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DE3419352A1 - Durchfuehrung fuer mindestens eine leitung, insbesondere ein elektrisches kabel - Google Patents

Durchfuehrung fuer mindestens eine leitung, insbesondere ein elektrisches kabel

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DE3419352A1
DE3419352A1 DE19843419352 DE3419352A DE3419352A1 DE 3419352 A1 DE3419352 A1 DE 3419352A1 DE 19843419352 DE19843419352 DE 19843419352 DE 3419352 A DE3419352 A DE 3419352A DE 3419352 A1 DE3419352 A1 DE 3419352A1
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DE
Germany
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flame retardant
fire
casing
sealing body
line
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DE19843419352
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Werner 7925 Dischingen Hauff
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Hauff Technik GmbH and Co KG
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Individual
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L5/00Devices for use where pipes, cables or protective tubing pass through walls or partitions
    • F16L5/02Sealing
    • F16L5/04Sealing to form a firebreak device
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F16L5/10Sealing by using sealing rings or sleeves only
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
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Description

  • Durchführung für mindestens eine Leitung, insbeson-
  • dere ein elektrisches Kabel.
  • Die Erfindung betrifft eine Durchführung für mindestens eine Leitung, insbesondere ein elektrisches Kabel, durch eine Wandöffnung, bestehend aus einem in der Wandöffnung liegenden Futterrohr und zwei an den Enden des Futterrohres den Leerraum zwischen der Leitung und der Laibung der Wandöffnung ausfüllenden Dichtkörpern, die einerseits gegen die Leitung, andererseits gegen die Laibung abdichten.
  • Bekannte Durchführungen dieser Art dienen dazu, einen Feuerschutzabschluß zu bilden, durch den Leitungstrassen zwischen verschiedenen, durch die Wand voneinander getrennten Brandabschnittzonen feuerbeständig abgeschottet werden. Außer einer möglichst langen Feuerwiderstandsdauer soll die Durchführung außerdem die Eigenschaft einer möglichst guten Abdichtung gegen Wasser, Gas und Rauch besitzen. Bei den bekannten Durchführungen bestehen die Dichtkörper aus einem Kunstkautschuk wie Neopren oder Chloropren, dem zur Erhöhung der Feuerwiderstandsdauer Flammschutzmittel beigefügt sind. Hierfür ist insbesondere Aluminiumhydroxid Al(OH)3 bekannt, das sich in der Erwärmung des Brandfalls unter erheblicher Wärmeaufnahme zersetzt und Wasser abspaltet, das dampfförmig freigesetzt wird. Die Wärmeaufnahme wirkt dabei im Sinne einer Kühlung der Leitung und der Durchführungsteile in der Brandzone und das entstehende Wasser, da es an der Brandstelle Sauerstoff verdrängt, im Sinne eines flammhemmenden Schutzgases. Jedoch ist die Beimischung eines solchen Flammschutzmittels zu Kautschuk auf vergleichsweise geringe Mengen begrenzt, weil die Beimischung die technischen Werte der Kautschukmichung sehr stark beeinträchtigt und schon durch die unvermeidbare Vulkanisation der Kautschukmischung ein starker thermischer Abbau des beigegebenen Flammschutzmittels stattfindet, was ebenfalls hohe Flammschutzmittelgehalte in der Kautschukmischung ausschließt. Da die Vulkanisationstemperatur im Hinblick auf das Flammschutzmittel möglichst niedrig sein muß, ist die Vulkanisationszeit für die Dichtkörper