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Die Erfindung betrifft eine Absperrbake, insbesondere
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zur kanalisierenden Verkehrsführung in Verschwenkbereichen von Autobahnbaustellen,
mit einem aufstehenden Signalbildträger und einem daran zu befestigenden, standsicheren
Sockel element.
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Zur Verkehrsführung vor insbesondere Autobahnbaustellen werden gemäß
der Straßenverkehrsordnung und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen
an Straßen rechteckige, aufstehende Absperrbaken bestimmter Abmessungen vorgeschrieben.
Diese Absperrbaken sind 1 Meter hoch und 25 cm breit.
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Da diese Baken einem erheblichen Winddruck standhalten müssen, der
sowohl durch stürmischen Wind wie auch durch Verwirbelungen hinter schnell fahrenden
Fahrzeugen entstehen kann, müssen sie an entsprechend schweren und standsicheren
Sockelelementen befestigt werden. Das durch die Kraft des auftretenden Winddruckes
und den Hebelarm zwischen Windangriffspunkt und Fahrbahnoberkante entstehende Kippmoment
muß durch ein Standmoment aufgenommen werden, welches aus dem Gewicht des Sockelelementes
und dem Hebel arm von dessen halber Länge gebildet wird.
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Die rechteckigen Baken wurden bisher wie bei Verkehrszeichen üblich
zumeist aus Aluminiumblech in Stärke von 2 mm hergestellt. Da ein solches Objekt
nicht einseitig eingespannt werden kann, weil es sich in Folge der Windkräfte verbiegen
würde, wird es bei den bekannten Bakenkonstruktionen durch ein Standrohr gehalten,
an welchem es oben und unten mit je einer Klemmschelle befestigt ist. Das Stahlrohr
selbst ist zumindest an seinem unteren Ende vierkantig ausgebildet und wird in eine
entsprechende vierkantige Ausnehmung des Sockelelementes gesteckt.
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Diese Sockelemente sind aus Stahlprofilen, wie Winkel-, U- und Flachprofilen
zusammengeschweißt. Wegen der erforderlichen relativ langen Einstecköffnung für
das Standrohr des Signalbildträgers und wegen des erforderlichen hohen Gewichtes
in Größenordnungen von 30 Kg haben diese aus Stahlprofilen zusammengeschweißten
Sockelelemente beträchtliche Bauhöhen über Fahrbahnoberkante, die bei lo cm oder
mehr liegen können. Eine andere Bauform des Sockelelementes verwendet quaderförmige,
aus Kunststoff hergestellte Hohl körper, in deren Mitte das Vierkantloch zum Einstecken
des Standrohres des Signalbildträgers vorgesehen ist. Zur Erzielung des erforderlichen
Gewichtes werden diese Hohl körper mit Magerbeton o.ä. Füllstoffen gefüllt. Die
Bauhöhe dieses Sockelelementes beträgt ebenfalls etwa lo cm oder mehr.
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Weitere Bauformen von Sockel elementen zur Aufstellung der Absperrbaken
sind pyramidenartig abgeschrägte Stahl- oder Kunststoffkonstruktionen. Allen gemeinsam
sind Bauhöhen von lo cm oder darüber, weil alle mit Einstecköffnungen oder sonstigen
Halterungen für die Standrohre ausgestattet werden müssen.
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In den Verschwenkbereichen der oben geschilderten kanalisierenden
Absperrungen vor Autobahnbaustellen ist es ferner vorgeschrieben, daß auf jeder
Bake eine Baustellenwarnleuchte angebracht ist. Diese Leuchten werden entweder über
Kabel oder auch Batterien gespeist, die im Leuchtenfuß untergebracht sind. Die Leuchten
werden an nach oben über die Bake hinausführenden Verlängerungen des Standrohres
mit Hilfe zusätzlicher Stahl konstruktionen angebracht. Das Gewicht solcher Leuchten
einschl. der Befestigungselemente erreicht nicht selten 3 Kg oder mehr.
