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DE3421829A1 - Messverfahren zur ueberpruefung von schutzmassnahmen in elektrischen anlagen und messgeraet zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents

Messverfahren zur ueberpruefung von schutzmassnahmen in elektrischen anlagen und messgeraet zur durchfuehrung des verfahrens

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Publication number
DE3421829A1
DE3421829A1 DE19843421829 DE3421829A DE3421829A1 DE 3421829 A1 DE3421829 A1 DE 3421829A1 DE 19843421829 DE19843421829 DE 19843421829 DE 3421829 A DE3421829 A DE 3421829A DE 3421829 A1 DE3421829 A1 DE 3421829A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
measuring
switch
contact
measuring device
voltage
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19843421829
Other languages
English (en)
Other versions
DE3421829C2 (de
Inventor
Günter Dipl.-Ing. Roppelt (FH), 8500 Nürnberg
Herbert Dipl.-Ing. Schick (FH), 8510 Fürth
Herbert Ziegler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gossen-Metrawatt 90471 Nuernberg De GmbH
Original Assignee
BBC Brown Boveri AG Germany
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BBC Brown Boveri AG Germany filed Critical BBC Brown Boveri AG Germany
Priority to DE19843421829 priority Critical patent/DE3421829A1/de
Publication of DE3421829A1 publication Critical patent/DE3421829A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3421829C2 publication Critical patent/DE3421829C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02HEMERGENCY PROTECTIVE CIRCUIT ARRANGEMENTS
    • H02H3/00Emergency protective circuit arrangements for automatic disconnection directly responsive to an undesired change from normal electric working condition with or without subsequent reconnection ; integrated protection
    • H02H3/02Details
    • H02H3/04Details with warning or supervision in addition to disconnection, e.g. for indicating that protective apparatus has functioned
    • H02H3/044Checking correct functioning of protective arrangements, e.g. by simulating a fault
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01RMEASURING ELECTRIC VARIABLES; MEASURING MAGNETIC VARIABLES
    • G01R31/00Arrangements for testing electric properties; Arrangements for locating electric faults; Arrangements for electrical testing characterised by what is being tested not provided for elsewhere
    • G01R31/28Testing of electronic circuits, e.g. by signal tracer
    • G01R31/282Testing of electronic circuits specially adapted for particular applications not provided for elsewhere
    • G01R31/2827Testing of electronic protection circuits

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  • Measurement Of Resistance Or Impedance (AREA)

Description

  • Meßverfahren zur Überprüfung von Schutzmaßnahmen in
  • elektrischen Anlagen und Meßgerät zur Durchführung des Verfahrens Die Erfindung betrifft ein Verfahren der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
  • Im Rahmen der nach VDE vorgeschriebenen Überprüfung von Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen erlangt besonders die Prüfung von Fehlerstromschutzschaltungen zunehmen an Bedeutung, da diese Schutzmaßnahme in steigendem Umfang zur Anwendung kommt. Zwar können Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter), durch eine an ihnen selbst vorgesehene Prüfeinrichtung, bezüglich ihrer Funktion erprobt werden, doch erhält man hierdurch letztlich nur eine Aussage über ihre mechanische Funktionsfähigkeit.
  • Ob sie auch ihre Schutzfunktion voll erfüllen und das Auftreten gefährlicher Berührungsspannungen in der nachgeschalteten Versorgungsanlage verhindert ist, kann nur durch geeignete Meßgeräte ermittelt werden. Bei der Überprüfung von FI-Schutzschaltungen sind im wesentlichen zwei Kriterien von Bedeutung: a) bei Schutzerdung dürfen keine höheren Berührungsspannungen als 65 Volt (in Zukunft 50 Volt) vom Schutzleiter gegen Erde entstehen. (VDE 0100) b) beim Nennfehlerstrom darf der Ausschaltverzug des FI-Schalters 0,2 Sekunden nicht überschreiten. (VDE 0664) Ist die Schutzerdung nicht ordnungsgemäß, z.B. weil der Erdungswiderstand zu hoch ist, so können bereits bei Fehlerströmen, die weit unter dem Nennfehlerstrom eines FI-Schalters liegen, unzulässig hohe Berührungsspannungen auftreten. Bevor also das Abschaltverhalten des FI-Schalters geprüft wird, sollte die Berührungsspannung gemessen werden, um die Wirksamkeit der Schutzerdung zu überprüfen. Ein bevorzugtes Verfahren zum Messen der Berührungsspannung ist das Spannungsabsenkungsverfahren, zu dessen Anwendung man keine zusätzliche Erdsonde benötigt. Eine im Meßgerät vorgesehene Last, die im einfachsten Fall aus einem Prüfwiderstand besteht, wird zwischen Phase und Schutzleiter des Netzes geschaltet.
  • Hierdurch wird ein künstlicher Fehlerstrom erzeugt, der ein Absenken der Leerlaufspannung auf eine Lastspannung verursacht. Die Differenz zwischen Leerlauf- und Lastspannung entspricht der Berührungsspannung, wenn man davon ausgeht, daß der Erdungswiderstand der mit Abstand größte Widerstand der untersuchten Netzschleife ist. Der Schleifenwiderstand, der somit auch in etwa dem Erdungswiderstand entspricht, kann aus der Differenzspannung und dem künstlich erzeugten Fehlerstrom ermittelt werden.
  • Aus der DE-AS 2829407 ist ein Prüfverfahren bekannt, bei dem der FI-Schalter mit seinem Fehlerstrom geprüft wird, aber zu Beginn des Prüfstromflusses über die Zeitdauer von etwa einer Wechselstromhalbwelle eine Ermittlung der Berührungsspannung erfolgt. Bei diesem Prüfverfahren wird durch den vorgegebenen Meßablauf zwangsweise erst die Berührungsspannung gemessen, bevor der Prüfstrom den FI-Schalter abschalten kann.
