknopf 336 und ist von einem Seitenelement 18 in einer Position gehalten, daß sich ihre Wirkungslinie mit dem Justiefelement 320 schneidet. (Die Einzelheiten einer solchen Plunger-Einheit sind nicht näher dargestellt,' da allgemein . bekannt.) Ein sich quer erstreckender Anschlag 338 ist an den beiden Justierelementen 318 und 320 befestigt, um gleichförmig-mit diesen bewegbar zu sein.
Wann immer Cephalostat 10 aus der in Fig. 4 dargestellten Position in eine geneigte Position verbracht wird, gemäß der Fig. 11 und 12, so braucht man lediglich die Plungerknöpfe 334 und 336 nach außen zurückzuziehen und den Anschlag 338 um den gewünschten Abstand abzusenken, der beispielsweise dann gegeben ist, wenn die
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Nuten oder Aussparungen 326 und 332 mit den .Wirkungslinien der Plungerteile fluchten, von welchen die Plunger-Knöpfe 334 und 336 einen Teil darstellen. Sollte dies die gewünschte Neigung sein, so wird zu diesem Zeitpunkt der federbelastete Plunger des Kontrollknopfes 334 durch die Nut 326, und der federbelastete Plunger des Knopfes 336 von Nut 332 aufgenommen. Dies ist in einer vereinfachten Darstellung durch einen Plunger-Bereich wiedergegeben, der von Nut 332 der Justiereinrichtung 320 in Fig. 11 aufgenommen ist. Während Cephalostat 10 somit wahlweise geneigt wird, enthält er gleichwohl die Röntgenfilm-Kassette, durch die strichpunktierten Linien 304 und 306 in Fig. 12 veranschaulicht. Dabei wird die Kassette parallel zu und in einem vorbestimmten Abstand entfernt von der Bezugsfläche 136 der Platte gehalten.
Wie zuvor beschrieben, ist der obere Arm 204 der sich insgesamt vertikal erstreckenden Stütze 200 an wenigstens drei wählbaren Positionen verschwenkbar, von deren eine in den Fig. 2 bis 5 dargestellt ist (in den Fig. 6 und 13 fragmentarisch dargestellt). Eine zweite ausgewählte Position ist in Fig. 14 wiedergegeben. Hierbei befindet sich das federbelastete Plungerelement 214 mit der Bohrung 210 in Eingriff (siehe Fig. 4). Dies führt dazu, daß Arm 204 derart geneigt ist, daß die Achse der Bohrung 248 in Fig. 1 (durch Achse 342 in Fig. 14 veranschaulicht) unter einem Winkel in der Größenordnung von 8 Grad in Bezug auf die Bezugsfläche 136 geneigt ist. Dieser Winkel bringt es mit sich, daß die Achse 342 senkrecht zu einer Röntgenfilm-Kassette verläuft, wenn die Kassette zwischen den Positionierungsarmen 114 und 124 eingefügt ist; dabei liegt der untere Teil der Kassette an der erhobenen Kante 27 der Bezugsplatte 138 an, während der obere Teil der Kassette an Führung 56 anliegt, wodurch die Kassette unter einem Winkel in der Größenordnung von 8 Grad gegen die vertikale und gegen die Tragein-
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richtung 45 geneigt ist. In Fig. 1 betrachtet erkennt man, daß die Achse 342 sich in der mittel-saggitalen Ebene befindet.
Bei der bevorzugten Ausführungsform ist die Stütze vom linken Teil des Cephalostaten (in Fig. 1 gesehen) abnehmbar und an der rechten Seite befestigt. Wie man aus den Fig. 1 und 13 erkennt, wird dies durch Einsetzen von Stiften .344 und 346 in Element 202 der Trageinrichtung 200 bewirkt (beispielsweise durch Preßsitz). Dem Seitenelement 16 sind Aussparung 348 und 350 angeformt, um die Stifte 344 und 346 relativ stramm,, aber immer noch gleitbar aufzunehmen. Seitenelement'16 weist eine Bohrung 352 auf, die mit einer Gewindebohrung 354 in Element 202 fluchtet. Der Abstand zwischen der Achse des Positionierstiftes 344 und der Achse der Bohrung 352 sowie der Gewindebohrung 354 sind wesentlich kleiner als der Abstand zwischen der Achse der Bohrung und der Gewindebohrung sowie der Achse des Positionierstiftes 346. Es wird insbesondere auf Fig. 13 verwiesen. Wie man dort erkennt, erstreckt sich durch die Bohrung 352 eine Schraube (mit Rändelkopf) 356. Hiermit wird die Trageinrichtung 200 dichtend an Seitenelement 16 befestigt.
Schiene 18 gemäß Fig. 1 ist in ähnlicher Weise mit Bohrungen 360 und 362 versehen, wie auch mit einem Kanal 364 (clearance passage). Montiert man die Trageinrichtung 200 von der linken Seite ab (Element 16) und baut sie wieder an der rechten Seite an (Element 18), so wird Positionierstift 346 von Kanal 362 satt, aber immer noch gleitbar aufgenommen. Positionierstift wird in gleicher Weise von Bohrung 360 aufgenommen, und Bohrung 364 fluchtet mit Gewindebohrung 354, so daß
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Schraube 356 wiederum die Trageinrichtung 200 befestigen kann, dieses Mal an der rechten Seite des Gephalostaten 10. Die Gewindebohrung ist näher am Positionierstift als an Positionierstift' 346; die Bohrungen 352 und 364 sind in gleicher Weise näher an den Bohrungen 348 und 362. Diese beiden Tatsachen erlauben das Montieren der Trageinrichtung 200 an der Basis 12 nur auf eine einzige Weise, wobei die Möglichkeit ausgeschlossen wird, daß beim Vertauschen der Seiten der Trageinrichtung 200 die Trageinri.chtung nach hinten zu (also falsch) wieder zusammengebaut würde. Dies umfaßt selbstverständlich eine Polarisierungs-Einrichtung.
Die Stützplatte 138 für den Kopf des Patienten und zum Definieren einer Bezugsebene 136 ist vorzugsweise recht dünn und besteht aus Plexiglass oder dergleichen. Hierdurch wird soweit wie möglich und praktikabel die Attenuation der Röntgenstrahlung bezüglich des Filmes 304-306 unterhalb des Kopfes des Patienten vermindert.
Bei der bevorzugten Ausführungsform weist die Platte ferner eine Anzahl von Bohrungen auf, nämlich.die Bohrungen 366, 368, 370 und 372 - siehe Fig. 1. Diese Bohrungen dienen zum Aufnehmen von Zapfen 374, 376 des Grundkörpers 378 einer Nackenstütze 380, siehe Fig. 15, 16 und 17. Diese Bohrungen 366, 368, 370 und .372 erlauben eine Anpassung an die Größe des Kopfes des Patienten. Die Wahl der Zapfen 374, 376 hingegen hängt in erster Linie vom Alter des Patienten und dem Krümmungsmaß des rückwärtigen Teiles des Nackens am Schädelansatz ab. Bei Verwendung des Zapfens 376 ist der Grundkörper 378 natürlich höher als bei Verwendung des Zapfens 374.
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Cephalostat 10 vermag Röntgenfilm-Kassetten wie folgt aufzunehmen: (a) an der Stelle 326, und zwar in den Fig. 1 und 2· gesehen auf der linken Seite durch die vertikale Tr.ageinrichtung 200, oder auf der rechten Seite, ebenfalls durch die Trageinrichtung 2.00, wenn auf diese Seite überführt; (b) die geneigte Röntgenfilm-Kassette, wie zuvor beschrieben, getragen von der Plattenkante 27 und der Führung 56; und (c) die untere Kassette 304i 306 (siehe Fig. 5 und 12) sieht die Anordnung eines zusätzlichen Mittels vor, womit eine zusätzliche Röntgenfilm-Kassette eingesetzt werden kann. Wie man vor allem aus Fig. 1 erkennt, ist die Tragplatte 138 mit Führungen. 382 und 384 versehen, die als Langlöcher ausgebildet sind. Sie dienen in erster Linie dazu, den Halter 386 zu führen und damit die Röntgenfilm-Kassette in einer bestimmten, einstellbaren Position zu halten.
Die bevorzugte Ausführungsform eines solchen Halters 386 läßt sich am besten aus den Fig. 18 - 22 erkennen. Dort sieht man, daß der Halter aus einem Paar Plexiglass-Wänden 388, 390 besteht ( aus Wand 388 ist ein Teil . xtfeggebrochen)·, die parallel miteinander angeordnet sind,.und die gemeinsam eine L-förmige Leitplatte 392 zwischen sich tragen. Die Kanten 394 und 396 der Bleiplatte 392 bilden gemeinsam ein Fenster 398.·
Ein erster, im wesentlich vertikal sich erstreckender stabförmiger Anschlag 400 ist von der in Fig. 18 linken Kante der Plexiglass-Wand 388 getragen, desgleichen ein zweiter, ebenfalls vertikaler Anschlagstab 402. Eine Schraube 403 ist durch Anschlag 400 im Bereich von deren oberem Ende (in Fig. 19 gesehen) hindurchgeführt und in Anschlagstab 402 eingeschraubt. Ein Abstandhalter, der die Stärke der Bleiplatte 392 hat, befindet sich zwischen den Wänden 388 und 390, und zwar oberhalb der Bleiplatte 392. Dieser Abstandhalter 404 ist an den beiden Wänden 388, 390 festgeklebt oder festzementiert
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Da Abstandhalter 404 die oberen rechten Bereiche (in Fig. 18 gesehen) fest miteinander verbindet, wird die Bleiplatte beim Anziehen der Schraube 403 zwischen den Wänden 388 und 390 festgeklemmt.
Ein erster horizontaler Anschlag 406 ist von der unteren Kante (in Fig. 18 gesehen) der Plexiglass-Wand 388 getragen, während ein zweiter horizontaler Anschlag in gleicher Weise von der unteren Plexiglass-Wand 390 getragen ist. Wie man am besten aus Fig. 18 erkennt, liegt dieser Anschlag 406. (den man auch Basiselement nennen könnte) an seinem linken Ende an dem vertikalen Anschlag 400 an. Seine untere Fläche 410 ist mit der unteren Kante 412 der Wand 388 ausgerichtet. Die innere Fläche 410 des Basiselementes 406 befindet sich mit der äußeren ebenen Fläche von Wand 388 im Eingriff.
In gleicher Weise liegt Basiselement 408 an ihrem linken Ende an dem vertikalen Anschlag 402 an und fluchtet mit seiner unteren Fläche 416 mit der unteren Fläche von Wand 390. Die innere Fläche 420 des Basiselementes befindet sich mit der äußeren ebenen Fläche von Wand in Eingriff. ■
Basiselement 406 ist an dem vertikalen Anschlag -400 durch Schrauben 422 befestigt. Basiselement 408 ist an Anschlag 402 durch Schrauben 424 befestigt. Durch das Basiselement sind ferner Schrauben 426 und 428 quer hindurchgeführt und in das gegenüberliegende Basiselement 408 eingeschraubt. Beim Anziehen der Schrauben 426 und 428 spannen die Basiselemente 406 und 408 die Plexiglass-Platten 388 und 390 zusammen und klemmen damit den unteren Bereich der Bleiplatte 392 zwischen sich ein.
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Das vertikale Anschlagelement 400 und das Basiselement haben entsprechende Anschlagflächen 430 und 432, die gemeinsam Positionierflächen für eine hiervon zu tragende Röntgenfilm-Kassette bilden. Außerdem haben das vertikale Anschlagelement 402 und das Basiselement 408 entsprechende Anschlagflächen 434 und 436, die ebenfalls miteinander zusammenarbeitende Positionierflächen für eine Röntgenfilm-Kassette bilden und diese tragen.