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Die beschriebene Konstruktionen und ihre Bestandteile sind außerordentlich
gefährlich, wenn sie von einem Fahrzeug angefahren werden. Die Sockelelemente neigen
dabei dazu,
sich hochkant zu stellen und das aufprallende Fahrzeug
von unten her derart zu beschädigen, daß es nicht mehr manövierbar ist. Die scharfkantigen
Stahl profile können Autoreifen aufschlitzen und Beschädigungen am Fahrwerk und
an der Ö1-wanne des Fahrzeuges hervorrufen. Das Stahl rohr kann wie ein Geschoß
davonfliegen und weitere unbeteiligte Fahrzeuge beschädigen. Die Leuchte, die in
aller Regel in Windschutzscheibenhöhe von PKWs angeordnet ist, kann ebenfalls wie
ein Geschoß durch die Scheibe in das Fahrzeug eindringen.
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Schließlich stellen die davonfliegenden Signalbildträger selbst eine
potentielle Gefährdung von Verkehrsteilnehmern oder in der Nähe befindlichen Personen
dar, weil sie als Bleche scharfkantig sind und guillotineartig wirken können.
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Die Bakenrei hen sind verkehrstechnisch und gemäß geltender Vorschriften
erforderlich und unverzichtbar.
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Andererseits stellen sie in allen bekannten Varianten eine erhebliche
Gefährdung der Verkehrsteilnehmer im Falle eines Aufpralles dar. Die Gefahr wird
noch dadurch gesteigert, daß schon der Verschwenkungsbereich vor Autobahnbaustellen
an sich besonders unfallträchtig ist, besonders wenn Ubermüdung, schlechte Sicht
oder mangelnde Fahrpraxis des Fahrers hinzukommen. Aus diesem Grunde wurden Versuche
unternommen, die Baugruppe Sockelement/Signalbildträger/Warnleuchte in ihrer Unfallträchtigkeit
zu entschärfen. So sind z.B. Sockelelemente bekannt, deren Seitenflächen pyramidenartig
abgeschrägt sind, wodurch zumindest das Aufschlitzen von Autoreifen verhindert werden
kann. Versuche haben aber ergeben, daß gerade diese Konstruktionen bei Kollisionen
die Eigenschaft haben, die Fahrzeuge seitlich aus ihrer Bahn zu werfen und insoweit
die Unfallgefahr noch zu erhöhen. Bei anderen Konstruktionen hat man versucht, die
Pfosten klappbar oder mit Sollbruchstellen auszurüsten. Dabei wurde nicht beachtet,
daß damit nicht die Massenträgheit und somit kinetische Energie ausgeschaltet werden
kann, die zur Gefährdung von
Insassen oder unbeteiligten Personen
führt, wenn ein solches klappbares Standrohr mit hoher Geschwindigkeit angefahren
wird. Schließlich hat man versucht, die auf den Baken aufgebauten Warnleuchten leicht
zu gestalten, indem man die Batterien getrennt, vorzugsweise im Sockelelement untergebracht
hat. Die Leuchten haben jedoch trotz dieser Maßnahme zusammen mit ihrer Befestigung
noch ein erhebliches Gewicht, welches bei der Relativbewegung zwischen einem schnell
anfahrenden Fahrzeug und der stationären Leuchte in kinetische Energie umgesetzt
wird, die mit Leichtigkeit eine Windschutzscheibe zerstören kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine das vorgeschriebene
Signalbild tragende, den vorgesehenen Windgeschwindigkeiten widerstehende, bei Kollisionen
keine Gefährdung mehr darstellende Absperrbake zu schaffen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Signalbildträger
als dünnwandiger Hohlkörper ausgebildet und direkt mit dem als flache Sockelplatte
ausgebildeten Sockelelement form- und kraftschlüssig koppelbar ist.
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Bei einer derartigen Absperrbake wird allein schon durch Reduzierung
des Gewichtes die gefährliche Massenträgheit auf ungefährliche Werte reduziert.
