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DE3412602A1 - Sammelverpackung fuer flaschen - Google Patents

Sammelverpackung fuer flaschen

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DE3412602A1
DE3412602A1 DE19843412602 DE3412602A DE3412602A1 DE 3412602 A1 DE3412602 A1 DE 3412602A1 DE 19843412602 DE19843412602 DE 19843412602 DE 3412602 A DE3412602 A DE 3412602A DE 3412602 A1 DE3412602 A1 DE 3412602A1
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Germany
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bottles
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Eugen 7104 Obersulm Römmele
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ROEMMELE, EUGEN, 74182 OBERSULM, DE
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WEINGAERTNERGENOSSENSCHAFT ESCHENAU EG
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Weingaertnergenossenschaft Eschenau Eg 7104 Obersulm
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Description

  • Bezeichnung: Sammelverpackung für Flaschen
  • Beschreibung: Die Erfindung betrifft eine Sammelverpackung für Flaschen, bestehend aus einem einteiligen Flachmaterialstück, das einen zentralen Deckelteil mit kreisrunden Öffnungen für die aus der Sammelverpackung nach oben vorragenden Flaschenhälse, an das Deckelteil jeweils über eine Faltlinie angeschlossene Seitenteile und an diese jeweils über eine Faltlinie angeschlossene Bodenabschnitte aufweist, die mit Verbindungseinrichtungen zur gegenseitigen Verbindung zu einem die Flaschen untergreifenden Bodenteil versehen sind.
  • Eine derartige Sammelverpackung ist bereits bekannt (DE-PS 20 52 618). Dort sindan einander gegenüberliegenden Seiten des Deckelteils mit parallelen Faltlinien insgesamt zwei Seitenteile angelenkt, was zu einer Sammelverpackung von etwa rechteckigem Grundriß führt. Diese Sammelverpackung ist zur Bildung einer Einheit mit vier Flaschen vorgesehen, und dementsprechend weist der Deckelteil vier Öffnungen auf, deren Mittelpunkte in den Ecken eines Quadrates angeordnet sind. Es handelt sich somit um eine 2 x 2-Packung, bei der die Flaschen in zwei Reihen angeordnet sind und die Länge sowie Breite der Sammelverpackung dem doppelten Außendurchmesser der Flaschen entsprechen.
  • Es ist auch bekannt, eine größere Zahl von Flaschen in einer Faltpackung aus flachem Kartonmaterial unterzubringen, wobei die Flaschen gleichfalls in zwei Reihen angeordnet sind, so daß die Breite der Verpackung wiederum dem doppelten Flaschendurchmesser und die Länge der Verpackung einem Vielfachen des Flaschendurchmessers, beispielsweise dem 5-fachen Flaschendurchmesser bei einer 2x5-Packung, entspricht (DE-PS 26 39 906).
  • Schließlich ist es auch bekannt, in einer ähnlichen Faltverpackung zwei Flaschen unterzubringen, die nur eine Reihe bilden (DE-OS 24 46 689). In diesem Falle sind nur insgesamt 2 Flaschen zusammengepackt, und in den wiederum über parallele Faltlinien angelenkten zwei Seitenteilen sind fensterartige Durchblicköffnungen vorgesehen.