  • Diese Meßfolge hat allerdings allein den Zweck die Berührungsspannung überhaupt messen zu können, was nur so lange möglich ist, solange der FI-Schalter eingeschaltet ist. Sollte die Messung der Berührungsspannung also ergeben, daß die Schutzerdung nicht vorschriftsmäßig ist, so wird dennoch der FI-Schalter ausgelöst, es sei denn der Schutzleiter wäre unterbrochen oder der FI-Schalter wäre defekt. Dabei können Berührungsspannungen entstehen, die weit über dem zulässigen Wert von 65 V liegen.
  • Die von ihnen ausgehende Gefährdung hält sich zwar in Grenzen, da die Dauer des Prüfstromflusses auf 0,2 Sekunden begrenzt ist, sollte aber dennoch so niedrig wie möglich gehalten werden. Außerdem ist vor einer weiteren Prüfung in jedem Fall erst der festgestellte Fehler zu beseitigen und dazu muß der FI-Schalter eingeschaltet sein.
  • Weiterhin hat sich bei dem bekannten Meßverfahren als sehr störend erwiesen, daß grundsätzlich bei jeder Berührungsspannungsmessung auch der FI-Schalter ausgelöst wird. Muß die Berührungsspannung an einer größeren Zahl von Steckdosen gemessen werden, die hinter einem gemeinsamen FI-Schalter liegen, so muß, bevor die nächste Steckdose geprüft werden kann, der FI-Schalter jedesmal erneut eingeschaltet werden. Bei einem entfernt angeordneten FI-Schalter bedeutet das einen erheblichen Zeitaufwand.
  • Aufgabe der Erfindung ist es ein Meßverfahren der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art und ein zu seiner Anwendung geeignetes Meßgerät zu schaffen, wodurch es gelingt den Ablauf der Messung wesentlich zu beschleunigen, sicherer zu gestalten und die Bedienung des Meßgerätes zu erleichtern, so daß der Bedienende seine Aufmerksamkeit primär auf die zu untersuchende elektrische Anlage richten kann. Diese Aufgabe wird durch das in Anspruch 1 gekennzeichnete Verfahren und das zu seiner Anwendung dienende in Anspruch 11 gekennzeichnete Meßgerät gelöst. Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen und Fortbildungen des Erfindungsgegenstandes sind in den Unteransprüchen genannt.
  • Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird sichergestellt, daß grundsätzlich bevor der zur Untersuchung der eingebauten FI-Schalter benötigte Prüfstrom (= Nennfehlerstrom) über den Schutzleiter geführt wird, eine Messung der Berührungsspannung erfolgt. Sollte die Berührungsspannung einen unzulässigen Wert erreichen, so wird durch eine elektrische Verriegelung die Prüfung des FI-Schalters gesperrt. Das Abschaltverhalten des FI-Schalters kann somit erst geprüft werden, wenn der Schutzleiter seine Schutzfunktion voll erfüllt, so daß es zu keiner Gefährdung kommen kann. Für eine zeitsparende Abwicklung der Prüfungen ist weiterhin von Bedeutung, daß das erfindungsgemäße Verfahren eine sich an die Berührungsspannungsmessung unmittelbar anschließende Prüfung des Abschaltverhaltens des FI-Schalters vorsieht, dem Prüfer aber andererseits ermöglicht, diesen zweiten Teil seiner Prüfung zu unterlassen. Sollte also eine Vielzahl von Steckdosen durch einen gemeinsamen FI-Schalter geschützt sein, so kann man zunächst bei allen Steckdosen die Berührungsspannung messen und erst zuletzt das Abschaltverhalten des FI-Schalters überprüfen.
  • Die durch das neue Verfahren erreichte Vereinfachung des Meßablaufs kann dadurch noch gesteigert werden, daß die bei dem Spannungsabsenkungsverfahren im Anschluß an die Einzelmessungen durchzuführenden Rechenoperationen durch eine Rechenschaltung selbsttätig durchgeführt werden.
  • Eine digitale Darstellung der Meß- und Rechenergebnisse auf einem Display führt zu einer erheblichen Ableseerleichterung gegenüber der sonst üblichen Darstellung auf mehreren analogen Skalen. Ein besonderer Bedienungskomfort wird dadurch erreicht, daß bestimmte Randbedingungen, die für die Messung wesentlich sind, wie z.B.
  • der Netzspannungsbereich, automatisch überpüft werden und im Fehlerfall zu einer Signalisierung führen, die erkennen läßt welche Randbedingung den vorgegebenen Toleranzbereich nicht einhält. Gleichzeitig mit der Fehlersignalisierung wird der Meßablauf blockiert, um Fehlmessungen oder Gefährdungen zu verhindern.
  • Um sicherzustellen, daß in der ersten Phase des Meßablaufs, also bei der Ermittlung der Berührungsspannung, der FI-Schalter nicht abschalten kann, wird hierbei der Prüfstrom so niedrig oder so kurzzeitig gewählt, daß er weit unterhalb des Nennwertes liegt, der zu einem Abschalten des FI-Schalters führt. Vorzugsweise wählt man hierzu einen Prüfstrom, der nur ein Drittel des Nennabschaltstromes des zu prüfenden FI-Schalters ist, da ein intakter FI-Schalter nur bei einem Strom abschalten darf, der größer als die Hälfte seines Nennabschaltstromes ist. Da die Berührungsspannung jeweils auf den Nennabschaltstrom zu beziehen ist, muß die so ermittelte Berührungsspannung um den Faktor 3,3 erhöht werden.