Der dünnwandige Hohl körper hat dabei in sich ausreichende Stabilität, so daß auf
zusätzliche Stützteile wie ein Stahl rohr o.ä. verzichtet werden kann. Da dieses
die geschilderten günstigen Stabilitätswerte aufweisende und als Signalbildträger
ausgebildete Element vorteilhaft direkt auf dem Sockelelement form- und kraftschlüssig
angebracht ist, kann das Sockelelement als flache Sockelplatte ausgebildet werden.
Diese im wesentlichen nur noch zweidimensionale Sockelplatte kann sich nicht mehr
hochstellen, wenn sie von einem Fahrzeug überfahren bzw.
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der Signalbildträger angefahren wird. Weiter sind bei einer
derartigen
Ausbildung Reifenschäden ausgeschlossen. Eine Gefährdung kollidierender Fahrzeuge
bzw. Fahrzeugführer ist somit bei einer derartigen Absperrbake praktisch nicht mehr
gegeben.
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Nach einer zweckmäßigen Ausbildung ist vorgesehen, daß der Signalbildträger
als dünnwandiger Kunststoff-Hohlkörper ausgebi det ist Der Hohl körper ist fertigungsmäßig
eintelilg geblasen oder in der Regel aus zwei Halbschalen zusammengesetzt, wobei
er vorteilhaft nur abgerundete Kanten aufweist, wodurch sowohl fertigungstechnische
wie auch statische Vorteile erzielt werden. Außerdem ist der Luftwiderstandsbeiwert
günstiger als der einer flachen Tafel. Aufgrund der Ausbildung und der Materialauswahl
sind Gefährdungen von Menschen und Fahrzeugen ausgeschlossen, da der Kunststoff-Hohlkörper
auch bei unglücklichen Zufällen vom Fahrzeug ohne Schaden überfahren werden kann.
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Eine si cherhei tstechi sch zweckmäßige Ausbildung ist die, bei der
das Sockelelement eine ebene Platte geringer Höhe, vorzugsweise von 1 bis 2 cm ist,
auf deren Unterseite an den Schmalseiten Gummistreifen angeordnet sind und deren
Oberfläche überstehende Führungsprofile aufweist. Eine derartige Platte kann, wie
schon erwähnt, ohne weiteres überfahren werden und stellt sich nicht hoch, wenn
der darauf befestigte und angeordnete Signalbildträger angefahren wird.
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Über die Gummistreifen ist eine gute Gleitsicherheit gegeben Eine
vorteilhaft stabile Ausbildung des Hohl körpers ist die, bei der der Kunststoff-Hohlkörper
allseitig geschlossen ausgebildet ist. Dabei sollte der Kunststoff-Hohl körper annähernd
rechteckförmig und nur in Quersicht
leicht nach oben zulaufend
ausgebildet sein. Der Hohl körper kann dann leicht transportiert werden und ist
insgesamt so stabil, daß er auch den rauhen Bedingungen auf der Straße gewachsen
ist, d.h. beispielsweise ohne weiteres unter Zuhilfenahme des Fußes in die vorgesehene
Verbindung mit dem Sockelelement hineingetrieben werden kann.
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Zur Verbindung von Signalbildträger und Sockelelement ist es vorteilhaft,
wenn der Signalbildträger geformte Fußkanten aufweist, die dem Sockelelement zugeordneten
Führungsprofilen angepaßt sind. Dabei ist es zweckmäßig, in den Fußkanten Nuten
vorzusehen, so daß die Signalbildträger insgesamt praktisch auf die bzw. zwischen
die Führungsprofile hineingedrückt werden können. Eine solche Ausbildung ist montagefreundlich
und wie schon erwähnt gerade den Bedingungen im Straßenbau bestens angepaßt.
