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Verfahren zur Abwicklung von Steuervorgängen zur
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Änderung des Inhalts eines Kundendatenspeichers Die Erfindung betrifft
ein Verfahren zur Abwicklung von Steuervorgängen zur Änderung des Inhalts eines
Kundendatenspeichers in Form eines Dialogs in einer Fernmelde-, insbesondere Fernsprechvermittlungsanlage
mit dezentralen, jeweils einer Gruppe von Anschlußeinrichtungen, beispielsweise
Teilnehmeranschlüssen, zugeordneten (dezentralen) Steuereinrichtungen und einer
zentralen, programmierbaren Steuereinrichtung, wobei-von berechtigten Anschlüssen
durch entsprechende Dateneingabe der Inhalt des dem betreffenden Anschluß zugeordneten
Speicherbereichs des und der Kundendatenspeichers veränderbar ist(dezentralen) Steuereinrichtungen
mit der zentralen Steuereinrichtung über ein Bussystem miteinander verbunden sind.
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Der Kundendatenspeicher einer Fernmelde- oder Fernsprechvermittlungsanlage
weist anschlußindividuelle Speicherplätze auf, in welche Informationen beispielsweise
über die auf umleitung, die Rufweiterleitung, Codewahlziele, usw. eingetragen werden
können. Die Eintragung kann dabei.entweder gemeinsam für sämtliche Anschlüsse von
zentraler Stelle aus oder auch von dem betreffenden Anschluß selbst geschehen, wobei
eine besondere Berechtigung zugeteilt werden muß. Die Änderung des Inhalts eines
Speicherplatzes eines Kundendatenspeichers durch den betreffenden Anschluß ist beispielsweise
in der DE-OS 29 39 041 beschrieben.
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In Fernmelde- oder Fernsprechvermittlungsanlagen mit einer programmierbaren
Steuereinrichtung wird für die Durchführung der Änderungen im Kundendatenspeicher
ein oder mehrere Programme bereitgestellt, wobei während des Durchlaufs durch ein
Programm in Folge des Dialogs zwischen dem Anschluß und der Steuereinrichtung das
Programm abschnittsweise durchlaufen wird. Die Kennzeichnung des jeweils nächsten
Programmabschnitts kann beispielsweise innerhalb des Programms selbst erfolgen,
damit bei Eintreffen einer neuen Meldung vom Anschluß der Programmablauf fortgesetzt
werden kann. Soll nun für eine Vielzahl von Anschlüssen eine Anderungsmöglichkeit
des Kundendatenspeichers möglich sein, so ist eine der Anschlüsse entsprechende
Anzahl von Programmen bereitzustellen. Dies hat zur Folge, daß ein sehr großer Speicher
zur Einspeicherung dieser Programme bereitgestellt werden muß.
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Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die verschiedenen Programme
für jeweils eine Art der Änderung im Kundendatenspeicher nur einmal bereitzustellen
und die Zwischenzustände in einem gemeinsamen Speicher zu kennzeichnen, wobei jedoch
für jeden Anschluß ein individueller Speicherplatz zum Eintragen eines Hinweises
auf den Beginn des nächsten Programmabschnitts benötigt wird. Nachteilig bei dieser
Lösung ist jedoch, daß die Anzahl der Anschlüsse durch die Speichermöglichkeit des
besonderen Speichers begrenzt ist und dieser bei Hinzukommen weiterer Anschlüsse
entsprechend zu vergrößern ist.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, ein Verfahren zur Abwicklung
von Steuervorgängen zur Änderung des Inhalts eines Kundendatenspeichers in Form
eines Dialogs anzugeben, bei welchem die beschriebenen Vorleistungen vermieden werden.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß bei Vorliegen eines Anderungawunsches
die betreffende dezentrale Steuereinrichtung eine Meldung an die zentrale Steuereinrichtung
sendet, daß aufgrund dieser Meldung in der zentralen Steuereinrichtung das benötigte
Programm aufgerufen wird, daß im Verlauf des Dialogs zwischen dem Teilnehmeranschluß
und der zentralen
Steuereinrichtung die jeweils bei einer durch
den Dialog verursachten Unterbrechung des Programmablaufs kennzeichnenden Zwischenzustände
von der zentralen Steuereinrichtung an die betreffende dezentrale Steuereinrichtung
zusammen mit den durch das Programm erarbeiteten Informationen gesendet und die
Zwischenzustände dort teilnehmeranschlußindividuell eingespeichert werden und daß
diese Zwischenzustände zusammen mit den durch eine Dateneingabe am Teilnehmeranschluß
ausgelösten Meldungen an die zentrale Steuereinrichtung gesendet werden, wo aufgrund
der Zwischenzustände die Programmabwicklung fortgesetzt wird.
