DE3411022C2 - Kartenaufnahmebehältnis - Google Patents
KartenaufnahmebehältnisInfo
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Abstract
Ein Kartenaufnahmebehältnis, insbesondere für Straßen- und Wegekarten, mit einer durchsichtigen Wandung und mindestens einer hinter der Wandung innerhalb des Behältnisses angeordneten Karte. Das Kartenaufnahmebehältnis weist ein die Karte aufnehmendes Trägerunterteil (2) auf, an dem eine Halterung (4), bestehend aus mindestens einer Zweiradlenkerschelle (5), lösbar befestigt ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kartenaufnahmebehältnis, insbesondere für Straßen- und Wegekarten, bestehend aus einem die Karte aufnehmenden und mittels einer durchsichtigen Wandung verschließbaren Trägerunterteil, welches wannenförmig mit einem rechteckigen Boden und vier senkrecht zum Boden angeordneten Seitenwänden ausgebildet ist, und einer aus mindestens einer Zweiradlenkerschelle bestehenden Halterung, die an dem Trägerunterteil über eine Steckverbindung befestigbar ist, welche einen Aufnahmekanal und ein darin einsteckbares Gegenstück, die einen aneinander angepaßten Querschnitt aufweisen, sowie ein lösbares Arretiermittel enthält.
- Ein derartiges Kartenaufnahmebehältnis ist aus der FR-PS 11 24 798 bekannt. Die Steckverbindung dieses bekannten Kartenaufnahmebehältnisses besteht aus einer mit demTrägerunterteil verbundenen und im Querschnitt kreisförmigen Stange, die in einen am Fahrradlenker befestigten und im Querschnitt ebenfalls kreisförmig ausgebildeten Aufnahmestutzen eingesteckt und mittels einer Rändelschraube gehalten wird. Diese Ausbildung führt aber dazu, daß sich das Kartenaufnahmebehältnis relativ zu dem Fahrradlenker um die Längsachse der Stange verdrehen kann, was insbesondere dann erfolgt, wenn sich die Rändelschraube aufgrund von Erschütterungen, die beim Fahrradfahren immer auftreten, selbständig löst. Weiterhin ist von Nachteil, daß die Stange bei der Abnahme des bekannten Kartenaufnahmebehältnisses vom Fahrrad störend wirkt, da sie von dem Trägerunterteil absteht.
- Aus der US-PS 43 66 922 ist ebenfalls eine Steckverbindung zur Befestigung eines Gegenstandes an einem Fahrrad bekannt. Diese Druckschrift beschreibt jedoch kein Kartenaufnahmebehältnis, sondern eine an einem Fahrrad zu befestigende Flasche. Dabei wird eine Schwalbenschwanzbefestigung mit Trapezprofil verwendet, wobei das Innentrapez ein Bestandteil der an dem Fahrrad montierten Rohrschelle und das Außentrapez an der Flasche selbst vorgesehen ist. Ein Schwalbenschwanzprofil ist jedoch für ein Kartenaufnahmebehältnis der gattungsgemäßen Art weniger gut geeignet, da in diesem Fall die Schellen, d. h. die Steckschuhe, scharfkantige Ränder aufweisen würden, was in dem Fall, daß eine Fahrradtour ohne Kartenaufnahmebehältnis unternommen werden soll, von Nachteil wäre, da ja die Schellen am Fahrzeug verbleiben.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehend von einem Kartenaufnahmebehältnis der eingangs beschriebenen Art, dieses derart zu verbessern, daß es sich ohne zusätzliche Betätigung von Befestigungsmitteln leicht und schnell sowie gegen Verdrehung und ungewolltes Lösen gesichert am Zweirad anbringen und ebenso leicht lösen läßt und in gelöstem Zustand keine über die Außenfläche vorstehenden Halterungsteile aufweist.
- Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß der Aufnahmekanal durch eine am Trägerunterteil ausgebildete Profilschiene gebildet ist, deren Querschnitt rechteckig ist, daß das einsetzbare Gegenstück ein an der Schelle ausgebildeter Steckschuh ist, daß die Seitenwand des Trägerunterteils einen nach außen weisenden, parallel zum Boden angeordneten Rand hat, auf dessen dem Boden zugekehrter Unterseite derAufnahmekanal angeordnet ist, und daß das Arretiermittel ein Rastmittel in Form einer an dem Trägerunterteil befestigten Federzunge ist, die in Kanallängsrichtung verläuft und eine Rastausnehmung aufweist, die von einem an dem Steckschuh angeordneten Rastvorsprung durchgriffen wird. Aufgrund der vorteilhaften Ausbildung des Aufnahmekanals stehen keine störenden Teile von dem vom Fahrrad gelösten Kartenaufnahmebehältnis ab, so daß es außerordentlich gut zu handhaben ist. Zur Montage wird die Schelle einmal am Fahrrad vormontiert und verbleibt nachfolgend stets am Fahrrad. Das Kartenaufnahmebehältnis braucht nun lediglich aufgesteckt zu werden, wodurch aufgrund der Rastmittel eine selbsttätige Arretierung erfolgt. Zum Lösen dieser Arretierung wird die erfindungsgemäß vorgesehene Federzunge so weit elastisch verbogen, bis ihre Rastausnehmung den Rastvorsprung des Steckschuhs freigibt. Das Kartenaufnahmebehältnis kann dann einfach nach oben abgezogen werden. Die Arretierung mittels der Federzunge ist auch bei den stets auftretenden Vibrationen im Gegensatz zu Schraubverbindungen sicher, so daß, insbesondere auch in Verbindung mit der rechteckig profilierten Steckverbindung, jegliches Verdrehen sowie ein Verlust des erfindungsgemäßen Kartenaufnahmebehältnisses ausgeschlossen ist. Dabei ist die rechteckige Ausbildung des Steckverbindungsprofils auch insofern von Vorteil, daß es gegenüber einem z. B. trapezförmigen Profil einfacher ausgebildet und somit leichter und kostengünstiger herzustellen ist.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
- Die Zeichnungen veranschaulichen die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels, und zwar zeigt
- Fig. 1 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Kartenaufnahmebehältnis mit vollständig herausgezogener Abdeckung;
- Fig. 2 einen Längsschnitt des Behältnisses entlang der Linie II-II in Fig. 1;
- Fig. 3 eine Draufsicht auf das Trägerunterteil;
- Fig. 4 einen Längsschnitt durch das Trägerunterteil entlang der Linie IV-IV in Fig. 3;
- Fig. 5 eine Stirnansicht des Trägerunterteils in Richtung des Pfeiles V in Fig. 3;
- Fig. 6 einen Längsschnitt durch eine Schellenhälfte der erfindungsgemäßen Schellenhalterung entlang der Linie VI-VI in Fig. 7;
- Fig. 7 eine Unteransicht auf die Schellenhälfte in Fig. 6;
- Fig. 8 einen Längsschnitt durch eine Gegenschellenhälfte der erfindungsgemäßen Schellenhalterung entlang der Linie VIII-VIII in Fig. 9;
- Fig. 9 eine Unteransicht auf die Gegenschellenhälfte in Fig. 8;
- Fig. 10 eine Draufsicht auf die Gegenschellenhälfte in Fig. 8;
- Fig. 11 eine Draufsicht auf eine Federblechzunge, die als Rastmittel bei der erfindungsgemäßen Schellenhalterung dient;
- Fig. 12 einen Schnitt durch die Federblechzunge entlang der Linie XII-XII in Fig. 11.
- Gemäß der Fig. 1 und 2 weist das erfindungsgemäße Kartenaufnahmebehältnis 1 ein Trägerunterteil 2, eine durchsichtige Abdeckung 3 und eine Schellenhalterung 4 auf. Das Trägerunterteil 2 ist wannenförmig ausgebildet und dient der Aufnahme von (nicht dargestellten) Karten, insbesondere von Fahrradtourenkarten. Die Schellenhalterung 4 besteht aus zwei voneinander beabstandeten Zweiradlenkerschellen 5, die jeweils mittels einer Steckverbindung 6 an dem Trägerunterteil 2 lösbar befestigt sind. Die Steckverbindungen 6 weisen lösbare Rastmittel 7 auf, die im eingerasteten Zustand die Schellen 5 mit dem Trägerunterteil 2 formschlüssig verbinden. Durch Entarretierung der Rastmittel kann das Trägerunterteil 2 von den Schellen 5 getrennt werden. Die Abdeckung 3 ist als Deckplatte 8 ausgebildet, besteht aus Plexiglas und ist in Richtung der Längsachse 11 zum Öffnen bzw. Schließen des Behältnisses 1 verschieblich an dem Trägerunterteil 2 gelagert. In den Fig. 1 und 2 ist die maximal ausgezogene Stellung der Deckplatte 8 relativ zum Trägerunterteil 2 dargestellt.
