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Bezeichnung: Sammelverpackung für Flaschen
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Beschreibung: Die Erfindung betrifft eine Sammelverpackung für Flaschen,
bestehend aus einem einteiligen Flachmaterialstück, das einen zentralen Deckelteil
mit kreisrunden Öffnungen für die aus der Sammelverpackung nach oben vorragenden
Flaschenhälse, an das Deckelteil jeweils über eine Faltlinie angeschlossene Seitenteile
und an diese jeweils über eine Faltlinie angeschlossene Bodenabschnitte aufweist,
die mit Verbindungseinrichtungen zur gegenseitigen Verbindung zu einem die Flaschen
untergreifenden Bodenteil versehen sind.
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Eine derartige Sammelverpackung ist bereits bekannt (DE-PS 20 52 618).
Dort sindan einander gegenüberliegenden Seiten des Deckelteils mit parallelen Faltlinien
insgesamt zwei Seitenteile angelenkt, was zu einer Sammelverpackung von
etwa
rechteckigem Grundriß führt. Diese Sammelverpackung ist zur Bildung einer Einheit
mit vier Flaschen vorgesehen, und dementsprechend weist der Deckelteil vier Öffnungen
auf, deren Mittelpunkte in den Ecken eines Quadrates angeordnet sind. Es handelt
sich somit um eine 2 x 2-Packung, bei der die Flaschen in zwei Reihen angeordnet
sind und die Länge sowie Breite der Sammelverpackung dem doppelten Außendurchmesser
der Flaschen entsprechen.
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Es ist auch bekannt, eine größere Zahl von Flaschen in einer Faltpackung
aus flachem Kartonmaterial unterzubringen, wobei die Flaschen gleichfalls in zwei
Reihen angeordnet sind, so daß die Breite der Verpackung wiederum dem doppelten
Flaschendurchmesser und die Länge der Verpackung einem Vielfachen des Flaschendurchmessers,
beispielsweise dem 5-fachen Flaschendurchmesser bei einer 2x5-Packung, entspricht
(DE-PS 26 39 906).
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Schließlich ist es auch bekannt, in einer ähnlichen Faltverpackung
zwei Flaschen unterzubringen, die nur eine Reihe bilden (DE-OS 24 46 689). In diesem
Falle sind nur insgesamt 2 Flaschen zusammengepackt, und in den wiederum über parallele
Faltlinien angelenkten zwei Seitenteilen sind fensterartige Durchblicköffnungen
vorgesehen.
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Bei all diesen Verpackungen, die zwei parallele Seitenteile und dementsprechend
etwa rechteckige Grundrißform aufweisen, ist es von Nachteil, daß die Längsseiten
der Verpackung - sofern nicht mit zusätzlichem Aufwand Fensteraussparungen vorgesehen
sind - vollständig geschlossen sind, während die Stirnseiten vollständig offen sind.
Durch die vollständig geschlossenen Längsseiten werden die Flaschen und damit auch
ihre Etiketten weitgehend der Betrachtung entzogen, während die offenen Stirnseiten
eine Längsbewegung der in der Reihe äußeren Flaschen nicht verhindern können, so
daß ein unerwünschtes Bewegungsspiel der Flaschen vorhanden ist,
insbesondere
wenn die Flaschenhälse die Öffnungen im Deckelteil nicht vollständig ausfüllen.
Dieses Flaschenspiel ist bereits bei einer l-reihigen Flaschenanordnung vorhanden
und verstärkt sich noch bei einer 2-reihigen Anordnung, da die Flaschen am Reihenende
dann außer Längsbewegungen auch noch begrenzte Querbewegungen zwischen den Seitenteilen
der Verpackung ausführen können. Hierbei ergibt sich eine gewisse Instabilität der
Verpackungseinheit dadurch, daß die Flaschen sich nur in der Reihe und in Querrichtung
zwischen den Seitenteilen gegenseitig abstützen, wobei eine relative Längsverschiebung
zwischen den beiden Reihen eine Verringerung des Reihenabstands ermöglicht und dadurch
die Querabstützung zwischen den sich gegenüberliegenden Seitenteilen verschlechtert.