  • Bei all diesen Verpackungen, die zwei parallele Seitenteile und dementsprechend etwa rechteckige Grundrißform aufweisen, ist es von Nachteil, daß die Längsseiten der Verpackung - sofern nicht mit zusätzlichem Aufwand Fensteraussparungen vorgesehen sind - vollständig geschlossen sind, während die Stirnseiten vollständig offen sind. Durch die vollständig geschlossenen Längsseiten werden die Flaschen und damit auch ihre Etiketten weitgehend der Betrachtung entzogen, während die offenen Stirnseiten eine Längsbewegung der in der Reihe äußeren Flaschen nicht verhindern können, so daß ein unerwünschtes Bewegungsspiel der Flaschen vorhanden ist, insbesondere wenn die Flaschenhälse die Öffnungen im Deckelteil nicht vollständig ausfüllen. Dieses Flaschenspiel ist bereits bei einer l-reihigen Flaschenanordnung vorhanden und verstärkt sich noch bei einer 2-reihigen Anordnung, da die Flaschen am Reihenende dann außer Längsbewegungen auch noch begrenzte Querbewegungen zwischen den Seitenteilen der Verpackung ausführen können. Hierbei ergibt sich eine gewisse Instabilität der Verpackungseinheit dadurch, daß die Flaschen sich nur in der Reihe und in Querrichtung zwischen den Seitenteilen gegenseitig abstützen, wobei eine relative Längsverschiebung zwischen den beiden Reihen eine Verringerung des Reihenabstands ermöglicht und dadurch die Querabstützung zwischen den sich gegenüberliegenden Seitenteilen verschlechtert. Dem entspricht es, daß bei der Anordnung in einer Reihe bzw. in einer Deppelreihe mit jeweils zwei in Querrichtung aufeinander ausgerichteten Flaschen die Flaschen nicht in einer kompakten Anordnung mit möglichst kleiner Grundfläche angeordnet sind.
  • Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte Sammelverpackung so auszubilden, daß ohne aufwendige Maßnahmen eine stabilere Verpackungseinheit entsteht, die eine vergleichsweise kleine Standfläche erfordert und zugleich eine gute Betrachtbarkeit der Flaschen bzw.
  • ihrer Etiketten gewährleistet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Deckelteil drei Öffnungen aufweist, deren Mittelpunkte in den Ecken eines gleichseitigen Dreiecks angeordnet sind, und daß drei Seitenteile vorgesehen sind, deren deckelseitige und bodenseitige Faltlinien jeweils parallel zur Verbindungslinie der beiden Mittelpunkte eines benachbarten Öffnungspaares verlaufen.
  • Mit einer solchen Sammelverpackung lassen sich drei Flaschen zu einer Einheit bzw. zu einem Gebinde verpacken, wobei die drei Flaschen auf kleinstmöglicher Grundfläche so angeordnet sind, daß jede Flasche an den beiden anderen Flaschen anliegt.
  • Dabei sind die Flaschen im wesentlichen spielfrei innerhalb der Verpackung gehalten, weil drei symmetrisch um die senkrechte Mittelachse der Verpackung angeordnete Seitenteile vorhanden sind, die zu den drei Ecken der Verpackung hin zusammenlaufen, so daß die Flaschen selbst dann, wenn sie nicht mit ihrem Hals in den Öffnungen des Deckelteils gehalten wären, nicht zwischen benachbarten Seitenteilen hindurch aus der Verpackung herausgleiten könnten. Dies gilt auch dann, wenn die drei Eckbereiche der Sammelverpackung zur Verringerung der Grundfläche der Verpackung weggeschnitten bzw. ausgespart sind.
  • In diesem Falle ist in vorteilhafter Weise der zur benachbarten Ecke weisende Umfangsbereich einer jeden Flasche über die ganze Höhe sichtbar, so daß jede Flasche innerhalb der Verpackung gut betrachtet und so gedreht werden kann, daß ihr Etikett sichtbar ist. Dieses ist insbesondere bei Weinflaschen erwünscht, für die sich die erfindungsgemäße Sammelverpackungbesonders gut eignet. Dabei sind die freien Eckbereiche der Sammelverpackung zwischen Seitenkanten der Seitenteile ausgebildet, so daß es nicht erforderlich ist, im Faltzuschnitt für die Sammelverpackung Aussparungen vorzusehen.
  • Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachfolgend anhand einer schematischen Zeichnung näher erläutert. Es zeigt: Fig. 1 eine Draufsicht auf die Außenseite des flachen Kartonzuschnitts für die Samelverpackungi; Fig. 2 die aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 1 hergestellte Sammelverpackung mit einer verpackten Weinflasche; und Fig. 3 eine Fig. 2 entsprechende Darstellung mit einer etwas anders geformten Weinflasche.