  • Der Umstand, daß die Berührungsspannung, mit einem Prüfstrom ermittelt wird, der wesentlich niedriger als der Nennfehlerstrom des FI-Schalters ist, hat nicht nur den Vorteil, daß der FI-Schalter nicht abschaltet, sondern bringt auch einen Gewinn an Sicherheit. Die bei hohen Erdungswiderständen möglicher Weise unzulässig hohe Berührungsspannung kann dadurch nur 1/3 des Wertes erreichen, der bei Nennfehlerstrom entstände. Außerdem liegt der Prüfstrom bei FI-Schaltern für Personenschutz mit einem Nennfehlerstrom von 10 mA bei 3,3 mA und damit unter dem nach VDE als gefährlich geltenden Wert von 5 mA.
  • Wegen der unvermeidlichen und auch nach VDE zugelassenen Toleranzen ist es zweckmäßig den FI-Schalter nicht mit seinem Nennabschaltstrom sondern mit einem um den Faktor 1,1 erhöhten Wert zu prüfen. Dadurch wird verhindert, daß noch zulässige FI-Schalter als ungeeignet ausgeschieden werden. Aus Sicherheitsgründen wird die Stromflußdauer auf 0,2 Sekunden begrenzt. Das Verfahren wird weiterhin dadurch vorteilhaft weitergebildet, daß nach der Ermittlung eines Meßwertes dieser gespeichert wird und über den Speicher zur Anzeige gelangt. Nach ca. 15 Sekunden wird der Speicher gelöscht und das Gerät abgeschaltet. Bei batteriebetriebenen Geräten wird hierdurch die Batterie geschont. Die Dauer der Anzeige kann jedoch durch einen von Hand auslösbaren Impuls verlängert werden.
  • Die wichtigsten bei der Messung zu berücksichtigenden Randbedingungen sind die Batteriespannung für die Stromversorgung des Meßgerätes, die Innentemperatur des Meßgerätes und die Netzspannung, so daß diese alle oder wahlweise in die Überwachung einbezogen werden. Dabei wird zwischen einem noch zulässigen Toleranzbereich und einem Überschreiten dieses Toleranzbereichs unterschieden. Innerhalb des Toleranzbereichs liegende Abweichungen, insbesondere Abweichungen der Netzspannung, werden bei der Ermittlung des Meßwertes automatisch ausgeglichen, während Überschreitungen zu einer Fehleranzeige und Blockierung des Meßablaufs führen, so daß Fehlmessungen praktisch ausgeschlossen sind.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Verfahrens sieht vor, daß die bei der Spannungsabsenkung gemessenen Differenzspannungen auch zur Ermittlung des Schleifenwiderstandes und des Innenwiderstands dienen, wodurch weitere Aussagen über den Zustand des Netzes gemacht werden können. Ist der Innenwiderstand nicht vernachlässigbar klein gegenüber dem Erdungswiderstand, so kann der Erdungswiderstand aus dem Schleifenwiderstand abzüglich dem halben Innenwiderstand ermittelt werden. Die Messung des Erdungswiderstandes ergibt allerdings dann den genannten Wert, wenn nach dem Strom/Spannungsverfahren mit einer Erdsonde gemessen wird.
  • Das Meßgerät zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 besitzt einen Meßgrößenumschalter über den eine Auswahl der Meßgröße und/oder der Meßart erfolgen kann.
  • Eine vorzugsweise durch einen Mikroprozessor gesteuerte Meßautomatik bestimmt den Ablauf der Messung. Zur digitalen Anzeige der Meß- und Rechenwerte dient ein Display in dessen Nähe außerdem Leuchtdioden angeordnet sind, die bestimmte Fehlerzustände oder auch das Einhalten bestimmter Randbedingungen signalisieren. Mit einem Handschalter kann der automatische Meßablauf initiiert werden. Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform besitzt der Meßgrößenumschalter Schaltstellungen zum Messen der Netzspannung, des Netzinnenwiderstandes, des Schleifenwiderstandes, des Erdungswiderstandes und mehrere Schaltstellungen für unterschiedliche FI-Schalter-Nennabschaltströme.
  • Zum Signalisieren unterschiedlicher Fehlerzustände dienen vorzugsweise vier Leuchtdioden, von denen eine erste unzulässige Potentiale am Schutzleiter anzeigt, eine zweite zulässige bzw. unzulässige Netzspannungen signalisiert, eine dritte bei unzulässigen Berührungsspannungen aufleuchtet und eine vierte anzeigt, wenn der FI-Schalter bei Nennabschaltstrom nicht ausgelöst hat. Weiterhin ist vorgesehen, daß ein akustischer Signalgeber signalisiert, wenn ein bestimmter Wert,der frei wählbar sein kann, insbesondere ein Wert, des Innenwiderstandes oder des Schleifenwiderstandes im zulässigen Bereich liegt. Der genaue Wert dieser Widerstände ist bezüglich der Sicherheit ohne Bedeutung, darf aber bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Durch die akustische Signalgabe wird das Messen erleichtert, da nicht jeder Wert einzeln abgelesen werden muß.
  • Um das Messen an Steckdosen zu erleichtern, ist das Meßgerät über Meßleitungen mit einem Meßstecker verbunden, der entsprechend einem Schukostecker dreipolig gestaltet ist. Von den drei aus Schutzkontakt und zwei Steckerstiften bestehenden Polen dienen aber jeweils höchstens zwei, ggf. wechselnde Pole, als Meßkontakte zur Aufnahme von für die jeweilige Messung benötigten Potentialdifferenzen.
  • Eine Meßautomatik bestimmt, ggf. durch Umschalten, in Abhängigkeit von der Stellung des Meßgrößenumschalters und der sich beim Einstecken des Meßsteckers in eine Steckdose ergebenden Polung, welche der drei Pole des Meßsteckers als Meßkontakte dienen. Beim Einstecken des Meßsteckers muß somit nicht auf die Lage der Phase geachtet werden. Außerdem kann je nach der zu ermittelnden Meßgröße wechselnd die Potentialdifferenz zwischen den Polen Schutzleiter PE und Phase L, als auch zwischen Null-Leiter N und Phase L gemessen werden.