Dem entspricht es, daß bei der Anordnung in einer Reihe bzw. in einer Deppelreihe
mit jeweils zwei in Querrichtung aufeinander ausgerichteten Flaschen die Flaschen
nicht in einer kompakten Anordnung mit möglichst kleiner Grundfläche angeordnet
sind.
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Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die eingangs
genannte Sammelverpackung so auszubilden, daß ohne aufwendige Maßnahmen eine stabilere
Verpackungseinheit entsteht, die eine vergleichsweise kleine Standfläche erfordert
und zugleich eine gute Betrachtbarkeit der Flaschen bzw.
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ihrer Etiketten gewährleistet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Deckelteil
drei Öffnungen aufweist, deren Mittelpunkte in den Ecken eines gleichseitigen Dreiecks
angeordnet sind, und daß drei Seitenteile vorgesehen sind, deren deckelseitige und
bodenseitige Faltlinien jeweils parallel zur Verbindungslinie der beiden Mittelpunkte
eines benachbarten Öffnungspaares verlaufen.
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Mit einer solchen Sammelverpackung lassen sich drei Flaschen zu einer
Einheit bzw. zu einem Gebinde verpacken, wobei die
drei Flaschen
auf kleinstmöglicher Grundfläche so angeordnet sind, daß jede Flasche an den beiden
anderen Flaschen anliegt.
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Dabei sind die Flaschen im wesentlichen spielfrei innerhalb der Verpackung
gehalten, weil drei symmetrisch um die senkrechte Mittelachse der Verpackung angeordnete
Seitenteile vorhanden sind, die zu den drei Ecken der Verpackung hin zusammenlaufen,
so daß die Flaschen selbst dann, wenn sie nicht mit ihrem Hals in den Öffnungen
des Deckelteils gehalten wären, nicht zwischen benachbarten Seitenteilen hindurch
aus der Verpackung herausgleiten könnten. Dies gilt auch dann, wenn die drei Eckbereiche
der Sammelverpackung zur Verringerung der Grundfläche der Verpackung weggeschnitten
bzw. ausgespart sind.
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In diesem Falle ist in vorteilhafter Weise der zur benachbarten Ecke
weisende Umfangsbereich einer jeden Flasche über die ganze Höhe sichtbar, so daß
jede Flasche innerhalb der Verpackung gut betrachtet und so gedreht werden kann,
daß ihr Etikett sichtbar ist. Dieses ist insbesondere bei Weinflaschen erwünscht,
für die sich die erfindungsgemäße Sammelverpackungbesonders gut eignet. Dabei sind
die freien Eckbereiche der Sammelverpackung zwischen Seitenkanten der Seitenteile
ausgebildet, so daß es nicht erforderlich ist, im Faltzuschnitt für die Sammelverpackung
Aussparungen vorzusehen.
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Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachfolgend anhand einer
schematischen Zeichnung näher erläutert. Es zeigt: Fig. 1 eine Draufsicht auf die
Außenseite des flachen Kartonzuschnitts für die Samelverpackungi; Fig. 2 die aus
dem Zuschnitt gemäß Fig. 1 hergestellte Sammelverpackung mit einer verpackten Weinflasche;
und Fig. 3 eine Fig. 2 entsprechende Darstellung mit einer etwas anders geformten
Weinflasche.
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Gemäß Fig. 1 ist ein Zuschnitt 1 aus flachem Kartonmaterial vorgesehen,
aus dem die in Figuren 2 und 3 dargestellte Sammelverpackung 2 gebildet werden kann,
die zur Aufnahme von drei Weinflaschen 3 mit einem Flaschenhals 4 und einem Etikett
5 vorgesehen ist. Bei diesen Flaschen handelt es sich beispielsweise um kleine 0,25
1 Flaschen. Dabei kann die Ssmmelverpackung 2 sowohl bauchigere Flaschen gemäß Fig.
2 wie schlankere Flaschen gemäß Fig. 3 aufnehmen.
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Der Zuschnitt 1 weist einen zentralen Deckelteil6 auf, der die Grundform
eines gleichseitigen Dreiecks besitzt, bei dem jedoch die drei Ecken jeweils längs
einer vergleichsweise kurzen Außenkante 7,8,9 abgeschnitten sind, die im wesentlichen
parallel zu den gegenüberliegenden Dreiecksseiten verlaufen, bei denen es sich um
deckelseitige Faltlinien 10,11,12 handelt.