Die Anschlagelemente 400 und 402 sind jeweils mit Laschen 338 und 440 in ihren oberen Bereichen versehen. Diese Laschen sind beispielsweise festgeklebt oder festzementiert. In den Fig. 18 und 19 gesehen, erstrecken sie sich nach rechts und ragen wesentlich über die Positionierflächen 430 und 434 hinaus. Die Anschlagelemente 406 und 408 sind ebenfalls mit Laschen 442 und 444 versehen, die an den Basiselementen 406 und 408 ebenfalls befestigt sind. Jede Lasche 442 und 444 erstreckt sich wiederum deutlich über die jeweiligen Positionierflächen 432 und 436 nach oben hinaus - in den Fig. 18, 21 und 22 gesehen.
Die Innenflächen 446 und 448 der Laschen 438 und 442 sind vorzugsweise coplanar, desgleichen wie die inneren Flächen 450 und 452 der Laschen -440 und 444.
Die Basiselemente 406 und 408 sind jeweils mit Gleitführungen 454 und 456 versehen, die miteinander fluchten und demgemäß senkrecht zu den folgenden Ebenen verlaufen: 446, 448; 450, 452; den entsprechenden Ebenen der Platten 388 und 390. Die jeweilige wirksame Breite der Führungen 454 und 456 ist derart bemessen, daß die Führungen in den Schlitzen 382 und 384 gleitend aufgenommen werden können - siehe Fig. 1. Sämtliche die
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Trageinrichtung 386 bildenden Elemente, ausgenommen die Bleiplatte 390 und die verschiedenen Schrauben, können aus transparentem Werkstoff sein.
Im folgenden soll besonders Bezug genommen werden auf die Fig. 1 und 18 bis 22. Es kann eine normal große Röntgenfilm-Kassette verwendet und an den Positionierflächen 430 und 432 angelegt werden, und zwar zwischen Platte 388 und den zugeordneten Flächen 446 und 448; die Kassette kann auch an die Positionierflächen 434, 436 sowie zwischen die Positionierflächen 450 und 452 angelegt werden. Es kann beispielsweise angenommen werden, daß der rückwärtige Teil des Kopfes des Patienten an der Bezugsfläche 136 (Fig. 1) anliegt und daß ein Positionierarm 114, 124 etwas nach innen verschoben wurde, um die Gehörkanal-Lokatoren 122 und 132 in die Gehörgänge des Patienten einzuführen. Der Röntgenfilm-Kassettenträger 386 wird sodann mittels der Federn 454 und 456 in den Schlitz 382 eingeschoben. Die unteren Flächen 410 und 416 der betreffenden Basiselemente 406 und ruhen nunmehr auf der Bezugsfläche 136. Träger 386 ist nunmehr derart ausgerichtet, daß die vertikalen Anschlagelemente 400 und 402- näher bei der schwenkbar gelagerten Trägereinrichtung 460 liegen. In der Praxis wird die Röntgenfilm-Kassette derart eingelegt, daß sie an den Flächen 434 und 436 positioniert ist, womit sich die Bleiplatte 404 an der richtigen Stelle befindet. Der einzige Bereich des Röntgenfilmes, der durch die Bleiplatte nicht abgeschirmt ist, ist das Fenster 398, das etwa ein Viertel der gesamten, belichtbaren Röntgenfilmfläche ausmacht.
Bei der bevorzugten Ausführungsform ist der Filmkassettenträger 386 so weit zur gegenüberliegenden Seite des Anschlagelementes 400 verschoben, anliegend an Positionier-
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arm 114, wie in Fig. 3 veranschaulicht. Nun schneidet sich die Gehörachse 134 mit dem Fenster 398 und damit auch mit belichtungsfähiger Filmfläche an ein und derselben Stelle; beim Röntgen kommt daher der betrachtete anatomische Bereich innerhalb des Umrisses des Fensters 398 zu liegen.
Zum' Zwecke der Veranschaulichung werde ferner unterstellt, daß die Röntgenfilm-Kassette willkürlich in vier imaginäre Quadranten unterteilt ist, nämlich die Quadranten A, B, C und D, so wie in Fig. 23 im Uhrzeigersinn umlaufend dargestellt. Ferner werde unterstellt, daß ein Quadrant A gerade eben belichtet wurde, sich aber noch im Bereich des Fensters 398 befindet. Soll eine weitere Aufnahme τοη derselben anatomisch interessierenden Stelle gemacht werden, und zwar entweder unter demselben oder unter einem anderen Belichtungswinkel, so kann der Kopf des Patienten in derselben Position verbleiben; die Röntgenfilm-Kassette wird ■ vom Träger 386 entnommen und verdreht, so daß ein noch unbelichteter Quadrant C in die Fenstefläche 398 zu liegen kommt. Sodann wird die Aufnahme gemacht. Nun muß die zuvor genannte Filmfläche A in den genannten Bereich C verbracht werden; der Bereich B wird nunmehr dorthin verbracht, wo sich in Fig. 23 der Bereich D befindet. Der zuvor D benannte Bereich wird nunmehr dahin verbracht, wo sich in Fig. 23 der Bereich B befand. Demgemäß ist es bei einer solchen Röntgenfilm-Kassette möglich, den Träger oder Halter 386 dahingehend zu verwenden, daß man zwei Belichtungen vom linken Teil des Kopfes des Patienten machen kann (tempofomandibular joint).
Der Kopf des Patienten befindet sich nach wie. vor in seiner Ausgangsposition. Der Träger 386 kann nunmehr zur rechten Seite des Kopfes des Patienten verbracht werden, wobei die Feder 384 mit der Nut in Eingriff gebracht
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SO
wird, diesmal mit dem Positionierarm 124. Dieselbe Kassette wird sodann überführt, so daß sie von den Flächen 430 und 432 gehalten wird, wobei wiederum der Bleischirm zwischen sie und die Röntgenstrahlenquelle gelangt. Dadurch gelangen die zuvor genannten Bereiche D oder B in eine Position, so daß sie dem Fenster 398 gegenüberliegen. Eine erste Belichtung des rechten Bereiches der interessierenden Stelle des Patienten läßt sich nun dadurch vornehmen, daß der derart definierte Filmbereich in das Fenster 398 gelangt. Wird eine zweite Belichtung gewünscht, entweder unter demselben oder unter einem anderen Winkel, so wird die Filmkassette erneut verdreht, und zwar derart, daß der diagonal gegenüberliegende und unbelichtete Filmbereich dem Fenster 398 gegenüberliegt . Nun kann eine zweite Belichtung vorgenommen werden. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, daß es durch Anwendung des Trägers 386 möglich ist, vier voneinander verschiedene Belichtungen auf einem Film vorzunehmen. Man kann nunmehr die Bilder sehr rasch miteinander vergleichen und spart damit noch Filmkosten.
Die Fig.-24 und 25 veranschaulichen in vergrößertem Maßstab Mittel, mit welchen sowohl die gewählte Ausrichtung als auch der gewählte Abstand von der Strahlungsquelle ermittelt werden können ( um die gewünschte Vergrößerung zu erhalten). Die Fig. 24 und 25 sind üblicherweise anwendbar auf die Haltekörper 294, 186 und 184 mit ihren zugehörenden Bohrungen - siehe beispielsweise Fig. 1. Weiterhin zeigen die Fig. 24 und 25 alternative Anordnungen. Zum Zwecke der Orientierung sei unterstellt, daß die in Fig. 24 dargestellte Ansicht im wesentlichen coplanar oder parallel zur Stirnfläche 360 des Haltekörpers 294 in Fig. 1 ist, gesehen in Richtung auf den Zapfenträger 46.
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5" A -3-5" ■
Die erste Meß- und Ausrichteinrichtung 462 (primary gauging and alignment means) umfaßt beispielsweise einen zylindrischen Körper 464 mit einem axialen, ebenfalls zylindrischen Fortsatz 466 in seinem linken Teil (in Fig. 24 gesehen), ferner eine quadratische Anschlagplatte 468 an seinem rechten Ende. Diese erste Meß- und Ausrichteinrichtung 462 kann,fallsein Zwischenglied 470 nicht verwe ndet wird, unmittelbar an Tragkörper 294 angeschlossen werden, und zwar durch Einstecken des . axialen Zapfens 466 in die Bohrung 296, womit die wirksame Gesamtlänge oder der Abstand L zu Punkt 198 (siehe Fig. 1 bis 4) bekannt wäre, wie auch der Abstand von Punkt 198 und der interessierenden anatomischen Struktur zum zugeordneten Röntgenfilm. Hierbei wird sichergestellt, daß die gewünschte Vergrößerung nach Anordnen der Röntgeneinrichtung 472 - strichpunktiert dargestellt auf Platte 468 aufliegt und mit Achse 476 der Einrichtung 462 fluchtet, und damit auch mit Achse 298.
In manchen Fällen kann es erwünscht sein, daß das Bild unter einem anderen Winkel als jenem durch die Achse ermittelten erscheint. In einem solchen Falle wird das Zwischenelement 470 verwendet. Element 470 umfaßt einen Körper 478, der an seinem oberen Ende - in Fig. 24 gesehen - einen Positionierstift 482 aufweist, der gleitend in Bohrung 296 des Haltekörpers 294 passt. Körper 478, der eine leicht gekrümmte, äußere Fläche 480 hat, weist eine Mehrzahl von Durchgangsbohrungen 484, 486, 488, 490, 492, 494, 496 und 498 auf. Deren Achsen sind vorzugsweise unter einem Winkel von 3 Grad von Achse zu Achse gegeneinander geneigt. Liegt Achse 298 beispielsweise auf 0 Grad, so würde Achse 500 relativ hierzu unter 3 Grad verlaufen, Achse 502 unter 6 Grad, Achse unter 9 Grad, Achse 506 unter 12 Grad, Achse 508 unter
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15 Grad, Achse 510 unter 18 Grad, Achse 512 unter 21 Grad und Achse 514 unter 24 Grad. Die Meß- und Ausrichteinrichtung 462 kann in eine ausgewählte der Bohrungen 484 bis 498 des Zwischenelementes 470 eingesetzt werden, und zwar mittels des genannten Zapfens 466. Je nach der ausgewählten Bohrung nimmt die Achse 476 der Einrichtung 462 eben jenen Neigungswinkel der Achse der ausgewählten Bohrung ein. Wird Konus 472 der Röntgeneinrichtung sodann an die Fläche 474 von Platte 468 angelegt und mit Achse 476 ausgerichtet, so erzeugt sie eine Strahlung unter demselben Winkel wie die genannte Achse der ausgewählten Bohrung. Sämtliche dieser Achsen 500 bis 514 verlaufen durch Punkt 198.
Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist Tragkörper 294 an seiner. Fläche 460 eine Reihe von Gradeinteilungen 516 auf* von denen die Gradeinteilung 518 als Nullmarkierung dient. Eine Numerierung ist selbstverständlich ebenfalls möglich. In Zusammenarbeit hiermit kann das Zwischenglied mit einer Bezugslinie 520 oder einem sonstigen geeigneten Indikator versehen sein. Fluchtet diese Bezugslinie 520 mit dem Indikator 518 der Anzeigeeinrichtung 516, so befindet sich das Zwischenelement in vertikaler Lage. Eine solche Einrichtung erlaubt das Verdrehen des Zwischenelementes 470 um die Achse 298 von Bohrung 296 (oder die Achse des Zapfens 482) in eine ganz bestimmte, ausgewählte Winkelposition, beispielsweise durch das Fluchten der Bezugslinie 520 und einen ausgewählten Indikator 516. Hat man auf diese Weise einen bestimmten Winkel für das nachfolgende Röntgen ausgewählt, so lassen sich die Ablesungen unter verschiedenen Einstellungen aufzeichnen. Falls gewünscht, kann derselbe Belichtungswinkel zu einem künftigen Zeitpunkt wieder hergestellt werden, um beispielsweise den sich anschließenden Heilungsprozess zu erfassen. Es versteht
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sich, daß der Konus 472 der Röntgeneinrichtung ungeachtet des gewählten Winkels in eine mit der Meß-Ausrichteinrichtung 462 ausgerichtete (gegenüberliegende) Lage verbracht wird, wie zuvor beschrieben.