entsprechend groß, wobei sich die Vulkanisationszeit noch außerdem dadurch verlängert, daß die zwischen den Leitungsaufnahmen im Dichtkörper vorhandenen Wanddicken zumindest bereichsweise verhältnismäßig groB sind. Die Formen, in welchen die Dichtkörper vulkanisiert werden, sind daher jeweils nachteilig lange belegt. Im übrigen erfordert auch die Einarbeitung des Flammschutzmittels in die Kautschukmischung einen erheblichen Aufwand durch Mischer, Kneter und dergl., was alles im Ergebnis zu einem erheblichen Preis für derartige Kautschuk-Spezialmischungen führt. Neben Aluminiumhydroxid können die Spezialmischungen auch Blähmittel enthalten, die in der Hitze des Brandfalles aufgehen, um wenigstens zum Teil das durch den Abbrand des Kabelmantels und des Dichtkörperwerkstoffes entstehende Lerrvolumen zu fUllen und dadurch ein zu schnelles Fortschreiten der Brandzone zu verhindern.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Durchführung der eingangs genannten Art so auszubilden, daß die Menge des zum Einsatz kommenden Feuerschutzmittels wesentlich erhöht und dadurch die Feuerwiderstandsdauer der Durchführung entsprechend verlängert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß das Futterrohr hohlwandig ausgebildet und der Hohlraum mit einem Flammschutzmittel gefüllt ist, das sich bei Erwärmung im Brandfall unter Wärmeaufnahme (endogen) zersetzt und ein flammhemmendes Schutzgas abspaltet, und daß das Futterrohr zwischen dem Hohlraum und dem Rohrinneren Öffnungen aufweist, die mit einem sich erst in der Wärme des Brandfalles öffnenden Verschluß versehen sein können. Eine bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß das Futterrohr aus einem Innenrohr und einem Außenrohr aufgebaut ist, die zwischen sich den Hohlraum einschließen und endseitig gegeneinander abgeschlossen sind, und daß die Öffnungen als Perforation des Innenrohres ausgebildet sind, die auf der Innenseite des Innenrohres mit einer Schwimmhaut überspritzt oder durch eine Folie abgedeckt ist, wobei die Schwimmhaut oder Folie in der Wärme des Brandfalles schmilzt oder auf andere Weise die Perforation freigibt. Zweckmäßig ist die Perforation gleichmäßig verteilt über den Umfang und die Länge des Hohlraums im Futterrohr vorgesehen. Vorzugsweise enthält das Flammschutzmittel überwiegend Aluminiumhydroxid A1(OH)3; auch besteht die Möglichkeit, dem Flammschutzmittel einen bei Erwärmung im Brandfall aufgehenden Blähstoff beizumischen.
  • Der durch die Erfindung erreichte Vorteil-besteht zunächst darin, daß auf eine Beimischung des Flammschutzmittels zu anderen Werkstoffen, wie jenen der Dichtkörper, verzichtet werden kann. Dadurch ist die Menge des Flammschutzmittels nicht durch die Möglichkeit seiner Beimischung zu anderen Werkstoffen, sondern nur durch die Größe des zu seiner Aufnahme im Futterrohr zur Verfügung stehenden Hohlraumes begrenzt, was den Einsatz erheblich größerer Mengen an Flammschutzmittel als im Fall nur einer Beimischung zu anderen Werkstoffen ermöglicht. Da der Hohlraum im Futterrohr über die jedenfalls im Brandfall frei werdenden Offnungen mit dem die Leitung aufnehmenden Rohrinneren in Verbindung steht, gelangt das im Brandfall aus dem Flammschutzmittel frei werdende Schutzgas, im Fall von Aluminiumhydroxid also Wasserdampf, unmittelbar in das Rohrinnere. Dieser Wasserdampf übt im Rohrinneren eine stark flammhemmende und kühlende Wirkung sowohl gegenüber dem Kabelmantel als auch gegenüber dem Futterrohr und den es an seinen Enden abschließenden Dichtkörpern aus.