  • Gemäß Fig. 1 ist ein Zuschnitt 1 aus flachem Kartonmaterial vorgesehen, aus dem die in Figuren 2 und 3 dargestellte Sammelverpackung 2 gebildet werden kann, die zur Aufnahme von drei Weinflaschen 3 mit einem Flaschenhals 4 und einem Etikett 5 vorgesehen ist. Bei diesen Flaschen handelt es sich beispielsweise um kleine 0,25 1 Flaschen. Dabei kann die Ssmmelverpackung 2 sowohl bauchigere Flaschen gemäß Fig. 2 wie schlankere Flaschen gemäß Fig. 3 aufnehmen.
  • Der Zuschnitt 1 weist einen zentralen Deckelteil6 auf, der die Grundform eines gleichseitigen Dreiecks besitzt, bei dem jedoch die drei Ecken jeweils längs einer vergleichsweise kurzen Außenkante 7,8,9 abgeschnitten sind, die im wesentlichen parallel zu den gegenüberliegenden Dreiecksseiten verlaufen, bei denen es sich um deckelseitige Faltlinien 10,11,12 handelt.
  • Der Deckelteil 6 ist mit drei kreisrunden Öffnungen 13,14,15 von gleicher Größe versehen, deren Mittelpunkte in den Eckeneines gleichseitigen Dreiecks angeordnet sind, dessen Kanten gegenüber den Faltlinien 10,11,12 des Deckelteils 6 einwärts versetzt sind. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß der einheitliche Abstand zwischen jeweils zwei Öffnungen 13 bis 15 doppelt so groß ist wie der einheitliche Abstand zwischen jeder Öffnung und den zwei ihr benachbarten Faltlinien 10 bis 12.
  • Somit lassen sich drei Flaschen 3 von entsprechendem Durchmesser in jeweils gegenüber einer Öffnung 13 bis 15 zentrierten Stellung anordnen, so daß sie sich mit ihrem Umfang gegenseitig berühren und bis zu den beiden jeweils benachbarten Faltlinien erstrecken.
  • An den Deckelteil 6 sind in den Faltlinien 10,11 und 12 Seitenteile 16,17,18 einstückig angeschlossen. Diese drei Seitenteile sind in gleicher Weise geformt und durch zwei Seitenkanten 19 und 20 begrenzt, die wie dargestellt gekrümmt verlaufen und eine Fortsetzung der betreffenden Außenkanten 7 bis 9 des Deckelteils 6 bilden. Auf diese Weise sind die Seitentedle 16 bis 18 in ihrem mittleren Bereich auf eine geringere Breite eingeschnürt. An ihren äußeren Enden sind die Seitenteile 16 bis 18 mit bodenseitigen Faltlinien 21,22, 23 versehen, die parallel zur betreffenden deckelseitigen Faltlinie 10 bzw. 11 bzw. 12 am inneren Ende des Seitenteils 16 bis 18 verlaufen und gleich lang wie diese sind. Ferner sind die Seitenteile 16 bis 18 an ihrer gemäß Fig. 1 oberen Seite, bei der es sich um die Außenseite der aufgerichteten Sammelverpackung 2 handelt, mit einer Beschriftung 24 und mit wappenartigen Darstellungen 25 od. dgl. bedruckt. Natürlich könnten die Seitenteile verschiedene Beschriftungen und Abbildungen aufweisen.
  • An die Seitenteile 16 bis 18 sind über die Faltlinien 21 bis 23 jeweils ein Bodenabschnitt 26 bzw. 27 bzw. 28 angelenkt.
  • Diese Bodenabschnitte 26 bis 28 sind durch innere Seitenkanten 29 und 30 begrenzt, die eine den Außenkanten 7 bis 9 des Dekkelteils 6 entsprechende Länge aufweisen und in äußere Seitenkanten übergehen, bei denen es sich um eine lange Seitenkante 31 oder um eine kurze Seitenkante 32 handeln kann. Die langen Seitenkanten 31 gehen in eine Stirnkante 33 und die kurzen Seitenkanten 32 in eine Stirnkante 34 über, wobei diese Stirnkanten 33 und 34 jeweils parallel zur benachbarten Faltlinie 21 bis 23 verlaufen.