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Durch die Einspeicherung der Zwischenzustände außerhalb der zentralen
Steuereinrichtung können beliebig viele Anschlüsse das gleiche Programm benutzen,
ohne daß dabei in der Steuereinrichtung außerhalb der Programmabläufe festgehalten
wird, welche Anschlüsse das Programm an welchen Stellen augenblicklich benutzen.
Auf diese Weise kann eine Vielzahl von Anschlüssen in einen Dialog mit der zentralen
Steuereinrichtung zum Ändern des Kundendatenspeichers treten, ohne daß hierfür Vorleistungen
in der zentralen Steuereinrichtung geleistet werden müssen.
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Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß bei einem Dialog
zwischen einem an dem System angeschlossenen Datenterminal und der zentralen Steuereinrichtung
die Zwischenzustände von der zentralen Steuereinrichtung an das Datenterminal zusammen
mit den durch das Programm erarbeiteten Informationen über das Bussystem gesendet
und die Zwischenzustände im Datenterminal eingespeichert werden und daß diese Zwischenzustände
zusammen mit den durch eine Dateneingabe am Datenterminal ausgelösten Meldungen
an die zentrale Steuereinrichtung gesendet werden, wo aufgrund der Zwischenzustände
die Programmabwicklung fortgesetzt wird.
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Sind Datenterminals, beispielsweise Vermittlungsplätze oder Eingabestationen
für Wartungsarbeiten, usw. direkt an dem die dezentralen Steuereinrichtungen und
die zentrale Steuereinrichtung verbindenden Bussystem angeschlossen, so kann die
Einspeicherung der Zwischenzustände auch im Daten-
terminal selbst
erfolgen.
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Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert,
welches in der Zeichnung dargestellt ist.
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Eine Gruppe von Teilnehmeranschlußschaltungen TS zum Anschluß von
jeweils einer Teilnehmerstation T ist an einer dezentralen Steuereinrichtung S angeschlossen.
Es wird dabei davon ausgegangen, daß die vermittlungstechnischen Steuerinformationen
von der Teilnehmeranschlußschaltung TS aufgenommen und an die dezentrale Steuereinrichtung
S weitergegeben werden bzw. die von der dezentralen Steuereinrichtung S an die Teilnehmeranschlußschaltung
TS gesendeten vermittlungstechnischen Informationen auf die Teilnehmeranschlußleitung
zur Teilnehmerstation T weitergegeben werden. Bei einer digitalen Teilnehmeranschlußleitung
kann die Übertragung der vermittlungstechnischen Informationen auf dem hierfür vorgesehenen
Signalisierungskanal erfolgen.
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Zur Vermittlung der Sprach- bzw. Dateniformationen sind die Teilnehmeranschlußschaltung
TS mit einem nicht gezeigten Koppelfeld K verbunden. Zum Austausch der vermittlungstechnischen
Informationen zwischen den dezentralen Steuereinrichtungen S und der zentralen Steuereinrichtung
ST sind diese über eine Bussystem B miteinander verbunden. An diesem Bussystem B
können auch Datenterminals D angeschlossen sein, welche beispielsweise als Vermittlungsplätze
oder auch als Eingabestationen für Wartungsaufgaben dienen. In dem Blockschaltbild
gemäß der Zeichnung werden nur diejenigen Einrichtungen einer Fernmelde- oder Fernsprechvermittlungsanlage
gezeigt, die zum Verständnis der Erfindung unbedingt notwendig sind.