  • Die Feuerwiderstandsdauer der erfindungsgemäßen Durchführung kann noch dadurch erheblich verlängert werden, daß zumindest der auf der Brandseite der Wand liegende Dlchtkörper selbst schon eine möglichst lange Standzeit besitzt, also den von ihm bewirkten Verschluß des Futterrohres möglichst lange aufrecht erhält, so daß das im Hohlraum des Futterrohres enthaltende Flammschutzmittel und die durch dessen Zersetzung entstehende FUllung des Rohrinneren mit Wasserdampf entsprechend lange eingeschlossen bleiben. Daher empfiehlt es sich im Rahmen der Erfindung, zumindest auch in dem auf der Brandseite der Wand liegenden Dichtkörper sich zur Leitung hin öffnende und ebenfalls mit dem Flammschutzmittel gefüllte Hohlräume vorzusehen. Soweit im übrigen die Durchführung mit einem eine Druckvorrichtung zum Verpressen der Dichtkörper in der Wandöffnung bildenden Futterrahmen versehen ist, empfiehlt es sich, auch im Futterrahmen bzw. in seinen die Druckvorrichtung bildenden Teilen sich zum Dichtkörper hin öffnende und ebenfalls mit dem Flammschutzmittel gefüllte Hohlräume vorzusehen. Durch die Anordnung des Flammschutzmittels in eigens hierzu bestimmten Hohlräumen des Dichtkörpers bzw. des Futterrahmens werden deren Werkstoffeigenschaften nicht durch Beimischung des Flammschutzmittels beeinträchtigt. Das Flammschutzmittel wird erst nach vollständiger Fertigstellung der Dichtkörper, des Futterrahmens bzw. seiner die Druckvorrichtung bildenden Teile in wissen bzw. deren Hohlräume eingefüllt und kann daher durch die für deren Herstellung erforderlichen Fertigungs- und Wärmebehandlungsprozesse nicht beeinträchtigt werden. Ein vorzeitiger thermischer Abbau des Flammschutzmittels ist also ausgeschlossen. Im übrigen gilt selbstverständlich auch hier, daß die Menge des Flammschutzmittels nur durch die Größe der zu seiner Aufnahme in den Dichtkörpern bzw. im Futterrahmen zur Verfügung stehenden Hohlräume begrenzt ist, was auch hier den Einsatz erheblich größerer Mengen an Flammschutzmitteln als im Fall nur einer Beimischung zu anderen Werkstoffen ermöglicht.
  • Darüber hinaus besteht durch dLe Art der Anordnung und Ausbildung dieser Hohlräume die Möglichkeit, das Flammschutzmittel im Bereich der Dichtkörper und des Futterrahmens gezielt und bereichsweise konzentriert an im Brandfall besonders kritischen Stellen der Durchführung zur Wirkung kommen zu lassen. Das Fortschreiten der Brandzone im Bereich der Dichtkörper wird weiter noch dadurch verringert, daß bei der Zersetzung des Flammschutzmittels, vor allem im Falle von Aluminiumhydroxid, sich an der Oberfläche des Kunststoff- bzw.
  • Kautschukwerkstoffs von Kabelmantel bzw. Dichtkörpern aus den Verkohlungsprodukten und Al203 Schutzschichten bilden, die das Fortschreiten der Verbrennungsfront sehr stark behindern. Auch der Abbrand des Dichtkörpers selbst außerhalb des Bereichs der Leitung wird vermindert, nämlich durch das Flammschutzmittel in den Hohlräumen des Futterrahmens bzw. seiner die Druckvorrichtung bildendrnlteile. Hierdurch wird die Temperatur der Dichtkörper in den mit dem Futterrahmen bzw.
  • mit den die Druckvorrichtung bildenden Teilen in Berührung stehenden Bereichen begrenzt und ein schneller Abbrand des Dichtkörpers auch von dort aus verhindert, zumal hier das aus den Hohlräumen frei werdende Schutzgas größere Oberflächenbereiche der Dichtkörper bestreichen kann und in diesen Bereichen somit wiederum stark flammhemmend wirkt. Im Ergebnis wird durch die Erfindung sowohl der Abbrand der Leitungen, insbesondere Kabelmäntel, wie auch der der Dichtkörper insgesamt sehr wirksam behindert, so daß die Feuerwiderstandsdauer im Vergleich zu Durchführungen mit Dichtkörpern aus bisher üblicher teurer Spezialkautschukmischung wesentlich verlängert ist, ohne daß es weitergehender Maßnahmen an der Durchführung, insbesondere auch keiner flammhemmender Zusatzarbeiten an den Leitungen selbst vor und/oder hinter der Durchführung bedarf. So haben Versuche in praktischen Fällen bei einer Wand von 24 cm Dicke an einem Kabel von 60 mm Durchmesser bei Beflammung auf einer Wandseite bis zu einer Temperatur von 10600 C eine Standzeit der Durchführung von über 3 Stunden und 30 Minuten ergeben, in der sich das Kabel auf der brandabgewandten Seite der Wand nur auf Futterrohrs als auch in Hohlräumen der Dichtkörper und des Futterrahmens vorgesehen. Ohne Flammschutzmittel im Hohlraum des Futterrahmens ergab sich dagegen bei im übrigen gleichen Versuchsbedingungen eine Standzeit von nur 2 Stunden 10 Minuten.