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Das Überfahren des Sockelelementes ist, bedingt durch seine geringe
Höhe, ungefährlich. Zudem wird die Wahrscheinlichkeit des Überfahrens dadurch vermindert,
daß der Signalbildträger unsymmetrisch auf dem Sockelelement, vorzugsweise mit seiner
dem Verkehr zugewandte Kante mit der Kante des Sockelelementes abschneidend bzw.
abschließend angeordnet ist. Diese Bauweise bringt den Vorteil, daß die Wahrscheinlichkeit
einer versehentlichen Berührung eines Fahrzeuges mit der Fußplatte praktisch überhaupt
nicht mehr gegeben ist. Statisch bringt diese Anordnung keinerlei Nachteile, da
es völlig gleichgültig ist, an welchem Punkt der Fußplatte bzw. des Sockelementes
der Signalbildträger montiert wird.
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Wichtig ist nur, daß das durch den Wind erzeugte Kippmoment sicher
auf die Platte übertragen werden kann.
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Das Davonfliegen des Signalbildträgers bei Kollisionen wird zuverlässig
dadurch verhindert, daß eine Gas Sockelelement und den Signalbildträger verbindende
Sicherheitsverbindung
vorgesehen ist, die läng bar ausgebildet
und innerhalb des Signalbildträgers gestapelt angeordnet ist. Wird der Signalbildträger
angefahren und durch den Aufprall vom Sockelelement gelöst, kann er nur eine begrenzte
Wegstrecke wegfliegen, nämlich bis zum Ende der Sicherheitsverbindung.
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Dann ist er arretiert und kann entweder vom Fahrzeug überfahren oder
ggf. auch zerstört werden.
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Zweckmäßigerweise ist die Sicherheitsverbindung als gl asfaserverstärktes
Klebeband ausgebildet, das zu einem Paket zick-zack-förmig zusammengefaltet beim
Einschieben des Signalbildträgers in die Führungsprofile mit diesen bzw. dem Sockelelement
kraft- und formschlüssig verbunden ist. Ein solches Paket kann vorteilhaft in einer
Höhlung des Si gnal körpers untergebracht werden, wobei beispielsweise durch eine
Öse am Ende des Klebebandes zu erreichen ist, daß sich diese beim Aufschieben des
Signalbildträgers auf das Sockelelement zwangsläufig mit einem an dieser angebrachten
Bolzen in Eingriff kommt. Das andere Ende des Klebebandes umschließt in irgendeiner
Form zweckmäßigerweise den Signalbildträger, wobei auch Nieten o.ä. zur Hilfe genommen
werden können. Wird der Signalbildträger nun durch eine Orkanböe umgelegt, so bleibt
er auf der Sockelplatte liegen. Wird er dagegen angefahren, so löst er sich von
der Sockelplatte. Die durch das Unfallfahrzeug erzeugte Bewegung wird durch das
Klebeband gebremst, wobei durch die Verklebung der einzelnen zick-zack-förmig angeordneten
Lagen so viel Energie verbraucht wird, daß der Signalbildträger verhältnismäßig
früh liegen bleibt. Dann wird er unter dem Fahrzeug hindurchgezogen oder aber weggeschoben
. Durch die Sicherheitsverbindung wird verhindert, daß der an sich wegen seines
geringen Gewichtes ungefährliche Signalbildträger andere Verkehrsteilnehmer erschreckt,
etwa wenn er auf die Gegenfahrbahn fliegen würde. Dort würde er nämlich zu einer
Gefahr, da er die Autofahrer zu Brems-und
Ausweichmanövern provoziert.
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Zur transportfreundlichen und handhabungsfreundlichen Ausgestaltung
der erfindungsgemäßen Absperrbake gehört es, daß das Sockelelement einen handgerechten
Tragegriff aufweist, der eine seitliche Aussparung im Sockelelement überbrückend
mittig angeordnet ist und vorzugsweise ein gewebeverstärkter Kunststoffschlauch
ist. Weiter sind zweckmäßig auf der Oberseite des Sockelelementes endseitig Distanzklötze
angeordnet, deren Höhe derjenigen der Führungsprofile entspricht. Dadurch können
gleich eusgebildete Sockelelemente vorteilhaft gut übereinandergestapelt werden.