Wie bereits .erwähnt, zeigen die Fig. 24 und 25 eine typische Anordnung und Ausbildung des.erfindungsgemäßen Gegenstandes in Bezug auf die Elemente 186 und 184 (siehe Fig. 1 und 4) sowie deren Achsen 194 und 190. In Bezug auf diese Elemente kann auch das Meß- und Ausrichtelement 462 unmittelbar an die -Elemente 186 und/ oder 184 angeschlossen sein, gegebenenfalls auch unter Zwischenschaltung des Zwischenelementes 470.
Es werde zunächst unterstellt, daß das Zwischenelement sowie die Meß- und Ausrichteinrichtung 462 in der in Fig. 24 dargestellten Weise zusammengebaut sind, ferner daß Konus 472 der Röntgeneinrichtung sauber an der Fläche 474 anliegt und ausgerichtet ist. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird zu diesem Zeitpunkt die Vier-Stab-Verbindungseinrichtung (bestehend aus den Elementen 286, 278, 288, 276, 272, 268, 32 und 270).aus der Position verschwenkt, so daß sich diese Einrichtung nicht mehr zwischen der Röntgenquelle und dem Röntgenfilm befindet. Wie man aus den Fig. 24, 3 und 26 erkennen kann, läßt sich dies lediglich durch Verschwenken der Vier-Stab-Verbindung oder des Parallelogrammes im Gegenzeigersinne bewerkstelligen, so wie in Fig. 3 erkennbar, und zwar so lange, bis die Verbindungseinrichtung die beispielsweise in Fig. 26 dargestellte Position einnimmt. Bei diesem Verschwenken wird Konus der Röntgeneinrichtung selbstverständlich nicht aus seiner ausgewählten Lage verbracht.
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Wenn auch nicht zeichnerisch dargestellt, so kann die Parallelogramm-förmige Vier-Stab-Verbindung gemäß Fig. (bestehend aus den Elementen 36, 148, 182, 178, 176, und 174) dennoch aus ihrer Position verschwenkt werden, also aus der Fluchtlinie zwischen der Röntgenstrahlenquelle und dem zugeordneten Röntgenfilm, und zwar durch eine Verdrehung im Gegenzeigersinne um die Schwenkzapfen 36 und 174, so daß sie die in Fig. 26 dargestellte Position einnimmt.
Im folgenden soll insbesondere auf die Fig. 1, 27, 28 und 29 eingegangen werden. Der Schwenkzapfen 182 dient nicht nur als einer der Zapfen, den das Parallelogramm (Elemente 156, 178, 172) umfaßt, sondern dient auch als Zwischenlehre oder Meßeinrichtung. Zapfen 182 weist eine innere und eine äußere Mantelfläche auf, die zueinander konzentrisch sind. Zapfen 182 ist über seine ganze Länge hinweg axial in jegliche beliebige Position verschiebbar. Wie man aus Fig. 1 erkennt, nimmt das Ende 522 des Zapfens 182 einen wesentlichen Abstand zur Verbindungseinrichtung 172 ein, während das entgegengesetzte Ende 524 von Positionierarm 124, und das rechte Ende 526 (in Fig. 1 gesehen) von Gehörganglokator 132 ist. Die axiale Länge des Zapfens 182 kann beliebig gewählt werden. Beim gewählten Ausführungsbeispiel liegt sie in der Größenordnung von 5,25 Zoll.
Aus Fig. 4 erkennt man, daß die Achse des Zapfens 182 mit der Gehörgangachse 134 zusammenfällt, definiert· durch die Gehörganglokatoren 122 und 132. Dieses Verhältnis wird auch dann beibehalten, wenn der Zapfen 182 axial verschoben wird.
Zur Erläuterung und unter Bezugnahme auf die Fig. _1 und 27 sei unterstellt, daß der Kopf eines Patienten
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5 if 3* ...
an der Bezugsfläche 136 anliegt, und daß durch Verstellen der Einstellknöpfe 104 und 142, wie zuvor beschrieben, die Gehörganglokatoren 122 und 132 in dem jeweiligen Gehörgang des Patienten plaziert werden. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, daß im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispieles der Abstand-anzeigende Index 528 vorzugsweise an der oberen Fläche von Führung (Fig. 1) angeordnet ist, um den Abstand anzuzeigen, um welchen die Positionierarme 114 und 124 (und damit auch die Punkte 192 und 198) auseinanderliegen;.zur mittel-saggitalen Ebene beträgt der Abstand.die Hälfte. Fig. 27 veranschaulicht die saubere Positionierung des Lokators 132 im Gehörgang. Für· praktische Zwecke kann ein ganz bestimmter axialer Punkt 530 auf dem Gehörganglokator 132 als Mittel in der Ebene definiert werden, die die sogenannte tempor-mandibulare Verbindung bildet. Demzufolge wird zwischen Punkt 530 und dem Ende 524 (Fig. 27) eine Dimensionskonstante gebildet (das Gleiche kann natürlich auch mit dem linken Gehörgang-Lokator 122 vorgenommen werden). Dies führt zu einer Dimensionskonstante L4. Der Abstand zwischen Röntgenfilm 236 und Punkt 532 läßt sich durch die Gradeinteilungen 528 ermitteln. Kennt man diesen Abstand, so läßt sich die Länge L3 zur Strahlenquelle leicht errechnen, um den gewünschten Vergrößerungsgrad bei der Filmbelichtung zu ermitteln. Zur Vereinfachung der Darstellung ist eine Meß- oder Lehrstange 532 so dargestellt, als wäre sie über ihre gesamte axiale Länge gleich der gewünschten Dimension L3 vom Ende 522 des Elementes 182 zum rechten oder freien Ende 534 von Stab 532. Stab 532 ist mit einem Anschlagflansch 536 versehen, der am Ende 522 von Element 182 anliegt, während ein Teil des Stabes 532 gleitend in Hülse 182 aufgenommen werden kann. Die Meßeinrichtung 532 kann axial
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ausfahrbar sein, um eben eine gewünschte Länge L3 anzunehmen; anschließend wird Konus 472 zum ausgefahrenen Ende verbracht und hierzu ausgerichtet.
Bei der in Fig. 27 veranschaulichten Ausführungsform ist Konus 472 der Strahlenquelle mit einem hülsenförmigen Adaptor 538 ausgerüstet, der wahlweise in Kombination mit Konus 472 benutzt werden kann. Benutzt man ihn, so liegt das freie Ende von Konus 472 an Platte 540 an, so daß der Abstand L5 zwischen dem anliegenden freien Ende des Konus 472 bis zum ausgefahrenen freien Ende des Adapters 538 ein konstantes Maß wird, das beim Bestimmen des Wertes der Vergrößerung von Abstand L3 in Betracht gezogen wird.
Wie man aus den Fig. 30 und 31 erkennt, umfaßt Adapter einen hülsenförmigen Hauptkörper 542, der von einem hülsenförmigen Stab mit einer lichten Weite von geringfügig weniger als dem Außendurchmesser 544 des Strahlenquellenkonus 472 herausgeschnitten ist. Aus der Wand dieses hülsenförmigen Stabes wird sodann ein Stück herausgeschnitten, so daß axial sich erstreckende Kanten und 550 entstehen. Ist der hülsenförmige Abschnitt etwas elastisch, so lassen sich die Kanten 548 und 550 im Sinne einer gegenseitigen Entfernung nach außen biegen, so daß Durchmesser 544 des Konus 472 von der zylindrischen Mantelfläche 552 des Adapters 542 aufgenommen werden kann, wie man aus den Fig. 30 und 31 erkennt. Werden die aufgeweiteten Kanten 548 und 550 wieder losgelassen, so klemmt Adapterkörper 542 den Adapter 538 zwischen der zylindrischen Fläche 544 des Konus 472 ein.
Aus Fig. 30, die eine Draufsicht auf den Adapter 538 darstellt, erkennt man einen sich quer erstreckenden
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Schlitz 554 mit Endflächen 556, 558 und Quer-Seitenflachen 560, 562. Ein zweiter Schlitz 564 mit den Endflächen 566 und 568 und Seitenwänden, die jeweils coplanar mit den Flächen 560 und 562 verlaufen, ist dem unteren linken Bereich (in Fig. 31 gesehen) des Adapterkörpers 542 eingeformt. Endfläche 566 ist coplanar mit Endfläche 558 und senkrecht zur Endfläche 568. Ein dritter, randoffener Schlitz 570 mit einer Endfläche 572 und Seitenwänden, die jeweils coplanar mit den Flächen 560 und 562 sind, ist im linken unteren Bereich (in Fig. 31) des Adapterkörpers 542 eingeformt. Endfläche 572 ist coplanar mit Endfläche 556.
Ein Anschlag 574 befindet sich im oberen Teil des Adapterkörpers 542. Sein linkes Ende - in Fig. 30 gesehen - erstreckt sich zur Hälfte quer über die Breite von Schlitz 554, zwischen den Querflächen 560 und 562 gemessen, so daß sich die untere Fläche 576 (in Fig. gesehen) dieses linken Endes dem Schlitz 554 gegenüber befindet. Der verbleibende Spaltraum zwischen Ende 578 des Anschlages 574 und Seitenfläche 560 ist genügend weit, um eine Abschirmplatte 580 aufnehmen zu können. Die Seitenflächen des zweiten und des dritten Schlitzes 564 und 570 sind zu den Querflächen 560 und 562 coplanar, so daß Teile der Abschirmplatte ebenfalls in jedem der Schlitze 564 und 570 aufgenommen werden können. Die Endfläche 568 des zweiten Schlitzes 564 dient als Anschlag, um an diesem Punkt eine weitere Abwärtsbewegung (in Fig. 31 gesehen) der Schirmplatte 580 zu verhindern. Liegt Schirm 580 damit an Endfläche 568 an, so hat die obere Kante 581 des Schirmes 580 genügend Freiheit, um unter der unteren Fläche 576 der Fortsetzung
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des oberen Anschlagteiles 574 hindurchzugehen. Ist Schirm 580 somit von den Schlitzen 554, 564 und 570 aufgenommen, und wird der Adapterkörper 542 auf die äußere zylindrische Fläche 544 des Konus 472 aufgebracht und axial hierauf verschoben, so gelangt das Ende 584 des Konus 472 schließlich zum Schirm 580 und schiebt und hält den Schirm 580 zwischen dem Ende 582 und der Querfläche 562, sowie auch gegen die jeweiligen coplanaren Seitenflächen der beiden Schlitze 564 und 570. Der Schirm ist damit gegen unbeabsichtigtes Verschieben durch die gegenüberliegende Anschlagfläche 576 verriegelt. Wie man am besten aus Fig. 31 erkennt, enthält der aus Blei bestehende Schirm 580 ein Fenster 584. Dieses ist im vorliegenden Falle rechteckig und zentral in Bezug auf die mittlere Strahlungsachse 586 angeordnet. Andere Anordnungen sind ebenfalls möglich. Außerdem können eine Reihe von Schirmplatten verwendet werden, die voneinander bezüglich Anordnung, Größe oder relativer Anordnung des jeweiligen Fensters 584 verschieden sind. Hierdurch wäre beispielsweise die selektive Anwendung einer aus der Mehrzahl von Schirmen für einen besonderen Röntgenvorgang möglich.
Der Konus 472 der Röntgeneinrxchtung trägt eine sich axial erstreckende Bezugslinie 588. Diese ist häufig von beträchtlicher Weite. Sie ist entweder auflackiert oder der Mantelfläche 544 eingeformt, wie man teilweise aus Fig. 27 erkennt und - gestrichelt - aus Fig. 30 (in Fig. 27 ist der Rest der Bezugslinie 588 in relativ starker gestrichelter Linie ausgeführt, da sich diese unter dem oberen Bereich des Adapterkörpers 542 befinden würde, man jedoch durch den Adapterkörper 542 hindurchsieht, als wäre dieser transparent). Die Bezugslinie 588 verbleibt stets im obersten Bereich der Mantelfläche 544,·
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ungeachtet der Position, in welche der Konus bewegt ist. Der Adapterkörper 542 hat eine Reihe von Bezugsmarken 590, 592, 594, 596 und 598, die ihm angeformt sind und die beim dargestellten Ausführungsbeispiel jeweils eine Winkelverdrehung des Adapterkörpers 542 in Bezug auf die zylindrische Fläche 544 des Konus und der Indexlinie 588 von null, 15, 30, 45 und 60 Grad entsprechen. Die Bezugslinien 590, 592, 594,. 596 und 598 sind somit selektiv in Bezug auf die Meßlinie 588 ausgerichtet; die Anzeige besagt, daß der Adapterkörper 542 jeweils um 15, 30, 45 oder 60 Grad aus der in den Fig. 30 und 31 dargestellten Position verdreht bzw. nicht verdreht ist.