  • Im folgenden wird die Erfindung an in der Zeichnung dargestellten Ausfthrungsbeispielen näher erläutert; es zeigen: Fig.1 eine Durchführung nach der Erfindung in einem Axialschnitt, und zwar im in die Wand eingebauten Zustand, Fig.1 eine im Verhältnis zu Fig. 1 vergrößerte Darstellung nur des in Fig. 1 rechten Durchführungsteils, Fig.3 eine andere Ausführungsform des Dichtkörpers einer Durchführung nach Fig. 1 im Axialschnitt.
  • Die Leitungsdurchführung durch eine Öffnung in einer Wand 1 ist für nur eine Leitung 2, insbesondere ein elektrisches Kabel von im einzelnen nicht dargestellten Innenaufbau, bestimmt. Jedoch kann eine solche Durchführung auch mehrere Leitungen aufnehmen. In diesem Fall besitzen die den Leerraum zwischen jeweils den Leitungen 2 und der Laibung 3 der Wandöffnung ausfüllenden, zumindest teilweise elastischen Dichtkörper 4 mehrere, dem jeweiligen Leitungsquerschnitt angepaßte Leitungsaufnahmen 5, wie dies die Fig. 3 am Beispiel von etwa drei Leitungsaufnahmen zeigt, wo allerdings nur eine Leitungsaufnahme sichtbar ist. In jedem Fall besteht die Durchführung aus einem in der Wandöffnung liegenden Futterrohr 6 und den beiden an den Enden des Futterrohres 6 den Leerraum zwischen der Leitung 2 und der Laibung 3 der Wandöffnung ausfüllenden Dichtkörpern 4, die einerseits. gegen die Leitung 2, andererseits gegen die Laibung 3 der Wandöffnung abdichten. Weiter besteht die Durchführung aus in den Ausführungsbeispielen zumindest einen Teil der Laibung 3 der Wandöffnung bildenden Futterrahmen 7, die eine Druckvorrichtung zum elastischen Verpressen des ihnen jeweils zugeordneten Dichtkörpers 4 in der Wandöffnung bilden. Die Laibung 3 verjüngt sich von der Wandaußenseite zum Wandinneren nach Art eines Kegelstumpfes. In diesen sich verjüngenden Teilen der Wandöffnung sind die Dichtkörper 4 jeweils mittels eines die Druckvorrichtung bildenden Druckringes 8 axial verspannt, der in ein Muttergewinde innerhalb des fest in die Wand 1 eingelassenen Futterrahmens 7 eingeschraubt ist. Das Futterrohr 6 ist hohlwandig ausgebildet und der Hohlraum 9 mit einem durch Punktierung angedeuteten Flammschutzmittel gefüllt, das sich bei Erwärmung im Brandfall unter Wärmeaufnahme zersetzt und ein flammhemmendes Schutzgas abspaltet. Das Futterrohr 6 ist mit Öffnungen 10 versehen, die den Hohlraum 9 mit dem Rohrinneren 11 verbinden, aber zunächst so verschlossen sind, daß sie erst inder Wärme des Brandfalls wirksam werden. Im einzelnen ist das Futterrohr 6 aus einem Innenrohr 6.1 und einem Außenrohr 6.2 aufgebaut, die zwischen sich den Hohlraum 9 einschließen und endseitig in einem an die Dichtkörper 4 grenzenden Rohrteil 6.3 gegeneinander abgeschlossen sind. Die Öffnungen 10 können als Perforation des Innenrohres 6.1 ausgebildet sein. Diese Perforation kann auf der Innenseite des Innenrohres 6.1 mit einer nicht dargestellten Folie abgedeckt sein, die in der Wärme des Brandfalles schmilzt und dadurch die Perforation freigibt. Die Perforation ist gleichmäßig verteilt über den Umfang und die Länge des Hohlraums 9 im Innenrohr 6.1 ausgebildet. Auch in den Dichtkörpern 4 und Futterrahmen 7, bzw. deren die Druckvorrichtung zum Verpressen der Dichtkörper bildenden Teilen 8 sind sich zur