- In den Fig. 3, 4 und 5 ist das wannenförmige Trägerunterteil 2 detailliert dargestellt. Es besteht aus Kunststoff und besitzt einen viereckigen Boden 12, der rechteckig ist. An jeden Bodenrand schließt sich jeweils eine Seitenwand 13 bis 16 an. Die vier Seitenwände 13 bis 16 verlaufen rechtwinklig zum Boden 12 und besitzen an ihrem dem Boden 12 abgewandten Ende einen umlaufenden, nach außen weisenden Rand 19, der parallel zum Boden 12 verläuft. Der Rand 19 besteht aus einem Kopfteil 20, einem Fußteil 21 und zwei Seitenteilen 22 und 23 und ist im unteren Bereich der Fig. 3 beidseitig mit abgeschrägten Kanten 26 versehen, die im Übergangsbereich des Fußteiles 21 in die Seitenteile 22 bzw. 23 liegen. An der Unterseite 25 des Fußteiles 21 des Randes 19 sind Aufnahmeteile 27 der Steckverbindung 6 ausgebildet. Gemäß Fig. 3 ist symmetrisch zur Längsachse 11 an dem Kopfteil 20 des Randes 19 eine kreisabschnittsförmige Ausnehmung 28 ausgebildet. Ferner wird der Boden 12 in seinem oberen Bereich (Fig. 3) von einem kreisförmigen Durchbruch 29 durchsetzt, der ebenfalls symmetrisch zur Längsachse 11 angeordnet ist. In dem unteren Bereich des Bodens 12 sind angrenzend an die Seitenwand 16 mehrere, quer zur Längsachse 11 verlaufende Regenwasserablaufschlitze 30 ausgebildet, die den Boden 12 durchsetzen. Vorzugsweise sind fünf gleichmäßig voneinander beabstandete Regenwasserablaufschlitze 30 vorgesehen.
- Die beiden Aufnahmeteile 27 der Steckverbindungen 6 sind spiegelsymmetrisch zur Längsachse 11 mit Abstand voneinander angeordnet und gleich ausgebildet, so daß hier nur ein Aufnahmeteil 27 beschrieben wird. Es besteht aus einer Profilschiene 34, die einen profilierten Aufnahmekanal 35 aufweist (Fig. 5). Die Profilschiene 34 wird aus zwei parallel zur Längsachse 11 verlaufenden, voneinander beabstandeten, im Querschnitt L-förmigen Schienenabschnitten 36, 37 gebildet. Jeder Schienenabschnitt 36, 37weist einen Seitenschenkel 38 und einen Querschenkel 39 auf, wobei die Seitenschenkel 38 senkrecht auf der Unterseite 25 des Fußteiles 21 des Randes 19 stehen und einstückig mit diesem ausgebildet sind. Die Querschenkel 39 verlaufen parallel mit Abstand zum Rand 19 und weisen aufeinander zu, wobei sich ihre Kopfflächen 42 mit Abstand gegenüberstehen. Mittig innerhalb des Aufnahmekanals 35 ist in dem Fußteil 21 eine parallel zur Längsachse 11 verlaufende Nut 43 ausgebildet. In der in der Fig. 3 unteren Kante des Fußteiles 21 des Randes 19 sind fluchtend mit den jeweiligen Nuten 43 zwei rechteckförmige Ausnehmungen 44 ausgebildet, deren Breite ebenso groß wie die Breite der zugehörigen Nuten 43 ist.
- Gemäß Fig. 2 besteht jede Schelle 5 der Schellenhalterung 4 aus zwei Schellenhälften 45 und 46, die aus Kunststoff hergestellt sind. Die Schellenhälfte 45 ist in den Fig. 6 und 7 und die Schellenhälfte 46 in den Fig. 8, 9 und 10 detailliert dargestellt. Die Schellenhälfte 45 weist ein Mittelteil 49 und einendig einen Scharniersteg 47 sowie anderendig einen Flansch 48 auf. Das Mittelteil 49 der Schellenhälfte 45 ist bogenförmig (Fig. 6) und im Querschnitt U-förmig ausgebildet. Durch letztere Formgebung wird ein stabiler, verwindungssteifer Aufbau erzielt. Der Scharniersteg 47 wird von einer Bohrung 52 durchsetzt. Der Flansch 48 weist einen zylindrischen Durchbruch 53 auf, der rechtwinklig zur Bohrung 52 verläuft und aus zwei Abschnitten 54 und 55 besteht. Der Abschnitt 54 mündet in der Flanschstirnfläche 56 und besitzt einen kleineren Durchmesser als der sich daran anschließende Abschnitt 55. Die Schellenhälfte 46 der Fig. 8, 9 und 10 weist ebenfalls ein bogenförmiges, im Querschnitt U-förmiges Mittelteil 57, einendig eine Scharniergabel 60 und anderendig einen Flansch 61 auf. Die beiden Arme 62 der Scharniergabel 60 besitzen miteinander fluchtende Bohrungen 63. Der Flansch 61 wird von einer zylindrischen Ausnehmung 64 durchsetzt, die sich aus zwei