Adapter 538 umfaßt ferner einen Halter 600, der dem Adapterkörper 542 angeformt sein kann. Halter' 600 umfaßt eine Hülse 602, deren Achse 604·parallel zur Achse 586 verläuft.
Aus Fig. 27 erkennt man, daß die innere Mantelfläche von Element. 6.02 derart bemessen ist, daß sie einen Ausrichtstab 608 eng umschließend aufzunehmen vermag. Teil 607 des Stabes 608 im Halter 600 kann gegen Verdrehung gesichert sein, was man hier nicht erkennt.
Stab 608 ist ferner mit Abstandslehren 610 und 612 ausgestattet , deren jede von Stab 608 getragen ist, und zwar dadurch, daß dieser Stab durch die Lehren hindurchgeführt ist. Die Lehren 610 und 612 sind mit Anschlagflächen 614 und 616 versehen, die entsprechend dem Außendurchmesser oder der äußeren Fläche des Meßstabes 532 gestaltet sind. Da die Anschlagflächen, gegen die der Meßstab 532 anliegt, zylindrisch sind, ist der Abstand zwischen Achse 134 und Achse 604 an diesem
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4*
Sitz derselbe wie der Abstand zwischen Achse 604 innerhalb des Halters 600 und der zentralen Strahlungsachse 586 (Fig. 31). Sobald die Messung L3 ausgeführt ist, wird der Röntgenkopf winklig und/oder seitlich so weit verstellt, bis die Abstandslehre 610 und 612 mit ihren Flächen 614 und 616 an Meßstab 532 anliegen, womit sichergestellt ist, daß die Zentralachse 586 der Röntgeneinrichtung mit der Gehörgangachse 134 fluchtet.
Wie man aus den Fig. 27 und 28 erkennt, wurde Adapter 538 um 15 Grad in Bezug auf Konus 472 verdreht. Demgemäß ist die öffnung 584 im Schirm 580 um 15 Grad geneigt, so wie in Fig. 28 dargestellt. Schirm 580 ist von quadratischem Außenumriß, so daß die öffnung 584 entweder so wie in Fig. 31 dargestellt angeordnet, sein kann oder um 90 Grad um die Achse 586 aus der in Fig. 31 dargestellten Position verschwenkt werden kann.
Betrachtet man die Fig. 27 bis 31 in Verbindung· mit den Fig. 4 und 11, so erkennt man, daß die Neigungsanzeige 620 von Arm 180 getragen ist. Die Anzeige 620 umfaßt eine Skala 622 mit einer Reihe von winklig angeordneten Indikatorlinien oder Gradeinteilungen, die von der Achse eines Schwenkzapfens 624 radial ausgehen; diese Achse 624 trägt freischwingend einen durch die Schwerkraft positionierten schwingfähigen Indikatorarm 626. Die einzelnen Winkel-Gradeinteilungen sind am besten mit Ziffern versehen, beispielsweise 0, 15, 30, 45 und 60, die die Größe der gegenüberliegenden Gradeinteilung anzeigen. Befindet sich der Cephalostat .10 in horizontaler Lage, so wie in Fig·. 4 gezeigt, so zeigt Indikatorarm direkt nach unten auf die Null-Position.
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Wie zuvor beschrieben und in Fig. 11 dargestellt, kann es jedoch notwendig sein, daß der Cephalostat gegen die Horizontale geneigt ist. In einem solchen Falle wird auch die Filmkassette bzw. die Kassetten unter denselben Winkel geneigt. Will man dann eine Aufnahme vornehmen, so ist die zu belichtende Fläche winklig verdreht gegenüber dem Film-Umriß. Die Verwendung des Adapters 538 sowie des Schirmkollinators'oder der Blende 584 vermeidet eine derartige Außerwinkligkeit des Röntgenfilms. Wird der Cephalostat 10 beispielsweise in die in Fig. 11 dargestellte geneigte Position verbracht, so zeigt der Indikatorarm 626 (Fig. 4) auf die Ziffer 15, was eine Neigung von 15 Grad bedeutet. In diesem Falle wird der in Fig. 27 veranschaulichte Vorgang ablaufen gelassen und der Adapter 538 entsprechend um 15 Grad relativ zu Konus 471 (in Fig. 27 dargestellt) verdreht, womit auch der Kollinator 584 um 15 Grad in die in Fig. 28 dargestellte Position verschwenkt wird. Die resultierende Position der Blende 584 entspricht dann der Position des Röntgenfilms, der belichtet werden soll. Sobald diese Einstellungen und Messungen gemacht, sind (Fig. 27 und 28), ist es vorzuziehen, den Stab 532 sowie die. Abstandshalter 610 und 612 (sofern vorhanden) zu entfernen und die Vier-Stab-Verbindung (aus den Elementen 156, 178 und 172 bestehend) aus dem Strahlengang der Röntgeneinrichtung hinwegzuschwenken, und zwar in der in Fig. 26 veranschaulichten Weise, nachdem Zapfen 182 zunächst axial von Arm 124 und Lokator 132 hinwegbewegt wurde, bevor man belichtet.
Aus der obigen Beschreibung ergibt sich, daß die Neigungsanzeige 620 stets die wahre Position des.Cephalostaten 10 anzeigt, ungeachtet der besonderen Einstellung der
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Vier-Stab-Verbindung (bestehend aus den Elementen 148, 178, 172), da Arm 180 bei jeglicher Einstellung dieselbe Winkelposition in Bezug auf die Bezugsfläche 136 beibehält ,■obgleich der Arm 180 in seiner jeweils ausgewählten Position in Bezug auf die Bezugsebene 136 hoch oder niedrig steht. Dies ist dehalb möglich, da Arm 180 mit Verbindungselement 178 entweder fest verbunden oder diesen sogar angeformt ist. Da Arm 180 auf diese Weise seine Position relativ zur Bezugsebene 136 beibehält., bleibt auch das Behältnis zwischen den Achsen 190, 196 und Punkt 198 (Fig. 1 und 4) ständig erhalten. Da ferner Haltekörper 294 (Fig. 3) an Verbindungselement 27 befestigt ist, behalten auch der Armteil sowie der Halte-# körper 294 ständig ihren zuvor beschriebenen Zustand bei Dies gilt daher auch für die Achse 298 und den Punkt 192 (Fig. 1, 3 und 4), ungeachtet der Verschwenk-Einstellung der Vier-Stab-Verbindung, umfassend die Elemente 268, 274, 286, mittels Einstellknopf 142.
Unter Bezugnahme auf Fig. 11 sei darauf verwiesen, daß der Patient lediglich in manchen Situationen in der Lage ist, in einem Stuhl zu sitzen, nicht aber sich auf einem Tisch aufzurichten. Ist dies der Fall, so werden die Justierschenkel 318 und 320 völlig ausgefahren. Cephalostat 10 kann hierbei an der Rückenlehne eines Stuhles befestigt werden bzw. von dieser herabhängen; Element 14 liegt dann an der Rückenlehne des Stuhles an, so daß der Patient im Stuhl sitzen und seinen Kopf gegen die Bezugsfläche 136 legen kann, so daß die Röntgenaufnahmen vorgenommen werden können. Die Neigungsanzeige 620 (Fig. 4) sowie Adapter 538 werden in der zuvor beschriebenen Weise verwendet.
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Im folgenden soll auf die Fig. 32, 33 und 34 eingegangen werden. Will man eine Röntgenaufnahme des submentalen Vertex des Patienten machen und befindet sich Cephalostat in der in Fig. 32 angedeuteten Position, worauf zuvor unter Bezugnahme auf Fig. 14 sowie die' darin enthaltene' Achse 341 eingegangen wurde, so wird die Röntgenfilm-Kassette^zwischen die Positionierarme 114 und 12.4 sowie gegen Kante 27 und Führung ..56 gelegt, siehe Fig. 1 sowie Beschreibung zu Fig. 14. Die Röntgenfilm-Kassette 630 ist schematisch strichpunktiert in Fig. 32 angedeutet. Die Kassette 630 hat Standardabmessungen, was häufig ein Auseinanderbewegen der Positionierarme 114 und 124 erfordert, damit die Kassette 630 zwischen diesen beiden aufgenommen werden kann; dies hat natürlich derart zu geschehen, daß die Lokatoren 122 und 132 noch sauber in die jeweiligen Gehörkanäle eingeführt werden können. Weiterhin können die ansatzartigen Gehörgang-Lokatoren 632 und 634 in Kombination mit den Lokatoren 122 und 132 verwendet werden, falls das einwandfreie Ausrichten mit Hilfe der Lokatoren 122 und 132 und mit Hilfe genügend großer Einwärtsschwenkung der Arme 114 und 124 nicht möglich ist.
Wie erwähnt, zeigt Fig. 33 eine vergrößerte Darstellung von Teilen der Positionierarme 114 und 124. Hieraus erkennt man, daß der Gehörgang-Lokator-Ansatz 632 einen zylindrischen Hauptkörper 636 aufweist. Dieser ist wiederum mit einer zentralen Axialbohrung 638 versehen, die genügend weit ist, um den Gehörgang-Lokatör aufzunehmen. Hauptkörper 636 trägt seinerseits einen zylindrischen Ansatz 640, dessen Abmessungen am besten gleich oder ähnlich jenen des Lokators 122 sind und der in den Gehörgang des Patienten einzuführen ist. Entsprechende Teile und/oder Elemente des An-
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[pH as
satzes 634 sind dem Lokator 132 zugeordnet und mit dem Zusatz "a" verseilen.
Werden die Ansätze 632 und 634 nicht benötigt, so können diese für den Bedarfsfall in eine Bohrung 642 im Positionierarm 124 eingesteckt werden. Die Bohrung 642 nimmt den Fortsatz 640 auf, der sich - in Fig. 34 gesehen - über die linke Kante des Armes 124 hinaus erstreckt und von Bohrung 638a des Ansatzes 634 aufgenommen wird. Die Hauptkörper 636 und 636a liegen an einander gegenüberliegenden Flächen des Armes 124 an.
Aus den Fig. 35 bis 37 erkennt man weiterhin, daß der Cephalostat 10 eine Armstütze 644 trägt. Diese dient beispielsweise zur kontinuierlichen panoramischen oder intermittierenden stereoskopischen Röntgenaufnahme des Temporomandibular-Gelenks eines Patienten.
Die dargestellte Tragstütze umfaßt eine Mehrzahl von Armen 646, 648, 650, die alle in Wirkverbindung miteinander stehen. Arm 648 umfaßt einen ersten Armkörper 652, der an einem zweiten Armkörper 654 durch Querverbindungselemente 656 und 658 starr befestigt ist. Eine Stellschraube 660 ist durch eine Bohrung 664 in Arm 654 hindurchgeführt und in eine Gewindebohrung 668 in einem Tragblock 670 eingeschraubt. Die Fig. 36 und 37 lassen erkennen, daß der Tragblock 670 mit weiteren Gewindebohrungen 672 und 674 versehen ist, in deren jede ein Stellschraubenschaft 662 einschraubbar ist. Damit läßt ' sich die Stellschraube 660 mit jeglicher der Gewindebohrungen 668, 672, 674 verschrauben und damit die notwendige Höhe auswählen.