Leitungsaufnahme 5, bzw. zum Dichtkörper 4 hin öffnende Hohlräume 12 vorgesehen, die ebenfalls mit dem Flammschutzmittel gefüllt sind. Das die Hohlräume 9, 12 sowohl im Futterrohr 6 al's auch in den Dichtkörpern 4 bzw. den Futterrahmen 7 und den Druckringen 8 ausfüllende Flammschutzmittel enthält ganz überwiegend Aluminiumhydroxid Al(OH)3, das sich im Brandfall unter der dann entstehenden Wärme thermisch unter Aufnahme von Wärme zersetzt, wobei Al203 und H20 entsteht und je Mol A1(OH)3 eine Wärmemenge von 70 Kcal latent aufgenommen wird. Diese endogene Wärme bedeutet einen erheblichen Wärmeentzug an der Brandstelle. Das in Form von gasförmigem Wasserdampf entstehende Wasser, das in die Leitungsaufnahmen 5 und in das Innere 11 des Futterrohrs 6 gelangt, verdrängt an der Brandstelle den Sauerstoff und wirkt dadurch flammhemmend.
  • Außerdem haben die sich bei der Zersetzung des Aluminiumhydroxid abspielenden chemischen Reaktionen zur Folge, daß die sonst im Brandfall z. B. bei PVC-Kabelmänteln entstehenden toxischen und korrosiven Gase gebunden werden und ihr Entstehen im Ergebnis sehr vermindert wird. Dem Flammschutzmittel kann im übrigen ein bei Erwärmung im Brandfall aufgehender Blähstoff beigemischt sein, was dazu führt, daß der durch Abbrand des Kabelmantels und der Dichtkörper 4 im Bereich der Leitungsaufnahmen 5 unter Umständen entstehende Leerraum durch den Blähstoff abgeschottet wird.
  • Der in Fig. 3 dargestellte Dichtkörper 4 besteht aus zwei im wesentlichen quer zur Achse der Wandöffnung voneinander getrennten und in der Trennfläche 19 formschlüssig zusammengesetzten Teilen 110, 120. Das eine Teil 110 besteht aus einem elastisch weich eingestellten, keine oder nur geringe Zusätze aufweisenden und daher preiswerten Kautschuk und trägt die der Laibung 3 der Wandöffnung anliegende Dichtfläche 40. Das andere Teil 120 besteht aus einem durch Zugabe von Flammschutzmitteln und dergleichen elastisch hart eingestellten Kautschuk und greift in eine Aussparung des weich elastischen Teils 110, dem es in der Aussparung sowohl axial wie auch in der Umfangsfläche einer die Aussparung nach außen begrenzenden Ringschulter 41 radial anliegt. Das elastisch weich eingestellte Teil 110 erfüllt die Dichtfunktion zwischen der Leitung einerseits und der Laibung der Wandöffnung andererseits, das elastisch hart eingestellte Teil dagegen die Funktion der mechanischen Stabilisierung und des Feuerschutzes bzw. der Feuerhemmung. Es befindet sich daher an der der Wandaußenseite zugewandten Dichtkörperseite, die im Brandfall also dem Feuer zugekehrt ist. Im elastisch hart eingestellten Dichtkörperteil 120 befinden sich wiederum die mit dem Flammschutzmittel gefüllte Hohlräume 12, die über entlang der Trennfläche 19 verlaufende Kanäle 100, 140 mit den Leitungsaufnahmen 5 in Verbindung stehen. Die Hohlräume 12 sind durch sich gegen das elastisch weich eingestellte Dichtkörperteil 110 erstreckende Ringkragen 113 des elastisch hart eingestellten Teiles 120 vergrößert. Für diese Ringkragen 113 sind im ealstisch weich eingestellten Teil 110 entsprechende Aufnahmen vorgesehen. Zur Verbindung der Hohlräume 12 einerseits und der Kanäle 100, 140 andererseits dienen in in Ringkragen 113 befindliche Öffnungen 130.