  • Jeder Bodenabschnitt ist mit zwei Verbindungsteilen versehen, bei denen es sich entweder um einen Einschiebeschlitz 35 oder um eine Verbindungszunge 36 handelt, von denen jeweils insgesamt drei vorgesehen sind. Dabei sind die Einschiebschlitze 35 und die Verbindungszungen 36 einander angepaßt, so daß sie paarweise eine Verbindungseinrichtung bilden, mit deren Hilfe jeweils zwei der Bodenabschnitte 26 bis 28 miteinander verbunden werden können, wie es bei der fertig errichteten Sammelverpackung 2 gemäß Figuren 2 und 3 der Fall ist. Die Einschiebschlitze 35, die auf der Seite erlangen Seitenkanten 31 angeordnet sind, sind durch Einschnitte 37 soweit verlängert, daß die Verbindungszungen 36, die auf der Seite der kurzen Seitenkanten 32 angeordnet sind, mit ihren seitlichen Flügeln 38 eingeschoben werden können, die sich dann im Einschiebeschlitz verhaken.
  • Nachdem alle drei Verbindungszungen 36 in die Einschiebeschlitze 35 an jeweils einem anderen Bodenabschnitt eingeschoben sind, was von einem Verschwenken der Seitenteile 16 bis 18 um 90° gegenüber dem Deckelteil 6 und einem weiteren Verschwenken der Bodenabschnitte 26 bis 28 um 900 gegenüber den Seitenteilen 16 bis 18 begleitet ist, bilden die drei fest miteinander verhakten Bodenabschnitte 26 bis 28 unter teilweiser Überlappung einen Bodenteil 39, der teilweise in Figuren 2 und 3 sichtbar ist und in Form,Größe und Ausrichtung dem Deckelteil 6 entspricht, der in einer der Länge der Seitenteile 16 bis 18 entsprechenden Höhe über dem Bodenteil 39 angeordnet ist.
  • Wie ferner aus den Figuren 2 und 3 zu ersehen, ist an jeder Ecke der Sammelverpackung 2 ein großes Sichtfenster 40 vorhanden, das sich vom Bodenteil 39 bis zum Deckelteil 6 über die ganze Höhe der Sammelverpackung 2 erstreckt und jeweils zwischen zwei gekrümmten Seitenkanten 19 und 20 sowie einer Außenkante 7 bis 9 und einer inneren Seitenkante 29 bzw. 30 gebildet ist. Durch diese großen Sichtfenster 40 können die Flaschen 3 ohne Öffnen der Sammelverpackung 2 im wesentlichen vollständig betrachtet werden, und insbesondere sind die Etiketten 5 der Flaschen bei entsprechender Ausrichtung gut und im wesentlichen vollständig zu sehen. Das gilt natürlich auch für die Beschriftungen 24 und Darstellungen 25 auf den Seitenteilen 16 bis 18 der Verpackung.
  • Zusammengefaßt kann die Erfindung auch wie folgt beschrieben werden: Die zum Verpacken von drei Flaschen (3) vorgesehene Sammelverpackung (2) ist aus einem Faltzuschnitt hergestellt, der einen zentralen Deckelteil (6) etwa in Form eines gleichseitigen Dreiecks mit drei Flaschenhalsöffnungen (13,14,1.5) aufweist. An den Deckelteil (6) sind über Faltlinien (10 bis 12).
  • drei Seitenteile (16 bis 18) angelenkt, die an ihren äußeren bzw. unteren Enden über Faltlinien(21 bis 23) in Bodenabschnitte (26,28) übergehen, die durch Verbindungseinrichtungen zu einem Bodenteil (39) miteinander verbunden sind. In den Eckbereichen der Sammelverpackung (2) sind zwischen Jeweils zwei der Seitenteile (16 bis 18) große Sichtfenster (40) gebildet.