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Der Tragblock 670 weist ferner eine Reihe von horizontal sich erstreckenden Gewindebohrungen 676 und 678 auf, die einen gegenseitigen Abstand haben.
Arm 650 weist ein Armelement 680 auf, das seinerseits Spanneinrichtungen 682 und 684 trägt. Die Spanneinrichtung 682 besteht aus einer L-förmigen Konsole 686, die an Armelement 680 befestigt ist sowie aus einer von Hand einstellbaren Sicherungsschraube 688. Die Ha.lteeinrichtung 684 umfaßt in gleicher Weise eine L-förmige Konsole 690, die an Armelement 680 befestigt und durch eine Befestigungsschraube 692 feststellbar ist. An den beiden Armelementen 654 und 680 ist ein Versteifungselement 694 befestigt.
Arm 646 umfaßt einen Armkörper 696 und Körper 698, der hiervon getragen ist. Körper 698 weist eine Bohrung auf, deren Achse - in Fig. 35 gesehen - durch die Mittelebene des zwischen den Klemmeinrichtungen 682 und 684 verläuft. Bohrung 700 ist ferner unter einem zweiten Winkel geneigt,, der bei einer Anordnung des Armes 644 gemäß der Fig. 38 und 39 mit der Gehörachse 134 gebildet ist und etwa 18 Grad beträgt. Ein weiteres Versteifungselement 704 ist an den Armen 652 und 696 befestigt.
Die Klemm- und Halteeinrichtungen 682, 684 dienen 'einer Röntgenfilm-Kassette 706, die strichpunktiert angedeutet ist. Sobald die Kassette 706 an Arm 650 abnehmbar befestigt ist, bewegen sich Kassette 706 und Arm 650· gleichförmig. .
Die Fig. 38 bis 40 veranschaulichen, in welcher Weise die Trageinrichtung 644 in Bezug auf den übrigen Cephalostaten 10 angeordnet ist. Trageinrichtung 644 und Tragblock 670 werden zuerst an der inneren Fläche
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des Positionierarmes 124 mittels einer Befestigungs-' schraube 708 befestigt (siehe Fig. 38 bis 40), mit einem Schraubenzapfen 710 (Fig. 38), der durch eine Bohrung.642 hindurchgeführt ist(Fig. 34) und in Positionierarm 124 eingeschraubt ist, ferner in eine Gewindebohrung 678 in Tragblock 670. Schraube 708 · wird sodann festgezogen, um Tragblock 670 in der in Fig. 38 veranschaulichten Position zu halten. Hierauf wird Tragarm 644 durch den Gewindeschaft 662 der Schraube 660 befestigt, die durch die Bohrung 664 hindurchgeführt und in Gewindebohrung 668 des Tragblockes 670 eingeschraubt ist. Ist Tragarm 644 derart' gesichert, so wird der Block 670 derart eingestellt, daß die Mittellinie der Rotation 712 oberhalb der Gehörachse 134 verläuft, und zwar in einer Höhe, die beispielsweise durch Punkt 198 bezeichnet ist. Bei einem' durchschnittlich großen Erwachsenen wird die Achse der Verdrehung sodann zur Seite der Mittelsaggitalen Ebene in der Größenordnung von 5,5 cm verschoben, Befindet sich der Tragarm 644 in einer im wesentlichen horizontalen Lage mit einer Winkelbewegung um die Achse 710, so sieht er von oben so wie in Fig. '39 dargestellt aus, während die Seitenansicht aus Fig. 38 erkennbar ist
Die Elemente 14, 16, 18, 22, 24, die Vier-Stab-Verbindung auf beiden Seiten 122, 132, 114, 124, 182, 204, 234, 244, 462 und 644 sind im allgemeinen aus durchsichtigem Polyacrylglas hergestellt. Für die Elemente 56, 58, 135, 28 und 30 benutzt man am besten ein hochmolekulares Polyäthylen. Die verzahnten Gegenstände sind je nach Bedarf wählbar.
Wie bereits erwähnt, wird es durch die Erfindung ermöglicht, verschiedene Röntgenfilm-Kassetten für verschiedene .Aufnahmevorgänge zu verwenden und entsprechend
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3.425635.
zu positionieren. So kann beispielsweise - in Fig. 1 gesehen - eine erste Kassette 236 vom vertikalen Tragarm 200 in der Figur links dargestellt aufgenommen werden, eine zweite (oder dieselbe mit einem unbelichteten Film) kann vom vertikalen Tragarm 200 getragen und gegebenenfalls zur rechten Seite überführt werden. Weiterhin kann eine dritte Kassette 304 bis 306 unmittelbar unterhalb der Fläche 168 (siehe Fig. 5) angeordnet werden, also unmittelbar hinter dem Kopf des Patienten. Eine vierte Kassette 630 kann oberhalb des oberen Teiles des Kopfes des Patienten angeordnet werden (Fig. 22). Weitere Kassetten können vom Halter 386 getragen werden (siehe Fig. 19 bis 23). '
ARBEITSWEISE DES ERFINDUNGSGEMÄSSEN GERÄTES .
Im folgenden soll auf die Fig. 1 bis 31, 33 bis 40 sowie 32 und 42 eingegangen werden.
Die Fig. 32 und 41 sind in gewisser Weise ähnlich den Fig. 1 und 4. Die darin enthaltenen Gegenstände sind jedoch maßstäblich verkleinert. Außerdem sind nur jene Elemente dargestellt, von denen es notwendig ist, deren Wechselwirkung sowie die gesamte Arbeitsweise der Erfindung zu veranschaulichen.
Zunächst zu den Fig. 32 und 41. Bei einer bestimmten Ausführungsform der Erfindung oder der Abstand zwischen den Positionierelementen 122 und 132 - in der Ebene des Kassettenfilms 236 - mit 15,0 cm gemessen (Maß A). Nach dem Anlegen des Kopfes des Patienten an die Platte 138, so daß der rückwärtige Teil des Kopfes des Patienten an der Bezugsflache 136 anliegt, wird der Justierknopf
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in einer solchen Richtung verdreht, daß sich sowohl die Positionierarme 114 und 124 als auch die Positionierelemente 122 und 132 aufeinander zubewegen.
Zu diesem Zeitpunkt werden einige weitere Größen festgelegt; so wird die mittelTsagitale Ebene des Patienten als parallel zu Film 236 bestimmt (wenn ein solcher verwendet wird), ferner im Abstand A von diesem Film entfernt. Außerdem fluchtet die transporionische Achse mit der Achse 134 der Positionierelemente 122 und 132, die ihrerseits wiederum mit Element 182 der Vier-Stab-Verbindung koaxial ist, und zwar auf der rechten Seite des Cephalostaten 10, in Fig. 1 gesehen.
Um eine seitliche Röntgenbelichtung des Kopfes des Patienten zu erhalten, braucht lediglich das erste axiale Element 182 in Eingriff mit Positionierarm 124 und Element 132 gebracht zu werden (zuvor unter Bezug-, nähme auf Fig. 27 beschrieben); außerdem wird die Anode 750 (siehe Fig. 32), dem Konus 472 in den Fig. 27, 30 und 31 gleichwertig) zur transporionischen Achse 134 ausgerichtet. Nachdem die Vier-Stab-Verbindung nach oben und nach hinten verschwenkt wurde, wird die Röntgeneinrichtung auf die gewünschte Belichtungszeitdauer eingestellt'. In vielen Fällen ist es wünschenswert, eine bestimmte Vergrößerung zu erzielen, besonders bei Cephalogrammen für Vergleichszwecke. Bei der Erfindung ist dies sehr einfach. Da Maß A fixiert ist, wird das Bestimmen der Vergrößerung (zuvor wiederum unter Bezugnahme auf Fig. 27 beschrieben) lediglich eine einfache mathematische Angelegenheit. Der Abstand A+B+C (der gesamte Abstand der Ebene des Filmes zur Anode 750 des Röntgengerätes), dividiert durch den Abstand
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B+C ergibt die resultierende Vergrößerung. Liegt Maß A fest und ist Maß B bestimmbar ( nachdem Element 182 zunächst mit dem Positionierarm 124 und dem Gehörgang-Lokator 132 in Eingriff gebracht wurde), läßt sich gemäß der Erfindung mittels einer einfachen mathematischen Gleichung das Maß C bestimmen, um die gewünschte Vergrößerung zu erreichen. Dies läßt sich dadurch ausführen, daß man.den Meßstab 532 (Fig. 27) ausfahrbar macht. Befindet sich Element 182 in Wirkverbindung mit Positionierarm 124 und Positionierpfropfen 132, und sind Maß A und B nunmehr bekannt, so braucht der. ausfahrbare Meßstab 532 lediglich mit Element 182 axial ausgerichtet und so lange ausgefahren werden, bis er· die richtige berechnete Länge C annimmt. Sodann wird die Anode 750 (beispielsweise Konus 472) des Röntgengerätes hiermit ausgerichtet und mit dem freien Ende der Meßeinrichtung 532 in Berührung gebracht. Sodann werden Element 182, das zunächst außer Eingriff von Arm 124 und Lokator gebracht wurde sowie Meßstab 532 vorzugsweise nach oben geschwenkt ( in Fig. 4 gesehen im Gegenzeigersinn), und das Röntgengerät wird auf die richtige Belichtungszeitdauer eingestellt, um den Film in Kassette 236 zu belichten. Wie .man aus Fig. 27 erkennt, können der Adapter 538 sowie der Kollimator 580 wahlweise verwendet oder nicht verwendet werden.
Sobald der Kopf des Patienten in oben beschriebener Weise positioniert wurde, wird die Gradeinteilung auf der Meßeinrichtung 164 überprüft, um sicherzustellen, daß die Gradeinteilungen 752 beispielsweise dem Zeiger gegenüberliegen. Beträgt die Gradeinteilung "12", so bedeutet dies, daß das Maß E in Fig. 41 12,0 cm beträgt, was den Abstand des Filmes in Kassette 304-306 bedeutet (Fig. 5 und 12). Wünscht man eine ganz bestimmte Vergrößerung, die bei. nachfolgenden Cephalogrammen wieder
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zu verwenden ist, insbesondere zu Vergleichszwecken, so ist hierzu lediglich eine einfache mathematische Operation erforderlich. Da nämlich Maß E mit Hilfe der Plattform 46 und der Lokatoren 122, 132 eingestellt wird und daher für den Patienten zu diesem Zeitpunkt eine feste Größe ist, ist der gewählte Vergrößerungsgrad lediglich eine mathematische Angelegenheit. Der Abstand H und F (der Gesamtabstand zwischen der Ebene des Filmes der Kassette 304 bis 306 zur Anode 750 des Röntgengerätes) dividiert durch den Abstand G-C ergibt die Vergrößerung. Da das Maß F fixiert und das Maß E bestimmbar ist (Meßvorrichtung 164), wird die Bestimmung des Maßes H zum Erreichen der gewünschten Vergrößerung eine einfache mathematische Operation. Dies läßt sich durch Ausfahren des Teleskopierstabes 754 erreichen, der an Arm 244, und zwar aus Bohrung 248 (Fig. 1) abnehmbar befestigt ist. Fluchtet die Bohrungsachse 24a mit der mittel-sagitalen Ebene, und ist das Maß F bekannt, abzüglich des bestimmbaren Maßes E, so braucht man lediglich noch Stab 754 an Arm 244 zu befestigen, und zwar durch Einführen in Bohrung 248 und Stab 754 so lange auszufahren, bis er die erreichte berechnete Länge H annimmt; ferner wird die Anode 750 des Röntgengerätes mit Stab 754 ausgerichtet und mit diesem zur Berührung gebracht; sodann werden Arm 244, Arm 204 und Stab 754 in eine Position verschwenkt (beispielsweise wie in Fig. oder entgegengesetzt hierzu), und zwar außer der Wirkungslinie des Röntgengerätes; das Röntgengerät wird sodann auf die gewünschte Zeitspanne eingestellt, um den FMm in Kassette 304-306 zu belichten.