  • Ein vorzugsweise am MeRstecker angebrachter Handschalter wirkt so mit dem Meßgrößenschalter zusammen, daß nach dessen Einstellung auf die jeweilige Meßgröße die weitere Bedienung des Meßgerätes nur über den Handschalter erfolgt. Hierdurch wird das Messen sehr erleichtert, weil das Meßgerät selbst nur noch zum Ablesen des Meßwertes aber nicht mehr zur Bedienung Aufmerksamkeit verlangt, so daß diese Aufmerksamkeit ganz der Meßstelle zugewandt werden kann.
  • Die durch die Meßautomatik bewirkte Umschaltung sorgt dafür, daß jeweils der Polstift zum Meßkontakt wird, der beim Einstecken des Meßsteckers in eine Steckdose an Phase zu liegen kommt, während der am Null-Leiter liegende Polstift oder der Schutzkontakt ggf. wechselnd als Meßkontakt dienen.
  • Ein auf den Meßstecker aufsetzbarer Kontaktadapter besteht aus einem Stecktopf, an dem zwei Meßspitzen befestigt sind, wobei eine erste auf dem Stecktopf festmontierte PE-Meßspitze mit dem Schutzkontakt des Meßsteckers kontaktiert und eine zweite, über ein Meßkabel mit dem Stecktopf verbundene L-Meßspitze mit einem der beiden Polstifte des Meßsteckers kontaktiert. Mit diesem Kontaktadapter ist es möglich zweipolig zwischen den verschiedenen Leitern einer elektrischen Anlage zu mes sen, die man mit den Kontakten des Meßsteckers nicht erreichen würde.
  • Der Meßstecker ist so aufgebaut, daß neben den äußeren Schutzkontakten auch eine Schutzkontaktbuchse nach DIN 49441 zur Aufnahme eines Schutzkontaktstiftes ausgebildet ist, und die Kontaktierung der PE-Meßspitze des Kontaktadapters über einen Kontaktstift erfolgt, der in die Schutzkontaktbuchse eingreift. Der Meßstecker kann somit auch in solche Schutzkontaktsteckdosen eingeführt werden, die mit einem Schutzkontaktstift versehen sind.
  • Außerdem gelingt es auf diese Weise dem Kontaktadapter einen einfachen Aufbau zu geben.
  • Die durch automatische Umschaltung erzielbare Phasenanpassung ist nicht in allen Fällen von Vorteil. So gibt es Länder, in denen Steckdosen mit einem Schutzkontaktstift vorgeschrieben sind, der ein Umpolen des Steckers verhindert. Die Lage der Phase zum Schutzkontaktstift ist vorgeschrieben. Eine automatische Phasenanpassung ist hier unerwünscht, da sie eine Kontrolle der Phasenlage verhindern würde und auch keine Messung zwischen Null-Leiter N und Schutzleiter PE möglich wäre. Es ist deshalb ein Spannungsmeßbereich vorgesehen, bei dem die automatische Phasenanpassung abgeschaltet ist und eine feste auf dem Meßstecker gekennzeichnete Polzuordnung gilt. Bei aufgesetztem Kontaktadapter kann man in dieser Stellung des Meßbereichsschalters zwischen allen drei Leitern des Netzes Potentialdifferenzen messen. Durch die Messung der an den Leitern liegenden Potentialdifferenzen läßt sich auch die Lage der Phase ermitteln oder kontrollieren.
  • Sehr wichtig ist es, eine gefährliche am Schutzleiter liegende Fehlerspannung und auch die Lage des Phasenleiters schon vor Beginn der eigentlichen Messung feststellen zu können. Hierzu bedient man sich einer Signalschaltung, die über einen Berührungskontakt hochohmig mit dem Schutzkontakt des Meßsteckers verbunden ist. Bei einer unzulässigen Fehlerspannung fließt bei Berühren des Berührungskontaktes ein Körperstrom gegen Erde, der die Signalschaltung zur Signalisierung veranlaßt. Der Körperstrom muß selbstverständlich so niedrig wie möglich gehalten werden und darf auch im Fehlerfall keinen bedenklichen Wert erreichen. Diese Voraussetzungen werden durch einen Schutzkondensator, der die Signalschaltung mit dem Berührungskontakt kapazitiv koppelt, gewährleistet, wobei ein Verstärker dafür sorgt, daß Ströme im Mikroamperebereich ausreichen, um die Signalschaltung zu aktivieren. Der Schutzkondensator ist so aufgebaut, daß er die vom Meßgerät eingehaltene Schutzklasse 2 (Prüfspg. 4 kV) ebenfalls erfüllt. Die Versorgung der Signalschaltung aus einer Batterie macht diese netzunabhängig, so daß eine am Schutzleiter liegende gefährliche Spannung auch dann signalisiert werden kann, wenn an Phase keine Spannung liegt. Eine vom Netz gespeiste Signalschaltung wäre hierzu nicht in der Lage. Im übrigen macht die Batterie das Meßgerät auch in soweit vom Netz unabhängig, als auch bei abgeschalteter Netzspannung z.B. bei ausgeschaltetem FI-Schalter, die ermittelte und gespeicherte Berührungsspannung weiterhin angezeigt wird.
  • Bei einer zweckmäßigen Ausbildung des Meßgerätes wirkt der Handschalter auf die, vorzugsweise durch einen Mikroprozessor gesteuerte Meßautomatik und ist als Taster ausgebildet, durch dessen Betätigung der Meßablauf initiiert wird, wobei eine Zeitschaltung dafür sorgt, daß das Meßgerät selbsttätig, vorzugsweise nach 15 Sekunden, abschaltet. Der Handschalter ist als Schiebetaster so ausgebildet, daß er neben seiner Ruhestellung und einer zweiten Stellung für das Einschalten des Meßgerätes eine dritte Schaltstellung besitzt, die je nach Stellung des Meßgrößenumschalters weitere Auswertungen oder Prüfungen ermöglicht. Die automatische Abschaltung des Meßgerätes nach ca. 15 s wird nicht wirksam, wenn der Handschalter erneut in seine dritte Schaltstellung gebracht wird.