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Die Warnleuchten sind bei den beschriebenen Einsatzfällen zwingend
vorgeschrieben. Sie müssen mit den Signalbildträgern verbunden werden. Eine entsprechende
Verbindung ist einfach möglich, indem der Signalbildträger mit einer Warnleuchte
koppelbar ist, die als vorzugsweise transparente, nach unten offene Kunststoffhaube
ausgebildet und mit ihrem Grundrahmen auf den Signalbildträger aufsteckbar und auf
diesem arretierbar ist. Das Montieren ist dadurch vereinfacht und gleichzeitig sichergestellt,
daß bei einem Aufprall die Warnleuchte nicht ohne weiteres sich vom Signalbildträger
trennen kann, sondern vielmehr in der Regel mit diesem zusammen fortgeschleudert
wird. Die Warnleuchte selbst kann einteilig tiefgezogen oder im Spritzverfahren
oder auch zweiteilig hergestellt sein und wird einfach von oben auf den Signalbildträger
aufgesteckt und dann vorzugsweise und vorteilhaft durch leichte Durchgangsbolzen
fixiert. Da diese Bolzen unter dem umlaufenden Band der beschriebenen Fangvorrichtung
hindurchgehen, ist auch die Warnleuchte im Falle eines Unfalles gegen Davonfliegen
zusätzlich gesichert.
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Das Kabel kann durch den Bakenkörper hindurchgeführt und unten herausgeführt
werden, vorzugsweise über eine leicht lösbare Steckverbindung.
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Die Absperrbaken werden insbesondere in den Verschwenkungsbereichen
vor Autobahnbaustellen in Reihe hintereinander angeordnet. Statt jedem einzelnen
Signalbildträger ein eigenes Sockelelement zuzuordnen, ist nach einer Ausbildung
der Erfindung vorgesehen, daß das Sockelelement als mehrere Signalbildträger miteinander
verbindendes Gummi profil ausgebildet und jeweils mit den eine tunnelförmige, in
Fahrtrichtung verlaufende und offene Ausnehmung aufweisenden Signalbildträgern form-
und kraftschlüssig verbunden ist. Bei einer derartigen Ausbildung kann vorteilhaft
auf die einzelne Sockel platte ganz verzichtet werden. Das Gummiprofil stellt nicht
nur die Verbindung zwischen den einzelnen Signalbildträgern dar, sondern dient vor
allem deren Standsicherheit, wozu es form- und kraftschlüssig mit den einzelnen
Signalträgern verbunden ist. Diese form- und kraftschlüssige Verbindung erfolgt
erfindungsgemäß dadurch, daß das Gummi profil auf der Unterseite halbzylinderförmige
Ausnehmungen und die tunnelförmige Ausnehmung ein Mehrfaches der Gummiprofilhöhe
aufweist und daß in den seitlichen Stützwänden Bohrungen zur Aufnahme eines Verriegelungsbolzens
vorgesehen sind.
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Damit ist eine Verzahnung mit entsprechenden Teilen des Signalbildträgers
leicht herzustellen.
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Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß eine den
Auflagen an derartige Absperrbaken voll genügende Absperrbake geschaffen ist, die
zudem bei Kollisionen mit Fahrzeugen und auch sonstigen äußeren Einwirkungen keine
Gefährdung des Verkehrs darstellt. Durch das geringe Gewicht des aufstehenden Teils,
d.h. also des Signalbildträgers, werden gefährliche Masseträgheitskräfte vermieden,
wobei das Sockelelement sicherstellt, daß die Absperrbake ausreichend standfest
ist. Der Hohl körper kann auf der Frontfläche und bei Bedarf auch auf der Rückfläche
mit dem vorgeschriebenen Signalbild versehen werden, ist einfach und preisgünstig
herzustellen und weist aufgrund der abgerundeten Kanten günstige Luftwiderstandsbeiwerte
und gute statische
Eigenschaften auf. Bei entsprechenden Belastungen
wird der Signalbildträger nicht sofort vom Sockelelement getrennt, sondern lediglich
aus seiner form- und kraftschlüssigen Verbindung gelöst, während die Fangvorrichtung
ihn zumindest nach einem gewissen Weg festhält. Vorteilhaft ist insbesondere, daß
unabhängig vom Aufprallwinkel des kollidierenden Fahrzeuges, seiner Geschwindigkeit
und seiner Ausbildung Teile der Absperrbake auf keinen Fall eine Gefährdung für
dieses Fahrzeug und für die anderen Fahrzeuge darstellen können.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnungen, in denen bevorzugte
Ausführungsbeispiele mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt
sind. Es zeigen: Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Absperrbake, Fig.