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Der Deckelteil 6 ist mit drei kreisrunden Öffnungen 13,14,15 von gleicher
Größe versehen, deren Mittelpunkte in den Eckeneines gleichseitigen Dreiecks angeordnet
sind, dessen Kanten gegenüber den Faltlinien 10,11,12 des Deckelteils 6 einwärts
versetzt sind. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß der einheitliche Abstand
zwischen jeweils zwei Öffnungen 13 bis 15 doppelt so groß ist wie der einheitliche
Abstand zwischen jeder Öffnung und den zwei ihr benachbarten Faltlinien 10 bis 12.
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Somit lassen sich drei Flaschen 3 von entsprechendem Durchmesser in
jeweils gegenüber einer Öffnung 13 bis 15 zentrierten Stellung anordnen, so daß
sie sich mit ihrem Umfang gegenseitig berühren und bis zu den beiden jeweils benachbarten
Faltlinien erstrecken.
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An den Deckelteil 6 sind in den Faltlinien 10,11 und 12 Seitenteile
16,17,18 einstückig angeschlossen. Diese drei Seitenteile sind in gleicher Weise
geformt und durch zwei Seitenkanten 19 und 20 begrenzt, die wie dargestellt gekrümmt
verlaufen und eine Fortsetzung der betreffenden Außenkanten 7 bis 9 des Deckelteils
6 bilden. Auf diese Weise sind die
Seitentedle 16 bis 18 in ihrem
mittleren Bereich auf eine geringere Breite eingeschnürt. An ihren äußeren Enden
sind die Seitenteile 16 bis 18 mit bodenseitigen Faltlinien 21,22, 23 versehen,
die parallel zur betreffenden deckelseitigen Faltlinie 10 bzw. 11 bzw. 12 am inneren
Ende des Seitenteils 16 bis 18 verlaufen und gleich lang wie diese sind. Ferner
sind die Seitenteile 16 bis 18 an ihrer gemäß Fig. 1 oberen Seite, bei der es sich
um die Außenseite der aufgerichteten Sammelverpackung 2 handelt, mit einer Beschriftung
24 und mit wappenartigen Darstellungen 25 od. dgl. bedruckt. Natürlich könnten die
Seitenteile verschiedene Beschriftungen und Abbildungen aufweisen.
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An die Seitenteile 16 bis 18 sind über die Faltlinien 21 bis 23 jeweils
ein Bodenabschnitt 26 bzw. 27 bzw. 28 angelenkt.
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Diese Bodenabschnitte 26 bis 28 sind durch innere Seitenkanten 29
und 30 begrenzt, die eine den Außenkanten 7 bis 9 des Dekkelteils 6 entsprechende
Länge aufweisen und in äußere Seitenkanten übergehen, bei denen es sich um eine
lange Seitenkante 31 oder um eine kurze Seitenkante 32 handeln kann. Die langen
Seitenkanten 31 gehen in eine Stirnkante 33 und die kurzen Seitenkanten 32 in eine
Stirnkante 34 über, wobei diese Stirnkanten 33 und 34 jeweils parallel zur benachbarten
Faltlinie 21 bis 23 verlaufen.
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Jeder Bodenabschnitt ist mit zwei Verbindungsteilen versehen, bei
denen es sich entweder um einen Einschiebeschlitz 35 oder um eine Verbindungszunge
36 handelt, von denen jeweils insgesamt drei vorgesehen sind. Dabei sind die Einschiebschlitze
35 und die Verbindungszungen 36 einander angepaßt, so daß sie paarweise eine Verbindungseinrichtung
bilden, mit deren Hilfe jeweils zwei der Bodenabschnitte 26 bis 28 miteinander verbunden
werden können, wie es bei der fertig errichteten Sammelverpackung 2 gemäß Figuren
2 und 3 der Fall ist. Die Einschiebschlitze 35, die auf der Seite erlangen Seitenkanten
31 angeordnet sind, sind durch Einschnitte 37 soweit verlängert,
daß
die Verbindungszungen 36, die auf der Seite der kurzen Seitenkanten 32 angeordnet
sind, mit ihren seitlichen Flügeln 38 eingeschoben werden können, die sich dann
im Einschiebeschlitz verhaken.