  • Hierdurch verlängert sich die Einschaltzeit um jeweils ca. 15 s. Auf diese Weise kann die Messung in großem Umfang allein durch die Bedienung des am Meßstecker angebrachten Handschalters erfolgen. Das Zusammenspiel zwischen Handschalter und Meßautomatik ist derart, daß in der dritten Schaltstellung des Handschalters das Meßgerät einen Rechenwert anzeigt, der von dem in der zweiten Schaltstellung ermittelten Meßwert durch eine Rechenschaltung des Meßgerätes mathematisch abgeleitet ist. Sofern der Meßgrößenschalter eine Schaltstellung zur Messung des Schleifenwiderstandes oder des Innenwiderstandes einnimmt, ist der angezeigte Rechenwert der Kurzschlußstrom. Nimmt dagegen der Meßgrößenschalter eine zur Messung der Berührungsspannung vorgesehene Schaltstellung ein, so fließt in der dritten Schaltstellung des Handschalters über die beiden Meßkontakte ein Prüfstrom, der etwa dem Nennfehlerstrom eines zu prüfenden FI-Schalters entspricht.
  • Die zur Stromversorgung des Meßgerätes dienende Batterie ist zweckmäßiger Weise durch das Meßgerät selbst überprüfbar. Um hierfür eine eigene Schalterstellung am Meßgrößenumschalter zu sparen, ist das Meßgerät so aufge baut, daß die Prüfung dann erfolgt, wenn der Meßgrößenumschalter auf einen Meßbereich zur Spannungsmessung geschaltet ist und der Handschalter in seine dritte Schaltstellung gebracht wird. Die Prüfung der Batterie erfolgt unter Last.
  • Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Meßgerätes wird im folgenden näher beschrieben und in den Zeichnungen dargestellt.
  • Es zeigen: Figur 1: Den Aufbau des erfindungsgemäßen Meßgerätes.
  • Figur 2: Ein Blockschaltbild des Meßgerätes.
  • Figur 3: Die Anwendung des Meßgerätes bei der FI-Schalterprüfung.
  • Figur 4: Die Anwendung des Meßgerätes bei der Messung des Erdungswiderstandes.
  • Wie Figur 1 zeigt, besteht das Meßgerät aus einem Gehäuse 25, in dem die wichtigsten Funktionseinheiten untergebracht sind, einem Meßstecker 2 und einem auf diesen aufsteckbaren Kontaktadapter 7. Am Gehäuse 25 sind ein Meßgrößenumschalter 1, eine Buchse 19 zum Anschließen einer Erdsonde, Leuchtdioden 20 bis 23 zum Signalisieren bestimmter Fehlerzustände und ein Display 30 zur Anzeige bestimmter Meß oder Rechenwerte vorgesehen.
  • Der Meßstecker 2 ist über Meßleitungen 32 mit den im Gehäuse 25 untergebrachten Funktionseinheiten verbunden.
  • Er ist an seinem kontaktierten Ende entsprechend einem genormten Schukostecker ausgebildet und besitzt drei Pole 3 bis 5. Zwei der Pole sind als Polstifte 3,4 und ein Pol als Schutzkontakt 5 ausgeführt. Der entsprechend der deutschen Norm außenliegende Schutzkontakt 5 ist mit einer Schutzkontaktbuchse 12 verbunden, wie sie in anderen Ländern bei Schutzkontaktsteckern vorgeschrieben ist. Ein den Meßstecker 2 verlängernder Handgriff 26 trägt einen Schiebetaster 6, der drei Schaltstellungen 16 bis 18 besitzt. Die mittlere Stellung des Tasters 6 ist seine Ruhestellung 16, in die er nach Betätigung zurückkehrt. Wird der Taster 15 in seine zweite, vorne liegende Stellung 17 gebracht, so wird das Meßgerät eingeschaltet und seine Meßautomatik tritt in Aktion. Die automatisch ermittelte und digital auf dem Display 30 angezeigte Meßgröße richtet sich nach der Schaltstellung des Meßgrößenumschalters und der somit vorgewählten Meßgröße oder Meßart. Sollten die bei der Messung einzuhaltenden Randbedingungen nicht erfüllt sein, so signalisieren die Leuchtdioden 20 bis 23 den jeweiligen Fehler oder Mangel.
  • Da das Meßgerät, um es unabhängig vom Netz zu machen, batteriebetrieben ist, wird die Einschaltzeit des Gerätes durch eine Abschaltautomatik auf eine Dauer von 15 Sekunden begrenzt. Bringt man jedoch den Taster 6 in seine dritte Stellung 18, bevor sich das Gerät selbsttätig abgeschaltet hat, so verlängert sich die Einschaltdauer um weitere 15 Sekunden. Das Meßgerät bleibt so lange eingeschaltet, solang der Taster in seiner dritten Stellung 18 gehalten wird. Weiterhin ist das Meßgerät so ausgelegt, daß es in der dritten Stellung 18 des Tasters 6 zusätzliche Meß- oder Rechenfunktionen ausführt, die im allgemeinen in Verbindung mit der vorher in der zweiten Stellung 17 des Tasters 6 durchgeführten Messung stehen.
  • Da sich der Meßstecker 2 zur Messung an nicht genormten Steckdosen oder frei liegenden Leitungen nicht eignet, ist ein Kontaktadapter 7 vorgesehen, der sich auf den Meßstecker aufsetzen läßt. Der Kontaktadapter 7 besitzt zur Aufnahme des Meßsteckers 2 einen Stecktopf 8, an dem eine erste Meßspitze 9 befestigt ist sowie eine über ein Meßkabel 11 mit dem Stecktopf 8 verbundene zweite Meßspitze 10. Die Kontakte im Stecktopf 8 sind so gelegt, daß über einen Kontaktstift 13, der beim Zusammenstecken auf die Schutzkontaktbuchse 12, trifft eine Verbindung des Schutzkontaktes PE mit der ersten Meßspitze 10 erfolgt. Ein weiteres Kontaktstück verbindet einen der beiden Steckerstifte 3,4 über das Meßkabel 11 mit der zweiten Meßspitze 10.