2 einen Längsschnitt durch eine Absperrbake gemäß Fig. 1, Fig. 3 die Verbindungsstelle
zwischen Signalbildträger und Sockelement in Einzeldarstellung Fig. 4 eine schematische
Darstellung der Fangvorrichtung und Fig. 5 eine Ausführungsform der Absperrbake
mit einem die einzelnen Absperrbaken verbindenden Gummiprofil.
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Eine komplette Ausführungsform einer Absperrbake ist in Fig. 1 perspektivisch
dargestellt. Auf dem plattenförmigen Sockelelement 1 ist der Signalbildträger 2
mit Hilfe der beiden schienenartigen Führungsprofile 3 durch seitliches Einschieben
verbunden. Zur Verbesserung der Gleitsicherheit und zur Erzielung einer sicheren
Auflage hat das Sockelelement
1 an beiden Schmalseiten je einen
Gummistreifen 4.
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Die mit 5 bezeichnete Warnleuchte wird bei Bedarf auf den Kopf 12
des Signalbildträgers 2 aufgesteckt, befestigt und angeschlossen.
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Die Fig. 2 zeigt einen Längsschnitt, wobei hier die Warnleuchte 5
auf den Signalbildträger 2 aufgesteckt dargestellt ist. Die form- und kraftschlüssige
Verbindung des Signalbildträgers 2 auf dem Sockelelement 1 erfüllt die üblichen
Bestimmungen, d.h. der Signalbildträger 2 reißt nicht ab oder kippt nicht um, wenn
eine bestimmte Windkraft senkrecht oder in einem bestimmten Winkel auf den Signalbildträger
2 auftrifft. Die untere Längskante bzw. Fußkante 14 des Signalbildträgers 2 in Windrichtung
wird dabei auf Zug belastet, die der Windrichtung abgewandte Fußkante 15 auf Druck.
Werden die Windkräfte zu stark, so rasten die Fußkanten 14, 15 aus. Der Bakenkörper
klappt dann in Windrichtung um, bleibt jedoch über die noch weiter hinten erläuterte
Fangvorrichtung mit dem Sockelelement 1 verbunden und fliegt nicht davon. Gleiches
trifft im Prinzip auch dann zu, wenn der Bakenkörper von einem Fahrzeug umgefahren
wird.
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Der Signalbildträger 2 besteht aus einem Kunststoff-Hohl körper 18,
der sowohl im Bereich des Kopfes 12 wie auch des Bodens 13 geschlossen ausgebildet
ist. Dadurch weist er günstige Stabilitätswerte auf. An einer der Längsseiten 16
des Sockel elementes 1 ist eine Aussparung 33 vorgesehen, die von einem Tragegriff
32 überspannt ist. Auf der Oberseite 19 des Sockelelementes 1 sind Distanzklötze
35 vorgesehen. Diese Gummistreifen 4, 4' sind auf der Unterseite 20 des Sockelelementes
1 angebracht, vorzugsweise aufgeklebt.
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Fig. 3 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform der Verbindung zwischen
Signalbildträger 2 und Sockelelement 1 im Schnitt. Die mit dem Sockelelement 1 verbundenen
Führungsprofile 3 greifen in Sicken ein, die in den Fußkanten 14, 15 parallel. zur
Querseite 17 des Sockelelementes angebracht sind. Bei Überlastung dieser Verbindung
durch Orkan oder sonstige Kräfte rasten die Führungsprofile aus den Sicken aus.