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Nachdem alle drei Verbindungszungen 36 in die Einschiebeschlitze 35
an jeweils einem anderen Bodenabschnitt eingeschoben sind, was von einem Verschwenken
der Seitenteile 16 bis 18 um 90° gegenüber dem Deckelteil 6 und einem weiteren Verschwenken
der Bodenabschnitte 26 bis 28 um 900 gegenüber den Seitenteilen 16 bis 18 begleitet
ist, bilden die drei fest miteinander verhakten Bodenabschnitte 26 bis 28 unter
teilweiser Überlappung einen Bodenteil 39, der teilweise in Figuren 2 und 3 sichtbar
ist und in Form,Größe und Ausrichtung dem Deckelteil 6 entspricht, der in einer
der Länge der Seitenteile 16 bis 18 entsprechenden Höhe über dem Bodenteil 39 angeordnet
ist.
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Wie ferner aus den Figuren 2 und 3 zu ersehen, ist an jeder Ecke der
Sammelverpackung 2 ein großes Sichtfenster 40 vorhanden, das sich vom Bodenteil
39 bis zum Deckelteil 6 über die ganze Höhe der Sammelverpackung 2 erstreckt und
jeweils zwischen zwei gekrümmten Seitenkanten 19 und 20 sowie einer Außenkante 7
bis 9 und einer inneren Seitenkante 29 bzw. 30 gebildet ist. Durch diese großen
Sichtfenster 40 können die Flaschen 3 ohne Öffnen der Sammelverpackung 2 im wesentlichen
vollständig betrachtet werden, und insbesondere sind die Etiketten 5 der Flaschen
bei entsprechender Ausrichtung gut und im wesentlichen vollständig zu sehen. Das
gilt natürlich auch für die Beschriftungen 24 und Darstellungen 25 auf den Seitenteilen
16 bis 18 der Verpackung.
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Zusammengefaßt kann die Erfindung auch wie folgt beschrieben werden:
Die zum Verpacken von drei Flaschen (3) vorgesehene Sammelverpackung (2) ist aus
einem Faltzuschnitt hergestellt, der einen zentralen Deckelteil (6) etwa in Form
eines gleichseitigen Dreiecks mit drei Flaschenhalsöffnungen (13,14,1.5) aufweist.
An den Deckelteil (6) sind über Faltlinien (10 bis 12).
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drei Seitenteile (16 bis 18) angelenkt, die an ihren äußeren bzw.
unteren Enden über Faltlinien(21 bis 23) in Bodenabschnitte (26,28) übergehen, die
durch Verbindungseinrichtungen zu einem Bodenteil (39) miteinander verbunden sind.
In den Eckbereichen der Sammelverpackung (2) sind zwischen Jeweils zwei der Seitenteile
(16 bis 18) große Sichtfenster (40) gebildet.
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Bezeichnung: Sammelverpackung für Flaschen B e-z u g s z e i c h
e n 1 Zuschnitt 2 Sammelverpackung 3 Weinflasche 4 Flaschenhals 5 Etikett 6 Deckelteil
7 Außenkante 8 Außenkante 9 Außenkante 10 deckelseitige Faltlinie 11 deckelseitige
Faltlinie 12 deckelseitige Faltlinie 13 Öffnung 14 Öffnung 15 Öffnung 16 Seitenteil
17 Seitenteil 18 Seitenteil 19 Seitenkante 20 Seitenkante 21 bodenseitige Faltlinie
22 bodenseitige Faltlinie 23 bodenseitige Faltlinie 24 Beschriftung 25 Darstellung
26 Bodenabschnitt 27 Bodenabschnitt 28 Bodenabschnitt 29 innere Seitenkante 30 innere
Seitenkante 31 lange Seitenkante 32 kurze Seitenkante 33 Stirnkante 34 Stirnkante
35 Einschiebschlitz 36 Verbindungszunge 37 Einschnitte 38 Flügel 39 Bodenteil 40
Sichtfenster
L e e r s e i t e