  • Auf einer Seite des zum Meßstecker 2 gehörigen Handgriffs 26 ist ein Berührungskontakt 14 angebracht, der über die Hand und den Körper des berührenden Erdpotential an das Meßgerät legt. Der Berührungskontakt 14 ist der eine Pol eines Schutzkondensators, der zusammen mit einem Verstärker im Handgriff 26 eingebaut ist und geringste Ströme, die vom Schutzleiter PE über den Berührungskontakt 14 gegen Erde fließen, erfaßt und zur Signalisierung an eine der Leuchtdioden 20 bis 23 meldet.
  • Die Schaltung ist so ausgelegt, daß sich bereits vor dem Einschalten der Meßautomatik und somit vor der eigentlichen Messung, gefährliche Berührungsspannungen am Schutzleiter PE oder die Lage der Phase ermitteln lassen.
  • In Figur 2 ist ein Blockschaltbild des Meßgerätes dargestellt, mit dessen Hilfe sich grob das Zusammenwirken der einzelnen Baugruppen erläutern läßt. Der Meßstecker 2 wird beim Einstecken in eine Schutzkontaktdose mit dem Phasenleiter L, dem Null-Leiter N und dem Schutzleiter PE verbunden. Ein Fingerkontakt FK dient als Berührungskontakt zur Schaffung eines netzexternen Erdpotentials.
  • Die Auswahl der Meßgröße, die zunächst am Meßgrößenumschalter 1 vorgegeben wird, erfolgt durch die Meßautomatik 33. Ein Mikroprozessor 38 übernimmt dabei alle Steuer- und Rechenfunktionen. Für die richtige Polarität bzw. Lage der Phase am Eingang der Meßautomatik 33 sorgt eine Phasenanpaßautomatik 37.
  • Da die Berührungsspannung, der Schleifenwiderstand und der Netzinnenwiderstand nach dem Prinzip der Spannungsabsenkung gemessen werden, muß diese durch eine entsprechende Belastung des Netzes herbeiführbar sein. Hierzu dient eine Konstantstromquelle 40, die das Netz mit einem konstanten Strom belastet. Zur Überprüfung von FI-Schutzschaltern ist der Konstantstrom mit Hilfe des Meßgrößenumschalters auf verschiedene Werte einstellbar.
  • Die bei der Spannungsabsenkung entstehende Differenzspannung wird über einen Integrator 39 ermittelt.
  • Die jeweilige Meß- oder Rechengröße wird über eine Anzeigeeinheit ausgegeben und auf einem Display 30 digital dargestellt. Fehlerzustände werden durch Leuchtdioden signalisiert. Das Ablesen der Meßgröße auf dem Display 30 läßt sich bisweilen dadurch vermeiden, daß ein akustischer Signalgeber 34 deutlich hörbar signalisiert, wenn die Meßgröße im vorgeschriebenen Bereich liegt.
  • Die Figuren 3 und 4 verdeutlichen nochmal die Möglichkeiten, die sich beim Anschließen des Meßgerätes am Netz ergeben. Nach Figur 3 wird ein FI-Schalter auf seine Funktionsfähigkeit überprüft, während nach Figur 4 ein Erdungswiderstand gemessen wird. In beiden Fällen ist sowohl eine Messung mit dem unmittelbar in eine Steckdose einsteckbaren Meßstecker, wie auch mit dem auf den Meßstecker aufgesetzten Kontaktadapter möglich. Der Kontaktadapter gestattet in vorteilhafter Weise eine Zweipolmessung. Bei beiden Messungen kann mit oder ohne Erdsonde gearbeitet werden. Wird mit Erdsonde gearbeitet, wie in Figur 4 dargestellt, so kommt nicht die Spannungsabsenkung sondern das Prinzip der Strom/Spannungs-Messung zur Anwendung.

Claims (28)

  1. Patentansprüche 1. Meßverfahren zur Überprüfung von SchutzmaRnahmen in elektrischen Anlagen, insbesondere von FI-Schutzschaltungen, bei dem die Berührungsspannung und ggf.
    weitere Meßgrößen nach dem Spannungsabsenkungsverfahren ermittelt werden, und der Ablauf des Meßverfahrens so gestaltet ist, daß eine Kontrolle des Abschaltverhaltens eines FI-Schalters grundsätzlich erst nach Ermittlung der Berührungsspannung erfolgen kann, dadurch gekennzeichnet, daß eine den Ablauf des Meßverfahrens bestimmende Meßautomatik nach Ermittlung der Berührungspannung den MeRablauf unterbricht, bevor der in der Schutzschaltung enthaltene FI-Schalter abschaltet und eine Fortsetzung des Meßablaufs zur Prüfung des Abschaltverhaltens des FI-Schalters der Betätigung eines Handschalters bedarf, wobei der Handschalter elektrisch so verriegelt ist, daß er die Fortsetzung der Messung nur erlaubt, wenn die ermittelte Berührungsspannung den zulässigen Bereich nicht überschreitet.
  2. 2. Meßverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßablauf derart automatisiert ist, daß erfaßte Meßwerte durch eine Rechenschaltung selbstständig ausgewertet und Meß- oder Rechenergebnisse auf einem Display in vorgegebener Folge digital angezeigt werden und nach dem Einschalten der den Ablauf bestimmenden Meßautomatik diese zunächst wesentliche, bei der Messung einzuhaltende Randbedingungen überprüft und den Meßablauf blockiert oder unterbricht, sobald eine der vorgegebenen Randbedingungen, insbesondere der Netzspannungsbereich, nicht eingehalten wird und signalisiert, um welche Randbedingung es sich handelt.