  • - Leerseite -

Claims (8)

  1. Ansprüche: 1. Durchführung für mindestens eine Leitung (2), insbesondere ein elektrisches Kabel, durch eine Wandöffnung, bestehend aus einem in der Wandöffnung liegenden Futterrohr (6) und zwei an den Enden des Futterrohres den Leerraum zwischen der Leitung (2) und der Laibung (3) der Wandöffnung ausfüllenden Dichtkörpern (4), die einerseits gegen die Leitung (2), andererseits gegen die Laibung (3) abdichten, dadurch gekennzeichnet, daß das Futterrohr (6) hohlwandig ausgebildet und der Hohlraum (9) mit einem Flammschutzmittel gefüllt ist, das sich bei Erwärmung im Brandfall unter Wärmeaufnahme (endogen) zersetzt und ein flammhemmendes Schutzgas abspaltet, und daß das Futterrohr (6) zwischen dem Hohlraum (9) und dem Rohrinneren (11) Öffnungen (10) aufweist, die mit einem sich erst in der Wärme des Brandfalls öffnenden Verschluß versehen sein können.
  2. 2. Durchführung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Futterrohr (6) aus einem Innenrohr (6.1) und einem Außenrohr (6.2) aufgebaut ist, die zwischen sich den Hohlraum (9) einschließen und endseitig gegeneinander abgeschlossen sind, und daß die Öffnungen (10) als Perforation des Innenrohres (6.1) ausgebildet sind, die auf der Innenseite des Innenrohres (6.1) mit einer Schwimmhaut überspritzt oder durch eine Folie abgedeckt ist, wobei die Schwimmhaut oder Folie in der Wärme des Brandfalles schmilzt oder auf andere Weise die Perforation freigibt.
  3. 3. Durchführung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Perforation gleichmäßig verteilt über den Umfang und die Länge des Hohlraums (9) im Futterrohr (6) vorgesehen ist.
  4. 4. Durchführung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Flammschutzmittel überwiegend Aluminiumhydroxid Al(OH)3 enthält.
  5. 5. Durchführung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß dem Flammschutzmittel ein bei Erwärmung im Brandfall aufgehender Blähstoff beigemischt ist.
  6. 6. Durchführung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest in dem auf der Brandseite der Wand liegenden Dichtkörper (4) sich zur Leitung (5) hin öffnende und ebenfalls mit dem Flammschutzmittel gefüllte Hohlräume (12) vorgesehen sind.
  7. 7. Durchführung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, mit einem eine Druckvorrichtung (8) zum Verpressen des Dichtkörpers (4) in der Wandöffnung bildenden Futterrahmen (7), dadurch gekennzeichnet, daß im Futterrahmen (7) bzw. in seinen die Druckvorrichtung (8) bildenden Teilen sich zum Dichtkörper (4) hin öffnende, ebenfalls mit dem Flammschutzmittel gefüllte Hohlräume (12) vorgesehen sind.
  8. 8. Durchführung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtkörper (4) aus mindestens zwei in Axialrichtung der Durchführung nebeneinander angeordneten Teilen (110, 120) bestehen, von welchen Jedenfalls der zur Wandaußenseite hin liegende Teil (120) aus einer mit dem Flammschutzmittel hoch angereicherten Werkstoffmischung besteht.
DE19843419352 1984-05-24 1984-05-24 Durchführung für mindestens eine Leitung, insbesondere ein elektrisches Kabel Expired DE3419352C2 (de)

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