Fig. 32 veranschaulicht weiterhin die Anwendung des ausfahrbaren Stabes 754, der an Arm 244 abnehmbar befestigt ist, und der derart angeordnet ist, daß er sich in
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der mittel-sagitalen Ebene befindet, in der auch die Achse 342 liegt. Diese besondere Position ist teilweise in Fig. 14 veranschaulicht, wobei der Arm 204 aus der Vertikalen verschwenkt und verriegelt ist, so daß die Achse 342 in der Größenordnung von 8 Grad gegen die horizontale Fläche 136 verschwenkt ist. Demzufolge verläuft Achse 342 im wesentlichen senkrecht· zur Filmebene in der Kassette 630 (Fig. 32), die sich zwischen den Armen 114 und 124 befindet. Ist der richtige Abstand zur Röntgenanode 750 in der oben beschriebenen Weise bestimmt, so werden Arm 244 und Meßstab 750 aus dem Strahlengang herausgeschwenkt (beispielsweise durch Schwenken um den Schwenkzapfen 246 oder um den Schwenkzapfen 238), und das Röntgengerät auf die richtige Belichtungszeitdauer eingestellt. Hierdurch wird der Film in Kassette 630 belichtet und das erhaltene Bild ist das submental-vertex, das eine Ansicht auf den Kopf des Patienten in Richtung der Achse 342 ist, von einer Position von unterhalb des Kinns des Patienten zum oberen Bereich des Kopfes des Patienten. Die Neigung des Meßstabes 754 ist weiterhin eine Hilfe zum Vermeiden einer Kollision mit dem Körper des Patienten, wenn man die Anode 750 in Position verbringt.
Das Belichten von temporomandibularen Gelenken entlang der Achsen 190 und/oder 298 wurde bereits beschrieben, wie auch die Anwendung des Kassetten-Halters 386.
Wie zuvor unter Bezugnahme auf die Fig. 35 bis 40 gesagt wurde, erlaubt es die Armtrageinrichtung 644, daß man entweder eine kontinuierliche panoramische oder eine intermittierende stereoskopische Röntgenaufnahme macht, beispielsweise vom Temporomandibular-Gelenk des Patienten. Unterstellt man, daß die Trag-
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einrichtung 644 am verbleibenden Teil des Cephalostaten 10 befestigt wurde, wie zuvor beschrieben und in den Fig. 38 bis 40 dargestellt, und unterstellt man weiterhin, daß der Kopf des Patienten in Bezug auf die Bezugsebene 136 durch richtiges Einstellen der Arme 114 und und der Gehörgang-Lokatoren 122 und 132 sauber positioniert ist, so wird eine Filmkassette 706 mittels der Klemmen 682 und 684 und damit auch·· an Arm 680 befestigt, um mit diesem gleichförmig bewegbar zu sein. Die Meß- und Ausrichteinrichtung 462 (Fig. 24, 25, 32) befinden sich dann in Wirkverbindung mit Bohrungsteil 700, so wie in Fig. 32 dargestellt. Einrichtung 462 ermöglicht es, daß Anode 472 (Fig. 24) gegen Fläche 474 plaziert wird, um damit die Röntgenstrahlung mit der Achse 702 (Fig. 35) fluchten zu lassen.
Im folgenden soll insbesondere auf Fig. 40 eingegangen werden. Es werde unterstellt, daß Meßeinrichtung 462 in Bohrung 700 eingeführt ist, daß weiterhin für die Zwecke der Beschreibung die gesamte Trageinrichtung 644 um die Achse 712 aus einer ersten Extremstellung verschwenkbar ist, die strichpunktiert dargestellt und mit dem Zusatz "a" versehen ist, in eine zweite Extremstellung, die strichpunktiert dargestellt und mit dem Zusatz "b" bezeichnet ist. In- den Fig. 38 - 40 soll das rechte Tempor-Mandibular-Gelenk des Patienten geröntgt werden. Befindet sich der Arm in Position 652a (der Ausgangsposition) , so befindet sich die Röntgenfilm-Kassette 706 in ihrer untersten Stellung, definiert durch Armteil 654a, der Arm 680 und Röntgenfilm-Kassette 706 trägt. Bei dem ganzen Vorgang soll eine kontinuierliche panoramische Aufnahme gemacht werden. Die Röntgenanode liegt an Fläche 474 der Meßr- und Ausrichteinrichtung 462 an und die gesamte Trageinrichtung 644 wird aus einer
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Position 652a in eine Position 652b verschwenkt, wobei die Röntgenanode mit Fläche 474 und Achse 702 fluchtet, und wobei die Röntgenquelle abgeschaltet, ist .· Erreicht die Trageinrichtung 644 hierbei die Position 652b, so haben Armteil 654b und Röntgenfilm-Kassette 706b ihre entsprechenden höchsten Positionen erreicht. Bei der Belichtung zum Erzielen eines kontinuierlichen Panoramabildes um die Achse 712 zwecks Hersteilens eines Bild.es des rechten Temporomandibular-Gelenkes des Patienten erhält man ein sehr klares Bild der Gerenkstruktur, da die panoramische Strahlungsbewegung dafür sorgt, daß das Gewebe, welches das genannte Gelenk umgibt, praktisch "ausgewaschen" wird, so daß ein scharfes Bild des genannten Gelenkes entsteht.
Wie bereits erwähnt, kann die Trageinrichtung 644 auch zum Ausführen einer intermittierenden stereoskopischen Röntgenaufnahme verwendet werden. Eine solche Aufnahme wird im Grunde genommen genauso ausgeführt wie die kontinuierliche panoramische Aufnahme, von den folgenden Ausnahmen abgesehen: Für die Zwecke der. Beschreibung werde unterstellt, daß die gesamte Winkelverschwenkung (aus der Position 652a zur Position 652b) 45 Grad beträgt; die Strahlung findet bei dieser Schwenkung um 45 Grad nicht kontinuierlich statt. Nimmt man eine totale Belichtung oder Bestrahlungszeit von 4/5 Sekunden als wünschenswert an, so wird eine erste Belichtung von 1/5 Sekunde vorgenommen, wenn sich Trageinrichtung 644 in Position 652a befindet. Trageinrichtung 644 wird sodann im Gegenzeigersinn (in Fig. 40 gesehen) um 15 Grad verschwenkt. Sodann wird eine zweite Belichtung vorgenommen, die 1/5 Sekunde dauert. Die Trageinrichtung 644 wird sodann im Gegenzeigersinn um weitere 15 Grad verschwenkt, und es wird eine dritte Belichtung von
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1/5 Sekunde Dauer vorgenommen. Schließlich findet eine letzte Verschwenkung um 15 Grad statt, wobei eine vierte Belichtung von der Dauer einer fünftel Sekunde vorgenommen wird. Eine derartige stereoskopische Bestrahlung des Temporo-Mandibular-Gelenkes ergibt ebenfalls ein sehr scharfes Bild der genannten Gelenkstruktur, da die -wenn auch intermittierende - Winkelbestrahlung oder Belichtung dazu führt, daß das Gewebe, welches das Gelenk umgibt, weitgehend oder völlig "ausgewaschen" wird (faded-out).
Trageinrichtung 644 wurde im Zusammenhang mit ihrer Verwendung zum Herstellen eines Röntgenbildes des rechten Temporo-Mandibular-Gelenkes des Patienten beschrieben. Es versteht sich jedoch, daß diese Trageinrichtung ebenfalls zum Durchführen von Röntgenaufnahmen des linken Gelenkes des Patienten verwendet werden kann. Hierzu braucht man lediglich Knopf 708 aus der Gewinde.-bohrung 678 des Montageblockes 670 herauszuschrauben (Fig. 36), und sodann die Trageinrichtung 644 von Arm abzunehmen, die Trageinrichtung 644 um 180 Grad zu verschwenken (siehe Fig. 36), so daß Tragblock 670 wie auch Knopf 660 links zu liegen kommen, während Armteil 652, Armteil 696 und Element 698 auf die rechte. Seite gelangen. Ist Txageinrichtung 644 somit auf die andere Seite gelangt, so wird Montageblock 670 gegen den Positionierarm 114 verbracht, so daß seine Fläche 756 der Fläche .758 des Positionierarmes 114 gegenüberliegt (Fig. 1 und 39) und Gewindebohrung 676 mit der Bohrung in Positionierarm 114 fluchtet (Fig. 3). Die Bohrung 760 hat sodann die gleiche Funktion wie die Bohrung in Positionierarm 124. Der Gewindeschaft des Knopfes (zuvor auch Schraube genannt) wird sodann durch die Bohrung 760 hindurchgeführt und in die Gewindebohrung
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eingeschraubt, womit der Montageblock 6 70 am Arm .114 befestigt wird. Die Justierung, Positionierung und Betätigung der Trageinrichtung 644 geht sodann vor sich wie unter Bezugnahme auf die Fig. 35 bis 40 beschrieben (und die Strahlungsachse verläuft sodann bei 702a gemäß Fig. 39), ausgenommen die Tatsache, daß nunmehr das linke Temporo-Mandibular-Gelenk des Patienten geröntgt wird..
Wenn .auch bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel "der Arm 646 an Arm 652 starr befestigt ist, kann die Verbindung ebenso eine gelenkige sein, derart, daß Arm 646 nach dem Positionieren der Röntgenstrahlenqiielle aus dem Strahlengang verschwenkt werden kann. . .
Bei der Beschreibung der Erfindung wurde davon ausgegangen, daß sich die Positionierarme 114 und 112 von oben nach unten erstrecken. Es ist jedoch auch möglich, die Plattform 46 derart zu gestalten, daß sich die Positionierarme von unterhalb der Plattform her horizontal erstrecken.

Claims (41)

  1. Anwaltsakte: P + G 1164 Au^rv-arlia /f—lf/f I NACHGEREICH
    PATENTANSPRÜCHE
    Tragbarer Cephalostat (10) mit einem Rahmen (12), einem ersten Mittel (136, 138) zum Positionieren des rückwärtigen Teiles des Kopfes eines Patienten an einer Aufriß-Bezugsebene (136), einem zweiten Mittel (14, 168) zum Positionieren eines ersten unbelichteten Filmes (304, 306) in einer bestimmten Höhe oberhalb des rückwärtigen Teiles des Kopfes des Patienten und der Aufrißebene (136), einem dritten Mittel (232, 234) zum Positionieren eines zweiten, unbelichteten Filmes (236) auf einer Seite des Kopfes des Patienten bei Anliegen des rückwärtigen Teiles des Kopfes des Patienten an der Aufriß-Bezugsebene (136), einem vierten Mittel (114, 122, 124, 132) zum führe nden Positionieren des Kopfes des Pa.tienten entlang der Bezugsebene (136), so daß die mittelsagitale Ebene des Kopfes des Patienten einen bestimmten Abstand von dem zweiten unbelichteten Film (236) aufweist und um die Höhe oberhalb der Ebene des ersten Filmes (304, 306) der Gehörachse (134) des Gehörkanales des Patienten dann zu bestimmen, wenn sich die mittel-sagitale Ebene des Kopfes des Patienten in einem bestimmten Abstand befindet, und mit einem fünften Mittel (268, 270, 276, 294, 286; 172, 156, 178, 180, 194, 188) zum Richten einer Röntgenstrahlenquelle unter einem bestimmten Winkel in Bezug auf die Gehörachse (134), wobei dieses fünfte Mittel den bestimmten Winkel aufrechterhält unge-
    achtet der Höhe der Gehörachse (134) oberhalb der
    Bezugsebene (136).
  2. 2. Gephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Mittel eine Bezugsfläche (136) aufweist, die von dem Rahmen (12) getragen ist.
  3. 3. Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Mittel eine Bezugsfläche (168) aufweist, die von dem Rahmen (12) getragen ist.
  4. 4. Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das dritte MIttel eine Trageinrichtung (200, 204, 232, 234) aufweist, die von dem Rahmen (12) getragen ist, daß diese Trageinrichtung den zweiten, unbelichteten Film (236) in einer im wesentlichen vertikalen Lage (siehe Fig. 2) und im wesentlichen parallel zur mittel-sagitalen Ebene trägt.