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Es wird nun davon ausgegangen, daß von der Teilnehmerstation T eine
Änderung der diesen Anschluß betreffenden-Daten im Kundendatenspeicher KSP veranlaßt
werden soll. Hierzu ist zunächst eine Information an der Teilnehmerstation T einzugeben,
welche auf die Art der zu ändernden Daten hinweist, beispielsweise Rufumleitung,
Rufweiterleitung, Codewahlziele, usw. Die Übermittlung sämtlicher Informationen
zwischen der Teilnehmerstation T und der dezentralen Steuereinrichtung
S
erfolgt in der bereits oben beschriebenen Weise. In der dezentralen Steuereinrichtung
S findet zunächst einmal eine Prüfung statt, ob der betreffende Anschluß zu einer
entsprechenden Anderung der Daten im Kundendatenspeicher berechtigt ist. Ist dies
der Fall, so sendet die dezentrale Steuereinrichtung S eine entsprechende Meldung
an die zentrale Steuereinrichtung ST, die daraufhin das betreffende Programm zur
Durchführung der Änderung bereitstellt. Dies kann beispielsweise in einem Hintergrund
speicher HSp enthalten sein und wird zu diesem Zweck in den Programmspeicher der
Steuereinrichtung ST geladen. Anschließend sendet die zentrale Steuereinrichtung
ST eine Information an die dezentrale Steuereinrichtung S, welche den Beginn des
Dialogs an die Teilnehmerstation T signalisiert. Diese Information enthält auch
den Zwischenzustand im Rahmen der Programmabwicklung, d.h. in diesem Fall die Anfangsadresse
des benötigten Programms. Diese wird in der dezentralen Steuereinrichtung anschlußindividuell
abgespeichert, beispielsweise in dem Speicherbereich, welcher dem betreffenden Anschluß
zugeordnet ist, dieser kann auch die Rufnummer des Anschlusses, die Berechtigungen,
die Anschlußnummer, die Gebühren, usw. enthalten. Mit der Information von der zentralen
Steuereinrichtung kann auch noch ein Hinweis über das betreffende Programm übermittelt
worden sein, wobei dieser Hinweis ebenfalls in der dezentralen Steuereinrichtung
S eingespeichert wird.
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Sobald Daten, beispielsweise Ziffern einer Rufnummer, an der Teilnehmerstation
T eingegeben werden, werden.diese von der dezentralen Steuereinrichtung S aufgenommen,
die daraufhin eine Meldung an die zentrale Steuereinrichtung ST sendet.
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Diese Meldung enthält neben der Adresse der dezentralen Steuereinrichtung
und der Eingabeinformation den aus dem Speicher der dezentralen Steuereinrichtung
ausgelesenen Zwischenzustand und evtl. einen Hinweis auf das betreffende
Programm.
In der zentralen Steuereinrichtung wird mit Hilfe des Zwischenzustands der betreffende
Programmschritt des Programms gefunden und dort die Programmabwicklung fortgesetzt
die in diesem Stadium beispielsweise in der Überprüfung der Anzahl der eingegebenen
Ziffernstellen und
die Ermittlung des betreffenden Speicherbereichs
im Kundendatenspeicher KSp bestehen kann.
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Die beschriebenen Vorgänge wiederholen sich so oft, wie eine dialogbedingte
Unterbrechung des Programmablaufs vorliegt und zwar bis zum Ende des Programms.
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Wird nun eine Anderung im Kundendatenspeicher KSp auf Veranlsssung
eines Datenterminals D vorgenommen, so laufen die Vorgänge in der bereits beschriebenen
Weise ab, die Einspeicherung der Zwischenzustände erfolgt jedoch nicht in einer
dezentralen Steuereinrichtung sondern im Datenterminal D selbst. Der Austausch von
Informationen und Meldungen erfolgt zwischen dem Datenterminal D und der zentralen
Steuereinrichtung ST und zwar auf direktem Weg über das Bussystem B.