Der Körper legt sich in Richtung der angreifenden Kraft um, fliegt jedoch nicht
davon, weil er durch die Sicherheitsverbindung 39 festgehalten wird. Fig. 3 verdeutlicht,
wie genau die Führungsprofile 3 in die Sicken 36 im Bereich der Fußkanten 14, 15
eingreifen. Mit 37 ist ein Bolzen bezeichnet, der zur Arretierung bzw. Verbindung
der Sicherheitsverbindung 39 mit dem Sockelelement 1 benötigt wird.
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Außen auf den Kunststoff-Hohikörper 18 ist das Signalbild 30 aufgebracht,
beispielsweise in Form einer einseitig klebenden retroreflektierenden Folie.
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Fig. 4 zeigt die Fangvorrichtung bzw. die Sicherheitsverbindung 39
schematisch. Beim Aufschieben des Signalbildträgers 2 auf das Sockelelement 1 wurde
dieses mit einer dafür angebrachten Öffnung über den mit dem Sockel element verbundenen
Bolzen 37 geschoben. Die Öffnung ist mit der Endschlaufe 38 des Sicherungsbandes
41 umgeben, weshalb auch diese nun den Bolzen 37 umschließt. Das Sicherungsband
41, vorzugsweise aus einem glasfaserverstärkten Selbstklebeband bestehend, ist in
der unteren Höhlung und vor der Schubbegrenzung 42 zu einem Zick-Zack-Wickel 40
zusammengelegt untergebracht. Das andere Ende des Sicherungsbandes 41 umschließt
den größten Teil des Signalbildträgers 2 , wie Fig. 4 verdeutlicht.
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Wird der Signalbildträger 2 bei einem Fahrzeugaufprall gewaltsam
abgerissen und beschleunigt, so bleibt die Bandendschlaufe
38
mit dem Bolzen 37 in Verbindung, wodurch sich der Zick-Zack-Wickel 40 lagenweise
auseinanderzieht. Dabei wird die Energie des beschleunigten Signalbildträgers 2
stufenweise abgebaut, bis er nach maximal der Gesamtlänge des Zick-Zack-Wickels
liegen bleibt.
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Der in Fig. 1 dargestellte Kunststoff-Hohlkörper 18 ist mit seiner
dem Verkehr zugewandten Fußkante 15 mit der Kante 21 abschließend unsymmetrisch
auf dem Sockelelement 1 angeordnet. Die Schubbegrenzung 42 stellt dabei sicher,
daß beim Aufschieben des Signalbildträgers auf bzw. in die Führungsprofile 3 diese
Position auch erreicht und beibehalten wird.
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Eine weitere Ausbildung des Sockelelementes 1 ist anhand der Fig.
5 zu erläutern. Hier dient ein Gummi profil 9 als Verbindung und gleichzeitig als
Standsicherung für die einzelnen Signalbildträger 2. Dieses Gummiprofil 9 wird beispielsweise
bei der Einrichtung eines Verschwenkbereiches vor einer Baustelle als langes Band
auf die Fahrbahndecke ausgelegt. Die einzelnen Signalbildträger 2, die im Standbereich
eine tunnelförmige Ausnehmung 24 aufweisen, werden rittlings über das Gummiprofil
9 gestellt und in vorgeschriebenen Abständen mit diesem verbunden. Zur Befestigung
wird das Gummi profil 9 angehoben und dann über einen Verriegelungsbolzen lo festgelegt.
Der hier direkt auf der Fahrbahnoberfläche aufstehende Signalbildträger 2 weist
an der unteren Kante einen Gummifuß 11 auf.
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Zur günstigen und genauen Fixierung und Verbindung von Signalbildträger
2 und Gummi profil 9 dienen die auf der Unterseite 25 des Gummiprofils ausgebildeten
halbzylindrischen Ausnehmungen 26. Diese halbzylindrischen Ausnehmungen sind der
Form der Verriegelungsbolzen lo angepaßt.
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Die Verriegelungsbolzen lo werden durch die in den Stützwänden 27,
28 vorgesehenen Bohrungen 29 eingeführt und damit festgelegt.
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