  5. 5. Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vierte Mittel eine erste (114) und eine
    zweite (124) armförmige Haltevorrichtung umfaßt, daß die erste Haltevorrichtung (114) Mittel aufweist, die auf einer ersten Seite des Kopfes des Patienten
    anordenbar sind, daß das zweite Mittel (124) Mittel
    umfaßt, die auf einer zweiten Seite des Kopfes des
    Patienten, der ersten Seite gegenüberliegend, anordenbar sind, und daß die beiden Haltemittel in Richtung aufeinander und voneinander hinweg bewegbar sind
    (siehe Fig. 8 bis 10), um den Kopf des Patienten
    zwischen sich zu halten oder freizugeben.
  6. 6. Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß daß vierte Mittel eine erste (114) und eine zweite (124) armförmige Haltevorrichtung aufweist, eine
    erste Gehörgang-Positioniereinrichtung (122), die von der ersten Halteeinrichtung (114) getragen ist und die sich im wesentlichen in Richtung auf die zweite Halteeinrichtung (124) erstreckt, daß eine zweite Gehörgang-Positioniereinrichtung (1.32) von der zweiten Halteeinriehtung (124) getragen ist und sich im wesentlichen in Richtung auf die erste Halteeinriehtung (114) hin erstreckt, und daß die beiden Halteeinrichtungen (114, 124) relativ zur Bezugsebene (136) verstellbar sind, so daß die beiden Gehörgang- · Positioniereinrichtungen (122, 132) in die Gehörgänge des Patienten einführbar sind.
  7. 7. Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vierte Mittel eine erste und eine zweite armförmige Haltevorrichtung (114, 124) umfaßt, daß eine erste Gehörgang-Positioniereinrichtung (122) von der ersten Halteeinriehtung (114) getragen ist und sich in Richtung auf die zweite Halteeinriehtung (124) erstreckt, daß die zweite Gehörgäng-Positioniereinrichtung (132) von der zweiten; Halteeinriehtung (124) getragen ist und sich in Richtung auf die erste Halteeinriehtung (114) hin erstreckt, und daß die beiden Halteeinrichtungen (114, 124) auf einer bogenförmigen Bahn (Fig. 8) relativ zur Bezugsebene (136) verschwenkbar sind, um die beiden Gehörgang-Positioniereinrichtungen (122, 132) in die Gehörgänge des Patienten einzuführen.
  8. 8. Gephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vierte Mittel eine erste und eine zweite·, armförmige Halteeinriehtung (114, 124) umfaßt, daß eine erste Gehörgang-Positioniereinrichtung (122) von der ersten Halteeinriehtung (.114) getragen ist
    und sich in Richtung auf die zweite Halteeinrichtung (124; erstreckt, daß die zweite Gehörgang-Positioniereinrichtung (132) von der zweiten Halteeinrichtung (124) getragen ist und sich in Richtung auf die erste Halteeinrichtung (114) hin erstreckt, und daß die beiden Halteeinrichtungen (114, 124) wahlweise um einen ersten Bewegungsgrad aufeinander zu und voneinander hinweg bewegbar sind (siehe Fig. 9) und außerdem wahlweise um-einen zweiten Justierungsgrad (siehe Fig. 8) auf die Bezugsebene (136) zu sowie von dieser hinweg bewegbar sind, wobei die Gehörgang-Positioniereinrichtung jeweils in die Gehörgänge des Patienten einführbar sind.
  9. 9. Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vierte Mittel eine erste und eine zweite armförmige Haltevorrichtung (114, 124) umfaßt, daß die erste Gehörgang-Positioniereinrichtung (112) von der ersten Halteeinrichtung (114) getragen ist und sich im wesentlichen in Richtung auf die zweite halteeinrichtung (124) hin erstreckt, daß die zweite Gehörgang-Positioniereinrichtung (132) von der zweiten Halteeinrichtung (124) getragen ist und sich im wesentlichen zur.ersten Halteeinrichtung (114) hin erstreckt, und daß die beiden Halteeinrichtungen (114, 124) um einen ersten Justierungsgrad wahlweise in Richtung aufeinander sowie voneinander hinweg bewegbar sind (siehe Fig. 9) und in einem zweiten Justierungsgrad (siehe Fig. 8) auf einer bogenförmigen Bahn in Richtung auf die Bezugsebene (136) sowie von dieser hinweg bewegbar sind, wobei die beiden Gehörgang-Positioniereinrichtungen (122, 124) jeweils in die Gehörgänge des Patienten einführbar sind.
  10. 10. Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vierte Mittel eine erste und eine zweite armförmige Halteeinrichtung (114, 124) umfaßt, daß die erste Halteeinrichtung (114) auf einer ersten Seite des Kopfes des Patienten anordenbar und die zweite Halteeinrichtung (124) auf einer zweiten Seite des Kopfes des Patienten, gegenüberliegend der ersten Seite, anordnebar ist, daß eine erste Gehörgang-Positioniereinrichtung (122) von der ersten Halteeinrichtung (114) getragen ist und sich im wesentlichen in Richtung auf die zweite Halteeinrichtung (124) hin erstreckt, daß eine zweite Gehörgang-Positioniereinrichtung (132) von der zweiten Haltevorrichtung (124) getragen ist und sich im wesentlichen in Richtung auf die erste Halteeinrichtung (114) hin erstreckt, daß die erste und die zweite Halteeinrichtung (114, 124) Mittel umfaßt, die gleichzeitig aufeinander zu und voneinander hinweg bewegbar sind (siehe Fig. 9), um damit den Kopf des Patienten zu erfassen bzw. freizugeben, daß die beiden Halteeinrichtungen (114, 124) Mittel umfassen, die wahlweise auf einer bogenförmigen Bahn in Richtung auf die Bezugsebene (1-36) und von dieser hinweg bewegbar sind (siehe Fig. 8), wodurch die erste (122) bzw. die zweite (132) Gehörgang-Positioniereinrichtung jeweils im betreffenden Ge'hörgang des Patienten aufgenommen werden, daß die beiden Gehörgang-Positioniereinrichtungen (122, 132) jeweils einen ersten und einen zweiten Pfropfen aufweisen, ferner einen ersten oder einen zweiten Fortsatz (632, 634), die im gegebenen Zeitpunkt mit dem ersten bzw. dem zweiten Pfropfen (122, 132) verbunden werden.
  11. 11. Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anzeigevorrichtung (162, 164) vorgesehen ist, die den tatsächlichen Abstand der Gehörgangachse des
    Patienten (134) von der Ebene (168) des ersten Fillmes (304, 306) dann anzeigt, wenn sich die mittel-sagitale Ebene des Kopfes des Patienten in dem vorbestimmten Abstand befindet.
  12. 12. Cephalostat nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein Handantrieb (64, 68, 92, 94, 104) an der ersten und der zweiten Haltevorrichtung (114, 124) angreift, um diese beide ..Haltevorrichtungen gleichzeitig aufeinander zu und voneinander hinweg zu bewegen (Fig. 8).
  13. 13. Cephalostat nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Handantrieb ein Ritzel (92) sowie eine erste und eine zweite Zahnstange (68, 64) umfaßt, daß sich die erste Zahnstange (68) im Eingriff mit dem Ritzel (92) auf dessen einer Seite, und die zweite Zahnstange (64) auf der dieser Seite gegenüberliegenden Seite befindet, daß die erste Zahnstange (68) in Wirkverbindung mit der ersten Halteeinrichtung
    (114) steht, daß die zweite Zahnstange. (64) in Wirkverbindung mit der zweiten Halteeinrichtung (124) steht, und daß sich die beiden Zahnstangen (68, 64) bei Verdrehen des Ritzels (92) in einander entgegengesetzten Richtungen bewegen (Fig. 8). .
  14. 14. Cephalostat nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (12) eine Konsole (28, 30) sowie einen von dieser getragenen Träger (46) umfaßt, der in Bezug auf die Konsole (28, 30) verdrehbar ist, daß die beiden armförmigen Halteeinrichtungen (114, 124) von dem Träger (46) getragen sind und von diesem auskragen, und daß die Halteeinrichtungen (114, 124) durch Verdrehen des Trägers (46) relativ zur Konsole (28, 30) auf einer bogenförmigeji Bahn . justierbar sind. .
  15. 15. Cephalostat nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Haltevorrichtungen (114, 124) an einer Stelle oberhalb des Trägers (46) cantileverd sind (siehe Fig. 3 und 4).
  16. 16. Tragbarer Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein sechstes Mittel (27, 56) zum Positionieren eines dritten unbelichteten Filmes (630) oberhalb des Kopfes des Patienten vorgesehen ist, wobei der rückwärtige Teil des Kopfes des Patienten an der Bezugsebene (136) anliegt (siehe Fig. 32).
  17. 17. Cephalostat. nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das vierte Mittel eine erste und eine zweite armförmige Haltevorrichtung (114, 124) umfaßt, daß die erste Haltevorrichtung (114) auf eine erste Seite des Kopfes des Patienten, und die zweite Haltevorrichtung (124) auf eine zweite, der ersten Seite gegenüberliegende Seite des Kopfes des Patienten verbringbar sind, daß eine erste Gehörgang-Positioniereinrichtung (122) von der ersten Haltevorrichtung (114) getragen ist und sich zur zweiten Haltevorrichtung (124) hin erstreckt, daß die zweite Gehörgang-Positioniereinrichtung (132) von der zweiten Haltevorrichtung (124) getragen ist und sich auf die erste Haltevorrichtung (114) zu erstreckt, daß die beiden Haltevorrichtungen (114, 124) Mittel umfassen, die gleichzeitig aufeinander zu und voneinander hinweg bewegbar sind, um hierdurch den Kopf des Patienten zu erfassen bzw. freizugeben, daß die beiden Haltevorrichtungen (114, 124) ferner Mittel umfassen, die selektiv auf einer bogenförmigen Bahn in Richtung auf die Bezugsebene (136) und von. dieser hinweg bewegbar sind (siehe Fig. 8), wobei die beiden Gehörgang-Positioniereinrichtungen (122, 132)
    jeweils in den betreffenden Gehörgang des Patienten einführbar sind, daß diese beiden Gehörgang-Positioniereinrichtungen (122, 132) einen ersten bzw. einen zweiten Pfropfen umfassen, und daß ein erster und ein zweiter .Pfropfenansatz (632, 634) vorgesehen ist, die zu gegebenen Zeitpunkten jeweils mit dem ersten bzw. mit dem zweiten Pfropfen (122, 132) verbindbar sind.
  18. 18. Cephalostat nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß eine winklig pos'itionierbare Trageinrichtung (244) vorgesehen ist, ferner eine Abstands- und Ausricht-Meßlehre (754), die mit der Trageinrichtung (244) in Wirkverbindung steht, daß die Trageinrichtung (244), nachdem sie in eine vorbestimmte Position verbracht ist, die Ausricht- und Lehreinrichtung (754) entsprechend zu positionieren vermag, wobei diese Ausricht- und Lehreinrichtung eine Richtung senkrecht zum ersten Film (630) einnimmt und. dabei die richtige Richtung der Strahlungsquelle definiert, und daß die Meß- und Lehreinrichtung (754) gleichzeitig den gewünschten Abstand zwischen der Anode der Strahlungsquelle (750) und dem dritten Film (630) definiert.
  19. 19. Cephalostat nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine winklig positionierbare Trageinrichtung (244) vorgesehen ist, eine Abstands- und Ausrichteinrichtung (754) die von der Trageinrichtung (244) getragen ist, daß die Trageinrichtung (244) in einer bestimmten ausgewählten Position die Ausrichteinrichtung (754) ebenfalls zu positionieren vermag, wobei die Ausricht-Einrichtung (754) eine zum dritten Film (630) senkrechte Richtung einnimmt und damit die richtige Strahlungsrichtung der Röntgenstrahlen-
    quelle (750) herstellt, und daß die Ausrichteinrichtung (754) auch den gewünschten Abstand zwischen der Anode der Röntgenstrahlenquelle (750) und dem dritten Film (630) definiert.