  3. 3. Meßverfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Ermittlung der Berührungsspannung nach dem Spannungsabsenkungsverfahren mit Hilfe des Meßgerätes über den FI-Schalter geleitete Prüfstrom so niedrig ist oder so kurzzeitig anliegt, daß der FI-Schalter hierdurch nicht abgeschaltet wird und erst ein von Hand auslösbarer, entsprechend größerer oder länger anliegender Prüfstrom das Abschalten des FI-Schalters bewirkt.
  4. 4. Meßverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Prüfstrom zur Ermittlung der Berührungsspannung gleich oder kleiner als die Hälfte, vorzugsweise nur ein Drittel des Nennabschaltstromes des zu prüfenden FI-Schalters ist und die so ermittelte Berührungsspannung auf den Nennabschaltstrom durch die Meßautomatik hochgerechnet wird.
  5. 5. Meßverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der von Hand auslösbare Prüfstrom zum Abschalten des FI-Schalters dem 1,1-fachen Nennabschaltstrom des FI-Schalters entspricht, höchstens 0,2 Sekunden lang fließt und dann automatisch abgeschaltet wird.
  6. 6. Meßverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Einschalten der Meßautomatik sich diese nach einer vorgegebenen Zeit, vorzugsweise nach 15 Sekunden selbst abschaltet und während dieser Zeit ein nach der Messung gespeicherter Wert zur Anzeige kommt.
  7. 7. Meßverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschaltzeit der Meßautomatik und damit die Dauer der Anzeige des ermittelten Wertes durch die Betätigung eines Handschalters verlängerbar ist.
  8. 8. Meßverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Randbedingungen für die durchzuführenden Messungen die Spannungen des zu prüfenden Netzes und/oder die Batteriespannung für die Stromversorgung des Meßgerätes und/oder die Innentemperatur des Meßgerätes und/oder die Berührungsspannung geprüft werden.
  9. 9. Meßverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für die verschiedenen Randbedingungen jeweils Toleranzbereiche vorgegeben sind, die die Automatik bei der Überprüfung als zulässig betrachtet, jedoch Abweichungen innerhalb des zulässigen Toleranzbereiches, insbesondere Abweichungen der Netzspannung, bei der Ermittlung des Meßwertes rechnerisch ausgleicht.
  10. 10. Meßverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bei der Spannungsabsenkung gemessenen Differenzspannungen auch zur Ermittlung des Schleifenwiderstandes und des Innenwiderstandes dienen, und beim Schleifenwiderstand die Span nungsabsenkung zwischen Phasenleiter L und Schutzleiter PE beim Innenwiderstand dagegen zwischen Phasenleiter L und Null-Leiter N erfolgt.
  11. 11. Meßgerät zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Meßgerät einen Meßgrößenumschalter (1) besitzt, über den eine Auswahl der Meßgröße und/oder der Meßart erfolgen kann und eine, vorzugsweise durch einen Mikroprozessor gesteuerte, Meßautomatik vorgesehen ist, die den Ablauf der Messung bestimmt, daß es mit einem Display (30) zur digitalen Anzeige der Meß- oder Rechenwerte ausgestattet ist und Leuchtdioden (20-23) auf der Gehäuseoberseite des Meßgerätes angeordnet sind, die bestimmte Fehlerzustände oder auch das Einhalten bestimmter Randbedingungen signalisieren und ein Handschalter (6) vorgesehen ist, mit dem der automatische Meßablauf initiiert werden kann.
  12. 12. Meßgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßgrößenumschalter (1) Schaltstellungen zum Messen der Netzspannung und/oder des Netzinnenwiderstandes und/oder des Schleifenwiderstandes und/oder des Erdungswiderstandes und/oder mehrerer Schaltstellungen für unterschiedliche FI-Schalter-Nennabschaltströme besitzt.
  13. 13. Meßgerät nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise vier Leuchtdioden (20-23) zum Signalisieren jeweils unterschiedlicher Fehlerzustände dienen und eine erste Leuchtdiode (20) unzulässiges Potential am Schutzleiter anzeigt, eine zweite Leuchtdiode (21) zulässige bzw. unzulässige Netzspannungen anzeigt eine dritte Leuchtdiode (22) bei unzulässiger Berührungsspannung aufleuchtet und eine vierte Leuchtdiode (23) signalisiert, wenn der FI-Schalter bei Nennausschaltstrom nicht ausgelöst hat.
  14. 14. Meßgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein akustischer Signalgeber vorgesehen ist, der signalisiert, wenn bestimmte Meßwerte, insbesondere der Innenwiderstand und der Schleifenwiderstand unterhalb des maximal zulässigen Wertes liegen.
  15. 15. Meßgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Meßgerät einen über Meßleitungen (32) verbundenen Meßstecker (2) besitzt, der entsprechend einem Schutzkontaktstecker (3) aus Schutzkontakt und zwei Steckerstiften bestehende Pole besitzt, von denen aber jeweils höchstens zwei, ggf. wechselnde Pole, als Meßkontakte zur Aufnahme von für die jeweilige Messung benötigten Potentialdifferenzen dienen und eine Meßautomatik in Abhängigkeit von der Stellung des Meßgrößenumschalters (1) und der sich beim Einstecken des Meßsteckers (2) in eine Steckdose ergebenden Polung, ggf. durch Umschalten, bestimmt, welche der drei Pole (3,4,5) des Meßsteckers (2) als Meßkontakte wirken und ein am Meßgerät, vorzugsweise am Meßstecker (2) angebrachter Handschalter (6) so mit dem Meßgrößenschalter (1) zusammenwirkt, daR nach dessen Einstellung auf die jeweilige Meßgröße, die weitere Bedienung des Meßgerätes nur über den Handschalter (6) erfolgt.