Abschnitten 65 und 66 unterschiedlich großen Durchmessers zusammensetzt. Der Abschnitt 65, der einen kleineren Durchmesser als der Abschnitt 66 besitzt, mündet in der Flanschstirnfläche 67, während der Abschnitt 66 in eine ebene Außenwandung 70 des Flansches 61 mündet. Die Bohrungen 63 verlaufen rechtwinklig zu der zylindrischen Ausnehmung 64. Endseitig ist im Bereich des Flansches 61 der Schellenhälfte 46 eine Stirnfläche 71 ausgebildet, die rechtwinklig zu der Außenwandung 70 verläuft und an diese angrenzt. Ferner weist die Schellenhälfte 46 in ihrem Flanschbereich zwei parallel zueinander verlaufende Seitenwandungen 72, 73 auf, die jeweils rechtwinklig auf der Stirnfläche 71 und der Außenwandung 70 stehen. Im Bereich des Flansches 61 der Schellenhälfte 46 ist ein Steckschuh 74 der Steckverbindung 6 ausgebildet. Der Steckschuh 74 wir durch die ebene Außenwandung 70 und die Seitenwandungen 72, 73 in Verbindung mit jeweils einer in jeder Seitenwandung 72, 73 eingebrachten Haltenut 75 gebildet. Die Haltenuten 75 verlaufen parallel beabstandet zu der Außenwandung 70 und münden in die Stirnfläche 71 des Flansches 61. In dem unteren Bereich der ebenen Außenwandung 70 (Fig. 8 und 10) ist ein quaderförmiger Rastvorsprung 76 angeordnet.
- Einenends sind die beiden Schellenhälften 45 und 46 mittels eines Scharniers 115 schwenkbeweglich aneinander befestigt, indem der Scharniersteg 47 der Schellenhälfte 45 zwischen die Arme 62 der Scharniergabel 60 greift und die Bohrungen 63 in den Armen 62 sowie die Bohrung 52 in dem Scharniersteg 47 von einem gemeinsamen Stift 116 durchgriffen werden, anderenends mittels eines (nicht dargestellten) Spannelementes, das die Durchbrüche 53 und 64 durchgreift. Das Spannelement ist vorzugsweise als Gewindeschraube mit Mutter ausgebildet.
- Die Fig. 11 und 12 zeigen eine Federblechzunge 77 des Rastmittels 7. Die Federblechzunge 77 weist einen mittleren Bereich 80 und Endbereiche 81 und 82 auf. Die beiden Endbereiche 81 und 82 sind in zueinander entgegengesetzten Richtungen von dem mittleren Bereich 80 abgebogen (Fig. 12). Die Federblechzunge 77 wird im Endbereich 81 von einem Loch 83 und im mittleren Bereich 80, in der Nähe des abgerundet ausgebildeten Endbereiches 82, von einer Rastausnehmung 84 durchsetzt.
- Die Schellen 5 sind mittels einer Steckverbindung 6 an dem Trägerunterteil 2 lösbar befestigt. Hierzu weist jede Schellenhälfte 46 den Steckschuh 74 auf, dessen Abmessungen dem entsprechenden Aufnahmekanal 35 der zugehörigen Profilschiene 34 angepaßt ist. Im zusammengesteckten Zustand liegt die ebene Außenwandung 70 des Steckschuhs 74 an der Bodenwandung 118 des Aufnahmekanals 35 an und die beiden Querschenkel 39 der Profilschiene 34 greifen formschlüssig in die Haltenuten 75 des Steckschuhs 74 ein. In der Nut 43 des Fußteils 21, die innerhalb des Aufnahmekanals 35 ausgebildet ist, ist die Federblechzunge 77 derart befestigt, daß ihr Endbereich 82 und auch ein Teil des daran anschließenden mittleren Bereichs 80 aus dem Aufnahmekanal 35 herausragt. Die Befestigung der Federblechzunge 77 erfolgt mittels eines befestigungselementes, das ein das Fußteil 21 durchsetzendes Loch 119 und auch das Loch 83 der Federblechzunge 77 durchgreift. Werden nun die Steckschuhe 84 der beiden Schellen 5 in die entsprechenden Aufnahmekanäle 35 eingeschoben, so liegen die Federblechzungen mit Vorspannung an den Außenwandungen 70 der jeweiligen Steckschuhe 74 an. Im vollständig eingeschobenen Zustand rastet der an beiden Schellen 5 ausgebildete Rastvorsprung 76 in die entsprechende Rastausnehmung 84 der Federblechzunge 77 ein. Durch manuelles Anheben des abgerundeten Endbereiches 82 jeder Federblechzunge 77 kann diese Verriegelung wieder aufgehoben werden. Durch Herausziehen der Steckschuhe 74 aus den entsprechenden Aufnahmekanälen 35 kann dann das Trägerunterteil 2 aus der Schellenhalterung 4 herausgenommen werden.