  • Bezeichnung: Sammelverpackung für Flaschen B e-z u g s z e i c h e n 1 Zuschnitt 2 Sammelverpackung 3 Weinflasche 4 Flaschenhals 5 Etikett 6 Deckelteil 7 Außenkante 8 Außenkante 9 Außenkante 10 deckelseitige Faltlinie 11 deckelseitige Faltlinie 12 deckelseitige Faltlinie 13 Öffnung 14 Öffnung 15 Öffnung 16 Seitenteil 17 Seitenteil 18 Seitenteil 19 Seitenkante 20 Seitenkante 21 bodenseitige Faltlinie 22 bodenseitige Faltlinie 23 bodenseitige Faltlinie 24 Beschriftung 25 Darstellung 26 Bodenabschnitt 27 Bodenabschnitt 28 Bodenabschnitt 29 innere Seitenkante 30 innere Seitenkante 31 lange Seitenkante 32 kurze Seitenkante 33 Stirnkante 34 Stirnkante 35 Einschiebschlitz 36 Verbindungszunge 37 Einschnitte 38 Flügel 39 Bodenteil 40 Sichtfenster L e e r s e i t e

Claims (6)

  1. Bezeichnung: Sammelverpackung für Flaschen Ansprüche: 1. Sammelverpackung für Flaschen, bestehend aus einem einteiligen Flachmaterialstück (1), das einen zentralen Deckelteil (6) mit kreisrunden Öffnungen (13,14,15) für die aus der Sammelverpackung (2) nach oben vorragenden Flaschenhälse (4), an das Deckelteil (6) jeweils über eine Faltlinie (10,11,12) angeschlossene Seitenteile (16,17,18) und an diese jeweils über eine Faltlinie (21, 22,23) angeschlossene Bodenabschnitte (26,27,28) aufweist, die mit Verbindungseinrichtungen (35,36) zur gegenseitigen Verbindung zu einem die Flaschen (3) untergreifenden Bodenteil (39) versehen sind, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , daß der Deckelteil (6) drei Öffnungen (13,14,15) aufweist, deren Mittelpunkte in den Ecken eines gleichseitigen Dreiecks angeordnet sind, und daß drei Seitenteile (16,17,18) vorgesehen sind, deren deckelseitige und bodenseitige Faltlinien (10 bis 12 und 21 bis 23) jeweils parallel zur Verbindungslinie der Mittelpunkte eines benachbarten Öffnungspaares (13,14; 13115; 14,15) verlaufen.
  2. 2. Sammelverpackung nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß der Abstand einer jeden deckelseitigen Faltlinie (10,11,12) zum benachbarten Öffnungen paar (14,15; 13,15; 13,14) dem halben Abstand zwischen zwei Öffnungen (13 bis 15) entspricht.
  3. 3. Sammelverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß jeweils die einander benachbarten Enden von zwei deckelseitigen Faltlinien (10,11; 11,12; 10,12) über eine zur dritten deckelseitigen Faltlinie (12; 10; 11) parallele Außenkante (9; 7; 8) des Deckelteils (6) miteinander verbunden sind.
  4. 4. Sammelverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Seitenteile (16 bis 18) im mittleren Bereich zwischen ihren beiden Faltlinien (10,21; 11,22; 12,23) auf eine geringere Breite eingeschnürt sind.
  5. 5. Sammelverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Bodenabschnitte (26 bis 28) so geformt sind, daß sie in der Verbindungsstellung ein dem Deckelteil (6) in Form und Größe entsprechendes Bodenteil (39) bilden.
  6. 6. Sammelverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß die Verbindungseinrichtungen (35,36) jeweils von einer hakenförmigen Verbindungszunge (36) und einem zugehörigen Einschiebeschlitz (35) gebildet sind, wobei drei Verbindungszungen (36) und drei Einschiebeschlitze (35) vorgesehen und so angeordnet sind, daß jeder Bodenabschnitt (26 bis 28) direkt mit den beiden anderen Bodenabschnitten verbindbar ist.
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