  16. 16. Meßgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßautomatik durch geeignete Umschaltung jeweils den Polstift (3 oder 4) zum MeRkontakt macht, der beim Einstecken des Meßsteckers (2) in eine Steckdose an Phase zu liegen kommt, während der am Null-Leiter liegende Polstift (4 oder 3) oder der Schutzkontakt (5), ggf. wechselnd, als Meßkontakt die-
  17. 17. Meßgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein auf den Meßstecker (2) aufsetzbarer Kontaktadapter (7) aus einem Stecktopf (8) besteht, an dem zwei Meßspitzen (9,10) befestigt sind, wobei eine erste, auf dem Stecktopf (8) festmontierte PE-Meßspitze (9) mit dem Schutzkontakt (5) des Meßstekkers (2) kontaktiert und eine zweite über ein Meßkabel (1) mit dem Stecktopf (8) verbundene L-Meßspitze mit einem der beiden Polstifte (3,4) des Meßsteckers (2) kontaktiert.
  18. 18. Meßgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßstecker (2) neben den äußeren Schutzkontakten (5) auch eine Schutzkontaktbuchse (12) nach DIN 49441 zur Aufnahme eines Schutzkontaktstiftes besitzt und die Kontaktierung der PE-Meßspitze (9) des Kontaktadapters (7) über einen Kontaktstift (13) erfolgt, der in die Schutzkontaktbuchse (12) eingreift.
  19. 19. Meßgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß am Meßgrößenumschalter (1) zwei Meßbereiche zur Spannungsmessung vorgesehen sind und in einem ersten Meßbereich die beiden Polstifte (3,4) als Meßkontakte dienen, so daß die Spannung zwischen Phasenleiter L und Null-Leiter N gemessen wird während in einem zweiten Meßbereich ein Polstift und der Schutzkontakt als Meßkontakte dienen und hierbei unter Mitwirkung der automatischen Phasenanpassung zwischen dem Phasenleiter L und dem Schutzleiter PE gemessen wird.
  20. 20. Meßgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die automatische Phasenanspassung der Polstifte (3,4) in der Stellung des Meßgrößenumschalters, die zur Messung der Spannung zwischen Phase L und Null-Leiter N vorgesehen ist, gesperrt ist und der Meßstecker mit Polbezeichnungen versehen ist, die eine definierte Zuordnung zur Lage der Phase an der Steckdose ermöglichen.
  21. 21. Meßgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß am Meßstecker (2) ein Berührungskontakt (14) vorgesehen ist, der hochohmig, vorzugsweise kapazitiv, über eine Signalschaltung mit dem Schutzkontakt (5) des Meßsteckers (2) verbunden ist, derart, daß bei einer gefährlichen am Schutzleiter liegenden Potential bei Berührung des Berührungskontaktes (14) ein Körperstrom gegen Erde fließt, der die Signalschaltung zur Signalisierung des Schutzleiterpotentials veranlaßt.
  22. 22. Meßgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalschaltung mit einem Schutzkondensator kapazitiv mit dem Berührungskontakt verbunden ist und einen Verstärker beinhaltet, und ihre Stromversorgung aus einer Batterie erfolgt, die auch zur Versorgung des Meßgerätes dient.
  23. 23. Meßgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Handschalter (6) auf die, vorzugsweise durch einen Mikroprozessor gesteuerte Meßautomatik wirkt und als Taster ausgebildet ist, durch dessen Betätigung der Meßablauf initiiert wird und eine Zeitschaltung das Meßgerät nach vorzugsweise 15 Sekunden selbsttätig abschaltet.
  24. 24. Meßgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Handschalter (6) als Schiebetaster ausgebildet ist, der außer seiner Ruhestellung (16) und seiner zweiten Stellung (17) für das Einschalten des Meßgerätes eine dritte Schaltstellung (18) besitzt, die je nach Stellung des Meßgrößenumschalters (1) weitere Auswertungen oder Prüfungen ermöglicht und bei erneuter Betätigung eine Anzeigeverlängerung um 15 Sekunden bewirkt.
  25. 25. Meßgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß in der dritten Schaltstellung (18) des Handschalters (6) das Meßgerät einen Rechenwert anzeigt, der von dem in der zweiten Schaltstellung ermittelten Meßwert durch eine Rechenschaltung des Meßgerätes mathematisch abgeleitet ist und daß dieser Rechenwert der Kurzschlußstrom ist, wenn der Meßgrößenumschalter eine zur Messung des Schleifenwiderstandes oder des Innenwiderstandes vorgesehene Schaltstellung einnimmt.
  26. 26. Meßgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß in der dritten Schaltstellung (18) des Handschalters (6) über die Meßkontakte ein Prüfstrom fließt, der etwa dem Nennfehlerstrom einer zu prüfenden FI-Schalters entspricht, wenn der Meßgrößenumschalter (1) eine zur Messung der Berührungsspannung vorgesehene Schaltstellung einnimmt.
  27. 27. Meßgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Meßgerät eine Buchse (19) zum Anschließen einer Erdsonde besitzt und die Buchse (19) einen Umschaltkontakt enthält, der einen Meßkontakt vom Meßstecker (2) an die Erdsonde legt, so daß der für die Spannungsmessung frei gewordene Pol des Meßsteckers nur zum Leiten des Prüfstroms dient und die Erdsonde bei Stellungen des Meßgrößenumschalters, die nicht zur Messung des Erdungswiderstandes oder der Berührungsspannung oder zur Leitung des Auslösestroms für FI-Schalter dienen, elektrisch gesperrt ist.
  28. 28. Meßgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß eine Prüfung der Batterie unter Last erfolgt, wenn der Meßgrößenumschalter auf den einen Meßbereich zur Spannungsmessung geschaltet ist und der Handschalter in seine dritte Schaltstellung gebracht wird.
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