Claims (5)
1. Kartenaufnahmebehältnis, insbesondere für Straßen- und Wegekarten, bestehend aus einem die Karte aufnehmenden und mittels einer durchsichtigen Wandung verschließbaren Trägerunterteil, welches wannenförmig mit einem rechteckigen Boden und vier senkrecht zum Boden angeordneten Seitenwänden ausgebildet ist, und einer aus mindestens einer Zweiradlenkerschelle bestehenden Halterung, die an dem Trägerunterteil über eine Steckverbindung befestigbar ist, welche einen Aufnahmekanal und ein darin einsteckbares Gegenstück, die einen aneinander angepaßten Querschnitt aufweisen, sowie ein lösbares Arretiermittel enthält,
dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmekanal (35) durch eine am Trägerunterteil (2) ausgebildete Profilschiene (34) gebildet ist, deren Querschnitt rechteckig ist,
und daß das einsteckbare Gegenstück ein an der Schelle (5) ausgebildeter Steckschuh (74) ist,
daß die Seitenwand (16 ) des Trägerunterteils (2) einen nach außen weisenden, parallel zum Boden (12) angeordneten Rand (19) hat, auf dessen dem Boden (12) zugekehrter Unterseite (25) der Aufnahmekanal (35) angeordnet ist,
und daß das Arretiermittel ein Rastmittel (7) in Form einer an dem Trägerunterteil (2) befestigten Federzunge (77) ist, die in Kanallängsrichtung verläuft und eine Rastausnehmung (84) aufweist, die von einem an dem Steckschuh (74) angeordneten Rastvorsprung (76) durchgriffen wird.
dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmekanal (35) durch eine am Trägerunterteil (2) ausgebildete Profilschiene (34) gebildet ist, deren Querschnitt rechteckig ist,
und daß das einsteckbare Gegenstück ein an der Schelle (5) ausgebildeter Steckschuh (74) ist,
daß die Seitenwand (16 ) des Trägerunterteils (2) einen nach außen weisenden, parallel zum Boden (12) angeordneten Rand (19) hat, auf dessen dem Boden (12) zugekehrter Unterseite (25) der Aufnahmekanal (35) angeordnet ist,
und daß das Arretiermittel ein Rastmittel (7) in Form einer an dem Trägerunterteil (2) befestigten Federzunge (77) ist, die in Kanallängsrichtung verläuft und eine Rastausnehmung (84) aufweist, die von einem an dem Steckschuh (74) angeordneten Rastvorsprung (76) durchgriffen wird.
2. Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schelle (5) aus zwei Schellenhälften (45, 46) besteht, die einendig über ein Scharnier (115) miteinander verbunden sind und anderendig jeweils einen Flansch (48, 61) aufweisen, daß an den Flanschen zum Einstellen des Klemmenabstandes der Schelle (5) ein Spannelement angreift, und daß an einem der Flansche (46) der Steckschuh (74) ausgebildet ist.
3. Behältnis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckschuh (74) eine ebene Außenwandung (70), zwei senkrecht hierzu verlaufende Seitenwandungen (72, 73) und zwei Haltenuten (75) aufweist, die jeweils in den Seitenwandungen (72, 73) derart angeordnet sind, daß sie parallel beabstandet zu der Außenwandung (70) verlaufen.
4. Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilschiene (34) aus zwei parallel zueinander verlaufenden, im Querschnitt L-förmigen Schienenabschnitten (36, 37) besteht, die jeweils einen Seitenschenkel (38) und einen Querschenkel (39) aufweisen, und daß die Schienenabschnitte (36, 37) mit ihren Seitenkanten (38) an dem Trägerunterteil (2) derart angeordnet sind, daß die Querschenkel (39) aufeinander zu weisen und beabstandet voneinander sind, wobei zwischen den Schienenabschnitten (36, 37) der Aufnahmekanal (35) ausgebildet ist.
5. Behältnis nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (4) aus zwei, voneinander beabstandet angeordneten Schellen (5) und zwei an dem Trägerunterteil (2) angeordneten Profilschienen (34) besteht.
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