  20. 20. Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dieser ein sechstes Mittel (386) zum Halten und Positionieren des dritten unbelichteten Filmes auf der einen Seite des Kopfes des Patienten aufweist, wobei der rückwärtige Teil des Kopfes des Patienten an der Bezugsebene (136) anliegt, daß das sechste Mittel (386) den dritten unbelichteten Film an einer Stelle hält, die sich zwischen jener Stelle befindet, wo sich der zweite unbelichtete Film (236) normalerweise befinden würde, und jener einen Seite des Kopfes des Patienten, und daß das sechste Mittel (386) •ferner bewegbar ist und den dritten Film an einer Stelle (384) auf der anderen Seite des Kopfes des Patienten, gegenüberliegend der ersten Seite, zu halten vermag.
  21. 21. Cephalostat nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß dieser eine von dem Rahmen (12) getragene erste Verriegelungseinrichtung (382, 384) umfaßt, ferner eine von dem sechsten Mittel (386) getragene zweite Verriegelungseinrichtung (454, .456), und daß die beiden Verriegelungseinrichtungen (382, 384; 454, 456) dahingehend miteinander zusammenwirken, daß sie dann die Position des sechsten Mittels (386) definieren, wenn sich dieses auf der einen.oder der anderen Seite des Kopfes des Patienten befindet.
    10
  22. 22. Cephalostat nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das sechste Mittel (386) einen Filmkassettenhalter (388, 390, 400, 402, 406, 408) umfaßt, daß dieser Halter einen im wesentlichen ebenen Strahlungs schirm (392) aufweist, der von im wesentlichen L-förmiger Gestalt ist und ein Fenster (398) von vorzugsweise einem Viertel der Filmfläche innerhalb der Filmkassette aufweist, daß der Halter ferner eine erste Halteeinrichtung (438, 442) aufweist, die sich auf der einen Seite des Strahlungsschirmes (392) befindet, daß eine zweite Halteeinrichtung (440, 44) auf einer zweiten Seite des Strahlungsschirmes (392) angeordnet ist, die der ersten Seite gegenüberliegt, und daß die Filmkassette zwischen dem Strahlungsschirm (392) und einem der beiden Halteeinrichtungen (442, 438; 440, 444) herausnehmbar gehalten ist.
  23. 23. Cephalostat nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß eine erste Verriegelungseinrichtung (382, 384) von dem Rahmen (12) getragen ist, daß eine zweite Verriegelungseinrichtung (454, 456) von dem Halter getragen ist, und daß die beiden Verriegelungseinrichtungen (382, 384; 454, 456) derart miteinander zusammenarbeiten, daß sie die Position des Halters dann definieren, wenn sich dieser auf einer der Seiten des Kopfes des Patienten befindet.
  24. 24. Cephalostat nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter ferner eine erste Platte (388) aufweist, die entlang dem Strahlungsschirm (392) angeordnet und mit diesem verbunden ist, ferner eine zwei.te Platte (390)., die auf der der ersten Platte gegenüberliegenden Seite des Strahlungsschirmes (392) ange
    ll
    ordnet ist, daß Befestigungsvorrichtungen (403, 426, 428) vorgesehen sind, die die beiden Platten (388, 390) aneinander befestigen und damit den Strahlungsschirm (392> zwischen sich befestigen, und daß die beiden Platten· (388, 390) röntgenstrahlendurchlässig sind.
  25. 25. Cephalostat nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Verriegelungseinrichtung' eine schlitz- · artige Führung aufweist, die von dem Grundkörper (382, 384) getragen ist, und daß die zweite Ver riegelungseinrichtung ebenfalls eine Führung (454) und/oder (456) aufweist, die von dem Halter getragen ist und sich von diesem hinweg erstreckt, so daß sie. von der schlitzartigen Führung aufgenommen werden kann.
  26. 26. Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet; daß das dritte Mittel (200) abnehmbar an einer Seite des Rahmens (12) befestigt ist, um den zweiten, unbelichteten Film (236) auf einer Seite des Kopfes des Patienten zu positionieren (siehe Fig. 1 und 2), daß das dritte Mittel an einer Seite des Rahmens (12) abnehmbar befestigt und weiterhin abnehmbar auf der andewren Seite des Rahmens (12) befestigbar ist, und zwar im wesentlichen auf der der ersten Seite gegenüberliegenden Seite, um hierbei den zweiten, unbelichteten Film (236) auf der anderen Seite des Kopfes des Patienten zu positionieren.
  27. 27. Cephalostat nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß dieser ein sechstes Mittel (27, 56) aufweist, um den dritten unbelichteten Film (630); siehe Fig. 32) im oberen Bereich des Kopfes des Patienten dann zu positionieren, wenn der rückwärtige Teil des Kopfes des Patienten an der Bezugsfläche (136) anliegt,
    12
    daß eine winklig positionierbare Trageinrichtung (244) vorgesehen ist, eine Abstands- und .Ausrichteinrichtung (754), die von der Trageinrichtung (244) getragen ist, daß die Trageinrichtung (244) bei Positionierung in einer ausgewählten Lage die Ausrichteinrichtung (754) entsprechend zu positionieren vermag, wobei die Ausrichteinrichtung eine Richtung senkrecht zu dem dritten- Film definiert, und dabei gleichzeitig den richtigen Abstand von der Strahlungsquelle einnimmt, wobei die Ausrichteinrichtung (754) gleichzeitig den gewünschten Abstand zwischen der Anode der Strahlungsquelle (750) und dem dritten Film definiert, und daß die Trageinrichtung (244) von der dritten Einrichtung (200) getragen ist.
  28. 28. Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß diese ein sechstes Mittel (644) umfaßt, das von dem Rahmen (12) getragen und um eine zweite Achse (712) schwenkbar ist, die durch das temporomandibulare Gelenk des Patienten verläuft, und zwar in einer Ebene senkrecht zur Gehörachse (134) des Patienten, daß das sechste Mittel (644) den dritten unbelichteten Film (706) in gleichförmiger Bewegung mit diesem zu tragen vermag, so daß bei Verdrehen des sechsten Mittels (644) der dritte unbelichtete Film (706) auf der einen Seite des Kopfes des Patienten um die zweite Achse (712) schwenkt, und daß das sechste Mittel (644) eine Richteinrichtung (700) umfaßt,, um die Strahlung einer zugeordneten Röntgenstrahlenquelle derart zu richten, daß die Strahlung von der gegenüberliegenden Seite des Kopfes des Patienten durch das Temporomandibular-Gelenk hindurch verläuft und den dritten Film (706) dann belichtet, wenn dieser um die zweite Achse (712) entsprechend verschwenkt ist.
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  29. 29. Cephalostat nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das sechste Mittel (644) einen Grundkörper (652, 654) umfaßt, der in einer zur zweiten Achse (712) senkrechten Ebene schwenkbar ist, und daß die richteinrichtung einen Arm (696) aufweist, der von dem Grundkörper (652, 654) getragen ist.
  30. 30. Cephalostat nach Anspruch 28, gekennzeichnet durch die Anwendung beim rechten Temporomandibular-Gelenk des Patienten.
  31. 31. Cephalostat nach Anspruch 28, gekennzeichnet durch die Anwendung beim linken Temporomandibular-Gelenk.
  32. 32. Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vierte Mittel einen ersten und einen zweiten Arm (114) umfaßt, eine erste Gehörgang-Positioniereinrichtung (122), die von dem ersten Arm (114) getragen ist und sich zum zweiten Arm (124) hin erstreckt, daß eine zweite Gehörgang-Positioniereinrichtung (132) von dem zweiten Arm (124) getragen ist und sich zum ersten Arm (114) hin erstreckt, daß die beiden Arme (114, 124) relativ zur Bezugsebene derart justierbar sind, daß die beiden Gehörgang-Positioniereinrichtungen (122, 132) jeweils in den Gehörgängen des Patienten jeweils aufgenommen werden, daß das sechste Mittel (644) von einem der Arme (114, 124) getragen und um eine zweite Achse (712) verschwenkbar ist, die durch das Temporomandibular-Gelenk des Patienten in einer Ebene im wesentlichen senkrecht zur Gehörachse (134) verläuft, daß das sechste Mittel (644) den dritten unbelichteten Film (706) in gleichförmiger Bewegung mit diesem trägt, so daß der dritte unbelichtete Film (706) bei einer Verschwenkung des sechsten Mittels (644) auf einem Radius um die zweite Achse (712) auf der einen Seite des Kopfes, des
    14
    AH ψ
    Patienten schwenkt, daß das sechste Mittel (644) eine Zieleinrichtung (700) aufweist, die die Richtung der Strahlung einer zugeordneten Röntgenstrahlen-Quelle (750) derart richtet, daß diese von der gegenüberliegenden Seite des Kopfes des Patienten durch das Temporomandibular-Gelenk verläuft und den dritten Film (706) dann belichtet, wenn der dritte Film um die zweite Achse (712) entsprechend verschwenkt wird.
  33. 33. Cephalostat nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß das sechste Mittel (644) von einem der beiden Arme (114, 124) getragen wird.
  34. 34. Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dieser ein sechstes Mittel (338) zum selektiven justierenden Neigen des Rahmens (12) und des ersten Mittels (136, 138) in Bezug auf eine·zugehörende Trageinrichtung umfaßt.
  35. 35. Cephalostat nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß das sechste Mittel einen Schenkel (318, 320) umfaßt, der in Bezug auf den Rahmen (12) bewegbar ist, und der ferner in Bezug auf den Rahmen (12) nach unten ausfahrbar ist, so daß der Rahmen (12) in Bezug auf einen horizontal angeordneten Tragrahmen (316) neigbar ist, um an der Rückenlehne eines Stuhles anzuliegen.
  36. 36. Cephalostat nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß dieser einen die Winkelneigung anzeigenden Indikator (620) umfaßt, der die Neigung anzeigt, welche der Rahmen (12) gegen die Horizontale einnimmt.
    15
    A1S *
  37. 37. Cephalostat nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß ein justierbarer Kollimator (580) vorgesehen ist, der zusammen mit einer zugeordneten Röntgenstrahlenquelle verwendbar ist und der in Bezug auf die Röntgenstrahlenquelle (472) derart winklig einstellbar ist, daß die Einstellung der gewählten Neigung des Rahmens (12) entspricht.
  38. 38. Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Halteeinrichtung (14) vorgesehen ist, die sich auf einer bestimmten Höhe befindet, und daß ein erster unbelichteter Film (304, 306) von der Halteeinrichtung (14) getragen ist, so daß sich dieser Film in der genannten ausgewählten Höhe unterhalb des rückwärtigen Teiles des Kopfes des Pa-tienten befindet.
  39. 39. Cephalostat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, • daß das fünfte Mittel eine Vier-Stab-Verbindung (28, 266, 268, 274, 286 und/oder 170, 172, 30, 152, 156, 178) umfaßt, die ein erstes (270, 174), ein zweites (32, 48), ein drittes (288, 182) und ein viertes (272, 176) Gelenk aufweist, daß das erste und das zweite Gelenk im wesentlichen an einem Ende der Vier-Stab-Verbindung angeordnet sind und feste Schwenkachsen haben, daß das dritte und vierte Gelenk an einem zweiten Ende der Vier-Stab-Verbindung angeordnet und verschiebbare, schwingbare Achsen haben, und daß die Vier-Stab-Verbindung eine Gelenkverbindung (274, 178) aufweist, die am dritten und am vierten Gelenk angreift und die einen Strahlungszielteil (278, 296,.180, 194, 188) aufweist.
  40. 40. Cephalostat nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Zieljustierungseinrichtung (470) an den Zielbereich anschließbar ist, um den ausgewählten Winkel in Bezug auf die Gehörachse (134) zu verändern.
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  41. 41. Cephalostat nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Zieleinrichtung (470) in zwei Richtungsbereichen den ausgewählten Winkel in Bezug auf die Gehörachse (134) verändern kann.
    10.07.1984
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